Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 36

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Dass man jetzt auf diese Befristung verzichtet hat, die Sie alle noch im Ausschuss ver­treten haben – das muss man schon dazusagen; diese Befristung haben Sie von den Regierungsparteien noch vertreten, aber jetzt ist sie weg –, das ist gut.

Aber sind wir bei unseren Ansprüchen an eine zukünftige Pflege tatsächlich schon einen entscheidenden Schritt vorwärts gekommen? Wir haben Mittel aufgestellt, Mit­tel – das muss man bei dieser Gelegenheit auch sagen –, die nur dadurch aufzustellen waren, dass sie zunächst einmal potenziellen Pflegegeldbezieherinnen und Pflegegeld­beziehern durch die Verschärfungen beim Pflegegeld weggenommen wurden. Da wur­de Geld eingespart, das jetzt in den Pflegefonds umgeschichtet wird. – Okay.

Bis 2014 sind jetzt Mittel vorhanden, die Bund und Länder verteilen, aber, Herr Kollege Wöginger, einen Pflegefonds, eine dauerhafte Lösung für diesen Bereich haben wir noch immer nicht.

Ich sage Ihnen zum Abschluss nur Folgendes: Wenn es so ist – und das wissen wir doch –, dass bei Personen, die Pflegebedarf haben und Pflege brauchen, das mini­male Vermögen, das sie oft noch haben, ihre paar Tausend Euro oder ihre Wohnung, radikal vermögensbesteuert werden, auf über 90 Prozent – es wird ihnen fast alles weggenommen und damit auch viel an restlicher Würde –, wenn das so ist und noch immer so praktiziert wird, dann frage ich Sie – und die Frage geht in Richtung Öster­reichische Volkspartei, da gibt es kein Rütteln, weil von der SPÖ habe ich ja zumindest etwas anderes gehört; gemacht hat die SPÖ auch noch nichts –: Ist die bestehende Lösung wirklich würdevoll für die Betroffenen, oder ist es nicht sinnvoll und zukunfts­fähig, wenn wir alle, die ein Vermögen haben, in einem geringen Umfang über eine Be­steuerung von Erbschaften oder Schenkungen daran beteiligen, die Pflege der Zukunft zu finanzieren? Diese Frage werden Sie noch beantworten müssen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Weninger.)

11.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


11.45.30

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! In Österreich beziehen zirka 440 000 Personen Pflegegeld, davon 85 Prozent – das sind 369 000 Personen – Bun­despflegegeld und 74 000 Personen Landespflegegeld. Vor 1993 war die Pflege Län­dersache. Man hat das Bundespflegegeldgesetz seinerzeit geschaffen und als Meilen­stein bezeichnet. Mittlerweile sind 18 Jahre ins Land gezogen, und wir reformieren jetzt mit einem entscheidenden Schritt das Bundespflegegeldgesetz. Dieses Bundespflege­geldgesetz hat eine sehr zersplitterte Struktur bei der Pflegevorsorge, in der Gesetzge­bung, in der Vollziehung zwischen Bund und Ländern, und jetzt soll die Gesetzge­bungs- und Vollziehungskompetenz auf den Bund übergehen und eine Verwaltungs­vereinfachung stattfinden.

Wir sehen es auch so, dass das gut so ist. Natürlich gibt es auch einiges zu kritisieren, vor allem an der Vorgangsweise in den vergangenen Jahren. Wenn heute auch Kritik bezüglich Geldern und Zuwendungen angeklungen ist, so muss ich sagen, das ist ein Teil des Pflegefonds, der aber unter dem nächsten Tagesordnungspunkt beschlossen wird, und dem werden wir auch nicht zustimmen, weil dort einiges im Argen liegt. Aber das Pflegegeldreformgesetz ist meiner Meinung nach eine wichtige Sache, der wir auch unsere Zustimmung geben, denn in der Vergangenheit hat es oft einmal statt Ver­besserungen im Pflegebereich Belastungen gegeben.

Ich erinnere nur an das Budgetbegleitgesetz 2011. Da ist der Zugang zu den Pflege­stufen 1 und 2 durch Bestimmungen erschwert worden, da sind die Stundenaufwen-


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