Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 303

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Ich bin froh darüber, dass es in einer sehr langen Diskussion geglückt ist – der erste Entwurf war also tatsächlich eine sehr unangenehme und rechtsstaatlich nicht akzep­table Vorlage –, das noch entsprechend zu verbessern.

Zu § 278a liegt ein Entschließungsantrag vor, der auch sehr genau präzisiert, in welche Richtung zu untersuchen ist. Wir wissen aber auch aus der Lehre und von unseren Gesprächen, dass die Bestimmung, so wie sie derzeit ist, schlicht und einfach nicht akzeptabel ist.

Wir haben vier Anzeigen gehabt, die gleichlautend waren wie die Anzeige, die dem Verfahren in Wiener Neustadt zugrunde liegt. Drei Staatsanwaltschaften haben sofort eingestellt, eine hat ermittelt auf eine Art und Weise, die nicht erträglich ist. Insofern glaube ich, dass wir das auch in den Griff bekommen.

Wir haben weiters eine Regelung, und zwar die Verhetzungsregelung, in zwei Rich­tungen reformiert. Zum einen haben wir die Zielgruppen, die geschützt werden, stark erweitert. Die sexuelle „Ausrichtung“ – steht im Gesetz, das soll natürlich in Richtung Orientierung zu lesen sein –, die ethnischen Herkünfte, Geschlecht, Behinderung, Alter, das alles ist zukünftig geschützt; ebenso die Religion oder Weltanschauung, wobei Weltanschauung im Sinne von Religion zu verstehen ist und nicht im Sinne von Politik.

Wir haben in einem weiteren Schritt sichergestellt, dass diese Bestimmung nicht dazu verwendet werden kann, politische Kritik als Verhetzungstatbestand im Übermaß zu verfolgen. Das ist eine sehr vernünftige Regelung, die mehrere Aspekte abdeckt.

Es gibt, wie gesagt, auch noch einen Entschließungsantrag, in dem all das angeführt ist, das wir heute verabschieden sollen.

Es ist das sicherlich keine Materie, in der man mit großer Freude legistisch tätig wird. Aber sie ist so eingeschränkt, dass sie sehr präzise ist und genau das verhindert, was wir nicht haben wollen, nämlich die Vorbereitung terroristischer Aktivitäten, die Anschu­lung, Aufschulung und Aufreizung zu terroristischen Aktivitäten, und zwar jeweils mit der klaren Intention, tatsächlich entsprechende Erfolge herbeizuführen.

Der vorliegende Gesetzentwurf sollte eigentlich ausreichen, dass es in der Judikatur zukünftig zu klaren Entscheidungen kommen kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


23.42.02

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bringe ich zwei Anträge ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Verjährungsfristen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Abschaffung der Verjährungsfristen bei strafbaren Handlungen gegen


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