Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 181

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änderungen in diesem Lande; das kennen wir ja auch von verschiedenen Beitritts­werbern in die EU. In Usbekistan wurden also Gesetze geändert, es wurde ein Men­schenrechtsbeauftragter geschaffen, es wurde die Haftprüfungsverhandlung eingeführt und so weiter.

Was ist aber in Wirklichkeit geschehen? – Gar nichts! Im Gegenteil! Wenn Sie sich die letzten Berichte von Human Rights Watch, erschienen im Dezember 2011 anschauen, dann sehen Sie, dass sich die Menschenrechtssituation in Usbekistan in Wirklichkeit dramatisch verschlechtert hat. Neu geschaffene Institutionen sind reines Schmuck­werk; im Gefängnisalltag und in der Justiz Usbekistans ist Folter sozusagen an der Tagesordnung, Folter vor allem durch die Verwendung von Elektroschocks, durch simuliertes Ersticken mit Plastiksäcken und durch Verbrühen mit kochendem Wasser.

Die Zahl der Hinrichtungen ist unbekannt, ebenso die Zahl der politischen Gefan­genen,; man schätzt sie auf 6 000. Kinderarbeit ist in Usbekistan weit verbreitet; Berichte darüber gibt es aber nicht. Vertreter des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen werden seit zehn Jahren daran gehindert, das Land auch nur zu betreten.

Meine Damen und Herren, haben Sie viel gehört über die Situation in Usbekistan? – Ich wenig, zumindest medial nicht. Wenn man sich nicht speziell mit diesem Thema beschäftigt und in Berichte hineinschaut, erfährt man davon nichts. Aber ich habe sehr viel gehört über die Situation im Iran, sehr viel; jeden Tag findet man darüber in Medien eine Viertel-, oft auch eine halbe Seite.

Der Iran ist sicherlich kein Staat, in dem die Menschenrechte geachtet werden; da gibt es viel zu kritisieren, da gibt es viel Unrecht. Der Iran gehört sicher zu den großen Verletzern in dieser Region, ist aber keinesfalls der größte. Im Iran gibt es immerhin Wahlen – wenn auch nur in einer geschlossenen Gesellschaft –, aber davon sind Staaten wie Usbekistan, aber auch Turkmenistan meilenweit entfernt.

In diesen Staaten haben sich die ehemaligen Generalsekretäre der Kommunistischen Partei Turkmenistans, Kasachstans, Usbekistans zu Präsidenten auf Lebenszeit bestel­len lassen. Der kasachische Präsident Nasarbajew hat sogar gegen den Be­schluss des gleichgeschalteten Parlaments, ihn bis zum Jahre 2020 zum Präsiden­ten zu machen, ein Veto eingelegt – und daraufhin hat das Parlament, haben beide Kammern, und zwar in einer Sondersitzung, mit qualifizierter Mehrheit das Veto des Präsidenten überstimmt, und Nasarbajew ist zu seinem größten Bedauern bis 2020 bestellt worden.

Das, meine Damen und Herren, sind die Staaten, wo wir auch wir hinschauen sollten, und deshalb schlagen wir Freiheitlichen vor, die Menschenrechte universell und allgemeingültig zu behandeln – und nicht nach politischen Opportunitäten. (Beifall bei der FPÖ).

Deshalb bringen wir einen Entschließungsantrag ein, der die ganze Region betrifft: den ganzen Nahen und Mittleren Osten, alle Staaten und alle Menschenrechtsverletzer. Ich werde diesen Antrag allerdings wegen vorgeschrittener Zeit jetzt nicht einbringen, sondern einen mir folgenden Kollegen ersuchen, das dann für mich zu tun. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Lopatka. – Bitte.

 


18.04.41

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei allem Verständnis, hier differenzieren zu


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