Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 225

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


20.19.34

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist gerade bei der Frage der Badegewässer jetzt vor der Badesaison auch bedeutend, dass die Bevölkerung informiert wird. Dazu dient diese Regelung. Ich darf aber auch darauf hinweisen, dass wir alle Badestellen im Internet ausgewiesen haben und dass man auch die Wasserqualität im Internet nachvollziehen kann. Da können Sie überprüfen, in welcher Region, in welcher Gegend Sie in Österreich Urlaub machen wollen. Ich kann Ihnen versichern, die Wasserqualität in Österreich ist in einem Sommertourismusland eine sehr gute.

Ich möchte mich bei jenen Abgeordneten – den Damen auch – herzlich bedanken, die darauf hingewiesen haben, wie notwendig es ist – es ist gesagt worden, die Zeit drängt –, nämlich dass wir im 21. Jahrhundert darangehen, gerade im medizinischen Bereich auch moderne Informationsmittel zu nutzen. Da ist auch das Thema der E-Medikation angesprochen worden, das Thema des elektronischen Umgangs mit Gesundheitsdaten.

Ich denke, das ist ganz besonders wichtig, das haben wir auch im Epidemiegesetz umgesetzt. Wir sollten die Expertisen von Ärztinnen und Ärzten im medizinischen Bereich sehr, sehr ernst nehmen, aber wir sollten auch die Expertisen des Daten­schutz­rates und der PatientInnen-VertreterInnen ernst nehmen, die dringend einfor­dern, dass wir ein modernes Informationsmanagement im Gesundheitswesen haben, und ELGA ist dazu eine Möglichkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.21

20.21.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1732 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 1733 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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