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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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153. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 19. April 2012

 

 


Stenographisches Protokoll

153. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode             Donnerstag, 19. April 2012

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 19. April 2012: 9.05 – 23.57 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden (BVG Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung 2012)

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Abzeichen­ge­setz 1960, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Ärztegesetz 1998, das ASOR-Durchführungsgesetz, das Asylgesetz 2005, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Beschuß­ge­setz, das Biozid-Produkte-Gesetz, das Bundes-Ehrenzeichengesetz, das Bundes­gesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Bundesgesetz über eine Amnestie 1995, das Bundesgesetz vom 15. Juli 1964 über die Schaffung einer Medaille für Verdienste um die Vor­bereitung und Durchführung der IX. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964, das Bundesgesetz vom 27. Jänner 1976 über die Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs, das Bundesgesetz vom 29. Juni 1977 zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen, das Bundes­gesetz vom 4. Februar 1948 über die Berechtigung der nach reichsrechtlichen Vor­schriften approbierten Zahnärzte, das Bundesgesetz vom 6. Mai 1976 über die Schaffung einer Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976, das Bundeshaftungsobergrenzen­ge­setz, das Bundesluftreinhaltegesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bun­desvergabegesetz 2006, das Chemikaliengesetz 1996, das Devisengesetz 2004, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Eisenbahnge­setz 1957, das Elektrotechnikgesetz 1992, das Energielenkungsgesetz 1982, die Exe­ku­tionsordnung, das Exekutivdienstzeichengesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Führerscheingesetz, das Gefahrgutbeförde­rungs­gesetz, das Gehaltsgesetz 1956, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, die Gewer­beordnung 1994, das Glücksspielgesetz, das Grenzkontrollgesetz, das Güterbeförde­rungsgesetz 1995, das Heeresgebührengesetz 2001, das Kraftfahrgesetz 1967, das Kraftfahrliniengesetz, das Kriegsmaterialgesetz, das Lebensmittelbewirtschaftungs­gesetz 1997, das Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, das Mediengesetz, das Melde­ge­setz 1991, das Militärauszeichnungsgesetz 2002, das Militärbefugnisgesetz, das Munitionslagergesetz 2003, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Paßge­setz 1992, das Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz, das Polizeikooperationsgesetz,


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das Pornographiegesetz, das Preisgesetz 1992, das Punzierungsgesetz 2000, das Pyrotechnikgesetz 2010, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Rezeptpflichtgesetz, das Rundfunkgebührengesetz, das Sanktionengesetz 2010, das Schifffahrtsgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Sprengmittelgesetz 2010, die Strafprozeß­ord­nung 1975, das Strafregistergesetz 1968, das Strafvollzugsgesetz, die Straßenver­kehrs­ordnung 1960, das Suchtmittelgesetz, das Tierseuchengesetz, das Umweltinfor­mations­gesetz, das Vereinsgesetz 2002, das Verkehrsrecht-Anpassungsgesetz 1971, das Versammlungsgesetz 1953, das Versorgungssicherungsgesetz, das Verwaltungs­strafgesetz 1991, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991, das Verwundeten­medaillen­gesetz, das Waffengesetz 1996, das Wehrgesetz 2001, das Wiedereinstel­lungsgesetz 1950, das Zivildienstgesetz 1986 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden sowie das Führungs- und Verfügungsgesetz aufgehoben wird (Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz – SNG)

3. Punkt: Bericht über den Antrag 692/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entlastung und Besserstellung der Exekutive

4. Punkt: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Grenz­abschnitten X und XI sowie über Änderungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemein­same Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Vertrages vom 26. Oktober 2001

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Unfalluntersuchungsgesetz, das Kraftfahr­gesetz 1967, das Seilbahngesetz 2003 sowie das Schifffahrtsgesetz geändert werden

6. Punkt: Bundesgesetz über die Festlegung von Flughafenentgelten (Flughafen­ent­geltegesetz – FEG)

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Seeschiffahrtsgesetz und das Bundesgesetz zur Erfüllung des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens von 1969 geän­dert werden

8. Punkt: Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der Euro­päischen Union und ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Norwegen

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird

11. Punkt: Lebensmittelsicherheitsbericht 2010 des Bundesministers für Gesundheit

12. Punkt: Bundesgesetz über das Arzneibuch (Arzneibuchgesetz 2012 – ABG 2012)

13. Punkt: Bericht über den Antrag 1511/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgabe von Heilpflanzen und alternativen medi­zinischen Produkten

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird

15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird

16. Punkt: Bericht über den Antrag 1775/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend österreichweit einheitliche Abgeltung der ärztlichen Leistungen im Rahmen von Substitutionsbehandlungen

17. Punkt: Bericht über den Antrag 1842/A(E) der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung des Personenkreises der Entschädi-


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gungs­berechtigten offensichtlich Thalidomid-/Contergangeschädigten auf Personen, die vor dem Jahr 1956 geboren wurden

18. Punkt: Bericht über den Antrag 1305/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer arbeitsbedingter Risiken in der Prävention und bei der Anerkennung von Berufs­krankheiten

19. Punkt: Bericht über den Antrag 181/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Revision des Abkommens zwischen WHO und IAEO (WHA 12-40) vom 28. Mai 1959

20. Punkt: Bericht über den Antrag 826/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bisphenol A in Babyschnuller

21. Punkt: Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Jahresvorschau auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2012 und der dänischen EU-Präsidentschaft

22. Punkt: Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut; Annahme der deut­schen und französischen Sprachfassung

23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft geändert wird

24. Punkt: Bericht über den Antrag 1495/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartel­gruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung der gesetzlichen Alters­grenzen für Au-pairs

25. Punkt: Bericht über den Antrag 1568/A(E) der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Innovationspreises für Unternehmen mit einem besonders hohen Frauenanteil in Führungspositionen

26. Punkt: Bericht über den Antrag 1891/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend geschlechtsspezifische Auswirkun­gen der Finanz- und Wirtschaftskrise

27. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), idF BGBl. I. Nr. 114/2011, geändert wird (1815/A)

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 27

Ordnungsruf ................................................................................................................. 255

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wor­tung 10263/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 51

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 176


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Redner/Rednerinnen:

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ... 176

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner .................................................... ... 179

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 180

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................ ... 181

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 182

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 184

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 185

Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1846/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die unverzügliche Verkleinerung der Bundesregierung gemäß § 43 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung eine Frist bis 15. Mai 2012 zu setzen – Ablehnung ....................  51, 289

Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1856/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Ausbau der direkten Demokratie in Österreich gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäfts­ordnung eine Frist bis 15. Mai 2012 zu setzen – Ablehnung ................................  51, 289

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Aus­schuss­berichte 1756, 1757, 1759, 1758, 1755, 1760, 1761, 1762, 1763, 1764, 1765, 1766, 1767, 1768 und 1769 d.B. gemäß § 44 (2) der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 51

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 53

Hinweis der Präsidentin Mag. Barbara Prammer auf die Untersagung des Ablichtens von Abgeordneten-Unterlagen seitens der Pressefotografen ...................................................................... 54

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .........................  125, 199

Unterbrechung der Sitzung ...............................................................................  126, 199

Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft betreffend Jahresvorschau auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2012 und der dänischen EU-Präsidentschaft (III-303/1753 d.B.) gemäß § 53 Abs. 6 Z. 2 der Geschäfts­ordnung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft rückzuverweisen – Ablehnung ...................................................  239, 256

Antrag des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, den Bericht des Unterrichts­ausschusses über die Regierungsvorlage (1689 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israeliti­schen Religionsgesellschaft geändert wird (1748 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z. 2 der Geschäftsordnung an den Unterrichtsausschuss rückzuverweisen – Ableh­nung  259, 265

Aktuelle Stunde (39.)

Thema: „Abgeltungssteuer für österreichische Vermögen in der Schweiz kommt: Der Finanzrahmen hält!“ .............................................................................................................................. 27

Redner/Rednerinnen:

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ..... 27

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................. ..... 30


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Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 32

Jakob Auer .............................................................................................................. ..... 34

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 36

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 38

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 39

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ..... 41

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ..... 42

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ..... 44

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ..... 45

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ..... 47

Ausschüsse

Zuweisungen .........................................................................................................  49, 289

Auslieferungsbegehren

gegen den Abgeordneten Heinz-Christian Strache ..................................................... 49

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­des­minister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend: „Genug gezahlt!“ Schluss mit dem Spritpreiswucher (1910/A)(E)                            132

Begründung: Josef Bucher ......................................................................................... 133

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................. 139

Debatte:

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 144

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 147

Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ... 148

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ... 150

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 153

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 156

Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 158

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 159

Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ... 161

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 163

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 165

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 166

Oswald Klikovits ..................................................................................................... ... 168

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 169

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ......................................................... ... 171

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 173

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 174

Ablehnung des Selbständigen Entschließungsantrages 1910/A(E)  ........................... 175

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (1679  d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden (BVG Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung 2012) (1756 d.B.) ..... 53


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2. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (1726 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Abzeichengesetz 1960, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Ärzte­gesetz 1998, das ASOR-Durchführungsgesetz, das Asylgesetz 2005, das Aus­schrei­bungsgesetz 1989, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Beschußgesetz, das Biozid-Produkte-Gesetz, das Bundes-Ehrenzeichengesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Bundesgesetz über eine Amnestie 1995, das Bundesgesetz vom 15. Juli 1964 über die Schaffung einer Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der IX. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964, das Bundes­gesetz vom 27. Jänner 1976 über die Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs, das Bundesgesetz vom 29. Juni 1977 zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen, das Bundesgesetz vom 4. Februar 1948 über die Berechtigung der nach reichsrechtlichen Vorschriften approbierten Zahnärzte, das Bundesgesetz vom 6. Mai 1976 über die Schaffung einer Medaille für Verdienste um die Vor­bereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976, das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, das Bundesluftreinhaltegesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundesvergabegesetz 2006, das Chemikaliengesetz 1996, das Devisengesetz 2004, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Eisenbahngesetz 1957, das Elektro­technikgesetz 1992, das Energielenkungsgesetz 1982, die Exekutionsord­nung, das Exekutivdienstzeichengesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Führerscheingesetz, das Gefahrgutbeförde­rungs­gesetz, das Gehaltsgesetz 1956, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, die Gewerbeordnung 1994, das Glücksspielgesetz, das Grenzkontrollgesetz, das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Heeresgebührengesetz 2001, das Kraftfahr­gesetz 1967, das Kraftfahrliniengesetz, das Kriegsmaterialgesetz, das Lebens­mittel­bewirtschaftungsgesetz 1997, das Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, das Mediengesetz, das Meldegesetz 1991, das Militärauszeichnungsgesetz 2002, das Militärbefugnisgesetz, das Munitionslagergesetz 2003, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Paßgesetz 1992, das Polizeibefugnis-Entschä­di­gungsgesetz, das Polizeikooperationsgesetz, das Pornographiegesetz, das Preis­gesetz 1992, das Punzierungsgesetz 2000, das Pyrotechnikgesetz 2010, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Rezeptpflichtgesetz, das Rundfunkge­bührengesetz, das Sanktionengesetz 2010, das Schifffahrtsgesetz, das Sperr­gebiets­gesetz 2002, das Sprengmittelgesetz 2010, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968, das Strafvollzugsgesetz, die Straßenverkehrs­ordnung 1960, das Suchtmittelgesetz, das Tierseuchengesetz, das Umweltinfor­mations­gesetz, das Vereinsgesetz 2002, das Verkehrsrecht-Anpassungs­ge­setz 1971, das Versammlungsgesetz 1953, das Versorgungssicherungsgesetz, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991, das Verwundetenmedaillengesetz, das Waffengesetz 1996, das Wehrge­setz 2001, das Wiedereinstellungsgesetz 1950, das Zivildienstgesetz 1986 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden sowie das Führungs- und Verfügungsgesetz aufgehoben wird (Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz – SNG) (1757 d.B.)      ............................................................................................................................... 53

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 692/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entlastung und Besserstellung der Exekutive (1759 d.B.) ......................................................................................................................................... 54

Redner/Rednerinnen:

Werner Herbert ....................................................................................................... ..... 55

Günter Kößl ............................................................................................................. ..... 56

Dr. Peter Pilz ................................................................................................................. 57


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Otto Pendl ..................................................................................................................... 59

Ing. Peter Westenthaler ........................................................................................  60, 79

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner .................................................... ..... 63

Erwin Hornek .......................................................................................................... ..... 65

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ..... 66

Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ..... 68

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ..... 69

Hermann Gahr ........................................................................................................ ..... 69

Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 70

Hannes Fazekas ...................................................................................................... ..... 71

Leopold Mayerhofer ............................................................................................... ..... 73

Peter Mayer ............................................................................................................. ..... 74

Johann Hell .............................................................................................................. ..... 75

Johann Singer ......................................................................................................... ..... 75

Rudolf Plessl ........................................................................................................... ..... 76

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ..... 77

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 78

Angela Lueger ......................................................................................................... ..... 81

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von Diplomatenpässen für alle aktiven und ehemaligen Politiker – Ablehnung           80, 83

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1756 und 1757 d.B. ....................................... 82

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1759 d.B. ..................................................... 83

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (1567 d.B.): Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Grenzabschnitten X und XI sowie über Änderungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Vertrages vom 26. Oktober 2001 (1758 d.B.) ...................................................................................................................... 83

Redner:

Günter Kößl ............................................................................................................. ..... 83

Genehmigung des Staatsvertrages ............................................................................... 84

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG ............................................. 84

5. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1727 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Unfalluntersuchungsgesetz, das Kraft­fahrgesetz 1967, das Seilbahngesetz 2003 sowie das Schifffahrtsgesetz geän­dert werden (1744 d.B.) ........................................................... 84

Redner/Rednerinnen:

Anton Heinzl ............................................................................................................ ..... 84

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ..... 85

Mathias Venier .............................................................................................................. 86

Dr. Gabriela Moser ....................................................................................................... 87

Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ..... 88

Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 89

Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ..... 92

Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vermeidung von Unfällen durch zeitliche Begrenzung der


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Dauer von Lkw-Überholvorgängen auf Autobahnen und Schnellstraßen – Ableh­nung ..........................................................................  91, 102

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 102

6. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1728 d.B.): Bundesgesetz über die Festlegung von Flughafenentgelten (Flug­hafen­entgeltegesetz – FEG) (1745 d.B.) ...... 94

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ..... 95

Anton Heinzl ............................................................................................................ ..... 95

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ..... 96

Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ..... 97

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ..... 98

Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ..... 99

Peter Stauber .......................................................................................................... ... 100

Johann Rädler ............................................................................................................ 100

Johann Hell ................................................................................................................. 101

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 101

7. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1730 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Seeschiffahrtsgesetz und das Bun­desgesetz zur Erfüllung des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkom­mens von 1969 geändert werden (1746 d.B.) .......................................... 102

Redner/Rednerinnen:

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 103

Johann Singer ......................................................................................................... ... 103

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 104

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 105

Mag. Josef Auer ...................................................................................................... ... 105

Erich Tadler ............................................................................................................. ... 106

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 106

8. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1636 d.B.): Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Norwegen (1747 d.B.) ................................................................. 106

Redner/Rednerinnen:

Mag. Rosa Lohfeyer ............................................................................................... ... 107

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 107

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 108

Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ... 108

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 109

Genehmigung des Staatsvertrages ............................................................................. 110

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG ........................................... 110

9. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1729 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (1755 d.B.) .......................................................................................... 110


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Redner/Rednerinnen:

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 110

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ... 111

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 112

Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ... 115

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger ........................................................................ ... 116

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 117

Maximilian Linder ................................................................................................... ... 118

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 119

Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ... 120

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 122

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 123

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 124

Annahme des Gesetzentwurfes (namentliche Abstimmung) ...................................... 125

10. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1710 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (1741 d.B.) ................................ 128

Redner/Rednerinnen:

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager .................................................................... ... 128

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 129

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 130

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 186

Bundesminister Dr. Karlheinz Töchterle ............................................................. ... 188

Kurt List ................................................................................................................... ... 189

Anna Franz .............................................................................................................. ... 190

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ... 191

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 192

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 196

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 196

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 197

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studiengebühren – Klarheit für die Studierenden und Universitäten – Ablehnung (namentliche Abstimmung)     131, 199

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung von Studiengebühren – Ablehnung ...................................................  193, 201

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 198

11. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Lebensmittelsicher­heitsbericht 2010 des Bundesministers für Gesundheit (III-252/1760 d.B.) .................................................... 201

Redner/Rednerinnen:

Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ... 201

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 202

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 203

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 204

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 205

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 207

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ... 208

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ... 208

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 209

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 210

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 211


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 10

Kenntnisnahme des Berichtes III-252 d.B. ................................................................... 212

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1678 d.B.): Bundesgesetz über das Arzneibuch (Arzneibuchgesetz 2012 – ABG 2012) (1761 d.B.) ................... 212

13. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1511/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgabe von Heilpflanzen und alternativen medizinischen Produkten (1762 d.B.) .................................................................................................. 213

Redner/Rednerinnen:

Josef A. Riemer ...................................................................................................... ... 213

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 215

Oswald Klikovits ..................................................................................................... ... 216

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 217

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 218

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenersatz für alternative Heilmethoden – Ablehnung ....................................  214, 218

Annahme des Gesetzentwurfes in 1761 d.B. .............................................................. 218

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1762 d.B. ................................................... 218

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1732 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird (1763 d.B.) ......................................... 219

15. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1733 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird (1764 d.B.) ........................................... 219

Redner/Rednerinnen:

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 219

Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ... 221

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 222

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 222

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 223

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 224

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 225

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1763 und 1764 d.B. ..................................... 225

Gemeinsame Beratung über

16. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1775/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend öster­reichweit einheitliche Abgeltung der ärztlichen Leistungen im Rahmen von Substitutionsbehandlungen (1765 d.B.) ............................................ 226

17. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1842/A(E) der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswei­tung des Personenkreises der Entschädigungsberechtigten offensichtlich Thalidomid-/Contergangeschädigten auf Personen, die vor dem Jahr 1956 gebo­ren wurden (1766 d.B.) ........................................................................ 226


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 11

18. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1305/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer arbeitsbedingter Risiken in der Prä­vention und bei der Anerkennung von Berufskrankheiten (1767 d.B.)              ............................................................................................................................. 226

19. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 181/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Revision des Abkommens zwischen WHO und IAEO (WHA 12-40) vom 28. Mai 1959 (1768 d.B.) ................................................................ 226

20. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 826/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bis­phenol A in Babyschnuller (1769 d.B.)                226

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 226

Renate Csörgits ...................................................................................................... ... 228

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 229

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 229

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 230

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 231

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 232

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 233

Stefan Markowitz .................................................................................................... ... 234

Kenntnisnahme der fünf Ausschussberichte 1765, 1766, 1767, 1768 und 1769 d.B.                      235

Gemeinsame Beratung über

21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft betreffend Jahresvorschau auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2012 und der dänischen EU-Präsidentschaft (III-303/1753 d.B.) ............................................................................... 235

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (1673 d.B.): Übereinkommen über das Europäische Forst­in­stitut; Annahme der deutschen und französischen Sprachfassung (1754 d.B.) .......................................................................................... 235

Redner/Rednerinnen:

Maximilian Linder ................................................................................................... ... 236

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 237

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 238

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 240

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 241

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 241

Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ... 243

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 244

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................ ... 245

Mag. Christiane Brunner (tatsächliche Berichtigung) ........................................... ... 248

Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 248

Peter Mayer ............................................................................................................. ... 249

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 250

Mag. Michael Schickhofer ..................................................................................... ... 251

Mag. Rosa Lohfeyer ............................................................................................... ... 251

Walter Schopf .......................................................................................................... ... 252

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 252


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 12

Harald Jannach ....................................................................................................... ... 253

Mag. Kurt Gaßner ....................................................................................................... 255

Kenntnisnahme des Berichtes III-303 d.B. ................................................................... 256

Genehmigung des Staatsvertrages in 1754 d.B. ......................................................... 257

23. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1689 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft geändert wird (1748 d.B.) ......................................................... 257

Redner/Rednerinnen:

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 257

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 259

Werner Amon, MBA ............................................................................................... ... 260

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 261

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 262

Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .............................................................. ... 263

Mag. Laura Rudas ................................................................................................... ... 264

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 264

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 265

Gemeinsame Beratung über

24. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den An­trag 1495/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung der gesetzlichen Altersgrenzen für Au-pairs (1750 d.B.) ..................................................................................................... 266

25. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1568/A(E) der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Innovationspreises für Unternehmen mit einem besonders hohen Frauenanteil in Führungspositionen (1751 d.B.)                        266

26. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1891/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend geschlechtsspezifische Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise (1752 d.B.) .................................................................... 266

Redner/Rednerinnen:

Mag. Heidemarie Unterreiner ................................................................................ ... 266

Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ... 267

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 268

Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 274

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 275

Sonja Ablinger ........................................................................................................ ... 276

Carmen Gartelgruber ............................................................................................. ... 277

Christine Marek ....................................................................................................... ... 278

Dr. Susanne Winter ................................................................................................ ... 279

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................... ... 280

Franz Riepl ............................................................................................................... ... 282

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 283

Johann Hell .............................................................................................................. ... 283

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 284

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung der Forderungen aus dem Frauenvolksbegehren – Ablehnung              270, 285


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 13

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1750, 1751 und 1752 d.B. .................... 284

27. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Ge­schäfts­ord­nungsgesetz 1975), idF BGBl. I. Nr. 114/2011, geändert wird (1815/A)                     285

Redner/Rednerinnen:

Dieter Brosz, MSc ................................................................................................... ... 285

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 286

Werner Amon, MBA ............................................................................................... ... 286

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 286

Stefan Petzner ......................................................................................................... ... 287

Zuweisung des Antrages 1815/A an den Geschäftsordnungsausschuss ................... 289

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 50

Petition betreffend „Wir haben es satt – eine neue Agrar- und Ernährungspolitik jetzt!“ (Ordnungsnummer 161) (überreicht von den Abgeordneten Harald Jannach, Gerhard Huber, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 49

1740: Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

1742: Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 und das Waffengesetz 1996 geändert werden

1743: Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog

1749: Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Versicherungs­aufsichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufs­gesetz, die Rechtsanwaltsordnung und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden

Berichte ......................................................................................................................... 49

Vorlage 90 BA: Monatserfolg März 2012; BM f. Finanzen

III-304: 35. Bericht (1. Jänner bis 31. Dezember 2011); Volksanwaltschaft

III-318: Bericht, Reihe Bund 2012/4; Rechnungshof

III-320: Bericht betreffend den Tätigkeitsbericht des Statistikrates über das Ge­schäftsjahr 2011 gemäß § 47 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz 2000; Bundesregie­rung

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................. 50

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Finanzen und Steuern


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 14

Aufnahme der Verhandlungen über die Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über kulturellen Austausch

Anträge der Abgeordneten

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend: „Genug gezahlt!“ Schluss mit dem Spritpreiswucher (1910/A)(E)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückführung der österreichischen Goldreserven nach Österreich (1911/A)(E)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Isel als Natura-2000-Schutz­gebiet (1912/A)(E)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Isel als Natura-2000-Schutz­gebiet (1913/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einstufung von HTL/HLFL-Ingenieuren mit nachgewiesener fachbezogener 3-jähriger Berufspraxis im Nationalen Qualifikationsrahmen Stufe 6 (1914/A)(E)

Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Änderung von Lehrplänen öffentlicher Schulen (1915/A)(E)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Betriebshilfe zur Unterstützung schwangerer oder stillender Frauen (1916/A)(E)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung des Grundrechts auf Datenschutz (1917/A)(E)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterzeichnung und Ratifizierung der Biomedizinkonvention (1918/A)(E)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung von Studien­gebühren (1919/A)(E)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Beendigung des Rückforderungsskandals zulasten österreichischer Bauern aufgrund von Almflächen-Neuberechnungen (1920/A)(E)

Dr. Wolfgang Spadiut, Michael Praßl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Erhalt der ärztlichen Hausapotheke in der Marktgemeinde Irdning (1921/A)(E)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1973 betreffend die Arbeitsverfassung (Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974, geändert wird (1922/A)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 15. Juni 1978 über das internationale Privatrecht (IPR-Gesetz), BGBl. Nr. 304/1978, geändert wird (1923/A)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend zeitgemäße Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zu einem Eltern-Jugend-Pass (1924/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend zeitgemäße Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zu einem Eltern-Jugend-Pass (1925/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 15

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Fallzahlen Kinderbeistand (11333/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend barrierefreien Öffentlichen Buslinienverkehr (11334/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Geheim-Gutachten zu IKT-Konzentration (11335/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend milde Urteile für FrauenhändlerInnen (11336/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Nahrungsergänzungsmittel für schwangere Frauen (11337/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Chemikalien in Frauenhygieneprodukten (11338/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Handy am Steuer – Kontrollen Bundespolizei 2011“ (11339/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Handy am Steuer – Kontrollen Bundes­poli­zei 2011“ (11340/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Gleichbehandlung: Ethnische Diskriminierung in Lokalen, Diskotheken u.a. im Jahr 2011“ (11341/J)

Kurt List, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend RH-Bericht 2011/11 „Beteiligung Österreichs am Einsatz im Tschad“ (11342/J)

Martina Schenk, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Fragen aus dem RH-Ausschuss (11343/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Verlassenschaften: Vermögen für die Republik Österreich durch das Heimfallsrecht 2011“ (11344/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Verlassenschaften: Vermögen für die Republik Österreich durch das Heimfallsrecht 2011“ (11345/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Strafverfahren nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutzgesetz (LMSVG) und nach anderen gesetzlichen Bestimmungen im Jahr 2011“ (11346/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Unfallbeteiligte bei Unfällen an Eisenbahnkreuzungen (11347/J)

Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend finanzielle Unterstützung der von anhaltender Trockenheit betroffenen Gemeinden durch den Bund (11348/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 16

Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend erneute intransparente Vergabe von Landerechten an die Fluglinie Emirates (11349/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Road Map Luftfahrt 2020 (11350/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Umsetzung der Anflugmethode „Curved Approach“ bei österreichischen Flughäfen (11351/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Einhaltung Flug- und Dienstzeitbegrenzung von Mitarbeitern der Austro Control GmbH (11352/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend die Abschaffung des Bachelor-Studiums „Internationale Entwicklung“ (11353/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend breite Öffentlichkeit im StGB (11354/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Verweigerung von Visa (11355/J)

Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Barrierefreiheit an der Pädagogischen Hochschule Tirol (11356/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend das Versagen der Republik hinsichtlich der Entschädigung der AMIS-Opfer (11357/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Verschleppung von Strafverfahren in der Causa Immofi­nanz/Immo­east/Constantia (11358/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Luftbuchungen innerhalb des Raiffeisenkonzerns (11359/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Vollziehung des Pflanzen­schutzmittelgesetzes für das Jahr 2011“ (11360/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Vollziehung des Saatgut­gesetzes im Jahr 2011“ (11361/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Regressforderungen nach dem ASVG (Krankenversicherungsträger) für das Jahr 2011“ (11362/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Gesundheit 2020“ – High Level Meeting in Jerusalem (11363/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend World Conference on Social Determinants of Health in Rio de Janeiro (11364/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 17

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Landestierschutzheim Steiermark in der Grazer Grabenstraße“ (11365/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Verpachtung von Jagdrevieren durch die Österreichische Bundesforste AG in Tirol (11366/J)

Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend unzureichende Anfragebeantwortung 9742/AB zur Anfrage 9847/J („Jurist/innen in der Unternehmensberatung“) (11367/J)

Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (CAHVIO) (11368/J)

Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Erhöhung der Bundesmittel zum Zwecke des Hochwasserschutzes (11369/J)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend Drogensubstitutionsbehandlung in Österreich (11370/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Praktika und Verwaltungspraktika (11371/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Praktika und Verwaltungspraktika (11372/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Praktika und Verwaltungspraktika (11373/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Praktika und Verwaltungspraktika (11374/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Praktika und Verwaltungspraktika (11375/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Praktika und Verwaltungspraktika (11376/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Praktika und Verwaltungspraktika (11377/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Praktika und Verwaltungspraktika (11378/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Praktika und Verwaltungspraktika (11379/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Praktika und Verwaltungs­praktika (11380/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Praktika und Verwaltungspraktika (11381/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Praktika und Verwaltungspraktika (11382/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 18

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Praktika und Verwaltungspraktika (11383/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Praktika und Verwaltungspraktika (11384/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend geschleppte Personen (11385/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend ordnungsgemäße Versteuerung eines Testfahrzeuges der Grünen (11386/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Justiz betreffend Datenschutz im AKH/MedUniWien (11387/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend gefälschte Goldbarren im Besitz der OeNB (11388/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Geldwäsche (11389/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend ungesicherte Kinder als Mitfahrer in Pkws (11390/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Altstadt von Melk und der Ensembleschutz (11391/J)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungen an die ÖBB und die Rail Cargo (11392/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Stellenabbau bei Sony (11393/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Stellenabbau bei Sony (11394/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Insolvenzverfahren (11395/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Ausbildung zum „Integrationscoach“ (11396/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Gesundheit betreffend Brandanschlag auf Vereinslokal des Verbandes Sozialistischer Studenten (11397/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Organspenden (11398/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Maßnahmen gegen Lehrlingsschwund (11399/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Laufend steigende Mehrein­nahmen bei Pacht/Vermietung und was damit geschieht“ (11400/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 19

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Konsequenzen der Auflösungsabgabe auf die Saisonverlängerung (11401/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­des­minister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Lebensweg von Heimkindern (11402/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Maßnahmen gegen Lehrlingsschwund (11403/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Amputationsstrafen in Ägypten (11404/J)

Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Zwangsverheiratung in Österreich (11405/J)

Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zwangsverheiratung in Österreich (11406/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Vollziehung des LMSVG im Jahr 2011“ (11407/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Kronzeugenregelung im Jahr 2011“ (11408/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend radikale Salafisten in Österreich (11409/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Personalmangel bei der Polizeiinspektion Spittal/Drau (11410/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Fahrplanabweichungen und Schienenersatzverkehr auf der Tauernstrecke (11411/J)

Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Marktverzerrendes Verhalten durch den Weltjudoverband“ (11412/J)

Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Zwangspensionierung bei der Österreichischen Post AG“ (11413/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Studienrichtung Internationale Entwicklung (IE) (11414/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Geldverwendung und Kon­trolle der Genussregion Österreich, Kulinarisches Erbe Österreich sowie der AMA-Marketing GesmbH“ (11415/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Kooperation und Aufträge des Lebensministeriums an den Agrarverlag“ (11416/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 20

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hundebisse in Oberösterreich 2011 (11417/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Hundebisse in Niederösterreich 2011 (11418/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Zentralverband der Tierschutzvereine Österreichs (11419/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betref­fend amtliches Hunderegister in Niederösterreich 2011 (11420/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hundebisse in Wien 2. Halbjahr 2011 (11421/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die „Resolution NÖ Bauern­bund zu AMA-Kontrollen und Flächendigitalisierung“ (11422/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Wettermanipulation durch Chemikalien“ (11423/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend geplante Schrottverwertungs­anlage in Wien-Liesing (11424/J)

Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend ÖVAG und Kommunalkredit (11425/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Lebensweg von Heimkindern (11426/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Entsenderichtlinie – Folgeanfrage (11427/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Vorabentscheidungsverfahren des EuGH zu den Bedingungen für die Auszahlung der Ausgleichszulage an EU-Bürger (11428/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend amtliches Hunderegister in Oberösterreich (11429/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Maßnahmen gegen illegale Skilehrer (11430/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend amtliches Hunderegister in Wien (11431/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Wissenschaft und Forschung betreffend Nebentätigkeiten von Ärzten (11432/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Gesundheit betreffend Nebentätigkeiten von Ärzten (11433/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 21

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Einführung einer sogenannten Bundesschatz­pen­sion (11434/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Einführung einer sogenannten Bundesschatzpension (11435/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend EGF-Mittel für die Steiermark (11436/J)

Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Ratingagenturen (11437/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Lithium Mine auf der Koralm“ (11438/J)

Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend S 3 – Weinviertel Schnellstraße (11439/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend die Zukunft der Studienrichtung Internationale Entwicklung (11440/J)

Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Dr.-Karl-Lueger-Ring und Julius-Tandler-Platz in Wien (11441/J)

Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Dr.-Karl-Lueger-Ring und Julius-Tandler-Platz in Wien (11442/J)

*****

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Postzustellung innerhalb des Parlaments (79/JPR)

Zurückgezogen wurden die Anfragen der Abgeordneten

Martina Schenk, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Gründung von Religionsgesellschaften in Österreich durch PKK-nahe Vereine (10751/J) (Zu 10751/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Gründung von Religionsgesellschaften in Österreich durch PKK-nahe Vereine (10752/J) (Zu 10752/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (10401/AB zu 10555/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (10402/AB zu 10554/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10403/AB zu 10600/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 22

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10404/AB zu 10615/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (10405/AB zu 10553/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10406/AB zu 10574/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (10407/AB zu 10587/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10408/AB zu 10610/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (10409/AB zu 10560/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10410/AB zu 10571/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (10411/AB zu 10590/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10412/AB zu 10607/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10413/AB zu 10565/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10414/AB zu 10702/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10415/AB zu 10760/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10416/AB zu 10573/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (10417/AB zu 10581/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (10418/AB zu 10584/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (10419/AB zu 10585/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (10420/AB zu 10591/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10421/AB zu 10609/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen (10422/AB zu 10655/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (10423/AB zu 11128/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 23

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (10424/AB zu 11142/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (10425/AB zu 11156/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (10426/AB zu11170/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (10427/AB zu 11184/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (10428/AB zu 11198/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10429/AB zu 10564/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10430/AB zu 10599/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10431/AB zu 10568/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10432/AB zu 10603/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10433/AB zu 10561/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10434/AB zu 10577/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10435/AB zu 10578/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10436/AB zu 10605/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10437/AB zu 10567/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10438/AB zu 10582/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10439/AB zu 10583/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (10440/AB zu 10595/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (10441/AB zu 10596/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10442/AB zu 10602/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 24

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10443/AB zu 10614/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (10444/AB zu 10622/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (10445/AB zu 10623/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (10446/AB zu 10651/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (10447/AB zu 10854/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (10448/AB zu 10559/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10449/AB zu 10562/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10450/AB zu 10563/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10451/AB zu 10575/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10452/AB zu 10597/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10453/AB zu 10598/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10454/AB zu 10566/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10455/AB zu 10572/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (10456/AB zu 10576/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (10457/AB zu 10580/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (10458/AB zu 10588/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (10459/AB zu 10589/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10460/AB zu 10601/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10461/AB zu 10608/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (10462/AB zu 10594/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 25

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen (10463/AB zu 10558/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10464/AB zu 10569/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10465/AB zu 10579/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Kolleginnen und Kollegen (10466/AB zu 10593/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10467/AB zu 10604/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10468/AB zu 10612/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10469/AB zu 10613/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10470/AB zu 10611/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (10471/AB zu 10619/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (10472/AB zu 10620/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (10473/AB zu 10621/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (10474/AB zu 10632/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (10475/AB zu 10633/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (10476/AB zu 10634/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10477/AB zu 10625/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10478/AB zu 10626/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10479/AB zu 10627/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10480/AB zu 10628/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10481/AB zu 10629/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10482/AB zu 10630/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 26

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10483/AB zu 10624/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10484/AB zu 10617/J und 10631/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberg­huber, Kolleginnen und Kollegen (10485/AB zu 10618/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (10486/AB zu 10665/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10487/AB zu 10674/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (10488/AB zu 10684/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (10489/AB zu 10708/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (10490/AB zu 10746/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10491/AB zu 10826/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (75/ABPR zu 76/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (76/ABPR zu 77/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (77/ABPR zu 78/JPR)


 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 27

09.05.30Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich eröffne die 153. Sitzung des Nationalrates.

Das Amtliche Protokoll der 152. Sitzung vom 10. April 2012 ist in der Parlaments­direktion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Binder-Maier, Karl Donabauer, Fürntrath-Moretti, Mag. Hammer, Höllerer, Zanger und Grosz.

Ich gebe bekannt, dass der ORF die Aktuelle Stunde bis voraussichtlich 10.20 Uhr auf ORF 2 live übertragen wird. ORF III wird die Sitzung aufgrund der weltweiten Über­tragung der Missa Solemnis, dirigiert von Nikolaus Harnoncourt, live nur bis 20 Uhr übertragen. Im Anschluss an diese Live-Übertragung wird die Sitzung zeitversetzt wei­ter ausgestrahlt.

09.06.27Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema: 

„Abgeltungssteuer für österreichische Vermögen in der Schweiz kommt:
Der Finanzrahmen hält!“

Als erster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.06.52

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Finanz­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Unterzeichnung des österreichisch-schweizerischen Abkommens vorige Woche am Freitag in Bern, ist eigentlich eine Hauptargumentationslinie der Opposition gegen das Stabilitätspaket der Regierung zusammengebrochen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Was haben wir hier vor drei Wochen noch alles gehört? – Mogelpackung, Wunsch­denken, Rechnung ohne den Wirt, wer weiß, ob es dieses Abkommen jemals geben wird?, wieso ist da eine Milliarde eingesetzt? – Meine Damen und Herren von der Opposition, ich muss sagen: Eine schwache Leistung! – Wenn eine Prophezeiung schon nach drei Wochen zusammengebrochen ist, dann rate ich Ihnen, machen Sie in Zukunft Prognosen im Nachhinein, meine Damen und Herren! Sie blamieren sich dann weniger! Sie blamieren sich dann weniger! (Beifall bei der ÖVP.)

Heute sieht es ganz anders aus. Zwei Wochen nach Ihren Unheilsprophezeiungen – heute ist es drei Wochen her, dass wir hier den Stabilitätspakt beschlossen haben –, sieht die Welt ganz anders aus. In unglaublichem Rekordtempo ist es gelungen, dieses Abkommen mit der Schweiz zu realisieren. Ich muss ehrlich sagen, ich gestehe, ich habe selbst nicht geglaubt, Frau Finanzminister, dass das in dieser Rekordzeit möglich ist, und es ist daher kein Zufall, dass selbst ein so kritischer Mensch wie Professor Felderer, Vorsitzender des Staatsschuldenausschusses, meint, das ist ein toller Erfolg.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 28

Er gratuliert Ihnen, Frau Finanzminister, und er hat besonders Ihr Verhandlungsge­schick hervorgehoben. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren der Opposition! Ich habe schon einmal vom Rednerpult aus gesagt, Sie sollten der Finanzministerin mehr vertrauen. Glauben Sie mir, das ist ein guter Rat: Vertrauen Sie der Finanzministerin mehr! (Beifall bei der ÖVP. – Zwi­schen­rufe bei der FPÖ.)

Die Kombination von höchstem Experten-Know-how im Finanzministerium – ich erwäh­ne jetzt Herrn Sektionschef Dr. Wolfgang Nolz, der demnächst 20 Jahre Sektionschef feiert, der international hervorragend vernetzt ist, der viele Kontakte hat – mit der politischen Power der Frau Finanzministerin ist unschlagbar, meine Damen und Her­ren. Da können Sie noch so laut schreien, das ist eine unschlagbare Kombination! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, man sieht auch, wie sehr dieser Verhandlungserfolg sofort anerkannt wurde. Vorgestern hat uns eine dieser drei Rating-Agenturen, nämlich Fitch, das Triple A wiedergegeben. Was heißt das? – Das heißt, dass das Vertrauen in die Stabilitätspolitik dieser Regierung und dieser Finanzministerin international gegeben ist. Triple A – Gratulation, Frau Finanzministerin! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass es auch betreffend den zweiten Teil, auf den sich Ihre Kritik immer gerichtet hat, nämlich die Finanztrans­aktionssteuer, dem Herrn Bundeskanzler Werner Faymann im Kreise der Regierungs­chefs gelingen wird, diese Finanztransaktionssteuer durchzusetzen – vielleicht nicht in jener Form, wie sie derzeit die Kommission vorgeschlagen hat, aber glauben Sie mir, es wird einen Einstieg geben: einen Einstieg, vielleicht eine Etappenlösung, aber es wird auch da, bitte, das, was sich die Regierung vorgenommen hat, mit der politischen Power dieser Regierung durchsetzbar sein. Meine Damen und Herren, glauben Sie mir das! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Auch betreffend die Finanzmärkte: Ich kann mich noch daran erinnern, als es vor ein paar Monaten die Unheilsprophezeiungen der Opposition gab, Herr Kollege Bucher: Na ja jetzt, wo uns eine Rating-Agentur das Triple A entzogen hat, jetzt werden die Zinsen für die Staatsschulden explodieren! – Wie hat die Wirklichkeit ausgesehen? – Die Wirklichkeit war, dass wir so wenig Zinsen für die Staatsschulden bezahlen müssen wie noch nie. (Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.) 2,8 Prozent! Ein Rekord, der auf die Stabilitätspolitik dieser Bundesregierung zurückzuführen ist, meine Damen und Herren. (Zwischenrufe der Abgeordneten Scheibner und Strache.)

Aber ehrlich gestanden, wir sind es ja gewöhnt: Wir sind es gewöhnt, dass die Opposition hier ständig mit Unheilsprophezeiungen argumentiert. Bei jedem Budget. Herr Kollege Bucher, wie war das beim vorigen Budget, beim Budget 2011? – Wir hatten ein Defizit von 3,1 Prozent budgetiert. Die Opposition hat gesagt, das wird nie zu halten sein, das Defizit wird viel größer sein. – Was war das Ergebnis? Nicht 3,1 Prozent, sondern nur 2,6 Prozent Defizit (Abg. Bucher: Ja, den Steuerzahler haben Sie geschröpft!) – besser, als wir selbst geglaubt haben, Herr Kollege Bucher. (Abg. Scheibner: Weil Sie den Steuerzahler geschröpft haben! – Abg. Bucher: Wenn man den Steuerzahler schröpft, ist das kein Wunder!) Also bitte nehmen Sie Abschied von Ihren Unheilsprophezeiungen! Nehmen Sie Abschied davon, und haben Sie Vertrauen zu dieser Bundesregierung! Vertrauen Sie der politischen Power der Frau Finanzministerin! (Beifall bei der ÖVP.)

Aber ich sehe es ja ein: Ist die eine Argumentationslinie zusammengebrochen, muss sofort eine neue aufgebaut werden. Das ist ja klar, was soll man sonst machen? Die neue lautet (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Können Sie sachlich auch etwas zum


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Abkommen sagen? Können Sie sachlich auch argumentieren? Sie begünstigen die Steuer ...!): Dieses Abkommen ist moralisch, ethisch nicht vertretbar, und es könnte verfassungsrechtlich bedenklich sein – da kommen jetzt die Besserwisser und Ober­gescheiten. Es ist durchaus möglich, dass das Ganze sozusagen eine Bestrafung des ehrlichen Steuerzahlers ist, lese ich überall.

Ja, meine Damen und Herren, gar keine Frage, und ich stimme da völlig mit Herrn Staatssekretär Schieder überein, der heute im „Standard“ gesagt hat, das kann nur die zweitbeste Lösung sein. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Nein!) Die beste Lösung wäre natürlich, wenn sich alle Staaten dieser Welt – das sind über 200 – auf Rege­lungen gegen die Steuerflucht einigen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Und wenn Österreich und Liechtenstein ihren Widerstand aufgeben!) Nur bitte, wer glaubt, dass das möglich sein wird, ist blauäugig und gibt sich einer Illusion hin! Das wird es nie geben!

Es kann die perfekte Welt nicht geben, es kann auch die perfekte Finanzwirtschaft nicht geben, meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist unwahr!) Und genauso wie das Strafgesetzbuch Diebstahl und Morde verbietet, es sie aber trotzdem gibt – leider ist es so! –, haben wir keine perfekte Gesellschaft, keine perfekte Finanzwelt.

Aber, meine Damen und Herren, schauen wir uns die Regelung ein bisschen im Detail an: Da gibt es pauschale Steuern – bis zu 38 Prozent. Da muss ich ehrlich sagen, wenn 38 Prozent deiner Finanzanlagen in der Schweiz mit einem Schlag weg sind, na das ist schon etwas! Das ist schon etwas!

Und außerdem kommt ja dazu, meine Damen und Herren, dass das derzeitige, das heutige Steuerrecht – das sagen so bekannte Steuerberater wie der Mag. Klaus Hübner oder der Dr. Karl Bruckner von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder – mit der Selbstanzeige ja zum Teil günstigere Möglichkeiten bietet, denn da fällt alles, was schon verjährt ist, weg, während bei der jetzigen Regelung diese Steuerabschläge unabhängig von Verjährungsfristen erfolgen. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Und dadurch, dass in Zukunft die Kapitalertragsteuer auch auf diese Anlagen in der Schweiz eingehoben wird, gibt es auch eine Barriere gegen eine künftige Verlagerung von Geldern in die Schweiz. Das ist wirklich ein ganz toller Erfolg!

Was wäre die Alternative? Überlegen Sie einmal – jene, die jetzt gegen das Schweizer Abkommen sind, mit dem erstmals Schwarzgeld in der Schweiz besteuert wird –: Machen wir das nicht, heißt das, dass das Schwarzgeld in der Schweiz weiter unver­steuert bleibt. Meine Damen und Herren, das können Sie ja nicht wollen! Das können Sie ja nicht wollen! (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Oder kommen Sie heraus und erklären Sie hier, dass Sie gegen das Schweizer Ab­kom­men sind, weil Sie wollen, dass das Schwarzgeld in der Schweiz weiterhin unver­steuert bleibt. – Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das wirklich wollen! (Beifall bei der ÖVP.) Wäre es so, dann, muss ich sagen, wissen Sie nicht, was Sie tun!

Dazu kommt ja noch, dass in der Schweiz das Abkommen gar nicht so positiv gesehen wird. Die Schweizer Banken sagen: Das bedeutet ja eigentlich einen unglaublichen Vertrauensverlust unserer Kunden. Wir fürchten, dass Gelder aus der Schweiz abgezogen werden. – Das heißt, für die Schweiz war es gar nicht einfach, diesem Paket zuzustimmen, das die Frau Finanzministerin durchgesetzt hat.

Auch die Schweiz hat natürlich ihre Interessen: Die Schweiz will ihr Image loswerden, dass sie gleichsam eine Oase für Steuerflüchtlinge ist. – Es war unser Glück, dass diese Argumentation natürlich von uns entsprechend in den Verhandlungen umgesetzt werden konnte, aber gar keine Frage, meine Damen und Herren, es ist an sich eine


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Regelung, wo man sagen muss, erstmals bekommen wir für das Budget Steuergelder, die wir bisher nicht bekommen haben.

Wir werden eines nie verhindern können, mit den besten Gesetzen nicht, und erinnern Sie sich daran, dass wir vor zwei Jahren hier ein Steuerbetrugspaket mit Freiheits­strafen von bis zu zehn Jahren beschlossen haben. Aber eine Garantie, dass es trotz allem zu keiner Steuerflucht mehr kommt, haben wir nicht, und daher sind solche Regelungen unbedingt notwendig. (Zwischenruf des Abg. Ing. Höbart.)

Ein weiterer Schritt wird sein, dass wir natürlich auch mit Liechtenstein Ähnliches versuchen wollen. – Das wird viel schwieriger, weil es dort vor allem um Stiftungen geht, die ja völlig intransparent sind. Das wird nicht so rasch gehen, Frau Finanz­minis­ter, aber auch da haben Sie unsere volle Unterstützung. (Unruhe im Sitzungssaal.)

Aber man muss ehrlicherweise zusammenfassend Folgendes sagen, Frau Finanz­ministerin: Es hat der Notenbankgouverneur, der Kollege Nowotny, es hat der Professor Felderer, es hat der frühere sehr kritische Rechnungshofpräsident Franz Fiedler, alle haben sie gesagt, das ist die zweitbeste Lösung, weil es die beste weltweit nicht gibt, und Gratulation zu dieser Lösung! Gratulation zu Ihrem Verhandlungs­geschick, Gratulation auch zu diesem Rekordtempo! (Abg. Kickl: Wo?) – Und der Opposition noch einmal die Empfehlung: Macht die Prognosen im Nachhinein, bitte! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

9.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu Wort gemeldet. Bevor ich ihr das Wort erteile, darf ich Sie alle dringend ersuchen, den Geräuschpegel zu senken. – Bitte, Frau Bundes­ministerin. 10 Minuten sollen nicht überschritten werden.

 


9.16.02

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Das Steuerabkommen zwischen Österreich und der Schweiz ist unterzeichnet. Wir haben es auch der EU-Kommission angezeigt und auch von dort sehr positive Signale bekommen. (Zwischen­ruf des Abg. Kickl.) Das ist ein Erfolg, ein gemeinsamer Erfolg – reden wir ihn nicht klein, sondern freuen wir uns darüber, dass wir Steuerflüchtlinge wieder zurückgeholt haben! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wir haben traditionellerweise eine sehr gute und intensive Zusammenarbeit. (Die Abgeordneten der FPÖ halten Tafeln in die Höhe.) – Herr Kollege Strache, wenn man will, dass man die Steuerflüchtlinge in Ruhe lässt und kein Abkommen schließt, dann ist man der Patron der Steuerflüchtlinge! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Strache: Die amnestieren Sie!)

Im Übrigen ist Ihr Taferl falsch, denn das Abkommen umfasst Gelder aus kriminellen Taten wie Betrug, Geldwäsche und Drogenhandel nicht! – Da haben Sie das Abkommen schlecht gelesen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Woher wissen Sie das, welches Geld das ist? Das ist ja weiter ...! – Abg. Bucher: Das Geld hat ja kein Mascherl! – Abg. Strache: Verrechnungszweck des Kontos: Drogenhandel!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren der Freiheitlichen Partei, darf ich Sie bitten, Ihre Schilder wieder einzuholen!

Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (fortsetzend): Wir haben auf Hochtouren mit der Schweiz verhandelt, weil die Schweiz als Finanzplatz ein Interesse daran hat, keinen Geldern aus Betrug und Kriminalität und keinen Steuer-


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hinterziehern Schlupflöcher zu bieten. Wir haben dieses Angebot der Schweiz rasch aufgegriffen und auf Hochtouren verhandelt. Damit haben wir eine gute Alternative geschaffen zu einem von der EU gewünschten automatischen Datenaustausch, der die Aufgabe unseres Bankgeheimnisses bedeutet. Das können wir nicht zulassen.

Ich bekenne mich zu unserem Bankgeheimnis hier in Österreich, und ich respektiere das Schweizer Bankgeheimnis, und daher bin ich gegen einen automatischen Datenaustausch (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sie sind gegen die beste Lösung! Gegen die beste Lösung!) für derartige Beträge, und daher kann ich auch dem Vorschlag der Grünen nicht nähertreten, dass wir ganz Europa unsere Bankdaten bekannt geben sollen. – Nein, das ist eine gute Alternative, die wir mit der Schweiz abgeschlossen haben.

Es ist Steuerpflicht eingetreten für die Zukunft (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Aber wo denn? Wo denn?), eine Gleichbehandlung für Beträge, die in Österreich liegen, denn die werden mit 25 Prozent versteuert, mit denen, die in der Schweiz liegen, denn dort müssen auch diese 25 Prozent abgeliefert werden – unter Berücksichtigung des Bankgeheimnisses in beiden Staaten. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Eine ausge­sprochen gute Alternative zum automatischen Datenaustausch! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, denken Sie an jene, die in der Kriegszeit ihr Geld in die Schweiz gebracht haben, oder denken Sie an jene, die sich in unmittelbarer Nachkriegszeit, als wir hier in Wien in der russischen Besatzung waren, davor gefürch­tet haben, dass unter Umständen der Kommunismus kommt (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das wollen Sie vergleichen? – Abg. Strache: Das ist ein Wahnsinn! – Unruhe im Saal), die deshalb das Geld in die Schweiz gebracht haben, und denen ermöglichen wir jetzt eine Legalisierung ihres Geldes (Beifall bei der ÖVP – Unruhe im Saal – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), es zurück nach Öster­reich zu bringen und hier legal ihr Geld zu versteuern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, berücksichtigen Sie zusätzlich, dass wir die Besteuerung des Geldes nur zehn Jahre lang zurückfordern können! All das, was nach dem Krieg in die Schweiz gebracht worden ist, ist im Hinblick auf das Vergehen schon längst verjährt, Herr Strache (Abg. Strache: Ja, genau!), also hätten wir gar nichts mehr davon. Mit diesem Abkommen haben wir jetzt aber etwas davon, und deshalb ist es ein großer Erfolg. (Beifall bei der ÖVP.)

Je nachdem, wie lange dieses Geld schon dort liegt, und je nachdem, wie groß die Beträge sind, die dort liegen, gibt es eine sehr komplexe Formel, die dann einen Steuersatz zwischen 15 und 38 Prozent ergibt. Der wird dem dortigen Konto sofort abgebucht – vorausgesetzt, der Steuerpflichtige macht nicht Selbstanzeige, indem er das Geld wieder nach Österreich bringen will, beziehungsweise, indem er seine Steuerpflicht hier in Österreich deklariert. Entscheidet er sich für die Anonymität des Schweizer Kontos, dann muss die Bank in der Schweiz das Geld abziehen und uns regelmäßig überweisen. Auch für die Zukunft ist diese Steuerpflicht gegeben, und wir werden in Zukunft jährlich Gelder aus der Schweiz bekommen, und zwar von jenen Zinserträgen, die dort erwirtschaftet werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Damit ist zwar auch verbunden, dass die Steuerflüchtlinge keine Strafe zahlen müssen, aber Steuern müssen sie selbstverständlich nachzahlen.

Die Schweiz hat uns weiters zugesagt – sollte jetzt jemand auf die Idee kommen, schnell sein Geld aus der Schweiz abzuziehen und in eine andere Steueroase zu bringen, beispielsweise nach Monte Carlo, auf die Kanalinseln oder in die Karibik –, uns mitzuteilen, wo Gelder im Hinblick auf die Destinationen hingebracht werden. (Zwi-


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schenruf des Abg. Ing. Hofer.) Und dann werde ich mich bemühen, mit diesen Steuer­oasen ähnliche Abkommen abzuschließen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr gescholten worden, aber ich haben Ihnen gezeigt, dass wir ganz konsequent nicht nur die Finanzen hier in Öster­reich stabil halten, sondern dass wir auch mit unseren internationalen Partnern ganz eng zusammenarbeiten. (Abg. Dr. Moser: Liechtenstein! Wie schaut es aus mit Liechtenstein?) Damit sind die Anreize für Steuerflucht auch pro futuro wesentlich gemildert, weil natürlich die Steuerflüchtigen in Zukunft damit rechnen müssen, dass wir erfahren, wo sie das Geld hingebracht haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Deutschland hat ein ähnliches Abkommen unterfertigt (Abg. Dr. Moser: Nein!), und auch Großbritannien hat ein ähnliches Abkommen unterfertigt. Mir war es wichtig, dass diese beiden Länder, die zuerst damit fertig waren, nicht dieses Abkommen mit der Schweiz ratifizieren und wir auf die Wartebank geschoben werden. Das hat mir meine Kollegin Widmer-Schlumpf in der Schweiz zugesichert, und wir haben intensiv – intensiv über Ostern, in der Karwoche, auch die Tage davor, über die Feiertage – alles Datenmaterial, das notwendig war, zusammengetragen und das Verhandlungsergebnis mit der Schweiz optimiert. Es wird am 1. Jänner 2013 in Kraft treten, und ich rechne bereits im nächsten Jahr mit erheb­lichen Beträgen, die an uns überwiesen werden.

Unser Konsolidierungspaket, unser Sparpaket, unser Reformpaket hat 27 Milliarden € umfasst. Es basiert auf großen Reformagenden, und es basiert eben auch auf außeror­dentlichen Einnahmen durch solch ein Abkommen. Wir wissen, dass es verfassungs­konform ist, das haben bereits mehrere Professoren bestätigt. Alleine der Professoren­streit beweist, dass wir damit auf der richtigen Seite liegen. (Abg. Ing. Hofer: Warum? Warum?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! International haben wir hohe Anerkennung geerntet für dieses Abkommen. (Abg. Dr. Moser: Von der Schweiz?) Aber wir haben auch hohe Anerkennung geerntet dafür, dass wir Vollbeschäftigung haben, dass unse­re Exportraten größer sind als die von Deutschland, dass wir eine sinkende Inflation haben und dass wir einen ambitionierten Reformkurs eingeschlagen haben, mit dem wir 2016 ein Nulldefizit erreichen wollen. Das hat dazu geführt, dass uns vor ein paar Tagen die Rating-Agentur Fitch das Triple A bestätigt hat – bestätigt mit einem stabilen Ausblick, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Damit hat die positive Arbeit dieser Bundesregierung mit dem Reformpaket, mit der konsequenten Arbeit an der Beschäftigung, am Wachstum, an der Senkung der Inflation Früchte getragen. Im internationalen Kontext werden wir darum beneidet. Ich werde immer gefragt: Wie bringt man ein Milliarden-Sparpaket ohne soziale Spannun­gen auf den Weg? (Abg. Scheibner: Weil die Österreicher genügsam sind!) – Das ist uns gelungen, und wir sollten uns einmal auch über unsere Erfolge freuen! – Danke. (Anhaltender Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

9.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97 Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


9.26.58

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt – und das ist massiv zu kritisieren – Steuerhinterziehung, und es gibt leider viele Menschen, die ihr Geld an der Steuer vorbei in Steuersümpfe verbrin-


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gen, und natürlich ist es ein ganz wichtiges politisches Ziel, diese Steuersümpfe trockenzulegen. Es ist ein wichtiges Ziel, dass wir schauen, dass Steuerflüchtlinge (Abg. Kickl: So wie Sie mit Ihren Stiftungen!) – Menschen, die Steuerbetrug begehen, die also Betrug an uns allen begehen, weil sie Steuern hinterziehen – gefasst werden. Und es gibt eine ganz Reihe von Fällen, die auch bekannt geworden sind, wo Men­schen, von denen man es nicht gedacht hätte, Geld im Plastiksackerl irgendwie über die Grenzen bringen (Abg. Dr. Graf: Gerharter!), die ihr Geld an der Steuer vorbei in Steuersümpfe verbringen und keine Steuern in Österreich zahlen. (Abg. Mag. Stefan: Wir reden doch nicht darüber! – Abg. Dr. Graf: Das mit dem Plastiksackerl war doch der Gerharter! Die „Sonne“ des sozialdemokratischen „Konsum“ war das!)

Jetzt haben Deutschland und Großbritannien mit einem Steuersumpf, nämlich mit der Schweiz, ein Abkommen geschlossen, dass die Staatsbürger der jeweiligen Länder – also die Deutschen und die Briten –, die ihr Geld in die Schweiz gebracht haben und die schon geglaubt haben, dass sie dort sicher sind und dass sie ihr Geld im Trockenen haben, jetzt trotzdem erwischt werden und einen wesentlichen Teil der Substanz von dem Geld an Steuern nach Deutschland beziehungsweise Großbritan­nien abführen müssen. (Abg. Mag. Stefan: Aber es geht doch nicht um die Betrüger! – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Es geht ja nicht um die Betrüger! Haben Sie nicht zugehört? – Abg. Strache: Kontoverwendung: Drogenhandel!)

Das, was wir durchaus machen, ist, dass wir im Windschatten – das muss man ehr­licher­weise sagen: im Windschatten – von dem, was die Deutschen und die Briten gemacht haben, sagen: Ja, es ist natürlich unsere Verpflichtung, wenn es möglich ist, Geld, das an der Steuer vorbei in die Schweiz gebracht worden ist, auch noch im Nachhinein zu versteuern – was in den letzten Jahren nie geschehen ist! –, also diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen und zu schauen, dass wir einen Teil dieses Geldes nach Österreich zurückholen und dass genauso auch für dieses Geld Steuer bezahlt wird wie für all jenes, wofür die Steuer ehrlich bezahlt wurde. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich habe nie verstanden, wieso dieses Geld bei der Debatte zum langjährigen Finanz­rahmen, in dem es berücksichtigt war, infrage gestellt wurde. Was ich durchaus ver­standen habe, ist, dass man sagt, ob die Finanztransaktionssteuer in diesem Ausmaß und in diesem Zeitraum kommt, das ist nicht in Stein gemeißelt, aber wieso dieses Steuerabkommen infrage gestellt worden ist, war mir immer ein Rätsel, denn es gab fixfertig ausverhandelte Verträge zwischen der Schweiz und Deutschland und zwi­schen der Schweiz und Großbritannien. Na, und die Schweiz wird dann sagen: Mit Österreich mache ich dieses Abkommen nicht!?

Das war also eine relativ leichte Übung, diese Schäfchen ins Trockene zu bringen oder diesen Teil dann wirklich zu schaffen, weil es im Windschatten der Deutschen möglich war, das zu machen. (Abg. Dr. Graf: Doch keine Leistung! Eine leichte Übung? – Herr Kollege Stummvoll, was war das jetzt: eine Leistung oder eine leichte Übung?)

Wahrscheinlich hätten wir das als Österreich alleine nicht erreicht, weil natürlich der Druck und die Verhandlungsmacht, die Deutschland und Großbritannien gegenüber der Schweiz haben, ein bisschen größer sind als das, was wir haben. Aber wir haben die Gunst der Stunde genutzt und dieses Abkommen gemacht.

Und jetzt gibt es allerlei Vorwürfe, zum Beispiel: Das ist ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler, die ehrlich ihre Steuern zahlen. – Da sage ich Ihnen: Es wäre ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler, wenn wir diese Möglichkeit nicht nutzen würden (Bun­desministerin Dr. Fekter: Richtig!), wenn wir sehen, es gibt die Möglichkeit, uns von dem Geld, das irgendwo in einen Steuersumpf hinein verschoben wurde, zwischen 15 und 38 Prozent zu holen, und dann sagen: Nein, wir machen es nicht, weil wir wollen,


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dass das ordentlich versteuert ist. Das können wir zwar nicht, aber bevor wir quasi „nur“, unter Anführungszeichen, 15 bis 38 Prozent anstatt 43 – denn das ist der höchste Steuersatz – nehmen, nehmen wir nichts.

Das wäre ein Schlag ins Gesicht der ehrlichen Steuerzahler, wenn wir darauf ver­zichten würden, dieses Geld zu nehmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es kommen hier Vergleiche wie: Das ist, wie wenn jemand beim Schwarzfahren erwischt werden würde und dann nicht zahlen müsste. – Das habe ich gestern auch von einem Kollegen gelesen. (Abg. Mag. Kogler: Das ist ja richtig!) – Das ist richtig, na „sicher“! Herr Kollege Kogler meldet sich gleich freiwillig – er war es.

Bitte, wenn jemand beim Steuerhinterziehen oder beim Verschieben von unversteuer­tem Geld in Steuersümpfe erwischt wird (Abg. Dr. Graf: Kriegt er eine Strafe!), dann muss er zahlen, auch nach diesem Abkommen. (Abg. Bucher: Wie viel? – 15 bis 38 Prozent!) Dann nützt ihm dieses Abkommen gar nichts, denn wenn er erwischt wird, dann hat er nicht nur die Steuer nachzuzahlen, mitunter die doppelte Steuer, sondern eine Strafe auch noch. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wie viel dann?) Das ist vollkommen unberührt davon.

Es geht darum, dass bei denjenigen, die nicht erwischt wurden, errechnet wird, was sie in den letzten zehn Jahren schwarzgefahren sind, und die müssen dann den Fahrpreis der letzten zehn Jahre zu einem gewissen Prozentsatz nachzahlen. Das ist das, was passiert. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Matznetter: Intelligenter Vergleich!)

Dann wird argumentiert: Österreich verhindert eine große europäische Lösung (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja, das stimmt!), weil nämlich Österreich jetzt quasi dieses Abkommen schließt, und es deswegen nicht geht. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Dass Deutschland und Großbritannien – die ja ganz „kleine“, „un­wich­tige“ Staaten in der Europäischen Union sind – dieses Abkommen bereits be­schlos­sen haben, das verhindert nichts (Abg. Dr. Moser: Deutschland hat ja noch nicht beschlossen!), aber wenn Österreich das macht, dann geht es plötzlich nicht mehr. – Das ist doch absurd, bitte. (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glocken­zeichen.)

Ich bin im Gegensatz zur Ministerin für den automatischen Informationsaustausch, weil es darum geht, Steuersümpfe trockenzulegen, aber Österreich 

9.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie haben Ihre Zeit über­schritten.

(Beifall bei der SPÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Krainer. – Zwischen­rufe der Abgeordneten Scheibner und Dr. Moser.)

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Auer zu Wort. – Bitte.

 


9.33.01

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe ja ein gewisses Verständnis für die Opposition, die natürlich jetzt versucht, mit medialem Getöse alles in Zweifel zu ziehen. Wenn man so blamiert wird wie ihr, dann habe ich Verständnis. Man muss ja fast Mitleid haben mit euch, angesichts eurer Prognosen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Hier standen Sie heraußen und haben verkündet, wie falsch diese Regierung mit ihrer Budgetpolitik liegen würde. Hier standen Sie heraußen und haben verkündet, dass die Frau Bundesminister Fekter mit ihren Fakten und Budgetdaten völlig daneben wäre. Hier standen Sie heraußen und haben diesem Schweizer Abkommen keine Chance


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gegeben, und heute sind Sie wirklich die Blamierten. (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und Mag. Kogler.) – Ich gratuliere Ihnen zu dieser Meisterleistung, meine Damen und Herren! Sie sollten einmal ein bisschen in sich gehen, bevor Sie Plakate fabrizieren und so weiter. Wenn Sie sich dann als die Schutz­patrone der Steuerflüchtlinge aufspielen – na, das ist besonders bemerkenswert. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Aber es verbleibt Ihnen ja die Möglichkeit, herauszugehen und „Mea culpa“ zu sagen und ganz offen zuzugeben: Ja, man kann sich einmal verschätzen, man kann sich vertun. – Haben Sie den Mut, kommen Sie heraus und sagen Sie ganz offen: Wir, die Opposition, sind falsch gelegen – macht ja nichts.

Wer, meine Damen und Herren, klare Budgetpolitik macht, das ist diese Regierung. Sie hat bereits im letzten Jahr ein wesentlich besseres Ergebnis erzielen können, und sie wird auch das heurige Budget wesentlich besser abschließen können, weil vorsichtig prognostiziert, weil vorsichtig budgetiert wurde und weil es für die Wirtschaft aufgrund einer hervorragenden Wirtschaftspolitik dieser Bundesregierung auch hervorragend läuft. Seien wir doch stolz mit diesen Ziffern, mit diesen Fakten, mit diesen Export­erfolgen Österreichs! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Neubauer: Belastung!)

Und dann meinen auch noch die Grünen, man sollte doch das Bankgeheimnis in Öster­reich auflösen, also aufgeben – bemerkenswert –, weil dann die Schweiz das­selbe machen wird. – Da lachen ja alle Zuschauer! Meine Damen und Herren, Sie sollten schon wissen, was machbar ist und was nicht machbar ist. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das sollten Sie auch!)

Freuen wir uns über dieses Ergebnis! Ich gratuliere der Frau Bundesminister Fekter zu diesem Erfolg, ich gratuliere der Regierung und bedanke mich ausdrücklich für diesen wirklich hervorstechenden Erfolg. Es ist eine Meisterleistung, in so kurzer Frist, in wenigen Wochen, in so wenigen Wochen etwas fertigzubringen, wovon Sie nicht einmal geträumt haben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn dann noch das Triple A durch die zweite Ratingagentur bestätigt wird, so zeigt dies auch den Erfolg der Budget- und Wirtschaftspolitik. (Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.) – Herr Kollege Widmann, weil Sie sich hier besonders mit Zwischen­rufen hervortun: Sie haben ja vor Kurzem auch einmal bei einem durchaus bemerkens­werten Vortrag in Linz zuhören dürfen. Dazu bin ich Ihnen übrigens noch die Unter­lagen schuldig. Die werden Sie erhalten, damit Sie auch in Wirtschaftspolitik dem­entsprechend Nachhilfe erhalten können. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.)

Meine Damen und Herren, das schadet ja nichts. Sie können ja noch besser werden, das schadet ja auch der Opposition nicht. Es ist Tatsache, dass entgegen den pessimistischen Wirtschaftsprognosen der Wirtschaftsforscher die österreichische Wirt­schaft bessere Daten und Fakten liefert, dass die österreichischen Arbeitnehmer, die Fachkräfte hervorragende Leistung erbringen, dass bei internationalen Berufs- und Lehrlingswettbewerben österreichische Mitarbeiter glänzend abschneiden.

Seien wir doch stolz auf diese Leistungen, und versuchen wir nicht ständig – wie Sie es gerne machen –, die Ergebnisse Österreichs schlechter zu reden, schlechter darüber schreiben zu lassen und schlechter darüber berichten zu lassen! Haben Sie den Mut, zu sagen: Ja, es gibt die eine oder andere Verbesserungsmöglichkeit, gar keine Frage, es gibt nichts, was wir nicht vielleicht noch besser machen könnten, aber dass wir hervorragend liegen, zeigen die Ziffern, die Fakten. Wenn wir an der vierten Stelle Europas liegen, weltweit zu den Besten gehören, freuen wir uns darüber, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)


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Letztlich ist Politik die Kunst des Machbaren, und wie schrieb „Die Presse“ am 13. April dieses Jahres im Leitartikel:

„Dass das Steuerabkommen mit der Schweiz doch rechtzeitig fertig wird, ist ein Erfolg für die Regierung. () Nun muss offen anerkannt werden, dass dies ein Erfolg für Fekter und die heimische Regierung ist.“

Damit zeigt sich, dass dieses Reformpaket die richtige Maßnahme war, meine Damen und Herren, zum richtigen Zeitpunkt, mit den richtigen Voraussetzungen. Sie werden uns nicht daran hindern, manches vielleicht noch besser machen zu können, aber die Ergebnisse sprechen eindeutig für sich, und Ihre Blamage bleibt Ihnen überlassen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

9.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Strache zu Wort.

 


9.38.25

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon lustig, wenn wir die bisherige „Aktuelle Jubelstunde“ der Regierung auch ein bisschen bewer­ten, denn da freut sich der Raiffeisenvertreter Auer gerade, dass Steuerhinterzieher und Steuerflüchtlinge jetzt amnestiert werden. Ich verstehe schon, dass der Raiffeisenvertreter, der ja selbst aus einem Konzern kommt, der sich sehr viele Steuern erspart und wenig Steuern zahlt, große Freude dabei hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Abkommen stellt de facto ein gewaltiges Problem dar, weil es nicht rechtstreue Bürger besser stellt als rechtstreue Bürger. Genau das sagt auch der Verfassungs­rechtler Heinz Mayer, dass es sich hier um einen eklatanten Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz handelt. Sie pardonieren Steuerhinterzieher, das ist die Realität! Und das feiern Sie dann ab. Da sage ich: gute Nacht! (Beifall bei der FPÖ.) – Wir werden ja noch darauf zu sprechen kommen.

Der Steuerzahler jedenfalls kann kein Vertrauen in Ihre Politik haben, und genau das ist letztlich die Realität.

Wenn dann die Frau Finanzminister heute hier hergeht und Argumente bemüht wie: das sei für all jene anständigen Menschen, die vor dem Kommunismus Angst gehabt haben und daher geflohen sind – so, wie die Gewerkschaft wahrscheinlich mit ihren Stiftungen nach Liechtenstein geflohen ist, weil man Angst gehabt hat, dass der Kom­munismus Österreich übernimmt, und daher sehr steuerschonend versucht hat, die Gewerkschaftsgelder in unterschiedlichen Stiftungsbereichen zu transferieren (Beifall bei der FPÖ), bis hin zu anderen Bereichen, wie wir bei der BAWAG gehört haben, beim „Konsum“, und wie die Sackerln mit Geld die Besitzer gewechselt haben –, dann ist das ja besonders absurd. Aber das zeigt offenbar, welches Verständnis vonseiten der Finanzministerin für solche Entwicklungen vorhanden ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Steuerfachmann Werner Doralt hat Ihnen ja am vergangenen Samstag im ORF-„Mittagsjournal“ auch recht deutlich zu verstehen gegeben, was er von dem Steuerabkommen mit der Schweiz hält. – Das heißt, Sie haben heute einige Persönlichkeiten zitiert, aber es gibt noch andere Persönlichkeiten, die das eben sehr, sehr kritisch beleuchten. – Doralt hat gesagt, dass die Finanzpolizei jetzt wieder verstärkt Razzien bei Baustellen gegen Schwarzarbeiter macht, dass auch beim Bäcker wieder Kontrollen vorgenommen werden und dass man, wenn man da in Österreich erwischt wird, zu Recht horrende und hohe Strafen zu bezahlen hat und solche verhängt werden.


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Weiters meinte Doralt: Auf der anderen Seite erfährt man gerade, wenn man ein paar Millionen Schwarzgeld in der Schweiz liegen hat und die an der Steuer vorbeitrans­feriert hat, dann bekommt man jetzt eine Amnestie und eben keine Strafe. – Und das ist schon ein entscheidender qualitativer Unterschied. Dass Sie dieses Abkommen heute in dieser Aktuellen Stunde, in einer Jubelstunde sozusagen, feiern, ist daher nicht nur mutig, sondern, gelinde gesagt, eine Frechheit. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Sie sich hier herstellen und das im Sinne eines Rechtsstaates auch noch als ein tolles Produkt Ihrer Politik abzufeiern versuchen, dann ist das eine Art Bankrott­erklärung des Rechtsstaates, nicht mehr und nicht weniger. Und sagen wir es ganz offen: Je mehr Steuern jemand hinterzogen hat, desto mehr profitiert er letztlich von dieser Regelung. Für diejenigen, die ungeniert Schwarzgeld in die Schweiz transferiert und verbracht haben, ist das Abkommen ein Geschenk des Himmels – da fallen alle Feiertage im Jahr zusammen, von Ostern über Weihnachten bis hin zu anderen Feier­tagen. (Abg. Krainer: Was ist Ihr Vorschlag?)

Ich erinnere mich sehr wohl, Herr Jan Krainer, wie in Italien, als der Berlusconi auch genau so eine Regelung beschlossen hat, zu Recht die Sozialisten dort Sturm gelaufen sind. Was wir hier erleben, ist eine Berlusconisierung der Steuerpolitik, eine Bunga-Bunga-Steuerpolitik (Beifall bei der FPÖ), die Ihre Kollegen in Italien zu Recht kritisiert haben, zu Recht bekämpft haben, die Ihre Kollegen in der Bundesrepublik Deutschland zu Recht kritisieren und dagegen Sturm laufen und sagen, das kann ja nicht sein, dass die Berlusconis, die Merkels – und jetzt die Fekters – sich für die Steuerhinterzieher dieser Welt im Sinne einer Amnestie durchsetzen. Zu Recht sind die Sozialisten im restlichen Europa ehrlicher als Sie heute, weil Sie so eine Politik unterstützen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer: Was ist Ihr Vorschlag? Ihr Vorschlag?)

Das muss man natürlich schon auch klar und deutlich machen: Da hat der Berlusconi natürlich seinen Freunden aus der Steuerhinterziehung geholfen, und natürlich wird man diesen auch hier letztlich hilfreich zur Seite stehen. – Das ist völlig inakzeptabel, und wir lehnen daher dieses Amnestieangebot der Bundesregierung an Steuerflücht­linge in der Schweiz entschieden ab. Und das sind Steuerzuckerl! Anders kann man es gar nicht bezeichnen als eben als Steuerzuckerl, ein Schweizer Steuerzuckerl für alle Unanständigen. Das bleibt natürlich den anständigen Steuerzahlern im Hals stecken. Das ist nun einmal auch die Realität. (Beifall bei der FPÖ. – Der Redner plat­ziert eine Tafel mit der Aufschrift „Regierungs-Steuerzuckerl – Vorsicht: bleibt ehr­lichen Bürgern im Hals stecken“ vor sich auf dem Rednerpult.)

In Österreich fehlen Steuerfahnder und auch Betriebsprüfer an allen Ecken und Enden, obwohl wir vonseiten der Freiheitlichen Partei seit Jahren einfordern, hier endlich tätig zu werden, aufzustocken und dafür Sorge zu tragen, dass man in diesem Bereich eine entsprechende Anzahl von Mitarbeitern hat, um die Steuerhinterziehung und die Steuerbetrüger im Land auch effizient zu bekämpfen. Alle Steuerzahler, nicht nur die Arbeitnehmer, unterliegen entsprechenden Steuersätzen, und da braucht es eine wir­kungsvolle Bekämpfung der Steuerhinterziehung auf allen Ebenen. Genau das ist aber unter dieser Bundesregierung leider nicht gegeben.

Ich sage, man muss natürlich auch ganz kurz auf die denkbar schlechte Außenwirkung solcher Maßnahmen hinweisen, und zwar was die Entdeckungswahrscheinlichkeit und auch die Pardonierungswahrscheinlichkeit betrifft, die vorhanden ist – denn das, was Sie mit diesem Gesetz zum Besten gegeben haben, macht natürlich Steuerhinter­ziehung insgesamt attraktiver. Daher: Das können Sie ja, bitte, nicht ernst meinen, was Sie da heute an Lobhudeleien zum Besten gegeben haben. (Beifall bei der FPÖ.)

9.44



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 38

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


9.44.20

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bun­des­ministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Frau Finanz­ministerin, kennen Sie das achte Gebot? Ich nehme schon an. Können Sie es sagen, das achte Gebot? – „Du sollst nicht stehlen.“ (Abg. Großruck: Du sollst nicht Grün wählen!) „Du sollst nicht stehlen“, das gilt, glaube ich, für österreichische Steuer­hinter­zieher, für Steuerhinterzieher aus Deutschland, die in Österreich ein Konto haben, für italienische Steuerhinterzieher, die hier vielleicht ein Konto haben. „Du sollst nicht stehlen“ sollte europaweit gelten. Und deswegen sollte es auch europaweit ein gemein­sames Vorgehen gegen Steuerhinterziehung und gegen Steuersünder geben. – Das ist unsere Position. (Beifall bei den Grünen.)

Die Scheinheiligkeit von Ihnen, jetzt davon zu reden, dass es keine bessere Lösung gäbe, die schreit aus meiner Sicht wirklich zum Himmel, weil Sie genau mit dieser Vor­gangs­weise ein gemeinsames Vorgehen der Europäischen Union gegen die soge­nannten Steueroasen verhindern. Es wäre ein ganz anderes Auftreten der Europä­ischen Union möglich, würden Österreich und Luxemburg den Widerstand dagegen aufgeben, im Rahmen der Europäischen Union genau gegen solche Steuersünder europaweit vorzugehen. Und ich glaube, das sollte unser Ziel sein.

Kollege Krainer, ich wünsche Ihnen übrigens gute Besserung mit Ihrem Bein – ich weiß nicht, was passiert ist –, aber der Unterschied zwischen Ihnen und der deutschen Sozialdemokratie ist, dass die deutsche Sozialdemokratie mit ganz großer Leiden­schaft und Energie dieses Abkommen in Deutschland bekämpft (Abg. Großruck: Weil sie in Opposition ist! Weil sie keine Verantwortung trägt!), und zwar im Bundesrat – und es ist noch nicht beschlossen –, nämlich mit genau dem wichtigen und richtigen Argument: Es ist höchst ungerecht. – Und das ist es auch in Österreich. (Beifall bei den Grünen.)

Vielleicht erinnert sich noch jemand, im Jahr 2010 gab es eine Novelle im Finanz­strafrecht, und das Finanzstrafrecht sieht jetzt Folgendes vor: Bei Hinterziehung von einer Steuerschuld über 100 000 € sind zwingend Haftstrafen vorgesehen. Zwingend Haftstrafen – das österreichische Finanzstrafrecht ist sehr, sehr scharf. Gemäß diesem Abkommen, wie Sie es jetzt vorgesehen haben, wird jemand, der in Österreich vor fünf Jahren 100 000 € an der Steuer vorbei schwarz verdient hat, durch das Abkommen 15 Prozent zahlen müssen: Es bleiben ihm über 100 000 € übrig – 102 000 € –, weil er auch keine Kapitalertragsteuer zahlen muss.

Jemandem, der in Österreich ehrlich 100 000 € verdient hat, sie ehrlich versteuert hat, bleiben nach dem österreichischen Recht genau 57 500 € übrig, also gerade einmal die Hälfte. (Zwischenrufe der Abgeordneten Wöginger und Höfinger.– Ich finde das höchst ungerecht. Das ist absolut ungerecht. Geben Sie daher Ihren Widerstand in der Europäischen Union auf, und gehen wir gemeinsam gegen Steueroasen vor! (Beifall bei den Grünen.)

Wie oft habe ich das von konservativen Politikern gehört: Wir müssen gegen die Finanzmärkte auftreten! – Und eines der wichtigen Elemente davon ist: Steueroasen auszutrocknen. Mit Ihrem seltsamen Beharren auf einem Bankgeheimnis, das nur Steuerhinterziehern aus anderen Ländern in Österreich nützt – das hat nämlich mit dem österreichischen Steuerzahler originär gar nichts zu tun –, schützen Sie aber, in erster Linie, deutsche Steuerhinterzieher und italienische Steuerhinterzieher; vielleicht auch russische Steuerhinterzieher, das ist aber noch nicht verhandelt. Genau die schützen Sie mit diesem falschen Beharren auf einem Bankgeheimnis, das in die völlig


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falsche Richtung geht. Und da ist Österreich nämlich alleine. Österreich und Luxem­burg sind die einzigen Staaten, die das in der Europäischen Union noch verhindern.

Deswegen, Frau Finanzministerin: „Du sollst nicht stehlen.“ – Das ist eine der wichtigen Erkenntnisse, die ich jetzt über Ostern wieder gewonnen habe. (Abg. Großruck: Du sollst nicht Grün wählen!) – Sie sagen, man soll nicht Grün wählen. (Demonstrativer Beifall des Abg. Hornek.)

Ich frage mich eines: Wie soll ich als ehrlicher Mensch in Österreich, der Steuern gezahlt hat, das jetzt verstehen? Eine jubelnde Finanzministerin, die de facto sagt: Ja herrlich, herrlich! Wir amnestieren, wir pardonieren, wir holen uns zumindest ein bisserl etwas! – Wie sehe ich mich da als Mensch, der vielleicht auch einmal ein Finanzstraf­verfahren gehabt hat, weil er irgendwann einmal einen Fehler gemacht hat? Das passiert auch manchmal kleinen Unternehmen, dass sie irgendetwas falsch machen und dann ein Finanzstrafverfahren haben. Was denken die sich jetzt?

Wir werden uns jedenfalls auch um diese Menschen bemühen, die ehrlich ihre Steuern in Österreich gezahlt haben und sich jetzt zu Recht wieder einmal ungerecht behandelt fühlen von einer Finanzministerin, die das Wort „Steuergerechtigkeit“ von vorne bis hinten noch nicht verstanden hat. 10 bis 40 Milliarden liegen in der Schweiz, das ist eine gewaltige Summe. Und ich hätte mir gewünscht – und wir wünschen uns das, wir verlangen das nach wie vor von Ihnen –, dass Sie im Rahmen der Europäischen Union eine vernünftige Politik machen, sich nicht verbunkern hinter falschen Bankgeheim­nissen, sondern dass Sie sich genau hinter diese europaweite Bewegung gegen die Finanzmärkte, gegen die Steueroasen, gegen weitere Steuerhinterziehung stellen, dass Sie sich dieser Bewegung anschließen. Das ist die beste aller Lösungen – und nicht die zweitbeste Lösung, die Sie jetzt vorgeschlagen haben. (Beifall bei den Grünen.)

Abschließend: Sie haben von Vertrauen gesprochen. Sie sagen auch, die Opposition hat jetzt ihre Argumentation verloren. Was Vertrauen anlangt: Wie soll man jemandem vertrauen, der genau denjenigen, die ehrlich sind, im Nachhinein sagt: Ja, selber schuld!? – Ich meine, im Grunde ist das keine andere Botschaft: Diejenigen, die das nicht gemacht haben, sind de facto selber schuld. Diejenigen, die ehrlich die 100 000 € versteuert haben, haben 50 000 € verloren.

Ich finde das nicht in Ordnung. Das ist einer dieser Bausteine in der ÖVP-Politik, wo Sie sich genau hinter diejenigen stellen, die sehr große Vermögen haben, die wissen, wie sie dieses Vermögen schützen, die international jeden Vorteil ausnützen. Sie stellen sich nicht hinter jene Menschen, die eigentlich Vertrauen verdienen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strache.)

9.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig! Ich möchte nicht heute am Morgen schon mit Ordnungsrufen beginnen, daher eine Ermahnung: Das Wort oder der Vorwurf Scheinheiligkeit bleibt auf der schwarzen Liste. (Rufe bei der FPÖ: Entschuldigung! Hallo! – Abg. Mag. Kogler: Das ist doch scheinheilig! – Abg. Kickl: Sagen Sie uns einen anderen Begriff, der das zum Ausdruck bringt!)

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Klubobmann Bucher zu Wort. – Bitte.

 


9.50.03

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor allem meine sehr geehrten Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Sie können nicht alle Geschäftsordnungsgepflogenheiten kennen, daher sage ich Ihnen als Information vorausgeschickt: Die ÖVP hat dieses Thema heute gewählt, es ist also ein ÖVP-Thema. Nur zur Information: Die ÖVP will heute mit dieser Aktuellen Stunde den


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Vertrag, den die Frau Bundesministerin Fekter mit der Schweiz abgeschlossen hat, abfeiern, also eine ÖVP-Feierstunde sozusagen. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.)

Ich befürchte nur dringlich, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, dass aus dieser Feierstunde nichts wird. (Abg. Ing. Westenthaler: Eher eine Trauer­stunde!) Aus dieser Feierstunde kann nämlich nichts werden, weil sich die ehrlichen, die anständigen und die braven Steuerbürger Österreichs dafür schämen, was diese Frau Finanzministerin aufführt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Wissen Sie – ein paar wenige wirtschaftlich Denkende gibt es ja noch in den Reihen der ÖVP –, was einem österreichischen Steuersünder passiert, einem, der vielleicht vergessen oder übersehen hat, das eine oder andere Einkommen zu versteuern? – Der bezahlt in Österreich 50 Prozent Einkommensteuer oder Lohnsteuer, und von den Steuern, die er hinterzogen hat, zahlt er noch einen Strafzuschlag von 40 Prozent!

Aber was denken sich jetzt die 1,9 Millionen braven, anständigen Steuerbürger Öster­reichs, wenn sie erfahren, dass die Steuerbetrüger, die illegal Vermögen, die illegal Einkommen in die Schweiz verfrachtet haben, jetzt lediglich 15 bis 38 Prozent Steuern zu bezahlen haben? Was denken sich diese 1,9 Millionen Österreicher und Öster­reicherinnen? Das sind nicht jene, die sich jetzt von der ÖVP vertreten fühlen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern die fühlen sich mit dem heutigen Tag betrogen von dieser ÖVP, die heute eine Feierstunde abhält für dieses Abkommen, das die Frau Finanzministerin abgeschlossen hat. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeord­neten der FPÖ.)

Die Frau Finanzministerin sagt einer Zeitung gegenüber: Die Steuerwelt ist jetzt besser. Mit diesem Abkommen tritt Steuergerechtigkeit ein. Es ist besonders wertvoll, weil wir im steuerlichen Wettbewerb Gleichbehandlung herstellen können. – Zitatende.

Gleichbehandlung? (Abg. Großruck: Jawohl!) Ja wo ist denn da die Gleichbehand­lung, meine sehr geehrten Damen und Herren? Dann fordere ich Sie auf, dass die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler künftighin auch 15 bis maximal 38 Prozent Steuern bezahlen, so wie jene, die in die Schweiz geflüchtet sind. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Stellen Sie das nicht in Abrede, behaupten Sie nicht, Sie seien in Unkenntnis dessen, um welche Beträge es sich handelt! Das wissen Sie, Sie kennen die Beträge, aber nicht, aus welchen Geldern sich diese Beträge zusammensetzen. Das können Sie nicht wissen, die Information bekommen Sie nicht. Sie können nicht ausschließen, dass dieses Steuerabkommen mit der Schweiz zu einer legalisierten Geldwäsche auf­ruft, Frau Finanzministerin. Sie unterstützen legalisierte Geldwäsche mit diesem Abkommen. Das ist das Faktum, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das sollte man auch einmal wissen. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.)

Diese getroffene Vereinbarung mit der Schweiz ist eine Besserstellung für Steuer­flüchtlinge. Das ist es! Verfassungsrechtler Mayer hat das auch so erkannt. Daher ist es so entscheidend, dass wir jetzt eine Verfassungsklage einbringen, und ich lade auch die Kolleginnen und Kollegen der Grünen und der FPÖ-Fraktion ein, mit uns diese Verfassungsklage anzustrengen und Klarheit zu schaffen, ob das, was Sie hier unterzeichnet haben, auch verfassungsrechtlich gedeckt ist, denn ansonsten müsste jeder Steuerbürger in Österreich eine Klage einbringen, Rechtsmittel ergreifen, um hier gegen den Staat vorzugehen.

Frau Finanzministerin, wenn Sie wirklich von einer Gleichbehandlung und Gleich­stel­lung sprechen, dann fordere ich Sie auf, sich das Steuersystem in Österreich end­lich


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einmal an die Brust zu nehmen, es zu modernisieren, sich einmal unser Steuermodell der Flat-Tax genauer anzusehen. Sie haben ja schon Sympathie bekundet.

Ein einfaches, ein niedriges und ein gerechtes Steuersystem für alle rechtschaffenen Steuerbürger Österreichs – das wäre jetzt die Antwort (Beifall beim BZÖ), und das wäre auch ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit für mehr Wirtschaftswachstum, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das brauchen wir jetzt. Denn das Geld, das die Österreicherinnen und Österreicher jetzt irrtümlicherweise an den Staat abliefern, sollten Sie für Investitionen nützen, für Arbeitsplatzsicherung, für Wachstum, für Beschäftigung und Wohlstand, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

9.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


9.55.41

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Sie haben heute Ihren Button vergessen, Herr Bucher – normalerweise kommt er immer mit dem „Genug gezahlt!“ –, er würde aber passen für die Politik, die Sie manchmal entwickeln. Wenn es nämlich gelingt, von jenen Tätern, die die Millionen und die Milliarden in den Steueroasen auf diesem Kontinent gebunkert haben, einen wesentlichen Beitrag zu bekommen, dann treten Sie dagegen auf.

Noch schlimmer ist das ja bei der FPÖ. Jedes Mal, wenn wir in den letzten zwei Jahren hier ein Abkommen neu ratifiziert haben, bei dem es um den Informationsaustausch nach dem OECD-Abkommen ging: Wer stimmt denn da dagegen? Es sind die FPÖ-Abgeordneten, die hier als die Schützer und Anwälte der Steuerhinterzieher auftreten, noch dazu der ausländischen. (Abg. Strache: Reden Sie mit den sozialistischen Kollegen in Deutschland!) Und dann stellen Sie sich hier her, wenn die Ministerin etwas macht, damit Geld hereinkommt. (Abg. Strache: Das ist keine Steuergerechtigkeit!)

Keine einzige Rednerin, kein einziger Redner der Opposition konnte einen Alternativ­vorschlag machen. Das ist doch auffällig. Kein einziger! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das stimmt doch nicht!) Der Werner Kogler kommt mit einem unpassenden Beispiel der Schwarzfahrer. Es gab ja schon mehr Bemühungen dieser Art.

Der frühere deutsche Finanzminister Peer Steinbrück wollte mit der Kavallerie ein­rücken in der Schweiz. Das Problem ist nur: Wir haben keine Kavallerie, die das be­setzen würde. Wir kommen nicht zu diesen Daten. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Mit der Kavallerie sicher nicht!) Wir haben keine Möglichkeit, die Schweiz oder Liechtenstein zu knacken, um dort zu den Daten zu kommen.

Die Frau Bundesministerin verwaltet im Namen der Österreicherinnen und Österreicher die österreichischen Finanzen. Jetzt bekommt sie die Möglichkeit, wenn sie gescheit verhandelt, dass ein Teil der Beute frühzeitig zurückkommt. Und da verlangen Sie, dass sie Nein sagt?! Das ist doch absurd, meine Damen und Herren! (Abg. Öllinger: Ja, das Ganze ist absurd!) Das ist die Chance, einen Teil der Wiedergutmachung zu bekommen.

Nehmen wir an, bei Ihnen zu Hause passiert ein Diebstahl und es gibt die Chance, einen Teil des Gestohlenen zurückzubekommen, doch Sie sagen „nein“, denn solange der Täter nicht gefasst ist, nehmen wir keinen Teil der Beute zurück. Na, ich möchte nicht, dass Sie Anwalt von mir sind (Abg. Strache: Sie als Steuerberater wollen wir auch nicht!), denn ich möchte wenigstens den Teil, den ich zurückbekommen kann, auch bekommen. Und das macht die Frau Bundesministerin. Danke, dass die Bundes­regierung das tut! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg.


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Strache: Warum gehen Sie nicht einen gemeinsamen Weg mit der SPD?) – Es melden sich schon wieder die Verteidiger der ausländischen Steuerhinterzieher zu Wort.

Meine Damen und Herren vor den Bildschirmen, Sie müssen sich das geben: Der Herr Strache lehnt ab, dass Daten ausländischer Steuerhinterzieher, die ihr Geld in Österreich bei einer Bank gebunkert haben, ihren Heimatländern zur Verfügung gestellt werden. Da sagt er „nein“, denn das sei ein Angriff auf den Bankenstandort. Hier erklärt er das und sagt jedes Mal „nein“, wenn wir ein Gesetz machen, wo wir diese Daten den Heimatbehörden liefern wollen.

Derselbe Herr Strache stellt sich hierher und sagt, mit diesem Abkommen hier werden die braven österreichischen Steuerzahler benachteiligt. – Gar nicht werden sie benach­teiligt! Um die eine Milliarde müssen sie nämlich weniger Steuer zahlen. Die eine Milliarde spart diese Bundesregierung auch den ehrlichen Steuerzahlern ein. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Strache: Also Sie machen jetzt eine Steuersenkung! Machen Sie jetzt eine Steuersenkung?)

Wir sind nicht die USA. Den USA ist es tatsächlich gelungen, sich für 48 000 US-Bürger die Daten von Schweizer Banken zu holen. Nur, das war eine teure Aktion. Da haben nämlich im Jahr 2008 amerikanische Steuerzahler sogenannte Toxic Assets, also Wertpapiere, die nichts mehr wert sind, in dreistelliger Dollar-Milliarden-Höhe aufkaufen müssen. Sie haben damit die zwei Schweizer Großbanken gerettet und haben sich dafür die Daten geholt.

Wollen Sie auch, dass wir die Papiere kranker Schweizer Banken aufkaufen müssen, damit wir zu den Daten kommen? – Wir haben hier eine gescheite Methode gewählt. Wir haben uns mit Großbritannien und Deutschland vorweg eine entsprechende Ein­nahme gesichert, und wir sind weiterhin daran interessiert, in Europa den automa­tischen Datenausgleich zu bekommen, den übrigens der Herr Grasser als Finanz­minister im ECOFIN beschlossen hat. Wir werden daher weiterhin die Union unter­stützen, in stärkerem Ausmaß die Daten zu bekommen.

Aber wir sollten in dem Land – und ich möchte die Gelegenheit, auch wenn ich nur noch kurze Zeit zur Verfügung habe, nützen – auch über Moral und Kultur reden. Es war ein FPÖ-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (Abg. Strache: ÖVP! Ab 2002 ÖVP-Finanzminister!), wo sich jetzt herausstellt, dass er mit dem Plastiksackerl eine halbe Million € über die Grenze transportiert hat. Jetzt gehe ich gar nicht darauf ein, ob die Schwiegermutter recht hat, die sagt, es war nicht ihr Geld, oder er, der sagt, es war das Schwiegermutter-Geld, aber wer so einen Finanzminister hat – damals amtie­render Finanzminister –, wer solche Politiker in Funktion bringt wie die FPÖ (Abg. Strache: ÖVP-Finanzminister! Damals war er schon ÖVP-Finanzminister! Amtierender ÖVP-Finanzminister!), der braucht sich hier nicht als Moralapostel aufzuspielen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

10.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeord­nete Tamandl zu Wort. – Bitte.

 


10.01.06

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte eine Delegation der ÖVP Wien, Leopoldstadt, hier im Parlament sehr herzlich begrüßen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Herr Kollege Strache, da Sie ja einer sind in den Rängen der Oppositionsabgeord­neten, die hier herinnen immer wettern, dass das, was wir budgetieren, nicht hält, da


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der Herr Kollege Bucher immer gegen alles ist und komischerweise sich selbst als jemanden bezeichnet, der eine Wirtschaftspartei führt – ich muss leider Gottes immer wieder feststellen, schön langsam beginne ich daran zu zweifeln, dass er überhaupt eine Ahnung hat von Wirtschaftspolitik, nach dem, was er hier heute gesagt hat –, und die Frau Kollegin Glawischnig auf einen Einwand von uns, sie solle doch bitte Vor­schläge bringen, wie man es anders machen könnte, überhaupt nichts sagen kann (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Haben Sie nicht zugehört?), möchte ich einmal dem Herrn Kollegen Strache, der dem Kollegen Auer gesagt hat, er freut sich, denn die Raiffeisen zahlt fast gar keine Steuern, Folgendes sagen: Die Raiffeisen Zentralbank hat allein 550 Milliarden an Steuern und Bankenabgabe gezahlt. (Abg. Strache: Milliarden? Da liegen Sie ein bisschen falsch!) Millionen. (Abg. Strache: So viel zur Wirtschaftskompetenz!) Das ist ganz einfach nicht in Ordnung, denn wenn wir jedes Mal, wenn der Herr Kollege Karlsböck heruntergeht, sagen, seine Branche hat immer noch keinen Kollektivvertrag, Herr Kollege Strache, dann ist Ihnen das auch nicht recht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neubauer: Warum tun Sie nichts?)

Aber jetzt zur Sache. Sie sagen heute, das sei ein Angriff auf die Steuerzahler. – Warum ist das ein Angriff auf die Steuerzahler, wenn plötzlich Geld von außen in den Steuertopf hereinkommt, mit dem wir bis jetzt überhaupt gar nicht gerechnet haben? (Abg. Ing. Höbart: Das ist alles unausgegoren!) Warum haben Sie sich am 28. März hier hergestellt und haben nicht grundsätzlich ein Steuerabkommen mit der Schweiz kritisiert, sondern haben gesagt, das wird die Finanzministerin und das wird die Regierung niemals zusammenbringen?

Ich sage Ihnen, wir sind mit unserer Politik glaubwürdig, denn wir haben nämlich Ende März bei Beschlussfassung des Stabilitätsprogramms hier im Haus gesagt, dass wir dieses Steuerabkommen zusammenbringen werden, und die Frau Finanzministerin hat das auch gezeigt.

Wenn Sie heute von Steueramnestie reden und dass das ein Wahnsinn ist, dann sage ich Ihnen, dass jeder hier herinnen, der sich ein bisschen mit Steuerpolitik beschäftigt oder ein bisschen was davon versteht, weiß, dass schon Finanzminister Lacina, als wir 1993 die Kapitalertragsteuer auf Zinserträge eingeführt haben, eine Steueramnestie gemacht hat. Kollege Gradauer, du bist der Spezialist in deiner Partei. Klär doch einmal den Herrn Strache auf, wie es wirklich ist, damit er sich nicht immer hier herstellt und Unwahrheiten verbreitet. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Höbart: Wir brauchen keine Nachhilfe!)

Und die Frau Kollegin Glawischnig? Also ehrlich gestanden, was da geboten wird heute! Ich weiß schon, die Opposition kann nicht sagen, super, dass die Frau Finanz­ministerin dieses tolle Abkommen erreicht hat, aber Sie haben heute die kleinen und mittleren Betriebe bedauert, wenn die ein Strafverfahren bekommen, weil sie unwis­sentlich Steuersünder waren. Frau Kollegin Glawischnig, warum haben Sie dann voriges Jahr nicht mitgestimmt, als wir das Finanzstrafgesetz reformiert haben? Genau damit haben wir eben für kleine Steuersünder eine Verbesserung geschaffen, sodass man, wenn man bis 30 000 € innerhalb von drei Jahren eine Steuernachzahlung aufgrund einer Prüfung hat, einen zehnprozentigen Aufschlag zahlen kann und kein Finanzstrafverfahren bekommt. Warum haben Sie da nicht mitgestimmt, wenn Sie für kleine und mittlere Unternehmer etwas tun wollen? (Beifall bei der ÖVP.)

Für große Steuersünder haben wir es verschärft. Auch da haben Sie nicht mitgestimmt. Ehrlich gestanden, wenn Sie sich hierherstellen, dann sollten Sie wirklich bessere Kenntnis haben über diese Materie.

Herr Kollege Bucher hat uns heute von der Flat-Tax erzählt. Also ehrlich gestanden, ich bin kein Fan der Flat-Tax, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, eine rechts-


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formneutrale Besteuerung für Unternehmen zu machen. Aber eines sage ich Ihnen auch: Wenn Sie gegen Sparmaßnahmen sind, wenn Sie gegen Stabilitätsprogramme sind, wenn Sie gegen Programme sind, mit denen wir für die Zukunft Investitionen machen können, brauchen Sie auch keine Steuerreformen zu fordern, denn die können wir uns dann nämlich nicht leisten.

Folgendes sage ich Ihnen auch: Wenn wir uns eine 30-prozentige Sozialquote leisten und jeden zehnten Steuer-Euro für die ÖBB, dann müssen wir auch danach trachten, dass wir Einsparungen treffen und dass wir uns beim nächsten Mal Steuersenkungen für brave österreichische Staatsbürger und Steuerzahler leisten können. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Das ist ein Versprechen, das Sie nicht halten können!)

10.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Podgorschek gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.05.46

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Frau Bundesministerinnen! (Der Redner stellt eine Tafel mit dem Schweizer Wappen und der Aufschrift „Regierungs-Steuerzuckerl: Vorsicht: bleibt ehrlichen Bürgern im Hals stecken!“ vor sich auf das Rednerpult.) Wenn ich von der ÖVP immer höre, dass sie in Jubelstimmung verfällt, weil sie so ganz tolle Verträge macht, dann habe ich immer noch in Erinnerung und im Ohr, wie großartig dieses Abkommen mit Griechenland war mit den Darlehen, die wir nach Griechenland geschickt haben. Ein Geschäft soll das sein.

Ich sage einmal: Liebe ÖVP, seid vorsichtig mit euren Prognosen, denn ich bin fest davon überzeugt, dass auch dieses Abkommen uns noch auf den Kopf fallen wird! (Beifall bei der FPÖ.)

Und zum SPÖ-Sektor möchte ich nur eines sagen: Das Wort „Gerechtigkeit“ wird in Zukunft bei euch verboten sein, denn Gerechtigkeit ist das nicht, was ihr macht. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Kollegen Matznetter – er ist leider nicht da, aber vielleicht für das Publikum vor den Fernsehgeräten darf ich es auch noch einmal wiederholen –: Finanzminister Gras­ser war ab 2002 ÖVP-Finanzminister und vorgesehen als Vizekanzler der ÖVP. Er hat sich von der FPÖ getrennt, weil er nicht mehr unsere Linie vertreten hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Kollegin Glawischnig, es freut mich, dass Sie die Bibel zitieren, aber ich darf Sie korrigieren: Bei den Katholiken und Protestanten ist das achte Gebot: Du sollst nicht falsches Zeugnis geben wider deinen Herrn. Das, was Sie zitieren wollten, ist das siebente Gebot, aber ich gebe Ihnen im Inhalt recht. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Professor Heinz Mayer hat ja darauf hingewiesen, dass dies eine verfassungsrechtlich bedenkliche Vorgangsweise ist und dass dieses Abkommen ein gewaltiges Problem ist, weil es nicht rechtstreue Bürger besserstellt als rechtstreue. Dem ist meiner Meinung nach nichts hinzuzufügen.

Auch Professor Doralt – das hat Bundesparteiobmann Strache ja schon erwähnt – hat gesagt, das Schwarzgeldproblem sei damit nicht dauerhaft gelöst.

Sogar die schwarze Tiroler Arbeiterkammer hat Bedenken gegen dieses Abkommen, denn sie bezeichnet das Ganze als Persilschein für Steuerbetrug im großen Stil. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Abkommen ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden ehrlichen Steuerzahlers! Es ist ein fatales Signal an die Ehrlichkeit der


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Bürger, denn wenn ein Steuerzahler heute fast die Hälfte des Monats für den Staat und für die Gemeinschaft arbeiten muss und dann sieht, dass Steuerhinterzieher amnes­tiert werden und sich sozusagen mit einem geringen Betrag freikaufen können, dann fragt sich jeder Steuerzahler: Wozu soll ich überhaupt noch Steuer zahlen in Zukunft? (Beifall bei der FPÖ.)

Außerdem ist Ihre ganze Rechnung aus meiner Sicht nicht ganz korrekt. Sie sprechen immer von 20 Milliarden, die in Schweizer Banken lagern. Ich weiß, dass das zufällig 10 Prozent von den Zahlen sind, die die Bundesrepublik Deutschland nennt – 10 Pro­zent wahrscheinlich deshalb, weil wir 10 Prozent der Bevölkerung von Deutschland haben. Wir wissen ja nicht einmal die genauen Zahlen. Wie sieht das aber aus, wenn ich es hochrechne? Sie sagen immer, 15 bis 38 Prozent wollen Sie bekommen. Dann rechnen Sie einmal aus, was 15 bis 38 Prozent von 20 Milliarden wären. Das wäre ja wesentlich mehr. Das heißt, Sie rechnen ja selbst nicht damit, dass wir das ganze Geld bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Außerdem, nach Rücksprache mit Schweizer Bankchefs haben wir erfahren, dass die Beurteilung, ob es  (Lebhafte ironische Heiterkeit bei der ÖVP.) Haben Sie vielleicht schon mit einem Schweizer Bankchef geredet? – Wir schon. Es liegt im Ermessen der Schweizer Bank, die bestimmt, ob das ein Schwarzgeld ist oder nicht, und nicht im Ermessen der Republik Österreich. Das heißt, die werden doch ihre guten Kunden nicht über einen Kamm scheren beziehungsweise die abziehen. Das ist doch lächerlich! (Beifall bei der FPÖ.)

Das nächste Problem, das auf uns zukommt: Der – „Bundeskanzler“ wäre mir jetzt fast fälschlich herausgerutscht – mögliche Bundeskanzler, der sich im Geiste wünscht, es zu werden, Gabriel von der SPD in Deutschland hat selbst gesagt, dass wir das Prob­lem haben, dass bis 1. Jänner 2013 das gesamte Geld noch aus der Schweiz abge­zogen werden kann.

Frau Bundesminister Fekter, ich habe in der Zeitung gelesen, dass Sie das verhindern wollen. Das schaue ich mir an! Wie wollen Sie das verhindern? Wollen Sie, wie seiner­zeit die „eiserne Kanzlerin“ Maggie Thatcher die englische Marine zu den Falkland-Inseln geschickt hat, die österreichische Marine dann zu den Jungferninseln, den Kanalinseln und auf die Bermudas schicken? – Das wird sicherlich nicht der Fall sein! (Abg. Riepl: Was schlagen Sie vor? – Zwischenruf des Abg. Hornek. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Indiz liegt für mich ganz offen: Dieses Abkommen wird von der Schweiz selbst bejubelt – und das ist meiner Überzeugung nach ein Zeichen, dass wir falsch liegen. Die Beschreitung dieses Irrwegs ist vielleicht ein Beitrag zur vorübergehenden Rettung des Budgets, es ist dies jedoch ein Kniefall vor den Steuerhinterziehern: auf Kosten der Ehrlichkeit unserer Staatsbürger. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Riepl.)

10.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


10.11.13

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Bundesminis­terinnen! Meine Damen und Herren! Die komplexe Materie führt offensichtlich dazu, dass die Behandlung im Rahmen einer Aktuellen Stunde nur auf eher verkürzte Agitation hinausläuft. Aber sei’s drum! (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.) Ich werde mich jetzt dieser Methode durchaus anschließen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 46

Das Ganze ist hier ja völlig verwischt worden, die FernsehzuschauerInnen werden einen völlig falschen Eindruck haben! Es ist ja noch nicht einmal das Gesetz im Haus. Wir werden den Vertrag dann noch debattieren, und da wird noch das eine oder andere zutage kommen, was heute eher unter den Tisch fällt.

Nur so viel: Ich glaube, unbestritten ist, dass es sich hier um groß angelegten Betrug handelt, und zwar in Milliardendimensionen! Es trifft sich jetzt, dass die ehemalige Innenministerin und die aktive Innenministerin da sind. Er erhebt sich da nämlich schon auch die Frage, wie wir ansonsten, auch im viel kleineren Bereich, mit Betrug umge­hen.

Es ist nicht einsehbar, dass hier jetzt so getan wird, als ob es keine andere Möglichkeit gibt. Damit kommen wir schon zu den Sozialdemokraten, die meines Erachtens in diesem Zusammenhang eine sehr marode Performance abgeliefert haben, indem sie das behauptet haben. Und das müssen sie auch, denn sonst würden sie gegen all ihre europäischen sozialdemokratischen Kolleginnen und Kollegen zu Felde ziehen. Es gibt nämlich sehr wohl Alternativen, und deshalb ist nicht einsehbar, meine Damen auf der Regierungsbank, dass diese Art von groß angelegtem Milliardenbetrug auf diese Art und Weise pardoniert wird. Jawohl, diese Vorgangsweise wird pardoniert! Das ist nämlich das Problem: Es handelt sich bei diesem Abkommen um nichts anderes als um ein Schutzabkommen für Steuerbetrüger. – Das ist einmal die Grundkritik. Selbst­verständlich: Um nichts anderes handelt es sich hiebei. (Beifall bei den Grünen.)

Insofern ist das Schwarzfahrer-Beispiel nur dadurch zu korrigieren, dass nicht nur einer pardoniert, mit dem halben Fahrpreis weiter geschickt und gleich auch noch einge­laden wird, das nächste Mal wieder so vorzugehen, sondern gleich ganz viele. Es ist dies eine Einladung an alle anderen, es auch so zu tun. Damit werden wir aber auf die Dauer nicht weit kommen!

Frau Bundesminister, wenn Ihnen jemand 10 Millionen € klaut, Sie vielleicht 2 Millionen zurückbekommen und dann noch froh darüber sind und alle Aktivitäten einstellen, die Täter weiterzuverfolgen: Das ist doch wirklich der beste Beweis dafür, dass es sich hier um ein Schutzabkommen für die Millionenbetrüger handelt! Es handelt sich hiebei nicht um irgendwelche kleinen Betrüger, sondern um Millionenbetrüger! Wir müssen nämlich wissen, dass die durchschnittlichen Kontomassen, die dort liegen, sich pro Steuer­bunkerei beziehungsweise pro Person bei 4 bis 5 Millionen bewegen. Und in Wahrheit sind die Beträge in Einzelfällen noch viel höher. – Das heißt, hier geht es um groß angelegten Betrug.

Aber nun zu unseren Kollegen von der Sozialdemokratie. Ich bringe ein paar Zitate: „Lieber kein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz als diesen Entwurf.“ – Steinbrück, SPD.

Thomas Oppermann, Parlamentarischer Geschäftsführer der Sozialdemokraten: „Gegen dieses Abkommen werden wir politisch Front machen!“

Recht hat er! Sein Parteichef, Sigmar Gabriel, weiß nämlich ganz genau, was es damit auf sich hat. Das Folgende ist ja überhaupt das schönste Zitat:

„Die SPD wird dieses unanständige Abkommen im Bundesrat stoppen“, sie wird ihm nicht zustimmen. „Die Botschaft dieses Abkommens lautet: Wer reich genug ist, kann sich von der Strafverfolgung freikaufen. Staatsanwaltschaft und Polizei sollen zukünftig nicht mehr einschreiten dürfen, wenn sie von millionenschwerer Steuerhinterziehung erfahren. Die Bundesregierung macht sich gemein mit Straftätern und zerstört das Rechtsempfinden der Menschen. Was sollen eigentlich die ehrlichen Steuerzahler dazu sagen?“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 47

Wir fügen hinzu: Steuerzahlerinnen. Was sollen sie zu Ihrem Schutzabkommen für diese Millionenbetrüger sagen? Und was sagen Sie eigentlich dazu? Alle Sozial­demokraten in Europa haben das kapiert, nur Sie nicht, weil Sie wieder keine eigene Linie haben! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Sie von der SPÖ torkeln wieder hinter der ÖVP her! Sie haben wieder das Gerech­tigkeitsprogramm aufgegeben! Sie inserieren wieder nur mit fremdem Geld – mit unserem Steuergeld – Gerechtigkeit, und Sie fallen immer, wenn es drauf ankommt, um, und zwar so flach, dass sich der Klubobmann schon wieder irgendwohin verzogen hat, was ihm auch nichts hilft, denn Frau Rudas ist auch keine Gerechtigkeits­kämpferin. Das ist das Problem, das Sie hier dauernd haben! Sie machen nur Propaganda, aber immer, wenn es darauf ankommt, sind Sie ganz flach. – Sie da drüben stehen wenigstens gerade, denn Ihnen ist es ein Anliegen, die Betrüger zu schützen! (Heiterkeit und Zwischenrufe bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.) Das ist ja das Problem! (Beifall bei den Grünen.)

In Summe ist das ein Abdankungsprogramm für diese Bundesregierung. Es gibt nämlich selbstverständlich Alternativen, trotzdem danken Sie als Europapartei ab! Die Europäische Union hat ganz viele Möglichkeiten, hier einzuschreiten. Präsi­den­tin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Aber es gibt genau ein Land, das neben Luxemburg – die werden bald aufhören – das verhindert, und das ist Österreich und die schwarzen Finanzminister, und Sie assistieren. Gehen Sie in sich! (Beifall bei den Grünen.)

10.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wid­mann. – Bitte.

 


10.16.53

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Der Titel der Aktuellen Stunde der ÖVP lautet: Abkommen „für österreichische Vermögen in der Schweiz kommt: Der Finanzrahmen hält!“

Zum Ersten: Ja, das Abkommen kommt – aber es ist ein äußerst schlechtes Abkom­men, auch im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit.

Punkt zwei: Der Finanzrahmen hält. – Herr Kollege Kopf von der ÖVP! Liebe Kollegen von der ÖVP! Der Finanzrahmen hält durch dieses Abkommen mit Sicherheit nicht! Ganz im Gegenteil! Und das gilt es auch noch herauszuarbeiten. Wissen Sie, was dieses schlechte Abkommen mit der Schweiz eigentlich mit Schweizer Käse zu tun hat? – Es ist, ebenso wie Schweizer Käse, hohl, hat viele Löcher und stinkt zum Himmel, was die Steuergerechtigkeit betrifft. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Gaßner: Schweizer Käse stinkt nicht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe einen Verdacht. Vor einigen Wochen waren die Umfragewerte und die Beliebtheitswerte der Frau Finanzminister Fekter im Keller. Sie erinnern sich: ESM-Vertrag, Ausplaudereien aus dem Näh­kästchen des Kollegen Juncker, diese Gallenstein-Sache: Da war Frau Minister Fekter in den Umfragewerten ganz weit unten. Was hat man daher gebraucht? – Einen billigen PR-Gag. Nichts anderes ist das, was Sie heute beschließen! Inhaltlich, sub­stanziell bringt das Steuerabkommen nämlich fast gar nichts! Im Gegenteil: Es bringt große Ungerechtigkeit.

Die Steuerzahler, die ohnehin bereits im Hochsteuerland Österreich leben, werden ein weiteres Mal zusehen müssen, wie sie von dieser Regierung einen Tritt in den Hintern bekommen. Und die Steuerflüchtlinge werden mit dem Halleluja dieser Regierung zu diesem schwachen Abkommen sogar noch belobigt. – Was denkt sich die kleine


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 48

Billa-Kassiererin, die 1 400 oder 1 600 € brutto verdient und voll Steuer zahlen muss, wenn der große Steuermillionär sein Schwarzgeld mit 15 Prozent bis 30 Prozent bezie­hungsweise im Extremfall mit 38 Prozent in der Schweiz reinwaschen kann? Was denkt sie sich? Was denken sich der Polizist, die Krankenschwester, der Pfleger, die keine Chance haben, Steuern billiger zu bekommen, wenn da im großen Stil Gelder reingewaschen werden? (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Frau Minister, wo bleibt das Steuersenkungsprogramm für den Mittelstand in diesem Land?! Wo bleibt die Flat-Tax? – Wir warten lange darauf und finden sie nicht! Sie, die ÖVP, ziehen gemeinsam mit der SPÖ ein Steuersenkungsprogramm für Steuersünder durch, aber nicht für die anständigen, fleißigen und tüchtigen Leute des Mittelstandes in diesem Land! (Beifall beim BZÖ.)

Frau Finanzminister Fekter, wie verhalten Sie sich bei der Mineralölsteuer? – 60 Prozent kassieren Sie! 60 Prozent kassiert der Staat von der Spritsteuer, und die Tendenz ist steigend. Wo bleibt die Senkung der Mineralölsteuer? Wo bleibt die Kampagne, die Klubobmann Bucher vorgeschlagen hat, Haftstrafen einzuführen, wenn man feststellt, dass es Preisabsprachen und Kartelle gibt? Wo bleibt eine entsprechende Initiative? – Sie schweigen! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Noch etwas muss Verdacht erwecken, nämlich dass die Schweizer Banken das Abkommen bejubeln und sagen, dass das ein gutes Abkommen ist: Glauben Sie, dass die Schweiz und die Schweizer Banken die Interessen des Staates Österreich vertreten oder doch ihre eigenen Interessen? – Auch darüber müsste man einmal nachdenken! Abgesehen davon könnte eine Volksabstimmung in der Schweiz das ganze Abkommen auch noch zu Fall bringen.

Sie legen in diesem Zusammenhang eine Kasino-Mentalität an den Tag! Sie wollen schnelles Geld abzocken und vergessen völlig auf die Steuergerechtigkeit. Die Deut­schen haben dieses Abkommen etwas umfassender gestaltet, Frau Minister. Sie haben die Stiftungen, sie haben die Trusts, aber sie haben auch die Lebensversiche­rungsmäntel mit einbezogen. Und die deutsche SPD – Kollege Gabriel wurde bereits angesprochen – droht sogar mit einem Veto im Bundesrat in Deutschland.

Liebe Kollegen von der SPÖ, das heißt: Wenn Ihnen Steuergerechtigkeit wichtig ist, wenn Ihnen der „kleine Mann“ wichtig ist, wenn Ihnen wichtig ist, dass Millionäre auch entsprechend zahlen müssen, dann dürfen Sie dieses Abkommen nicht unterstützen! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Zu guter Letzt: Wenn auch Verfassungsexperten und Wirtschaftsexperten das Steuer­abkommen mehr als bemängeln, dann ist eine Verfassungsklage, wie sie das BZÖ anstrebt, mehr als berechtigt.

Zweiter Punkt: Der Finanzrahmen hält. – Kollege Klubobmann Kopf, der Finanzrahmen wird durch dieses Abkommen nicht halten, ganz im Gegenteil! Und wenn Kollege Stummvoll davon spricht, dass uns die Ratingagenturen so großartig bewerten, dann muss man festhalten: Es gibt drei Ratingagenturen. Standard & Poor’s hat uns das dritte A weggebissen. Es ist weg! Moody’s stellt düstere Wirtschaftsaussichten in den Raum. Und Fitch, die kleinste aller Agenturen, lässt uns das dritte A. (Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.) Das ist ja ein „großartiger“ Erfolg, Kollege Stummvoll! Darauf kann man doch nicht bauen! (Beifall beim BZÖ.)

Das ist eigentlich nicht jene Politik, die wir von der Regierung erwarten würden! Was wir erwarten würden, das wären Reformen in diesem Land, nicht aber das Anbeten von Ratingagenturen! Vielmehr erwarten wir konkrete Reformen, wie wir vom BZÖ sie wiederholt vorgeschlagen haben!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 49

Zu guter Letzt: „Der Finanzrahmen hält“. – Wenn Sie 50 Millionen € pro Jahr einneh­men werden – wobei das Wenn in diesem Zusammenhang die große Frage ist, denn die Berechtigung ist mehr als fragwürdig –, dann ist das ein Zehntel von dem, was der Ausfall der Finanztransaktionssteuer beträgt, die Sie in den Sand gesetzt haben, die geplatzt ist wie ein Luftballon. Das hätte 500 Millionen € ausgemacht. Aber diese ist weg! Und in Anbetracht dessen sagen Sie, dass der Finanzrahmen hält, Herr Kollege Kopf? – Es ist völlig unakzeptabel, wenn man so unehrlich Politik macht! Der Finanzrahmen wird nicht halten. Und daher ist das Abkommen mit der Schweiz nichts anderes als die zu Papier gewordene Steuerungerechtigkeit und ein Freibrief für Steuersünder, powered by SPÖ und powered by ÖVP. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Was wir brauchen, ist eine Entlastung des Mittelstandes mit einer Flat-Tax. Schluss mit dem Steuerzahlen! Her mit der Flat-Tax! Her mit Steuergerechtigkeit für Familien und den Mittelstand! (Beifall beim BZÖ.)

10.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.22.34Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 11333/J bis 11364/J;

Zurückziehungen: 10751/J, 10752/J;

2. Anfragebeantwortungen: 10401/AB bis 10491/AB;

Anfragebeantwortungen (Präsidentin des Nationalrates): 75/ABPR bis 77/ABPR;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 und das Waffengesetz 1996 geändert werden (1742 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichts­ge­setz, das Betriebspensionsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, die Rechts­anwaltsordnung und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden (1749 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg März 2012, vorgelegt von der Bundesministerin für Finanzen (Vorlage 90 BA);

Immunitätsausschuss:

Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (35 St 202/11w) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 50

wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 12, zweiter Fall, 15, 153 StGB;

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 161 betreffend „Wir haben es satt – eine neue Agrar- und Ernährungspolitik jetzt!“, überreicht von den Abgeordneten Harald Jannach, Gerhard Huber, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog (1743 d.B.);

Justizausschuss:

Antrag 1908/A(E) der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen im Zusammenhang mit der Änderung des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes (ASGG) über weitere Zuständig­keiten der Sozialgerichte hinsichtlich Streitigkeiten über Bestand und Umfang einer Kontoerstgutschrift sowie einer Ergänzungsgutschrift nach § 15 des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG);

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (1740 d.B.);

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/4 (III-318 d.B.);

Verfassungsausschuss:

Antrag 1909/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Transparenz sowie Stärkung der Rechte der Beschwerde­führer bei Disziplinarverhandlungen;

Volksanwaltschaftsausschuss:

35. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2011) (III-304 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Verfassungsausschuss:

Bericht der Bundesregierung betreffend den Tätigkeitsbericht des Statistikrates über das Geschäftsjahr 2011 gemäß § 47 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz 2000 (III-320 d.B.).

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Finanzen und Steuern,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 51

Aufnahme der Verhandlungen über die Änderung des Abkommens zwischen der Re­publik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über kulturellen Aus­tausch.

*****

Ankündigung eines Dringlichen Antrages

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der BZÖ-Klub hat gemäß § 74a Abs. 2 der Geschäftsordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 1910/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend: „Genug gezahlt!“ Schluss mit dem Sprit­preiswucher, dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt wer­den.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 10263/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 10263/AB der Anfrage 10412/J der Abgeordneten Mag. Musiol, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Ausstattungsgrad bei Reisepässen und Personalaus­weisen durch die Frau Bundesministerin für Inneres abzuhalten.

Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrags verlangt wird, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.

Fristsetzungsanträge

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich ferner mit, dass Herr Abgeordneter Mag. Stefan beantragt hat, dem Verfassungsaus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 1846/A(E) der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die unverzügliche Verkleinerung der Bundesregie­rung eine Frist bis 15. Mai 2012 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Weiters teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Mag. Stefan beantragt hat, dem Verfas­sungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1856/A(E) der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Ausbau der direkten Demokratie in Österreich eine Frist bis 15. Mai 2012 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Um die Punkte 1 bis 4 und 9 sowie 11 bis 20 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Aus­schussberichte abzusehen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 52

Bei den Punkten 1 bis 4 handelt es sich um Berichte des Ausschusses für Innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlagen (1679 d.B): BVG Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung 2012 (1756 d.B), und (1726 d.B.): Sicherheitsbehörden-Neustruk­turierungs-Gesetz (1757 d.B.), sowie den Antrag 692/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entlastung und Besserstellung der Exekutive (1759 d.B.) und die Regierungsvorlage (1567 d.B.): Vertrag mit der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staats­grenze in den Grenzabschnitten X und XI sowie über Änderungen des Vertrages mit der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staats­grenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Vertrages vom 26. Oktober 2001 (1758 d.B.).

Bei Punkt 9 handelt es sich um den Bericht des Budgetausschusses über die Regie­rungs­vorlage (1729 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (1755 d.B.).

Bei den Punkten 11 bis 20 handelt es sich um Berichte des Gesundheitsausschusses über den Lebensmittelsicherheitsbericht 2010 des Bundesministers für Gesundheit (III-252/1760 d.B.), über die Regierungsvorlage (1678 d.B): Arzneibuchgesetz 2012 (1761 d.B.), über den Antrag 1511/A(E) der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgabe von Heilpflanzen und alternativen medizinischen Produk­ten (1762 d. B.) und über die Regierungsvorlagen (1732 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz geändert wird (1763 d.B.), (1733 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird (1764 d.B.), sowie über die Anträge 1775/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend öster­reichweit einheitliche Abgeltung der ärztlichen Leistungen im Rahmen von Substitu­tions­behandlungen (1765 d.B.), 1842/A(E) der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung des Personenkreises der Entschädi­gungs­berechtigten offensichtlich Thalidomid-/Contergangeschädigten auf Personen, die vor dem Jahr 1956 geboren wurden (1766 d.B.), 1305/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer arbeitsbedingter Risiken in der Prävention und bei der Anerkennung von Berufskrankheiten (1767 d.B.), 181/A(E) der Abgeordneten Ing. Nor­bert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Revision des Abkommens zwischen WHO und IAEO vom 28. Mai 1959 (1768 d.B.) und 826/A(E) der Abgeord­neten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bisphenol A in Baby­schnullern (1769 d.B.).

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 3, 12 und 13, 14 und 15, 16 bis 20, 21 und 22, 24 bis 26 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 53

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonfe­renz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt.

Meine Damen und Herren, wir sind mit den Abstimmungen am Anfang noch nicht zu Ende! Ich mache nur darauf aufmerksam!

Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 126 Minuten, FPÖ 113 Minuten, Grüne 99 Minuten sowie BZÖ 95 Minuten.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.29.441. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vor­lage (1679 d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden (BVG Sicherheits­behörden-Neustrukturierung 2012) (1756 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvor­lage (1726 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Abzeichengesetz 1960, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Ärztegesetz 1998, das ASOR-Durchführungsgesetz, das Asylgesetz 2005, das Ausschrei­bungsgesetz 1989, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979, das Beschußgesetz, das Biozid-Produkte-Gesetz, das Bundes-Ehrenzeichengesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammen­arbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Bundesgesetz über eine Amnestie 1995, das Bundesgesetz vom 15. Juli 1964 über die Schaffung einer Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der IX. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964, das Bundes­gesetz vom 27. Jänner 1976 über die Schaffung eines Ehrenzeichens für Ver­dienste um die Befreiung Österreichs, das Bundesgesetz vom 29. Juni 1977 zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen, das Bundesgesetz vom 4. Februar 1948 über die Berechtigung der nach reichs­rechtlichen Vorschriften approbierten Zahnärzte, das Bundesgesetz vom 6. Mai 1976 über die Schaffung einer Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976, das Bundes­haftungsobergrenzengesetz, das Bundesluftreinhaltegesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundesvergabegesetz 2006, das Chemikalienge­setz 1996, das Devisengesetz 2004, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungs­verfahrensgesetzen 2008, das Eisenbahngesetz 1957, das Elektrotechnikgesetz 1992, das Energielenkungsgesetz 1982, die Exekutionsordnung, das Exekutiv­dienstzeichengesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Fremdenpolizeige­setz 2005, das Führerscheingesetz, das Gefahrgutbeförderungsgesetz, das Ge­haltsgesetz 1956, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, die Gewerbeordnung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 54

1994, das Glücksspielgesetz, das Grenzkontrollgesetz, das Güterbeförderungs­gesetz 1995, das Heeresgebührengesetz 2001, das Kraftfahrgesetz 1967, das Kraftfahrliniengesetz, das Kriegsmaterialgesetz, das Lebensmittelbewirtschaf­tungs­gesetz 1997, das Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, das Mediengesetz, das Meldegesetz 1991, das Militärauszeichnungsgesetz 2002, das Militärbefugnis­gesetz, das Munitionslagergesetz 2003, das Niederlassungs- und Aufenthalts­gesetz, das Paßgesetz 1992, das Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz, das Polizeikooperationsgesetz, das Pornographiegesetz, das Preisgesetz 1992, das Punzierungsgesetz 2000, das Pyrotechnikgesetz 2010, die Reisegebühren­vor­schrift 1955, das Rezeptpflichtgesetz, das Rundfunkgebührengesetz, das Sank­tionengesetz 2010, das Schifffahrtsgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Sprengmittelgesetz 2010, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968, das Strafvollzugsgesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960, das Sucht­mittelgesetz, das Tierseuchengesetz, das Umweltinformationsgesetz, das Ver­einsgesetz 2002, das Verkehrsrecht-Anpassungsgesetz 1971, das Versamm­lungsgesetz 1953, das Versorgungssicherungsgesetz, das Verwaltungsstraf­gesetz 1991, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991, das Verwundeten­me­daillengesetz, das Waffengesetz 1996, das Wehrgesetz 2001, das Wiedereinstel­lungsgesetz 1950, das Zivildienstgesetz 1986 und das Zollrechts-Durchführungs­gesetz geändert werden sowie das Führungs- und Verfügungsgesetz aufge­hoben wird (Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz – SNG) (1757 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 692/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ent­lastung und Besserstellung der Exekutive (1759 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird. (Abg. Dr. Fichtenbauer: Frau Präsidentin, zur Geschäftsbehandlung!) – Moment! (Abg. Dr. Fichtenbauer – auf einen Fotografen in einer Balkonloge weisend –: Es entspricht einer Regelung des Hauses, dass nicht mit Teleobjektiven Unterlagen der Abgeord­neten fotografiert werden! Der Herr in Grün geht die ganze Zeit dieser Tätigkeit nach! – Abg. Ing. Westenthaler: Immer der Gleiche! – Rufe bei der ÖVP: Immer derselbe!)

Sie können von dort nicht reden (in Richtung des Fotografen), das weiß ich schon. Bitte davon Abstand zu nehmen! Nicht in die Unterlagen. Die Abgeordneten dürfen natürlich fotografiert werden, das ist klar, aber nicht die Unterlagen. (Abg. Dr. Fichten­bauer: Wie wollen Sie das kontrollieren? – Abg. Ing. Westenthaler: Frau Präsidentin! Das ist nicht die Pressetribüne! – Weitere Zwischenrufe.)

Meine Damen und Herren! Von den Fotografen, die im Haus sind, ist schon mehrfach angeboten worden – und ich schlage vor, dieses Angebot auch einmal anzunehmen –, genau jene Fotos sozusagen unter die Lupe zu nehmen, die hier gemacht werden. Ich habe das bereits einmal gemacht. Ich habe noch kein Foto gefunden, wo Unterlagen fotografiert wurden. Das halte ich fest. Jene Fotos, die bislang veröffentlicht wurden, sind nur von den Abgeordneten selber gemacht worden. Nur, um hier auch korrekt vorzugehen. (Abg. Ing. Westenthaler: Glauben Sie, der gibt uns die Fotos? Frau Präsidentin! Das ist nicht die Pressetribüne! Nein, das ist da!) – Nein, das ist für die Fotografen freigegeben, Herr Abgeordneter Westenthaler! Nein, das stimmt nicht. Meine Anordnung kenne ich. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.


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Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Herbert. 5 Minuten freiwillige Rede­zeitbe­schränkung. – Bitte.

 


10.31.55

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eine der wichtigsten Forderungen der FPÖ in der Vergangenheit und noch immer in der Gegenwart ist jene nach einer umfas­senden Verwaltungsreform. Die vorliegenden Regierungsvorlagen, die wir jetzt unter Top 1 und 2 behandeln, tragen dem absolut Rechnung und werden daher auch unsere Zustimmung finden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf mich an dieser Stelle bei der Frau Bundesministerin für Inneres, Mikl-Leitner, recht herzlich dafür bedanken, dass sie unsere Reformvorschläge aufgegriffen hat und dass sie die Anregung, hier eine Verwaltungsvereinfachung in den Sicherheits­behörden umzusetzen, ebenfalls aufgegriffen hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Das zeigt, dass mit uns Freiheitlichen eine konstruktive Politik für die Bevölkerung, für den Staat möglich ist. (Abg. Riepl: Das glaube ich nicht!) Herr Kollege, ich würde mir wünschen, dass es hier noch mehr Anregungen seitens der Bundesregierung gibt, dass man auf die FPÖ zukommt und deren Reformvorschläge auch aufnimmt – ganz im Gegensatz zu Ihrem ÖVP-Bundesobmann Spindelegger, der den feindschaftlichen Kurs gegenüber der FPÖ ja ständig erneuert. Diese undifferenzierten und auch ungerechtfertigten Anschuldigungen gegenüber der FPÖ und auch unserem Klubob­mann werden damit einmal mehr Lügen gestraft. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Diese Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden ist, wie gesagt, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, nämlich der Vereinfachung der Behördenstrukturen im Bun­des­behördenbereich. Nunmehr werden neun Landespolizeidirektionen das vollziehen, was zuvor 31 Sicherheitsbehörden gesamtheitlich durchgeführt haben. Das bringt einen sicherheitspolizeilichen Mehrwert sowohl für die Bürger als auch für die Exe­kutive – für die Bürger, weil es eine schlankere, eine einfachere Behördenstruktur mit einer besseren Überschaubarkeit oder einem einfacheren Zugang gibt, wenn es darum geht, an die Behörde heranzutreten; für die Exekutive, weil es durch Synergieeffekte im Personal- und im Supportbereich wesentliche finanzielle Einsparungen geben wird, die mithelfen werden, dass unsere Polizistinnen und Polizisten – und erlauben Sie mir an dieser Stelle die Feststellung, dass diese einen oft undankbaren und harten Job für das Gemeinwohl, für die Allgemeinheit erledigen (demonstrativer Beifall bei der FPÖ), ihnen möchte ich an dieser Stelle auch namens meiner Fraktion meinen besonderen Dank aussprechen – bei der Aufgabenerfüllung ihrer sicherheitspolizeilichen Agenden ihre Tätigkeit besser und effizienter gestalten können.

Ich denke, diese Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden ist ein guter Ansatz. Hier gibt es gute Synergieeffekte, und es gibt noch genug Anlässe, wo man, aufbauend auf diesen Bereich der Sicherheitspolizeibehörden, weitere Reformvorschläge der FPÖ aufgreifen könnte. Es gibt da genügend Bereiche. Ich denke da nur an das Gesund-heitswesen samt der momentanen Debatte über die ineffiziente Führung von Spitälern und an den Sozialversicherungsbereich oder auch an das oft nicht nachvollziehbare Förderungsvergabewesen im öffentlichen Bereich, wo es noch genug Ansätze gibt, wo wir Freiheitliche uns durchaus auch einbringen könnten.

Allerdings muss man dann unsere Forderungen in diesem Bereich auch aufgreifen. Man muss auf uns zukommen. Ich würde mir wünschen, dass das auch in Zukunft öfter passiert. In diesem Fall hat es funktioniert. Das ist ein gutes Gesetz, ein guter Schritt in die richtige Richtung mit wesentlichen Reformvorschlägen der Freiheitlichen. Daher


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gibt es auch unsere Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Tadler.)

10.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Kößl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.36.20

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ge­schätz­te Damen und Herren! Wenn wir heute dieses vorliegende Gesetz, die Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden beschließen, dann beschließen wir eine Verwaltungsreform, die sich wirklich sehen lassen kann: die größte Behördenreform in der Zweiten Republik und eine wichtige Ergänzung zur bisherigen Wachkörperreform, die bereits im Jahr 2002 begonnen hat mit der Neueinrichtung des Bundeskriminalamtes, der Neuausrichtung der Cobra in Österreich, der Einführung der Sicherheitsakademie, der Gleichstellung der Ausbildung vom Bodensee bis zum Neusiedler See, der Zusammenführung der Wachkörper von Polizei, Gendarmerie und Kriminalpolizei und der Eingliederung der Zollwache. Also sehr viele Reformen sind bereits erfolgt, und dieser weitere Schritt heute bei der Zusammenführung von Wachkörpern und Behörden ist, wie gesagt, der wichtige Punkt am i, der hier gesetzt wird.

Das zeigt, dass an und für sich im Innenministerium nicht von Verwaltungsreform geredet wird, sondern Verwaltungsreform wird im Innenministerium umgesetzt. Deshalb haben wir auch eine sehr moderne, effiziente Polizei- und Sicherheitsstruktur in Österreich. Aus diesem Grund zählen wir auch im Sicherheitsbereich zur Weltspitze. Das ist ein wirkliches Verdienst jener Innenminister, die seit dem Jahr 2000 dieses Amt in Österreich innehatten. Frau Bundesministerin Mikl-Leitner, ich gratuliere zu diesem heutigen Schritt. (Beifall bei der ÖVP.)

Was verändert sich tatsächlich? – Es ist schon angesprochen worden: Aus 31 Sicher­heitsstrukturen werden neun Landesstrukturen geschaffen werden. Also die Landes­polizei­kommanden, Bundespolizeidirektionen und Sicherheitsdirektionen werden zu einer Landespolizeidirektion zusammengeführt. Für den Bürger draußen ändert sich gar nichts. Es gibt jetzt nur zusätzlich straffe Führungen im Sicherheitsbereich. Es wer­den Doppelgleisigkeiten abgebaut und es werden, wie gesagt, neue Strukturen geschaf­fen, die eine effiziente Arbeit garantieren.

Das Ziel einer Verwaltungsreform ist es, Einsparungen vorzunehmen. Wir können bei diesen Maßnahmen, die heute gesetzt werden, damit rechnen, dass zwischen 8 und 10 Millionen € eingespart werden, die natürlich im Sicherheitsbereich verbleiben, damit wir die Kriminalität in all ihren Formen besser bekämpfen können, aber damit wir auch zukünftig jene Maßnahmen setzen können, um die Rechtssicherheit in Österreich mit der Schaffung von Landesverwaltungsgerichtshöfen und der Schaffung eines Bundes­amtes für Asyl und Fremdenrecht zu verbessern.

Ich glaube, das sind ganz wichtige Maßnahmen, die in der Folge ebenfalls im Sinne der Sicherheit umgesetzt werden müssen. Ich bedanke mich bei allen, die mitgeholfen haben bei dieser Reform, bei allen Betroffenen, die das Verständnis aufgebracht haben, dass diese Reformen umgesetzt werden müssen. Es sind schließlich und end­lich 400 Führungskräfte mit ihren Mitarbeiterstäben betroffen. Also ein herzliches Dankeschön an alle.

Ich denke, es ist ein ganz wichtiger und richtiger Schritt in die richtige Richtung im Bereich der Sicherheit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.40



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 57

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz zu Wort. – Bitte. (Abg. Rädler: Herr Pilz, sagen Sie zu den Pässen etwas?!)

 


10.40.45

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenigstens ist es kein richtiger Schritt in die falsche Rich­tung, das wäre noch besser gewesen.

Ich beginne einmal mit dem Positiven: Dass es Ansätze für eine Verwaltungsreform gibt, dass es einige vernünftige gesetzliche Vorschläge für eine Verwaltungsreform gibt, steht meiner Meinung nach in diesem Haus – zumindest soweit ich die Debatte im Innenausschuss mitverfolgt habe, kann ich das sagen – im Großen und Ganzen außer Streit. Das ist auch gut und vernünftig so. Man soll, was die Größe dieser Reform ausmacht, nicht übertreiben. Man sieht meistens bei Verwaltungsreformen am Ein­sparungspotential, wie groß sie wirklich sind. Ministerien, die Regierungsvorlagen vorbereiten, tendieren dazu, zu sagen, es sei eher ein bisschen mehr. In der Regierungsvorlage und auch in der Ausschussdebatte wurde die mögliche Ersparnis mit 2 Millionen € pro Jahr beziffert. 2 Millionen sind besser als nichts, aber das ist kein Zeichen für eine gewaltige Reform.

Trotzdem: Eine Verwaltungsreform ist gut, gerade im Bereich der inneren Sicherheit. Nur: Als Sicherheitspolitikerinnen und Sicherheitspolitiker haben wir eine zweite große Aufgabe, das ist die Gefahrenabwehr. (Abg. Rädler: Sie sind für Unsicherheit!) Hier gibt es so etwas wie die politische Gefahrenabwehr, und ich habe den Eindruck, dass die Abgeordneten zweier Oppositionsparteien diese Aufgabe in diesem Zusammen­hang nicht wirklich ernst nehmen. Ich werde auf mögliche Motive noch eingehen.

Die Gefahr, die ich sehe, lautet ganz einfach: Parteibuchwirtschaft. (Abg. Kößl: Verfol­gungswahn! – Abg. Steibl: Der Pilz ist mir nicht mehr wurscht!) Jede große Organi­sationsreform hat eine Folge: dass eine große Zahl von Führungspositionen neu besetzt wird. Es hat, seitdem Ernst Strasser das Innenministerium für die ÖVP übernommen hat, eine Reihe sogenannter großer Reformen gegeben, die zum Teil in der Sache fürchterlich schiefgegangen sind, insbesondere was die Kriminalpolizei betrifft. Wenn ich heute zusammenfassend eine Bilanz all dieser sogenannten großen Reformen ziehe (Ruf bei der ÖVP: Ignorant!), dann kann ich feststellen: Ein einziges Vorhaben ist hundertprozentig, zumindest in den Augen der Österreichischen Volks­partei, gelungen: die Umfärbung der Polizei und die Umfärbung des Innenministeriums.

Eine Schlüsselposition nach der anderen ist mit Parteisoldaten besetzt worden. Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit: ein Parteisoldat. Der Chef des Bundes­kriminalamtes, ein erfahrener Beamter, wurde „gesäubert“, Dr. Haidinger, um einen Parteisoldaten einzusetzen. (Abg. Rädler: Oh, der Dr. Haidinger!) In den Ländern Parteisoldaten, die Sektionschefs, bis hin zum Bundesamt für Korruptionsbekämpfung, das mit einem ehemaligen schwarzen Personalvertreter aus dem Rechnungshof besetzt worden ist. (Zwischenruf des Abg. Hagen.)

Und dann müssen Sie sich vorstellen, dass im Innenministerium unter einem – wieder – Parteisoldaten in derselben Sektion die Beschaffung und die Korruptions­bekämpfung zusammengefasst werden. So etwas gibt es in keinem Innenministerium der Welt! Dort müsste eine Organisationsreform ansetzen, aber, da dort bereits jemand mit dem richtigen Parteibuch sitzt, wird nicht reformiert, sondern es wird dort reformiert, wo es noch einen Ein- und Umschwärzungsbedarf gibt.

Jetzt wird die Frau Innenministerin sagen: Nein, das ist nicht so, wir holen uns die Besten und Qualifiziertesten! (Abg. Öllinger: Rot-weiß-rot und so weiter!) Ich sage: Schauen wir uns das gemeinsam an! – Wenn die jetzige Innenministerin als erste Innenministerin der ÖVP bei Personalbesetzungen nach sachlichen Kriterien vorgeht,


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dann wäre das eine freudige Überraschung. Aber man kann Gesetzgebung nicht auf der Möglichkeit freudiger Überraschungen aufbauen, das wäre verantwortungslos. Deswegen wäre es meiner Meinung nach und unserer Meinung nach als begleitende, unabdingbare Maßnahme notwendig gewesen, in das Strafgesetzbuch einen Para­graphen über parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen aufzunehmen. (Abg. Rädler: Zur Sache!)

Wer die Strasser-E-Mails kennt, der weiß ja, wie derartiges Beweismaterial im Straf­prozess aussähe: Wenn eindeutig eben anhand etwa von Strasser-E-Mails – könnten ja auch Platter-E-Mails oder Fekter-E-Mails sein – nachgewiesen werden könnte, dass die Zugehörigkeit zu einer Partei entscheidend für eine Postenbesetzung war und dazu geführt hat, dass möglicherweise eine qualifiziertere Person das Nachsehen hatte, dann soll das in Zukunft strafbar sein. Wenn ein derartiges Gesetz einmal auf dem Tisch liegt, wenn es beschlossen ist, und wenn Parteibuchwirtschaft letzten Endes, so sie beweisbar ist, vor einem Strafgericht endet, dann, sage ich, haben wir der Gefah­ren­abwehr Genüge getan, dann können wir auch einer schwarzen Innenministerin und ihrer Partei bei Verwaltungsreformen einen Vertrauensvorschuss geben.

Bis dahin aber nicht, und ich verstehe nicht, dass die beiden Oppositionsparteien, BZÖ und FPÖ, hier einen Vertrauensvorschuss geben, der durch nichts gerechtfertigt ist. Aber vielleicht erinnern Sie sich als ehemaliger Koalitionspartner der Österreichischen Volkspartei noch an die Zeiten, als Sie gemeinsam mit der ÖVP die Posten im Innen­ministerium verteilt haben. Vielleicht erinnern Sie sich noch wehmütig an die Zeiten, als Sie gesagt haben: Der Polizist ist orange, der Polizist ist blau und der Polizist ist schwarz! Und vielleicht sehnen Sie diese Zeiten wieder herbei und vielleicht wollen Sie keine gesetzlichen Bestimmungen (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ja, vielleicht!), die bei einer möglichen „Wiedergänger-Regierung“ genau dieses unterbinden würden.

Deswegen halte ich es für doppelt wichtig, dass auch für die Gefahr einer freiheitlichen und für die sehr unwahrscheinliche Gefahr einer BZÖ-Regierungsbeteiligung derartige Regelungen existieren.

Zum Schluss noch ein kurzer Satz, weil es da Zwischenrufe seitens der ÖVP gegeben hat, zu dem, was wir im Innenausschuss diskutiert haben, aber heute nicht diskutieren müssen, jedoch ohnehin die ganze Zeit diskutieren. Das ist die Frage der Diplomaten­pässe. Ich bin auch gerne bereit, einen Zusammenhang zum Tagesordnungspunkt herzustellen, das ist überhaupt kein Problem, denn das ist genau im Rahmen dessen, was hier reformiert wird und vollzogen werden soll.

Ich bin sehr froh darüber, dass sich der Innenausschuss und die Abgeordneten da einmal auf die Hinterbeine stellen und sagen: Wir lassen uns von der Regierung nicht alles bieten! Ich bin sehr froh, dass wir der Regierung einmal ganz klar etwas sagen. Wenn die Regierung glaubt, dass der Landwirtschaftsminister für eine Traktorein­weihung in der Südsteiermark einen Diplomatenpass braucht, und wenn seine Frau sagt: Ich taufe diesen Traktor auf den Namen „Niki“ und kriege dafür auch einen Diplomatenpass!, dann halte ich das für eine Verschwendung von Diplomatenpässen. (Abg. Hornek: Haben Sie einen Diplomatenpass?) Wenn aber gleichzeitig gesagt wird, die Abgeordneten des Auswärtigen Ausschusses, die manchmal in heiklen Missionen unterwegs sind, brauchen keinen Diplomatenpass, sondern nur für Minister-Traktor­einweihungen muss es einen geben, und über das Parlament macht sich die Regierung lustig, dann muss ich sagen: So mit Sicherheit nicht!

Ich habe einen einfachen Vorschlag: Wenn Sie es radikal abschaffen wollen, dann machen wir es überall: Nur der Bundeskanzler, nur der Außenminister, nur die Na­tional­ratspräsidentin und nur der Bundespräsident sollen Diplomatenpässe außerhalb


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des Diplomatischen Corps haben (Abg. Rädler: Und Pilz!), und sonst überhaupt abschaffen.

Ich glaube – und das ist eine positive Äußerung –, der Landwirtschaftsminister findet ohne Diplomatenpass nach Brüssel (Heiterkeit des Abg. Strache); zumindest habe ich diese Hoffnung noch nicht aufgegeben. Und weil das einen Versuch wert ist, bin ich dafür, dass wir das als Abgeordnete jetzt miteinander besprechen und eine sachliche Lösung finden; aber auf jeden Fall – da bin ich auch der Initiative von SPÖ-Abgeord­neten durchaus dankbar – eine Lösung, die das Parlament nicht als eine politische Körperschaft dritter Klasse behandelt. Das dürfen wir uns nicht bieten lassen und das werden wir uns nicht bieten lassen! – Danke schön. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

10.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Pendl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.49.37

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich glaube, das ist ein wichtiger Teil von mehreren Teilen. Wenn man sie gemeinsam beurteilt, dann kann man nur sagen, ein Jahrhundertwerk und ein Meilenstein in den verschiedensten und unterschied­lichsten Rechtsmaterien: vom Bereich der klassischen Sicherheit, vom Bereich der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtssicherheit, bis hin zu den Grundrechten und den europäischen Menschenrechten.

Ich bedanke mich bei den Fraktionen, aber ich bedanke mich auch bei den Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses, Frau Ministerin, aber auch der Parlaments­direktion und der Klubs, dass wir sehr sachlich diese wichtige Materie diskutieren konnten.

Herr Kollege Pilz, wir haben gestern im Ausschuss dieselbe Diskussion gehabt. Aus einer von allen als richtig erkannten Strukturreform in einem wichtigen Segment unse­res Staates automatisch darauf zu schließen, wie zukünftige Postenbesetzungen vonstattengehen, das, glaube ich, sollten wir nicht tun. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, auch dann zu schauen, dass die Posten gesetzeskonform ausgeschrieben und besetzt werden.

Aber hier ein Junktim herzustellen, um eine große Reform, die man angeblich in den Grundzügen selbst als gut empfindet, nicht mittragen zu „können“, halte ich für falsch. Das halte ich ganz einfach für falsch!

Lassen Sie mich die einzelnen Bausteine kurz ansprechen. Ich kann mich erinnern an die Diskussion bei der Einführung des Asylgerichtshofes – in der Zwischenzeit eine Erfolgsstory, die alle, die dagegen geredet haben, heute erfunden haben wollen. Eine Erfolgsstory! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.) Wir haben bei all diesen Gesetzesmaterien immer gesagt, wir wollen eine Verbesserung auch im Fremden- und Asylrecht herbeiführen. Wir haben das sogenannte Bundesamt für Fremden und Asyl bereits in Arbeit – das Gesetz hat schon mehrere Arbeitstitel gehabt –, wo wir von über 100 Behörden auf eine Behörde zurückgehen. Wir haben einen sehr guten Verhandlungsstand, was die Einführung der neuen Landes­verwal­tungsgerichtsbarkeit betrifft. Und wenn man sich all diese Materien im Quer­schnitt ansieht und auch beurteilt, wird man erkennen, dass es unbedingt notwendig war, die Behördenreform im Gesamtkontext mit zu erledigen.

Es ist für mich die größte Verwaltungsreform, die jemals in der Geschichte der Zweiten Republik stattgefunden hat, und, Günter (in Richtung des Abg. Kößl), ich meine das


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jetzt nicht böse: Jeder Bürger und jede Bürgerin ist betroffen, weil alle einen Vorteil daraus ziehen. Wir werden zu besseren Ausbildungsstandards bei der Exekutive kommen! Wir werden zu einem schlanken Verwaltungsbereich bei der Exekutive kommen! Wir wären in der zweiten Instanz international ewig kritisiert worden – lauter Richter in den Entscheidungen! Und wir werden nicht im selben Ressort erste und zweite Instanz haben.

Man könnte alle diese Vorteile im Detail hier aufzählen; es ist nur aufgrund der Zeit leider nicht möglich. Aber in Summe hat diese Bundesregierung in mehreren Etappen die größte Reform in der Geschichte unserer Heimat zustande gebracht – oder zumin­dest einmal auf Schiene gebracht. Und ich meine, meine sehr geehrten Damen und Herren, das sollte man auch in aller Klarheit und erhobenen Hauptes sagen!

Wenn wir im Fremdenrecht dann von über 100 Behörden auf eine zurückgehen werden, und wenn wir bei der Reform, über die wir heute sprechen, von 31 Behörden auf neun zurückgehen, im Wissen, was sich im fremdenpolizeilichen Bereich und im Asylbereich in den nächsten Monaten abspielen wird, wenn wir wissen, dass wir nach allen Beurteilungen der internationalen und europäischen Institutionen genau das tun, was von Österreich gefordert wird, müssten sich eigentlich heute, an einem Tag wie diesem, vom klassischer Sicherheitspolitiker angefangen bis zum Menschenrechts­politiker, über diejenigen, die permanent für die Grundrechte kämpfen, alle freuen und müssten sagen: Das ist eine Reform, die mehr Qualität für die Bürgerinnen und Bürger, mehr Rechtsstaatlichkeit, mehr Sicherheit im Grundrechtebereich, mehr Sicherheit im klassischen Bereich der Exekutive, mehr Qualität für die Kolleginnen und Kollegen der Exekutive selber bringt, und ich glaube, an so einem Tag sollte man sich gemeinsam freuen und erhobenen Hauptes sagen: Wir laden alle ein, dieser Reform zuzustimmen! – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


10.55.19

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir begrüßen diese Neustruk­turierung der Sicherheitsbehörden, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil sie auf eine wesentliche Initiative, die bereits im Jahre 2004 ergriffen wurde, zurückreicht, wo wir von der FPÖ in einer Koalitionsregierung festgestellt haben, dass es im Kampf gegen die Kriminalität und gegen die in demselben Bereich stattfindende „Modernisierung“ der Methoden notwendig ist, auch die österreichischen innerstaatlichen Strukturen der Sicherheitsbehörden zu reformieren, zu verschlanken, flexibler und damit auch effizienter zu gestalten.

Das war schon in Jahr 2004 unser Wunsch und unser Bestreben, und – ich möchte es hier nur sagen, damit es nicht in Vergessenheit gerät – es war die sozialdemokratische Partei, Herr Kollege Pendl und Herr Kollege Cap, die genau dieselbe Reform, die wir damals geplant haben, verhindert haben, indem sie die Zweidrittelmehrheit nicht gewährleistet haben. Ich bin froh, dass sich – es dauert bei manchen ein bisschen länger; in diesem Fall hat es acht Jahre gedauert – die SPÖ jetzt, nach acht Jahren, endlich dazu bekennt, dass wir diese Reform brauchen. Ist ja auch ein Erfolg, dass die SPÖ nach acht Jahren draufkommt, dass eine Strukturreform notwendig ist. Gratulation für diese acht Jahre an die SPÖ! (Beifall beim BZÖ.)

Ich glaube, diese Reform ist wirklich notwendig. Es ist schon gesagt worden: Statt acht Sicherheitsdirektionen, 14 Bundespolizeidirektionen, neun Landespolizeikommanden, also statt 31 Stück behördlicher Struktur jetzt nur noch neun Landesdirektionen. Ich


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halte das für völlig richtig. Ich halte es auch für richtig, dass die Qualitätsmerkmale und Qualitätserfordernisse des Führungspersonals nach oben geschraubt werden, dass man da ganz klar nach dem Kriterium der Qualität aussucht. Das ist einmal grund­sätzlich positiv. Soweit ich informiert bin, wird es daher sechs oder sieben neue Landespolizeikommandanten geben, Landespolizeidirektoren geben, deren Stellen eben auch ausgeschrieben werden.

Ich gebe in diesem Fall, muss ich ehrlicherweise sagen, dem Herrn Pilz mit seinen Bedenken recht. Wir haben aus der Erfahrung, die wir in der Vergangenheit gewonnen haben – und da spreche ich jetzt nicht Sie an, Frau Ministerin, sondern einen Ihrer Vorgänger, der auch mit anderen Themen jetzt im Vordergrund steht, nämlich den Herrn Strasser –, gelernt und schon damals gemerkt, dass es nicht nur nach Qualitätskriterien zu Postenbesetzungen gekommen ist, sondern auch nach dem Parteibuch. Das ist eine Gefahr, die wir sehen, und da werden wir ganz genau hin­schauen. Auch bei den Besetzungen werden wir Sie genau kontrollieren und Ihnen immer dann auf die Finger klopfen, wenn wir der Meinung sind, es läuft etwas falsch.

Aber, Herr Kollege Pilz, wiewohl Sie hier mit der Gefahr, die Sie sehen, recht haben, kann man das nicht sozusagen für eine Ablehnung einer Strukturreform heranziehen. Das wäre das falsche Argument. Auch wir sind der Meinung, dass eine Regierung grundsätzlich bei Postenbesetzungen unter Generalverdacht steht, parteipolitisch zu agieren, besonders wenn es eine rot-schwarze Regierung ist – auch in der Vergangen­heit –, die immer wieder nach parteipolitischen Punkten besetzt. Da ist ein General­verdacht da, aber trotzdem: Würden wir diesen Generalverdacht so ernst nehmen wie Sie, dürften wir keiner einzigen Reform, keiner einzigen Bürokratieabbaureform, keiner Strukturreform zustimmen und würden letztlich den Status Quo einzementieren. Das wollen wir nicht, denn wir sind auch eine Partei, die für die Verschlankung des Staates, für einen Bürokratieabbau und für eine Reform zu haben ist und diese auch unterstützen. Herr Kollege Pilz, das halte ich für ganz, ganz wichtig. (Beifall beim BZÖ.)

Das heißt, Frau Ministerin, wir werden uns diese Besetzungen genau anschauen, wiewohl wir heute hier zustimmen. Ich habe auch im Ausschuss gesagt, ich glaube, dass die Abwicklung – acht Jahre hat es gedauert – letztlich auch formell richtig und korrekt war, dass die Diskussionen gut waren, die wir geführt haben. Das Bürger­service wird letztlich verbessert, und wir kommen zu schlankeren Strukturen, die not­wen­dig sind, die auch eine Effektivitätssteigerung mit sich bringen werden.

Herr Pilz hat es angesprochen, und deswegen mache ich es auch, weil das auch zum Thema dazupasst: die Diskussion um die Pässe. Das wollten wir eigentlich heute nicht machen, aber die ÖVP hat uns dazu eigentlich wirklich herausgefordert, weil sie nach dem gestrigen Innenausschuss – das kann sie ja sehr gut – wieder ihre Falsch­propaganda in den Medien verbreitet und behauptet hat, wir hätten das zu Fall gebracht, nur um irgendwelche Pässe, Passprivilegien et cetera hier zu verteidigen.

Mitnichten! Ganz im Gegenteil. Um der Bevölkerung auch klar zu machen, was da gestern gelaufen ist im Innenausschuss: In Wahrheit hat die Regierung einen Regie­rungsentwurf vorgelegt, aber nicht auf Initiative der Innenministerin – die nehme ich da jetzt einmal aus, denn die hat gestern etwas sehr Kluges gemacht, worauf ich noch zu sprechen komme –, sondern auf Initiative des ÖVP-Bundesparteiobmannes Außen­minister Spindelegger.

Der stellt sich in der Öffentlichkeit her und behauptet, er werde jetzt gegen die Diplo­matenpass-Privilegien auftreten und wird dagegen ganz scharf vorgehen, liefert aber in Wirklichkeit über das Vehikel des Innenministeriums in diesem Fall, weil es formal dazugehört, einen Entwurf zur Änderung der „Diplomatengesetze“, zum Passgesetz. Und was passiert? – Er schreibt genau diese Privilegien in diesen Entwurf wieder


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hinein! Er schreibt hinein, alle Regierungsmitglieder, alle Politiker der Regierung, ihre Ehegattinnen und Ehegatten und Familienmitglieder sollen Diplomatenpässe bekom­men. Er schreibt eine Hintertür-Regelung hinein, dass sämtliche Regierungsbeauf­tragte, wie es der Regierung so passt, etwa Herr Androsch, der nach China reiste, und wie sie alle heißen, auch Diplomatenpässe bekommen.

Der Herr Spindelegger macht also genau das Gegenteil von dem, was er in der Öffentlichkeit behauptet hat. – Das ist schäbige Politik, Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Fichtenbauer.)

Daher haben wir gestern die Notbremse gezogen, und da hat der Kollege Pilz völlig recht, weil eine Regierung nicht sagen darf: Wir schreiben für uns, für die Regierung, die Privilegien fest, aber beim Parlament fahren wir drüber, da dürfen die Parla­mentarier nicht einmal mitreden, weil da muss alles beschlossen werden. Und ihr macht noch mit bei diesem schäbigen Spiel dieser Regierung anlässlich dieser Regierungsvorlage! Wir haben daher gestern unser Recht in Anspruch genommen, mit der 24-Stunden-Regelung, mit der Aufhebung, mit einem Vertagungsantrag diese Geschichte, diese neuerliche Zementierung, zu Fall zu bringen. Und da war es auch nicht die böse Opposition, sondern – ich darf Sie erinnern – es war die Frau Innen­ministerin, die ÖVP-Innenministerin, die sich gestern noch einmal zu Wort gemeldet hat und gesagt hat: Jawohl, die Argumente sind richtig, da herrscht noch Diskussionsbedarf!, und daher ist sie auch für eine Vertagung.

Und siehe da: Auf einmal gibt es einen Fünf-Parteien-Beschluss zur Vertagung und damit zum Fall des Passgesetzes von gestern!

Was macht die ÖVP? – Sie geht hinaus und verbreitet Lügen und Unwahrheiten, wirklich Unwahrheiten! Und da nehme ich einen Ordnungsruf als Orden entgegen, denn was Sie heute in den Zeitungen verbreitet haben, sind Lügen und Unwahr­heiten. Sie wollen Ihre Privilegien zementieren, das ist die Wahrheit! (Beifall beim BZÖ.)

Daher werden wir den „Elchtest“ machen, Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP und Herr Kollege Epp, der Sie da im Hintergrund immer die Fäden ziehen. Wir werden den „Elchtest“ machen und werden verlangen, dass alle Diplomatenpässe für alle Politiker abgeschafft werden, denn nur so haben wir eine ordentliche Lösung, eine Lösung, die von den Menschen auch verstanden wird (Beifall beim BZÖ), denn kein Mensch braucht dieses „Papierl“ – es ist unnötig, es bringt nichts! Das hat vielleicht einmal in den sechziger oder siebziger Jahren einen Sinn gehabt, wenn man irgendwohin in den Osten gereist ist, aber jetzt braucht es kein Mensch, auch der Bundeskanzler nicht, auch die Präsidenten nicht. Es sollen Politiker genauso mit ganz normalen Pässen reisen.

Und da gehen wir gleich bei den Dienstpässen weiter. Die werden auch abgeschafft, und zwar auch für Künstler, auch für Journalisten – alles ratzeputz weg! Wunderbar, jeder Österreicher bekommt den gleichen Pass – das ist die Lösung, die wir wollen! (Beifall beim BZÖ.)

Dann schauen wir uns an, ob die ÖVP und der Herr Spindelegger da mitmachen oder ob sie ihre Pfründe verteidigen: Wir ÖVPler, wir sind so wichtig, wir müssen mit dem roten „Papierl“ durch die Gegend fahren! – Nein, das werden wir Ihnen austreiben, und da werden wir ganz genau schauen, ob Sie Ihre Pfründe verteidigen oder ob Sie mit uns mitgehen!

Wir werden diese Initiative starten, Herr Klubobmann Cap und Herr Pendl, und wir sind schon sehr gespannt, was dann auch der Herr Kollege Kräuter macht, denn der ist da


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voll auf unserer Linie: Weg damit, weg mit diesen roten „Papierln“! Ich bin sehr ge­spannt, ob wir in Parlamentsgesprächen Ihre Zustimmung finden.

Und ich sage Ihnen noch etwas: Das ist nicht Aufgabe der Regierung, sondern dieses Parlaments, das sich auf die Hinterbeine stellen muss. Hier muss ein Initiativantrag aller Parteien kommen, mit diesen Privilegien abzufahren und die Diplomatenpässe abzuschaffen. Und da sind wir sehr gespannt, was die Diplomaten- und Privilegien-Partei ÖVP dazu sagt. (Beifall beim BZÖ.)

11.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Westenthaler, Sie haben es selbst angesprochen. Ich bleibe aber dabei, dass ich vorerst Verwarnungen aus­spreche, also auch an Sie, dass die Liste jener Wörter aufrechtbleibt, die Ordnungsrufe hervorrufen.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner. – Bitte.

 


11.04.23

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren des Parlaments! Sehr verehrte Damen und Herren auf der Zuschauergalerie! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Seit einem Jahr darf ich die Verantwortung als Innenministerin wahrnehmen. Das ist eine sehr spannende und herausfordernde Aufgabe, und gerade im letzten Jahr haben wir sehr viele Weichen gestellt, auch die Weichen gestellt für die größte Behördenreform in der Zweiten Republik. Otto Pendl hat sie zu Recht als das Jahrhundert-Projekt und als ganz, ganz großen Meilenstein bezeichnet. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Was ist das Ziel dieser Behördenreform? – Das Ziel dieser Behördenreform ist, dass wir neun Landespolizeikommanden, acht Sicherheitsdirektionen und 14 Bundes­polizeidirektionen zusammenführen wollen zu neun Landespolizeidirektionen, das heißt, aus 31 Behörden machen wir 9 Behörden.

Ganz wichtig ist mir vor allem auch, zu betonen, dass bei dieser Behördenreform nur die oberste Struktur betroffen ist, nämlich die oberste Führungsstruktur, dass es hier zu keiner Veränderung bei den Polizeiinspektionen, Bezirkspolizeikommanden und Stadt­polizei­kommanden kommt, dass auch die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaften als Sicherheitsbehörde erster Instanz unverändert bleibt.

Faktum ist – das wurde heute schon angesprochen –, dass dadurch die Führungs­struktur schlanker wird, dass die Führungsstruktur flacher wird, dass es uns damit gelingt, Doppelgleisigkeiten, Dreifachgleisigkeiten auszuschalten, und dass es uns hier vor allem auch gelingt, mittelfristig 8 bis 10 Millionen € jährlich einzusparen. Das heißt, wir werden mit dieser Reform rascher, schlanker, schlagkräftiger und effizienter, mit dem Ziel, in der Zukunft weniger an Personal in der Verwaltung zu haben, um mehr Per­sonal direkt auf der Straße in unseren Städten und in unseren Gemeinden zu haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Jeder, der das Innenministerium kennt, weiß, dass das Innenministerium gewöhnt ist, sich auf aktuelle neue Herausforderungen einzustellen. Bester Beweis dafür ist all das, was in den letzten Jahren passiert ist – und Günter Kößl als Sicherheitssprecher hat es angesprochen –: Es kam zu einer Reform direkt in der Zentralstelle. Es kam zur Gründung der Sicherheitsakademie, mit der wir wesentlich professioneller in der Aus- und Weiterbildung geworden sind. Es kam zu einer Neuaufstellung unserer Cobra. Es kam zur Gründung des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfas­sungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Es kam zur Eingliederung der Zollwache. Es kam zur Umsetzung des Projekts Team 04, das heißt Zusammenlegung von Polizei


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und Gendarmerie, damals ein großer Schritt, ein viel diskutierter und kritisierter Schritt, aber heute wissen wir, dass dieser Schritt wichtig und richtig war.

Das Bundesministerium für Inneres hat sich einer Strategie „INNEN.SICHER“ ver­schrieben, eine Strategie, die von vielen Expertinnen und Experten ausgearbeitet worden ist, wo ein ganz wichtiges und zentrales Herzstück diese Behördenreform ist, die heute im Fokus steht. Die Umsetzung dieser Behördenreform jetzt, zu diesem Zeitpunkt, ist wichtig und richtig, weil sich eben viele Rahmenbedingungen rund um die Polizei verändern. Ich denke etwa an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, das derzeit in Begutachtung ist, ich denke an die Landesverwaltungsgerichte und Bun­desverwaltungsgerichte, die ganz neu geschaffen werden, die es mit 1. Jänner 2014 geben soll, und ich denke hier vor allem auch an die Umsetzung der Haushalts­rechtsreform, die mit 1. Jänner 2013 schlagend wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade mit dieser Reform kommt es auch zu einer Verschmelzung von Behörde und Wachkörper – eine Struktur, von der wir wissen, dass sie funktioniert, weil wir das aus den Erfahrungen von Wien wissen, wo jetzt dieses Modell ausgerollt wird auf ganz Österreich, wo in Zukunft diese Landespolizeidirektionen jeweils von einem Landespolizeidirektor und seinen beiden Stellvertretern geleitet werden sollen.

Aber selbstverständlich ist uns die Kontrolle wichtig, und diese Kontrolle wurde vor allem auch im Innenausschuss gestern angesprochen. Diese Kontrolle wird es nicht nur intern geben, sondern diese Kontrolle wird es auch extern geben – intern durch eine Controlling-Abteilung, durch die interne Revision, und selbstverständlich auch extern, und zwar durch die Bundesverwaltungsgerichtshöfe und Landesverwaltungs­gerichtshöfe, selbstverständlich durch die Staatsanwaltschaft im kriminalpolizeilichen Bereich und durch die Ämter der Landesregierung im verkehrspolizeilichen Bereich.

Ein Grundsatz, der heute noch nicht angesprochen worden ist, der mir persönlich aber sehr wichtig ist, ein Grundsatz, dem wir uns hier verschrieben haben, lautet: Jede Aufgabe soll in eine Hand kommen. Was heißt das?

Das heißt, dass bisher zum Beispiel der kriminalpolizeiliche Bereich in verschiedenen Händen gelegen ist, dass wir in der Sicherheitsdirektion, bei den Bundespolizei­direktionen und bei den Landespolizeikommanden eine kriminalpolizeiliche Abteilung hatten. In Zukunft wird es nur mehr eine kriminalpolizeiliche Abteilung im Rahmen der Landespolizeidirektion geben. Das heißt, es wird auch für unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte leichter, weil sie in Zukunft nur mehr einen Ansprechpartner haben.

Genauso im Personalbereich: Bisher gab es in der Sicherheitsdirektion, in den Bundes­polizeidirektionen und im Landespolizeikommando eine Personalabteilung, in Zukunft wird es nur mehr eine Personalabteilung geben, wo der gesamte Bereich des Know-hows, des Wissens gebündelt wird, wo fachlich und sachlich bestens gearbeitet werden kann und wo es nur mehr einen Ansprechpartner geben wird.

Wie sind die künftigen Landespolizeidirektionen strukturiert?  Ja, sie sind sehr flach strukturiert, es wird in Zukunft nur zwei Ebenen geben, das heißt die Ebene der Geschäftsführung, die Führungsebene, und die Ebene der Abteilung. Das heißt: schlank, rasch und effizient.

Ganz wichtig ist mir vor allem auch der Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern, und da wurde sowohl von Otto Pendl als auch von Günter Kößl angesprochen, dass durch diese Reform natürlich die Bürgerinnen und Bürger einen Mehrwert haben, dass es mehr Personal auf der Straße geben wird und dass es vor allem auch sogenannte Bürgerservicestellen geben wird, Bürgerservicestellen in unseren Landespolizei­direk­tionen und in den Polizeikommissariaten. Unsere Bürgerinnen und Bürger kennen


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diese Bürgerservicestellen von den Bezirkshauptmannschaften, wo das ganz nach dem Motto One-Stop- (Rufe bei ÖVP und Grünen: One-Stop-Shop!) – danke: One-Stop-Shop, angeboten wird. Das heißt, das ist ein Modell der Bürgerservicestelle, das bei unseren Bezirkshauptmannschaften funktioniert, und diese Bürgerservicestellen soll es dann auch direkt im polizeilichen Bereich geben.

Wie sieht nun der Zeitplan aus? – Ich freue mich, dass wir heute hier die Zweidrittel­mehrheit schaffen, um die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung dieser Reform zu legen, dafür jetzt schon ein herzliches Danke! Selbstverständlich gibt es in den nächsten Wochen und Monaten noch viel zu tun. Wir haben noch die Personalein­satzkonzepte fertigzustellen, wir haben die Raumkonzepte noch fertigzustellen, denn wenn man 31 Behörden auf neun reduziert, hat das natürlich auch Auswirkungen auf Platz und Raum.

Wir haben selbstverständlich noch daran zu arbeiten, wie die zukünftigen Aus- und Fortbildungsmodelle aussehen, um wirklich die besten Grundvoraussetzungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen, damit sie die neue Aufgabe auch wirklich professionellst bewältigen können. Wir werden darangehen, Anfang Sommer die Positionen der Landespolizeidirektoren und Landespolizeidirektoren-Stellvertreter auszuschreiben, im Anschluss daran alle anderen Funktionen.

Das heißt, wir sind in der Umsetzung gut unterwegs, und gut unterwegs kann man nur sein, wenn man auch Allianzpartner hat, mit denen man dieses Projekt im Vorfeld umfassend und intensiv diskutiert. Daher auch an dieser Stelle ein ganz großes und herzliches Danke an unseren Koalitionspartner, an die SPÖ, allen voran an den Herrn Nationalratsabgeordneten Otto Pendl (Beifall bei ÖVP und SPÖ Zwischenruf des Abg. Öllinger), wo es in den letzten Monaten sehr viel an inhaltlichen Gesprächen gegeben hat, wo wir eine Grundstruktur geschaffen haben, die mit Leben erfüllt wird, und wo wir hier einen gemeinsamen Meilenstein setzen, um zu einem modernen Behör­denkörper zu kommen, um den Weg zu einem modernen Management vorzugeben und dies letztendlich auch umzusetzen.

Bedanken möchte ich mich auch bei allen Oppositionsparteien für die fachlich-sachlichen Gespräche im Vorfeld, auch wenn ich es nicht verstehe, dass es seitens der Grünen keine Zustimmung geben wird. Ich bitte Sie, Herr Abgeordneter Pilz, in Zukunft von Generalverdächtigungen Abstand zu nehmen, denn ich glaube, gerade in den letzten Monaten haben wir gezeigt, dass wir Verwaltungsreformen professionellst vorbereiten. Von Ihnen kommen offensichtlich immer wieder Unterstellungen, die ich hier auf das Schärfste zurückweise. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

In diesem Sinne sage ich allen ein herzliches Danke, die dieser Behördenreform, diesem Jahrhundertprojekt zustimmen, weil wir dadurch schlanker, effizienter und schlag­kräftiger werden. Wir können heute gemeinsam sagen: Es ist ein guter Tag für die Sicherheit der Republik und für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

 


11.15.18

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoch geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ge­schätzte Damen und Herren! Österreich ist eines der sichersten Länder der Welt, und das wird so bleiben, weil wir permanent an Verbesserungen arbeiten. Ein kurzer Rück­blick über die letzten Jahre:


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2003 kam es zur Zusammenführung der Spezialeinheiten und Sondereinheiten zum Einsatzkommando Cobra. Im Jahr 2003 erfolgten die Gründung des Bundeskriminal­amtes, die Reform des Staatsschutzes und die Schaffung der Sicherheitsakademie. 2004/2005 kam es zur Eingliederung der Zollwache, 2005 zur Zusammenführung der Wachkörper Bundesgendarmerie, Sicherheitswache und Kriminalbeamtenkorps zur gemeinsamen Bundespolizei. 2010 erfolgte die Errichtung des Bundesamtes für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, kurz BAK genannt.

Sehr geehrte Damen und Herren, durch die Regierungsvorlage unter TOP 1 soll die verfassungsrechtliche Grundlage für die in Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagene Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden geschaffen werden. Bei diesen vorlie­gen­den Gesetzesinitiativen sollen eine Neuorganisation der Strukturen auf Ebene der nachgeordneten Sicherheitsbehörden und des Wachkörpers und der beschrittene Weg einer Verschlankung der Kommandostrukturen und des Abbaus der Doppel­gleisig­keiten konsequent verfolgt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben zurzeit in Österreich eine sehr komplexe Struktur in Bezug auf die Sicherheitseinrichtungen. Wir haben erstens zurzeit noch acht Sicherheitsdirektionen, zweitens 14 Bundespolizeidirektionen und neun Landes­polizeikommanden. Diese 31 Einrichtungen führen wir mit diesen neuen gesetzlichen Regelungen zu neun Landespolizeidirektionen zusammen.

Diese Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden betrifft ausschließlich die obersten Führungsstrukturen der Polizei auf Landesebene. In den Polizeiinspektionen, der Stadtpolizei und den Bezirkspolizeikommanden bleibt alles unverändert. Die Öster­reicherinnen und Österreicher können sich freuen über diese neuen gesetzlichen Regelungen, bringen sie doch eine Ersparnis in der Dimension von 8 bis 10 Millionen €, die wiederum für die Sicherheit zur Verfügung stehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, das ist ein sehr gutes Beispiel dafür, dass diese Bundesregierung reformwillig ist und diese Reformen auch entsprechend umsetzt. Dazu bedarf es eines Konsenses in diesem Haus. Dieser wurde mit dem Koalitions­partner gefunden, aber auch mit konstruktiven Kräften in der Opposition, wofür ich sehr danke.

Gestatten Sie mir noch einige Sätze zur angesprochenen Pass-Thematik. Es wurde da ein Zwischenschritt gesetzt. Man wird die Vorgangsweise präzisieren. Aber als interessant empfinde ich schon, dass manche hier die Abschaffung dieser Dienstpässe und Diplomatenpässe fordern. Das ist legitim. Warum jedoch stellen die Redner, die vor mir dran waren, ihre nicht selbst freiwillig zur Verfügung, wenn doch gerade sie einen derartigen Ausweis besitzen? Ich besitze, so wie viele Millionen Österreicher, einen wunderbaren österreichischen Reisepass und bin damit sehr zufrieden. (Beifall bei der ÖVP.)

11.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichten­bauer. – Bitte.

 


11.18.54

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Es ist natürlich die Anreizung eines offenbar gelun­genen Reformprojektes Ursache genug, der Jubilantenübertreibung der Regierungs­parteien nachzuheischen. „Jahrhundertwerk“, „größte Reform aller Zeiten“ – bitte, diese Freude wollen wir Ihnen durchaus gönnen. Wir aber befleißigen uns bei Betrachtung der Situation, wie sie ist, und der Reformschritte einer nüchternen Zugangsweise. Das ist


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auch die Ursache, warum wir konstruktiv mitgearbeitet haben und die Reform als positiv anerkennen.

Es ist natürlich so, dass der derzeitige Zustand mit 31 Führungsebenen tief in der Rechts- und Staatsgeschichte Österreichs im 19. Jahrhundert wurzelt, wie überhaupt die Polizeiorganisation in der monarchischen Zeit einen überproportionalen Anteil an der Staatsverwaltung hatte. Rechtshistorisch hat sich die Entwicklung bis zum heutigen Stand so vollzogen, dass wir 31 Führungsebenen abseits des Bundesministeriums als nachgeordnete Dienststellen haben, und es ist natürlich grundvernünftig, neun Landespolizeidirektionen einzurichten und die Verschlankung des diesbezüglichen Verwaltungsapparates herbeizuführen.

Selbstverständlich ist immer die Gefahr der parteipolitischen Besetzung vorhanden. Ich kann dem Kollegen Pilz, der jetzt nicht da ist, ziemlich sicher garantieren, dass weder ein Grüner noch ein Freiheitlicher  Orange entzieht sich meiner Zukunftsperspektive (Abg. Mag. Steinhauser: Entzieht sich jeder Zukunftsperspektive! Heiterkeit)  als Landespolizeidirektor eingesetzt werden wird.

Die Gefahr des Missbrauches bezüglich einer prinzipiell und abstrakt und konkret richtigen Struktur, die ist immer vorhanden, und aus dem Grund ergibt sich auch die Notwendigkeit, die Regierungstätigkeit immer einer permanenten parlamentarischen Kontrolle zu unterziehen.

Zweitens, zum Passwesen: Die Frau Innenministerin und das Innenministerium sind ganz eindeutig vom Außenminister missbraucht worden für eine beispiellose Ver­höhnungsaktion des Parlaments (Beifall bei FPÖ und BZÖ) unter dem Titel Privi­legienabbau, nämlich des Privilegienschöpfers selber, denn jeder auszustellende Diplomatenpass geht ja über den Tisch des Außenministers.

Das ist nicht etwas, was es zufällig durch eine offene Dachlücke hereingeregnet hat. Niemand hat befohlen, dass Minister, die vor 20 oder 30 Jahren im Dienst waren, auf ewig samt ihren Ehegattinnen Diplomatenpässe haben sollten, das war Verwaltungs­brauch. Aber als Gegenblende einem Vertragsbediensteten des Außenministeriums, der die Dienstprüfung abgelegt hat, sehr wohl den Diplomatenpass zumessen zu wollen und den Mitgliedern des Hohen Hauses, die gewählte Abgeordnete und Mitglieder des Außenpolitischen Ausschusses sind, einen Eselstritt zu verpassen, das ist unerhört! (Beifall bei der FPÖ.)

Das war der konkrete Hintergrund, warum es erfolgreich gelungen ist, dass es, dank der sehr, sehr anzuerkennenden Einsicht der Frau Innenministerin, zum einstimmigen Vertagungsantrag dieser Materie gekommen ist. Es muss doch den minimalsten Rest­beständen eines Selbstbewusstseins der Legislative  auch wenn sie dazu verurteilt ist, dieser Bundesregierung derzeit die Mehrheit zu belassen  entsprechen, sich nicht als Fußabstreifer für Wünsche eines Teiles der Bundesregierung missbrauchen zu lassen. (Beifall bei FPÖ, BZÖ und Grünen.)

Das hat überhaupt nichts mit Privilegienwirtschaft zu tun, das ist der Anspruch der Gewaltenteilung, die das Land als Staatsgrundprinzip seiner Staatsordnung vorfindet und auch so zu verwirklichen hat. Wir sind nicht der Schmutzkübel für vermutete Misshelligkeiten, die nicht im Parlament vorzufinden sind.

Ein Wort noch  Kollege Westenthaler hat sich zu einer gewissen Radikallösung hinbewegt (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt erst recht!), der muss man nicht folgen : Jeder Abgeordnete kann sich, wenn er angegriffen wird, an diesem Rednerpult wehren. Sie haben den Kollegen Epp angegriffen, der ein anständiger Mitarbeiter seines Klubs ist, der kann sich hier nicht wehren. Ich nehme ihn hiermit in Schutz. Jeder Referent und jeder parlamentarische Mitarbeiter, der seine Aufgabe ordentlich


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erfüllt, verdient unseren Respekt. (Abg. Ing. Westenthaler: Er hat Falschpropaganda vermittelt!) Daher: Kollege Epp ist ein Ehrenmann! Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Zwischenrufe der Abgeordneten Ing. Westenthaler und Kößl.)

11.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


11.25.10

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Passgesetz wurde gestern beim Innenausschuss von der Tagesordnung genommen. Hier wird weiter diskutiert, und das ist gut so.

Was wir hier jetzt diskutieren, ist die Behördenreform, die vom Großteil der Abgeord­neten auch gestern im Ausschuss begrüßt wurde und aus unterschiedlichen Gründen belobigt wird.

Ich möchte einen anderen Aspekt, der noch nicht so zur Sprache gekommen ist, besonders beleuchten bei diesem Gesetz, nämlich den Beginn der Verwirklichung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die jahrzehntelang immer wieder gefordert und dann nie durchgebracht wurde, und ein erster Schritt wird hier heute geleistet. Wenn in Folge dann – noch nicht heute, aber es ist ein erster Schritt – Anfang Mai, am 4. oder am 2. Mai, ich weiß es jetzt nicht genau, im Verfassungsausschuss die weiteren Schritte gesetzt werden, nämlich dass wir zu Landesverwaltungsgerichten kommen, dass es zu einem Bundesverwaltungsgericht kommt, dass es Finanzverwaltungsgerichte gibt, dass es ein Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl geben wird, dann kommen wir einem verbesserten Menschenrecht, einem verbesserten Grundrechtsschutz und auch mehr dem entgegen, was unser rechtsstaatliches Prinzip in der Bundesverfassung besagt.

Wir haben immer wieder bei den verschiedenen Gesetzen viel diskutiert, wenn es um Fremdengesetze gegangen ist, ob es nicht Möglichkeiten der Vereinfachung gibt. Da sind 114 Behörden am Werk, da ist undurchsichtig, wer gerade wo zuständig ist, und da sollte auch einiges geändert werden, damit im Bundesgebiet auch einheitlich Recht gesprochen wird. Wenn dann im Anschluss an diese Verwaltungsreform auch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl geschaffen wird, als nächste Instanz dann das Bundesverwaltungsgericht und dann der Verwaltungsgerichtshof des öffentlichen Rechts als dritte Instanz, dann ist das ein wichtiger und richtiger Schritt für die Rechts­sicherheit auch in diesem höchst sensiblen Bereich. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Das kommt auch dem Antrag sehr nahe, den wir im Herbst gestellt haben, als wir darüber gesprochen haben, dass wir das Fremdenrecht evaluiert haben wollen.

Also alles in allem wird durch diese Behördenreform ein wichtiger Schritt gesetzt: einmal in Bezug auf Verschlankung des Polizeiapparates, auf Effizienz des Polizei­apparates, auch die Durchlässigkeit der Karrieremöglichkeiten der MitarbeiterInnen in der Polizei, der Polizisten und Polizistinnen wird damit erhöht. – Das ist das eine.

Auf der anderen Seite ist damit dem Genüge getan, was wir als wichtigen Bereich des Grundrechtsschutzes, der Menschenrechtskonformität ansehen, nämlich dass Verfahren dann kürzer werden. Das nützt den Rechtssuchenden, Kollege Hörl (Abg. Hörl: Super!), und es nützt auch der Wirtschaft, weil kurze Verfahren immer weniger Kosten verursachen. (Demonstrativer Beifall des Abg. Hörl.)

In diesem Sinne gratuliere ich uns allen, dass wir hier dieses Gesetz heute be­schließen können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.28



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 69

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. – Bitte.

 


11.28.59

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Kollege Peter Pilz hat schon begründet, warum wir das Gesetz ablehnen. Ja, es ist tatsächlich zu befürchten, dass die Einsparungen geringer sein werden als die parteibuchwirtschaftlichen Gewinne, die die ÖVP aus der Reform ziehen will.

Aber: Mir geht es auch noch um etwas anderes, was wir im Ausschuss diskutiert haben. Wir haben nicht nur diese Parteibuchwirtschaftsbedenken, die berechtigt sind, es gibt auch handfeste verfassungsrechtliche Bedenken. Ich möchte darauf eingehen, weil das keine Kleinigkeit ist. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

In 14 Städten waren bisher erstinstanzlich Bundespolizeidirektionen zuständig. Durch die Reform werden das zukünftig Landespolizeidirektionen. Bei den Berufungs­behör­den tritt folgende Situation ein: Durch die Behördenzusammenlegung werden auch Landespolizeidirektionen zuständig, das heißt, es gibt erstinstanzlich eine Entschei­dung durch eine Landespolizeidirektion, es wird berufen, und es entscheidet in zweiter Instanz über die Berufung wieder die Landespolizeidirektion.

Dass das verfassungsrechtlich problematisch ist, liegt auf der Hand. Ich habe das im Ausschuss thematisiert. Frau Innenministerin, ich war fast ein bisschen beruhigt, wie Sie mir gesagt haben – wenn wir es positiv formulieren –: Uns ist das auch schon aufgefallen. Ihre Antwort, wie Sie versucht haben, zu erklären, warum Sie das trotzdem für zulässig halten, war wenig befriedigend, weil Sie kein einziges inhaltliches Argument gebracht haben.

Sie haben zum einen gesagt: Wir haben allerlei Stellen und Institutionen gefragt, und die haben gesagt, das ist okay. – Das glaube ich Ihnen, aber Sie sollten uns auch begründen, warum es okay ist.

Und dann haben Sie auf das Beispiel Wien verwiesen – das kann man ja noch als halbes inhaltliches Argument durchgehen lassen. Sie haben gesagt, in Wien habe es ja immer schon eine ähnliche Situation gegeben. Das ist schon richtig, dort war die Bundespolizeidirektion zuständig, und die war gleichzeitig Sicherheitsdirektion; einmal war das die erste Instanz, und einmal war das die zweite Instanz.

Wichtig ist auch: Der Verfassungsgerichtshof hat sich damit beschäftigt und hat gesagt, in dieser Sonderkonstellation sei das deswegen zulässig, weil es sich zwar um eine organisationsrechtliche Zusammenlegung handle, aber funktionell um zwei Behör­den. – Das ist der Unterschied zur jetzt neu entstehenden Rechtslage, denn durch die Änderung der Verfassung heben Sie genau diese funktionelle Trennung auf, und damit wird es verfassungsrechtlich bedenklich.

Außerhalb von Wien haben Sie überhaupt keine verfassungsrechtliche Absicherung für diese Situation, und daher haben wir massive Bedenken und glauben, dass – neben allen sehr berechtigten Bedenken, dass am Ende Parteibuchwirtschaft vor allem der ÖVP Gewinne bringen wird – dieses Gesetz auch in Teilen verfassungswidrig ist. Deswegen werden wir es ablehnen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


11.32.01

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist unser Auftrag und unsere Pflicht, dass wir Sicherheitsstrukturen laufend an die Anforderungen und Herausforderungen,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 70

aber auch an die Veränderungen – das hat die Frau Bundesminister ja schon gesagt – anpassen und optimieren.

Wenn wir die bisherigen Strukturen betrachten – acht Sicherheitsdirektionen, 14 Bun­des­polizeidirektionen, neun Landespolizeikommanden –, so wird ganz klar, glaube ich, dass es da eine Kompetenzzersplitterung gegeben hat und es zukünftig durch neun Landespolizeidirektionen einen klaren Durchblick, eine klare Kompetenzzuordnung geben wird.

Öfter und immer wieder wird in diesem Haus eingefordert, dass wir die Verwaltung reformieren müssen. Ich glaube, mit diesem Beitrag ist es uns gelungen, ein positives Beispiel zur Verwaltungsreform zu setzen, und ich wünsche mir, dass auch in anderen Bereichen der staatlichen Strukturen solche Projekte umgesetzt werden, zum Beispiel im Gesundheitsbereich.

Die Eckpunkte: Ich glaube, es geht darum, sparsam mit Geld umzugehen und die Qualität in unseren Strukturen zu steigern. Es geht darum, dass wir Wachkörper und Behörde zusammenführen, dass wir Doppelgleisigkeiten abbauen, und – darauf ist die Frau Bundesminister schon eingegangen – es geht auch darum, dass wir die Ausbildung neu aufstellen und ein modulares Ausbildungssystem einführen.

Ein Blick zurück zeigt: Am 17. November hat die Frau Bundesminister dieses Modell präsentiert, und wie die Mitarbeit zeigt, hat es von Anfang an eine hohe Akzeptanz nach innen und nach außen gegeben. Es wird intensiv in fünf Arbeitsgruppen gear­beitet, und die Frau Bundesminister hat heute ja auch mitgeteilt, es liegt noch sehr viel Arbeit vor uns. Das, was derzeit da ist, ist also noch nicht das Endgültige, sondern wir müssen noch daran arbeiten.

Was für mich ganz wichtig ist, und was ich eigentlich nicht so leicht für möglich gehalten habe, sind die Verhandlungen mit den Ländern, wo es natürlich auch darum geht, dass die Länder keine Kompetenzen verlieren wollen. Es ist, glaube ich, dem Geschick und der Kompetenz unserer Frau Bundesminister zu verdanken, dass sie das mit den Ländern hat umsetzen können. – Danke dafür.

Abschließend möchte ich mich auch bei allen bedanken, die mitgearbeitet haben. Ich glaube, man sieht, dass hier trotzdem ein breiter politischer Konsens da ist. Ein paar Kritikpunkte kann es immer geben, aber wichtig ist, dass zwischen Ministerium, Polizeistrukturen, aber auch mit der Politik zusammengearbeitet wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Wurm.)

11.34


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


11.34.40

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Diese Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden ist eigentlich die Fortsetzung der Polizeireform 2005 in jenen Bereichen, die damals – mit der Zusammenlegung der Wachkörper – durch die SPÖ verhindert wurde. (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.)

Es ist eine vernünftige Maßnahme, es ist eine Verwaltungsreform, Verwaltungs­einsparung von verschiedenen Ebenen, die bisher doppelgleisig oder mehrgleisig gelaufen sind. Deshalb hat das BZÖ am 16. November des letzten Jahres auch einen entsprechenden Antrag gestellt, der hier vollinhaltlich umgesetzt wurde, und das freut uns natürlich sehr. (Beifall beim BZÖ.)

Wir sagen bei der Verwaltung: Genug gezahlt! Schlankere Strukturen sind vernünftig, da haben Sie unsere Unterstützung. Es ist schon betont worden, dass die Zusam­menarbeit mit der Opposition oder mit den meisten Oppositionsparteien sehr gut ge-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 71

laufen ist. Wenn Sie vernünftige Ideen haben, haben Sie auch unsere Unter­stützung. Das BZÖ ist da sicher ein Garant dafür. Da wir – wie gesagt – für die Verwaltung genug bezahlen und Einsparungen vernünftig sind, haben Sie da unser Okay.

Ich möchte aber auch auf TOP 3 eingehen, der noch nicht angesprochen wurde, und zwar geht es da um einen Antrag betreffend Besserstellung der Exekutive in ver­schiedenen Bereichen. Im Antrag wird angemerkt, dass die Verwaltung bei der Exekutive extrem aufgebläht wurde (Abg. Mayerhofer – applaudierend –: Richtig!) und die Exekutive belastet.

Meine Damen und Herren! Das kann ich nur bestätigen, das ist wirklich so. Den Exekutivbeamten wird extrem viel an Schreibarbeit aufgeladen. Das ist teilweise in vielen Bereichen sinnlos. Da wäre eine Verwaltungseinsparung notwendig, da wäre eine Vereinfachung notwendig, meine Damen und Herren, da könnten Sie etwas Ver­nünftiges machen, auch wenn es nicht unbedingt – so wie es jetzt im Antrag steht – mit eigens dafür abgestellten Verwaltungsbediensteten sein muss; das wäre wieder eine Aufblähung.

Ich glaube, Vereinfachung der Verwaltung, sodass die Exekutivbeamten weniger Schreibarbeit haben und mehr Zeit für den Außendienst, das wäre eine vernünftige Maßnahme. Da haben Sie unsere volle Unterstützung.

Ein weiterer Punkt in diesem Antrag ist, dass Polizeiinspektionen mit zu starker Belastung, mit extrem starker Belastung eine Abgeltung beziehungsweise eine Belas­tungs­zulage bekommen. Das ist ein vernünftiger Ansatz. Es gibt viele Dienststellen, die enorm belastet sind; die Beamten haben da keine Ruhephasen, und da kann man wirklich nicht einmal mit ruhigem Gewissen in den Urlaub gehen. Es beschäftigt die Beamten im Urlaub weiter, weil sie natürlich Fristen haben, um diese Arbeit zu erledi­gen, und dem müsste schon Rechnung getragen werden. Eine kleine Belohnung für Beamte, die auf diesen Dienststellen Dienst tun müssen und da sicher eine Schlech­terstellung gegenüber anderen Bereichen haben, wäre vernünftig.

Ein weiterer Punkt, der mir ganz, ganz wichtig ist, ist das Exekutivdienstgesetz. Beim Exekutivdienstgesetz – ich fordere das seit über zehn Jahren – ist es notwendig, auf die wirklichen Belange der Exekutive, auf die Belastungen, die diese Beamten haben, Rücksicht zu nehmen. Ein Exekutivbeamter ist nicht mit einem Lehrer oder mit einem Verwaltungsbeamten in irgendeinem Ministerium gleichzustellen, da gibt es ganz andere Anforderungen und Probleme.

Man könnte mit einem eigenen Exekutivdienstgesetz wirklich etwas Vernünftiges machen, auch wenn ich sonst nicht so für die Aufteilung verschiedener Bereiche bin. Es gibt aber Sachen, wo man auf die wirklichen Probleme und Belange der Exekutive eingehen muss. Das wäre eine vernünftige Sache, da hätten Sie auch unsere Unterstützung. Ich kann Sie von den Regierungsparteien nur auffordern: Stimmen Sie diesem Antrag zu! Es ist etwas Gutes, es ist etwas Vernünftiges, es ist etwas Wichtiges für die innere Sicherheit in Österreich. Ich kann nur an Sie appellieren: Machen Sie das! – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mayerhofer.)

11.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 


11.38.50

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf den Besuchergalerien! Dieses Behördenstrukturreformgesetz ist eine konsequente Fortschreibung einer Sicherheitsstrategie, die Frau Bun­des­ministerin hat das im Wesentlichen schon angesprochen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 72

Gestatten Sie mir aber auch, dass ich dazu Stellung nehme – auch dem Vorwurf des Kollegen Westenthaler und anderer entsprechend –, warum die SPÖ-Fraktion damals die Zustimmung verweigert hat. Die Zustimmung wurde auch deshalb verweigert, weil klar war, dass mit der Umsetzung von „team04“, der Reform noch nicht alles klar war. Es hat sich auch gezeigt, dass das Innenressort im Laufe der Jahre dazugelernt hat.

Man merkt ja auch, dass es im Bereich der kriminalpolizeilichen Organisationen und Strukturen Veränderungen gibt. Das ist ein Zeichen und ein Ausdruck auch des Verän­derungswillens im Bundesministerium für Inneres, was die Organisationsstrukturen betrifft. Das war auch ein auslösender Aspekt, warum es damals nicht möglich war, seitens unserer Fraktion gleich im vollen Umfang ein volles Paket hier zur Abstimmung zu bringen.

Aber es ist wesentlich, darauf zu verweisen, dass man – in Zeiten der Ankündigungen über Verwaltungsreformen – tatsächlich auch zu Taten schreitet, das heißt, nicht nur anzukündigen und zu sagen, wir machen Verwaltungsreformen, sondern diese Bun­des­regierung setzt diese Verwaltungsreformen auch konsequent und zielführend um. Sie tut das nicht nur, um Kosten zu minimieren, um Kosten zu senken, sondern auch, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Letztendlich ist aber auch – so wie es das Beispiel dieser Behördenreform zeigt – dafür Sorge zu tragen, dass diese Reform direkt und unmittelbar bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen muss. Das ist auch das Wesentliche bei jeder Reform, wenn es um die öffentliche Verwaltung geht: dass garantiert werden kann, dass der große Teil der Bürgerinnen und Bürger, die ein Recht darauf haben, serviceorientiert, bürgerInnenorientiert quasi von der Adminis­tration betreut wird. Ich glaube, diese Verwaltungsreform ist sicher eine Garantie dafür, dass das auch erreicht wird.

Das Ziel ist – und das ist schon angesprochen worden – eine Verschlankung des Appa­rates, eine Verkürzung der Weisungsketten, damit auch eine bessere Garantie, dass schneller, effizienter, rascher für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung gearbeitet werden kann. Das ist auch unser Auftrag, und gerade die österreichische Exekutive arbeitet da hervorragend, ausgesprochen gut, service- und kundenorientiert (Ruf beim BZÖ: Trotz dieser Regierung!) und hat sich auch zum Ziel gesetzt, den Menschen ihrem Auftrag entsprechend immer und jederzeit – 24 Stunden, am Tag und in der Nacht, das ganze Jahr über – zu helfen und sie zu unterstützen, und dafür ist auch ein großer Dank angebracht; aber ich glaube, das wissen wir alle selbst. (Zwi­schenruf des Abg. Windholz.)

Es ist aber auch notwendig, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die sind heute schon angesprochen worden. Ich erachte es als ganz besonders positiv, dass im Zusam­menhang mit dieser Reform auch darüber diskutiert wird, wie die Führungs­strukturen neu zu etablieren sind, nämlich welche Qualifikationen dafür erforderlich sind, und dass es auch eine Durchlässigkeit gibt. Das heißt, dass ein interessantes, hochqualifiziertes Karrieremodell angeboten werden kann, auch für die zukünftigen Führungskräfte der Exekutive (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Windholz) – egal, welche Ausbildung sie von der Basis her bis zur Bewerbung auch abgeschlossen haben.

Ich möchte heute nicht ganz kritiklos zur Kenntnis nehmen – bei allen positiven Aspekten dieser Reform –, dass wir auch den Mut haben sollen, konsequent die Verwaltungsreform weiterzudiskutieren, und das betrifft jetzt den Aspekt der Sicherheitsbehörden erster Instanz.

Die Bundespolizeidirektionen in dieser Form sind abgeschafft. Ich lege Wert darauf, Frau Bundesministerin, dass sichergestellt ist, dass der Servicecharakter, der Charak-


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ter der BürgerInnenorientierung weiterhin vorhanden ist, wenn schon die Strukturen einer Behörde nicht mehr da sind. Wo das nicht der Fall ist, wo die Bürgerinnen und Bürger diese Sicherheitsstrukturen trotzdem noch haben, ist natürlich bei 84 Behörden der Bezirkshauptmannschaften. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir die Länder dazu animieren sollen, da auch ihren Beitrag zu leisten, zu sparen – trotzdem aber nicht darauf zu vergessen, dass Sicherheit wichtig ist. In diesem Sinne danke ich für die Bemühungen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayerhofer. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mayerhofer –: Poidl, jetzt wollen wir es wissen! – Abg. Mayerhofer: Aus der Praxis für die Praxis, genau! Weil du bist nicht aus der Praxis, das steht auch fest!)

 


11.43.38

Abgeordneter Leopold Mayerhofer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Die Verwaltungsreform hat bei der Neuorganisation der österreichischen Sicherheitsbehörden begonnen. Neun statt 31 Ebenen werden die Sicherheitsbelange in Österreich nun neu ordnen. Meine Fraktion – die Freiheitlichen – hat dies seit Jahren zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung und somit auch einer beträchtlichen Kosteneinsparung auf alle Fälle auf längere Sicht gesehen für sinnvoll erachtet und unterstützt diesen Antrag sehr gerne.

Es kann nicht sein, dass man dem Bürger ständig und täglich Opfer abverlangt, und die Wasserköpfe werden nicht untersucht, hinterfragt. Deshalb wird das jetzt gar neu organisiert, und das soll uns freuen.

Im konkreten Fall ist dies geschehen. Die FPÖ-Abgeordneten als ständige Mahner in dieser Frage, die Verwaltungsreform endlich anzugehen, werden heute zustimmen, mit Argusaugen das Projekt – es ist ein Projekt, sage ich jetzt einmal – beobachten, wiewohl ich da nicht frei von flauen Gefühlen bin. (Zwischenruf des Abg. Mag. Josef Auer.)

Wie bei der Polizeireform von Strasser damals, die – da werden einige Kollegen vor dem Bildschirm mir heute sicherlich zustimmen – ja heftige Narben bei manchen Polizisten hinterlassen hat, könnte das auch bei dieser Reform der Fall sein. Diese Narben waren unnötig, das will ich auch sagen. Da wurde nämlich nur eine Reform durchgezogen, eine parteipolitische Reform, um Spitzenpositionen schwarz zu beset­zen, und sonst gar kein Fortschritt oder gar ein Reformschritt gesetzt. (Beifall bei FPÖ.)

Wir werden da genau hinschauen; könnte der Verdacht aufkommen, dass sich diese schädliche Entwicklung weiter fortsetzt – nämlich Reformen nur dazu zu benutzen, um Posten schwarz zu besetzen –, da werden wir einen genauen Blick drauf werfen. (Abg. Mag. Gaßner: Da habt ihr ja einige Erfahrung!)

Frau Innenminister, der Wunsch der freiheitlichen Abgeordneten und mein besonderer Wunsch wäre es deshalb, dass mit den bei dieser Reform ersparten Mitteln gleich eine vernünftige Reinvestition vorgenommen wird.

Da hätte ich gleich drei wunderbare Vorschläge: einerseits den Antrag des Abgeord­neten Herbert Werner, die Polizisten endlich von diesem Verwaltungswahnsinn – sage ich jetzt einmal –, der in den PIs Platz gegriffen hat, zu befreien; dann ein weiterer Antrag der Abgeordneten Mayerhofer, Herbert und Vilimsky, der darauf abzielt, es endlich auch jungen Frauen, Müttern, die schon für eine Familie zu sorgen haben, jungen Männern, die für eine Familie zu sorgen haben, zu ermöglichen, die Polizei­schule zu absolvieren, indem man sie in das ursprüngliche Gehaltsschema des Exekutivdiensts zurücknimmt. Diese jungen Menschen, die gerne zur Polizei wollen,


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können dies vielleicht nicht tun, weil sie eineinhalb Jahre mit diesem niedrigen Gehalt nicht durchstehen. Das ist schade.

Auf einen Umstand möchte ich noch hinweisen: Was in Deutschland schon längst üblich und ganz normal ist, wird hier in Österreich aus bestimmten Gründen – wobei ich vielleicht bereits identifiziert habe, warum das so ist – nicht gemacht. Man könnte als besonders interessierter Bürger und Polizist vielleicht den Verdacht entwickeln, dass Sie die Online-Anzeige auf den Internetseiten besonders gut verstecken, damit die Leute nicht auf die Idee kommen, allzu viele Anzeigen zu erstatten. Ich würde Sie schon bitten, dies an prominenter Stelle zu positionieren. Das entlastet die Polizisten auf den PIs und vermindert lange Wartezeiten für die Bürger.

Die Polizisten wollen nämlich das tun, wofür sie aufgenommen wurden: Vergehen und Verbrechen klären, Sicherheit schaffen – und nicht den ganzen Tag Verwaltungstätig­keiten durchführen. Das ist die Ansicht der freiheitlichen Abgeordneten, unsere Ansicht, und ich bitte Sie, sich unserem Antrag anzuschließen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


11.48.04

Abgeordneter Peter Mayer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Im Zuge der Diskussion zum Sparpaket ist ja viel über einnahmen- und ausgabenseitige Maßnahmen geredet worden, aber es gibt und gab auch viele Diskussionen zur Verwaltungs- und Strukturreform.

Ich erlebte und erlebe nach wie vor die große Angst der Bürger – wenn wir über die Zusammenlegung von Gemeinden, Schließungen von BHs diskutieren –, dass wir Bürgernähe und Bürgerservice verlieren. Ich bin aber überzeugt: nicht bei der Neu­strukturierung der Sicherheitsbehörden, denn da geht es rein um eine Verschlankung der Kommandostrukturen und den Abbau von Doppelgleisigkeiten. Da kann man sehr wohl behaupten, dass es eine Reform ohne Belastungen und Qualitätsverlust für die Bürger ist.

Konkret bei uns in Oberösterreich heißt das: Wir hatten bisher eine Sicherheits­direktion, ein Landespolizeikommando und drei städtische Polizeidirektionen – und alle hatten ihren eigenen Personal- und Verwaltungsapparat. Jetzt wird Gott sei Dank alles zu einer Landespolizeidirektion zusammengefasst. Das heißt für uns alle: Freisetzung von Kapazitäten, damit wahrscheinlich mehr Außendienst gemacht werden kann, das bedeutet mehr Service und Sicherheit für unsere Bürger. (Beifall bei der ÖVP.)

Österreich ist eines der sichersten Länder der Welt – und ich hoffe, das wird auch so bleiben; das soll auch so bleiben –, aber seien wir ehrlich: Die Herausforderungen für die Exekutive steigen natürlich. Ich denke dabei an die grenzüberschreitende Krimi­nalität, aber auch an die Cyber-Kriminalität.

Und da brauchen wir einmal mehr klare Strukturen, damit wir Ressourcen schaffen, um unsere Exekutive optimal einsetzen zu können.

Abschließend möchte ich unserer Exekutive noch einen Dank für die geleistete Arbeit aussprechen. Sie leistet Hervorragendes. Ich möchte auch Danke sagen für das Verständnis für diese Reform und für das Mittragen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.50


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 



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11.50.25

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Gestatten Sie mir, zunächst die Schülerinnen und Schüler der Landesberufsschule St. Pölten recht herzlich auf der Galerie zu begrüßen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Die Erhöhung der inneren Sicherheit für Österreich und für die Bürgerinnen und Bürger ist ein klares Ziel dieser Beschlussfassung, die wir heute hier vornehmen. Und diese Änderungen der sicherheitsbehördlichen Strukturen sollen so gestaltet sein, dass sie für die Bürgerinnen und Bürger auch spürbar sind.

Bereits im Regierungsprogramm wurde festgehalten, dass es zu einer Neubetrachtung der Struktur der Sicherheitsbehörde kommen soll und dass Verwaltungsabläufe über­prüft werden, mit dem Ziel der Schaffung einer modernen, effizienten Sicher­heits­behörde, die Klarheit und Transparenz bei internen Abläufen garantiert. Und ich glaube, aufgrund der Rahmenbedingungen, die wir heute hier in diesem Gesetz vor­finden, kann dieser Beschluss auch umgesetzt werden.

Meine Damen und Herren, es wurde bereits darauf hingewiesen, dass mit der heutigen Beschlussfassung die größte Behördenreform in die Wege geleitet wird. Konkret – und das wurde heute von einigen Vorrednern bereits angesprochen – wird es künftig neun Landespolizeidirektionen geben, in denen behördliche Aufgaben gebündelt werden. Somit ist dies auch eine ganz wichtige Entscheidung im Hinblick auf eine Verwal­tungsreform. Dasselbe Ziel wird mit dem neuen Bundesamt für Asyl und Migration und dessen neun Außenstellen verfolgt.

Diese Behördenreform trifft ausschließlich die obersten Führungsstrukturen des Wachkörpers Bundespolizei und der Sicherheitsbehörde auf Landesebene. In den Polizeiinspektionen, in den Stadtpolizei- und Bezirkspolizeikommanden bleibt alles unverändert. Mehrgleisigkeiten werden mit dieser Reform abgeschafft. Die Verände­rung der Organisationsstruktur, wie wir sie hier vorfinden, stellt eine wichtige Rahmen­bedingung dafür dar.

Um das Reformziel zu erreichen, bedarf es weiterhin motivierter Mitarbeiter, einer Organisationsstruktur, die auf Vertrauen aufbaut und Akzeptanz und Unterstützung bei den Bürgerinnen und Bürgern findet, aber auch breite Unterstützung und Rückhalt durch die Politik.

In diesem Sinne ersuche ich Sie um Zustimmung bei der heutigen Beschlussfassung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


11.53.16    

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn man sich die Debatte über die Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden heute anhört und sie mitverfolgt, dann, muss ich sagen, freue ich mich sehr darüber, dass es eine breite Zustimmung zu diesem Reformgesetz gibt, und man lernt auch die vielen Väter und Mütter einer solchen Reform kennen. Deshalb freue ich mich sehr, sehr geehrte Frau Bundes­ministerin, Ihnen danken und gratulieren zu können. Aber ich möchte diesen Dank, der heute schon mehrfach ausgesprochen wurde, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Fraktionen und alle, die hier positiv mitgearbeitet haben, weitergeben.

Unverständlich ist für mich die Haltung der Grünen. Auf der einen Seite werden immer wieder Reformen gefordert, wenn es auf der anderen Seite allerdings konkret wird, werden sie abgelehnt – für mich persönlich nicht nachvollziehbar.


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Zu Recht werden immer wieder Reformen in der Verwaltung gefordert. Im Sicher­heitsbereich ist schon vieles geschehen, heute mehrfach angesprochen, wenn ich an die Wachkörperreform denke, wenn ich an die Eingliederung der Zollwache denke oder wenn ich an das jetzt zu schaffende Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl für ganz Österreich denke.

Mit diesem Reformgesetz, sehr geehrte Damen und Herren, wird ein weiterer für mich wichtiger Schritt in Richtung Abbau von Doppelgleisigkeiten und Verschlankung der Kommandostrukturen gesetzt. Statt 31 Behörden wird es, wie bereits gesagt, künftig nur mehr neun Landespolizeidirektionen geben. Das wird mittel- und langfristig zu erheblichen Synergieeffekten führen, die sich auch finanziell entsprechend auswirken werden.

Die Sicherheit ist für die ÖVP ein wichtiges Anliegen. Aufgrund all der bereits ge­nannten Reformen, Strukturreformen verfügen wir über moderne Sicherheitsbehörden zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger.

Aber Reformen bedeuten auch immer, dass Mitarbeiter davon betroffen sind. Daher mein besonderer Dank auch an all jene, die diese Reform mittragen und mitgestalten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Beschlussfassung dieses Gesetzentwurfes ist ein weiterer Schritt der Verwaltungsreform gesetzt. Ich wünsche mir, dass dieser Schritt in wenigen Wochen auch mit der Schaffung der Landesverwaltungsgerichtshöfe seine Fortsetzung findet. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


11.56.11

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Präsident! Geschätzte Innen­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist wirklich ein erfreulicher Plenums­tag, denn wir werden heute, wie bereits mehrfach angesprochen, durch die gegen­ständliche Polizeireform einen historischen Meilenstein setzen.

Die beiden heute zur Beschlussfassung anstehenden Regierungsvorlagen setzen wichtige Schritte in Richtung einer zeitgemäßen, effizienten Neustrukturierung unserer Sicherheitsbehörden. Einige Abgeordnete haben die Etappen beginnend im Herbst 2011 bis zur heutigen Beschlussfassung bereits beschrieben. Die Neuorgani­sation der Sicherheitsbehörden erfolgt so, dass es in Zukunft statt 31 Behörden – acht Sicherheitsdirektionen, neun Landespolizeikommanden und 14 Bundespolizeidirektio­nen – neun Landespolizeidirektionen geben wird. Aus 31 werden neun Sicherheits­behörden, wodurch ein schlanker, effizienter und vor allem sparsamer Behörden­apparat gebildet wird.

Besonders erfreulich war die Diskussion im Ausschuss, wobei alle Parteien das Projekt grundsätzlich befürwortet haben. Wir nehmen die Kritik der Grünen ernst, aber ich möchte betonen, dass es, was die Struktur betrifft, in Wien diese Doppelfunktion bereits gibt. Die Etablierung der Landesverwaltungsgerichtshöfe mit 2014 stellt einen weiteren Schritt zur Verwaltungsreform dar.

Die eigentliche Dimension der heutigen Beschlussfassung wird aber ohnehin erst in den kommenden Jahren vollständig sichtbar.

Was den Vorwurf der Kollegen Westenthaler und Hagen vom BZÖ betrifft, hat Kollege Fazekas bereits einiges dazu klargestellt. Wir stehen zum damaligen Beschluss. Es war, wie ich meine, sehr wichtig, aufzuzeigen, dass es noch einiger Reformen bedarf, um meine Zustimmung zu bekommen. Wir haben hier Nachjustierungen durchgeführt. Ich möchte nur an „team04“ erinnern. Das ist ja genau jener Bereich, der in großer


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Kritik stand. Da hat es viele Generalisten gegeben, die das unbedingt breittreten wollten. Aber es hat sich in den vergangenen Jahren, vor allem ab 2006, gezeigt, dass Spezialisten gefordert sind und benötigt werden. Wir brauchen nicht nur Generalisten, sondern auch Spezialisten! Deswegen möchte ich mich hier am heutigen Tag auch bei den vielen Spezialisten bedanken, vor allem bei den Kriminalpolizisten, die unermüd­lich tätig sind und die auch in schwierigen Zeiten hervorragende Arbeit geleistet haben!

Zum Schluss noch zum Antrag der FPÖ: Kollege Herbert hat zwar nichts gesagt, aber zum Glück hat Kollege Mayerhofer einige Worte dazu verloren. Ich weiß schon, dass von Ihnen wieder diverse Aussendungen kommen werden. Aber ich würde Sie er­suchen, all das zu berücksichtigen, was in den vergangenen Jahren in Richtung Unterstützung der Exekutive umgesetzt worden ist. Ich möchte da nur drei Beispiele anführen: Seit 2008 wurden zusätzliche Polizisten aufgenommen. 2013 werden 1 000 mehr zur Verfügung stehen – ein wichtiger Schritt. Dann kommen noch dazu die Verbesserung der Ausrüstung, auch ein wichtiger Punkt, und die Pauschalierung der Reisegebühren.

Ich danke allen Personen, die hier mitgewirkt haben, und hoffe auf breite Zustim­mung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


11.59.45

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf den Rängen und vor den Fernsehschirmen! Österreich ist eines der sichersten Länder der Welt. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn ein Staat seinen Bewohnern Sicherheit, eines der höchsten Güter, bieten kann, dann muss man das, wie ich meine, erstens einmal auch zu schätzen wissen, und zweitens ist es natürlich auch seine Aufgabe, diese auch in Zukunft zu garantieren.

Frau Bundesministerin! Wie ich meinen Vorrednern so zugehört habe, habe ich eigentlich quer durch alle Fraktionen gehört, dass sie alles in ihrer Kraft Stehende dazu beitragen werden, damit Österreich eines der sichersten Länder Europas oder der Welt bleibt – deshalb auch diese Strukturreform.

Ich glaube, diese Reform unterscheidet sich ein wenig von anderen Reformen. Sie wird rein an der Spitze der Verwaltung durchgeführt.

Inhaltlich wurde von den Vorrednern ja schon viel gesagt. Statt 31 Behördenleiter wird es in Zukunft neun Behördenleiter geben, das heißt: in jedem Bundesland eine Inspek­tion.

Was heißt das zum Beispiel für das Land Kärnten, für mein Heimatland? – Statt vier Behördenleitern wird es einen geben. Es wird dadurch Personal gespart, somit Geld gespart, und zwar, wie wir gehört haben, mittelfristig in zweistelliger Millionenhöhe. Auch in Zeiten des Sparpakets wird dieses Geld, das dort eingespart wird, nicht in das Budget einfließen, sondern wird für die Sicherheit der Österreicher und Öster­reicherinnen verwendet. Das heißt, es werden mehr Polizisten vor Ort sein und so für mehr Sicherheit sorgen. Ich glaube, das ist ein wichtiger und guter Schritt für die Zukunft.

Wenn heute die Grünen hier nicht mitgehen, wenn es um eines der höchsten Güter in diesem Staat geht, nämlich um die Sicherheit, so brauchen sie es nicht mir oder uns zu erklären, sondern sie müssen es den Österreichern erklären.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 78

Frau Bundesministerin! Ich danke Ihnen. Ich bin stolz, in diesem Innenausschuss mit dabei zu sein, bei dieser Reform mit dabei zu sein. Allen, die da mitgewirkt haben, auf politischer wie auch auf Beamtenebene ein Dankeschön, denn es tut gut für Österreich. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Ein Gruß nach Niederösterreich!)

 


12.02.36

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit, das wissen wir alle, ist ein Grundbedürfnis der Menschen, und die Politik hat die Aufgabe, die Sicherheit best­möglich zu gewährleisten. Dazu brauchen wir Rahmenbedingungen, ein Umfeld und Arbeitsbedingungen für die Polizistinnen und Polizisten, die genau das ermöglichen, nämlich bestmögliche Sicherheit für alle Menschen in Österreich zu gewährleisten.

Wir brauchen aber auch ein Umfeld, das Präventivmaßnahmen zulässt, und wir brauchen auch ein Umfeld, das Polizistinnen und Polizisten durchlässige Karriere­chancen bietet. Ich bin überzeugt davon, dass das auch die Motivation der Beamtinnen und Beamten maßgeblich steigert.

Sicherheitspolitik, und dazu stehe ich als Sozialdemokratin auch, muss und soll unab­hängig von Parteipolitik sein, da gebe ich den Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsparteien durchaus recht, aber ich möchte sagen, von jeder Parteipolitik unabhängig, unabhängig von den politischen Verhältnissen, die gerade in Österreich herrschen. Wir werden auch in Zukunft darauf achten, so wie es auch die Oppo­sitionspolitikerinnen und -politiker gesagt haben. Und die Frau Ministerin hat ja gestern im Ausschuss und auch heute wieder bestärkt oder ihr Wort gegeben, dass es zu keinen parteipolitischen Besetzungen kommen wird. Frau Ministerin, wir nehmen Sie da auch ganz sicher beim Wort.

Sicherheitspolitik und auch Personalpolitik brauchen – davon bin ich überzeugt – klare, effiziente und transparente Strukturen. Es braucht klare Kompetenzzuteilungen, und es braucht natürlich auch Verantwortungen. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sicherheitspolitik muss auch die höchsten Menschenrechtsstandards, die höchste Rechtssicherheit und auch den höchsten Rechtsschutz für die Menschen garantieren.

Ich bin überzeugt davon, dass die Regierungsvorlage zur sicherheitsbehördlichen Neustrukturierung, die wir heute beschließen werden, all diesen Ansprüchen, die ich genannt habe und die durchaus sehr hoch sind, wirklich gerecht wird. Zudem ist dies die größte Verwaltungsreform in der Zweiten Republik. Es ist ein gutes Gesetz, das wir heute beschließen. Und ich möchte mich wirklich bei den Oppositionsparteien, beim BZÖ und bei den Freiheitlichen bedanken, dass wir dieses gute Sicherheitspolizei­gesetz heute gemeinsam beschließen werden.

Die Zusammenlegung der 31 Sicherheitsbehörden zu neun Landespolizeidirektionen wird zu schlankeren Strukturen, zu einer besseren Ressourcenverwaltung und zu noch mehr Effizienz im Sicherheitsapparat führen, davon bin ich wirklich überzeugt. Die oberste Priorität bei der ganzen Reform ist immer, dass die Reform nach innen wirkt und die Bevölkerung möglichst keine negativen Auswirkungen davon spürt. Auch das wird durch dieses Gesetz, das wir heute beschließen werden, durchaus erfüllt werden.

Die Schaffung des Bundesasylamtes, die noch ansteht, und auch die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden ein weiterer wesentlicher Schritt sein, um die Rechtssicherheit, den Rechtsschutz, die Wahrung der Menschenrechte und Grund­rechte noch besser in unserem Land umzusetzen. Ich denke, wir haben heute wirklich


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allen Grund, gemeinsam auf dieses Gesetz, das wir beschließen werden, stolz zu sein. Dadurch wird für die Sicherheit in Österreich ein weiterer großer Schritt gesetzt. (Beifall bei der SPÖ.)

12.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. – Bitte.

 


12.05.56

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Was die Diskussion um das aktuelle Passgesetz und die Diplomatenpässe anbelangt, meine ich, die Bundesregierung hat dem Parlament einen Regierungs­entwurf geschickt und das Parlament sollte heute einfach eine Antwort auf diesen Entwurf geben. Im Entwurf steht drinnen, dass die Privilegien bei Diplomatenpässen einzementiert werden sollen, und zwar für alle Regierungsmitglieder, für deren Ehe­gattinnen und -gatten, für Familienmitglieder und Regierungsbeauftragte, Frau Kolle­gin, also für alle, die ihn ohnehin schon haben und nicht brauchen. Es gibt insgesamt 3 138 Diplomatenpässe, und viele sind über diese komische Hintertür der Beauf­tra­gung entstanden.

Jetzt haben wir gestern die Diskussion im Ausschuss gehabt, wo wir diesen Versuch des Herrn Spindelegger, die Privilegien einzuzementieren, abgedreht haben, Gott sei Dank. Ich würde jetzt vorschlagen, dass wir hier im Hohen Haus ein Gesetz zimmern, einen Initiativantrag, wo wir gänzlich alle Diplomatenpässe für alle Politiker abschaffen, und zwar für bestehende und künftige. Jene, die einen Diplomatenpass haben, sollen ihn zurückgeben, und künftig soll niemand mehr einen bekommen. Ich bleibe dabei, dieses unnötige rote Papierl braucht kein Mensch.

Herr Kollege Kräuter, ich freue mich schon, dass wir mit Ihnen da auch einer Meinung sind und Sie uns da tatkräftig unterstützen werden. Herr Kollege Pendl, ich würde Sie als Vorsitzenden des Innenausschusses und damit Zuständigen bitten, dass Sie die Initiative ergreifen und zu solchen Gesprächen einladen, damit wir einen Initiativantrag erstellen können. Ich bin aber der Meinung, auch heute sollte man, weil das Passgesetz auf der heutigen Tagesordnung steht, der Regierung eine entsprechende Antwort auf ihre Vorlage geben.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von Diplomatenpässen für alle aktiven und ehemaligen Politiker

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Geset­zesentwurf vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass künftig alle aktiven und ehemaligen Politiker keine Diplomatenpässe mehr erhalten können bzw. bereits er­haltene Diplomatenpässe zurückgeben müssen.“

*****

Klarer Schnitt, klare Kante: Weg mit diesem roten Papierl! (Beifall beim BZÖ.)

Ich denke, das wäre heute ein klares Signal, dass man in Form einer Entschließung der Regierung und dem Herrn Privilegienritter Spindelegger, der sich für sich und


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seinesgleichen diese Privilegien sichern wollte, gleich eine Antwort gibt und dass sich dann das Hohe Haus zusammensetzt und innerhalb der nächsten Tage einen Initiativantrag beschließt, wo einfach die Paragraphen aus dem Passgesetz gestrichen werden, die vorsehen, dass Politiker Diplomatenpässe bekommen. Und wenn sie dann weg sind, beschließen wir das. Machen wir sofort einen Innenausschuss, und dann haben wir die Diskussion ein für alle Mal beendet! Klare Kante, klare Ansage! Nur so können wir ein für alle Mal diese Privilegiendiskussion auch beenden. (Beifall beim BZÖ.)

12.08


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von Diplomatenpässen für alle aktiven und ehemaligen Politiker

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für innere Angele­genheiten über die Regierungsvorlage (1726 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Abzeichengesetz 1960, das ArbeitnehmerInnenschutz­gesetz, das Ärztegesetz 1998, das ASOR-Durchführungsgesetz, das Asylgesetz 2005, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Beschußgesetz, das Biozid-Produkte-Gesetz, das Bun­des-Ehrenzeichengesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Bundesgesetz über eine Amnestie 1995, das Bundesgesetz vom 15. Juli 1964 über die Schaffung einer Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der IX. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964, das Bundesgesetz vom 27. Jänner 1976 über die Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs, das Bundesgesetz vom 29. Juni 1977 zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen, das Bundesgesetz vom 4. Februar 1948 über die Berechtigung der nach reichsrechtlichen Vorschriften approbierten Zahnärzte, das Bundesgesetz vom 6. Mai 1976 über die Schaffung einer Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976, das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, das Bundesluftreinhaltegesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundesvergabegesetz 2006, das Chemikalien­ge­setz 1996, das Devisengesetz 2004, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungs­verfah­rensgesetzen 2008, das Eisenbahn-gesetz 1957, das Elektrotechnikge­setz 1992, das Energielenkungsgesetz 1982, die Exekutionsordnung, das Exekutivdienst­zeichengesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Führerscheingesetz, das Gefahrgutbeförderungsgesetz, das Gehaltsgesetz 1956, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, die Gewerbeordnung 1994, das Glücksspiel­gesetz, das Grenzkontrollgesetz, das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Heeres­gebührengesetz 2001, das Kraftfahrgesetz 1967, das Kraftfahrliniengesetz, das Kriegs­materialgesetz, das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997, das Luftfahrt­sicher­heitsgesetz 2011, das Mediengesetz, das Meldegesetz 1991, das Militärauszeich­nungs­gesetz 2002, das Militärbefugnisgesetz, das Munitionslagergesetz 2003, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Paßgesetz 1992, das Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz, das Polizeikooperationsgesetz, das Pornographiegesetz, das Preisgesetz 1992, das Punzierungsgesetz 2000, das Pyrotechnikgesetz 2010, die Reise­gebührenvorschrift 1955, das Rezeptpflichtgesetz, das Rundfunkgebühren­ge-


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setz, das Sanktionengesetz 2010, das Schifffahrtsgesetz, das Sperrgebiets­ge­setz 2002, das Sprengmittelgesetz 2010, die Strafprozeßordnung 1975, das Straf­register­gesetz 1968, das Strafvollzugsgesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960, das Suchtmittelgesetz, das Tierseuchengesetz, das Umweltinformationsgesetz, das Ver­eins­gesetz 2002, das Verkehrsrecht-Anpassungsgesetz 1971, das Versammlungs­ge­setz 1953, das Versorgungssicherungsgesetz, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991, das Verwundetenmedaillengesetz, das Waf­fen­gesetz 1996, das Wehrgesetz 2001, das Wiedereinstellungsgesetz 1950, das Zivildienstgesetz 1986 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden sowie das Führungs- und Verfügungsgesetz aufgehoben wird (Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz – SNG) (1757 d.B.)

Derzeit sind nach einer Anfragebeantwortung mehrere tausend Diplomatenpässe im Umlauf, die aufgrund einer „Hintertür“ im Passgesetz an verschiedenste Personen ohne vertretbare Notwendigkeit vergeben wurden. Im Detail gibt es 3.138 Diplo­matenpässe und sogar 7.853 Dienstpässe. Die aktuelle Diskussion hat gezeigt, dass dafür kein Verständnis in der Bevölkerung herrscht und daher zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Politik entsprechende Änderungen dringend erforderlich sind.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Ge­setzesentwurf vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass künftig alle aktiven und ehemaligen Politiker keine Diplomatenpässe mehr erhalten können bzw. bereits erhaltene Diplomatenpässe zurückgeben müssen.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


12.09.06

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ich bin stolz, in einem Land zu leben, in dem politische, soziale, wirtschaftliche, umweltorientierte Aspekte dafür stehen, dass wir eine hohe Lebensqualität haben. Ich bin stolz darauf, dass dazu auch Faktoren zählen wie Gesundheit, Bildungs-, Verkehrspolitik, aber auch die persönliche Sicherheit, um wieder auf den ursprünglichen Punkt zurückzukommen, den wir heute hier diskutieren, die Reform der Bundessicherheitsbehörde mit der schlanken Füh­rungs­struktur, mehr Investitionen in Sicherheit, mehr Effizienz, aber auch in Verbin­dung mit den Kolleginnen und Kollegen und die Serviceorientierung für Bürger, die sehr gut erhalten ist.

Sie ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, und die Effizienz ist dahin gehend zu sehen, dass die Kolleginnen und Kollegen auch die Möglichkeit haben, bei ihrer Karrieregestaltung mitzuwirken, dass sie wirklich von Beginn an mitarbeiten können. Das hohe Niveau der Ausbildung, das es dort gibt, und auch die Qualität – die Sicherheitsakademie ist heute schon genannt worden – sind ein wichtiger Aspekt für die gute, für die noch bessere Qualität, zu der es im Sinne der Bürgerinnen und Bürger kommt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 82

Ja, es ist ein Meilenstein in der Rechtsgeschichte. Und ich bin auch froh darüber, dass es uns im Ausschuss gelungen ist, betreffend den Wunsch, den die Verbindungsstelle der Bundesländer an uns herangetragen hat, nämlich im Einvernehmen mitzube­stimmen, wenn es um die Bestellung des Direktors und auch seines Stellvertreters geht, zu einem Abänderungsantrag zu kommen, dass ein Anhörungsrecht in das Gesetz noch einfließen kann.

Gemeinsam mit dem Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz und in Verbin­dung mit dem Bundesamt für Asylwesen und Fremdenwesen, das ja auch geschaffen werden soll, wo 194 Behörden zu einer einzigen zusammengefasst werden, wo es zu mehr Qualität und zu mehr Spezialisierung kommt, ist es, denke ich, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung der Verwaltungsreform.

Sehr geehrte Damen und Herren von den Oppositionsparteien, danke, dass Sie da heute zustimmen!

Ein Zeichen noch an die Grünen: Verwaltungsreform immer nur einzufordern, nach einer Verwaltungsreform immer nur dann zu rufen, wenn es zu Einsparungen kommen soll, ist zu wenig. – Das ist ein Teil der Verwaltungsreform! Ein wesentlicher Schritt! Und daher werden wir dem zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.11

12.11.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend BVG Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung 2012 samt Titel und Eingang in 1679 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betref­fend Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz samt Titel und Eingang in 1757 der Beilagen.

Wer diesen Entwurf unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 83

Wer diesem Entwurf auch in dritter Lesung seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von Diplomatenpässen für alle aktiven und ehemaligen Politiker.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das findet nicht die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.

(Abg. Ing. Westenthaler: Herr Kräuter, was ist? – Abg. Strache – in Richtung SPÖ –: Das ist Doppelbödigkeit!)

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Aus­schusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 1759 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

12.14.104. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (1567 d.B.): Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Grenzabschnitten X und XI sowie über Änderungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Vertrages vom 26. Oktober 2001 (1758 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

 


12.14.51

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich weiß, dass ich der einzige Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt bin, aber als Niederösterreicher ist es mir ein besonderes Anliegen, darauf hinzuweisen, welcher historische Tag heute ist. Denken wir 25 Jahre zurück! Als es noch den Eisernen Vorhang gegeben hat, wäre es nicht möglich gewesen, in einer so freundschaftlichen Atmosphäre zwischen den beiden Ländern Österreich und der Tschechischen Republik beziehungsweise Niederösterreich und Tschechien einen derartigen Vertrag abzuschließen.

Es sind die Menschen an der Grenze die Profiteure dieses Vertrages. Es ist ein Hoch­wasserdamm an der Thaya errichtet worden. Aus diesem Grund sind im tschechischen Bereich 60 Hektar Land gewonnen worden und im österreichischen Bereich 50 Hektar. Also die Menschen an der Grenze sind die Profiteure. Ich glaube daher, dass dieser Vertrag wichtig und richtig ist.

