Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 84

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Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1567 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die einstimmig angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dass die Anlagen dieses Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt werden, und zwar

a) alle genannten Anlagen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien

b) alle genannten Anlagen beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

c) alle genannten Anlagen beim Vermessungsamt Gänserndorf.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

12.17.28 5. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1727 d.B.): Bun­des­gesetz, mit dem das Unfalluntersuchungsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Seilbahngesetz 2003 sowie das Schifffahrtsgesetz geändert werden (1744 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte wird eingeleitet mit einer Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Heinzl. – Bitte.

 


12.17.58

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Untersuchung von Unfällen und Störungen ist ein wichtiges Instrument zur Steigerung der allgemeinen Sicherheit im Bereich der Schiene, der zivilen Luftfahrt, der Schifffahrt und der Seilbahnen. Dafür ist die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes zuständig.

Die regelmäßig veröffentlichten detaillierten Berichte und Statistiken der Unfall­unter­suchungsstelle geben wichtige Hinweise auf Gefahren und zeigen auf, wie Unfälle in Zukunft vermieden werden könnten.

Mit dem heute zu beschließenden Gesetz werden für die Unfalluntersuchung Verbes­serungen auf hohem Niveau eingeführt. Das gilt vor allem für den Bereich der zivilen Luftfahrt, wo aktuelles EU-Gemeinschaftsrecht umgesetzt wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Mit dem Abänderungsantrag, der von meinem Kollegen Haberzettl noch eingebracht wird, greifen wir eine Anregung unserer Kolleginnen und Kollegen vom Grünen Klub auf, mit den jährlichen Berichten an den Nationalrat Transparenz im Bereich der Unfalluntersuchung zu schaffen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Größtmögliche Sicherheit für alle ist ein wichtiges Gebot in der Verkehrspolitik. Auch beim aktiven Einsatz Österreichs – auch von uns


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