Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 159

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sagen, denn meist ist der Verbund der Betreiber – ein Ergebnis erreicht haben, wo durchaus die Bürgerinteressen berücksichtigt worden sind und wir geschaut haben, dass diese Leitung so gelegt worden ist, dass sie möglichst weit vom besiedelten Gebiet weg liegt.

Sie wissen, dass Experten da unterschiedlicher Auffassung sind. Sie werden Experten finden, die starke gesundheitliche Befürchtungen haben, Sie werden aber auch Gut­ach­ten bekommen, die das bei Weitem nicht so dramatisch sehen. Selbst was das Handy betrifft, das jeder von uns nützt, gehen manche von möglichen Strahlungen aus.

Was ich damit sagen möchte, ist: In einer hoch technisierten Welt ist es für Politiker nicht immer einfach, letztendlich die richtigen Entscheidungen zu finden, weil sich selbst die Experten in vielen Bereichen nicht einig sind, wie sie vorgehen sollen.

Der erste Bereich, den ich angesprochen habe, war ein umwelt- und gesundheits­politi­scher, der sehr ernst zu nehmen ist; ein anderer Bereich, ein demokratiepolitischer, ist die Vorratsdatenspeicherung. Auch hier prallen unterschiedlichste Meinungen auf­einan­der: Die einen sehen den Sicherheitsaspekt im Vordergrund und sagen, es sei notwendig, da entsprechende Maßnahmen zu setzen, um dann tatsächlich bei Ermittlungen gegen organisiertes Verbrechen vorzugehen.

Es gibt da ja tatsächlich schon Erfolgsbelege. Wenn ich zum Beispiel daran denke, dass eine österreichische Behörde nur durch eine entsprechende Vorratsdaten­speicherung einen Kinderpornographiering mit mehr als 100 Verdächtigen aufgegriffen hat, dann muss es in unser aller Interesse sein, der Sicherheitsbehörde entsprechende Möglichkeiten zu geben, um wirkungsvoll gegen solche Verbrechen vorzugehen.

Auf der anderen Seite nehme ich es schon sehr ernst, wenn mehr als 100 000 – es waren 106 000 – Bürgerinnen und Bürger diese Online-Unterschriftenplattform nützen, um ihre Bedenken zum Ausdruck zu bringen, weil da auch wieder eine Interes­senabwägung notwendig sein wird. Ich bin mir sicher, dass wir da auch auf euro­päischer Ebene noch nicht am Ende der Diskussion sind, was die Vorratsdaten­speicherung betrifft, auch was Grundrechtsfragen und den Schutz des Einzelnen mit seinen Daten betrifft.

Um es zusammenfassend auf den Punkt zu bringen: Ich halte diese Arbeit, die im Petitionsausschuss geleistet wird, für eine sehr gute, aber das heißt nicht, dass man nicht auch da noch zu Verbesserungen kommen kann. Gegen eines verwahre ich mich aber: gegen den Vorwurf, dass die Regierungsparteien Bürgeranliegen nicht ernst nehmen. In der Form, wie diese Bürgeranliegen, diese mehr als 30 Petitionen hier jetzt behandelt worden sind, kommen wir sehr wohl dem Erfordernis einer ernsthaften Behandlung dieser Anliegen nach. (Beifall bei der ÖVP.)

14.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

14.56.00

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 1795 der Beilagen hinsichtlich der Petitionen Nr. 125, 129, 135, 137 bis 141, 143, 145, 147, 149 und 150, 152 bis 156, 163 und 165 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 35 bis 38 zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. (Ruf bei der SPÖ: Zirka 90 Prozent!) – Das ist mit Mehrheit angenommen.

 


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