Man sieht die Wichtigkeit solcher freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern beziehungsweise dem Bundesland Niederösterreich und Tschechien daran, welchen Erfolg man tatsächlich zustande bringen kann. In diesem Sinne möchte ich Sie alle ersuchen, diesem Vertrag zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.16


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 84

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1567 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die einstimmig angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dass die Anlagen dieses Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt werden, und zwar

a) alle genannten Anlagen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien

b) alle genannten Anlagen beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

c) alle genannten Anlagen beim Vermessungsamt Gänserndorf.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

12.17.28 5. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1727 d.B.): Bun­des­gesetz, mit dem das Unfalluntersuchungsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Seilbahngesetz 2003 sowie das Schifffahrtsgesetz geändert werden (1744 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte wird eingeleitet mit einer Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Heinzl. – Bitte.

 


12.17.58

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Untersuchung von Unfällen und Störungen ist ein wichtiges Instrument zur Steigerung der allgemeinen Sicherheit im Bereich der Schiene, der zivilen Luftfahrt, der Schifffahrt und der Seilbahnen. Dafür ist die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes zuständig.

Die regelmäßig veröffentlichten detaillierten Berichte und Statistiken der Unfall­unter­suchungsstelle geben wichtige Hinweise auf Gefahren und zeigen auf, wie Unfälle in Zukunft vermieden werden könnten.

Mit dem heute zu beschließenden Gesetz werden für die Unfalluntersuchung Verbes­serungen auf hohem Niveau eingeführt. Das gilt vor allem für den Bereich der zivilen Luftfahrt, wo aktuelles EU-Gemeinschaftsrecht umgesetzt wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Mit dem Abänderungsantrag, der von meinem Kollegen Haberzettl noch eingebracht wird, greifen wir eine Anregung unserer Kolleginnen und Kollegen vom Grünen Klub auf, mit den jährlichen Berichten an den Nationalrat Transparenz im Bereich der Unfalluntersuchung zu schaffen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Größtmögliche Sicherheit für alle ist ein wichtiges Gebot in der Verkehrspolitik. Auch beim aktiven Einsatz Österreichs – auch von uns


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 85

allen hier im Hohen Haus – gegen die Giga-Liner, diese Monster-Lkw mit 25 Meter Länge und 60 Tonnen Gewicht, geht es um eine Frage der Sicherheit. Giga-Liner, Monster-Lkw stellen aber nicht nur ein Sicherheitsrisiko dar, sondern sie würden auch den teuren Umbau von Autobahnen, Brücken, Kreisverkehren und Kreuzungen not­wendig machen. Außerdem stehen Giga-Liner im krassen Widerspruch zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik und dem Ziel, den Schwerverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern.

Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich ist ganz klar gegen die aktuellen Pläne von EU-Kommissar Kallas, der die Giga-Liner mit bilateralen Verträgen sozusagen durch die Hintertür einführen will. Ich habe unsere Position zu den Giga-Linern auch gestern im Gespräch mit dem Obmann des Europäischen Verkehrsausschusses, dem Abgeordneten Brian Simpson, in Straßburg unterstrichen, und Brian Simpson hat mir vollinhaltlich recht gegeben und seine volle Unterstützung für unser gemeinsames Anliegen zugesagt. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Prävention und Unfalluntersuchung gehen im Bereich der Verkehrssicherheit Hand in Hand, denn nur wenn klar ist, warum ein Unfall geschehen ist, kann er auch in Zukunft vermieden werden.

Mit dem heute zu beschließenden Gesetz wird die Unfalluntersuchung in Österreich auf einem hohen Niveau weiter verbessert und ein weiterer Beitrag zu mehr Sicherheit im Verkehr geleistet. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Dr. Bartenstein und Großruck.)

12.20


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


12.21.04

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desminister! – Frau Bundesminister, danke, denn es ist gelungen, mit dem neuen Unfalluntersuchungsgesetz wirklich eine Verwaltungsvereinfachung zu machen, indem vier getrennte Unfalluntersuchungsbereiche zusammengelegt werden. Das macht das Ganze effizienter, das bringt einen besseren Überblick, das macht Sinn.

Besonders wichtig ist aber nicht nur die Untersuchung von Unfällen, die passiert sind, sondern auch die Prävention, sodass es gar nicht erst zu Unfällen kommen kann.

Gerade im Luftfahrtbereich haben wir da sehr große Diskussionen gehabt. Es gibt da Zwischenfälle, die zwar keine Unfälle sind, die aber jeweils von den Piloten zu melden sind. Wenn zum Beispiel ein Vogel in eine Turbine fliegt oder wenn ein Blitz einschlägt, dann ist das vorab als Zwischenfall zu melden.

Es gibt auch Zwischenfälle, die die Sicherheit gefährden, wo es aber keine Meldungs­pflicht gibt. Es ist aber wichtig, dass die Piloten das, was ihnen als Sicherheitsrisiko auffällt, trotzdem berichten, trotzdem reporten, damit man im Bereich der Sicherheit immer besser werden kann.

Jetzt ist es so, dass, wenn einmal ein Unfall passiert ist und ein Pilot sehr viele dieser Sicherheitsrisiken im Sinne der Sicherheit regelmäßig gemeldet hat, die Gefahr be­stand, dass die Staatsanwaltschaft, wenn sie sieht: Aha, der hat ja schon 20 Zwischenfälle gemeldet!, automatisch annahm, dieser Pilot sei besonders unvor­sichtig. Das würde der Prävention absolut entgegenstehen!

Deswegen bin ich sehr froh, Frau Bundesminister, dass es gelungen ist, zu erreichen, dass die Daten an die Staatsanwaltschaft in Form der Verhältnismäßigkeit übermittelt werden. Das heißt, je nach Schwere des Unfalls, je nach dem, was passiert ist, werden


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die Daten der Sicherheitsuntersuchungen an die Staatsanwaltschaft nach dem sinnvollen Prinzip der Verhältnismäßigkeit übergeben, um zu vermeiden, dass Piloten zur Vermeidung von Vorverurteilungen gar keine sicherheitsrelevanten Vorkommnisse mehr reporten beziehungsweise berichten.

In diesem Sinne bin ich der festen Überzeugung, dass wir auf einem guten Weg sind, dass sowohl im Seilbahn- als auch im Bahn- als auch im Kfz-Bereich und im Bereich der zivilen Luftfahrt die Sicherheit weiter steigen wird, auch wenn wir gerade im Luftfahrtbereich im letzten Jahr mehr Zwischenfälle und mehr Unfälle und leider auch mehr Todesfälle zu verzeichnen hatten als im letzten Jahr.

Es begeben sich nach Unfällen – und das hängt jetzt nicht unmittelbar mit dem zuvor Gesagten zusammen – sehr häufig Menschen in ein großes Risiko für ihr eigenes Leben, wenn sie Opfer bergen, wenn sie Verletzte bergen, und in diesem Zusam­menhang finde ich es auch einmal interessant, zu berichten, was mir bei dem Unfall am Achensee, der vielleicht allen noch in Erinnerung ist, als ein Hubschrauber in den See stürzte und Taucher und andere Menschen unter Einsatz ihres eigenen Lebens die Leichen bargen, als Sicherheitsrisiko aufgefallen ist.

Es war die Öffentlichkeit ausgeschlossen, das Areal zur Bergung abgesperrt, und die Einzigen, die diese Absperrungen durchbrochen haben, und zwar nicht nur einmal, sondern mehrmals, waren Kamerateams des ORF. Das hat zu einem sehr gravie­renden Zwischenfall geführt, als ein Mitglied eines Kamerateams über einen Luft­schlauch eines Tauchers stolperte, der an Land angemacht war.

Deswegen von dieser Stelle aus mein Appell an die Medien: Auch wenn die Ge­schichten groß und wichtig sind, üben Sie gerade bei Unfällen mehr Zurückhaltung an den Unfallorten, gerade wenn es um die Bergung von Toten oder Verletzten geht!

Ich bitte um mehr Respekt und um mehr Rücksicht darauf, dass die Sicherheit immer an erster Stelle stehen muss – und nicht das Interesse der Öffentlichkeit und insbe­sondere der Medien! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Venier. – Bitte.

 


12.25.32

Abgeordneter Mathias Venier (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Hohes Haus! Wenig überraschend wurde von den beiden Vorrednern alles Wesentliche aus den Berichten bereits erwähnt. Ich möchte aber noch ein bisschen näher auf das Thema „Sicherheit“ eingehen.

Sicherheit spielt in sehr vielen Bereichen unseres Lebens eine sehr große Rolle, und einer dieser Bereiche ist auch der Verkehr auf der Straße. Allerdings nützt es uns nichts, hier von Sicherheit zu reden, wenn wir konkrete wichtige Projekte aus partei­politischem Kalkül oder aufgrund von Begehrlichkeiten von Parteifreunden aus be­stimmten Ländern auf Eis legen.

Genau das haben wir nämlich im letzten Verkehrsausschuss gemacht bezüglich des Vollausbaus des Straßentunnels Perjen bei uns im Tiroler Oberland! Dazu müssen wir uns vorerst einmal die Rahmenbedingungen vergegenwärtigen.

Im Rahmen der Verbindung zwischen Vorarlberg und den restlichen Bundesländern in Richtung Osten spielen die A12, Inntal Autobahn, und die S16, Arlberg Schnellstraße – wahrscheinlich jedem aus dem Verkehrsfunk bekannt –, eine sehr wichtige Rolle. Zudem handelt es sich beim Perjen-Tunnel um den Großraum Zams – Landeck, der dort eine neuralgische Stelle hinsichtlich der Zufahrten in die Tourismusregionen in unsere Täler darstellt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 87

Der Perjen-Tunnel ist nach wie vor einspurig geführt; er ist mittlerweile knapp 30 Jahre alt. Warum es auch bisher in der Wintersaison sehr oft zu Verkehrs­behinderungen gekommen ist, liegt an folgendem Umstand: In Spitzenzeiten führen Verkehrsüberlastungen zu Blockabfertigungen. Im Fall von Unfällen – das größte Problem, mit dem wir zu kämpfen haben – führt dies unweigerlich zu einer Sperre und zu einem Verkehrskollaps im gesamten Gebiet von Zams und Landeck.

Der dringend notwendige Vollausbau, und zwar mit zwei zweispurig geführten Einbahn­tunnel – Herr Bartenstein wird mich dieses Mal hoffentlich nicht mehr korrigieren –, ist im Ausbauplan 2011/2016 des Verkehrsministeriums nicht vorge­sehen. Es hat mittlerweile auch in einer Bürgermeisterkonferenz vom November 2011 von den Bürgermeistern unserer Region die einhellige Meinung gegeben – und die ist auch der Verkehrsministerin zugetragen worden –, dass man sich mit einer Rettungs­röhre, mit einem Rettungsstollen nicht abfindet. Laut Studien der ASFINAG kommt zusätzlich hinzu, dass ein Drittel der 30 Gewerke spätestens im November 2015 zu generalsanieren beziehungsweise zu erneuern sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist wieder einmal höchst an der Zeit, die Gelegenheit zu nutzen, endlich eine zweite vollwertige Tunnelröhre für den Perjen-Straßentunnel zu errichten. Die Meinungen aus unserer Region und auch die Medien­meinungen sind bekannt, dass uns nämlich der Bau nur eines Rettungs- und Fluchtstollens eindeutig zu wenig ist. Bei der Art und Weise, wie sich die Koalition in dieser Frage im Ausschuss verhalten hat, kann ich aus meiner Sicht allerdings nur von einer tatsächlichen Brüskierung des Tiroler Oberlandes sprechen, welche die Oberländer sicherlich nicht so schnell vergessen werden.

Insbesondere das Schweigen der Verkehrsministerin im Ausschuss ist für mich absolut unverständlich. Ich weiß nicht, ob es Arroganz oder Verlegenheit ob des eigenen Versagens oder gar Inkompetenz ist. Das stelle ich in den Raum.

Aber noch weit tragischer ist es in meinen Augen, dass sich gerade Tiroler Abgeord­nete mit dem Vertagungsantrag, den sie unterstützt haben, massiv gegen dieses Projekt verschrieben haben und damit nicht nur die Bürger dort vor den Kopf stoßen, sondern auch ihre Parteifreunde in Tirol, die persönlich mit der Verkehrsministerin in dieser Sache verhandelt haben und dort anscheinend auch Durchbrüche, wie es in den Medien kommuniziert wurde, erzielt haben. Nicht nur die Bürger, sondern auch diese werden damit, wie gesagt, massiv vor den Kopf gestoßen. – Für mich ist und bleibt dies unverständlich!

Ich kann von dieser Stelle aus nur noch einmal an Sie appellieren, sich im Sinne der Sicherheit, wie wir das im Bericht heute gehört haben, der Prävention von Unfällen verstärkt für die Errichtung dieses zweiten Tunnels im Vollausbau einzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

12.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


12.30.10

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Zurück zur EU-Ebene. Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir endlich – endlich! – EU-Richtlinien um. Ich sage deshalb „endlich“, weil wir die Eisenbahnsicherheitsrichtlinie schon längst hätten umsetzen müssen.

Es bleibt dort noch ein großes Problem bestehen, das wir zu bewältigen haben, Frau Ministerin: In Österreich allein sind 130 Behörden für die Eisenbahnsicherheit zu­ständig! Das gehört vereinheitlicht! Da brauchen wir wirklich stringentere Strukturen,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 88

bessere Mechanismen, denn es geht nicht nur um die Sicherheit der Fahrgäste, son­dern auch um die Sicherheit des Personals.

Es hat da auch sozusagen die Verlagerung des Arbeitsinspektorats Ihrerseits nach außen, in das Nachbarressort, in das Sozialressort, unsere Zustimmung nicht gefun­den.

Die EU-Ebene bewirkt einige Verbesserungen nationaler Art. Wir haben in Zukunft Zwischenberichte – genau das haben wir Grüne bei der Unfalluntersuchung immer wieder gefordert. Wir haben eine bessere Dokumentation und auch einen besseren Daten­schutz, nicht zuletzt auch dank der Stellungnahme des Bundeskanzleramtes. Und wir haben den Kompromiss mit der Justiz, was die Heranziehung von Unfall­untersuchungen als Beweismittel betrifft. Diesbezüglich ist die Ausschussfeststellung auch sehr, sehr wesentlich und gerade noch tragbar.

Wir können jetzt im Einvernehmen – ich habe soeben noch einen entsprechenden Antrag unterschrieben –, im Konsens auch noch ein Manko ausbessern, das nach Ihrem Entwurf leider zu verzeichnen war, nämlich dass die technischen Unterwegs­kontrollen der Lkw berichtsmäßig praktisch unter den Tisch gefallen wären. Dieses Manko wurde beseitigt: Auch die technischen Unterwegskontrollen der Lkw werden jetzt auf unser Drängen hin wieder in Extra-Berichten dem Nationalrat und auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, denn – und das ist ja das Problem schlechthin – bei den technisch mangelhaft ausgerüsteten Lkw, wo das Gefahrenpotenzial insbe­sondere in Kombination mit übermüdeten Fahrern, Lenkern besonders groß ist – das sind öfters eigentlich rollende Bomben auf den Autobahnen, Schnellstraßen und auch Gemeindestraßen Österreichs –, haben wir ohnehin ein Berichtsdefizit.

Ich könnte Ihnen jetzt Ihre eigenen Anfragebeantwortungen präsentieren: Es gibt – und das ist unglaublich – keine für Parlamentarier zugängliche genaue Auflistung, wer wann welche Lkw mit welchem Ergebnis kontrolliert hat. Das ist teilweise Ländersache, das ist teilweise Innenressortsache und das ist in manchen Bereichen, bei den mobilen Untersuchungseinrichtungen, Bundessache.

Ich habe mich wirklich bemüht, da durch mehrere Anfragen Licht ins Dunkel zu bringen, aber das ist nicht möglich. Deshalb erachte ich diesen Extra-Bericht, auch wenn er sich nur auf technische Unterwegskontrollen konzentriert, als wirklich unab­ding­bar.

Dank Ihrer Kooperation, dank dieses gemeinsamen Antrages stimmen wir auch Ihrer Gesetzesvorlage zu und hoffen, Frau Ministerin, dass Sie der Unfallverhütungspolitik, die im sogenannten Verkehrssicherheitsbericht für zehn Jahre vorgezeichnet ist, noch mehr Augenmerk schenken, da das eigentliche Problem der Verkehrssicherheit ja im Geschwindigkeitsbereich liegt. Da haben Sie zwar die Strafen verschärft, aber wir brauchen eine Reform des sogenannten Punkteführerscheins, bei uns heißt es Vormerksystem. Das sollten wir uns zunächst wieder vornehmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.34


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Bures. – Bitte.

 


12.34.12

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn Sie heute eine Novelle des Unfalluntersuchungsgesetzes beschließen, dann steht das in einem engen Zusammenhang mit meiner Schwerpunktsetzung. Sie wissen, seit ich Verkehrs­minis-


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terin bin, steht es immer im Mittelpunkt meiner Tätigkeit, weniger menschliches Leid auf Österreichs Straßen, weniger Unfälle im Verkehr in Österreich zu haben.

Wir haben dazu das Verkehrssicherheitsprogramm 2020 beschlossen und werden natürlich laufend beobachten, ob es in die richtige Richtung geht. Gelingt es uns wirklich, dafür zu sorgen, dass weniger Verkehrsunfälle, weniger Eisenbahnunfälle, weni­ger Störungen und Unfälle auch in der Luftfahrt stattfinden? Dafür ist es not­wendig, jährlich Sicherheitsberichte und Unfallstatistiken zu veröffentlichen und ganz genau anzuschauen.

Ich kann Ihnen heute mitteilen, dass ich letzte Woche gemeinsam mit der Innen­minis­terin die Unfallstatistik für das letzte Jahr der Öffentlichkeit bekanntgegeben habe. Und es zeigt sich, dass die Maßnahmen greifen, die wir gemeinsam im Hohen Haus gesetzt haben, indem Sie strengere Gesetze beschlossen haben, indem wir dafür gesorgt haben, dass die Einhaltung dieser Gesetze kontrolliert wird, indem wir auch versucht haben, durch Bewusstseinsänderung – jeder Einzelne kann einen Beitrag dazu leisten, dass es auf Österreichs Straßen sicherer wird, indem er sich verantwor­tungsbewusst verhält – eine Verbesserung herbeizuführen.

Wir hatten in Österreich in der gesamten Zeit, seit Aufzeichnungen geführt werden, und das sind jetzt 50 Jahre, noch nie so wenige Verletzte, noch nie so wenige Getötete und noch nie so wenige Unfälle auf den Straßen gehabt. Das bedeutet aber auch, dass wir noch nicht am Ende dieses Weges mit dem Ziel, mehr Verkehrssicherheit zu haben, angekommen sind, sondern dass dieser Weg fortgesetzt werden muss.

Selbst dann, wenn man strenge Gesetze hat und diese auch gut kontrolliert werden, wenn sich jeder einzelne Verkehrsteilnehmer darum bemüht, sich auf den Straßen verant­wortungsbewusster zu bewegen, kommt es zu Unfällen. Niemand verursacht absichtlich einen Unfall. Deshalb ist die Unfallursachen-Erforschung etwas so Wich­tiges und kann ein ganz entscheidender Beitrag dazu sein, in Zukunft Unfälle zu ver­hindern.

Das gilt für alle Bereiche, von der Schifffahrt über die Luftfahrt, über die Seilbahnen, über die Eisenbahn bis hin zur Straße. Deshalb bin ich sehr froh darüber, dass wir in Zukunft auch Unfalluntersuchungsberichte haben werden, die in Europa vergleichbar sind, aufgrund derer wir in ganz Europa notwendige Maßnahmen gemeinsam ent­wickeln werden, und dass wir heute hier eine Novelle vorliegen haben, die offen­sichtlich über alle Parteigrenzen hinweg auf Zustimmung stößt. Dafür möchte ich mich bedanken.

Vor allem aber möchte ich mich bei den Beamtinnen und Beamten meines Hauses, bei der Bundesanstalt für Verkehr und bei allen, die dazu einen konstruktiven Beitrag geleistet haben, bedanken, weil dies ein weiterer Schritt zu mehr Sicherheit auf Öster­reichs Straßen, in der Luftfahrt, in der Schifffahrt und bei den Seilbahnen sein kann, und das ist gut so. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Dr. Moser.)

12.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


12.37.42

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Auch wir werden diesem Gesetz zustimmen. Die Flugsicherheit und die schnelle Untersuchung von Flugunfällen und Flugzwischenfällen sind ein wichtiges Anliegen, das wir natürlich gerne unterstützen.

Es ist, wie ich meine, notwendig, dass Erfahrungen schnell eingebaut werden, um präventiv zu wirken; darüber wurde hier schon einiges gesagt. Und die Umsetzung der EU-Verordnung geht in diese Richtung. Sie ist vernünftig, sie ist gut, weil damit die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 90

Sicherheit in den verschiedenen Bereichen, Straße, Schiene, Seilbahnen, Flug- und Schiffsverkehr, gefördert wird.

Ganz besonders geht es uns jetzt aber um die Sicherheit auf der Straße, denn wir sehen immer wieder, was auf den Autobahnen „abgeht“.

Daher möchte ich den folgenden Antrag einbringen, den ich anschließend im Detail erklären werde:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vermei­dung von Unfällen durch zeitliche Begrenzung der Dauer von Lkw-Überholvorgängen auf Autobahnen und Schnellstraßen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der zur Verbesserung des Verkehrsflusses und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Sinne der Zielsetzungen des Unfalluntersuchungs­gesetzes eine zeitliche Begrenzung der Dauer von Lkw-Überholvorgängen auf zweispurigen Richtungsfahrbahnen auf Autobahnen und Schnellstraßen vorgibt.“

*****

Folgendes dazu: Wir haben diesen oder einen ähnlichen Antrag schon mehrfach im Verkehrsausschuss eingebracht, diese Anträge wurden jedoch immer wieder vertagt. Vor einiger Zeit hat der Vorarlberger Landtag genau diese Forderung behandelt, die im Verkehrsausschuss hier im Parlament von ÖVP- und SPÖ-Vertretern des Landes abgelehnt worden ist – also mein Antrag –, und es wird nun von der Vorarlberger Landesregierung beziehungsweise vom Vorarlberger Landtag als Antrag an die Landesregierung eingebracht, dass hinsichtlich der A 14 Rheintal Autobahn, auf der es durch sogenannte Brummi-Rennen immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen kommt, Maßnahmen gesetzt werden.

Aber da geht es ja nicht nur um Vorarlberg. Jeder, der auf der Autobahn unterwegs ist, kennt die Situation, die kilometerlangen Staus und die kilometerlangen Rennen, die immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen führen. Da muss gehandelt werden!

Eines ist klar: Solche Situationen wirken sich negativ auf die Verkehrssicherheit aus, und man muss schauen, dass diese Überholvorgänge verkürzt werden und mehr Sicherheit geschaffen wird.

Ein Beispiel: In Deutschland gibt es die Regel, eine Minute oder einen Kilometer für einen Überholvorgang eines Lkw.

Wenn jedoch ein Lkw, wie es tagtäglich vorkommt, einen anderen oder zwei andere überholt und das über zehn Kilometer oder fünf oder zehn Minuten geht, dann kommt es zu einer enormen Staubildung, es wird hineingedrängt, es kommt zu chaotischen Situationen. Da ist Sicherheit gefordert, und man kann mit einfachen Mitteln die Sicherheit erhöhen – Beispiel Deutschland, wo diese Brummi-Rennen, die so lange dauern, kaum mehr stattfinden.

Ich kann Sie nur auffordern: Stimmen Sie hier zu! Ich werde mir das Stimmverhalten des Kollegen Kopf, der Kollegin Franz und des Kollegen Mayer hier genau anschauen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 91

und werde es dann in Vorarlberg entsprechend publizieren. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

12.41


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vermei­dung von Unfällen durch zeitliche Begrenzung der Dauer von LKW-Überholvorgängen auf Autobahnen und Schnellstraßen

eingebracht in der 153. Sitzung des Nationalrates am 19. April 2012 im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses (1744 d.B.) über die Regierungs­vorlage (1727 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Unfalluntersuchungsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Seilbahngesetz 2003 sowie das Schifffahrtsgesetz geändert werden

In Österreich kommt es durch das ständig wachsende Verkehrsaufkommen auf Autobahnen und Schnellstraßen immer wieder zu gefährlichen Situationen. Durch die länger dauernden LKW-Überholvorgänge bilden sich oft kilometerlange Warteschlan­gen. Vor allem auf der A 14 Rheintalautobahn und der A 8 Innkreis Autobahn sorgen die überholenden Lastkraftfahrzeuge für Ärger und Staus.

In den letzten Jahren gab Verkehrsministerin Bures bekannt, dass die Überholverbote für LKW auf Autobahnen und Schnellstraßen ausgeweitet werden. Aber nur in wenigen Bundesländern wurden zusätzliche Überholverbote umgesetzt. Eine wirkungsvolle Verbesserung der Flüssigkeit des Verkehrs und der Verkehrssicherheit ist jedoch nicht erkennbar.

Die unverhältnismäßig hohe Unfallbeteiligung sowie die Schwere der Unfallfolgen erfordern aber entsprechende Maßnahmen im Straßenverkehr. Daher soll in Anleh­nung an Deutschland ein LKW-Überholvorgang auf zweispurigen Richtungsfahrbahnen auf Autobahnen und Schnellstraßen höchstens 50 Sekunden bzw. einen Kilometer lang dauern. Damit kann die Unfallgefahr minimiert und das Fortkommen im hoch­ran­gigen Straßennetz gefördert werden. Eine Verwaltungsstrafe soll aber nur dann verhängt werden, wenn das sog. Elefantenrennen tatsächlich eine konkrete (und nicht nur kurzfristige Behinderung) des nachfolgenden Verkehrs vorliegt. Damit dieses Ver­bot auch eingehalten wird soll auch eine strenge Überwachung stattfinden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der zur Verbesserung des Verkehrsflusses und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Sinne der Zielsetzungen des Unfalluntersuchungs­gesetzes eine zeitliche Begrenzung der Dauer von LKW-Überholvorgängen auf zweispurigen Richtungsfahrbahnen auf Autobahnen und Schnellstraßen vorgibt.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 92

12.41.41

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Es ist mir eine große Freude, hier auf der Zuschauertribüne 50 junge Menschen, 50 Lehrlinge von den ÖBB in Salzburg begrüßen zu dürfen. (Allgemeiner Beifall.) 50 junge Menschen, die eine Lehrstelle haben, zu deren Entstehen die Lehr­lings­politik der Regierung, insbesondere Ihre Umsetzungskraft, Frau Bundesministerin, beigetragen hat.

Ich komme zum Unfalluntersuchungsgesetz. Geschätzte Damen und Herren, das Unfalluntersuchungsgesetz regelt unabhängige – und ich betone das Wort „unabhängige“ – Untersuchungen von Vorfällen, unter denen Unfälle und auch Störun­gen zu verstehen sind.

In der vorliegenden Novelle werden notwendige Durchführungsbestimmungen, wie von Frau Kollegin Moser bereits erwähnt, der bestehenden EU-Verordnungen bezüglich der Unabhängigkeit der Untersuchung, insbesondere in der Zivilluftfahrt, geregelt. Es kommt auch zur Umsetzung einer Richtlinie zur Feststellung der Grundsätze für Unter­suchungen von Unfällen im Seeverkehr – das spielt in Österreich eine eher unterge­ordnete, wenn überhaupt eine Rolle. Gleichzeitig werden aber auch Bestimmungen über die Sicherheitsuntersuchungen in den Bereichen Schiene, Schifffahrt und Seil­bahnen sowie erforderliche oder stattgefundene Weiterentwicklungen im EU-Recht dokumentiert.

Schwerpunkt dieser Novelle zum Unfalluntersuchungsgesetz ist logischerweise, möchte ich beinahe sagen, die Zivilluftfahrt, und im Bereich der Zivilluftfahrt wurde auch ein eigener Abschnitt geschaffen. Ich verweise nur auf einen einzigen Punkt: Es gibt eine wesentliche Änderung oder Regelung für die Zusammenarbeit mit Drittländern, wenn Bürger dieser Länder getötet oder schwer verletzt werden, was in der Zivilluftfahrt logischerweise sehr leicht passieren kann.

Wir haben für den Bereich der Eisenbahn einen wesentlichen Punkt, nämlich die Fest­schreibung der Übermittlungspflicht des jährlichen Sicherheitsberichtes Eisenbahn an die ERA, die Europäische Eisenbahnagentur. Diese ist deshalb sehr sinnvoll, weil so eine europaweit gleichartig gelagerte Betrachtung der Unfälle stattfindet.

Ich möchte, um auch eine Gleichstellung im Straßenverkehr herbeizuführen, einen Abänderungsantrag einbringen, der zwischenzeitlich ein Fünf-Parteien-Antrag ist:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Dr. Gabriela Moser, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unfallunter­suchungs­gesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Seilbahngesetz 2003 sowie das Schiff­fahrtsgesetz geändert werden (1727 d.B., AB 1744 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 2 (Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967) hat zu lauten:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 93

„Artikel 2

Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967

Das Kraftfahrgesetz 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. I 116/2010, wird wie folgt geändert:

1. § 58 Abs. 2b lautet:

‚(2b) Die Behörde hat die erhobenen Daten zur Anzahl der kontrollierten Nutzfahr­zeuge, aufgeschlüsselt nach Fahrzeugklassen und nach Zulassungsland und unter Angabe der Punkte, die kontrolliert und der Mängel, die festgestellt wurden, dem Lan­deshauptmann mitzuteilen. Der Landeshauptmann hat die Berichte für das Bundesland zusammenzufassen und halbjährlich jeweils bis zum 31. August und 28. Februar einen Bericht über das vorhergehende Halbjahr der Bundesanstalt für Verkehr zur jährlichen Berichterstattung an den Nationalrat und zur Berichterstattung an die Kommission der Europäischen Union zu übermitteln.‘

2. § 131 Abs. 4 entfällt.“

*****

Damit würde eine Gleichstellung aller Verkehrsträger bei diesem Thema erfolgen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Bartenstein. – Abg. Dr. Jarolim: So stelle ich mir eine Rede vor!)

12.46


Präsident Fritz Neugebauer: Dieser Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Dr. Gabriela Moser, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unfall­unter­suchungs­gesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Seilbahngesetz 2003 sowie das Schifffahrts­gesetz geändert werden (1727 d.B., AB 1744 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unfall­unter­suchungs­gesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Seilbahngesetz 2003 sowie das Schifffahrts­gesetz geändert werden (1727 d.B., AB 1744 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 2 (Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967) hat zu lauten:

„Artikel 2

Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967

Das Kraftfahrgesetz 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. I 116/2010, wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 94

1. § 58 Abs. 2b lautet:

‚(2b) Die Behörde hat die erhobenen Daten zur Anzahl der kontrollierten Nutzfahr­zeuge, aufgeschlüsselt nach Fahrzeugklassen und nach Zulassungsland und unter Angabe der Punkte, die kontrolliert und der Mängel, die festgestellt wurden, dem Lan­deshauptmann mitzuteilen. Der Landeshauptmann hat die Berichte für das Bundesland zusammenzufassen und halbjährlich jeweils bis zum 31. August und 28. Februar einen Bericht über das vorhergehende Halbjahr der Bundesanstalt für Verkehr zur jährlichen Berichterstattung an den Nationalrat und zur Berichterstattung an die Kommission der Europäischen Union zu übermitteln.‘

2. § 131 Abs. 4 entfällt.“

Begründung

Der Gegenstand der Regierungsvorlage, das Unfalluntersuchungsgesetz, BGBl. I Nr. 123/2005, das mit 1.1.2006 in Kraft getreten ist, regelt die unabhängige Unter­suchung von Vorfällen in den Verkehrsbereichen Schiene, Seilbahnen, Schifffahrt und Zivilluftfahrt.

Im Artikel 2 dieser Regierungsvorlage (1727 d.B.) wird wegen der thematischen Zusam­mengehörigkeit mit einer Änderung des KFG der KFG-Tätigkeitsbericht der BAV gemäß § 131 Abs. 4 KFG gestrichen.

Dieser KFG-Bericht wurde 1967 eingeführt und war als BMVIT-interner Rechen­schaftsbericht der Dienststellenleitung BAV gegenüber der Ressortleitung gedacht. Dieser BMVIT-interne Berichtsweg ist in der Zwischenzeit überholt und wurde durch neue Controlling - Maßnahmen ersetzt.

Gemäß § 19 der Regierungsvorlage wird der Nationalrat auch zukünftig mit einem um­fassenden jährlichen Bericht über die Tätigkeiten der Sicherheitsunter­suchungsstelle des Bundes informiert werden, weshalb für diesen Bereich kein Informationsverlust entsteht.

Um dies auf gesetzlicher Ebene auch für den Bereich der technischen Unter­wegs­kontrollen gemäß § 58 KFG 1967 sicherzustellen, wird eine Ergänzung im § 58 Abs. 2b KFG, wo die Bestimmungen zum Berichtswesen über technische Unterwegs­kontrollen enthalten sind, zur jährlichen Berichterstattung an den Nationalrat vorge­nommen.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Da ein kurzfristig eingebrachter Abänderungsantrag vorliegt und eine kurze Unter­brechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung bis nach der Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 6.

 12.46.34 6. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1728 d.B.): Bun­desgesetz über die Festlegung von Flughafenentgelten (Flughafenentgelte­gesetz – FEG) (1745 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 95

12.46.49

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine Damen und Herren hier und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Das heute zu diskutierende und beschließende Flughafenentgeltegesetz hat durchaus einige ordentliche Ansätze. Es sind dies die Systematisierung der Gebühren, der Ansatz, Kostentransparenz zu schaffen und Nicht-Diskriminierung herzustellen, und natürlich eine Beteiligung der eigentlichen Kunden, nämlich der Flieger, über einen Nutzerausschuss oder Nutzerbeirat.

Das allein wäre ja noch nicht zu kritisieren, auch wenn wir mit der Umsetzung dieser EU-Regulierung ein Jahr nachhinken, wo man aber sehr wohl mit teilweiser Kritik ansetzen kann, ist die sogenannte österreichische Lösung, die wir hier geschaffen haben. Ich möchte jetzt noch nicht von einer Feststellung des Status quo sprechen, aber es gibt natürlich einige Schwachpunkte.

Grundsätzlich muss man sagen, Transparenz ist noch nicht Kostenwahrheit, und gerade dem Flughafen Wien würde Kostenwahrheit guttun, denn wenn man sieht, dass der Flughafen Wien mit dem Skylink ein Megadebakel hinter sich hat, aber trotzdem immer wieder Dividenden ausschütten konnte, muss man sagen, dass diesem Flughafen und dieser Flughafengesellschaft Transparenz zugunsten der Kunden auf jeden Fall sehr guttäte. (Beifall bei der FPÖ.)

Systematisierung ist möglicherweise Regulierung, aber nicht Deregulierung. Was wir in diesem Fall auch brauchen würden, wäre eine Deregulierung, beispielsweise wie im Bereich der Schiene mit einem Regulator – dort wurde ja der Vorschlag schon gemacht und umgesetzt; und auch hier wurde ein Vorschlag mit einem Regulator gemacht –, denn eine reine Systematisierung kann auch wie bei der Austro Control im Laufe der Zeit zu einer Gebührenerhöhung von bis zu plus 700 Prozent führen. Das wollen wir auf jeden Fall vermeiden.

Wir haben es ja mit drei Gruppen von Kunden zu tun. Wir haben es mit den Linien­fliegern zu tun, die ihre Interessen durchaus durchsetzen können. Aber die Business Aviation und vor allem die kleinen Flieger, die General Aviation, sind zu klein, auch im Bereich des Nutzerausschusses und des Nutzerbeirates, die sind einfach über die Verkehrseinheiten zu klein, um sich effektiv durchzusetzen, und ich fürchte sehr stark, dass die am Ende des Tages die große Last zu tragen haben.

Ein weiterer Punkt ist noch nicht geklärt: wie man beispielsweise mit dem derzeit in Wien eingehobenen Umwelteuro umgeht, den die umliegenden Gemeinden für Investitionen fix eingeplant haben. Das wäre noch zu klären.

Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, denn es wird ja auch über Emis­sionen gesprochen, und mich bei Toni Mahdalik aus Wien für den wirklich großen und uneigennützigen Einsatz als Fluglärmsprecher bedanken und ihm für seinen Einsatz Lob und Anerkennung aussprechen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


12.50.03

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die österreichischen Flughäfen sind, wie ich meine, von zentraler Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Österreich, sie sind aber auch überaus wichtige Arbeitgeber österreichweit für mehrere Tausende Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter. Das Gesetz zur Neuregelung der Flughafenentgelte ist – das hat mein Vorredner, Herr Dipl.-Ing. Deimek, schon betont – ein wichtiger Schritt hin zu


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 96

mehr Transparenz, und es wird auch die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Flughäfen weiter stärken.

Besonders hervorheben möchte ich die Einführung des Nutzerausschusses. Damit wird ein wichtiges Gremium zum Informationsaustausch geschaffen.

Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte aber auch hier im Plenum des Hohen Hauses die Gelegenheit dazu nützen, mich bei Frau Verkehrsministerin Bures zu bedanken, ihr zu gratulieren zur mutigen Haltung bei den Verhandlungen und den Abstimmungen zum neuen EU-Flughafenpaket. Der Vorschlag der Kommission ist, wie Sie wissen, vor allem bei der Bodenabfertigung nicht ausgereift. Es fehlen die Qualitätsstandards und Schutzvorschriften gegen Sozialdumpings.

Fakt ist, sehr geehrte Damen und Herren, dass es allein dem Druck seitens Österreich zu verdanken ist, dass ganz klar festgehalten ist, dass die Aus- und Fortbildungskosten vom Arbeitgeber zu tragen sind.

Österreichs Position in dieser Sache ist klar und unverrückbar. Im Interesse der Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer und der Sicherheit kann auf umfassende Qualitäts­standards und Maßnahmen gegen Sozialdumpings nicht verzichtet werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


12.52.13

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Wir können die Umsetzung dieser EU-Richtlinie aus verschie­densten Gründen nicht mittragen.

Es geht zunächst um formale und rein inhaltliche Grundsätze, was die Entgelte anlangt. Wir sehen es als Manko an, dass die Verteuerung für Flugzeuge, die viele Schadstoffe ausstoßen, sofort kompensiert wird durch die Verbilligung jener Flug­zeuge, die weniger Schadstoffe ausstoßen. Das ist ein Nullsummenspiel, anstatt die Chance zu nützen, die – unter Anführungszeichen – „Emissionsstinker“ in der Luft wirk­lich gravierend mehr zu besteuern und gleichzeitig ein normales Entgelt bei den moderneren Fliegern zu verlangen. Diese Chance ist leider vertan.

Die EU-Politik liegt gerade in der Luftfahrt auch in zwei anderen Bereichen noch völlig im Argen.

Den Hauptbereich bildet der Single European Sky. Wir würden viel an Treibstoff sparen, wir würden viel an Kosten sparen, wir würden viel an Emissionen sparen, wir würden viel an Zeit sparen, wenn es endlich einen einheitlichen europäischen Luftraum gäbe und sich die Flugrouten nicht ständig nach den Zuständigkeiten der Kontroll­räume richteten. Frau Ministerin, diesbezüglich müssen Sie einfach viel offensiver sein in Brüssel! Viel offensiver müssen auch die jeweiligen tätigen Beamten in Brüssel vorstoßen. Das wäre ein totales Win-win-Projekt für den europäischen Flugraum, wenn wir eine einheitlich organisierte Routenlegung mit den jeweiligen Übergaben machen könnten.

Der zweite Bereich betrifft etwas, das Kollege Heinzl schon angesprochen hat, nämlich die Tendenz der Europäischen Union, die Bodenbetreuung in den Flughäfen, Gepäck et cetera, zu liberalisieren. Das führt wieder zu schlechten Sozialstandards, das führt zu vielleicht schlechterer Qualität, schlechterem Service auch für die Fluggäste. Sie kennen doch selbst den Ärger, wenn der Gepäcktransport nicht funktioniert. Wenn dieser jetzt wieder zur Gänze liberalisiert wird, dann werden minderqualifizierte Men­schen am Werk sein und dann wird auch der Arbeitsmarkteffekt und der Arbeits-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 97

platzeffekt gerade von Wien-Schwechat, wo sehr, sehr viele Menschen aus der Um­gebung Beschäftigung finden, wieder eingeschränkt sein.

Das letzte große Thema, weswegen wir nicht zustimmen können, ist die vergebene Gelegenheit, bei Umwelt- und insbesondere Fluglärmschutz positive Akzente zu setzen. Im Gegenteil, dahin gehend unternehmen wir nichts. Die Differenzierung der Gebühren nach Umweltschutzaspekten ist zwar vorgesehen, aber nicht ordentlich umgesetzt. Die Deckelung von Abgaben trotz Fluglärmproblematik ist weiterhin gege­ben.

Wir wollen uns auf Entgeltebene dafür einsetzen, dass nicht nur diejenigen, die mehr Lärm machen, auch wirklich mehr zahlen, sondern dass der Anrainerschutz in vollem Umfang endlich einmal Fuß fasst. Es gibt zahlreiche Fluglärm-Initiativen, die sowohl Sie, Frau Bundesminister, als auch viele Abgeordnete täglich mit Beschwerde-Mails konfrontieren – berechtigterweise! –, weil die Lärmbelästigung, weil die Lärmbelastung durch den Fluglärm gesundheitlich nachgewiesenermaßen sehr, sehr schädlich ist. Ich kann daher nicht akzeptieren, dass von Ihrer Seite im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser EU-Richtlinie zu wenig beziehungsweise nichts unternommen wird.

Wir müssen die Bedenken, wir müssen die Belastungen der Leute vor Ort – gerade in Wien gibt es einige Bezirke, die stark betroffen sind – endlich ernst nehmen und sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene für entsprechende Vorkeh­rungen sorgen. Passiver Lärmschutz hat keinen Sinn. Dichte Fenster führen nur dazu, dass man in der Nacht überhaupt nicht mehr lüften kann, weil die Flugzeuge leider nicht dem Nachtflugverbot verpflichtet sind, sondern auch in der Nacht oder in den Randzonen, sprich um Mitternacht oder in den frühen Morgenstunden, starten und lan­den.

Wie gesagt, Frau Ministerin, ich erwarte mir diesbezüglich endlich einen couragierteren Einsatz Ihrerseits. – Deswegen auch unsere Ablehnung. (Beifall bei den Grünen.)

12.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


12.56.39

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Grünen mit Frau Dr. Moser möchten offensichtlich alle Flugzeuge stärker belasten; die lauten und – wie Sie gesagt haben – stinkenden Flugzeuge noch stärker. Wir wählen einen anderen Ansatz, nämlich: die besonders lauten und beson­ders emissionsstarken und abgasstarken Flugzeuge stärker zu belasten, ja, aber im Gegenzug die braven, die guten, die leisen, die emissionsschwachen Flugzeuge zu entlasten. – Also sehr wohl ein Ja zu einem Nullsummenspiel, zu dem die Frau Bundesministerin per Verordnung ermächtigt und aufgefordert ist!

Dieses Flughafenentgeltegesetz spielt sich keinesfalls im luftleeren Raum – im wahrsten Sinne des Wortes – ab, sondern dabei haben wir es mit einigen Phänomenen zu tun, denen wir uns zu stellen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Luft­fahrtindustrie geht es weltweit nicht besonders gut. Das ist nicht nur auf die Austrian Airlines beschränkt; wer immer überhaupt schwarze Zahlen schreibt, dem ist zu gratulieren. Das muss man berücksichtigen.

Der Flughafen Wien ist in einem nicht sehr guten Zustand, das wissen alle, die dort abfliegen oder ankommen. Das hat etwas mit den Verzögerungen bei den Bauarbeiten des berühmten Skylink zu tun. Das passiert eben, wenn man besonders hohe Anforderungen stellt und für ein modernes Abfertigungsgebäude auch gleich ganz tolle Kosenamen erfindet, dass daraus einige Jahre nichts wird und die Anlagen veralten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 98

Gott sei Dank soll das in den nächsten Wochen und Monaten geändert werden, sodass der Airport Wien den Standard für die Passagiere betreffend wieder mit anderen Flughäfen in Europa vergleichbar sein wird. Das war er nämlich in den letzten Jahren in Wirklichkeit nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Flughafengebühren, Landegebühren und Ähnliches mehr, sind nun einmal für Airlines ein ganz erheblicher Kostenfaktor, deshalb muss man schon sehr vorsichtig vorgehen. Man muss natürlich EU-Richtlinien umsetzen, diese aber gleichzeitig so umsetzen, um Raum zu schaffen, dass der Airport Wien im Wettbewerb bestehen, aber gleichzeitig auch Gebühren verrechnen kann – es geht ja nicht nur um Wien, sondern es geht auch um die anderen österreichischen Verkehrsflughäfen, aber Wien steht mengenmäßig allemal im Vordergrund –, um als Hub für Austrian bestehen bleiben zu können. Das ist absolut richtig. Die Lufthansa wird nicht mehr von einem Österreicher geführt, es sind jetzt Leute am Werken, die deutlich sagen, Verluste von Austrian à la longue werden nicht zu akzeptieren sein. Das verstehe ich unternehmerisch auch irgendwo, muss man auch verstehen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Also es gilt, eine Gebührenordnung zu schaffen, wofür die Kompetenz nicht an einen neuen Regulator ausgelagert wird – wir haben in Österreich viele Regulatoren, die alle gute Arbeit leisten, aber wir brauchen nicht unbedingt für jede neue Regulierung einen Regulator; es ist gut, dass das im BMVIT in eigener Verantwortung geschieht, das spart Geld, es braucht keine neuen Posten und Positionen –, aber, wie gesagt, in einem Ausmaß und Umfeld, das die Wettbewerbsfähigkeit und die Qualität des Hub Wien stärkt.

Kollege Heinzl hat vollkommen richtig gesagt, nicht nur Fraport und Frankfurt sind die größten Arbeitgeber von Hessen und damit schon von fast ganz Deutschland, sondern auch der Airport Wien ist als Wirtschaftsfaktor nicht nur für Österreich, sondern auch für sich selbst mit tausenden Arbeitsplätzen von ganz, ganz großer Bedeutung. Also es gilt, diesen auf der einen Seite abzusichern, auf der anderen Seite aber auch Flug­hafengebühren für die Airlines und damit primär für Austrian zu ermöglichen, die es Austrian eben auch gestatten, im Wettbewerb ein Stück weit besser zu bestehen.

Vielleicht merken sich das auch die Verhandler, die jetzt hoffentlich am Tisch sitzen, um alle anderen Bedingungen auszuverhandeln, denn wir wollen Austrian als Luft­hansa-Tochter natürlich schon weiterhin mit dem Hub Airport Wien sehen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Minuten. – Bitte.

 


13.00.39

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden dieses Flughafenentgelte­gesetz mittragen, weil auf der einen Seite die Flugleitungsorgane verpflichtet werden, die Flughafenentgelteregelungen transparent und nicht diskriminierend zu gestalten. Außerdem erwarten wir uns von einer transparenten Festlegung von Flughafenent­gelten niedrigere Preise und damit positive Auswirkungen auch auf den Wirtschafts­standort Österreich und auf die Konsumenten und ebenfalls auf die Arbeitsplätze, die gerade angesprochen worden sind.

Darüber hinaus wurden in diesem Flughafenentgeltegesetz gewisse ökonomische An­reize für die Verwendung von Flugzeugen mit niedrigen Lärmemissionen und niedrigen Treibstoffpreisen geschaffen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 99

Es stellt sich immer die Frage: Ist das Glas halb voll oder halb leer?, also man kann schon überlegen, ob dieses Flughafenentgeltegesetz weit genug oder zu wenig weit geht, aber ich sage für meine Fraktion, auf jeden Fall ist es ein Schritt in die richtige Rich­tung. Natürlich kann man das eine und das andere machen, aber auf EU-Ebene eine einheitliche Flughafenentgeltegesetzregelung zu haben, ist sicherlich ein Fortschritt in diesem Bereich. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundes­ministerin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.02.09

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! In einem Flug­hafenentgeltegesetz können wir natürlich nicht alle Probleme, Zielsetzungen und Herausforderungen für die österreichische Luftfahrt und für einen starken Flughafen in Wien regeln, aber ich glaube, dass wir doch einen entscheidenden Schritt dazu bei­tragen. Wir können nicht alles regeln, weil wir auch andere gesetzliche Vorausset­zungen haben.

Frau Abgeordnete Moser hat die Frage einen einheitlichen Luftraum in Europa betreffend in den Raum gestellt. – Ich rufe in Erinnerung, dass das Parlament den Single European Sky ratifiziert hat und wir in Europa an die Umsetzung gehen. Natürlich vermissen Sie ihn in dieser Novelle, aber er ist dieser Novelle inhaltlich nicht zuzuordnen, sondern in Wirklichkeit vom Hohen Haus schon beschlossen.

Wir haben auch eine Road Map Luftfahrt, eine Strategie zur Optimierung des Luft­fahrtstandorts Österreich, formuliert. Wir haben alle Stakeholder, alle Interessen­vertretungen breit eingebunden und viele Punkte aufgearbeitet. Einer der heutigen Beschlüsse ist solch ein Punkt in der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.

Es ist ohne Zweifel so, dass nicht nur die europäische Luftfahrt, sondern die Luftfahrt weltweit vor großen Herausforderungen steht und dass es auch einen immer stärkeren Wettbewerbsdruck gibt. Von der tiefen Überzeugung getragen, dass es für den Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort, aber auch für ein Land, das vom Tourismus lebt, wichtig ist, einen starken Flughafen zu haben, glaube ich, ist es auch wichtig, dass wir die Sorgen und Ängste der Menschen in diesem Zusammenhang aufnehmen.

Bei allen wirtschaftlichen Interessen geht es natürlich auch darum, dass wir uns The­men wie Lärmbelästigung, Umweltschutz, dass Menschen in der Nacht schlafen wollen, annehmen – und das tun wir mit großem Verantwortungsbewusstsein, nicht nur Flugsperren in der Nacht betreffend, sondern auch mit diesem Flughafenentgelte­gesetz. Es wird in Zukunft die Möglichkeit geben, die Kosten zu erhöhen, wenn starke Lärmemissionen von Flugzeugen ausgehen. Das soll ein Anreiz sein, zu bedenken, dass es neue Technologien in der Luftfahrtindustrie gibt, die weniger Lärmemissionen haben. Es wird auch finanzielle Anreize geben, weil es neben der Sicherung eines starken Flughafens auch unsere Aufgabe ist, die Bedürfnisse und die Sorgen vieler Menschen mit zu berücksichtigen.

Zusammenfassend kann man sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie die Vorlage heute hier im Parlament beschließen, dann ist es ohne Zweifel so, dass die Festlegung der Flughafenentgelte in Zukunft wesentlich transparenter und klarer erfolgen und auch diskriminierungsfrei umgesetzt werden kann. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.05



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 100

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stauber. 2 Minuten. – Bitte.

 


13.05.18

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich denke, dass die Frau Bundesministerin gemeinsam mit ihren Beamtinnen und Beamten im Ministerium bei der Gesetzeswerdung eine besonders gute Leistung abgelegt hat, denn es war sicherlich nicht einfach, aufgrund der verschiedenen Interessenlagen sowohl der Flug­häfen als auch der Fluglinien einen Kompromiss zustande zu bringen. Dazu darf ich Ihnen wirklich gratulieren, Frau Ministerin, dass Ihnen das gelungen ist.

Ich glaube – wir haben das schon bei den verschiedensten Beiträgen der Kollegen gehört –, dass die Transparenz, aber vor allem auch die Ökonomie und die Ökologie bei diesem Gesetz in den Vordergrund gestellt worden sind, ist wirklich in Ordnung. Eine Verwaltungsvereinfachung geht ebenfalls einher mit diesem Gesetz, und ich denke, dass wir mit diesem Gesetz doch alle gut leben können.

Wichtig ist auch, zu erwähnen, dass dieses Gesetz nicht nur auf den Flughafen Wien-Schwechat anzuwenden sein wird, sondern auch auf die Flughäfen Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg. Auch diese werden davon erfasst, und das ist, glaube ich, sehr wichtig. Vor allem mir als Kärntner Abgeordnetem ist es wichtig, dass sich dieses Gesetz nicht negativ auf den Klagenfurter Flughafen auswirken wird.

Da die Bedenken, die die Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Verkehrsflughäfen in ihrer Stellungnahme im Begutachtungsverfahren äußerte, ausgeräumt wurden, kann auch ich zu diesem Gesetz stehen. – Danke noch einmal, Gratulation zu diesem Gesetz! (Beifall bei der SPÖ.)

13.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rädler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.07.17

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Es ist schon eigenartig: Wenn eine Gesetzesvorlage ins Plenum kommt und zur Beschluss­fassung ansteht, gibt es immer welche, die dagegen sind, weil sie dagegen sein wol­len; so heute die Freiheitlichen und die Grünen. Die Grünen aus unbegründeten ökologischen Argumenten, die man nicht nachvollziehen kann, und die Freiheitlichen wegen dem Skylink. Das ist überhaupt eine besondere Situation, die da angesprochen wird. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Zuhören! Das hilft!)

In Wirklichkeit sollten wir alle froh sein, dass wir das Versäumnis, das in Österreich seit 2011 besteht, nunmehr nachholen, indem wir diese Vorgabe der EU erfüllen. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: „General Aviation“ ist das Stichwort! Auch ein niederösterreichischer Bürgermeister kann das aussprechen!) – Wenn Sie auch noch so laut reden, ich kann Ihnen einfach nicht zuhören, weil ich Sie auf diese Distanz nicht verstehe.

Wir sollten froh sein, dass die Flughafenentgelte endlich eine Normierung erfahren, die längst notwendig ist.

Der Frau Bundesminister kommt dabei eine besondere Funktion zu. Als Aufsichts­behörde wird sie künftig bei der Festsetzung dieser Entgelte ein großes Mitsprache­recht haben, wenn aus diesem Nutzerausschuss, in den auch die Luftfahrtunter­nehmen eingebunden sind, die entsprechenden Vorschläge für die Entgelte kommen.

In Richtung Freiheitliche Partei: Transparenz und Kostenwahrheit stehen im Vorder­grund, und es sollte eigentlich auch im positiven Sinne im Vordergrund stehen, dass


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 101

der Flughafen Wien mit 21 Millionen Gästen und einer Steigerung von 7 Prozent allein im Vorjahr mit der Neuausrichtung des Skylink ein wirtschaftlicher Faktor ist, den Sie nicht erkennen. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Gerade uns ist das ein Anliegen, Herr Kollege Rädler!) 12 000 Beschäftigte auf diesem Flughafen – da hängen Existenzen dran!

Wenn wir nunmehr eine Regelung finden, die die wirtschaftliche Position dieses Flug­hafens stärkt, dann sollten wir eigentlich alle dafür sein, weil das eine positive Inves­tition der Länder Niederösterreich und Wien ist und auch ein gewichtiger Standort: der größte Arbeitgeber im blau-gelben Niederösterreich. (Beifall bei der ÖVP.)

13.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt gelangt Herr Abgeordneter Hell zu Wort. 2 Minuten. – Bitte.

 


13.09.36

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich vielleicht noch einmal einige Punkte zusammenfassen. Es geht um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten verlangt, gemeinsame Standards für Flughafenentgelte umzusetzen.

Hiebei handelt es sich um Entgelte, die die Flughafenbetreiber für Starts, Landungen und das Abstellen von Flugfahrzeugen, aber auch für die Abfertigung von Fluggästen und die Benützung von Fluggasteinrichtungen einheben dürfen oder sollen. Was zunächst als gängiges Gesetzgebungsverfahren vorgesehen war, hat sich mit der Zeit als doch relativ schwierige Aufgabe herausgestellt.

Ein Vorredner hat bereits darauf hingewiesen, dass es natürlich zwei sehr unter­schiedliche Verhandlungspartner gegeben hat: auf der einen Seite die Flughafen­betreiber, auf der anderen Seite die Flugverkehrsunternehmen, die natürlich alle eigene wirtschaftliche Interessen haben. Mit dem Gesetzentwurf ist es aber gelungen, die Interessen beider Partner sorgfältig und ausbalanciert, wie ich glaube, zu berück­sichtigen.

Luftverkehr kann nur dann effizient funktionieren, wenn beide Akteure in einer System­partnerschaft die optimal gestalteten Abläufe und einen wirtschaftlichen und sinnvollen Betrieb aufeinander abstimmen. Die Grundlage ist mit dieser Gesetzesvorlage gelungen.

Auf den Wirtschaftsstandort der großen Flughäfen wurde bereits eingegangen.

Ich betone hier noch einmal, dass mit diesem Gesetz ein transparentes Verfahren und gleiche Regeln für alle zur Umsetzung kommen, und ich ersuche Sie um Ihre Zustim­mung. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.11

13.11.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1728 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 102

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 

13.12.27 Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zur verlegten Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Gesetzentwurf in 1727 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Heinzl, Dr. Bartenstein, Dr. Moser, Dipl.-Ing. Deimek, Hagen, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Heinzl, Dr. Bartenstein, Dr. Moser, Dipl.-Ing. Deimek, Hagen, Kolleginnen und Kollegen, der die Änderung des Art. 2 zum Inhalt hat.

Wer diesen Änderungen beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vermeidung von Unfällen durch zeitliche Begrenzung der Dauer von Lkw-Überholvorgängen auf Autobahnen und Schnell­straßen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

13.14.23 7. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1730 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Seeschiffahrtsgesetz und das Bundesgesetz zur Erfüllung des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens von 1969 geändert werden (1746 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Keck. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 103

13.14.57

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Von der Luftfahrt zur Seeschifffahrt: In der Novelle des Seeschiffahrtsgesetzes geht es um die Neu­regelung der Führerscheine für Segel- und Motorboote auf dem Meer und um den formellen Rückzug Österreichs aus der kommerziellen Seeschifffahrt.

Was bedeutet die Neuregelung der Führerscheine für Segel- und Motorboote auf dem Meer? – Bisher war es so, dass staatlich anerkannte Prüfungen ein Monopol des Österreichischen Segelverbandes und des Motorboot-Sportverbandes für Österreich waren. Der Verfassungsgerichtshof hat das wegen Verletzung des Gleichheits­grund­satzes aufgehoben. Das heißt, neu wird jetzt werden, dass auch andere Organi­sationen außer dem ÖSV und dem MSVÖ die Anerkennung für die Prüfungen beim BMVIT beantragen können. Die Anerkennung einer Organisation durch das BMVIT erfolgt auf Basis von bestimmten Qualitätskriterien, die in § 15 des Seeschiffahrts­gesetzes festgelegt werden. Damit ist wirklich ein wichtiger Schritt gesetzt worden, um ein Monopol abzuschaffen.

Das Zweite ist der formelle Rückzug Österreichs aus der kommerziellen Seeschifffahrt. Meine Damen und Herren! Seit 1918 hat Österreich an und für sich keine Hochseeschifffahrt mehr, seit wir keinen Zugang mehr zu einem Hafen hatten. Wir hatten in Österreich ab den späten fünfziger bis in die siebziger Jahre ja eine eigene Reederei. Das war die Ister-Reederei mit vier Schiffen: die „Wienertor“, die „Linzertor“, die „Kremsertor“ und die „Buntentor“, die bis Ende der siebziger Jahre gefahren sind. Dann wurden auch diese Schiffe ausgeflaggt und die Reederei vergeben.

Es hat noch Schiffe gegeben, die unter österreichischer Flagge gefahren sind. Das waren drei Schiffe, die 2011 dann auch die Seeschifffahrt unter der österreichischen Flagge eingestellt haben.

Jetzt schaut es so aus, dass die EU uns zwingen würde, eine wirklich große und aufwändige staatliche Administration zu machen, wenn weiterhin Schiffe unter der österreichischen Flagge fahren würden. Das werden wir nicht machen, um eben etwas einzusparen. Daher wird sich Österreich formell aus der kommerziellen Seeschifffahrt zurückziehen und bei der Binnenschifffahrt bleiben. Ich denke, das ist ein richtiger Ansatz, auch im Zuge des Spargedankens. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

13.17.14

 


Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Kollege Keck hat ja als Profi das Thema, das wir heute besprechen, schon sehr professionell erläutert. Ich darf noch auf die Novelle des Seeschiffahrtsgesetzes eingehen.

Es ist schon angesprochen worden, dass seit Jahren kein Schiff mehr unter österreichi­scher Flagge fährt, und um dieses Genehmigungssystem aufrechtzuerhalten, wären hohe finanzielle und personelle Aufwendungen zu tragen. Dazu brauchen wir nicht mehr bereit zu sein, weil aus meiner Sicht für ein Binnenland, das Österreich ist, ein umfassendes Seerechtssystem an Sinnhaftigkeit verloren hat – daher auch der bereits angesprochene Rückzug Österreichs aus der Seeschifffahrt.

Interessant ist der zweite Teil dieser Novelle, nämlich eine verfassungskonforme Rege­lung von Befähigungsnachweisen für den Jachtsport auf See herzustellen. Das ist bereits angesprochen worden. Der Verfassungsgerichtshof hat aufgrund des Gleich­heits­gebotes die bisherige Regelung aufgehoben. Mit diesem Gesetz wird vielen Ver-


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einen und Unternehmungen die Möglichkeit geboten, als Prüfungsorganisationen aufzutreten. Was aus meiner Sicht wichtig ist, ist, dass auch entsprechende Rahmen­bedingungen für die Abnahme der Prüfungen erstellt werden. Es wird Regelungen für die Bestellung der Prüferinnen und Prüfer geben, es wird an einer neuen Prüfungs­verordnung gearbeitet, und es entsteht auch ein Lernzielkatalog.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Segelsport ist in Österreich sehr beliebt, und zwar nicht nur im Binnensport – nämlich auf unseren großen Seen in Österreich –, sondern auch im Mittelmeer. Bei der Vorbereitung war ich erstaunt zu erfahren, dass 10 bis 15 Prozent der Skipper auf dem Mittelmeer Österreicher sind, und dass wir daher mit zwischen 50 und 60 000 Menschen rechnen können, die jährlich im Mittel­meer unterwegs sind – eine interessante Zahl.

Was bringt diese Novelle für die interessierten Menschen? – Es wird einen abge­sicherten Qualitäts- und Prüfungsstandard geben. Das ist aus meiner Sicht sehr wichtig. Es wird auch eine entsprechende Genehmigung der Prüfungsordnung durch das Verkehrsministerium geben, die auch im Internet veröffentlicht werden muss. Auch die gesamte Prüfungsorganisation unterliegt dem Verkehrsministerium.

Zusammenfassend: Aus meiner Sicht gibt es ein größeres und besseres Angebot mit mehr Rechtssicherheit für die Menschen. Daher ist diese Novelle für mich positiv und zu befürworten. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Dr. Moser.)

13.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.20.43

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Ministerin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, auf der einen Seite entschlacken wir. Es gibt natürlich noch Menschen in Österreich, die Boote besitzen und nicht nur aus Reminiszenzgründen, sondern aus Überzeugungsgründen noch die Handelsflagge tragen – teilweise aus der Monarchie, teilweise aus der Nachkriegszeit. Es hat ja auch noch 30 Schiffe gegeben, die unter österreichischer Flagge auf den Weltmeeren unterwegs waren.

Aber: Das ist jetzt wirklich Vergangenheit, und wir sollten – das ist jetzt noch meine Anregung – nicht nur sozusagen den Rückzug aus allen Weltmeeren per Flagge vollziehen, sondern auch noch dieses, ich glaube, 15-seitige Seefahrtregister, das im Ministerium noch existiert, beseitigen. Darin sind noch verschiedene Gesetze und Verordnungen enthalten, die sich mit dieser Materie beschäftigen, wobei wir uns ja mit der Flagge gar nicht mehr auf diesen Meeren bewegen. Das sollten wir im Zuge dieser Beschlussfassung auch bereinigen – Entbürokratisierung wirklich auf allen Ebenen. Das ist die eine Sache.

Die andere Sache ist natürlich die positive Regelung des Führerscheines für Segler und Motorbootfahrer auf allen Weltmeeren. Herr Kollege Singer! Ich kann Ihnen versichern, dass wir nicht nur im Mittelmeer überproportional bei den Segel- und Motor­bootsportvereinigungen vertreten sind, sondern auch bei den Weltumsegelungen. Die Österreicherinnen und Österreicher stellen ein völlig überproportionales Kontingent aller Weltumsegler. Man sollte es nicht glauben, wir liegen noch vor den Deutschen und vor den Schweizern.

Nun, diese Prüfungssache ist jedenfalls völlig bereinigt. Es steht also nichts mehr im Wege, dass wir unsere Spitzenposition im Segelsportbereich weiterhin halten. Ich dan­ke der Ministerin und auch den Mitarbeitern im Ministerium für diese Gesetzgebung. (Beifall bei den Grünen.)

13.22



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 105

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


13.22.41

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Auch wir werden dieser Regierungsvorlage zustimmen, und zwar aus folgenden Gründen: Österreich zieht sich jetzt endgültig aus der Hochseeschifffahrt zurück. Nach der „Lucona“ versenken wir jetzt die Hochseeschifffahrt. „Wir“ nicht – das war jetzt ein Scherz. (Abg. Kopf: Das muss man dazusagen! – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir wissen, wer gemeint ist.

Wir finden es vernünftig, dass in der Hochseeschifffahrt ein Ende gesetzt wird, dass die letzte Beflaggung eingezogen wird, weil der Verwaltungsaufwand durch die Vorteile natürlich nicht aufgewogen wird und dabei nur Geld versenkt wird. Das ist in unserem Sinne, dass genug gezahlt ist, dass Verwaltungseinsparungen gemacht werden. Deswegen werden wir das auch unterstützen.

Das Zweite ist auch schon von meinen Vorrednern angesprochen worden. Mit diesem internationalen Befähigungsschein für Segel- und Jachtschiffe muss eine Lösung gefunden werden, damit eine klare Regelung getroffen wird, damit alle die gleichen Bedingungen haben, damit es keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen gibt. Das ist vernünftig, und deswegen werden wir dem Ganzen zustimmen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

13.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Auer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.24.08

Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Heute stehen ja drei Tagesordnungspunkte im Zusammenhang mit Verkehrsfragen auf der Tagesordnung, und da sieht man, dass unsere Verkehrsministerin wirklich der Chef im Ring ist, was diese Thematik anbelangt. Zu zwei Tagesordnungspunkten gibt es ein­stimmige Beschlüsse, bei einem einzigen Tagesordnungspunkt gibt es zwei Parteien, die meinen, dass sie dagegen stimmen müssen.

Wie gesagt, man sieht, dass unsere Ministerin ihr Ressort im Griff hat, bisher zu Land und auch in der Luft und ab heute auch auf hoher See. Das freut uns.

Zum Seeschifffahrtsregister, nur damit ich das vielleicht doch noch ins rechte Licht rücke: Es ist so rübergekommen, als wenn jetzt zum Beispiel ein Österreicher, der in Kroatien ein Boot hat – sagen wir einmal mit zehn Metern –, keine österreichische Flagge mehr hissen darf, obwohl er das möchte. Das steht ihm ja auch zu, und wir wollen auch, dass er das darf. Das darf er auch weiterhin, weil dieses Seeschiff­fahrtsregister – so heißt das, dieser sperrige Name – gilt nur für Schiffe und Boote bis 24 Meter. Das nur, damit das für die Zuschauer, die sich ja vielleicht in dem Gesetz nicht so genau auskennen, wie auch ich bisher, klar gestellt ist. Ich habe auch im Ausschuss einiges dazugelernt, was diese Thematik anbelangt.

Insgesamt kommen also zwei Punkte zur Neuregelung – das ist schon einmal gesagt worden, aber nur damit das noch einmal ganz klar herauskommt –: Es gibt eine Neu­regelung für die Führerscheine, und es kommt zu einem formellen Rückzug Öster­reichs aus der kommerziellen Seeschifffahrt. Das ist natürlich auch wichtig im Zusam­menhang mit der Tatsache, dass es EU-gesetzgebungsmäßig für uns sehr teuer kommen würde und administrativ große Kosten für etwas anfallen würden, das uns unterm Strich eigentlich nichts bringt. Wehmut ist in dieser Frage nicht richtungs-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 106

weisend für die Zukunft. Daher danke ich unserer Ministerin für ihren klaren Blick. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesministerin Bures: Danke, Josef Auer!)

13.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungs­punkt ist Herr Abgeordneter Tadler zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.26.36

Abgeordneter Erich Tadler (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir haben ja schon gehört, dass es höchste Zeit für diese Regierungsvorlage, für diese Regelung ist. Kapitän Keck beziehungsweise Kollege Keck – kein Pirat, sondern ein Sozialdemokrat – hat ja schon im letzten Ausschuss die letzten drei Schiffe, die noch unter österreichischer Flagge gefahren sind, quasi sehr fachlich und kompetent versenkt – nicht die „Lucona“.

Die hunderttausenden – das habe ich auch vom Kollegen Keck – Befähigungs­nachweise, die nicht immer wohl im Ausland erworben wurden, werden nun durch qualitätsvolle internationale Ausbildungsnachweise ersetzt.

Die internationale Bodenseeschifffahrt der Kollegen Walser und Hagen war nur kurz eine Themenverfehlung. Die gewerkschaftlichen Wogen, die negative Stellungnahme des ÖGB, wurden durch die Frau Ministerin aber dann bravourös geglättet.

Kollege Auer hat anschließend noch die drei verbliebenen beziehungsweise wieder­aufgenommenen Anträge sechs bis acht mit einem Tripel-Antrag – natürlich mit Unterstützung des Noch-Koalitionspartners ÖVP – im Papierkampf versenkt.

Ich werde zustimmen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

13.28

13.28.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1730 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist Einstim­migkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

13.28.498. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1636 d.B.): Ko­ope­rationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Norwegen (1747 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich mache darauf aufmerksam, dass dazu nur vier Redner zu Wort gemeldet sind.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 107

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer zu Wort. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt – Bitte.

 


13.29.21

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minis­terin! Hohes Haus! Mit dem Satellitennavigationssystem Galileo startet die EU einen neuen Innovationszyklus mit einer Vielzahl von potentiellen Anwendungen. Galileo ist eine gemeinsame Initiative der EU-Kommission und der EU-Weltraumagentur ESA und Teil des TEN-Verkehrsprojektes.

Im Herbst 2010 sind bereits die ersten Satelliten ins All gebracht worden, und bis 2020 sollen in regelmäßigen Abständen weitere folgen. Europa soll damit ein eigenes mo­der­nes, unabhängiges und globales Satellitennavigationssystem unter ziviler Kontrolle besitzen, das sich an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientiert und alle in der Land-, Luft- und Seefahrt relevanten Anforderungen der Benutzer abdecken soll.

Ziel ist, dass ein Angebot von fünf verschiedenen Navigationsdiensten zur Verfügung gestellt wird. Die ersten sind für 2014/2015 geplant. Die EU will mit diesem System beim Bereitstellen von zukunftsweisender Infrastruktur auf Augenhöhe mit anderen globalen Playern, wie zum Beispiel den USA, kommen. Durch die internationale Zusam­menarbeit soll daraus ein maximaler Nutzen gezogen werden.

Norwegen ist bereits seit der Anfangs- und Definierungsphase des Galileo-Programms einer der engsten Kooperationspartner außerhalb der EU und hat im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der Europäischen Weltraumorganisation politisch und technisch mitgewirkt. Es beherbergt bereits zwei wichtige Bodenstationen, die zum einwandfreien Funktionieren des Systems beitragen sollen, und beteiligt sich auch finanziell am Galileo-Programm.

Mit dem vorliegenden Abkommen wird die Teilnahme von Norwegen am Programm geregelt und die Stärkung der Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen wie Sicherheit, Ausfuhrkontrolle, Funkfrequenzen, Akkreditierung und Bodeneinrichtungen bezweckt. Norwegen verpflichtet sich außerdem mit diesem Abkommen, künftig gemeinschaftspolitische Maßnahmen zum Schutz dieses Navigationssystems mitzu­tragen.

Das BMVIT und die Ministerin unterstützen die Entwicklung von nachhaltigen tech­nologischen Lösungen und stärken damit die österreichische Position im inter­nationalen Wettbewerb. Alle fünf Fraktionen haben im Verkehrsausschuss diesem Staatsvertrag zugestimmt. (Beifall bei der SPÖ.)

13.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. 4 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


13.32.10

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Bei dieser Regierungsvorlage geht es um die Kooperation im Bereich der Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union, ihren Mitglied­staaten und dem Königreich Norwegen. Norwegen ist ja schon lange Partner beim Projekt Galileo und Mitglied der europäischen Raumfahrt. Hier steht vor allem im Vordergrund, dass Norwegen zwei wichtige Bodenstationen für dieses Galileo-Projekt hat, von denen aus man letztendlich auch die Kontrolle der Satelliten durchführen kann. Die Ratifizierung dieses Abkommens stärkt auch das gesamte EWR-Abkommen, und hier vor allem die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit, der Akkreditierung von Funkfrequenzen und der Ausfuhrkontrollen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 108

Das europäische Satellitennavigationssystem Galileo ist ja Teil des globalen Naviga­tions­satellitensystems. Hier ist es das Ziel der EU, die Bereitstellung dieser Tech­nologien vor allem in Richtung Zukunft für alle Teilnehmer zu erreichen, da wir hier international sehr starke Entwicklungen haben. Wir haben in den USA das GPS-System, in Russland das GLONASS-System und eben in der EU das Galileo-Projekt. Aber auch China, Japan und Indien betätigen sich sehr stark am Aufbau und an der Weiterentwicklung. Da müssen wir als Europäische Union klarerweise sehr stark in diese Richtung arbeiten, und da sind Partner wie Norwegen natürlich immer willkom­men.

Daher ist es auch das Ziel, im Galileo-Projekt einerseits zivile Ziele zu entwickeln, aber seit 2008 ist die Europäische Union andererseits auch befugt, die Erkenntnisse vom Galileo-Projekt für die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik zur Verfügung zu stellen. Das ist als ein wichtiger Schritt für die Sicherheit in Europa, aber auch für wirtschaftliche und zivile Ziele und für die Bevölkerung hervorzustreichen. Wenn wir da international so starke Bewegungen haben, ist es sehr gut, wenn wir diese Kooperation innerhalb Europas unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. 2 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


13.34.26

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Ministerin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich unterstützen auch wir dieses Abkommen, das ist ganz klar. Nur: Ich nehme eine Minute in Anspruch, um die Problematik irgendwie darzustellen; der Vorredner hat ohnehin schon darauf hingedeutet.

Es entwickeln sich weltweit unterschiedliche Satellitensysteme – die Amerikaner militä­risch führend. Natürlich besteht eine Notwendigkeit für Europa, dass wir ein ziviles Satellitennavigationssystem namens Galileo auch uns vorbehalten. Kosten­mäßig ist es ein relativ großer Brocken, muss man sagen. Wir investieren hier sehr viel, obwohl sich die wirtschaftliche Nutzung beileibe noch nicht irgendwie ergeben hat. Was meine Erkundigungen anlangt, ist noch völlig offen, in welchen Bereichen das etwas bringen wird. Momentan ist es ein riesiger Investitionsbrocken.

Die Deutschen haben auch das Lkw-Mautsystem darauf abgestimmt, mit allen Schwierigkeiten, die damit verbunden waren. Wir können das in Zukunft vielleicht auch für solche Technologien oder für solche Methoden heranziehen. Wir Grüne stehen dahinter, nur müssen wir uns gleichzeitig bewusst sein, dass es eine sehr teure Angelegenheit ist und dass wir in Konkurrenz zu großen Militärblöcken stehen. Da bereits China und Indien genannt worden sind: Ja, die machen das sicherlich aus militärischen Zwecken.

Es wäre angesichts einer globalisierten Weltwirtschaft sicher am sinnvollsten, wenn wir ein globales, weltweites Satellitensystem hätten. Das wäre billiger, effizienter, ökonomischer und wahrscheinlich auch friedlicher. Das wäre das eigentliche Ziel! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundes­minis­terin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.36.16

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe dem vorliegenden Gesetz ja schon zugestimmt, allerdings mit wesentlich mehr Optimismus,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 109

als Kollegin Moser das offensichtlich vorhat, nämlich deshalb, weil ich glaube, dass es gut ist, wenn ein zusätzliches Land dieses Kooperationsabkommen mit den EU-Mitgliedstaaten trifft.

Wir haben jetzt auch die gesamte Breite der Verkehrspolitik und Mobilitätsfragen gesehen. Wir haben nun einige Stunden diskutiert, von der Straße über die Schiene, über die Luftfahrt, bis zur Hochseeschifffahrt, und jetzt reden wir über die Weltraum­fahrt, ohne wirklich abzuheben, sondern trotzdem mit Bodenhaftung. Dabei ist es mir wichtig, zu sagen, dass eigentlich jeder von uns jeden Tag mit Weltraumtechnologien konfrontiert ist: Wir könnten nicht telefonieren, wir könnten nicht fernsehen; alle, die ein Navigationssystem im Auto haben. Unser Leben wird davon bestimmt. Wie am nächsten Tag das Wetter sein wird, wissen wir, weil es diese Technologien gibt.

Das Tolle am Galileo-Programm und daher auch das Positive, wenn sich weitere Länder innerhalb Europas dem anschließen, ist, dass es das erste globale Satelliten­navigationssystem mit friedlicher Nutzung ist, dass die Kontrolle nicht den Militärs unterstellt ist, sondern dass es ein globales Navigationssystem gibt, das ausschließlich unter ziviler Kontrolle steht. Das ist der Grund, warum ich es unterstütze. Aber ich unterstütze es auch deshalb, weil Österreich bei Weltraumtechnologien exzellente Forscherinnen und Forscher hat, exzellente Forschungsabteilungen, ob das bei der Firma RUAG ist, bei Siemens, ob das in außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie Joanneum Research ist, an der Technischen Universität Wien, an der Technischen Universität Graz, die hier wirklich exzellente wissenschaftliche und konkrete tech­nologische Arbeit leisten.

Es gibt daher ein bisschen Made in Austria bei der Weltraumtechnologie. Darauf können wir stolz sein. Und ich bin froh darüber, dass sich viele Länder in Europa der friedlichen Nutzung dieses Navigationssystems anschließen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. 2 Minu­ten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


13.38.40

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Wir beschließen heute die Umsetzung der Ratifizierung der Regierungs­vorlage: Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union und Norwegen.

Norwegen kooperiert schon seit Beginn eng mit der Europäischen Union beim Aufbau des Satellitensystems Galileo. Das Land Norwegen beherbergt zwei wichtige Boden­stationen, die zum einwandfreien Funktionieren dieses Systems beitragen werden. Norwegen verpflichtet sich in diesem Abkommen, künftig gemeinschaftspolitische Maß­nahmen zum Schutz der europäischen GNSS-Programme EGNOS und Galileo mitzu­tragen. Es wird sich auch künftig am Galileo-Programm und an der Finanzierung des Ganzen im Rahmen des EWR-Abkommens beteiligen.

Ich glaube, das ist notwendig. Wir sehen darin eine klare Verbesserung. Wir sehen es nicht so pessimistisch, wir sehen es optimistisch, Frau Minister. Das BZÖ ist eine Zukunftspartei. (Heiterkeit des Abg. Riepl.) Hier steckt Zukunft drinnen, und hier sind wir dafür, dass nicht nur wir zahlen, sondern auch andere mitzahlen. Deswegen werden wir dem gerne zustimmen. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

13.39

13.39.40

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 110

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1636 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dass die dänische, bulgarische, englische, estnische, finnische, französische, griechi­sche, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portu­gie­sische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechi­sche, ungarische und norwegische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und inter­nationale Angelegenheiten aufliegen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

13.41.17 9. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1729 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundes­ministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (1755 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Gradauer. Wunschgemäß sind 4 Minu­ten Redezeit eingestellt. – Bitte.

 


13.41.48

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen auf der Regie­rungs­bank! Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen, ich komme aus der Privatwirtschaft; ich habe bei der gestrigen Sitzung des Budgetausschusses ein sehr mulmiges Gefühl gehabt. Immerhin geht es bei dem Gesetzentwurf um Investitionen und Finanzierungen im Ausmaß von 32 Milliarden €, und das ohne konkrete Erklärung und ohne die dazu notwendigen Rahmenpläne. Es war Frau Minister Fekter anwesend – leider nicht die Frau Verkehrsministerin, möglicherweise hätte sich gestern diese Diskussion sonst anders ergeben.

Aber: Einfach so sollen wir zustimmen, ohne Information über gewaltige Beträge, die bis ins Jahr 2065 zurückgezahlt werden – eine Blankovollmacht, die man von uns Abgeordneten im Budgetausschuss verlangt hat. Das ist mit uns, meine Damen und Herren, mit der FPÖ nicht zu machen! Das ist unverantwortlich, das ist unkauf­männisch, und das ist auch den Steuerzahlern nicht zumutbar. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich denke aber, dass nicht nur mir und uns mulmig zumute war, sondern auch der ÖVP. Ich verweise auf die beantragte namentliche Abstimmung und die Ergebnisse, von jedem Einzelnen abgefragt, hießen „Na ja!“ mit Bauchweh. Ein Abgeordneter hat sogar mit Nein gestimmt, das ist schon beachtlich. Ich habe mich darüber gewundert, dass man dem Vertagungsantrag, der gestellt worden war, nicht zugestimmt hat.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 111

Frau Bundesminister Fekter! Auch Ihnen war bei dieser Entscheidung nicht wohl, das habe ich gemerkt. Herr Stummvoll hat sich ebenfalls entsprechend geäußert. Erst als Klubobmann Kopf gekommen ist, ist die Geschichte ins Laufen gekommen. Das ist das Dilemma dieser Bundesregierung – ich habe gehört, weil es vorher ein Match Land­wirtschaft gegen ÖBB gegeben hat! Letztlich geht es darum, dass immer der Steuerzahler der „Tintinger“ ist; immer ist der Steuerzahler der Dumme und muss das bezahlen. Mit uns Freiheitlichen, meine Damen und Herren, nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Beide Bereiche – auf diesem Standpunkt stehe ich – müssen reformiert werden. Ich habe ein bisschen Angst bekommen, als ich von Frau Bundesminister Fekter erfahren konnte, dass die Verbindlichkeiten der ÖBB von derzeit 18 Milliarden bis zum Jahre 2017 auf 27 Milliarden € ansteigen werden. Da muss es einem schwummelig werden, denn das sind Beträge, die gigantisch sind – und irgendwann müssen sie ja zurückgezahlt werden!

Es fragt sich: Gibt es denn nichts Besseres in Europa, mit dem man es vergleichen könnte? – Ja, das gibt es: mit der Schweizer Bahn. Die Schweizer Bahn – und da geht es um die Produktivität dieser Einrichtung – erbringt mit 27 000 Mitarbeitern dieselbe Leistung wie die Österreichischen Bundesbahnen mit 42 000 Mitarbeitern. (Abg. Haberzettl: Völliger Blödsinn!) – Das ist kein Blödsinn! Da brauchen Sie nur daran zu denken, Herr Haberzettl: Im ORF-„Report“ ist das vor zirka 14 Tagen genau dargestellt worden.

Ein wesentlicher Punkt dabei ist auch der, dass die Schweizer bei der Bundesbahn keine Beamten, sondern normale Angestellte sind, die mit 65 Jahren in Pension gehen. Bei Ihnen sind es die Leute, die mit 52 Jahren gehen, Herr Haberzettl! (Abg. Haberzettl: Das ist ja so dumm ...!) Dieser Unfug muss einfach aufhören. Das kann man nicht abwälzen auf die anderen Beschäftigten in Österreich. (Abg. Krainer: Aber seit 1995 ist auch jeder neue ÖBBler ...! – Weitere Zwischenrufe.)

Es geht auch um die Qualität der Bundesbahn. Die Schweizer fahren pünktlich, ver­lässlich, komfortabel. Ich glaube, wenn die Westbahn in der Schweiz anfangen würde, hätte sie dort keine Chance, denn die Schweizer sagen: Das ist meine Bahn, und mit der Schweizer Bahn fahre ich! Da sind wir bei den ÖBB noch weit weg.

Die Staatsfinanzen in der Schweiz sind ja, wie bekannt, sehr, sehr gut in Ordnung. Die Verschuldung liegt bei 40 Prozent – in Österreich, inklusive ASFINAG und ÖBB, bei 85 Prozent!

Da Sie, Frau Bundesminister Fekter, heute darüber jubiliert haben, dass wir so glück­lich über den Abschluss mit der Schweiz sind, möchte ich doch immer wieder auf das Gesamtergebnis hinweisen – 2011 liegt ja vor –: Wir haben 5 Milliarden mehr an Steuern abkassiert, die Ausgaben sind gleich geblieben; von Sparen also überhaupt keine Rede! Es ist nur abkassiert worden. Das ist der falsche Weg, meine Damen und Herren – nicht mit uns! (Beifall bei der FPÖ.)

13.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.47.11

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Meine beiden Damen auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Wir haben erst gestern im Budget­ausschuss die vorliegende Gesetzesvorlage diskutiert. Ich gebe gerne zu, da hat es gewisse Irritationen gegeben – Irritationen in zweifacher Richtung: einmal, weil wir hier zweifellos eine gewisse Schnittstellenproblematik im Parlament zwischen Verkehrs-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 112

ausschuss und Budgetausschuss haben, andererseits aber auch, weil wir uns doch in einem gewissen Spannungsverhältnis zwischen Regierung und Parlament befinden.

Wir haben einen Plan, der eigentlich einer Anregung des Rechnungshofes entspricht, über die Vorbelastungen aus der Infrastruktur der ÖBB für die nächsten Jahre bekom­men. Da steht drin: Vorbelastungen aus Investitionen dieses Jahres so viel, aus jenem Jahr so viel, aus dem Jahr so viel – und sonst nichts. Das alles geht zurück auf einen Rahmenplan der Regierung, der Verkehrsministerin, und natürlich war jetzt diese Situation da: Wer nicht Mitglied des Verkehrsausschusses ist, ist über diese Dinge nicht informiert gewesen.

Da war eine breite Meinung, und ich habe mich der Meinung vor allem auch von Frau Gabriela Moser angeschlossen, die das als Erste vorgebracht hat: Es kann ja eigentlich nicht sein! Wenn ein Parlament selbstbewusst ist, dann kann es nicht sein, dass die Regierung Rahmenpläne in Milliardenhöhe macht, die das Parlament nicht kennt – und dann heißt es: Ihr beschließt jetzt diese Milliarden für das Budget! Das kann es wirklich nicht sein.

Daher haben wir dann nach interner Beratung und nach Sitzungsunterbrechung – das sage ich ganz offen, diese hat sich einfach nicht vermeiden lassen – gemeint, wir wollen, da wir ja diesmal vor allem den Rahmenplan 2012 bis 2017 beschließen und im Herbst dieses Jahres schon wieder den nächsten Rahmenplan beschließen, 2013 bis 2018, ab der nächsten Sitzung, ab Herbst im Budgetausschuss beides haben: Wir wollen den Rahmenplan haben, und wir wollen dann auch die entsprechenden Vorbelastungen aufgrund des Rahmenplans beschließen können.

Aber dass wir sozusagen nur die Milliarden durchwinken, die irgendwo in einem Rah­men­plan der Regierung enthalten sind – ich glaube, das geht nicht, wenn man da als Parlament selbstbewusst ist. Er ist heute leider nicht da, aber ich appelliere da auch an Klubobmann Josef Cap, der immer sagt: Bitte, Parlament neu heißt größeres Selbst­bewusstsein! Wir haben erst jetzt wieder – ich war gerade vorhin bei der Frau Präsidentin – auch einen Akt des Selbstbewusstseins gesetzt, indem wir einen eigenen Budgetdienst im Parlament einrichten wollen.

Wenn man selbstbewusst ist als Parlament, dann muss man sagen, dass das zusam­mengehört, dann wollen wir im Parlament beides haben: Wir wollen den Rahmenplan für die notwendigen, wichtigen infrastrukturellen Maßnahmen haben – wir bekennen uns alle zur Infrastruktur, gar keine Frage, das ist ganz wichtig, auch für den Wirt­schafts­standort Österreich –, um als Parlamentarier nicht nur Milliarden durchzu­winken. Wir wollen hier den Rahmenplan samt seinen finanziellen Konsequenzen besprechen. Das war unsere Position. Daher werden wir heute als ÖVP-Fraktion zustimmen, aber ab Herbst muss dem Parlament beides vorliegen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.50


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.50.32

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Werte Ministerinnen! Meine Damen und Herren! Kollege Stummvoll hat bereits auf die äußerst schwierige Situation im Budgetausschuss hingewiesen. Erstmalig war für mich gestern spürbar, dass Abgeordnete in ihrer vom Klubobmann beziehungsweise von der Bundesre­gierung vorgegebenen Meinung zu schwanken und selbständig zu überlegen began­nen. Mein langjähriger argumentativer Einsatz dürfte da vielleicht doch auf fruchtbaren Boden gefallen sein.


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Aus der Budgetdiskussion ist Ihnen vielleicht noch in Erinnerung, dass ich Ihnen damals eine Graphik, die der Rechnungshof erstellt hat – ich habe sie zusätzlich noch eingefärbt und dadurch verbessert –, vorgelegt habe. (Die Rednerin stellt eine Tafel mit Graphiken vor sich am Rednerpult auf.) Es sollte verdeutlicht und bewusst gemacht werden, in welche Dimensionen die sogenannten Vorbelastungen für Infrastrukturin­ves­titionen reichen, welche Schuldenberge sich da auftürmen.

Zusätzlich habe ich damals noch gezeigt, dass auch die ÖBB ihren Beitrag zur Tilgung des Investitionsaufwandes für diese Megaprojekte zu leisten haben. Dieser in der Graphik violett eingefärbte Bereich, der auf die ÖBB entfällt, ist noch in keiner Weise durch irgendwelche Einnahmen abgedeckt.

Ich habe Ihnen das damals gezeigt, und Ihnen ist klargeworden, dass das eine Megabelastung ist. Ich habe sowohl die Frau Verkehrsministerin als auch die Frau Finanzministerin immer wieder ersucht, mir zu sagen, wie diese budgetär abgedeckt werden soll. Gestern hat mir die Frau Finanzministerin geantwortet: Durch den Steuer­zahler. – Ja, aber durch welche Steuereinnahmen? Durch welche Steuereinnahmen sollen in Zukunft jährlich Beträge zwischen 1,2 Milliarden, 1,3 bis zu 2,2 Milliarden € zusätzlich zu dem, was sowieso schon für die ÖBB gezahlt wird, aufgebracht werden? Das gilt insbesondere für die Jahre 2021 bis 2043. Dazu müssen Sie dann noch die Inflation rechnen. (Abg. Krainer: Umgekehrt! Die Inflationsrate können Sie abziehen!)

Jetzt kommt von Seiten des Finanzressorts noch die Information, dass die Hälfte die­ses Annuitätenberges – die Hälfte! – nur Zinsen sind, die eine Hälfte ist Tilgung, die andere Zinsen. Daran verdienen also erstens die Bauindustrie, zweitens die Finanz­industrie, die Banken, und wir wissen bis heute nicht, welche Einnahmen dazu herangezogen werden sollen, um das zu bezahlen.

Jetzt zeige ich Ihnen die Kehrseite des Ganzen – ich habe mir das ja extra überlegt –, nämlich den Rahmenplan, den Herr Kollege Stummvoll bereits angesprochen hat. (Die Rednerin dreht die am Rednerpult aufgestellte Tafel um.)

Ich nehme dazu eine Variante, die die ÖBB selbst im Jahr 2006 dargestellt haben und die bis ins Jahr 2011 reicht. Damals haben sie eine Bewertung der einzelnen Projekte vorgenommen. Rot steht dabei für betriebswirtschaftlich sinnlos, vom Kundenstand­punkt her unnötig und von der Finanzierung her problematisch. (Abg. Dr. Rosenkranz: Ist das jetzt eine politische Wertung?) Das ist die Wertung, die die ÖBB selbst vorgenommen haben!

Die roten Zonen zeigen, dass sich diese Projekte betriebswirtschaftlich nie rentieren werden, keinen zusätzlichen Kundennutzen bringen und zu allem Überfluss auch noch finanziell höchst problematisch sind. Genau das wird dem Parlament immer vor­enthalten; ich habe mir das sozusagen hinter den Kulissen organisieren können. Diese unnötigen Investitionen sind die Kehrseite dieses Schuldenbergs. (Die Rednerin wen­det die Tafel wieder.)

Darum wollte ich Ihnen das hier jetzt noch einmal vor Augen führen. Man kann es drehen und wenden, wie man will (die Rednerin vollführt diesen Vorgang mit der Tafel – Abg. Rädler: Schön gemacht!), wir bekommen wieder ungedeckte Schecks für eine Rechnung, die beginnend unter Schwarz-Blau mit Forstinger, mit Gorbach auf Druck der Bundesländer aufgemacht wurde, weil Verkehrsprojekte in den Rahmen­plan aufgenommen wurden, die betriebswirtschaftlich, vom Kundennutzen her und finanzierungsmäßig rot sind. Das werden wir dann – das ist ja der Beschluss heute – bis in die 2070er Jahre zurückzuzahlen haben. Das bereitet der Finanzministerin nicht nur schlaflose Nächte, es ist nicht nur mordsschmerzhaft – ein wortwörtliches Zitat aus der gestrigen Sitzung –, diese sich über viele Jahre erstreckende Rückzahlung ist vor allem auch ökonomisch und budgetpolitisch ein Wahnsinn.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 114

Man muss auch damit rechnen, dass man ab dem 25. Jahr für Instandhaltung und Reparaturen schon wieder Geld benötigt. Das bedeutet, man benötigt bereits wieder zusätzliches Geld, während man die ursprüngliche Investition noch zurückzahlt. Damit wächst ein Schuldenberg an, der nicht mehr bewältigbar ist. Das verursacht bei mir großes Bauchweh, und darum bin ich auch froh, dass in der ÖVP in dem Punkt endlich auch die Alarmsirenen schrillen, weil man sehenden Auges ein derartiges Finanzie­rungsrisiko eingeht. Ich hätte gar nichts dagegen, dass wir das bauen, wenn wir es uns leisten könnten. Es gibt jedoch keine Gegenfinanzierungsvorschläge!

In der Schweiz gibt es eine Gegenfinanzierung; wir haben sie nicht. Wir würden 2 Prozent Mehrwertsteuererhöhung benötigen, um diesen Schuldenberg zu bedienen. Mir fällt sonst nichts ein. Wollen Sie das? – Ich will das nicht, denn das wäre sozial höchst ungerecht. (Abg. Kopf: Jetzt haben wir schon gedacht, Sie wollen das!)

Ich leide darunter, dass genau das, was jetzt endlich erkannt worden ist, immer hinter dem Rücken des Parlaments vor sich geht. Darum bin ich ja dafür, dass wir endlich einmal die Rahmenpläne diskutieren, dass wir die Investitionen in die Infrastruktur diskutieren, dass wir einmal die Kosten/Nutzen-Relation bedenken.

Abschließend will ich noch ein paar Beispiele anführen: Durch diese rot eingefärbten Investitionen bleiben andere auf der Strecke. Viele von Ihnen pendeln vielleicht sogar auf der Südbahnstrecke nach Wien. Dort brauchen wir verstärkte Kapazitäten, dort brauchen wir an sich eine viergleisige Variante und zusätzlich die Pottendorfer Linie. Das wird aber just nicht gebaut! (Abg. Krainer: Sicher doch!) – Nein, der Ausbau der Pottendorfer Linie ist verschoben worden, und das wird nicht gebaut. (Abg. Krainer: Doch, sie ist im Ausbauplan enthalten! Es gibt jedoch eine grüne Bürgerinitiative, die sich gegen die Trassenführung wehrt!) – Ja, das wird sich regeln lassen. Wir brauchen auf der Südbahn mehr Kapazität. (Abg. Krainer: Wir leben in einer Demokratie! Sollen wir da einfach drüberfahren?!) Uns nutzt es gar nichts, wenn es irgendwo im Süden Österreichs zusätzliche Tunnel gibt, wenn die Pendlerinnen und Pendler im Zug gar keinen Platz mehr finden, weil die Strecke voll ausgelastet ist. Dort gehört Geld hin! (Beifall bei den Grünen.)

Genauso in die Elektrifizierung und Verbesserung der Strecke Gänserndorf – Marchegg – Bratislava. Es gibt ein Vorziehen eines ersten Teilstücks, Frau Ministerin. Das haben Sie gestern auch zu Recht angeführt. Dann hakt es allerdings wieder.

Gestern war ein slowakischer Journalist bei mir, der gesagt hat, dass er an sich mit dem Zug fährt, weil das kalkulierbar ist. Es ist nur so, dass momentan auf dieser Strecke kein Zug fährt. Er hat erst im Bahnhof Bratislava erfahren, dass es derzeit keine Zugverbindung auf der gängigen Strecke über Marchegg gibt. Ich weiß nicht, aufgrund welcher Bauarbeiten oder sonstiger Dispositionen das momentan so ist. Er zum Beispiel bräuchte dringend diese Strecke, genauso wie umgekehrt auch Menschen, die von Wien nach Bratislava fahren wollen. Es geht um eine Verbindung zwischen europäische Metropolen!

Stattdessen füttern wir die Bau-, insbesondere die Tunnelbauindustrie und die Banken­welt mit Projekten, die rot sind und uns diesen Schuldenberg bescheren. Unsere Zustimmung dafür haben sie noch nie gehabt, und dabei wird es bleiben. Wir wollen eine sinnvolle Diskussion! Der Ansatz Stummvolls kommt leider zu spät. Ich könnte Ihnen noch zahlreiche Unterlagen mit grünen Strecken zeigen, mit Strecken also, die sich in dreifacher Hinsicht rentieren, aber mir bleibt leider keine Zeit mehr dafür. Darum sollen wir auch dringend einmal die Verschränkung Budget- und Verkehrsausschuss vornehmen, damit Investitionen in die Schiene, für die ich ja prinzipiell immer wieder


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 115

plädiere, auf sinnvolle Art und Weise erfolgen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Linder.)

13.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. 4 Minu­ten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.58.58

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Verehrte Damen aus der Regierungsmannschaft! Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastung geschaffen, die durch Infrastrukturinvestitionen von jetzt bis zum Jahr 2017 und die ausgelösten Annuitäten bis zum Jahr 2066 entstehen.

Eine solche Transparenz und Offenheit hat es in diesem Hause bezüglich Infrastruktur im Schienenbereich noch nie gegeben. Grundlage dafür ist der am 27. März 2012 im Ministerrat beschlossene ÖBB-Rahmenplan mit Wirkungszeit von 2012 bis 2017. 12,8 Milliarden € werden in den Infrastrukturausbau investiert. Und ich betone ausdrücklich, dass das ein Schieneninfrastrukturausbau ist, der allgemein zugänglich ist. Das ist kein Hobby, dem nur für die ÖBB gefrönt wird.

Ich möchte einige Details aus der Planung herausgreifen, damit Sie auch wissen, was Sie nicht wollen. Sie wollen nicht die Fertigstellung des viergleisigen Westbahnausbaus zwischen Wien und Wels samt Güterzugumfahrung Sankt Pölten und auch nicht die Unterinntalstrecke. (Abg. Dr. Moser: Es geht da nicht ums Wollen! Wollen würden wir vielleicht schon, nur können wir es uns nicht leisten!) Sie wollen den Bau des Brenner-Basistunnels nicht. Sie wollen die Errichtung des Südbahnsystems nicht, das Sie ja urgieren, Frau Kollegin Moser, mit dem Bahnhof Wien.

Der Ausbau der Pottendorfer Linie ist geplant. Der Baubeginn des Semmering-Basistunnels ist geplant, wie immer man dazu auch stehen mag. Der Bahnhofumbau Graz und die Weiterführung des Koralmtunnels ist in dieser Zeitspanne geplant. Es ist geplant der Streckenausbau zwischen Graz und Spielfeld. Darüber hinaus sollen 100 Bahnhöfe und Haltestellen neu gebaut beziehungsweise modernisiert und barriere­frei gestaltet werden. Es ist geplant, die Summerauerbahn auszubauen. Es ist geplant, in dieser Zeit vier große Güterterminals zu erweitern oder neu zu errichten, und es ist geplant, qualitätssichernde beziehungsweise verbessernde Maßnahmen im Bestandsnetz durchzuführen, um dessen hohe Qualität aufrechtzuerhalten. Sagen Sie der Bevölkerung: Sie wollen das nicht! Dann können wir auch jede Menge aus diesem Investitionsvolumen streichen.

Geschätzte Damen und Herren! Auch die volkswirtschaftliche Bedeutung, die Frage des Wirtschaftsstandorts Österreich kommt mir bei der Erörterung des Ausbaus der Schieneninfrastruktur einfach zu kurz. Bei der Umsetzung des Rahmenplans führt der positive Effekt von 48 000 Arbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten gerechnet ab Inbetrieb­nahme zu einem steuerlichen Rückfluss von circa 25 Prozent – da sind Sozialver­sicherungsabgaben und Steuern eingerechnet – und einem Nutzen-Kosten-Quotienten von 0,8 Multiplikator. (Abg. Dr. Moser: Aber nicht beim Tunnelbau!)

Zum Effekt der Betriebsphase kommt noch der Effekt der Bauphase, der ja noch viel stärker, allerdings auch zeitlich limitiert ist, hinzu. 1 Milliarde € Investitionsvolumen sichert zwischen 15 000 und 17 000 Arbeitsplätze. Das heißt, in der Umsetzungsphase des Rahmenplanens reden wir von 30 000 bis 35 000 Arbeitsplätzen durch die jetzt geplanten jährlichen Investitionen. Ein steuerlicher Rückfluss, Abgabenrückfluss in der Höhe von 55 Prozent wird von den Fachleuten geschätzt und ein Nuten-Kosten-Quotient von 1,3. (Abg. Dr. Moser: Aber nicht beim Tunnelbau!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 116

Rechne ich die Bauplanung, die Bauphase und die Umsetzungs- und Betriebsphase zusammen, ergibt das einen Abgabenrückfluss von 80 Prozent, Kollegin Moser, und einen Nutzen-Kosten-Quotienten von 2,1. Nennen Sie mir bitte eine andere Investition in der Republik, die solche Werte aufweisen kann! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Moser: Das stimmt ja alles nicht!)

Eines möchte ich noch betonen: Die Finanzmittel werden nicht nur für den Neubau verwendet, sondern auch für die Erhaltung und den Ausbau des Bestandsnetzes und auch für den Bereich der Privatbahnen. Das sind dieselben Investitionen wie auch für die ÖBB.

Das ist ein absolut sinnvoller Weg, handelt es sich doch um langfristige Investitionen, und mit diesen langfristigen Investitionen ist letztendlich ein bleibender Wert, eine Wertsteigerung für die Republik Österreich verbunden. Darum ist es ein sinnvoller und richtiger Weg. (Beifall bei der SPÖ.)

14.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kaufmann-Bruckberger. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.04.04

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Damen der Bundesregierung! Hohes Haus! Wie man von Seiten der SPÖ und der ÖVP mit den Milliarden € für die Schieneninfrastruktur umgeht, das ist wirklich inakzeptabel. Sie legen uns eine Regierungsvorlage vor, die als Basis einen Rahmenplan hat. Dieser Rahmenplan wurde zwar im Ministerrat beschlossen, aber dem Nationalrat nicht vorgelegt beziehungsweise auch nicht zur Kenntnis gebracht. Sie wollen heute eine Gesetzesvorlage beschließen, die von uns mitgetragen werden soll, und ich kann Ihnen schon sagen: Das BZÖ wird diese mit Sicherheit nicht mittragen. (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, Sie wollen heute 33 Milliar­den € für Infrastrukturprojekte bis 2017 freigeben, und eigentlich wissen Sie gar nicht, wofür diese Gelder überhaupt verwendet werden, welche Projekte da dahinterstehen. (Abg. Krainer: Das stimmt doch nicht! Wir wissen es! – Abg. Weninger: Haberzettl hat sie ja gerade aufgezählt!) – Ja, Sie wissen es, aber wir wissen es leider nicht. (Abg. Krainer: Schauen Sie doch einfach einmal auf der Website des BMVIT nach!) – Ja, gestern war das noch nicht drauf, Kollege Krainer.

33 Milliarden €, Geld der Österreicher und Österreicherinnen, Gelder, die bis 2066 verplant sind, 33 Milliarden € ohne Zinsenberechnung. Herr Kollege Krainer! Sie haben gestern im Ausschuss gesagt, dass es sicherlich das Doppelte ausmachen wird.

Herr Kollege Krainer, Sie schreiben auch in einer Presseaussendung: Transparenz und Klarheit für Infrastrukturinvestitionen. Ich sage Ihnen etwas: Ich stimme Ihnen da zu, voll und ganz, aber wo ist der Rahmenplan? Wo ist die Vorlage, was mit diesen 33 Milliar­den geschehen wird? Wo bleibt die Transparenz und die Klarheit? Hier sind sie jedenfalls nicht! (Beifall beim BZÖ.)

Die Damen und Herren von der ÖVP haben gestern im Ausschuss auch große Bedenken geäußert, diesem Entwurf zuzustimmen, ohne in Kenntnis des Plans zu sein. Nur einer von Ihnen hat den Mut gehabt, seinen Bedenken nachgegeben und mit der Opposition gegen diese Regierungsvorlage gestimmt. Leider Gottes ist Kollege Maier jetzt nicht da, denn sonst könnte er seinen Unmut auch hier einmal zum Ausdruck bringen. (Abg. Krainer: Er ist da!) – Entschuldigung! Ich habe Sie nicht gesehen. Es wäre schön, wenn Sie sich noch auf die Rednerliste setzen lassen können. Dann könnten Sie auch da einmal so richtig Luft ablassen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 117

Meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, Sie beschließen heute 33 Milliarden €, ohne eigentlich zu wissen wofür, für welche Projekte im Detail. Wir wissen nicht, ob die Kalkulationen stimmen, wir wissen auch nicht, ob es zu Kostenüberschreitungen kommen wird.

Meiner Ansicht nach hat Verantwortungslosigkeit nur einen Namen, und der ist Rot-Schwarz. (Beifall beim BZÖ.)

14.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.07.19

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen auf der Regierungsbank! Selbstverständlich wollen wir alle eine gut funktionierende und moderne Infrastruktur, und dazu gehört auch der Schienenverkehr. Eine gute Infra­struktur bedeutet Arbeitsplätze, bedeutet Mobilität und bedeutet auch Lebensqualität. Wenn wir heute diesen Finanzplan beschließen, dann geht es darum, dass die Instandhaltung gesichert ist, dass aber auch Investitionen gesichert sind, und das erfordert eben erhebliche Finanzmittel.

Grundlage ist laut Gesetz ein sechsjähriger Rahmenplan, der die beabsichtigten und im Bau befindlichen Maßnahmen definiert. Der Unterschied zu dem, was in der Vergan­genheit üblich war, ist, dass wir jetzt beim Finanzplan über längere Zeiträume reden und nicht nur eine Vorausschau auf fünf Jahre machen. Es ist eigentlich gut so, dass wir das so machen.

Ich bin allerdings der Meinung, dass man die Art der Finanzierung doch überdenken sollte, denn derzeit reden wir über solche Zeiträume, dass unter Umständen Projekte schon wieder zu sanieren sind, wenn sie noch gar nicht einmal abbezahlt sind. Ich stehe zu sinnvollen Investitionen, aber die Kosten müssen überschaubar bleiben, und wir dürfen diese Investitionen nicht von unseren Kindeskindern bezahlen lassen.

Ich darf auch Kritik daran üben – das haben Redner der Opposition teilweise schon getan –, dass wir im Ausschuss gestern nicht die Informationen über diesen Rahmen­plan, der ja vom Ministerrat beschlossen worden ist, hatten. Ich wünsche mir, dass wir in Zukunft diesen Rahmenplan als Grundlage für unsere Diskussion haben, wenn wir das im Budgetausschuss beschließen sollen. Vielleicht haben die Verkehrs­ausschuss­mitglieder diese Projekte gekannt, wir als Budgetausschussmitglieder aber eben nicht. Und da wünsche ich mir, dass es in Zukunft so sein wird, dass der Rahmenplan mit einem beigefügten Zeitplan, was die Umsetzung betrifft, gemeinsam mit der Be­deckung der Finanzierung diskutiert wird.

Und ein Letztes noch: Wir beschließen ja auch Zuschüsse für gemeinwirtschaftliche Leistungen, und da wünsche ich mir auch eine Gleichbehandlung.

Ich kenne keine anderen Bereiche, wo die Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen immer noch als Ermessensausgaben behandelt werden; und diese hier im Bereich der Bahn eben nicht. Darüber sollte man auch einmal diskutieren. (Abg. Krainer: Das steht im Gesetz drin, das sind ja gesetzliche Verpflichtungen!)

Wir werden das ganz sicher gemeinsam diskutieren, Herr Kollege Krainer, wo Leis­tungen Gegenleistungen erfordern und diese erbracht werden, dann werden wir das sicher auch diskutieren. Man kann auch diskutieren, ob man die gemeinwirt­schaftlichen Leistungen bei der Bahn vielleicht einmal ausschreiben sollte, das wäre sicherlich auch ein Ansatz, den man diskutieren könnte. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Haberzettl: Wie in der Landwirtschaft!)

14.10



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 118

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. 4 Minu­ten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.10.47

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Vorweg, wenn heute in der Früh Abgeordneter Stummvoll ganz vollmundig am Rednerpult gesagt hat, bitte habt Vertrauen in unsere Finanzministerin, so, glaube ich – wenn wir uns an den gestrigen Budgetausschuss erinnern und die Aussagen der ÖVP-Abgeordneten dazu herneh­men –, ist das Vertrauen in die Ministerin sehr, sehr enden wollend. Denn der eigenen Regierungs­vorlage nicht zustimmen zu wollen und mit Bauchweh zustimmen zu wollen und nur aus Koalitionsräson zustimmen zu wollen – ich denke, wenn Sie von uns verlangen, wir sollen Vertrauen haben, wenn Sie es selbst nicht in Sie haben, Frau Minister, dann ist das ein sehr weit hergeholtes Verlangen.

Wir sind nicht gegen die Infrastrukturprojekte, wir Freiheitlichen stehen hinter den Projekten (Bundesministerin Bures: Dann müsst ihr zustimmen! – Abg. Krainer: Aber zahlen wollt ihr nicht!), aber es kann nicht sein, dass auf Regierungsebene ein Infrastrukturplan beschlossen wird, wir hier im Parlament ohne Diskussion Milliarden zustimmen sollen, 33 Milliarden € auf den Tisch legen sollen, ohne diesen Infrastrukturplan zu kennen oder vorgelegt zu bekommen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.) Allein die Tatsache, dass Sie mit Kollegin Moser heute über grundlegende Themen diskutieren, ob ein Projekt zurückgestellt wird, wie weit es zurückgereiht wird, ich glaube, das ist sehr hinterfragenswert.

Wenn gestern im Ausschuss Kollege Stummvoll betonte, dass auch er den Plan nicht kennt, dass auch er keine Ahnung hat, wie dieser Infrastrukturplan aufgebaut ist, welche Projekte zurückgereiht werden, welche Projekte wann drankommen, und wenn die Frau Kollegin Moser sagt, wenn man ein bisschen Beziehungen hat, auf legalem und illegalem Weg bekommt man den Plan vielleicht irgendwo, damit man hinein­schauen kann, und wenn Kollege Ferry Maier sagt, ich habe ein paar Mal einen Plan gekriegt, aber der dient eigentlich nur der Verschleierung, weil jedes Mal alles anders dargestellt wird, so, glaube ich, ist das beschämend, dass man hier im Parlament etwas beschließt, wo führende Leute aus dem Parlament, führende Abge­ordnete sagen, wir haben keine Ahnung, wie dieser Infrastrukturplan ausschaut.

Deshalb wäre es ein fairer und gerechter Weg, diesen Beschluss heute abzulehnen, auf neuer Basis aufzubauen, uns Abgeordneten die entsprechenden Informationen vorzulegen und dann auf gut aufgebauten Informationen neu beschließen zu lassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist richtig, dass die Projekte vorangetrieben werden, wir stehen auch dazu, die Projekte, die Bauvorhaben möglichst schnell zum Abschluss zu bringen, denn die Ver­gangenheit hat es gezeigt, und auch die Erfahrung zeigt es, dass das Hinauszögern der Projekte nur Zeit und Geld kostet und wir große Gefahr laufen, dass uns andere Staaten mit Ersatzmaßnahmen, mit Ersatzbauten überholen werden und wir dann Bahnprojekte haben, die leider nicht mehr in dem Umfang genützt werden.

Deshalb schlage ich noch einmal vor und appelliere vor allem an die ÖVP-Leute, die gestern kritisch waren oder dagegen gestimmt haben: Stimmen wir gegen die Regie­rungsvorlage, schicken wir sie zurück, schauen wir, dass wir ordentliche Informationen bekommen, und dann können wir auf Basis dieser Informationen einen ordentlichen Beschluss fassen! (Beifall bei der FPÖ.)

14.14



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 119

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.15.00

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zwischenrufe bei der ÖVP hinsichtlich der Krücken, mit deren Hilfe sich der Redner zum Rednerpult begeben hat.) – Ich weiß, Fußballspielen hat so seine Tücken.

Ich bin schon ein bisschen länger im Haus, und wenn Abgeordnete von FPÖ und BZÖ, also von Blau und Orange, hier herauskommen und meinen, da sei zu wenig Trans­parenz und wir haben den Rahmenplan nicht, dann muss ich sagen: Den Rahmenplan hat es auch gegeben, als es einen blauen oder orangen Minister gegeben hat, der ist nie dem Parlament vorgelegt worden. Der Unterschied ist der, dass er jetzt auf der Homepage des Ministeriums zum Herunterladen ist.

Was die Art und Weise betrifft, wie die Finanzierung war, so gab es drei Gesetze, die wesentlich weniger Transparenz gebracht haben, die hiermit aufgehoben werden und auf ein gemeinsames Gesetz gebracht werden und die auch getreu alle Zinszah­lungen bis ins Jahr 2065 darstellen. Es hat sich doch großteils nichts geändert, es ist nur transparenter geworden durch diese Vorgangsweise, die wir jetzt haben. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.)

Ich habe aber früher niemanden von Blau und Orange sich darüber beschweren gehört, dass da zu wenig Transparenz gewesen wäre. Es gibt jetzt mehr Transparenz, als es gab, als Sie in der Regierung waren, als Sie den Minister gestellt haben, weil der Rahmenverkehrsplan für die gesamte Öffentlichkeit einsehbar ist und weil wir die wahren Kosten der Finanzierung hier darstellen, bis die letzte Rate bezahlt worden ist. (Abg. Riepl: Genau so ist es !)

Infrastrukturinvestitionen werden über viele Jahre bezahlt, und das ist auch richtig so. Wissen Sie, dass zirka 70 Prozent unseres heutigen Schienennetzes aus der Mo­narchie stammen, das heißt, zwischen 100 und 150 Jahre alt sind und auch seit 100 oder 150 Jahren benützt werden? Und die soll ich nicht 50 Jahre lang finanzieren dürfen? Wieso nicht? – Natürlich werden die auf 50 Jahre finanziert. (Abg. Dr. Moser: Das ist sauteuer!) – Und das ist jetzt auch keine neue Erfindung von irgendwelchen Roten oder Schwarzen.

Ich bringe ein immer wieder wunderbares Beispiel: Einer der letzten – weil er nicht demokratisch gewählt wurde – Bürgermeister von Wien, der nicht ein Sozialdemokrat war – von demokratisch legitimierten Bürgermeistern gibt es ja nur Sozialdemokraten in Wien –, war der Bürgermeister Lueger. Da ist unter anderem ein wichtiges Infra­strukturprojekt begonnen worden, nämlich der Bau der Ersten Wiener Hochquellwas­serleitung. Wissen Sie, wann die letzte Rate bezahlt wurde? Wissen Sie, wann? – Von Bürgermeister Gratz, 70 Jahre später. Und da hat nicht die SPÖ gesagt: Um Gottes willen, was die Schwarzen für Schulden gemacht haben, was für eine unverant­wort­liche Politik! – Nein, Infrastrukturprojekte werden über Jahrzehnte finanziert, und das ist gut und richtig so. Der Unterschied ist, dass wir jetzt die Kosten bis ins Jahr 2065 kennen, dass wir hier mehr Transparenz haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn ich im Ausschuss gesagt habe, in Wahrheit kostet es mehr, so habe ich das auch begründet. (Abg. Huber: Das Doppelte!) – Ich sage auch wieso, nämlich weil der Rahmenverkehrsplan doch Projekte hat, die nicht 2017 enden. Das, was wir hier haben, sind die Kosten, die ausgelöst werden von der Bautätigkeit bis Ende 2017. Aber der Brenner-Basistunnel ist doch nicht 2017 fertig, sondern der dauert bis, weiß ich nicht, 2024.


