Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll120. Sitzung / Seite 105

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festzustellen, ob die politische Verantwortung gegeben ist, und danach ein Urteil zu fäl­len. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Petzner zu Wort. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.24.17

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Da­men und Herren! Ich schicke eingangs, bevor ich ein paar Beispiele aus der Praxis bringe, zwei Dinge voraus: Uns geht es nicht darum, irgendwelche Medien zu kriminali­sieren, seien es „ÖSTERREICH“, „Heute“ oder die „Kronen Zeitung“, wie das vonseiten der ÖVP versucht wurde, uns geht es auch nicht darum, irgendwie mitzutun, wenn die SPÖ den Telekom-Skandal gegen die ÖVP auspackt und diese in der Form antwortet, dass sie den Inseratenskandal über den „Kurier“ – da wissen wir auch über das Nahe­verhältnis – gegen die SPÖ auspackt, sondern uns als Anwalt der Steuerzahler geht es immer darum (Abg. Brosz: Da lacht er selber!), dass die Steuergelder, die Steuermittel der Österreicherinnen und Österreicher richtig und korrekt und nach sauberen Prin­zipien eingesetzt werden. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben schon heute in der Früh diskutiert, dass es im Zusammenhang mit der Grie­chenlandhilfe nicht so sein kann (Zwischenruf des Abg. Öllinger), dass wir die Hälfte der jährlichen Steuereinnahmen nach Griechenland schicken, aber andererseits in Ös­terreich sparen – und das gilt auch für den Inseratenbereich. Wir haben nichts gegen Inserate. Wir als Opposition hätten auch sagen können, wir fordern ein komplettes In­seratenverbot der Regierung – das halte ich nicht für richtig. Inserate sind prinzipiell in Ordnung, tragen auch zur Medienvielfalt in Österreich bei, weil Inserate letztlich Me­dien und damit auch Gehälter von Journalisten finanzieren, die Frage ist aber immer, über welche Wege oder Umwege diese Inserate dann bezahlt werden. Und das ist für mich der entscheidende Punkt, und dazu darf ich die folgenden konkreten Beispiele bringen.

Im Jahr 2006 gab es ein Plakat des Alfred Gusenbauer (der Redner zeigt ein Schrift­stück) mit der Aufschrift: „Neue Fairness braucht das Land“, „2-Klassen-Medizin ab­schaffen“. Das ist ein Plakat der SPÖ, hat damals hoffentlich die SPÖ bezahlt – soll so sein, ist auch in Ordnung. Was aber nicht in Ordnung ist, ist, dass Herr Gesundheitsmi­nister Stöger und Herr Bundeskanzler Faymann auf Kosten des Steuerzahlers – nicht der SPÖ, sondern auf Kosten des Steuerzahlers – ein Inserat in einer Tageszeitung geschalten haben, wo nicht erkenntlich ist, dass das überhaupt ein Inserat ist. Die Schlagzeile lautet (der Redner zeigt das Inserat): „Regierung Faymann stoppt die Zwei-Klassen-Medizin“.

Jetzt frage ich Sie: Versteht der Leser draußen den Unterschied zwischen dem Plakat „2-Klassen-Medizin abschaffen“ und dem Regierungsinserat „Regierung Faymann stoppt die Zwei-Klassen-Medizin“? Was ist da jetzt der Unterschied? – Der Unterschied ist, dass das Plakat korrekt ist und dieses Inserat nicht korrekt ist, weil es auf Kosten der Steuerzahler gemacht wurde, mit dem einzigen Zweck, dem politischen Amtsträ­ger, in diesem Fall Herrn Minister Stöger und Herrn Bundeskanzler Faymann, einen parteipolitischen Vorteil auf Kosten des Steuerzahlers zu verschaffen. Das kann man nicht machen, das muss man unterbinden, und daher muss es auch das Medientrans­parenzgesetz geben. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn Sie Inserate zum Thema Zwei-Klassen-Medizin schalten, dann machen Sie es bitte auf eigene Kosten und nicht auf Kosten des Steuerzahlers!

Zweites Beispiel: eine Beilage, auch erst vor wenigen Tagen erschienen, am 22. Sep­tember, auch in einer großen österreichischen Tageszeitung – toller Titel: „1, 2, 3...


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