Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 113

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

14.42.14

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Kollege Petzner vom BZÖ hat soeben behauptet, die FPÖ wäre nicht zur Verfügung gestanden (Zwi­schenruf des Abg. Petzner), um an der Schuldenbremse aktiv mitzuwirken.

Wenn er die Debatte am Vormittag miterlebt hätte – und vielleicht war er körperlich an­wesend (Zwischenruf des Abg. Brosz) –, hätte er gehört, dass der Herr Bundeskanzler eindeutig gesagt hat, er möchte die Stimmen der FPÖ überhaupt nicht haben: aus be­stimmten ideologischen oder sonstigen Gründen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Öl­linger und Brosz.) Tatsache ist, dass die ...

14.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Rosenkranz, das war etwas überschie­ßend, daher beenden wir diese tatsächliche Berichtigung.

(Beifall bei der FPÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Dr. Rosenkranz.)

Nächster Redner ist Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte.

 


14.43.00

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident und Generalsekretär des VÖZ! Ich verzichte jetzt auf eine tatsächliche Berichtigung der tatsächlichen Berichtigung und werde über das Medientransparenzgesetz reden.

Wir haben am 21. Juni in der Bundesregierung einen Beschluss zu einem Medien­transparenzgesetz gefasst, nachdem wir davor ein sehr gründliches Begutachtungsver­fahren durchgeführt hatten. Seither hat die Diskussion ein bisschen gedauert, aber sie war sehr sinnvoll.

Entgegen der ursprünglichen Intention, Transparenzregeln nur für die Bundesregierung zu machen, waren wir der Meinung, dass es klug ist, nicht nur einen Teil der Torte, sondern die ganze Torte zu beleuchten. Wir haben daher vorgeschlagen und dann auch in der Regierung beschlossen, dass es als Verfassungsgesetz beschlossen wer­den soll, dass all jene Institutionen, die vom Rechnungshof geprüft werden, umfasst werden sollen – also Bund, Länder, Gemeinden, die vom Rechnungshof geprüft wer­den, und Unternehmen, die vom Rechnungshof geprüft werden. Wir haben vorgeschla­gen, dass die Stelle, an der das Ganze angesiedelt sein soll, der das alles gemeldet werden muss, die im Vorjahr verfassungsrechtlich unabhängig gestellte KommAustria sein soll.

Wir haben einen Weg gesucht, der auf der einen Seite möglichst umfassende Trans­parenz schafft, auf der anderen Seite aber auch vermeidet, dass es zusätzlichen über­bordenden Verwaltungsaufwand gibt. Der Weg, den wir nach der intensiven Diskussion eingeschlagen haben, ist ein solcher. Ich glaube, wir haben tatsächlich den schmalen Grat, der da besteht, gefunden: einerseits Transparenz zu schaffen, andererseits das Ziel, Verwaltung zu reformieren, Verwaltung zu reduzieren, nicht aus den Augen zu ver­lieren.

Wir haben daher in der Diskussion die Entscheidung getroffen, die Frage der Eigentü­meroffenlegung nicht im Medientransparenzgesetz anzusiedeln – ich habe auch ein Gespräch mit der Justizministerin geführt, in dem wir das beraten haben –, sondern es dort anzusiedeln, wo es schon geregelt ist, nämlich im § 25 Mediengesetz, diesen ent­sprechend zu erweitern und das dort anzudocken. Ich glaube, dass das ein legistisch sauberer Weg ist.

Wir haben auf die Umsetzung eines Vorschlags, den es auch gegeben hat, verzichtet, nämlich dass von der KommAustria monatlich geprüft wird, ob alle Inserate den Richt­linien entsprechen, weil das zu einem Bürokratiemonster geführt hätte. Wir haben da-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite