Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 180

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16. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1863/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die aktuelle Menschen­rechts­lage im Iran (1694 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1849/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend konse­quente Verhandlungsposition zum internationalen Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty) (1695 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 15 bis 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte wird einbegleitet mit einem Redebeitrag des Herrn Abgeordneten Dr. Hübner. – Bitte.

 


17.59.46

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Anträgen eins und drei, Nigeria und Waffenhandel, werden wir zustimmen; wenngleich ich natürlich anmerke, dass es fraglich ist, ob die nigerianische Regierung unsere Tipps bei der Bewältigung ihrer innenpolitischen Krisen benötigt. Da sollten wir immer daran denken: Wir sollten unsere Möglichkeiten und unsere Reich­weite auch nicht überdehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

Mit dem dritten Antrag haben wir insofern ein Problem, als wir der Meinung sind, dass Menschenrechte unteilbar sind. Menschenrechte sind nicht davon abhängig, was gerade politisch opportun ist, wo man hin- und wegsehen muss, sondern Menschen­rechte sind davon abhängig, dass sie eingehalten werden – egal, wo, in welchem Land und in welchem Zusammenhang.

Kollege Scheibner hat ja beim vorigen Diskussionspunkt sehr richtig ausgeführt, dass wir leichter Versuchen unterliegen, dort wegzuschauen, wo es politisch inopportun ist – und dort hinzuschauen, wo alle hinschauen, wo es gerade politisch opportun ist, weil es zum Beispiel eine führende Macht wie die USA das will, weil es medial verbreitet wird, oder auch aus anderen Gründen.

Was den Iran-Antrag anlangt: Da geht es um eine Region, in der Menschenrechts­verletzungen leider an der Tagesordnung sind, und zwar beileibe nicht nur im Iran, aber dort schaut man eben genau hin. (Abg. Öllinger: Tschetschenien!) – Was für einen Wunsch haben Sie, Kollege? (Abg. Öllinger: Tschetschenien!) – Aha: Tsche­tschenien. Tschetschenien ist zwar nicht unbedingt der Nahe Osten, aber darüber können wir natürlich auch reden. Ich nehme Tschetschenien nicht davon aus – die Situation in Syrien kennen wir auch –, aber nehmen wir einmal Usbekistan. Kollege Van der Bellen hat das ja auch schon angesprochen.

Was Usbekistan betrifft, gibt es ja sozusagen ein schwarzes Loch in der Wahrnehmung der dortigen Situation, weil es eben in Usbekistan einen NATO-Stützpunkt gibt, der wichtige Dienste im Afghanistan-Krieg leistet. Sie wissen, die EU hat gegen Usbekistan sogar Sanktionen verhängt: wegen Massakern, die dort der gottgleiche Alleinherrscher Islam Karimov in den Jahren 2005/2006 angeordnet hat und durchführen ließ. Diese Sanktionen wurden im Jahre 2009 wieder aufgehoben, und zwar gegen Gesetzes-


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