haber eines periodischen Mediums und ein Bundesgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert werden, sowie über den
Antrag 1235/A(E) der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Regierungsinserate (1607 d.B.)
6. Punkt
Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Mediengesetz geändert wird (1608 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stefan. Wunschgemäß sind 3 Minuten Redezeit eingestellt. – Bitte.
14.21
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir behandeln heute wieder ein Kapitel mit der großen Überschrift Antikorruption und Transparenz, und zwar geht es konkret um ein Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums.
Was bedeutet das? – Es geht darum, dass die vom Rechnungshof kontrollierten Rechtsträger ihre Medienkooperationen und Werbeaufträge offenzulegen haben und dass das mit Details erfolgt. Das heißt, es muss über die Medienunternehmen und deren Eigentumsverhältnisse Informationen geben, und zwar erfreulicherweise auch die wirklich echten Eigentumsverhältnisse. Das heißt, es müssen auch Treuhandverhältnisse und Ähnliches offengelegt werden und auch Details über die Aufträge selbst bekannt gegeben werden.
Es muss bekannt gegeben werden, welche Förderungen vergeben werden, und die Offenlegung erfolgt bei der KommAustria. Zusätzlich soll noch etwas kommen, das auch sehr erfreulich ist, nämlich ein Verbot von Werbeeinschaltungen für Ministerien, und zwar, wie es im Gesetzestext so schön heißt, ohne „konkreten Bezug zur Deckung eines Informationsbedürfnisses“.
Das heißt also, bis jetzt war das offenbar durchaus möglich, dass man ohne konkreten Bezug zur Deckung eines Informationsbedürfnisses eine Einschaltung macht und öffentliches Geld verwendet. Also wir sind schon sehr froh, dass man da einmal draufgekommen ist und dies mit diesem Gesetz nun verhindern will und kann. (Abg. Dr. Bartenstein: Sie sollten in Väterkarenz gehen, Herr Kollege Stefan!)
Tatsache ist aber, dass dieses ganze Thema in einem größeren Zusammenhang steht. Daher stimmen wir auch heute nicht zu. Dieser größere Zusammenhang besteht nämlich darin, dass in der ersten Hälfte dieses Jahres festgestellt wurde, dass ein Bedarf besteht, Korruption zu bekämpfen und die Transparenz zu erhöhen. Es gab dann erste Gespräche zwischen den Parteien. Es sollte eine Fünf-Parteien-Einigung sein. Man ist dann zu dem Schluss gekommen, dass man da mehrere Themen auf einmal behandelt, und zwar die Unvereinbarkeit und damit erweiterte Meldepflichten, allfällige strafrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang damit und mit der Korruption, die Parteienfinanzierung, Parteienspenden und ein Lobbyingregister.
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