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Das heißt, wenn wir den gesamten Plan anschauen, wenn das alles fertig gebaut wird, dann schätze ich, was bloß die Finanzierungskosten betrifft, dass die in etwa das Doppelte ausmachen, und dann nicht bis 2065 oder 2066, sondern bis 2075 oder 2076. Das ist einfach. Wenn ich mich auskenne, sehe ich das und sage, was das ist.

Das ist transparente Form der Diskussion. Und das ist doch logisch, bitte. Wenn ich einen Brenner-Basistunnel baue, der in etwa 10 Milliarden € kostet, und ich habe nur – ich weiß nicht – ein Fünftel der Bauphase im Programm drin und vier Fünftel nicht, dann heißt das, dass vier Fünftel der Kosten nicht in den Kosten drin sind. Aber das ist einfach logisch, und das sieht man.

Ich bin nicht jemand, der dann mit der halben Wahrheit herausrückt, sondern ich sage das, was ich sehe, und ich sage, wie es zu bewerten ist. Ich habe überhaupt kein Problem mit diesem Gesetz, denn es sorgt für mehr Transparenz, als wir bisher hatten. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – 100 Prozent Transparenz, ich bin immer für mehr, wir können auch gerne über den Rahmenverkehrsplan diskutieren. Ich war immer der Meinung, dass wir im Parlament über möglichst viel diskutieren können, über landwirt­schaftliche Förderungen genauso. Mir fallen viele Sachen ein, die wir hier diskutieren sollten, bis ins Detail. Das kann natürlich auch der Rahmenverkehrsplan sein, damit habe ich überhaupt kein Problem.

Aber es schafft mehr Transparenz, es geht hier um wichtige Investitionen in die Zu­kunft, in die Infrastruktur, die Arbeitsplätze schafft, die langfristig Wirtschaftswachstum sichert, und es ist auch ökologisch vernünftig.

Deswegen unterstütze ich diese Regierungsvorlage, und ich würde alle dazu einladen, das zu unterstützen.

Das, was sicher nicht geht, ist Folgendes, Kollege Maier: Den Koralmtunnel, den Sie bestellt haben, wo jetzt die Rechnung kommt, die zu bezahlen ist, den Roten in die Schuhe zu schieben, ist mehr als lächerlich. Sie haben den bestellt, das stimmt, wir müssen jetzt die Rechnung zahlen. Aber jetzt so zu tun, als ob Sie nichts damit zu tun hätten und das nicht Ihre Idee gewesen wäre, das ist mehr als lächerlich. Das gilt auch für Schwarz und Blau. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

14.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundes­ministerin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.19.52

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich beim Abgeord­neten Krainer für diese klaren Worte. Eine ganz kleine Differenz habe ich aber zu seinen Ausführungen, nämlich zu seiner Einschätzung betreffend den Koralmtunnel.

Die war richtig bis vorgestern, weil er isoliert betrachtet verkehrspolitisch nicht viel Sinn macht, weil wir auf der Südstrecke – alle kennen die historische Ghega-Bahn – diesen Flaschenhals weiter gehabt hätten. Das ist aber vorbei, weil wir mit dem Rahmenplan, den wir beschließen, auch den Semmering-Basistunnel bauen. Daher macht der Koralmtunnel auch wirklich Sinn und ist eine Beschleunigung dieser notwendigen Südachse, die wir für den Personenverkehr und für den Güterverkehr in unserem Land brauchen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist das Ergebnis von Transparenz, und es ist mir allemal lieber als Intransparenz, weil es bei den Infrastrukturinvestitionen nichts zu verheimlichen gibt. Denn in dem Moment, wo man beschließt, dass man viel in die Infrastruktur investiert – und Österreich hat immer klar gesagt, dass wir viel in die Schieneninfrastruktur investieren wollen, um sie zu modernisieren, um keine Lkw-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 121

Lawinen auf den Straßen zu haben, sondern um viel Güterverkehr auf der Schiene zu haben –, weiß man natürlich, dass man Geld in die Hand nehmen muss.

Investitionen in die Infrastruktur – und das ist nicht nur bei der Schiene und bei den Straßen so, sondern das ist bei allen Infrastrukturinvestitionen so – sind Investitionen, die man heute tätigt und die nächsten Generationen profitieren davon. Deshalb sind das auch so langfristige Investitionen.

Wenn wir heute eine Infrastruktur haben, also etwa Wasserkraftwerke – Kaprun, Persenbeug, Donaukraftwerke –, so wurden die bezahlt, errichtet und gearbeitet in der Generation nach dem Zweiten Weltkrieg.

Wir profitieren heute von dieser Infrastruktur zum Beispiel im Bereich von Energie­infrastrukturen. Das gilt aber auch fürs Wasser, die Hochquellwasserleitung ist nicht wegzudenken.

Ich weiß genau, in den Diskussionen über Investitionen in die Infrastruktur vor 50, 60 Jahren ging es immer darum, ob sich das jemals rechnet. Heute zieht das niemand in Zweifel.

Ich habe das selbst auch bei Schieneninfrastrukturinvestitionen schon erlebt. Natürlich lässt sich heute trefflich streiten, ob wir einen Brenner-Basistunnel brauchen. Ich glaube, bei dem Transitverkehr, den wir in dieser Region haben, brauchen wir einen Brenner-Basistunnel. Daher ist das aber eine Investition, die wir heute tätigen, weil wir wissen – deshalb erstellen wir Verkehrsprognosen –, dass der Verkehr zunehmen wird, dass der Güterverkehr in den nächsten Jahren um ein Viertel steigen wird. Wenn man das weiß, kann man natürlich den Kopf in den Sand stecken oder aber sagen, ich muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass dieser Güterverkehr und auch die Zunahme desselben aufgrund der Prognosen nicht auf der Straße ist, sondern ich genug Kapazitäten auf der Schiene habe, damit dort transportiert werden kann.

Das sind sozusagen langfristige Investitionen, die man tätigt, und daher werden sie auch langfristig refinanziert. Das gilt nicht nur bei der Schiene und bei der Straße, sondern auch dann, wenn wir heute ein Wasserkraftwerk bauen. Ich war gestern bei der Festveranstaltung „65 Jahre Verbund“, und sie haben die gleiche Refinanzie­rungsdauer, nämlich 30 Jahre, wie wir sie bei der Schiene auch haben.

Die Grundinfrastruktur – das wissen wir von unserer heutigen Bahn, die 150 Jahre alt ist, auf der wir heute noch fahren, wo man Modernisierungen an den Gleisen und bei den Weichen vorgenommen hat –, die Hauptinvestitionen – 80 Prozent sind die Grund­investitionen –, die halten nicht 30 Jahre, sondern die halten 100 bis 200 Jahre, und die Generationen werden davon profitieren.

Es ist mir deshalb auch wichtig, Ihnen das zu sagen, weil ich ein Bekenntnis zum Ausbau der österreichischen Schieneninfrastruktur ablegen möchte, weil ich ja die Eisenbahn und diese Form der Mobilität aus wirtschaftlichen und Beschäftigungs­gründen für notwendig erachte. Ich glaube, die Bahn ist eines der größten Umweltprojekte, die wir überhaupt haben. Wir brauchen nicht von einem Elektroauto zu reden, wenn wir eine Elektroflotte haben, wie es die Österreichischen Bundesbahnen sind. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)

Wir brauchen auch den Vergleich mit anderen nicht zu scheuen. Wir sind innerhalb der 27 Mitgliedstaaten der EU einer mit der besten Bahn. In der Pünktlichkeit sind wir Europameister. Es gibt tatsächlich eine einzige Bahn in Europa, die kleine Kennwerte hat, bei denen sie besser abschneidet als die ÖBB. Das ist eine einzige, und das ist die Schweizer Bahn, aber nur bei der Pünktlichkeit, nicht bei den Beispielen, die hier heute gekommen sind.


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Bei der Frage der Beschäftigten ist es so, dass die Schweizer Bahn 28 000 Be­schäftigte hat und 3 000 Kilometer Zug fährt. Die österreichische Bahn hat 40 000 Be­schäftigte und fährt 5 000 Kilometer Zug. Das heißt, pro Kilometer hat die Schweizer Bahn 9,3 Beschäftigte und die österreichische acht Beschäftigte. Auch da brauchen wir den Vergleich mit der Schweizer Bahn nicht zu scheuen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie gesagt: Es braucht Transparenz, es braucht aber bei großen Investitionen in die Infrastruktur auch so etwas wie Kontinuität, Weitblick und Vorausschau. Das macht es natürlich ein bisschen schwierig, weil wir heute diese Entscheidungen treffen. Das, was Sie heute beschließen, ist eigentlich der jährliche Rahmenplan mit zwei Abänderungen.

Das eine ist die längerfristige finanzielle Darstellung, und das haben wir mit dem Finanzministerium und mit dem Rechnungshof aus guten Gründen und auch richtigen Gründen so festgehalten.

Der Rahmenplan ist nach einzelnen Bundesländern auf der Homepage des BMVIT abrufbar, wo Sie jede einzelne Maßnahme, jedes einzelne Projekt, den Baubeginn, die voraussichtliche Inbetriebnahme, die Gesamtkosten und welche Maßnahme konkret dort gesetzt wird, entnehmen können.

Die zweite Änderung betrifft das, was wir auch gemeinsam beschlossen haben, dass wir in allen Bereichen einen Beitrag zur Konsolidierung unseres öffentlichen Haushalts, unseres Budgets leisten müssen, dass wir das auch bei der Verkehrsinfrastruktur machen werden. Daher werden wir 1 Milliarde € in diesem Finanzrahmen an Einspa­rungen vornehmen und, um es noch einmal zu sagen: Priorität hat die Schiene. Noch mehr werden wir beim Ausbau der Straße in Österreich einsparen, weil wir alle die Verantwortung dafür haben, dass wir ein ausgeglichenes Budget haben, aber auch die Verantwortung dafür haben, dass wir die Mobilität in unserem Land sicher und umweltfreundlich gestalten. Und dafür braucht es eine starke Eisenbahn. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. 3 Minu­ten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.27.15

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Warum braucht es diese Eile? Warum wurde dieser Budgetausschuss zu einem Sondertermin einberufen? Und warum hat man sich nicht die Mühe gemacht, allen Abgeordneten des Nationalrates darüber Bescheid zu geben, wo es doch um eine Entscheidung über 33 Milliarden € geht, die bis 2066 wirksam werden, das heißt, die nicht verzinst werden, die sich mindestens verdoppeln?

Frau Bundesministerin, Sie haben jetzt gerade gesagt, welche Maßnahmen Sie damit vollziehen. Ich kann das aber nicht nachvollziehen. Wenn ich bei 33 Milliarden € mitbe­stimmen soll, dann sage ich Ihnen eines, dann will ich schon wissen: Welches Projekt wird gebaut? Wann wird welcher Bauabschnitt abgeschlossen, und mit genau wie viel Geld? – Das, glaube ich, sind Sie uns völlig schuldig geblieben.

Eines kann ich Ihnen sagen: Das BZÖ ist für den Ausbau einer sinnvollen Infrastruktur. Aber das Ganze kann nicht bei einer Nacht-und-Nebel-Aktion entschieden werden, wo eine Blankovollmacht einer Bundesministerin gegeben wird, die über 33 Milliarden € verfügt, ohne dass wir als frei gewählte Mandatare wissen, wofür das Geld verwendet wird. Das kann es nicht sein! (Abg. Haberzettl: Lesen!)

Frau Bundesministerin, wenn Sie die ÖBB und die Schweizer Bundesbahn ver­gleichen, dann müssen Sie auch die Zahlen vergleichen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 123

Und irgendwann muss man auch den Schritt gehen, dass man sagt, die Infrastruktur ist im Rahmen der Republik, aber die Bahn muss und soll privatisiert werden. Das alsbaldigst, denn diese Zahlen lassen es nicht zu, dass man länger zuschaut.

Wenn man weiter schaut, wie es in diesem Ausschuss zugegangen ist, Frau Bundes­ministerin: Ich habe den Antrag gestellt, dass wir diese Entscheidung vertagen, damit Sie Zeit haben, allen Abgeordneten, dem Hohen Haus den Rahmenplan vorzulegen, damit wir uns einlesen können. Und wenn das sinnvolle Maßnahmen sind, dann hätten Sie auch breite Zustimmung bekommen. Aber nein, in Eile, ohne jeden einzelnen Abgeordneten darüber zu informieren – bis auf den „Professor“ Krainer wusste nie­mand, wovon wir sprechen, sogar Kollege Stummvoll hat das zugegeben –, erwarten Sie solche Entscheidungen. Das ist eine Missachtung des Parlamentarismus! Das können wir uns nicht gefallen lassen!

Ich ersuche Sie dringend: Lehnen Sie diese Entscheidung heute alle ab! Da geht es um 33 Milliarden €, insgesamt um eine Verdoppelung auf 66 Milliarden €, die wir den nächsten Generationen heute aufbürden.

Das ist, glaube ich, der Mühe wert, dass wir das genau beraten, dass wir das kontrol­lieren können. Niemand kann sagen, wer dieses Geld kontrolliert. Wer kann garan­tieren, dass die Kostenschätzungen stimmen? Da braucht es Kontrolle – und dafür ist dieses Haus da. (Beifall beim BZÖ.)

14.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.30.38

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen auf der Regierungsbank! Grundsätzlich ist zu diesem Gesetz zu sagen: Guter Wille, vielleicht nicht flächendeckend, aber eine verheerende Umsetzung.

Wenn ich heute von ÖVP-Seite höre, na ja, besserer Parlamentarismus, bessere Unterlagen, dann glaube ich das; aber ich glaube es erst dann, wenn es in einem kompletten Paket drinnen ist, wenn nicht nur der Parlamentarismus, sondern die Demokratie als solche verbessert wird, wenn es verbesserte Minderheitsrechte gibt. (Beifall bei der FPÖ.)

Einen Zusatz noch zum Kollegen Krainer: Transparenz mag es geben, aber erst seit 2008. Ich kann mich nicht erinnern, dass es davor, zwischen 2006 und 2008, wirk­lich Transparenz gegeben hätte. Da war der „Inserator“ am Werk. Und davor, wenn Sie sich erinnern, seit Forstinger, gibt es eine Generalstrategie. Die hat es auch gegeben, die war auch transparent, die war auch ersichtlich und dem Parlament zugänglich! (Beifall bei der FPÖ.)

Aber in Wirklichkeit geht es ja nicht nur um Transparenz, es geht vor allem um Kostenwahrheit (Abg. Krainer: Ohne jede finanzielle !), und das Problem bei der Kostenwahrheit ist doch ein ganz anderes, damit kommen wir zum eigentlichen Regie­rungs­dilemma:

Wir haben auf der einen Seite eine Bundesministerin für Verkehr und Infrastruktur, die die Projekte gemeinsam mit den Unternehmen planen soll; auf der anderen Seite haben wir Landeshauptleute, die regelmäßig daherkommen und ihre Prestigeprojekte brauchen; und dann haben wir als Dritte im Spiel die Frau Bundesministerin für Finan­zen, die den Rahmen enger stellt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 124

Dann passiert Folgendes: Da gibt es natürlich einen Landeshauptmann Pröll, der sich bei jeder Gelegenheit, vor jedem Bahnschranken mit Frau Bundesministerin Bures fotografieren lässt, aber auch gleichzeitig auf diesem Weg seine Projekte durchdrückt. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann gibt es einen Landeshauptmann Platter, der Jagdeinladungen annimmt, damit er seine Wirtschaftsprojekte machen kann. Auch er möchte seine Projekte durchbringen.

Die sollen doch bitte zuerst mit der Frau Finanzminister sprechen – und nicht mit Frau Minister Bures! Und wenn man sparen soll, muss man bei den Projekten so sparen, dass man manche Projekte entweder streicht oder nach hinten verschiebt, aber sicher nicht, wie es jetzt gemacht wird, die Projekte zusammenquetscht!

Es weiß doch jeder BWL-Student im ersten Semester: Wenn wir Projekte spannen und nach hinten schieben, dann haben wir zusätzliche Vorhaltekosten, dann haben wir zusätzliche Verzinsungen und zusätzliche Kosten für die alte Infrastruktur. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann wundern wir uns, dass wir bei gesunkenen Jahresscheiben, bei gesunkenen Kosten im Jahr höhere Kosten bei den Projekten haben. Hinterher sind der Rech­nungs­hof, die Finanzministerin und alle überrascht und sagen: Die Kosten sind gestiegen. Wie kann das passieren?

Also bitte: Sparen wir zuerst bei den Landeshauptleuten! Die sollen nicht jedes Pres­tigeprojekt machen! Wenn der Tiroler Landeshauptmann sein Prestigeprojekt braucht, dann bauen wir ihm eben eine Pyramide, die einen Schatten bis Rom wirft. Das ist möglicherweise billiger als irgendwelche anderen Prestigeprojekte. (Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Aber wenn wir hier Infrastruktur bauen – und die ist gewaltig notwendig für Österreich, und da können wir uns auch, wie heute schon zitiert, an der Schweiz orientieren, denn die haben 50 Prozent mehr Investment in ihre Infrastruktur –, dann wollen wir sie ordentlich bauen und nicht wie irgendwelche Hinterwäldler es wollen! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

14.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tages­ordnungspunkt ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.34.24

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie halten heute eine flammende Rede mit einem flammenden Bekenntnis zum Ausbau der Bahninfrastruktur. Ein entsprechendes flammendes Bekenntnis würde ich mir zum Ausbau der Forschungs- und Wissen­schaftsstruktur in Österreich wünschen.

Das vermisse ich in dieser Form sehr wohl. Wenn ich daran denke, dass wir jetzt von Vorbelastungen von 2013 bis 2017 in Höhe von 33 Milliarden € sprechen, dann ist das eine Summe, die unvorstellbar ist im Vergleich dazu, dass uns zur Umsetzung der Forschungsstrategie rund 450 Millionen € fehlen.

Die 450 Millionen € sind aus Ihrer Sicht bislang nicht einmal irgendwie andenkbar. Frau Ministerin Fekter, ich wünsche mir insbesondere auch von Ihnen, die Sie immer darauf achten wollen und sollten, wie die zukünftige Einnahmenstruktur ausschaut, dass


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 125

genau in diesen Bereichen investiert wird und das Geld nicht in die Tiefbauprojekte hineinzementiert wird.

Ich sage jetzt schon einmal: 33 Milliarden € in Tiefbauvorhaben zu investieren, insbe­sondere in Projekte wie den Brenner-Basistunnel, wo nicht einmal klar ist – so zeigen deutsche Rahmenpläne –, wie denn die Zulaufstrecken aus Deutschland sein werden – also alles auf wackeligen Beinen! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Selbstverständlich, Frau Kollegin Hakl. Alles auf wackeligen Beinen! (Abg. Mag. Gaßner: Das kann nicht sein!  Streckeneinsatz!)

Und dann haben wir nicht einmal von Linz nach Graz einen durchgehenden Zug! Das ist eine Schande! Da geht es um Infrastruktur zwischen zwei wesentlichen Städten in Österreich, und nicht einmal das ist möglich. Da muss die WESTbahn mit einer Busverbindung einspringen, damit man auf öffentliche Verkehrsmittel überhaupt zurückgreifen kann!

Summa summarum ist das eine Vorgangsweise, die wirklich zutiefst abzulehnen ist, insbesondere wenn man sie unter diesem kostentechnischen Aspekt betrachtet. Er­klären Sie doch einmal, wo diese enormen Summen herkommen, 33 Milliarden €! Frau Ministerin Fekter hat zwar im Ausschuss angemerkt, dass das eine schmerzliche Geschichte ist, aber Schmerz hin oder her, die ÖVP ist das ja momentan gewohnt: Augen zu und durch.

33 Milliarden € für diesen Bereich – das ist so in dieser Form nicht leistbar, nicht machbar. Daher werden wir das selbstverständlich ablehnen! (Beifall bei den Grünen.)

14.36

14.36.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1729 der Beilagen.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeord­netenpulte und tragen die Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen Stimmzettel. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche nunmehr jene Abgeordneten, die für den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1729 der Beilagen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Achten Sie bitte sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 126

Ich bitte nunmehr die Frau Schriftführerin, Abgeordnete Mag. Lohfeyer, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Frau Abgeordnete Franz wird sie später dabei ablösen. – Bitte.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer und Franz werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)

*****

 

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 14.42 Uhr unterbrochen und um 14.46 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt (Unruhe im Sitzungssaal – Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen) – ich denke doch, dass das von Interesse ist –:

Abgegebene Stimmen: 161, davon „Ja“-Stimmen: 96, „Nein“-Stimmen: 65.

Der Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1729 der Beilagen ist somit ange­nom-men.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenom­men.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bayr, Becher, Buchmayr;

Cap, Csörgits;

Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Einwallner, Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gerstl, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Hörl, Hornek;

Ikrath;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 127

Jarolim;

Kaipel, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Johann, Marek, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pendl, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Brosz Dieter, Brunner Christiane, Bucher Josef;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Fichtenbauer;

Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Haubner Ursula, Herbert Werner, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kaufmann-Bruckberger, Kickl, Kitzmüller, Korun, Kunasek;

Lausch, Lichtenecker, Linder, List;

Maier Ferdinand, Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Petzner, Pilz, Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stefan, Strache, Strutz;

Tadler Erich, Themessl;

Unterreiner;

Van der Bellen, Venier, Vock;

Walser, Westenthaler, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Windholz, Winter;

Zinggl.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 128

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.47.5110. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1710 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (1741 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen jetzt zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.48.22

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Herr Vorsitzender! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Änderungen des Universitätsgesetzes, die heute zur Abstimmung kommen, haben eine gemeinsame Handschrift, nämlich mehr Planbarkeit, mehr Klarheit und weniger Bürokratie.

Meiner Überzeugung nach der wichtigste Punkt ist die einfachere Anerkennung der Universitätsabschlüsse. Ich habe die Möglichkeit gehabt, bei einer internationalen OECD-Tagung als Expertin eingeladen zu werden, und mir einmal mehr vergewissern können, dass weltweit der Wettbewerb um die besten Köpfe, um Schlüsselkräfte längst in vollem Gange ist, und dass auch Europa und Österreich schauen müssen, die besten Köpfe für Österreich zu gewinnen.

Mit der A-Card sind wir einen ganz wichtigen ersten Schritt gegangen. Es ist nun wichtig, innerhalb von Österreich Schlüsselkräfte auch wirklich wie Schlüsselkräfte zu betreuen, ihnen einen One-Stop-Shop zu ermöglichen, eine zentrale Anlaufstelle, in der es möglichst rasch zu einer Anerkennung kommt oder zu einer entsprechenden Entscheidung, ob die im Ausland erworbene Qualifikation den inländischen Qualifi­kationserfordernissen entspricht. Das ist wichtig, damit wir wettbewerbsfähig sind, in einer Bildungs- und Wissenschaftsunion Europas und Österreichs. Dieser erste Schritt soll von mehr Information, von mehr Service begleitet sein. Wie wichtig das ist, zeigt die Statistik. Nur jeder Dritte, der in Österreich erwerbstätig ist und einen akade­mischen Abschluss im Heimatland hat, bemüht sich darum, diesen auch hier anerkannt zu bekommen.

Der zweite große Punkt widmet sich der Inskriptionsfrist: Hier haben wir einen ersten Schritt in Richtung mehr Planbarkeit ja schon beim letzten Mal gesetzt. Es hat sich in der Evaluierung herausgestellt, dass hier der Wunsch der Universitäten ist, noch mehr Planbarkeit zu erhalten, denn durch die Doppelgleisigkeiten, dass man sich für meh­rere Studien anmelden konnte, kam es nicht zu jener Planbarkeit. Diesem Wunsch ist der Herr Bundesminister sofort mit einem Gesetzesvorschlag nachgekommen, der mit den Universitäten, mit den Studierenden gemeinsam ausgearbeitet worden ist. Hier hat man wirklich gemeinsam an der Verbesserung gearbeitet. Es ist ein schönes gemein-sames Endergebnis, zu dem nun alle stehen, und ich hoffe daher, dass wir diesen Gesetzesvorschlag auch gemeinsam beschließen können. Es wird zu einer Vor­verlegung und Neuregelung der Inskription kommen, damit gibt es frühere Sicherheit für die Universitäten und damit wiederum bessere Planbarkeit.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aber diese Planbarkeit kann nicht bei der Anmeldefrist haltmachen. Im gemeinsamen Koalitionsübereinkommen haben wir festgeschrieben, wir wollen ein neues Modell der studienplatzbezogenen Finanzierung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 129

Ein neues Modell der studienplatzbezogenen Finanzierung geht nur, wenn wir auch Kapazitäten für die Universitäten regeln. Das heißt, wir brauchen auch Zulassungs­bestimmungen.

Es ist mir daher ein Anliegen, gerade als Abgeordnete des 2. und 20. Bezirks, wo mit 500 Millionen € die größte Wirtschaftsuniversität Europas gebaut wird, dass diese Universität ihren künftigen Studierenden jene Bedingungen bieten kann, die die Studie­renden brauchen, nämlich auch für die Studierenden Planbarkeit im Sinne von: der Hörsaal ist wirklich auf die Anzahl der Studierenden, die dort auch studieren, zuge­lassen. Daher wird man beispielsweise auch an dieser Universität, wie an vielen ande­ren Universitäten, Zugangsregelungen brauchen, um die studienplatzbezogene Finan­zierung auch wirklich wirksam werden zu lassen.

Der Neubau der größten Wirtschaftsuniversität wird die Leopoldstadt beleben. Jetzt ist es wichtig, dass diese Universität, genauso wie alle anderen 21 Universitäten, selbst auch Rahmenbedingungen erhält, mit denen sie ihre Studierenden-Zahlen regeln kann, und dass künftig klare Zulassungsregelungen gelten. Dafür brauchen wir jetzt gemein­same Instrumente. Herr Bundesminister, alles Gute für die weiteren Verhandlungen dafür! (Beifall bei der ÖVP.)

14.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.52.59

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Debatte zum Wissenschaftspunkt bringt etwas Seltenes und etwas Wiederkehrendes. Das seltene Ereignis ist, dass wir vermutlich einstimmig eine Vorlage aus dem Wissenschaftsbereich beschließen werden. Das Wiederkehrende ist, dass es zu keinem Thema im Wissenschaftsbereich eine Debatte gibt, wo nicht die ÖVP doch auf die Frage der Zulassungsbeschränkungen zu sprechen kommen würde.

Daher auch von mir ein Satz zur Frage der Studienplatzfinanzierung: Wir sind da momentan in Gesprächen, wie diese erste Phase der Studienplatzfinanzierung ge­staltet werden könnte. An sich ist es ja nicht üblich, über laufende Verhandlungen zu sprechen. Der Herr Bundesminister hat aber – und ich stimme da völlig mit ihm überein – bereits auch öffentlich gesagt, dass die Studienplatzfinanzierung nicht zu einer Reduktion von Studienplätzen führen soll. Das ist aus meiner Sicht ein sehr wichtiger Punkt. Studienplatzfinanzierung ja – als Instrument zur fairen Verteilung der Mittel für die Universitäten, aber nicht als Instrument, um die Studienplätze zu reduzieren.

Was wir heute beschließen werden – um zum eigentlichen Thema zu kommen; da kann ich mich kurz fassen, denn die Kollegin Cortolezis-Schlager hat das Wesentliche bereits dargestellt –, soll durch eine einheitliche Zulassungsfrist zur besseren Plan­barkeit an den Universitäten führen, wobei es in dem Sinne Ausnahmen geben wird, dass es zu keinen individuellen Härtefällen kommen soll.

Und dass wir heute – wahrscheinlich – einstimmig diese Vorlage beschließen werden, ist aus meiner Sicht sehr stark damit verbunden, wie dieser Vorschlag zustande gekommen ist, nämlich: dass die Rektoren gemeinsam mit den Studentenvertre­terIn­nen einen Vorschlag erarbeitet haben und dieser Vorschlag dann auch mit dem Ministerium abgeklärt worden ist.

Ich denke, das ist eine vorbildliche Vorgangsweise, die auch für andere Materien Vorbild sein sollte, dass man rechtzeitig die Studierenden einbindet, wenn man da – wie man sieht – gute Lösungen finden kann, und dass das auch tragfähige Lösungen


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sein könnten für andere wichtige Bereiche, wie zum Beispiel den Hochschulplan. Und in diesem Sinne möchte ich auch das Anliegen der Studierenden unterstreichen, Teil der Hochschulkonferenz zu sein, die ja ein beratendes Gremium des Herrn Bundes­ministers werden soll, und dass es da – wie man sieht – sinnvoll ist, die Studierenden rechtzeitig einzubinden, und dass das zu sehr tragfähigen und guten Lösungen führen kann.

Auch die Beschleunigung der Nostrifizierungen halte ich für einen wichtigen Schritt und freue mich, dass wir das heute beschließen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

14.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.56.07

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet im Bereich der Planbarkeit und bei den organisatorischen Erleichterungen für die Universitäten durchaus Verbesserungen. Aber, und das ist ja eigentlich das Wichtige, denn die Kunden, wenn man so will, sind ja die Studenten, auch für die gibt es in der Planbarkeit durchaus Verbesserungen, und auch bei den Nostrifizierungen gibt es wesentliche Klarstellungen. Man könnte also sagen: ein durchaus gelungenes Paket!

Ich möchte vor allem bei den Terminen anmerken: Im ersten Ansatz könnte man ja meinen, durch die Verkürzung der Termine wäre eine Schlechterstellung für die Studie­renden gegeben, aber durch die zahlreichen und vor allem treffsicheren Ausnahmen ist da durchaus auch eine Verbesserung gegeben.

Man könnte sich jetzt fragen: Wenn wir in diesem Bereich eine so gute und durchaus einhellige Gesetzesmaterie schaffen können, warum schafft es dann die Regierung nicht, das auch in anderen Bereichen der Wissenschaft, der Universitäten zu machen, zum Beispiel bei den Studiengebühren? Auch dort hätten es sich die Studierenden und vor allem auch die Universitäten verdient, Klarheit und organisatorische Erleichterun­gen zu haben.

Das, was wir momentan haben, nämlich eine quasi Erpressung der Universitäten, ist ja nicht wirklich gut. Es ist weder gut für die Universitäten, die eigentlich ihr Geld, das sie einnehmen könnten, sofort als Rückstellungen platzieren müssen, und es ist auch nicht gut für die Studierenden.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studiengebühren – Klarheit für die Studierenden und Universitäten

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzu­legen mit dem Ziel:

1) Studierende, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, EU Bürger sind oder denen Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages (wie z.B. der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955) dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern, haben, wenn sie die vor­gesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester über­schreiten, keinen Studienbeitrag zu entrichten. Wird ein Studienabschnitt in der vorge-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 131

sehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes, der während der Studien­zeit absolviert wird, oder Zeiten des Mutterschutzes werden auf die vorgesehene Studienzeit nicht angerechnet.

2) Allfällige andere oder zusätzliche sinnvolle Studienbeitragsbefreiungstatbestände  vorzuschlagen.

3) Für alle nicht unter 1) oder 2) fallende österreichische Staatsbürger oder EU Bürger, soll die jeweilige Universität autonom jedoch nicht höher als 500,- Euro / Semester Studiengebühren festlegen.

4) Die Studiengebühren sind von den Universitäten zweckgebunden für Lehre und Infrastruktur der Lehre zu verwenden.“

*****

Wenn wir diese Materie, die heute zu beschließen ist, genauso schaffen wie das Thema Studiengebühren, dann sollte eigentlich einer guten Zukunft für die Wissen­schaft und für die Universitäten nichts mehr im Wege stehen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf und weiterer Abgeordneter betreffend Studiengebühren – Klarheit für die Studierenden und Universitäten

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 10, Bericht des Wissen­schaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1710 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (1741 d.B.), in der 153. Sitzung des Nationalrates, XXIV.GP, am 19. April 2012

Die unterschiedlichen Positionen in Sachen Studiengebühren sind bekannt. Der Ge­setz­geber ist aufgerufen, die Zwietracht innerhalb der Regierung zu überwinden und im Sinne der Studierenden  und der Universitäten den Zustand der Unsicherheit zu been­den.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzu­legen mit dem Ziel:

1) Studierende, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, EU Bürger sind oder denen Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages (wie zB der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955) dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern, haben, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschreiten, keinen Studienbeitrag zu entrichten. Wird ein Studienabschnitt in der


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vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes, der während der Studienzeit absolviert wird, oder Zeiten des Mutterschutzes werden auf die vor­gesehene Studienzeit nicht angerechnet.

2) Allfällige andere oder zusätzliche sinnvolle Studienbeitragsbefreiungstatbestände vorzuschlagen.

3) Für alle nicht unter 1) oder 2) fallende österreichische Staatsbürger oder EU Bürger, soll die jeweilige Universität autonom jedoch nicht höher als 500,- Euro / Semester Studiengebühren festlegen.

4) Die Studiengebühren sind von den Universitäten zweckgebunden für Lehre und Infrastruktur der Lehre zu verwenden.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlung über den Punkt 10 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.00.02Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minis­ter für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend: „Genug gezahlt!“ Schluss mit dem Benzinpreiswucher (1910/A)(E)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 1910/A(E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Die ständig steigenden Treibstoffpreise und insbesondere die zuletzt erfolgte drama­tische Preisentwicklung an den Zapfsäulen in den Osterferien haben einmal mehr die Autofahrerinnen und Autofahrer in finanzieller Hinsicht massiv getroffen.

Pünktlich zu den Feiertagen wurden die Treibstoffpreise wieder massiv erhöht, so dass nunmehr Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner Bereitschaft signalisiert hat, hier Änderungen durch eine entsprechende Adaptierung des Preisgesetzes zu ermöglichen.

Auslöser seien die Höchststände an den Zapfsäulen rund um Ostern gewesen, die ihn „sehr enttäuscht und bestürzt" gemacht haben, wie Mitterlehner gegenüber der "Kleinen Zeitung" (Samstag, 14. April 2012) zum Ausdruck brachte, um noch zu ergän­zen:

„Ich habe bemerkt, dass die großen Ölkonzerne überhaupt keine Sensibilität für die Stimmungslage in der Bevölkerung haben. Anstatt der Versuchung hoher Preise zu widerstehen und damit zur Beruhigung beizutragen, habe man die Feiertage nachweislich für Preisspitzen genützt.“

„Der Kunde soll nicht den Eindruck haben, er sei der Willkür der Konzerne aus­geliefert,“ so der Wirtschaftsminister im Interview mit den Salzburger Nachrichten am 16. April 2012.


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Im Ö3-Mittagsjournal vom 14. April 2012 führte Mitterlehner in diesem Zusammenhang aus, dass er einige große Unternehmen gebeten habe, auf diese Stimmungslage auch Rücksicht zu nehmen und man das aber nicht gemacht habe.

Mit der von Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner nunmehr beabsichtigten Ände­rung des Preisgesetzes sollen Preiskorridore geschaffen werden. Dabei sollen anhand objektiv nachvollziehbarer Fakten gewichtete Preise ermittelt werden. Diese dürfen dann einen bestimmten Zeitraum lang nicht mehr verändert werden.

Das BZÖ verlangt seit geraumer Zeit umfassende Maßnahmen gegen den herr­schenden Spritpreiswucher und begrüßt ausdrücklich die Meinungsänderung des Wirtschaftsministers, der jedwede gesetzliche Initiative zur Preisbindung bisher abge-lehnt hatte. Da Minister Mitterlehner jetzt von nötigen Notwehrmaßnahmen spricht und Notwehr ja immer unverzüglich erfolgen muss, unterstützt das BZÖ den Wirtschafts-minister sehr gerne und beantragt die von Mitterlehner angekündigten Schritte, die uns zwar als zu wenig erscheinen, aber immer noch einen Fortschritt für die Autofahrer darstellen, sofort.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten im Sinne einer dringend notwendigen Entlastung der Autofahrerinnen und Autofahrer an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend gem. § 74a GOG-NR nachstehenden

Dringlichen Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Entwurf eines Bundesgesetzes vorzulegen, mit dem das Preisgesetz - in Anlehnung an die Situation in Slowenien, wo zu Reisewochenenden die Preise innerhalb eines Preisbands in Kombination mit den Rotterdamer Preisen festgelegt werden bzw. konkret für 14 Tage vor einem Wochenende ein Durchschnittspreis ermittelt wird, der dann fünf Tage lange nicht erhöht werden darf, - geändert wird, um den Kunden entsprechende Kontinuität bei den Preisen zu ge-währen.“

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragssteller die Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile Herrn Klubobmann Bucher als Antrag-steller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte. (Abg. Rädler – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Bucher –: Ganz seriös! – Abg. Bucher: Seriös wie immer! So kennt man mich, Herr Kollege Rädler!)

 


15.00.33

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Dringlichen Antrag heute gewählt, weil wir den für Wirtschaft und auch für die Preisentwicklung an den Zapfsäulen zuständigen Herrn Bun­desminister an ein paar Dinge erinnern wollen, unter anderem aus aktuellem Anlass daran, dass wir am 29. Februar dieses Jahres einen Dringlichen Antrag gestellt haben, der ja dem einen oder anderen Abgeordneten noch relativ gut in Erinnerung sein sollte. In diesem Dringlichen Antrag haben wir unsere Positionen dazu dargelegt, warum sich


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die Preise an den Zapfsäulen so entwickeln, wie sie sich zum Schmerz der Auto­fahre­rinnen und Autofahrer nun einmal entwickeln, auch was die unglaubliche Steuerbelas­tung der Treibstoffe betrifft.

Wir haben diesen Dringlichen Antrag sehr genau ausgeführt und dann auch mit Ihnen diskutiert, Herr Bundesminister, und das zu einem Zeitpunkt, zu dem wir damit auch den Fokus auf die bevorstehenden Osterfeiertage richten wollten (Abg. Großruck: Die waren ja schon!), weil sich ja bekanntermaßen immer vor den längeren Wochenenden oder vor irgendwelchen Ferienterminen die Spritpreise an den Zapfsäulen nach oben bewegen. Das hat mit der Rohölpreisentwicklung in Rotterdam überhaupt nichts zu tun, und das beobachtet man schon seit geraumer Zeit. Deshalb wollten wir auch seriöserweise zu einem richtigen Zeitpunkt, nämlich vor Ostern, den Fokus auf diesen Umstand richten.

Und dann haben wir über die Oster-Feiertage beobachtet, dass es zu richtigen Preis­orgien an den Zapfsäulen gekommen ist. Ölmultis auf Rekordkurs, Traumgewinne für Mineralölkonzerne, Rohöl wird billiger, Preise an den Zapfsäulen bleiben gleich hoch, das sind – zur Erinnerung – die Schlagzeilen während der Osterfeiertage gewesen. Und ich hoffe, dass auch der eine oder andere Abgeordnete diese Schlagzeilen so verinnerlicht hat.

Wir vom BZÖ haben davor gewarnt. Wir haben als einzige politische Fraktion des Hohen Hauses auf diese Entwicklung hingewiesen, rechtzeitig darauf hingewiesen. Und all diese Vorhersagen sind punktgenau eingetroffen – leider Gottes punktgenau eingetroffen! (Beifall beim BZÖ.)

Aber diese Warnungen waren auch mit der geringen Hoffnung verbunden, dass der zuständige Minister Mitterlehner endlich einmal wach wird. (Abg. Wöginger: Der ist schon lange wach!) Dieses Wachwerden hat nämlich dann eine gewisse Zeit gebraucht. (Abg. Wöginger: Der ist schon lange wach!) – Er ist noch nicht sehr lange wach. Das kann ich dann auch belegen.

Er hat zumindest in den „Salzburger Nachrichten“ gesagt, er „agiere hier beinahe in Notwehr“. Er hat gegenüber der „Kleinen Zeitung“ ausgeführt, er sei sehr enttäuscht, sehr bestürzt, was die Treibstoffpreise betrifft, äußerst bedauerlich sei die gesamte Situation. (Abg. Ing. Westenthaler: Seit einem Jahr geht es hinauf!) – Seit Kurzem erst, erst seit dem 14. April ist es bedauerlich. (Abg. Ing. Westenthaler: Ein Jahr geht es schon hinauf!) Vorher war es nicht bedauerlich, aber jetzt ist es enorm bedauerlich.

Und dann hat der Bundesminister für Wirtschaft noch Folgendes zum Besten gegeben:

„Ich habe bemerkt, dass die großen Ölkonzerne überhaupt keine Sensibilität für die Stimmungslage in der Bevölkerung haben.“

Gratulation! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Scheibner: Bravo! Bravo! Immerhin!) – Groß­artige Erkenntnis, und vor allem so zeitnahe, Herr Bundesminister! (Abg. Ing. Westen­thaler: Fast ein Prophet!) Eine so zeitnahe Erkenntnis, gerade vor wenigen Tagen erst zu bemerken, dass die Treibstoffpreise relativ hoch sind! – Sie haben eine äußerst, äußerst vorherseherische Fähigkeit, muss man Ihnen konzedieren.

Aber schauen Sie, das trifft ja eigentlich alles noch nicht den Punkt, auf den ich hinauswill. In dieser besagten Sitzung am 29. Februar gab es eine durchaus kontro­versielle Diskussion zwischen uns beiden. Diese Diskussion darf ich jetzt vielleicht in Erinnerung rufen, weil wir ja dazu neigen, in der Alltagspolitik das eine oder andere relativ schnell unter den Tisch fallen zu lassen oder zu vergessen. (Abg. Mag. Gaßner: Wer „wir“?) Das Kurzzeitgedächtnis ist ja doch eine Plage für den einen oder anderen Abgeordneten. (Abg. Mag. Gaßner: Wer „wir“?) Deshalb versuche ich, das jetzt noch einmal in Erinnerung zu rufen.


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Bucher am 29. Februar bei der Begründung des Dringlichen Antrages:

„Das Luxemburger Modell ist ein Vorzeigebeispiel dafür, wie man auch marktorientiert den Preis stabil halten kann, indem man eine Preisspanne festlegt. () Innerhalb der Preisspanne können sich dann die Preise entwickeln ().“

So weit Bucher im Zuge der Begründung des Dringlichen Antrages. (Abg. Dr. Bartenstein: Wer ist das? – Abg. Öllinger: Wer ist das? – Abg. Dr. Bartenstein: Wer ist das, Bucher?)

Mitterlehner antwortete auf diese Bemerkung von mir:

„Dort“ – Anmerkung: in Luxemburg – „gibt es wirklich eine Art Floating (). Glauben Sie, dass wir das übernehmen können ()?“

So weit Mitterlehner auf meine Stellungnahme.

Dann folgt, man höre und staune, Mitterlehner am 16. April in den „Salzburger Nachrichten“. Dort liest sich das schon anders:

Die Mineralölkonzerne sollen die Preise „() nur () in engen Bandbreiten“ anheben können.

Ja, das ist genau das, was ich am 29. Februar gesagt habe, in andere Worte gekleidet.

Ich habe auch davon gesprochen, dass auch in Slowenien – nicht nur in Luxemburg, sondern auch in Slowenien – eine ähnliche Lösung getroffen wurde. Mitterlehner antwortete im Zuge der Stellungnahme zum Dringlichen Antrag am 29. Februar:

„Sie haben auch Slowenien erwähnt. In Slowenien gibt es Preisregulierungen (). Ich frage Sie nur eines: Warum () hat kein anderes Land in Europa das Luxemburger Modell übernommen? Und warum hat kein anderes Land außer Slowenien eine amtliche oder überhaupt eine Preisregulierung? – Weil sich das nicht bewährt hat.“

So Mitterlehner. (Abg. Dr. Bartenstein: Recht hat er!) – „Recht hat er.“ – Gut.

Jetzt hört sich das etwas anders an, Herr Kollege Bartenstein (Abg. Strache: Jetzt kennen wir uns nicht aus! – Abg. Scheibner: Mitterlehner sagt, !) – nachzulesen in den „Salzburger Nachrichten“ vom 16. April –:

„Wir haben uns die Situation in Slowenien und Luxemburg angeschaut,“ (Ah- und Oh-Rufe beim BZÖ. – Abg. Strache: Weiterentwicklung!) „dort werden zu Reise­wochen­enden die Preise innerhalb eines Preisbands in Kombination mit den Rotterdamer Preisen festgelegt. () Ähnliches werden wir für Österreich vorschlagen.“ (Beifall und neuerliche Oh-Rufe beim BZÖ.)

So betreten, wie Sie jetzt dreinschauen, hat mich zuletzt ein Kaugummi auf dem Trottoir vorm Parlament angelacht. (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Wes-tenthaler:  Aber der Kollege Bartenstein weiß das noch nicht! Das war zu schnell!) – Betretenes Staunen des Herr Bundesministers.

So, das geht weiter. Ich habe in der Begründung des Dringlichen Antrags folgende Bemerkung gemacht:

„Warum setzen Sie nicht endlich einmal die Bundeswettbewerbsbehörde ein, Herr Bundesminister? Und warum sorgt diese Bundeswettbewerbsbehörde nicht einmal dafür, dass diese enormen Preisunterschiede vor dem Wochenende und vor den Feiertagen oder vor den Urlauben endlich einmal ein Ende haben? Das sieht doch kein Mensch mehr ein, dass immer dann, wenn der Autofahrer das Auto braucht, sich die Preise an den Tankstellen immer weiter nach oben entwickeln.“

Mitterlehner antwortete auf meine Bemerkung:


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„() lesen Sie () das Preisgesetz“, Herr Bucher! „() und wenn Sie feststellen, dass irgendwo die Preiskonstellation günstiger ist, können wir über diese Geschichte reden! Können Sie das nicht, dann schweigen Sie, ersparen Sie uns diese Vorschläge, denn sie sind eigentlich nicht sehr praxisrelevant.“

So weit Mitterlehner. (Abg. Scheibner: Das ist aber nicht sehr freundlich gewesen!)

So, was sagen Sie in den „Salzburger Nachrichten“? – Mitterlehner:

„Benzin und Diesel sind sensible Produkte, im Preisgesetz gibt es bestimmte Ein­schränkungen, etwa eine amtliche Höchstpreisfestsetzung, wenn internationaler Missbrauch stattfindet. Wir werden nun das Preisgesetz stärker modifizieren.“ (Oh-Rufe und Beifall beim BZÖ.)

Ein Bucher in anderen Worten, würde ich sagen, Herr Minister! (Abg. Ing. Westen­thaler: Wie wäre es, wenn der Bucher gleich Minister wird? – Abg. Scheibner: Ein Honorar verlangen für die Beratung!)

Das ist aber noch nicht alles. Ich habe in der Begründung dieses Dringlichen Antrages gesagt:

„Wir sagen, es ist nicht nur höchst an der Zeit, endlich einmal Maßnahmen zu setzen, sondern auch, kreativ darüber nachzudenken, ob wir das so hinnehmen wollen, was da abläuft, nämlich dass die Ölmultis immer mehr kassieren und ihre Gewinne immer mehr in die Höhe treiben.“

Mitterlehner sagte auf diese Bemerkung von mir in der Stellungnahme zum Dringlichen Antrag – das sind alles Tatsachenberichte und ist auszuheben aus den Stenographischen Protokollen –:

„Glauben Sie wirklich, dass die OMV auf Automatentankstellen umstellt, wenn dort der große Gewinn und die große Abzocke möglich sind?“

Das sagte Mitterlehner damals beim Dringlichen Antrag auf meine Bemerkung.

In den „Salzburger Nachrichten“ vor wenigen Tagen liest sich das schon wieder an­ders: „Das Verhalten der großen Konzerne, die ungerührt ohne Kundenservice nur Preise erhöhen (), ist nicht akzeptabel.“ Das sagt Mitterlehner plötzlich. (Ah-Rufe beim BZÖ.) Ich hoffe, dass Sie das auch begründen. (Abg. Strache: Das nennt man konsequent!)

Dann habe ich den Wettbewerb angesprochen, der ja nicht stattfindet, wie wir wissen, weil sich da auch die Arbeiterkammer immer wieder starkmacht und mit Muskeln spielt, die sie nicht hat, und immer darauf hinweist, dass es möglicherweise Preisabsprachen gibt, die ich auch erwähnt und zitiert habe. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich habe gesagt: „Die Arbeiterkammer sagt doch, die Vermutung liegt nahe, dass die Ölkonzerne untereinander ein Kartell bilden, dass es Preisabsprachen gibt.“

Mitterlehner antwortete darauf: „Wir haben einen ziemlich starken Wettbewerb.“

In den „Salzburger Nachrichten“ sagte Mitterlehner auf diesen Satz hin vor wenigen Tagen: „Der Unterschied ist, bei anderen Produkten gibt es vollen Wettbewerb.“ – Aber leider nicht beim Diesel und beim Benzin. Das hätten Sie schon dazusagen müssen.

Dann sagten Sie mir in der Beantwortung des Dringlichen Antrags: „() Sie gerieren sich immer als Vertreter der Marktwirtschaft, der genau weiß, was der Markt tut (...)“ Bei uns ist der Wettbewerb sehr stark, sind die Margen sehr gering, sagte Mitterlehner auf meine Bemerkung hinsichtlich Preisabsprachen.


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In den „Salzburger Nachrichten“ liest sich das so: „() es ist so, dass die Markt­mecha­nismen nicht ausreichend funktionieren.“ (Oh-Rufe beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Zickzack!)

Herr Minister! Das Osterwochenende hat sich bei Ihnen aber ganz schön breit­geschlagen. Das merkt an den Mundwinkeln bei Ihnen.

Dann sagte Minister Mitterlehner noch dazu – alles in den „Salzburger Nachrichten“ nachzulesen –: „Der zweite Vorwurf lautet, dass es Preisabsprachen gibt.“ (Neuerliche Oh-Rufe beim BZÖ.)

Was soll ich darauf noch antworten, Herr Bundesminister? Es ist im Grunde genommen positiv, dass Sie diese Erkenntnis endlich einmal erfrischend aufnehmen und endlich auch bemerkt haben, was da vorgeht. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Nur eines sage ich Ihnen auch: Wenn Sie jetzt nichts unternehmen und immer von Notwehr sprechen, dann sind Sie ein Schmäh-Minister. Dann sind Sie kein Wirtschafts­minister, sondern dann sind Sie ein populistischer Schmäh-Minister. Jetzt müssen Sie endlich einmal auch zeigen, dass Sie in der Lage sind, Maßnahmen zu setzen, und nicht nur dazu, zu Kaffeekränzchen einzuladen, die Ölmultis bei Kuchen, Torte und Kaffee zu verwöhnen und ihnen das eine oder andere Geschäft schmackhaft zu machen, sondern auch tatsächlich dafür zu sorgen, dass es mit den Preisabsprachen ein Ende hat.

Denn es ist so – für jeden, der zu einer Tankstelle gefahren ist in den letzten Wochen und Monaten, vor allem entlang der Autobahn, war das ersichtlich –: überall der gleiche Preis, und wenn es eine Änderung gegeben hat, dann immer zum selben Zeitpunkt. (Abg. Scheibner: Hinauf!) Das heißt, es ist naheliegendst, dass es Preisabsprachen gibt und dass sich die Ölkonzerne untereinander absprechen. Das können Sie mittlerweile selber nicht mehr leugnen, deshalb bin ich froh darüber, dass Sie ein gewisses Einsehen haben.

Wenn Sie die Bundeswettbewerbsbehörde jetzt nicht mit einer Machtbefugnis aus­statten, dann wird sich auch nichts ändern. Sie müssen ihr Instrumente in die Hand geben, damit sie auch tatsächlich den Ölmultis einmal auf die Finger klopfen kann. Sie müssen ihr Instrumente geben, damit sie auch die Überwachung lückenlos und transparent machen kann.

Wir müssen dafür sorgen, dass wir uns bei den Strafbestimmungen etwas überlegen. Es kann nicht sein, dass Kartellabsprachen und Preisabsprachen ein Kavaliersdelikt bleiben und sich die Ölmultis mit einer Geldbuße herauskaufen, sondern da muss es Freiheitsstrafen geben, präventive harte Strafen, damit das nicht immer auf die Autofahrer abgewälzt wird, was hier an Gewinnen eingefahren wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Mineralöl-Mafia! Kriminelle Organisation!)

Herr Bundesminister! Das erwarte ich jetzt auch von Ihnen in nächster Zeit und auch, dass Sie nicht nur dem Populismus frönen und, weil Sie so lustig sind, den „Salzburger Nachrichten“ ein tolles Interview geben, sondern stehen Sie auch einmal zu Ihren Aussagen. Ich bin neugierig, was Sie heute darauf antworten werden.

Sie müssen damit rechnen, dass ich in nächster Zukunft wieder eine Dringliche An­frage stelle und Sie dann wieder festnagle. Also überlegen Sie sich heute genau und überlegen Sie sich gut, was Sie sagen, ansonsten sind Sie dann wieder der Blamierte bei der nächsten Sitzung – so wie heute! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)


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Zum Luxemburger Modell, das Sie zwischenzeitlich kennen dürften, ansonsten hätten Sie das ja nicht so in den Mund genommen, so fehlerlos in den Mund genommen, muss man sagen: Das Luxemburger Modell ist ein Vorzeigemodell, das wir uns ernst­haft überlegen sollten. Es ist auch ernsthaft zu überlegen, dieses zumindest kurzzeitig einmal in Betracht zu ziehen. Man muss das nicht für alle Zukunft so handhaben, aber zumindest für den Zeitrahmen, in dem sich die Ölpreise enorm nach oben entwickeln. Das wäre unser Vorschlag.

Herr Bundesminister! Der zweite Vorschlag ist, dass wir einen kilometerabhängigen Pendlerabsetzbetrag mit einer Negativsteuerkomponente vor allem für die kleinen Einkommen einrichten, denn diese sind im Moment enorm getroffen. Ich weiß schon, dass die Sensibilität im Sektor der ÖVP als Schutzpatron der Steuerhinterzieher relativ gering ist, aber es gibt viele kleine Einkommensbezieher, was vor allem die Pendler betrifft, die nicht mehr wissen, wie sie diese Treibstoffe, die sie brauchen, um in die Arbeit zu kommen, finanzieren sollen. Da sollten Sie ein bisschen mehr Sensibilität an den Tag legen und nicht immer populistische Sprüche klopfen. (Abg. Klikovits: Das sagt der Richtige!)

Und vor allem: Sie sollten uns das nicht immer vorwerfen. Das sind Tatsachen, von denen wir sprechen, und es sind auch Berichte, die ich da von Dialogen und von Dis­kussionsbeiträgen bringe, die Sie nicht leugnen können. Da können Sie sich nicht davonstehlen.

Das Dritte ist – was ich schon erwähnt habe –: die Bundeswettbewerbsbehörde zu stärken.

Das Vierte wäre eine Zurücknahme der letzten Mineralölsteuererhöhung, denn das, was Sie da betrieben haben, ist vor allem eine Abzocke bei den Autofahrern. Das ist eine absolute Abzocke! Das versteht ja niemand. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es versteht niemand, dass wir in Österreich mehr als 50 Prozent Steuern auf Treibstoff haben. Mehr als 50 Prozent! Sie kassieren an allen Ecken und Enden, was den Autofahrer betrifft. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.) – Ihr habt in dieser Gesetz­gebungsperiode zweimal die Mineralölsteuer angehoben, zweimal hintereinander.

Der fünfte Vorschlag ist, was heute auch auf Brüsseler Ebene diskutiert wird, die Ener­gie­besteuerungsrichtlinie, wodurch man den Dieselpreis zwangsläufig anhebt, wenn man die Besteuerung für den Diesel nach oben setzt. Das würde sich in der Größen­ordnung von 17 Cent pro Liter auswirken. Das wären für einen gefüllten Tank 10 € zusätzlich mit dieser Erhöhung und darüber hinaus 1,2 Milliarden € an zusätzlichen Kosten für die Autofahrer, für die Pendlerinnen und Pendler.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Besteuerung muss Schluss sein, wir vom BZÖ sagen: Herunter mit den Steuern – und das nicht nur bei den Diesel- und Benzinpreisen! (Beifall beim BZÖ.)

Herr Bundesminister! Vor allem muss Schluss sein mit Ihrer Showtime. Beginnen Sie, endlich Handlungen und Taten zu setzen, damit am Ende nicht die Autofahrer auf der Strecke bleiben! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache.)

15.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich der Herr Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Mineralöl-Sprecher!)

 



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15.18.19

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Lieber Kollege Rudi Hundstorfer! Meine sehr geehrte Damen und Herren! An sich ist das Thema „Entwicklung der Spritpreise“ meiner Meinung nach so wichtig, dass wir uns da nicht in gegenseitigem Hickhack – ich verstehe irgendwo Ihr Ärgernis, dass Ihnen anscheinend ein Thema abhandenkommt – zwischen BZÖ und mir ergehen sollten. (Abg. Ing. Westenthaler: Wo ist das Hickhack?)

Herr Bucher, mich freut es, wenn Sie die „Salzburger Nachrichten“ so genau lesen. Mich freut es, wenn Sie genau lesen, was ich, wenn Sie auch aus dem Gesamtzu­sammenhang gerissen zitieren, gesagt habe oder hätte.

Aber ich finde, Sie hätten genügend Möglichkeiten, im eigenen Bereich ein paar Wider­sprüche aufzudecken. Weil der Peter Westenthaler da sitzt und auch herausschreit: Ich kann mich erinnern: Bin weg, bin wieder da! – Da waren auch ein paar Widersprüche. (Abg. Ing. Westenthaler: Ah, geh!) Oder der Herbert Scheibner: Ich glaube, es gibt wenige Leute in einer so wichtigen Angelegenheit wie Eurofighter, die innerhalb einer Woche ihre Meinung drehen, innerhalb einer Woche einmal für die Firma und eine Woche später für die andere Firma eintreten. (Abg. Bucher: Das ist vom Thema weg! – Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

Meine Damen und Herren vom BZÖ! Also wenn wir von Meinungsänderung reden, dann schauen Sie sich das einmal bei sich an! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Geschichte betreffend Widersprüchlichkeiten könnte ich mit einer ganzen Reihe fortsetzen. (Abg. Scheibner: Das ist ein starkes Stück!) Der eine wähnt sich als Erfinder der „Abfertigung neu“ – gleich dahinter. Auch da sprechen die Fakten dage­gen. Das ist eine interessante Angelegenheit, geht aber irgendwo in einen anderen Bereich hinein.

Meine Damen und Herren! Damit zu dem Thema hin, das wirklich – da muss ich dem Herrn Bucher recht geben – in einigen Punkten begründenswert ist, warum ich auch meine Meinung, ich will nicht sagen, geändert, aber in bestimmten Punkten präzisiert habe. (Ironische Heiterkeit bei FPÖ und BZÖ. – Abg. Kickl: Weiterentwickelt!) – Ja, ist in Ordnung. (Abg. Ing. Westenthaler: So kann man es auch sagen!)

Weil die Entwicklung natürlich jetzt eine Spitze genommen hat, die auch dazu führt – Sie werden ja auch manchmal internationale Zeitungen oder Teletext lesen –, dass jetzt ähnlich diskutiert wird wie in den Vereinigten Staaten. Präsident Obama hat es angesprochen (Ah-Rufe bei der FPÖ), heute beziehungsweise gestern der deutsche Verkehrsminister Ramsauer, der sich auch damit beschäftigt, davon zu sprechen, dass wir jetzt eine Art oligopolhafte Entwicklung haben, dass der Markt bestimmte Fesseln braucht. Es ist Ihnen aber vielleicht auch aufgefallen, dass die Deutschen in der Diskussion ein Jahr hinter uns sind und sich mit der Linie begnügt haben, sie werden sich bemühen, die Unterschiede bei den Preissprüngen festzustellen.

Das heißt, es ist richtig, es ist ein Ärgernis, was die Benzinpreis- und Dieselpreis­entwicklung betrifft, was in den letzten Monaten und Wochen eingetreten ist. (Abg. Ing. Höbart: Massive Belastungen!) Ich sage Ihnen ganz offen: Ich wollte bewusst nicht in dieses Hickhack oder sonstige Dinge eintreten, die hier medial abgewickelt werden. Wir haben uns das angeschaut. Leider wird die Spirale nach oben damit nicht zu Ende sein, denn es ist eine weltweite Entwicklung. Das werden Sie sehen müssen, und das sehen leider auch andere.

Daher wird man der weltweiten Entwicklung auch nur durch weltweite Maßnahmen entgegentreten können, genau dort, wo es um Missbrauchsentwicklungen, um Miss-


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brauchsbildungen geht, bei Marktmöglichkeiten, aber natürlich auch dort, wo es um entsprechende Einschränkungen und teilweise auch Regelungen geht, um dann Marktmöglichkeiten entsprechend zum Durchbruch zu bringen. Das ist genau der Hintergrund: ein internationales Problem, das wir auch nur international werden lösen können.

Auf der anderen Ebene fragt man: Warum sollen wir in Österreich doch einige Dinge entwickeln? – Weil es meiner Meinung nach zynisch ist, wie manche argumentieren, der Preis sollte noch in die Höhe gehen, dann werde man endlich auch auf die öffentlichen Verkehrsmittel und so weiter umsteigen. Ich glaube, die Pendler, die Familien haben sich diese Diskussion, diesen Zynismus nicht verdient, sondern genau das Gegenteil, sie brauchen Mobilität und fühlen sich derzeit – das ist auch der Grund dafür, warum ich mich hier bemühe, trotz limitierter Möglichkeiten einzugreifen – den Gegebenheiten ausgeliefert.

Was sind diese Gegebenheiten? – Das wird genauso in Deutschland diskutiert. – Vielfache Änderungen am Tag, und das ist nicht nachvollziehbar. Warum? – Es werden Preiserhöhungen in Rotterdam, wenn es um Bewegungen nach oben geht, immer nachvollzogen, wenn es jedoch um Senkungen nach unten geht, werden sie nicht nachvollzogen.

Das, was die langen Wochenenden anlangt, ist eben dadurch gekennzeichnet, dass genau dort der Wettbewerb, der meines Erachtens sonst einigermaßen gut funktioniert, nicht gegeben ist, weil man da Kunden hat, die nicht ausweichen können, die nicht warten können, sondern die mit Verwandtenbesuchen, Familienunternehmungen ganz einfach darauf angewiesen sind, zu tanken. Und dann wird der Preis auch entsprechend nach oben bewegt.

Um das auch zu illustrieren – ich habe hier eine Graphik (eine Graphik zeigend), man sieht sie wahrscheinlich nicht von allen Reihen, ich darf sie aber verbal illustrieren –: Im Wesentlichen geht es darum, dass Sie hier zwei Spitzen sehen und diese Spitzen ... (Ironische Heiterkeit bei FPÖ und BZÖ.) – Ich weiß nicht, Herr Strache, was Sie daran so erheitert. (Abg. Strache: Man sieht es von da nicht! Ganz einfach!) – Ich gebe sie Ihnen nachher gerne.

Aber ich habe gesagt, ich werde sie verbal illustrieren, und wenn Sie einen Moment Geduld haben, werden Sie das auch hören. Der springende Punkt ist der, dass man sogar von der Distanz und wenn man nicht mehr so gut sieht, hier eine Spitze sieht. Das ist genau der Punkt, der Gründonnerstag, beziehungsweise zwei Tage später wieder, als der Preis um 5 Cent beziehungsweise 8 Cent angehoben worden ist, ohne dass die entsprechende Notwendigkeit dazu gewesen wäre.

Die entsprechende Notwendigkeit, die man ableitet, das ist nicht die grüne Kurve, die Sie da sehen, ist nicht Rotterdam. Die grüne Kurve ist die Kurve vom Handelsplatz in London, wo Super Benzin, also das fertige Produkt gehandelt wird. Und daher kann ich da nicht von der American Season oder sonstigen Sachen, wie es die Mineralöl­wirtschaft erklärt, Gebrauch machen und sagen: Na ja, da ist halt ein Sprung be­rechtigt!, sondern das ist die Inanspruchnahme eines Marktvorteils durch Marktmacht, und dem möchte ich nicht länger zuschauen.

Die Fragestellung, die dazwischenliegt, ist: Haben wir, wie manche Herren und Damen hier herinnen meinen, zugeschaut? – Ich habe Ihnen schon gesagt, wir haben nicht zugeschaut, wir haben eigentlich, obwohl wir von einem Markt ausgehen sollten, mehr getan als andere Länder, indem wir mit der Höchstpreisverordnung, dass einmal am Tag um 12 Uhr ein Preis verordnet werden kann, eine Möglichkeit geschaffen haben, dass der Wettbewerb tagsüber nur nach unten geht. Da haben viele, insbesondere in Deutschland, gemeint: Na ja, das wird dann wahrscheinlich die Preisentwicklung nur


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nach oben bringen! – genauso wie die Spritpreisdatenbank, die wir als zweite Maß­nahme gesetzt haben.

Da sage ich Ihnen, auch da haben wir eine Graphik (neuerlich eine Graphik in die Höhe haltend) – ich will Sie nicht mit allen langweilen –: Beispielsweise bei Euro Super hat sich ab dem Zeitpunkt – das ist dieser Strich –, als wir die Spritpreisdatenbank eingeführt haben, die Differenz zu den europäischen Durchschnittspreisen für uns verbessert. Also der österreichische Preis ist tendenziell immer besser als der euro­päische.

Jetzt muss ich Ihnen aber eines gestehen: Wir haben ja schon vor drei oder vier Wochen einen Dringlichen Antrag gehabt und genau über dieses Thema diskutiert. Nichts ärgert ... (Abg. Ing. Westenthaler: Am 29. Februar!) – Am 29. Februar. Manchmal seid ihr präzise. (Abg. Ing. Westenthaler: Na bitte!)

Nichts ärgert den Kunden oder den Fernsehzuschauer mehr als der saloppe Verweis darauf, dass wir im europäischen Durchschnitt besser liegen. Es ist natürlich klar, dass er nicht das bewertet, was der Unterschied ist, sondern er bewertet das, was ihn trifft. Und da ist natürlich die Belastung, der man nicht ausweichen kann, wenn man keine öffentlichen Verkehrsmittel hat, eine ordentliche Belastung. (Abg. Dr. Moser: Darum wollen wir die Pendlerpauschale endlich reformieren!) – Wir kommen gleich zur Pend­lerpauschale – nur Geduld! Das ganze Thema ist leider ein ziemlich komplexes Thema und nicht in zwei, drei Sätzen abzuhandeln, aber ich komme auch noch auf diese Thematik zu sprechen.

Jetzt zu dem, was Sie zitiert haben, Herr Bucher: Was tun wir jetzt oder was können wir tun? – Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das Ganze nicht unproblematisch ist, denn wir haben schon bei der Tagesfestsetzung des Spritpreises eines gehabt: dass die Herrschaften aus dem Konzernbereich zum Verfassungsgerichtshof gegangen sind und gesagt haben, es werde damit de facto das Wettbewerbsprinzip und das freie Erwerbsprinzip eingeschränkt.

Beim freien Erwerbsprinzip ist Folgendes maßgeblich: der Einstandspreis und der angemessene Gewinn. Das haben Sie leider nicht ausführlich zitiert, weil es Ihnen nicht recht ins Konzept gepasst hat. Ich habe bei der Beantwortung des letzten Dringlichen Antrags sehr genau beschrieben, warum eine amtliche Preisfestsetzung sinnlos ist, weil man nämlich dann auch den angemessenen Gewinn berücksichtigen muss. Das ist eine Problematik, die sich der Verfassungsgerichtshof in der Recht­sprechung genau angeschaut hat. (Abg. Bucher: Ich habe immer von der Spanne gesprochen!)

Daher – wenn wir jetzt davon reden, was auch als Vorschlag in den „Salzburger Nachrichten“ war, den wir selber einmal entwickelt haben, der sich aber weiter­ent­wickelt hat – werden Sie sich wieder damit beschäftigen müssen. Die Dinge drehen sich weiter, das ist noch nicht der Stand aller Dinge, das Ende der Fahnenstange ist nicht erreicht, weil da nämlich ein Problem dabei ist. (Zwischenrufe beim BZÖ.) Wenn Sie mir zuhören, werden Sie es vielleicht auch nachvollziehen können!

Das Problem ist: Wenn Sie für alle Österreicher einen einheitlichen Preis festlegen, dann muss dieser Preis ja unabhängig davon sein, ob ich in einem Gebirgsort oder in einem anderen Ort wohne, ob ich höhere oder niedrigere Distributionskosten habe, ob ich groß oder klein bin. Der Preis müsste ja für alle gleich sein – wenn ich von der Gewichtung und vom Schnitt ausgehe.

Daher ist die Überlegung eher eine andere, nämlich, dass man sagt, es soll sich jeder einen entsprechenden Preis nach seinen Kalkulationsgegebenheiten bilden, den muss er aber, so wie wir das bei der Tagesfestsetzung haben, über einen längeren Zeitpunkt


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halten. Das ist – der Herr Strache wird sich freuen und wird das gleich so nennen – das australische Modell. Die kalkulieren selber nach ihren Gegebenheiten, damit Erwerbs­freiheit, aber um den Kunden auch eine bestimmte Sicherheit zu geben, muss der Preis bleiben.

In diese Richtung, glaube ich, kann man tendieren. Warum? – Weil man natürlich auf der anderen Seite eine Möglichkeit schaffen muss. Oder die Fragestellung wird dann sein, Moment, wenn die das machen, dann werden die ja wahrscheinlich gleich einen hohen Preis festsetzen, und damit ist der Kunde der belämmerte.

Ja, dann muss man auf der anderen Seite schauen, dass es auch noch einen be­stimmten Wettbewerb gibt, und bei denen ansetzen, aus sachlichen Gründen, wo ein Unterschied ist. Wer ist das in diesem Zusammenhang? – Der Kleinbetrieb, der Mittel­betrieb, der nicht den Konzernen ausgesetzt ist und in dem ganzen Bereich mit­schwimmt. Daher werden diese, wenn der Preis zu hoch festgesetzt ist, ihn unter­bieten, die ganzen Diskonter oder wer immer. Daher ist eine Möglichkeit, auf der einen Seite der Markt und auf der anderen Seite eine bestimmte Kontinuität zu schaffen, gegeben.

Jetzt werden Sie sich wieder weniger freuen: Wir glauben nämlich, dass man das mit der bestehenden Verordnung im Rahmen des Preisauszeichnungsgesetzes machen kann. Also im Endeffekt können Sie relativ schnell überprüfen, ob wir das wirklich tun oder nicht. Das wird sich für Pfingsten nicht mehr ausgehen, aber es kommen ja noch weitere verlängerte Wochenenden. Die weiteren verlängerten Wochenenden sind zum Beispiel Fronleichnam oder der Sommerferienbeginn.

Dann werden wird das gleich einmal mit dem Prinzip spielen, mit allen Wenn und Aber. Da wird es Einwendungen im rechtlichen Bereich geben. Schauen wir uns die Preis­entwicklungen an! Und wenn rechtliche Probleme noch stärker auftreten sollten – wir prüfen gerade, ob das auch so geht und richtig ist –, dann werden wir über ein Preis­gesetz und dessen Änderung reden.

Aber damit es nicht wieder eine Verwechslung gibt: nicht über die amtliche Preis­auszeichnung – diese ist ja jetzt schon vorhanden im § 5a – und nicht über eine Festlegung ohne Grund, denn dort sind Sie dann wirklich in einer Preisregulierung eigentlich ohne wirklichen Hintergrund.

Und da manche immer wieder fragen: Warum braucht man denn in diesem Bereich überhaupt Preise? – Na, weil das eben nicht ein Produkt ist wie Stelzen, die ich dort oder da kaufen kann, oder weil ich nicht ein Produkt habe wie irgendein Getränk, das ich halt dann, wenn es eine Sonderaktion gibt, einfach horten kann oder lagern kann, sondern weil dieses Produkt den Kunden dann einigermaßen in eine Zwangslage bringt, wenn er mobil sein muss. Wann muss er das? – Wenn er Pendler ist, wenn er Familie hat, wenn er irgendwo Krankenbesuche und Ähnliches machen muss. Das kennen Sie alles, und damit möchte ich Sie gar nicht weiter strapazieren.

Ich glaube, es könnte ein durchaus gelungener Weg sein, dass ich nicht den Markt einschränke, dass ich nicht den Markt reguliere, sondern die Kräfte des Marktes zur Entfaltung bringe. Daher: Mir geht es nicht darum, dass ich jetzt weniger Markt möchte, sondern ich möchte mehr Fairness auf dem Markt. Und wenn Sie den Unterschied anschauen zwischen uns und den Deutschen: Der Unterschied ist der, dass man dort Argumente abhandelt.

Folgendes möchte ich auch noch ansprechen: Wissen Sie, warum die Konzerne geglaubt haben, man könne da irgendwo nach oben gehen? – Weil in der Bevölkerung der Eindruck entstanden ist, das wäre alles Angelegenheit der Politik und nicht Ange­legenheit der Konzerne. In welchem Produktbereich haben Sie das sonst noch, dass


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niemand im Sinne eines Sales- oder After-Sales-Service erklärt, vielleicht auch den Interessenvertretungen der Autofahrer, warum man welche Preiskonstellation hat und warum man das und das tun muss und warum die Margen gering sind? – Das ist nicht der Fall, und daher darf man sich nicht wundern, wenn es dort möglicherweise auch Missverständnisse gibt. Und es geht natürlich nicht – das machen andere Länder oder die Konzerne dort auch –, sich einfach hinter der Politik zu verstecken. Das ist auch nicht meine Linie. Ich glaube, dass das eine sehr faire Linie ist, die wir hier gehen, und damit erliegen wir auch keinen Irrtümern.

Langfristig wird es darum gehen, dass wir auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Fossile Energie ist begrenzt. (Beifall der Abg. Dr. Moser.) Langfristig wird es darum gehen, dass wir in dem Gesamtbereich insgesamt E-Mobility und anderes forcieren. Das ist die Zukunft!

Damit sind wir aber auch schon bei der Steuerfrage. Es ist beliebt, natürlich, was soll die Opposition tun, als immer wieder darauf hinzuweisen: Die Steuern sind zu hoch und der Steuernehmer, also in diesem Fall die Finanzministerin, ist der Abzocker!? (Abg. Ing. Höbart: Das stimmt! – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Darf ich Sie an Deutschland erinnern? – Dort kann man sich das auch sachlich an­schauen, ohne dass man gleich schreit. Schauen Sie sich diese Graphik an! (Eine Schautafel vorweisend.) Ich gebe sie allen, die sie haben wollen, dann zur näheren Vertiefung. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kickl.) Ja, ich erkläre es gerade.

Der Hintergrund ist, dass wir mit der Steuerbelastung vor der Mineralölsteuererhöhung im Jahr 2011, also voriges Jahr, überhaupt am allergünstigsten in Europa waren, und mit dieser Steuererhöhung stehen wir an der fünften Stelle. Jetzt werde ich Ihnen aber Folgendes sagen: Wenn Sie die Steuern senken, wissen Sie, was dann passiert? – Dann nimmt das nicht der Kunde mit im Sinne von Preissenkungen, dann erhöht sich der Preisdispositionsspielraum für die großen Konzerne, für die, die auf dem Markt sind, weil die im Schnitt immer eher im Vergleich mit dem europäischen Durchschnitt kalkulieren.

Warum sie das so machen, Herr Kickl, ist Ihnen nicht bekannt. (Abg. Kickl: Aber passen Sie auf, dass Sie nicht in einer Woche wieder was anderes sagen!) Ich sage es Ihnen: Weil Österreich eine Art verkehrsgeografische Drehscheibe ist, und damit kann ich natürlich ausweichen auf andere Länder. Ist Ihnen vielleicht schon einmal aufgefallen, dass außer in Slowenien rund um uns der Preis überall höher ist? Höher ist! Damit kann man sich nichts kaufen, das ist klar, es ist kein wirklich gutes Argument. Aber womit wollen Sie Infrastruktur, wie etwa im Bahnbereich, bauen, als mit Steuer­mitteln? Womit wollen Sie E-Mobility-Forschung und entsprechende Weichenstellung, wenn man das will, finanzieren? Oder haben Sie wirklich den Eindruck, dass wir mit den Steuereinnahmen nach Hause gehen oder sonst irgendwo in die Südsee? (Abg. Ing. Höbart: Nein, Sie schicken es nach Griechenland! – Abg. Strache: Den Griechen und den Bankspekulanten!)

Nach Griechenland – das ist wieder eine andere Thematik! Herr Strache, ich weiß, Sie neigen zur Verkürzung. Sie neigen zur Verkürzung, aber so einfach ist es halt leider nicht! Wir sitzen in einem Boot, und wenn Sie meinen, wenn wir in Griechenland nichts zahlen, kostet uns das nichts, dann ist das Ihre Philosophie im Wirtschaftsbereich, aber es stimmt eben leider nicht. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ. – Abg. Ing. Höbart: Das Geld ist sowieso weg!) – Bitte wie? Ich verstehe Sie nicht, Sie schreien so schlecht. (Abg. Ing. Höbart: Das Geld ist weg! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich verstehe, dass Sie gerne ein Thema hätten, wo man erklären kann: Der Staat und die Verantwortlichen des Staates tun das nicht! In dem Augenblick, wo wir nur ein


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bisschen in Richtung Regelung gehen, sagt derselbe Herr Bucher, der da heraus­kommt und das von mir fordert: Das ist eigentlich Populismus! – Also jetzt suchen Sie es sich aus, was Sie wollen: Entweder das oder das?, aber nicht beides!

Meine Damen und Herren! Damit noch zu einem Thema, das heute nur am Rande angesprochen worden ist, nämlich die Frage der entsprechenden Pendlerunter­stüt­zung. Ich glaube, diese ist sehr notwendig, und da gibt es mehrere Elemente und Aspekte. Ich habe gestern im Radio gesagt, das muss man zum gegebenen Zeitpunkt machen. „Gegebener Zeitpunkt“ heißt, da sind die Länder involviert. Da gibt es bestimmte Zuschläge der Länder, es gibt Gegebenheiten mit einem Absetzbetrag und die Pauschale, und diese drei Komponenten – da gibt es ja verschiedene Vorschläge – sind möglichst miteinander zu kombinieren und alle Wenn und Aber auszudiskutieren. (Abg. Bucher: Wir wollen nur ein Modell haben! – Abg. Strache: Ein Modell für alle!)

Ich glaube, das ist eine gute Sache, da werden Sie sicher etwas einbringen. Und dann muss man schauen, wie das im Rahmen des Konsolidierungspakets auch zeitlich zu dem anderen passt. Da ist natürlich die Hauptzuständigkeit beim Finanzministerium. Ich bin mir sicher, dass wir das – so wie wir das jetzt ganz emotionslos bereden – in sachlicher Abwägung aller Argumente auch schaffen werden. So schaut ja dieses Podium auch heute aus, und so schauen die entsprechenden Zwischenrufe aus!

Meine Damen und Herren, mir ist bewusst, es freut Sie nicht, wenn wir hier ent­sprechend aktiv werden, denn da bricht Ihnen ein Thema weg. Sie hätten es gerne ganz anders: entweder amtlich geregelt oder überhaupt nicht, aber passen tut es Ihnen so oder so nicht! Ich glaube, der, der zuschaut, derjenige, der sich damit beschäftigt, weiß, wir sind den Deutschen und anderen um Monate voraus, was die Diskussion anbelangt, was die Maßnahmen anbelangt, und bei denen, die wir jetzt prüfen und vorschlagen, werden wir sehen, ob es wirkt. Ich bin mir nicht sicher, ob das die ge­wünsch­ten Effekte erzielt. Ich möchte mir aber auch nicht vom Bürger, vom Marktteil­nehmer vorwerfen lassen, wir hätten nicht alles in dieser Richtung versucht.

Ansonsten werden Sie woanders David und Goliath spielen müssen, Herr Bucher – nicht beim Benzinpreis! Es wird keine Entwicklung geben, die bei uns nach unten geht und in allen anderen Ländern nach oben. Das hätten Sie gerne, diesen Hebel, aber da müssen Sie beim BZÖ woanders ansetzen. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf. Gesamtredezeit pro Klub: 25 Minuten.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. – Bitte.

 


15.37.18

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister, Sie haben zu Beginn gesagt, Sie wollen hier kein Hickhack betreiben. (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Das habt ihr gemacht!) Sie sagen, das haben wir gemacht. Nein, das haben wir nicht gemacht! Wir haben kein Hick­hack gemacht, sondern wir haben Ihr Zickzack aufgezeigt. Die Ölspur, auf der Sie daherrutschen seit ein paar Wochen, haben wir aufgedeckt. (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.)

Wir haben Ihren Zickzackkurs in dieser Frage aufgezeigt, den Sie fahren, weil Sie hinten und vorne nicht mehr weiter wissen und weil Sie, wenn Sie nicht den Herrn Kollegen Bucher hätten, der Ihnen dauernd sagt, wo es langgeht, schon lange abgetreten wären bei diesem Thema und schon lange überhaupt nicht mehr vorhanden


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wären. – Das ist die Wahrheit, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ. – Bundesminister Dr. Mitterlehner: Der war gut!)

Kollege Bucher hat ja in beachtlicher Art und Weise hier mit Originalzitaten belegt, wie Sie auf einmal mit einer Reaktionszeit einer durchschnittlich begabten Weinberg­schnecke (Heiterkeit) dann alles nachvollzogen haben, was das BZÖ schon seit Monaten fordert und was Josef Bucher hier seit Monaten – ich möchte fast sagen: seit Jahren – fordert. Das sagen Sie auf einmal auch der Zeitung gegenüber, aber der Unter­schied ist der: Josef Bucher hätte es als Wirtschaftsminister schon längst umgesetzt – aber Sie setzen es nicht um, Herr Minister! Das ist der große Unter­schied! (Beifall beim BZÖ.)

Ich frage mich die ganze Zeit: Warum ist der Minister so untätig? Warum übernimmt er jetzt zwar alle Forderungen – jetzt endlich, nach „Weinbergschnecken-Reaktion“ – und kündigt in den Zeitungen großspurig an, aber tut er es nicht? – Da gibt es nur eine Antwort: Weil in Wahrheit die Hälfte des Benzinpreises und damit auch die Hälfte der Erhöhung des Benzinpreises hausgemacht macht ist und der Herr Minister und seine Finanzministerin und die ÖVP-Ministerriege und die ganze Regierung Hauptprofiteur von den hohen Benzinpreisen über die Steuer ist! (Beifall beim BZÖ.)

Das ist die Wahrheit! Und deswegen denken Sie überhaupt nicht daran, etwas zu ändern. Und deswegen lassen Sie die Autofahrer im Stich. Und deswegen sagen Sie zu den Pendlern: Es ist mir wurscht! Und deswegen sagt ihr zu den Müttern auf dem Land, die ihre Kinder in die Schule bringen müssen, die auf das Auto angewiesen sind: Das ist egal! Die sollen „brennen“ – wunderbar, da sprudelt es in der Staatskasse, über 50 Prozent mittlerweile hausgemacht.

Das ist die Wahrheit! Und dann stellen Sie sich hier her und zeigen sich – das geht ja aus diesen sonderbaren Interviews hervor – nach monate-, ja fast jahrelanger Preis­zocke und Preissteigerung der Mineralölmafia sehr „enttäuscht und bestürzt“.

Oder: Ich habe bemerkt – jetzt, am 14. April; also das ist ja ein Treppenwitz!, am 14. April 2012, nach monatelangem steilem Anstieg der Preise! –, ich habe bemerkt, sagt der Herr Minister, dass die großen Ölkonzerne überhaupt keine Sensibilität für die Stimmungslage in der Bevölkerung haben. Anstatt der Versuchung hoher Preise zu widerstehen und damit zur Beruhigung beizutragen, habe man die Feiertage nach­weislich für Preisspitzen genützt.

Das fällt ihm jetzt ein, nach zig Feiertagen, die für solche Preisspitzen genützt worden sind!

Zwei Tage später sagt der Minister dann im „Mittagsjournal“ in diesem Zusam­men­hang, dass er einige große Unternehmen gebeten habe, auf diese Stimmungslage Rücksicht zu nehmen, dass man das aber nicht gemacht habe.

Also was jetzt, Herr Minister? Können Sie sich nicht durchsetzen? Pfeifen die Mineral­ölkonzerne auf Sie oder handeln sie? Ich glaube eher Zweiteres. Denen sind Sie völlig wurscht! Und wenn Sie hier nicht endlich eingreifen mit einer Regulierung, wie wir sie vorschlagen, dann wird sich diese Mineralöl-Mafia durchsetzen und die Preise werden über 2 € steigen. Das wird das Ergebnis sein, Herr Minister! (Beifall beim BZÖ.)

Sie stellen sich hier her und erklären wortreich, wie schon am 29. Februar, wie alles nicht geht. Das ist nicht die Aufgabe eines Ministers, hier wortreich zu erklären, wie alles nicht geht, während Bucher & Co hier Vorschläge bringen. Nehmen Sie nur das slowenische Modell her! Dort funktioniert es ja auch, Herr Minister. Dort funktioniert es ja auch, dort sind die Preise plötzlich niedriger. Dort sind sie wesentlich niedriger als bei uns. Dort hat man dieses Modell eingeführt.


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Und jetzt beantragen wir heute im Dringlichen Antrag einen allerersten Schritt – ist noch nicht das Ende, aber einen allerersten Schritt – zu dieser Spanne, wie es sie zum Teil in Slowenien gibt. Sich hier herzustellen, Herr Minister, und zu sagen: Ja, dieser Dringliche Antrag ist richtig, eigentlich sollte ihn heute das Parlament einstimmig beschließen im Sinne der Autofahrer, im Sinne der Senkung der Spritpreise!, das wäre eine ordentliche Politik, Herr Minister, die Sie machten könnten. (Beifall beim BZÖ.)

Aber Sie tun es ja nicht! Sie tun es ja nicht, und nicht die böse Opposition rechnet Ihnen das vor. Ich darf die heutige Ausgabe der „Kronen Zeitung“ zitieren, Peter Gnam, „Thema des Tages“: „Wie Autofahrer verarscht werden“.

„Die Mineralölfirmen reden sich auf die stets steigenden Rohölpreise aus und lügen dabei, dass sich die Balken biegen.“

Und weiter: „Der Wirtschaftsminister brabbelt“ – Gnam hat es eigentlich recht gut getroffen, wenn er von „brabbelt“ spricht – „etwas von scharfen Kontrollen oder so ähnlich halt, weiß aber genau, dass ihm seine Parteifreundin im Finanzministerium einen Stöckelschuh nachwerfen würde, weil ohne Steuermehreinnahmen bei Treib­stoffen ein riesiges Budgetloch entstehen würde. So werden die Autofahrer verarscht, und das seit vielen, vielen Jahren.“

Jawohl, dem ist im Wesentlichen nichts mehr hinzuzufügen! (Beifall beim BZÖ.) Sie halten die Autofahrer für dumm und greifen nicht ein – und deswegen gibt es uns, deswegen wollen wir diese Regelung!

Und weil wir auch immer über diesen berühmten Wettbewerb sprechen: Na selbst­verständlich Wettbewerb und liberale Marktwirtschaft und ökosozial und alle diese Modelle! Aber ich sage Ihnen noch einmal klipp und klar, Herr Minister: Der Wettbe­werb, der beinharte Wettbewerb sollte eigentlich dazu dienen, den Menschen Entlas­tung zu bringen. Ein Wettbewerb, der auf Ausbeutung der Menschen, auf höhere Preise, auf Abzocke abzielt, ist für uns kein lauterer Wettbewerb, Herr Minister, und den lehnen wir daher auch ab. Und daher wollen wir, dass Sie hier eingreifen, denn wir haben Preisentwicklungen, die vor allen Dingen Pendler betreffen.

Und jetzt sind wir bei den Pendlern. – Sie zählen uns jetzt auf, welche Modelle es gibt in Land, Bund und so weiter. Machen Sie ein Modell! Machen Sie ein bundes­einheitliches Modell, wie wir das seit Wochen, Monaten und Jahren fordern, ein kilo­meter­abhängiges pauschales Kilometergeld für jeden, von und zur Arbeit, denn beim jetzigen Modell können – Sie wissen das ganz genau; ich sage es Ihnen jedes Mal, und in zwei Monaten, wenn wir die nächste Dringliche machen zum Spritpreis, werde ich es Ihnen wieder sagen – rund zwei Millionen Menschen gar nicht die Pendler­pauschale beantragen, weil sie eben einkommensmäßig nicht hinkommen. Genau diejenigen, die am wenigsten verdienen – und der Herr Matznetter weiß das auch –, können sie nicht beantragen, diejenigen, die unter 11 000 € im Jahr kommen. Die bräuchten sie aber, denn das sind genau die, die durch die hohen Spritpreise am meisten betroffen sind. Und die können das nicht!

Daher: Ändern Sie das und machen Sie eine sozial gerechte Lösung für die Autofahrer, setzen Sie eine ordentliche Kilometergeldlösung um, damit die Menschen etwas davon haben! Das wollen wir von Ihnen! (Beifall beim BZÖ.)

Sie haben von einem „Korridor“ gesprochen. Sie wissen, was ein „Korridor“ ist: ein schmaler Gang. Sie befinden sich auf einem sehr schmalen Gang, was die Spritpreise anbelangt, und solange Sie weiterhin Ihre Hände in den Schoß legen, zwar schöne Ankündigungen machen in den Zeitungen, diese aber nicht umsetzen, so lange werden Sie uns nicht los! Wir werden Sie in regelmäßigen Abständen mittels Dringlicher


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hierher zitieren und werden den Kampf für die österreichischen Autofahrer, für die Senkung der Preise und gegen Ihre Untätigkeit weiter fortsetzen. (Beifall beim BZÖ.)

15.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter kommt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.45.12

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Es ist das ja schon fast jede Woche Thema, es ist ein populistisches Thema. Sie versuchen nämlich, bei den Autofahrern den Eindruck zu erwecken, als könnten Sie morgen mit einer Lösung die Preise wieder halbieren. Das funktioniert nicht! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich habe einmal eine positive Nachricht. Es gibt hier im Haus eine Fraktion, die vor drei Stunden für die Erhöhung des Dieselpreises gestimmt hat – im Europäischen Parlament. Die Mehrheit des Europäischen Parlamentes hat diese Neukonfigurierung mit 524 Stimmen abgelehnt, damit wenigstens dieser Anschlag auf diejenigen, die sich in den letzten Jahren Dieselfahrzeuge zugelegt haben, weil diese sparsamer sind, über die Steuer verhindert wird.

Kommen wir zurück zur Situation in Österreich! – Der Herr Bundesminister hat ange­kündigt, dass er versuchen wird, gerade was das lange Wochenende betrifft, das mit einer Fixierung auszuprobieren. Ich nehme an, das wird man mit einer Verordnung machen können, indem man hergeht und sagt: Während der Zeit darf der Preis nicht mehr verändert werden! Die Frage ist: Wird‘s das bringen? Und ich bin überzeugt davon – das kann ich heute schon prophezeien –, wir werden an diesem Wochenende keine Veränderungen mehr erreichen, aber die Bandbreite, von der wir reden, ist ein ganz schmales Preisband. Wir werden nicht mehr auf Dieselpreise von 1 € kommen, das funktioniert nicht mehr.

Und die Illusion, die Sie auszustrahlen versuchen und womit Sie glauben, Wählerinnen und Wähler ködern zu können, die Illusion, wir könnten im kleinen Österreich mit dem Wunderstab drüberfahren und dann sind die Preise bei diesen Kraftstoffen wieder so, wie sie vor drei Jahren waren: Da gibt es mehre Punkte, die in diesem Zusammenhang ein Problem darstellen.

Wir haben erstens eine internationale Spekulation mit Rohstoffen, die unter anderem aber mit einer knapper werdenden Ressource dazu führen, dass man nie mehr zu Preisen unter 1 € zurückkehren wird – nie mehr! –, weil wir bei den fossilen Brenn­stoffen vielleicht heute noch nicht am Peak sind, aber jedenfalls an einem Punkt, wo wir nicht nachhaltig niedrigere Preise haben werden. Das heißt, wir werden alles dazu tun müssen, um zum Beispiel den öffentlichen Verkehr so weit auszubauen, dass wir weniger Pendler haben, die mit dem Auto fahren.

Aber wie ist die Realität? Haben wir nicht gerade vorhin eine namentliche Abstimmung gehabt? Waren das nicht die gleichen Abgeordneten, die bei uns dagegen gestimmt haben, dass wir die Mittel zur Verfügung stellen, um die Eisenbahn auszubauen? – Es waren genau die Gleichen! Es ist überhaupt eine Schande bei der grünen Fraktion, dass dann, wenn erstmals in diesem Lande mit einem Investitionsprogramm die Eisenbahn deutlich gestärkt oder ausgebaut wird, die Erste, die gegen den Finanz­rahmen stimmt, die grüne Fraktion ist. Aber das müsst ihr wirklich bei euch klären, das können wir hier nicht klären, das ist eine ein wenig sonderbare Position.

Zurückkommend zur Situation die Pendler betreffend: Ich möchte erstens an dieser Stelle Herrn Bundesminister Mitterlehner insofern ganz besonders gratulieren, als er nämlich in der Frage der Entschädigung der Pendlerpauschalen etwas angesprochen


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hat, was ein Problem ist, an dem wir seit Langem kiefeln. Und da gebe ich dem Kolle­gen Bucher recht: Wir haben bei Kleinstverdienern viel zu wenig Steuervorteil drinnen. Ich selber habe darum gekämpft – und wir hatten ja schon zwei Jahre sogenannte Negativsteuer, auch bei der Pendlerpauschale, nämlich bis zum Jahr 2010 –, dass man Pendlern und Pendlerinnen, die ein sehr geringes Einkommen haben, einen direk­ten Zuschuss gibt statt eines Steuervorteils.

Jetzt kam erstmals auch vom Koalitionspartner in der Person des Energieministers der Hinweis: Reden wir darüber! (Die Bundesminister Dr. Mitterlehner und Hundstorfer sprechen miteinander.) Ich bin wirklich dankbar dafür, und ich hoffe, das ist schon das Thema bei diesem Gespräch zwischen Sozialminister und Wirtschaftsminister: Was können wir tun, um einen Steuerfreibetrag in einen direkten Betrag umzuwandeln, den wir zukommen lassen? Ich glaube, dass das eine Ebene ist, wo sich auch die Gewerk­schaften und andere, die ja die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten, sehr freuen würden, wenn wir eine solche Umstellung von Steuerfreibetrag zu Direkt­zu­schuss bekämen.

Das ändert aber nichts daran– und jetzt komme ich zum Hauptproblem –, dass wir auf die nächsten ein, zwei Jahrzehnte betrachtet nicht dauerhaft in der Siedlungsfläche Hundertausende staatlich alimentieren können, die bei steigenden Energiekosten einen sehr weiten Weg zum Arbeitsplatz haben.

Das heißt, unsere Bemühungen, in der Region Betriebe zu halten und anzusiedeln, werden wir verstärken. Umgekehrt werden wir aber auch, was den Wohnbau in den Zentren und rund um die Arbeitsplätze betrifft, schauen müssen, dass wir geförderten Wohnraum ausbauen, dass wir vielleicht die Wohnbauförderung endlich wieder zweckgewidmet haben, und schauen müssen, dass die Menschen dort hinziehen können, wo sie in einer halbwegs geringen Entfernung vom Arbeitsplatz leben und nicht gezwungen sind, jeden Tag 40, 50 oder gar mehr als 60 Kilometer zu fahren. (Abg. Ing. Höbart: Verjagen Sie Ihre Wähler und Wählerinnen aus ihren Häusern und Wohnungen!)

Alle Illusion im Zauberstab: Die Preise wieder unter 1 € zu bekommen, wird Illusion bleiben. Wir werden ein paar Cent auf oder ab etwas machen können, aber wir werden das grundsätzliche Problem nur durch Raumordnung, durch Wohnbauschaffung und durch Umstellung auf den öffentlichen Verkehr lösen können. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ing. Höbart.) Andere Lösungen wird es nicht geben. Ich glaube aber, dass wir mit den Lösungen, die wir von der Regierung derzeit haben, auf einem guten Weg sind. Danke. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Ing. Höbart: Wohnraum schaffen! Abg. Dr. Matznetter: Wohnraum schaffen, ja!)

15.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein zu Wort. – Bitte. (Abg. Ursula Haubner:  gibt uns jetzt recht!)

 


15.51.04

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Herren Bun­des­minister! Hohes Haus! In regelmäßigen Abständen gibt das Wirtschaftsressort unter anderem einen Treibstoffpreismonitor heraus. Dieser Treibstoffpreismonitor vergleicht europaweit die Nettotankstellenpreise, also ohne Steuern, denn die Steuern sind ja überall ein bisschen anders, bei uns liegen sie im Mittelfeld. (Ah-Rufe bei der FPÖ.) Als Sie noch in der Regierung waren, meine Herrschaften von der FPÖ und vom BZÖ, war es genau gleich. Auch damals hat der Treibstoffpreis schon zu mehr als 50 Prozent aus Steuern bestanden, vergessen Sie das nicht! (Abg. Dr.  Strutz: Aber da war er deutlich darunter!)


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Dieser Treibstoffpreismonitor sagt uns, dass Österreich regelmäßig deutlich unter dem EU-Durchschnitt liegt – also bei allem Ärgernis über das, was in Sachen Benzin- und Dieselpreis in den letzten Wochen abgegangen ist, ist das schon einmal, um der Wahrheit Genüge zu tun, festzustellen –, und zwar um insgesamt 4 Cent. Der letzte Treibstoffpreismonitor, der verfügbar ist, gibt für Euro 95 einen EU-Mittelwert von 75,7 Cent, für Österreich einen Wert von 71,7 Cent her, also genau 4 Cent Differenz. Und beim Diesel schaut es so aus: Europäische Union Durchschnitt 80,4 Cent, wie gesagt ohne Steuern, Österreich 76,8, also wenn man so will, knapp 4 Cent Differenz. (Zwischenruf des Abg. Ing. Höbart.)

Nun zur Ernsthaftigkeit des BZÖ und meines sehr, sehr geschätzten Kollegen Peter Westenthaler: Du hast unter anderem gesagt, dass Slowenien günstiger wäre als Österreich, was die Treibstoffpreise anbelangt, aufgrund des großartigen Modells. Im Übrigen: Sprich dich einmal mit deinem Kollegen Grosz, der heute leider nicht im Hause ist (Ruf: Leider! Abg. Strache: Der geht Ihnen ab, Herr Bartenstein!), ab, der hat genau vor Wochenfrist Slowenien noch aus der Europäischen Union ausschließen wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) Warum denn? – Wegen der Käsekrainer, nicht der Lipizzaner, sondern wegen der Käsekrainer. (Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.) Also, vor einer Woche war Slowenien noch ausschlussreif, „Rote Karte“ durch Herrn Grosz, heute ist Slowenien für das BZÖ das Role Model.

Aber jetzt zum Thema: Schauen wir doch einmal nach, wo Slowenien in Sachen Treib­stoffpreise liegt! Slowenien liegt auf Basis dieses Nettopreises gerade 1 Cent unter dem EU-Schnitt beim Benzin und 3 Cent beim Diesel. (Zwischenruf der Abg. Tamandl.) Das heißt, wir liegen besser als Slowenien. Peter Westenthaler, du hast einmal mehr in der Sache einfach nicht recht gehabt, unrecht gehabt. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Schauen Sie einmal beim Oster-Wochenende! Zwischenruf des Abg. Ing. Höbart.)

Zum Zweiten: Ist es denn richtig, wenn Peter Westenthaler hier den Vorwurf erhebt, Herr Mitterlehner, Herr Hundstorfer, diese böse Regierung sei der Hauptprofiteur der hohen Benzinpreise, weil ja die Steuern dann quasi draufkämen? – Peter Westen­thaler, ich kenne dich zu gut, du weißt es besser. Du weißt ganz genau, dass die Mineralölsteuer pro Liter oder pro Kilogramm Treibstoff erhoben wird und es ganz egal ist, wie hoch der Basispreis ist, das ist ein bestimmter Betrag. So gesehen ist auch diese Anmerkung nicht richtig. (Abg. Ing. Westenthaler: Mehrwertsteuer!)

Also: Ein bisschen bei der Wahrheit bleiben, ein bisschen bei den Tatsachen, schadet auch nicht, wenn der Herr Klubobmann Bucher schon von sich so postuliert, er sei der ernsthafte, der seriöse Oppositionspolitiker! (Abg. Ing. Westenthaler: Martin, Mehr­wert­steuer!)

Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen – und das hat Mitterlehner auch klar gesagt; schlag nach bei Adenauer! –, in der Politik soll niemand davor gefeit sein, aufgrund bestimmter Entwicklungen auch einmal seine Meinung zu präzisieren. Das gilt im Übrigen auch für mich. Ich meine, die Treibstoffpreise sind nicht nur hoch, sie sind zu hoch, sie sind ein Ärgernis – weniger von der absoluten Höhe her, sondern das, was an Wochenenden, vor Feiertagen, vor Ostern, vor Pfingsten, vor den Ferien­wochenenden abläuft, ist schon ein Stück weit Abzocke, um diesen Modebegriff zu verwenden. (Ruf bei der SPÖ: Weihnachten!)

Da meine ich, dass Minister Mitterlehner schon die richtigen Ansätze zeigt, wenn er sagt, er möchte die Verordnung – die ja von ihm kommt und die einiges weitergebracht hat und sagt: Du darfst nur einmal am Tag den Preis festsetzen, und dann ist Schluss mit weiteren Erhöhungen, sondern dann kannst du nur mehr den Preis absenken! –


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erweitern, und sagt, nicht nur einmal am Tag, sondern am Donnerstag ist der Tag für die Preisänderung. Das gilt dann für das ganze Wochenende, sei es vielleicht auch für die ganzen Osterfeiertage, dann dürfen die Preise nicht weiter erhöht werden.

Sie kennen mich als relativ liberalen Marktwirtschaftler, so wie das halt in Österreich ungefähr geht, in Amerika wäre das noch immer zu wenig, aber ich sage Ihnen eines: Wenn wir, dieses Hohe Haus, wenn der Minister mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen könnte, dass die Treibstoffpreise in diesem Land sinken, dann würde ich aufgrund dieses bestehenden Ärgernisses durchaus mit Ihnen mitgehen und sagen: Ja, liberale Marktwirtschaft in Ordnung, aber so geht es nicht, da müssen der Wirt­schaft Fesseln angelegt werden!

Bloß: Alle diejenigen, die das Preisgesetz etwas näher kennen, alle diejenigen, die die Geschichte Österreichs mit der amtlichen Preisfestsetzung von allen möglichen Produkten kennen, wissen eines, nämlich, dass eine amtliche Preisfestsetzung ver­mutlich hieße, dem „Dreck eine Watschen zu geben“  heißt, dass vermutlich der Minis­ter dann gezwungen wäre, höhere Preise als die jetzt auf dem Markt befindlichen zu genehmigen. Also das wollen wir ganz, ganz sicherlich nicht.

Eine wirklich nicht akzeptable Koinzidenz ist, wenn in diesen Tagen kommuniziert wird, gerade heute, dass die Ölkonzerne dieser Welt Rekordgewinne schreiben. Das ver­stehen die Autofahrer dann wirklich auch nicht mehr. Aber Mitterlehner sagt, es ist in Österreich viel geschehen und wir liegen zum Teil Wochen und Monate vor den Deutschen. Ja, es ist zum Beispiel geschehen, dass man an Österreichs Tankstellen seit einigen Jahren auf den ersten Blick ganz oben den Dieselpreis findet und nicht mehr suchen muss, welche Treibstofftypen es sind.

Es gibt nun einmal seit 2010 die Verordnung, die ich schon erwähnt habe, mit dem einmal täglich festzusetzenden Höchstpreis. Es gibt die Verordnung aus 2011 mit dem Spritpreisbarometer, wo Herr und Frau Autofahrer sich gut erkundigen können, wo denn die preisgünstigste Tankstelle ist. Das Modell Slowenien wird also nicht tauglich sein.

Die Bundeswettbewerbsbehörde, wie Eingeweihten bekannt ist, ist weisungsfrei gestellt, die würde sich verbieten, dass Herr Mitterlehner, Herr Bartenstein oder Herr Kopf sagen: Bitte untersucht das! Aber die untersuchen von sich aus, genauso wie das deutsche Bundeskartellamt, und wenn es Kartellverstöße geben sollte, dann glaube ich, werden wir zwar nicht das Strafrecht brauchen, Herr Kollege Bucher, das geht mir doch einen Schritt zu weit, aber dann soll es ordentliche Geldstrafen geben. Bisher – das muss man fairerweise sagen  konnte den Ölkonzernen ein derartiger Kartell­verstoß nicht nachgewiesen werden. Das muss man schon der Fairness halber sagen. Es gibt etliche andere Industriebranchen, wo das der Fall war, dort aber nicht.

Was die Pendlerpauschale anlangt: Ich glaube, da braucht es natürlich eine Abstim­mung mit der Finanzministerin, da geht es um Geld. Aber was immer da erreichbar ist in Sachen Besserstellung von Pendlern und gleichzeitig leistbar ist, das wird dann auch gerne unsere und meine Zustimmung finden. (Beifall bei der ÖVP.)

15.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Strache gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.58.39

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Herren Minister! Meine Damen und Herren! Ich darf am Beginn die Gelegenheit nutzen, die Damen der Initiative Freiheitlicher Frauen aus der Steiermark heute recht herzlich hier zu begrüßen! (Beifall bei der FPÖ in Richtung Galerie.)


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Ich komme gleich auch zum Thema der Dringlichen. Wir haben heute viel Vernünftiges gehört, aber eines steht fest: Wir haben im April unterschiedliche Rekorde erleben und erleiden müssen. Einerseits waren es negative Wetterrekorde, auf der anderen Seite waren es Höchstpreisentwicklungen im Benzinbereich, wo wir den teuersten Benzin­preis aller Zeiten erleben mussten. Das ist ein Rekordwert, der sehr ernst zu nehmen ist.

Seit Kurzem, nämlich seit 14. April, nimmt auch der Herr Minister Mitterlehner das Thema plötzlich ernst. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Mitterlehner.) Davor wurde es permanent auch von der Opposition vorangetrieben, und zwar hier im Hohen Haus mittels ganz konkreter Anträge und Forderungen, die Sie alle abgelehnt haben, wo Sie permanent gesagt haben: Das geht nicht, das gibt es nicht, das ist nicht möglich. Sie haben alle Forderungen, von der Pendlerpauschale, die wir erhöhen wollten, bis hin zum Kilometergeld, das wir erhöhen wollten, bis hin zu einer amtlichen Preisregulierung – natürlich nur zeitlich befristet, denn darüber hinaus würde das keinen Sinn ergeben –, all das haben Sie abgelehnt und als nicht möglich, als nicht machbar, als unsinnig et cetera zurückgewiesen.

Nur damit wir bei der Wahrheit bleiben und auch um diesen Zickzackkurs von Ihnen, den heute der Herr Klubobmann Bucher sehr elegant aufgezeigt hat, noch einmal zu bekräftigen und zu verdeutlichen.

Wir fordern seit geraumer Zeit konkret diese Maßnahmen, aber diese Bundes­regierung, mit Kanzler Faymann und Vizekanzler Spindelegger und Ihnen, lehnt diese Forderungen ab. Es gibt aus Sicht der Freiheitlichen zwingende Gründe für eine Anhebung, auf die ich zu sprechen komme, nämlich eine Anhebung der Pendler­pauschale und auch des Kilometergeldes.

Es wurde heute aufgezeigt, dass wir in etwa bei 50 Prozent Steuern liegen, wenn wir den Benzinpreis und den Dieselpreis hernehmen. Wir zahlen heute, wenn wir uns den Bruttopreis bei Superbenzin anschauen, nämlich 1,547 €, eine Gesamtsteuer von über 0,74 €, und das ist eine enorme Belastung. Durch die Preissteigerungen in den letzten Monaten und Jahren haben Sie aktuell Mehreinnahmen von über 120 Millionen €. Das heißt, Sie sind der Profiteur, nicht Sie direkt, aber die Frau Finanzministerin, Ihre Parteifreundin ist der größte Profiteur der Preissteigerungen, die die Kartelle verursacht haben. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Mitterlehner.)

Das heißt, Sie haben auf der einen Seite kein Interesse, diese Preissteigerungen zu bekämpfen, weil die damit verbunden sind, dass Sie mehr Steuereinnahmen haben durch die Mineralölsteuer, durch die Mehrwertsteuer. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) Und das bedeutet, dass die armen Menschen im Land, die Pendler, die das Auto brauchen, mehr belastet werden. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Mitterlehner.)

Je höher die Preise steigen, desto höher werden auch die Steuern. Genau das ist es, und da sind Sie diejenigen, die diese Mehrsteuereinnahmen mit aller Macht verteidigen und nicht bereit sind, diese Mehreinnahmen im Sinne eines Ausgleiches  und darum geht es einmal im ersten Schritt  den Betroffenen zurückzugeben. Jetzt haben wir Preissteigerungen bei Benzin, bei Diesel von weit über 30 Prozent in den letzten Jahren, und da hat es keine Anhebung der Pendlerpauschale gegeben, da hat es keine Anhebung des Kilometergeldes gegeben. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist schön, wenn Sie jetzt einmal nach Jahren draufkommen, durch die Opposition permanent unter Druck gesetzt, einmal zumindest zum Nachdenken anzufangen. Aber Nachdenken alleine ist zu wenig, da müsste man rasch initiativ werden und rasch konkrete Maßnahmen und Schritte zur Entlastung der Bürger auch setzen. Wir haben ein Kilometergeld von 0,42 € heute, und da müsste man zumindest auf 0,72 € anhe-


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ben, um die Preissteigerungen und Belastungssteigerungen gegenüber der Bevöl­kerung zumindest auszugleichen. Bei der Pendlerpauschale haben wir natürlich auch einen wahnsinnigen Nachholbedarf.

Sie haben heute die amtliche Preisregulierung noch einmal kurz angesprochen. Da bin ich bei Ihnen. Die amtliche Preisregulierung macht, wenn man sie einsetzt, nur zeitlich befristet Sinn, nicht auf Dauer. Wenn katastrophale Preisentwicklungen der Fall sind, kann man durchaus auch gesetzlich Sie hätten die Möglichkeit dazu  etwas machen und sagen, wir machen eine amtliche Preisregulierung, die gesetzlich möglich ist, zeit­lich befristet, längstens auf ein halbes Jahr, und in diesem halben Jahr nützen wir die Zeit, um im Bereich des Kilometergeldes, der Pendlerpauschale, im Bereich der Kartell­preisabsprachen entsprechende Gesetze auf den Weg zu bringen, damit man sozusagen die Pendler und Autofahrer entlastet und entsprechend auch die Preis­kartel­labsprachen in Zukunft verhindert  bis hin zu strafrechtlichen Maßnahmen, wenn solche Absprachen stattfinden, dass auch entsprechende strafrechtliche Kriterien endlich greifen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das wäre korrekt. Das wäre ein ganz korrekter Entlastungsschritt für die Bevölkerung. Aber natürlich ist das nicht gewünscht, weil man eben dieses Interesse nicht hat, da man durch die anfallenden Mehrwertsteuereinnahmen und durch die Erhöhung der Preise und die Einnahmen der Mineralölsteuer satte zusätzliche Einnahmen hat im Steuersäckel. Man ist nicht bereit, das zu verwenden, um letztlich die Bürger zu entlasten. Und wir müssten nicht einmal ein Loch im Budget aufmachen bei diesen Mehreinnahmen, wir bräuchten nur diese Mehreinnahmen hernehmen und auf Basis dieser Mehreinnahmen die Pendlerpauschale gesetzlich neu definieren und bestimmen, ohne irgendwo ein Loch im Budget aufzureißen. Das wäre ganz konkret. (Beifall bei der FPÖ.)

Millionen Menschen sind betroffen. Mobilität ist heute Pflicht, und knapp 50 Prozent aller Erwerbstätigen in Österreich sind Pendler, sind auf ihr Auto angewiesen. Die kön­nen gar nicht die sogenannten öffentlichen Verkehrsmittel in Anspruch nehmen, weil es die nämlich gar nicht gibt. Und im gesamten ländlichen Bereich schaffen wir es durch Ihre Untätigkeit, die Leute weiter unter Druck zu setzen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Diese fahren teilweise ein bis zwei Stunden täglich mit dem Auto als Pendler zum Arbeitsplatz. Das wird sogar von ihnen erwartet vom Arbeitsmarktservice  weil der Sozialminister hier sitzt , es wird ja sogar gesetzlich erwartet, dass man ein bis zwei Stunden täglich an Weg zu seinem Arbeitsplatz in Kauf nimmt. Man bekommt das sozu­sagen als zumutbar aufgebürdet. Wenn man das selbstverständlich als zumutbar sieht, dann muss man aber schon einmal folgende Rechnung aufstellen: Wie kann ein Arbeitspendler, der 900, 1 000 oder 1 100 € im Monat verdient, mit monatlichen Benzinkosten von 200 € oder mehr überhaupt noch leben oder eine Familie ernähren? Da müssen wir doch darüber nachdenken! (Beifall bei der FPÖ. Zwischenruf beim BZÖ.) Wenn der das Auto braucht von zu Hause zum Arbeitsplatz und wieder zurück, dann müssen wir doch im Bereich der Pendlerpauschale konkrete Entlastungen sicherstellen! Genau das ist letztlich notwendig. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Es ist so, wenn wir 50 Prozent der Erwerbstätigen hernehmen, dass 500 866 Personen heute letztlich davon betroffen sind. Das sind Menschen, die sogar außerhalb ihres Wohnbundeslandes arbeiten und von ihrem Heimatbundesland in ein anderes Bun­desland tagtäglich zur Arbeit fahren oder vielleicht irgendwo einmal zwischenzeitlich bei einem Bekannten übernachten können, aber in der Regel ist es so. (Zwischen­bemerkung von Bundesminister Dr. Mitterlehner.) Würden sie das nicht tun, würden sie natürlich ihren Arbeitsplatz riskieren. Genau darum geht es, und es kann daher nicht sein, dass Menschen, die Mobilität und Einsatzbereitschaft zeigen, um ihrer


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Arbeit nachzukommen, von Ihnen bestraft und belastet und nicht entlastet werden. Genau darum geht es, um diese Gerechtigkeitsdebatte geht es. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Pendlerpauschale wird zurzeit als Freibetrag von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen. So weit, so schlecht! Für diejenigen gut, die Steuern zahlen und diese Mög­lichkeit haben. Für jene Arbeitnehmer, die darunter liegen, sieht es schlecht aus. Wer nichts verdient, zahlt drauf, und da müssen wir doch im Bereich der Pendler­pauschale dafür Sorge tragen, dass auch diejenigen einen Betrag und, wenn man so will, eine Vergünstigung erhalten für den Weg, den sie von zu Hause zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause zurückzulegen haben. Das erwarten wir, und da wollen wir letztlich ansetzen, da wollen wir eine Steuererleichterung, eine neue Pendlerpau­schale, die auch allen zugutekommt.

Die Benzinpreise sind seit 2004 um ein Drittel gestiegen, das habe ich festgehalten. Ich möchte nur ein Beispiel bringen: Wer zehn Kilometer mit einem Golf, der mit Benzin getankt wird, zur Arbeit fährt, dem fehlen bei 220 Arbeitstagen im Jahr 120 € aufgrund der Entwicklung, die wir heute haben. Wer 30 Kilometer fährt, dem fehlen schon 338 €, wer 50 Kilometer zu fahren hat, dem fehlen 565 €, und manche fahren sogar täglich weit über 100 Kilometer nur um aufzuzeigen, wie viel Geld das ist. (Zwischenruf des Abg. Mayerhofer.) Das mag für Sie nicht viel sein, das ist auch für einen Herrn Faymann oder für einen Herrn Spindelegger nicht viel, wenn man 20 000 € im Monat hat. Aber für eine durchschnittliche Familie, für einen Arbeitnehmer ist das verdammt viel Geld. Und die sind ja bitte nicht nur dort belastet, sondern wir sind Höchststeuer­land! Wir haben die Höchstpreisentwicklung im Bereich des Lebensmittelsektors, bei den Betriebskosten, bei den Mietkosten. Das alles müssen wir gegenüberstellen, und da kann man doch nicht Vergleiche mit der Slowakei oder Slowenien ziehen, wie Sie das heute getan haben. Wir sind, wenn es um die Gesamtbelastungen der Steuer­quoten geht, ein Höchstbelastungsland gegenüber den Bürgern, und da müssen endlich konkrete Entlastungen erfolgen! (Beifall bei der FPÖ.)

Ansonsten kann ich nur beipflichten: Ob australisches Modell, Luxemburger Modell, alle diese Bereiche sind notwendig, zusätzlich notwendig zu diesen beiden Schritten. Das kann nur insgesamt gelöst werden und nicht mit einer Facette da und einer Facette, die man woanders auslässt, sondern wenn, dann muss man das gesamt­heitlich sehen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. – Bitte.

