Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 248

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land einmal gesagt: Am Tag nach der Gesundheitsreform fängt schon wieder die nächste an. Ich bitte, das zu beachten. (Beifall bei der ÖVP.)

21.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.00.24

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Bis heute hat eine ernsthafte Diskussion der Politik zur Präimplanta­tions­diagnostik noch nicht stattgefunden. In fast der gesamten EU – bis auf Irland – ist die Präimplantationsdiagnostik erlaubt.

Bei der Untersuchung handelt es sich um eine genetische Untersuchung zum Erken­nen bestimmter Dispositionen des Embryos im Rahmen der In-vitro-Fertilisation, bevor der Embryo in die Gebärmutter transferiert wird. Dadurch sind vererbte familiäre Krank­heiten, Chromosomenstörungen und andere schwerste Störungen feststellbar.

Die Präimplantationsdiagnostik soll ja nur bei Paaren angewendet werden, bei denen die Gefahr besteht, durch genetische Disposition Kinder mit Behinderungen oder schweren Erkrankungen zu bekommen. Die Entscheidung, ob die Eizelle oder der Embryo dann eingepflanzt wird oder nicht, liegt allein beim betroffenen Paar. Diese Entscheidung kann ihm dann aber niemand abnehmen.

Im Ausschuss wurde von allen Parteien große Zustimmung zu diesem Antrag signalisiert. Warum dieser Antrag dann an den Justizausschuss weitergeleitet wird, ohne eine Entscheidung zu treffen, ist mir ein Rätsel. Für mich schaut es eher so aus, als hätte man Angst vor der eigenen Courage, etwas zu beschließen, ohne dabei vielleicht die Bevölkerung auf seiner Seite zu haben. (Beifall beim BZÖ.)

Vom Fachlichen her ist dieser Antrag vollkommen richtig. Das wäre eine große Hilfe für alle Eltern, die im Ungewissen sind, ob sie ein gesundes oder ein behindertes Kind bekommen. Wie gesagt, Ihrem Antrag, Herr Professor Dr. Grünewald, würden wir zustimmen, der Zuweisung zum Justizausschuss jedoch nicht. (Beifall beim BZÖ.)

21.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.02.24

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das vorliegende Spitalsgesetz ist tatsächlich eine große Reform. Dieses Gesetz stellt nach den ersten Reformen, die ich bereits im Gesundheitswesen gestartet habe, eine große Reform dar.

Ich erinnere daran: Das Erste war die Sicherung der Finanzierung der Gesundheit. Die Gebietskrankenkassen wurden positiv bilanziert. (Präsidentin Mag. Prammer über­nimmt wieder den Vorsitz.)

Das zweite Reformwerk ist die Verbesserung der Versorgung im niedergelassenen Bereich mit den Möglichkeiten von Ärztegesellschaften, von Gruppenpraxen.

Und jetzt kommt das Dritte: Den Spitälern wird die Möglichkeit gegeben, die Kranken­häuser dem Bedarf der Bevölkerung anzupassen. Die Bevölkerung braucht in der Region eine qualitativ hochwertige Versorgung von Ärztinnen und Ärzten, die diese Leistung auch tatsächlich erbringen können. Und mit der Möglichkeit, aus anderen


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