Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 250

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auch immer solch einen Gutschein, eine Vignette oder ein Pickerl findet, das ein­reichen kann.

Dass das Gesetz überhaupt zustande gekommen ist, ist unter anderem auch ein Verdienst der Arbeiterkammer, die sich seit 2005, also seit die UFH erklärt hat, dass sie von diesen Verträgen zurücktritt, wirklich bemüht hat, dass es eine geordnete Beendigung dieses Systems der Kühlschränkeverordnung gibt. Es wäre sonst ohne Weiteres möglich gewesen, dass diese Gelder heimlich, still und leise bis 2035 einfach liegen geblieben wären. Keinem wäre das aufgefallen, es hätte sich vielleicht keiner gerührt, und dann wäre dieses Geld einfach ins reguläre Eigentum der UFH überge­gangen.

Das ist ganz, ganz sicher nicht im Interesse auch nur einer einzigen Person hier, denn durch die Art und Weise, wie wir das jetzt regeln, können zumindest 24 Millionen dem Bundesbudget zugeführt werden – im Sinne von Klimaschutz, im Sinne von Umwelt­schutz.

Jetzt zu den Zahlen: Alle, die sich einigermaßen damit beschäftigen, sagen mir, dass es eine gewisse Unschärfe in der Berechnung oder in der Abschätzung gibt, wie viele Menschen sich bis 2020 noch melden werden und wirklich ihr Geld – von der Vignette, vom Pickerl oder vom Gutschein – zurückfordern werden. Aber alle schätzen, dass es so zwischen 1 Million und 2 Millionen € sein werden.

30 Millionen hat die UFH laut Bilanz am 31. Dezember 2010 gehabt. Von diesen 30 Millionen sind 2 Millionen abzuziehen, die dafür da sind, dass sie für Pickerl zurückgezahlt werden. Weiters gibt es auch noch aufgrund von Buchungsgewinnen, die die UFH hat, eine notwendige Steuerrückstellung von weiteren 2 Millionen KöSt, die einfach zu leisten sein wird. Außerdem hat die UFH auch eine Nach­schuss­verpflichtung von 1,6 Millionen gegenüber der Muttergesellschaft. Das kommt daher, dass damals eine Zeit lang auch Kühlgeräte der Effizienzklasse A subven­tioniert, also billiger gemacht wurden – davon kommen auch noch Forderungen. Und 200 000 € sind dafür veranschlagt, dass einfach abgewickelt werden kann. Das sind die Kosten dafür, dass jemand da ist, der diese Anträge entgegennimmt und auch abwickelt. Damit erklärt sich also diese Summe.

Es ist mir aber auch sehr wichtig, festzustellen, dass, wenn im Jahr 2020 noch Geld übrig ist, noch Geld im Vermögen der UFH ist – und darin sind wir uns alle, glaube ich, absolut einig –, dieses Geld genauso wie jetzt die 24 Millionen dem Bund zufließen muss, dass es nicht sein kann, dass sich irgendeine Nachfolgegesellschaft dann vielleicht dieses Geld krallen kann. Und dieses Geld, das dann noch an den Bund fließt, muss genauso zweckgewidmet sein wie die jetzigen 24 Millionen, die wir dem Budget zuführen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. Eingestellt ist die gesamte Restredezeit der Fraktion, 8 Minuten. – Bitte.

 


21.00.01

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Oh, die ÖVP geht schon wieder hinaus! – Das erinnert mich an eine Debatte, meine Damen und Herren: Als der Franz Fuchs erwischt wurde und ich den Sozialisten damals gesagt habe, wer es war, nachdem wir jahrelang selber zu Bombenattentätern gemacht wurden, ist der linke Teil dieses Hauses hinausgegangen. Mittlerweile geht die ÖVP hinaus.

 


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