 


16.09.02

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Herren Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Für hiesige Verhältnisse und auch für die sonstige Emotionalität bei dem Thema ist das ja fast eine sachliche Debatte bis hierher. (Abg. Dr. Bartenstein: Jetzt wird es anders! Zwischenbemerkung von Bun­desminister Dr. MitterlehnerRuf bei der ÖVP: Bis hierher!) Ich will mich dem anschließen.

Im Vordergrund des Antrages des Klubobmannes Bucher steht ja ganz offensichtlich die Frage der Preisbildung, damit in Verbindung  und das diagnostizieren wir jetzt auch einmal von der grünen Fraktion  offenkundige kartellähnliche, wenn nicht unmit­telbare Kartellabsprachen. Sonst sind diese Vorgänge ja gar nicht mehr erklärbar, die wir da bemerken. Diese haben ja auch Sie, Herr Bundesminister  durchaus geschätz­ter Herr Bundesminister, an der Stelle noch einmal –, dazu gebracht, anders zu reagieren, als Sie vielleicht noch vor vier oder sechs Wochen hier geredet haben. Also ich finde, da ist jetzt überhaupt nicht groß mit dem Finger zu zeigen, sondern ich würde


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das eher als anerkennenswert werten wollen. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen, ÖVP und FPÖ.)

In der Sache mag das noch unterschiedlich bewertet werden, was das Maßnahmen­bündel betrifft. Ich will im ersten Teil wirklich nur bei dieser Kartellbekämpfung bleiben und in weiterer Folge kurz auf die Pendlerfrage eingehen, dann aber schon auf die wirklichen Zukunftsfragen in dem Sektor, denn um eines werden wir nicht herum­kommen: einzusehen, dass langfristig – ohne diese Schwankungen und ohne diese quasi kartellähnlichen Aufschläge – der Rohstoff für diese Produkte Benzin und Diesel aus logischen Gründen immer teurer werden wird, ob uns das gefällt oder nicht. Das muss Konsequenzen haben. Sie haben das selber schon angesprochen – auch wenn Sie gerade nicht zuhören. Das sind aber völlig getrennte Dinge. Ich will das auch zur Beruhigung meiner eigenen Fraktion sagen, damit man nicht glaubt, ich spreche mich da jetzt großartig für niedrige Spritpreise aus, weil das nicht das richtige Signal wäre.

Nur eines ist mit Sicherheit richtig: Es ist auch die Frage der Preiszusammensetzung. Was wir nicht tolerieren können und wollen, ist, dass Konzerne – und zwar europaweit agierende, gar nicht einmal nur in Österreich; und auch deshalb müssen wir uns da über Österreich hinaus besser abstimmen – die Preise diktieren und selber um dieses Ausmaß – und da geht es natürlich um Hunderte Millionen, wenn nicht um noch mehr – mehr Gewinne einsacken. Das ist nicht nachvollziehbar, nicht gut, und das soll auch tatsächlich bekämpft werden. Deshalb steht bei mir die Kartellbekämpfung auf europäischer und auf österreichischer Ebene im Vordergrund. (Beifall bei den Grünen.)

Da gibt es zwei oder drei Möglichkeiten. Ich finde ja den Vorschlag – weil das der Gegenstand ist – des Abgeordneten Bucher durchaus plausibel. Eines muss ich schon sagen, Herr Bundesminister: Ich habe mir jetzt Ihre öffentlichen Stellungnahmen – nachdem Sie sich offensichtlich einer gewissen Läuterung ausgesetzt haben – ange­schaut, und ehrlich gesagt sind nicht viele Unterschiede erkennbar zwischen dem, was Sie öffentlich in jenem Interview schon angekündigt haben, und dem, was Abgeord­neter Bucher da jetzt vorschlägt. (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Ist eh dasselbe!)

Wie dem auch sei: Jetzt wollen Sie zunächst einmal ohne die Tangente der amtlichen Preisregelung auskommen. Dafür hätte ich auch viel übrig, weil mir alles recht ist, was aus dem Markt selber herauskommt. Nur da muss aber umgekehrt gelten, dass die Kartellbekämpfung als solche besser funktioniert. Das tut sie offensichtlich nicht, weil es sonst diese Auswüchse ja nicht geben könnte.

Mir bleibt also in der Bewertung und in der Summierung all dieser Umstände nur übrig, Folgendes festzuhalten: Was Sie da andeuten, geht alles wieder sehr stark in Richtung Freiwilligkeit und Ausprobieren. Ich glaube, dafür ist es jetzt irgendwie einmal genug. Es muss auf strengerer Ebene etwas geschehen. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob alles schon ausgereizt ist, was die Bundeswettbewerbsbehörde tun könnte – wir können dort nicht hineinregieren, das ist ja gesagt worden –, aber entweder sie arbeitet nicht mit 100 Prozent ihrer Instrumentarien, oder die Instrumentarien sind zu wenig. Dann sind aber wir hier gefragt, die Bundeswettbewerbsbehörde – und das wäre mein Ansatz – als Erstes mit noch schärferen Möglichkeiten auszustatten. Ich weiß aber nicht genau, ob sie die jetzigen Möglichkeiten schon voll ausschöpft, das muss ich an der Stelle dazusagen. Wenn das aber der Befund wäre, dann sind wir hier gefordert. Das muss man sich ja auch immer wieder vor Augen halten, dass hier der Gesetzgeber sitzt. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.)

Wenn das aber alles nicht so schnell kommt oder nicht fruchtet, dann bin ich sehr wohl dafür, dem Antrag des Abgeordneten Bucher näherzutreten, weil das nämlich – wie Sie es selber immer argumentieren – geradezu eine Notwehrmaßnahme gegen diese überbordenden gewinnmaximierenden Absprachen der Konzerne ist, denn anders ist


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das nicht erklärbar. Wir werden also, solang nichts anderes geschieht, diese Linie vertreten und in der logischen Konsequenz – auch wenn Sie das überraschen mag – dem Antrag des Abgeordneten Bucher zustimmen, weil es genau herleitbar ist. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und BZÖ.)

Noch einmal, damit es jetzt nicht zu fad und zu sachlich wird: Erstens: Kartellbe­kämp­fung, na selbstverständlich; zweitens: Wenn das zu wenig ist, endlich einmal ein­greifen, weil es jetzt wirklich genug des Treibens ist; und drittens – jetzt kommen wir zu anderen Maßnahmen in dem Bereich –: die Fragen, wie die Pendlerförderung aufge­stellt ist und – in der weiteren Folge – was langfristig geschehen muss.

Zu den Pendlern. Vor allem Frau Abgeordnete Moser kämpft ja dankenswerterweise schon seit Jahren darum, dieses System umzustellen, und sie steht da offensichtlich vor dem Durchbruch, weil immer mehr – Abgeordneter Strache hat vorhin auch so argumentiert, bei Ihnen habe ich es auch schon herausgehört – Menschen einsehen, dass dieses System umgestellt werden muss.

Warum? – Ich gehe nur in groben Zügen darauf ein: weil wir aufgrund der Konstruktion zwei völlige Schrägförderungen da drinnen haben, die geradezu perverse Anreiz­wirkungen haben. Zum einen werden selbst dort, wo öffentlicher Verkehr vorhanden ist, jene, die das öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nehmen, viel schlechter gestellt als jene, die mit dem Pkw fahren. Das ist dort, wo es ein Angebot gibt, nicht einsichtig. Das gehört einmal als Erstes beseitigt.

Die zweite Geschichte ist: Es gibt Menschen, die auf das Auto angewiesen sind. Als ich in den letzten Wochen im Wahlkreis unterwegs war, habe ich tatsächlich fest­gestellt, dass das mittlerweile wirklich zu einem größeren Problem wird; im Übrigen meistens für Frauen, die für das zweite kleine Einkommen in der Familie sorgen, oft im Gastgewerbe in Graz arbeiten und durchaus 60 bis 80 Kilometer am Tag hin- und herfahren. Das wirkt sich schon irgendwie aus.

Was ist aber die Konsequenz? – Die gute Frau kriegt überhaupt nichts mit Ihrer Art von Pendlerpauschale – das ist die Konsequenz! –, während jene, die vielleicht nur 20 Kilometer am Tag fahren, im Speckgürtel sitzen, sogar in der Villa sitzen, den Vorteil nutzen können, den diese Fehlkonstruktion erzeugt. Sie reden ja selber schon von Speckgürtel- und Villenförderung – zu Recht! Das gehört umgestellt, aber end­gültig und rasch! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Seit Jahren fordern wir das im Ausschuss – seit Jahren! –, aber auch da gilt: Es ist ja nie zu spät zur Umkehr. Ich bin ja gespannt, was die ÖVP in der Folge noch dazu sagt, ob da auch wieder die obere Mittelstandsförderung und die Reichenförderung im Vordergrund stehen, so wie es bei Ihnen ja offensichtlich unabweichliche Programm­doktrin ist. Es wäre schon nicht schlecht, wenn Sie sich da bewegen würden, dann könnten wir endlich einmal gemeinsam etwas zustande bringen. Auch darauf warten die Leute. Das wäre so ein Punkt. Ich habe heute bei der Debatte sehr viele ver­nünftige gemeinsame Ansätze gehört, auch wenn sie im Detail vielleicht noch nicht zusammengehen. Das gehört wirklich umgestellt.

Weil gerade die erste und zweite Reihe der sozialdemokratischen Fraktion so hoff­nungsvoll schaut (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm – Heiterkeit des Abg. Dr. Barten­stein): Gerade Ihnen müsste das ein Anliegen sein, speziell Ihnen. Ich weiß auch nicht, warum da so lange nichts geschehen ist. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Aber: Schieben wir alle in diese Richtung an, dann müsste sich sogar die ÖVP wieder einmal bewegen, denn so kann es ja nicht sein, dass in der Republik immer alles stehen bleibt, nur weil sich die ÖVP nicht bewegt. Dieses Grundgesetz gehört überhaupt einmal aufgebrochen, wurscht, in welchem Bereich. (Beifall bei den Grünen.)


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Immerhin: Der Minister – ein in vielen Bereichen ja als vernünftig bekannter Mann – hat das ja schon bei dem vorigen und bei diesem Thema signalisiert. Ich würde an Ihrer Stelle versuchen, mich durchzusetzen, Herr Bundesminister, das würde auch Ihrer Partei guttun. Sie hat es ohnehin notwendig. (Abg. Ing. Westenthaler: Bei dem Thema ! Sonst ist er nicht schlecht, aber bei dem Thema !)

Ein letzter Punkt: Langfristig führt kein Weg daran vorbei, dass wir in die ganz große Umsteuerung – und zwar im doppelten Sinn des Wortes – hier einsteigen. Wir müssen die Verkehrssysteme massiv umbauen, dort, wo Individualverkehr notwendig ist, auf andere Antriebssysteme umstellen, dort, wo es geht, wesentlich stärker den öffentlichen Verkehr, dann aber attraktiver ausbauen.

Da Kollege Matznetter – jetzt ist er gerade nicht da – schon zum zweiten oder dritten Mal zum Pflichtverteidiger von irgendwelchen Irrationalitäten wird: Entschuldigen Sie, bei aller Liebe, ich bin wirklich ein Freak, was die Eisenbahn betrifft, und möglicher­weise bin ich mit Kollegin Moser beim Semmeringtunnel nicht immer genau auf einen Millimeter gleicher Meinung gewesen, aber den Brenner-Basistunnel, der weiß ich wie viele Milliarden kostet und in der Finanzierung das Doppelte (Zwischenruf des Abg. Kopf), unter diesen Auspizien derart zu verteidigen, ist mir völlig unverständlich. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Dieses Geld geht ja sofort dort ab, wo wir im Nahverkehr für die Pendlerinnen und Pendler sehr viel machen könnten.

Schauen Sie (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen), ein Punkt wird Ihnen nicht erspart bleiben: Wir werden nicht darum herumkommen, die Besteuerung auf diese Treibstoffe zu belassen, denn sonst müssen Sie erklären, wo Sie das Geld sonst herbekommen. Mir ist es lieber, Umweltzerstörung und Res­sourcenverbrauch werden besteuert, als Arbeit. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei den Grünen: So ist es!)

16.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


16.19.43

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Kollege Matznetter ist wieder schlafen gegangen. Ich wollte ihm gerade erklären, dass das, was wir hier als Antrag gestellt haben, kein Populismus ist, sondern das sind bittere Tatsachen, die den Österreicherinnen und Österreichern täglich auf der Tasche liegen und ihnen Probleme bereiten, meine Damen und Herren! Sie sollten hier nicht von Populismus reden, sondern – wie gesagt – das sind schmerzliche Tatsachen für die Österreicherinnen und Österreicher.

Kollege Bartenstein, Sie haben hier gesagt – und das ist richtig –, dass die Steuern auf Treibstoff in Österreich im europäischen Mittelfeld liegen, aber die Kfz-Nebenkosten – das heißt die Kfz-Steuer, die Umsatzsteuer, die Vignette und, und, und – belasten den Autofahrer so stark, wie es in anderen Ländern nicht der Fall ist. Da muss ich gleich Herrn Minister – jetzt hätte ich fast „Hundstorfer“ gesagt, der sitzt da auch irgendwo (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein) – Mitterlehner berichtigen, denn er geht davon aus, dass in Deutschland die Spritpreise noch höher sind.

Ich kann Ihnen eines sagen: Vor Weihnachten waren in Deutschland – obwohl die Steuern auf den Sprit um 7 Prozent höher sind – die Spritpreise niedriger als in Österreich. Das müssen Sie mir einmal erklären, meine Damen und Herren! (Ruf bei der ÖVP: Undenkbar!)

Kollege Bartenstein hat dann – das muss ich auch noch erwähnen – davon ge­sprochen, dass die Bundeswettbewerbsbehörde eingeschaltet worden ist. (Zwischenruf


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des Abg. Dr. Bartenstein.) Warum ist sie denn eingeschaltet worden, Herr Kollege? – Weil das BZÖ eine Anzeige gemacht hat. Vorher haben Sie geschlafen, vorher haben Sie den Kopf in den Sand gesteckt, und niemand hat reagiert. Nur durch das BZÖ ist das ins Laufen gekommen! (Beifall beim BZÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.)

Herr ÖVP-Ölmulti-Minister Mitterlehner, jetzt sind Sie endlich einmal aufgewacht. Das ist ja herrlich, dass Sie einmal reagieren – leider nur halbherzig. Es ist schon schön, dass Sie jetzt entdeckt haben, dass hier ein Spritpreiswucher stattfindet. Die Umset­zung des Luxemburger Modells, das vom BZÖ vorgeschlagen wurde, ist da das einzig Richtige.

Meine Damen und Herren! Auch die FPÖ ist draufgekommen, in Vorarlberg jedenfalls, habe ich gelesen, und andere werden es auch noch kapieren. Fakt ist, dass laut ÖAMTC-Experten die Spritpreise in Österreich bei Superbenzin um 6 Cent und bei Diesel um 2 Cent zu teuer sind. Meine Damen und Herren! Hier muss eingegriffen werden!

Ich weiß nicht, warum der Herr Minister diese Wandlung durchgemacht hat; vielleicht ist er zu Ostern einmal persönlich mit dem Auto weggefahren, ohne Chauffeur, und hat selber tanken müssen, vielleicht hat er da gesehen, dass die Spritpreise extrem hoch sind. Jetzt muss ich Sie aber einmal fragen, Herr Minister: Wissen Sie, was jetzt – also 2012 – die 50-Liter-Füllung eines Pkws mehr kostet als 2009? Wissen Sie das? – Genau 25 €! Für Sie als Minister mit Ihrem Gehalt mag es nicht viel sein, aber für einen kleinen Hackler, für einen kleinen Arbeiter ist das sehr viel Geld, meine Damen und Herren, und deswegen gehört eingegriffen.

Vielleicht auch noch ein Beispiel dafür, wie der Diesel-Preis in den letzten zehn Jahren gestiegen ist: 2002 kostete der Diesel 0,717 €; mittlerweile – und das war zu Ostern – tankt man um 1,499 € pro Liter. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Meine Damen und Herren! 1,5 € – das ist mehr als das Doppelte! Die Spritpreise haben sich mehr als verdoppelt. Die Steuereinnahmen haben sich auch mehr als verdoppelt.

Wie Sie nicht richtig gesagt haben, ist es nicht nur die Mineralölsteuer, die sich am Spritpreis orientiert, sondern auch die Mehrwertsteuer. Da profitiert die Finanzminis­terin mit (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein), und da haben Sie sich die Taschen vollgestopft, meine Damen und Herren von der Regierung, auf Kosten der kleinen Bürger. Hier gehört eingegriffen!

Ich möchte auch fragen, was mit den Pendlern ist. Hat sich die Pendlerpauschale verdoppelt, meine Damen und Herren, so wie die Spritpreise in den letzten zehn Jah­ren? – Nein! Haben sich die Einkommen der Pendler, der arbeitenden Österreicherin­nen und Österreicher in den letzten zehn Jahren verdoppelt? – Nein!

Und da muss ich schon eines klar sagen, wenn ich mir das anschaue: In Vorarlberg fordert das BZÖ seit Langem die Öffnung der Landestankstellen, was in Kärnten, wo es die günstigsten Spritpreise gibt, schon lange gemacht worden ist. Vorarlberg hat die teuersten Spritpreise. Das können Sie in einem Artikel in den „Vorarlberger Nachrich­ten“ lesen (der Redner hält die genannte Zeitung in die Höhe): „Vorarlberg teuerstes Pflaster“ – nicht nur beim Wohnen, sondern auch bei den Spritpreisen. Da muss ich einmal klar sagen, dass diese Öffnung der Landestankstellen von der ÖVP-Landes­regierung blockiert wird.

Im Gegensatz dazu, wenn wir ins Burgenland schauen (der Redner hält ein weiteres Schriftstück in die Höhe): Vor ein paar Tagen haben das Pendlerforum und die SPÖ im Burgenland einen Aktionstag für Pendlerinnen und Pendler gestartet, weil sie erreichen wollen, dass die Pendlerpauschale angehoben wird, dass es eine faire Pendlerpau-


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schale gibt. Und da sagt der Landesgeschäftsführer der SPÖ Burgenland, Herr Hergovich: Die Landestankstellen entlasten Pendlerinnen und Pendler.

Das heißt, im Burgenland werden drei Landestankstellen geöffnet, in Vorarlberg wird das durch die ÖVP blockiert, meine Damen und Herren! Wo ist hier die Logik? – Ich weiß es: weil die schwarze Finanzministerin sich die Taschen vollstopft, damit man ein gutes Budget vorweisen kann! (Zwischenruf der Abg. Tamandl.) So wird Politik von der ÖVP auf Kosten der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gemacht. Da spielen wir nicht mit, meine Damen und Herren! Stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Tamandl:  Wirtschaftskompetenz! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

16.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Elisabeth Hakel gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.25.25

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mir ist es heute Früh wahrscheinlich ähnlich gegangen wie vielen anderen Österreicherinnen und Österreichern. Ich drehe um 7 Uhr in der Früh das Radio auf, Nachrichten auf Ö3, erste Meldung: Unter den ersten sechs Spitzenverdiener-Konzernen sind fünf Ölmultis – und dann kommt als nächster Gedanke Ärger. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.– Ja, einer von den sechs; aber fünf davon sind Ölmultis. Danke, Herr Bartenstein! (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.) – Das hat er sich gemerkt, ja.

Da kommt dann natürlich Ärger auf, und das Nächste, woran man denkt, ist die letzte Tankrechnung, die man bezahlt hat. Wenn man jetzt ein bisschen ein größeres Auto hat, dann hat man einen größeren Tank und zahlt – sagen wir einmal eine Haus­nummer – 90 €. Mit 90 € zahle ich nicht mehr, als ich früher gezahlt habe, nur damals bin ich mit 90 € zirka 1 000 Kilometer gefahren; jetzt fahre ich maximal 500 Kilo­meter, und das auch nur dann, wenn ich umweltschonend und sparsam fahre. (Zwischenruf bei den Grünen.)

Ja, auch ich bin der Meinung, dass der Spritpreis viel zu hoch ist, und ich habe mich genauso geärgert, als zu Ostern die großen Ölkonzerne überhaupt keine Sensibilität gezeigt haben und die Spritpreise jeden Tag noch höher angestiegen sind. Da braucht man gar nicht auf der Autobahn unterwegs zu sein, da braucht man nur durch die ländlichen Regionen zu fahren; es reicht, wenn man durch meinen Bezirk fährt, durch Liezen: links und rechts eine Tankstelle nach der anderen. Da hat man es beobachten können: jeden Tag noch höher. (Ruf bei der FPÖ: Und warum tun Sie nichts?) Ganz unverschämt haben die Tankstellen an den Osterfeiertagen sich selbst ein Oster­geschenk gemacht und sind mit den Preisen hinaufgefahren. Da ist es ja kein Wunder, dass sich der Kunde, die Kundin völlig der Willkür der Ölmultis ausgeliefert fühlt.

Das ist jetzt der Punkt, an dem man endlich eingreifen muss. Es freut mich so – ich habe es in meiner letzten Rede erwähnt, und wir haben es heute schon mehrmals gehört –, dass jetzt auch Herr Minister Mitterlehner (Ruf beim BZÖ: Aufgewacht ist!), das will ich durchaus positiv erwähnen, eine Reform der Pendlerpauschale vorschlägt. (Beifall der Abg. Dr. Moser sowie bei Abgeordneten des BZÖ.) Das war nämlich die nächste Meldung, die man dann im Radio gehört hat, auf Ö1: Reform der Pendler­pauschale. (Ruf: Nicht nur ankündigen!) – Ja, nicht nur ankündigen.

Was mir dann noch besonders gut gefallen hat, war: eine Reform, hat er gesagt, die sozial gestaffelt ausfallen soll, sozial gestaffelt deswegen – ich zitiere jetzt den Herrn Minister, weil es ja auch eine wirklich sozialdemokratische Forderung ist, die er da an-


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spricht (Abg. Ing. Westenthaler:  Pendlerminister!) –, sozial gestaffelt deswegen, weil sonst der Generaldirektor bevorzugt ist. – Hört, hört! Also keine Bevorzugung der Besserverdiener.

Ich möchte das einmal positiv hervorheben, dass die ÖVP jetzt auch diesen Schritt geht und eine Reform der Pendlerpauschale andenkt – für eine Verbesserung für die Wenigverdiener, für die Teilzeitkräfte. Denn: 70 Prozent der Pendlerinnen und Pendler fahren mit dem Auto, nicht, weil es so lustig ist, sondern, weil sie darauf angewiesen sind, weil in den ländlichen Regionen der öffentliche Verkehr nicht ausgebaut ist. Herr Kollege Kogler hat es ja angesprochen. Er ist auch öfters in meinem Bezirk unterwegs, und er wird auch mit dem Auto fahren, weil es kein Angebot des öffentlichen Verkehrs gibt.

Bisher war es auch so, dass nur rund die Hälfte der PendlerInnen, die auf das Auto angewiesen waren, eine Pauschale bekommen hat. Werkstudenten, geringfügig Be­schäftigte, WenigverdienerInnen, auch Mütter, die ihre Kinder zur Schule oder zum Arzt bringen müssen, haben keine Pendlerpauschale bekommen. Das gehört geändert, denn die- oder derjenige, die oder der wenig verdient, sodass gar keine Lohnsteuer anfällt, hat nichts davon. Das muss geändert werden, und ich bitte Sie, Herr Minister, denken Sie bei der Reform auch darüber nach!

Es gibt jetzt, wir haben es schon gehört, auch einen Verordnungsvorschlag vom Minister für eine „Testphase“ – nennen wir es einmal so –, am Pfingstwochenende soll das stattfinden. An diesem Wochenende sollen dann Preisänderungen, wie es zu Ostern der Fall war, per Verordnung verboten werden. (Abg. Ing. Westenthaler: Pfingsten geht sich nicht aus, hat er gesagt!) – Na hoffen wir einmal das Beste, wir sind ja hoffnungsfroh; die Hoffnung stirbt zuletzt. (Abg. Ing. Westenthaler: Wir hoffen seit Jahren!) Ich denke, das wird sich ausgehen. Dann muss man sich anschauen, wie das funktioniert hat, ob es funktioniert hat, was man vielleicht noch ändern muss, ob man diesen Preiskorridor vielleicht auch vor den Sommermonaten, vor dem Sommer­reiseverkehr umsetzen kann. Aber eines muss dabei selbstverständlich ausgeschlos­sen werden können: dass eine Preiserhöhung vor den Ferienzeiten erfolgt, dass es da einen Umkehrschwung gibt.

Ein Punkt, den ich hier noch ansprechen möchte und wo ich den Minister bitten möchte, diesen auch in seine Überlegungen mit aufzunehmen, ist eine Analysierung der Preisentwicklung. Ich weiß, das wird gemacht, aber noch nicht laufend gemacht. Es ist notwendig – er hat es, glaube ich, heute auch schon kurz angesprochen –, den Rohölspekulanten auf europäischer Ebene endlich den Kampf anzusagen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


16.30.54

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Liebe Freunde auf der Galerie aus der Wieselburger Schule, ich darf euch alle recht herzlich im Hohen Haus begrüßen! (Beifall bei der ÖVP.) Meine Damen und Herren, die fahren 100 Kilometer hier her, sind junge Menschen, die in einer Internatsschule leben und fast alle am Wochenende mit dem eigenen Auto heimfahren oder gemeinsam, zu dritt, zu viert, zu fünft im eigenen Auto heimfahren, und zwar einfach deswegen, weil sie aus allen Regionen Nieder­österreichs in die Schule fahren. (Abg. Dr. Moser: Weil Niederösterreich einen schlechten öffentlichen Verkehr hat!) – Wir haben das, was wir haben und was wir uns leisten können. (Heiterkeit. – Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)


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Tatsache ist, dass in Niederösterreich viele Menschen in den ländlichen Regionen leben, und das sind genau jene, die für die Grünen offensichtlich ein Grund zum Spotten oder zum Lachen sind. Das sind die Leute, die einfach beim Tanken spüren, was der Treibstoff kostet. Und, liebe Freunde, das Gute daran ist, dass die Leute bei uns mitdenken, und das Schöne daran ist, dass unser Bundesminister die Dinge so angeht, dass sie vernünftig und in Ruhe geregelt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Was die Kollegen vom BZÖ da heute bringen, ist nichts anderes als die scharfe politi­sche Analyse: Worüber haben sich die Leute geärgert? – Super, unser Thema. Haben wir eine Lösung? – Haben wir keine. Aber „Genug gezahlt!“ passt für alles. Und das ist sozusagen die wilde Aktion, die das BZÖ heute startet. (Ruf bei der FPÖ: Was wir haben, das haben wir!)

Tatsache ist, und das sind die Fakten, dass wir in der letzten Zeit erlebt haben, dass die Tankstellenversorger, der Großhandel schlichtweg den Bogen überspannt haben. Ich glaube, das ist das eigentliche Thema, das wir heute zu diskutieren haben. Wir alle miteinander wissen, dass Marktwirtschaft, ökosoziale Marktwirtschaft unser System aufbaut. Aber gleichzeitig wissen wir auch, dass es immer wieder welche gibt, die das Thema ausreizen und überspannen.

Und das ist das, was jetzt passiert ist: Die großen Ölkonzerne haben zu Ostern den Bogen überspannt und somit das Fass zum Überlaufen gebracht. (Beifall bei der ÖVP.) Und jetzt wird etwas geschehen, was schlichtweg neue, zusätzliche Marktregeln erfordert. Meine Damen und Herren, über das, was heuer passiert ist, werden wir noch öfters nachdenken. Sogar der Chef der größten österreichischen Unternehmung hat vom „Oster-Malheur“ gesprochen. Jetzt nämlich haben sie schon eingesehen, dass ihnen da etwas passiert ist. Wir werden Maßnahmen setzen, die diesen Herrschaften diese Abzocke zu bestimmten Terminen nicht mehr möglich machen werden. (Beifall bei der ÖVP.) Und diese Maßnahmen werden transparent machen, wer was probiert. Unser Bundesminister geht das mit Ruhe und Gelassenheit an, so wie es sich gehört.

Diese Verordnung, die wir hier präsentieren werden, wird zeigen, dass die in beson­deren Situationen einfach unter Kuratel stehen. Da wird ihnen schlichtweg jemand auf die Finger schauen. Und das ist für sie etwas Neues.

Meine Damen und Herren! Das Spannende ist, dass das Thema Treibstoff ein besonders emotionales Thema ist. Ich spüre eure Reaktion, es ist ja völlig unangemes­sen, dass ihr euch so „aufpudelt“. (Zwischenrufe beim BZÖ.) Aber das Thema ist völlig emotional, und zwar aus einem einfachen Grund: Wir alle wissen, dass aufgrund unse­rer hohen Ölimportabhängigkeit, aufgrund unserer hohen Abhängigkeit von fossiler Energie und aufgrund unserer hohen Abhängigkeit von Herkunftslieferländern, die so etwas von unsicher sind, die Spekulation jederzeit zuschlagen kann.

Wissen Sie, was uns die großen Handelshäuser sagen? – Ja, beim derzeitigen Ölpreis ist der Iran-Konflikt schon eingepreist. Was soll denn das heißen, bitte? – Das heißt, dass jene, die die großen Geschäfte mit dem Treibstoff machen, die Politik in die Preise hineinrechnen, während wir, die kleinen Leute draußen – ich bin ein Weinviertler Abgeordneter, und bei mir gibt es sehr viele Pendler, die ich zu vertreten habe – spüren, dass wir mit unseren österreichischen Machtmitteln, wenn es blöd hergeht, in diesem großen Spiel einfach nicht mehr stark genug sind. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)

Das Spannende für uns ist, dass wir jetzt Wege finden müssen, um uns aus dieser Abhängigkeit zunehmend zu befreien. Hier geht es doch um Befreiungsarbeit, und es geht darum, dass wir in dem Bereich, wo wir von fossilen Energieträgern abhängig sind, immer mehr Wertschöpfung nicht fortschicken, sondern bei uns im Land wirksam werden lassen, indem wir den öffentlichen Verkehr ausbauen, indem wir den Nahver-


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kehr ausbauen, Park and Ride muss weiter ausgebaut werden. Und da ist vieles in Niederösterreich, was Sie sich anschauen können, was vorbildlich ist, da wird den Pendlern wirklich geholfen.

Der nächste Punkt – darüber muss man auch ganz offen reden –: Wie kann der länd­liche Raum überleben, wenn die Kosten für den Transport so explodieren? Und daher wird selbstverständlich gerade aus dem ländlichen Raum eine Debatte über die Reform der Berücksichtigung der Kosten für die Pendler kommen. Ob das jetzt „Pendler-Euro“ heißt, wie es unser Finanzlandesrat von Niederösterreich vorschlägt, oder ob das eine Reform der Pendlerpauschale ist oder ob das eine treffgenauere Pendlerpauschale ist, das wird sicher die Diskussion des heurigen Jahres zeigen. Und das heurige Jahr wird eine andere Diskussion bringen, weil – und ich komme wieder darauf zurück – die Ölfirmen zu Ostern das Thema übertrieben haben und der Bogen gebrochen ist. Wir wissen ganz genau, denen muss man auf die Finger schauen, während man dem Pendler helfen muss.

Und vergesst bitte nicht, die hohen Ölpreise sind ein Problem für die gesamte Wirt­schaft, sind ein Problem für jeden, der jetzt seinen Öltank anfüllen muss, sind ein Problem für jeden, der gerade einen anderen Wärmeträger sucht. Und das Problem geht weit über das hinaus, was ihr da mit der spitzfindigen Aktion angebracht habt.

Tatsache ist, die neue Energiepolitik, weg von den fossilen hin zu den erneuerbaren Energieträgern, hat durch diese Aktion einen besonderen Schub bekommen, und die großen Ölfirmen werden damit rechnen müssen, dass sie mit dieser Antwort konfron­tiert werden. Es muss im Sinne der Pendler, im Sinne der Menschen am Land, im Sinne der Wirtschaft die Frage der fossilen Energieträger neu diskutiert werden, das ist wichtig. Und wenn ihr noch ein paar Mal Aktionen da herinnen macht, dann werden wir das gerne tun, denn das Thema muss diskutiert werden, und wir brauchen neue Lösungen.

Herr Bundesminister, ich bin froh, dass du diesen Paradigmenwechsel angegangen bist und dass in Form einer Verordnung eine gescheite Regelung kommen wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 


16.37.57

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was haben wir von SPÖ und ÖVP jetzt gehört? Frau Abgeordnete Hakel schaltet das Radio ein, ärgert sich über den hohen Spritpreis, fährt zur Tank­stelle, ärgert sich weiter. Der Kollege von der ÖVP sagt, na ja, wir sollen ein bisschen abwarten, es werden schon Dinge kommen.

Meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP: Sie sind die Verantwortlichen für diese Situation! (Beifall bei der FPÖ.) Sie haben durch die Erhöhung der Mineralölsteuer genau jene Situation herbeigeführt, in der die Österreicherinnen und Österreicher nicht mehr wissen, wie sie das Benzin bezahlen sollen, das sie brauchen, um von zu Hause zur Arbeit zu kommen, um die Kinder in den Kindergarten bringen zu können, ja um überhaupt ihrer Arbeit nachgehen zu können.

Seien Sie doch einmal ehrlich: Es ist ein bisschen zu wenig, Herr Wirtschaftsminister, zu sagen: Na ja, ich habe jetzt meine Überlegungen präzisiert! – Man kann sagen, Sie sind schlauer geworden, Sie haben dazugelernt. In Wirklichkeit, wir hören zwar Ihre Botschaft, aber Ihre Handlungsweisen, Ihre Taten sind allerdings ganz andere. Seien Sie doch ehrlich! Warum ist diese Benzinpreiserhöhung, warum ist die Erhöhung der


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Mineralölsteuer von SPÖ und ÖVP beschlossen worden? – Weil Sie in Wirklichkeit damit Budgetlöcher stopfen.

Hier ist es deutlich klargemacht: Autofahrer blechen 10,2 Milliarden Euro. Die Auto­fahrer sind die Deppen der Nation. Warum? – Allein 16 Prozent des Budgetdefizits werden auf dem Rücken der Pendlerinnen/der Pendler, aber ich sage nicht nur der Autofahrer, sondern auch der sozial Schwächsten ausgetragen, und das sage ich bewusst in Richtung der SPÖ, nämlich jener 250 000 Familien, die sich in diesem Winter das Heizen nicht mehr leisten konnten! Es geht ja nicht nur um die Autofahrer, sondern es geht auch um das Heizöl, wo in den letzten Monaten eine Steigerung des Preises von über 30 Prozent hinzunehmen gewesen ist.

Und wo fließt dieses Geld hinein? 37,9 Prozent aus der Mineralölsteuer. SPÖ und ÖVP haben das beschlossen. Es ist zu wenig, Frau Kollegin Hakel, herauszukommen und zu sagen: Ich ärgere mich, wenn ich an der Tankstelle bin! (Zwischenruf des Abg. Prähauser.)

Das ist nicht der erste Schritt, Herr Kollege! Sie müssen die Erhöhung der Mineral­ölsteuer zurücknehmen. Das wäre ein Zeichen, das Sie setzen können, damit Sie auch glaubwürdig sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Und es ist auch zu wenig – ich werde mir heute auch das Verhalten der Kärntner Abgeordneten wieder anschauen –, im Parteivorstand der SPÖ Kärnten Folgendes zu beschließen:

Die SPÖ beschließt bei ihrem Parteivorstand erneut die Einführung einer amtlichen Spritpreiskontrolle. Fahrt zur Arbeit ist zu teuer. – Sie verlangen die Einführung einer amtlichen Spritpreiskontrolle – das, was das BZÖ hier seit Monaten fordert, wo wir Anträge eingebracht haben.

Dieselben Abgeordneten – jetzt sind sie nicht im Saal –, die Frau Muttonen, die das in Kärnten im Parteivorstand beschlossen hat, der Herr Bürgermeister aus Spittal, der Herr Stauber – ja wo sind sie denn alle? –, auch der Herr Lipitsch haben plötzlich den Saal verlassen. Alle, die das in Kärnten beschlossen haben, sind plötzlich nicht mehr da, weil sie halt mit doppelter und gespaltener Zunge sprechen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn diese Abgeordneten vor ihrer Klientel stehen, verlangen sie den amtlichen Ben­zin­preisstopp. Wenn sie heraußen sind, kommt der Herr Matznetter und erklärt uns, warum das alles nicht geht. Sie führen in Wirklichkeit die Österreicherinnen und Österreicher am Schmäh; aber das durchschaut ohnehin jeder.

Deshalb eine klare Forderung auch der Freiheitlichen Partei: erstens: Absenkung der Mineralölsteuer. Ändern Sie das, worüber Sie sich ärgern, Frau Kollegin Hakel! Stim­men Sie den Anträgen des BZÖ, der Freiheitlichen, stimmen Sie den sechs Anträgen, die im Ausschuss liegen, bitte zu!

Preisregelung für Kraftstoff. Sie haben es in der Hand, das heute zu beschließen.

Mineralölsteuerrückerstattung für die Pendler. Gehen Sie nicht hier heraus und beklagen Sie die Situation der Pendler, sondern beschließen Sie eine Rückerstattung der Mineralölsteuer! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Beenden Sie endlich die Preisabsprachen der Mineralölkonzerne! Sie, Herr Minister, Sie, Kolleginnen und Kollegen von SPÖ und ÖVP, haben es in der Hand.

Das Kilometergeld muss zumindest indexangepasst werden. Es kann nicht sein, dass jemand, der in seiner Arbeit auf das Auto angewiesen ist, ein Nullsummenspiel hat und in Wirklichkeit jetzt sogar noch draufzahlt, wenn er sein Auto bei der Arbeit benötigt.


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Deshalb: Nicht Lippenbekenntnisse! Sie haben es in der Hand: Beschließen Sie die Anträge! Haben Sie einmal Mut dazu, das nicht nur in Ihren Parteivorständen in den Ländern zu fordern, sondern stehen Sie hier im Parlament auf und halten Sie das ein, was Sie bei Sonntagsreden den Österreicherinnen und Österreichern an der Tankstelle versprechen! (Beifall bei FPÖ und BZÖ. – Abg. Dr. Matznetter: Sie halten Sonntags­reden an der Tankstelle, Herr Kollege Strutz?)

16.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


16.43.20

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Werte BesucherInnen! Ja, Herr Kollege, was Sie empfehlen, ist wirklich einerseits Kurpfuscherei und andererseits Symptombekämpfung. Sie müssen sich ja – ich gebe dem Herrn Minister in manchem recht – folgende Gesamtschwierig­keit vorstellen: Wir haben steigende Erdölpreise. Wir sind bald am Ende der Fahnenstange, was fossile Brennstoffe anlangt. Der Peak Oil ist erreicht. Wir haben gleichzeitig eine Konzernpolitik, die auf Optimierung von Gewinnen hinausläuft.

Wir müssen gegen beides ankämpfen. Gegen die Konzernpolitik kämpfe ich zum Beispiel mit kleinen Maßnahmen an, so wie es heute vorgeschlagen wird. Also da stehe ich sogar als Verkehrssprecherin der Grünen dahinter, genauso wie ich hinter den Maßnahmen des Herrn Ministers stehe, was die Angleichung dieser Preissprünge gerade vor den Feiertagen anlangt.

Aber generell müssen wir praktisch den Hebel bei unserer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen ansetzen. Das ist das Problem, dass einerseits, wie Sie zu Recht sagen, die Menschen bei den Heizkosten teilweise schon an den Rand ihrer Existenz gebracht werden, und das ist auch die Ursache dafür, dass sich viele Menschen ein Auto bald nicht mehr leisten können, weil diese Form der Mobilität auf Basis der fossilen Brennstoffe einfach aus physikalischen Gründen nicht mehr möglich sein wird, weil die Menge zurückgeht, weil sie geringer wird, und aus marktwirtschaftlichen Gründen, weil es dann teurer wird.

Jetzt sind wir in der Klemme. Und ich gebe Ihnen jetzt gerne – jenseits Kurpfuschen, jenseits Symptombekämpfung – die Perspektive, die ja schon angeklungen ist. Wir müssen eine Mobilitätsform stärken und ausbauen, die auf erneuerbaren Energie­formen beruht – in diese Richtung hat ja mein Kollege von der ÖVP auch Töne ange­schlagen. Wir müssen deshalb den öffentlichen Verkehr massiv ausbauen und nicht, so wie auch in Niederösterreich, reduzieren. Wir müssen dafür auch Budgetmittel in die Hand nehmen – jenseits von Tunnelloch-Bohraktionen!

Und wir müssen vor allem eines jetzt sofort machen, was immer in den Reden durch­klingt: eine Reform der PendlerInnenpauschale. Es ist nicht einzusehen – und da werde ich jetzt wirklich, ich gebe es zu, halb militant –, dass jährlich 800 Millionen € Steuergeld so ausgegeben wird, dass die Kleinen, die zum Beispiel nur Wochenend­jobs haben, die nur teilzeitbeschäftigt sind, von diesen 800 Millionen € null Cent sehen. Null Cent! Und es ist nicht zu rechtfertigen, dass 22 Prozent der Menschen, die eine PendlerInnenpauschale beziehen, über einem Jahreseinkommen von 50 000 € liegen. Bitte, 22 Prozent derjenigen, die an diesen 800 Millionen € partizipieren, die davon einen Vorteil haben, haben ein Jahresbruttoeinkommen von über 50 000 €. 16 Prozent derjenigen, die von diesen 800 Millionen € Geld bekommen, liegen über 60 000 € Jahreseinkommen, 10 Prozent über 70 000 €, das ist unsere Nationalratskategorie, 7 Prozent über 80 000 € und 3 Prozent über 100 000 €.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 164

Meines Erachtens sollten die Menschen, die über 100 000 € Jahreseinkommen haben, überhaupt keinen Anspruch auf eine PendlerInnenpauschale haben. Das ist zum Großteil extrem unsozial, denn diejenigen, die darunter liegen, die derzeit keine Steuer zahlen und sich im Lohnsteuerbereich bewegen, wo die Werbungskosten, die Pendler­pauschale nicht greifen, bekommen gar nichts. Das ist ja so was von extrem unsozial! (Beifall bei den Grünen.)

Ich habe das als Erste vor Jahren bereits dargestellt, diese Werbungskostengeschichte bei der Pendlerpauschale ist extrem unsozial. Hätten wir Absetzbeträge – teilweise haben wir jetzt ein bisschen eine Negativsteuer – oder hätten wir sozusagen ein Pendlerpauschalgeld, wäre das ja viel gerechter.

Dann kommen wir noch zur zweiten Verwerfung, Herr Minister, und da bin ich ja froh, dass Sie heute im „Morgenjournal“ gesagt haben, wir brauchen dringend eine Reform der PendlerInnenpauschale. Dort setze ich nämlich den Hebel richtig an, wenn ich den Menschen, die wirklich auf das Auto angewiesen sind, die nicht anders fahren können, helfe, wenn sie eben sozial benachteiligt sind, wenn sie schlecht verdienen.

Deswegen sagen wir auch noch: Auch jene Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel benützen, sollten etwas erhalten, auch wenn die Strecke, die sie zurücklegen, kürzer als 20 Kilometer ist. Ich sehe es nicht ein, dass die Autofahrer, die Speckgürtel­auto­pendler auf Wegen zwischen 2 und 20 Kilometern – das macht 40 Prozent von diesen 800 Millionen € aus – Geld bekommen, während die Öffi-Benutzer, deren Fahrstrecke zwischen 2 und 20 Kilometern beträgt, nichts bekommen. Ich meine, das ist ja auch eine Verwerfung, das ist eine völlige Verhöhnung.

Seit Jahr und Tag lege ich diese Fakten auf den Tisch, habe ich jährlich Anfragen zur sozialen Gestaltung der PendlerInnenpauschale, zum Gesamtumfang, zur ökologi­schen Dimension. Seit Jahr und Tag bekommt jeder, jede von Ihnen die Antworten der Frau Finanzministerin oder früher des Herrn Finanzministers. Und jedes Jahr steht wieder drinnen: Speckgürtelförderung, jene, die besser verdienen, streifen das meiste ein. Ich habe es ohnehin jetzt gesagt: 40 Prozent von den 800 Millionen € gehen in die Taschen derjenigen, die sowieso gut verdienen und im Speckgürtel wohnen. Das sind umgerechnet gut 300 Millionen €, die in die Taschen der Besserverdienenden gehen. Und das tragen Sie als Sozialdemokraten Jahr und Tag budgetär wieder mit. Ich verstehe das nicht, ich verstehe das wirklich nicht.

Ich habe oft meine Sträuße ausgefochten im Verkehrsausschuss, im Finanzausschuss, indem ich gefordert habe, dass wir da dringendst eine Umsteuerung brauchen. Wie gesagt, ich hoffe, Herr Minister Mitterlehner, dass Ihre Kompetenz, Ihre sachliche Heran­gehensweise endlich auch in dieser Pendlerpauschalenregelung einmal durch­schlägt. Ich meine, das geht nicht mehr. Das kann man nicht mehr verantworten. (Beifall bei den Grünen.)

Das erleben Sie ja selten: Ich rede jetzt wirklich für die Autofahrerinnen und Autofahrer, die darauf angewiesen sind. Gerade weibliche Arbeitnehmer, die im unteren Sektor anzutreffen sind, die womöglich nur am Wochenende, etwa in der Gastronomie, jobben, erhalten überhaupt nichts, brauchen es aber am dringendsten.

Daher nehmen wir diese Debatte zum Benzinpreis zum Anlass, um zu verlangen, dass endlich die Schieflage in unserer Subventionspolitik geändert wird, denn die Ölmärkte können wir hier in diesem Parlament nicht beeinflussen – tut mir leid; wirklich, das tut mir sehr leid! –, aber zur Neugestaltung der PendlerInnenpauschalregelung kann jeder von uns hier beitragen. Das sollten wir auch tun! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.50



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 165

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Schenk gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.50.46

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Kurz zum Kollegen Schultes, der vorhin davon gesprochen hat, dass der ländliche Raum sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgestattet sei. – Ich weiß nicht, von welchem ländlichen Raum Sie sprechen, wo es so viele öffentliche Verkehrsmittel gibt. Aber ich lade Sie gerne ein, dass wir einmal eine Rundreise durch Österreich machen und uns die tatsächliche Situation dort anschauen. Der ländliche Raum ist nämlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht übersät, sehr geehrter Herr Schultes! Das möchte ich Ihnen hier von dieser Stelle aus schon ausrichten. (Beifall beim BZÖ.)

Am 29. Feber haben wir hier eine Dringliche Anfrage zur Erhöhung der Spritpreise an Herrn Minister Mitterlehner gerichtet. Heute, Ende April, knapp zwei Monate später, debattieren wir wieder über die massiv hohen Treibstoffpreise. Es ist also seither nicht wenig Zeit vergangen, die Sie, Herr Minister, schon hätten nutzen können, in der Sie schon das hätten tun können, was Sie erst nach zwei Monaten angekündigt haben, was Sie in den vergangenen Tagen in Interviews angekündigt haben, nämlich, dass Sie jetzt eingreifen wollen, dass Sie sich mit einer Änderung des Preisgesetzes für eine leichte Senkung des extrem hohen Benzinpreises einsetzen wollen.

Die Autofahrer stöhnen unter dem hohen Benzinpreis. Autofahren ist zum Luxus gewor­den. Viele Österreicherinnen und Österreicher können es sich nicht mehr leisten. Und das ist auch kein Wunder, wenn wir knapp an der 2 €-Grenze kratzen.

Im Vergleich zum März 2011 zog der Preis für Benzin bereits um 7,1 Prozent an. Diesel wurde um ganze 9 Prozent teurer. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, das muss man sich hier auch einmal vor Augen halten!

Ich möchte jetzt kurz auf die EU zu sprechen kommen. – Die EU-Kommission hat in Zeiten, zu denen der Benzinpreis fast seinen Höhepunkt erreicht hat, nichts anderes zu tun, als über eine Erhöhung der Dieselsteuer nachzudenken, und hat auch dem EU-Parlament einen diesbezüglichen Vorschlag vorgelegt.

Die Sozialdemokraten haben in den Ausschussberatungen diesen Vorschlag sehr positiv zur Kenntnis genommen und haben sich dafür auch starkgemacht, aber im Zuge der Diskussion und der Kritik von allen Seiten hat sich der Fraktionsführer Swoboda doch eines anderen besonnen und sich entschieden, zurückzurudern, und hat in einem Interview den meiner Meinung nach hinkenden Vorschlag gemacht, dass versucht werden soll, beim Kauf von Dieselautos diese billiger zu machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ja eine Veräppelung! Denn: Die Bevölkerung hat von diesem Vorschlag nichts, weil das jenen Personen, die schon ein Dieselauto haben, nichts mehr nützt und die anderen sich bei den stetig steigenden Preisen, die das ganze Leben kostet, bald kein Auto mehr leisten können.

Über diesen Vorschlag der EU-Kommission wurde heute abgestimmt. Er wurde Gott sei Dank abgelehnt. 524 Abgeordnete im EU-Parlament haben gegen diesen Vor­schlag der EU-Kommission gestimmt, 140 Stimmen waren dafür. Die Sozialdemo­kraten haben, wie gesagt, kalte Füße bekommen und haben dann auch dagegen gestimmt.

Es kann die Steuererhöhung auf Diesel jetzt nur mehr durch die EU-Finanzminister erfolgen. Ich hoffe und glaube, dass das nicht der Fall sein wird, denn die deutsche Kanzlerin Merkel hat sich bereits dagegen ausgesprochen. Von der österreichischen


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Bundesregierung, von der Finanzministerin, dem Außenminister, habe ich bis dato keine diesbezügliche Aussage oder Aussendung finden können.

Was die EU nicht tut, was sie aber tun sollte, ist, die Spekulanten stärker im Blickfeld zu haben und die Spekulationen, die Wetten auf Ölpreise zu unterbinden und stärker zu kontrollieren. Das wäre die Aufgabe der EU, der sie nachkommen sollte, und nicht über neue Steuern nachdenken, die den Dieselpreis massiv erhöhen würden! (Beifall beim BZÖ.)

18 Prozent pro Liter mehr würde das bedeuten für einen Liter Diesel, wenn diese Steuer kommen würde, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Abschließend noch einmal zu Ihnen, Herr Minister, und zu unseren Vorschlägen, die ja schon meine Vorredner ausführlich erklärt und genannt haben, und auch noch einmal zurückkommend auf unsere Dringliche Anfrage vom 29. Feber, bei der ich Sie auch gefragt habe, was mit der 2008 in Ihrem Ministerium eingesetzten Monitoring-Gruppe geschehen ist. – Was ist da passiert? In dieser Gruppe sind ARBÖ, ÖAMTC, Arbeiter­kammer, Bundeswettbewerbsbehörde mit dabei. Von dieser Arbeitsgruppe, die 2008 eingesetzt wurde, gibt es bis dato keine Ergebnisse. Ich habe Sie letztes Mal auch schon gefragt: Hat diese Arbeitsgruppe getagt? Was ist da der letzte Stand?

Noch etwas, was die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe betrifft: Die haben ja auch Vor­schläge gemacht, die sich mit unseren Vorschlägen decken. Wenn Sie jetzt schon sagen, die Vorschläge des BZÖ seien nichts, dann muss ich einwenden: Das liegt aber schon auf dem Tisch, weil fünf weitere Gruppierungen, Unternehmen fast dieselben Vorschläge wie das BZÖ gemacht haben.

Herr Minister, Sie können das nicht alles vom Tisch wischen und sagen, das sei alles für die Katz. Das nimmt Ihnen keiner ab! Und das wäre auch der Weg des geringsten Widerstandes, den man als Politiker nicht unbedingt immer gehen sollte. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

16.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Maier gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.56.03

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst eine Bemerkung zur Kollegin Martina Schenk. – Liebe Martina Schenk! Die Sozialdemokratie und alle Sozial­demokraten im Europäischen Parlament haben heute dafür gesorgt, dass die mögliche Spritpreiserhöhung für Diesel vom Tisch kommt. (Zwischenruf der Abg. Schenk.)

Ich zitiere jetzt ausdrücklich Hannes Swoboda:

„Wir stehen aber zu einer differenzierten Besteuerung in Abhängigkeit zur CO2-Belas­tung. Wir sind also dafür, umweltfreundliche Treibstoffe geringer zu belasten als um­welt­schädlichere. Das darf aber nicht zu einer Erhöhung der Dieselpreise führen.“

Das stellte Hannes Swoboda, Vorsitzender der 190 Abgeordneten umfassenden sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament klar. – Ich möchte das nur gesagt haben.

Es haben einige österreichische Abgeordnete im Europäischen Parlament nicht dagegen gestimmt: Martin, Werthmann und andere. Es haben die Abgeordneten der ÖVP, die Abgeordneten der SPÖ, die Abgeordneten der Freiheitlichen Partei gegen diesen Vorschlag der EU-Kommission gestimmt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 167

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nun grundsätzlich auf die Frage eingehen: Was ist notwendig, um diese Preistreiberei zu unterbinden, nicht zuletzt in Anbetracht der Milliardengewinne, die die Ölmultis erzielt haben?

Eines ist klar: Wir allein in Österreich werden den Benzinpreis nicht endgültig regeln können. Daher geht es um die Unterbindung von Spekulation auf den Rohstoffmärkten. Ich sage ausdrücklich: nicht nur beim Mineralöl, sondern auch bei Lebensmitteln und bei anderen Produkten. Das ist Aufgabe der Europäischen Kommission!

Wir müssen weiters die Kommission auffordern, die Spritpreisbildung zu untersuchen. Die EU-Kommission muss geeignete Maßnahmen setzen.

Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, um auf eine aktuelle Studie aus Deutsch­land zu verweisen, wo es um die Frage geht, wieso es in der letzten Zeit zu derartigen Preissteigerungen kommt. In einem Artikel dazu heißt es:

„Autofahrer in Deutschland müssen an der Tankstelle mehr bezahlen, als es einer Studie zufolge durch die hohen Ölpreise gerechtfertigt wäre.“

Des Weiteren steht hier:

„Nach der Studie sind die zusätzlichen Gewinne beim Superbenzin nicht primär an den Tankstellen angefallen, sondern in den Raffinerien, die sich überwiegend in den Händen der fünf großen Mineralölkonzerne befinden.“

Was heißt das? – Wir müssen bei der Frage, wie der Preis zustande kommt, differen­ziert vorgehen, eine differenzierte Betrachtungsweise pflegen. Wir müssen einerseits die Spekulation unterbinden, aber dann auch genau ansehen, was in den Raffinerien tatsächlich passiert.

Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist: Wir müssen die Bundeswett­be­werbs­behörde stärken!

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt ja dankenswerterweise von der Regierung, vom Herrn Bundesminister Mitterlehner gemeinsam mit der Justiz­ministerin ein Wettbewerbspaket. Dieses Wettbewerbspaket sieht unter anderem eine Stärkung der Bundeswettbewerbsbehörde vor.

Aber stellen Sie sich vor: Die Bundeswettbewerbsbehörde ermittelt, ist jedoch aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage nicht in der Lage, entsprechende Ermittlungstätigkeit bei den Mineralölkonzernen durchzuführen! Derzeit sieht sich die Bundeswett­bewerbs­behörde in ihrer Ermittlungstätigkeit, insbesondere bei der Erlangung von Auskünften von Unternehmen, eingeschränkt, weil die Durchsetzung der Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften und zur Vorlage von Unterlagen nur im Wege eines Auf­trages des Kartellgerichts möglich ist.

Was heißt das? – Wir müssen – und dazu fordere ich jetzt schon alle Parteien des Hohen Hauses auf – die Bundeswettbewerbsbehörde stärken, damit diese ihre Ermittlungstätigkeit auch gegenüber großen Konzernen entsprechend durchführen kann! (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute sind viele richtige The­men angesprochen und Forderungen erhoben worden. Ich bedanke mich für den Vorschlag von Bundesminister Mitterlehner für die Korridor-Regelung, die wir genau analysieren müssen.

Ich gebe Kollegin Gabi Moser vollkommen recht, dass die Frage der Pendlerpauschale unter zwei Aspekten diskutiert werden muss: einerseits unter einem sozialen Aspekt


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und andererseits auch unter einem ökologischen Aspekt. Da sollten wir gemeinsam zu einer Regelung kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. – Bitte.

 


17.01.23

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! In der bereits fast zwei Stunden dauernden Debatte zum Benzinpreis haben wir schon viele Argumente gehört: viele falsche Argumente und auch viel Zynismus, der bei diesem Thema, glaube ich, in keiner Weise angebracht ist, weil uns dieses Thema als österreichische Staatsbürger gleichermaßen betrifft und wir alle mehr oder weniger unter der Geißel „Benzinpreiserhöhung“ leiden.

Nun sollten wir auch nicht so vermessen sein – und viele Vorschläge zielen auch darauf ab –, zu glauben, dass wir mit Maßnahmen die Ölmultis dazu zwingen können, ihre Preispolitik, die ja weltweit gestaltet wird, so zu ändern, dass die Benzinpreise rasch, abrupt, am besten schon morgen auf ein erträgliches Maß – was auch immer man als das empfindet – sinken. Das ist illusorisch, aber man kann, so wie der Herr Bundesminister – und ich bedanke mich dafür, dass er permanent an diesem Prozess arbeitet –, mit neuen Vorschläge versuchen, diese Preissteigerungen möglichst unter Kontrolle beziehungsweise in einem noch erträglichen Ausmaß zu halten.

Die Maßnahme, die Verordnung, die der Minister nun vorgeschlagen hat, ist, glaube ich, der richtige Weg. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, wo es in jedem Fall noch nicht zu spät ist. Natürlich hätten wir das schon zu Ostern brauchen können, aber wenn es zu Fronleichnam bereits umgesetzt ist, dann soll uns das auch recht sein. Es ist dies jedenfalls die richtige Maßnahme, die Sie, Herr Minister, hier jetzt einleiten. (Beifall des Abg. Dr. Bartenstein.)

Geschätzte Damen und Herren! Die Spritpreise sind zweifelsfrei hoch, es gibt aber hier im Hohen Haus eine Fraktion, die der Auffassung ist, dass 2 € noch zu wenig sind. Ein anderer Zugang führt offensichtlich zu einem anderen Verständnis von einem hohen Benzinpreis.

Die Preisregulierung wurde bereits 2009 eingeführt und wirkt jetzt zumindest ein wenig. Und auch die Spritpreis-Datenbank tut das Ihre in positiver Weise dazu. Jetzt soll der nächste Schritt, nämlich die Korridor-Regelung, zu einer weiteren Verbesserung beitragen.

Wir haben parallel zu den Spritpreisen, die wir ja nur, wie wir wissen und schon gehört haben, marginal beeinflussen können, die zweite Diskussion, nämlich zu der Frage: Wie können wir staatlich darauf reagieren, dass wir unseren Pendlerinnen und Pendlern unter die Arme greifen?

Als Burgenländer komme ich aus einem Land, dass mit über 50 000 Pendlerinnen und Pendlern den höchsten Pendleranteil aller Bundesländer hat, und daher weiß ich auch, wie hoch die finanziellen Belastungen und persönlichen Einbußen unserer Haushalte sind. Dementsprechend sollten wir auch reagieren.

Es kam heute ein Vorschlag vom niederösterreichischen Landeshauptmann-Stellver­treter Sobotka, der darauf abzielt, dass wir von der bisherigen Pendlerpauschale auf ein kilometerbezogenes Geld kommen, was mehr Gerechtigkeit bedeuten würde. Wenn dieser Vorschlag schon vom BZÖ diskutiert wurde und wenn dieser Vorschlag auch von anderen Fraktionen eingebracht wurde, dann wird es ja ein Leichtes sein, dass wir diese Idee weiterverfolgen und hoffentlich auch bald umsetzen.


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Es ist aber letzten Endes eine Frage des Geldes. Die Kollegen vom BZÖ, vor allem der Kollege Westenthaler hat immer gesagt: Na ja, die Frau Bundesminister Fekter steckt das Geld ein! – Na bitte, Entschuldigung, niemand steckt das Geld persönlich ein, sondern dieses Geld wird in die Staatskasse gesteckt und dann möglicherweise anderswo verwendet. Nur: Es ist lächerlich, das jetzt ... (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.)

Es ist wirklich geradezu lächerlich, immer mit solchen  (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.) – Ja, ich weiß, das ist „a fad’s Aug“, das krieg’ ich bei dir auch immer, wenn du sprichst.

Es ist wirklich manchmal zum „Aus-der-Haut-Fahren“, wenn man sich das anhören muss. Diese persönlichen Diffamierungen bringen uns letztendlich überhaupt nicht weiter.

Wir haben ganz klare Vorstellungen, die wir umsetzen wollen und auch umsetzen wer­den. Wir haben konkrete Vorstellungen zu der Frage der Neugestaltung der Pend­lerunterstützung, und zwar in Form eines kilometerbezogenen Geldes. Und das werden wir hoffentlich mit Unterstützung unseres Koalitionspartners und der Oppo­sitions­parteien auch gemeinsam umsetzen.

Wenn es uns gelingt, den Konsens in den Mittelpunkt unserer Bemühungen zur Be­kämp­fung von unerträglich hohen Preisen beim Benzin zu stellen, dann wird es uns auch gelingen, für die Menschen tatsächlich etwas Positives zu erreichen. Dazu sind wir ja hier. Diesen Appell richte ich an alle hier im Hohen Haus.

Herr Bundesminister! Vielen herzlichen Dank für den ersten Schritt, den Sie in diese Richtung angedacht haben und auch setzen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

17.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

(Abg. Dr. Jarolim: Wo ist der Kollege Amon? Weiß jemand, wo der Kollege Amon ist?)

 


17.07.27

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal etwas Positives: Herr Bundes­minister, Sie haben sich offensichtlich bewegt. Ich halte Sie für einen durchaus beson­nenen, vernünftigen Menschen. Offensichtlich sind Ihnen die Machenschaften an den Zapfsäulen in den letzten Wochen und vor allen Dingen an den Wochenenden auch dermaßen auf den Wecker gegangen, dass Ihnen die Hutschnur hochgegangen ist und Sie jetzt endlich einmal darauf reagieren wollen. Das ist positiv zu vermerken. Ich hoffe nur, dass es sich auch auswirken wird, und zwar in der Weise, dass die Öster­reicherinnen und Österreicher, die auf das Auto angewiesen sind, auch davon etwas haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber was bei dieser ganzen Debatte immer zu kurz kommt – und ich weiß schon, im Moment dreht sich alles um die Höhe des Spritpreises –, ist der Aspekt, dass es generell um die Belastung der Autofahrer geht. Und da reden wir nicht nur von den vielen tausend Pendlern, die in Österreich auf das Auto angewiesen sind, speziell im ländlichen Raum, sondern auch vom ganzen Frächtergewerbe. Und was das für Folgewirkungen für die Wirtschaft hat, das wissen Sie auch. Das verteuert natürlich alles: von den Lebensmitteln angefangen bis zu allen Waren, die transportiert werden müssen. Tausende von Arbeitsplätzen, auch im Frächtergewerbe, sind massiv durch diese Maßnahmen gefährdet, die da die Ölmultis setzen und auf die zu reagieren offensichtlich die Politik zu schwach oder nicht in der Lage ist.


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Und was Sie ganz vergessen, ist der Umstand, dass die Belastungen der Autofahrer nicht nur die erhöhten Spritpreise sind. Sie, Herr Minister, haben in den letzten zwei Jahren zweimal die NoVA angehoben, und Sie haben es in der Zwischenzeit auch geschafft, die Kfz-Anmeldegebühr zu erhöhen. Davon spricht ja kein Mensch mehr! Das heißt, alles rund ums Auto ist teurer geworden.

Was rund ums Auto an Steuern so anfällt, das wissen Sie selber: von der NoVA angefangen, über die motorbezogene Versicherungssteuer, über die Kfz-Anmelde­gebühren, bis hin zur Mehrwertsteuer, die überall noch draufkommt, und zur Mineral­ölsteuer und so weiter. Jetzt kommen dazu noch die erhöhten Spritpreise. (Beifall bei der FPÖ.)

Das alles in Summe macht natürlich eine wesentlich höhere Belastung aus als nur die Erhöhung des Spritpreises. Das vergisst man immer dazuzusagen. Es wird in der Hysterie über den laufend steigenden Spritpreis, der von Woche zu Woche immer mehr steigt, auf all die anderen Maßnahmen, wo es zusätzlich noch Verteuerungen gibt, ganz vergessen.

Nun zur Frage, warum es dazu kommt. Ich sage Ihnen, und da liegt Frau Kollegin Moser falsch, es geht nicht darum, dass permanent die Rohölpreise steigen – das ist die Lüge schlechthin!

Herr Wirtschaftsminister, Sie haben sicher mehr Informationsquellen als ich, aber ich bringe Ihnen ein Beispiel: Als die Iran-Krise ausgebrochen ist, hat man gesagt, okay, es gibt eine Ölverknappung, und der Rohölpreis wird steigen. Zu diesem Zeitpunkt ist der weltweite Jahresbedarf global auf Lager gelegen. Gleichzeitig hat Saudi-Arabien die Fördermenge angehoben, um diesen Verlust auszugleichen, und trotzdem haben die Ölmultis unter dem Vorwand, der Rohölpreis sei gestiegen, die Spritpreise wieder angehoben. Und alle fallen darauf herein!

Die fünf größten Ölmultis der Welt haben im letzten Jahr einen Gewinn von 156 Milliar­den US-Dollar gemacht – und der Pendler kann sich die Fahrt zum Arbeitsplatz nicht mehr leisten! Das ist ja schizophren. (Beifall bei der FPÖ.) Und weltweit ist die gesamte Politik wie gelähmt.

Jetzt nenne ich Ihnen genau zwei Wirtschaftszweige, wo nicht die Politik bestimmt, wo es langgeht, sondern wo die Politik am Gängelband herumgeführt wird und alle mitmachen: die Finanzwirtschaft und die Ölmultis. (Beifall bei der FPÖ.)

Und wenn die Milliarden brauchen, dann ist es egal, ob das tausend Milliarden oder x-hundert Milliarden sind, dann werden die lockergemacht. Die Politik ist nur noch das Werkzeug dieser Großkonzerne, um dem Steuerzahler das Geld aus der Tasche zu ziehen; mehr sind Sie ja nicht mehr.

Dann kommt immer die Ausrede, dass wir als kleines Österreich nichts machen können. Ja, da gebe ich Ihnen schon recht, aber einer muss doch einmal anfangen. (Abg. Mayerhofer: Aber so schaut es nicht aus!) Es müssen doch neue Regeln her. Die Finanzwirtschaft muss neu geregelt werden, und auch den Ölmultis muss einmal gesagt werden, wo das Ende der Fahnenstange ist, wo es nicht mehr weitergeht. All das, was da passiert, ist doch Lug und Trug.

Immer wird mit dem Argument gearbeitet, was die Benzinpreiserhöhungen anlangt, dass der Rohölpreis gestiegen ist. Das stimmt nicht. Die Lager sind weltweit voll. Das zielt ausschließlich darauf ab, diese Gewinne, diese Milliardengewinne, die die Ölmultis Jahr für Jahr machen, noch weiter in die Höhe zu treiben, und das ist grundsätzlich falsch.


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Herr Bundesminister, wenn Sie sagen, in den Ländern rund um Österreich ist der Treibstoff teurer: Wir sind nicht verantwortlich für die deutschen Pendler, auch nicht für die italienischen und nicht für die slowenischen. Wir sind für unsere Steuerzahler und für die Bevölkerung im eigenen Land verantwortlich! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie könnten berühmt werden, wenn Sie jetzt in der EU einmal sagen würden: Wie lange lassen wir uns dieses Diktat von der Finanzwirtschaft und den Ölmultis noch gefallen? – Meine Unterstützung haben Sie. Stellen Sie sich hin, sagen Sie das und Sie werden über Nacht berühmt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.12


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte.

 


17.13.04

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin meine Redezeit nicht ausgeschöpft und möchte einfach ein paar Dinge hier nicht im Raum stehen lassen beziehungsweise klarstellen.

Erstens: Herr Kollege Themessl, es ist vollkommen richtig, bei einem Produkt, das zu 90 Prozent aus dem Ausland kommt, werden wir in Österreich nicht als einziges Land eine andere Gestaltung machen können als weltweit.

Sie haben auch recht, dass Spekulation betrieben wird. Klar ist, wenn das jemand bekämpfen kann und muss, dann muss das auf internationaler Ebene stattfinden. (Zwischenruf des Abg. Themessl.) Meiner Meinung nach sind dort die G 20 und andere Einrichtungen angesprochen. Und langsam beginnt man auch dort mit diesem Thema.

Das Zweite: Einige, ja selbst Redner von uns haben gesagt, sie danken für diesen ersten Schritt. Ich zitiere dazu aus der heutigen Aussendung des deutschen Verkehrs­ministers Ramsauer:

„Diskutierte Modelle aus Luxemburg, Österreich oder Australien mit unterschiedlichen Details einer solchen Preisfessel ,müssen nicht eins zu eins in Deutschland funk­tionieren‘ ().“ – Zitatende.

Dem können oder wollen Sie entnehmen, dass wir eines von drei Ländern – aus dem Zitat können Sie das gar nicht, sondern nur zwei –, eines von drei Ländern in Europa sind, die bisher schon alle Möglichkeiten, die sich angeboten haben, ausgeschöpft haben, wie Preisfestlegung einmal am Tag und Spritpreisdatenbank. Alle anderen Staaten haben das nicht gemacht, daher ist es eine Illusion, wenn gesagt wird, wir würden da nicht vorgehen, wir würden zuschauen, und entspricht nicht der Realität.

Dritter Punkt: Es ist Ihnen nicht auszutreiben, aber schauen Sie bitte einmal darauf, was die Mineralölsteuer ist: Sie ist eine mengenbezogene Steuer. Das heißt, es ist nicht die Höhe des Preises ausschlaggebend, sondern die Menge. Wenn der Preis zu hoch ist, dann wird die Menge zurückgehen und dann gehen auch die Steuer­einnahmen zurück – das haben Sie im Jahr 2008 oder 2009 gesehen. Schauen Sie einmal nach, rechnen Sie das nach und Sie werden sehen, es stimmt nicht mit dem zusammen!

Nächster Punkt: Sie unterstellen mir ständig oder werfen mir vor, ich hätte meine Meinung präzisiert oder geändert, dazu Folgendes  (Zwischenruf des Abg. Bucher.) – Bitte? (Abg. Bucher: Das haben Sie ja selber gesagt!) – Na schon. Bei euch wechseln die Parteimitgliedschaften schneller als die Meinungen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)


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Zu diesem Vorwurf muss ich Ihnen schon sagen: Ich kann natürlich erst dann schauen, wie die Osterentwicklung war, wenn Ostern vorbei ist – logisch, oder? Daher haben wir jetzt einmal Ostern abgewartet. Es stimmt ganz genau. Meine Meinung ist, dass die gesamte Konzernwirtschaft in diesem Bereich den Bogen überspannt hat. (Abg. Bucher: Da haben Sie eh lange gebraucht, eh lange genug!) Und wenn man dort nicht auf die Sensibilitäten achtet, dann wird man natürlich in Europa und weltweit die gleichen Diskussionen haben.

Was wir in diesem Zusammenhang machen – weil auch Pfingsten angesprochen worden ist und ab wann das gilt –: Wir leben in einem Rechtsstaat, und ich möchte auf Verordnungsbasis vorgehen. Da es da auch Strafen gibt, sind die Länder und die Bezirkshauptmannschaften eingebunden, und da kann ich nicht sagen, dass etwas von heute auf morgen gilt, das dann in der Praxis nicht funktioniert. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Das müssen Sie dem Koalitionspartner sagen!) – Ja, ich sage es Ihnen, Herr Westenthaler, weil Sie gesagt haben, Pfingsten. Pfingsten wäre der Tag, an dem auch die Möglichkeit wäre, mit gleicher Zunge zu sprechen; das ist bei euch schwierig.

Ich wollte damit nur zum Ausdruck  (Abg. Ing. Westenthaler: Die Kollegin !) – Ja, ich habe es verstanden, der Koalitionspartner hat es angesprochen. Sie haben aber dann gefragt, daher wollte ich Ihnen das erklären. Diese vier Wochen Begutachtungs­frist hängen mit dem Thema Konsultationsmechanismus und einheitliche Umsetzung zusammen. Daher werden wir vermutlich oder ziemlich sicher zu Fronleichnam diese Regelung haben. Sie entspricht weitgehend dem, was heute in diesem Antrag steht. Sie begründen den Antrag ja eigentlich damit, was ich selbst gesagt habe. Das ist ja originell, Herr Bucher, aber der Antrag entspricht genau dem.

Wenn Sie das jetzt mit dem vergleichen, was Sie am 29. Februar gesagt haben: Diesen Vorschlag haben Sie nicht dabei gehabt.

Ich erinnere mich, Sie haben eine Sonderdividende bei der OMV vorgeschlagen – das haben Sie heute nicht mehr gebracht, da haben Sie als Marktwirtschafter vielleicht im Aktienrecht nachgelesen –, und Sie haben die Öffnung der Landestankstellen verlangt. (Abg. Bucher: Ich habe Vorschläge gemacht !) Da ist Ihnen auch aufgefallen, irgendwo haben wir eine OGH-Entscheidung dazu. Also diese Dinge haben Sie mittlerweile bereinigt, vielleicht haben Sie da und dort auch umgedacht.

Letzter Punkt, dann bin ich schon fertig, die Pendlerpauschale. Ich habe im Radio gesagt, dass wir zum gegebenen Zeitpunkt – das muss man mit den Ländern und an­deren Betroffenen diskutieren – an einem Vorschlag arbeiten und diesen vorlegen werden. Interpretieren Sie auch da nicht irgendetwas anderes hinein, das ist gesagt. (Abg. Ing. Westenthaler: Wann zirka?) – Sie werden es erwarten können, Herr Westenthaler. (Abg. Bucher: Weihnachten!) Sie brennen darauf, dass Sie das in der Form haben werden. Sie werden es rechtzeitig bekommen.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bedanke ich mich. Trotz allem Hin und Her, ich verstehe das, es ist ein emotionales Thema, waren doch recht viele sach­bezogene Ansätze dabei, und ich bin mir sicher, dass wir mit dieser Linie doch einmal einen ernsthaften Versuch in der Praxis sehen werden, mit limitierten Möglichkeiten, die sich uns anbieten, doch eine entsprechende Preisbewegung zu erreichen. In diesem Sinne: Danke für die Unterstützung! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Bucher.)

17.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung Bundesminister Dr. Mitterlehner –: Zwi­schen Ihrer ersten und zweiten Rede hat sich der Benzinpreis wieder erhöht! – Bundesminister Dr. Mitterlehner: Das war gut!)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 173

17.18.34

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! (Abg. Riepl: Sigisbert, schön sprechen!) – Ja, Herr Kollege Riepl, ich werde schön sprechen; auch in deinem Sinne, hoffe ich.

Die Österreicherinnen und Österreicher werden seit Jahren ungeniert an den Zapfsäulen der Tankstellen abgezockt. (Abg. Mag. Kogler: Das brauchst du jetzt als letzter Redner auch nicht mehr zu erzählen!) Herr Bundesminister, wenn Sie jetzt ankündigen und sagen, dass vielleicht bis Fronleichnam diese Dinge (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Soll ich es nicht tun?) umgesetzt werden, welche wir in unserem heutigen Dringlichen Antrag haben, dann freuen wir uns natürlich alle (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Na super!), aber das hätte ja längst schon geschehen können, denn bei den Spritpreisen zahlen die Autofahrer – das ist auch ständig in den Medien, und jeder empfindet das so – Rekordpreise. Und auf der anderen Seite schreiben die Mineralölfirmen Rekordgewinne.

Es ist halt einmal Tatsache, dass jede Woche ein neuer Rekordpreis erreicht wird, der jenen der Vorwoche in den Schatten stellt. Besonders betroffen davon sind natürlich die Pendler, die auf ihr Kraftfahrzeug angewiesen sind. Aber nicht nur die, sondern auch jene, die öffentliche Verkehrsmittel verwenden, sind betroffen, denn auch der Preis für diese ist in den vergangenen Jahren enorm angestiegen.

Ich bin natürlich bei Ihnen und bei sämtlichen Vorrednern, die sagen: Da ist eine Kartell­bekämpfung zu machen! Es ist ein internationales Problem, dass die Roh­stoffpreise steigen, die Spekulanten da die Finger im Spiel haben. Man muss inter­national dagegen auftreten, Sie, Herr Bundesminister, haben die G-20 angesprochen. Selbstverständlich, klar muss man da tätig werden, aber die österreichische Bevöl­kerung erwartet sich von uns allen, die wir hier im Hohen Haus sitzen, und insbe­sondere von Ihnen als zuständigem Minister, dass wir hier reagieren und in diesem Bereich tätig werden. Das erwartet man sich, und nichts anderes verlangen wir. (Beifall beim BZÖ.)

Man erwartet sich, dass wir in diesem Bereich gegensteuern und eine Entlastung herbeiführen. Ich weiß, dass es ein internationales Problem ist, aber wir sind für die Österreicherinnen und Österreicher verantwortlich.

Tatsache ist auch – ich glaube, Kollege Klikovits hat das gesagt –, dass die Frau Finanzministerin natürlich nicht die Mehreinnahmen in ihre eigene Tasche steckt, aber durch die hohen Spritpreise hat das Finanzministerium eben Mehreinnahmen. Und wenn Sie glauben, dass man die Staatsverschuldung dadurch reduziert, dass man da verstärkt abzockt, dann sagen Sie das ganz einfach, wenn Sie das beabsichtigen.

Wenn die OMV jetzt steigende Gewinne schreibt und der österreichische Staat über die Dividende und über die Mehrwertsteuer höhere Einnahmen erreicht, dann hat halt der Staat da kräftig mitgeschnitten, aber wenn das bewusst so gemacht wird, dann soll man das auch sagen. Denn unter dem Motto: Her mit dem Zaster!, wie das schon die Frau Innenminister einmal in einer Rede gesagt hat, wird die Bevölkerung in diesem Bereich nicht nur im Regen stehen gelassen, sondern mittels der heute schon öfter erwähnten Mineralölsteuer zusätzlich zur Kasse gebeten. Seit Jahren wird die Notwendigkeit einer Senkung der Treibstoffpreise dadurch konterkariert.

Ich glaube, Kollege Themessl hat das richtig angesprochen: Das Abzocken der Autofahrer findet ja nicht nur durch den Spritpreis statt, sondern auch durch die NoVA, die Kfz-Anmeldung und so weiter. Der Autofahrer ist sozusagen die Melkkuh der Nation, da gebe ich dir völlig recht.


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Die Mineralölsteuer wurde in den vergangenen Jahren erhöht, das Kilometergeld jedoch seit Jahren unverändert gelassen. Seit 2008 haben wir das gleiche Kilo­meter­geld.

Der öffentliche Verkehr wird auch immer teurer. Während seit dem Jahr 2000 die allgemeine Teuerung laut Verbraucherpreisindex um fast 25 Prozent gestiegen ist, sind die Autokosten laut ÖAMTC um satte 30 Prozent gestiegen. Und wer glaubt, dass zeitgleich die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel günstiger geworden ist, irrt gewal­tig, denn genau das Gegenteil ist der Fall: Der Preis für das Tagesticket ist um 33 Prozent gestiegen, jener für Dauerkarten bei den öffentlichen Verkehrsmitteln um 38 Prozent. Die Bevölkerung wird in diesem Bereich geschröpft.

Auch auf die Mineralölsteuer, die in den letzten fünf Jahren zwei Mal angehoben wurde, ist einiges zurückzuführen. Wenn man allein auf diesen Teil der Mineralölsteuer verzichten würde, würde das bei Diesel pro Liter schon 8 Cent ausmachen und bei Benzin 10 Cent. Das wäre schon eine Entlastung.

Dass das Kilometergeld noch immer bei 42 Cent liegt, und das seit 2008, bedeutet ebenfalls eine Abzocke der Pendler, vor allem jener, die bei einer geringfügigen Anhebung der Pendlerpauschale sowieso draufzahlen. Es ist heute auch schon gesagt worden, das brauche ich nicht zu wiederholen, dass diejenigen, die wenig verdienen, ohnehin nichts davon haben, aber die, die viel verdienen, durch die Pendlerpauschale sozusagen noch bevorteilt sind.

Diese Pendlerpauschale, Herr Bundesminister, haben Sie vorhin auch angesprochen, nämlich dass da ein Umdenken stattfinden soll. Jetzt wird die Pauschale als Freibetrag bei der Lohnsteuerbemessung berücksichtigt, aber eigentlich sollte es anders sein, es sollte eine kilometerabhängige Pauschale sein (Zwischenruf des Abg. Wöginger), denn die Fahrt zum Arbeitsplatz muss leistbar sein, damit man seiner Beschäftigung nachgehen kann.

Wir müssen danach trachten, in Zukunft in diese Richtung zu gehen. (Beifall beim BZÖ.)

17.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


17.24.35

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Herr Bundesminister, Sie sind ja von der ÖVP, können Sie sich erinnern an Sprüche wie: Das Land muss leben!? (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Ja, eine gute Geschichte!) – Gute Geschichte, ich hoffe, dass es auch durchgezogen wird.

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Sozial und fair soll man sein – auch bei die­sem Thema! Das ist ein Wunsch, ich hoffe, nicht nur von der Sozialdemokratie.

Ich bringe Ihnen ein Beispiel aus meinem Bezirk, aus dem Süden, aus Weyer. Ein Pendler, der von dort nach Steyr fährt, fährt täglich eine Strecke von 47 Kilometern hin und retour. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Mitterlehner.) Das kostet ihn derzeit 180 €. Auch wenn es Kollege Kickl mit einem anderen Beispiel schon gebracht hat: Das ist nicht erträglich!

Woher kommt das Ganze? – Vom Ölpreis. Na gut, da haben wir gesagt, den haben wir zumindest in Dollar schon angenagelt. Aber wir zahlen ja unser Öl nicht in Dollar, sondern in Euro. Und jetzt kann man darüber diskutieren, wie weich der Euro ist, ob das für die Exportwirtschaft lässig ist oder nicht, nur: Wir kaufen das, wir sind daher Importeure – in Euro. Und ein schwacher Euro, der für den Export durchaus interes-


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sant sein mag, verteuert im Import das Ganze. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Mitterlehner.)

Das Nächste ist, wir haben ein Oligopol: OMV, Shell, BP, die sogenannten Ölmultis, wie sie immer heißen, haben ja nicht nur die Ölgewinnung und den Ölhandel, sondern vor allem mit der Raffinerie und mit dem Handel der fertigen Produkte wird es interessant. Und genau dort ist der Punkt, wo man ansetzen muss. Dort ist der Punkt, wo wir keinen freien Markt haben, denn die Treibstoffe sind halt einmal ein unflexibles Gut. Genau dort ist der Punkt, wo wir dieses Oligopol – sei es mit der durchaus ver­nünftigen Spritpreisdatenbank – überwachen sollen.

Genau dort ist aber auch der Punkt, wo wir aus der Datenbank einmal ein bisschen rausschauen müssen, denn: Was passiert denn, wenn irgendwo eine Tankstelle wie beispielsweise die erste Hofer-Tankstelle kommt? Warum gehen dann regional die Preise zurück? – Das ist ja nicht deshalb, weil es der große freie Markt ist und dann diese Hofer-Tankstelle total zugeparkt ist von wartenden Autos und rundherum sich nichts tut, sondern auf einmal beginnt sich das Preisgefüge auch rundherum zu ändern, weil sich die Tankstellen absprechen. Da kann die Spritpreisdatenbank durch­aus ein Helfer sein, aber nicht nur für die Autofahrer, sondern auch ein Helfer für Sie. Und da sollten Sie eigentlich ansetzen.

Das Dritte ist die Mineralölsteuer, die heute schon ein paar Mal angesprochen worden ist. Es hat sich genau gezeigt: Als die Mineralölsteuer erhöht wurde, ist das Steuer­volumen als solches gleich geblieben. Das heißt, nicht die Österreicher hätten im ersten Ansatz etwas von einer Reduktion, sondern der Tanktourismus. Und da fordere ich ganz klar: Sie soll ruhig oben bleiben, aber man muss Maßnahmen für die öster­reichischen Pendler setzen, ob das jetzt eine Inflationsanpassung beim Kilometergeld ist oder ob das für die Hälfte, die eigentlich gar keine Steuer zahlt – das sind die Niedrig­verdiener, die Lehrlinge und so weiter –, eine Pauschalabgeltung ist, eine direkte Zuweisung an diese Leute, eine Steuerzuweisung oder Steuerabgeltung.

Herr Bundesminister, ich zitiere Ihnen einen bekannten Landeshauptmann – Pühringer heißt er, aus Oberösterreich ist er. Er sagt:

Es ist „nicht einzusehen, dass Autofahrer, sozial Schwache, () die Draufzahler für extreme Gewinne der Ölmultis sind.“

Herr Bundesminister, lassen Sie sich das einen Arbeitsauftrag Ihres Landespartei­ob­manns sein! Denn den Spruch: Das Land muss leben!, können wir vergessen, wenn wir nicht die Unterstützung der Länder und BHs, die Sie durchaus eingefordert haben, haben. Das Land muss leben, und wenn diese Organisationen, zum Beispiel die BHs, ihr Geld nicht wert sind: Die BHs sind keine Heimat, die brauchen wir nicht, die können wir zusperren, wenn sie nicht arbeiten, aber das Land muss leben mit Arbeitsplätzen, das Land muss leben mit den Straßen, das Land muss leben mit der Mobilität, die wir brauchen – aber zu Preisen, die sozial und fair sind. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Mitterlehner.)

17.28

17.28.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Ich schließe die Debatte und komme zur Abstimmung.

Abstimmung über den Selbständigen Antrag 1910/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend: „Genug gezahlt!“ Schluss mit dem Spritpreis­wucher.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.


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17.29.28Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 10263/AB

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen jetzt zur kurzen Debatte über die Anfrage­beantwortung der Bundesministerin für Inneres mit der Ordnungszahl 10263/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, der erste Redner zur Begründung 10 Minuten. Stel­lungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staats­sekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich ersuche nun Frau Abgeordnete Mag. Musiol als Antragstellerin des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.30.12

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Kolle­ginnen und Kollegen! Wir haben heute schon über Reisepässe gesprochen, über Diplo­matenpässe ganz konkret, und auch diese Besprechung jetzt beschäftigt sich mit Pässen, aber mit anderen Pässen.

Was ist der Hintergrund meiner Anfrage? Warum frage ich nach dem Ausstattungsgrad von Reisepässen und Personalausweisen in Österreich? – Der Hintergrund ist ein ganz einfacher, aber ein sehr wichtiger, nämlich ein demokratiepolitischer. Seit 19 Tagen gibt es in Europa die Möglichkeit einer Europäischen BürgerInneninitiative – wir haben das vor zwei Monaten hier diskutiert und beschlossen –, und Österreich hat sich auf europäischer Ebene und dann folgend in der nationalen Umsetzung ausbedungen, dass man, wenn man eine Europäische BürgerInneninitiative unterstützen möchte, eine Reisepassnummer oder eine Personalausweisnummer angeben muss, egal, ob man das online macht oder auf der Straße. Das heißt, um von diesem demokratischen Recht Gebrauch machen zu können, braucht man einen Reisepass oder einen Personalausweis.

Mich hat interessiert – und das war meine Frage an die Innenministerin –, wie viele Menschen welches dieser Ausweisdokumente besitzen und wie viele Menschen es in Österreich insgesamt gibt, die weder das eine noch das andere Dokument besitzen, also ganz konkret von diesem demokratischen Recht nicht Gebrauch machen kön­nen. – Die Antworten der Ministerin sind auf mehreren Ebenen aus meiner Sicht fragwürdig, unzureichend und enttäuschend.

Ich habe drei Fragen gestellt, es war eine kurze Anfrage. Die erste Frage und die dritte Frage zielten darauf ab, wie viele einen Reisepass beziehungsweise wie viele einen Personalausweis besitzen und wie viele weder das eine noch das andere Dokument besitzen. Die zweite Frage war, wie viele insgesamt wahlberechtigt sind.

Die Antworten der Ministerin waren dann folgende: Soundso viele Menschen – ich erspare Ihnen die Zahlen, sie liegen Ihnen ja vor – besitzen einen Reisepass, das sind zirka 86 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher, soundso viele Menschen besitzen einen Personalausweis, das sind zirka 9,8 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher, aber zu beantworten, wie viele weder/noch besitzen, wäre ein zu hoher Verwaltungsaufwand. Derartige Antworten kennen wir in vielerlei Hinsicht, nicht nur von der Innenministerin, sondern auch aus anderen Ministerien. Man könnte jedes Mal darüber diskutieren, ob der Verwaltungsaufwand wirklich so hoch ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 177

Wenn man diese beiden Zahlen, diese Prozentangaben, die die Ministerin geliefert hat, zusammenrechnet, dann bleiben in jedem Fall 4 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher, die weder/noch besitzen.

Es gibt natürlich Menschen, die nicht wahlberechtigt sind, nämlich Kinder und Jugend­liche unter 16 Jahren, von denen aber viele Reisepässe haben. Das heißt, diese sind von der Zahl der Reisepass-Besitzer abzuziehen, und somit kann man ganz sicher davon ausgehen, dass es eine Anzahl x an Menschen gibt, die keine Europäische Bür­gerInneninitiative unterstützen können, weil sie keinen Reisepass beziehungsweise Personalausweis besitzen. Wie viele, das wissen wir immer noch nicht.

Jetzt könnte man sagen, sie werden sich schon melden, wenn sie das Problem haben. Es gibt auch schon einige, die sich bei mir gemeldet haben. Das sind in der Regel Menschen, die nicht mehr reisen, also ältere Personen, die aber auch keinen Personal­ausweis beantragt haben, weil sie andere Ausweisdokumente haben, die sie eben vorlegen, wenn Ausweisdokumente verlangt werden. Diese Menschen gibt es. Ich könnte Ihnen all jene nennen, die sich bei mir gemeldet haben, aber es wird darüber hinaus eine große Gruppe Menschen geben, die wahrscheinlich noch gar nicht wissen, dass sie dieses Problem haben werden, wenn sie eine Europäische BürgerIn­nen­initiative unterstützen wollen.

Aber was wirklich fragwürdig ist, ist: dass Sie, Frau Ministerin, als Vorsitzende der Bundeswahlbehörde, der obersten Behörde, sozusagen von den Abläufen im Bereich der Demokratie – sei es repräsentative Demokratie, Wahlen, oder sei es direkte Demokratie, Volksbegehren und vieles mehr – keine Ahnung haben oder zumindest behaupten, keine Ahnung davon zu haben, wie viele Menschen eine Europäische BürgerInneninitiative nicht unterstützen können.

Deshalb habe ich diese Kurzdebatte über diese Anfragebeantwortung eingefordert, denn es gibt unterschiedliche Gründe dafür, dass das so ist.

Entweder: Sie wissen es tatsächlich nicht. – Dann, finde ich, muss man darüber dis­kutieren, welche gesetzlichen Vorkehrungen man treffen muss, was man gesetzlich ändern muss, damit Sie zu dieser Information kommen können. Es kann ja nicht sein, dass niemand in Österreich sagen kann, wie viele Menschen von einem demo­kra­tischen Recht abgeschnitten sind.

Oder: Sie wissen es und wollen es uns nicht sagen. – Dann haben Sie jetzt die Gele­genheit, die Antworten nachzureichen.

Oder: Es ist Ihnen zu aufwendig, es zu wissen. – Dann muss man auch darüber dis­kutieren: Steht nicht die Demokratie – nämlich sowohl die Frage, wie viele Menschen es gibt, als auch die Frage des Interpellationsrechts der Abgeordneten, also des Rechts der Abgeordneten, an MinisterInnen Fragen zu stellen – über dem von Ihnen ins Treffen geführten Aufwandsargument? (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Ing. Westenthaler.)

Dass das Erfordernis, eine dieser beiden Dokumentennummern anzuführen, ein Prob­lem ist, darauf haben wir von Beginn an hingewiesen, und wir haben auch in den Verhandlungen darauf hingewiesen. Die Grünen haben dann mitgestimmt, weil wir auch einige Verbesserungen erreichen konnten. Unter anderem haben wir gemeinsam mit ÖVP und SPÖ einen Entschließungsantrag formuliert, in dem viele Punkte enthalten sind, beispielsweise Bestrebungen Richtung Europa, Vereinheitlichungen herzustellen. Wir haben ja nicht nur in Österreich das Problem der Ausweisdokumente, wir haben europaweit das Problem, dass es zahlreiche Menschen gibt, die überhaupt nirgendwo eine Europäische BürgerInneninitiative unterzeichnen können, so zum Beispiel die Briten. In England wird darauf abgestellt, dass man dort wohnt, in


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Österreich wird darauf abgestellt, dass man Staatsbürger ist, und das heißt, ein Brite, ein Engländer, der in Österreich lebt, kann weder in Großbritannien noch in Österreich unterzeichnen, weil er in beiden Ländern die Voraussetzungen nicht erfüllt. Also das ist nicht nur ein österreichisches Problem, es gibt in Europa zahlreiche Probleme, und deshalb haben wir einen Entschließungsantrag vorbereitet.

Aber was uns ganz wichtig war und was in diesem Entschließungsantrag auch gestan­den hat, weil das eben in unseren Gesprächen durchaus auch von den VertreterInnen der großen Parteien eingesehen wurde, war, dass man die Möglichkeit prüfen möge, die erforderlichen Ausweisdokumente auf andere Ausweisdokumente auszuweiten. Das heißt, dass Menschen, die unterzeichnen wollen, eben nicht zwingend einen Reisepass oder Personalausweis brauchen, sondern dass auch andere Identitätsnachweise gültig sein sollen.

Ihre Anfragebeantwortung lässt mich jetzt nicht sehr hoffen, dass Sie große Anstren­gungen unternehmen werden, diese Prüfung auch tatsächlich vorzunehmen. Das ist auch der zweite Grund dafür, dass ich die Besprechung dieser Anfragebeantwortung verlangt habe.

Es wird in geraumer Zeit, innerhalb der nächsten drei Jahre – wir haben uns sogar auf einen kürzeren Zeitraum geeinigt –, eine Evaluierung der Europäischen BürgerIn­neninitiative geben müssen, wobei man vor allem die Fragen beleuchten wird: Wie niederschwellig ist es?, Wie leicht ist es für die Menschen, daran teilzunehmen, aber auch zu initiieren?, und wenn bis dahin nicht entsprechende Vorschläge Ihrerseits vorliegen und Prüfungen erfolgt sind, dann werden wir ein Problem haben, weiterhin von einem demokratiepolitischen Instrument zu sprechen.

Im Moment ist ja die direkte Demokratie erfreulicherweise in aller Munde. In den letzten Tagen haben sich endlich auch die Großparteien gemeldet, zumindest mit Ankün­digungen, dass sie im Bereich der direkten Demokratie für einen Ausbau eintreten. Es gibt verschiedene Vorschläge – Klubobmann Cap hat einen zum Besten gegeben, die Junge ÖVP hat vergangenes Wochenende etwas vorgestellt, Rauch hat heute etwas dazu gesagt –, aber die spannende Frage ist schon, warum sie das jetzt tun und ob sie das auch wirklich ernst meinen.

Ich habe rund um die Diskussion der Europäischen BürgerInneninitiative zahlreiche Aussagen von Vertretern anderer Parteien vernommen, die öffentlich verkündet wurden. Man möge doch die Hürden besonders niedrig halten, man müsse die Mög­lich­keit bieten, dass Menschen sich beteiligen können. Es gab sogar Vorschläge, vor allem von der SPÖ, welche Themen man einer Europäischen BürgerInneninitiative unterziehen könnte. Dazu sage ich nur, das ist ein Instrument der BürgerInnen und nicht der Parteien, also Parteien, Hände weg von direkt-demokratischen Instrumenten, lasst das den BürgerInnen! Wir haben das Parlament, um uns auszutauschen und abzustimmen. Aber die Absenkung der Hürden haben Sie nicht vorgenommen; Sie haben sie in unseren Verhandlungen nicht vorgenommen, und diese Anfragebeant­wortung lässt jetzt befürchten, dass Sie auch weiterhin kein Interesse daran haben werden.

Uns Grünen, mir ist es wichtig, dass im Bereich der direkten Demokratie etwas weitergeht, dass die Menschen die Möglichkeit haben, auch in der Zeit zwischen den Wahlen Initiativen zu setzen und darüber abzustimmen. Wir haben zahlreiche Anträge dazu eingebracht und werden am 2. Mai im Verfassungsausschuss darüber disku­tieren. Dann werden wir zum ersten Mal sehen, das wird Ihre erste Nagelprobe sein, wie ernst Sie das meinen oder ob Sie bei der Ankündigungspolitik bleiben.

Frau Ministerin, ich bin schon sehr gespannt, wie Sie sich jetzt zur Frage der Reise­pässe positionieren werden. Ich sage nur, ich hoffe, dass es nur eine Frage von


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gesetzlichen Bedingungen ist und nicht eine Frage Ihres Willens. Wenn es eine Frage von gesetzlichen Bedingungen ist, dann müssen wir einfach nur Gespräche führen und überlegen (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen), wie wir das abändern können.

Es kann nicht sein, dass Menschen in Österreich von der Demokratie abgeschnitten sind. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.40


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner. – Bitte.

 


17.40.52

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Für die Europäische Bür­gerinitiative haben wir erst vor Kurzem die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Wir alle hier in diesem Haus waren uns einig, dass dieser Schritt zu mehr Demokratie auf europäischer Ebene ein wichtiger und richtiger Schritt ist und dass im Innenministerium diesbezüglich alle Vorbereitungsarbeiten in Angriff genommen werden.

Zu den konkreten Fragen von Frau Nationalratsabgeordneter Musiol darf ich folgende Stellungnahme abgeben, Daten und Fakten, die mir vorliegen:

Laut Identitätsdokumentenregister haben 6 393 430 Personen einen gültigen Reise­pass und 726 251 Personen einen gültigen Personalausweis.

Wie viele Personen es gibt, die beide Dokumente haben, sprich einen Personal­ausweis und einen Reisepass, kann nicht gesagt werden.

Entsprechend unserer Daten und selbstverständlich auch gemäß der Statistik Austria haben in etwa 86 Prozent aller österreichischen Staatsbürger einen Reisepass, und rund 10 Prozent verfügen über einen Personalausweis.

Aber es ist Faktum, sehr geehrte Frau Kollegin, dass wir derzeit noch keine zentrale Staatsbürgerschafts-Evidenz haben und dass wir es einfach zur Kenntnis nehmen müssen, dass es Personen in Österreich gibt, die weder einen Reisepass noch einen Personalausweis haben, weil sie diese Dokumente einfach nicht wollen oder sie nicht brauchen, weil sie nicht auf Reisen gehen oder aus welchen Gründen auch immer. Es gibt Personen, die ein derartiges Dokument nicht wollen und nicht brauchen.

Zu Ihrer Frage, wie viele StaatsbürgerInnen derzeit bei einer Europawahl gemäß Euro­pawahlordnung wahlberechtigt sind: Sie wissen genau, dass man das nur zum jeweiligen Stichtag der Wahl sagen kann, aber ich darf Ihnen die Zahlen von der letz­ten Europawahl sagen.

Es waren 6 332 368 Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und 30 393 mit einer anderen Unionszugehörigkeit. Wer als Auslandsösterreicher bei der Europawahl von seinem Wahlrecht Gebrauch machen will, muss selbstverständlich zuerst einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Zum Thema IDR-Daten und Europa-Wählerevidenz: Sie wissen ganz genau, dass wir keine gesetzliche Grundlage haben, die Identitätsdokumentenregister-Daten mit jenen der Europa-Wählerevidenz abzugleichen. Dafür haben wir keine gesetzlichen Grund­lagen. Diese gesetzliche Grundlage gibt es nicht – somit kann ich Ihnen diesbezüglich auch keine näheren Informationen geben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 180

17.44.38

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Die Europäische Union hat seit 1. April ihr erstes direkt-demo­kratisches Instrument. Europas Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ge­mein­sam eigene Themen auf die europäische Tagesordnung zu setzen. Damit haben wir in Europa etwas bislang weltweit Einmaliges geschafften: dass sich fast 500 000 000 Menschen grenzübergreifend direkt und demokratisch in die politische Gestaltung ihres Kontinents einbringen können.

Die ersten Bürgerinitiativen sind bereits bei der Kommission angemeldet worden und werden in Kürze offiziell starten. Ich hoffe, dass noch sehr viele weitere folgen werden und wir eine lebendige europäische Öffentlichkeit schaffen können, in der die Men­schen engagiert miteinander über politische und gesellschaftliche Themen diskutieren können.

Damit uns all dies gelingt, müssen wir aber auch dafür sorgen, dass sich die Euro­päische Bürgerinitiative zu einem seriösen und anerkannten demokratischen Instru­ment entwickeln kann. Daher ist es uns besonders wichtig gewesen, dafür zu sorgen, dass die Umsetzung der Bürgerinitiative ein Verfahren ist, das möglichst einfach ist, die Beteiligung unkompliziert ermöglicht und gleichzeitig aber auch hohe Sicherheitsstan­dards aufweist, die ein demokratisches Verfahren auch benötigt.

Ein demokratisches Instrument, meine Damen und Herren, das ernst genommen werden will, muss die politischen Stimmen der Menschen ernst nehmen und sicher­stellen, dass sie nicht gefälscht und auch nicht missbraucht werden können. Es muss sicherstellen, dass die Glaubwürdigkeit politischer Bürgerinitiativen nicht einfach durch Zweifel an ihrer Korrektheit beschädigt werden kann. Das wäre doch sehr kontra­produktiv.

Ich denke, wir haben in Österreich letztendlich auch mit den Stimmen der Grünen die richtige Entscheidung getroffen, dass wir ebenso wie siebzehn weitere EU-Staaten die Angabe einer persönlichen Identifikationsnummer zur Unterstützung einer Initiative verlangen. Keine der bisher andiskutierten und durchdachten Alternativen hat eine ver­gleichbare Balance zwischen Einfachheit und Sicherheit gewährleistet. Führerschein- und Sozialversicherungsnummer sagen nichts aus über die Staatsbürgerschaft, diese muss aber bekannt sein. Und wer, frage ich Sie, kennt schon seine eigene Melde­registernummer? Ich glaube, die hat kein Mensch so schnell parat.

Durch die Angabe der Passnummer erhalten wir eine sehr hohe Fälschungssicherheit, und das war uns wichtig. Das heißt, jeder Österreicher/jede Österreicherin kann sicher sein, dass seine/ihre Stimme nicht einfach von anderen „gestohlen“ – wenn Sie so wollen – oder auch missbraucht wird. Damit stärken wir aber auch die Position der Bür­ger­initiative, denn Zweifel an der Korrektheit der abgegebenen Stimmen können somit weitgehend ausgeschlossen werden.

Ein weiterer Vorteil ist, dass zum Beispiel Schreibfehler sowohl beim Namen als auch bei der Adresse erkannt werden können und die Stimmen dieser Unterstützer und Unterstützerinnen nicht verloren gehen.

Noch ein Vorteil: Die Passnummer ermöglicht auch den an die 300 000 Aus­lands­öster­reichern und -österreicherinnen, die Europäischen Bürgerinitiativen zu unter­stüt­zen.

Natürlich sind uns auch die Schwächen dieses Vorgehens bewusst. Wir wissen, kein Verfahren ist perfekt, daher haben wir auch einen Entschließungsantrag eingebracht, dass die Vorgangsweisen regelmäßig überprüft werden und dass die Verwendung weiterer Ausweisdokumente zum Beispiel aufgrund technischer Neuerungen ermög­licht werden kann. Ich bin mir sicher, dass die Frau Ministerin diesem Auftrag der


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Überprüfung nachkommen wird und wir dann in regelmäßigen Abständen werden entscheiden können, ob es andere neue Möglichkeiten gibt.

Mit Blick auf die Anfrage von Kollegin Musiol möchte ich noch anmerken, dass die Information darüber, wie viele Österreicherinnen und Österreicher sowohl Reisepass als auch Personalausweis besitzen, durchaus interessant ist. Vielleicht lässt sich das ja noch eruieren. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


17.49.45

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau Abgeordnete Musiol, die diese Debatte verlangt hat! Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit zunächst noch einmal bedanken für die außer­ordentlich gute Zusammenarbeit, die wir insbesondere mit den Grünen, aber auch mit den anderen Oppositionsparteien in Sachen Europäische Bürgerinitiative gehabt haben.

Wir haben ein gemeinsames Ziel festgelegt: Möglichst viele Österreicherinnen und Österreicher sollen an diesem neuen, demokratischen Instrument auf europäischer Ebene teilhaben können. Wir haben damit, wie meine Vorrednerin auch schon festgestellt hat, einen ersten Schritt gesetzt, der noch nicht vollkommen ist, der aber ein guter Schritt für mehr direkte Demokratie innerhalb der Europäischen Union ist.

Was Ihre Frage betrifft: Ich habe da fast ein bisschen eine Unterstellung herausgehört, dass die Frau Bundesministerin oder wir nicht wüssten, wie viele Personen nun konkret eine solche europäische Bürgerinitiative unterschreiben können oder dürfen. (Abg. Mag. Musiol: Nicht unterschreiben können! Nicht!) – Nicht unterschreiben können. Das hängt immer davon ab, wie viele Personen einen Reisepass nach der derzeitigen Vorschrift haben, das wissen Sie ja. (Ruf bei den Grünen: Genau! – Abg. Mag. Musiol: Deswegen frage ich ja!) Aber im Grunde haben alle Österreicherinnen und Österreicher die Möglichkeit, es zu unterschreiben.

In Ihrer Rede haben Sie der österreichischen Bevölkerung das Gefühl gegeben, die österreichische Bundesregierung würde manche Personen ausschließen. (Ruf bei den Grünen: Faktisch schon!) Das tut sie in keiner Weise, ganz im Gegenteil (Abg. Mag. Musiol: Faktisch, ja!), denn es steht allen Österreicherinnen und Österreichern offen, und wir laden sie auch ganz herzlich dazu ein, an den europäischen Bürgerinitiativen in Zukunft teilzunehmen.

Tatsache ist, dass nicht alle Österreicherinnen und Österreicher einen Reisepass haben und daher im Moment das nötige Identifikationsmerkmal nicht haben. (Zwi­schen­ruf des Abg. Neubauer.) Aber es steht auch jedem frei, sich ein solches Identifikationsmerkmal ausstellen zu lassen.

Sie wissen auch, warum uns ein Identitätsnachweis ein wichtiges Anliegen war  gerade, wenn auch Kollegen von der Freiheitlichen Partei versuchen, hier mitzureden (Zwischenrufe der Abgeordneten Neubauer und Dr. Belakowitsch-Jenewein–, denn es ist mir wichtig, zu sagen, dass ein solcher Nachweis der Sicherheit dient, damit nämlich diese Unterschriften von niemandem missbraucht werden können. Falls Sie auch Interesse daran haben, dass Sicherheit gegeben ist, dass Unterschriften nicht doppelt oder dreifach verwendet werden – nicht in Österreich und auch nicht in anderen Ländern –, dann ist es wichtig, ein klares Identifikationsmerkmal zu haben und damit auch Rechtssicherheit zu geben. Das ist uns wichtig. In der Entschließung ist klar zum Ausdruck gebracht worden, dass wir eine solche Erweiterung an möglichen


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Identifikationsmerkmalen auch nur unter dem größten Maß an Datensicherheit, wie wir das in der Entschließung formuliert haben, haben wollen.

Ja, in Österreich ist die Situation derzeit so. Wenn wir von etwas mehr als 6 Millionen Reisepässen und über 700 000 Personalausweisen lesen, so wissen wir, dass die meisten Menschen in Österreich heute schon die Möglichkeit haben, eine solche Europäische Bürgerinitiative zu unterschreiben. (Abg. Mag. Musiol: Da sind ja Kinder auch dabei!) Diejenigen, denen das ein besonderes Anliegen ist und die noch keinen Reisepass haben, werden vielleicht aus diesem Grund oder auch aus anderen Gründen einen Reisepass beantragen.

Ich bedanke mich bei Ihnen für die Diskussion. Damit es allen noch einmal klar wird: Es ist ein Reisepass notwendig, aber dafür hat der Einzelne die Möglichkeit, auch auf der Straße oder online eine Unterschrift zu leisten. Es ist nicht so wie im derzeitigen System, dass man bei Volksbegehren, Volksbefragungen et cetera zum Magistrat, zur Gemeindebehörde hingehen muss. Das ist der Vorteil. Sie müssen abwägen: Wollen Sie, dass man zu einem Amt geht und dort nachgeschaut und bestätigt wird, ob die Identität stimmt und man dann unterzeichnen kann? Oder ist es Ihnen wichtiger, dass man überall diese Unterschrift leisten kann, ohne zu einem Amt zu gehen? Dann muss man sich entsprechend ausweisen können.

Das ist, glaube ich, ein guter Kompromiss, der hier gefunden wurde. Nichtsdestotrotz werden wir uns gemäß der Entschließung natürlich darum bemühen, dass wir diesen Kreis auch entsprechend erweitern können. (Beifall bei der ÖVP.)

17.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


17.54.18

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Die Argumente sind doch ganz interessant. Aber eines steht jedenfalls fest: Es gibt eine gewisse Anzahl von Personen, die in Österreich von diesem demokratischen Recht ausgeschlossen sind, an einer Europäischen Bürgerinitiative teilzunehmen. Das ist jedenfalls klar und damit gesagt.

Wie viele es sind, bleibt offen, aber ich kann nur sagen, dass all jene, die ich kenne, die einen Personalausweis haben, jedenfalls auch einen Reisepass haben. Damit ist garantiert, dass es eine sehr große Zahl an Doppelnennungen gibt. Man kann also davon ausgehen, dass etwa 10 Prozent der Bevölkerung von diesem demokratischen Recht in Österreich ausgeschlossen sind.

Wenn das kein Problem darstellt, dann frage ich mich, was Sie überhaupt von direkter Demokratie halten und wozu Sie sich überhaupt so groß ins Zeug werfen, dass wir die Europäische Bürgerinitiative eingeführt haben, wenn Sie gleichzeitig bis zu 10 Prozent der Bevölkerung davon ausschließen wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist ein großes Spannungsfeld, das wir haben. Auf der einen Seite ist diese Bürger­initiative völlig unverbindlich. Man muss zuerst einmal bei der Kommission ansuchen, dass man eine Bürgerinitiative einbringen darf. Wenn das genehmigt wird – das muss ja genehmigt werden –, muss man eine sehr große Zahl an Unterschriften, über eine Million, in sieben Staaten sammeln. Das ist also mit großem finanziellem und büro­kra­tischem Aufwand verbunden. Dann trägt man das wieder an die Kommission heran, ohne irgendein Recht darauf zu haben, dass etwas davon umgesetzt wird. Es ist völlig unverbindlich.

Setzen wir das jetzt zum Beispiel mit der Briefwahl in Vergleich, bei der ich ja das demokratische Recht der Wahl ausübe. Es ist doch ganz interessant, was dort im


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Verhältnis für geringere Voraussetzungen an die Form angelegt werden. Die Bestel­lung einer Briefwahlkarte kann ich schriftlich oder mündlich durchführen und muss allenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Da genügt plötzlich jeder amtliche Lichtbildausweis, da muss ich keinen Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Ich kann meine Identität bei einem schriftlichen Antrag sogar durch Kopie einer anderen Urkunde glaubhaft machen. Also dabei, wo es darum geht, das Wahlrecht auszuüben, wo es möglich wäre, dass jemand anderer mir das Wahlrecht entzieht, indem er für mich so einen Antrag stellt, haben wir bedeutend geringere Voraussetzungen als bei der Bürgerinitiative, die letztendlich unverbindlich ist.

Jetzt zu dem Argument der ÖVP, dass die Menschen sonst zum Amt gehen müssten: Das Schlimmste, das passieren könnte, wenn wir alle amtlichen Lichtbildausweise zulassen, wäre, dass es wirklich jemand schafft, die Republik reinzulegen und einmal seinen Führerschein und einmal seinen Reisepass zu kopieren und hinzuschicken. Dann hätten wir allenfalls bei der Bürgerinitiative eine Unterschrift zu viel. Die hat aber keinerlei Auswirkungen, wie Sie ganz genau wissen. Die einzige Auswirkung, die das haben kann, ist, dass es der Kommission zum Schluss vorgelegt werden muss, weil das die entscheidenden Stimmen wären. Dort hat es auch keinerlei Auswirkungen, während bei der Wahl die Stimme dann zählt. Diese Diskrepanz müssen Sie schon zur Kenntnis nehmen! Es ist nun einmal so, dass ich, wenn ich schon so ein unver­bindliches Instrument habe, das auch möglichst einfach gestalten muss. Ich kann ja nicht in der innerstaatlichen Umsetzung noch größere Hürden als notwendig setzen. Im Gegenteil, ich müsste alles tun, damit das möglichst einfach geht. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch eine Problematik, die dabei nicht uninteressant ist: Diese Daten werden erfasst und diese Unterschriften werden in einer Datenbank gesammelt. Das heißt, ich habe wieder einmal eine Sammlung von Daten, die dadurch, dass ich Reisepässe oder Personalausweise mit den entsprechenden Nummern sammle, für all jene interessant wird, die Datenmissbrauch betreiben. Das ist immer genau das Thema: Wie groß soll der Eingriff in die Grundrechte des Bürgers sein? Was steht dem entgegen? – Auf der einen Seite steht die unverbindliche Bürgerinitiative, auf der anderen Seite steht eine Datensammlung, die unter Umständen sehr heikel ist und die dank dieser weiteren Informationen, die gar nicht notwendig wären, so interessant ist, dass ein Daten­miss­brauch möglicherweise auch Realität wird. Da ist es auch fraglich, ob es nicht sogar grundrechtswidrig ist, was man da gemacht hat. Man sammelt unnötigerweise Daten für etwas, das letztendlich keinerlei tatsächliche Relevanz hat.

Diese Punkte müssten an sich schon genügen, wenn man in Österreich sagt, dass man diese Bürgerinitiative attraktiv gestalten will, wenn man sagt, direkte Demokratie hat einen Wert. Davon wird jetzt viel gesprochen, und wir haben in diesem Haus einen ganz konkreten Antrag dazu liegen, weil wir der Meinung sind, dass es von der Bevölkerung ein Initiativrecht geben muss, ein Gesetz durchzusetzen oder zumindest eine Volksabstimmung zu erzwingen. Das ist unserer Ansicht nach eine ganz wesent­liche Voraussetzung dafür, dass direkte Demokratie wirklich so genannt werden darf. Wenn man das nur ansatzweise ernst nimmt, dann müsste man jedenfalls alle Möglich­keiten suchen, dass die Schwellen möglichst gering gehalten werden und dürfte keinen unnötigen Aufwand betreiben und gleichzeitig auch noch einen Eingriff in die Grund­rechte riskieren.

All das bitte ich zu berücksichtigen und in diesem Sinne diese Europäische Bürger­initiative entsprechend wieder abzuändern. (Beifall bei der FPÖ.)

17.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 184

17.59.50

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Innenministerin! Ich möchte für Sie noch einmal herausarbeiten, was wir Ihnen vorwerfen.

Ausgangssituation: Es gibt eine Verordnung zur Europäischen Bürgerinitiative. Darin ist offengelassen, ob man ein Dokument für die Unterschrift braucht. Sie haben sich mit der ÖVP immer dafür eingesetzt, dass Pass und Personalausweis notwendigerweise für eine Unterschrift vorhanden sein müssen. Das ist der Punkt zwei. Punkt drei – und das kommt aus Ihrer Anfragebeantwortung, auch wenn Sie es nicht beantwortet haben, klar heraus –: Es gibt eine Gruppe, die zwar wahlberechtigt ist, aber nicht unter­schreiben kann, weil sie keinen Pass und keinen Personalausweis hat. Jetzt fragen wir uns einerseits: Wie viele sind das? – Diese 10 Prozent halte ich für realistisch, es könnten sogar noch mehr sein.

