Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 107

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haber eines periodischen Mediums und ein Bundesgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Me­dieninhaber eines periodischen Mediums erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert werden, sowie über den

Antrag 1235/A(E) der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Regierungsinserate (1607 d.B.)

6. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Mediengesetz geändert wird (1608 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stefan. Wunschgemäß sind 3 Mi­nuten Redezeit eingestellt. – Bitte.

 


14.21.03

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir behandeln heute wieder ein Kapitel mit der großen Überschrift Antikorruption und Transparenz, und zwar geht es konkret um ein Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums.

Was bedeutet das? – Es geht darum, dass die vom Rechnungshof kontrollierten Rechts­träger ihre Medienkooperationen und Werbeaufträge offenzulegen haben und dass das mit Details erfolgt. Das heißt, es muss über die Medienunternehmen und deren Eigen­tumsverhältnisse Informationen geben, und zwar erfreulicherweise auch die wirklich ech­ten Eigentumsverhältnisse. Das heißt, es müssen auch Treuhandverhältnisse und Ähn­liches offengelegt werden und auch Details über die Aufträge selbst bekannt gegeben werden.

Es muss bekannt gegeben werden, welche Förderungen vergeben werden, und die Of­fenlegung erfolgt bei der KommAustria. Zusätzlich soll noch etwas kommen, das auch sehr erfreulich ist, nämlich ein Verbot von Werbeeinschaltungen für Ministerien, und zwar, wie es im Gesetzestext so schön heißt, ohne „konkreten Bezug zur Deckung ei­nes Informationsbedürfnisses“.

Das heißt also, bis jetzt war das offenbar durchaus möglich, dass man ohne konkreten Bezug zur Deckung eines Informationsbedürfnisses eine Einschaltung macht und öf­fentliches Geld verwendet. Also wir sind schon sehr froh, dass man da einmal draufge­kommen ist und dies mit diesem Gesetz nun verhindern will und kann. (Abg. Dr. Bar­tenstein: Sie sollten in Väterkarenz gehen, Herr Kollege Stefan!)

Tatsache ist aber, dass dieses ganze Thema in einem größeren Zusammenhang steht. Daher stimmen wir auch heute nicht zu. Dieser größere Zusammenhang besteht näm­lich darin, dass in der ersten Hälfte dieses Jahres festgestellt wurde, dass ein Bedarf besteht, Korruption zu bekämpfen und die Transparenz zu erhöhen. Es gab dann erste Gespräche zwischen den Parteien. Es sollte eine Fünf-Parteien-Einigung sein. Man ist dann zu dem Schluss gekommen, dass man da mehrere Themen auf einmal behan­delt, und zwar die Unvereinbarkeit und damit erweiterte Meldepflichten, allfällige straf­rechtliche Bestimmungen im Zusammenhang damit und mit der Korruption, die Partei­enfinanzierung, Parteienspenden und ein Lobbyingregister.

 


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