Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 27

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7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1250/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwick­lung eines neuen Begutachtungsverfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftig­keit (1293 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1251/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend unge­rechte Behandlung von pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen (1294 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 1 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.12.20

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr ge­schätzte Damen und Herren! Dank einer guten Sozial- und Gesundheitspolitik sind wir in Österreich in der glücklichen Situation, dass unsere Bevölkerung immer älter wird und erfreulicherweise immer älter und fitter ist. (Abg. Scheibner: ... Sie dafür ver­antwortlich?) Irgendwann einmal ist es dann aber meistens doch so, dass ältere Men­schen der Pflege bedürfen, und da ist es wichtig, entscheidend und notwendig, dass sie eine hervorragende Pflege bekommen.

Derzeit, geschätzte Damen und Herren, gibt es in Österreich 442 000 Menschen, die Pflegegeld erhalten, und insgesamt sind 303 Träger für die Abwicklung des Pflegegel­des zuständig. Das wird sich mit dem heutigen Tag ändern. Wir werden heute eine große, eine gewaltige Verwaltungsreform beschließen, ja ich möchte sagen, es ist die größte Verwaltungsreform der letzten Jahrzehnte, und darauf können wir alle sehr, sehr stolz sein. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was heißt das? – Sehr geschätzte Damen und Herren, das Pflegegeldreformgesetz wird eine neue Trägeraufteilung regeln. Mit 1. Jänner 2012 werden die Landespflege­geldbezieher und ‑bezieherinnen vom Bund übernommen werden, und künftig wird es anstelle von 303 nur mehr 8 Entscheidungsträger geben. Das bedeutet, dass Pflege­geldverfahren wesentlich schneller, effizienter und einheitlicher durchgeführt werden.

Was bedeutet das für die Pflegegeldbezieher und –bezieherinnen? – Hier möchte ich mich ganz besonders an die Zuseher und Zuseherinnen wenden: Ganz, ganz wichtig ist mir, sehr geschätzte Damen und Herren, Ihnen zu sagen, dass sich für all jene Men­schen, die heute schon Pflegegeld beziehen, nichts ändern wird. Und wenn Sie kürz­lich einen Pflegegeldantrag gestellt haben, dann ist es auch nicht notwendig, noch ein­mal einen zu stellen. Für Sie ändert sich nichts.

Etwas ändern wird sich für jene Menschen, die ab dem 1. Jänner 2012 einen Antrag stellen. Künftig ist eben, wie ich schon vorher gesagt habe, ein kleinerer Teil von Ver­waltungsträgern zuständig.

Wichtig ist mir auch noch zu betonen, dass sich durch diese Verwaltungsreform auch die Dauer der Antragstellung verkürzen wird. Das heißt, trotz vieler Bemühungen war


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