Andererseits fragen wir uns: Wer ist das? – Ich kann Ihnen beantworten, wer das ist. Das sind Menschen, die keine teuren Fernreisen machen, daher keinen Pass und Personalausweis brauchen und sich daher auch nicht den Luxus leisten wollen, dafür 60 oder 70 € auszugeben. Genau diese Gruppe, nämlich die in unserer Gesellschaft nicht gerade sozial Privilegierten, schließen Sie von der demokratischen Teilnahme an der Europäischen Bürgerinitiative aus. Das halte ich schlicht für falsch. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Da können Sie mit der ÖVP Demokratiepakete schnüren, was Sie wollen, den Elchtest haben Sie heute schon wieder nicht bestanden. Es sind nämlich relativ einfache Dinge. Eine Europäische Bürgerinitiative kennt ohnedies viele Hürden – eine Million Unterschriften, hohe Kosten für die Betreiber –, und selbst da baut man mit dem Pass und dem Personalausweis noch weitere Hürden ein. Also sparen Sie sich Ihre Demo­kratiepakete! Das glaubt Ihnen ohnehin niemand. Investieren wir lieber unsere Energie dafür, dass wir Ihre Gesetze sanieren, damit zumindest alle Österreicherinnen und Österreicher eine Europäische Bürgerinitiative unterschreiben können! (Beifall bei den Grünen.)

Aber ich finde es gut, dass Sie heute da sind, denn wir müssen mit Ihnen ohnedies darüber reden, wie Sie dem Parlament gegenüber parlamentarische Anfragen beant­worten. Ich bin Justizsprecher und habe daher den direkten Vergleich zwischen Anfragebeantwortungen aus dem Justizministerium und aus dem Innenministerium. Wenn ich an das Justizministerium eine Anfrage stelle – und ich nehme an, die meis­ten Kolleginnen und Kollegen können das bestätigen –, dann bekomme ich in der Regel ausführliche Antworten und Dinge, die man diskutieren kann. Das ist auch eine ÖVP-Ministerin, also das hat offensichtlich nicht unbedingt etwas mit der Parteifarbe zu tun. Manchmal gibt es Kritik, manchmal erfahre ich mehr, manchmal lerne ich etwas, das passt immer. Von Ihnen bekomme ich in der Regel – ich sage es einmal wortwörtlich – irgendwelche Kaszetteln. In der Regel sind Ihre Anfragebeantwortungen entweder arrogant, schlampig oder falsch. (Ruf bei der SPÖ: Was ist denn das für ein Ton?)

Ich kann Ihnen das belegen. Schauen Sie, Sie waren schon lange nicht mehr in der Opposition. Sie müssen einmal eines lernen: Wenn Sie Oppositionsabgeordneter sind und Anfragen nicht ordentlich beantwortet bekommen, dann ist das zumindest hinderlich, und man lobt dafür eine Ministerin nicht. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der SPÖ: Ja, eh nicht, aber es ist auch !)

Zum Thema „falsch“ – ich erkläre es Ihnen, dann werden Sie verstehen, wie groß mein Ärger ist –: Ich habe eine einfache Anfrage gestellt. Ich habe gefragt, seit wann die bildungspolitische Bewegung – die gibt es seit drei, vier Jahren – polizeilich


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beobachtet wird. Ihre Antwort war: Sie wird seit 23. Oktober 2012 beobachtet. Damit weiß ich so viel wie vorher, denn das ist erst in der Zukunft. Offensichtlich sind Sie nicht einmal in der Lage, ein Datum richtig zu nennen. Vielleicht haben Sie es richtig beantwortet, und der Computer hat es automatisch korrigiert. Aber das muss doch irgendjemandem auffallen. Diese Beantwortung ist wertlos.

Zweiter Punkt: Sie beantworten Anfragen überhaupt nicht. Ich habe sechs Fragen darüber gestellt, wie viele Personen nach dem Sicherheitspolizeigesetz bei Ihnen gespeichert sind. Ich habe genau nach dem Sicherheitspolizeigesetz die Kategorien aufgelistet. Das ist eigentlich relativ banal, und jeder EDV-Anwender hat mir gesagt, es müsste eigentlich möglich sein, dass man das abfragt. Ihre Antwort dazu war – eine Seite bekomme ich (der Redner hält das Schriftstück in die Höhe) –:

„Eine Beantwortung dieser Fragen kann aufgrund des dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes nicht erfolgen.“

Ich habe die Frage noch einmal gestellt. Ich habe gefragt, wie viele nicht gespeichert sind, weil ich die Vermutung habe, dass dann vielleicht der Verwaltungsaufwand etwas geringer ist. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.)

Drittes Beispiel, „arrogant“: Ich habe zu einem Amoklauf eine Anfrage gestellt – sieben Seiten Anfrage, eineinhalb Seiten Antwort, so viel zum Thema Kaszettel. (Der Redner hält die Schriftstücke in die Höhe.) Frage 1: Nein. Frage 2: Keine Hinweise. Frage 3:

„Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.“

Keine Hinweise, keine Hinweise, nein, und so weiter und so fort.

Vom Justizministerium bekomme ich solche Anfragebeantwortungen nicht. Die sind ausführlich und genau. Vielleicht ist es auch schon zu lang her, dass Sie Mitglied des Parlaments waren und vielleicht waren Sie zu lang in Niederösterreich tätig. Aber wir werden uns das nicht gefallen lassen, und die Nichtbeantwortung sagt mehr aus als Ihre Beantwortung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Öllinger: Das war wirklich notwendig, Frau Ministerin! Er hat völlig recht!)

18.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. – Bitte.

 


18.05.13

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Ich möchte einmal sagen, dass ich die Thematisierung dieses Problems seitens der Grünen für sinnvoll und richtig halte. Genauso, im selben Ausmaß, bin ich über die heutige Antwort der Ministerin enttäuscht, denn soweit ich mich erinnern kann, reitet die ÖVP jetzt seit wenigen Tagen auf dem Pferd der direkten Demokratie, das sie gerade entdeckt hat.

Wir lesen jeden Tag große Ankündigungen: Pakete, Junge ÖVP und Kurz und Spindelegger. Dann findet es die Frau Innenministerin nicht einmal der Mühe wert, sich hier herzustellen und zu sagen, was sie gegen diesen Missstand tut, dass offen­sichtlich 10 Prozent oder mehr der Menschen in diesem Land an direkter Demo­kratie, was Europäische Bürgerinitiativen anlangt, nicht teilnehmen können. Das ist ein echter Missstand. (Zwischenruf des Abg. Kopf.)

Herr Kollege Gerstl, ein Wort an Sie: Ich glaube, dass es noch eine Gruppe Menschen gibt, die eben keinen Reisepass und keinen Personalausweis hat, die heute noch gar nicht aufgezählt wurde. Das könnten Menschen sein, die möglicherweise krank oder bettlägerig sind oder eine sonstige Behinderung haben und deswegen keinen


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Reisepass benötigen, weil sie ohnehin nicht reisen können. Denen von vornherein zu sagen: Geht auf ein Amt, macht einen Amtsweg, holt euch den Pass, dann dürft ihr auch an einer Bürgerinitiative teilnehmen!, ist kein Weg, Herr Gerstl. Das ist nicht okay, und Sie sollten eher den umgekehrten Weg wählen und überlegen, wie wir es zustande bringen können. Da hätte ich eben die Vertreterin der angeblichen neuen Direkte-Demokratie-Partei schon gebeten, uns Vorschläge zu bringen, wie man das verbessern kann. Das ist keine direkt-demokratische Initiative, wenn nicht wirklich alle, die wollen, auch daran teilnehmen können. Das muss man auch deutlich sagen.

Frau Ministerin, noch etwas: Es ist schon stark, wenn Sie uns das Identitäts­dokumen­tenregister vorhalten und 6 393 430 Reisepässe und 726 251 Personalausweise auf­listen und uns dann allen Ernstes sagen, dass man eine Auswertung dahingehend, wie viele Menschen beide Dokumente besitzen, aufgrund eines erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes nicht durchführen kann.

Frau Ministerin, ich gebe Ihnen eine Empfehlung: Rufen Sie den Direktor der Schule in der Spengergasse an, das ist eine der führenden Schulen in diesem Land für elek­tronische Datenverarbeitung und -organisation. Ich behaupte jetzt einmal, jeder Zweitklässler dort schreibt Ihnen in 30 Minuten ein EDV-Programm, das Ihnen sofort die doppelten Identitäten – nämlich wer einen Reisepass und einen Personalausweis hat – ausspuckt. Das sind elektronische Kinkerlitzchen, Frau Minister! (Beifall bei BZÖ und Grünen.)

Das ist kein hoher Verwaltungsaufwand, es ist in Wahrheit ein Armutszeugnis, wenn Sie uns sagen wollen, dass Sie uns bei einer Datei, in der es zwei Gruppen von Daten gibt, nicht sagen können, welche ident sind. Das hat mit Datenmissbrauch schon gar nichts zu tun, weil es ohnehin idente Daten sind. Das muss also möglich sein, das ist Basic eines Ministeriums. Es muss möglich sein, dass Sie uns diese Antwort geben. Daher darf ich Sie ersuchen: Machen Sie das! Beauftragen Sie einen Schüler, der macht Ihnen das! Ich gehe mit Ihnen in die Schule, und wir haben diese Daten innerhalb kürzester Zeit. Das würde ich Ihnen empfehlen, aber kommen Sie nicht immer wieder mit hohem Verwaltungsaufwand, denn das ist ein Argument, das gerade bei dieser Anfrage nicht zählt. (Beifall bei BZÖ und Grünen.)

18.08


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

Ich schließe die Debatte.

18.08.42Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir nehmen die Verhandlungen über den 10. Punkt der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.09.20

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Zur heutigen Novelle zur verpflichtenden Voranmeldung der Studierenden sagen wir ja. Wir möchten aber doch in Erinnerung rufen, dass die derzeitige Rechtslage durch ihre letzte Novelle eigentlich so war, dass das Ziel nicht nur nicht erreicht, sondern konterkariert wurde.

Die Planungsunsicherheit ist durch den vorhergehenden Vorschlag nahezu ins Unermessliche gestiegen; die Universitäten waren frustriert, die Studierenden ebenso. Auffallend war, dass damals kein Mensch aus Ihrem Ressort diese Kritik von verschiedensten Seiten ernst genommen hat. Es wurde alles negiert, alles gleich damit


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abgetan: Na, die Opposition findet immer ein Härchen! Oder: Die Opposition ist immer dagegen! – Es hat sich aber bewahrheitet.

Aber nun zum Guten. Ich rechne dir hoch an, dass im letzten Wissenschaftsausschuss diese Fehler eingestanden wurden und auch gesagt wurde: Das konnte das Ziel nicht erreichen, und wir haben jetzt eine Verbesserung, eine Verbesserung auch, was die Anerkennung im Ausland erworbener akademischer Grade betrifft. Frau Cortolezis-Schlager hat das begründet: Das sei deswegen so toll, weil Österreich die besten Köpfe brauche. Ich sage – unabhängig davon, dass man gute und noch bessere Köpfe immer brauchen kann –, dass das möglicherweise auch für Migranten und nach Öster­reich Zugewanderte sehr hilfreich wäre. Ich könnte Ihnen, oder dir, x Betätigungsfelder, auch an der Universität ... (Zwischenruf der Abg. Mag. Cortolezis-Schlager. Na, bitte, darüber wird bei Ihnen nicht debattiert. Das wissen wir sehr gut, seit Jahren.

Ich möchte jetzt aber von einer anderen Planbarkeit reden, einer anderen, als Kollegin Cortolezis-Schlager sie angesprochen hat. Es gibt nicht nur eine Planbarkeit für Universitäten und ein Ressort, sondern auch eine Planbarkeit für Universitäts­ange­hörige, und zu denen rechne ich die Studierenden ganz immens. Sie sind die größte Gruppe von Universitätsangehörigen in Österreich, auch sie müssen planen können – und darüber verlieren Sie kein Wort.

Wie planen Studierende, ob sie das studieren können, wofür sie sich geeignet fühlen oder was sie interessiert? Wie planen Eltern von Studierenden, wenn dann Zehn­tausende MaturantInnen, weil eben Kapazitätsengpässe bestehen, weil die Res­sourcen nicht ausreichen, vor der Türe stehen? Hat man irgendwelche Überlegungen gemacht, was die tun sollen? Sollen sie zum AMS gehen, sollen sie einen Compu­terkurs machen? Sollen sie einfach warten? Sollen sie Gasthörer werden? Oder sollen sie auf Fachhochschulen ausweichen, die auch zu wenige Plätze haben? – Das alles steht in den Sternen.

Sie wissen auch nicht: Müssen sie später zahlen? Sollen sie klagen? Haben sie unver­schuldete Wartezeiten? Man tut das dann ab, und das ist auch Planung: Statt 300 000 gibt es eigentlich nur 200 000 Studierende, denn 100 000 machen ohnehin nichts oder erreichen nicht die nötigen ECTS-Punkte. Aber sie sind teilweise deswegen an der Universität und machen keine Prüfung, weil über 70 Prozent im Schnitt 20 Stunden wöchentlich arbeiten, und da geht sich eben manchmal eine Prüfung nicht aus. Ich würde die nicht so ins Eck stellen.

Ganz kurz noch, Herr Bundesminister: Es gibt auch keine Planbarkeit für Studierende, die im Glauben an die Bologna-Struktur die Internationale Entwicklung inskribiert und das Bakkalaureat bestanden haben. Der ehemalige Rektor Winckler hat mir gesagt, es fehlen ihm nur 500 000 oder 1 Million €, um diesen Master anbieten zu können. Ich war bei Engl: Er bemüht sich, er macht auch Kompromisse, sodass er eben sagt, das Bakkalaureat kann man sich an der BOKU holen, an – sage ich jetzt – vielleicht auch einer Fachhochschule, Sozial-/Wirtschaftswissenschaften, Agrarwissenschaften, Isla­mistik.

Alles wäre ein möglicher Zugang, aber es ist noch relativ vage, und man weiß nicht, wie die Aufnahmefähigkeit dieses Masterstudiums sein soll, das sich möglicherweise verschiedene Studienrichtungen, verschiedene Fakultäten teilen müssen, die selbst überlaufen sind. Das heißt, Studierende haben keinen Rechtsschutz. Sie sind in dem Glauben, fertigstudieren zu können – und mit dem Bakkalaureat ist nicht jedes Studium fertig, sonst kann man die Universität zusperren, wenn das Bakkalaureat das Ende eines Studiums ist –, haben keine Garantie, aufgenommen zu werden und wissen nicht, wie lange sie darauf warten müssen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 188

Ich würde sehr bitten, hier Herz und Vernunft einmal kurzzuschließen und den Uni­versitäten die Garantie zu geben, dass sie diese lächerliche Summe – verglichen zum Gesamtbudget – auftreiben können. Engl sagt glaubwürdig, er kann das nicht. (Beifall bei den Grünen.)

18.14


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Töchterle. – Bitte.

 


18.14.42

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ganz kurz zu dem letzten Akt, weil es sehr aktuell ist: Gerade jetzt habe ich erfahren, dass Studierende wegen der Internationalen Entwicklung das Audimax besetzt haben. Mir hat Rektor Engl gesagt, das ist natürlich eine Sache, eine autonome Entscheidung der Universität Wien, dass sehr wohl ein Masterstudium geplant ist und eingerichtet wird. Es kann also jeder, der Internationale Entwicklung studiert, jedenfalls sein Bachelorstudium abschließen, und wenn es dann ein Masterstudium gibt, in ein solches hineingehen.

Aber jetzt zum heutigen Thema: Ich bin selbst sehr froh darüber, dass es gelungen ist und dass auch bereits im Wissenschaftsausschuss darüber Einhelligkeit geherrscht hat, dass aus dem Fehler der Voranmeldung – das gestehe ich ein, das da ein Fehler passiert ist, es war die Fehleinschätzung, man könne so Prognosesicherheit erzielen – gelernt wurde und dass wir stattdessen jetzt in einer gemeinsamen Abstimmung mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft und der Uniko eine Neuregelung vorlegen können, die auf allgemeine Zustimmung trifft.

Diese Neuregelung bedeutet Folgendes: Es ist bekannt, dass die Inskriptionsfrist ein­heitlich für ganz Österreich am 5. September beziehungsweise am 5. Februar endet. Das bringt für alle Beteiligten nun eine wirklich stark erhöhte Planungssicherheit, und es bringt für alle Beteiligten, gerade auch für die Studierenden, eine eindeutig bessere Qualität, weil sie einfach nun bereits bei Beginn ihres Semesters im Oktober oder im März mit einer solide geplanten räumlichen und personellen Versorgung rechnen können. Das ist eine sehr erfreuliche Tatsache, eine Tatsache, die auch exemplarisch sein kann. Ich danke Frau Abgeordneter Kuntzl dafür, dass sie auch sagt, dass das beispielgebend und wegweisend sein kann.

Man muss allerdings sagen, leider geht es nicht in allen Fällen so gut und so glatt wie in diesem Fall. Da ist es erfreulicherweise gegangen, und wir haben damit eine Lösung im Sinne aller Betroffenen, auch eine Lösung, die versucht, Härtefälle zu vermeiden, indem sie Ausnahmen festsetzt und den Universitäten – ganz im Sinne der Autonomie der Universitäten – zusätzlich Ausnahmen anheimstellt. Wenn also Universitäten weitere Ausnahmen setzen wollen, können sie das tun. Klar ist auch, man muss die Ausnahmen begrenzen, sonst fällt der Vorteil der Planungssicherheit wieder weg.

Zu erwähnen ist auch, dass wir im Doktoratsstudium eine noch flexiblere Lösung gefun­den haben. Das Doktoratsstudium kann jederzeit begonnen werden. Man kann also jederzeit, auch während des Semesters, zum Doktoratsstudium zugelassen werden, was viele positive Effekte hat, gerade in diesem Bereich.

Ferner bitte ich auch um Zustimmung zur beschleunigten Nostrifizierung. Da war die Frist bisher sechs Monate, wir haben sie, auch nach Nachfrage bei den Universitäten, ob das machbar ist, in unserem Vorschlag auf drei Monate verkürzen können. Wir haben verschiedene Begleitmaßnahmen gesetzt, vor allem eine ganz einheitliche und zentrale Stelle, an der sich jeder und jede, die zu uns kommt und hier ihren Beruf ausüben will, erkundigen kann. Das ist diese Stelle NARIC, die bei uns im Ministerium eingerichtet ist und die zu einer wirklichen Servicestelle ausgebaut wird.


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Ich denke, das sind zwei schöne Maßnahmen im Sinne derer, die davon betroffen sind, und derer, die auch schneller in den österreichischen Arbeitsmarkt kommen wollen. Ich bin froh darüber, dass eine breite Zustimmung dazu besteht, und ich bedanke mich bei allen, die zu dieser konsensualen Lösung beigetragen haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter List. – Bitte.

 


18.18.55

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister Töchterle! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Wir vom BZÖ werden diese Änderungen im Universitätsgesetz 2002 ebenfalls mittragen. Gleichzeitig aber ermöglicht es diese Debatte wieder, die katastrophalen Zustände an den Universitäten massiv anzu­pran­gern.

Das Chaos in der Wissenschaftspolitik steht für gegenseitige Blockade und Stillstand in dieser längst gescheiterten Bundesregierung. Sie von Rot und Schwarz rauben damit der Jugend jede berufliche Perspektive, die sie über die Universitäten erreichen will. Ihre Träume werden bereits beim Inskribieren im Keim erstickt. Die Unis platzen aus allen Nähten; Sie haben es gerade bestätigt, Herr Bundesminister. Es herrscht gewaltiger Frust unter den Studierenden. Diese verfehlte Wissenschaftspolitik schadet Österreich nachhaltig.

Wir müssen den Studierenden die Augen öffnen, geschätzte Damen und Herren. Für das Chaos an den Universitäten ist die ÖVP hauptverantwortlich. Die Schwarzen, die ÖVP sitzt seit 25 Jahren ununterbrochen in der Bundesregierung. Dabei haben Ihre Vorgänger Hahn sowie Karl und jetzt Sie, Herr Minister Töchterle, in der Wissen­schaftspolitik total versagt, etwa beim heißen Eisen Studiengebühren.

Da haben Sie sich längst die Finger verbrannt. In einem aktuellen Zeitungsinterview müssen Sie Ihr Scheitern bereits eingestehen. Ihr Versuch – die ultralinke Politik, die Genossen haben die Wiedereinführung der Studiengebühren verhindert – ist auch feige Fahnenflucht. Dafür werden Sie von Kollegin Kuntzl, der selbsternannten Wis­senschaftsministerin der Roten, über die Medien brutal abqualifiziert. Auch das Abschieben von Studiengebühren, Herr Bundesminister, in die Kompetenz der Univer­sitäten ist völlig falsch.

Wir vom BZÖ halten fest: Sie werfen das Handtuch. Sie, Herr Bundesminister, drücken sich vor der Verantwortung. Ihre schwarze Zukunftshoffnung Töchterle, geschätzte Damen und Herren von der ÖVP, hat als Minister bereits versagt.

Herr Minister, Sie resignieren, obwohl die Universitätenkonferenz Anfang dieser Woche in Graz ebenfalls massiv auf die Wiedereinführung von Studiengebühren gepocht hat. Von den Universitäten kommt ein klares Ja zu Studiengebühren: Beiträge führen dazu, dass ernsthafter und schneller studiert wird. Bereits 64 Prozent, eine satte Mehrheit der Bevölkerung, ist für Studiengebühren.

Die Sozialdemokratie wäre auch gut beraten, sich dem Vorschlag ihrer Landes­haupt­frau Gabi Burgstaller aus Salzburg anzuschließen, nämlich unsere BZÖ-Forderung, die Wiedereinführung von Studiengebühren, sofort zu übernehmen. Diese finanziellen Mittel von rund 150 Millionen € jährlich werden für den Universitätsbetrieb dringend gebraucht.

Herr Bundesminister, als Überempfindlicher im politischen Tagesgeschäft, oder als Wettkampftyp, als den Sie sich selbst bezeichnen, sollten Sie längst Rückgrat zeigen. Setzen Sie diese unsere BZÖ-Forderung um! Kämpfen Sie mit uns für die Wiederein-


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führung von Studiengebühren! Den entsprechenden Antrag wird später unser Wissen­schaftssprecher Rainer Widmann einbringen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Kopieren Sie all unsere Vorschläge im Wissenschaftsbereich, im Konkreten: das Schwergewicht Sofort-Milliarde für den Hochschulbereich, sinnvolle Zugangsbe­schrän­kungen oder den Uni-Bonus für die studierenden Österreicher. Nur unsere Maßnah­men, das Programm unseres Klubobmanns Bucher und unseres Wissen­schafts­sprechers Widmann, garantieren, dass die Universitäten Werkstätten der Zukunft bleiben. Sie streiten – wir haben die Lösungen. Setzen wir diese gemeinsam um! (Beifall beim BZÖ.)

18.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


18.23.00

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Herr Kollege List, an Ihnen dürfte vorbeigegangen sein, dass eben nur das, was machbar ist, umgesetzt werden kann. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe beim BZÖ.)

Mit der Änderung dieses Uni-Gesetzes schaffen wir nun aber mehr Planbarkeit an den Universitäten. Wir schaffen für die Studentinnen und Studenten mehr Klarheit. Wir schaffen auch raschere Entscheidungen, gerade bei Nostrifizierungsverfahren, und das ist gut so.

Die verpflichtenden Voranmeldungen an den Universitäten, die erstmals im letzten Wintersemester durchgeführt wurden, haben, wie schon gesagt wurde, leider nicht den gewünschten Effekt gebracht, den Effekt der besseren Planbarkeit. Deshalb war diese Änderung notwendig. Nun soll das Zulassungsverfahren vor dem Beginn des Semes­ters verkürzt werden, indem die Zulassung zu einem Diplom- oder Bachelor­studium jeweils am 5. September beziehungsweise am 5. Februar endet. Die allge­meine Zulassungsfrist gilt aber nur für die erstmalige Zulassung; für Studien mit Aufnah­meverfahren, Aufnahmebedingungen oder Eignungstests gelten diese Fristen nicht.

Die Rektorate legen den Beginn der Zulassungsfrist nach Anhörung des Senats autonom fest. Für verschiedene Ausnahmefälle gibt es einen Katalog, denn es ist dann möglich, in einer Nachfrist zugelassen zu werden, damit Härtefälle vermieden werden. Die Universität kann auch autonom zusätzlichen Personengruppen die nachträgliche Inskription ermöglichen.

Sehr erfreulich ist, dass diese Regelung gemeinsam mit den Hochschulpartnern geschaffen wurde, mit der Österreichischen Hochschülerschaft, der Universitäten­konferenz und dem Ministerium, und deshalb auch große Akzeptanz findet. Es gilt der Dank allen, die zu dieser guten Lösung beigetragen haben.

Dass Doktoratsstudierende nun jederzeit zum Studium zugelassen werden können, beispielsweise auch im Dezember, wenn ein Projekt beginnt, bedeutet natürlich auch eine qualitative Verbesserung und eine Vermeidung von unnötigen Wartezeiten.

Besonders erfreulich ist die verbesserte Berufsanerkennung von Akademikerinnen und Akademikern aus Drittstaaten. Mit der Verkürzung der Frist für die Nostrifizierung von sechs auf drei Monate ermöglichen wir ein schnelleres Kommen in den Beruf, und zwar in den qualifizierten Beruf in Österreich. Das trägt natürlich auch wesentlich zur bes­seren Integration bei.


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Wir haben also mehr Planbarkeit, wir haben für die Studentinnen und Studenten mehr Klarheit, und es gibt raschere Verfahren. Deshalb freue ich mich darüber, dass wir heute dieses Gesetz beschließen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.

 


18.26.14

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon vieles darüber gesagt worden, was mit dieser Universitätsgesetz-Novelle novelliert wird, nämlich dass wir von der Voranmeldung, die es bis jetzt gegeben hat, abgegangen und zu einem ver­pflichtenden Anmeldetermin übergegangen sind.

Warum? – Es war geplant, mit einer Voranmeldung den Universitäten zu ermöglichen, eine bessere Planbarkeit aufzustellen. Das heißt: Wie viele melden sich vor, und wie viele kommen dann? – Das hat dazu geführt, dass es im Wintersemester des letzten Jahres zum Beispiel zu 40 000 Voranmeldungen an der Uni Wien gekommen ist, und im Jahr davor gab es 14 000 Studienanfänger. Das heißt, wir haben das mit der Intention, die wir vorher hatten, nicht erreicht und sind zu einer verpflichtenden Anmel­dung übergegangen, und das, wie schon von vielen gesagt wurde, auf einem erfolgreichen Weg, nämlich auf einem konsensuell-partnerschaftlichen Weg, indem man mit allen Studierenden und allen Universitätspartnern gesprochen und dann diese Regelung gemacht hat.

Das ist ein Teil dieser Novelle. Der zweite Teil dieser Novelle bezieht sich darauf, dass wir damit versuchen, für die Anerkennung von Menschen, die mit Studienabschlüssen aus dem Ausland kommen, die Nostrifizierungsfristen zu verkürzen. Sinn und Zweck dieser Sache ist es, dass Menschen, die mit einem abgeschlossenen Studium nach Österreich kommen, dieses auch in Österreich ausüben können und wir dadurch, sage ich, auf Arbeitskräfte, die wir vielleicht auch brauchen können, nicht längere Zeit verzichten müssten als notwendig.

Das ist aber nur ein Teil dieses Paketes. Wenn man sich zum Beispiel anschaut, was im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz von Rudi Hundstorfer eingerichtet wurde: eine Arbeitsgruppe zu der Frage „Wie gehen wir mit Bildungs­abschlüssen von zu uns migrierenden Menschen um?“. Da wurden Ende März von Rudi Hundstorfer und Staatssekretär Kurz Ergebnisse vorgestellt, und zwar, dass nur jeder Fünfte mit fertigem Lehrabschluss, der nach Österreich kommt, jeder Vierte mit Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule und jeder Dritte mit Matura sowie jeder Dritte mit einer akademischen Ausbildung in Österreich eine Anerkennung dieser Ausbildung hat. Das heißt, wir haben da ein relativ großes Potenzial, aus dem wir schöpfen können. Ich glaube, dass das auch ein sehr sinnvoller Weg ist, diese Res­sourcen zu nutzen.

Abschließend möchte ich noch zur Frage der namentlichen Abstimmung, die hier, glaube ich, vom Kollegen Deimek eingebracht wurde, etwas sagen. Es ist ein, nennen wir es vorsichtig so, bisschen dilettantischer Versuch, eine namentliche Abstimmung zur Wiederherstellung der Frage der Studiengebühren zu machen. Wenn wir diesem Antrag zustimmen würden, dann hätten wir wieder genau diese Verhältnisse, weswegen der Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz aufgehoben hat. Es bezieht sich nämlich wieder nicht auf die ECTS-Punkte, sondern wieder auf die Studiendauer. Das heißt, sollten wir diesem Antrag zustimmen, würden wir genau dieselbe rechtswidrige Situation wiederherstellen, wie wir sie vorher schon hatten. Daher werden Sie mit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 192

unserer Zustimmung auch bei einer Namentlichen nicht zu rechnen haben. (Zwi­schenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.)

Abschließend – Kurt Grünewald hat schon gesagt, das Audimax ist besetzt –: Wenn ich mir etwas wünschen dürfte, dann ist es nicht nur Planbarkeit für die Universitäten, damit sie wissen, wie viele Studierende beginnen können, sondern auch Planbarkeit für die Studierenden, dass sie längerfristig planen können, wenn sie ein Studium beginnen, dass ihnen die Universität auch die Möglichkeit gibt, dieses mit einem Master zu beenden. (Beifall bei der SPÖ.)

18.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


18.29.47

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen! Das UOG in der vorliegenden Fassung ist natürlich unter­stützenswert, weil es einheitliche Zulassungsfristen schafft und eine bessere Plan­barkeit an den Unis sicherstellt. – Das war es auch schon zum UOG. Es ist ein kleiner, ganz, ganz kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber im Wesentlichen ist es so, wie wenn Sie bei Ihrem Haus eine Dachschindel ausbessern, die zerbrochen ist. Das Fundament passt nicht im wissenschaftlichen Bereich.

Ich nütze jetzt diese Debatte für einige andere Dinge, die ich ansprechen muss. Der Studiengang Internationale Entwicklung ist bereits angesprochen worden. Es ist heute das Rektorat besetzt worden, es ist das Audimax besetzt, und ich wage zu behaupten, dass das auch ein Abbild der verfehlten Wissenschaftspolitik in diesem Land ist. Man muss die Zeichen der Zeit erkennen, weil die Studenten in vielen Bereichen zu Recht auf die Barrikaden steigen, weil vieles im Argen liegt in diesem Land. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe auch als Erster dieses Thema bereits im Ausschuss thematisiert, und ich glaube, dass da Dinge einfach zu regeln wären, sie aber nicht geregelt werden. Das ist ganz einfach erklärt. Der Herr Minister sagt: Das ist eine autonome Entscheidung der Universität Wien. Die Uni Wien sagt: Ja, ja, schön, aber wir haben kein Geld dafür. Das Pingpong-Spiel in dieser Angelegenheit, das vorgeschoben wird, kann man nicht mehr akzeptieren.

Das Nächste ist die Kontrolle der ÖH, und das wird vielleicht einige weniger freuen. Ich möchte es aber trotzdem ansprechen, es ist ja auch in den Medien gewesen, und zwar das Café Rosa. Das war ein Verein, mit ÖH-Geldern finanziert, an dem der KSV-LiLi beteiligt war, die GRAS und der VSStÖ – keine unbekannten Gruppierungen. Die haben eine fette Zweidrittelmehrheit in der ÖH in Wien.

Der Verdacht steht im Raum, dass mit Uni-Zwangsgeldern, nämlich Zwangsbeiträgen an die ÖH, dieser Verein subventioniert wurde. So behaupte ich das einmal. Da sind einige Dinge hinterfragenswert: Wie kann es sein, dass eine grüne Funktionärin aus Wien dort angestellt ist, wie ich höre mit rund 20 Wochenstunden, und 3 200 € brutto verdient? Wie kann das sein? Ich frage die Kontroll- und Gerechtigkeitspartei, die Grünen, wie das zustande kommen kann? Das wird zu hinterfragen sein.

Herr Minister, ich schlage daher vor, dass UOG dahin gehend auszubauen, dass der Rechnungshof auch die Verwendung der Zwangsmitgliedsgelder der ÖH, solange es die noch gibt, untersuchen kann. Ich werde Sie in dieser Angelegenheit mit Sicherheit nicht aus der Pflicht entlassen und zu Details auch eine schriftliche Anfrage stellen.

Die Studienplatzmisere ist angesprochen worden und damit im Zusammenhang die Studiengebührenfrage. Da brauchen wir nicht mehr darüber zu diskutieren, da gibt es


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Zugänge von allen Parteien. Es gibt Aussagen seitens der SPÖ, von den Landes­hauptleuten Burgstaller, Niessl und Voves, die sie befürworten. Das gibt es von den Grünen, vonseiten Van der Bellens. Auch Kollege Graf hat gesagt: Na ja, man kann darüber reden.

Ich glaube, wir sollten endlich Nägel mit Köpfen machen, und daher stelle ich jetzt folgenden Entschließungsantrag:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird ersucht, dem Nationalrat eine Novelle zum Universitätsgesetz 2002 vorzulegen, die jedenfalls die Einführung von Studiengebühren in der Höhe von EUR 500,- pro Semester und Studierendem vorsieht, aber auch eine Refundierung der Gesamtbetrages samt Zinsen, sollte der Studierende in der Mindeststudienzeit + zwei Toleranzsemester sein Studium absol­vieren. Diese Maßnahmen sollen vom bereits präsentierten BZÖ-Uni-Bonus-Modell und von leistungsorientierten sowie sozial gestaffelten Studienbeihilfen begleitet wer­den.“

*****

Was ist der Kern unseres Ansatzes? – Der Kern ist der, grundsätzlich ein Ja zu Studiengebühren zu sagen. Wer jedoch innerhalb der Mindeststudiendauer plus zwei Semester über das gesamte Studium gerechnet fertig wird, bekommt die Gebühren zurück, sogar mit Zinsen. Das ist unser Vorschlag. Kein Problem!

Der Unterschied zum FPÖ-Antrag ist der, dass Sie davon ausgehen, keine Studien­gebühren einzuheben. Herr Kollege Graf, ich frage mich, wie Sie das vollziehen wollen. Sie wollen ja keine Studiengebühr einheben, sondern erst rückwirkend, wenn die Mindeststudiendauer überschritten ist. Wie das praktisch zu vollziehen ist, bleibt mir ein Rätsel. Immerhin ist es ein Schritt in die richtige Richtung, was Sie sagen, denn das bedeutet, dass Sie für Studiengebühren sind. (Abg. Dr. Graf: Wir sind gegen Studien­gebühren! Das war immer schon unsere Position! Daran hat sich auch nichts geändert!) Das freut mich ja, dass sich die FPÖ in dieser Frage in die richtige Richtung, Richtung leistungsorientierter Studienplatzfinanzierung durch Gebühren, wie es das BZÖ verlangt, bewegt.

In diesem Sinn gibt es viel Arbeit für Sie, Herr Minister. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei, und Sie bekommen gerne meine Unterstützung. (Beifall beim BZÖ.)

18.34


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rainer Widmann, Kurt List, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung von Studiengebühren eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 10: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (1741 d.B.)

Mit dem von der Regierung vorgelegten Bundesgesetz soll das Universitätsgesetz 2002 dahingehend geändert werden, dass eine Verkürzung der Fristen für Studien­zulassungen sowie von Nostrifizierungen erfolgt.


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Diese Änderung ist durchaus begrüßenswert und wurde deshalb auch im Ausschuss bereits einstimmig angenommen. Die großen Brocken, die im Universitätsgesetz längst reformiert gehören, bleiben aber diesmal unangetastet, wie etwa die Frage der Studiengebühren.

Mittlerweile haben sich Vertreter aller Fraktionen längst für die Wiedereinführung von Studiengebühren ausgesprochen. In diesem Zusammenhang darf an folgende Aussagen erinnern erinnert werden:

„OTS0216 / 13.12.2010 / 17:05

ÖSTERREICH: Auch Burgstaller für Studiengebühren

Wien, Salzburg (OTS) - Wie die Tageszeitung ÖSTERREICH in ihrer Dienstag-Ausgabe berichtet, bröckelt die Front gegen Studiengebühren in der SPÖ gehörig. Im Gespräch mit ÖSTERREICH können sich gleich mehrere SPÖ-Landeschefs eine Abkehr vom Gratis-Studium vorstellen.

Salzburgs Landeshauptfrau Gabi Burgstaller sagt gegenüber ÖSTERREICH: "Ich bin für die Einführung von Studiengebühren, wenn es gleichzeitig ein gerechtes Stipendiensystem gibt, zum Beispiel Studien-Darlehen."

Auch der steirische Landeschef Franz Voves bekräftigt dezidiert: Sozial gestaffelte Studien-Gebühren ja, wenn gleichzeitig über fairen Nettoeinkommensvergleich der Eltern auch ein sozial treffsicheres Stipendien-System möglich ist."

Und Burgenlands SP-Landeshauptmann Hans Niessl stößt ins gleiche Horn: "Warum soll der Sohn des Generaldirektors keine Studiengebühren bezahlen?"

derStandard.at

Spindelegger: ÖVP will Studiengebühren notfalls ohne SPÖ einführen

INTERVIEW 21. Oktober 2011 18:13

Spindelegger fordert die Universitäten dazu auf, autonom Gebühren einzuheben

ÖVP-Chef und Vizekanzler Michael Spindelegger droht der SPÖ ganz unverhohlen: Er will Studiengebühren zur Not auch gegen den Willen der SPÖ durchsetzen, erklärt er im Interview mit dem Standard. Er fordert die Universitäten auf, autonom Gebühren einzuheben. Zumindest eine Uni könnte einen Probelauf versuchen. Über die Recht­mäßig­keit solle der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Spindelegger hält Studienge­bühren auch für ein potenzielles Wahlkampfthema, dann würden die Wähler ent­scheiden.

OTS0134 5 II 0355 FPK0010                                                                              Mo, 22.Nov 2010

FPÖ/Graf/Bildung/Wissenschaft/Universitäten/Studiengebühren/Karl

FPÖ: Graf verlangt Bildungsreform statt Diskussion über Studiengebühren

Die FPÖ verschließe sich Studiengebühren nicht generell, wolle aber im Gegenzug auch signifikant bessere Bedingungen für die heimischen Studenten sichergestellt wissen.

UNI-BEAUFTRAGTER

Van der Bellen für Studiengebühren

28. Oktober 2011 18:28

Ex-Grünen Chef gegen Parteilinie – Mehr Geld für Unis als Bedingung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 195

Wien - Wenn die Regierung mehr Geld für die Universitäten ausgibt, dann hält der Wiener Uni-Beauftragte und grüne Nationalrat Alexander Van der Bellen die Einfüh­rung von Studiengebühren für sinnvoll. Diese seien zwar "in finanzieller Hinsicht relativ uninteressant", man könne damit aber das Stipendiensystem ausbauen und die Studierenden mitbestimmen lassen, was mit dem Geld passiert. In dieser Frage habe er  "immer ein bissl einen Clinch mit meiner eigenen Partei", sagt der frühere grüne Bun­dessprecher im Standard-Interview.

Der Wunsch des Wissenschaftsministers Töchterle Studiengebühren wiedereinzu­führen ist allen bekannt, im Oktober gab es ein erstes positives Signal des Bundes­kanzlers dazu:

APA0153 5 II 0221 XI                                                                                            So, 23.Okt 2011

Universitäten/Studenten/Budget/Finanzen/SPÖ/ÖVP

Studiengebühren – Zurückhaltender Kanzler, hoffnungsvolle ÖVP

Utl.: Faymann in "Österreich"-Interview: "Kleiner Mosaikstein, über den man nicht dauernd streiten soll"

Zweimal wird Faymann gefragt, ob die SPÖ beim Nein zur Wiedereinführung der Studiengebühren bleibt - und beide Male legt sich Faymann nicht darauf fest, sondern meint nur, dass man über dieses Thema "nicht dauernd streiten" soll.“

Die Position des BZÖ zu diesem Thema wurde ebenfalls bereits dargelegt, wir stehen zum Leistungsgedanken und wollen diesen auch im tertiären Bereich durch die Einführung von „fairen“ und leistungsbezogenen Studiengebühren fördern.

Folgendes Modell wird vorgeschlagen:

Pro Semester werden Studiengebühren in der Höhe von EUR 500,- eingehoben; Studierende die ihr Studium in der Mindeststudienzeit + zwei Toleranzsemester absolvieren, bekommen am Ende ihres Studiums die Studiengebühren samt Zinsen rück­erstattet!

Dieses Modell soll vom bereits präsentierten BZÖ-Uni-Bonus-Modell und von leistungs­orientierten sowie sozial gestaffelten Studienbeihilfen begleitet werden.

Das wäre eine vernünftige, leistungsorientierte und innovative Lösung, die Univer­sitäten entlasten würde, weil „Bummelstudenten“ von den Universitäten ferngehalten würden.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung  wird ersucht, dem Nationalrat eine Novelle zum Universitätsgesetz 2002 vorzulegen, die jedenfalls die Einführung von Studiengebühren in der Höhe von EUR 500,- pro Semester und Studierendem, aber auch eine Refundierung der Gesamtbetrages samt Zinsen vorsieht, sollte der Studierende in der Mindeststudienzeit + zwei Toleranzsemester sein Studium absol­vieren. Diese Maßnahmen sollen vom  bereits präsentierten BZÖ-Uni-Bonus-Modell


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und von leistungsorientierten sowie sozial gestaffelten Studienbeihilfen begleitet werden.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

18.34.09

 


Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Der Kritik meines Vorredners möchte ich einige Fakten entgegenhalten. Bei den 25- bis 64-Jährigen haben viel mehr einen akademischen Abschluss als noch vor 30 Jahren. Konkret, so die letzten Daten der Statistik Austria, haben wir dreimal so viele Akademiker wie noch vor 30 Jahren. – Eine Erfolgsbilanz für Österreich.

Heute beschließen wir Verbesserungen – zugegeben kleine, aber wichtige –, nämlich eine Neuregelung der Inskriptionsfristen und klare Fristen statt der bisher wenig sinnvollen Voranmeldungen. Das schafft, wie wir gehört haben, eine Win-win-Situation bei den Unis, höhere Planbarkeit, für die Studenten ein optimales Studienangebot.

Eine andere erfreuliche Entwicklung, auch die möchte ich ansprechen, ist die Zunahme der Seniorenstudenten. Derzeit studieren 3 350 Senioren an Österreichs Hochschulen, immerhin um die Hälfte mehr als noch vor 10 Jahren.

Ich habe recherchiert: Ab wann ist man eigentlich Senior an unseren Hochschulen? Dazu eine interessante Entwicklung. Früher galten Frauen ab 40 und Männer ab 45 Jahren als Seniorenstudenten. Das hat sich dem Zeitgeist entsprechend geändert. Das magische Alter, ab dem man jetzt als Seniorstudent tituliert wird, wurde auf 55 für Frauen und auf 60 Jahre für Männer angehoben, wobei für mich jedenfalls die Frage auftaucht: Warum überhaupt diese Unterscheidung? Warum sind Frauen früher Senioren als Männer? Wo liegt die sachliche Begründung dafür?

Der Zeit adäquat wäre aus meiner Sicht eine Gleichstellung. Herr Minister, so, wie ich Sie als sehr realitätsnahe kenne, können Sie dem sicherlich auch etwas abgewinnen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Vom Detail noch zum großen Ganzen: Wie können wir die Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft meistern? – Bildung spielt dabei eine Schlüsselrolle. Deshalb: Alle Anstrengungen für beste Bildung, und zwar in jedem Alter.

Herr Minister Töchterle, wir wissen unsere Hochschulen bei Ihnen in guten Händen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


18.36.45

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Minis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eingangs ein Satz gegen all jene, die da immer glauben, dass mit Studiengebühren ein Staat zu machen ist. Was mich am meisten wundert, ist, dass genau jene, die am intensivsten gegen neue Steuern auftreten, wenn man Milliardenvermögen oder millionenschwere Erbschaften besteuern will, die sich da mit Händen und Füßen dagegen wehren, wenn es darum geht, Studenten zu besteu­ern, schnell mit dem Ruf „Her mit dem Zaster!“ Position beziehen. Wir haben es als eines der reichsten Länder dieser Erde wirklich nicht notwendig, auch von unseren Studenten noch eine Steuer zu verlangen. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 197

Herr Minister Töchterle, ich bin da voll des Lobes für Sie, denn es ist nicht alltäglich, dass ein Minister sagt: Ich gestehe Fehler ein, und das ändern wir! – Es freut uns auch, dass Sie es in Zusammenarbeit mit den Leitungen an den Universitäten und vor allem auch in Zusammenarbeit mit der Hochschülerschaft geschafft haben, diese neuen Regelungen zu schaffen. Wie das bereits unsere Wissenschaftssprecherin, Andrea Kuntzl, gesagt hat, wäre es gut, eine positive Anregung, das auch im Rahmen der Implementierung des Hochschulplans zu tun, nämlich die Studenten aktiv mitein­zubinden.

Ganz besonders wichtig, Sie haben es auch erwähnt, finde ich, dass man die Zulas­sung zu den Master- und Doktorratsstudien künftig überhaupt außerhalb dieser Zulas­sungsfristen stattfinden lässt. Das entscheiden die Universitäten. Damit ist sicher­gestellt, dass es zu keinen individuellen Härten mehr kommt und unnötige Wartezeiten auf ein neues Semester vermieden werden.

Herr Minister, eines kann ich Ihnen nicht ganz schenken, da würde ich Sie schon um Klarheit bitten: Sie haben gesagt, und Frau Kollegin Kuntzl hat das auch zitiert, dass Sie im Bereich der Studienplatzfinanzierung durchaus mit dabei sind, wenn es gilt, zu einer fairen Mittelverteilung zu gelangen und nicht zu einer Reduktion der Studien­plätze.

Wenn ich nun Ihr Interview vom vergangenen Sonntag in der „Neuen Vorarlberger Tageszeitung“ lese – ich meine, das war auch in der „Kleinen Zeitung“, weil wir da eine Kooperation haben –, sagen Sie zur Frage Studienplatzfinanzierung:

Wir haben im Ministerium ein Modell ausgearbeitet. Bis zum Sommer will ich erreichen, dass wir dieses Modell in den Massenfächern im Hintergrund mitrechnen lassen und es dort ab Herbst 2013 mit Kapazitätsgrenzen umsetzen. – Zitatende.

Bloß das Wort Zulassungsbeschränkung durch Kapazitätsgrenzen auszutauschen, wäre wohl sehr einfach. Ich würde mich freuen, wenn Sie in dem Punkt eine ganz deutliche Klarstellung vornehmen.

Herr Minister, ein Letztes noch: Sie sagen weiter zur Frage der Studienplatzfinan­zierung – ich zitiere –:

Es gibt aus meiner Sicht ein Menschenrecht auf Bildung, aber nicht auf eine Univer­sitätsbildung. Für mich ist Universität eindeutig elitär intellektuell und nicht sozial. Ich sage aber immer dazu: Wir dürfen die intellektuelle Elite nicht als etwas Besseres ansehen. – Zitatende.

Herr Minister, Bildung, und gerade auch die Universitätsbildung haben einen zutiefst sozialen Charakter.

Im Zeitalter der von und zu Guttenbergs, wo sich jene der Elite, die es sich leisten können, ihre Doktorarbeit schreiben lassen, wäre es gut von Ihnen, sich für jene einzusetzen, die zwar intellektuell dazu befähigt, aber sozial benachteiligt sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Matznetter: Da hat er aber recht!)

18.40


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


18.40.40

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Kurz auf die Ausführungen des Vorredners einzugehen, das kann ich uns allen leider nicht ersparen. Herr Kollege Mayer, die Einführung von Studien­beiträgen war zu keinem Zeitpunkt eine Geldbeschaffungsmaßnahme, aber ich gebe Ihnen recht: Wir brauchen dieses Geld nicht unbedingt, um es den Studenten „abzu-


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knöpfen“. Ausdruck dessen war ja auch, dass wir eine ganz massive Förderung dieser Studienbeiträge vorgesehen haben, wodurch fast zwei Drittel der Studenten einen abgefederten oder gar keinen Studienbeitrag zu bezahlen hatten. (Abg. Dr. Matznetter: Das ist doch bürokratischer Wahnsinn! – Abg. Kopf: Es hat doch bestens funktioniert!)

Nein, überhaupt nicht, Herr Kollege! Das war kein „bürokratischer Wahnsinn“, sondern es hat sich gezeigt, dass die Befürchtungen, die damals von der SPÖ geäußert wurden, dass dadurch keine Frauen mehr studieren würden, dass es weniger Studen­ten geben würde, dass sozial Schwächere weniger studieren würden, nicht ein­getreten sind. All das war nicht der Fall!

Was dadurch aber gegeben ist, ist eine bessere Planbarkeit – von der reden Sie ja auch immer – für die Universitäten. Ganz ähnlich war es ja in der Stadt Innsbruck, als unsere damalige Bürgermeisterin Hilde Zach – eine tolle Frau! – die Kostenpflicht für die Kindergärten beziehungsweise das Gratis-Kindergartenjahr bereits früher einge­führt hat. Es gab auch Ganztags-und Nachmittagsbetreuung. Da ist Folgendes pas­siert: Viele Eltern haben ihre Kinder für die Sommerferien, für die Nachmittage ange­meldet, es wurden KindergärtnerInnen angestellt – und als dann die Sommerferien und der Nachmittagskindergarten da waren, waren die Kinder nicht da. Das ist ineffizient, und da gab es keine Planbarkeit.

Es gab damals in Innsbruck eine super Betreuungsquote von drei, vier Kindern pro Kindergärtnerin. Natürlich: Für die Kinder, die da waren, war das ganz toll, aber für die öffentliche Hand war das ineffizient und nicht verantwortbar. (Abg. Dr. Graf: Da geht es aber nicht um Kinderbetreuung!)

Das ist daher auch der Grund, warum mäßige, sozial abgefederte Studienbeiträge – bei denen wirklich jemand ernsthaft überlegt: Will ich wirklich studieren? – für die Universität und deren Planbarkeit so wichtig sind.

Herr Kollege Graf, so gerne wir aus diesem Grunde wieder Studienbeiträge hätten, können wir Ihrem heutigen Antrag leider dennoch nicht nähertreten, weil, wie eine Kollegin schon richtig bemerkt hat, ein Eingehen auf die ECTS-Punkte fehlt und weil durch die vielen Ausnahmen die notwendige Planungssicherheit für die Universitäten nicht gegeben wäre. (Abg. Dr. Graf: Es ist ja nur ein Vorschlag gewesen! Ich werde ihn überarbeiten und dann im Mai wieder einbringen!)

Jedenfalls freue ich mich darüber, dass es durch die Veränderung der Anmelde- und Nostrifizierungsfristen keine Probleme mehr gibt, wie sie mein neuer Mitarbeiter hatte, als er nach Wien gewechselt ist. Er hat sich erst am 1. Februar in Wien anmelden können. Es war ja das alles für ihn nicht vorhersehbar; das Angebot kam sehr plötzlich. Eine Ummeldung an die Wiener Universität war ihm nicht mehr möglich. Mit den Nachfristen wäre das jetzt auch noch nach dem 5. Februar möglich.

Wir entschuldigen uns bei den Studenten – das war nicht so gedacht –, die durch diese Regelung Probleme hatten und zum Teil sogar Semester verloren haben. Ich habe dem zugestimmt. Durch den Entfall der Studienbeiträge war diese Regelung erforder­lich. Jedenfalls war das ein untauglicher Versuch, und ich freue mich, dass wir jetzt alle gemeinsam klüger geworden sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.44

 


18.44.32

Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1710 der Beilagen.


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Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung dem Entwurf zustimmen, bitte ich um Ihr Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studiengebühren – Klarheit für die Studierenden und Universitäten.

Dazu ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Die Vorgangsweise kann ich als bekannt voraussetzen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für diesen Entschließungsantrag stimmen, „Ja“-Stimmzettel – das sind die grauen –, und jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimm­zettel – das sind die rosafarbenen – in die Urne zu werfen. Ich bitte, jeweils nur einen Stimmzettel einzuwerfen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer, mit dem Na­mens­aufruf zu beginnen; Frau Abgeordnete Anna Franz wird sie später dabei ablösen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer beziehungsweise Franz werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich bitte die beauftragten Bediensteten des Hauses, unter Aufsicht der Schriftführe­rinnen die Stimmenzählung vorzunehmen.

Ich unterbreche zu diesem Zweck die Sitzung für einige Minuten.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um18.49 Uhr unterbrochen und um 18.54 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen 150; davon „Ja“-Stimmen: 46, „Nein“-Stimmen: 104.

Der Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenom­men.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter;

Deimek, Doppler;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 200

Fichtenbauer;

Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Haider, Herbert Werner, Höbart Christian, Hübner Johannes;

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Korun, Kunasek;

Lausch, Lichtenecker, Linder;

Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schwentner, Steinhauser, Strache, Strutz;

Tadler Erich;

Unterreiner;

Venier, Vock;

Walser, Windbüchler-Souschill, Winter;

Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Buchmayr;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Dolinschek; Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Einwallner, Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann;

Gahr, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hagen, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Haubner Ursula, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Hörl, Hornek, Huainigg, Huber Gerhard;

Ikrath;

Jarolim;

Kaipel, Katzian, Kaufmann-Bruckberger, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Kräuter, Krist, Kuntzl;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, List, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Johann, Marek, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pendl, Plessl, Prähauser, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;


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Sacher, Schenk, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Silhavy, Singer, Spadiut, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Widmann Rainer, Windholz, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu einer weiteren Abstimmung. Ich bitte Sie, die Sitzplätze einzunehmen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung von Studiengebühren.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die diesen Antrag unterstützen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

18.55.0411. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Lebensmittelsicherheits­be­richt 2010 des Bundesministers für Gesundheit (III-252/1760 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 


18.55.12

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch jene seien begrüßt, die zu Hause krank im Bett liegen und der Debatte folgen!

Herr Bundesminister, ich möchte zunächst einmal anerkennende Worte für den vorliegenden Bericht finden. Die Kontrolltätigkeit zum Schutz der Konsumenten hat sich in den letzten Jahren, glaube ich, sehr positiv auch durch den Einsatz zahlreicher Mitarbeiter auf Bundes- und auf Landesebene entwickelt.

Der Bericht, der jetzt dem Hohen Haus vorliegt, der Lebensmittelsicherheitsbericht, ist daher zunächst einmal mit einem Dank zu verbinden, einem Dank an jene Menschen und Mitarbeiter, die sich tagein und tagaus für die Einhaltung der Bestimmungen betreffend die Sicherheit von Lebensmitteln, von Spielzeug und Kosmetikprodukten verantwortlich zeigen.

Es ist sicherlich eine vertrauensbildende Maßnahme, die vonseiten des Ministeriums gesetzt wurde, das in dieser Form zu dokumentieren, weil wir damit auch, wie ich meine, erstmals eine kompakte Darstellung der erhobenen Daten geliefert bekommen, die insbesondere aufgrund der Lebensmittelsicherheit und aufgrund des Verbraucher­schutzgesetzes notwendig ist.

Vielleicht ein paar Zahlen, die nicht unerwähnt bleiben sollten: Im Jahr 2010, also im Berichtszeitraum, wurden von den Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder 34 529 Be­triebs­kontrollen durchgeführt und über 31 000 Proben von der AGES und den Lebensmitteluntersuchungsanstalten analysiert.

Die Landesveterinärbehörden haben über 23 000 Kontrollen in fleisch- und in milcherzeugenden Betrieben durchgeführt. 78 Prozent – und das ist erfreulich – gaben keinen Grund zur Beanstandung. Bei 4,5 Prozent wurde allerdings festgestellt, dass das Fleisch für den menschlichen Verzehr ungeeignet gewesen ist. Bei 22 Prozent –


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und diese Zahl ist doch eine beachtliche – hat man gesundheitsgefährdende Proben feststellen müssen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Nein, das ist falsch!) – Herr Kollege, Sie können mich verbessern! Die Beanstandungsquote von 22 Prozent ist aus meiner Sicht relativ hoch.

Deshalb, nach dem Lob nun zum Kritikpunkt an diesem Bericht: Wir meinen, dass auch die Konsequenzen, die getroffen worden sind, ob vom Bund, ob von Landesseiten, hätten angeführt werden müssen. Im Rahmen der amtlichen Kontrollen werden ja jährlich die Untersuchungen, vor allem auch gentechnisch veränderter Organismen, durchgeführt, um die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Vereinzelt wurden nicht zugelassene, gentechnisch veränderte Organismen festgestellt – ob das in Saatgut gewesen ist, ob das auch in anderen Proben festgestellt wurde. Nur, was ist damit geschehen? – Herr Minister, vielleicht können Sie noch eine ergänzende Stellungnahme abgeben.

Für uns wichtig – das ist auch der Grund, warum wir an diesem Bericht im zweiten Teil Kritik üben – ist die Dauer zwischen den Untersuchungen, zwischen den festgestellten Mängeln und den Warnungen, die an die Öffentlichkeit gegangen sind. Aus unserer Sicht ist diese Zeitspanne eine viel zu lange. Hier müsste man effizienter und doch rascher handeln. Deshalb Lob für den Bericht, inhaltlich wollen wir unsere Kritik mit einer Ablehnung kundtun. (Beifall bei der FPÖ.)

18.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


18.59.54

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage der Lebensmittel­kontrolle, Kollege Strutz, betrifft die Bundesländer. Nicht der Bund, nicht der Herr Bundesminister Alois Stöger, sondern die Länder sind zuständig für die Durchführung der Kontrollen. Dieser Bericht, der zum ersten Mal vorliegt, zeigt die Defizite im Bereich der Kontrolle der Länder auf. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Der Herr Bundesminister kann keine Konsequenzen ziehen. Die Versäumnisse treffen die zuständigen Bundesländer, und da haben wir, werte Kolleginnen, werte Kollegen, erhebliche Defizite. Daher bin ich froh darüber, dass wir im letzten Jahr einen gemein­samen Antrag beschlossen haben, nämlich einen Antrag, um die Kontrollen entlang der Lebensmittelkette neu zu strukturieren und auch um über Kompetenzen nachzu­denken.

Es geht nämlich nicht nur um das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz­gesetz, sondern es geht um die gesamten Rechtsmaterien des agrarischen Betriebs­mittelrechts. Es geht um das Saatgutgesetz genauso wie um das Sortenschutzgesetz. Es geht um das Pflanzenschutzgesetz und Pflanzgutgesetz. Und es geht um das Futtermittelgesetz, aber auch um das Pflanzenschutzmittelgesetz.

Gerade bei diesen beiden Letzteren sieht man die Problematik, nämlich, dass es da eine eigene Zuständigkeit der Länder gibt. Bundesminister Berlakovich als für diese Angelegenheiten ressortzuständiger Bundesminister kann nicht einmal eingreifen.

So ist nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz der Bund zuständig für die Kontrolle der Pflanzenschutzmittel, die in Verkehr gebracht werden können. Für die Anwendung der Pflanzenschutzmittel sind allerdings die Länder zuständig.

Ich möchte hier kritisch anmerken, dass die Bundesländer – mit einer Ausnahme, nämlich dem Bundesland Niederösterreich! – die Vorgaben, die von Europa gekom-


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men sind, bisher nicht umgesetzt haben. Eine ähnliche Situation haben wir im Futter­mittelbereich.

Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass dieser neue Ansatz auch ein Teil der Verwaltungsreform wird und dass es zu einer Neuregelung der Kontrollen entlang der Lebensmittelkette kommt.

Ein Wort – noch einmal – zu den Bundesländern: Ich appelliere an die Bundesländer, die Sollvorgaben, die vom Bundesministerium kommen, auch tatsächlich umzusetzen. Sieht man sich nämlich die Anzahl der Revisionen an, so stellt man fest, dass mit Ausnahme von zwei Bundesländern, nämlich Oberösterreich und Wien, die übrigen Bundesländer die Vorgaben nicht erfüllen.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Danke für den Bericht, Herr Bundesminister, er hilft uns bei unserer Arbeit sehr viel weiter. (Beifall bei der SPÖ.)

19.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.03.12

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Der Bericht zeigt für mich als Arzt ja gar nicht überraschend, dass Vertrauen gut und Kontrolle besser ist. 43 000 Kontrollen wurden gemacht, 4,8 Prozent wurden grob beanstandet.

Ich frage mich, welche Folge das für die Volksgesundheit hat. Wir hatten vor einem Jahr die Diskussion um die Listerien, und der Herr Abgeordnete Grosz hat sich ständig aufgeregt und gesagt: Man tut zu wenig!

Genau das soll ja eine Kontrolle sicherstellen, dass man das Risiko für derartige Epi­demien – gleich welcher Keim es ist – reduziert. Prävention kann ja nur durch Kontrolle stattfinden. Und Kontrolle heißt ja, eine Art Vorausgehorsam zu erzeugen, damit die Betriebe, die etwas produzieren, wissen, dass sie kontrolliert werden. Das ist ja der entscheidende Punkt! Wobei Kontrolle – das muss man auch sagen – nicht kleinlich, nicht „i-Tüpferl-Reiterei“, nicht schikanös sein soll. Diese Gratwanderung muss man schon genau beachten.

Interessant in dem Bericht, den ich auch als Arzt sehr interessant gefunden habe, ist, dass Kinderspielzeug so beanstandet wird. Ich habe gar nicht gewusst, dass Rasseln so gefährlich sind und Lego-Bausteine – nein, Lego ist sicher nicht gefährlich.

Aber immerhin, für mich war das überraschend. – Herr Abgeordneter Cap, ja nicht mit Kinderspielzeug spielen, das ist sehr, sehr gefährlich! – Alles, was Kinder betrifft, muss man im Auge behalten, und man kann gar nicht genug aufpassen.

Auch interessant für mich ist, dass diese berühmten Nahrungsergänzungsmittel, die alles Mögliche indirekt versprechen, sehr oft beanstandet wurden.

Liebe KollegInnen, ihr seid ja alle nicht Ärzte, bis auf wenige Ausnahmen, damit ihr auch etwas habt von meiner Rede: Eine alte Weisheit hat sich in dem Bericht gezeigt, nämlich, dass Eiswürferl sehr wohl auch Keime haben können. Wir wissen, wenn man im Ausland, im heißen Afrika oder wo auch immer es sehr heiß ist, Eiswürferl ins Cola wirft, können diese Eiswürferl sehr wohl auch Keime haben. (Abg. Dr. Karlsböck: Und Salate!) Diese Erkenntnis habe ich zwar immer schon gehabt, aber sie hat sich in dem Bericht noch einmal wiedergefunden. Und allein für diese medizinische Weisheit bin ich dem Bericht dankbar. (Beifall bei der ÖVP.)

19.06



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 204

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.06.16

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Maier hat schon sehr ausführlich den Zusammenhang der Lebensmittelkontrolle dargelegt. Ich möchte zu Beginn schon noch einmal, weil ich das für wesentlich halte, hervorheben: Diesen Lebensmittelsicherheitsbericht 2010 haben wir heute im Plenum zur Diskussion auf Verlangen der Grünen.

Es ist der erste Bericht, der überhaupt erstellt wurde auf Basis eines parlamen­tarischen Fünf-Parteien-Antrages. Wir haben uns damals klar und deutlich dafür ausgesprochen, dass gerade so ein Instrument notwendig ist, um die Zusammenschau zu haben, weil gerade die Kompetenz sehr zersplittert ist, weil ja die Bundesländer die Durchführung der Kontrollen überantwortet bekommen haben. Die Kontrollpläne stammen aber aus dem Ministerium, ein risikobasierter Kontrollplan.

Noch einmal kurz die gravierenden Dinge, die im Bericht stehen: Der Großteil der Beanstandungen, dieser 22 Prozent, sind letztlich Kennzeichnungsmängel und Irreführung. Ich würde sagen, das sind eher Fehler in der Werbung, in der Auslobung.

Gesundheitsschädliche Proben und Verdachtsproben sind, Gott sei Dank, in einem sehr geringen Ausmaß festgestellt worden.

Besonders interessant ist an diesem Bericht vielleicht, dass er auch die Schnittstelle mit der Europäischen Union darstellt, das Zusammenspiel der gesamten Lebensmittel­kontrolle und des Lebensmittelsektors, der tatsächlich vergemeinschaftet ist. Auch das ist interessant. Dieser Binnenmarkt funktioniert inzwischen in einem einheitlichen Kon­trollsystem. Selbst die Pestizidgrenzwerte sind inzwischen harmonisiert.

Ein Teil, Herr Bundesminister – im Ausschuss haben wir darüber gesprochen, über die Schwerpunktaktionen –, zeigt auch sehr schön, dass unsere Strategien, die wir gemeinsam tragen, wie zum Beispiel gentechnikfreie Lebensmittel in Österreich sicherzustellen, durch diese Untersuchungen auch abgesichert sind.

Im Jahre 2010 hatten wir 210 Proben. Davon haben gerade einmal sechs Proben po­sitive Gentechniknachweise gehabt. Davon waren drei illegale Konstrukte von Leinsamen. Das war damals auch ein akuter Lebensmittelskandal. Das waren Importe, die wurden gestoppt, aus dem Verkehr gezogen. Und drei Produkte, drei Sojaprodukte, waren kontaminiert über den Schwellenwert von 0,9 bezüglich Kennzeichnung als GVO-Lebensmittel. Also rein drei Lebensmittel, die auf dem Markt waren, waren kontaminiert, alles andere ist sozusagen clean gewesen.

Das ist bei einem risikobasierten Ansatz schon als ein großer Erfolg auch der Lebensmittelkontrolle in Österreich zu sehen, und auch als umsetzbar im Sinne des Konsumentenschutzes. Das möchte ich ganz besonders hervorheben.

Daher ist es, Herr Bundesminister – und da kommen wir zu den kritischen Dingen –, so wichtig, dass wir die Initiative, die derzeit auf europäischer Ebene läuft, nämlich Kontaminationen von Lebensmitteln mit illegalen Konstrukten bis zu einem Grenzwert von 0,1 zu erlauben, bekämpfen. Vor eineinhalb Jahren hatten wir die Diskussion leider bei den Futtermitteln, und die Union ist in die Knie gegangen vor den Gentechnik-Lobbyisten. Dieselbe Debatte droht jetzt auch im Lebensmittelsektor. Dazu gibt es einige Unterlagen bereits aus dem Februar 2011. Ich kann Ihnen diese jederzeit zukommen lassen.

Wenn Sie sagen, das ist ja noch nicht spruchreif, muss ich entgegnen, dass es bereits auf europäischer Ebene diskutiert wird. Wir sind entschieden dagegen! Wir werden


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dagegen kämpfen, dass Kontamination legalisiert wird. Wir müssen weiter konsequent für Gentechnikfreiheit in wirklich allen Lebensmitteln kämpfen! (Beifall bei den Grünen.)

Damit wir konsistent sind in diesem Punkt, wäre es auch notwendig, dass Sie bei Ihrem Regierungskollegen Berlakovich endlich einmal sozusagen den Durchbruch disku­tieren, nämlich den Durchbruch bei den sogenannten staatlichen Gütesiegeln. Wir wissen, dass das AMA-Gütesiegel bis heute nicht zu 100 Prozent auf gentechnikfreier Fütterung basiert. Meine Kollegin Eva Glawischnig hat das auch ganz klar und deutlich gesagt: Wir Grünen werden so lange kämpfen, bis sie, nämlich die Regierung, hier endlich einmal Nägel mit Köpfen macht.

Das AMA-Gütesiegel, das so stark beworben wird und in der Öffentlichkeit in allen Werbeprospekten der großen Tageszeitungen und in der Lebensmittelwerbung immer wieder ganz prominent vorkommt, ist eine Irreführung! Gerade das müsste auch in diesem Lebensmittelsicherheitsbericht stehen: dass hier Irreführung vorliegt!

Zum Pestizid-Thema ganz explizit ein Punkt: Hier ist ein Verweis darauf, dass der Nationale Pestizid-Aktionsplan und -Kontrollplan – vor allem dieser Kontrollplan – zur Berichtlegung noch immer nicht fertig war. Ich habe ihn gefunden und möchte Ihnen bei dieser Gelegenheit nur sagen, dass der Link, der hier in diesem Bericht ist, leider falsch ist – da fehlt ein Buchstabe. Aber ich habe das dann reparieren können und habe mir auch die Pestizidergebnisse angeschaut.

Schauen Sie – und das geht wieder in Richtung ÖVP –, da möchte ich schon einmal ganz klar feststellen, dass es im letzten Ausschuss, nämlich im Hearing über die Pestizide, über die Neonicotinoide eine Diskussion gab, ob biologische Lebensmittel nicht auch kontaminiert sind. Das Ergebnis dieses Berichtes ist eindeutig. Ich lese Ihnen das vor: 

„Wie in Tabelle 67 ersichtlich, konnte in keiner inländischen Probe ein Rückstand quantifiziert werden.“

Keine einzige österreichische Bioprobe hatte einen quantifizierbaren Rückstand mit Pestiziden; ein Importprodukt aus Italien wurde beanstandet, während bei den konventionellen Produkten 411 von 667 mit Pestiziden kontaminiert waren, das sind über 60 Prozent der Produkte, der Lebensmittel, der konventionellen Lebensmittel. Mehr als 60 Prozent sind kontaminiert mit Pestiziden; davon waren acht Produkte definitiv auch über dem Grenzwert kontaminiert. – Das nur als ein Hinweis auch in Richtung ÖVP: Das kleinzureden ist auf keinen Fall eine gute Politik!

Daher brauchen wir, Herr Bundesminister, ein österreichisches Gütesiegel-Gesetz. Wir warten ungeduldig darauf, und wir werden alles dazu tun, dass es zu einem solchen Gütesiegel-Gesetz kommt, damit jene Projekte, die wirklich Strategien für die Zukunft sind – sowohl was die Gesundheit als auch was den Konsumentenschutz als auch was die Qualität der Lebensmittel betrifft –, auch in den Vordergrund gestellt werden können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.13.07

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Wie bereits gesagt wurde, ist dieser Lebensmittelsicherheitsbericht ein erster Kontroll­bericht, sehr umfassend in der Zusammenschau, der in schriftlicher Form, in Papier­form vorliegt. Die Daten selbst müssen ja seit 2002 zusammengeführt werden – das war schon unter einem Ihrer Vorgänger so, unter dem damaligen Gesundheitsminister


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Haupt –, weil es erforderlich ist, diese Zahlen auch an die EU zu melden, und weil das gesamte System auf die Probenpläne der EU als Vorgabe umgestellt werden muss.

Aber es ist gut, diesen Bericht einmal so vorliegen zu haben, und ich denke, vieles von dem, was in diesem Bericht steht, ist interessant. Ich denke zum Beispiel nur daran, dass der größte Teil der gesundheitsschädlichen Proben aus dem Bereich des Spielzeugs kommt. Da müssten eigentlich die Alarmglocken schrillen, weil das doch ein relativ hoher Prozentsatz ist.

Was mir darüber hinaus aufgefallen ist – und ich habe das auch schon im Ausschuss gesagt –, ist, dass es große Probleme bei den Nahrungsergänzungsmitteln gibt. Und gerade von den Nahrungsergänzungsmitteln gibt es eine so breite und sich ständig erweiternde Palette, die schon überall angeboten wird, dass es sehr, sehr wichtig ist, unmissverständlich klarzumachen – und das auch richtig zu kennzeichnen –, dass das Lebensmittel sind und keine Arzneimittel, aber vor allem auch, dass sie kein Ersatz für eine doch ausgewogene und richtige Ernährung sind. Es ist notwendig, die Information immer wieder auf allen Ebenen zu verstärken und gerade auf den einzelnen Packungen die Verzehrempfehlungen verpflichtend anzugeben.

Und wenn von 493 gezogenen Proben 253 zu beanstanden waren, und wenn es auch „nur“ – unter Anführungszeichen – drei Produkte waren, die gesundheitsschädlich gewesen sind, und die anderen irreführende Angaben hatten, ist das doch gerade in diesem Bereich alarmierend, und ich bitte, wirklich besonders darauf, was das anbe­langt, das Augenmerk zu richten.

Ich glaube, es wäre auch eine interessante Information gewesen, wenn man in diesem Bericht die Möglichkeit genutzt hätte, die medizinischen Daten der AGES mit jenen des Gesundheitsministeriums zu verknüpfen, denn wir erfahren in diesem Bericht eigentlich nichts über Lebensmittel-assoziierte Erkrankungen. Ich erinnere an das Jahr 2010, an den Listerien-Skandal, bei dem es ganz klar einen Zusammenhang mit entsprechend gefälschten und verdorbenen Lebensmitteln gegeben hat, wo es auch leider, muss man sagen, zu Todesfällen gekommen ist.

Auffallend ist auch, dass die Beanstandungsrate bei den Betriebsrevisionen bei allen Großhändlern im Durchschnitt bei 30 Prozent liegt. Also auch da gibt es einen sehr hohen Prozentsatz, und es liegt ein bisschen der Verdacht nahe, dass man sich mit viel zu geringen Strafen freikauft.

Ein Drittes – Kollege Maier hat es ja schon angeschnitten –: Zuständig für die Kontrolle sind die Länder. Das heißt, das Ministerium gibt die jährliche Zahl der Proben vor, die die Länder durchführen müssen, aber bis auf zwei Bundesländer – und da bin ich sehr froh, dass mein Heimatbundesland Oberösterreich da vorbildlich ist – halten sich schlicht­weg alle nicht daran. Leider werden diese Probenzahlen großteils sehr stark unterschritten.

Da frage ich mich schon, welche Kompetenz eigentlich ein Minister hat, der etwas vorgibt, aber dann eigentlich keine Konsequenzen ziehen kann, wenn diese Proben nicht in entsprechender Zahl durchgeführt werden. Wir haben das auch schon im Aus­schuss diskutiert. Sie, Herr Bundesminister, haben gesagt, Sie haben keine Kom­petenzen dazu. – Das stimmt, aber ich glaube, man sollte gerade auch als Gesund­heitsminister schauen, wo man seine Kompetenzen verstärken kann, denn es ist auf Dauer zu wenig, nur Defizite aufzuzeigen, zu empfehlen, die Länder aufzufordern, aber selbst keine Handhabe zu haben, dass die Dinge auch verändert werden. (Beifall beim BZÖ.)

Daher ist das für uns auch ein typisches Beispiel einer notwendigen Verwaltungs­reform. Kollege Maier wünscht sich diese Verwaltungsreform. – Ich muss sagen, Herr


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Kollege Maier, das unterscheidet uns: Ich muss es mir wünschen, Sie können es machen, denn Sie sind in der Regierung! Daher fordere ich auch auf, das nicht nur zu wünschen, sondern es auch zu tun, denn auf Dauer wird es nicht haltbar sein, dass ein Minister einen Bericht abgibt, sich damit abfeiern lässt oder nicht, aber keinerlei Möglichkeit hat, Konsequenzen zu ziehen, wenn die Länder die erforderlichen Verbesserungen nicht umsetzen. (Beifall beim BZÖ.)

Das ist unsere Kritik! Und das ist auch ein Beispiel für eine dringend notwendige Verwaltungsreform. (Beifall beim BZÖ.)

19.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.18.35

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Die Lebensmittelsicherheit ist für die österreichische Bevölkerung von immer größer werdender Bedeutung. Die Menschen sind sensibel geworden, und wir wissen, dass die Frage der Qualität der Lebensmittel die Menschen betrifft. Es geht darum, dass wir das Vertrauen der Menschen in die Lebensmittel dadurch stärken, dass wir volle Transparenz haben und dass wir auch volle Kontrolle anbieten. Das ist eine staatliche Aufgabe, und mir ist es wichtig, den Schritt zu setzen, öffentlich darzustellen, wie die Lebensmittelsicherheit in Österreich ist.

Dies ist der erste Bericht, und die Transparenz führt auch in die Richtung, dass Druck ausgeübt wird: Druck auf die Erzeugerbetriebe, damit die Lebensmittelsicherheit einen hohen Stellenwert hat, Druck auch auf die Behörden, die die Lebensmittelsicherheit zu kontrollieren haben, und natürlich auch Druck auf die Landesverantwortlichen, damit sie auch entsprechendes Personal und entsprechende Ressourcen zur Verfügung stellen.

Wir haben in Österreich im Jahr 2010 mehr als 70 000 Betriebskontrollen durchgeführt: mehr als 43 000 von den Lebensmittelaufsichtsbehörden, mehr als 23 000 Betriebs­kontrollen in Fleischbetrieben, wir haben 3 500 Betriebskontrollen in den Milch­er­zeuger­­betrieben durchführt durch die Landesveterinärbehörden – also durchaus eine tolle Kontrolle.

Was mich sehr freut, ist, dass wir im europäischen Vergleich mit 0,6 Prozent von Feststellungen von gesundheitsgefährdenden Fällen – es waren insgesamt 186 Bean­standungen, die auf Gesundheitsschädliches hingewiesen haben – sehr gut liegen und dass wir damit auch sicherstellen können, dass die Menschen in Österreich zu gesunden und sicheren Nahrungsmitteln kommen.

Es ist – und das sollte man nicht unterschätzen! – schon bedenklich, wenn eine Warengruppe so herausragt, nämlich die Warengruppe der Spielzeuge. Da geht es meistens darum, dass manche Teile zu klein sind für Kinder. Das ist ein großes Thema, und wir werden auch heuer wieder Schwerpunktaktionen in diesem Bereich setzen.

Es ist auch interessant, dass wir die Pläne so gestalten, dass sie risikobasiert sind, dass wir Planproben durchführen, dass wir aber darüber hinaus auch einem Verdacht nachgehen. – Ich denke, das ist wichtig.

Ich kann ihnen mitteilen, dass wir weitere Berichte im Bereich der Lebensmittel­sicherheit haben: Ich erinnere daran, dass es den Trinkwasserbericht gibt, den Zoonosenbericht und den Pestizidbericht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 208

Dies alles führt dazu, dass wir mit mehr Transparenz sicherstellen, dass wir auch in Zukunft gesunde und verträgliche Lebensmittel auf dem Markt haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.22.14

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister Stöger hat es schon gesagt: Es wurde unterschieden zwischen Planproben und Verdachtsproben, und man ist draufgekommen, dass man, wenn man auf Verdacht kontrolliert, deutlich mehr findet, als wenn man – ich sage das einmal so – irgendwie im Plan, gezielt, in einem Rhythmus kontrollieren geht.

Ich möchte mich, nachdem bereits sehr viel über den wirklich guten Bericht gesagt wurde, explizit auf das auch von der Frau Kollegin Haubner erwähnte Spielzeug beziehen.

Wirklich auffallend in diesem Bericht ist, dass sich die größte Gruppe an gesund­heitsschädlichen „Lebensmitteln“ – unter Anführungszeichen –, also bei den unter­suchten Proben, im Spielzeugbereich gefunden hat; das waren knapp 9 Prozent. Und wenn man dann genauer schaut – das ging von verschluckbaren Kleinteilen über „nicht als Kinderspielzeug geeignet“ bis zur schlechten Kennzeichnung, und 9 Prozent davon war wirklich gesundheitsschädlich –, dann weiß man, dass man dort wirklich nur oder hauptsächlich auf Verdacht kontrollieren muss.

Und wir wissen auch Folgendes: Wenn man sich die Tabelle weiter ansieht, so merkt man, es sind hauptsächlich aus dem Ausland importierte Spielwaren, die zu fast 50 Prozent beanstandet wurden, und da wissen wir, dass ein Großteil des Spielzeugs aus China importiert wurde. Dieses findet sich einerseits, sage ich einmal, in den großen Spielzeugmärkten, andererseits natürlich auch auf Märkten und bei allen anderen Gelegenheiten, wo bunte Sachen vertrieben werden.

Jetzt kann man sagen: Kauft qualitativ hochwertiges Spielzeug, dann sind eure Kinder sicher! – Aber dem ist nicht so, weil auch die großen Betriebe, wie zum Beispiel Mattel, in China produzieren lassen. Auch Disney lässt in China produzieren.

Und wenn man sich noch ansieht, wie die Produktionswege in China laufen, dann weiß man, dass eine chinesische Arbeiterin 40 Cent für eine Barbie-Puppe bekommt, wohingegen wir diese Barbie-Puppe, die noch dazu, wenn man Pech hat, nicht gerade gesundheitsfördernd ist, für 20 € kaufen.

Das heißt, in diesem Sinne sollte man wirklich schauen, dass gerade im Bereich von Spielwaren auf vermehrte Kontrolle, auch auf vermehrte Qualitätskontrolle geachtet wird, und man sollte nicht außer Acht lassen, unter welchen Bedingungen gerade die aus China importierten Spielwaren produziert werden. (Beifall bei der SPÖ.)

19.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. 3 Minu­ten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.24.32

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Konsumentinnen und Konsumenten haben ein Recht auf sichere Lebensmittel und ausreichende Informationen über deren Zusammensetzung, Nährwerte, Herstellungsverfahren oder besondere Eigenschaften. Der Lebens­mittel-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 209

sicherheitsbericht soll daher nicht nur ein fundiertes Nachschlagewerk sein, sondern auch zur Vertrauensbildung für gesunde und unbedenkliche Lebensmittel beitragen.

Dabei kommt auch der Lebensmittelkennzeichnung eine bedeutende Rolle zu – ein Fünftel aller Proben wurde aufgrund von Kennzeichnungsmängeln oder irreführenden Angaben beanstandet. Die Zahl der Proben, welche als gesundheitsschädlich ein­gestuft wurden, lag deutlich unter 1 Prozent.

In Bezug auf die Lebensmittelkennzeichnung ist Ihr Einsatz, Herr Bundesminister, auch auf europäischer Ebene weiterhin notwendig und gefragt. Gerade bei den letztjährigen Lebensmittelskandalen wie dem Dioxinskandal oder der EHEC-Krise zeigte sich, dass die österreichischen Lebensmittel einwandfrei waren und sind.

An dieser Stelle darf auch erwähnt werden, dass die Landwirtschaft ihrer 40-Prozent-Finanzierungsverpflichtung in Höhe von rund 22 Millionen € jährlich immer nachge­kommen ist. Lebensmittelkontrolle darf und muss auch dem Konsumenten etwas wert sein.

Die heimische Landwirtschaft steht zu ihrer Verantwortung, nicht nur gesunde, sondern qualitativ hochwertige bäuerliche Produkte auf den Markt zu bringen. Das verlangen die Konsumenten. Und darauf können sich die Menschen auch verlassen. Das beweist auch dieser Lebensmittelsicherheitsbericht.

Konsumentinnen und Konsumenten, die beim Einkauf auf heimische bäuerliche Produkte aus kontrollierter Herkunft setzen, sind somit auf der sicheren Seite. – Lebensmittel, die mit dem AMA-Gütesiegel gekennzeichnet sind, sind dafür ein sehr gutes Beispiel. Ich danke an dieser Stelle allen Bäuerinnen und Bauern für ihre Leistungen und dafür, dass sie ihre Verantwortung gegenüber den Konsumenten auch täglich wahrnehmen.

Die flächendeckende und kleinstrukturierte Bewirtschaftung durch die heimischen Bäuerinnen und Bauern garantiert Österreich neben Ernährungssicherheit auch Lebens­mittelvielfalt. Und damit das auch so bleibt, ist es wichtig, auf eine ausreichende Finanzierung auch in Zukunft zu achten. Hier ist die Politik, hier sind wir alle im Parlament entsprechend gefordert, dass die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der bäuerlichen Familien auch in Zukunft fair und ausreichend abgegolten werden.

Der Lebensmittelsicherheitsbericht ist nicht nur eine gute fachliche Grundlage, er zeigt auch die positive Arbeit in diesem Bereich und leistet einen guten Beitrag zur Ver­trauensbildung. (Beifall bei der ÖVP.)

19.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grüne­wald zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.27.19

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Dieser Lebensmittelbericht ist qualitativ sehr gut, er ist informativ und er regt zum Denken an – was ja auch nicht schlecht ist. Das Einzige, was man Ihnen vorwerfen könnte, ist, dass Sie in diesem Bericht vielleicht zu freundlich waren, indem Sie Fakten eben nur wiedergeben und nicht das, was Kollege Maier angesprochen hat, thematisieren.

Wenn es so ist, dass die mittelbare Bundesverwaltung auf Grundsatzgesetze oder Initiativen eines Ressorts immer nur mit einem Downgrading reagiert, und wenn man beobachtet, dass in sieben Bundesländern teilweise deutlich unter 50 Prozent der vereinbarten Probenmenge gezogen wurden, halte ich das für skandalös.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 210

Man sollte thematisieren, dass Oberösterreich – natürlich auch unter grüner Regie – da Vorreiter ist, ebenso wie Wien, und man könnte auch thematisieren, dass diese beiden Bundesländer ihre Bevölkerung eben ernster nehmen und besser schützen als andere.

Ich bin der Auffassung, wir müssen thematisieren, dass die mittelbare Bundesverwal­tung beträchtliche Lücken hat. Ich kann Ihnen einige Beispiele aufzählen, die in einer Republik untragbar sind. Zum Beispiel wurde die Umwidmung von Akutbetten in Akutgeriatrie-Betten oder psychiatrische Betten oder psychosomatische Betten unter­schrieben vom Land Tirol. Das wurde vereinbart, aber als ich den zuständigen Beamten der Landesregierung gefragt habe, wann es damit losgeht, hat dieser gesagt: Nie, wir machen das einfach nicht. – Das geht nicht!

Auch bei der Grundsatzgesetzgebung des Bundes-Krankenanstaltengesetzes: Darin gibt es eine Regelung betreffend Privathonorare. Weingartner hat das nicht einmal ignoriert. Es hat keine Ausführungsgesetzgebung dazu gegeben, dafür hat man – bis auf zwei Klinikvorstände – ein ganzseitiges Inserat zur Bewerbung Weingartners bei der Tiroler Landtagswahl geschaltet. – Da muss man sich schon fragen, ob Sie so etwas zulassen können. Da bleibt Ihnen nichts anderes übrig, man muss es aber thematisieren.

Die letzte Frage oder Bitte: Die Arbeit der AGES und vieler bundesstaatlicher Unter­suchungsstellen ist von der Qualität her eigentlich sehr gut, sodass man sich durchaus überlegen könnte, diese zu vernetzen. Man könnte mit dieser Power, wenn man ein gewisses Level erreicht und wenn die gut vernetzt sind, ein Institut gründen, das über die nationalen Grenzen hinaus angewandt wissenschaftliche Reputation von signifi­kantem Wert erreichen könnte. Da sollten Sie sich überlegen, in den Wettbewerb mit Töchterle einzutreten. (Beifall bei den Grünen.)

19.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tages­ordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Huber zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.30.32

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! (Der Redner stellt zwei Dosen sowie eine Packung Fischfilet vor sich auf das Rednerpult.)

Wie sieht es ehrlich mit der Lebensmittelsicherheit in Österreich aus? Wir haben heute eine Situation, dass wir in Österreich jährlich 5,7 Millionen Schweine schlachten, wobei 2,7 Millionen davon importiert sind. Diese gesamten importierten Schweine bekommen in Österreich einen AT-Stempel, und dieser AT-Stempel ermöglicht, dass das als österreichische Ware frei verkauft wird.

Herr Bundesminister, das ist nicht richtig! Sie müssen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass unsere Bäuerinnen und Bauern gesunde Lebensmittel erzeugen kön­nen, und zwar in einer Qualität und in einer Quantität, mit der wir Österreich wirklich wieder versorgen können und autark sind.

Dann importieren wir aber auch noch Hunderte, Tausende Tonnen an geschlachtetem Fleisch. Dieses Fleisch wird nur zu einem geringen Teil in Hälften importiert. Großteils sind es gefrorene Blöcke von Verarbeitungsfleisch, das dann verarbeitet wird und das der Konsument in Form von Wurst, Faschiertem und was auch immer auf den Tisch bekommt. Ob das das gesunde Fleisch ist, das der Österreicher und die Österreicherin am Teller haben will, sei dahingestellt.

Wo wir aber heute sehr, sehr stark sind: Wir importieren viele Tausende Tonne von Palmöl. Dieses Palmöl, Herr Bundesminister, finden Sie dann in sogenannten Milch-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 211

produkten wieder. (Der Redner stellt eine Dose auf das Pult von Bundesminister Stöger.) Wenn man die Liste der Zutaten dieser „Milchprodukte“ liest, also das ist wirklich „gut“, da sind unter anderem folgende Zutaten drinnen (der Redner liest vom Etikett der Dose mit der Aufschrift „milfina () Schlagsahne“): Verdickungsmittel E407, E412, E440, Emulgator E472b, Treibgase. – Das ist das, was die Österreicherin und der Österreicher auf den Teller bekommt!

Wenn man heute sieht, dass diese Palmöle, die importiert werden, in die Lebensmittel­industrie gehen, dass die ganze Margarine mit diesem Palmöl belastet ist, muss ich sagen: Abgesehen davon, dass wir damit die Regenwälder zerstören, durch die ganzen Transportwege die Klimabilanz belasten, ist das eindeutig der falsche Weg. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Herr Bundesminister, Sie wissen ganz genau, in der „Kleinen Zeitung“ ist vor 14 Tagen ein Artikel erschienen, nämlich unter dem Titel: Nie mehr Fisch, keinen Fisch essen! Dieses Produkt (der Redner hält die Fischfilet-Packung in die Höhe) ist vor einer halben Stunde bei BILLA in Wien gekauft worden. Es ist ein Frischprodukt, ein Pangasiusfilet. (Abg. Silhavy: Selber schuld, wenn man so etwas kauft!) Was genau diesen Erzeuger betrifft, den ich jetzt namentlich nicht nenne, würde ich Sie bitten: Schauen Sie bei der IG-Fleisch auf die Homepage. Da sehen Sie, wie das produziert wird, welche Rückstände da drinnen sind. Ich weiß nicht, wo Ihre Kontrolle war. Verge­wissern Sie sich, was Sie da zulassen, dass die Österreicherin und der Österreicher auf den Teller bekommen! (Der Redner wirft die Fischfilet-Packung auf das Pult von Bundesminister Stöger. – Heiterkeit. – Beifall beim BZÖ.)

Weiter ist massivst zu beanstanden, dass wir nach wie vor 600 000 Tonnen gen­technisch verseuchtes Futtermittel importieren, damit unsere Tiere füttern und dann dieses Endprodukt dem Konsumenten auf den Teller geben.

Herr Bundesminister, die Firma Pilstl in Oberösterreich ist heute in der Lage, den gesamten österreichischen Eiweißmarkt, den gesamten Bedarf an Soja gentechnikfrei zu garantieren. Handeln Sie doch endlich! Schauen Sie, dass Sie die ÖVP mit ins Boot bringen, dass diese Sauereien aufhören! Denn eines ist klar: Nur eine gesunde Landwirtschaft – das ist unsere Kultur – kann unsere Bevölkerung ernähren.

Der nächste Wahnsinn dieser Lebensmittelsicherheit in Österreich ist das Gemüse. Herr Bundesminister, Sie wissen genau, dass wir heute Hunderte, Tausende Tonnen Gemüse aus Asien importieren. Dieses Gemüse wird grün geerntet, in Österreich lange gekühlt und UV-bestrahlt – und das bekommen dann unsere Konsumenten auf den Teller?! Lediglich um große Konzerne zu fördern?!

Das kann es nicht sein, das kann nicht eine gesunde Politik sein! Überdenken Sie da Ihre Politik, und schauen Sie, dass wir in der Lage sind, unsere Konsumenten mit guten Lebensmitteln zu versorgen, die sie sich auch leisten können! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)

19.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als weitere Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.35.22

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kurz zu meinem Vorredner: Das mag alles stimmen, was Sie jetzt gesagt haben, dass das alles vielleicht nicht in Ordnung ist, nur hat es relativ wenig mit dem Bericht zu tun. Aber noch weniger verständlich ist mir: Wenn Sie so viel Kritik üben, warum nehmen Sie diesen Bericht dann überhaupt zur Kenntnis? Das ist für mich nicht nachvollziehbar. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 212

Jetzt zurück zu diesem Bericht. Herr Bundesminister, wir werden diesen Bericht nicht zur Kenntnis nehmen, wiewohl er in weiten Teilen sehr übersichtlich und umfangreich gestaltet ist. Aber eines fehlt mir in diesem Bericht ganz, ganz besonders; das hat einer der Vorredner, Kollege Pirklhuber, glaube ich, schon erwähnt: Es geht hier zum einen darum, dass in dem Bericht auch angeführt wird, wenn bei Kontrollen etwas Negatives herauskommt.

Auch wenn es nur wenig Verunreinigungen gibt – beispielsweise gentechnische Verun­reinigungen oder wenn etwas falsch deklariert wurde oder etwas anderes drinnen war –, auch wenn das Gott sei Dank selten vorgekommen ist, muss man trotzdem sagen: Im Bericht fehlt das Wesentliche, nämlich welche Konsequenzen es gibt. Die sind im Bericht nicht angeführt, das ist für uns völlig unklar. Das ist etwas, wo ich meine, genau das ist der Wert eines Berichts. Denn wenn ich nur einen Bericht erstelle und darin aufliste, was jetzt alles Status quo ist, aber keine Konsequenzen daraus ziehe, wenn ich Verfehlungen oder Probleme sehe, dann hat der Bericht meines Erachtens ein bisschen sein Ziel verfehlt.

Das Zweite, etwas, was heute hier schon Erwähnung gefunden hat, nämlich vom Kollegen Johann Maier, sind die Kontrollen, die von den Ländern durchgeführt werden. Da gebe ich Ihnen recht. Nur, Herr Kollege Maier, bereits im Jahr 2009 haben wir Zahlen bekommen, also in einer Anfragebeantwortung auf eine Frage, die ich eingebracht habe, und da war das Ergebnis genauso traurig wie ein Jahr später. Jetzt stelle ich mir schon die Frage: Warum wird hier nichts gemacht?

Ich bin es einfach leid, immer zu hören, dass ein Minister sich hinstellt und sagt, ich kann nicht, mir sind die Hände gebunden. – Dann stellen Sie bitte endlich einmal im Verfassungsausschuss einen Initiativantrag, dass die Verfassung so weit geändert wird, dass, wenn Sie eine Vorgabe an die Länder machen und sich diese nicht daran halten, es irgendwelche Konsequenzen geben muss. Ansonsten brauchen Sie über­haupt keine Vorgaben mehr zu machen. Dann lassen Sie die Länder werken oder eben nicht werken. Die machen das dann sowieso, oder eben auch nicht.

Dann gibt es noch etwas, was in diesem Lebensmittelbericht aus dem Jahr 2010 inter­essanterweise gar nicht vorhanden ist, das haben wir auch im Ausschuss festgehalten: nämlich der damals aus allen Medien bekannt gewordene Listerien-Skandal. Der findet hier nicht einmal seinen Niederschlag.

Zusammenfassend muss ich sagen: Wir nehmen diesen Bericht aus diesen genannten Gründen nicht zur Kenntnis. (Beifall bei der FPÖ.)

19.38

19.38.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, den vorliegenden Bericht III-252 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diese Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

19.38.39 12. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1678 d.B.): Bundesgesetz über das Arzneibuch (Arzneibuchgesetz 2012 – ABG 2012) (1761 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 213

13. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1511/A(E) der Abgeord­neten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgabe von Heilpflanzen und alternativen medizinischen Produkten (1762 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zu den Punkten 12 und 13 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Riemer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.39.25

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum ersten Punkt, Bundesgesetz über das Arzneibuch, Arzneibuchgesetz: Wir können dem weitgehend zustimmen, das ist für uns in Ordnung. Es ist eine Verbesserung innerhalb der materiellen und formalen Anpassung zu den bestehenden Regelungen.

Den zweiten Punkt, der natürlich den Antrag des Kollegen Hofer betrifft, könnte man so überschreiben: Ganzheitsmedizin, Nicht-Schulmedizin versus Alternativmedizin. Oder: Das Geschäft mit der Gesundheit.

Dieser Antrag – ich zitiere zwei, drei Positionen daraus – geht gegen die ein­schrän­kende Regelung der Abgabe von Wirkstoffen als Arzneimittel. Hier wird der Bundes­minister gefordert. Zweitens geht es um Behandlungsmethoden, siehe homöo­pathische Grundlagen asiatischer Heillehren, TCM zum Beispiel, das ist die eine Geschichte.

Wir haben im Ausschuss natürlich diskutiert. Da hat man gesagt: Was willst du denn eigentlich? Mit der THMPD, mit dieser Verordnung der EU, kann die Großmutter im Gemüsegarten weiter ihre Kräuter züchten. Salbei ist in Ordnung, die Ringelblume ist in Ordnung, alles ist eigentlich in Ordnung, das sind doch alles Angst- und Panik­machereien.

Das ist leider nicht ganz richtig. Da gibt es nämlich die Novel Food-Verordnung von 1997. Alle diese Kräuter aus 1997, also 15 Jahre, 16 Jahre zurück, sind laut dieser jetzigen Verordnung in Ordnung, aber alle anderen Kräutersubstanzen, die vielleicht mittlerweile gefunden wurden, sind nicht drinnen.

Herr Bundesminister, dazu gäbe es eine ganze Menge Fragen. Erstens für die Klein- und Mittelbetriebe: Die sind ja die Armen, die viele Produkte erstellen müssen, nur kleine Auflagen erstellen können. Auf der anderen Seite haben wir die ganzen Pharmakonzerne, die vielleicht mit wenigen Produkten eine Vielzahl von Leuten ansprechen können. Hier ist ein Ungleichgewicht. Die kleinen und mittleren Unter­nehmer werden das hier nicht schaffen können, weil sie eben diesen Richtlinien nicht entsprechen werden.

Die nächste Frage passt ganz dazu: Wie schaut das aus mit außereuropäischen Traditionen in der Pflanzenmedizin? Ich denke an die asiatische, an die tibetische. Wie schaut es aus mit der amazonischen? Wie schaut es mit der südafrikanischen aus? Wir schließen damit alles aus. Das wird nicht hier im Rahmen dieser Richtlinie zu bewältigen sein!

Wie schaut es aber aus mit Substanzen? Die meisten Produkte enthalten ja mehrere Substanzen. Wie sieht es hier mit diesen Substanzen aus? Werden die genehmigt werden? Nein, die werden dieser Richtlinie auch nicht entsprechen können! Es handelt sich hier also um ein schweres Attentat auf die Pflanzenmedizin.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 214

Die nächste Geschichte sollte eigentlich sein: Was tun wir in Europa, wo wir die Menschenrechte so groß schreiben, wo viele dieser Pflanzenmedizin verschrieben sind, die sich unserer medizinischen Wertvorstellung nicht anschließen? Bitte, wir schließen hier eine ganze Anzahl von Minderheiten aus! Gefährlich!

Was tun wir bitte? Wie wird das innerhalb der EU kontrolliert? Da sind zum Großteil Pharmakologen drinnen. Da haben die kleinen Pflanzenvertreter wenig Chancen. Es gibt also Fragen noch und nöcher, die hier alle zu beantworten sind, die man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte.

Ich gehe aber wieder zurück zum Hofer-Antrag. Hofer hat Folgendes gesagt: Es geht hier um Gesamtheitsmedizin, Ganzheitsmedizin. Es geht nie darum, dass ich heute sage, Reparaturmedizin ist Schulmedizin – Blödsinn. Aber man kann nicht sagen, Alternativmedizin ist ein Blödsinn, und nur darüber lächeln. Da gibt es jahrtausendealte Traditionen. Man sieht das ja auch heute: Die Kassen bezahlen nur einen Teil der Medizin. Alternative Heilbehandlungen werden nicht bezahlt.

Ich möchte deshalb folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Riemer und Ing. Hofer einbringen, der sich auf diese alternativen Heilpraktiken beruft und sagt: Das ist eine Ungleichstellung. Hier heißt es unter anderem:

„Erprobte alternative Heilmethoden sollten nicht weiter benachteiligt werden und daher, jedoch nur sofern sie vom Arzt verordnet wurden, dem Kostenersatz der Schulmedizin gleichgestellt werden.“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, sich für einen Kostenersatz für alternative Heilmethoden, sofern sie von einem Arzt verordnet wurden, einzusetzen.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in einem sachlichen Zusammenhang und daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Riemer, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Kosten­ersatz für alternative Heilmethoden

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 13 zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1511/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgabe von Heilpflanzen und alternativen medizinischen Produkten (1762 d.B.), in der 153. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 19. April 2012

Wie bereits im Antrag 1511/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgabe von Heilpflanzen und alternativen medizinischen Produk­ten ausgeführt, gibt es neben der traditionellen westlichen Medizin und ihren Heilmitteln sowie den Regelungen zur Zulassung von Medikamenten, Arzneimitteln und Arzneispezialitäten erprobte alternative Heilmethoden, die Behandlungsmethoden und die Abgabe alternativer Heilsubstanzen vorsehen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 215

So ist beispielsweise die Traditionelle Chinesische Medizin bei uns mittlerweile ebenso anerkannt wie deren Ausübungsformen im Bereich der verschiedenen Akupunktur­techniken.

Daneben gibt es aus der europäischen Tradition alternative und erfolgreich praktizierte Behandlungsmethoden der Homöopathie.

Erprobte alternative Heilmethoden sollten nicht weiter benachteiligt werden und daher, jedoch nur sofern sie vom Arzt verordnet wurden, dem Kostenersatz der Schulmedizin gleichgestellt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, sich für einen Kostenersatz für alternative Heilmethoden, sofern sie von einem Arzt verordnet wurden, einzusetzen.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.44.40

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minis­ter! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit dieser Regierungs­vorlage, Bundesgesetz über das Arzneibuch, werden wesentliche Bestimmungen über die Herstellung, Prüfung und auch das Inverkehrbringen von Arzneimitteln neu definiert und geregelt.

Mit dieser Änderung wird auch auf eine Beanstandung der EU eingegangen. Mit der Erstellung des Arzneibuches, der europäischen wie der österreichischen Fassung, wird nunmehr nicht mehr per Gesetz die Staatsdruckerei beauftragt, sondern das bedarf eben einer Ausschreibung. Damit wird EU-Konformität hergestellt.

Auch werden in dieser Gesetzesänderung Anpassungen der Vorschriften des Arznei­mittel­buches und des Gesetzes an die bestehenden Arzneimittel, apothekenrechtliche Regelung herbeigeführt. Dieses Arzneibuchgesetz ist ja bereits seit 1980 in Kraft.

Die Übertragung der Zuständigkeit für die fachlichen Untersuchungen im Zusam­menhang mit dem Arzneibuch durch die AGES bringt eine wesentliche Qualität und Sicherheit der Arzneimittel mit sich und somit auch Qualität und Sicherheit für die Konsumenten. Die Möglichkeit des Bundesministers zur Betrauung von Bediensteten der AGES mit dem Vorsitz zeigt für mich, dass fachliche Kompetenz sehr groß geschrieben wird.

Geschätzte Damen und Herren! Über den Antrag des Kollegen Hofer, mit dem die Aufhebung der Einschränkung bei der Abgabe von Heilpflanzen und alternativen medizinischen Produkten beantragt wird, wurde im Ausschuss schon ausreichend diskutiert und beraten. Ich möchte dennoch nochmals festhalten, dass durch die EU-Richtlinie 2004/24/EG keine Einschränkung bei der Abgabe von Arzneimitteln erfolgt, vielmehr wird der Marktzugang oder die Marktzulassung für traditionelle pflanzliche Arzneimittel erleichtert.

Auch homöopathische und andere Behandlungsmethoden sind von den Richtlinien nicht betroffen. Auch der Zugang der Konsumenten beziehungsweise Patienten zu


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derartigen Produkten ist nicht eingeschränkt, weil diese Richtlinie dies eben gar nicht vorsieht. Deshalb werden wir, so wie im Ausschuss, diesen Antrag ablehnen.

Ein Wort noch zur Kollegin Haubner, da Sie beim vorhergehenden Punkt eine Ver­waltungsreform im Gesundheitswesen angesprochen haben: Sie wissen ja, dass das nicht einfach ist, wie schwierig das sein kann, Sie waren ja von 2000 bis 2006 in Regie­rungsverantwortung.

Ich möchte klar festhalten, dass unser Bundesminister Stöger seit 2008 im Gesund­heitswesen schon sehr viel erreicht hat. Ich denke da an den Krankenkassen-Strukturfonds und an die Einleitung der Spitalsreform. – Das Gesundheitswesen ist bei unserem Bundesminister sehr gut aufgehoben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ursula Haubner: Kompetenz!)

19.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Klikovits zu Wort gemeldet. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.47.51

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Über das Bundesgesetz über das Arzneibuch ist bereits ausführlich berichtet worden. Dem kann man nichts mehr hinzufügen, die darin enthaltenen Notwendigkeiten wurden von den beiden Vorrednern schon ausgeführt. Aufgrund der Neuerungen ist es eben notwendig, das seit 1980 in Kraft befindliche Arzneibuch zu reformieren, und das werden wir vollziehen, auch um den EU-Richtlinien in weiterer Folge Genüge zu tun.

Ich möchte mich vielleicht ein bisschen mehr mit dem Antrag des Kollegen Hofer und mit der sehr engagierten Rede des Kollegen Riemer beschäftigen.

Wir haben im Ausschuss wirklich ausführlich darüber diskutiert; nur darf ich vielleicht einleitend festhalten, dass viele Produkte, die Heilpflanzen enthalten, nicht als Arznei­mittel, sondern als Lebensmittel oder Kosmetika – wie zum Beispiel Kräutertee, Salben und Pflanzenauszüge – angeboten und verkauft werden.

Diese Produkte sind von der Richtlinie 2004/24/EG nicht betroffen und stehen der Öffentlichkeit wie gewohnt zur Verfügung. Was im Antrag des Kollegen Hofer kritisiert wird, stimmt einfach fachlich nicht. Deswegen kann ich auch gleich vorwegnehmen, dass wir diesem Antrag unsere Zustimmung nicht erteilen werden.

Das europäische Recht sah bis zu dieser Richtlinie auch für traditionelle pflanzliche Arzneimittel eine Zulassung mit allen Anforderungen inklusive Sicherheitstests und klinischer Versuche vor. Die Möglichkeit der erleichterten Registrierung von traditio­nellen pflanzlichen Arzneimitteln wurde auf der europäischen Ebene mit dieser Richtlinie geschaffen. Zweck dieser Richtlinie war somit, im Wege eines vereinfachten Registrierungsverfahrens das Inverkehrbringen traditioneller pflanzlicher Arzneimittel zu fördern und zu erleichtern – und nicht, wie Sie irrtümlich meinen, zu verbieten.

Dies wurde 2005 im nationalen Arzneimittelgesetz umgesetzt. Seit 2. Jänner 2006 ist die Registrierung von traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln in Österreich daher auch möglich. Bislang wurden 111 traditionelle pflanzliche Arzneispezialitäten in Österreich registriert. Es steht den Konsumentinnen und Konsumenten, Herr Kollege Riemer, weiterhin frei, nach Bedarf entweder ein registriertes Arzneimittel, ein Kosmetikum oder ein Lebensmittel zu kaufen.

Ich möchte vielleicht, weil das auch im Ausschuss ein Thema war, noch festhalten: Für diejenigen Fälle, bei denen im Rahmen der Behandlung auf ein in Österreich nicht zugelassenes registriertes Arzneimittel zurückgegriffen werden muss, finden sich, Herr


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 217

Kollege, ebenfalls entsprechende Bestimmungen im Arzneimittelgesetz, in dem vorge­sehen ist, dass eine sonst rechtlich verbindliche Zulassung entfallen kann. Darüber hinaus regelt das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 den kontrollierten Import von in Österreich nicht zugelassenen registrierten Arzneimitteln unter der Voraussetzung, dass der Behandlungserfolg mit einem in Österreich zugelassenen und verfügbaren Arzneimittel voraussichtlich nicht erzielt wird.

Sie sehen, dass diese Richtlinie auch tatsächlich besteht. Und auch wenn die Grund­inten­tion vielleicht sehr ehrenvoll sein mag, der Antrag aber ist fachlich einfach nicht richtig, und daher werden wir diesem Antrag unsere Zustimmung nicht erteilen. Dem vorhergehenden Antrag werden wir natürlich unsere Zustimmung erteilen. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.52.00

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Das Arzneibuchgesetz ist notwendig, denn das geltende Recht ist bereits 30 Jahre alt, und Anpassungen an apothekenrechtliche, arzneimittelrechtliche Regelungen sind notwendig. Es gibt damit mehr Rechtssicherheit, mehr Überblick, und wir stimmen dem zu.

Was den Antrag von Kollegen Hofer/Riemer betrifft, so kann ich dem in den Grund­zügen einiges abgewinnen, und ich glaube, in Zukunft wird es möglich sein, sich hier gemeinsam zu finden, oder mit anderen, noch besser.

Nur so viel zu dem, was Riemer gesagt hat: Natürlich ist es richtig, dass Pflanzen mehrere Wirkstoffe enthalten, und „mehrere“ ist nur eine eklatante Untertreibung, denn die enthalten natürlich Hunderte von Wirkstoffen.

Und was die EU verlangt und Österreich jetzt vollzieht, ist nur, dass eine ausreichende praktische Erfahrung mit diesen pflanzlichen Substanzen bestehen muss, damit sie sozusagen unbürokratischer zugelassen werden. Man schreibt da von 30 Jahren, zumindest 15 Jahren in Österreich. Das macht schon irgendwie Sinn, denn Lang­zeitfolgen, Schäden durch Toxine treten ja nicht auf die Sekunde ein, auch nicht nach Tagen, sondern manchmal erst nach Jahren. Das macht also Sinn.

Und Sie sollten auch wissen, es gibt auf der Veterinärmedizin ein Spitzeninstitut, das sich mit Pflanzenheilkunde beschäftigt. Es hängt davon ab, auf welchen Böden die Pflanzen wachsen, ob die sauer, trocken, sandig, lehmig, kalkreich sind oder nicht, von den Witterungsbedingungen, Temperaturen und Sonneneinstrahlungen, und die Substanzen können da in der Menge um das Vierfache variieren. Und es macht schon einen Unterschied, wenn ich von einem Kräutertee plötzlich vierfache Konzentrationen trinke, und das noch literweise, weil ich glaube, besonders gesund leben zu müssen.

Beispiel Johanniskraut: Viele wissen nicht, dass Johanniskraut in hohen Dosen die Wirkung der Antibabypille antagonisiert. Jetzt kann man sich höhere Geburtenraten wünschen, aber das sollte doch bewusst geschehen, glaube ich.

So gesehen halte ich eine kritische Betrachtung schon für notwendig. Und trotzdem sage ich nicht zu dem, was Riemer gesagt hat, jetzt ein absolutes Nein, aber es geht darum, dass wir eine Formulierung finden, die, glaube ich, allen im Hause gerecht werden könnte. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.54



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 218

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Dr. Spadiut zu Wort gemeldet. 3 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


19.54.41

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Minister! Hohes Haus! Bei dem Antrag des Kollegen Hofer dürfte die FPÖ einer Öko-Foren-Ente auf den Leim gegangen sein. Über Jahre hinweg wurde gepostet, dass die EU-Richtlinie THMPD, deren Regelungen ab April 2011 in Kraft traten, für viele Nahrungsergänzungen und Naturheilmittel, die aus Kräutern zubereitet werden, das Aus bedeutet.

Die FPÖ meint in dem Antrag, es bestehe die Gefahr, dass durch die Umsetzung in Österreich die Abgabe alternativer Heilmittel wie auch die Abgabe von homöopathi­schen Medikamenten sowie von Medikamenten für asiatische Heilmethoden, darunter die Traditionelle Chinesische Medizin, eingeschränkt oder gar verboten werden. Das ist sicher nicht der Fall. Wir hatten und haben in Österreich genaue Zulassungskriterien und Zulassungsbestimmungen, und es wird alles auf dem Markt bleiben, so wie es ist.

Wichtig wird es aber in Zukunft sein, verschiedene Kräutermischungen auf den möglichen Gehalt von psychoaktiven Substanzen zu untersuchen. Mit unserem Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz haben wir die Möglichkeit, diese sogenannten Ersatzdrogen zu verbieten. Die EU täte gut daran, dieses Gesetz zu übernehmen. Den Einwand der FPÖ im Ausschuss, dieser Antrag ziele auch darauf hin, in Zukunft den Verkauf dieser Heilpflanzen zu sichern, halten wir für sehr weit hergeholt. Wir sehen keine Gefahr in Verzug und werden diesem Antrag nicht zustimmen.

Sehr wohl werden wir dem jetzt vom Kollegen Riemer eingebrachten Antrag zustim­men, denn einen derartigen Antrag haben wir vor zwei Jahren schon eingebracht. (Beifall beim BZÖ.)

19.56

19.56.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Entwurf betreffend Arznei­buchgesetz 2012 samt Titel und Eingang in 1678 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Gesund­heitsausschusses, seinen Bericht 1762 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenersatz für alternative Heilmetho­den.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 219

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

19.58.1714. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1732 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird (1763 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1733 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird (1764 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.58.55

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wir sprechen hier über zwei Gesetze oder Verordnungen, die erlassen werden. Das erste ist – oder das zweite, aber ich behandle es als Erstes – das Bäderhygienegesetz. Mit dieser Richtlinie über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung sollen jetzt die Behörden verpflichtet werden, im Bereich von Badegewässern neben den derzeit schon vorhandenen Möglichkeiten im Internet auch anders zu informieren, und zwar in Form von Tafeln.

Das heißt, es werden Proben gezogen, es werden die Badegewässer beurteilt, und das wird dann kundgemacht in der Nähe des Badegewässers – österreichweit flächen­deckend. Dafür sind Kosten in der Höhe von etwa 100 000 € veranschlagt.

Wir stellen uns die Frage, ob bestimmte Informationen über ein Badegewässer in nächster Nähe eigentlich sinnvoll und notwendig sind, vor allem auch, weil ungeklärt zu sein scheint, wie diese Tafeln gewartet werden sollen. Wenn jetzt zum Beispiel, wie jedes Jahr, bestimmte Bakterien, Escherichia coli genannt, in den Gewässern auftre­ten, dann müssten innerhalb von drei Tagen diese Tafeln geändert werden.

Das scheint uns doch ein ziemlich großer Aufwand zu sein und darüber hinaus, wenn es nicht gerade in einem großen öffentlichen Strandbad an der Kassa angebracht wird, auch undurchführbar, vor allem deswegen, weil diese Informationen heute ja sowieso im Internet abrufbar sind und jeder mit seinem Handy, wenn er möchte, diese Infor­mationen abfragen kann. Deswegen werden wir dem nicht zustimmen.

Die zweite Geschichte ist die Geschichte mit dem Epidemiegesetz. Auch das scheint auf den ersten Blick relativ einfach zu sein. Hier wird eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, damit Ärzte und Ärztinnen in ihren Ordinationen und in den Kranken­anstalten bestimmte meldepflichtige Krankheiten nicht nur so, wie es bis jetzt der Fall ist, in schriftlicher Form der Behörde melden können, damit das in einem gewissen Register für meldepflichtige Krankheiten eingetragen werden kann, sondern auch auf elektronischem Weg über das Internet.

Das bringt, auf den ersten Blick gesehen, eine gewisse Erleichterung und in gewissen Fällen sogar auch eine Kosteneinsparung, weil direkt in das Register eingetragen werden kann und der Umweg über die Dateneingabe bei den Bezirksverwaltungs­behörden entfallen würde.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 220

Allerdings stellt sich bei diesem Gesetz die Frage – und das möchte ich jetzt auch anschneiden – betreffend die generelle und allgemeine Diskussion, die wir auch hier schon oft geführt haben, über Datenschutz im Gesundheitssystem. Alle Daten – das wissen wir, das ist kein Geheimnis –, die wir in das Internet eingeben, die über das Internet kommuniziert werden, bleiben – nach dem Stand der jetzigen Technik – auch in diesem. Das bedeutet, dass Patienten, Menschen, die heute Dinge eingeben, ein Leben lang nicht davor gefeit sind, dass diese Dinge auch einmal missbräuchlich verwendet werden.

Da haben wir ja jetzt neben dieser Geschichte, die natürlich auch da hineinfällt, das Problem, das wir im Ausschuss besprochen haben, mit der Internetordination in Eng­land, wo Sie, Herr Minister, gesagt haben, da sind Sie strikt dagegen und die Leute sollen es halt nicht machen. – Wir meinen, das ist ein guter Vorsatz, den Sie da zum Ausdruck bringen, aber das ist zu wenig. Wir als Opposition können zwar davor warnen, dass Menschen leichtfertig ihre Daten, ihre Anamnesen über das Internet verschicken, die sicher dann einmal irgendwo auftauchen, aber es muss schon auch tatsächlich etwas dagegen getan werden.

