Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 51

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Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Josef Huainigg, Ursula Haubner, Renate Csörgits, August Wöginger, Ing. Norbert Hofer, Karl Öllinger, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend die weitere Vereinheitlichung des Pflegegeldwesens

eingebracht im Zuge der Debatte zu 1287 dB

Mit der Übertragung der Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Pflegegeld­wesens von den Ländern auf den Bund wird ein wichtiger Schritt im Sinne einer Ver­waltungsreform gesetzt.

So kommt es u.a.

zu einer Kompetenzbereinigung durch Konzentration des Pflegegeldes beim Bund,

zur Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes,

zu einer deutlichen Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger.

Künftig ist dem einheitlichen Vollzug vor allem in den Bereichen der Begutachtung, Einstufung, Verwaltung, Auszahlung und weiteren Konzentration der Träger besonde­res Augenmerk zu widmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, den Vollzug des Pflegegeldwesens vor allem unter den Gesichtspunkten der weiteren Konzentration der Entscheidungsträger, der Verein­heitlichung, Vereinfachung und Verbesserung im Interesse der Pflegegeldbezieherin­nen und -bezieher auch mit dem Ziel einer einheitlichen Begutachtungspraxis weiter zu entwickeln.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.

 


12.42.33

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mehr als 400 000 Personen beziehen derzeit Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz und den Landespflegegeldgesetzen. 85 Prozent der zu Pflegenden werden zuhause ge­pflegt, mithilfe von Pflegediensten sind es zirka 20 Prozent. 24 Stunden-Betreuung be­trifft 4 Prozent. Ausschließlich durch Angehörige werden 61 Prozent gepflegt, in Hei­men sind es zirka 15 Prozent.

Sehr geehrte Damen und Herren hier im Hohen Haus und vor den Fernsehschirmen zu Hause! Ich möchte – es wurde zwar schon angesprochen, aber es ist mir auch ein per­sönliches Anliegen – an dieser Stelle meine Hochachtung, meinen Respekt, aber auch ein Danke an alle aussprechen, die im Pflegebereich tätig sind – seien es Angehörige, die zuhause pflegen, seien es Menschen, die in den Heimen arbeiten. Ihnen gehören


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