Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 244

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notwendigen Konsequenzen geben. Aber natürlich muss einmal zuerst auch in einem Verfahren geprüft werden, ob es diese Verfehlungen tatsächlich gibt, und das wird nicht hier im Parlament geprüft, sondern in den dafür vorgesehenen Verfahren vor unseren Gerichten. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zweite Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte. (Beifall bei Abgeordneten des BZÖ.) 10 Minuten sind eingestellt. – Bitte.

 


20.36.44

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Bundesministerin! Ich trage Ihnen jetzt kurz eine APA-Meldung vor, und dann erlaube ich mir, Ihnen eine ganz einfache Frage zu stellen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.) Kollege Jarolim, mein Vorredner!

„Im Ermittlungsverfahren gegen fünf Staatsanwälte wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs im Fall Natascha Kampusch will der Innsbrucker Ermittlungsrichter Georg Putz die Ergebnisse der Beweisaufnahmen Ende Juli der Staatsanwaltschaft Innsbruck übermitteln.

Das erklärte Putz der APA am Mittwoch in Innsbruck. In der vergangenen Woche wurden zwei Beschuldigte, der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft (OStA), Werner Pleischl, und der Leiter der Staatsanwaltschaft Graz und ehemalige Sonder­ermittler in der Causa Kampusch, Thomas Mühlbacher, einvernommen. Beide hätten sich für ihn ,überraschend’ der Aussage entschlagen, erklärte Putz.

,Vor allem bei Mühlbacher hat es mich überrascht. Er hatte jedoch im Vorhinein eigentlich angekündigt, umfangreich Stellung nehmen zu wollen‘, meinte der Ermitt­lungs­richter. Putz sagte zudem, dass die beiden Staatsanwälte ursprünglich ,überhaupt nicht kommen‘ wollten.

,Aber als ich ihnen dann androhte, sie wie jeden anderen Beschuldigten in so einem Fall vorführen zu lassen, sind sie doch erschienen‘, erklärte der Richter. Pleischl habe im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme übermittelt, die jedoch ,sehr oberflächlich‘ gewesen sei, meinte Putz.“

Nun meine einfache Frage an Sie, Frau Bundesministerin, und das hat nichts mit laufenden Verfahren zu tun: Sind Sie der Meinung, dass Ihre Behördenleiter sich so wie jeder andere Bürger auch in einem Ermittlungsverfahren nach Möglichkeit zur Aufklärung einbringen sollen oder nicht? Sind Sie dieser Meinung? Das würde mich nur interessieren. Das ist eine Meinung, da brauchen Sie nichts groß vorschreiben zu lassen.

Das ist eine Frage, die ich schlicht und einfach an Sie persönlich als Ministerin stelle: Sind Sie der Meinung, dass es korrekt ist, wenn eine Staatsanwaltschaft vor einer Hausdurchsuchung die Medien informiert und zuerst dafür sorgt – und ich stehe jetzt wirklich nicht im Verdacht, ein besonderer Freund des Herrn Karl-Heinz Grasser zu sein –, dass dort ein großer Medienrummel ist, wenn die Hausdurchsuchung beginnt? Sind Sie dieser Meinung, dass das korrekt ist? – Das habe nicht ich erfunden. Das ist alles öffentlich. Das ist nicht eine Einmischung des Ewald Stadler und das sind auch keine unbewiesenen Behauptungen, sondern das ist eine APA-Meldung. Der Ermittlungsrichter Putz wird schon wissen, was er sagt. Ich bin überzeugt, dass der Mann keine Halluzinationen hatte.

Sind Sie der Meinung, dass Behördenleiter mitzuwirken haben bei Ermittlungs­verfah­ren, insbesondere wenn es um Kinderschändung geht, ja oder nein? Sind Sie der Meinung, dass es richtig ist, dass die Richter mediale Inszenierungen vor einer Hausdurchsuchung veranstalten, ja oder nein? Sind Sie der Meinung, dass es korrekt ist, wenn eine Staatsanwaltschaft versucht, gegen eine Oppositionspartei Politik zu


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