Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 30

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und damit tun, was sie möchten – und das oft im engsten Familienverband. Es gilt, Lö­sungen dagegen zu finden.

Ich war in letzter Zeit sehr intensiv in Kontakt mit Expertinnen und Experten des Bun­desverbandes der österreichischen Kinderschutzzentren, Zentren, die Anlaufstellen sind, Hilfestellungen gewähren, Unterstützung geben, die tagtäglich mit unendlich viel Leid von Kindern konfrontiert sind und deren vorrangige Aufgabe es ist, Kinder zu beschüt­zen, Kummer und Schmerz zu lindern und mit den betroffenen Kindern vor allen Din­gen Überlebensstrategien zu erarbeiten.

Ich zitiere aus der Präambel dieses Bundesverbandes:

Gesetzliche Grundlagen und Strafbestimmungen sind wichtige Basis und Standbein der Kinderschutzarbeit, greifen aber immer wieder zu kurz. Nachhaltiger Kinderschutz braucht darüber hinausgehende Maßnahmen in den Bereichen der Familien- und Gen­derpolitik sowie eine gute Kooperation zwischen behördlicher Jugendwohlfahrt und NGO-Einrichtungen. – Ja, meine Damen und Herren, das ist zu unterstützen.

Und es gibt einen Forderungenkatalog dieses Bundesverbandes, der unter anderem vorsieht, eine staatliche und unabhängige Opferkommission einzurichten. Unser Vor­schlag ist, diese bei der Volksanwaltschaft anzusiedeln.

Weiters: die Einführung eines Straftatbestandes Cyber-Grooming, Aufstockung der Mit­tel für Prozessbegleitung für Kinder, ein einheitliches Kinder- und Jugendhilfegesetz, Mittel für mehr Forschung und Projekte, Sicherung der Subventionsmittel für Kinder­schutzzentren. All das sind Forderungen, die zu unterstützen sind.

Meine Damen und Herren! Gewalt hat viele Gesichter, und diesen Gesichtern muss man auf den Grund gehen: Wie entsteht Gewalt insgesamt? Welche Abhängigkeiten sind gegeben? Werden Gewalterfahrungen von Generation zu Generation weitergege­ben? Welche Alarmzeichen werden ausgesendet? Wie erkenne ich, wie erkennt jeder von uns Gewalt? Und wo ist Zivilcourage gefragt? – Fragen, die geklärt und beantwor­tet werden müssen, denn, und da bin ich mit vielen einer Meinung, die Lösung wird nicht sein: wegsperren, und damit ist die Sache erledigt!

Mir geht es auch darum, aufzuzeigen, dass oft aus Überforderung, Hilflosigkeit und Un­wissenheit Eltern handgreiflich werden, Gewalt anwenden. Das ist nicht zu entschuldi­gen, meine Damen und Herren!

Ich zitiere Frau Professor Beclin aus der „Standard“-Ausgabe vom 14. November:

„Es gibt nichts zu entschuldigen, wenn Eltern einmal handgreiflich werden.“

Und: „In der Regel sind das schwer überforderte Erwachsene, die intuitive Handlungen setzen. Betroffene sind unfähig, sich in einer bestimmten Situation zu beherrschen. Da kann man mit einer Strafdrohung sowieso nicht abschrecken.“

Weiter heißt es: „Nicht die Kinder wegnehmen , aber eine begleitende Erziehungs­hilfe.“ – Ein Schwerpunkt, der uns allen sehr, sehr wichtig sein müsste, begleitende Hilfsangebote zu stellen.

Es geht darum, meine Damen und Herren, dass Gewalt überhaupt nicht wachsen und entstehen kann. Es geht darum, dass die Opfer, die Kinder wieder Perspektiven erhal­ten für das weitere Leben und für die weitere Zukunft. Ein Entwurf für weitere Verbes­serungen für den Kinderschutz liegt hier im Parlament, und es ist die Aufgabe des Aus­schusses, nach guter und altbewährter Manier mit ExpertInnen aus dem Justizbereich und aus der Praxis das Beste zum Schutz der Kinder zu gestalten und zu erarbeiten.

Zum Schluss kommend: Meine Damen und Herren! Bettina Wegner singt in ihrem Lied „Kinder“ unter anderem in einer Strophe: „Sind so kleine Seelen, offen und ganz frei.


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