Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 156

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

§ 8a Abs. 2 VBG (Sonderzahlung) sind anzuwenden. Über die in den §§ 16 und 22 VBG 1948 iVm den §§ 16, 17, 17a und 17b GebG 1956 vorgesehenen Vergütungen gebühren während der ersten 12 Monate des Vertragsverhältnisses keinerlei sonstige pauschalierten Zulagen und Nebengebühren.

Damit auch geeignete Interessenten mit Familie nicht von vornherein auf Grund der Entlohnung auf die Bewerbung und Ausbildung zum Exekutivbeamten verzichten müssen und damit ein größeres Spektrum an tauglichen Bewerbern vorhanden ist, sollte eine bessere Entlohnung für Exekutivbedienstete in der polizeilichen Grund­ausbildung gewährleistet werden.

Eine Erhöhung des Budgets wäre dafür grundsätzlich nicht von Nöten. Eine Redu­zierung der Kosten für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen, im Jahr 2010 sind Kosten von ca. 4 Millionen Euro in diesem Bereich angefallen, würde genug Budgetmittel zur Durchführung dieser Maßnahme freimachen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die für das Jahr 2012 budgetierten Kosten für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informa­tions­kampagnen gekürzt und dafür die Entlohnung für Exekutivbedienstete in der polizeilichen Grundausbildung an jene der Verwendungsgruppe E2c, Gehaltsstufe 1, angeglichen wird.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


16.00.01

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! In den letzten Wochen können wir das Wort „Inte­gration“ vom Herrn Staatssekretär nicht mehr hören, ohne das Wort „Leistung“ dazugeliefert zu bekommen. Ich denke mir, während der Budgetverhandlungen ist die richtige Zeit, zu sagen: Wäre nur Leistung ausschlaggebend bei der Integration, dann müsste die gesamte erste Generation der Arbeitsmigranten und -migrantinnen bei uns bestens integriert sein, denn sie haben sehr, sehr viel geleistet. Sie haben sehr, sehr viel mit ihrem Fleiß zum Wohlstand Österreichs beigetragen. Unser Wohlstand von heute fußt auch ganz maßgeblich auf der Leistung von Arbeitsmigranten und Arbeitsmigrantinnen. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Staatssekretär Kurz hat von jahrzehntelangen Versäumnissen gesprochen. – Da möchte ich ihm hundertprozentig recht geben. Was er vergessen hat zu erwähnen, war, dass bei diesen jahrzehntelangen Versäumnissen in der Integrationspolitik, bei Gleichstellungsmaßnahmen seine Partei, die ÖVP, durchgehend in der Regierung war, dass sie also sehr viel Verantwortung trägt für diese jahrzehntelangen Versäumnisse.

Es ist erfreulich, wenn man jetzt von diesem Weg kehrtmachen und eine echte Inte­grationspolitik machen will. Was aber noch immer fehlt, ist der Grundsatz: Gleiche Pflichten und gleiche Rechte! Davon sind wir noch immer meilenweit entfernt. Und die Menschen, die seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten hier arbeiten, ihre Steuern zahlen,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite