Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 231

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19.57.4533. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1665/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend besseren Schutz der Opfer von Menschenhandel und effizientere Verfolgung von Menschenhändlern (1424 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 33. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erste Frau Abgeordnete Mag. Korun. 4 Minuten freiwillige Rede­zeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.58.27

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2009 hat es in Österreich in 190 Fällen strafrechtliche Ermittlungen wegen Menschen­han­dels durch die Kriminalpolizei gegeben, und in nur 15 Fällen wurde aber aus humanitären Gründen, weil jemand Opfer von Menschenhandel geworden ist, ein humanitäres Aufenthaltsrecht erteilt. Das allein zeigt schon, dass der Opferschutz mit den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen nicht funktioniert, denn wenn in 190 Fällen durch die Kriminalpolizei ermittelt wird, aber nur 15 Opfern des Menschenhandels geholfen wird, nur in 15 Fällen verhindert wird, dass eine Abschiebung stattfindet, so bedeutet das auch, dass die Opfer von Menschenhandel im Großen und Ganzen ohne Schutz sind und dass somit die Täter, die Menschenhändler, in den meisten Fällen frei und ungestraft herumlaufen und leider ihren kriminellen Geschäften weiter nach­kommen können.

Genau aus diesem Grund habe ich den vorliegenden Antrag gestellt, mit dem Ziel und Zweck eines besseren Schutzes der Opfer von Menschenhandel und einer besseren Verfolgung und Bestrafung der Täter, der Menschenhändler und der Menschenhänd­lerinnen.

Sie können sich vielleicht alle daran erinnern: Es gab einen prominenten Fall im Juni 2011, also das liegt nicht sehr lange zurück: Da wurde eine junge Nigerianerin, die den Mut hatte, die österreichischen Behörden zu kontaktieren, mit der Polizei und mit der Justiz zusammenzuarbeiten, damit ihre Menschenhändler bestraft werden können, diese junge Frau wurde als „Belohnung“ – unter Anführungszeichen – nach Nigeria abgeschoben.

Und wir wissen inzwischen durch den Verein EXIT, der diese junge Frau auch nach ihrer Abschiebung kontaktiert und versucht hat, sie weiterzubetreuen, dass sie in Nigeria von ihren Menschenhändlern aufgespürt wurde und letztendlich gezwungen war, um ihr Leben zu retten, in Nigeria unterzutauchen. Sie befindet sich jetzt irgendwo wahrscheinlich noch in Nigeria und versucht, ihr Leben zu schützen vor den Personen, die sie nach Österreich gebracht haben, die sie der Zwangsprostitution zugeführt haben, die sie jahrelang hier ausgebeutet haben, die über ihre Zwangsprostitution sehr viel Geld verdient haben und die, wie gesagt, frei, als freie Bürger und Bürgerinnen in diesem Land herumlaufen. Denn das Verfahren, das eröffnet worden war, weil diese junge Frau den Mut hatte, die Polizei und die Justiz zu kontaktieren, dieses Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Und das ist kein Einzelfall, und wir wissen, dass das kein Einzelfall ist. Unsere derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen bieten den Opfern von Menschenhandel eben keinen Schutz an; selbst in den Fällen, in denen die Frauen – und in den meisten


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