Jetzt wissen wir schon, als nationales Parlament können wir da relativ wenig, können wir nichts machen. Aber Sie sitzen ja auch in Europabehörden, Sie sind ja in einer Bundesregierung, und da erwarten wir schon, dass da von der Bundesregierung Druck ausgeübt wird, denn das muss ja von wo kommen. Deswegen ersuche ich Sie, dass das von Ihnen kommt, dass Sie in der Bundesregierung Druck machen, dass diese wiederum dort, wo es notwendig ist, dort, wo es etwas bringt, an den entsprechenden Stellen in Brüssel, darauf hinwirkt, dass entsprechende Änderungen vorgenommen werden und ein generelles Verbot dieser Unsitte ausgesprochen wird.

Wenn wir über Datensicherheit sprechen, dann auch in Bezug auf ein Thema, das natürlich jetzt noch im Raum schwebt: ELGA. ELGA ist ein ernstes Problem, auf das wir Ärzte hinweisen, das wir Ärzte auch benennen. Hier, Herr Minister, haben Sie sich einbetoniert. Sie sagen, ELGA muss kommen. Ihrer Meinung nach ist das eine großartige Sache.

Ich sage Ihnen, Herr Minister: Nehmen Sie bitte die Bedenken der Fachleute, nehmen Sie die Bedenken der Experten ernst, weil die Experten, und damit meine ich die organisierte Ärzteschaft, ja nicht aus Jux und Tollerei hier Warnungen aussprechen. Es ist immer wieder der Vorwurf gekommen, Sie haben immer wieder das Argument ge­bracht, dass die Argumentation gegen ELGA, die aus der Ärzteschaft heraus kommt, ein Wahlkampfgeplänkel ist. Jetzt, nachdem der Wahlkampf vorbei ist, wissen wir, dass hier jetzt extrem – „extrem“ ist das falsche Wort –, dass hier jetzt eine massive Kampagne der Ärztekammer anläuft.

Ich möchte Ihnen dazu dieses eine Inserat zeigen, das heute auch in der „Kronen Zeitung“ erschienen ist – ich weiß nicht, ob Sie das schon gesehen haben –: Das ist eine Kampagne, wo das Versäumnis der Regierungsparteien und die Geldvernichtung anhand der Beispiele Eurofighter und Skylink thematisiert werden und jetzt darauf hingewiesen wird, dass natürlich auch mit ELGA ein Kosten-GAU entstehen könnte. 1,8 Milliarden € sind in Gefahr, hier versenkt zu werden, mit einem sinnlosen Projekt, mit einem überalterten und veralteten Projekt. – Das ist die Kostenfrage.

Die zweite Frage ist die Datensicherheitsfrage. Ich brauche nur zwei, drei Beispiele zu nennen, so etwa jenes der Tiroler Gebietskrankenkasse. Ich habe eine Anfrage dazu gestellt, wie es dazu kommen konnte, dass hier rund 600 000 Daten missbräuchlich verwendet worden sind. Als Antwort haben wir bekommen: Die Patientendaten wurden ungesichert übermittelt. Eine Frage von mir, ob es einen diesbezüglichen Vorstands­beschluss gegeben hat, wurde mit Nein beantwortet. Und die Frage, ob Datensicher-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 221

heit prinzipiell nicht in Vorständen von Körperschaften diskutiert wird, musste auch abschlägig beschieden werden. Das heißt, diese wichtigen Dinge werden offensichtlich nicht in den Vorständen der Krankenkassen behandelt.

Andere brisante Datenschutzfälle möchte ich jetzt gar nicht erwähnen, nur am Rande: Sony zum Beispiel mit 70 Millionen, oder auch die berühmte deutsche Steuer-CD, die aus einem gesicherten System entfernt wurde und womit in diesem Fall nicht ein Missbrauch betrieben, sondern Steuerdaten erhoben wurden, und zuletzt der Face­book-Skandal, wo ein Wiener Student sich hat ausheben lassen, wie viel er an gespeicherten Daten in Facebook vorfinden wird, was ergeben hat, dass dort 1 222 Seiten an Daten gesammelt sind.

Was will ich damit sagen? – Ich möchte damit sagen: Daten sind nicht sicher, hun­dertprozentig schon überhaupt nicht. Auch wenn ich Ihnen, Herr Bundesminister, glaube, dass Sie möchten, dass die Daten hier mit allergrößter Sicherheit und nach den letzten wissenschaftlichen Erkenntnissen abgesichert werden, so können wir davon ausgehen, dass es sicher nicht so sein wird. Es wird immer jemand noch intelligenter sein als der beste Datenschützer. Deswegen müssen wir davon ausgehen, dass Daten nicht sicher sind. Wir müssen davon ausgehen, dass Daten missbräuchlich verwendet werden. Und wir müssen davon ausgehen, dass hier ziemlich viel Geld versenkt wird.

Deshalb, Herr Minister, würde ich Sie, was die schwelende Diskussion um ELGA betrifft, ersuchen, Ihre Haltung aufzugeben und nicht in diesen Konflikt einzutreten, sondern eine konsensuale Lösung mit den Beteiligten, die das wissen müssen, zu finden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.06.45

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Wir kommen jetzt über das Johanniskraut zur Bäderhygiene. Um die soll es ja auch nicht so gut bestellt sein. Aber Grundlage für die Änderung des Bäderhygienegesetzes sind eigentlich europarechtliche Vorschriften beziehungsweise deren Entwicklung.

In der Vorlage werden die zuständigen Behörden unter anderem verpflichtet, neue Verfahren zur Information der Öffentlichkeit über die Qualität der Badegewässer anzuwenden, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Dabei müssen bestimmte Infor­mationen in unmittelbarer Nähe der Badegewässer zugänglich sein. Es ist noch offen, wie nahe; das ist noch nicht geklärt. In der Entsprechung der Umsetzung hat der Landeshauptmann spätestens mit Beginn der Badesaison – das könnte in diesem Jahr in Bälde sein – sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit bestimmte Informationen an leicht zugänglichen Stellen in nächster Nähe des Badegewässers zur Verfügung hat.

Zu diesem Zwecke kann es erforderlich sein – jetzt wieder etwas Ernsteres –, dass die vom Landeshauptmann herangezogenen Organe die an die Badegewässer angren­zenden Grundstücke betreten müssen, um die erforderlichen Maßnahmen treffen zu können. Dazu bedarf es auch einer entsprechenden Duldungspflicht der über diese Grundstücke Verfügungsberechtigten. Diese ist im derzeit geltenden Bäderhygiene­gesetz noch nicht verankert. Bei der Zutrittsverschaffung ist jedoch klargestellt, dass dies nach Möglichkeit im Einvernehmen mit den für diese Grundstücke Verfügungs­berechtigten erfolgen soll.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 222

Weiters erfolgen mit der Novelle Konkretisierungen, die eine Beschleunigung der Beurteilung eines Antrages auf Zulassung eines Überprüfungsbetriebes ermöglichen sollen.

Und last but not least wird in dieser Novelle auch noch klargestellt, dass jede Warm­wassersprudelanlage, auch „Whirlpool“ genannt, unabhängig von ihrer Größe – das ist gar nicht so unwichtig – dem Anwendungsbereich der bäderhygienerechtlichen Bestim­mungen unterliegt, weil gerade in diesen Bereichen die Hygienezustände sehr im Argen liegen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.09.30

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir haben im Jahr 2009 der EU-Richtlinie zur Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung zugestimmt und diese mit der Novelle zum Bäderhygienegesetz und der Badegewässerverordnung in nationales Recht umgesetzt. Bei der Zustimmung haben wir uns wohl zu sehr auf die Punkte konzentriert, die das Bäderhygienegesetz betreffen, und haben nicht damit gerechnet, dass die EU auf die Schnapsidee mit dem Aufstellen dieser Schilder kommt.

An jeder Badestelle eines Badegewässers sollen Informationstafeln aufgestellt werden, die genaue Auskunft über die Wasserqualität und über etwaige kurzfristige Verschmutzungen geben sollen. – So weit, so gut.

Jetzt stehen dem Herrn Minister 100 000 € für die Bereitstellung der Tafeln zur Ver­fügung. Das dürfte gerade reichen, wenn man nur diese 268 Seen nimmt, die Minister Berlakovich der EU als Badeseen in Österreich gemeldet hat. Abgesehen davon, dass Österreich eine viel größere Zahl an Badeseen hat – zum Beispiel hat Kärnten allein 100 Badeseen, die Schotterteiche gar nicht mitgerechnet –, haben auch die großen Seen wie etwa der Ossiacher See, der Wörthersee oder der Neusiedler See viele öffentlich zugängliche Badestellen, wo diese Tafeln überall aufgestellt werden sollten. Das sprengt natürlich den Rahmen dieser 100 000 €. Hier wird ein Vielfaches mehr an Geld in die Hand genommen werden müssen – ganz zu schweigen von den Kosten für Wartung und Aktualisierung der Tafeln, für die der Bürgermeister zuständig sein wird.

Das Ganze entpuppt sich vielmehr als ein Bauchfleck der EU. Unser Vorgehen, die Öffentlichkeit über Internetforen zu informieren, ist sicher besser und wirkungsvoller, und das sollten wir beibehalten. (Beifall beim BZÖ.)

20.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.11.36

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die zentrale Frage ist doch: Was wünscht sich ein Patient in Österreich? Wie muss die Gesundheitsversorgung ausschauen? – Die Qualität muss stimmen. Sie muss für jeden verfügbar und für jeden leistbar sein. Und die Administration sollte zeitadäquat ablaufen – aber zeitadäquat, das sollte ja selbst­verständlich sein.

Zum Epidemiegesetz: Jetzt soll es Ärzten und Krankenanstalten ermöglicht werden, der Meldepflicht für anzeigepflichtige Krankheiten auf elektronischem Wege nachzu-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 223

kommen, also nicht nur schriftlich per Post, sondern per Computer. Dabei sind wir bei der zentralen Frage: Wie sicher sind die Gesundheitsdaten?

Datensicherheit – und das ist die Kernfrage – wünschen wir uns auch bei der E-Medikation und bei ELGA. Hier drängt die Zeit. Ich treffe viele Senioren. Immer wieder kommt die Klage: Warum muss ich immer eine Liste mit allen Medikamenten mitneh­men? Da vergisst man leicht etwas.

Dieses Ärgernis könnte die E-Medikation aus der Welt schaffen. Sie kann Menschen­leben retten, weil sie ungewollte Doppelmedikationen und auch die entsprechenden Nebenwirkungen verhindern kann. Daher sollte die E-Medikation in ganz Österreich flächendeckend Verbesserungen bringen.

Das zweite große Ärgernis: Viele Patienten beklagen: Warum muss ich jedes Mal bei der Aufnahme im Spital meine gesamte Krankengeschichte samt allen Kinderkrank­heiten wieder neu aufschreiben? – Da würde ELGA Abhilfe schaffen. Der Elektronische Gesundheitsakt sammelt nämlich sämtliche Befunde im System.

Was ist also zu tun? – Alle Betroffenen, auch die Ärzte, sollten sich an einen Tisch setzen und sich rasch auf ein sinnvolles Projekt im Interesse der Patienten Österreichs einigen. Es muss Schluss sein mit den Doppelbefunden, mit den doppelten Belas­tungen für die Patienten. Wichtig ist uns dabei natürlich, der Datenmissbrauch muss verhindert werden.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin zuversichtlich, in vielen Bereichen gibt es ja die sprichwörtliche österreichische Lösung, also bitte auch bei der E-Medikation und bei ELGA. Auch da müssten doch Lösungen möglich sein, mit denen alle Betroffenen sehr gut leben können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.14.13

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­des­minister! Die elektronische Meldepflicht wird durch die Novellierung des Epide­miegesetzes ermöglicht. Ich finde das zeitgemäß und notwendig. Die Datenschutz­sicherheit wurde – sage ich jetzt: meinem Verständnis nach – glaubwürdig vom Herrn Minister argumentiert. Das ist einfach notwendig, um die Lokalisation von neu auftre­ten­den, gefährlichen Infektionen als Frühwarnsystem besser zu etablieren als bisher und auch dann über deren Ausbreitungsmodus Schlüsse zu ziehen.

Was aber schon immer etwas im Argen liegt ist die Meldemoral. Die soll nun nicht mehr nur bei Ärzten und Krankenanstalten elektronisch möglich sein, sondern auch in Labors. Das halte ich für positiv. Aber es kommen immer wieder Dinge vor: Ich erinnere mich an eine Anfrage, warum bei AIDS-Kranken in Wien viel weniger oppor­tu­nistische Infektionen – das sind Infektionen, die durch die Immunsuppression gehäuft sind – auftreten als in Tirol, zum Beispiel Wien nahezu null Tuberkulose-Fälle, nahezu null Hepatitis-C-Fälle, kaum sexuell übertragbare Erkrankungen hat, und es in Tirol viel mehr davon gibt. Auf diese Anfrage bekomme ich dann vom Ministerium die Antwort, die Diskrepanz kommt davon, weil man in Tirol eben so genau ist. – Also das kann es nicht sein. Wenn man da wirklich relevante Schlüsse ziehen will, dann muss da etwas geschehen.

Betreffend Badegewässer werden wir zu dieser Regelung auch Ja sagen. Aber nochmals zurück zur mittelbaren Bundesverwaltung. Die Länder entscheiden, was ein Badesee oder ein Badegewässer ist. Es gibt viele Teiche in Österreich. Ich rede nicht


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 224

von Fischteichen, in denen wird auch gebadet. Da hängt es davon ab: Wird das jetzt als Badegewässer deklariert, ja oder nein? Wenn nein, kontrolliert niemand.

Und zweitens: Wenn so etwas passiert wie bei der Ernährungsmittelsicherheit, dass die Länder teilweise nicht kontrollieren, dann hätte ich hier wirklich Sorge, dass sich die Kontrolle bei der Landesverwaltung möglicherweise ausschließlich auf FKK-Strände konzentriert und andere Badegewässer hintangestellt werden. (Beifall bei den Grünen.)

20.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Frau Abgeordnete Durchschlag zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.16.56

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit den beiden vorliegenden Regierungs­vor­lagen werden zwei kleine, aber ich würde sagen feine, Novellierungen beschlossen.

Im Epidemiegesetz kommt es zu einer in Wirklichkeit längst fälligen Nutzung der digitalen Speicher- und Übertragungsmöglichkeiten. Ärztinnen und Ärzte können, wie schon öfter erwähnt, meldepflichtige Krankheiten jetzt auch auf elektronischem Wege und nicht nur auf schriftlichem Wege übermitteln. Also wenn man so will, das Epide­miegesetz ist zumindest auf diesem Gebiet im 21. Jahrhundert angekommen.

Klar ist natürlich, dass, wie in anderen Bereichen auch, die Datensicherheit höchste Priorität haben muss. Darauf nimmt das Gesetz aber Bedacht. Und wenn man bedenkt, dass beispielsweise Steuererklärungen, die ja auch keine unsensiblen Daten sind, mit FinanzOnline gemacht werden können, wenn man bedenkt, dass es eigentlich State of the Art ist, dass alle Ministerien elektronische Datenübermittlung nutzen, dann ist klar, dass dieser Schritt doch hoch an der Zeit war.

Das zweite Gesetz, das Bäderhygienegesetz ist eine Umsetzung einer EU-Vorgabe. Natürlich kann man – wie es auch passiert ist – über Praxistauglichkeit und Praxisferne reden. Natürlich kann man anführen, dass durch das Gesetz nichts an der Wasser­qualität geändert wird. Natürlich kann man schon von vornherein alles lächerlich machen und das Glas nur halb leer sehen.

Fakt ist aber, dass Österreich ein Tourismusland ist, das einen relativ großen Bade­tourismus hat, und es hat hier einen Ruf zu verteidigen, wenn wir an die Kärntner Seen, an die Salzkammergut-Seen, an den Neusiedler See denken – einen Ruf als Land mit einer besonders hohen Lebensqualität, mit einer schönen und sauberen Natur und auch mit Gewässern, die eine sehr hohe Qualität haben, zum Teil Trinkwas­serqualität. Wir sind ein Tourismusland. Der Sommertourismus erreicht fast schon die Bedeutung des Wintertourismus. Wenn wir uns die Zahlen und Fakten anschauen: Immerhin werden 7 Prozent des BIP aus dem Tourismus erwirtschaftet. Es finden mehr als 230 000 Menschen ihre Arbeit im Tourismus. Das heißt, das ist ein sehr großer und wichtiger Bereich.

Die aufzustellenden Tafeln – natürlich kann man über sie lächeln, wie es auch passiert ist – kann man daher auch als äußeres Zeichen und als Bestätigung für die Wassergüte sehen, als amtliche Bestätigung quasi und auch als Beruhigung für die Badegäste.

Zusammenfassend kann man sagen: Die beiden vorliegenden Novellierungen werden die Welt nicht großartig verändern, aber sie sind notwendige Anpassungen und finden daher unsere Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP.)

20.19



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 225

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


20.19.34

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist gerade bei der Frage der Badegewässer jetzt vor der Badesaison auch bedeutend, dass die Bevölkerung informiert wird. Dazu dient diese Regelung. Ich darf aber auch darauf hinweisen, dass wir alle Badestellen im Internet ausgewiesen haben und dass man auch die Wasserqualität im Internet nachvollziehen kann. Da können Sie überprüfen, in welcher Region, in welcher Gegend Sie in Österreich Urlaub machen wollen. Ich kann Ihnen versichern, die Wasserqualität in Österreich ist in einem Sommertourismusland eine sehr gute.

Ich möchte mich bei jenen Abgeordneten – den Damen auch – herzlich bedanken, die darauf hingewiesen haben, wie notwendig es ist – es ist gesagt worden, die Zeit drängt –, nämlich dass wir im 21. Jahrhundert darangehen, gerade im medizinischen Bereich auch moderne Informationsmittel zu nutzen. Da ist auch das Thema der E-Medikation angesprochen worden, das Thema des elektronischen Umgangs mit Gesundheitsdaten.

Ich denke, das ist ganz besonders wichtig, das haben wir auch im Epidemiegesetz umgesetzt. Wir sollten die Expertisen von Ärztinnen und Ärzten im medizinischen Bereich sehr, sehr ernst nehmen, aber wir sollten auch die Expertisen des Daten­schutz­rates und der PatientInnen-VertreterInnen ernst nehmen, die dringend einfor­dern, dass wir ein modernes Informationsmanagement im Gesundheitswesen haben, und ELGA ist dazu eine Möglichkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.21

20.21.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1732 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 1733 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 226

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

20.23.0016. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1775/A(E) der Abgeord­neten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend österreichweit einheitliche Abgeltung der ärztlichen Leistungen im Rahmen von Substitu­tionsbehandlungen (1765 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1842/A(E) der Abgeord­neten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung des Personenkreises der Entschädigungsberechtigten offensichtlich Thalidomid-/Contergangeschädigten auf Personen, die vor dem Jahr 1956 geboren wurden (1766 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1305/A(E) der Abge­ord­neten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer arbeitsbedingter Risiken in der Prävention und bei der Anerkennung von Berufskrankheiten (1767 d.B.)

19. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 181/A(E) der Abgeord­neten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Revision des Abkommens zwischen WHO und IAEO (WHA 12-40) vom 28. Mai 1959 (1768 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 826/A(E) der Abgeord­neten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bisphenol A in Babyschnuller (1769 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zu den Punkten 16 bis 20 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.24.46

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es gibt hier eine Fülle an verschiedenen Anträgen der Opposition, die jetzt behandelt werden. Ich möchte nur kurz Folgendes sagen: Der erste Antrag, der hier zur Diskussion steht, ist jener vom Kollegen Spadiut betreffend einheitliche Abgeltung der ärztlichen Leistung im Rahmen von Substitutionsbehandlungen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 227

Herr Bundesminister, das ist ja nicht das Einzige. Dieser Antrag zeigt natürlich ein System auf. Wir haben unterschiedliche Abgeltungen für gleiche Leistungen, wir haben teilweise unterschiedliche Leistungen, obwohl alle Patienten denselben Beitrag zu bezahlen haben. Das ist ein System, das generell nicht nachvollziehbar ist. Im Bereich der Substitutionsbehandlung zeigen sich halt die Folgen besonders schwerwiegend, nämlich dass es in manchen Bundesländern praktisch kaum noch Ärzte gibt, die Substitutionsbehandlungen durchführen. Und das ist natürlich das besondere Drama in dieser Situation, aber auch in allen anderen Bereichen wäre es doch wirklich endlich an der Zeit, zu schauen, dass wir ein einheitliches Leistungs- und Abgeltungssystem schaffen.

Beim nächsten Antrag des Kollegen Markowitz geht es um die Entschädigung von Contergangeschädigten beziehungsweise Thalidomidgeschädigten. Da hat die Kollegin Oberhauser im Ausschuss sehr wortreich erklärt, warum man dem nicht zustimmen kann, nämlich weil Contergan damals noch nicht auf dem Markt war und weil offen­sichtlich die Mutter des Herrn A. in der Schwangerschaft zwar mit Thalidomid in Berührung gekommen ist, man aber nicht wisse, wie und wo. Das ist etwas, wo ich sage, das betrifft so wenige Menschen, die da Opfer sind. Da könnte man schon schauen, dass man auch diese Menschen entschädigt, denn diese Betroffene wird sich den Stoff kaum selbst zubereitet haben. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge der Verabreichung irgendeines Medikaments in der Schwangerschaft, vielleicht auch im Zuge einer Medikamenten-Studie die damals schwangere Frau damit in Kontakt gekommen sein dürfte. Daher ist dieses Argument nicht nachvollziehbar, und wir werden diesem Antrag selbstverständlich unsere Zustimmung geben.

Der Antrag meines Kollegen Norbert Hofer betrifft die Revision des Abkommens zwi­schen WHO und IAEO, also der Internationalen Atomenergieorganisation. Da scheint es so zu sein, dass die WHO ganz offensichtlich ein bisschen unter Druck steht oder von der IAEO vor sich hergetrieben wird. Das dürfte offensichtlich ja auch der Grund dafür sein, warum die WHO sehr wenig tut beziehungsweise nicht wirklich vor den schädlichen Gesundheitsfolgen der radioaktiven Strahlung beziehungsweise der künstlichen Radioaktivität von Atomkraftwerken warnt. Dieser Antrag zielt natürlich darauf ab, dass es hier zu einer Revision des Ganzen kommt. Ich bitte Sie da wirklich um Unterstützung.

Dann gibt es den Antrag der Kollegin Schatz betreffend Bisphenol A in Babyschnullern. Da haben wir bereits im Ausschuss gesagt, dass dieser Antrag in Wirklichkeit überholt ist. Das wurde praktisch in Österreich umgesetzt. Bereits vor über einem Jahr bin ich hier gestanden, und wir haben dieses Verbot in Österreich beschlossen. Wenn es wirklich Studien gibt, die besagen, dass es immer noch auf dem Markt befindliche Babyfläschchen, Babyspielzeug, was auch immer, gibt, das Bisphenol A enthält, so würde ich meinen, sollte man dieses entfernen beziehungsweise jene Erzeuger, die das nach wie vor auf den Markt bringen, auch daran erinnern, dass es diesbezüglich eine gesetzliche Bestimmung gibt. Und diese Herrschaften sollten auch die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Und dann haben wir noch den Antrag der Abgeordneten Schwentner betreffend die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer arbeitsbedingter Risiken in der Prävention und bei der Anerkennung von Berufskrankheiten. Ganz ehrlich: Wir Freiheitliche haben immer wieder mal entsprechende Initiativen eingebracht, wir wollen natürlich auch, dass jetzt das Bild der Berufskrankheiten überarbeitet wird, neue Berufskrankheiten aufgenommen werden. Was wir nicht wollen, ist, hier geschlechtsspezifische Unter­schiede zu machen, denn das soll für alle Menschen gelten. Dieses Auseinan­derdividieren, dass Frauen und Männer den Herzinfarkt anders spüren, das hat mit den geschlechtsspezifischen Krankheiten und vor allem mit den Berufskrankheiten genau


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gar nichts zu tun. Ich glaube, wenn es Berufskrankheiten gibt, dann haben diese für beide Geschlechter zu gelten.

Wir sind dafür, dass man eine prinzipielle Überarbeitung des Ganzen macht und sich nicht darauf versteift, dass man für Frauen irgendwelche neuen Berufskrankheiten erfindet, die dann für Männer gar nicht so zu gelten haben.

Sie haben das Beispiel von den Volksschullehrern gebracht, die so großartige Hör­probleme haben. Da stelle ich mir schon die Frage, wenn das jetzt so ein dramatisches Hörproblem ist, dann würde ich schon gerne um konkrete Zahlen bitten, wie viele Volksschullehrer wirklich am Ende ihrer Berufslaufbahn schwerhörig oder so weit schwerhörig sind, dass man das auch als Berufskrankheit anerkennen kann.

Das sind so Aussagen, die kann man im Raum stehen lassen oder auch nicht, belegt haben Sie sie leider nicht. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

20.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Csörgits. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.30.19

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich beim letzten Punkt anschließen, den meine Vorrednerin angesprochen hat im Zusammenhang mit dem Antrag der Abgeordneten Schwentner, und festhalten, dass im Zuge einer nächsten Novelle des ASVG vorgesehen ist, dass es eine Verbesserung und eine Veränderung im Zusam­menhang mit der Liste der Berufskrankheiten geben wird. Die Sozialpartner sind hier schon am Werk und beraten sehr intensiv.

Ich darf im Zusammenhang mit diesem Antrag auch feststellen, dass es bereits jetzt nach geltender Rechtsordnung möglich ist – und auch gemacht wird –, vonseiten der Krankenkassen, aber auch der Unfallversicherungen Maßnahmen zur Prävention am Arbeitsplatz durchzuführen.

Im Zusammenhang mit dem Antrag des Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolle­ginnen und Kollegen, der lautet, dass der Bundesminister für Gesundheit aufgefordert wird, eine bundesweit einheitliche Abgeltung der Leistungen von Ärzten im Zuge der Substitutionsbehandlungen zwischen Ärztekammer und Krankenkassen sicherzustel­len, möchte ich darauf verweisen, dass das Angelegenheiten der Krankenkassen sind. Die Krankenkassen haben hier eine Autonomie, und es ist Aufgabe der Selbstver­waltung, gemeinsam mit den zuständigen Ärztekammern entsprechende Gesamtver­träge auszuhandeln, und nicht Angelegenheit des Gesundheitsministers.

Einige Bemerkungen noch im Zusammenhang mit dem Antrag des Kollegen Hofer, Kolleginnen und Kollegen, im Zusammenhang mit der Revision des Abkommens zwischen der Weltgesundheitsorganisation und der Internationalen Atomenergieorgani­sation. Hier darf ich festhalten, dass die WHO nach wie vor die global führende Organi­sation ist, die für die Koordinierung der Gesundheit im Rahmen der Vereinten Nationen zuständig ist, und ich darf darüber hinaus darauf hinweisen, dass die Internationale Atomenergieorganisation auch keine Möglichkeiten des Vetorechts gegenüber der WHO hat.

Nach Auffassung der sozialdemokratischen Fraktion ist es daher nicht notwendig, diesen Antrag einer Beschlussfassung zuzuführen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.32



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 229

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.32.52

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich beschränke mich in meinen Ausführungen auf die Substitutions­therapie. Die Malaise hat eigentlich bereits begonnen – ich sage es nicht gerne – unter Ministerin Rauch-Kallat, die ein sehr restriktives und rückwärtsgewandtes Bild der Süchtigen in ein Gesetz gegossen hat, das erstens den Ärzten die Substitutions­therapie durch Auflagen erschwert hat – die im Prinzip gut sind, aber überzogene Auflagen der Fort- und Weiterbildung sind für einen frei praktizierenden Arzt in seinem Beruf teilweise einfach schwer zu bewerkstelligen.

Zweitens sind den ÄrztInnen Vorschriften gemacht worden über Therapien erster und zweiter Wahl, was eigentlich in einem Gesetz völlig unnotwendig und kontraproduktiv ist und mir nicht gerechtfertigt zu sein scheint.

Und drittens ist es eine sehr starke Strapazierung des ÄrztInnen-Patienten-Ver­hältnisses, durch Auflagen jemanden aus dem Substitutionsprogramm zu nehmen, wenn er einen Begleitkonsum anderer Drogen hat. Das heißt, diese politischen Experten hatten nicht den blassesten Schimmer, dass die Mehrzahl der Drogenkran­ken sozusagen mehreren Süchten ausgeliefert ist und jede Reduktion um eine Substanz, um ein Suchtmittel, schon ein großer Fortschritt ist. Die völlige sozusagen Konsumfreiheit ist wie bei Alkohol- und teilweise Nikotinkranken, sage ich jetzt einmal, kaum zu erreichen. Man muss trachten, die Sicherheit der PatientInnen und die Sicherheit ihrer Umgebung zu gewährleisten, und da ist vieles nicht richtig gemacht worden.

Ich glaube, hier müssten Verbesserungen vorgenommen werden. Einige sind bereits erfolgt. Man sollte Kranke als Kranke betrachten und nicht sozusagen als Freibeuter in einem Konsumtempel von euphorisierenden Substanzen, und man sollte sie nicht über das Strafrecht, sondern vorwiegend medizinisch oder soziologisch betrachten.

Diesen Wunsch hätte ich, und vielleicht lässt sich hier noch etwas machen. (Beifall bei den Grünen.)

20.35

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.35.18

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Kurt Grünewald hat eigentlich schon alles gesagt zur Substitution. Ich hätte ihm vielleicht sogar seine Rede schreiben können. Auch der Antrag von Wolfgang Spadiut stimmt inhaltlich, aber wir haben eine etwas differen­zierte Meinung dazu.

Ich möchte aber diese Gelegenheit auch dazu nutzen, eine Bilanz der Substitution generell in Österreich zu ziehen. Ich bin einer dieser Ärzte, die Substitution machen. Ich mache das schon seit fast 20 Jahren, und ich muss sagen, es ist finanziell für den Staat, es ist menschlich für den Staat und es ist gesundheitspolitisch ein toller Erfolg, sofern man von „toll“ reden kann in dieser wirklich traurigen Angelegenheit Drogen­sucht.

In Österreich erreichen wir damit einiges.

Erstens: Durch die Substitution bekommen wir die Patienten überhaupt erst in eine Behandelbarkeit.


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Zweitens: Sie können dadurch Krankheiten vermeiden, die sonst durch Nadeltausch aufgetreten wären, wie HIV, Hepatitis C, die ganz enorm viel Geld kosten.

Drittens: Ein Drittel kommt von der Droge los, ein Teil ist wieder arbeitsfähig, die Qualität des Lebens steigt.

Und viertens: Fast alle Drogensüchtigen leiden an einer psychischen Grundkrankheit – Depression, Angst, Borderline-Störung –, und diese muss auch mitbehandelt werden. Die Drogensucht ist ja mehr oder weniger eine Flucht aus dieser Welt, praktisch ein Selbstbehandlungsversuch, der gehörig danebengeht, und die Folgen – Kriminalität, Dealerei und so weiter – sind enorme Schadensfaktoren für die Gesellschaft. Jeder substituierte Patient hingegen muss sich nicht am Karlsplatz durch Dealen seine Droge verdienen.

Insofern stimmt das Argument, dass der Staat eigentlich der größte Drogendealer ist. Und doch stimmt es nicht, denn würde er das nicht machen, müsste er alle diese Folgekosten tragen. Es ist toll, dass wir dieses Wiener Modell haben. Das ist absolut Weltklasse – was die wenigsten wissen –, dass das durch den Hausarzt administriert wird, mit Qualitätssicherung. Das war das Verdienst von Obmann Bittner, der einfach gesagt hat: Ich mache es! Wolfgang Spadiut sagt vollkommen zu Recht, dass das österreichweit völlig wirr ist: zum Teil bezahlt wird, zum Teil teilweise bezahlt wird, zum Teil gar nicht gemacht wird.

Die Behandlung von Drogenkrankheit oder das Beschäftigen mit Drogenkranken ist nicht jedes Arztes Sache/nicht jeder Ärztin Sache. Nur ein Sechstel derer, auch in Wien, die die Therapie bezahlt bekommen, beschäftigt sich mit Drogen. Aber es ist auch ganz klar, dass in Bundesländern, wo für diese komplizierten Behandlungen der Arzt nichts bekommt, die Behandlungszahlen dramatisch zurückgehen; Oberösterreich, Niederösterreich sind Beispiele. Ich rede da nicht gegen die Selbstverwaltung, aber Selbstverwaltung heißt auch Selbstverantwortung der Kassen, und sie sollten das sehr wohl anbieten.

In Summe ist die österreichische Substitutionstherapie eine Erfolgsgeschichte in einem sehr traurigen Kapitel, wobei allerdings polizeiliche Maßnahmen und Präventions­maßnahmen hier nicht vergessen werden sollten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.38.57

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Seit dem Jahr 2007 hat sich die Versorgungssituation mit substituierenden Ärzten in Österreich kontinuierlich verschlechtert. So sank die Zahl zum Beispiel in Nieder­österreich von 305 im Jahr 2007 auf 58 im Jahr 2011, in Oberösterreich von 200 auf 78, in der Steiermark von 70 auf 36. In Kärnten gab es 2010 nur zwei Ärzte, die Substitutionstherapien durchführten. Hier sind es jetzt 2011 zwar 16, alle weiteren Substitutionstherapien werden aber im Ambulanzsystem von Klagenfurt und Villach durchgeführt. In sechs Bundesländern gibt es zumindest einen Bezirk, wo kein Substitutionstherapie durchführender Arzt tätig ist, wie zum Beispiel in Deutschlands­berg.

Die Ursache für den Rückgang der Zahl dürfte zum Teil die strenge Ausbildungs­verordnung der Ministerin Rauch-Kallat sein. Zu einem beträchtlichen Teil liegt es aber auch daran, dass es kein flächendeckendes und einheitliches Honorarsystem für Leistungen im Zuge der Substitutionstherapie gibt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 231

Die strenge Ausbildungsverordnung von Rauch-Kallat wurde zwar von Herrn Minister Stöger 2009 aufgehoben, wodurch aber kein Anstieg der Zahl der substituierenden Ärzte zu erzielen war. Ein einheitliches Honorarsystem gibt es bis dato nicht.

Das übergeordnete gesundheitspolitische Ziel in der Behandlung von drogenab­hängi­gen Menschen muss es sein, möglichst viele der schätzungsweise 25 000 bis 37 000 Opioid-Abhängigen in Österreich in die Therapie zu nehmen – mit dem Ziel, diese in ein selbstverantwortliches Leben zu bringen und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen. Voraussetzung dafür ist eine flächendeckende Versorgung mit behandelnden Ärzten.

Der Rückzug von Ärzten aus der Substitutionstherapie verschlechtert die Versorgungs­situation massiv, da 76 Prozent der Versorgung derzeit von niedergelassenen Ärzten, nur 13,8 Prozent von Drogenambulanzen und 10,2 Prozent von Fachärzten abgedeckt werden.

Die Folge der Verschlechterung der Versorgungssituation sind ein Anstieg des Schwarz­marktes von Suchtgiften, mehr Beschaffungskriminalität und ein Anstieg an Folgeerkrankungen wie zum Beispiel HIV.

Aus diesem Grunde sind Honorarverordnungen zwischen den Ärztekammern und Gebietskrankenkassen auszuhandeln. Aber, Frau Kollegin Csörgits, die politische Verantwortung des Gesundheitsministers liegt darin, darauf einzuwirken, dass diese Verhandlungen auch durchgeführt werden.

Herr Minister, sprechen Sie ein Machtwort, damit österreichweit die flächendeckende Durchführung der Substitutionstherapie gesichert wird! (Beifall beim BZÖ.)

20.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.42.07

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Hohes Haus! Es ist ja schon angeklun­gen, dass wir gestern im Gesundheitsausschuss insgesamt 21 Tagesordnungspunkte behandelt haben, so unter anderem auch den Antrag der Kollegin Schatz, der sich mit Bisphenol A in Babyschnullern befasst hat. Diesem Antrag haben wir eine klare Absage erteilt – und warum, das ist ganz einfach erklärt.

In diesem Antrag wird der Gesundheitsminister aufgefordert, alle rechtlich möglichen Schritte zu ergreifen, um zu verhindern, dass so sensible Produkte wie Babyschnuller und Babyfläschchen weiterhin umstrittene Inhaltsstoffe, wie etwa Bisphenol A, ent­halten. Was den Antragstellern aber entgangen sein dürfte – das muss man auch ganz offen sagen –, ist der Umstand, dass die Forderungen dieses Entschließungsantrages ja schon längst umgesetzt sind, da seit Mitte des Vorjahres auf EU-Ebene ein Bisphenol-Verbot in Babyfläschchen gegeben ist.

Darüber hinaus darf ich – und da sind wir jetzt genau beim Punkt – den Antragstellern auch noch mitteilen, dass Bundesminister Stöger auf nationaler Ebene eine weiter gehende Verordnung erlassen hat, indem er sagt, dass für intensiv genutzte Baby­artikel – wie Schnuller oder Beißringe – ein Verbot der Verwendung von Bisphe­nol A erlassen wird, und die ist seit 1. Februar 2012 in Kraft.

Ich weiß, wie wichtig unserem Gesundheitsminister die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten sind – das betont er ja auch immer wieder –, wenn es um die Unbedenklichkeit – das ist ja heute schon diskutiert worden – von Lebensmitteln, von Verpackungsmaterial, aber auch von Spielzeug und Kosmetika geht. In diesem Zusammenhang muss man auch erwähnen, dass größtmögliche Transparenz in


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diesem Bereich gewährleistet sein muss, und das bedarf aber auch ständiger strenger Kontrollen.

Das war ja auch mit ein Grund für einen der heutigen Tagesordnungspunkte, nämlich den Lebensmittelsicherheitsbericht 2010, den wir diskutiert haben. Und der Grund, warum ich diesen jetzt auch erwähne, ist der Umstand, dass bei den über 70 000 durchgeführten Betriebskontrollen die meisten Beanstandungen im Bereich Kinder­spiel­zeug zu verzeichnen waren.

Ich persönlich finde es schon sehr, sehr bedenklich, dass bei bis zu 50 Prozent aller Kinderspielzeuge Beanstandungen gegeben waren. Und bei nicht wenigen Proben – es waren das fast 10 Prozent – wurden gesundheitsgefährdende Stoffe gefunden. Dabei handelte es sich – das muss man fairerweise schon auch erwähnen – um Produkte, die aus China, Thailand oder Bangladesch kommen und die an den unzäh­ligen Kirtag-Standeln verkauft werden.

Meiner Auffassung nach ist es schon sehr bedenklich, welch gesundheitsgefährdender Ramsch auf diesem Wege unter die Leute gebracht wird. Ich weiß, dass Herr Bundesminister Stöger und sein ganzes Team die Situation weiterhin im Auge behalten werden, aber um eine effektive Beschränkung von Bisphenol A in den verschie­densten Kunststoffen zu erreichen, müssen auch die Bestimmungen des Chemika­liengesetzes geändert werden. Wenn Minister Berlakovich, der ja für diesen Bereich zuständig ist, da einmal so „Gas geben“ würde wie Bundesminister Stöger, dann bräuchte ich mir um die Gesundheit meiner Enkelkinder keine Sorgen mehr zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwent­ner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.45.40

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Zunächst zu meinem Antrag – und dann zu dieser Babyschnuller-Sache. Ich finde es schon erstaunlich, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, wie sehr Sie, offensichtlich mit Absicht, die Dinge verdrehen und nicht verstehen wollen, wie sie tatsächlich gemeint waren. Offensichtlich gibt es da aber auch innerhalb Ihrer Partei andere Meinungen, nämlich was Gender-Medizin und die unterschiedlichen Auswirkun­gen von Medizin-Präparaten auf Frauen und Männer betrifft. Da höre ich teilweise andere Töne, vielleicht sollten Sie sich darüber einmal untereinander unterhalten.

Es geht dabei – und das meine ich keinesfalls polemisch – um einen sehr, sehr wich­tigen Bereich, dass nämlich zurzeit Berufskrankheiten mit zweierlei Maß gemessen werden, denn es macht offensichtlich teilweise schon einen Unterschied, ob eine Frau einen Bandscheibenvorfall hat aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder ein Mann. Wenn nämlich ein Mann mit dem Presslufthammer arbeitet und deswegen ein Rücken­leiden bekommt, dann wird ihm das als Berufskrankheit angerechnet. Wenn hingegen eine Frau einen Bandscheibenvorfall, ein Rückenleiden hat aufgrund ihrer Tätigkeit in der Pflege, weil sie nämlich permanent alte Menschen aus dem Bett und ins Bett hinein heben muss, auch in den Rollstuhl und in die Badewanne, dann wird ihr das nicht als Berufskrankheit angerechnet. Darum geht es!

Ich freue mich, wenn ich jetzt höre, dass dieser Katalog der Berufskrankheiten nach dem ASVG überarbeitet wird – das ist dringend fällig –, und ich hoffe, ich hoffe  (Zwischenrufe der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.) – Was regen Sie sich darüber auf?! Das ist doch ein wichtiges Anliegen, dass alle Berufskrankheiten der Menschen


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in allen Bereichen anerkannt werden, und zwar bei Männern und Frauen. Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen, warum das unterschiedlich behandelt wird.

Jedenfalls ist es mir eine Freude, zu hören, dass dieser Katalog überarbeitet werden soll, und zwar, wie ich hoffe, in einem – um ein Reizwort für Sie zu nennen – gendergerechten Sinn (demonstrativer Beifall der Abg. Mag. Wurm), nämlich im Sinne von Männern und Frauen; Gender heißt ja nichts anderes.

Auch was Gehörschäden betrifft, ist klarzustellen: Es geht darum – ich habe nicht von der Volksschule geredet, sondern von Kindergärten oder vom Gastronomiebereich, jedenfalls von Branchen, in denen vorwiegend Frauen tätig sind –, nirgends wegzu­schauen. Dort wird zum Beispiel Gehörsturz aufgrund der Tatsache, dass am Arbeits­platz ein Lärmpegel von 85 Dezibel oder noch mehr herrscht, nicht als Berufskrankheit anerkannt.

Da geht es um ganze Branchen – und deswegen hoffe ich, dass nicht nur dieser Katalog der Berufskrankheiten überarbeitet wird, sondern dass vor allem auch die Inspektorate mehr in diese Branchen gehen und genau auf diese Arbeitsplätze schauen und darauf achten, dass auch dort, wo hauptsächlich Frauen beschäftigt sind – das geschieht jetzt in nicht genügendem Maße –, Untersuchungen und Kontrollen durchgeführt werden.

Nun zu dieser Sache mit den Babyschnullern und den Flascherl-Aufsätzen: Ja, es ist gut, dass es dieses Verbot gibt. Unser Antrag stammt aus dem Jahr 2009; es ist uns also bewusst, dass es dieses Verbot gibt, aber was beunruhigend ist, ist eine neue Studie, die die EU-Kommission für Konsumentenschutz in Auftrag gegeben hat und die ergeben hat, dass von 28 Babyschnuller-Präparaten 20 noch immer mit Bisphenol verseucht sind. Das heißt also, dieses Verbot gibt es, aber die Kontrolle gibt es ganz offenkundig nicht.

Das ist also der Bereich, wo zukünftig unbedingt genau hingeschaut werden muss, denn es hat sich zwar auf Gesetzesebene etwas verändert, aber ganz offensichtlich nicht in der Durchführung und in der Exekutive. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kaipel. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.49.21

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich darf ein paar Bemerkungen machen zu zwei in Verhandlung stehenden Anträgen; im Wesentlichen ist ja zu allen Anträgen das Wichtige gesagt. Ich darf die wesentlichen Punkte nochmals unterstreichen: zum einen den Antrag, in dem es um geschlechtergerechte Bestimmungen in Bezug auf Berufskrankheiten geht.

Hierzu ist zu bemerken, dass die geltende Rechtslage betreffend Krankenversicherung oder Unfallversicherung Maßnahmen zur Prävention bereits jetzt ermöglicht. Die Liste der Berufskrankheiten wird regelmäßig angepasst. Im Jahr 2010 waren 1 579 Berufs­krankheiten anerkannt. Die nächste ASVG-Novelle wird weitere Verbesserungen vorschlagen, und ich bin davon überzeugt und denke, dass der Herr Bundesminister Garant dafür ist, wenn es notwendig ist, genderspezifische Aspekte zu berücksichtigen, dies auch zu tun.

Zum anderen Antrag, der das Verbot von Bisphenol A für Babyprodukte und auch Bemühungen in Europa fordert: Dazu darf ich noch einmal festhalten, wie dies auch vorhin schon gesagt wurde, dass diese Forderungen auf europäischer Ebene im Wesent­lichen erfüllt sind. Dazu ist zu bemerken, dass für dieses europäische Verbot


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ganz maßgeblich auch eine Österreich-Initiative war, und auch in Österreich gibt es seit dem heurigen Jahr entsprechend notwendige Verbote.

Das Bundesministerium für Gesundheit geht sehr sorgsam mit diesen Themen um, beobachtet die Entwicklung genau und reagiert notfalls auch. Zur Beruhigung der Eltern: Baby-Trinkflaschen, die in Österreich im Handel erhältlich sind, können ohne Sorge verwendet werden. (Beifall bei der SPÖ.)

20.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesen Tages­ordnungspunkten gelangt Herr Abgeordneter Markowitz zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.51.39

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich werde heute zum Thema Contergan sprechen. Darüber haben wir schon im Dezember gesprochen, und auch im Ausschuss wurde es thematisiert. Frau Kollegin Aubauer hat zuvor von der österreichischen Lösung gesprochen, die immer so hoch angepriesen wurde. Da hätten wir sie gebraucht, Frau Kollegin: bei dem Contergan-Opfer A., welches hier angesprochen wurde, wo man klipp und klar den ganzen Fall aufgelistet hat. Sie haben es, glaube ich, angeschaut, er hat Ihnen geschrieben, ich ebenso.

Diesbezüglich gibt es eine klare Dokumentation, dass ab 1954 die ersten Geburten von geschädigten Kindern in Chile, Österreich und den USA aufgezeichnet wurden. 1954 wurde dann im deutschen Patentamt das Patent angemeldet, ab 1955 wurde die Substanz als ungefährlich bezeichnet.

Natürlich ist die Mutter nachweislich, wenn man die ganzen Studien anschaut, damit in Kontakt gekommen, weil es in Deutschland war, wie Sie wissen, weil sie an der Grenze gewohnt hat und weil es einfach so ist, dass es hier auch nicht viele Menschen gibt, die betroffen sind.

Sie müssen sich auch eines vorstellen, Herr Minister: Diesem Betroffenen ist es vollkom­men egal, ob er jetzt sechs Monate vorher oder später geboren wurde, er lebt seit 1954 mit dem Problem. Vielleicht schauen Sie sich eines Tages den Herrn einmal an und dann erklären Sie ihm das. Es gibt immer Grenzen im Leben, ich verstehe das. Wir brauchen Richtlinien und klare Gesetze, aber hin und wieder muss man auch die menschliche Komponente berücksichtigen. Und wenn es nur zwei, drei Fälle in ganz Österreich gibt, dann muss man sich überlegen, ob es nicht vernünftiger ist, einmal 50 000 € in die Hand zu nehmen und zu sagen: Okay, die Mutter kann den Sohn nicht ewig pflegen, er hat ein großes Problem, jetzt sind die Leute über 60 und sind das ganze Leben benachteiligt worden.

Ich habe in meinem Antrag auch nicht gefordert, dass wir jetzt von Österreich aus alles finanzieren. Herr Minister, das wissen Sie. Ich habe nur gefordert, dass es klare Maßnahmen und Richtlinien gibt und Sie sich anschauen, wie man mit diesen Personen umgeht, die maßgeblich und auch nachhaltig optisch beeinträchtigt sind. Es hat Studien gegeben, in denen klipp und klar steht, dass es damals 300 Versuchs­personen gegeben hat, natürlich wurde das verteilt, bevor das Patent auf dem Markt war. Das ist definitiv so, und ich erwarte mir, gerade von der Sozialdemokratie, dass man hier eine menschliche Lösung findet, oder, wie es Kollegin Aubauer vorhin gesagt hat, die österreichische Lösung anwendet, da, wo es um Menschen geht. (Beifall beim BZÖ.)

Es geht nicht um viele. Wie Sie wissen, betrifft das zwei, drei Personen. Ich appelliere an Sie: Gehen Sie in sich! Auch wenn unser Antrag heute keine Mehrheit findet, werde


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ich nicht lockerlassen, weil es um Menschenleben geht, und es geht mir eigentlich nur um Gerechtigkeit für jeden Österreicher. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

20.54

20.54.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise einer der Berichterstatter ein Schluss­wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1765 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1766 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Gesund­heitsausschusses, seinen Bericht 1767 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Gesund­heitsausschusses, seinen Bericht 1768 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1769 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. Das ist mit Mehrheit angenommen.

20.56.3921. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Jahresvorschau auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitspro­gramms der Europäischen Kommission für 2012 und der dänischen EU-Präsidentschaft (III-303/1753 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungs­vorlage (1673 d.B.): Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut; Annahme der deutschen und französischen Sprachfassung (1754 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 21 und 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.


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Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Linder. 3 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Mag. Gaßner: Der Linder singt für uns! Ruf bei der SPÖ: Auf geht’s!)

 


20.57.41

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Die EU-Jahresvorausschau des Bun­des­ministers ist ein sehr interessant und gut aufbereiteter Bericht, und trotzdem merken wir, dass dieser Bericht und die tatsächlichen Aktionen und Aktivitäten weit auseinanderklaffen.

Wenn im Bericht groß drinsteht, wichtig ist die Vereinfachung des Agrarrechts, so muss ich sagen: Wir wissen, dass zum einen der Vorschlag für die EU-Programmperiode eine Verwaltungsvermehrfachung von über 15 Prozent bringen wird. Wir glauben aber auch, dass es die derzeitige Praxis im kommenden Jahr vonseiten der AMA wert und notwendig wäre, gekürzt zu werden. Ich glaube, wir haben in den Ausschüssen zur Genüge diskutiert, dass die Sanktionen, die Verwaltung, die uns die AMA auferlegt, in vielen Fällen überzogen ist und sehr wohl in Österreich direkt vereinfacht und gekürzt werden könnte.

Das heißt, der Bericht, die Vorausschau entspricht überhaupt nicht der angewandten Praxis in Österreich. Ich glaube, da hätte es der Minister selbst in der Hand, die AMA-Maßnahmen zu vereinfachen, die Sanktionen zu vereinfachen und den Bauern entgegenzukommen.

Ein weiterer Punkt im Bericht ist die Erhaltung der Vielfalt der landwirtschaftlichen Produkte. Was bedeutet „Vielfalt der landwirtschaftlichen Produkte“? Vielfalt garantie­ren kleine Betriebe. Ein großer Betrieb geht in die Spezialisierung, ein großer Betrieb geht in die Monokultur, geht in die fast industrielle Produktion. Vielfalt bedeuten kleine Betriebe, und man nimmt den kleinen Betrieben mit der Abschaffung des Milchkontin­gents das Überleben und die Möglichkeit, die Vielfalt der Produkte weiterhin aufrecht­zuerhalten. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Auch da, glaube ich, klaffen wieder der Bericht, der Vorhabensbericht, der Plan und die Wirklichkeit auseinander. Auch da fordern wir Freiheitlichen, die Milchquote zum Schutz der kleinen Betriebe aufrechtzuerhalten und so die Vielfalt der Produkte weiterhin zu wahren.

Ein weiterer Punkt im Bericht lautet, den Verbrauch der natürlichen Ressourcen zu bremsen, die Qualität zu erhalten. Ein weiterer großer Schwerpunkt im Bericht ist das Thema Wasser: die Qualität des Wassers, die Wassermenge aufrechterhalten, die Qualität weiterhin schützen. Wenn man dann vom selben Minister einen Brief in der Gemeinde ins Haus bekommt, dass die Förderungen für die Siedlungswasserwirtschaft von über 100 Millionen auf null gekürzt werden, dann meine ich, auch da klaffen wieder der Bericht und die Wirklichkeit auseinander.

Wenn der Minister im Ausschuss dann noch sagt: Na ja, liebe Gemeinden, seid froh, wenn ihr diesen Förderanteil nicht bekommt, dann könnt ihr nichts machen und spart euch das Geld!, dann glaube ich, sehr geehrter Herr Minister, das ist wirklich eine Aus­sage, die das ganze System fast ins Lächerliche zieht. Wenn Sie dort gesagt hätten, wir werden uns bemühen, wieder Mittel zur Verfügung zu stellen, damit wir diesem Auftrag nachkommen, die Qualität zu erhalten, die Siedlungswasserwirtschaft weiter zu fördern, wäre das etwas anderes. Aber zu sagen: Seid froh, dass ihr kein Geld habt, dass wir euch nichts geben, denn ihr habt eh auch kein Geld, um zu investieren!, ist, glaube ich, Herr Minister, der letzte Beweis, dass der Bericht und die Wirklichkeit weit auseinanderklaffen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 237

Ich meine, Sie sollten – wenn man beim Bericht bleibt – nicht Wasser predigen und Wein trinken, sondern wichtig wäre, das, was im Bericht angekündigt wird, auch in den Budgetzahlen, in den Vorhabensberichten umzusetzen. (Beifall bei der FPÖ. Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Ich trinke eh ein Wasser!)

21.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Ing. Schultes gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.02.07

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Wir diskutieren den Bericht über die Jahresvorschau des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, und das im Hinblick auf die Um­setzung der Ziele der Europäischen Union. Für uns ist klar, dass das das entschei­dende Jahr ist, in dem die Weichenstellungen für die nächsten sieben, acht vielleicht zehn Jahre in der EU getätigt werden, und die österreichische Positionierung ist sehr wichtig.

Die Ausgangssituation in Österreich ist schnell beschrieben: Wir haben eine der vielfältigsten Landwirtschaften Europas, wir haben auf der einen Seite die Struktur der kleinen bäuerlichen Betriebe, die im Nebenerwerb mit einem hohen Engagement und einer hohen Begeisterung für den Hof und seine Umgebung geführt werden, und wir haben auf der anderen Seite Betriebe, die mit den Herausforderungen der Zeit leben und wirtschaften, in der Tierzucht auf europäischem Standard Spitzenreiter sind und bei der Qualität der Lebensmittel für unsere Verarbeitungsbetriebe großartige Leistun­gen erbringen.

Es ist kein Zufall, dass gerade Österreich den höchsten Anteil an Biolandwirten hat und auf der anderen Seite auch in den qualitätsgesicherten Programmen des Lebensmittel­handels immer wieder zu den Spitzenreitern in der Entwicklung gehört. Wir haben also einen Stand, der erfreulich ist, aber trotzdem hat dieser auch seine Schattenseiten. Wir haben nämlich Regionen, die zwar sehr leistungsfähig sind, die aber trotzdem Regionen mit der größten Abwanderung, dem stärksten Betriebswandel sind.

Wenn wir uns jetzt die Schwerpunkte ansehen, dann sehen wir, dass dort, wo das Grünland ist, wo die Betriebe eher kleiner sind, wo die Betriebe nicht die europäische Dimension im Wachstum erreichen können, das auch die Regionen sind, die der Fremdenverkehr nutzt. Das sind die Regionen, die den hohen Lebensstandard, die hohe Lebensqualität, die hohe Erholungsqualität attestiert bekommen. Das sind die Regionen, wo ein enges Zusammenwirken von bäuerlicher Tätigkeit und anderen Wirtschaften spürbar ist. Diese enge Verflechtung zeigt, dass dort die Landwirtschaft noch immer die Kraft des ländlichen Raumes ist.

In den anderen Regionen sehen wir, dass die Betriebe leistungsstark sind. Wenige Betriebe produzieren in Wirklichkeit 80, 90 Prozent der Lebensmittel für die Öster­reicher, und gerade das ist auch der Grund, warum man auch diese Betriebe sehr schätzt, weil sie mit hoher Umweltqualität arbeiten und gleichzeitig das Grundwasser sichern.

Die Aufgabe bei der Agrarreform ist jetzt, sicherzustellen, dass auf der einen Seite unsere hohen Umweltziele verwirklicht werden können, auf der anderen Seite die Produktivität der Landwirtschaft in allen Regionen unter den unterschiedlichen Voraus­setzungen weiterhin das Hauptziel des bäuerlichen Arbeitens ist. Der Bauer ist nicht deshalb Bauer, weil ihm durch Prämien Nachteile abgegolten werden, sondern deswegen, weil er Arbeit und Freude an der Produktion hat. Wenn wir das zulassen


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und weiterhin ermöglichen, dann werden wir auch in Zukunft eine starke Landwirtschaft haben.

Ein Faktor, der, glaube ich, den Höhepunkt überschritten haben muss, ist die Frage der Administration, der Verwaltung, die Frage der ganzen Kontrollen, die Frage des Überbaus über die Agrarwelt heute. Wir wissen, dass in diesem Bereich vieles an Vereinfachung notwendig ist, und gleichzeitig sagt uns der Europäische Rechnungshof, dass die europäischen Vorschläge für die nächste Zeit 15 Prozent mehr an Verwaltung bringen.

Herr Bundesminister, die österreichische Linie ist klar: Wir wollen unsere Leistungen erhalten, den Bauern das Leben ermöglichen und die Verwaltungsabläufe so weit verständlich machen und vereinfachen, dass es für die Bauern Rechtssicherheit gibt und ein klares Verständnis für die Leistung in der Öffentlichkeit auch sichtbar ist. Auf diesem Weg in Europa wünsche ich Ihnen eine starke Hand. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Schickhofer.)

21.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

 


21.06.14

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Diese positiven Anträge, die wir zu diesem Punkt haben, möchte ich vorausschicken, nämlich die deutsche und fran­zö­si­sche Übersetzung zum Europäischen Forstinstitut. Keine Frage, da werden wir zustim­men.

Was wir ablehnen werden – und das werde ich jetzt begründen –, ist die Jahres­vorschau. Herr Bundesminister, Sie haben die Jahresvorschau für das Jahr 2012 vorgelegt, und in diesem Zusammenhang verweise ich auf die Notwendigkeit, die gesetzlich gegeben ist. Ich zitiere aus dem Bundes-Verfassungsgesetz, das nach dem Lissabon-Vertrag Folgendes für diese Jahresberichte vorsieht:

Unter Art. 23f Z 2 heißt es: „Jeder Bundesminister berichtet dem Nationalrat und dem Bundesrat zu Beginn jedes Jahres über die in diesem Jahr zu erwartenden Vorhaben des Rates und der Kommission sowie über die voraussichtliche österreichische Position zu diesem Vorhaben.“

Das heißt, ich gehe davon aus, dass in diesem Bericht, den Sie hier vorgelegt haben, den wir im Ausschuss diskutiert haben, beides enthalten ist: das, was die Kommission will, und das, was die Bundesregierung beziehungsweise was Sie als Minister wollen. Als Vergleich – warum ich mir sicher bin – nehme ich den Legislativvorschlag im Gesundheitsbereich, wir haben vorhin mit Bundesminister Stöger diskutiert. (Der Redner hält das genannte Schriftstück in die Höhe.)

Da habe ich zu jeder Position, Herr Bundesminister, die vorgelegt wurde, einen klaren Absatz, wo steht: österreichische Haltung, Doppelpunkt, und danach kommt ein Absatz mit etwas fünf bis acht Zeilen, wo steht, wie die Position des Ministers oder der Bundesregierung ist. Wenn ich mir Ihren Bericht ansehe, dann sehe ich, er unterscheidet sich in nichts von jenen Anträgen oder Berichten, die wir vor vier oder fünf Jahren hatten, wo der Lissabon-Vertrag noch nicht beschlossen war. (Abg. Huber: Ohne Rechtschreibfehler abgeschrieben!)

Es geht nicht klar hervor, was die österreichische Position ist. Sie berichten über Vorhaben und schreiben dann unter anderem: In diesen oder jenen Bereichen „sieht Österreich noch grundsätzlichen Diskussionsbedarf“. Ja welchen, bitte schön? Welche Position vertreten Sie zu diesem Punkt, wenn Sie das so schreiben? Sie heben auch


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 239

Ihre Position nicht ab, das verschwimmt völlig in diesem Ganzen, sozusagen in der Darstellung. Es ist nicht klar in vielen Bereichen  (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich:  anstrengend!)

Es ist nicht anstrengend, Herr Bundesminister, sondern vor allem unseriös. (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Klar zu lesen!) Wenn das Bundesgesetz, wenn die Bundesverfassung etwas vorsieht, dann sollten Sie das, wie das andere Ministerien auch tun, genauso vollziehen und nicht schlampig vorgehen! Schlampig insofern, als Sie bei einigen Punkten sagen – und das kann ich ja noch akzeptieren –: „Österreich kann den derzeit vorliegenden Kompromisstext akzeptieren.“

Okay, das ist klar, das ist für mich verständlich, da stehen sie eins zu eins hinter dem Projekt oder hinter diesem jeweiligen Bereich, wie zum Beispiel „Qualität bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen (‚Qualitätspaket‘)“. Das verstehe ich.

Wenn ich mir ansehe: „Allmähliches Auslaufen der Milchquotenregelung“, eines der Kernthemen der österreichischen Landwirtschaft. Zur Milchquotenregelung – wir haben sie intensiv diskutiert; der Kollege Linder hat es auch angesprochen, und wir haben es im Ausschuss diskutiert – gibt es gar keine Position, null Position der österreichischen Bundesregierung oder des Ministeriums, da haben Sie eindeutig nicht geantwortet. (Abg. Wöginger: Sie wissen aber schon, dass das Gesundheitsbudget  und das Agrarbudget nicht!)

Ein weiterer Punkt, den ich besonders auch aus umweltpolitischer Sicht für bedenklich halte, ist die Fischereipolitik. Da ist ein Kernthema der internationalen Umweltpolitik. Die Kollegin Bayr und ich, wir haben uns mit Experten aus Afrika und auch mit vielen europäischen ExpertInnen gemeinsam Gedanken darüber gemacht. Ich selbst war als stellvertretender Vorsitzender bei einem interparlamentarischen Meeting in Brüssel und habe mit Europa-Abgeordneten, mit der Kommission diese wirklich wichtige europa­politische Debatte geführt.

Was machen Sie in der Frage der externen Fischereipolitik, die ein zentraler Punkt ist, was Afrika und unsere entwicklungspolitische Verantwortung betrifft? – Kein Wort über die österreichische Position. Keine Position – das ist Ihre Art von Umgang mit wichtigen internationalen umweltpolitischen Themen, die auch agrarisch relevant sind!

Auch betreffend Festlegung eines Rahmens für maritime Raumplanung: kein Wort, ob das ein wichtiges Anliegen ist, ob die österreichische Bundesregierung oder Sie als Minister da Vorschläge einbringen werden, wollen oder vorhaben, das zu tun – also ein noch näher liegender Bereich nämlich des Mittelmeeres.

All diese Dinge sind wirklich schockierend. Wenn Sie Agrarpolitik 2014 bis 2020 so gestalten wollen, nämlich ohne klare Positionierung – und das muss ich Ihnen leider vorwerfen; es tut mir leid, aber es ist Ihr Papier, das Sie vorgelegt haben –, bleibt mir nichts anderes übrig, als einen Rückverweisungsantrag zu stellen. Sie sollen ja die Chance bekommen, das auszubügeln. Das ist überhaupt kein Problem, Sie können, wenn der Bericht rückverwiesen ist, im Ausschuss diese schriftlichen Stellungnahmen einreichen. Die Regierung oder der Bundesminister hat jederzeit die Möglichkeit, das richtigzustellen. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Rückverweisungsantrag

der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 240

Die unterfertigenden Abgeordneten beantragen, den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Jahresvorschau auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2012 und der dänischen EU-Ratspräsidentschaft gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 GOG noch­mals an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zu verweisen.

*****

Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

21.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Rückverweisungsantrag ist ordnungs­gemäß eingebracht, er wird auch zur Abstimmung gebracht.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


21.12.16

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Bericht zeigt einmal mehr auf, dass im Berichtszeitraum jetzt auch die entscheidenden Verhandlungen zur GAP-Reform geführt werden müssen. Das hat auch Kollege Pirklhuber sehr drastisch dargelegt. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Ich denke mir, dass uns allen gemeinsam bewusst sein muss, dass aufgrund der knapper werdenden Mittel und auch aufgrund der Verteilung auf eine größere Anzahl von Mitgliedstaaten mit der Neuordnung nach 2014 eine ganz besondere Brisanz auf uns alle zukommt, weil wir – vor allem auch in Österreich – unsere kleinstrukturierte Landwirtschaft auf der einen Seite erhalten möchten, es aber auf der anderen Seite natürlich auch um den Erhalt des ländlichen Raumes als Gesamtes geht.

Genau aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir – oder Sie vonseiten der Bun­desregierung – in Brüssel mit einer Stimme sprechen und vor allem auch der Minister eine sehr breite Unterstützung von den politischen Parteien, von den NGOs, von den Interessenvertretungen und auch von den betroffenen Menschen hat.

Dazu gehört aber auch, Herr Minister, dass es eine umfassende Information gibt – auch von Ihrer Seite an das Parlament, an die Abgeordneten –, und vor allem auch, dass eine wirklich offene Diskussion geführt wird, damit Sie die Positionen der politi­schen Vertreter aller Parteien mitnehmen können und vielleicht auch gestärkt in Brüssel verhandeln können.

Aus unserer Sicht – vonseiten der Sozialdemokratie – gibt es einige Punkte, die ganz besonders wichtig sind. Ein ganz besonders wichtiger Punkt ist, dass die Mittel der zweiten Säule nicht gekürzt werden dürfen – man kann durchaus überlegen, von der ersten Säule eine Umschichtung in die zweite Säule vorzunehmen –, dass vor allem auch der ländliche Lebensraum erhalten werden muss und dass der ländliche Lebens­raum, Herr Kollege Schultes, mehr als nur die Landwirtschaft ist.

Der ländliche Lebensraum betrifft in etwa drei Millionen Menschen in den ländlichen Gebieten und nicht nur die 120 000 landwirtschaftlichen Betriebe. Ich denke mir, man muss wirklich schauen, dass mit der neuen GAP-Reform auch Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen außerhalb der Landwirtschaft erhalten bleiben können.

Ein Punkt, den ich noch kurz ansprechen möchte, ist, dass es aus unserer Sicht eine Änderung bei den Förderkriterien geben sollte, nämlich, dass der Fokus mehr auf den


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 241

Arbeitseinsatz gelegt werden soll und nicht nur auf die Flächenförderung, weil das unserer Meinung nach zu mehr Gerechtigkeit führt.

Wir möchten gerne mitarbeiten, Herr Minister. Man muss uns einfach nur lassen. Ich denke, wenn wir alle mit einer Stimme sprechen, dann kann es zu einem gerechteren, effizienteren und transparenten Förderwesen kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


21.14.56

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! EU-Agrarpolitik, EU-Jahresvorschau – das Programm der dänischen Präsidentschaft mit dem Titel „Europa bei der Arbeit“ enthält vier grundlegende Kernbereiche: ein verantwortungsvolles Europa, ein dyna­misches Europa, ein sicheres Europa und ein grünes Europa, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Ein grünes Europa ist nur dann möglich, wenn auch auf die einzelnen Länder und deren Strukturen Rücksicht genommen wird. Mehr Rücksichtnahme auf regionale Aspekte – für Österreich und unseren ländlichen Raum – ist ganz wichtig und auch, dass die Vielfalt der ländlichen Produktion aufrechthalten wird, wie der Kollege es angesprochen hat, und zwar über den Zeitraum von 2014 bis 2020 hinaus.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines muss uns schon allen ein großes Anliegen sein – uns von den Freiheitlichen ist es ein großes Anliegen –: dass die Bürokratie bei den Bauern, wie der Herr Minister es im Ausschuss gesagt hat, dringend abgebaut werden muss und nicht, wie in so manchem EU-Papier vorgesehen, massiv ausgebaut werden und aufgebläht werden soll, denn sonst ist dieser EU-Jahresbericht das Papier nicht wert, auf dem er steht.

Wir alle wollen, dass unsere fleißigen Bergbauern weiterhin gesunde Grund­nahrungs­mittel erzeugen und somit auch die Lebensmittelversorgung sicherstellen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

21.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.

 


21.16.32

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Eigentlich ist es ja vollkommen irrelevant, denn weder während der dänischen noch während der zypriotischen Ratspräsidentschaft wird diese Jahresvorschau irgendetwas bringen oder irgendetwas verändern.

Ich glaube, Herr Bundesminister, wir müssen sofort umdenken. Wir müssen den Irrweg, den 30 Jahre ÖVP-Agrarpolitik uns eingebrockt hat, sofort beenden und umlenken. Wir müssen sofort das Bauernsterben beenden. Wir müssen schauen, dass Österreich endlich wieder autark wird, dass unsere Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln versorgt werden kann und dass es uns gelingt, dass wieder einige bäuerliche Betriebe die Tore öffnen, dass sie wieder anfangen, zu produzieren. Investieren wir hier in Österreich in neue Ställe! Schauen wir, dass in Österreich investiert wird! (Beifall beim BZÖ.)

Ich glaube, das können wir auch mit Förderungen gestalten. Was macht aber unser Herr Bundesminister? – Schauen Sie sich das an! Heute ist der Herr Bundesminister groß mit Frau Elisabeth Gürtler im „Kurier“ abgedruckt. (Der Redner zeigt den ge-


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nannten „Kurier“-Artikel. – Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.) 720 000 € gibt er an Zuchtförderung für die Lipizzaner aus.

Jetzt – das muss man auf der Zunge zergehen lassen – sagt Frau Elisabeth Gürtler: 720 000 € Zuchtförderung von Lebensminister Niki Berlakovich – aber das ist nichts Besonderes, das bekommt jeder Rinderzüchter. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das muss man sich vorstellen, das schreibt der „Kurier“, Herr Bundesminister!

Was bekommt der österreichische Rinderzüchter wirklich? – Er bekommt von der ersten bis zur zehnten Milchkuh 60 € pro Kuh; das sind 600 € im Jahr. Der Herr Bundesminister hat aber die Streichung der nationalen Prämie angeregt, jetzt bekommt ein Rinderzüchter wirklich nur mehr einen gekürzten Beitrag. Wenn jemand 20 bis 30 Kühe hat, bekommt er pro Kuh 14 €. Das ist österreichische Rinderzuchtförderung! Da sieht man, welche Wertschätzung es gibt. (Zwischenbemerkung von Bundes­minister Dipl.-Ing. Berlakovich.) – Bitte, diese Zahlen sind auch von Ihnen, da geht es nicht um etwas anderes. Das ist Zuchtförderung.

Ich glaube, dass das schon eine Sauerei ist; und jeder österreichische Rinderzüchter kann sich da seinen Teil denken. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Das Nächste in der österreichischen Agrarpolitik, das zu einem Mega-Grab wird, ist dieses E10, das von Herrn Bundesminister Berlakovich massiv gefordert wird. Nur um Raiffeisen zu fördern, wird E10 favorisiert. E10 ist ein purer Wahnsinn. Wie wir aus Deutschland wissen, sind nicht einmal die Autos dafür geeignet. (Zwischenrufe bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.) Das verteuert die Lebensmittel massiv.

Heute werden in der Europäischen Union jährlich 20 Milliarden Bioethanol produziert. Bis 2020 sollen es 44 Milliarden Liter sein. Diese Felder sind einfach nicht da. Heute importieren wir schon nach Europa Getreide im Ausmaß von 35 Millionen Hektar. Dazu fehlt einfach der Grund und der Boden. Wir müssen sicherstellen, dass unsere Landwirte abgesichert sind, dass sie gute Produkte produzieren – eben Lebensmittel und nicht Treibstoffe.

Herr Bundesminister, wir müssen auch sofort die Fördergelder umschichten. Niemand versteht, warum sehr, sehr wenige Betriebe mit massiv hohen Förderungen belohnt werden, während die kleinen Vollerwerbsbauern, die 365 Tage im Jahr arbeiten, die 365 Tage im Jahr ihre Tiere versorgen, mit Hohn und Spott abgespeist werden. Das kann es nicht sein. (Beifall beim BZÖ.)

Wir brauchen eine moderne Agrarpolitik. Beenden wir den Import von asiatischen Gemüsen! Schauen wir, dass wir unsere eigenen Produkte – die Milch, die Milch­produkte – favorisieren! Wir müssen wirklich schauen, dass wir auch Rahmenbedin­gungen haben, dass wir gleichen Wettbewerb in Österreich haben, wie unsere Kolle­gen in Bayern, wie in Italien.

Was hat unsere Bundesregierung gemacht? – Der Agrardiesel wurde abgeschafft; jetzt, wo man hört, dass es Klagen geben wird. In Italien ist die Situation so, dass der Bauer überhaupt den Nettopreis bekommt (Zwischenruf des Abg. Wöginger), der bezahlt für den Diesel keine Mineralölsteuer und keine Mehrwertsteuer. Der deutsche Bauer – der bayrische Bauer – bekommt pro Liter Diesel, den er tankt, 21 Cent rück­vergütet.

Das ist eine wahnsinnige Wettbewerbsverzerrung, Herr Bundesminister! Da müssen Sie reagieren! Die Bauern wollen, dass Sie sich endlich einmal schützend vor Sie stellen – aber dazu sind Sie leider nicht in der Lage. Sie vertreten nur Konzerne wie Raiffeisen, und diese Politik wird nicht so weitergehen können. (Ruf bei der ÖVP:  traumatisiert!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 243

Wenn man dann schaut: Der Konsument in Österreich bezahlt für das Produkt mehr als der deutsche Kollege, obwohl der Produzent in Österreich weniger an Einstands­kosten bezahlt bekommt. Das ist eine Politik, die wir verändern müssen! Wir müssen bessere Rahmenbedingungen schaffen.

Beenden wir endlich diese Politik! Herr Bundesminister, werden Sie munter, und setzen Sie sich für die Bauern ein! (Beifall beim BZÖ.)

21.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Huber, auch wenn wir gerade Landwirtschaftsthemen diskutieren, bleibt das Wort „Sauerei“ auf der „Schwarzen Liste“, weswegen ich Sie ermahne. (Abg. Scheibner: Bitte, für einen Landwirt ist das aber ! – Ruf bei der ÖVP: Kollege Scheibner, er hat ja von den Kühen geredet!)

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


21.22.35

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Landwirt­schaftsminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte auch über diesen Bericht sprechen und vorweg erwähnen, dass ich als Vorsitzende vom Umweltausschuss es schade finde, dass wir diesen Bericht nicht auch im Umweltausschuss diskutieren konnten.

Gerade aus umweltpolitischer Sicht – unabhängig davon, wie man zu den Inhalten dieses Berichts steht – sind sehr, sehr viele relevante und wichtige Themen drinnen, die wir auch im Umweltausschuss gut hätten besprechen können. Es wäre vielleicht auch eine Gelegenheit für Sie, den Bericht noch einmal dem Umweltausschuss zuzu­weisen, um Ihre Positionen zu den einzelnen Punkten deutlich hervorzuheben.

Ich habe versucht, österreichische Positionen zu finden, das ist jedoch nicht ganz leicht gewesen. Denn das Erste, das auffällt, ist: Der Bericht soll ja eigentlich eine Jahres­vorschau sein, aber was den Umweltbereich betrifft, so liest er sich eher wie ein Rückblick auf das, was in letzter Zeit geschehen ist, und, wie gesagt, österreichische Positionen waren sehr schwer zu finden, am ehesten noch zur EU-2020-Strategie, wo allgemeine Statements abgegeben wurden, aber in weiterer Folge findet man kaum etwas von dem, was wir uns erwartet haben.

Nehmen wir zum Beispiel die Rio+20-Konferenz: Sie wird im Juni stattfinden, das ist die Umweltkonferenz nicht nur dieses Jahres, sondern des Jahrzehnts – mindestens, würde ich sagen. Da steht zwar drinnen: Schwerpunkt des österreichischen Interesses ist Green Economy, aber ich würde gerne wissen, was Sie dort wirklich machen wollen, wo Sie verhandeln wollen, wofür Sie kämpfen wollen. Das alles finden wir hier drinnen leider nicht. Ich hätte gerne gewusst, was die österreichische Position für Rio ist.

Dasselbe gilt für das Thema „Klimawandel“. Wie gesagt, es sollte eine Vorschau sein, da stehen aber die Ergebnisse von Durban drinnen, das war die letzte Klimakonferenz, und Sie schreiben noch dazu – das Einzige, was aus österreichischer Sicht drinnen steht –: Österreich sieht das Ergebnis als einen großen Erfolg.

Ich weiß, Sie sehen das so. Jemand, der sich für Klimapolitik engagiert, kann das, glaube ich, nicht so sehen, denn mit diesem Ergebnis, zwei Grad  (Zwischenbemer­kung von Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich.) – Na ja, überraschend! Für Sie vielleicht, aber  (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich.) – Ja, weil ich für Klimapolitik kämpfe, deswegen freut es mich, wenn es Sie nicht überrascht, dass ich das nicht als Erfolg sehe. (Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 244

Wir haben Sie ja mehrmals vor jeder Klimakonferenz gefragt: Was wird die österreichi­sche Position sein? Sie haben uns nie eine Antwort gegeben, und deswegen beschreibt der Bericht Ihre Umweltpolitik leider sehr gut, finde ich, denn dort, wo die österreichische Position stehen sollte, steht nichts – leider!

Ich möchte auch diesmal wieder wissen: Was wird unsere, die österreichische Position für die nächste Klimakonferenz Ende dieses Jahres in Katar sein? Das ist wieder eine wichtige Konferenz, und ich finde, Österreich sollte eine eigene Position haben. Sie berufen sich immer auf die EU-Positionen, aber die müssen ja auch irgendwie zustande kommen – und dort reden Sie mit. Wir würden von Ihnen eben gerne wissen: Wofür setzen Sie sich dort ein? Wofür kämpft Österreich?

Ich möchte in zwei Themenbereichen auch noch zu konkreten Beispielen kommen. Das eine ist der Bereich Wasser, Wasserrahmenrichtlinie; da müssen wir schauen, dass die EU-konform umgesetzt wird. Ich möchte auch auf das Beispiel Wasser­kraftwerk Schwarze Sulm zu sprechen kommen. Dort könnte für jeden, der dieses Gebiet kennt, ein Tabubruch passieren, dass hier wirklich ein Naturjuwel zerstört wird.

Da hätten Sie die Möglichkeit, durchzugreifen. Sie haben angekündigt, alle rechtlichen Möglichkeiten auszunutzen. Dort gibt es jetzt einen gültigen Genehmigungsbescheid durch den Landeshauptmann. Sie sind Oberbehörde, und ich fordere Sie auf, wirklich alle Möglichkeiten auszunutzen und diesen Bescheid aufzuheben, damit wir erstens dieses Naturjuwel erhalten und zweitens die Wasserrahmenrichtlinie ordnungsgemäß umsetzen.

Das Dritte ist die Umweltverträglichkeitsprüfung. Da läuft ein Vertragsverletzungs­verfahren; das ist in diesem Bericht nicht einmal erwähnt. Es geht da um Parteien­stellung von Betroffenen, von NGOs, von AnrainerInnen, wenn es darum geht, ob überhaupt eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden soll oder nicht. Da ist Öster­reich gerügt worden. Wir haben mittlerweile vernommen, dass Sie sich hier eher auf Rechtfertigung ausrichten werden, aber nicht wirklich eine engagierte Gesetzesnovelle angehen.

Ich fordere Sie auf, Positionen zu beziehen, diese Positionen mit uns auch zu disku­tieren und sie selbstbewusst und engagiert in Brüssel, auf EU-Ebene zu vertreten. Ich glaube, das ist Umweltpolitik, das ist österreichische Umweltpolitik, und das erwarte ich mir von Ihnen. Deswegen bin ich auch der Meinung: Österreich braucht ein starkes, engagiertes und unabhängiges Umweltministerium! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Neubauer.)

21.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


21.27.27

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Vorsitzende! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Es wäre natürlich reizvoll, jetzt auf die Aussagen des Herrn Kollegen Huber einzugehen, aber wenn man alles richtigstellen müsste, was er gesagt hat, bräuchte man einen halben Tag dazu, und die Zeit würde nicht ausreichen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf bei den Grünen sowie der Abg. Ursula Haubner.)

Ich möchte mich also mit dem vorliegenden Bericht befassen, im dem doch ein sehr großer Teil dem Thema Gemeinsame Agrarpolitik nach 2014 gewidmet ist. Es gilt eben, neue Regeln zu erstellen, die für die Gemeinsame Agrarpolitik in diesem Zeitraum dann Gültigkeit haben. Der Bericht umfasst aber auch die agrarischen Er-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 245

zeug­nisse und geht auch auf Absatzinformationsmaßnahmen für agrarische Erzeugnisse ein. Insgesamt darf ich feststellen, dass es ein umfangreicher Bericht ist.

Wir haben in einem der vorhergehenden Tagesordnungspunkte das Thema Lebens­mittel­sicherheit behandelt. Ich möchte da auf den Bericht überleiten, den wir jetzt vorliegen haben, und das Thema Versorgungssicherheit mit ins Spiel bringen, weil es aus meiner Sicht keine Selbstverständlichkeit ist, dass die Produkte wirklich im eigenen Land erzeugt werden. Die Bauern sind in der Lage, das zu tun; sie wollen das tun, und sie können das auch tun. Das ist nicht in jedem Land der Fall, aber in Österreich gelingt das sehr, sehr gut.

Nur muss man den Bauern auch die entsprechenden Bedingungen zur Verfügung stellen, damit sie wirtschaften können, damit sie Einkommen erwirtschaften können. Wir wollen in Österreich eine produzierende Landwirtschaft, wir wollen produzierende Betriebe haben (Abg. Dr. Pirklhuber: Was ist Landwirtschaft sonst?), und dann sind die Bauern in der Lage, nicht nur die Versorgung mit hochqualitativen Lebensmitteln sicherzustellen, sondern auch die Gestaltung des Umfeldes, der Umwelt in ent­sprechender Weise zu bewerkstelligen, dass wir einen Lebensraum mit Lebensqualität haben.

Da kommen wir natürlich zum Thema Finanzen und zur Frage, wie das Regelwerk ausschauen soll. Zum Thema Finanzen: Es ist schon richtig, dass die ländliche Entwicklung mehr als Bauernpolitik umfasst (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ), aber es gibt auch mehr Möglichkeiten zur Finanzierung. Ich kann nicht verstehen, dass die Gemeinsame Agrarpolitik, dass die landwirtschaftlichen Gelder plötzlich zur Gänze die ländliche Entwicklung finanzieren sollten.

Es gibt die Regionalpolitik und viele Politikbereiche, die nicht den Geldfluss über Brüssel nehmen, sondern die wir direkt in Österreich regeln können. Nur ein Prozent der gesamten Budgets wird letztendlich für die agrarischen Belange zur Verfügung gestellt. Deswegen muss man schauen, wo man noch zusätzliche Finanzierungen finden kann.

Was den Inhalt betrifft, gibt es sicherlich an den Vorschlägen, die EU-Agrarkommissar Ciolos gemacht hat, momentan sicherlich sehr viel Kritik. Zu bürokratisch, wird gesagt, und das kann ich auch nachvollziehen. Wir haben auch inhaltlich einige Wünsche. Ich bin gegen dieses einzelbetriebliche Grünlandumbruchsverbot, gegen die Deckelung bei der Ausgleichszulage im Bergbauernbereich und will, dass natürlich auch die ökolo­gischen Leistungen, Umweltprogramm und Ähnliches in der Zukunft wieder finan­ziert werden können.

Es gibt noch einiges zu tun. Herr Minister, ich wünsche dir dafür alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)

21.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.31.03

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Jahr 2012 ist von großen Herausforderungen sowohl für die Landwirtschaft als auch für den Umweltbereich gekennzeichnet. Zentraler Politik­bereich ist dabei im Agrarbereich die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, die wir bereits seit zwei Jahren intensiv diskutieren. Österreich ist auf allen Ebenen vertreten, sowohl auf politischer als auch auf Expertenebene.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 246

Es sind die Legislativvorschläge da, es ist die finanzielle Vorschau da. Diese birgt einigen Sprengstoff für unsere Landwirtschaft in sich. Zum einen geht es nämlich darum, die Finanzmittel zu sichern. Österreich hat von Anfang an kritisiert, dass die Euro­päische Union von 2014 bis 2020 zwar in den meisten Rubriken das Budget erhöht, dass aber der Agrarsektor real verliert. Die EU hat eine Strategie 2020, nachhaltiges Wachstum. Dass jener Sektor, der in Österreich und in der Europäischen Union für Nachhaltigkeit steht, Geld gekürzt bekommen soll, ist für Österreich nicht akzeptabel. Das heißt, wir brauchen hier eine ordentliche finanzielle Ausgestaltung.

Die Position Österreichs ist klar, und, Herr Abgeordneter Pirklhuber, es ist doch wirklich eigentümlich, dass Sie einen Formalismus beklagen, dass Sie hier gern die österreichischen Positionen dick und fett angestrichen und so für Sie lesbar hätten. Ich meine, wenn das der Inhalt Ihrer Kritik ist, dann ist das wirklich lächerlich, denn es geht eindeutig darum, dass wir zu den zentralen Positionen Aussagen haben. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig, Sie sagen, wir sollten alle Parteien hören, und ich bitte Sie schon um Fairness. Wir haben eingeführt, dass wir vor jedem Agrar­ausschuss eine Aussprache zur Gemeinsamen Agrarpolitik machen, wo mich inter­essiert, wie die Positionen der einzelnen Parteien, nicht nur der Regierungs­parteien, sondern auch der Opposition sind. Es gibt immer wieder Expertengespräche, auch wenn es einen Wunsch Ihrerseits gibt. Hier ist also Transparenz angesagt, und auch ich habe großes Interesse daran, die Positionen zu hören.

Wir haben im Übrigen ja auch eine gemeinsame Position der österreichischen Bundesregierung zur Europapolitik und insbesondere zur Reform der Agrarpolitik.

Aber worum geht es? – Die Europäische Kommission will die Agrarpolitik ökologischer machen, Greening the Common Agricultural Policy, und in Wahrheit den Weg gehen, den wir in Österreich seit dem EU-Beitritt gehen, nämlich eine ökologische, nachhaltige Landwirtschaft in Einklang mit der Natur, dass wir eine bäuerliche Landwirtschaft erhalten, dass wir den Menschen leistbare Qualitätslebensmittel präsentieren können, dass gleichzeitig aber die Natur geschützt wird, Boden, Luft, Wasser als Lebens­grundlagen erhalten werden und dass die Landwirtschaft auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit der Forstwirtschaft Energie zur Verfügung stellt. Das sind unsere Grundsatzpositionen.

Dazu braucht es eine ordentliche finanzielle Ausgestaltung. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Diese ist nicht sichergestellt, denn es gibt in der ersten Säule eine finanzielle Dotierung, aber unsicher ist die zweite Säule, und diese ist das Herzstück der österreichi­schen Agrarpolitik. Da drinnen gibt es das Umweltprogramm, das Berg­bauern­programm und das Programm für den ländlichen Raum. Wir haben den länd­lichen Raum immer breiter gefasst als Landwirtschaft, nämlich in der Verzahnung der Sektoren Landwirtschaft, Tourismus, Gewerbe, Handel, Industrie. Und so wollen wir das auch weiter machen. Aber es droht hier eine Kürzung finanzieller Mittel. Wir kämpfen hier für eine ordnungsgemäße Ausstattung.

Unser Kritikpunkt am Kommissionsvorschlag ist, dass Greening, also eine Ökolo­gisierung, zwar positiv ist, aber so wie die Kriterien fürs Greening gestaltet sind, zieht das eine enorme Bürokratie nach sich. Die Kommission hat ihren Vorschlag selbst bewertet und hat im Rahmen des Impact Assessment herausgefunden, dass man 15 Prozent mehr Kosten für Bürokratie hätte. Und in Anbetracht knapper Budgets ist das ein Unding, wir lehnen das ab, und haben von der Kommission gefordert, da zu vereinfachen und zu entbürokratisieren, wie es auch der Wunsch der Bäuerinnen und Bauern ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 247

Die Milchquote ist abgeschafft, die Milchquote läuft aus, das ist altbekannt. Österreich ist jener Staat gewesen, der sich als Einziger noch für den Erhalt dieser Quote eingesetzt hat. Man muss akzeptieren, dass es da keine Zustimmung der Euro­päischen Union gibt. Im Übrigen haben wir derzeit die Milchquote und eine Über­lieferung dieser Milchquote, indem die Bauern 33 Millionen € Superabgabe zahlen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Aber für den alpinen Raum!) Das heißt, die Milchquote ist kein Schutz, in Wahrheit behindert sie. Daher ist das Auslaufen der Milchquote ein Mittel, um es neu aufzustellen. Das tun wir. Die Voraussetzung ist eine vertragliche Basis zwischen den Bauern und der Molkerei. Bei uns sind die Bauern in genossen­schaftlicher Hand, das heißt in der Hand der Bauern. Daher kann hier im Sinne einer bäuerlichen Landwirtschaft effektiver kooperiert werden. Da geht es um die Absiche­rung der Milchwirtschaft, nicht nur im flachen Land, sondern auch im alpinen Raum, und insgesamt um eine ordentliche Lebensmittelproduktion.

Des Weiteren: Im Klimaschutzbereich sind die Positionen klar. Ja, ich halte das Ergebnis von Durban für einen Durchbruch. Jahrelang haben sich China, die USA, Indien, Brasilien dagegen gewehrt, in ein Weltklimaschutzabkommen eingebunden zu werden. In der laufenden Kyoto-Periode haben diese Länder null Verpflichtungen. Und es ist uns, der Europäischen Union, in Durban gelungen, dass diese Staaten sich verpflichtet haben, bei einem zukünftig auszuarbeitenden Weltklimaschutzabkommen mit dabei zu sein. Das ist wichtig, denn mittlerweile sind China und die USA die größten Emittenten von Treibhausgasen, und wenn diese Staaten nicht mittun, dann ist Klimaschutz eine halbe Sache in der Welt, und dann verstehen die Menschen in Österreich nicht, warum wir und andere Klimaschutz machen, während die großen Emittenten keine Verpflichtungen haben. Das ist klar, und das ist auch Teil unserer Umweltpolitik, genauso wie wir Europa gestalten.

Ich habe das Selbstbestimmungsrecht in der Frage der Gentechnik eingebracht. Ich will, dass wir in Österreich selber entscheiden, was auf unseren Äckern und Feldern geschieht. Ich will mir nicht von Europa vorschreiben lassen, dass wir gentechnik­veränderte Pflanzen auf unseren Feldern haben. Und dieses Selbstbestimmungsrecht wurde dann von der Kommission übernommen. Die dänische Ratspräsidentschaft unterstützt unsere Idee. Große Staaten wie Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Spanien unterstützen diese allerdings nicht. Daher ist das eine sehr harte Diskussion und ein sehr harter Kampf, dass wir dieses Selbstbestimmungsrecht ab­sichern. Das ist nicht gewonnen, das steht auf des Messers Schneide. Aber wir wollen trotzdem gentechnikfrei bleiben, und dafür kämpfen wir genauso, wie wir keine Atom­kraft haben und jetzt nach dem Regierungsgipfel auch klar ist, dass wir frei werden von Atomstrom, von Graustromimporten – auch ein wichtiger Schritt, der die Glaubwürdig­keit Österreichs unterstützt, und konsequenter Ausbau der erneuerbaren Energie bis hin zur Energieautarkie.

Frau Abgeordnete Brunner, bleiben Sie bei der Wahrheit! Schwarze Sulm: Ich beziehungsweise mein Ministerium hat das Kraftwerksprojekt Schwarze Sulm abge­lehnt, ein negativer Bescheid, wir haben es abgelehnt. Der Oberste Gerichtshof hat gesagt, dass das Kraftwerksprojekt an der Schwarzen Sulm durchgeführt werden soll. Also unterstellen Sie mir nicht, dass ich hier nichts tue! (Abg. Mag. Brunner: Das habe ich nicht gesagt!) Unterstellen Sie mir das nicht! Aber es gibt einen Rechtsstaat, und in einem Rechtsstaat muss man oberstgerichtliche Entscheidungen respektieren. Dass wir kämpfen werden, dass wir uns einsetzen werden: ja, aber unterstellen Sie mir hier nicht andere Dinge.

Und beim UVP-Verfahren geht es bei der Mitbestimmung um die Bürgerrechte. Da ist es eindeutig so, dass im Genehmigungsverfahren die Bürgerrechte gewahrt sind und im Feststellungsverfahren jetzt die Europäische Union sagt, wir sollen das auch im


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 248

Feststellungsverfahren implementieren. Wir sind hier in einem Stellungnahmeverfahren und werden uns jedenfalls so einsetzen, dass wir einerseits die Wasserkraft nutzen und gleichzeitig auch die ökologischen Interessen, die Interessen des Natur- und Um­weltschutzes unter einen Hut bringen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Brunner zu Wort gemeldet. Sie kennen die GO-Bestim­mungen, Frau Abgeordnete. – Bitte.

 


21.38.49

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Der Herr Bundesminister hat jetzt gesagt, ich habe behauptet, dass er dieses Kraftwerk an der Schwarzen Sulm genehmigt hat. (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Nein, nein, das habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt, ich habe es abgelehnt!) Tatsächlich habe ich gesagt, dass jetzt der Bescheid  (Abg. Dr. Pirklhuber: Lassen Sie sie ausreden, das ist unverschämt!) Ich habe gesagt, dass nach der Entscheidung des Verfassungs­gerichtshofes jetzt der genehmigende Bescheid des Landeshauptmannes gültig ist und Sie als Oberbehörde die Möglichkeit hätten, diesen Bescheid aufzuheben. (Beifall bei den Grünen.)

21.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir werden uns auch über den Inhalt von tatsächlichen Berichtigungen beizeiten wieder einmal unterhalten müssen, aber ich lasse das jetzt durchgehen.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Sacher. – Bitte. (Abg. Riepl: Jetzt wird es wieder sachlich!)

 


21.39.43

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätztes Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren ZuhörerInnen und ZuseherInnen! Ein Wort noch zum ländlichen Raum. Wir Sozialdemokraten sagen in jedem Redebeitrag zur Agrarpolitik, wie wichtig uns der ländliche Raum ist. Dieser ist für uns mehr als nur bäuerliche Bevölkerung. Das wurde heute auch schon angesprochen.

Wenn Kollege Eßl schon im Ausschuss und auch hier wieder betont hat, dass das auch für die ÖVP so gilt, so nehmen wir das sehr gerne zur Kenntnis. Wir erwarten aber, dass den schönen Worten auch Taten folgen, was die Förderung des ländlichen Raumes betrifft.

Neben der Förderung des ländlichen Raumes sind es auch die großen Herausforde­rungen, die die EU-Agrarpolitik in Zukunft im Bereich von Umwelt, Natur und Wasser bewältigen muss. Auch darüber wurde heute schon gesprochen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Jede Minute kommen sieben Menschen wegen fehlendem oder verseuchtem Wasser ums Leben. Wasserqualität ist für uns daher sehr wichtig, ist also eine ganz wichtige Ressource. Aber auch in Europa ist der Zustand vieler Gewässer sehr bedauernswert.

Wir in Österreich sind hier natürlich gesegnet, aber dennoch dürfen wir auch unsere Probleme nicht übersehen. Und ich habe schon mehrmals darauf hingewiesen, Herr Bundesminister, auch in Anfragen, dass wir bezüglich Nitratbelastung auch unsere Sorgen und Probleme haben. Und wir erwarten uns von Ihnen, dass Sie auch diesbezüglich eine positive Agrarpolitik machen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 249

Ein wichtiger Punkt in diesem Bericht ist auch die Donaustrategie. Die Donau ist unser wichtigstes Gewässer als Wasserressource, als Verkehrsweg, als Siedlungsraum, vor allem aber auch, sehr geehrte Damen und Herren, im Sinne der Umwelt, im Sinne einer hervorragenden Wasserqualität an der Donau. Und ich möchte festhalten: Im Ausschuss habe ich Sie gefragt, wie es um die Bestimmungen für die Treibstoffe der Binnenschifffahrt steht. Ich habe mich mittlerweile beim Verkehrsministerium erkundigt. Wir sind hier einen Schritt voraus. Österreich hat die Verordnungen umgesetzt, und es wird bei uns wirklich nur mehr schwefelarmer Treibstoff verwendet, sodass wir diesbezüglich keine Sorgen mehr haben müssen.

In diesem Sinne hoffe ich auf eine positive Agrar- und Umweltpolitik in der Zukunft. (Beifall bei der SPÖ.)

21.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


21.42.26

Abgeordneter Peter Mayer (ÖVP): Frau Präsident! Geschätzter Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Zukunft der GAP wird uns heuer, 2012, in der Diskussion natürlich intensiv beschäftigen. Natürlich ist es auch mir ein Anliegen, über das Auslaufen der Milchquote zu diskutieren. Wir reden ja hier über angebrachte Nachfolgeregelungen.

Und da möchte ich schon einfordern, hier einen analytischen Blick in die Vergangen­heit zu machen. Wir hatten ja in den letzten fünf Jahren die Situation, dass die österreichische Quote ja gar nicht völlig genutzt, also praktisch unterliefert wurde, aber trotzdem ein schlechter Milchpreis auf dem Markt erzielt wurde. Jetzt ist es so, dass die Milchquote maßlos überliefert wird, aber trotzdem ein adäquater Preis auf dem Markt erlöst werden kann. Und das sollte uns doch zum Denken anregen.

Klar ist – mein Kollege Linder hat das ja auch immer wieder eingefordert –: Wir brauchen Möglichkeiten, damit alle Milcherzeuger, egal, ob groß oder klein, egal, aus welcher Region, Zugang zum Milchmarkt haben und dort eine Wertschöpfung erzielen können. Für mich sind starke Erzeugergemeinschaften und Genossenschaften in Bauernhand ein wichtiges Instrument auch für die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP.)

Die EU-Kommission schlägt ja die Möglichkeit zur Gründung von Branchen­organisa­tionen vor, damit Erzeuger, Produzenten und der Handel an einem Strang ziehen können. Für mich bedeutet das auch mehr Transparenz, damit man auch sieht, wer wann und wo welche Gewinne erzielt. Und das ist schließlich auch ein Betrag zu einer fairen Diskussion in diesem Bereich.

Meiner Überzeugung nach ist auch in Zukunft wichtig, dass wir marktregulierende Instrumente auch nach 2014 erhalten können. Es ist dringend erforderlich, dass wir Instrumente wie Interventionsankäufe, Exporterstattungen, aber auch einen Krisen­fonds für die Agrarmärkte zur Verfügung haben. Es geht darum, die extremen Preis­ausschläge nach oben und nach unten irgendwie glätten zu können, weil unsere Bauern auch in diesem Bereich Planungssicherheit brauchen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Nach oben ist für die Bauern kein Problem!)

Das Beibehalten der Zwei-Säulen-Struktur in der GAP ist ja auch diskutiert worden und ist zu begrüßen. Wir haben ja in Österreich den Schwerpunkt in der ländlichen Entwicklung, in der zweiten Säule, unter anderem auch bei der Investitionsförderung für unsere Betriebe, aber auch bei der Förderung für die Junglandwirte. Hier sind wir sehr erfolgreich. Auch ein EU-Vergleich bietet einen messbaren Parameter. Hier gibt es mehrere Daten. Wir haben einen der geringsten Strukturwandel im EU-Vergleich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 250

zum Beispiel mit Italien und Frankreich, und wir haben einen der höchsten Anteile an jungen Bauern im EU-Vergleich. Das stellt uns doch ein gutes Zeugnis für die österreichische Agrarpolitik aus, die wir bisher geleistet haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend möchte ich aber noch dem BZÖ zu seinem Agrarsprecher gratulieren. Ich glaube, es findet sich im ganzen Haus kein Abgeordneter, der Kraut und Rüben so erfolgreich vermischen kann. – Danke. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

21.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


21.45.36

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Erev Tov! Ich denke mir, es ist gerade für ein Binnenland notwendig, die Fischereipolitik Europas anzusprechen, weil wir da sehr glaubwürdig sind, weil wir absolut ohne Eigeninteressen darauf dringen können, dass es zum Beispiel Fort­schritte in der Frage der Meeresökologie gibt. Die Frage von nachhaltigen Fangmetho­den, die Frage der Ausweitung von Meeresschutzgebieten ist etwas, was wir viel glaubhafter vertreten können. Wenn wir das nicht tun, wenn auch alle anderen das nicht tun, dann werden spätestens im Jahr 2050 Meeresfische nur mehr für sehr wenige ein leistbares Luxusgut sein. (Beifall bei den Grünen.)

Zum Zweiten: Das, worauf wir als Binnenland natürlich auch dringen können, hat eine entwicklungspolitische Komponente. Diese Fischereipartnerschaftsabkommen, wie sie heißen, vor allem mit Ländern Afrikas, führen zwar durchaus dazu, dass Regierungen Afrikas Geld dafür bekommen, dass die EU davor fischen kann, aber es führt auch dazu, dass die einheimische Bevölkerung weniger Zugang zum Fisch hat. Das liegt vor allem daran, dass es einen immensen Anteil von Beifang gibt, und zwar bis zu 90 Prozent. Im Schnitt sind es 40 Prozent, die an Tieren, an Meeresbewohnern mitge­fischt werden, die nicht essbar sind, die in Europa keinen Markt haben, wie Haie, Schildkröten, Delphine und andere für uns kulinarisch unattraktive Fischarten. Aber diese anderen Fischarten, auch wenn sie in Österreich und Europa keinen Markt haben, wären doch für die Bevölkerung vor Ort ein ganz wichtiges Nahrungsmittel, und dieses enthalten wir ihnen vor.

Und das Dritte, was ich noch kurz ansprechen will, ist eine außenpolitische Kompo­nente der Fischereipolitik. Am Programm steht heuer auch der Abschluss eines neuen Fischereiabkommens mit Marokko. Das beinhaltet auch ein relativ großes Stück Fischereigründe vor der besetzten Westsahara. Wenn die EU dieses Fischereiabkom­men mit Marokko abschließen würde, würde das auch heißen, dass wir implizit die Besetzung der Westsahara durch die Marokkaner anerkennen. Das wäre im Wider­spruch zu der Politik der Vereinten Nationen, die da ein Referendum fordern. Und ich bin überzeugt, dass es auch in der europäischen Fischereipolitik nicht so sein darf, dass der Profit höher steht als die Interessen eines Volkes.

Der Herr Bundesminister hat sich im Ausschuss dazu bekannt und verpflichtet, auch diese Fragen mit nach Brüssel zu nehmen, in Europa anzusprechen. Und ich denke mir, das ist im Sinne der Entwicklungspolitik, der Ökologie, aber auch der Men­schenrechte eine durchaus gute und wichtige Rolle, die wir da spielen können, indem wir eine fortschrittliche und kritische Fischereipolitik betreiben. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

21.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schick­hofer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 251

21.48.18

Abgeordneter Mag. Michael Schickhofer (SPÖ): Die Ausgestaltung der gemein­samen Agrarpolitik ist von essentieller Bedeutung für alle Österreicherinnen und Österreicher, denn letztlich geht es um die Gesundheit der Menschen in Österreich, um ihre Versorgung mit qualitativ hochstehenden Produkten. Es geht um die Umwelt in Österreich und den Umweltschutz, weiters um die Erzeugung alternativer Energie­formen. Es geht letztlich um unseren Innovationsgeist im ländlichen Raum, darum, dass wir gemeinsam diesen ländlichen Raum weiterentwickeln, und es geht vor allem auch um die kleinen bäuerlichen Betriebe in Österreich. Und ich glaube, das sollte Anlass sein, dass sich nicht nur die Bundesregierung gemeinsam in Europa positioniert, sondern dass auch wir im Nationalrat gemeinsam an einem Strang ziehen.

Ich möchte aber auf eines auch noch eingehen, und das ist ein wichtiger Aspekt. Über 1 Milliarde € fließen von Brüssel im landwirtschaftlichen Bereich an uns zurück. Und ich glaube, es ist zentral, dass wir dieses Geld auch weiterhin abholen können. Da stimme ich absolut mit Ihnen überein, dass wir das in der zweiten Säule und für die ländliche Entwicklung brauchen. Und ich glaube, wir müssen auch alles daransetzen, dass der Weg des Euros zu den Bauern einfacher wird und dass er nicht zuerst nach Brüssel geht, über fünf Instanzen dann zu den Bauern kommt und noch vier Mal kontrolliert wird. Ich glaube, das ist nicht Sinn der Sache. Wichtig ist, dass unsere Bäuerinnen und Bauern im Interesse aller Menschen in Österreich produzieren können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. – Bitte.

 


21.50.01

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es wurde schon mehrfach erwähnt, dass uns der ländliche Raum ein besonders großes Anliegen ist und dass sich in der Debatte um die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2014 nicht nur die Frage nach einer fairen Förderung in der Landwirtschaft stellt, sondern auch jene, wie wir die Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raumes unterstützen können und vor allem auch aller darin lebenden und arbeitenden Menschen. Schließ­lich leben in Österreich fast zwei Drittel der Bevölkerung im ländlichen Raum.

Das EU-Agrarbudget sowie auch das EU-Regionalbudget müssen unter anderem dazu dienen, auch regionale Ungleichgewichte abzubauen. Die kleinräumige Struktur unse­res Landes und die damit auftretenden Problembereiche verlangen bei den Förderpro­grammen, vor allem der zweiten Säule, starke Berücksichtigung. Ausdünnung, Abwanderung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Chancengleichheit im ländlichen Raum sind nicht nur Schlagworte, sondern Dinge, die in die Diskussion um die Förder­würdigkeit einbezogen gehören.

Im „Programm der ländlichen Entwicklung 2007 bis 2013“ ist auch die Gleichstellung der Geschlechter als Wert der EU und als Voraussetzung zur Erreichung der EU-Ziele Wachstum, Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt festgeschrieben. Ich bin froh, dass es in meiner Region, im Pongau und im Lungau, dazu bereits wichtige Leader-Projekte gibt, die wir mit Hilfe von EU-Fördergeldern realisieren konnten, wie zum Beispiel die Förderung der Teilhabe von Frauen an politischen Entscheidungs­prozessen, Mentoring-Projekte, geschlechtersensible Berufsorientierung, Unterstüt­zung bei nicht traditioneller Berufsausbildung beziehungsweise Berufswahl und generationsübergreifendes Lernen von Jugendlichen und älteren Frauen zur Nutzung von Internet und Social Web. Vor allem im ländlichen Raum brauchen Frauen und Mädchen starke Unterstützung für bessere Lebens- und Einkommenschancen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 252

Ich möchte insgesamt zu Anträgen auf verschiedensten Ebenen ermutigen. Ich hoffe, dass viele Projekte innovativen und nachhaltigen Charakters mit EU-Fördermitteln für die Regionen umgesetzt werden können, denn schließlich tragen sie maßgeblich zur Verbesserung der Lebensqualität aller Menschen im ländlichen Raum bei. (Beifall bei der SPÖ.)

21.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 


21.52.26

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolle­ginnen und liebe Kollegen! Ich möchte ebenfalls zu dieser Jahresvorschau auf ein paar Punkte eingehen.

Zum ersten Punkt: Was das Thema Nuklearenergie betrifft, möchte ich erwähnen, dass vor wenigen Tagen ein sehr wichtiger Anti-Atom-Gipfel in Wien stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang möchte ich der Bundesregierung, insbesondere den Verantwortlichen, wie etwa dem Herrn Bundeskanzler, danken, denn dieser Gipfel hat ganz besonders wichtige Ziele festgelegt.

Ein Ziel, zu dem wir uns gemeinsam verpflichtet haben, ist, dass ab dem Jahr 2015 kein Atomstrom importiert wird. Ich denke, dass dieser Punkt sehr wichtig ist und dass wir auch danach trachten, die erneuerbaren Energien auszubauen. Dies müsste nicht nur ein Thema bei uns in Österreich sein, sondern wir müssen erreichen, dass dieses Thema beziehungsweise dieses Ziel auch von anderen europäischen Ländern übernommen wird.

Meine Damen und Herren, beim zweiten Punkt, der bereits angeführt wurde, geht es um die Gemeinsame Agrarpolitik, insbesondere um den ländlichen Raum. Der ländliche Raum bedeutet für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht nur die Bereiche Landwirtschaft und Bauern, sondern für uns ist der ländliche Raum mehr. Es geht darum, dass wir für die Bevölkerung im ländlichen Raum Maßnahmen setzen, damit es in Zukunft interessanter wird, im ländlichen Raum zu leben.

Es darf nicht sein, dass ganz wichtige Bereiche in der Infrastruktur zusammen­geschnitten werden, dass Gerichte geschlossen werden, dass Polizeiinspektionen geschlossen werden, dass der öffentliche Verkehr eingeschränkt wird. Ich meine, wir müssen das Gegenteil betreiben: dass es wieder interessant ist, im ländlichen Raum zu leben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schön­pass. – Bitte.

 


21.54.29

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der vorliegende Bericht des Landwirtschaftsministeriums betreffend Jahresvor­schau auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2012 von ganz besonderer Bedeutung ist.

Tatsache ist, dass in diesem Zeitraum die entscheidende Phase der Verhandlungen zur GAP-Reform nach 2013 auf EU-Ebene stattfindet.

Im Übrigen sind wir Sozialdemokraten der Meinung, dass die Förderungen auf die Bedürfnisse des ländlichen Raumes auszurichten und die Maßnahmen stärker auf die regionalen Gegebenheiten und alle Programme der zweiten Säule stärker für kleine


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 253

und mittlere Unternehmen außerhalb der Landwirtschaft zu öffnen sind. Zusätzlich ist eine Mindestdotierung für die Priorität „Förderung der sozialen Eingliederung“ fest­zuschreiben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ein gemeinsames Vorgehen der österreichischen Bundesregierung und des österreichischen Parlaments zur Durchsetzung unserer nationalen Zielsetzungen im Rahmen des Europäischen Parlaments wird für das Ergebnis enorm wichtig sein. Darum ersuche ich Sie alle. (Beifall bei der SPÖ.)

21.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.

21.56.15

 


Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Geschätzter Herr Bundesminister! Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Wir diskutieren heute hier die Jahresvorschau, und es ist – so wie es auch bei den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur GAP-Reform ist – sehr ernüchternd, dass mit keiner Silbe erwähnt wird, wie wir den Preis für die agrarischen Produkte der Bauern wieder in die Höhe bekommen, damit sie einen angemessenen Preis für ihre Produkte bekommen. Immer geht es nur um Förderungen, um Ausgleichszahlungen und um Umschichtungen. Dabei wissen wir ganz genau, dass dieses System eine absolute Abhängigkeit der Bauern von der Agrarpolitik schafft. Wir wünschen uns, dass der Preis für landwirtschaftliche Produkte in den Mittelpunkt der Agrarpolitik gestellt wird. Bei dieser Jahresvorschau ist davon nichts zu merken. (Beifall bei der FPÖ.)

Unabhängig davon, wie all die Umschichtungen bei der zukünftigen GAP-Reform ausgehen werden, ist festzustellen, dass die einzige Umschichtung, die seit Jahr­zehnten gleich geblieben ist, die Umschichtung vom Lebensministerium zu den Unterorganisationen des Bauernbundes, zur Vorfeldorganisation, zum Ökosozialen Forum ist. Dorthin funktioniert die Umschichtung seit Jahrzehnten – aber nicht bei den Bauern! Daher werden wir diesen Bericht mit Entschiedenheit ablehnen.

Ich frage den Herrn Kollegen Pirklhuber und die Frau Abgeordnete Brunner, was sie sich denn erwartet haben vom Landwirtschaftsminister. Was haben Sie sich denn erwartet? – Er hat in jedem Ausschuss über die GAP-Reform geredet, und zwar genau zwei Minuten, und hat gesagt: Momentan wissen wir nichts Konkretes! Und das war‘s dann.

Wenn wir etwas erfahren haben, dann kam das von anderen Stellen, vielleicht von seinen vielen verschlissenen Pressesprechern. Von niemand anderem haben wir etwas erfahren. Und das ist sehr, sehr bedenklich.

Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, der in dieser Jahresvorschau genau beleuchtet wird, und zwar auf den Bürokratieabbau. – Es soll alles praxistauglicher und einfacher werden.

Ich bin heute hier – ich betrachte das als historischen Tag – und setze mich für jemanden ein, der nicht der FPÖ nahesteht, sondern der ÖVP und dem Bauernbund, und zwar für den niederösterreichischen Abgeordneten Anton Kasser. Der wird vielleicht vielen von Ihnen hier herinnen nichts sagen, aber dieser Abgeordnete sitzt im Niederösterreichischen Landtag. Er ist ausgesprochen mutig. Ich bedauere es zutiefst, dass der Abgeordnete Schultes, der Präsident der Landwirtschaftskammer, nicht mehr da ist. (Abg. Amon weist mit einer Handbewegung den Redner auf Abgeordneten Ing. Schultes hin, der neben der Regierungsbank steht.) Ah, er ist hier! Dann entschuldige ich mich.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 254

Ich habe hier die Resolution des Niederösterreichischen Bauernbundes, Bezirksgruppe Waidhofen an der Ybbs, Obmann Anton Kasser, Landtagsabgeordneter.

Bis jetzt ist es immer so gewesen, dass die Freiheitlichen beziehungsweise alle Oppositionsparteien massiv von der Regierung kritisiert worden sind mit den Worten: Ihr dramatisiert alles, das mit den AMA-Kontrollen stimmt ja gar nicht!

Mit dieser Resolution kommt der Beleg, dass wir eigentlich recht haben. Ich werde aus dieser Resolution des Bezirksbauernrates nur kurz zitieren.

Im Übrigen haben wir heute eine Anfrage eingebracht, die genau auf diese Resolution Bezug nimmt und wo wir vom Minister im Grunde genommen erwarten, dass er einmal Stellung bezieht.

Der niederösterreichische Landtagsabgeordnete Anton Kasser, den wir vollinhaltlich unterstützen, schreibt:

„Die Anzahl der AMA-Kontrollen ist wieder auf ein erträgliches Ausmaß zu reduzieren.“

Das kommt nicht von den Freiheitlichen, sondern das kommt von einem nieder­österreichischen ÖVP-Abgeordneten.

Weiters heißt es hier:

„Die Detaillauslegung der Sachverhalte durch die einzelnen Kontrollore ist sehr unterschiedlich. Die fachliche Kompetenz der Kontrollorgane ist“ inakzeptabel. Die Flächenkontrollen sind nicht objektiv und werden von zu Hause am Schreibtisch ausgeführt.

Das schreibt der niederösterreichische Abgeordnete Kasser in seiner Resolution. Die hat er auf seiner Homepage „www.toni-kasser.at“ veröffentlicht. Dort sind auch all die Zeitungsartikel, die er zu diesem Bereich gemacht hat, zu finden. (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht aber noch weiter.

Die elektronischen Prüfberichte, die von der AMA zugestellt werden, sind nicht nachvollziehbar und unübersichtlich.

Das ist kein Vorwurf von uns Freiheitlichen, sondern ein Vorwurf von einem nieder­österreichischen Bauernbund-Obmann, und zwar an euch, an den Landwirtschafts­minister, an den ÖVP-Abgeordneten vom Bauernbund.

Des Weiteren heißt es hier:

Den Landwirten ist der Sanktionskatalog nicht bekannt. Er ist niemandem bekannt. Niemandem!

Wir haben immer eine Offenlegung des Sanktionskataloges für Landwirte gefordert und fordern sie weiterhin. (Beifall bei der FPÖ.)

Und weiters lese ich hier:

Die Toleranzen sind zu gering. Die Sanktionen nehmen existenzgefährdende Ausmaße an.

Das ist keine Dramatisierung von freiheitlichen, von grünen oder von BZÖ-Abgeord­neten, sondern von Bauernbund-Abgeordneten!

Was schreibt Herr Kasser noch?

„Es ist inakzeptabel, dass diese besseren Unterlagen für eine Flächennutzungs­verfolgung bis zum Verpflichtungsbeginn zurück (meist 2007)  verwendet werden.“

Und Kasser schreibt weiter:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 255

Landwirten wird von vornherein eine generelle Kriminalisierung durch die AMA unter­stellt.

Also nicht wir Freiheitliche sind es, sondern Bauernbund-Abgeordnete, die euch hier im Nationalrat den Vorwurf machen, dass ein Saustall bei der AMA herrscht, dass die AMA-Kontrollore außer Rand und Band sind – das, was wir euch schon seit Jahren vorwerfen! (Beifall bei der FPÖ.)

Und jetzt kommt der Schlusssatz dieser Resolution:

„Die erhobenen Forderungen“ – das schreibt Anton Kasser, ÖVP-Bauernbund-Abge­ordneter im Niederösterreichischen Landtag! – „stellen bei weitem noch keine voll­zählige Aufzählung der Probleme in der AMA-Kontrollabwicklung dar, es wurden die wesentlichsten Bereiche angeführt.“

Und jetzt kommt’s:

„Die politische Tragweite der Verhältnisse ist enorm. In sehr vielen Gesprächen wird seitens der betroffenen Landwirte ein entschiedenes Einschreiten des Bauernbundes, bei sonstigem Vertrauensverlust, gefordert.“

Das sagt einer eurer Abgeordneten!

Es stimmt mich sehr zuversichtlich, dass endlich einmal jemand im Bauernbund aufwacht, der an der Basis tätig ist und der die Probleme erkennt, die ihr seit Jahr und Tag verleugnet!

Ein kurzes Zitat noch aus einem Zeitungsartikel, den Kasser auch auf seiner Home­page „www.toni-kasser.at“ veröffentlicht hat. Er schreibt:

„Um einen Gesprächstermin bei Minister Berlakovich wird derzeit verhandelt.“

Das stimmt uns wieder zuversichtlich. Wir bekommen ja auch keine Termine. Aber wenn einmal ein Abgeordneter um einen Termin beim eigenen Minister in Sachen Landwirtschaft verhandeln muss, dann ist das besonders bedenklich und eigentlich sehr, sehr traurig.

Wir lehnen diese Jahresvorschau ab und verlangen ein entschiedenes Handeln und vor allem ein Vorgehen gegen diese Schikanen, die die AMA den Bauern aufbürdet. (Beifall bei der FPÖ.)

22.02

22.02.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Jannach, auch Sie ermahne ich!

Ich möchte Sie wirklich alle bitten, die Usancen zu wahren und bestimmte Wörter nicht zu verwenden, weswegen ich auch Sie ermahne. Das Wort „Sauerei“ möchte ich in diesem Saal in Zukunft nicht mehr hören. (Ruf bei der FPÖ: „Saustall“ hat er gesagt!)

Meine Herren, wollen Sie jetzt in den Abendstunden noch schnell einen Ordnungsruf? (Zwischenruf des Abg. Mayerhofer.)

Herr Abgeordneter Mayerhofer, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf.

*****

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte.

 


22.03.15

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Manche wissen halt nicht, was sich auch in einer Landwirtschaftsdebatte nicht gehört.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 256

Herr Landwirtschaftsminister, Sie haben hier die Bemerkung gemacht, dass die sozialdemokratische Fraktion sehr engagiert in dieser Debatte mitdiskutiert hat, und ich nehme das – und ich bitte auch Sie, das so zu nehmen – als ein Zeichen dafür, dass wir uns wirklich gerne einbringen möchten in die österreichische Positionierung für 2014 bis 2020. Das ist aber unserer Meinung nach noch etwas zu wenig! Wenn ich mir anschaue  (Zwischenruf des Abg. Kopf.) Herr Klubobmann, meinten Sie mich oder uns als „Drohung“, wenn wir uns in die GAP einschalten? (Abg. Kopf: Mit wem reden Sie?) Na, was jetzt? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kopf.) Herr Klubobmann, ich denke, Sie haben etwas anderes gemeint. Aber ich kenne Sie!

Herr Bundesminister, Sie haben sicherlich auch schon die Prüfergebnisse des Euro­päischen Rechnungshofes zur GAP in Händen. Es macht mich schon sehr stutzig, dass der Europäische Gerichtshof feststellt, dass man für die Direktzahlungen an die Landwirte in dem Kommissionsvorschlag keine Ziele formuliert hat, dass man dort keine Überlegungen hat, wie denn die Ziele erreicht und kontrolliert werden können, dass man auch im Hinblick auf die Entwicklung des ländliches Raumes keine Ziele formuliert hat und auch keine Maßnahmen vorgeschlagen hat und dass Sie den ländlichen Raum unterstützen sollten und veranlassen sollten, dass die Beihilfen – wortwörtlich – dorthin kommen, wo sie am dringendsten benötigt werden.

Das ist eine ganz, ganz wesentliche Kritik des Europäischen Rechnungshofes, die wir in unsere österreichische Stellungnahme mit hineinnehmen müssen. Herr Bundes­minister, darum würde ich Sie wirklich bitten.

Das Expertenhearing zur Gemeinsamen Agrarpolitik wurde abgesagt. Daran tragen nicht Sie die Schuld. Aber das ist dringend nachzuholen.

Zum „Milchgipfel“ oder zur „Milch-Debatte“ möchte ich auch etwas sagen: Wir müssen uns endlich mit den Milchbauern zusammensetzen, und zwar auch mit jenen, die nicht dem Bauernbund angehören, nämlich mit der IG-Milch. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Pirklhuber.) Wir müssen endlich einmal kontrollieren, ob es wirklich so ist, dass die Genossenschaften in Bauernhand sind – ich höre anderes –, denn das ist für die Milchbauern in Zukunft eine ganz wesentliche Frage. Das sollten wir alle gemein­sam diskutieren. Da geht es um etwas mehr als nur um Bauernbund-Philo­sophien.

Ein Wort auch zum Rückverweisungsantrag des Herrn Kollegen Pirklhuber: Warum hast du deine Kritik nicht im Ausschuss vorgebracht? Da hätten wir darüber reden können, was wir damit machen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.06

22.06.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird keines gewünscht.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten Pirklhuber, Tagesordnungspunkt 21 – das ist der Bericht III-303 der Beilagen – an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft rückzuverweisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Der Antrag findet nicht die Mehrheit und ist damit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, den vorliegenden Bericht III-303 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 257

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Aus­schusses für Land- und Forstwirtschaft, dem Abschluss des Staatsvertrages: Überein­kommen über das Europäische Forstinstitut; Annahme der deutschen und franzö­sischen Sprachfassung, in 1673 der Beilagen, gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, denn ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

22.08.2823. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1689 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung der äußeren Rechts­verhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft geändert wird (1748 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


22.09.00

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Wenn es darum geht, dass der Staat die Regeln für die Beziehungen zu einer religiösen Vereinigung im Allgemeinen aufstellt, so ist darauf zu achten, dass sich der Staat nicht in die Sachen des Glaubens selbst einmischt.

Im Vorfeld zur Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erreichten die Klubs des Nationalrates entsprechende Schreiben und Anregungen seitens der liberalen Juden in Österreich, zusammengefasst in einer Vereinigung, in einer progressiven Bewegung, nämlich „Or Chadasch“. – Ich hoffe, ich spreche das richtig aus.

Es wurde in diesem Zusammenhang auch ein Gutachten des renommierten Kirchen­rechtlers, des Doyens des Kirchenrechts in Österreich, an der Universität Wien vorgelegt, wo es zum Beispiel heißt – ich möchte nur ganz kurz einige Passagen aus der Zusammenfassung zitieren –:

„Die in den Erläuterungen zum Entwurf angesprochene Alternative der Konstituierung als eingetragene Bekenntnisgemeinschaft ist nicht nur unzumutbar, sondern schlicht verfassungswidrig. Sie würde bedeuten, dass liberale Juden, die bisher Mitglieder der Israelitischen Religionsgesellschaft waren, nunmehr in vieler Hinsicht diskriminiert wären.“ – Das sagt der renommierte Kirchenrechtler.

Viel schärfer formulierte es am Tag des Unterrichtsausschusses, am 16. April, Walter Homolka aus der Bundesrepublik Deutschland, ein liberaler Rabbiner und gleichzeitig Rektor des Abraham-Geiger-Kollegs für Rabbiner-Ausbildung an der Universität Potsdam in der Zeitung der „Standard“ unter der Überschrift „Ein Intoleranzedikt für Österreichs Judentum“. Ich zitiere aus diesem Zeitungsartikel:

„Die Religionsfreiheit der verschiedenen Bekenntnisrichtungen würde wesentlich beein­trächtigt und in das Belieben einer Richtung – der Orthodoxie – gestellt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 258

Man fragt sich, was die Abgeordneten des Nationalrats verbrochen haben, dass ihnen durch Bundesministerin Claudia Schmied eine solch offensichtliche Missgeburt unterbreitet wird.“

Dann heißt es: „Der grundsätzliche Irrtum des Gesetzentwurfs liegt in der Annahme, beim Judentum handele es sich um eine einheitliche Religionsgemeinschaft.“

Homolka verweist auch darauf, dass in der Bundesrepublik Deutschland diese Rechts­verhältnisse so geregelt sind, dass sich der Zentralrat der Juden als „Zusam­menschluss liberaler, konservativer und orthodoxer Gemeinden und Landesverbände“ versteht – mit verschiedenen Details, die es noch dazu gibt.

Und er schließt: „Es wäre kein schöner Ausblick für Österreich, wenn Claudia Schmieds Edikt der Intoleranz wirklich Gesetz werden würde.“

Mit dieser Information ausgestattet, waren wir Abgeordnete im Unterrichtsausschuss, und es wurde dort ein Abänderungsantrag aller fünf Parteien gefasst, über Initiative der Grünen, die gemeint haben, diese Änderung entspreche dem, was ursprünglich im Regierungsvorschlag, in der ursprünglichen Regierungsvorlage drinnen war, und das sei etwas, was auch das liberale Judentum in Österreich entsprechend befriedigen würde.

Der Inhalt dieses Abänderungsantrages war, dass darauf geachtet wird, dass die angemessene Vertretung sämtlicher Strömungen und Traditionen im Judentum in Österreich in diesem Gesetz von den Vertretern der Religionsgesellschaft beachtet werden soll.

Nunmehr hat die Bewegung für progressives Judentum, Wien, Or Chadasch, an uns – ich glaube, auch an andere Parlamentarier – heute folgendes Schreiben gerichtet:

„Am 16. April hat sich der Unterrichtsausschuss des Nationalrats mit dem Gesetz­entwurf beschäftigt, der das Israelitengesetz von 1890 ersetzen soll. Es ist zu würdigen, dass alle Parteien einen Änderungsvorschlag verabschiedet haben, der der Israelitischen Religionsgesellschaft die angemessene Vertretung aller Traditionen auferlegen soll. Man hofft, damit Bedenken auszuräumen, dass das Gesetz in Zukunft einzelne Gruppen benachteiligen wird.

Allerdings würde die vorgenommene Anpassung zu keinem wirksamen Schutz des liberalen Judentums führen. Der Begriff der“ – Zitat – „,angemessenen Vertretung‘“ – Zitatende – „bleibt undefiniert und es wird lediglich auf die von der Religionsgesell­schaft anerkannten Traditionen abgestellt. Vielmehr sollte man deutlich machen, dass es um die innerhalb des Judentums bestehenden Traditionen geht, ausdrücklich also auch der liberalen Strömung.

Der aktuell im parlamentarischen Verfahren befindliche Gesetzentwurf würde die liberale Strömung des Judentums an der Bildung einer eigenen Kultusgemeinde hindern,  Durch die Gesetzesnovelle würden wir somit in unserer freien Religions­ausübung gehindert.“

Und: „Sie würden die Belange der evangelischen oder der altkatholischen Kirche auch nicht dem Erzbistum Wien übertragen.“ – Nur als plastischer Vergleich.

„Insofern appellieren wir an die im Nationalrat vertretenen Parteien, mit der Verab­schiedung dieses Gesetzes zu warten“.

Das ist eine ernste Sache, und wir wollen da nicht wirklich schnell und rasch darüber hinweggehen, weil wir nicht sehenden Auges in die Problematik von Verfassungs­gerichts­hofbeschwerden und -erkenntnissen gehen wollen und unter Umständen den


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 259

Weg, dass wir heute ein Gesetz verabschieden, das unter Umständen unter dem Gesichtspunkt der Verfassungswidrigkeit angefochten und aufgehoben wird.

Wir waren im Übrigen auch darüber erstaunt, dass es derartige Eile gegeben hat, dieses Gesetz überhaupt in den Ausschuss zu bringen. Wir sind von der Kultusge­meinde angeschrieben worden, dass eine Beschlussfassung im regulär vereinbarten Unterrichtsausschuss, der im Juni stattgefunden hätte, insbesondere auf die Wahl­vorbereitungen, die im Herbst im Rahmen der Kultusgemeinden dann stattfinden soll­ten, unter Umständen Einfluss haben sollte. Alle Fraktionen waren sich daraufhin selbst­verständlich darin einig, im Unterrichtsausschuss im Einvernehmen eine Vorverlegung dieses Tagesordnungspunktes vorzunehmen.

Wir haben bereits im Ausschuss selbst darauf hingewiesen, dass der Begriff „ange­messen“ ein sehr differenzierter Begriff ist, dass er kein exakter Begriff ist und dass genau dann, wenn es um Grundrechte geht, wie zum Beispiel das Grundrecht auf freie Religionsausübung, Vorsicht geboten ist.

Ich stelle daher, um ausreichend Möglichkeit zu geben, zu diesem Tagesordnungs­punkt, zu diesem wichtigen Gesetz auch noch Experten zu hören, das Ganze hier einem Hearing zu unterziehen, einen Rückverweisungsantrag, einen Antrag gemäß § 53 Abs. 6 GOG des Nationalrats, diesen Verhandlungsgegenstand an den Unterrichtsausschuss rückzuverweisen. Sollte das nicht geschehen können, sehen wir uns nicht in der Lage, der Novellierung zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

22.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Rückverweisungsantrag wurde mündlich gestellt und wird zur Abstimmung gebracht werden.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


22.16.27

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bildungsministerin! Geschätzte Vertreterinnen und Vertreter der jüdischen Gemein­schaft! Wenn man tatsächlich davon ausgehen könnte, dass man wichtige Bereiche übersehen oder nicht berücksichtigt hat, dann könnte man diesem Rückver­weisungs­antrag der freiheitlichen Fraktion zustimmen, die am Montag noch ganz anders argu­men­tiert hat. Aber die Herausforderung an die Neufassung des Israelitengesetzes war, die Rechte der Juden in Österreich stärker zu verankern und ein veraltetes, aus dem Jahr 1890 stammendes Gesetz aufzuheben.

Für uns als Gesetzgeber war es eine Herausforderung, nach Möglichkeit ein Gesetz für die gesamte jüdische Gemeinschaft zu schaffen. Es hätte unter Umständen die Gefahr bestanden, dass kleinere Gruppen unter der österreichisch-jüdischen Gemeinschaft einem Diktat einer stärkeren Gemeinde ausgesetzt sein könnten.

Durch einen im Ausschuss eingebrachten Abänderungsantrag wird aus unserer Sicht zusätzlich sichergestellt, dass sich das österreichische Judentum nicht zwangsläufig auf die Orthodoxie beschränkt. Ich weiß, dass der vom Kollegen Walser eingebrachte Vorschlag, der im Ausschuss einstimmig angenommen wurde, die liberale Gemeinde Or Chadasch nicht vollständig zufriedenstellt.

Ich möchte daher ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei der Novelle zu diesem Gesetz neben vielen anderen Bereichen auch darauf geachtet wurde, wie der Pluralismus in Österreich gewährleistet werden kann.

Die im Ausschuss eingeführte Ziffer 11 zum § 3 geht von einer pluralistischen Aus­richtung der israelitischen Religionsgemeinschaft aus, ohne dabei jedoch – und das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 260

möchte ich besonders betonen – ihr verbürgtes Selbstbestimmungsrecht zu be­schnei­den.

Ich habe im Rahmen der Debatte zu diesem Gesetz miterlebt, wie groß die Span­nungen zwischen liberalen und orthodoxen Juden sind, aber kein Gesetz vermag und soll dieses Problem lösen. Es ist auch nicht Aufgabe des Staates, unmittelbar in die Religionen einzugreifen.

Der berechtigten Forderung, dass keine jüdische Gruppierung durch staatliches Recht diskriminiert wird, kommt der heutige Gesetzentwurf nach.

Der religiös/weltanschaulich neutrale Staat hat sich jeder Beurteilung nach theologi­schen Kriterien zu enthalten.

Ziel war es, dem Grundrecht auf Religionsfreiheit gerecht zu werden und die staatliche Neutralität gegenüber den Bekenntnissen herzustellen. Dieses Ziel erfüllt dieses Gesetz.

Es freut mich, dass die Novelle zum Israelitengesetz die Zustimmung von vier von fünf Fraktionen hier im Hause erhält. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abgeordneten Dr. Walser und Ursula Haubner.)

22.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Amon gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.19.41

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich denke, es ist gut, dass wir heute dieses neue Israelitengesetz beschließen. Mein Vorredner hat darauf hingewiesen, dass das Gesetz seit 1890 besteht, und wahrscheinlich war es seit 1958 in wesent­lichen Teilen verfassungswidrig. Daher ist es höchst an der Zeit, diese Novelle und diese Beschlüsse vorzunehmen.

Es gab auch eine intensive Diskussion davor, und die Vorlage wurde gerade vonseiten des Unterrichtsressorts und des zuständigen Kultusamtes mit großer Sorgfalt vorbereitet. Ich glaube daher, dass heute einer Beschlussfassung, insbesondere auch aufgrund der Abänderung, die wir im Unterrichtsausschuss vorgenommen haben, nichts entgegensteht. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es ist, denke ich – und ich darf sie herzlich begrüßen –, den beiden Präsidenten Muzicant und Deutsch zu danken, dass sie dieser Abänderung auch ausdrücklich namens der Kultusgemeinde die Zustimmung gegeben haben, die sich in Ziffer 11 des § 3 im zweiten Abschnitt wiederfindet und die pluralistische Ausrichtung der Kultusgemeinschaft ausdrücklich betont, ohne dabei – und das ist, denke ich, ent­scheidend, und das haben wir immer bedacht, wenn es um die Regelung von Glaubensgemeinschaften ging – in irgendeiner Art und Weise in das grundrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht von Religionsgemeinschaften einzugreifen. Das ist keine Frage, die der Staat zu klären hat, das haben die Religions- und Glaubens­gemeinschaften in ihrem Innenverhältnis zu lösen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Novelle nimmt natürlich Rücksicht auf eine in der gesamten Struktur moderner gewordene Gesellschaft, sie nimmt Rücksicht auf das Selbstbestimmungsrecht etwa im Hinblick darauf, zu beurteilen, was eine konfessionelle Schule ist und was nicht, auf die Frage, wer auf dem Friedhof der Kultusgemeinde bestattet werden darf und wer nicht. Es geht um eine Fülle von Fragen im inneren Rechtsverhältnis, Kranken­seelsorge, Recht auf Beachtung von Speisevorschriften, rituelle Tauchbäder, Amts-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 261

verschwiegenheit für Rabbiner und Ähnliches, aber etwa auch um Fragen der Ab­berufung von Amtsträgern.

Damit wird dieses Gesetz den Anforderungen der Zeit gerecht. Und ich bin froh, dass, so wie sich das jetzt abzeichnet, jedenfalls vier Parteien im Hohen Haus diesem Gesetz die Zustimmung geben werden – im Ausschuss waren es noch alle fünf. Auch der Abänderung haben alle fünf Parteien die Zustimmung gegeben. Aber nehmen wir zur Kenntnis, dass nun eine Partei für eine Rückverweisung eintritt. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

22.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Walser gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.23.04

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es ist eine sehr sensible Materie, mit der wir hier befasst sind, und es war ein intensives Ringen um ein Gesetz, das möglichst alle Teile zufriedenstellen soll. Dass nun niemand hundertprozentig glücklich ist mit diesem Gesetz, deutet zumindest darauf hin, dass der Kompromiss vielleicht auch nicht gar so schlecht sein kann; das muss aber nicht so sein.

Wir tun gut daran, wenn wir an die angemessene Vertretung aller Strömungen denken und daran, dass die verschiedenen Organisationen innerhalb der österreichischen Juden, die es gibt, oft nur sehr kleine Gruppen sind.

Wir tun gut daran, daran zu denken, warum diese Gruppen so klein sind. Es hat in der Zwischenkriegszeit noch etwa 200 000 österreichische Juden oder jüdische Öster­reicher gegeben. Durch das wohl ungeheuerlichste Verbrechen, das auch auf dem Boden unseres Staates stattgefunden hat, ist diese Zahl bis Kriegsende gegen null gesunken. 65 000 österreichische Juden wurden ermordet. Viele mussten das Land verlassen, um überleben zu können. Und nur ganz wenigen ist es gelungen, in geschützten Ehen oder als U-Boot in Österreich zu überleben.

Das hat viele Probleme bereitet und bereitet uns bis heute viele Probleme, weil es kleineren Organisationen eben nicht möglich ist, sich als Kultusgemeinde, ja nicht einmal als Religionsgemeinschaft anerkennen zu lassen.

Es war ein Klima des Antisemitismus, das es in der damaligen Zeit in Österreich gegeben hat. Aber zumindest heute wurde – das ist, glaube ich, ein Zufall, auf den man schon hinweisen darf – ein positives Signal aus Wien dahin gehend ausgesendet, dass der Dr.-Karl-Lueger-Ring heute umbenannt worden ist, und zwar bewusst mit dem Hinweis auf die antisemitischen Äußerungen dieses Bürgermeisters, der ansonsten ja durch durchaus große Leistungen hervorgetreten ist. Aber ein derart unerträgliches antisemitisches Gehabe, diesen Skandal, mit dem ein Karl Lueger damals Politik gemacht hat, so etwas darf es in Österreich nicht mehr geben. Und ich glaube, wir sind hier auf dem richtigen Weg dazu. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Seit Montag hat sich legistisch nichts mehr verändert. Am Montag waren wir noch fünf Parteien, die gesagt haben, die Formulierung, die in der ursprünglichen Minister­ratsvorlage drin war, ist ausreichend, um den Willen des Gesetzgebers auszudrücken, dass auch in der künftigen Israelitischen Religionsgesellschaft, in der künftigen Israeli­tischen Kultusgemeinde Wien alle bestehenden Traditionen vertreten sein sollen. Das ist kein Blankoscheck für irgendjemanden, wie das behauptet worden ist, und es ist auch keine Tendenz in Richtung Verkirchlichung, wie das behauptet worden ist, sondern es ist aufgrund der gegebenen Möglichkeiten jene Formulierung und jene


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 262

Lösung, die künftig, wie ich meine, angemessen die Vertretung auch der liberalen Juden in der IKG und in der IRG gewährleisten soll.

Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, und das ist mir wichtig, dass wir künftig von dieser pluralistischen – beide Vorredner haben das gesagt – Ausrichtung der IRG ausgehen, und ich möchte auch festhalten, dass das verbürgte Selbst­bestimmungsrecht in keinster Weise rechtswidrig beschnitten werden kann.

Wir haben nicht alle unsere Vorstellungen durchgebracht, Gesetze sind nun einmal Kompromisse, aber ich glaube, viele der Befürchtungen, speziell von Or Chadasch, können entkräftet werden, wenn man etwa daran denkt, dass Or Chadasch schon in den neunziger Jahren mit der IKG Abmachungen getroffen hat, dass es seit den neun­ziger Jahren Unterstützung für Or Chadasch durch die IKG gibt, dass die IKG natürlich Or Chadasch, wenn vielleicht auch nicht alle Mitglieder von Or Chadasch, als Juden und als jüdische Einrichtung anerkennt. Es steht da beispielsweise in dieser Erklärung: als jüdisch und loyal zur IKG versteht.

Durch dieses neue Gesetz ist gewährleistet, dass es auch künftig ein positives Zusam­menwirken aller sich als jüdisch verstehenden Menschen in Österreich gibt. Es kann und darf nicht Aufgabe des Staates sein, zu definieren, wer Jude ist, wer Jüdin ist und wer nicht. Das kann der Staat nicht, das soll der Staat nicht und das macht der Staat durch diese Regelung auch nicht.

Ich darf auch noch auf einen Umstand hinweisen, der mir sehr wichtig ist: § 54 des Statuts der IKG – das ist nicht nur ein privates Statut, sondern es wurde per Bescheid vom BMUKK genehmigt und bestätigt. Und dort wird die freie Betätigung der religiösen Überzeugung zugesichert, und es wird expressis verbis darauf hingewiesen, dass durch die Kultusgemeinde und ihre Organe diese freie Betätigung der religiösen Überzeugung nicht behindert werden darf. Das ist aus unserer Sicht ausreichend.

Ich hoffe, dass sich die Wogen in den kommenden Wochen glätten werden, ich hoffe, dass die Israelitische Religionsgesellschaft und die IKG weiterhin so wie bisher eine starke Stimme der Jüdinnen und Juden in Österreich sein werden, und ich hoffe, dass es ein pluralistisches Konzept geben wird, das das Zusammenleben aller dieser Organisationen gewährleisten wird. – Danke. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)

22.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Haubner gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.30.43

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Wir werden als vierte Partei diesem Gesetz zustimmen, einem Gesetz, das einer natürlich dringend notwendigen Novellierung bedurfte, weil es aus dem Jahr 1890 stammt. Die Regelungsdichte zeigt, dass es den Erfordernissen der damaligen Zeit angepasst war, wie zum Beispiel die staatliche Zustimmung zur Bestel­lung eines Amtsträgers.

Wir werden diesem Gesetz zustimmen, weil es, wie im Ausschuss schon gehört, diesen Abänderungsantrag gegeben hat, der eine angemessene Vertretung aller innerhalb der Religionsgesellschaft bestehenden Traditionen sicherstellen soll, denn – und das haben meine Vorredner schon gesagt – es ist nicht Aufgabe des Staates, sich in innerjüdische Konflikte einzumengen, aber wir müssen die Bedenken, die Befürch­tungen natürlich ernst nehmen. Wir haben nach einigen Gesprächen auch mit Vertre­tern der anderen Parteien und auch der Kultusgemeinde sehr überlegt und sehr sorgsam entschieden, was wir mit diesem Gesetz machen beziehungsweise dass wir unsere Zustimmung geben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 263

Die wichtigsten Punkte sind in erster Linie, dass diese Israelitische Religions­gesell­schaft eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist, dass sie die inneren Angelegenheiten selbständig regeln kann. Sie ist in Bekenntnis und Lehre frei und hat das Recht auf freie Religionsausübung.

Die Israelitische Religionsgesellschaft ist als Dachverband über die einzelnen Kultus­gemeinden zu sehen, als ein Dachverband mit allen Rechten und Pflichten, mit den Rechten auf jüdische Festtage, deren Schutz der Staat auch zu gewährleisten hat, mit dem Recht auf Religionsunterricht und Jugenderziehung – das heißt, Lehrinhalte sind innere Angelegenheit der Religionsgesellschaft, dürfen aber nicht im Widerspruch zu den Zielen der staatlichen Erziehung stehen – und auch mit dem Recht auf eine jährliche Zuwendung in Form eines fixen Betrages, wie es im Gesetz festgehalten ist.

Ich glaube, dass wir mit dieser gemeinsamen Ausschussfeststellung, die ich schon erwähnt habe, die Sorgen und Befürchtungen der liberalen Juden, die im Vorfeld aufgetaucht sind, etwas beruhigen und vielleicht auch zeigen konnten, dass wir uns hier wirklich Gedanken gemacht haben. Das heißt aber nicht, dass wir uns als Staat bei innerjüdischen Konflikten als Schiedsrichter aufspielen sollen, und auch keines­wegs, dass wir uns in die Autonomie und in die Selbstbestimmung der Israelitischen Religionsgesellschaft einmengen und sie beschneiden sollen.

Wir geben unsere Zustimmung, weil es ein Gesetz ist, das das Zusammenwirken von Staat und Israelitischer Religionsgesellschaft auf moderne Grundlagen stellt und zeitgemäßen rechtlichen und gesellschaftlichen Bedingungen entspricht. (Beifall bei BZÖ, SPÖ und ÖVP.)

22.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Dr. Schmied zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.35.00

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Vertreter/Vertreterinnen der jüdischen Gemeinschaft! Hohes Haus! Die jüdische Gemeinschaft soll – Frau Abgeordnete Haubner hat darauf hingewiesen – nach 120 Jahren eine erneuerte gesetzliche Grundlage erhalten. Der vorliegende Entwurf soll den seinerzeitigen Grundgedanken, im Zweifel für die Freiheit, Gleichbehandlung aller gesetzlich aner­kannten Kirchen und Religionsgesellschaften bei gleichzeitiger Berücksichtigung derer Besonderheiten, verbunden bleiben. Dazu kommen Erfordernisse der heutigen Zeit, insbesondere auch Regelungen so zu konstruieren, dass sie rasch Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen.

Ich möchte hervorheben, dass der vorliegende Entwurf gemeinsam mit den Vertretern der Israelitischen Religionsgesellschaft erarbeitet und diskutiert wurde. Diese Vor­gangs­weise entspricht der in Österreich seit Langem bewährten Vereinbarungskultur, nämlich keine Regelungen für einzelne Religionsgesellschaften zu treffen, ohne diese mit den Betroffenen zu akkordieren.

Dies scheint mir besonders wichtig zu sein, nicht nur, weil es um das gute öster­reichische Klima der Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirchen und Religions­gesellschaften geht, sondern vor allem, weil die Geschichte zwischen Österreich und der Israelitischen Gemeinschaft eine lange, zeitweilig erfolgreiche, oft konstruktive und leider oft schmerzhafte war. Dieser langen Geschichte soll nun ein weiteres Kapitel hinzugefügt werden, indem die Rahmenbedingungen für die Organisation der Israeli­tischen Gemeinschaft so frei wie möglich und zugleich genauso notwendig festgelegt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 264

werden. Die einzelnen Punkte wie Typus Kultusgemeinde, Seelsorge, Feiertage, Kuratorenregelung wurden von Herrn Abgeordnetem Amon bereits angesprochen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Staat und Religionen sind in Österreich getrennt, und das ist gut. Es ist für beide Teile wichtig. Ein moderner Rechtsstaat regelt diese Verhältnisse durch Gesetze, deren Aufgabe es ist, für alle, den Staat, die jeweilige Religion, deren Anhänger und für alle anderen Menschen in unserem Land, einen gesicherten Rahmen zu schaffen, einen Rahmen, in dem sich alle bewegen können und der für den Fall von Konflikten Lösungsmethodiken bereithält, soweit dies rechtlich möglich ist.

Wichtig ist auch, dass das Verhältnis von Staat und Religionen von wechselseitigem Respekt, Anerkennung für die Aufgaben, Notwendigkeiten, Wünsche und Sorgen des jeweils anderen getragen ist. Nur in einem solchen Umfeld kann ein gutes Klima für Religionen und zwischen den Religionen entstehen und erhalten bleiben. Das religiöse Klima, vor allem auch das interkonfessionelle in Österreich, wird als sehr gut gesehen und anerkannt.

Gerade das Verhältnis zu den Israeliten, zum Judentum war nicht immer von diesen Attributen gekennzeichnet. Hier hat sich in Staat, Gesellschaft und zwischen den Konfessionen in den letzten Jahren und Jahrzehnten viel verändert und verbessert. Ein positives Klima entsteht nicht von selbst, sondern durch nachhaltige und ernsthafte Arbeit von vielen Menschen. All diesen Menschen darf für ihre Arbeit herzlich gedankt werden, und gleichzeitig gilt es, sie zu bitten, in ihren Bemühungen nicht nachzu­lassen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Rudas. – Bitte.

 


22.39.04

Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident Deutsch! Sehr geehrter Herr Präsident Muzicant! Die Minis­terin hat es schon gesagt: Von Eile, wie Herr Abgeordneter Rosenkranz sagt, kann man, glaube ich, nicht sprechen. Gut 120 Jahre nach dem ersten Israelitengesetz werden heute – Präsident Deutsch hat das richtigerweise auch betont – die religionsspezifischen Rechte und die Autonomie der jüdischen Gemeinde in einen modernen gesetzlichen Rahmen gestellt.

Ich glaube, wir alle können froh sein, dass wir 67 Jahre nach Ende der schrecklichen Shoah eine selbstbewusste, blühende jüdische Gemeinde sehen. Im letzten Sommer gab es die Makkabi-Spiele in Wien, und dazu trägt die Israelitische Kultusgemeinde viel bei. Ich glaube, dafür können wir uns auch recht herzlich bedanken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Um dieses Aufblühen der jüdischen Gemeinde auch sicherzustellen, bitte ich um Zustimmung zu dem heute vorliegenden Entwurf. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


22.40.00

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Vertreter der Kultusgemeinde! Frau Bundesministerin Schmied hat diese Materie schon sehr ausführlich dargelegt. Ich denke, dass in der Vorbe-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 265

reitung dieser sensiblen Materie mit der auch notwendigen Sensibilität vorgegangen worden ist, die wir speziell in diesem Land unserer jüdischen Gemeinde gegenüber im höchsten Ausmaß auch schuldig sind.

Wir haben alle, trotzdem das Gesetz mit größter Sorgfalt vorbereitet ist, dann, als das Gesetz hier im Haus gelandet ist, besorgte Mails bekommen. In Auseinandersetzung, in Kooperation mit den Vertretern der Kultusgemeinde ist dann eine Lösung gefunden worden, die zu der schon erwähnten Ergänzung geführt hat, die eine angemessene Vertretung aller bestehenden Traditionen sicherstellen und gewährleisten soll und die Sorge tragen soll, dass es zu keiner Benachteiligung einzelner Gruppen kommen soll, im Speziellen eben die Sorge des liberalen Judentums ernst nehmen und aufgreifen und die entsprechende Pluralität gewährleisten soll.

Es ist eine Regelung gefunden worden, die die Zustimmung der Kultusgemeinde findet, die im Ausschuss auch noch die Zustimmung aller Parteien gefunden hat, die heute immerhin die Zustimmung von vier Parteien finden wird und somit eine tragfähige Mehrheit hat. Das ist gerade in solch einer Materie besonders wichtig. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.42

22.42.22

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Es wird kein Schlusswort gewünscht.

Wir kommen nunmehr zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Abge­ordneten Dr. Rosenkranz, den Gegenstand an den Unterrichtsausschuss rückzuver­weisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein ent­sprechen­des Zeichen. – Dieser Antrag findet nicht die Mehrheit, ist damit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1748 der Beilagen.

Der vorliegende Entwurf kann im Sinne des Artikels 14 Abs. 10 Bundes-Verfassungs­gesetz nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Somit stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustim­mung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Er ist mehrheitlich angenommen, und ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen, und wiederum stelle ich ausdrücklich die verfassungs­mäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 266

22.44.0924. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1495/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwei­terung der gesetzlichen Altersgrenzen für Au-pairs (1750 d.B.)

25. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1568/A(E) der Abge­ord­neten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Einführung eines Innovationspreises für Unternehmen mit einem besonders hohen Frauenanteil in Führungspositionen (1751 d.B.)

26. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1891/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend geschlechtsspezifische Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise (1752 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 24 bis 26 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Unterreiner. – Bitte.

 


22.45.09

Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche zu meinem Antrag betreffend die Einführung eines Innovationspreises für Unternehmen mit einem besonders hohen Frauenanteil in Führungspositionen. Ich habe das jetzt erwähnt, weil die Frau Präsidentin alle jetzt in Verhandlung stehenden Themen kundgetan hat, damit man ungefähr weiß, wozu jeder Einzelne von uns spricht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine Tatsache, dass weniger Frauen als Männer in Führungspositionen tätig sind. Eine Frau, die heute Karriere machen will und die Voraussetzungen dafür mitbringt, hat in vielen Bereichen gleich gute Chancen wie ein Mann.

Dass Frauen genauso gut sind wie Männer, das brauchen wir hier nicht näher zu erörtern. Der entscheidende Grund dafür, dass es weniger Frauen in Führungsebenen gibt, liegt ganz woanders, nämlich in der Schwierigkeit, Beruf und Kinder zu verein­baren, weil Frauen nach der Geburt – in Hinblick auf die Karriere – meist zu lange zu Hause bleiben. Ich betone das in Hinblick auf die Karriere. Ich persönlich bin ja der Meinung, dass es der Familie und den Kindern sehr guttut, wenn man einige Zeit zu Hause bleibt. (Beifall bei der FPÖ.)

Frauen sind weniger bereit, privates Glück und Lebensqualität einer Karriere zu opfern, und ich wähle wiederum ganz bewusst diese Worte. Ich habe die Erfahrung gemacht, und ich glaube, viele finden das auch, dass Frauen die Balance zwischen den Bedürfnissen und den Interessen ihrer Kinder und ihrer eigenen Karriere meistens wichtiger ist als Männern. (Abg. Dr. Lopatka: Was?) – Also das ist meine Erfahrung, die ich gemacht habe. Es ist ganz einfach meiner Meinung nach so, dass Männer sich


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leichter tun und überhaupt keine Schwierigkeiten haben und dass Frauen nach wie vor darauf bedacht sind, eine Balance auszuüben.

Wir Freiheitlichen sind auch gegen Quoten. Ein Unternehmen muss das Recht haben, für seine wichtigsten Posten, die über Erfolg und Scheitern entscheiden, die best­qualifizierte Person auszuwählen. (Beifall bei der FPÖ.) Es ist unserer Meinung nach ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit, eine Firma von Menschen führen zu lassen, die der Unternehmer nicht als die Geeignetsten ansieht.

Die verpflichtende Suche nach Quotenfrauen schadet dem Unternehmen und den Frauen gleichermaßen. Durch eine gesetzliche Frauenquote würde Frauen immer wieder unterstellt werden, nur durch eine Quote auf ihre Position gehievt worden zu sein.

Noch eine Überlegung: Die Vielfalt der Wirtschaftszweige verlangt unterschiedliche Entscheidungen, Frauen an die Spitze von Unternehmen zu stellen. Es ist meiner Meinung nach ein Unterschied, ob Führungspositionen in einem Stahlkonzern oder im Bergbau oder in der Konsumgüterindustrie vergeben werden. Das ist unserer Meinung nach ein Unterschied – Sie sehen das anders.

Auch wenn Frauen beim Studium – und wir wissen das natürlich alle – jetzt schon viel mehr Erfolge haben und in der Mehrheit sind, ist es nicht so, dass es sie vermehrt – im Moment noch – in technische Fächer zieht.

In manchen Branchen braucht es Mut und innovatives Denken. Darauf hinzuweisen, dass es in einem Unternehmen einen freiwillig hohen Anteil an Frauen in Führungs­positionen gibt, ist unserer Meinung nach eine gute Sache. Es wirft ein positives Licht auf dieses Unternehmen.

Es gibt nun einmal verschiedene Schritte, sich für mehr Frauen in Führungsgremien einzusetzen – unser Entschließungsantrag ist einer davon. (Beifall bei der FPÖ.)

22.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


22.49.36

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! In einem Punkt stimme ich Ihnen zu, Frau Kollegin Unterreiner: Es gibt zu wenige Frauen in Führungspositionen, und das hat mannig­faltige Gründe. Sie haben einige davon aufgezählt. Auch Sie sagen, es gibt zu wenige, aber wie wir zu mehr kommen, darin unterscheiden sich unsere Geister, wenn ich das so sagen darf. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Selbstverständlich sind wir dafür, bin ich dafür, dass wir Quoten einführen, denn das ist das einzige Mittel – wie wir in allen möglichen Studien immer wieder erkennen und nachgewiesen bekommen haben –, das wirkt. Viele Frauen bleiben aufgrund der Nichtmöglichkeit der Vereinbarung von Beruf und Familie zu lange zu Hause. Sie müssen, was der Karriere oft nicht dienlich ist, zu Hause bleiben. Wenn sie das wollen, ist es eine andere Frage. Selbstverständlich sind wir auch für die Wahlfreiheit, nur muss es wirklich eine Wahlfreiheit sein. Das ist ein großes Karrierehindernis, das macht einen großen Karriereknick aus. Wenn uns also ernsthaft daran gelegen ist, dass mehr Frauen in Führungspositionen kommen, dann müssen wir auch die entsprechenden Instrumente dafür schaffen, und das sind die Quoten. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Frau Kollegin Unterreiner, Sie sagen, dass es in verschiedenen Branchen natürlich unterschiedliche Beteiligungen von Frauen gibt. Was mir aber auffällt, ist: Ich schaue


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 268

mir zum Beispiel die Lebensmittelbranche an, wo sehr viele Frauen tätig sind – hinter den Regalen, an den Kassen und so weiter –, aber wenn ich dann auf die Führungs­ebene schaue, und wenn es noch so ein kleiner Betrieb ist, ist der Filialleiter immer wieder und immer öfter ein Mann. Auch das sei gesagt. In vielen anderen Bereichen ist es auch so, und daher kann man mit Ihren Argumenten nicht so argumentieren.

Wir kennen verschiedene Studien, die belegen, dass überall dort, wo Frauen und Männer agieren, wo Frauen und Männer in Managementpositionen sind, auch die Gewinne, die Profite entsprechend aussehen. Das heißt, auch das ist ein Garant für einen guten Geschäftserfolg. Insofern müssen wir das Bewusstsein der Wirtschaft schärfen, das wäre eine wichtige Angelegenheit.

Kollegin Unterreiner möchte in ihrem Antrag als Maßnahme insofern einen Anreiz schaffen, als es einen Preis für innovative Unternehmen geben soll. Da muss ich sagen, dass es schon sehr viele Preise von unterschiedlichen Institutionen – sei es die Wirtschaftskammer, seien es die Arbeiterkammern und so weiter – gibt. Das, glaube ich, brauchen wir nicht noch zusätzlich. Wir brauchen schärfere Instrumente, um wirklich mehr Frauen in höheren Positionen zu gewährleisten.

Der nächste Punkt, dem ich mich zuwenden möchte, ist der Antrag der Kollegin Carmen Gartelgruber, die fordert, dass die Altersgrenze bei der Anstellung oder Beschäftigung von Au-pair-Mädchen ausgeweitet wird. In Österreich liegen wir im Schnitt, wenn man sich anschaut, wie diese Sonderregelung für ArbeitnehmerInnen in Europa oder auch weltweit geregelt ist. Es gibt das vielleicht noch in dem einen oder anderen Land bis 30 Jahre, wir haben es bis 28, von 18 bis 28 Jahre.

Diese Möglichkeit des Au-pair soll ja darin bestehen, dass man das Land kennenlernt, die Kulturen kennenlernt, die Sprache kennenlernt, aber nicht als billige Arbeitskraft eventuell verwendet wird. Sie sprechen von Granny Au-pairs. – Ab wann beginnt denn der Name „Granny“ für eine Frau?  Sicher nicht mit 30, und alles darüber ist, glaube ich, übertrieben.

Frau Kollegin Judith Schwentner, es tut mir leid, dass wir – und ich hoffe, dass wir auf einen Nenner in Bezug auf diesen Antrag kommen – deinen Antrag heute ablehnen. Im Ausschuss haben wir uns ja darauf geeinigt. Das war ein wichtiger Antrag, nämlich die finanziellen Auswirkungen dieser Finanzkrise auch dahin gehend zu untersuchen, inwieweit sie die Frauen betreffen, inwieweit durch Konsolidierungen, durch Einspa­rungen vor allen Dingen die Frauen, das Einkommen der Frauen, unterschiedliche Möglichkeiten der Frauen, zum Beispiel Mobilität, wenn öffentlicher Verkehr einge­schränkt wird, betroffen sind.

Das ist sicher ein wichtiges Instrument, das man sich genau anschauen muss, Frau Kollegin Schwentner. Im Ausschuss sind wir dann zu dem Schluss gekommen, dass schon relativ viele Studien dazu im Umlauf sind, dass wir uns das genauer anschauen müssen. Vielleicht finden wir in Form einer Veranstaltung oder Ähnlichem eine Mög­lich­keit – wir haben uns heute schon zusammengesetzt –, dieses Thema entsprechend ernsthaft zu behandeln. Ich bin hoffnungsfroh, dass uns dazu das eine oder andere einfällt, damit wir diesen Antrag dann in einer anderen Form weiterbehandeln können. In diesem Sinne hoffe ich. (Beifall bei der SPÖ.)

22.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


22.55.57

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Die Frauen kommen von der Venus, und die Männer kommen vom Mars – so ungefähr


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 269

ist das Niveau, auf dem Sie, Frau Kollegin Unterreiner, uns erklären, was den großen Unterschied zwischen den Frauen und den Männern ausmacht und warum die Frauen so viel lieber zu Hause bei ihren Kindern bleiben und gerne ihre Karriere unterbrechen. Währenddessen sind die Männer da geradlinig, steigen immer auf und sind quasi auf dem Karrieretrip. (Abg. Kickl: Aber Sie sind soziologisch ! – Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.) Kollege Hübner hat uns gerade auch noch zugeraunt, dass die Frauen immer gieriger werden und die Männer verdrängen. Das ist auch ein interessanter Aspekt, der da irgendwie Begleitmusik ist.

Ja, es ist erstaunlich, wir sind uns zumindest in einem einig, was diesen Antrag anbelangt, nämlich in der Diagnose. Es gibt zu wenig Frauen in Führungspositionen. Da sind wir uns noch einig, in der Methode klafft es dann schon einigermaßen auseinander. So weit sind wir uns mittlerweile auch schon einig, was die leidige Quote anbelangt: Sie kann ein Mittel zum Zweck sein, sie kann nicht elegant sein, sie kann alles Mögliche sein. Aber mittlerweile, glaube ich, gibt es sogar auch schon in diesem Haus bis auf diese kleine Ausnahme da vor mir eine relativ große Übereinstimmung dahin gehend, dass die Quote doch ein wahrscheinlich adäquates Mittel dazu ist, den Anteil von Frauen gerade in höheren Positionen zu fördern und auch zu gewährleisten. (Abg. Dr. Graf: Die Minderheit bitte nicht diskriminieren!)

Vielleicht auch noch ein Punkt zu dem Innovationspreis: Was heißt Innovation? – Innovation heißt neu, kreativ, originell. Ich frage mich: Was ist an diesem Preis oder an diesem Vorschlag neu, kreativ oder originell? – Es gibt Preise – und das wurde auch von meinen Vorrednerinnen schon erwähnt – en masse. Wir haben das auch im Ausschuss besprochen, es gibt vor allem Preise, die Unternehmen auszeichnen, die besonders familienfördernd sind. Das ist gut so.

Es braucht offenkundig nicht noch einen Preis, sondern es bedarf anderer Maß­nahmen, um da endlich für ungefähre Ausgewogenheit zwischen den Geschlech­tern zu sorgen. Ich finde, dieser Antrag sagt viel über Ihren – ich sage es einmal ele­gant – etwas zeitversetzten Zugang zu frauenpolitischen Fragen aus. Frauenpolitik in dem Sinne wäre zu viel gesagt über das, was von Ihrer Seite kommt.

Der Punkt öffentliche Auftragsvergabe, nämlich auch die Koppelung von Wirt­schafts­förderung an Unternehmen, ist auch einer, der in diesem Zusammenhang genannt werden muss. Meiner Ansicht nach ist das etwas, das wahrscheinlich oder sicher – in vielen Ländern tut es das auch schon – gewährleistet, dass es zu einem höheren Frauenanteil kommt. Ich möchte darauf hinweisen, dass das – die öffentliche Auftrags­vergabe und damit quasi auch die Koppelung der Förderung an die Frauenförderung im Unternehmen – einer von elf Punkten im Frauenvolksbegehren vor 15 Jahren war, neben zehn weiteren Punkten.

Wir bringen heute – das haben wir schon angekündigt – einen Entschließungsantrag ein, der Ihnen vorliegt, betreffend „die Umsetzung der Forderungen aus dem Frauen­volks­begehren“ vor 15 Jahren.

*****

Man muss betrüblicherweise dazusagen, dass keine dieser elf Forderungen umgesetzt wurde. Die Forderungen betreffen die gesamte Arbeitswelt, vom Teilzeitbereich über die leidige Anrechnung der Partnereinkommen bei der Notstandshilfe – ein Punkt, der wirklich schon katastrophal anachronistisch ist und immer noch besteht – bis zum Pensionsantrittsalter, das wir auch heute wieder heftig und kurz diskutiert haben. Das sind alles Punkte, die in diesem Frauenvolksbegehren drinnen waren, und keiner ist


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auch nur halbwegs umgesetzt worden. Wir bringen daher diesen Antrag ein. Er liegt vor, und ich bitte um Ihre Unterstützung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Mag. Schwentner in seinen Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag ist aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde

betreffend die Umsetzung der Forderungen aus dem Frauenvolksbegehren

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 25: Bericht des Gleichbehandlungs-ausschusses über den Antrag 1568/A(E) der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Innovationspreises für Unternehmen mit einem besonders hohen Frauenanteil in Führungspositionen (1751 d.B.)

Begründung

Vom 7. bis 14. April 1997 fand in Österreich das von der Plattform Unabhän­gigeFrauenForum (UFF) initiierte Frauenvolksbegehren statt. Es wurde von 11,17% der Wahlberechtigten (644.665 Personen) unterstützt. Etwa ¾ der UnterzeichnerInnen waren Frauen. Mit elf konkreten, frauenpolitischen Forderungen haben sich die Unter­stützerInnen damals an das Parlament gewandt.

15 Jahre später zeigt sich, dass keine einzige dieser elf Forderungen vollständig umgesetzt worden ist. Es hat zwar da und dort kleine Fortschritte gegeben, wie die Einführung des Rechts auf Elternteilzeit, bei den Bildungsabschlüssen oder beim Ausbau der Kinderbetreuung. Doch auch diese Maßnahmen sind auf halbem Weg stecken geblieben. So haben ArbeitnehmerInnen in Betrieben, die nicht mehr als 20 MitarbeiterInnen haben, immer noch keinen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit. Von einem Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr sind wir mit einer Betreuungsquote von 17, 1 Prozent bei den Kindern unter 3 Jahren (Stand 2010/11 laut der Kinderheimstatistik der Statistik Austria) immer noch weit entfernt. Auch wenn heute mehr Frauen einen höheren formalen Bildungsabschluss haben, so gibt es immer noch eine traditionelle Berufs­wahl, die dazu führt, dass Frauen öfter in Niedriglohnbranchen arbeiten.

Die gesetzlichen Maßnahmen, durch die die tatsächliche Gleichberechtigung erreicht werden soll, sind im Text des Volksbegehrens bloß beispielhaft aufgezählt. Sie sind - entsprechend dem einzuführenden  Verfassungsprinzip der  Gleichstellung  von  Frauen  und  Männern  -  je  nach  Notwendigkeit  zu ergänzen.

Zu 1.:

Es hat sich herausgestellt, dass das Gleichbehandlungsgesetz nicht ausreicht, um Frauen tatsächlich gleiche  Aufstiegsmöglichkeiten  im  Erwerbsleben  zu  sichern.  Leitungsfunktionen  sind  weiterhin  fast ausschließlich Männern vorbehalten. Noch immer gibt es die "gläserne Decke", durch die Frauen trotz bester  Qualifikation  kaum  dringen  können,  noch  immer  werden  Männer  Frauen  trotz  gleicher Qualifikation


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vorgezogen. Um das zu ändern, sollen Förderungen und öffentliche Aufträge nur mehr an solche  private  oder  öffentliche  Unternehmen  vergeben  werden,  die  nach­weislich  dafür  sorgen,  dass Frauen  in  allen  hierarchischen  Ebenen  entsprechend  ihrem  Anteil  an  der  Bevölkerung  vertreten  sind.

Dafür  sind  entsprechende  Pläne  und  Etappenziele  vorzulegen,  deren  Eignung  vor  Erteilung  des Auftrages  oder  der  Förderung  geprüft  wird.  Förderungen  und  öffentliche  Aufträge  sind  demnach  zu vergeben, wenn entweder bereits Geschlech­terparität herrscht oder wenn zumindest geprüfte Pläne und Etappenziele vorliegen, die diese Parität anstreben.

Zu 2.:

Studien zeigen, dass gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit noch immer eine Illusion ist.  Insbesondere  werden  Tätigkeiten,  die  als  "typische"  Frauenberufe  gelten,  niedri­ger  bewertet,  als typische Männerberufe. Das führt dazu, dass es traditionell in den Branchen mit überwiegend weiblichen Beschäftigten sehr niedrige Kollektivverträge gibt. Ein Mindesteinkommen von 1.420 Euro brutto würde dazu beitragen, die Kluft zwischen Frauen- und Männerlöhnen zu verringern. Um häufige gesetzliche Anpassungen  zu  vermeiden,  soll  dieser  Mindestlohn  entsprechend dem Lebens­kosten­index jährlich angepasst werden.

Zu 3.:

Teilzeitarbeit  und  geringfügige  Beschäftigungen  werden  vor  allem  von  Frauen  ausgeübt.  Derzeit gibt  es  bis  zur  Regelarbeitszeit  einen Mehrstundenzuschlag, der geringer ist als der Überstundenzuschlag ;  das  ist  entsprechend  der  sozial-  und arbeitsrechtlichen  Gleichstellung  mit  voller  Erwerbstätigkeit  zu  ändern.  Wer  über  die  vertraglich vereinbarten Stunden Mehrstunden leistet, ist zuzüglich aller Zuschläge zu entlohnen. Geringfügig  Beschäftigte  sind  bloß  unfallversichert.  Die  sozial-  und  arbeitsrechtliche  Gleichstellung bewirkt die volle Einbeziehung dieser Arbeitneh­merInnen in das Sozialversicherungssystem.

Zu 4.:

Das Individualbesteuerungssystem ist eine der Säulen eines selbstbestimmten Lebens von Frauen. Keine Steuerleistung darf nach dem Familieneinkommen berechnet werden. Sie hat ausschließlich an der Leistung der Person anzuknüpfen. Zurzeit ist dieses Prinzip an zwei Stellen wesentlich durchbrochen: Ab einer gewissen Ein­kommenshöhe des Partners wird keine Notstandshilfe bezahlt. Die Ausgleichs­zulage zur Pension wird ebenfalls nach dem gemeinsamen Einkommen der Partner berechnet. Beides ist zu  ändern,  so  dass  auch  Notstandshilfe  und  Ausgleichs­zulage  ausschließlich  an  das  Einkommen  der entsprechenden  Person  gebunden  sind.  Ein  steuerfreies  Existenzminimum  für  Hausfrauen  und  Kinder oder  ein  Familiensplitting  im  Steuerrecht  widersprechen  hingegen  dem  Prinzip  der  Indivi­dual­besteuerung.

Zu 5.:

Niemand  soll  sich  auf  mangelnde  Qualifikation  von  Frauen  ausreden  können.  Ent­sprechende Qualifikationsmöglichkeiten sind vom Gesetzgeber und von der Verwaltung zu schaffen und zu fördern. Das betrifft Programme zur Berufsausbildung junger Frauen ebenso, wie die ständige Weiterbildung und Schulungsoffensiven  für  arbeitslose  Frauen  oder  Wiedereinsteigerinnen.  Um  einen  entsprechenden Nach­weis zu haben, müssen entsprechende Daten erhoben werden. Diese Statistiken haben sich sowohl auf  den  Bereich  Beruf  (zB  Bezahlung,  Karrieren,  Berufs­zufriedenheit,  Berufswünsche,  Vereinbarkeit von Beruf und Kindern) als auch auf den


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Bereich Bildung (Höhe der staatlichen Mittel für Frauenaus- und --weiterbildung, Schulungsoffensiven, Bildungswünsche, Bildungstrends usw.) zu beziehen und sind  einmal  im  Jahr  zu  veröffentlichen.  Da  es  um  die  Entwicklung  hin  zu  einer  tat­säch­lichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern geht, sind auch die entsprechenden Vergleichszahlen der Vorjahre und entsprechende Vergleichszahlen der Männer zu veröffentlichen.

Zu 6.:

Kinder können im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes nicht ausschließlich Sache der Mutter sein. Es ist  darauf  Bedacht  zu  nehmen,  dass  Kinder  und  Beruf  für  Mütter  und  Väter  vereinbar  sein  müssen. Deshalb  besteht  das  Recht  auf  eine  aus­reichende  Anzahl  von  qualifizierten  Kinderbetreuungsplätzen. Insbesondere  ist  dar­auf  zu  achten,  dass  es  diese  notwendigen  Plätze  für  Kinder  jeden  Alters  auch ganztags  gibt.  Tagesmütter  und  -väter  sind  als  gutes  Zusatzangebot  zu  staat­lichen  Einrichtungen  zu verstehen,  sie  müssen  aber  entsprechend  ausgebildet  sein  und  selbstverständlich  wie  alle  anderen Erwerbstätigen  auch  voll  arbeits-  und  sozialrechtlich  abgesichert  werden.  Kinderbetreuung  durch Tagesmütter und -väter ist als Beruf zu verstehen und keineswegs als ,,natürliche" Berufung.

Zu 7.:

LebenspartnerInnen haben gemeinsam einen längeren Anspruch auf Kinder­betreuungsgeld als AlleinerzieherInnen.  Diese  Diskriminierung  der  Alleiner­zieherIn­nen  ist  zu beseitigen.

Zu 8.:

Um  Kinder  und  Beruf  besser  vereinbaren  zu  können,  ist  ein  gesetzlich  garan­tiertes  Recht  auf Teilzeitarbeit für alle Väter und Mütter bis zum Schuleintritt ihres Kindes einzuführen. Danach haben sie den Anspruch,  wieder  auf  einen  ent­sprechenden  Vollzeitarbeitsplatz  zurückzukehren.  Es  ist  darauf  zu achten, dass die Anmeldefristen für Teilzeit und Rückkehr in die Vollzeitarbeit im Interesse der Eltern gestaltet werden.

Zu 9.:

Derzeit  werden  viele  Frauen  während  ihrer  vierwöchigen  Behaltefrist  nach  der  Karenzzeit gekündigt. Die  Ausdehnung  der  Behaltefrist  auf  26 Wochen würde verhindern, dass Unternehmer auf Kosten der Frauen mit kleinen Kindern Arbeitskräfte abbauen. Außerdem ist wohl erst nach dieser Zeit objektiv  festzustellen,  ob  eine  Frau/ein  Mann  den  Anforderungen  ihrer/seiner  früheren  Arbeitsstelle noch gewach­sen ist.

Zu 10.:

13 Prozent der Frauen im Pensionsalter haben keine eigene Pension. Wichtiger Teil der Selbstbestimmung von Frauen ist es, auch im Alter über eigenes Einkommen zu verfügen. Deshalb ist für Frauen und Männer eine Grundpension zu sichern, die nicht unter dem Existenzminimum liegen darf. Das  Existenzminimum  berechnet  sich  nach  jener  Pensionshöhe,  ab  der  keine  Ausgleichszulage  mehr bezahlt  wird.  Um  diese  Grundpension  zu  finanzieren,  soll  der  erwerbstätige  Lebenspartner  für  den nicht­erwerbstätigen  Lebenspartner  Pensionsbeiträge  einzahlen.  Für  alleinlebende  Men­schen  ohne ausreichende Versicherungszeiten muss der Staat einspringen. Gleiches gilt in finanziellen Notsituationen von Familien bis zum Schuleintritt des jüngsten


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 273

Kindes. Zeiten der Kindererziehung und der Pflegearbeit wirken  überdies  pensions­erhöhend.  Dadurch  soll  erreicht  werden,  dass Menschen, die wegen Betreuungs­auf­gaben keiner Erwerbsarbeit nachgegangen sind, mehr Pension bekommen, als Menschen, die  ohne  solche  Betreuungsaufgaben  keine  Erwerbsarbeit  ausüben.  Erwerbstätig  im  obigen  Sinn  sind auch alle, die arbeitslos gemeldet sind und sich daher um Erwerbsarbeit bemühen.

Zu 11.:

Das Penionsantrittsalter der Frauen wird bis zum Jahr 2028 schrittweise an das Pensionsalter der Männer  herangeführt. Vorgezogene  Anhebungen  des  Pensions­antrittsalters  von  Frauen  wären  nur  für den  Fall  gesetzeskonform,  dass  bereits  nachweislich  in  allen  Bereichen  die  tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern gegeben ist.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende elf Punkte des Frauenvolks-begehrens umzusetzen bzw. in die Wege zu leiten:

1. Unternehmen erhalten Förderung und öffentliche Aufträge nur, wenn sie dafür sorgen, dass Frauen auf allen hierarchischen Ebenen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sind.

2. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist anzustreben. Deshalb ist ein Mindesteinkommen von 1.420 € brutto, das jährlich dem Lebenskostenindex angepasst wird, zu sichern.

3. Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung sind arbeits- und sozialrechtlich der vollen Erwerbstätigkeit gleichzustellen.

4. Keine Anrechnung des PartnerIneinkommens bei Notstandshilfe und Ausgleichs­zulage.

5. Die Gleichstellung der Frauen muss auch durch staatliche Bildungsmaßnahmen gefördert werden. Die Bundesregierung hat geschlechtsspezifische Statistiken zu den Themen Beruf und Bildung zu erstellen und jährlich zu veröffentlichen.

6. Jeder Mensch hat das Recht, Beruf und Kinder zu vereinbaren. Daher hat der Gesetzgeber für die Bereitstellung ganztägiger qualifizierter Betreuungs-einrichtungen für Kinder aller Altersstufen zu sorgen. Tagesmütter sind auszubilden und arbeits- und sozialrechtlich abzusichern.

7. Gleich lange Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes für AlleinerzieherInnen.

8.Gesetzlich garantierter Anspruch auf Teilzeitarbeit für alle Eltern bis zum Schuleintritt ihres Kindes mit Rückkehrrecht zur Vollzeitarbeit.

9. Ausdehnung der Behaltefrist am Arbeitsplatz nach der Karenzzeit auf 26 Wochen.

10. Jeder Mensch hat das Recht auf eine Grundpension, die nicht unter dem Existenzminimum liegen darf. Wenn ein/e Lebenspartner/in nicht erwerbstätig ist, hat


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der/die andere dafür Pensionsbeiträge zu zahlen. Kindererziehung und Pflegearbeit wirken pensionserhöhend.

11. Keine weitere Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen, bevor nicht die tatsächliche Gleichberechtigung in allen Bereichen gegeben ist."

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Schitten­helm zu Wort. – Bitte.

23.00.25

 


Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es wäre sehr verlockend, auf die verschiedenen Themen der Vorrednerinnen einzugehen. Ich werde das nicht tun, sondern mich damit beschäftigen, womit wir uns auch im Ausschuss beschäftigt haben.

Ich schließe bei den Ausführungen der Kollegin Wurm an, zu dem Antrag betreffend Erweiterung der gesetzlichen Altersgrenze für Au-pairs: Es ist schon auch interessant zu sehen, wie man diesen so wichtigen Bereich für die Jugendlichen eigentlich in ein anderes Licht rücken kann. Meine Damen und Herren! In Österreich und auf der ganzen Welt – das wissen Sie vielleicht selbst von Ihren eigenen Kindern – gibt es Jugendliche, die für ein paar Monate, auch für ein ganzes Jahr, ins Ausland gehen, um ihre Sprachkenntnisse nicht nur aufzufrischen, sondern Sprachen neu zu lernen, um dort die Kultur des Landes, das Leben in diesem Land kennenzulernen, um ganz einfach eine Bereicherung für ihr persönliches junges Leben zu bekommen. Das heißt, ein Aufenthalt als Au-pair ist von größter Wichtigkeit. (Präsident Neugebauer übernimmt wieder den Vorsitz.)

In der ausländischen Gastfamilie wird aber auch eingefordert, dass diese jungen Menschen ihre Aufgaben erfüllen, das heißt, dort auch durch Kinderbetreuung ihrer Arbeit nachkommen. Das ist eine große Verantwortung, die sie dort mit ihrer Arbeit übernehmen. In Österreich selbst sind die Au-pairs maximal 20 Stunden beschäftigt und verpflichtet und bekommen zirka 370 € bezahlt. Diese Bezahlung hat bisher eigentlich keine arbeitsrechtlichen Fragen aufgeworfen, weil der Au-pair-Aufenthalt zur Ausbildung der jungen Menschen zählt und etwa wie ein Praktikum abgehandelt wird.

Daher ist aus meiner Sicht eine Hinaufsetzung des gesetzlichen Alters für Au-pairs nicht zielführend, und schon gar nicht als gesetzliche Regelung. Das finde ich weit überzogen. Die Privatinitiative, die es ja gibt, die Granny Aupair von Michaela Hansen aus Deutschland, die Frauen über 50 fördert, ist zu begrüßen. Selbstverständlich ist alles, was eine Belebung oder ein Miteinander der Frauen über Ländergrenzen hinweg fördert, zu unterstützen. Aber aus frauenpolitischer Sicht ist das nicht zu befürworten. Kollegin Wurm hat es schon angesprochen, es besteht sehr wohl die Gefahr, dass es zu sozial- und arbeitsrechtlichen Fehlentwicklungen kommen kann und dass Frauen als geringfügig beschäftigte Billigstarbeitskräfte mit monatlich 370 € zum Handkuss kommen. Ich meine daher, dass wir den Grundgedanken von Au-pair aufrechterhalten sollten, der als das Erlernen von Sprachen und das Kennenlernen anderer Nationen und Kulturen zu befürworten ist, und dabei sollten wir es auch belassen.

Kurz noch einige Worte zum Antrag der Kollegin Schwentner, neuerlich einen Bericht zu geschlechterspezifischen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu erstellen: Grundsätzlich ist das ein positiver Vorschlag, liebe Kollegin, selbstverständ­lich. Wir haben aber schon mehrere Berichte und Studien darüber, ob das von der Fachhochschule in Krems ist oder auch der Rechnungshofbericht. Erst im Jahr 2009 hat unsere damalige Staatssekretärin Christine Marek eine Studie mit dem Titel „Die


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Aktualität familienfreundlicher Maßnahmen österreichischer Unternehmen in Krisen­zeiten“ verfasst.

Abgesehen davon hat unsere Finanzministerin Maria Fekter bei der Erstellung des Budgets sehr wohl darauf geachtet, dass dem entsprechenden Gender-Budgeting-Aspekt vollinhaltlich Rechnung getragen wird. Tatsache ist – das zeigen auch wiederum Studien, und ich kann nur hoffen, dass sie auch stimmen –, dass Frauen in der schwierigen Phase der Finanz- und Wirtschaftskrise besser ausgestiegen sind als Männer, weil sie mit ihren Teilzeitanstellungen flexibler einsetzbar waren. Man wird sehen, ob das auch tatsächlich so war. Bei den Männern hat es meist zu einer klassischen Kündigung geführt.

Im internationalen Vergleich – und das sind auch Fakten – schneiden die von der Regierung beschlossenen Krisenbewältigungsmaßnahmen eigentlich ganz gut ab. Sie wissen es, ich wiederhole das nur: Im vergangenen Herbst wurden von den zuständigen Ministern Mitterlehner und Hundstorfer Schritte zur Jugend- und Frauen­förderung gesetzt. Ich nenne hier nur die Eingliederung von 1 500 älteren Frauen in ein reguläres Dienstverhältnis mit Unterstützung von 5 Millionen € aus dem Budget, oder auch dass es für 4 000 Wiedereinsteigerinnen nach der Kinderbetreuung Kursange­bote unter dem Motto „Wiedereinstieg mit Zukunft“ geben wird.

Das heißt: Genug der Berichte und Studien, Tatsachen müssen folgen, Maßnahmen müssen gesetzt werden. Die ersten Maßnahmen wurden gesetzt, und ich hoffe sehr, dass noch viele weitere folgen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

23.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


23.04.56

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist doch gut, dass es die Opposition gibt, denn sonst hätten wir im letzten Ausschuss vielleicht gar nichts zu behandeln gehabt. Im letzten Ausschuss standen ausschließlich Oppositionsanträge auf der Tagesordnung, nämlich sechs Oppositionsanträge, von jeder Fraktion zwei. Drei dieser Anträge wurden abgelehnt, drei dieser Anträge wurden vertagt. Meine Vorrednerinnen haben bereits zu den abgelehnten Anträgen Stellung genommen. Auch wir haben diese drei angesprochenen Anträge vertagt.

Wir halten es nicht für sinnvoll, eine gesetzliche Verankerung für Granny Au-pairs einzuführen. Eine Einzelmaßnahme, was die Preise betrifft, die Kollegin Unterreiner für Unternehmen gefordert hat, ist auch nicht sinnvoll. Es gibt schon genügend Preise. Seit 1999 gibt es von der Familienallianz Preise, um frauen- und familienfreundliche Unternehmen auszuzeichnen. Unseres Erachtens ist es nicht notwendig, einen weiteren Preis einzuführen.

Wo ich aber mit Kollegin Unterreiner konform gehe, ist beim Thema verbindliche Quote. Ich möchte Ihnen, vor allem den QuotenbefürworterInnen, eine Studie vor Augen führen, die unlängst in Deutschland gemacht wurde. Laut ARD-Deutschland­trend stimmen nur 24 Prozent der Befragten zu, dass den Unternehmen ein Frauen­anteil von 30 Prozent in Führungspositionen verbindlich vorgeschrieben wird. Weiters geht aus dieser Studie hervor, dass nur 16 Prozent der Befragten zwischen 30 und 44 Jahren für eine gesetzliche Regelung sind. Vielleicht könnten Sie sich diese Studie auch anschauen, und vielleicht kann Sie das auch zum Nachdenken darüber anregen, dass eine gesetzliche Regelung, eine gesetzliche Quote nicht das Allheilmittel ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Antrag der Grünen haben wir heute auch in der Frauenrunde diskutiert. Auf die Situation einzugehen, wie die Krise sich auf


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Frauen und Männer ausgewirkt hat, das werden wir im Rahmen der Frauen­spreche­rinnen machen. Vielleicht werden wir auch eine Veranstaltung dazu machen. Berichte gibt es genug, das haben die Vorrednerinnen schon angesprochen. Wir brauchen nicht den 25. Bericht, der dasselbe Ergebnis vorstellt, sondern wir brauchen Lösungen und Maßnahmen, und vor allem brauchen wir die Umsetzung dieser Maßnahmen. Und da krankt es schon, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien.

Ich möchte zwei Beispiele konkret anführen: Das Maßnahmenpaket für Frauen 50 plus ist im Regierungsprogramm verankert, wurde aber bis heute nicht vorgelegt, wurde nicht umgesetzt. Weiters ist die Notwohnung für Betroffene von Zwangsheirat im Regierungsübereinkommen verankert, seit 2008 wird diese Wohnung angekündigt. Wir haben jetzt April 2012, es gibt sie immer noch nicht. Ich habe im letzten Ausschuss auch einen diesbezüglichen Antrag gestellt, er wurde vertagt. Man hat auch ganz klar gesehen, wo die Divergenzen zwischen Rot und Schwarz liegen und dass es so schnell nicht zu einer Lösung kommen wird. Wir werden auf diese Wohnung wohl noch lange warten müssen. Es wurde in den Raum gestellt, dass die nächste Frist für die Fertigstellung respektive für die Bereitstellung dieser Wohnung, obwohl die finanziellen Mittel von beiden Ministerien freigegeben wurden, erst mit Ende 2012 in Aussicht gestellt wird.

Ich möchte auch noch kurz auf unseren Antrag eingehen, der ebenfalls vertagt wurde. Es ist ein Antrag betreffend Maßnahmen für den beruflichen Wiedereinstieg von Frau­en nach der Babypause. Hier ist auch großer Handlungsbedarf gegeben, es geht in erster Linie um die Anrechnung der Kindererziehungszeiten, der Karenz. Frauen machen die Pflege zu Hause, und diese Zeiten werden nicht angerechnet. Das ist ein ökonomisches Defizit, das diese Frauen haben. Da herrscht großer Handlungsbedarf, das hätte auch eine Breitenwirkung, davon wären viele Frauen betroffen, das würde für viele Frauen sehr positiv sein. Haushaltstätigkeit ist Managementtätigkeit, das muss auch etwas wert sein. Ich denke, auch im Hinblick darauf, dass wir wollen, dass mehr Männer in Karenz gehen, wäre es ganz wichtig, dass diese Zeiten richtig und wirklich bewertet werden würden und nicht als ökonomisch verlorene Zeiten angesehen werden müssten. Dann, glaube ich, würden sich auch mehr Männer entscheiden, in Karenz zu gehen, bei den Kindern zu Hause zu bleiben. Das wäre auch einmal ein echter und richtiger Schritt in die richtige Richtung, nämlich in Richtung Gleich­behandlung. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

23.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ablinger. – Bitte, Frau Kollegin.

 

 


23.10.01

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich jetzt auf zwei Punkte. Das eine ist dieser Antrag, den wir abgelehnt haben, was die Berichte zur Auswirkung auf Frauen in der Krise betrifft. Ich habe das schon im Ausschuss gesagt, ich glaube fast, Judith, da sind wir gemeinsam der Überzeugung: Berichte über die unterschiedliche Betroffenheit von Frauen in der Krise gibt es genug. Es gibt den sehr interessanten Bericht der Professorin Brigitte Young. Es gibt den Bericht der Ökonomin Helene Schuberth. Es gibt die Berichte, Äußerungen, Studien der Professorin Michalitsch und der Soziologin Christa Wichterich. Es fehlt uns nicht an Zahlen und Daten.

Was meines Erachtens fehlt und was ja auch der Punkt ist – und damit haben wir auch die Debatte hier –, ist der öffentliche Diskurs. Diese Analysen, die Zahlen, die unterschiedlichen Auswirkungen verschwinden im öffentlichen Diskurs, das ist das Entscheidende. Deswegen habe ich auch dagegen gestimmt, weil ich glaube, dass es


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nicht um zusätzliche Berichte geht, sondern es geht darum – und Gisela hat das ja schon angekündigt –, dass wir einen Diskurs führen und dass wir uns gemeinsam eine Veranstaltung überlegen, in der diese Analysen präsentiert werden oder diese Ökonominnen auch zu Wort kommen.

Zu dem einen: Zum Beispiel finde ich es nicht unwesentlich, sich anzuschauen, wie Professor Young – worüber wenig geredet worden ist – die Ursache der Subprime-Krise analysiert hat. Man redet irgendwie immer nur von diesen billigen Krediten, die dann geplatzt sind, weil Leute, die das Einkommen nicht haben, diese billigen, günstigen Kredite bekommen haben, nicht aber darüber, dass auf der anderen Seite diese Zunahme, die Ausweitung dieser Subprime-Krise eigentlich das Ergebnis eines schwachen sozialen Sicherungssystems in Amerika ist. Dass man sich also, so gesehen, privat den Sozialstaat finanzieren muss, dass das Eigentum der Wohnung als Sicherung, zum Beispiel für Alterssicherung oder für soziale Sicherheit, oder sogar für das Studium hergenommen wird. Das ist das eine, und weil es zum Beispiel keinen öffentlichen Wohnbau gibt, werden Menschen mit geringem Einkommen zu dieser Form der privaten Sicherungen über Kreditfinanzierung verlockt.

Dieser Zusammenhang wird meines Erachtens im Zusammenhang mit Subprime viel zu wenig diskutiert, sondern man sagt: Die Leute finanzieren verantwortungslos über Kredite ihre Häuser. Aber was ist denn die Alternative für sie, wenn es keinen öffentlichen Wohnbau gibt? – Das nur zum einen.

Oder: So hat Professorin Michalitsch, finde ich, klar dargestellt, dass ein Punkt in der Krise ganz wenig diskutiert worden ist, nämlich, wie Frauen die Einkommensverluste der Familien aufgrund zunehmender Arbeitslosigkeit über unbezahlte Eigenleistungen ausgleichen mussten. Über diese Form der Krise ist viel zu wenig diskutiert worden. Wir haben im Ausschuss darüber geredet: Wenn sozusagen große Arbeitslosigkeit in männlichen Betrieben droht, dann reagiert die Politik insgesamt sehr schnell. Aber über diese unsichtbaren und weniger sichtbaren Auswirkungen wird weniger geredet. Darum halte ich es für wesentlich, dass wir uns ein Konzept für eine Veranstaltung überlegen, in der wir diesen Diskussionen, Auswirkungen und Schlüssen breiten Raum geben.

Nur ganz kurz zu diesem Antrag, den du jetzt eingebracht hast, liebe Judith: Das finde ich nicht wirklich seriös, im Zuge dieser Debatte zu sagen, dieser Antrag betreffend Umsetzung der Forderungen des Frauen-Volksbegehrens sei irgendwo angekündigt. Das war nicht angekündigt. Das so nebenbei einzubringen, das finde ich echt unseriös, das nur irgendwie „herzukleschen“ und zu sagen: So, und das ist es!

Das wissen wir alle ganz genau, was die Punkte sind. Aber wir wissen auch, dass Frauenpolitik eben das Bohren dicker Bretter ist und dass es darum geht, dafür Mehrheiten herzustellen. Das „herzuknallen“ – dass wir dafür sind, das wissen wir alle, ja, aber wenn man es ernst nimmt, dann geht es um anderes. Insofern soll auch das der Rahmen in der Debatte dieser gemeinsamen Veranstaltung sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gartelgruber. – Bitte.

 


23.14.21

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ein Wort zu Kollegin Schwentner: Wir sind keine kleine Ausnahme! Im Gegenteil, ich glaube, wir sind eine der großen, aufstrebenden Parteien, die auch von


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 278

den Frauen gewählt werden. – Das einmal zu dieser Aussage von Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu diesem Antrag, den Sie jetzt eingebracht haben: In einem Antrag das Frauen-Volksbegehren noch einmal aufzuwärmen, finde ich auch nicht gut. Wir können das in der Schnelle auch nicht behandeln und werden diesen Antrag natürlich ablehnen.

Jetzt aber noch einmal zu meinem Antrag bezüglich der Ausweitung der gesetzlichen Altersgrenzen für Au-pairs: Was war dazu der Hintergrund? – Wir haben gesagt: Au-pairs können in Österreich nur zwischen 18 und 28 Jahre alt sein. In vielen Ländern, auch in Deutschland, gibt es dafür gesetzliche Rahmenbedingungen und Grenzen. Aber in Deutschland gibt es auch die Möglichkeit der sogenannten Granny-Au-pairs, die das Problem ganz unproblematisch und pragmatisch lösen und die auch Frauen vermitteln, die älter sind, was natürlich sehr viele Vorteile einmal für die vermittelten Frauen, aber auch für die Familien mit sich bringt.

Im Ausschuss – und auch Frau Kollegin Wurm hat das hier kritisiert – wurde mir unterstellt, ich möchte hier prekäre Beschäftigungsverhältnisse oder, schlimmer noch, Ausbeutung von Frauen aus dem Ostblock herbeiführen. Diesen Vorwurf muss ich massiv zurückweisen! Dann haben Sie diesen Antrag nicht verstanden und auch nicht ernst genommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich glaube sehr wohl, dass es gerade für Frauen, die schon in etwas reiferen Jahren, die vielleicht schon im Ruhestand sind, auch eine Bereicherung sein könnte, ins Ausland zu fahren und für ein halbes oder ein ganzes Jahr so eine Tätigkeit zu machen. Das wäre eine Bereicherung für die Frauen und für die Familien.

Aber in einem Punkt muss ich auch Kollegin Schenk recht geben. Die Ablehnung all unserer Anträge, auch des Antrags meiner Kollegin Unterreiner, war eigentlich nur das, damit wir heute überhaupt eine Tagesordnung für den Gleichbehandlungsausschuss zusammenbringen und auch hier diskutieren können, weil ja frauenpolitisch von der Frau Minister nichts gekommen ist. Ich glaube, wir hätten eigentlich sehr viel zu diskutieren, etwa die Quote, die hier auch angesprochen worden ist, oder die Gehaltsoffenlegungen der Firmen im ersten Quartal 2012. Die Zahlen müssten jetzt vorliegen, aber auch von diesen habe ich noch nichts gehört. Ich glaube, diese würden schon auch sehr interessante Details bringen.

Oder auch die Bruttogehälter in Stelleninseraten! Frau Minister, ich habe heute gehört, dass gerade im öffentlichen Dienst und im Bereich der Universitäten dies nicht ge­macht wird. Genau das, was ich immer kritisiert habe – dass es ja eigentlich ein Humbug ist –, das versäumen Sie in Ihrem eigenen Ressort! (Beifall bei der FPÖ.)

Einmal mehr wird also deutlich ersichtlich: Frauenpolitik ist hier nur Ankündigungs­politik. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

23.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Marek. – Bitte.

 


23.17.48

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Was die gesetzlichen Altersgrenzen für Au-pairs betrifft, ist, glaube ich, hinreichend erläutert. Ich denke, auch vom frauenpolitischen Standpunkt aus macht es keinen Sinn und konterkariert eigentlich alles, wofür wir arbeiten, dass entsprechende Einkommen und Pensionen von Frauen sichergestellt werden. Eine private Initiative ist jederzeit möglich. Das ist es auch in Deutschland, und deswegen kann das durchaus auch in Österreich eine private Initiative, aber ohne gesetzliche Notwendigkeiten zur Veränderung sein.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 279

Was den Innovationspreis für Unternehmen betrifft, Frau Kollegin Unterreiner: Ja, wir brauchen mehr Frauen! Dafür, wie wir dort hinkommen, gibt es unterschiedliche Ansätze, die zu diskutieren sind. Ich glaube nur nicht – und habe auch schon sehr viel in dem Bereich gearbeitet, und wir haben auch im Ausschuss darüber diskutiert –, dass hier ein zusätzlicher Preis Sinn macht, weil es dann schon fast eine Inflation an Unternehmensauszeichnungen gibt. Aber dass wir auf Bestehendes setzen müssen, auch die Instrumente, um nicht nur den Status quo abzubilden, stark nutzen müssen, um hier etwas zu tun, darüber besteht, glaube ich, Übereinstimmung quer durch die Fraktionen, weil es auch ökonomisch Sinn macht, wenn in einem Unternehmen ebenso viele Männer wie Frauen aktiv sind, gerade in Führungspositionen. Zahlreiche Studien zeigen das ganz klar.

Ich möchte noch ganz kurz auf den Entschließungsantrag der Grünen eingehen, ich habe ihn mir jetzt auch in aller Kürze schnell durchgesehen. Was Frau Kollegin Ablinger gesagt hat – wir sind für alles –, das würde ich so nicht unterstreichen. Zum Beispiel, wenn man es jetzt nur kurz durchgeht, die Förderung und öffentlichen Aufträge für Unternehmen, die explizit Frauenförderung machen – ich habe es mir angesehen, gerade in meiner Zeit als Staatssekretärin –, das ist europarechtswidrig! Es funktioniert faktisch nicht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

In Wien wird es gemacht, aber ich habe mit Stadträtin Brauner gesprochen. Stadträtin Brauner sagt: Sie lassen es einfach darauf ankommen, bis es eine Verfassungsklage gibt. (Abg. Mag. Schwentner: Es gibt mittlerweile mehrere, die das machen!) Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Eine Sache, die gleich lange Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes für Alleiner­ziehende, konterkariert ganz klassisch alle Maßnahmen, die wir setzen, um auch mehr Väter in Karenz zu bekommen. Ich glaube, dass es nicht so sein kann, dass wir hier die gleich lange Bezugsdauer – egal, ob du allein oder zu zweit bist – auch im Kinder­betreuungsgeld vorsehen.

Wir haben für Alleinerziehende eine Härtefallregelung geschaffen im Kinderbetreu­ungsgeld, mit zwei zusätzlichen Monaten Bezugsdauer. Aber hier brauchen wir eher – und das sage ich bewusst als Alleinerziehende – bessere Maßnahmen zur Verein­barkeit von Familie und Beruf, weil Alleinerziehende viel höher, in einem größeren Ausmaß auch erwerbstätig sind. Es geht darum, die Einkommenssituation der Familie sicherzustellen. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

23.20


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Winter. – Bitte.

 


23.20.44

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte noch einmal kurz auf den Antrag von Frau Kollegin Schwentner zu den geschlechterspezifischen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise zurückkommen und muss dazu sagen: Wenn man ihn auch noch so wortgewaltig unterstreicht, wird er leider Gottes nicht richtiger! Denn, Frau Kollegin, Sie haben bereits in Ihrem ersten Satz in diesem Antrag festgehalten, dass es keine Studien zu diesen Auswirkungen ganz im Speziellen auf die Frauen und die Situation der Frauen gibt.

Das muss ich leider widerlegen. Ich hätte Ihnen geraten, ein wenig zu googlen, und wären Sie dazu nicht fähig, müsste ich sagen, Ihr Kollege Öllinger hätte Sie im Internet sicher sehr gerne unterstützt. (Abg. Mag. Schwentner: Aber zu den Auswirkungen in Österreich gibt es keine! Und dabei bleibe ich!) Es gibt eine Unzahl von seriösen,


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lustigen, ernst zu nehmenden und auch sehr amüsanten Studien. Ich darf einige kurz anführen, um zu unterstreichen und den Kolleginnen und Kollegen, die nicht im Aus­schuss sind, zu zeigen, worum es bei diesem Thema eigentlich geht.

Es gibt eine Studie von „BRIGITTE“, die sagt: Frauen wollen trotz der Wirtschaftskrise Kind, Karriere und Partnerschaft. Die Krise fördert leider nur die Angst, ob das auch wirklich umzusetzen ist.

Dann gibt es eine Studie von „Frauen heute“, die sagt: Die Finanzkrise – meine Herren, bitte gut zuhören! – führt zu Seitensprüngen, verleitet Männer zu Untreue. Die Wis­senschaftler gehen davon aus, dass Männer ihr Paarungsverhalten in schlechten Zeiten ändern. „Wir sind biologisch so programmiert, dass wir uns reproduzieren“; und dieser Wissenschaftler heißt Dr. Gillath.

Dann gibt es aus dem Schweizer Parlament eine Anfrage und auch eine Studie dazu, wonach Frauen die Zukunft der Welt sind, und dies mit der Frage verbunden: „Hätten Frauen also die Finanzkrise abwenden können?“ – Und allen Ernstes kommt als Antwort: Unternehmen, die an der Börse notiert sind, hätten umso mehr Umsatz und umso weniger negative Auswirkungen, je mehr Frauen im Vorstand vorhanden seien.

Dann gibt es eine hochinteressante Studie vom März 2012 aus der Deutschen Bun­desbank. (Zwischenruf der Abg. Marek.) Führt die Frauenquote im Vorstand zu einer neuen Finanzkrise? – Bitte, die Deutsche Bundesbank beantwortet dies mit einer Studie und sagt dazu: Ja, Frauen führen zu einer neuen Finanzkrise. – Und ein zweites Argument ist: Je jünger die Vorstandsmitglieder sind, desto eher kommt es zu riskanten Entscheidungen, und diese führen zu einer Krise.

Es gibt aber auch sehr ernsthafte Studien dazu, die McKinsey-Studie oder auch die Dr.-Engelbert-Stockhammer-Studie. Ich glaube, allein aus diesen Argumenten sieht man, dass man zu diesem Thema keinen Bericht oder nicht noch einen zusätzlichen Bericht braucht.

Aber ein zweiter Punkt, der uns wirklich sehr am Herzen liegt, der auch pragmatisch ist und weshalb man diesen Antrag absolut ablehnen muss, ist der, dass ja seit 1. Jänner 2009 Gender Budgeting in der Bundesverfassung verankert ist. Somit wissen der Bund, die Länder und auch die Gemeinden, wie sie in ihrer Haushaltsführung vorzu­gehen haben. Ab 1. Jänner 2013 wird diese Zielbestimmung für den Bund ja noch verschärft durch die wirkungsorientierte Haushaltsführung.

Das heißt, wir von der FPÖ hätten diesem Antrag vielleicht sogar etwas positiver gegen­überstehen können, hätte es etwa ein Antrag für eine Studie für Frauen oder für Familien oder für alleinstehende, alleinerziehende Mütter sein können. Darum handelt es sich aber nicht. Die Grünen haben – und ich sage das bewusst – immer wieder lieber den Kampf der Geschlechter auf ihrem Programm. Da können wir nicht zustim­men, und daher lehnen wir diesen Antrag ganz sicher ab. (Beifall bei der FPÖ.)

23.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek zu Wort. – Bitte.

 


23.25.10

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ja nur froh, dass Frau Abgeordnete Winter jetzt am Schluss ihres Redebeitrags ernsthafte und nicht ernst­hafte Studien ins Treffen geführt hat. Aber da stimme ich Ihnen völlig zu: Es waren auch nicht ernsthafte dabei, die Sie soeben zitiert haben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 281

Aber damit es nicht die lange Nacht der Studien wird, werde ich jetzt – keine Sorge – nicht noch einige aufzählen, obwohl ich auch einiges mit und parat hätte. Ich glaube, dass es wichtiger ist, dass wir oder Sie hier im Hohen Haus, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ab und zu wirklich auch Frauenallianzen schmieden. Beim letzten dieser Anträge, die jetzt von einigen Rednerinnen erwähnt wurden, wird es ja zu so etwas kommen. Es wird ernsthaft darüber diskutiert werden, wie die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Geschlechter sind, sprich, wie sie sich auf Frauen und Männer auswirkt. Dass wir dies diskutieren werden, das begrüße ich außerordentlich.

Zu den beiden anderen Anträgen sei ganz kurz gesagt, dass es um Frauenvermitteln geht. Wenn ich Frau Kollegin Gartelgruber richtig gehört habe: Private Vereine ver­mitteln Frauen an Familien, und das hätte die FPÖ gerne auch ab einem Alter, das im Antrag nicht definiert ist, aber jedenfalls über 30 liegt. Denn bis 30 gilt die Regelung, das ist sozusagen das Alter, das europäisch und international als das Höchstalter für Au-pair-Männer oder ‑Frauen angegeben wird; in Österreich – das haben Sie schon gesagt – liegt es bei 18 bis 28.

Beim Frauenvermitteln von privaten Vereinen fehlt mir die sozialrechtliche Absiche­rung. Das ist das, weshalb ich glaube, dass man über diesen Antrag richtig so ent­schieden hat, dass man hier nicht riskieren möchte, dass die Ausbeutung von Frauen möglich wird; abgesehen davon, dass auch ältere Arbeitnehmerinnen über ein Einkom­men verfügen müssen, von dem sie irgendwie leben können.

Zum Innovationspreis: Ich glaube, da hätten wir jetzt nicht sehr viele Unternehmen, denen wir so einen Preis zukommen lassen könnten. Denn bei nicht einmal 5 Prozent Frauen in Vorstandsetagen und 11,3 Prozent Frauen in Aufsichtsräten wäre da wahr­scheinlich nicht so viel zu vergeben, obwohl ich die Sicht der Vorrednerinnen teile, dass es erstens genug Preise gibt und wir zweitens andere Maßnahmen ergreifen müssen, damit wir aufgrund unserer guten Ausbildung auch unseren Anteil in Führungs­etagen bekommen können.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss eine Klarstellung vornehmen, weil dieser Vorwurf in einer Aussendung gekommen ist und ich den Vorwurf postwendend an die Universitäten weitergegeben habe. Dort, wo der öffent­liche Dienst dem Gleichbehandlungsgesetz unterliegt, sprich in den Ministerien, ist es selbstverständlich so, dass die Gehaltsangaben bei Stelleninseraten gemacht werden.

Ja, die Universitäten sind säumig! Ja, ich habe es schriftlich, dass mir versichert wird, dass ab März dieses Jahres – der ist auch schon vorbei – die Universitäten sich auf alle Fälle daran halten werden. So, wie Sie das jetzt schildern, habe das auch ich gesehen. Es haben nicht nur alle Rektoren und Rektorinnen schon vor Längerem einen Brief von mir bekommen, weil wir das ja schon länger beobachten: Es passiert nicht an den Unis – oder an fast keiner, an ganz wenigen passiert es doch –, und jetzt muss der nächste Schritt folgen. Ich werde also wiederum an die Universitäten herantreten, denn auch diese unterliegen dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und wären natürlich verpflichtet – verstoßen so gegen das Gesetz –, dass sie diese Gehaltsangaben machen.

Den Ländern kann ich nichts vorschreiben, da kann ich nur appellieren. Allen Landes­hauptleuten habe ich selbstverständlich schon einen Brief geschrieben (Abg. Großruck: Frauen!), nicht von jedem eine Antwort bekommen, und da wird es jetzt an mir sein, hier auch nachzuhaken. Aber das liegt nicht in meinem unmittelbaren Einflussbereich. Das wollte ich zur Klarstellung hier noch einmal gesagt haben.

Ansonsten ist es wichtig und richtig, dass man auch um so eine Uhrzeit noch zum Thema Gleichbehandlung diskutiert. Ich möchte mich sehr herzlich bedanken, auch für


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die lebhafte Diskussion im Ausschuss, und möchte zum Abschluss Folgendes sagen. Natürlich kann man über das Frauen-Volksbegehren von vor 15 Jahren noch einmal ganz ausführlich diskutieren: Was ist in Umsetzung? Was ist eher noch nicht ange­dacht? Wo stecken wir? – Noch einmal: Frauenallianzen wären hier gefragt. Wir diskutieren in einem anderen Rahmen gerne darüber. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

23.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

 


23.29.35

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich möchte auch noch ein paar Bemerkungen zu dem Antrag machen, der das Thema Au-pair betrifft und dem wir heute nicht zustimmen werden. Ich glaube, zur Erweiterung der gesetzlichen Altersgrenze ist ja schon von einigen Rednerinnen und Rednern gesagt worden, dass das eigentlich unsinnig ist. Wir werden dem auch nicht zustimmen.

Das Argument, das da von den Freiheitlichen kommt, ist: In Deutschland gibt es eine private Initiative, und das könnten wir auch bei uns machen. – Das ist nicht zu über­nehmen.

Wir haben diese Altersgrenze 18 bis 28 Jahre, wir haben ein Arbeitsverhältnis, ein besonderes, aber jedenfalls ein Arbeitsverhältnis als Voraussetzung dafür, wir haben eine Stundenbegrenzung, wir haben einen Mindestlohntarif, wir haben einen Entgelt-anspruch, der gesetzlich geregelt ist, wir haben Sonderzahlungen für Au-pair-Mädchen, die kommen, wir haben eine Sozialversicherung, wir haben eigentlich alles gere­gelt, was es in so einem Fall zu regeln gilt. Wenn man das jetzt auf ältere Personen ausweiten würde, wäre das nicht besonders gescheit.

Wir sehen keinen Grund für eine Änderung, wir sehen keinen Grund, für Agenturen in diesem Bereich Geschäftsfelder aufzumachen, und wir sehen auch keinen Grund, dass ältere Frauen als Haushaltshilfen nach Österreich gelockt werden sollten. Im Übrigen wundert mich ein bisschen, dass gerade die Freiheitlichen da eine Öffnung haben wollen, dass da ausländische Frauen – vor allem sind es ja Frauen – bei Umsetzung dieses Antrags Chancen bekämen, vermehrt in Österreich Beschäftigung zu finden. Das ist ein bisschen sonderbar, daher auch keine Zustimmung von uns.

Ich möchte noch eine Bemerkung zu den Ausführungen der Kollegin Marek machen. Sie hat davon gesprochen, dass das als Privatinitiative – sie hört mir leider jetzt nicht zu – bei uns ohnehin geht. Ich meine, das geht nicht so einfach bei uns, denn wir haben Zugangsbeschränkungen für ausländische Personen, die in Österreich arbeiten wollen. Das mit der Privatinitiative sehe ich also ein bisschen anders. Sie haben gesagt, als Privatinitiative ginge das ohnehin – so habe ich Sie jedenfalls verstanden. So einfach geht es meiner Meinung nach nicht, denn wir haben ja ein paar Bestim­mungen, die man berücksichtigen muss, und es kann nicht so sein, dass eine Familie sagt, jetzt hole ich mir aus Georgien eine 50-jährige Frau, die hilft mir im Haushalt, aber das sage ich niemandem und mache es irgendwie illegal. Das geht nicht. (Abg. Marek: Natürlich im gesetzlichen Rahmen!)

Also Vorsicht mit der Aussage: Privatinitiative ist bei uns auch möglich. So habe ich das verstanden. Wenn es nicht so gemeint war, sind wir uns ohnehin wieder einig, dann ist alles klar. Und ich denke, wir tun gut daran, diesen Antrag abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

23.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 283

23.32.34

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ge-schätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst zum Antrag über die Granny-Au-pairs. Da gibt es einen einzigen Aspekt dabei, den ich durchaus unterstützenswert finde, das ist der intergenerative Aspekt. Ich denke, in einer Zeit, in der viele Kinder Großeltern vielleicht nur mehr vom Hörensagen oder von seltenen Besuchen her kennen, ist ein Modell, in dem drei Generationen zumindest für eine beschränkte Zeit unter einem Dach wohnen, durchaus interessant, aber das ist, wie gesagt, auch schon das einzig Positive daran. Au-pair mit einer Obergrenze von 28 Jahren hat einen bestimmten Sinn, nämlich jungen Menschen, Männern und Frauen – und bei Ihnen sind ja an sich nur Frauen erwähnt – den Spracherwerb im Rahmen eines Aufenthalts bei einer Familie in einem anderen Land zu ermöglichen, und das meistens als Vorbereitung auf einen Beruf. Das ist ja der Sinn von Au-pair, das fällt dann bei Frauen über 50 Jahre weg. (Abg. Dr. Rosenkranz: Was ist dann mit lebenslangem Lernen?) Ich würde es ganz gerne auch dabei belassen.

Frauenpolitische Aspekte sind für uns der Hauptgrund, warum wir das eigentlich nicht wollen. Wir stecken sehr viel Geld in die Bildung, in die Ausbildung von Frauen. Uns ist die beste Ausbildung und Bildung von Frauen wichtig, damit sie ein gutes Einkommen haben, damit sie dadurch auch ihr Auskommen haben und auch auf die entsprechende Pension kommen. Das alles konterkariert Ihr Antrag.

Zum Antrag über den sogenannten Innovationspreis für Firmen ist sehr viel gesagt worden, auch über das, was es alles auf Bundesebene gibt. Auch auf Länderebene gibt es einiges an Preisen. Das Land Oberösterreich beispielsweise hat im Jahr 2000 bereits einen Frauenförderpreis für den Landesdienst eingeführt. Es gibt bei uns auch einen sogenannten Familien-Oscar, der ein besonderes Augenmerk auf Firmen legt, die sich um Frauen- und Familienförderung besonders verdient gemacht haben. Um Leistungen von Frauen im Bereich der Wissenschaft zu honorieren, gibt es den Forscherinnen-Award.

Abgesehen von den Preisen, die ja nicht inflationär vergeben werden sollten, geht es eigentlich vielmehr darum, Maßnahmen zu setzen, um Frauen in Führungspositionen zu stärken, um Führungspositionen für Frauen erst möglich zu machen. Daher geht es auch darum, Unterstützungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu geben. In Oberösterreich gibt es dazu eine Menge an Maßnahmen. Es gibt schon acht Cross-Mentoring-Durchgänge, es gibt bereits den zweiten Aufsichtsrätinnen-Lehrgang, den Girls’ Day, den es ja überall gibt, gibt es bei uns heuer das erste Mal auch in Volksschulen, um die Technikaffinität von Mädchen zu fördern. Neu ist das K3, das Kompetenzzentrum für Karenz und Karriere.

Preise haben ganz klar ihre Wichtigkeit, sie haben ihre Berechtigung, aber immer noch wichtiger als Preise sind Maßnahmen, die in der Wirklichkeit helfen, und bei diesen Maßnahmen ist Österreich auf einem sehr guten Weg. (Beifall bei der ÖVP.)

23.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


23.35.21

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! In der Antragstellung zum Tagesordnungspunkt 25 wird festgehalten, dass eine diskutierte Quotenregelung als falsches Instrument gesehen wird, um den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen.

Sehr geschätzte Frau Abgeordnete Unterreiner, es wird Sie vielleicht wundern, aber auch ich bin grundsätzlich gegen fixe, niedergeschriebene Quoten. Nur stellen wir leider fest, dass wir mit der freiwilligen Erhöhung des Frauenanteils in Führungs­positio-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 284

nen nicht sehr weit gekommen sind. Wir brauchen daher gesetzliche Regelungen, und es gibt Länder, wo diese gesetzlichen Regelungen bereits eingeführt wurden, in Norwegen zum Beispiel, wo dieser Schritt auch schon positive Auswirkungen gezeigt hat.

Das Thema Frauen in Spitzenpositionen ist ja in vieler Munde. Dafür haben nicht zu­letzt die Diskussionen um Gehältertransparenz und Frauenquoten in Führungs­ebenen gesorgt. Laut einer EU-Studie würde das Bruttoinlandsprodukt eines Landes um 15 Prozent bis 45 Prozent steigen, wenn Frauen und Männer am Arbeitsmarkt die gleichen Chancen hätten. Damit möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass es nach wie vor so ist, dass Frauen und Männer zwar oft im selben Beruf tätig sind, die Frauen jedoch wesentlich weniger an Bezahlung bekommen und dass nach wie vor – und das haben wir in sehr vielen Redebeiträgen vorher schon gehört – viel weniger Frauen in Führungspositionen tätig sind.

Daher sehen wir die Einführung eines Innovationspreises für Unternehmen nicht als wirklich zukunftsträchtige Lösung, und wir werden daher auch diesem Antrag nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


23.37.22

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt nicht alles zu den heutigen Anträgen wiederholen, aber wenn die Kollegin Schenk gesagt hat: Wären nicht die Oppositions­parteien gewesen, dann hätten wir heute nichts vom Gleichbehandlungsausschuss auf der Tagesordnung, so gebe ich ihr wirklich recht. Wenn diese drei Punkte auch die Zustimmung bekommen würden, ich weiß nicht, in welcher Beziehung es den Frauen dann besser gehen würde. Staatspreise haben wir, Studien haben wir, wie die Verhält­nisse im Au-pair-Bereich sind, wurde bereits das x-te Mal gesagt. Wichtig ist, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Frauen auf den Arbeitsmarkt gehen können, wie sie es wollen, wie sie es brauchen. Als Wirtschaftler sage ich Ihnen eines dazu: Es ist niemand froher als die Wirtschaft selbst, wenn viele Frauen arbeiten gehen, in Führungspositionen sind. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich sage es aus eigener Erfahrung mit 80 Mitarbeitern bei uns zu Hause: Das beste Betriebsklima in den Betrieben herrscht dort, wo es einen gesunden Mix von Männern und von Frauen gibt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

23.38

23.38.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen, und zwar zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24: Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht 1750 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25: Antrag des Gleichbehandlungsaus­schus­ses, seinen Bericht 1751 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 285

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung der Forderungen aus dem Frauenvolksbegehren.

Jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen Entschließungsantrag sind, ersuche ich um ein Zeichen. – Der Antrag findet keine Mehrheit und ist somit abgelehnt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26: Antrag des Gleichbehandlungsaus­schus­ses, seinen Bericht 1752 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

*****

Bevor ich den letzten Punkt der Tagesordnung aufrufe, teile ich mit, dass im Anschluss an diese Sitzung eine kurze Sitzung des Hauptausschusses im Lokal VI stattfinden wird.

23.40.4427. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungs­ge­setz 1975), idF BGBl. I. Nr. 114/2011, geändert wird (1815/A)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 27. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält der Antragsteller, Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


23.41.14

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist wahrscheinlich eine der prägnantesten und kürzesten Änderungen in der Geschäftsordnung, die man beantragen kann. Sie besteht nämlich genau aus der Änderung eines Wortes und bezieht sich auf die Möglichkeit, aus dem Untersuchungs­ausschuss auch Bildübertragungen zuzulassen. Das ist also insofern ziemlich einfach, als das Wort „unzulässig“ durch das Wort „zulässig“ ersetzt werden soll.

Gerade beim jetzigen Untersuchungsausschuss sehen wir ja, dass es großes Medien­interesse hiefür gibt. Die derzeitige Situation ist so, dass es Journalisten möglich ist, den Sitzungen von Untersuchungsausschüssen beizuwohnen und dass es darüber eine umfangreiche Berichterstattung gibt – aber das Einzige, was nicht zuge­las­sen ist, ist eine Live-Berichterstattung, dass das sozusagen im Originalbild erfolgen kann – und dass jetzt sozusagen der Transmissionsriemen über die Sprache, über die Schrift genommen werden muss, um sich von diesen Sitzungen ein Bild zu machen. Aber es wäre doch gerade für die Wählerinnen und Wähler interessant, sich ein direktes Bild machen zu können.

Es ist ja nicht so, dass das dann nur in Österreich so wäre: Es gibt viele Übertragungen aus Untersuchungsausschüssen, so etwa aus dem Deutschen Bundestag, wo es eben sehr wohl eine Übertragungsmöglichkeit gibt; ebenso aus dem US-Senat, wo Bildübertragungen zulässig sind, sodass das, was dort diskutiert wird, ob dort fair verhandelt wird, letztlich direkt von der Bevölkerung beurteilt werden kann.


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Wir glauben, dass das eine vernünftige und transparente Regelung wäre und hoffen, dass die Gespräche im Geschäftsordnungsausschuss zu einem entsprechenden Ergebnis führen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


23.42.57

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu vorgerückter Stunde darf ich zu diesem Antrag sagen: Wir haben bei der „Arbeitsgruppe Demokratie“ gemeinsam vereinbart, dort alle offenen Fragen, also auch Fragen der Geschäftsordnung, mitzubehandeln. Egal, wie man dazu steht – die einen sagen, das sei unbedingt notwendig und das entspreche sozusagen dem Zeitgeist, wie das Kollege Brosz gemeint hat, und die anderen sagen, da gibt es dann nur noch mehr Show –, und ich will das gar nicht werten, welche Position erfolgversprechend ist, jedenfalls sollten wir, wie ich meine, sagen: Wenn wir uns schon vorgenommen haben, alle offenen Fragen der Geschäftsordnung zu behandeln, würde ich sagen, dass wir das dort dazu nehmen und dort behandeln.

Ich freue mich schon auf eine interessante Diskussion. (Beifall bei der SPÖ.)

23.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


23.44.03

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Brosz hat recht, dass das eine der prägnantesten und kürzesten Änderungen der Geschäftsordnung wäre, allein glaube ich, dass es nicht ausreichend ist. Wenn man sich mit der Frage – ich möchte mich dieser durchaus positiv nähern – Direkt­übertragungen, Übertragungsmöglichkeiten aus dem Untersuchungsausschuss be­schäf­tigt, dann muss man damit natürlich ein paar andere Fragen auch mitbehandeln, etwa die Frage, dass sich Auskunftsperson und Fragesteller sozusagen auf Augen­höhe begegnen. Da ist eben der eine, der unter dem Schutz der Immunität jeden nur erdenklichen Vorhalt machen kann – egal, ob es wahr oder unwahr ist –, sowie die Auskunftsperson, die jedoch unter Wahrheitspflicht steht und wahrheitsgetreu aus­sagen muss.

Daher: Das ist keine Waffengleichheit. Ich denke, eine solche müsste man zunächst herstellen. Und es gibt dazu eine Reihe anderer Fragen. Ich würde auch meinen, dass man – und das werden wir wohl brauchen – im Zuge einer umfassenden Neuordnung der Verfahrensordnung eines Untersuchungsausschusses jedenfalls auch der Idee einer TV-Übertragung nähertreten sollte. (Beifall bei der ÖVP.)

23.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichten­bauer. – Bitte.

 


23.45.00

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Lieber Freund und Kollege Amon! Ich habe vorsichtshalber – ahnend, dass die „Klarstellung“ der ÖVP-Haltung dazu etwa so ungewiss wie ein schwankendes Schiff im Ozean sein könnte – hier den „Standard“ mitgebracht. Dort steht zumindest das drinnen, was ÖVP-Chef Spindelegger dazu sagt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Moment, Moment!

Aus dem „Standard“: Spindelegger befiehlt Folgendes im Wege des Klubobmannes Kopf, der dafür plädierte, der Bevölkerung die parlamentarische Arbeit näherzubringen: „Es soll“, so Kopf, „mehr öffentliche Ausschusssitzungen und etwa Bild- oder Tonauf-


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nahmen aus den Ausschüssen des Nationalrates geben. Kopf versprach erneut volle Transparenz bei der Parteienfinanzierung, offen zeigten sich beide für einen Super-Wahlsonntag.“ (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Stummvoll.)

Da drinnen stecken unheimlich viele debattenfähige, gegeneinander stehende Auffassungen. Herr Kollege Amon hat gesagt, da muss man jetzt sehr viel darüber reden, ob das sein soll, denn die Zeugen werden schlecht befragt, dann kommen sie ins Schwitzen – und das soll man nicht sehen, und das schadet der Demokratie und so weiter. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Jetzt erzeugt Spindelegger, also sozusagen der Oberbefehlshaber Ihrer hoch zu schätzenden Truppe, eine Befehlslage, deren Umsetzung durch Ihre unendlich zu schätzende Truppe mangelhaft gewährleistet ist. (Heiterkeit.)

Auf Deutsch soll das heißen – und durch die Qualität meiner deutlichen Rede erfülle ich den Wunsch von Teilen meines Klubs, etwas mehr Lebendigkeit hineinzubrin­gen,  (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Was heißt kürzer?! – Dann verstehst du es erst recht nicht! (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Ich brauche ausreichend Zeit, durch Klarheit und Redelänge so zu sprechen, dass die Botschaft in den tiefsten Niederungen des Bauernbundes ankommt. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Um es auf den Punkt zu bringen, lieber Herr Kollege Amon, hochgeschätzter Kollege Amon: Ich weiß nicht, was das heißen soll, was du vorhin gesagt hast: Bist du jetzt für Ton- und Bildübertragungen aus dem Untersuchungsausschuss – oder dagegen? (Abg. Amon: Ich bin schon für Direktübertragungen aus dem Untersuchungs­aus­schuss!)

Wenn man sich mit der politischen Realität beschäftigt, kann man ja vielleicht darauf hinweisen, dass der unendlich geschätzte, zeitweilig noch das Amt ausübende Vertei­digungsminister Darabos demnächst eine harte Bewährungsprobe seines Tuns im Landesverteidigungsausschuss abliefern wird müssen – und da wäre ich sehr froh, wenn da das Fernsehen dabei wäre.

Da sind wahrscheinlich die Standpunkte unterschiedlicher Natur, aber wir haben ja ausreichend Möglichkeiten, uns im Geschäftsordnungskomitee vertiefend darüber zu unterhalten.

Kurz und gut: Es soll so sein, wie es im vorliegenden Antrag dargestellt wird. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

23.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.

 


23.49.23

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! (Zwi­schenruf bei der ÖVP.) – Das frage ich mich auch. Mich wundert es immer am meisten, dass gerade jene Partei auf der Bremse steht, was die Möglichkeit von TV-Über­tragungen aus einem Untersuchungsausschuss betrifft, die sich immer am meisten über die angeblich so unfaire Medienberichterstattung über den Untersuchungsaus­schuss aufregt, nämlich die Österreichische Volkspartei. (Abg. Amon: Ich bin schon für Direktübertragungen aus dem Untersuchungsausschuss!)

Freunde, wir können das relativ einfach lösen. Wenn ihr euch über die Medien­berichterstattung so aufregt, dass diese so unfair und vor allem gegen die Öster­reichische Volkspartei sei, dann kann man das ganz einfach lösen, indem wir TV-Übertragungen ermöglichen. Wir haben mit ORF III jetzt auch den entsprechenden Sender.


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So kann sich jeder Österreicher und jede Österreicherin selbst ein Bild über das Geschehen im Untersuchungsausschuss machen, über das, was dort aufgedeckt wird, über das, was dort beleuchtet wird, über das, was in den Akten steht und vor allem über das, was die Auskunftspersonen sagen – natürlich nur jene Auskunftspersonen, bei denen die ÖVP die Ladung nicht blockiert. Aber das ist ein anderes Thema.

Ich muss zu diesem Bereich schon auch festhalten, wenn hier ohnehin so große Einigkeit herrscht und alle Fraktionen sagen, eigentlich sollte man das eh machen, dann frage ich mich, warum wir es nach wie vor nicht haben und auch dieser Unter­suchungsausschuss nicht übertragen wird.

Ich verweise hier zum Beispiel auf einen Antrag – einen von vielen – vom Abgeord­neten Dr. Cap vom 11. März 2008, wo der fast gleichlautende Antrag zu dem, den heute die Grünen einbringen, damals eingebracht wurde. Und bis heute haben wir diese TV-Übertragung nicht. Ich finde das wirklich schade. Ich glaube, dass die Menschen auch ein Recht darauf haben, direkt vor Ort via Fernsehen dabei zu sein. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich denke, dass das auch wichtig wäre im Sinne einer Darstellung der Arbeit des Parla­ments und im Sinne einer funktionierenden Demokratie. Ich verstehe auch nicht die große Angst und die Panik vor TV-Übertragungen.

Ich darf darauf verweisen, meine Damen und Herren von der Österreichischen Volks­partei, dass es in Deutschland diese Möglichkeit gibt, dass es in Großbritannien diese Möglichkeit gibt, dass es in den USA diese Möglichkeit gibt. Das heißt, was in Deutschland möglich ist, was in Deutschland für Auskunftspersonen zumutbar und zulässig ist, das muss auch, glaube ich, für österreichische Auskunftspersonen wie zum Beispiel den ÖVP-Finanzminister Grasser zulässig sein. (Zwischenruf des Abg. Großruck.)

Wir sollten lieber die TV-Übertragungen ermöglichen, meine Damen und Herren von der ÖVP, da spreche ich jetzt Sie an, bevor illegal, unter Gesetzesbruch, unter Verletzung des Amtsgeheimnisses und unter Amtsmissbrauch Akten veröffentlicht werden. Das machen Sie nämlich derzeit, meine Damen und Herren von der Öster­reichischen Volkspartei! (Beifall beim BZÖ.)

Es sind heute Medienberichte erschienen, und auch morgen werden angeblich wieder Medienberichte erscheinen, wo streng vertrauliche Akten aus dem Untersuchungs­ausschuss, die der Geheimhaltung unterliegen und die zufälligerweise das BZÖ betreffen, von einer Fraktion dieses Hohen Hauses unter Bruch der Gesetze, unter Begehung des Tatbestandes des Amtsmissbrauchs, des Geheimnisverrats an Medien hinausgespielt werden.

Wir haben das recherchiert, das kommt aus den Reihen der Österreichischen Volks­partei. Ihr begeht Amtsmissbrauch, ihr spielt illegal über euren Klub Akten hinaus. (Abg. Kopf: Das glaube ich nicht!)

Und eines sage ich euch ganz klar an dieser Stelle: Wir werden uns das sicher nicht gefallen lassen! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Nur weil ihr euch vorn und hinten nicht mehr auskennt, im Skandalsumpf versinkt, überhaupt nicht mehr wisst, was los ist, braucht ihr nicht durch Gesetzesmissbrauch andere Parteien, wie das BZÖ, anzu­patzen. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben konkrete Informationen über die Personen vorliegen, wir wissen ganz genau, was da passiert ist. Wir werden daher auch die Staatsanwaltschaft einschalten, eine Sachverhaltsdarstellung mit den bekannten Vorwürfen, die ich genannt habe, übermitteln.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 289

Die ÖVP wird die entsprechenden Konsequenzen ziehen müssen, denn so etwas lassen wir uns sicher nicht gefallen! (Abg. Mag. Donnerbauer: Wie schaut’s mit der Rück­überweisung aus?) – Sie versuchen den Ausschuss zu torpedieren, Sie ver­suchen den Ausschuss kaputtzumachen!

Ich sage Ihnen schon hier und heute, meine Damen und Herren von der ÖVP, das wird Ihnen nicht gelingen! Sie können illegal Akten hinausspielen, so viel Sie wollen, Sie werden damit auch nicht die Aufklärung der ÖVP-Malversationen verhindern können, die derzeit auf der Agenda stehen. Bei der BUWOG raucht es ja nur so schwarz heraus, bei TETRON wird es noch schwärzer herausrauchen und bei der Glücks­spielgesetz-Novelle erst recht. Das werden Sie alles aushalten müssen, und da werden Ihnen auch illegale Aktenveröffentlichungen nicht helfen, meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei. (Abg. Wöginger: Zahlt einmal das Geld zurück!) – Und wenn Sie schreien: Geld zurückzahlen!, wir haben diese Zusage gemacht.

Wir sind auch die einzige Partei, die Konsequenzen gezogen hat. Daher – schauen Sie sich die gestrige Umfrage von einem Meinungsforschungsinstitut für ATV an – steigt auch das BZÖ in den Umfragewerten, und Sie sind auf einem historischen Tiefstand, meine Damen und Herren von der ÖVP. (Beifall beim BZÖ.)

23.55


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

Ich schließe daher die Debatte und weise den Antrag 1815/A dem Geschäftsordnungs­ausschuss zu.

23.55.10 Abstimmung über Fristsetzungsanträge

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nunmehr zu den Abstimmungen über die Fristsetzungsanträge.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1846/A(E) der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die unverzügliche Verkleinerung der Bundesregierung eine Frist bis 15. Mai 2012 zu setzen.

Wer für den Fristsetzungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kolle­gen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1856/A(E) der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Ausbau der direkten Demokratie in Österreich eine Frist bis 15. Mai 2012 zu setzen.

Wenn Sie den Antrag unterstützen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Dieser Antrag findet keine Mehrheit und ist abgelehnt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

23.56.50 Einlauf

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1910/A(E) bis 1925/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 11365/J bis 11442/J eingelangt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 290

Schließlich ist eine Anfrage des Abgeordneten Köfer an die Präsidentin des National­rates eingebracht worden.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 23.57 Uhr, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.

23.57.23 Schluss der Sitzung: 23.57 Uhr

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien