Stenographisches Protokoll
163. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode
Mittwoch, 27. Juni 2012
163. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 27. Juni 2012
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 27. Juni 2012: 13.15 – 17.01 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG)
2. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG)
3. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird
4. Punkt: Bericht über den Antrag 1942/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügebegrenzungs-BVG und das Unvereinbarkeitsgesetz geändert werden
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Interessen (Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz – LobbyG) erlassen und das Gerichtsgebührengesetz geändert wird
6. Punkt: Bericht über den Antrag 1950/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Albert Steinhauser, Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption geändert werden (Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 – KorrStrÄG 2012), über den
Antrag 1467/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Anti-Korruptionsparagraphen für Politiker und einer Reform des Parteienfinanzierungssystems analog zu den Forderungen des Europarates, über den
Antrag 1478/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, BGBI. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch BGBI. I Nr. 111/2010, geändert wird (Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung), über den
Antrag 1479/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereingliederung öffentlicher Unternehmen in das Korruptionsstrafrecht sowie über den
Antrag 1487/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strafbarkeit des „Anfütterns“ (Schaffung von Abhängigkeiten durch wiederholte Geschenke an Amtsträger)
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 17
Ordnungsrufe .......................................................................................................... 42, 44
Geschäftsbehandlung
Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Ausschussberichte 1844, 1845, 1846 und 1847 d.B. gemäß § 44 (2) der Geschäftsordnung .................................................. 18
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 19
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .................................... 78
Unterbrechung der Sitzung ................................................................................... 78, 82
Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsidenten Fritz Neugebauer .................................................................................... 81
Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ................................. 84
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 17
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 17
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1782 d.B.): Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) (1844 d.B.) ........ 20
2. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) (1845 d.B.) ............................................................................................................................... 20
3. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird (1846 d.B.) .................... 20
4. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1942/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betref-
fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügebegrenzungs-BVG und das Unvereinbarkeitsgesetz geändert werden (1847 d.B.) ............................ 20
5. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1465 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Interessen (Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz – LobbyG) erlassen und das Gerichtsgebührengesetz geändert wird (1832 d.B.) ...................................................... 20
6. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1950/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Albert Steinhauser, Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption geändert werden (Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 – KorrStrÄG 2012), über den
Antrag 1467/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Anti-Korruptionsparagraphen für Politiker und einer Reform des Parteienfinanzierungssystems analog zu den Forderungen des Europarates, über den
Antrag 1478/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, BGBI. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch BGBI. I Nr. 111/2010, geändert wird (Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung), über den
Antrag 1479/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereingliederung öffentlicher Unternehmen in das Korruptionsstrafrecht sowie über den
Antrag 1487/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strafbarkeit des „Anfütterns“ (Schaffung von Abhängigkeiten durch wiederholte Geschenke an Amtsträger) (1833 d.B.) ............................................................................................................................... 20
Berichterstatterin: Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ....................................................... 21
Redner/Rednerinnen:
Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 21
Karlheinz Kopf .............................................................................................................. 24
Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 26
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................... 29
Josef Bucher ................................................................................................................. 33
Bundeskanzler Werner Faymann ............................................................................... 35
Dr. Peter Wittmann ...................................................................................................... 37
Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................ ..... 38
Herbert Kickl ................................................................................................................. 40
Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 43
Stefan Petzner .............................................................................................................. 45
Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl ................................................................... 47
Dr. Johannes Jarolim .................................................................................................. 50
Mag. Heribert Donnerbauer ........................................................................................ 52
Dr. Peter Fichtenbauer ................................................................................................ 54
Mag. Albert Steinhauser .............................................................................................. 56
Gerald Grosz ................................................................................................................. 58
Dr. Günther Kräuter ..................................................................................................... 61
Anna Höllerer ................................................................................................................ 62
Dr. Martin Strutz ........................................................................................................... 63
Dr. Gabriela Moser ....................................................................................................... 64
Mag. Rainer Widmann ................................................................................................. 65
Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher .................................................................................... 67
Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................... 67
Mag. Harald Stefan ....................................................................................................... 70
Dieter Brosz, MSc ........................................................................................................ 73
Gabriele Binder-Maier ................................................................................................. 74
Mag. Gisela Wurm ........................................................................................................ 75
Mag. Johann Maier ....................................................................................................... 76
Annahme der sechs Gesetzentwürfe in 1844, 1845, 1846, 1847, 1832 und 1833 d. B. (namentliche Abstimmung) .................................................................................................................. 77
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1833 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Evaluierung der Wirksamkeit des Korruptionsstrafrechts (E 257) ................................ 81
Eingebracht wurden
Petitionen ...................................................................................................................... 18
Petition betreffend „Für die Neuorganisation der Parksituation am Bahnhof Jenbach“ (Ordnungsnummer 166) (überreicht von den Abgeordneten Hermann Gahr und Franz Hörl)
Petition betreffend „0,7 % des BNE für EZA ,We want you to act‘“ (Ordnungsnummer 167) (überreicht von den Abgeordneten Petra Bayr, Franz Glaser und Mag. Judith Schwentner)
Regierungsvorlagen ................................................................................................... 17
1810: Bundesgesetz, mit dem das Sprengmittelgesetz 2010 geändert wird (Sprengmittelgesetz-Novelle 2012)
1811: Bundesgesetz betreffend den Erwerb von Geschäftsanteilen der PEG MedAustron Gesellschaft mbH (MedAustron GmbH-Gesetz – MAGG)
1812: Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
1831: Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über kulturellen Austausch
Berichte ......................................................................................................................... 17
Zu III-330: Tätigkeitsbericht 2011 der Bundesanstalt für Verkehr; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie – Zurückziehung
Vorlage 95 BA: Monatserfolg Mai 2012; BM f. Finanzen
Vorlage 96 BA: Bericht über die Durchführung der Erfolgskontrolle gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Festlegung von einheitlichen Grundsätzen der finanziellen Erfolgskontrolle bei Anwendung der Flexibilisierungsklausel (Erfolgskontrollen-Verordnung), BGBl. II Nr. 28/2001, für die Finanzjahre 2002 bis 2011 inklusive Prognose 2012 (§ 3 Abs. 2 Erfolgskontrollen-Verordnung); BM f. Finanzen
Vorlage 97 BA: Bericht über den Erfolgskontrollenbericht der flexibilisierten Dienststellen gemäß Erfolgskontrollen-Verordnung – BGBl. II Nr. 28/2001; BM f. Landesverteidigung und Sport
III-337: Bericht über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2011); Bundesregierung
III-338: Dritter Bericht des Biopatent Monitoring Komitees; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie;
III-339: Lebensmittelsicherheitsbericht 2011; BM f. Gesundheit
Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................. 18
Aufnahme der Verhandlungen über einen Staatsvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Flugsicherung zur Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Luftraums
Anträge der Abgeordneten
Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein zeitgemäßes Tierversuchsgesetz für Österreich (2014/A)(E)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Integrierung der Schutzmachtfunktion für Südtirol in die österreichische Verfassung (2015/A)(E)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 66/2011, geändert wird (2016/A)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umgehung der Beschuldigtenrechte im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren durch fälschliche Anwendung des Sicherheitspolizeigesetzes (2017/A)(E)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Eindämmung des Verkehrssicherheitsproblems „Handy am Steuer“ (2018/A)(E)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kontrolle der Goldreserven der Oesterreichischen Nationalbank (2019/A)(E)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend planmäßigen Halt aller ÖBB-Premium-RailJet-Züge in Wörgl (2020/A)(E)
Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Budgetmittel im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung (2021/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Zustandekommen des Bundesgesetzes, mit dem ein Tierärztekammergesetz erlassen und das Tierärztegesetz geändert wird (12019/J)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend psychisch kranke Kinder (12020/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend falsch verstandenen Revisionismus der Arbeitsgemeinschaft für Kartographische Ortsnamenkunde (12021/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend falsch verstandenen Revisionismus der Arbeitsgemeinschaft für Kartographische Ortsnamenkunde (12022/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend falsch verstandenen Revisionismus der Arbeitsge-
meinschaft für Kartographische Ortsnamenkunde bezogen auf österreichische Schulbücher (12023/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Verteilung von durch das BMWFJ geförderten SS-Comics vor steirischen Schulen (12024/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Brandanschlag auf Vereinslokal des Verbandes Sozialistischer Studenten – FOLGEANFRAGE (12025/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Polizeieinsatz in Zusammenhang mit der Festnahme eines Asylwerbers im Bezirk Leibnitz am 24.05.2012 (12026/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Werbung von Kinderlebensmittel (12027/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend finanzielle Unterstützung von NGOs (12028/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend finanzielle Unterstützung von NGOs (12029/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend finanzielle Unterstützung von NGOs (12030/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend finanzielle Unterstützung von NGOs (12031/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend finanzielle Unterstützung von NGOs (12032/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend finanzielle Unterstützung von NGOs (12033/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend finanzielle Unterstützung von NGOs (12034/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend finanzielle Unterstützung von NGOs (12035/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend finanzielle Unterstützung von NGOs (12036/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend finanzielle Unterstützung von NGOs (12037/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend finanzielle Unterstützung von NGOs (12038/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend finanzielle Unterstützung von NGOs (12039/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend finanzielle Unterstützung von NGOs (12040/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend das Projekt „Bündnis gegen Gewalt“ (12041/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Probleme bei der Bahn-Güterverladung in Vorarlberg durch Terminal-Engpass (12042/J)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Kampagne „WissenSchafft Vorsprung“ (12043/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Straftatbestand 107b StGB „Fortgesetzte Gewaltsausübung“ (12044/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend den Schutz für von sexualisierter Gewalt betroffene Personen (12045/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Straftatbestand 107b StGB „Fortgesetzte Gewaltausübung“ (12046/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Befreiung vom Kostenanteil bei geringen Einkommen in der SVA“ (12047/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Belastung von Ein-Personen-UnternehmerInnen durch Verzugszinssatz bei ausstehenden Sozialversicherungsbeiträgen der SVA“ (12048/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend falsche Beantwortung der Anfrage „Ermittlungen gegen einen Unschuldigen in Zusammenhang mit AnonAustria nach dem Verbotsgesetz“ (12049/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verkehrsstatistik 2011 (12050/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend erneute Verwirrspiele um die angeblich „eingesparte“ S 36 (12051/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Führerscheinlose Autolenker in Österreich 2011“ (12052/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver-
kehr, Innovation und Technologie betreffend „Führerscheinlose
Autolenker in Österreich 2011“ (12053/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Gerichtliche Strafverfahren nach § 168a Strafgesetzbuch im Jahr 2011“ (12054/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Kriminalpolizeiliche Ermittlungen nach § 168a Strafgesetzbuch – Pyramidenspiele/Schenkkreise im Jahr 2010 und 2011“ (12055/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Kindesabnahmen durch die Jugendwohlfahrt (12056/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Position des BMEIA zu einem Revisionismusversuch der Arbeitsgemeinschaft für Kartographische Ortsnamenkunde (12057/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schulbesuche von Staatssekretär Kurz & Co. (12058/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Dolmetsch-Angebot für den Elternsprechtag“ (12059/J)
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend mögliche Gesundheitsgefährdung durch das Szenegetränk Bubble Tea (12060/J)
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend steigende Antibiotikaresistenzen bei Tieren (12061/J)
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend (Wunsch-)Sectio versus vaginale Geburt – Kaiserschnittgeburten auf dem Vormarsch (12062/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Niederschlagungsrecht des Bundespräsidenten (12063/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Österreichischen Integrationsfonds (12064/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Fehlstunden an Schulen der Sekundarstufe I im Bundesland Niederösterreich (12065/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Fehlstunden an Schulen der Sekundarstufe I im Bundesland Tirol (12066/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Fehlstunden an Schulen der Sekundarstufe I im Bundesland Steiermark (12067/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulplatzsituation im Bezirk Schwaz an HS, NMS, AHS und BMHS (12068/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulplatzsituation im Bezirk Landeck an HS, NMS, AHS und BMHS (12069/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulplatzsituation im Bezirk Kufstein an HS, NMS, AHS und BMHS (12070/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „NMS: beste Noten für die Schule der Zukunft“ – Inserat des BMUKK in „Österreich“ am 20. Juni 2012 (12071/J)
Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Anwendung des Abolitionsrechtes (12072/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Löschung unerwünschter Inhalte bei Google (12073/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend: „Porno-Lehrer“ darf in Schule (12074/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Mädchen und Frauen bei der Feuerwehr (12075/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend neuerliche Anfrage Umstrukturierung TÜPL Allentsteig zu einem Nationalpark (12076/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Durchführung von Vermessungsflügen (12077/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die umgesetzten Konsequenzen aus dem Rechnungshofbericht über die Austro Control GmbH (12078/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Neubau des Flugsicherungsgebäudes am Flughafen Salzburg (12079/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Gerichtliche Strafanzeigen und Strafverfahren gegen JustizwachebeamtInnen und gerichtliche Verurteilungen 2010 und 2011“ (12080/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Sicherheitsprobleme im AMS – Bedrohungen und Tätlichkeiten gegenüber AMS-MitarbeiterInnen im Jahr 2011“ (12081/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Arbeitsunfälle 2011 – Konsequenzen“ (12082/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den geplanten Ausbau der Westbahn zwischen Linz und Untergaumberg in Leonding (12083/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Hinterbliebenenleistungen für mehrere Witwen (12084/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Fremdenkriminalität Halbjahr 2012 (12085/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Asylwerber – Asylberechtigten – subsidiär Schutzberechtigten (12086/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Asylwerber – Asylberechtigten – subsidiär Schutzberechtigten im Bundesland Niederösterreich (12087/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Asylwerber – Asylberechtigten – subsidiär Schutzberechtigten im Bundesland Oberösterreich (12088/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Asylwerber – Asylberechtigten – subsidiär Schutzberechtigten im Bundesland Tirol (12089/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Asylwerber – Asylberechtigten – subsidiär Schutzberechtigten im Bundesland Vorarlberg (12090/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Asylwerber – Asylberechtigten – subsidiär Schutzberechtigten im Bundesland Kärnten (12091/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Asylwerber – Asylberechtigten – subsidiär Schutzberechtigten im Bundesland Salzburg (12092/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Asylwerber – Asylberechtigten – subsidiär Schutzberechtigten im Bundesland Steiermark (12093/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Asylwerber – Asylberechtigten – subsidiär Schutzberechtigten im Bundesland Burgenland (12094/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Asylwerber – Asylberechtigten – subsidiär Schutzberechtigten im Bundesland Wien (12095/J)
Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hundebisse im Burgenland von 2009 bis 2011 (12096/J)
Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hundebisse in Kärnten von 2009 bis 2011 (12097/J)
Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hundebisse in Salzburg von 2009 bis 2011 (12098/J)
Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hundebisse in der Steiermark von 2009 bis 2011 (12099/J)
Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hundebisse in Tirol von 2009 bis 2011 (12100/J)
Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hundebisse in Vorarlberg von 2009 bis 2011 (12101/J)
Anfragebeantwortungen
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen (11170/AB zu 11349/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (11171/AB zu 11350/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (11172/AB zu 11351/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (11173/AB zu 11352/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (11174/AB zu 11355/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (11175/AB zu 11354/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (11176/AB zu 11357/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (11177/AB zu 11358/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (11178/AB zu 11359/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (11179/AB zu 11363/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (11180/AB zu 11364/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (11181/AB zu 11365/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (11182/AB zu 11370/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11183/AB zu 11398/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (11184/AB zu 11420/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (11185/AB zu 11429/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (11186/AB zu 11431/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (11187/AB zu 11360/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (11188/AB zu 11361/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (11189/AB zu 11366/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (11190/AB zu 11369/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (11191/AB zu 11380/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (11192/AB zu 11400/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (11193/AB zu 11415/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (11194/AB zu 11416/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (11195/AB zu 11422/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (11196/AB zu 11423/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (11197/AB zu 11424/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (11198/AB zu 11625/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (11199/AB zu 11353/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (11200/AB zu 11414/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen (11201/AB zu 11356/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (11202/AB zu 11374/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (11203/AB zu 11427/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (11204/AB zu 11379/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen (11205/AB zu 11440/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (11206/AB zu 11452/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (11207/AB zu 11407/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (11208/AB zu 11375/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (11209/AB zu 11377/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (11210/AB zu 11382/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11211/AB zu 11385/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (11212/AB zu 11386/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (11213/AB zu 11388/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11214/AB zu 11390/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen (11215/AB zu 11406/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (11216/AB zu 11409/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (11217/AB zu 11410/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (11218/AB zu 11411/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen (11219/AB zu 11413/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock Kolleginnen und Kollegen (11220/AB zu 11417/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (11221/AB zu 11418/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (11222/AB zu 11419/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (11223/AB zu 11421/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen (11224/AB zu 11425/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (11225/AB zu 11435/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen (11226/AB zu 11437/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen (11227/AB zu 11439/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (11228/AB zu 11392/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (11229/AB zu 11381/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (11230/AB zu 11383/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (11231/AB zu 11391/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11232/AB zu 11394/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11233/AB zu 11399/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (11234/AB zu 11401/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11235/AB zu 11402/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen (11236/AB zu 11412/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11237/AB zu 11426/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11238/AB zu 11430/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (11239/AB zu 11438/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen (11240/AB zu 11442/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (11241/AB zu 11457/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (11242/AB zu 11475/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (11243/AB zu 11638/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (11244/AB zu 11371/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (11245/AB zu 11372/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (11246/AB zu 11373/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (11247/AB zu 11404/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen (11248/AB zu 11405/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen (11249/AB zu 11367/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (11250/AB zu 11368/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (11251/AB zu 11378/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11252/AB zu 11387/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11253/AB zu 11389/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11254/AB zu 11395/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (11255/AB zu 11408/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen (11256/AB zu 11441/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales
und Konsumentenschutz auf die Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (11257/AB zu 11458/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11258/AB zu 11471/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (11259/AB zu 11476/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (11260/AB zu 11447/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (11261/AB zu 11448/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (11262/AB zu 11450/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (11263/AB zu 11451/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (11264/AB zu 11445/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (11265/AB zu 11449/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (11266/AB zu 11443/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (11267/AB zu 11446/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (11268/AB zu 11456/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (11269/AB zu 11460/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (11270/AB zu 11453/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (11271/AB zu 11462/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (11272/AB zu 11469/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (11273/AB zu 11473/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (11274/AB zu 11474/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (11275/AB zu 11459/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11276/AB zu 11466/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11277/AB zu 11468/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen (11278/AB zu 11551/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (11279/AB zu 11464/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (11280/AB zu 11465/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11281/AB zu 11467/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (11282/AB zu 11454/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (11283/AB zu 11461/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (11284/AB zu 11463/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11285/AB zu 11470/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11286/AB zu 11477/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (11287/AB zu 11478/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (11288/AB zu 11479/J)
Beginn der Sitzung: 13.15 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Tag, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 163. Sitzung des Nationalrates.
Die Amtlichen Protokolle der 159. und
160. Sitzung vom 13. Juni 2012 sowie der
161. und 162. Sitzung vom 14. Juni 2012 sind in der Parlamentsdirektion
aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Köfer, Prähauser, Großruck, Schittenhelm, Kunasek, Mag. Unterreiner, Mag. Brunner und Mag. Schatz.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner wird durch den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle vertreten.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 12019/J bis 12082/J;
2. Anfragebeantwortungen: 11170/AB bis 11288/AB;
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Sprengmittelgesetz 2010 geändert wird (Sprengmittelgesetz-Novelle 2012) (1810 d.B.),
Bundesgesetz betreffend den Erwerb von Geschäftsanteilen der PEG MedAustron Gesellschaft mbH (MedAustron GmbH-Gesetz – MAGG) (1811 d.B.);
4. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:
Zurückziehung: Tätigkeitsbericht 2011 der Bundesanstalt für Verkehr, vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie (Zu III-330 d.B.).
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Monatserfolg Mai 2012, vorgelegt von der Bundesministerin für Finanzen (Vorlage 95 BA),
Bericht der Bundesministerin für
Finanzen über die Durchführung der Erfolgskontrolle gemäß
der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Festlegung von
einheitlichen Grundsätzen der finanziellen Erfolgskontrolle bei
Anwendung der Flexibilisierungsklausel (Erfolgskontrollen-Verordnung),
BGBl. II Nr. 28/2001, für die Finanzjah-
re 2002 bis 2011 inklusive Prognose 2012 (§ 3 Abs. 2 Erfolgskontrollen-Verordnung)
(Vorlage 96 BA),
Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über den Erfolgskontrollenbericht der flexibilisierten Dienststellen gemäß Erfolgskontrollen-Verordnung – BGBl. II Nr. 28/2001 (Vorlage 97 BA);
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 166 betreffend „Für die Neuorganisation der Parksituation am Bahnhof Jenbach“, überreicht von den Abgeordneten Hermann Gahr und Franz Hörl,
Petition Nr. 167 betreffend „0,7 % des BNE für EZA ,We want you to act‘“, überreicht von den Abgeordneten Petra Bayr, Franz Glaser und Mag. Judith Schwentner;
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Außenpolitischer Ausschuss:
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (1812 d.B.),
Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über kulturellen Austausch (1831 d.B.);
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Gesundheitsausschuss:
Lebensmittelsicherheitsbericht 2011 des Bundesministers für Gesundheit (III-339 d.B.);
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2011) (III-337 d.B.);
Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:
Dritter Bericht des Biopatent Monitoring Komitees, vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie (IIII-338 d.B.).
C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
Aufnahme der Verhandlungen über einen Staatsvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Flugsicherung zur Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Luftraums.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung auf ORF 2 bis 16 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird. (Unruhe.)
Meine Damen und Herren, ich darf um ein bisschen mehr Aufmerksamkeit bitten!
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Um die Punkte 1 bis 4 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung er-
forderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.
Bei den Punkten 1 bis 4 handelt es sich um
den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1782 d.B.): Parteiengesetz 2012 (1844 d.B.),
den Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012) (1845 d.B.),
den Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird (1846 d.B.), sowie
den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1942/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügebegrenzungs-BVG und das Unvereinbarkeitsgesetz geändert werden (1847 d.B.).
Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 6 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatte erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 3 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 44 Minuten, FPÖ 38 Minuten, Grüne 32 Minuten sowie BZÖ 30 Minuten.
Für die Dauer der Fernsehübertragung in ORF 2 wurde folgende Redeordnung vereinbart: eine Redner-/Rednerinnenrunde mit je 10 Minuten, ein Regierungsmitglied SPÖ mit 10 Minuten, eine Redner-/Rednerinnenrunde mit je 7 Minuten, ein Regierungsmitglied ÖVP mit 10 Minuten, eine Redner-/Rednerinnenrunde mit je 7 Minuten und eine Redner-/Rednerinnenrunde mit je 4 Minuten.
Der Aufruf der Rednerinnen und Redner erfolgt nach Fraktionsstärke.
Die vorsitzführende Präsidentin/der vorsitzführende Präsident achtet auf die genaue Einhaltung der vereinbarten Redezeiten und verteilt spätestens vor Beginn der letzten Runde – nach Rücksprache mit den Klubobleuten – die für die letzte Runde verbleibende Redezeit zu gleichen Teilen auf die fünf Fraktionen.
Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach Ende der Fernsehübertragungszeit in ORF 2 aufgerufen.
Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten zu beschränken.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1782 d.B.): Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) (1844 d.B.)
2. Punkt
Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) (1845 d.B.)
3. Punkt
Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird (1846 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1942/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügebegrenzungs-BVG und das Unvereinbarkeitsgesetz geändert werden (1847 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1465 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Interessen (Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz – LobbyG) erlassen und das Gerichtsgebührengesetz geändert wird (1832 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1950/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Albert Steinhauser, Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption geändert werden (Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 – KorrStrÄG 2012), über den
Antrag 1467/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Anti-Korruptionsparagraphen für Politiker und einer Reform des Parteienfinanzierungssystems analog zu den Forderungen des Europarates, über den
Antrag 1478/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, BGBI.
Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch BGBI. I Nr. 111/2010, geändert wird (Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung), über den
Antrag 1479/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereingliederung öffentlicher Unternehmen in das Korruptionsstrafrecht sowie über den
Antrag 1487/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strafbarkeit des „Anfütterns“ (Schaffung von Abhängigkeiten durch wiederholte Geschenke an Amtsträger) (1833 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zu den Punkten 1 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zu Punkt 5 erteile ich Frau Berichterstatterin Mag. Steßl-Mühlbacher das Wort. – Bitte.
Berichterstatterin Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bringe folgende Druckfehlerberichtigung zu Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Justizausschusses in 1832 der Beilagen, vor: In jenem nicht vom Beschluss umfassten Teil des Ausschussberichtes hat auf Seite 4 im zweiten Absatz der Hinweis auf das Abstimmungsverhalten der Klubs nicht „(dafür: S, V, dagegen: F, G, B)“, sondern richtig: „(dafür: S, V, F, dagegen: G, B)“ zu lauten. (Abg. Scheibner: Sehr gut gemacht!)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich bedanke mich.
Auf eine mündliche Berichterstattung zu den weiteren Punkten wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Cap mit 10 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.23
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir alle wissen, dass das österreichische Gemeinwesen, die Verwaltung, unsere Gesellschaft, sehr stark davon lebt, dass sehr viele fleißige, ehrliche und engagierte Mandatare – Gemeinderäte, Bürgermeister, Landtagsabgeordnete, Nationalratsabgeordnete, Bundesräte – in unserem Land tätig sind und versuchen, mit einem manchmal bis zu, wie man so schön sagt, 24-stündigen Einsatz für das Land, für die Menschen, für jene, von denen sie gewählt wurden, aber auch für viele andere, über die Parteigrenzen hinaus ihr Bestes zu geben.
Der derzeitige parlamentarische Untersuchungsausschuss, ein Zeichen für eine funktionierende Kontrollkultur hier im Haus – die Untersuchungsausschüsse, die diesem vorangegangen sind, waren ebenfalls ein Beweis dafür –, zeigt, dass wir gewillt und in der Lage sind, aus den Malversationen, die einige wenige anscheinend zu verantworten haben, aus den Malversationen, die sich auf Personen beziehen und nicht, wie zur Vereinfachung oft gesagt wird, auf Parteien, die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Wir haben gesagt, wenn jetzt im Untersuchungsausschuss neue Erkenntnisse kommen, dann wird das auch in die laufenden Verhandlungen einfließen, in den von der Frau Präsidentin genannten Bereichen, die heute zur Abstimmung stehen, ob das jetzt Antikorruption oder Lobbying ist; die Regelung betreffend Lobbying, dass hier wirklich festgelegt wird, unter welchen Regeln Lobbying stattzufinden hat, dass diesbezüglich die Grenzen aufgezeigt werden, dass da registriert wird, dass da Transparenz herrscht und dass es bei Übertretungen entsprechende Sanktionen gibt. – Das ist ein Bereich.
Der andere Bereich ist, unter welchen Bedingungen oft Kontakte mit der Bevölkerung, mit Interessenvertretern, mit Lobbyisten, mit verschiedenen anderen seitens der Mandatare und der Abgeordneten, aller, die in der Politik sind, stattfinden. Und in diesem Zusammenhang bestand bei den Bürgerinnen und Bürgern berechtigtes Interesse,
klare, fast radikale Regelungen zu schaffen. Und genau das wird mit dem heutigen Paket, wie ich meine, umfassend garantiert.
So sehen etwa die Antikorruptionsbestimmungen vor, dass künftig auch Abgeordnete – nicht nur, aber auch Abgeordnete –, die für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts für sich oder einen Dritten einen Vorteil fordern oder einen ungebührlichen Vorteil annehmen oder sich versprechen lassen, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen sind.
Was wir damit zum Ausdruck bringen wollen, ist: Es gibt in diesem Land nicht zwei Klassen, die abgehobene Politikerklasse und den einfachen Bürger, der das außerdem noch zu bezahlen und zuzuschauen hat, wie es da oben drunter und drüber geht! So ist es nicht!
Ich habe deswegen am Anfang gesagt, dass es viele fleißige und engagierte Mandatare, viele fleißige Amtsträger, viele fleißige Beamte und viele, die an dem Gemeinwesen mitwirken, nicht verdient haben, dass ihr Ruf durch einige wenige, die zu Recht hier im Untersuchungsausschuss vorgeführt wurden oder von der Justiz noch vorgeführt werden, ruiniert wird! Und unsere Aufgabe ist es, dem entgegenzutreten! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Wir alle waren immer wieder mit der berechtigten Forderung nach Transparenz konfrontiert (Abg. Petzner: Sag etwas zur Parteienförderung!): wir, die wir hier tätig sind und hier sitzen, aber auch die Regierungsmitglieder, auch Mandatare in den Ländern. (Abg. Petzner: Sag etwas zur Parteienförderung!) Wir beschließen ja heute Zweidrittelmehrheit-Materien, die auch Regelungen vorsehen, die die Länder selbst betreffen, die Landtage, die Landesregierungsmitglieder und so weiter. (Abg. Bucher – eine Tafel zeigend –: Parteienförderung! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)
Und wir werden jetzt, weil der berechtigte Ruf nach Internet und nach Transparenz gekommen ist (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Petzner. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) – Kann man Herrn Petzer abschalten, hat der einen Stecker? Geht das? (Zwischenrufe beim BZÖ.)
Wir werden jetzt auch dafür sorgen, dass diese Transparenz garantiert ist. Wir werden vom Deutschen Bundestag die Weiterentwicklung eines Modells übernehmen, wo die Einkünfte, die man außer den Mandatseinkünften hat, die jederzeit abrufbar sind, angegeben werden müssen. Es muss angegeben werden, welche Einkünfte das sind. Und das kommt auf die Homepage des Parlaments. Das wird klar – das ist auch ein Verdienst jener Initiativen, die das bis jetzt gefordert haben, und auch eines der Ergebnisse unserer Arbeit und unserer Verhandlungen – und sichtbar, es wird eine Art gläsernes Parlament geben, wo man Einblick nehmen kann, was mit den Geldern geschieht, wie die Abgeordneten die Einkünfte gestalten. Das wird der Öffentlichkeit komplett zur Verfügung gestellt. (Zwischenruf des Abg. Grosz.)
Es ist das ein Kategoriensystem, in das sich jeder einzuordnen hat, analog zum Deutschen Bundestag. Ich halte dies für ganz, ganz entscheidend.
Es werden aber auch die Funktionen, die jeder innehat, die leitenden Funktionen, ob ehrenamtlich oder bezahlt, darzustellen sein. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Grosz.) Also auch diesbezüglich eine ziemlich radikale Lösung, die darstellen soll, was jeder macht und wozu er allfällig auch verpflichtet ist.
Damit komme ich zum nächsten Punkt, zur Frage Spenden, Sponsoring, Inserate. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass wir da sehr strenge Regelungen vorsehen. Wenn zum Beispiel Spenden ab einer Jahressumme von 3 500 € in einer Anlage zum Rechenschaftsbericht einer Partei anzuhängen sind, dann heißt das: im Jahr! Bei Sponsoring: 12 000 € im Jahr! Alles, was drübergeht, ist transparent zu machen, ist
darzustellen, ist in einer Liste hinten anzuhängen, darüber soll es einen Rechenschaftsbericht geben.
Inserate detto – da haben wir außerdem noch ein Medientransparenzgesetz beschlossen, wo es heute noch die Richtlinien im Hauptausschuss des Hauses zu beschließen gilt. Dabei geht es auch um die klare Trennung zwischen Inserat und dem Textteil, den ein Journalist schreibt und unter dem sein Name steht. Es darf zu keiner Vermischung zwischen diesem Textteil als Nachricht, als Kommentar und dem, was ein Inserat ist, kommen. Das ist ganz entscheidend – ein Quantensprung, genauso wie das, was wir hier haben.
Wir wollen eine einheitliche Rechenschaftspflicht für politische Parteien von ganz oben bis ganz unten. Wir wollen haben, dass es keine Umgehung gibt. Wir haben das auch so geregelt: eben eine klare Regelung zur Offenlegung von Spenden sowie Spendenverbote.
Dazu möchte ich sagen: Spenden sind nicht zulässig von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens einem Viertel beteiligt ist, spendenbegünstigten Einrichtungen, Spenden, die in Erwartung einer Gegenleistung gegeben werden. Und dann gibt es eben die Grenzen bei Barspenden, bei anonymen Spenden, bei weitergeleiteten Spenden, bei Auslandsspenden – also eine ganze Liste mit ganz, ganz strengen Regelungen, die wirklich zu Transparenz führen sollen.
Und bei diesem Punkt möchte ich etwas hinzufügen: Ich glaube betreffend die Parteiförderung – und Parteiendemokratie ist ja das Fundament und das Parlament, für das die Abgeordneten auf Listen von Parteien kandidiert haben, das Herzstück der Demokratie –, dass wir alle gut beraten sind, wenn wir sowohl die Parteiförderung wie auch die Spenden wie auch das Sponsoring wie auch die Inserate hier nicht vorsätzlich kriminalisieren – so quasi: jeder, der eine Spende kriegt, gehört schon zur Kategorie der Lichtscheuen –, sondern das ist etwas, was in einer Demokratie, wenn es transparent gehandhabt wird, wenn es dafür Regeln gibt, etwas ganz Normales ist. (Abg. Bucher: Alles! Jede Spende! Jede Spende!) Und das soll es auch in Zukunft sein. Das sollte auch bei unseren Diskussionen, glaube ich, ein ganz wesentlicher Punkt sein, den wir dabei in Wirklichkeit auch berücksichtigen müssen.
Zum Punkt „Kontrolle und Sanktionen“, weil viele Bürgerinnen und Bürger sich die Frage stellen: Okay, ihr beschließt da etwas und ihr habt da Regeln, aber gibt es auch eine Kontrolle, gibt es auch Sanktionen? – Na selbstverständlich gibt es die! Da sind natürlich Wirtschaftsprüfer, die ganz strengen Regeln unterworfen sind, einbezogen. Da ist der Rechnungshof, der wirklich immer wieder streng seine Prüfungen durchführt und diese auch gleich mit Vorschlägen verbindet – Vorschläge, die oft auch in die Arbeit dieses Hauses Eingang finden, auch hier, in dieser Frage. Wir haben natürlich auch Expertenmeinungen berücksichtigt: jene von Sickinger, von Fiedler und natürlich auch jene des Rechnungshofpräsidenten Moser. (Abg. Bucher: Was sagt der zur Parteienförderung, zur Verdoppelung?)
Diesbezüglich ist es wichtig, dass es dabei eben eine einheitliche Rechenschaftspflicht gibt und dass es Sanktionen gibt und dass auch Strafen ausgesprochen werden – Strafen für die Parteien, Strafen für Einzelne, die Übertretungen zu verantworten haben –, dass wir aber auch dem Wunsch der Bevölkerung entsprechen, dass es auch ein gewisse Disziplin bei den Ausgaben bei Wahlkämpfen gibt, dass es da eine Obergrenze gibt. Also es ist ein wirklich umfassendes Gesamtgesetzeswerk, das wir hier heute vorlegen und bei dem wir daran interessiert sind, dass das auch wirklich sehr seriös diskutiert wird.
Warum? – Weil es ja ab dem heutigen Tag, ab dem Beschluss des heutigen Tages auch Gültigkeit haben soll für Bund, Länder, Gemeinden, für Bundesparteien, Landes-
parteien, Bezirksparteien, für Nebenorganisationen, für Bünde – für alle Organisationsstrukturen, die man sich nur vorstellen kann, die hier eine Rolle spielen –, nämlich dass die Transparenz oberstes Gebot ist und dass der Steuerzahler ab jetzt auch dort, wo sein Geld verwendet wird, weiß, was damit geschieht.
Dazu gehört letztlich auch der gesamte Komplex der Parteienförderung. Wir haben das auch gestern im Verfassungsausschuss diskutiert – dazu gibt es unterschiedliche Meinungen, sowohl was die Größe betrifft, als auch was den Zeitpunkt betrifft. (Abg. Bucher – ein Plakat in die Höhe haltend –: Das sind die wahren Größen!)
Zu einzelnen Meinungen muss ich sagen, Herr Kollege Klubobmann Bucher, Sie können jederzeit auf die Parteiförderung verzichten. Niemand zwingt Sie dazu. Sie können auf die gesamte Parteiförderung verzichten. Ja! Geben Sie sie einfach ... (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Grosz: Das ist bei den Menschen in Österreich, die kein Geld haben, überheblich! Es gibt auch Menschen in Österreich, ...! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.) Ich hätte eine Idee! Vielleicht geben Sie es den Geschädigten der Landes-Hypo Kärnten, dem Kärntner Steuerzahler? – Also Sie können jederzeit verzichten; niemand hindert Sie daran.
Wir wollen ab heute einen Neubeginn und wir wollen ab heute, dass das klar ist – und zwar mittels Transparenz, der Voraussetzung für Sauberkeit – und dass die Kontrolle und die Sanktionen das auch garantieren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Grosz: ... soziale Gerechtigkeit! – Abg. Kickl – in Richtung ÖVP –: Jetzt war die Zeit aus! Jetzt wollte er gerade über die Parteienförderung reden!)
13.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Kopf zu Wort. – Bitte.
13.33
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es werden mir alle zustimmen, wenn ich sage, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – und zwar beide Dinge, untrennbar miteinander verbunden – sind die Grundlage schlechthin, dass es in einem Land Frieden geben kann und dass es in einem Land Wohlstand geben kann. (Abg. Kickl: Freiheit! Freiheit! – Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Daher müssen wir – gerade wir hier herinnen – alles in unserer Macht und in unseren Möglichkeiten Stehende tun, um genau diese beiden Dinge – Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – hochzuhalten, zu schützen und auch ständig weiterzuentwickeln. (Beifall bei der ÖVP.)
Es sind solche Dinge wie Korruption oder auch nur der Verdacht, dass es irgendwo korruptes Verhalten gibt, insbesondere an der Schnittstelle von Politik zur Wirtschaft, von Politik zu einzelnen Personen außerhalb der Politik, es ist also selbst der Verdacht von Korruption geeignet, das Vertrauen in die Demokratie und in den Rechtsstaat zu untergraben. Das heißt, wir haben schon deswegen alles zu tun, um, wie gesagt, dieses Vertrauen zu stärken, aber auch – und Kollege Cap hat es schon gesagt –, um all jene zu schützen, die in diesem Land auf Gemeindeebene, auf Bezirksebene, auf Landesebene oder eben auf der Bundesebene oder auf der europäischen Ebene versuchen, Demokratie hochzuhalten, die versuchen, nach demokratischen Spielregeln Entscheidungen herbeizuführen, und zwar im Auftrag der Bevölkerung, die sie dazu gewählt und legitimiert hat.
All diesen vielen fleißigen, ehrlichen, engagierten Funktionären auf allen Ebenen unseres demokratischen Systems sind wir es schuldig, dass wir in diesem Haus das, was wir jetzt tun, auch wirklich umsetzten, nämlich heute strenge Regeln, Ge- und Verbote einerseits und auf der anderen Seite die strengsten – ich denke, die strengsten –
Transparenzregeln, die es in Europa gibt, beschließen (Abg. Bucher: Parteienförderung!), damit eben genau das, was in den letzten Monaten und Jahren – der Untersuchungsausschuss hat es zutage gefördert – da oder dort von einzelnen Personen angerichtet worden ist, möglichst nicht mehr passieren kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Wir schaffen heute Regeln, die sowohl für Parteien gelten, für einzelne Politiker und Mandatare (Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein), als auch für die Wirtschaft, für einzelne Firmen und auch für Einzelpersonen. Wir beschließen eine Verschärfung des Korruptionsstrafrechts, meine Damen und Herren, die uns strengere Regeln auferlegt, und zwar Regeln darüber, was man an Einladung annehmen darf, was man an allenfalls in der Gesellschaft üblichen Geschenken annehmen darf. Es ist ja nicht so, dass wir nicht weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilnehmen wollen und sollen, aber wir stehen zu Recht unter einer ganz besonderen Beobachtung und müssen uns deswegen besonders strenge Regeln geben. Wir verschärfen diese Regeln für die Politiker, wir verschärfen die Strafen, denen wir künftig bei Fehlverhalten ausgesetzt sein werden, und ich denke, das ist gut so.
Wir verschärfen das Unvereinbarkeitsgesetz und nehmen dort Transparenz- und Offenlegungspflichten hinein, was unsere sonstigen Tätigkeiten – die beruflichen und auch die ehrenamtlichen – anbelangt. Auch da gilt dasselbe: Wir wollen nicht, dass Abgeordnete nur noch Mandatare sein dürfen. Wir wollen, dass möglichst viele Mandatare auch einen Zivilberuf haben, einer unternehmerischen Tätigkeit, einer freiberuflichen Tätigkeit (Abg. Bucher: Kammer und Gewerkschaft!), beispielsweise einer Tätigkeit in der Landwirtschaft oder eben auch einer Angestelltentätigkeit nachgehen können, aber es muss transparent sein für die Bürgerinnen und Bürger, weil natürlich mit der Wahrnehmung solcher Aufgaben auch gewisse Interessen verbunden sind. Aber noch einmal: Die Tätigkeiten sollen nicht verboten sein, sie sollen für jeden transparent sein, und damit ist auch das Verhalten jedes Politikers nachvollziehbar, auch im Lichte der Kenntnis über die anderen Tätigkeiten.
Noch etwas: Es gibt legitimerweise auch viele Menschen – in Firmen, in Organisationen, inzwischen auch in eigens dafür entstandenen Firmen –, die uns gegenüber Interessen vertreten, in Form von Lobbying oder eben die gesetzlichen Interessenvertretungen. (Abg. Bucher: Banken! Banken!) Das ist legitim – das ist legitim! –, aber auch das soll transparent und nicht hinter dem Vorhang passieren.
Das heißt, wir schaffen ein Register für alle Lobbyisten, für alle im Bereich Lobbying Tätigen, in der Interessenvertretung für andere Tätigen, gegenüber der Politik Tätigen, und damit kann auch jeder Bürger/jede Bürgerin wissen – und man soll das auch erfahren durch die Veröffentlichung dieser Tätigkeiten –: Aha, hier ist der oder der für den oder den Interessen vertretend tätig. (Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser.) Damit kriegen wir ein umfassendes Regelwerk und ein System, in dem wir, wie gesagt, Korruption oder auch nur den Verdacht von Korruption mit dem besten und tauglichsten Mittel begegnen, nämlich größtmöglicher Transparenz. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Zu den Parteien: Wir schaffen auch ein neues Parteiengesetz und ein Parteien-Förderungsgesetz. Und jedem, dem Demokratie wichtig ist – ernsthaft wichtig ist! –, dem müssten auch Parteien wichtig sein. Parteien sind das Fundament und sind die Grundstruktur unserer repräsentativen Demokratie. (Beifall des Abg. Dr. Stummvoll.) – Bitte! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Grosz. – Abg. Bucher: ... Hooligan-Sektor!)
Auch wenn vielleicht Parteien und auch die Politiker heute da oder dort in ihrem Ruf vielfach geschmäht werden – manches selbst verschuldet, vieles aber auch einfach medial überhöht –, sage ich es noch einmal: Ich halte Parteien für unverzichtbar für
das Funktionieren unserer Demokratie (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber) und ich bekenne mich auch zu einer dualen und zu einer ausreichenden Finanzierung dieser Parteien. Dual heißt für mich, es muss auch weiterhin möglich sein, dass Private Parteien Geld spenden (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber), dass Private – oder auch Firmen (Abg. Grosz: Auch die Telekom!) – zu erkennen geben: Ich unterstütze eine bestimmte politische Richtung, indem ich die Arbeit einer bestimmten Partei finanziell unterstütze! (Zwischenrufe beim BZÖ.)
Aber auch hier gilt dasselbe – und das schafft dieses Parteiengesetz –: Es gilt die Forderung nach Transparenz! Das heißt, Spenden an Parteien sollen nicht im Dunkeln passieren, sondern dieses Gesetz sorgt dafür, dass diese Spenden transparent und offen an Parteien gewährt werden. Und damit beseitigen wir wieder einen jener Punkte, die in der Vergangenheit Anlass zu Spekulationen, Anlass zur Kritik gegeben haben, auch wenn diese gar nicht berechtigt waren. Aber wenn ich es als Bürger nicht weiß, dann entsteht natürlich da oder dort ein Verdacht.
Wir wollen diesen Verdacht nicht. Wir wollen uns dem nicht aussetzen, also schaffen wir Transparenz auch bei den Spenden an die politischen Parteien. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich bekenne mich aber genauso zur zweiten Schiene der Finanzierung der Parteien, zur öffentlichen Förderung aus Steuergeldern. Wenn wir es mit der Demokratie ernst meinen, wenn wir es ernst meinen mit der Bedeutung der Parteien für das Funktionieren der Demokratie, meine Damen und Herren, dann müssen wir die Parteien auch mit entsprechenden Mitteln ausstatten. Davon, vom Funktionieren der Demokratie und der Parteien, profitieren auch jene, die man jetzt vonseiten der Opposition, insbesondere vonseiten der FPÖ und des BZÖ, in diesem Zusammenhang gerne vorschützt, indem man sagt: Ihr gebt euch jetzt mehr Geld und den anderen, denen oder denen, gebt ihr das nicht!
Wir haben eines der bestausgebauten Sozialsysteme Europas, wenn nicht der Welt, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) Spielen wir nicht den einen staatlichen Bedarf gegen den anderen aus! Das sollten wir nirgends, in keinem Politikfeld tun. Und wir sollten jetzt auch nicht die Tatsache geringschätzen, dass wir versuchen, die Balance zwischen der öffentlichen Förderung zwischen Ländern und dem Bund zu verschieben, weil sie sich derzeit in einer Schieflage befindet zulasten der Bundesparteien und zugunsten der Parteien in manchen – nicht allen, in manchen! – Ländern, dass wir also versuchen (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) – das ist mein Schlusssatz –, diese Balance zugunsten der Bundesparteien zu verschieben.
Ich denke, das ist legitim, das ist richtig und es dient dem Funktionieren der Demokratie in unserem Land. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Strache zu Wort. – Bitte.
13.43
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Plenarsaal und vor den Fernsehschirmen! Ja, das eine oder andere Gesetz, das heute beschlossen wird, war längst überfällig und wirklich notwendig und wird auch von uns unterstützt: ob das jetzt Tagesordnungspunkt 3 ist, in dem es um das Bundespräsidentenwahlgesetz geht – diesbezüglich ist es hoch vernünftig und längst an der Zeit gewesen, dass der Herr Bundespräsident, der seine über 2 Millionen € Wahlkampfspenden erhalten hat, das auch offenlegen muss; natürlich, ja, das ist notwendig –, ob
das ein Unvereinbarkeitsgesetz ist, ein Lobbying-Gesetz oder auch ein Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz – das alles ist außer Streit gestellt.
Selbstverständlich ist das längst überfällig und notwendig, aber es ist traurig – und das haben letztlich auch die Vorredner bestätigt, und da darf man sich dann nicht mehr wundern, wenn immer mehr Bürger dieses Landes zu Recht verdrossen sind, zu Recht verärgert sind, zu Recht auch wütend werden müssen, wenn sie das erleben –, dass jetzt, heute, von drei Parteien in diesem Haus – nämlich SPÖ, ÖVP und den Grünen – durch einen Korridor, der mittels Verfassungsgesetz beschlossen wird, in die Pipeline gebracht wird, dass in Zukunft die Bundesparteiförderungen auf 29 Millionen € verdoppelt werden können. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist dann ein unverschämter Vorgang, der die Menschen zu Recht verärgern muss, die nämlich durch die gleichen Parteien ohne Volksabstimmung in eine EU-Verfassung hineingeführt worden sind, durch die gleichen Parteien in einen EFSF-Rettungsschirm geführt worden sind, durch den heute die österreichischen Steuerzahler im Bereich von Bankspekulanten zig Milliarden Euro an Haftungen übernehmen mussten, der österreichische Steuerzahler und Bürger aber gleichzeitig mit Kürzungen von Familienleistungen konfrontiert ist, mit Pflegegeldkürzungen konfrontiert ist. Doch jetzt geht man frech und unverschämt her und verdoppelt die eigenen Parteiförderungen auf Bundesebene.
Jetzt verstehe ich auch, warum man Generalsekretär Herbert Kickl, der für uns verhandelt hat, nicht das gegeben hat, was er gefordert hat. Er hat nämlich Staatssekretär Ostermayer gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Herr Bundeskanzler Faymann und auch Herr Vizekanzler Spindelegger – auch durchgerechnet – unterfertigen und bestätigen sollen, dass es zu keinem Cent an Erhöhung kommt. Genau das wollten die beiden nicht, weil sie ganz anderes vorgehabt haben, und genau das muss man natürlich auch sagen.
Diese Erhöhung der Parteienfinanzierung war offenbar von Anfang an eine ausgepackelte Sache zwischen den drei Parteien SPÖ, ÖVP und Grüne, die hier natürlich die Räuberleiter machen, keine Frage, denn durch diesen Korridor im Verfassungsgesetz kann man das jetzt in Zukunft vonseiten der Regierung mit einfacher Mehrheit festlegen und letztlich auch sicherstellen und sich damit auch vor einer nächsten Nationalratswahl schöne Ausschüttungen sichern.
Wenn Sie, Herr Klubobmann Cap, dann sagen: Die Gegner, die das ablehnen wollen, sollen darauf verzichten!, dann sage ich: Lehnen wir es lieber heute gemeinsam ab, damit es gar nicht dazu kommt! – Das wäre unsere Verantwortung. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)
Wenn Sie es in der Folge beschließen, wäre ja die Opposition unverantwortlich, würde sie es nicht annehmen, da Sie sich sonst diesen Kuchen dann auch noch einmal aufteilen, so wie Sie das schon in der Vergangenheit gemacht haben. (Beifall bei FPÖ und BZÖ. – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Das ist ja wohl überhaupt der größte Treppenwitz der Unverschämtheit!
Wir werden also dieses Geld, sollten Sie das jemals in der Form beschließen, zweckgebunden für die direkte Demokratie und die Durchsetzung der Demokratie einsetzen (Beifall bei der FPÖ – ironische Heiterkeit bei der ÖVP), weil die direkte Demokratie mittels Initiativrecht genau solche Erhöhungen in Zukunft verhindern würde. Durch verbindliche Volksabstimmungen könnten Sie sich solche unverschämten Vorgangsweisen gar nicht mehr leisten, weil das Volk das dann mit verbindlichen Volksabstimmungen zu Fall bringen könnte. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)
Das ist der Grund Ihrer Angst vor dem Volk und warum Sie die direkte Demokratie torpedieren und verhindern, aber genau das werden wir der Bevölkerung auch sichtbar machen.
Das alles, was Sie hier jetzt betreiben, ist echter, billiger Theaterdonner, wo auch Nebelgranaten geworfen werden vonseiten der Grünen, die dann so tun, als hätten sie damit nichts zu tun (Ruf: So ist es!) – gar nichts zu tun! (Abg. Ing. Westenthaler: Überall dabei!) Sie machen nur die Räuberleiter für die Verfassungsmehrheit des Korridors, damit dann in der Folge die Regierung das mit einfacher Mehrheit beschließen kann. Also unglaublich!
Und da sage ich, das ist eine Allianz der Unverschämtheit, eine Koalition des Grauens (Beifall bei FPÖ und BZÖ), anders kann man das gar nicht bezeichnen, die offenbar schon sehr, sehr durchgängig Absprachen auch in Richtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus und des ESM-Diktats getroffen hat, wieder ohne eine Volksabstimmung sicherzustellen.
Heute sind es gerade vier Jahre seit dem berühmt-berüchtigten Brief des Herrn Bundeskanzlers, der hinter mir sitzt. Vor vier Jahren – auf den Tag genau! – hat Herr Bundeskanzler Faymann in der größten Tageszeitung Österreichs einen Brief an alle Österreicher gerichtet, in dem er versprochen hat, dass er bei maßgeblichen Änderungen der Europäischen Verfassung, des Lissabonner Vertrags oder auch der österreichischen Verfassung eine verbindliche Volksabstimmung sicherstellen wird. Heute kann er sich nicht mehr daran erinnern und will das Versprechen beim ESM-Diktat, das Sie dann nächste Woche in Richtung Beschlussfassung treiben wollen, wieder brechen. Dabei geht es natürlich um eine grundlegende Verfassungsänderung des Lissabonner Vertrags, denn dort steht ja ausdrücklich, keine Transfer- und Schuldenunion zu sein – und das wollen Sie ändern. Zu allem anderen werden wir nächste Woche und auch in den Verhandlungen noch kommen.
Aber das zeigt Ihre Unehrlichkeit. Und dann wundern Sie sich, wenn die Bürger letztlich verdrossen sind, weil sie ohnmächtig zusehen müssen bei solchen Entwicklungen, die Sie zu verantworten haben, indem Sie gegen die Interessenlagen der eigenen Bevölkerung drüberfahren, ohne dass diese Bevölkerung irgendwo ein Mitsprache-, irgendwo ein Initiativrecht, irgendwo ein demokratisches Regulativrecht hat. Das ist es ja!
Angesichts dieser Ohnmacht, dieser Verzweiflung der Bürger, dass hier ein paar, die es sich richten, aus einer Borniertheit heraus, aus einer parteipolitischen Machtbesessenheit heraus, vielleicht aufgrund von Netzwerkinteressen von Banken oder großen globalen Konzernen, permanent solche Entscheidungen gegen die eigene Bevölkerung treffen, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn die Bevölkerung sagt: Es platzt uns der Kragen! Wir können diese Politiker nicht mehr sehen! – Das ist ein selbstverständlicher, natürlich zu verstehender Vorgang. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter.)
Genau deshalb haben wir nicht nur eine Finanz- und eine Währungskrise, sondern eine Demokratiekrise; nehmen Sie das zur Kenntnis! Direkte Demokratie, verbindliche Volksabstimmungen sind der Weg aus dieser Krise. Doch da geht man immer wieder her und sagt, dazu gibt es keine Tradition – als würde Tradition für den Ausbau der Demokratie notwendig sein! Es müsste ja eigentlich der Wunsch eines jeden Demokraten sein, eine Demokratie weiter auszubauen, nämlich durch Kontrollrechte der Bürger! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter.)
Herr Kräuter, Sie handeln eben nach dem Motto: Diese Woche verkaufen wir die Österreicher für dumm und nächste Woche verraten wir sie. Das ist Ihr Motto, Herr Kräuter, dafür sind Sie schon bekannt! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Das Ganze hat natürlich einen Charakter eines Ermächtigungsgesetzes, das hier vorbereitet wird. Das ist natürlich eine Mehrbelastung für die Steuerzahler, und das ist eine Belastungsachse, wo der Freifahrtschein von den Grünen sichergestellt wird.
Ich sage: Es ist ein schamloses Bereicherungsbündnis mit einem grünen Helfershelfer, der sich hier eingestellt hat, was man einfach auch herausarbeiten muss.
Ich sage aber darüber hinaus auch: Die einzige vernünftige und ehrliche Lösung in einem anderen Bereich wäre es gewesen, generell ein Spendenverbot gesetzlich sicherzustellen, wenn Sie Missbrauch generell abstellen wollen! (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Klubobmann Kopf, alles Gute zum Geburtstag! Sie haben heute Geburtstag, und – ich glaube, es ist anständig, dies auch gegenüber dem politischen Mitbewerber zu tun – ich wünsche Ihnen persönlich nur das Beste. (Abg. Kopf: Danke!) Aber politisch haben wir in vielen Bereichen unterschiedliche Überzeugungen, und ich sage: Ein generelles Spendenverbot wäre notwendig. Dann können wir darüber reden, inwieweit die Förderungen eine Rechtfertigung haben oder nicht. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter.) Spendenverbot von irgendwelchen Interessenten!
Klar, Ihre Stiftungen sind ja teilweise in Liechtenstein – warum die dort sind, warum die Gewerkschaft Stiftungen in Liechtenstein braucht, weiß ich nicht; ist alles komisch –, und ich verstehe schon, dass Sie hier darum rittern und weiterhin diese Netzwerke offen halten wollen. Aber ich sage: Genau die 3 500-€-Grenze bietet wieder die Möglichkeit des Missbrauchs, indem eben viele über kleinere Tranchen ihre Spenden abgeben könnten und indem man andere Mechanismen findet.
Ich sage: Seien wir ehrlich! Machen wir ein Spendenverbot für Spenden aus dem In- und Ausland und reden wir dann über eine nachvollziehbare und auch von der Bevölkerung unterstützenswerte Parteienförderung, mit der dann jede Partei auskommen muss. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) Das wäre im Sinne des Anstands und der Korruptionsbekämpfung und gegen Netzwerkinteressen der richtige Weg, den wir sicherstellen wollen und für den wir zu haben sind, wenn man das ehrlich will. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber genau das ist leider in dieser Form nicht gegeben. Deshalb gehen wir mit Ihnen in diesen Punkten natürlich letztlich sehr, sehr hart ins Gericht, weil man eben feststellen kann, dass man da versucht, sich mit allen Möglichkeiten doch die Kanäle irgendwie offen zu halten.
Nun kann man auch über die Ausgabengrenze diskutieren, die in Zukunft natürlich nicht für Regierungsparteien gilt. Denn in Wien, wo Rot-Grün regiert, kann man während des Wahlkampfes mehr als die 7-Millionen-€-Ausgabengrenze ausgeben, indem man eben über die Magistratsabteilungen unbegrenzt zum Beispiel Inserate in Zeitungen schaltet. Ob das demokratiepolitisch korrekt ist? Ich sage: Nein. Auch wenn man im Burgenland und in Vorarlberg den Landtagswahlkampf genauso mit 7 Millionen € begrenzt wie den Wahlkampf einer Bundespartei vor einer Nationalratswahl, frage ich mich, ob das demokratisch vernünftig und hinsichtlich der Begrenzung richtig ist! (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)
Ich frage mich auch, ob es korrekt ist (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) – Schlusssatz –, dass in Zukunft hier oben alle Regierungspersonen über ihre Ministerien Inserate schalten können, und zwar über die Grenze hinaus! Das ist unanständig, und das haben Sie nicht geregelt! Deshalb kann man dem auch nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Sie haben die Frau Meschar gedemütigt! Sie sollten sich schämen dafür! – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
13.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort. – Bitte.
13.54
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Abgeordnete! Wenn Herr Klubob-
mann Strache sagt, er weiß schon, was er mit der Parteienförderung in Zukunft machen wird, nämlich das in direkte Demokratie stecken (Abg. Strache: Wenn Sie die Demokratie mit Füßen treten, dann ist das nicht verwunderlich!), dann wissen wir, was auf uns zukommt, nämlich die nächste vollkommen verzichtbare Plakatkampagne, wo sich der Klubobmann und Parteichef der FPÖ in ganz Österreich wieder einmal selber plakatiert. Ich glaube, das hat mit direkter Demokratie nichts zu tun! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Legen Sie lieber einmal offen, wie Sie die letzten Kampagnen österreichweit finanziert haben! Das ist sich nämlich mit der staatlichen Parteienfinanzierung mit Sicherheit nicht ausgegangen, das kann jeder nachrechnen. Legen Sie das einmal offen!
Also was jetzt schon verwunderlich ist, ist dieses Nebelwerfen. Wir können über alles in Ruhe noch einmal diskutieren, aber ich möchte doch bei den Fakten bleiben. Es hat sich eine Oppositionspartei von ihrer kläglichen und erbärmlichen Seite gezeigt, indem sie nicht fähig war zu verhandeln – ich sage das in aller Schonungslosigkeit in Richtung FPÖ. Wenn man beleidigt aus dem Sitzungssaal hinausrennt und den halben Tag nicht mehr auftaucht, was hat das mit Demokratie zu tun? Stattdessen muss man doch um bestimmte Verbesserungen ringen und verhandeln. Wir haben das gemacht. Wir ringen und verhandeln mit dieser Koalition. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP. – Abg. Strache: Sie waren an dem Tag überhaupt zu Hause! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Nein! Das ist einer der Wesenskerne der Demokratie: sich nicht beleidigt ins Winkerl zu stellen und dann zu jammern, sondern tatsächlich hier im Hause zu arbeiten. Sie sind aber offensichtlich weder fähig noch willens, hier im Hause wirklich ernsthaft zu verhandeln und zu arbeiten. (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte kurz noch einmal zwei Sätze zu den Verhandlungen sagen. Wir haben hier ein ganzes Bündel von Gesetzen, das heute zur Beschlussfassung vorliegt, in unterschiedlicher Qualität. Eines davon leitet mit Sicherheit – aus unserer Sicht, aus meiner Sicht und auch aus Sicht der Bevölkerung, denke ich – eine neue Ära ein: Es gibt so etwas wie ein Grundrecht jedes Bürgers, jeder Bürgerin, zu wissen, wie sich die Demokratie finanziert. Die letzten Monate ist zu Recht der Verdacht aufgetreten, dass diejenigen, die Ressourcen zur Verfügung haben, die Geld haben, ob das jetzt Unternehmen oder Banken sind, sich Gesetze einfach kaufen können. Das ist das Übelste, das in einer Demokratie passieren kann, und das wird mit dem heutigen Tage abgeschafft! Das ist nicht mehr möglich. (Beifall bei den Grünen.)
Es ist ein ganz wesentlicher Fortschritt in der österreichischen Demokratie, dass dieses Unwesen, dass über dunkle Kanäle, auf intransparente Art und Weise die Parteien gesponsert und gefördert werden, mit heutigem Tage abgeschafft wird. Und das ist im Wesentlichen ein Verdienst – und das sage ich mit Stolz – auch der grünen Fraktion in diesem Hause. (Beifall bei den Grünen.)
Das wäre ohne die grüne Fraktion nicht möglich gewesen. 1987 kam dazu der erste Antrag der Grünen, von Wabl und Petrovic. Er wurde damals abgelehnt – von SPÖ, ÖVP und FPÖ im Übrigen. Das war 1987.
Um dieses Transparenzpaket wurde bis zur letzten Sekunde gerungen und verhandelt, in vielen Bereichen wurden bis zum Schluss noch Verbesserungen erzielt, und ich kann mit Fug und Recht sagen: 90 Prozent davon sind absolut gut und in Ordnung.
Auch der ehemalige Präsident des Rechnungshofes, Präsident Fiedler, hat dieser Leistung Respekt gezollt und gesagt, aus seiner Sicht ist das ein „Gut“, also in der Schulsprache gesprochen ein „Zweier“. Über das, was die FPÖ verhandelt hat, nämlich das Lobbyistengesetz, hat er hingegen gemeint, das ist das Papier nicht wert, worauf es geschrieben steht. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Wenn man sich einmal vorstellt, was das ist: Da gibt es jetzt ein Lobbyistenregister, das nicht öffentlich einsehbar ist. – Ich denke, auf so etwas können wir verzichten. (Neuerlicher Beifall bei den Grünen.)
Ich rede auch gerne zur Parteienfinanzierung. Volle Transparenz! Vor dem Hintergrund, dass in den Wahljahren, beispielsweise im Wahljahr 2006 allein von der Industriellenvereinigung und von den Gewerkschaften insgesamt fast 17 Millionen € an wahrscheinlich zwei Parteien dieses Hauses – ich weiß es nicht, an uns mit Sicherheit nicht – gespendet wurden – das ist mehr, als die gesamte staatliche Parteienfinanzierung in einem Jahr ausmacht! –, wird das jetzt abgeschafft und abgestellt. Das ist eine wesentliche Konsequenz aus der Arbeit im Untersuchungsausschuss, bei der Korruptionsbekämpfung, wo viele Abgeordnete dieses Hauses ordentlich mitarbeiten. Es ist auch ein parlamentarischer Erfolg.
Jetzt ein paar Sätze zur Parteienförderung: Wenn man über die Verhandlungen ehrlich und offen berichtet, Herr Klubobmann Strache, dann müssen Sie eines eingestehen: Die FPÖ hatte einer Erhöhung der Parteienförderung von 5 Millionen € bereits zugestimmt. (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.) – Ja, das ist die Wahrheit. Stehen Sie dazu, Herr Kollege Kickl! (Abg. Strache: Sie sind ja wirklich traumatisiert!)
Ich möchte unsere Position noch einmal klarmachen. Grundsätzlich: Ich und die Grünen stehen zu einer öffentlichen Parteienfinanzierung. Das ist absolut in Ordnung. Ich bin aber auch der Meinung, dass die Parteienfinanzierung in Österreich im Moment absolut ausreichend ist. Wir waren immer gegen eine Erhöhung, bis zum heutigen Tag. Ich finde es auch inakzeptabel, dass das jetzt gemacht wird. (Abg. Strache: Deshalb machen Sie heute die Räuberleiter!)
Ich möchte auch noch eines in Richtung SPÖ und ÖVP sagen: Seit 2009 ist die Parteienförderung sukzessive gekürzt worden – minus 20 Prozent. Das waren auch massive Einschnitte. Wir haben uns daran gehalten. Die Grünen sind jetzt schuldenfrei. Und wenn wir immer in diesem Haus die Diskussion haben zum Thema Über-die-Verhältnisse-Leben, Nicht-wirtschaften-Können, so muss ich mir schon die Frage stellen, warum diesem Sparkurs, den die Parteien alle in den letzten Jahren mitgetragen haben, nicht Rechnung getragen worden ist! Wir haben das gemacht. Ich hätte mir auch von der ÖVP erwartet, dass sie wirtschaften und den vielbeschworenen Gürtel auch einmal enger schnallen kann. (Beifall bei den Grünen.)
Aber Tatsache ist, die FPÖ hat einer Erhöhung von 5 Millionen € zugestimmt, und zwar – ich sage es komplett präzise – wenn im Gegenzug dazu Länderförderungen gekürzt werden. – Das ist die Wahrheit. Sie können Zeugen befragen.
Ist es im Übrigen richtig, was der ORF am Wochenende in der Sendung „Hohes Haus“ berichtet hat, dass nämlich die FPÖ interveniert hat, dass Auslandsspenden weiterhin zulässig sein sollen? Reden Sie einmal über Ihre Reisen, wo Sie sich von irgendwelchen Diktatoren die Gefängnisse zeigen lassen und dann im Nachhinein sagen, es ist eh alles in Ordnung, hier wird eh niemand gefoltert! – Was haben Sie denn dort in Tschetschenien gemacht? Geld eingesammelt? Also, das würde mich auch einmal interessieren. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: So wie Sie von Gaddafi sicherlich nicht!) Aber darüber können wir auch noch einmal reden. (Abg. Strache: Es ist nachgewiesen, dass die grüne Zeitung von Gaddafi gesponsert wurde!)
Ich halte die Erhöhung der Parteienförderung für nicht akzeptabel, absolut inakzeptabel – das sage ich dazu. Aber eines muss Ihnen schon bewusst sein: Ohne das massive Verhandeln der Grünen gäbe es heute kein Transparenzpaket beziehungsweise nicht in dieser Form. Es gäbe ein verwässertes FPÖ-Paket, wie ein komisches Lobbyisten-Gesetz. (Abg. Strache: Sie waren ja bei keiner einzigen Verhandlung! Sie haben ja keine Ahnung, wovon Sie reden!)
Ich erzähle noch etwas aus den Verhandlungen, denn das ist vielleicht einfach wissenswert für die Bevölkerung: Wie lange haben die Verhandlungen gedauert, als es um die Nebeneinkünfte der Abgeordneten gegangen ist? Das war eine Materie, der die FPÖ heute zustimmt. Es hat genau 30 Sekunden gedauert. Das Einzige, was die FPÖ wissen wollte, war: Sind die Abgeordneten, die auch Anwälte sind, ausgenommen, ja oder nein? – Herr Kollege Fichtenbauer, bestätigen Sie das bitte, das ist die Wahrheit, Sie wissen das. – SPÖ und ÖVP sagen, okay, dann nehmen wir sie aus, und damit ist die Sache für die FPÖ erledigt gewesen! (Lebhafte Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Schauen Sie, Sie regen sich jetzt so auf. Bitte hören Sie einmal auf! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Es hilft Ihnen nichts, wenn Sie sich so aufregen. Sie haben dann ohnehin das Wort. Es hilft Ihnen nichts. Regen Sie sich bitte nicht so auf, es ist die Wahrheit! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich möchte das nur noch einmal beschreiben: Dort, wo die FPÖ heute mitgeht, ist das nicht nach meiner oder unserer Bewertung das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht, sondern das ist die Beurteilung des ehemaligen Rechnungshofpräsidenten Fiedler. Dort, wo die Grünen heute die Mehrheit erhandelt, verhandelt haben, sind das hervorragende Gesetze; das ist unleugbar, Sie können das extern abfragen. Fragen Sie Sickinger, fragen Sie Fiedler! (Abg. Strache: Schön, dass diese Peinlichkeit im Stenographischen Protokoll nachlesbar ist!)
Okay, gut. Lassen Sie mich vielleicht noch zu Ende kommen, ohne Schreierei, bitte, wenn es irgendwie geht! (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)
Abschließend: Ich glaube, dass in Österreich etwas sehr wichtig geworden ist, nämlich dass die Politik aus Missständen Konsequenzen zieht. Das ist etwas ganz Relevantes. Das heißt, Rücktrittskultur, wenn Fehler gemacht werden; das heißt, Konsequenzen zu ziehen, wenn in der Politik Korruptionsvorwürfe auftreten. Und heute werden hier teilweise sehr gute Konsequenzen gezogen.
Es gibt so etwas wie einen Neustart in diesem Bereich. Ich finde, das muss man auch honorieren. In diesem Sinne sage ich auch Dankeschön an die Verhandler, auch von ÖVP und SPÖ, die sich sehr bewegt haben, sehr bewegen mussten im Übrigen. – Kollege Kopf schaut gequält, aber es war so. – Das muss man honorieren. Ein Dankeschön auch an das Bundeskanzleramt, was die Verhandlungen betrifft.
Es wird jetzt eine neue Ära beginnen. – Herr Kollege Westenthaler, seien Sie einmal ein bisschen objektiv! (Abg. Ing. Westenthaler: Aber ihr seid nicht besser!) Das neue Gesetz ist deutlich besser als das, was vorher war – vorher war nämlich nichts. Vorher war nämlich all das, was Sie gemacht haben: 300 000 € als Partei einfach nehmen und einstecken. Das ist in Zukunft nicht mehr möglich. (Beifall bei den Grünen sowie bei SPÖ und ÖVP.)
Das wird transparent gemacht. Und Sie müssten jetzt 1 Million Strafe dafür zahlen. Sie müssen in Zukunft 1 Million € Strafe zahlen, wenn das nicht transparent ist, was Sie als BZÖ nehmen. Also, ist die Situation jetzt besser oder schlechter? Ich bitte um Ihre Eigenbewertung! (Zwischenrufe beim BZÖ.)
Nein, wir lehnen das Lobbyisten-Gesetz ab. Es ist schwach. Wir lehnen auch diese schwache Regelung ab, was die Nebeneinkünfte der Abgeordneten betrifft. Wir beschließen mit Ihnen gemeinsam die Verschärfung des Korruptionsstrafrechtes. Das sind nämlich genau diese Dinge wie die Fälle Strasser und Grasser, dass sich ein Finanzminister von einem Bankier auf eine Yacht einladen lassen darf – das ist in Zukunft nicht mehr möglich. Auch dass ein Politiker wie Herr Kollege Strasser im Europaparlament von einem Lobbyisten Geld nimmt als Gegenleistung für das Einbringen eines Gesetzentwurfes, ist nicht mehr möglich. Das ist jetzt strafbar, und das sind alles Fortschritte.
Wenn Sie hier herausgehen und das alles schlechtreden, dann weiß ich nicht; dann muss man Ihnen, glaube ich, Gut und Böse wieder erklären. Aber das ist einfach objektiv nachvollziehbar eine Verbesserung für den Bürger und die Bürgerin in Österreich. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
14.04
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.
14.04
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Kollegin Glawischnig, Sitznachbarin! Sie haben sich gerade selbst beschuldigt, dafür verantwortlich zu sein, dass in Österreich die Parteienförderungen verdoppelt werden. (Abg. Dr. Moser: Sie haben nicht zugehört!) Sie hätten noch die Möglichkeit, das im Protokoll zu korrigieren, zu berichtigen. Aber das war jetzt eine klare Stellungnahme von Ihnen, in der Sie die gesamte Verantwortung dafür übernehmen, dass die Steuerzahler in Zukunft doppelt so hohe Steuern abgeben müssen, damit die Parteien in Österreich finanziert werden können. Das ist Ihr Ertrag aus den Verhandlungen. (Beifall beim BZÖ.)
Das einzig Positive an all diesen Gesetzen ist – und dazu bekennen wir uns auch –, dass das Antikorruptionsgesetz wieder korrigiert wird. Da wurde im Jahr 2009 ein Fehler gemacht. Da hat man einzelne Politikergruppen ausgespart, herausgenommen. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass man das korrigiert. Das wurde jetzt korrigiert, daher werden wir dem auch zustimmen, weil wir davon überzeugt sind, dass es in Anbetracht der gesamten Vorfälle in unserem Interesse sein muss, dass gewisse Regeln vorhanden sind und dass wir einzelne Politiker, die man nicht von vornherein ausschließen kann, davor bewahren, irgendwelche Fehler zu begehen.
Ein klares Nein von unserer Seite gibt es zu dem Lobbyistengesetz, denn es ist genau das eingetreten, was wir befürchtet haben: Für gewerbliche Lobbyisten werden zwar strenge Regeln eingeführt – die haben künftig alles zu melden: Lobbying-Ziele, Lobbying-Aktivitäten, alles ist zu protokollieren –, aber jene, um die es uns eigentlich gegangen ist, und zwar über die Parteien hinweg, die Interessensgruppierungen, die Kammern, die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer, jene Lobbyisten hat man außen vor gelassen. Die brauchen künftig keine Meldungen darüber abzugeben, welche Lobbying-Ziele sie erreichen wollen, welche Maßnahmen sie setzen, was das Lobbyieren betrifft. Die Kammern haben ja mit diesem Gesetz schon einen ersten Lobbying-Erfolg erzielt, nämlich insofern, als sie davon in Zukunft nicht betroffen sein werden, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.) Daher werden wir das ablehnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren seit geraumer Zeit darüber, wie es auf europäischer Ebene weitergehen soll. Die Frau Finanzminister legt uns ständig einen Bericht vor, wie es um die Situation unseres Budgets bestellt ist. Wir haben erst letzte Woche eine Diskussion darüber abgeführt, dass die Arbeitslosenzahlen nach oben gehen, dass die Wirtschaftsleistung nach unten geht, dass die Steuereinnahmen zwar noch auf einem moderaten hohen Niveau gehalten werden können, aber uns insgesamt in Österreich das Geld fehlt für die wirklich wichtigen Maßnahmen und Investitionen: in Bildung, Familien, Forschung und Entwicklung und Innovation.
Und vor diesem Hintergrund, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsfraktionen und den Grünen, besitzen Sie die Unverschämtheit, die Parteienförderung in Österreich zu verdoppeln! (Abg. Dr. Moser: Das stimmt ja gar nicht!) Das ist eine Unverschämtheit! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Wenn man sich das einmal vor Augen führt (der Redner zeigt ein Balkendiagramm mit der Überschrift: „Parteienförderung Bundesebene pro Jahr“): Unter Wegnahme der Wahlkampfkostenrückerstattung beträgt die Parteienförderung pro Jahr 29,1 Millionen €.
Zuvor betrug sie 15,2 Millionen €. Das ist das, was herauskommt, wenn Rot-Schwarz und Grün eine Regelung und ein Gesetz entwickeln. (Zwischenrufe bei SPÖ, ÖVP und Grünen.) Immer wenn die Grünen mit dabei sind, wird es teuer für die Steuerzahler, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)
Man sieht das in einzelnen Bundesländern; und die „Ober-Demokratenpartei“, die Grünen, haben überhaupt kein Interesse, dass das Volk mit dabei ist und etwas mitbestimmen kann. Das ist die teuerste Millionenshow ohne Publikumsjoker, die Sie hier beschließen, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen! Also, reden Sie in Zukunft nie wieder von irgendwelchen demokratischen Verbesserungen in unserem Land, sondern lehnen Sie sich einmal zurück und besinnen Sie sich einmal auf das, was Sie hier mit Rot und Schwarz mitbeschließen. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Anhaltende Zwischenrufe bei den Grünen.)
Das ist im Grunde genommen ein Rettungsanker für SPÖ und ÖVP. Denn wenn man die Zeitungen ernst nimmt, dann seid ihr pleite – Rot und Schwarz sind pleite. Im Grunde genommen wird ein Rettungsschirm aufgespannt für Sie beide, Rot und Schwarz, damit Sie noch die nächsten Wahlen bestreiten können. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Es ist ohnehin ein Desaster und eine Unverschämtheit, was sich da abzeichnet, dass nämlich ständig in den Taschen der Steuerzahler herumgewühlt und immer mehr Geld abverlangt wird, obwohl die Steuerzahler in unserem Land ohnehin schon bis auf das Maximum geschröpft werden!
Man muss sich vor Augen führen, dass wir in Österreich schon heute die hinter Japan höchste Parteienförderung haben, noch gar nicht einberechnet die Verdoppelung, die Sie hier beschließen wollen! Die weltweit zweithöchste Parteienförderung, das muss man sich einmal vor Augen halten! Die Schweiz ist eine tolle Demokratie, auch eine Parteiendemokratie, und stellen Sie sich vor, Herr Kollege Kopf: Wir haben in Österreich eine fünfmal so hohe Parteienförderung wie in der Schweiz. Fünfmal so hoch! (Abg. Ing. Westenthaler: Ein Wahnsinn!) Da sieht man schon, was hier für ein Füllhorn über die Parteien von Rot und Schwarz ausgeschüttet wird. Insgesamt pro Jahr, meine sehr geehrten Damen und Herren, 200 Millionen € auf allen Ebenen – Gemeinde, Land, Bund – für die Parteien! 200 Millionen €, rechnet uns Herr Dr. Sickinger vor. Und das ist der Wahnsinn, der auf alle Fälle zu bekämpfen ist.
Man hat heute auch beim Kollegen Kopf – ebenfalls alles Gute zum Geburtstag! (Abg. Kopf nickt dankend) – gesehen, was Sie unter einer Parteiendemokratie verstehen. Das ist heute ganz klar durchgedrungen. Nämlich nicht eine Parteiendemokratie, sondern: Alle Macht den Parteien! Das ist Ihr Ansinnen, das ist Ihr Verständnis.
Ich erinnere Sie nur an den Fauxpas, der Ihnen bei den EU-Wahlen passiert ist. Da hat man ganz klar gesehen, welches Parteienverständnis Ihnen innewohnt. Die ÖVP hat sich bei den EU-Wahlen für die Europäische Union starkgemacht, hat dort mit Herrn Strasser einen Spitzenkandidaten ins Rennen geschickt; der Zweitgereihte, Karas, hat 100 000 Vorzugsstimmen erhalten, musste jedoch hinter Strasser Platz nehmen.
Das ist genau das Gegenteil von direkter Demokratie. Ihre Wähler wollten eine andere Reihung vornehmen. Das haben Sie ignoriert, indem Sie alles nur der Partei unterworfen haben. Die Partei hat beschlossen, Strasser muss nach Brüssel und wird dort Delegationsleiter. Das ist Ihr Verständnis von Demokratie! Das ist ein Praxisbeispiel, an dem man sieht, wie Sie mit der Demokratie umgehen. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache.)
Der absolute Gipfel der Frechheit ist ja, dass die Bundesländer zukünftig noch mehr bekommen, nämlich viermal so viel wie die Bundesparteien: 22 € pro Wählerstimme, während die Bundesparteien 4 € pro Wählerstimme bekommen. Fünfmal so viel! Und
das, meine sehr geehrten Damen und Herren, obwohl man doch ohnehin weiß, was uns dieser Föderalismus kostet und was er uns tatsächlich bringt, haben doch die Länder ohnehin kaum mehr irgendwelche Gesetzgebungskompetenzen in unserem Land und verpulvern das Geld in einer sündteuren Verwaltung.
Da sollte man aufseiten der Bundesspitzen von Rot und Schwarz als Erstes einmal den Mut, die Courage haben und den Landeshauptleuten, die alles verprassen, endlich einmal das Geld aus der Hand nehmen, denn das, was Sie von Rot und Schwarz gemacht haben, ist: Sie sind wieder vor dem Herrn Häupl und dem Herrn Pröll in die Knie gegangen. Der Herr Pröll hat jetzt eine „Pröll-gefüllte“ Wahlkampfschatulle für den Wahlkampf im nächsten Frühjahr in Niederösterreich (Abg. Ing. Westenthaler: Aber das Land verschuldet!), das sorgt für einen Jubeltag der Landesfürsten. Und Sie sind nichts anderes als eine von einem Herrn Pröll und einem Herrn Häupl geduldete Bundesregierung.
Das geht ganz klar auch aus diesen
Beschlüssen hervor. Und die Kammerorganisationen sind gar nicht mit
eingerechnet, wir reden immer nur über die Parteien. In den Kammern wird
so viel Geld gehortet und dann auch für die Wahlkämpfe eingesetzt,
das niemand kontrollieren kann, wo es keine Einrechnung in diese Summen gibt,
von denen wir hier sprechen, von den 29 Millionen € pro Jahr.
Das heißt, da kommt ja
noch einiges dazu, wenn man die Arbeiterkammer und die Wirtschaftskammer mit
einschließt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! Der Herr Cap hat gesagt, wir sollen auf die Mehrzuwendungen verzichten. Diesen Gefallen werden wir Ihnen nicht tun, denn im Gegensatz zur Bundesregierung investieren wir dieses Geld in die Aufklärung der Untaten, die Sie vorhaben für die Fiskalunion, für den ESM, für die Bankenunion, die bevorstehen. (Beifall beim BZÖ.)
Der lebende Beweis ist, dass wir vom BZÖ heute am Abend eine Veranstaltung machen (eine Einladungskarte mit seinem Bild darauf in die Höhe haltend – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Kopfverbot!), eine Podiumsdiskussion mit Experten zum Thema: Was hat der Europäische Stabilitätsmechanismus für Auswirkungen auf die österreichische Republik? – mit Markus Kerber, Thomas Ramb und Ronald Barazon.
Das ist eine Maßnahme, die eigentlich der Bundesregierung gut stünde, Sie sollten Ihre Initiativen in Richtung Aufklärung über die Auswirkungen des Europäischen Stabilitätsmechanismus setzen. Wir nehmen Ihnen da die Arbeit ab. Das sollte eigentlich Ihr Verantwortungsauftrag sein.
Wir werden dieser Erhöhung der Parteienförderung nicht zustimmen. Das ist eine entwürdigende Maßnahme für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. (Beifall beim BZÖ.)
14.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Bundeskanzler Faymann zu Wort. – Bitte.
14.14
Bundeskanzler Werner Faymann: Frau Präsidentin! Sehr verehrte Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Der Redner streift am Mikrophon an. – Abg. Ing. Westenthaler: Langsam!) Herr Bucher, ich weiß nicht, warum Sie immer so mit uns schreien. (Abg. Ing. Westenthaler: Weil es ärgerlich ist!) Ist das in Ihrem Klub so notwendig? Ist das die einzige Art, sich zu verständigen?
Wenn ich aber mit zwei Punkten auf Ihre Argumente eingehen darf, dann sage ich: 15,2 Millionen plus 100 Prozent sind 29,1, steht auf Ihrem Taferl. – Aha, sind Sie überzeugt davon, dass 15,2 Millionen plus 100 Prozent 29,1 sind?! Aha! (Abg. Mag. Stefan: Ein tolles „Argument“! – Ruf bei der FPÖ: Chapeau!) – Gut, ich hoffe, Sie haben
nicht in der Hypo mitgerechnet. (Beifall SPÖ und ÖVP. – Heiterkeit des Redners. – Abg. Mag. Stefan: Wie viel sind es denn? Nur 97,4? Toll!)
Sehr verehrter Herr Kollege, tatsächlich ist mir persönlich das Kompliment von Herbert Sickinger, der von einem großen Wurf spricht, sehr viel wert (Abg. Petzner: Der heißt Hubert Sickinger, nicht „Herbert“!) – deshalb, weil es von jemandem kommt und auch von anderen Experten, die Beurteilungen vorgenommen haben, die seit vielen Jahren darauf verweisen, dass wir, wenn man Berichte von GRECO, Vergleiche unserer gesetzlichen Bestimmungen mit Europa durchsieht, da einen Nachholbedarf gehabt haben.
Vor einigen Monaten ist ja bereits versucht worden, auch hier in diesem Haus, einen Kompromiss zustande zu bringen, der uns an die Spitze bringt – also nicht einen, wo wir weiter hintenbleiben, sondern einen, der uns beim Parteiengesetz, beim Bezügebegrenzungsgesetz, beim Unvereinbarkeitsgesetz, beim Lobbying-Gesetz und bei der Verschärfung des Korruptionsstrafrechts an die Spitze in Europa bringt. Es war vor einigen Monaten noch nicht möglich, dieses Gesetz zu beschließen. Erst der gemeinsame Wille und die gemeinsame Anstrengung in harten Verhandlungen haben uns dazu gebracht, diese Vorlagen heute so zu präsentieren, dass sie auch eine ausreichende Mehrheit erhalten. Dafür bedanke ich mich bei Josef Ostermayer, beim Koalitionspartner, ganz besonders beim Kollegen Kopf, aber natürlich ganz besonders bei der grünen Fraktion. (Abg. Grosz: Schön, wenn er sich beim Steigbügelhalter bedankt! Blümchen fehlen noch!)
Es ist für eine Oppositionspartei sicherlich um vieles schwieriger, aber Sie, die beiden anderen Oppositionsparteien, haben den leichteren Weg gewählt. (Abg. Grosz: Was kriegen die?) Sie haben zuerst darauf gedrängt, zu sagen, da muss man endlich etwas machen, um sich dann in den Verhandlungen schnell wieder abzusetzen. (Ruf bei der FPÖ: Haben Sie nicht aufgepasst?) Der konstruktivere Weg für unser Land ist der richtige, und dafür habe ich mich zu bedanken. Und das mache ich im Sinne vieler Österreicher, die schon darauf gewartet haben, dass diese Gesetze endlich auch beschlossen werden. (Beifall SPÖ und ÖVP.)
Sie hätten noch jahrelang diskutiert und immer irgendetwas gefunden, was Sie doch nicht so gerne regeln wollen. Hier ist etwas zustande gekommen, was von Bedeutung ist. (Abg. Grosz: ! Und das mit der Unterstützung der Grünen!) Nun weiß jeder, dass Gesetze alleine noch keine Garantie dafür sind, dass es nicht Verfehlungen, Fehler, bewusste und unbewusste von Einzelpersonen, von politisch Verantwortlichen geben kann. Aber die Tatsache, dass es so etwas wie gläserne Kassen gibt, wo man hineinsieht, die Tatsache der Transparenz, dass man weiß, wie in dieser Republik Wahlkämpfe finanziert werden, wie sich Parteien finanzieren, wer wen mit welchen Summen unterstützt, ist schon wichtig für die Beurteilung auch des Programms und der Handlungsweise von Politikern und von Parteien. Das soll den Bürgerinnen und Bürgern auch Einsicht geben, wie sich eine Partei finanziert und ob das nach eigener Beurteilung in Zusammenhang mit der Politik steht, die sie vertritt.
Diese Transparenz soll auch ein Stück Vertrauen schaffen, denn Intransparenz schafft jedenfalls Misstrauen. Daher ist der gegenteilige Weg, nämlich Vertrauen zu schaffen, der richtige. (Abg. Kickl: Vorsicht!)
Ich, der für die Bundesregierung mit den Regierungskollegen Verantwortliche, bedanke mich auch auf der parlamentarischen Ebene dafür, dass das heute zustande kommt, denn ohne das österreichische Parlament und die Mehrheit könnten noch so viele gute Ideen und so viele gute Vorschläge diskutiert werden. Dass wir für den Juli Regelungen zustande bringen, das also nicht auf die lange Bank geschoben wird, sondern termingerecht erfolgt, ist ein Verdienst von vielen in diesem Haus. Dafür bedanke ich mich – und ich bin überzeugt davon, das war und ist ein wichtiger Schritt –, aber nicht
dafür, dass es nie mehr Fehlleistungen gibt – dieser Schritt, das wissen Sie so gut wie ich, ist ein Märchen, das es nicht gibt –, sondern dafür, dass eine solide, gute, vertretbare Basis für Transparenz, für Kontrolle und, wenn etwas nicht funktioniert, auch für Sanktionen geschaffen wird.
In diesem Sinne: ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei SPÖ, ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
14.19
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. In dieser Runde hat jeder Redner/jede Rednerin 7 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Grosz: Ein Blumenstrauß für die Grünen! Rote Rosen! Eine kleine Umarmung! Ein zartes „Freundschaft“! Eine Victor-Adler-Plakette für die Glawischnig!)
14.20
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Grundsätzlich glaube ich, dass dies ein Gesetz ist, das europaweit herzeigbar ist und dass auch die anderen Gesetze, die hiemit in Bezug stehen, einen wirklichen Schritt nach vorne bedeuten, um Klarheit und Transparenz Einzug halten zu lassen.
In vielen Kommentaren wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass es an einer transparenten Regelung im Parteienfinanzierungsgesetz fehlt, dass es bei den Korruptionsbestimmungen der Abgeordneten fehlt, dass es an Lobbyistenbestimmungen fehlt und dass es auch an Transparenzregeln für die Offenlegung der Gehälter der Abgeordneten fehlt.
Jetzt haben wir das geregelt. Es mag sein, dass es nicht für jeden zufriedenstellend ist, aber von all diesen Regelungen, die hier getroffen worden sind, von vier Gesetzen ist es eine Regelung, die den Hauptkern bildet. Und ich halte das für falsch, denn was steht in diesem Transparenz-Gesetz? – Erstens ist es uns gelungen, im Parteienfinanzierungsgesetz einmal die Definition von Begrifflichkeiten vorzunehmen. Wenn man versucht, „Spenden“ zu definieren, „Inserate“ zu definieren, „Sponsoring“ zu definieren, all diese Dinge, wo uns immer wieder vorgeworfen wurde, dass sie nicht klar definiert und dadurch nicht klar auslegbar seien, muss man sagen, diese Definitionen sind gelungen.
Danach ist ein Abschnitt festgehalten worden, in dem viele Regelungen stehen, was erlaubt und was nicht erlaubt ist und wie das aufzuzeichnen ist. Dann kommt ein ganzes Kapitel an Rechenschaftsberichten, die hinuntergehen bis zu den Bezirken und weiter hinunter in jede Parteistruktur, sodass alles umfasst ist, was in irgendeiner Form einen Rechtskörper in unserem Sinne darstellt. Also zu sagen, dass irgendetwas nicht geregelt sei, ist schlichtweg falsch.
Unter anderem hat man einen Korridor für Parteienfinanzierung gebildet. Das ist der einzige Punkt, den Sie in Wirklichkeit anfechten und den Sie hier so dramatisieren. Viel wichtiger ist doch die Transparenz, was mit dem Geld passiert und geschehen darf. Darf man zusätzliches Geld hereinnehmen? Unter welchen Spielregeln darf man das tun?
Aber so zu tun, als ob eine Demokratie ohne Parteienfinanzierung auskommen könnte – das gibt es in Europa nicht! Noch einmal: Das gibt es in Europa nicht! Und ich warne vor dem amerikanischen System, wo sich Großkonzerne Abgeordnete leisten, die dann natürlich dazu verpflichtet sind, das zu machen, was die Konzerne wollen. Also ich halte dieses System für das falscheste System, das überhaupt existiert, wenn man ausschließlich dem verpflichtet ist, der das Geld gibt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Daher: Man wird ohne Parteienfinanzierung nicht auskommen. Es ist irgendwie so eine vordergründige Kritik, die natürlich in der Öffentlichkeit gut ankommt, weil es eben so ist, dass wir Parteien nicht das beste Standing haben. Das ist billig. Mir ist es viel wichtiger, dass solche Wahlkämpfe, wie sie zum Beispiel Jörg Haider, damals noch als FPÖ-Mann, geführt hat, nämlich mit dem Hubschrauber einzufliegen, den ihm irgendjemand bezahlt hat, oder andere Auftritte zu inszenieren, wo niemand gewusst hat, wer sie zahlt und wer dahinter steht, abgestellt werden. (Abg. Vilimsky: Wer zahlt das Kanzlerfest?) So etwas gehört abgestellt, aber doch nicht das Aushungern der Parteien und das Abhängig-Machen von privaten Bezahlungen betrieben. Das kann doch nicht unser Demokratieverständnis sein. Das kann es doch nicht sein! (Beifall bei der SPÖ.)
Es kann doch nicht wahr sein, dass man sich in der Politik ausschließlich jenen mit Geld ausliefert. Daher: Man muss sich auch dazu bekennen, dass Parteienförderung ein Mittel unserer Demokratie hier in Europa ist, und nicht so wie in Amerika permanent Abhängigkeiten dadurch geschaffen werden, dass Politiker Geld von Privaten einstecken müssen, um dann ausschließlich die Interessen jener zu vertreten, die das Geld geben. Deswegen hat man auch dort keine Interessenvertretung des „kleinen Mannes“, der immer wieder auf der Strecke bleibt. Dieses System lehne ich ab! (Zwischenruf des Abg. Ing. Hofer.)
Jawohl, ich stehe zur Parteienförderung! Jawohl, ich sage es auch! Aber so scheinheilig zu tun, wir brauchen keine Parteienförderung – natürlich, wenn Sie das so wie Haider aufziehen, dass Sie Geld aus Libyen bekommen, wollen Sie das wirklich in Zukunft? Wollen Sie das weiter aufrechterhalten? Das ist doch unfassbar, wenn man dieses andere System sozusagen verherrlicht und hier vom BZÖ von Halbierung und was weiß ich und mehr Spenden und mehr Privat geredet wird. (Abg. Mag. Stefan: Spendenverbot! Spendenverbot!)
Hohes Haus! Wir liefern uns dann einigen wenigen in dieser Republik aus, wahrscheinlich noch Geldern aus dem Ausland. Es ist hier geregelt, dass das nicht mehr passieren darf. Und dazu stehe ich. Ich halte diese Gesetze für gut. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Jarolim: Ich hoffe, der Herr Graf hat mitgeschrieben! – Abg. Dr. Graf: Guten Job gemacht bei der AUA!)
14.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl zu Wort. – Bitte.
14.26
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Kommen wir wieder mit den Emotionen ein bisschen herunter! Kommen wir zu den Tatsachen!
Am 9. Mai hat der Parteiexperte Dr. Sickinger gesagt: „Wenn jetzt wirklich die ÖVP eine Diskussion darüber anfangen möchte, mit welchen Modalitäten und in welcher Höhe die Länder und der Bund die Parteien fördern sollen, dann verschiebt man höchstwahrscheinlich die Reform auf den Sankt Nimmerleinstag“.
Nicht einmal zwei Monate sind vergangen, und wir legen hier ein Transparenzpaket vor, das beispielgebend ist. (Abg. Dr. Strutz: Speed kills! – Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.) – Stellen Sie sich nicht selber das Haxl, Herr Kollege!
Es war ja interessant in der heutigen Diskussion, dass wir offensichtlich mehr darüber geredet haben, welche Oppositionspartei jetzt zu Recht und welche nicht zu Recht einer Regierungsvorlage zugestimmt hat. (Abg. Kickl: Noch haben wir nicht zugestimmt! Vielleicht überlegen wir es uns noch!)
Bleiben wir daher beim Gesamtpaket! Wir haben hier ein Gesamtpaket für das Korruptionsstrafrecht vorgelegt. Abgeordnete sind in Hinkunft Amtsträger und unterliegen den strengen strafrechtlichen Bestimmungen über die Bestechlichkeit. Wir haben heute ein Lobbyismustransparenzgesetz vorgestellt, mit dem ein Lobbyingverbot für Funktionsträger eingeräumt ist und in dem Abgeordnete nun ein generelles Verbot entgeltlichen Lobbyings trifft. Wir haben ein umfassendes Unvereinbarkeitsgesetz vorgelegt, auf das ich noch ein bisschen näher eingehen möchte, damit die Zuseherinnen und Zuseher auch darüber Bescheid wissen, was in Zukunft für Mandatare nämlich nicht mehr möglich sein wird beziehungsweise was sie da alles zu tun haben.
Erstens: Alle leitenden Funktionen in Aktiengesellschaften, in GesmbHs, in Stiftungen werden unter Angabe der Bezüge meldepflichtig.
Zweitens: Alle Tätigkeiten aufgrund eines Dienstverhältnisses, aufgrund freiberuflicher Tätigkeit oder selbständiger Tätigkeit müssen bekanntgegeben werden.
Drittens: Es müssen alle Einkommenshöhen bekanntgegeben werden in fünf Stufen: bis 1 000 €, bis 3 500 €, bis 7 000 €, bis 10 000 € und über 10 000 €. Anzugeben sind die durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkünfte, jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Aber nicht nur Einkünfte sind bekanntzugeben, sondern es sind auch leitende ehrenamtliche Tätigkeiten bekanntzugeben, denn auch da kann es zu Unvereinbarkeiten kommen. Auch das ist klar bekanntzumachen.
Und wir beschließen, worauf sich heute die meisten Redner schon bezogen haben, auch das Parteiengesetz. Ich möchte zum Parteiengesetz noch eines anmerken: Kollege Strache hat gesagt, er ist deswegen nicht für einen eigenen Antrag, dass man auf eine Erhöhung der Förderungen für Bundesparteien verzichten kann, weil dann das Geld auf die anderen Parteien aufgeteilt werden könnte.
Herr Kollege Strache, wir können Ihnen wirklich helfen. Wir können Ihnen helfen, das Gesetz so zu formulieren, dass das Geld im Topf bleibt, beim Steuerzahler bleibt und nicht weiter ausgegeben wird. Sie haben es in der Hand, einfach zu sagen, Sie reduzieren Ihre Förderung als Bundespartei. Jederzeit können Sie das machen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Genauso Sie, Herr Kollege Bucher, Sie haben keine Gründe, zu sagen, Sie müssen das Geld annehmen. Sie können es auch anders machen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Machen Sie es!)
Es ist auch äußerst spannend, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, dass Sie sich nun gegen eine Wahlkampfkosten-Obergrenze aussprechen, denn auch das steht im Parteien-Förderungsgesetz. Wir beschließen 7 Millionen Wahlkampfkosten-Obergrenze. – Warum sind Sie dagegen?
Das ist ganz besonders interessant, weil Sie auf der anderen Seite, nämlich beim Bundespräsidentenwahlgesetz diese 7 Millionen Obergrenze akzeptieren. Warum akzeptieren Sie diese Grenze bei einer Wahl zum Bundespräsidenten, warum aber akzeptieren Sie sie nicht, wenn es um eine Nationalratswahl geht? – Dieser Logik kann ich leider nicht folgen, meine Damen und Herren von der FPÖ! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Weil Sie offensichtlich über Gelder verfügen, die Sie nicht bekannt geben wollen? Weil Sie offensichtlich mehr Geld ausgeben wollen als die anderen Parteien? Sie führen hier einen Wettbewerb in „Wer kann mehr Geld ausgeben?“, und dazu sind wir von den Koalitionsparteien und auch die Grünen nicht bereit. Wir beschränken die Wahlkampfkosten, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Sie wollten auch die Anwälte aus dem Lobbyistengesetz ausnehmen, und Sie beziehen die höchsten Parteienförderungen in jenen Bundesländern, in denen die FPÖ am
stärksten ist, nämlich in Wien und in Kärnten. Sie haben noch nie irgendeinen Vorstoß dahin gehend gemacht, dass man die Parteienförderung in Kärnten vielleicht reduzieren könnte. Sie haben noch nie einen Vorstoß gemacht, dass man in Wien vielleicht die Parteienförderung reduzieren könnte. Dort bedienen Sie sich ganz eindeutig, und daher messen Sie hier mit unterschiedlichem Maß, Ihre Glaubwürdigkeit ist absolut hinterfragenswert.
Oder wollen Sie wieder ein zinsenloses unbefristetes Darlehen Ihrer Parteiakademie haben? Sind Sie auch deswegen gegen das Parteien-Förderungsgesetz, weil auch das in Zukunft ausgenommen ist?
Meine Damen und Herren! Wir beschließen jetzt eine der umfassendsten Regelungen im Bereich der Transparenz, eine der besten Regelungen international. Wie folgen allen Empfehlungen zur Parteienfinanzierung des Europarates im Zuge des GRECO-Berichts, die von der Gruppe zur Bekämpfung der Korruption aufgezeigt worden sind. Alle elf Empfehlungen von GRECO erfüllen wir mit unserem Transparenzpaket.
Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass die Rechnung, die Sie gegenüber der Öffentlichkeit aufgestellt haben, dass die Parteien mehr Geld bekommen werden, in Zukunft nicht stimmen wird, in keiner Weise. Das wird in keiner Weise eintreten. Wir werden eine Verteilung von der Länderebene zur Bundesebene haben, wir werden eine Verteilung haben, die zu einer Harmonisierung führen wird, was wir uns die ganze Zeit über auch gewünscht haben: dass die Pro-Kopf-Verteilung auf Landesebene der Pro-Kopf-Verteilung auf Bundesebene angeglichen wird, meine Damen und Herren!
Das heißt, ich gehe davon aus, dass durch den Korridor, den die Länder zur Verfügung haben, es in Zukunft keine Spitzenreiter mehr geben wird, sondern dass in Zukunft auf Landesebene jedes einzelne Bundesland verantwortungsvoll mit der Parteienförderung umgehen wird. Daher wird es in Zukunft nicht zu mehr Geld für die Parteien kommen, sondern ich gehe davon aus, dass die erhöhten Transparenzregelungen dazu führen, dass wir in Zukunft weniger Geld für die Parteien ausgeben. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Abschließend bedanke ich mich für die Transparenzregelungen – das ist ein Quantensprung in Richtung Transparenz, ein Quantensprung in der Vorbeugung vor Korruption und ein Quantensprung für moderne Demokratie. (Beifall bei der ÖVP.)
14.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Kickl gelangt nun zu Wort. – Bitte.
14.33
Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem von SPÖ, ÖVP und Grünen, Sie können sich hier winden wie die sprichwörtlichen Aale – das sei Ihnen einmal gesagt –, und Sie können sich aufführen wie ein Möchtegern-Houdini mit seinen Entfesselungskünsten, dieses Gesetz, das Sie heute vorlegen, das Parteiengesetz als Teil des Transparenzpaketes, bleibt das, was es ist, es bleibt eine Mogelpackung weitestgehend und in wichtigen Teilen (Beifall bei der FPÖ), was die sogenannte Transparenzangelegenheit betrifft, und es bleibt eine schamlose Erhöhung und ein schamloser Griff in die Taschen der österreichischen Steuerzahler angesichts der Erhöhung der öffentlichen Parteienfinanzierung, meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Moser: Sie können wieder nicht Kraut und Rüben unterscheiden!)
Sie können ja, wenn Sie es mir nicht glauben, Frau Kollegin Moser, nachlesen beim Altvorderen Ihrer Partei – Voggenhuber heißt der Herr, den Sie rausgeschmissen haben, weil er Ihnen auch gesagt hat, dass mit Ihnen nichts mehr zu richten ist (Abg.
Dr. Moser: Das stimmt ja gar nicht, wir haben ihn nicht hinausgeschmissen!) –, dieser Herr Voggenhuber hat Ihnen gesagt, was dieses Gesetz ist: ein Bluff! Ein Bluff, hat er gesagt.
Wir nennen es eine Nebelgranate, wir nennen es ein Gesetzwerk, das tote Winkel und blinde Flecken zuhauf eingebaut hat. Ich glaube nicht – so gut wie ich ihn kenne –, dass Kollegem Kogler das passiert ist, sondern das ist schon Masterplan rot/grün mit schwarzer Ministranz, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) So schaut der grüne Weg in die Zentralen der Macht in diesem Land aus, meine Damen und Herren!
Wenn Sie heute dieses Transparenzpaket verkaufen wollen als – wie heißt das so schön? – ein in sich geschlossenes Gefäß, dann erinnert mich das an den Versuch, das Drahtgestell eines Kanarienvogels der österreichischen Bevölkerung als etwas unterzujubeln, das lichtdicht, luftdicht und schalldicht ist. Das ist ungefähr das gleiche Unternehmen: einen Kanarienvogelkäfig als dichtes Gefäß zu verkaufen. Das wird Ihnen kein Mensch in dieser Republik abnehmen. Der Zustand dieses Transparenzgesetzes aber ist über weite Teile so, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Oder – damit es die Herrschaften von der SPÖ auch verstehen, insbesondere Kollege Kräuter –: Über weite Teile, insbesondere dort, wo es über die Spenden und über die Wahlkampfregelungen geht, ist dieses Gesetz, das Sie vorlegen, genauso transparent, genauso nachvollziehbar wie die Biographie des Herrn Bundeskanzlers zwischen den Jahren 1978 und 1985, nämlich gar nicht, meine Damen und Herren!
So viel zum Thema Transparenz: Ein riesiges schwarzes Loch, das wir da haben, hier wie dort! (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt kommen wir zu dem Teil, wo es um die öffentliche Parteienfinanzierung geht. Ich habe schon gesagt, das ist ein schamloser Griff in die Taschen der Steuerzahler, ein Überfall, wenn man so will, ein Überfall auf die Steuerzahler in Form von einer Erhöhung um 60 Prozent. 145 Millionen kostet das ganze Werkl jetzt für eine Periode, für fünf Jahre, statt wie bisher 89 Millionen. – Für Sie, Herr Bundeskanzler, zum Mitschreiben!
Und jetzt kommt’s! Dieser Anschlag wird nicht nur von SPÖ und ÖVP – da haben wir uns ohnehin nichts anderes erwartet – mitbetrieben, sondern da sind drei Panzerknacker am Werk: rote, schwarze und grüne. Das ist der Punkt, die Grünen sind mit dabei! Herr Van der Bellen wird das wissen, ich habe extra nachgelesen: Die Panzerknacker bei Donald Duck heißen Ede, Max und Otto, hier heißen sie Josef, Eva und Karlheinz. Das sind die drei Panzerknacker im Zusammenhang mit der Ausplünderung des Steuerzahlers für eine unverfrorene Erhöhung der öffentlichen Parteienfinanzierung. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Moser: Sie kapieren es nicht!)
Es ist genau das passiert, wovor wir gewarnt haben: Die Grünen sind in diesem Fluchtfahrzeug die Lenker, sie stehen Schmiere, sie helfen beim Verwischen der Spuren, und sie waren natürlich beim Ausräumen der Bank mit dabei. (Abg. Dr. Moser: Der Schmierer sind Sie, weil Sie nicht lesen können!) Das ist der grüne Beitrag für diese Erhöhung der öffentlichen Parteienfinanzierung! (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt kommen Sie mit dem Schmäh daher, indem sagen: Das sind doch zwei Gesetze! Das eine ist das Rahmengesetz, ein Ermächtigungsgesetz – das Sie wohlweislich ausstellen, wie auch immer, das sei Ihnen unbenommen –, das Zweite ist die einfachgesetzliche Regelung, darin ist die Erhöhung enthalten. – Nein, das ist falsch! Kollege Kogler weiß das ganz genau, von Frau Glawischnig wollen wir das nicht verlangen, sie war ja nie dabei und interessiert sich auch ansonsten nicht allzu sehr für diese Dinge, wie wir gesehen haben, sonst könnte man sich nicht in ein paar so einfachen Materien derart vergaloppieren, wie sie das vorhin gemacht hat. Nein, nein, es geht schon um jenen Teil, den Sie mitbeschließen.
Jetzt werden wir einmal sehen, wie die Grünen in diesem Bereich tricksen und mit Hintertüren arbeiten, meine Damen und Herren!
Der erste Teil des grünen Betruges, von Ihnen mitbeschlossen, schaut so aus: Eine Wahlkampfkostenrückerstattung, die alle Parteien für die Nationalratswahl 2008 erhalten haben, haben wir damals erhalten für volle fünf Jahre. Jetzt beschließen die Grünen, dass ab dem 1. Juli bis zum Ende dieser Periode der entsprechende Anteil dieser Wahlkampfkosten ein zweites Mal kassiert werden kann. (Abg. Dr. Moser: Reden Sie nicht so einen Blödsinn!) – Doppelt kassieren, meine Damen und Herren, nennen wir so etwas! Dieses doppelt Kassieren ist eine Erhöhung. – Erster Teil, und die Grünen sind mit dabei. (Abg. Dr. Moser: Stimmt nicht!)
Zweiter Teil dieses Betruges: Man sagt, das, was im Bund dazukommt und mehr ausgeschüttet wird, wird in Oberösterreich und Wien abgezogen. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) – Das Problem ist nur Folgendes: dass nämlich der Teil, der abgezogen wird, diese Verringerung in Oberösterreich und in Wien – übrigens überall die Grünen in der Regierungsverantwortung –, erst ab dem 1. Jänner des kommenden Jahres eingespart wird (Abg. Dr. Moser: Das stimmt ja nicht, das werden Sie nachher selber sehen!), aber die Erhöhung genehmigen Sie sich ab dem 1. Juli dieses Jahres, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Sechs Monate doppelt kassiert! – So viel zur grünen Ehrlichkeit und zur Nichterhöhung der Parteienförderung; alles Zweidrittel-Materie.
Dann gibt es noch eine dritte Komponente des grünen Betrugs. Da erklärt man die
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Kickl, ich unterbreche Sie jetzt! Das ist jetzt das dritte Mal, dass Sie den Abgeordneten eine strafrechtliche Tat, nämlich jene des Betrugs, unterstellen, und dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall bei der SPÖ.)
*****
Abgeordneter Herbert Kickl (fortsetzend): Ich nehme diesen Ordnungsruf zur Kenntnis. Es bleibt trotzdem das, was es ist, auch wenn ich es nicht mehr aussprechen darf, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Moser: Sie sind ein derartiger Lügenbaron!)
Die dritte Komponente: Man erklärt der Bevölkerung, eine Wahlkampfkostenrückerstattung wurde bisher einmal ausbezahlt, sollte für fünf Jahre gelten, das rechnen wir jetzt zusammen, teilen es dann auf und geben es zur normalen Parteienförderung dazu. – Sie sagen aber nicht, dass Sie diesen Betrag, der für fünf Jahre gültig war, jetzt in drei Jahren auszahlen und die Lücke von zwei Jahren noch einmal auffüllen.
Das bedeutet eine Erhöhung von 40 Prozent der Wahlkampfkostenrückerstattung, Kollegin Glawischnig! Vielleicht haben Ihnen das Herr Kogler oder Herr Brosz nicht erzählt. Sie waren ja zu zweit bei den Verhandlungen, damit, wenn der eine sich vielleicht noch an grüne Grundsätze erinnert, der andere sagen kann, dass die Schleimspur in Richtung Regierung vielleicht wichtiger ist als die Erinnerung an die grünen Grundsätze, die Sie mit Füßen treten, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist der Punkt: Sie sind eingekauft! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Stellen Sie sich nie mehr hierher ans Rednerpult, um zu sagen, dass Sie mit der Erhöhung der Parteienfinanzierung nichts zu tun haben! (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Sie sind Mitbetreiber dieses ruhmlosen und dieses schändlichen Aktes, Kollege Brosz, Sie federführend! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Das war ein skurriler Vortrag!)
14.41
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Kogler gelangt nun zu Wort. – Bitte.
14.41
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal zum Kern dieses Pakets: Das ist ein großer Wurf! Wenn wir die Parteienförderungsgeschichte separat behandeln und wenn wir uns einmal auf das konzentrieren, was die Aufgabenstellung war, nämlich Anti-Korruptionsbekämpfung und Transparenz, dann ist im Kernstück – das haben uns alle Experten gesagt – das Meiste gewonnen, wenn wir die Offenlegung bei den Parteispenden erreichen.
Ich zitiere jetzt noch einmal für diesen Bereich die heutige Ausgabe „Kleine Zeitung“, Interview Sickinger: „Das ist schon ein großer Wurf“.
Dazu werde ich dann extra noch etwas sagen, vorerst aber zu den mehr oder weniger humorvoll gelungenen Ausführungen der Vorredner von FPÖ und BZÖ. Das war aber zu befürchten, wenn wir – im Übrigen aufgrund des Einwurfs des Herrn Landeshauptmannes von Niederösterreich, dass man diese Materien unbedingt verquicken muss; das haben wir jetzt davon – die öffentliche Finanzierung und die Offenlegung hier einmal gemeinsam diskutieren. Es ist Gott sei Dank gelungen, das gesetzmäßig aufzuspalten, und damit bin ich einmal auf dem Punkt.
Auch mir ist jetzt die Ordnungsruf-Praxis hier im Haus relativ egal, denn es muss gesagt werden, was gesagt werden muss: Es ist offensichtlich Stilmittel hier herinnen, dass man sich hier hinstellt und wider besseres Wissen aus diesen Verhandlungen die Wahrheit sagt – das ist einfach so – und geradeaus draufloslügt. (Abg. Kopf: Die „Wahrheit“? Die Unwahrheit! – Abg. Grosz: Wenn man wider besseres Wissen die Wahrheit sagt!?) – Sie wissen genau, dass ich die Unwahrheit gemeint habe!
Der Punkt ist ganz genau jener: Diese Teile, die hier im Transparenzgesetz beschlossen werden, haben eine einzige Verbindung zur öffentlichen Parteienförderung, nämlich die Festlegung dieses Korridors, und dieser Korridor führt exakt zu keiner Erhöhung der Parteienförderung auf der unteren Ebene, deckelt aber oben mindestens zwei Bundesländer, und das sind Oberösterreich und Wien. Sie haben vorhin zu Recht darauf hingewiesen: Jawohl, die Grünen stimmen einem Verfassungsteil mit zu, der dazu führt, dass dort die Parteienförderung reduziert wird, wo Grüne regieren, genau in diesen beiden Bundesländern! Das halte ich einmal für glaubwürdig. So ist es! (Beifall bei den Grünen.)
Wenn Sie die Parteienförderung auf einfachgesetzlicher, auf bundesgesetzlicher Ebene ansprechen, dann verstehe ich die Bundesregierung oder diesen separaten Antrag an der Stelle auch nicht, zumal man sich sogar darüber hinauswagt, am Schluss – und deshalb haben wir es ja abgespalten, man muss das ehrlich und offen aussprechen – auf Bundesebene vermutlich mehr zuzulegen, als bei den Ländern gekürzt wird.
Ich füge hinzu, es wäre langfristig durchaus eine lohnenswerte Debatte, dort zu einer Harmonisierung zu kommen. Das ist aber eine ganz andere Frage. Kurzfristig ist das unsensibel und nicht hinzunehmen, dass auf diese Art und Weise erhöht wird.
Deshalb auch unsere Haltung: Wir werden eine namentliche Abstimmung gemäß § 66 Abs. 4 GOG zu diesem Teil verlangen, und damit wir die nötige Anzahl von Abgeordneten erreichen, könnten wir die Kolleginnen und Kollegen vom BZÖ gerne dazu einladen, diesem Verlangen beizutreten. Ich habe das Formular hier. Sie können dann alle unterschreiben, und dann hört sich das vielleicht auf mit dieser Unwahrheitsverbreiterei. (Beifall bei den Grünen.)
Ein Letztes nur noch zu den Parteien BZÖ und FPÖ: Wissen Sie, Herr Kollege Bucher, Sie haben es wirklich geschafft – und es gehört schon was dazu, sich noch einmal eine Enttäuschung einzuhandeln; jedenfalls, was mich betrifft –, derart die Tatsachen zu
verdrehen! Und das kommt von einem Obmann einer Partei, die selbst in Wahrheit und nachweislich unter den Rettungsschirm von Telekom und was weiß ich noch von wem geflüchtet ist! Das geht sich nicht mehr aus. (Beifall bei den Grünen.)
Sie haben diese Qualifizierung provoziert. Sie und Ihr ehemaliger Parteiführer Haider waren doch immer mitten drin statt nur außen dabei, wenn es darum gegangen ist, irgendwo die Hand aufzuhalten, Geld einzusacken! (Abg. Petzner: Das ist ein Blödsinn!) Deshalb ist es auch so wichtig – dies auch an die Adresse der FPÖ –, dass endlich die Spendenannahme aus dem Ausland ab 2 500 € überhaupt verboten wird. Es ist ja bis heute völlig unklar, wo Sie überhaupt diese vielen zig Millionen immer zusammengesackt haben, mit denen Sie dann Kampagnen gefahren sind und die Öffentlichkeit mit Ihren damals blauen und jetzt orangen Schauspielen belästigt haben. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Riepl – auf Abg. Petzner deutend –: Schau, wie er lächelt!) In diese Richtung gilt das Gleiche.
Deshalb – und jetzt kommen wir zum eigentlichen Kern der Sache – ist es so wichtig, dass bestimmte Spendenannahmen verboten werden – das ist hier vorbildlich erreicht für Europa – und dass andere Spenden, die erlaubt sind, offengelegt werden müssen. Das ist der Kern dieser Vereinbarung! Und da gibt es einen gemeinsamen Erfolg festzustellen: dass die Wählerinnen und Wähler wissen können, wer wem etwas zuwendet.
Das ist essenziell in der Parteiendemokratie. Und die Parteiendemokratie wird bei allen Änderungen für mehr Demokratie, die es hier geben wird, die wir ja zum Teil mit unterstützen – jedenfalls die parlamentarische, und das ist in Österreich halt auch eine starke Parteiendemokratie –, nicht nur ihren Platz haben, sondern sie wird auch noch lange gebraucht werden. Wenn das so ist, dann muss man für ganz klare Regeln sorgen, und dafür gibt sich heute das Parlament sozusagen selbst tatsächlich einige gute Vorgaben.
Zu den Dingen, die negativ sind, will ich nur anmerken, dass wir genau dort, wo die Regelungen aus unserer Sicht negativ sind, nicht zustimmen, etwa bei bestimmten Fragen im Lobbyistengesetz. Das kann man sich im Wesentlichen als Ganzes schenken, aber dazu wird es noch Ausführungen geben.
Interessant ist auch, dass die FPÖ immer dort dabei ist, wo entschärft wird und wo nicht für Transparenz gesorgt wird – dort, wo es ernst wird, steigt sie aus! Die FPÖ war gegen die Wahlkampfkostenbeschränkung, sie war gegen die Strafbestimmungen. – Also ich weiß nicht, wozu Ihre Show hier gut ist, außer um zu vernebeln, und das lassen wir Ihnen nicht mehr durchgehen!
Im Übrigen ist es schade, dass Sie versucht haben, ein Match zwischen den Oppositionsparteien zu inszenieren, wo es eigentlich gelungen ist, durch die Arbeit im Untersuchungsausschuss, die Regierungsfraktionen dazu zu bringen – nicht nur aus eigener Einsicht, das wissen wir natürlich –, dass endlich das gemacht wird, wofür wir lange Zeit sogar gemeinsam gekämpft haben (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen): ein vorbildliches, mittlerweile in vielen Bereichen das strengste Offenlegungsgesetz in Europa zu erreichen!
All jenen, die daran mitgewirkt haben, gilt der Dank, das soll man nicht unter den Teppich kehren. Viele sind einen weiten Weg gegangen, aber jetzt ist ein Ziel erreicht – und das soll auch einmal gesagt werden. (Beifall bei den Grünen.)
14.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Kogler, Sie erhalten selbstverständlich für Ihre Aussage und Unterstellung „Lügner“ einen Ordnungsruf.
*****
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.
14.49
Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist relativ einfach, Herr Kollege Kogler! Wir sind auch für strengere Transparenzbestimmungen, wir haben auch sehr gut mitverhandelt, aber wir lassen uns strengere Transparenzbestimmungen im Unterschied zu Ihnen nicht durch eine Verdoppelung der Parteienförderung auf Kosten der Steuerzahler abkaufen. Das ist der entscheidende Punkt! (Beifall beim BZÖ. – Der Redner platziert eine Tafel, auf der das Konterfei von Alfons Mensdorff-Pouilly zu sehen ist, mit der Aufschrift: „ÖVP – Zukunft aus Tradition – Unschuld ist ein Wert aus Österreich – Wer mutig anpackt, dem darf der Staat keine bürokratischen Hürden in den Weg stellen“, auf dem Rednerpult.)
Wir wollen auch, dass solche Herrschaften – (auf die Tafel zeigend:) übrigens vielleicht demnächst das neue ÖVP-Plakat, „Zukunft aus Tradition – Unschuld ist ein Wert aus Österreich“ mit Alfons Mensdorff-Pouilly drauf – in Zukunft nicht mehr mit irgendwelchen Grippeschutzmasken und sonstigen Geschäften auf Kosten der Steuerzahler möglicherweise illegal Parteien finanzieren, aber noch einmal: Wir lassen uns das nicht durch eine Erhöhung der Parteienförderung abkaufen!
Wenn der Herr Bundeskanzler schon den Herrn Sickinger zitiert, dann bringe ich ein anderes Zitat vom Herrn Sickinger, der erst vor wenigen Tagen erklärt hat, dass mit dieser Verdoppelung der Parteienförderung Österreich in Sachen Parteienförderung Europameister wird. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.) Kein anderes Land innerhalb Europas hat eine höhere Parteienförderung als Österreich mit diesem Gesetz, und zu dieser massiven Erhöhung, zu diesem traurigen Europameistertitel haben die Grünen einen wesentlichen Beitrag geleistet, dazu, dass dieses Gesetz überhaupt zustande kommt (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Moser), dem wir in dieser Form sicher nicht zustimmen werden, meine Damen und Herren! (Der Redner zerreißt ein Schriftstück, von dem er zuvor abgelesen hatte.)
Entscheidend war – und ich darf jetzt einen weiteren APA-Bericht zitieren – die Sitzung und die Verhandlungsrunde vom 24. Mai 2012. Bei dieser Sitzung sind eigentlich schon die Würfel gefallen.
Wir vom BZÖ haben nämlich immer gesagt, wir wollen bewusst strengere Transparenzbestimmungen und wir wollen, dass das Transparenzgesetz mit dem neuen Parteienfinanzierungsgesetz junktimiert wird, wir wollen das gemeinsam verhandeln, weil nur dadurch sichergestellt ist, dass die Regierung nicht mit einfacher Mehrheit über die Opposition drüberfährt. Das steht auch in dieser APA-Meldung – Zitat (der Redner liest aus einem Schriftstück vor) –: „Das BZÖ will die neuen Regeln für Parteispenden gemeinsam mit der neuen Regelung der Parteienförderung verhandeln und dabei eine Reduktion der staatlichen Fördersummen erreichen“ – Verhandlungsposition BZÖ. (Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser.)
Jetzt kommt die Verhandlungsposition der Grünen: „Die Grünen wollen ihrerseits nicht,“ (Ruf bei den Grünen: Zu Recht!) „dass die Offenlegung der Parteispenden mit der öffentlichen Parteienförderung verquickt wird“.
Genauso hat auch die FPÖ argumentiert – Zitat –:
„Die FPÖ spricht sich ebenfalls gegen eine Verknüpfung der Parteienförderung mit der Offenlegung von Parteispenden aus.“
Und genau das war das Problem. Durch die Aufgabe der Junktimierung der Neuregelung der Parteienförderung mit den Transparenzbestimmungen durch Grün und Blau ist diese heutige Erhöhung überhaupt erst möglich geworden, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Kogler und Dr. Moser.)
Das BZÖ war die einzige Partei, die gesagt hat, sie spielt da nicht mit. Das heißt, wenn man ehrlich ist, muss man auch sagen: Das ist nicht nur eine rot-schwarz-grüne Erhöhung, sondern eine rot-schwarz-grün-blaue Erhöhung, die heute hier beschlossen wird, meine Damen und Herren! Es ist auch wichtig, dass die Menschen zu Hause das wissen.
Schauen wir – wenn sich die Grünen das schon haben abkaufen lassen –, was von den grünen Forderungen übriggeblieben ist! Die grünen Streber legen ja auch immer schriftliche Verhandlungspapiere vor; die sind insofern praktisch, als man im Nachhinein dann kontrollieren kann, was von diesen grünen Positionen übriggeblieben ist. Fangen wir an!
Herr Kogler, erster Punkt bei den Spenden – Zitat (der Redner liest aus einem Schriftstück vor) –:
„Vom Spendenbegriff darf es keine Ausnahmebestimmungen für Zuwendungen von bestimmten Einrichtungen oder Institutionen geben.“ (Rufe bei den Grünen: Bravo! Super!) „Insbesondere allfällige Zuwendungen von freiwilligen Interessensvertretungen oder Berufsverbänden () an politische Parteien müssen als Spende gelten“. (Demonstrativer Beifall und Bravoruf des Abg. Mag. Steinhauser. – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)
Steht das jetzt im Gesetz? – Nein, eben kein Hakerl, es steht nicht drin! Ich lese Ihnen wortwörtlich vor, was drinsteht. (Abg. Öllinger: Vorlesen! Vorlesen!) Das war die grüne Forderung: keine Ausnahmebestimmung für freiwillige Interessenvertretungen. Und jetzt lese ich Ihnen vor, was beim Spendenbegriff steht – hören Sie genau zu! –:
„Nicht als Spende anzusehen sind () Zuwendungen von Berufs- und Wirtschaftsverbänden und anderen Interessenvertretungen mit freiwilliger Mitgliedschaft.“ (Zwischenruf des Abg. Grosz.)
Damit ist schwarz auf weiß bewiesen: Das haben die Grünen gefordert, das Gegenteil steht drinnen – erste Verhandlungsposition gebrochen.
Dann schreiben Sie: „Spenden an eine Partei im Wert von über 500 Euro sollen zu veröffentlichen sein.“
Das war die grüne Forderung. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Was ist davon übriggeblieben, von den 500 €? – Gar nichts ist übriggeblieben, 3 500 € sind es geworden – sieben Mal so viel, wie Sie gefordert haben! (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)
Nächstes Beispiel. Herr Kogler schreibt: „Die detaillierten Transparenzregelungen“ hinsichtlich der Offenlegung von Spenden, Inseraten, Sponsoring „müssen auch für Bezirks- und Gemeindeorganisationen der Parteien gelten“.
Was ist von dieser grünen Forderung übriggeblieben? – Gar nichts ist übriggeblieben! Im Nachhinein hat man mit Müh und Not die Bezirke hineingegeben. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) Von Ihrer Forderung, dass auch Gemeindeorganisationen umfasst sein müssen, ist gar nichts übriggeblieben. (Abg. Mag. Kogler: Sinnerfassend lesen!)
Letztes Beispiel: Herr Kogler fordert unter Punkt 13 und 14, dass es bei schweren Verstößen zur Anwendung des Strafrechtes kommen muss und dass ein eigener Straftatbestand drinnen sein muss.
Wer dieses Gesetz jetzt durchliest, wird sehen, dass auch von dieser grünen Forderung nichts übriggeblieben ist, meine Damen und Herren! (Zwischenruf bei den Grünen.) Das heißt, von insgesamt 14, 15 Forderungen, die Sie da aufgestellt haben, haben Sie mindestens die Hälfte nicht durchgebracht. So schaut der grüne Verhandlungserfolg aus! (Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser.) Die Hälfte Ihrer eigenen Positionen haben Sie aufgegeben, und zugleich machen Sie den grünen Steigbügel-
halter dafür, dass die Parteienförderung um mehr als das Doppelte erhöht wird. Wunderbar! Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich! Der Wähler wird sich seine Meinung darüber bilden und Ihnen dafür eine ganz klare Absage erteilen, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
Natürlich wurde auch – und das haben die Grünen wieder übersehen – das eine oder andere Schlupfloch eingebaut. Es fällt zum Beispiel sehr auf, dass es mehrmals Bestimmungen oder Sätze gibt, in denen es heißt (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler): Die Regeln gelten nicht für „Einrichtungen, die der Förderung des Breitensports dienen“. Das hat man immer herausgenommen. Da wissen wir schon ganz genau, was jetzt geschehen wird: Über alle schwarzen und roten Sportfördervereine – ob sie ASKÖ heißen oder was weiß ich wie – wird man in Zukunft alle diese illegalen Finanzierungen durchführen, weil alle diese Vereine aus diesem Gesetz herausgenommen wurden. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Wir wissen genau, was da jetzt läuft, und werden uns das genau anschauen.
Auch zu diesem Schlupfloch haben die Grünen Ihre Zustimmung erteilt. Wir machen weder bei diesen Schlupflöchern noch bei einer Verdoppelung der Parteienförderung in dieser Höhe mit – und (auf die auf dem Rednerpult stehende Tafel zeigend) dem Herrn Kopf darf ich jetzt dieses Plakat schenken; er kennt den Herrn ganz gut, der da drauf ist. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ. – Abg. Petzner nimmt die angesprochene Tafel vom Rednerpult und übergibt sie Abg. Kopf.)
14.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich würde dieses Plakat auch gerne sehen. Herr Klubobmann, würden Sie mir bitte einen Blick gestatten, weil ich nämlich nicht zulasse – von der Vorsitzführung –, dass wir uns hier plötzlich verhalten, als würden wir im Gericht sein. Wir sind der Gesetzgeber und haben hier keine Be- oder Verurteilungen auszusprechen. Das halte ich jetzt auch fest. (Abg. Kopf begibt sich zum Präsidium und zeigt Präsidentin Mag. Prammer die Tafel. – Abg. Petzner: steht „Unschuld“ oben! – Abg. Grosz: Wo ist das Problem auf dem Plakat ?)
Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Karl. – Bitte.
14.57
Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Werte Kollegen auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute ist eigentlich ein Tag, an dem die Politik beweisen kann, dass sie besser ist als ihr Ruf. Ich kann Ihnen heute zwei Gesetzesvorschläge zur Beschlussfassung empfehlen, die beide einen wirklichen gesellschaftspolitischen Wandel in Österreich bedeuten.
Beide Materien sind Meilensteine auf dem Weg zu einer neuen politischen Kultur. Sie werden nämlich Entscheidungsabläufe transparenter machen und damit auch zur Akzeptanz der Ergebnisse beitragen. Demokratiepolitisch vorbildlich war aber auch der Weg ihrer Entstehung. Beide Gesetze sind nämlich das Ergebnis einer wirklich sachorientierten Verhandlung und eines ebensolchen Diskussionsprozesses, die nicht auf einen lauen Kompromiss, sondern vielmehr auf eine konstruktive Fortentwicklung und Verbesserung der vorgelegten Entwürfe abzielten.
Allein dieser Verhandlungsprozess zeigt, dass die Politik in Österreich durchaus in der Lage ist – ungeachtet aller ideologischen Unterschiede und trotz aller Auseinandersetzungen –, Lösungen zu erzielen, nämlich Lösungen, die den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land dienen und dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger wieder mehr Vertrauen in die Politik und ihre Repräsentanten haben.
Hohes Haus! Teil des Transparenzpaketes ist auch das Lobbying-Gesetz. Es ist damit nun gelungen, die nötige Transparenz und klare Rahmenbedingungen für die Geltend-
machung privater und öffentlicher Interessen in Politik und Verwaltung zu schaffen. Es geht dabei nicht um ein Verbot von Lobbying oder um das Verhindern von Lobbying, sondern es geht vielmehr darum, wirklich klare Regelungen für Lobbying zu schaffen. Ich meine nämlich, es wäre für Politik und Verwaltung nicht gut und Politik und Verwaltung wären schlecht beraten, wenn sie sich von außen niemanden anhören würden, wenn sie Außenstehende in ihren Entscheidungsprozessen gar nicht hören würden.
Interessenvertretung soll daher nicht verhindert werden und auch nicht verboten werden, sondern sie soll reguliert werden. Es soll auch klar sein, wer welche Anliegen in bestimmten Entscheidungsprozessen vertritt. Dazu möchte ich noch einmal ganz klar betonen: Lobbying und Interessenvertretung sind nichts Schlechtes, aber sie müssen transparent erfolgen. Das ist das Ziel unseres Gesetzes, und es soll mit klaren Verhaltensvorschriften, mit Registrierungspflichten und mit entsprechenden Sanktionen sichergestellt werden, dass die Dinge eben offen und transparent verlaufen.
Die ersten Überlegungen, im Bereich des Lobbying und der Interessenvertretung klare gesetzliche Regelungen vorzusehen, haben hier schon eine längere, über einzelne Anlassfälle hinausgehende Vorgeschichte. Wir befinden uns mit dem Lobbying-Gesetz nun wieder an vorderer Stelle des internationalen und europäischen Standards. Dabei sind wir zu einer Lösung gekommen, die die einschlägigen Aktivitäten in diesem Bereich nicht verdeckt, sondern offenlegt.
Wir sind zu einer Lösung gekommen, die nicht nur zahnlose Publikationsverpflichtungen vorsieht, sondern auch entsprechende, wirklich schlimme – oder sagen wir: wirklich greifende – Sanktionen. Und wir haben eine Lösung gefunden, die die Dinge beim Namen nennt und nicht verschleiert. So gesehen ist es geradezu natürlich, dass auch die parlamentarische Willensbildung in diesem Bereich längere Zeit in Anspruch genommen hat.
Der vorliegende Gesetzentwurf hat das richtige Maß und den richtigen Weg gefunden, nämlich zwischen den Interessen der privaten Lobbying-Wirtschaft und jenen der Sozialpartner und der kollektiven Interessenvertretungen, zwischen dem demokratiepolitischen Anliegen der Offenheit und Transparenz und den grundrechtlich verbürgten Geheimhaltungsinteressen sowie zwischen den reellen Gegebenheiten in Politik und Verwaltung und den Erwartungen und Bedürfnissen der Wirtschaft und der Bevölkerung. Das Lobbying-Gesetz bildet damit in seiner Gesamtheit einen guten Kompromiss zwischen durchaus gegensätzlichen und gegenläufigen Interessen.
Es ist nun die Aufgabe aller Beteiligten, den gesetzlichen Rahmen vernünftig und angemessen auszulegen. Die Lobbying-Unternehmen und Interessenvertretungen sind nun aufgerufen, entsprechende Verhaltenskodizes auszuarbeiten, die die gesetzlichen Grundlagen verfeinern und sozusagen auf die Praxis herunterbrechen. Das Justizministerium seinerseits wird alles tun, um die nunmehr zu beschließenden Regelungen auch in der Praxis mit Leben zu erfüllen. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Hohes Haus! Lassen Sie mich nun auch noch zum Korruptionsstrafrecht kommen! Das Korruptionsstrafrecht war mir von Anfang meiner Amtstätigkeit an ein ganz zentrales Anliegen. Mir war es von Anfang an wichtig, in diesem Bereich wirklich auch zu Präzisierungen und Verschärfungen zu kommen. Ich habe mich daher vehement dafür eingesetzt, auf diesem Gebiet Bestimmungen zu schaffen, die für größtmögliche Transparenz sorgen und Missbrauch öffentlicher Befugnisse damit effektiv verhindern. Gleichzeitig musste der Text aber so eindeutig formuliert werden, dass Zweifel über die Grenzziehung zwischen erlaubtem Verhalten und nicht erlaubtem Verhalten vermieden werden.
Strafrecht braucht ganz einfach als Fundament einen breiten gesellschaftlichen Konsens, eine allgemeine Akzeptanz dessen, was in einer Gesellschaft hingenommen wer-
den kann und was in einer Gesellschaft nicht hingenommen werden kann. Was in einer Gesellschaft nicht hingenommen werden kann, das soll auch mit der schärfsten Waffe, nämlich mit dem Entzug der persönlichen Freiheit, bestraft werden.
Verschwimmen aber die Grenzen zwischen dem erlaubten Verhalten und dem strafrechtlich verpönten Verhalten, dann wird der Nährboden für das geschaffen, was gerade im Bereich der Korruption so schädlich ist, nämlich für dieses Augenzwinkern, für dieses Achselzucken, verbunden mit dem Verlust des notwendigen Gespürs für Anstand und Ethik im Bereich der öffentlichen Amtsausübung.
Eines ist aber auch klar, meine sehr verehrten Damen und Herren: Das Strafrecht kann natürlich nicht alle Probleme lösen, wiewohl natürlich auch die abschreckende Wirkung von hohen Geld- und Freiheitsstrafen nicht zu vernachlässigen ist. Was wir aber natürlich brauchen, sind klare und verständliche strafrechtliche Bestimmungen. Diese sind unbedingt notwendig, um Korruption zu unterbinden. Strafrecht ist eben auch Ausdruck dessen, was in einer demokratischen und offenen Gesellschaft nicht akzeptiert werden soll und nicht akzeptiert werden kann. Diese Signalwirkung braucht es gerade auch angesichts dessen, was die Arbeit der Staatsanwaltschaften und des Untersuchungsausschusses in den letzten Tagen, Wochen und Monaten zutage gebracht hat.
Hohes Haus! Schon anlässlich der Beratungen im Justizausschuss habe ich letzte Woche darauf hingewiesen, dass ich im Zeitpunkt der Übermittlung meiner Vorschläge zur Verschärfung des Korruptionsstrafrechtes an die hier anwesenden Fraktionen überhaupt nicht abschätzen und wissen konnte, ob und wie und wann es hier wirklich zur Umsetzung dieser Vorschläge kommen wird. Immerhin habe ich mir auch ein sehr ehrgeiziges Ziel gesetzt, nämlich acht – von zehn – Kritikpunkte aus den Empfehlungen der Staatengruppe zur Verfolgung von Korruption in einem Entwurf zu entkräften und damit auch einen im internationalen Vergleich wirklich hervorragenden Standard zur Bekämpfung von Korruption zu schaffen.
An dieser Stelle möchte ich auch dem Vorsitzenden des Justizausschusses und den Fraktionsführern in diesem Ausschuss meinen besonderen Dank aussprechen. Es ist Ihnen allen gelungen, ein ergebnisorientiertes und konstruktives Verhandlungsklima zu schaffen, das uns – natürlich auch unter Einbeziehung des Rates von unabhängigen Experten – ermöglicht hat, gemeinsam nach den besten Lösungen zu suchen, nämlich nach Lösungen, die auf einem breiten Konsens beruhen und damit nicht zugleich die Basis dafür bilden, dass es später einmal Auseinandersetzungen über die Bedeutung von einzelnen Gesetzesbegriffen gibt.
In dieses Klima fügt sich auch die ebenfalls zur Beschlussfassung anstehende Entschließung, in der ganz deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass mit der nunmehrigen Präzisierung des Korruptionsstrafrechtes dauerhaftes Recht geschaffen wird.
Geben wir nun dem neuen Gesetz auch tatsächlich die Chance, sich in der Realität zu bewähren, und vertrauen wir auch auf seine sachgerechte Anwendung! Das hängt natürlich auch – und das ist mir schon bewusst – von der Genauigkeit dessen ab, was wir den Staatsanwaltschaften und den Gerichten zur Auslegung der neuen Bestimmungen in einem Einführungserlass mit auf den Weg geben. Da das geplante Inkrafttreten mit 1. Jänner 2013 vorgesehen ist, haben wir genug Zeit, um diesen Einführungserlass auch entsprechend auszugestalten. Wichtig für die einheitliche Anwendung und Auslegung ist natürlich auch die bundesweite Zuständigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nun auch noch kurz darauf zu sprechen kommen, was eigentlich die wesentlichen Eckpunkte des neuen Korruptionsstrafrechtes sind. Besonders wichtig ist mir dabei die vollständige Einbeziehung der Abgeordneten in den Begriff der Amtsträger, was vor allem auch zu deren vollen Erfassung bei den Bestechungsdelikten führt. Damit wird eine schon bestehende Ver-
pflichtung der UNO-Konvention gegen Korruption umgesetzt, und zugleich erfüllen wir auch eine Verpflichtung, die uns GRECO auferlegt hat.
Aber auch im Bereich der öffentlichen Unternehmen sollen – auch einer Kritik der OECD folgend – klare Regelungen herrschen. So wird der Amtsträgerbegriff nunmehr auch auf Organe und Mitarbeiter der Rechtsträger öffentlichen Rechts und der öffentlichen Unternehmen ausgedehnt. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Entfall der Dienstrechtsakzessorietät. Das heißt, es soll bei der Vorteilsannahme durch Amtsträger nicht mehr rein auf das Dienstrecht abgestellt werden, weil für einige Berufsgruppen wie etwa für Minister, Bürgermeister oder Landeshauptleute gar kein Dienstrecht gilt.
Weiters war es mir natürlich auch wichtig, die notwendigen Verschärfungen und Klarstellungen im Bereich des sogenannten Anfütterns vorzunehmen. In Bezug auf das Anfüttern besteht zwar keine internationale Empfehlung, dennoch ist es aber meines Erachtens sehr wichtig, auch da ganz klare Regelungen zu schaffen. (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Wir sind von dem Zusammenhang zu einem konkreten Amtsgeschäft abgegangen und stellen künftig vielmehr auf die Beeinflussung der Amtstätigkeit ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Detail ließe sich zu den einzelnen Verschärfungen und Präzisierungen im Korruptionsstrafrecht natürlich noch vieles sagen, aber ich möchte noch einmal festhalten, dass wir mit diesen Gesetzen – nämlich sowohl mit dem Lobbying-Gesetz als auch mit den Verschärfungen im Bereich des Korruptionsstrafrechtes – tatsächlich einen Grundstein für mehr Ehrlichkeit und Transparenz in Politik und Verwaltung gelegt haben. Nun gilt es, diese Werte in Politik und Verwaltung auch zu leben.
Abschließend möchte ich mich noch einmal für die sehr konstruktive Zusammenarbeit bedanken und würde mir wünschen, dass diese beispielhafte Zusammenarbeit auch bei anderen justizpolitischen Diskussionen und Vorhaben fortgesetzt wird. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.08
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.
15.08
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Minister und Staatssekretäre! Ich glaube, es ist heute wirklich – und die Frau Bundesminister hat das ja sehr, sehr gut und umfassend ausgeführt, was die zwei Gesetze anlangt – gelungen, dass wir mit diesem Transparenzpaket europäische Standards setzen, und darauf sollten wir jedenfalls stolz sein.
Ich glaube, dass es nicht mehr und nicht weniger Beweis ist, dass die Herren Sickinger und Fiedler dieses Paket gestern und bei unterschiedlichen Anlässen gelobt haben. Es ist uns da wirklich geglückt, dass wir europäische Standards überschreiten in dieser Zusammenarbeit. Es war nicht leicht, es war ein großer Diskussionsaufwand, aber er hat sich gelohnt, und wir haben hier wirklich ein Vorzeigeprojekt. Österreich hat damit Schritte gesetzt, die in Europa sicherlich ihre Vorbildwirkung nicht verfehlen werden.
Was ich nicht ganz verstehe – Herr Präsident Graf ist jetzt nicht hier – ist, warum wir bei diesen Scheindiskussionen, in denen Scheinargumente vorgebracht werden, nur damit man irgendetwas Schlechtes an diesem Gesetz findet, nicht dazu übergehen, die echten Übelstände anzugreifen und zu bereinigen, wenn wir hier damit konfrontiert sind.
Ein Präsident eines Nationalrates ist ja nicht irgendwer, und wenn dieser einen Rechtsformenmissbrauch macht, indem er einer älteren, gebrechlichen Dame (Zwischenrufe
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek und Vock), die also bei Gott nicht sehr vermögend ist, eine Privatstiftung einredet, damit diese ihr gesamtes Geld in die Stiftung, in der er dann der Präsident ist, einbringt und dann feststellt, dass sie eigentlich völlig mittellos ist, dann denke ich mir eigentlich, dass das ein großes Problem ist (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek), meine Damen und Herren, das wir hier ansprechen sollten. Der Herr Graf ist jetzt nicht da, aber das werden wir, alle fünf Parteien gemeinsam, sicher lösen müssen.
Wenn wir also zum Beispiel hören – und Kollege Fichtenbauer, du wirst das sicher bestätigen können –, dass in dieser Stiftungsurkunde folgende Passage drinnen ist, meine Damen und Herren, dann muss man sich das auf der Zunge zergehen lassen:
Wenn die Stifterin – also die arme Frau Meschar – Kritik am Stiftungsvorstand übt – also vormals am Präsidenten Graf und seinen Kumpanen (Abg. Ing. Hofer: Was heißt „Kumpanen“?) –, dann verliert sie den Standard der Begünstigten. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ist das nicht sittenwidrig?! – Das ist doch sittenwidrig, oder?)
Das heißt also, es gibt ein Druckelement. Sobald die alte Dame etwas sagt, wie zum Beispiel: Ich habe Zweifel an meinem Präsidenten!, dann wird man ihr einfach das Geld abdrehen. – Meine Damen und Herren, das ist unerträglich! Das ist eine übelste Enteignung, und ich glaube, da wird man agieren müssen!
Herr Strache, das ist natürlich auch ein Führungsproblem. Wenn Sie sich heute hier herausstellen und über Gesetze sprechen, die wir über ein halbes Jahr oder Dreivierteljahr verhandelt haben, bei denen Sie immer gesagt haben: Ja, zum 1. Juli wird das kommen, aber welches Jahr?, dann kann ich Ihnen sagen: Wir haben den 1. Juli 2012 jetzt erreicht, obwohl Sie immer – Sie persönlich nicht, aber Ihr Klub – Kritik geäußert haben. So wird also da auch eine Lösung zu finden sein.
Wir sind auch dafür offen, Herr Strache, dass wir dieses Problem, nämlich das Problem Graf, gemeinsam mit Ihnen besprechen. Es nützt uns überhaupt nichts, wenn aus Ihrem Klub dann herumerzählt wird, dass der Herr Graf möglicherweise der Datenschutzrat-Präsident wird. Das nützt uns nichts. Wir müssen schauen, dass wir hier im Präsidium eine Lösung finden. Da sind Sie herzlich dazu eingeladen, und ich hoffe, dass wir das auch zustande bringen. (Beifall bei der SPÖ.)
Jetzt vielleicht auch noch – es ist, wie gesagt, zur Anti-Korruption und zum Lobbying-Gesetz schon sehr viel gesagt worden, die Frau Minister hat es umfassend ausgeführt – ein paar Worte zur Parteienfinanzierung: Ich halte es für richtig, und auch jeder, der sich mit der Materie auseinandersetzt, hält es für richtig und sachlich, dass wir eine Parteienfinanzierung haben, die transparent ist und die nicht aus irgendwelchen dubiosen Kassen fließt.
Wenn Sie etwa im letzten Jahr oft Reisen gemacht haben, wenn Sie einen Herrn Kadyrow besucht haben, wenn Sie einen Herrn Gaddafi, solange er noch im Amt war, besucht haben, wenn Sie früher den Saddam Hussein besucht haben – ich bin überzeugt, wenn der Idi Amin noch wäre, wären Sie auch dort hingereist –, um dann die Kassen zu füllen (Abg. Ing. Hofer: Was wollen Sie damit sagen?), dann frage ich mich: Ist denn das wirklich das, was Sie haben wollen? (Abg. Grosz: Da war eigentlich immer nur der Heinz Fischer! Der Fischer Heinzi hat für Diktaturen ein besonderes Faible!) Ich sage: Nein, das ist es sicherlich nicht. Ich bin für ein transparentes Parteienfinanzgesetz, und das, was uns heute vorliegt, ist die Lösung.
Meine Damen und Herren! Transparente Parteienfinanzierung ist das Lösungswort – und nicht Raubstiftungen und Gelder aus Diktaturen. Das ist unser Standpunkt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Herr Kollege Jarolim, so viele Diktaturen, wie der Fischer besucht hat, kann kein Mensch in Österreich besuchen!)
15.13
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donnerbauer. – Bitte.
15.13
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es besteht kein Zweifel: Korruption ist ein schleichendes Gift für Wirtschaft und Demokratie. Und auch manche Vorgänge, die in den letzten Monaten ans Licht gekommen sind, manche Verhaltensweisen, Praktiken, die von der Justiz oder auch im Untersuchungsausschuss behandelt werden, sind zweifellos nicht zu akzeptieren. Nein, sie sind mit aller Vehemenz zu verfolgen und entsprechend zu ahnden. Es darf keinen Pardon für Korruption und persönliche Bereicherung durch Amtsträger geben.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch eines sei mit aller Vehemenz klar gesagt: Nein, Österreich ist auch keine korrupte Republik, wie das manchmal so dargestellt worden ist, in den Medien und von manchen Politikern, und Österreich ist auch keine Korruptionsoase.
Wenn wir uns einmal die Zahlen hernehmen und vergleichen: Der Korruptionsindex von Transparency International wird ja jährlich veröffentlicht. 182 Länder auf der ganzen Welt sind für diesen Index im Jahr 2011 untersucht worden. Und Österreich hat den Rang 16 von 182 untersuchten Ländern eingenommen. Das heißt, Österreich ist unter den 10 Prozent der besten Länder auf der Welt. So sieht eine Korruptionsoase, so sieht eine korrupte Republik nicht aus. Hinter uns liegen viele europäische Länder wie Belgien, Irland, Frankreich. Aber auch Länder wie die USA, die sich manchmal als Hort der Sauberkeit aufspielen, sind deutlich hinter Österreich gereiht. Auch das sollte man einmal klar sagen. Auch dieser Wahrheit sollte man, glaube ich, zum Durchbruch verhelfen.
Aber wir sind uns, auch in den letzten Monaten, einig gewesen, dass es zusätzliche gesetzliche Maßnahmen braucht. Das war, glaube ich, unstrittig. Und so werden wir heute mit der Beschlussfassung über dieses gesamte Transparenzpaket einen ganz wichtigen und großen Schritt auf dem Weg zu einer weiteren konsequenten Bekämpfung der Korruption machen, und damit, davon bin ich überzeugt, auch im Korruptionsindex noch weiter nach vorne, sprich zu besseren Rängen, kommen. Denn – auch das muss man wissen – der Korruptionsindex stellt ja nicht oder nicht nur oder nur zum kleineren Teil auf die Frage ab, welche Korruption es gibt, sondern auf gewisse Musterregelungen, die gefordert werden. Wenn man in einzelnen Bereichen manche Regelungen nicht hat, dann wird man da zurückgereiht.
Mit diesen Regeln, die wir heute beschließen, gerade im Justizteil, Korruptionsstrafrecht und Lobbying-Gesetz, erfüllen wir all die Anforderungen, die bei den verschiedenen Untersuchungen und Evaluierungen internationaler Organisationen zur Korruptionsbekämpfung an Österreich gestellt worden sind.
Es hat daher, weil wir uns da einig waren, dass es weitere Schritte braucht, dass hier auch der Gesetzgeber tätig werden soll, in den letzten Monaten sehr intensive Verhandlungen mit allen Parteien, mit den Justizsprechern gegeben. Ich möchte das hier auch nochmals erwähnen. Es waren sehr konstruktive Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Justiz, das diese Verhandlungen unterstützt hat, aber auch mit vielen Expertinnen und Experten. Ich glaube, das, was wir heute im Bereich Justiz zur Beschlussfassung auf dem Tisch liegen haben, ist mehr als herzeigbar.
Wir verschärfen Strafen, es gibt höhere Strafen in einzelnen Bereichen der Korruptionsbekämpfung, wir machen auch die Auslandstaten strafbar, wir verschärfen – was ja von vielen gefordert wurde – den Tatbestand des Anfütterns, und wir werden erstmalig ein Lobbying-Register in Österreich einführen. Und dieses Gesetz – auch wenn
es manchen noch nicht weit genug geht, anderen wiederum geht es zu weit – ist durchaus auch vorbildhaft für Regelungen in Europa und auf der ganzen Welt, denn ein solches Gesetz, ein solches Lobbying-Register, wie wir es heute beschließen, gibt es eigentlich in keinem Land. In den meisten Ländern, in denen es Regelungen für Lobbyisten gibt, gibt es nur die Notwendigkeit, sich eintragen zu lassen, aber nicht weitere Verhaltensregeln wie in Österreich.
Es wird in Österreich eben verpflichtend sein, sich im Lobbying-Register einzutragen, wenn man Lobbying-Aufträge annehmen möchte, und zwar handelt es sich um eine öffentliche Registrierung, was die Person der Lobbyisten betrifft, und um eine nichtöffentliche Registrierung, was den Auftragsgegenstand betrifft. Auch dazu stehen wir – denn es gab und gibt ja auch verfassungsrechtliche Bedenken, ein öffentliches Register in diesem Bereich zu errichten, und ich glaube, auch diesen verfassungsrechtlichen Bedenken muss man nachkommen.
Es wird im Lobbying-Gesetz erstmals eine gesetzliche Definition des Lobbyings geben. Es werden verpflichtende Ethikstandards für Lobbyisten eingeführt, insbesondere, dass sie auch – und das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt – bei Gesprächen mit Behörden, mit Beamten, mit Politikern ihre Tätigkeit klar offenlegen, von Beginn an, von der ersten Minute an klar sagen, warum sie hier sind, für wen sie hier sind und in welchem Auftrag sie dieses Gespräch führen.
Ein ganz wichtiger Punkt: In diesem Lobbying-Gesetz werden Erfolgshonorare nicht nur verboten, sondern auch mit einer Nichtigkeitssanktion, der höchsten zivilrechtlichen Sanktion, bedroht. Zusätzlich wird vorgesehen, dass das Honorar von solchen verbotenen Erfolgshonoraren zugunsten der Republik verfällt.
Ich möchte daher abschließend allen Kolleginnen und Kollegen in den einzelnen Parteien, die sich mit diesen Materien befasst haben, insbesondere den Justizsprechern, den Expertinnen und Experten, die sich an dieser Diskussion beteiligt haben, und natürlich auch der Frau Bundesminister, die immer eingebunden war, und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kabinett und im Haus für ihre Expertise und für ihre Mitarbeit danken.
Ich bin überzeugt davon, dass wir damit für noch mehr Sauberkeit und Transparenz und wieder mehr Vertrauen auch in öffentliche Institutionen und in die Politik sorgen werden. Und ich darf Sie einladen, hier heute mitzustimmen.
Bevor wir das tun können, habe ich aber auch noch folgenden Antrag einzubringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses zur Regierungsvorlage betreffend das Lobbying-Gesetz
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage (1465 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Interessen (Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenzgesetz – LobbyG) erlassen und das Gerichtsgebührengesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichts 1832 d.B., wird wie folgt geändert:
In Art. 1 § 15 Abs. 1 zweiter Satz wird der Ausdruck „verfällt zu Lasten des Bundes“ durch den Ausdruck „verfällt zu Gunsten des Bundes“ ersetzt.
*****
Es geht nur um ein Redaktionsversehen, das dadurch bereinigt werden soll. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
15.20
Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (1832 d. B.) zur Regierungsvorlage (1465 d. B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Interessen (Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenzgesetz – LobbyG) erlassen und das Gerichtgsgebührengesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage (1465 d. B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Interessen (Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenzgesetz – LobbyG) erlassen und das Gerichtsgebührengesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichts 1832 d. B., wird wie folgt geändert:
In Art. 1 § 15 Abs. 1 zweiter Satz wird der Ausdruck „verfällt zu Lasten des Bundes“ durch den Ausdruck „verfällt zu Gunsten des Bundes“ ersetzt.
Begründung
Die Änderung bereinigt ein Redaktionsversehen.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.
15.20
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Regierungsbank! Herr Präsident! Hohes Haus! Als liberaler Befürworter des Grundsatzes, dem Staat vom Einkommen der Bürger nur das zu geben, was er unbedingt braucht, hätte ich gegen das Redaktionsversehen gar keine besonderen Einwände. „Zu Lasten des Bundes“ wäre eine interessante Variante.
Ich möchte auch anschließen, dass mit Bedauern zur Kenntnis zu nehmen ist, dass Kollege Donnerbauer wahrscheinlich hier seinen letzten Auftritt – oder haben wir noch einen? – als Justizsprecher seiner Fraktion und als Vorsitzender des Justizausschusses zum Besten gegeben hat, und ich bedanke mich für die kollegiale Zusammenarbeit. – Kollege Kopf ist nicht da, sodass ich nicht die Gelegenheit nützen kann, auch ihm zum Geburtstag zu gratulieren.
Es wäre ja ein Wunder, wenn bei einem sogenannten Paket wie heute nicht Pro und Kontra scharf aneinanderprallen würden, die Parteien sich finden oder auseinandersetzen. Das ist die Natur der Sache in rebus politicis. – (Sich zu Bundesminister Dr. Töchterle wendend:) Habe ich das richtig gesagt, Herr Professor: „in rebus politicis“? – Egal. (Abg. Grosz: Sollen wir einen Kaffee bringen? – Kuchen? Kaffee? Tee?) –
Nein, nein, nein. Ich bin gerade auf Abnahmelinie und vermeide Kuchen. Danke. Kaffee? Nein. – Kollege Grosz, reden Sie über das, wovon Sie etwas verstehen. Von den Dingen, um die es heute geht, verstehen Sie so ziemlich gar nichts. (Beifall bei Abgeordneten von FPÖ und ÖVP.)
Ich komme der Reihe nach zu nüchternen Analysen über die vorliegenden Dinge und komme darauf zu sprechen, dass dem Kollegen Kickl, der das Parteiengesetz verhandelt hat, Vorhaltungen gemacht worden sind, er hätte in manchen Dingen seinen kritischen Bemerkungen nicht Ausdruck verliehen.
Ich wiederhole, was er zum § 4 gesagt hat – das ist die Begrenzung für den Wahlwerbeaufwand –: Da steht 7 Millionen, und da steht eine Zeitleiste, von – bis, in der die Parteien diesen Betrag aufwenden dürfen. Trotz Nachfrage wurde im Ausschuss nicht geklärt und konnte auch nicht geklärt werden, was unter dem Begriff „Aufwendung“ zu verstehen ist: Sind das Zahlungen? Ist das das Eingehen von Schulden in dem Zeitraum? Oder ist das ein Zahlungsversprechen für später? Oder fallen darunter Leistungszusagen, die erst später eingelöst werden sollen? – Also eine Grauebene, die dem Kollegen Kickl gegenüber nicht aufgeklärt werden konnte.
Zweiter Punkt: In der Auflistung im Abs. 2 des § 7 ist eine Reihe von Ausgaben für Wahlwerbung aufgezählt: Außenwerbung, Postwurfsendung et cetera. Aber wesentliche Punkte, nämlich Kosten des Fuhrparks oder Platzveranstaltungen, sind typischerweise nicht aufgezählt. Fallen die unter die Begrenzung für Wahlwerbung des Abs. 1, ja oder nein? – Das konnte nicht aufgeklärt werden.
Daher ist die Kritik des Kollegen Kickl, ob man sie jetzt gerne hört oder nicht, objektiv berechtigt, oder es handelt sich um absichtliche legistische Oberflächlichkeiten. (Beifall bei der FPÖ.)
Nummer 2: Wir sind beim Unvereinbarkeitsgesetz, und ich komme darauf zu sprechen, warum wir zustimmen.
Erstens: Die Präambel ist der Freiheitlichen Partei wichtig. Es ist eine Absage an den Nur- beziehungsweise Berufspolitiker. Das ist das pure Gegenbild dessen, was wir als Abgeordnetenbild vor uns haben. Daher die Absage an den Nur-Politiker.
Zweiter Punkt: Die Kollegin Glawischnig – sie kommt gerade herein, das ist gerade richtig (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ich bin immer da!) – ist der Meinung, die Anwälte seien hier hinausgestrichen worden. Das ist objektiv falsch (Abg. Grosz: Für die Anwälte haben Sie überall eine Ausnahmegenehmigung!), weil die Meldungen im Sinne des Abs. 2 Z 2 bestimmte Kategorien zum Inhalt haben, die von Z 1 bis 5 bestimmte Erlöse oder Einkommen, die zu melden sind, zum Gegenstand haben.
Daher sind auch Anwälte darunter zu subsumieren. Das ist übrigens den Bestimmungen des Deutschen Bundestages nachgebildet und vermeidet etwas, was die Grünen sehr gerne hätten – und da liegt nämlich der berühmte Hase im Pfeffer –: Sie wollten in einem Gesprächsansatz oder in einer Vorstellung, die sie zum Gesetz entwickelt hatten, die Quellen dieser Einkünfte offengelegt haben.
Und unter Quellen versteht man Bekanntgabe der einzelnen Klienten, also Einbruch der – Ich will die Fraktionsvorstellungen nicht nennen, die sich historisch seit dem Jahr 1919 in der europäischen Zeitgeschichte manifestiert haben, die jegliche Art eines Geheimnisschutzes des Teufels finden. – Also der einzelne Klient soll bekannt gegeben werden und möglicherweise dann angeschrieben werden: Hallo, Sie werden ja von dem und dem vertreten! Haben Sie da nichts dagegen? Und mit seinen politischen Einstellungen können Sie ja nicht zufrieden sein! – Es geht also in einer unausgesprochenen, aber vorhandenen Form um den Schutz des Berufsgeheimnisses der freien Berufe.
Und da sind wir flugs bei TOP Nummer 5: Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz. (Abg. Grosz: Brav mitgestimmt!)
Da steht unter § 2 Abs. 4: „auf die Rechtsberatung und Vertretung durch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder und andere dazu befugte Personen“ ist das Gesetz nicht anzuwenden.
Kollege Grosz, die Aporie Ihrer Geistesleere ist nur in ein Verhältnis zu bringen mit Vorstellungen, die außerhalb des Raumes vorstellbarer Kulturwissenschaften liegen. Sie können bei diesem Thema einfach nicht mitreden. Ist ja kein Wunder, wenn man keinen Beruf erlernt hat, der zumindest eine akademische Ebene voraussetzt. Das müssen nämlich alle freien Berufe ausweisen. (Abg. Ing. Westenthaler: Seien Sie nicht so überheblich! Sie sind ganz schön überheblich!)
Und im Unterschied zum Lobbyismus haben die genannten Berufe eine hochrangige Berufsausbildungsvoraussetzung, haben ihr Register, und das ist öffentlich (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: den Titel „Rechtsanwalt“ zu führen! – Abg. Ing. Westenthaler: So etwas Überhebliches! – weitere Zwischenrufe bei Grünen und BZÖ) – schreien Sie nicht herum!; ist doch alles ein Unsinn, was Sie reden –, und unterliegen einem scharfen Regime des Disziplinarrechtes. Die mit Lobbyismus gleichzusetzen ist ja eine Vorgangsweise, die außerhalb des vernünftigen Denkens liegt. (Abg. Grosz: Gott sei Dank bin ich kein Rechtsanwaltsanwärter! – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
Und ich verhehle nicht, dass Ihnen das geistig nicht zugänglich ist. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Entschuldigen Sie sich bei der Frau Moser! – Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung FPÖ weisend –: Die „Partei der Kleinen und Anständigen“! „Bravo“!)
15.27
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.
15.27
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Nach diesem Anfall von Arroganz des Kollegen Fichtenbauer – ich weiß nicht: reden Sie mit Ihren WählerInnen auch so?; das würde mich interessieren (Beifall bei den Grünen) – wieder zum Thema.
Meine Damen und Herren! Das hätte heute ein Neustart der Republik sein können und sollen – und es ist zu befürchten, dass es ein Fehlstart wird. Während das Transparenzpaket und die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts ein Meilenstein sind, ist die Erhöhung der Parteienförderung unzweifelhaft ein Mühlstein bei den WählerInnen.
Meine Damen und Herren! Wenn heute hier von FPÖ und BZÖ wider besseres Wissen behauptet wird, dass die Grünen für die Erhöhung der Parteienförderung sind, dann lassen Sie sich gesagt sein – und beobachten Sie unser Abstimmungsverhalten –: Die grüne Fraktion wird selbstverständlich gegen die Erhöhung der Parteienförderung stimmen, meine Damen und Herren.
Noch etwas: Alle Argumente, die vorgebracht worden sind, die behaupten, dass im Transparenzpaket die Erhöhung der Parteienförderung bedingt ist, sind falsch. Man könnte das Transparenzpaket beschließen, so wie wir Grüne es tun, und müsste keinen Cent der Parteienförderung erhöhen! Das machen nur SPÖ und ÖVP.
Aber noch herziger ist ja die Formulierung des BZÖ. Wir haben immer klargemacht, es wird keinen Tausch – Erhöhung der Parteienförderung versus Transparenzpaket – geben. (Abg. Petzner: Das haben Sie aber in der Praxis gemacht! – 24. Mai! 24. Mai 2012!)
Ich erkläre es Ihnen: Wir haben von Anfang an gesagt, das ist kein Verhandlungsgegenstand. Und ich sage Ihnen auch, warum. Das, was Sie wollen, die Junktimierung, hätte Folgendes geheißen (Abg. Petzner: Ja, bitte?):
Die Grünen kämpfen seit Jahren für Transparenz bei Parteispenden, bei Inseraten, bei Sponsoring und wollen Sanktionen. SPÖ und ÖVP weigern sich seit Jahren, das umzusetzen. – Ihr Junktim hätte so ausgesehen, dass die Grünen gesagt hätten: Wenn ihr die Parteienförderung erhöht, dann ziehen wir die langjährige Forderung nach Transparenz zurück. (Abg. Petzner: Damit haben Sie es zugegeben!) – Na, das hätte SPÖ und ÖVP, die genau das nicht wollen, geschreckt. (Abg. Petzner: Damit haben Sie es zugegeben!)
Wissen Sie, was sie gesagt hätten? – Ich sage Ihnen, was sie gesagt hätten. (Abg. Strache: Die SPÖ ist auf das Transparenzpaket eingestiegen, wenn ihr zustimmt!) Sie hätten gesagt: Gut, dann gibt es kein Transparenzpaket, und die Parteienförderung wird trotzdem erhöht! – So schaut Ihre Strategie aus, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)
Aber im Prinzip kann man sich anschauen, wer wo zustimmt: Dort, wo etwas zahnlos ist und nichts passiert, stimmt die FPÖ zu; dort, wo lange und zäh verhandelt wird, stimmen die Grünen zu. (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.)
Ich kann es Ihnen sagen. Stichwort: Korruptionsstrafrecht. – Ein wesentlicher Meilenstein.
Erster Punkt: Das Korruptionsprivileg der Abgeordneten ist gefallen. Sie sind jetzt strafbar. Ich habe mir das herausgesucht: Im Juni 2008 haben wir das beantragt, dann im Oktober 2010 und dann im März 2011. Das kommt jetzt – von den Grünen durchgesetzt!
„Anfüttern“ wird wieder verboten. Sie wissen: Jagden, VIP-Einladungen. Das haben wir Grünen im März 2011 beantragt – ist durchgesetzt!
Die staatsnahen Unternehmen sind wieder einbezogen in das strenge Korruptionsstrafrecht. Das haben wir Grünen im März 2011 beantragt – ist durchgesetzt!
Das ist natürlich nicht allein ein Erfolg der Grünen. Nein! Wir haben mit der Frau Justizministerin verhandelt, mit ihren Beamten, mit der ÖVP, mit der SPÖ, mit dem BZÖ. Alle haben sich bewegt. Alle dürfen sich über einen gemeinsamen Erfolg freuen.
Nur eine Partei hat nicht mitverhandelt: die FPÖ! (Abg. Grosz: Der Rechtsanwalt Fichtenbauer!) Mitverhandelt hat sie schon. Gelegentlich war sie da, aber meistens hat sie gefehlt. Und wenn sie da war, wissen Sie, was die FPÖ dann gefordert hat? – Dass die Abgeordneten nicht unter das strenge Korruptionsstrafrecht fallen. (Abg. Strache: Das ist absoluter Unsinn!) Das war das einzige Anliegen der FPÖ! Es hat selbst ÖVP und SPÖ derartig gewundert, dass Sie kein ernstzunehmender Verhandlungspartner waren. (Abg. Strache: Das ist ein Unsinn!) – Nein, das ist kein Unsinn, das ist Faktum! Das war Ihr einziges Anliegen!
Aber schauen wir weiter! Nächstes Gesetz, meine Damen und Herren: Offenlegung von Nebenbeschäftigung und Nebeneinkünften von Abgeordneten. – Die Grünen stimmen nicht mit. Die FPÖ stimmt zu. Das ganze Gesetz ist wie ein Emmentaler mit mehr Lücken als Käse. Es muss zwar offengelegt werden, wer in Vorständen und Aufsichtsräten sitzt, wer wie viel verdient, aber veröffentlicht werden soll es nicht. Die FPÖ stimmt mit! Das heißt, es darf niemand erfahren, wer in welchem Vorstand und in welchem Aufsichtsrat sitzt, nämlich welcher Abgeordneter, und was er verdient. Ihr wollt, dass das geheim bleibt.
Wir haben das im Ausschuss thematisiert. Wissen Sie, was der Abgeordnete Fichtenbauer gesagt hat? Das sollen sich die Bürgerinnen und Bürger zusammenrecherchieren! – So schaut die Bürgernähe der FPÖ aus!
Finden, was wer verdient im Aufsichtsrat, kann man nicht. (Abg. Strache: So wie bei den Parteispenden, die ihr erhöht!) Das heißt im Klartext, ihr wollt, dass das alles im Dunkeln bleibt. – Das ist das eine.
Und zweitens die Debatte um die Quellen. Das ist eine spannende Frage: Es muss zwar offengelegt werden, wenn jemand selbstständig tätig ist, aber nicht, was die Quelle der selbstständigen Einkunft ist. Das ist eine heikle Debatte, das gebe ich schon zu. Klienten von Anwälten sollen natürlich nicht veröffentlicht werden.
Aber nehmen wir den „Fall Gartlehner“ her! Im „Fall Gartlehner“ ging es darum, dass der Abgeordnete Gartlehner von der Telekom Geld bekommen hat. Alle waren empört: Das gehört offengelegt, das muss transparent sein, das ist unvereinbar!
Nach der neuen Reform, unterstützt von der FPÖ, muss der Herr Gartlehner gar nichts offenlegen. (Abg. Strache: Das ist ein Blödsinn! Muss er sehr wohl!) Er muss bekanntgeben, dass er einen selbstständigen Auftrag hat, nach einer bestimmten Kategorie, aber wer dahintersteckt, nicht. (Abg. Strache: Das ist ein Unsinn!) Erkundigen Sie sich, Herr Kollege Strache! Inkompetenz gilt halt nicht als mildernder Umstand. (Beifall bei den Grünen.)
Meine Damen und Herren! Die FPÖ ist dabei bei den Sanktionen. Es gibt aber keine Sanktionen! (Abg. Grosz: Stimmt!) Der Herr Abgeordnete Fichtenbauer hat sich in seinen Ausführungen verbreitert, dass nicht jedes Gesetz Sanktionen haben muss. Normal ist euch keine Strafe zu streng, wenn es die BürgerInnen trifft, aber wenn es die Abgeordneten trifft, dann ist Milde angesagt, dann braucht es plötzlich keine Sanktionen mehr. Das ist die FPÖ! (Abg. Strache: Das ist absurd!) – Das ist nicht absurd! Informieren Sie sich zuerst, und dann argumentieren Sie! (Abg. Strache: Das ist ein absoluter Blödsinn!) „Absoluter Blödsinn“ ist ein schlechtes Argument. (Beifall bei den Grünen.)
Nächster Punkt, Herr Strache: Lobbyisten-Gesetz. – Einen Lobbyisten haben Sie in Ihren Reihen. Das ist der Abgeordnete Fichtenbauer, der hat für die Anwälte lobbyiert. Die hat er erfolgreich hinauflobbyiert. Wissen Sie, wie lange die Verhandlungen zum Lobbying-Gesetz gedauert haben? – So lange, wie Ihr FPÖ-Abgeordneter gebraucht hat, um zu fragen: Sind die Rechtsanwälte umfasst: ja oder nein? Als man dann gesagt hat: Nein!, waren die Verhandlungen abgeschlossen. – So einfach ist es!
Der FPÖ ist es bei der ganzen Geschichte nie um irgendetwas gegangen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strache.) Ihr wart immer auf der anderen Seite. Immer auf der anderen Seite! Das ist die Wahrheit! Nach innen hat man kein Interesse an Transparenz, nach außen geht man spazieren und erzählt den Bürgern Märchengeschichten. Das ist die Wahrheit!
Es gibt jetzt ein Ergebnis, und die Bürgerinnen und Bürger können sich ein Bild machen: Dort, wo lange und zäh verhandelt wurde, wo Qualität dahintersteht, stimmen die Grünen zu (Abg. Strache: Der Tageswitz der Parteiförderungsverdoppler!), und dort, wo es kurz gegangen ist, wo es zahnlos ist, stimmt die FPÖ zu. (Abg. Strache: Ihr macht doch die Räuberleiter! Das ist die Wahrheit!)
Und noch einmal für Sie zum Mitschreiben, ich buchstabiere es Ihnen: Die Grünen stimmen der Erhöhung der Parteienförderung nicht zu! Ich nehme an, Sie werden es jetzt auch verstanden haben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
15.34
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.
15.34
Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Gestatten Sie mir zu dem etwas klapprigen Emotionsanfall des Kollegen Fichtenbauer etwas zu sagen: Also, heute bin
ich ja stolz, kein Akademiker und kein Rechtsanwalt zu sein! (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Wenn ich mir die Gesetzesmaterie anschaue, kann ich als Nicht-Jurist sagen: Es ist dem BZÖ gelungen, beim Korruptionsstrafrecht sämtliche Verschärfungen mit hineinzuverhandeln, die als Resultat aus dem Untersuchungsausschuss erforderlich waren. Das ist dem kleinen Kaufmannslehrling Grosz als Justizsprecher möglich gewesen, und darauf können wir durchaus stolz sein. (Beifall beim BZÖ.)
Ich glaube, auch der Zahntechniker Strache oder auch der Nicht-Akademiker Kickl braucht sich mit dem Herrn Rechtsanwalt Dr. Fichtenbauer hoffentlich nicht zu streiten um irgendwelche akademischen Grade, denn das bringt uns ja nicht weiter. Wir wissen, warum das der Herr Fichtenbauer macht. Der Rechtsanwalt Fichtenbauer möchte Nachfolger des Rechtsanwaltsanwärters auf der Stelle des ersten, zweiten, dritten Präsidenten werden. Das ist nicht mehr und nicht weniger sein Bestreben.
Aber mir geht es jetzt um die Sache, sehr geehrte Damen und Herren! Wir erleben heute schon einen Tag der Extreme. Wir erleben ein extrem streng ausformuliertes Korruptionsstrafrecht, das einen Musterprozess der Gesetzwerdung durchlebt hat: Zähe, lange Verhandlungen mit Fachreferenten, mit den Mitarbeitern des Justizministeriums, mit allen Justizsprechern, um zu einem Ergebnis zu kommen. Danach ist dieser Gesetzentwurf in den Ausschuss gegangen. Auch das war uns noch zu wenig! Das BZÖ hat gesagt: Wir wollen eine Ausschussbegutachtung! Auch das ist passiert! Und heute beschließen wir erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik das erste Korruptionsstrafrecht, das auch seinen Namen verdient – und das in großer Einstimmigkeit am heutigen Tag! Und das ist das einzige Gesetz, wo das BZÖ heute mitgeht, denn alles andere hat nicht einmal den Wert des Papiers, auf dem es gedruckt worden ist.
Das Lobbyisten-Gesetz, sehr geehrte Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, das Sie heute mitbeschließen, unterscheidet zwischen Unternehmenslobbyisten und Berufslobbyisten und nimmt die Rechtsanwälte überhaupt aus und ist im Übrigen ein Kammerprivileg für die Arbeiterkämmerer und für die Gewerkschafter. Was Ihnen wichtig war, haben wir schon gehört vom Kollegen Steinhauser: dass die Berufsstandskollegen des Herrn Fichtenbauer herausgenommen werden.
Wissen Sie, was Sie da mitbeschließen? – Sie beschließen, dass in Zukunft am „Beispielfall Hochegger“ ein Herr Hochegger in Zukunft nicht mehr als eigenständiger Lobbyist tätig sein muss, sondern er lässt sich in Zukunft gleich direkt bei der Telekom anstellen, dann kriegt er vielleicht gleich auch noch einen Platz im Parlament, denn das ist nach Ihren Vorstellungen nicht unvereinbar. Das beschließen Sie heute!
Sie beschließen heute eine Ausschussfeststellung mit, die besagt – Ohren spitzen, ruhig sitzen! –: „Letztlich wird eine Lösung zu suchen sein, mit der dem im Lobbying- und Interessenvertretungs-Register aufscheinenden Personen“ – zuhören! – „ein erleichterter Zugang zum Parlament und zu anderen Vertretungskörpern verschafft werden kann.“
Dauerpassierscheine für das Parlament! Wissen Sie, was, sehr geehrte Damen und Herren von Rot, Schwarz und Freiheitlichen? – Räumen wir die Bank weg und setzen wir da gleich einmal alle Lobbyisten hinauf, oder neben der Bundespräsidentenloge und der Bundesratsloge auf der Zuschauertribüne! Räumen wir da gleich die Lobbyisten hinein, denn das besagt ja die Ausschlussfeststellung, die Ihr „gnadenreicher“ Herr Fichtenbauer mitbeschlossen hat – ein Lobbyisten-Gesetz, das amerikanische Verhältnisse und den Kauf Abgeordneter erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik einzementiert. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Und da sagt das BZÖ unter Garantie: Nein!, denn das ist nicht der richtige Schluss aus dem Untersuchungsausschuss, das ist nicht der Schluss, den sich die Menschen in diesem Land erwarten, nämlich, wieder Moral und Anstand in der Politik, diese Grundkomponenten, breit werden zu lassen.
Nun zum dritten Gesetz, das hier heute beschlossen wird – gegen die Stimmen des BZÖ!
Noch einmal: Lobbyisten-Gesetz – gegen die Stimmen des BZÖ!, Parteienfinanzierungsgesetz – gegen die Stimmen des BZÖ!, weil wir als einzige Partei – Stefan Petzner, der Verhandler; als einzige Partei! – von Anfang an klargemacht haben, vor mehreren Wochen, dass wir einer Erhöhung der Parteienförderung niemals zustimmen! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: Weil ihr keine Verbesserungen wollt!)
Sehr geehrte Damen und Herren von den Freiheitlichen! Sehr geehrte Damen und Herren von den Grünen! Es ist schändlich, am Höhepunkt einer Wirtschaftskrise, wenige Monate nach dem Stabilitätsgesetz 2012, wenige Monate nach der Abschaffung der Bausparkassenerleichterungen, wenige Monate nach der Erhöhung der Zugangsbeschränkungen zum Pflegegeld, wenige Monate nach dem größten Sparpaket der Republik, selbst als Politik in die Tasche zu greifen und sich die Parteienförderungen zu erhöhen. Das ist schändlich, sehr geehrte Damen und Herren! (Abg. Strache: 700.000 € für Scheibner! 300.000 € für Westenthaler! Das sind genau die, die !)
Ich sage Ihnen ganz ehrlich, sehr geehrte Grüninnen und Grünen: Aus der Bibel, dem Neuen Testament, wissen wir, es waren 30 Silberlinge. Das war der sogenannte Judaslohn. Jetzt frage ich Sie: Was ist denn Ihr politischer „Judaslohn“ (Abg. Dr. Moser: Wie bitte?), dass Sie dieser Verdoppelung der Parteiförderung überhaupt zustimmen? (Abg. Dr. Moser: Wir stimmen dagegen!) Ich frage Sie: Was ist es? (Abg. Dr. Moser: Gar nichts!) Sind es die 1,5 Millionen €, die Sie jetzt pro Jahr mehr bekommen als Grüninnen und Grüne? (Abg. Dr. Moser: Das werden wir jetzt nicht! Sie begreifen nichts! Sie sind doch ein gebildeter Mensch!) Oder liegt es daran, dass Sie mit den 1,5 Millionen € auch gleichzeitig Ihr Steigbügelhaltertum für den ESM, für den Fiskalpakt, mitabgegolten bekommen? (Abg. Dr. Moser: Das stimmt ja nicht! Das ist falsch!)
Sie haben Ihre „Jungfräulichkeit“ bei diesem Thema und für alle Ewigkeit verloren. Sie beschließen ein Parteienfinanzierungsgesetz mit und ermöglichen damit auch, dass man den Menschen in so einer Situation tief in die Tasche greift. (Abg. Dr. Moser: Das stimmt ja nicht!)
Und, sehr geehrte Grüninnen und Grüne, verwenden Sie nie mehr das Wort „Telekom“, das rate ich Ihnen! Eine Partei, die das letzte Dreivierteljahr die Telekom sturmreif geschossen hat, sodass ein Investor sie günstig kaufen kann, um sie wenige Wochen später mit dem größten Gewinn seines Lebens verkaufen zu können, ein Investor, der einen direkten Kontakt an die Parteispitze der Grüninnen und Grünen pflegt (Abg. Ing. Westenthaler: Wer ist denn das? – Zwischenrufe bei den Grünen.) Sie, sehr geehrte Damen und Herren, sollten bei diesem Thema schweigen! Sie sollten schweigen! Wir werden immer mehr draufkommen, dass Sie auch den Untersuchungsausschuss ... (Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)
Ich frage Sie weiter: Was war Ihr weiterer „Judaslohn“? Was haben Sie jetzt bekommen vom Gewinn der letzten Wochen? (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt wird es so richtig interessant! – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)
Sehr geehrte Damen und Herren von den Grünen! Wir werden heute dem Korruptionsstrafrecht unsere Zustimmung erteilen, weil es auch die Handschrift des BZÖ trägt. Das BZÖ hat sich in allen Punkten durchgesetzt, als Maßnahme für mehr politische Hygiene.
Wir werden dem Lobbyisten-Gesetz nicht zustimmen, weil es der Korruption Vorschub leistet, weil es den Gartlehnern, den Strassers, den Mensdorff-Pouillys und wie Sie alle heißen weiterhin einen gesetzlichen „Persilschein“ ausstellt.
Und wir werden der Parteienfinanzierung nicht zustimmen und dafür auch die Grünen weiterhin kritisieren, weil sie am Höhepunkt einer Staatsschuldenkrise, wo die Men-
schen unseres Landes von uns verlangen: Keine Schulden mehr, genug gezahlt!, die Parteienförderung in diesem Land auf das Schändlichste verdoppeln. (Beifall beim BZÖ.)
15.41
Präsident Fritz Neugebauer: Für die nächste Rednerrunde stehen je dreieinhalb Minuten zur Verfügung.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.
15.41
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren von der Bundesregierung! Meine Damen und Herren, was stört in der Debatte, was empört die Leute, die da zuschauen? – Es ist die Selbstgefälligkeit und die Selbstgerechtigkeit, mit der hier FPÖ und BZÖ auftreten! Denn: Ihre Parteien und Ihre Funktionäre sind ja die Hauptverursacher und die Auslöser des Umstandes, dass wir uns heute mit einem Antikorruptionspaket beschäftigen. (Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)
Die Skandale sind bekannt: Von BUWOG über Hypo bis
Telekom. Dann: Die FPÖ-Funktionäre
Karl-Heinz Grasser, der war Landeshauptmann-Stellvertreter, oder Meischberger,
Generalsekretär der FPÖ, Rumpold, FPÖ-Bundesrat und
Generalsekretär, „Part-
of-the-Game“-Scheuch, und wie sie alle heißen.
Und das BZÖ, meine Damen und Herren – nicht nur die „Telekom-Millionen“! Das wissen wir längst, ist ja alles nachgewiesen worden im Untersuchungsausschuss. Und gestern – das muss man sich einmal vorstellen! –, der Herr Westenthaler (Abg. Ing. Westenthaler: Was ist mit eurer Stiftung in der Steiermark!) Na, Sie haben es notwendig, Sie sind ja überführt worden, dass Sie da 300 000 € mit irgendwelchen Machenschaften auf die Seite geräumt haben! Gestern war das. Und heute wollen Sie vom BZÖ hier andere maßregeln? – Na, Sie haben aber gute Nerven, das muss ich schon wirklich sagen! (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr seid die größten Abkassierer der Zweiten Republik!)
Was den Herrn Grosz betrifft: Es ist ja wirklich betrüblich, dass er ein steirischer Landsmann ist, was mich betrifft, aber ich möchte beim BZÖ auf Folgendes hinweisen: Da gibt es eine große Umfrage in der „Steirerkrone“ vom 17. Juni 2012, also topaktuell: SPÖ 39 Prozent, ÖVP 35 Prozent, FPÖ 10 Prozent, die Grünen 9 Prozent. Und jetzt kommt es: „Dramatisch ist die Situation für das BZÖ, das () an der Wahrnehmungsgrenze schrammt.“ (Anhaltende Zwischenrufe beim BZÖ.)
Es ist ja schon fast tragisch-komisch: Je mehr da herumgeplärrt wird von Ihnen, Herr Petzner, von Ihnen, Herr Bucher, und von Ihnen, Herr Grosz, je lauter Sie plärren, desto geringer ist die Wahrnehmung! (Abg. Ing. Westenthaler: Passen Sie auf, dass Ihnen der Schaum nicht herunterrinnt! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)
Meine Damen und Herren von der FPÖ! 600 000 €, die die FPÖ durch die Telekom profitierte. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie sind ein Hasser!) Sie sind aus den Verhandlungen ausgestiegen, Sie wollen kein Limit bei den Wahlkämpfen. Sie wollen möglicherweise weiter die „Part-of-the-Game-Methode“: Staatsbürgerschaft für Ausländer, die die Kasse füllen. (Abg. Ing. Westenthaler: Hasser!)
Was heute interessant war bei der FPÖ, war die „feine Spitze“ vom Herrn Fichtenbauer – dafür ist er berühmt! –: ein Loblied auf die Zunft der Anwälte! Nur: Das müssen Sie intern klären, innerhalb der FPÖ, aber wir registrieren das natürlich sehr interessiert. Vielleicht kommt doch ein bisschen Bewegung hinein, was die Causa Graf betrifft. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie sind der größte Pensionsabkassierer der Sozialdemokratie!)
Demokratie, Parteien, öffentliche Finanzierung: Das ist etwas Selbstverständliches, meine Damen und Herren! (Abg. Ing. Westenthaler: Was ist mit der Politikerpension, Herr Kräuter?) Wir wollen nicht abhängig sein von der Industrie. Denn: Wie dann die Arbeitnehmerrechte ausschauen, der Konsumentenschutz, die Umweltbestimmungen, das kann man sich lebhaft vorstellen!
Wir wollen nicht abhängig sein von Konzernen! Daher braucht es eine ausreichende Finanzierung für Parteien. Das sichert die Unabhängigkeit und ist auch ein Schutzwall gegen Korruption. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Erhöhung der Parteienfinanzierung – na ja, könnte ein gutes Geschäft sein, denn die Milliardenschäden, die verursacht wurden bei BUWOG und Hypo, sind natürlich gewaltig und stehen dazu in keiner Relation.
Aber ist es überhaupt eine Erhöhung, meine Damen und Herren? – Wir müssen schon den ausfallenden Wahlkampfkostenrückersatz mitberechnet, wenn wir ganz ehrlich sind. Eine Bundespräsidentenwahl kostet auch Geld, hat ja in der Vergangenheit Parteien geradezu gezwungen, Schulden zu machen. Die Dauer der Legislaturperiode (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Wir werden in zehn bis 15 Jahren beurteilen können, wie die Bilanz ausschaut. Auf jeden Fall wird es eine stabile Demokratie sein, mit sauberen Parteien, und Österreich wird seinen Spitzenplatz in der Staatengemeinschaft als parlamentarische Demokratie behaupten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Wann gibst du deine Politikerpension zurück, Herr Kräuter, deine unrechtmäßige?)
15.45
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.
15.45
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrte Herr Präsident! Werte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Das gesamte Gesetzeswerk besteht aus dem Parteitransparenzgesetz, dem Unvereinbarkeitsgesetz, dem Lobbying-Gesetz und dem Korruptionsstrafrecht. Es wurde in den Details schon sehr eindringlich diskutiert. Es wurde auch die Bedeutung von Parteien für das Funktionieren der Demokratie einige Male angesprochen, und es ist auch richtig, dass es da stimmen muss, denn funktionierende Parteien brauchen eine sichere Finanzierung, damit auch die Demokratie gewahrt werden kann.
Die Finanzierung der Parteien erfolgt einerseits durch öffentliche Fördermittel, und auf der anderen Seite gibt es auch private Spenden und Sponsoring. Die gesetzlichen Regelungen, über die heute hier so eindringlich diskutiert wird, bringen größtmögliche Transparenz.
Vor allem in der Vergangenheit sehr oft diskutiert wurde das Verhältnis der Parteienförderung zwischen Bundes- und Landesebene, und da wurde jetzt ein Korridor geschaffen, der zumindest bei zwei Bundesländern für Kürzungen sorgen wird. Und hier über eine Erhöhung der Parteienförderung zu diskutieren und das mit Berechnungen zu unterlegen, ist von minderer Aussagekraft, da eine seriöse Berechnung zurzeit nicht möglich ist, weil diese Gesetzesmaterien in den Bundesländern erst umzusetzen sind und selbstverständlich auch die Maßnahmen mit eingerechnet werden müssen, die im Gegenzug gemacht werden, so etwa auch die Wahlkampfkostenrückerstattung nach Nationalratswahlen, die gestrichen wird, und auch die Parteispenden, die offenzulegen sind.
Es sind noch einige weitere Inhalte, die sehr wichtig und von großer Bedeutung sind, wobei noch nicht alle angesprochen wurden. Neu geregelt wird auch die Rückerstattung der Kosten bei EU-Wahlen, es werden nur mehr die tatsächlich bezahlten Wahlkampfkosten abgegolten, und zwar mit maximal 2 € pro Wahlberechtigtem.
Die Parteien, die Abgeordneten und die Wahlwerber müssen Spenden und Inserate ab 3 500 € und Sponsoring ab 12 000 € jährlich offenlegen. Die Zuwendungen an die Bundes- und die Landesparteien und auch jene an die Bezirksparteien werden addiert, und diese Zahlen müssen jährlich bis 30. September in einem Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden.
Es gab von den Experten auch Lob zu diesen Vorhaben, vor allem vom Experten Sickinger, der vor allem für die Einbindung der Bezirksparteien in die geplante Spendenoffenlegung ein Lob ausgesprochen hat. O-Ton Sickinger: „Insofern hat man eine ziemlich große Lücke geschlossen.“
Es wird also eine neue Kultur der finanziellen Sauberkeit in unseren Parteien zukünftig Platz greifen.
Insgesamt ist es ein ausgewogenes Paket, das vor allem für Qualität der politischen Arbeit in den Parteien sorgen wird. (Beifall bei der ÖVP.)
15.48
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.
15.48
Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Sehr geehrte Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wissen Sie, was erfolgreiches Lobbying ist? –Erfolgreiches Lobbying ist, wenn der Abgeordnete Kräuter, der ja auch gleichzeitig Geschäftsführer der SPÖ ist, der in dieser Funktion auch verantwortlich ist für die Finanzen der SPÖ und als Geschäftsführer auch für die Kredite haftet, die die SPÖ unterschrieben hat, der jetzt ein Budget auftreiben muss für die kommenden Wahlen, für den Nationalratswahlkampf, wennn also dieser Abgeordnete Kräuter zum Staatssekretär Ostermayer geht und dort lobbyiert, indem er sagt: Lieber Kollege, wir brauchen ein bisschen mehr Geld!, und Ostermayer dann mit dem Bundeskanzler spricht und danach Kräuter dem Bundeskanzler sagt: Wir brauchen mehr Geld in unserer Parteikassa, es schaut marod aus!, und dieser Abgeordnete Kräuter als Lobbyist für seine Partei und für seine persönlichen Interessen dann ein Gesetz im Nationalrat mit einbringt und mit beschließt.
Dieser Abgeordnete Kräuter hat nicht nur für seine Partei etwas herausgeschlagen, etliche Millionen, sondern auch einen persönlichen Nutzen: Sein Gehalt als Geschäftsführer ist damit natürlich gesichert. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Bei der SPÖ in Kärnten haben sie die Mitarbeiter entlassen müssen, als sie ihnen kein Gehalt mehr zahlen konnten. Seine Haftungen werden dadurch reduziert. (Beifall bei der FPÖ.) Und ob es Boni gibt – so wie beim Herrn Treichl bei der Ersten –, wenn er mehr Geld vom Staat auf die Partei umlegt, ist eine Frage, die die SPÖ zu klären hat.
Das, Herr Abgeordneter Kräuter, ist in Wirklichkeit aus meiner Sicht unvereinbar, und das ist das, was am heutigen Tag so unverfroren ist. Was Sie heute machen, ist unmoralisch, ist unanständig: Sie greifen schamlos in die Taschen der Steuerzahler – in Zeiten, in denen von allen Sparen verlangt wird.
Lesen Sie die heutige Zeitung: „Geldnot! – Wiener Spital spart bei Operationen“! (Der Redner hält eine Zeitung in die Höhe.) Ich hoffe, der Herr Gesundheitsminister hat das gelesen. Und warum muss gespart werden? Weil bei allen der Rotstift angesetzt wird, weil von den Sozialdemokraten das Gesundheitsbudget reduziert wird. Wissen Sie, was die verantwortliche Sprecherin des Krankenanstaltenverbundes in Wien sagt? Wissen Sie, was die sagt? Die sagt: Wir hantieren mit Steuergeld, wir müssen aufs Budget schauen.
Sehr geehrte Kollegen von SPÖ und ÖVP, auch Sie hantieren mit Steuergeld! Wo schauen Sie auf den Steuerzahler? Wo schauen Sie aufs Budget? Während im Sozialbereich gekürzt wird, während bei den Familien gekürzt wird, während im Gesundheits-
bereich gekürzt wird, beschließen Sie 61 Prozent mehr Geld für die Parteikassen. – Da machen wir Freiheitlichen nicht mit, denn das ist unmoralisch und das ist unanständig! (Beifall bei der FPÖ.)
15.52
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
15.52
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Regierungsvertreter! Meine Damen und Herren! Eingangs wurde ja schon gesagt: Korruption ist Gift für die Wirtschaft, ist Gift für die Gesellschaft. Man muss allerdings ergänzen: Lüge ist Gift für die Demokratie, ist Gift für das Vertrauen.
Darum möchte ich noch einmal ganz deutlich klarstellen: Wir Grüne sind für schärfste Antikorruptionsregeln. Wir tragen das Antikorruptionspaket mit. Frau Ministerin, Sie haben es jetzt in aller Tragweite sehr gut geschildert. Wir tragen das nicht nur mit, wir haben es ja auch mit ausverhandelt! Wir haben zusätzlich sogar dazu beigetragen, dass durch die Aufdeckung von Korruptionsfällen, dass durch die Aufarbeitung von Korruptionsfällen, dass durch die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der Druck entstanden ist, sodass Sie, Frau Ministerin, in Kooperation mit den Fraktionsführern im Justizausschuss heute dieses Paket vorlegen können. Bitte, das war grüne Handschrift, das war auch grüne Arbeit!
Bei dieser Gelegenheit möchte ich all diesen Kollegen danken, die neben ihrer normalen Arbeit im Parlament, im Wahlkreis zusätzlich noch die Zeit aufwenden und im Untersuchungsausschuss arbeiten, damit diese Korruptionsfälle restlos aufgedeckt werden. Der Dank gilt vor allem auch den Fraktionsführern, sei es von SPÖ, ÖVP, sei es von FPÖ oder BZÖ oder auch vonseiten der Grünen. Bitte, diese Menschen arbeiten zusätzlich zu den normalen Bedingungen um keinen Cent mehr! Das gehört auch einmal klargestellt. Wir kassieren nichts, wir arbeiten! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)
Daher muss auch dieses Antikorruptionspaket, das ja mehrere Dimensionen hat, wirklich gründlich und umfassend sein. Und wie gesagt, bei der Regelung der strafrechtlichen Angelegenheiten ist es gelungen. Das hat ein Gütesiegel, das hat ein Gütezeichen. Bei der Frage der Transparenz der Parteienfinanzierung ist es auch größtenteils gelungen, daher tragen wir es mit. Wir sind für dieses Transparenzpaket, und allein unsere Verhandlungserfolge machen es möglich, dass es hier heute in dieser Form verabschiedet wird.
Ich erinnere Sie daran: Es war, glaube ich, Anfang Mai, da hatten wir den Regierungsentwurf vorliegen, und daran haben damals alle Oppositionsparteien starke Kritik geübt, nur wir haben uns dann noch hingesetzt und haben gesagt, das und das muss verbessert werden! – Und es ist uns gelungen! Ich habe es extra noch einmal mitgeschrieben, und zwar bei der Rede des Herrn Abgeordneten Kickl, was alles uns gelungen ist. Ich zeige es Ihnen noch einmal und hake die erledigten Punkte extra mit einem Leuchtstift ab, damit es klar ist.
Das Hineinverhandeln der Inserate – gelungen, abgehakt!
Das Hineinverhandeln, dass Sponsoring offengelegt werden muss – gelungen, abgehakt!
Die Offenlegung der Spenden in größerem Umfang, also nicht nur ab 5 000 €, sondern ab 3 500 € – gelungen, abgehakt! (Abg. Kickl: Die Mitte zwischen 500 und 5 000 € sind 3 500!)
Dass die Bezirke auch der Kontrolle unterliegen – gelungen, abgehakt! (Abg. Petzner: Die Gemeinden wollten Sie auch haben!) Das wäre sicherlich möglich, wenn die Großparteien zustimmen würden.
Dass es strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen gibt – abgehakt!
Dass die Kontrolle verbessert wird, der Rechnungshof eine größere Rolle spielt – grüner Erfolg, abgehakt!
Präsident Fritz Neugebauer: Schlusssatz, bitte!
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (fortsetzend): Nein, so weit sind wir noch nicht!
Präsident Fritz Neugebauer: O ja! Aber die Redezeit ist schon so weit!
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (fortsetzend): Herr Präsident! Da sind wir unterschiedlicher Meinung!
Dass das Anfütterungsverbot kommt – abgehakt!
Bitte, das alles ist gelungen!
Jetzt, Herr Präsident, kommt noch der Schlusssatz: Wir müssen jetzt – und das ist ja das Problem – hinnehmen, dass dieses Licht, das wir in die Parteienfinanzierung hineingebracht haben, unter den Scheffel eines schlechten Parteienfinanzierungsgesetzes mit Erhöhungen gestellt wird, dass Sie von ÖVP und SPÖ es leider schafften, sich durch einen Knieschuss den eigenen Erfolg leider zu nehmen beziehungsweise – ich will ja nicht das Wort „versauen“ verwenden – leider sehr stark in Misskredit zu bringen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kickl: Durch Ihre Schuld, durch Ihre Schuld, durch Ihre große Schuld!)
15.57
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. (Abg. Mag. Widmann stellt eine Schautafel vor sich auf das Rednerpult, auf der unter anderem zu lesen steht: „Rot-Schwarz-Grün: 100 % mehr Parteienförderung!“)
15.57
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Frau Kollegin Moser, wenn Sie bei der Parteienfinanzierung von Licht sprechen, dann sprechen wir von Schatten. Und wenn der Herr Kollege Cap von der SPÖ meint, eine radikale Lösung wäre das gewesen, dann hat er vollkommen recht, aber eine radikale Lösung im negativen Sinn: eine Verdoppelung der Parteienförderung!
Wenn Sie so wie ich mit den Menschen draußen gesprochen haben in den letzten Wochen und Tagen, wenn Sie die Mails gelesen haben, die Briefe, die auch Sie bekommen haben, dann wissen Sie: Es greift sich jeder normal denkende Österreicher nur mehr auf den Kopf, liebe Kollegen von SPÖ und ÖVP! Es ist einfach schamlos, was hier abgeht!
Und da macht sich der Herr Bundeskanzler lustig darüber, wenn Klubobmann Bucher aufzeigt, dass mit diesem Gesetz die Parteienförderung um fast 100 Prozent steigt, weil er es nicht ganz genau mit 95-Komma-irgendwas angegeben hat, sondern mit 100 Prozent. Wir haben es aufgerundet, damit es plastisch ist. Da macht er sich lustig, der Herr Bundeskanzler.
Erklären Sie das draußen einmal den Arbeitern, den Pensionisten, den Studenten, denen Sie im Vorjahr mit dem Sparpaket alles heruntergestrichen haben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
Oder erklären Sie es den Österreichern, wenn Sie Geld, Milliarden nach Griechenland schicken, wenn Sie jetzt wieder Geld in den ESM hineinpumpen! Das werden wir nächste Woche diskutieren, Kollege Kogler. (Abg. Mag. Kogler: Erklären Sie Ihr Taferl!) Sie haben hier bei der Parteienfinanzierung den Steigbügelhalter gemacht, und Sie machen nächste Woche die Räuberleiter für einen ESM-Vertrag, wo Österreich
entrechtet wird, wo wir zahlen dürfen und was letztlich auch dazu führen wird, dass wir bis zu 300 Prozent mehr Staatsverschuldung bekommen werden. Frau Kollegin Glawischnig, da machen Sie mit! Es ist bereits gesagt worden, das ist die Kriechspur, das ist die grüne Schleimspur, der Steigbügelhalter auf dem Weg in die Regierung.
Das lehnen wir ab! Wir sind für die Menschen da und nicht dafür da, die Parteienförderung drastisch zu erhöhen. (Beifall beim BZÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir untermauern das auch mit entsprechenden Fakten von Professor Ramb. Und auch Dr. Axel Weber hat kürzlich davon gesprochen, dass dieser ESM eigentlich schon gescheitert ist.
Zur Parteienförderung. – Wenn der ehemalige Rechnungshofpräsident Fiedler sagt, das ist ein völlig falsches Signal, dann hat er vollkommen recht. Die Parteienförderung in Deutschland macht nur ein Drittel unserer Parteienförderung aus, in der Schweiz nur ein Sechstel – unserer Parteienförderung nach altem Stand! Das heißt, in Zukunft haben wir dann in Österreich eine zehn-, zwölfmal so hohe Parteienförderung wie in der Schweiz. Ist damit unsere Demokratie dann zehn-, zwölfmal besser? Ich sage: Mitnichten!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da gibt es ganz liebe Zitate, die ich Ihnen zum Abschluss nicht vorenthalten möchte, die im ORF gestern gekommen sind.
Kollege Cap meinte: Die Erhöhung der Parteienförderung werde auf einem ganz, ganz niedrigen Niveau geschehen. – Auf einem ganz, ganz niedrigen Niveau!
Herr Klubobmann Kopf meinte dann noch, dass am Ende alles aufkommensneutral sein sollte. Das meinte sinngemäß auch der Kollege Spindelegger, Parteiobmann der ÖVP. Da bin ich gespannt, ob der Herr Pühringer oder der Herr Häupl in Wien dann die Parteienförderung streichen wird.
Das ist nämlich das Nächste: Man muss einmal die Sümpfe auf Landesebene trocken legen. Man muss einmal schauen, was da abgeht, wenn Wien über 30 Millionen € Parteienförderung hat, wenn Oberösterreich fast 22 Millionen € hat – das ist ja ein Vielfaches der Bundesförderung! –, für eine dort gebotene Leistung, die eigentlich mehr als zu hinterfragen ist. Das sind reine Selbstbedienungsläden, reine proporzabgesicherte Kassen, die man sich selbst füllt – mit Geld, das man den Bürgern letztlich vorenthält!
Und ich bin auch gespannt, wie die Medien berichten werden. Natürlich gibt es jetzt eine gewisse Pflichtberichterstattung in manchen Medien. Aber wie kritisch wird sie sein, wenn man aufgrund der Umgehung des Medientransparenzgesetzes, mit dem Sie ja die Regierungsinserate de facto fast abgeschafft haben, nun auf diesem Wege wieder Geld für Inserate hineinpumpen wird, um sich bei den Medien beliebt zu machen, so nach dem Motto: Passt es mit dem Inserat, dann passt es auch mit der Berichterstattung!? – Meine sehr geehrten Damen und Herren, das wird auch genau zu hinterfragen sein!
Liebe Kollegen von der FPÖ, der Unterschied ist der: Ihr habt ja gemeinsam mit den Grünen den Steigbügelhalter gemacht, weil ihr nicht das Transparenzpaket mit der Parteienfinanzierung gemeinsam verhandelt habt. Hätte man das gemacht, dann hätte man diese Erhöhung ganz sicher verhindern können. Und wir wollten auch eine Kürzung der Parteienförderung, im Gegensatz zur FPÖ, die ja dort, wo sie in den Ländern stark ist, in Kärnten, Oberösterreich, Wien, auch entsprechend bedacht wird, gut bedacht wird. Und da höre ich niemals von der FPÖ in diesen Ländern, dass man die Parteienförderung kürzen müsste. Da könnt ihr einmal anfangen, liebe Kollegen von der FPÖ, da ordentlich reinen Tisch zu machen! (Beifall beim BZÖ.)
Abschließend sei noch gesagt: Kollege Kopf, der jetzt nicht mehr da ist, verwendet gerne den Begriff „schämen“ für andere Parteien. Aber Sie kennen sicher auch den Be-
griff „fremdschämen“. Und ich schäme mich fremd für dieses Parteienfinanzierungspaket von ÖVP, SPÖ und Grünen, das einen gewaltigen Griff in die Taschen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler darstellt. (Beifall beim BZÖ.)
16.01
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. – Bitte.
16.01
Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Herren und Dame auf der Regierungsbank! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Googelt man „Lobbying“, so stößt man unter anderem auch auf die Grundregeln des modernen Lobbyings. Diese seien schnell erklärt: Nur wer gehört wird, setzt sich durch! – Ist durchaus interessant. Sucht man nach einer weiteren Begriffsbestimmung, so kommt man darauf, dass der Begriff „Lobbying“ eigentlich auf die Lobby, englisch für „Vorhalle“, des britischen Unterhauses zurückgeht. Ganz anders wieder auf der Homepage der „Frau in der Wirtschaft“. Da wird Lobbying folgendermaßen definiert: „Lobbying ist das politische Management von Informationen mit dem Ziel, politische Entscheidungen zu beeinflussen.“ – Na ja!
Das Aufkommen diverser Korruptionsfälle rund um den Ex-Minister Strasser – „of course I’m a lobbyist“ – und auch die gewonnenen Erkenntnisse im Untersuchungsausschuss bringen uns zu dem heute zu beschließenden Transparenzpaket. Auch für Lobbying werden nun transparente Bestimmungen, Begriffsbestimmungen, Registrierungspflichten geschaffen, und auch das Wort „Lobbying“ wird gesetzlich definiert.
Das Leben in der Natur wird oft von Jägern und Gejagten geprägt. Mittlerweile werden auch in der österreichischen Politik nun die Jäger selbst zu den Gejagten. Im Untersuchungsausschuss war – Codename – „der Jäger“ gestern nicht sehr gesprächig. Da ist der Leitartikel „Jäger-Latein“ vom 27. März 2012 in der „Wiener Zeitung“ von Reinhard Göweil durchaus interessant. Ich zitiere:
„Was ist die Jagd eigentlich? Ein Sport? Ein Geschäftsmodell? Eine Freizeit-Betätigung für richtige Männer und Ehrgeizlinge jeglichen Geschlechts? () Nebenerwerbsjäger kaufen sich Abschüsse – oder werden eben dazu eingeladen.“ – Und so weiter und so fort.
Die Politik wurde durch derartige Machenschaften rund um die Jagdgesellschaften und deren mutmaßliche Auswirkungen auf politische Entscheidungen in einen Sumpf der Korruption verstrickt. Hunderttausende Euro wechselten den Besitzer, um politische Entscheidungen in die eine oder auch in die andere Richtung zu lenken.
So mancher war wahrscheinlich zu dieser Zeit in einem Jagdfieber, oder vielleicht hatte er ein sogenanntes Bockfieber. Wissen Sie eigentlich, was „Bockfieber“ ist? „Bockfieber“ ist ein Begriff aus der Jägersprache und bezeichnet den gelegentlich aufgeregten Gemütszustand eines Jägers kurz vor dem Schuss auf einen Rehbock.
In diesem Zusammenhang kann man nur sagen: Waidmanns Dank! (Beifall bei der SPÖ.)
16.04
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Lopatka. – Bitte.
16.04
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundeskanzler! Nach dieser Rede ist es selbst SPÖ-Abgeordneten schwergefallen zu applaudieren. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Aber ich möchte jetzt wieder zur Sache zurückkommen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter.)
Ja, Kollege Kräuter, ich habe es schon einmal gesagt, es hilft uns nichts, wenn wir uns hier gegenseitig mit Schmutz bewerfen. Eigentlich sollten wir heute einmal über das Positive reden.
Wenn ich den GRECO-Bericht hernehme, den wir Anfang des Jahres bekommen haben, dann war dieser Bericht ein sehr, sehr kritischer. Was wurde Österreich vorgeworfen? Österreich wurde mangelnde Kontrolle, keine Sanktionen, keine Offenlegung der Parteispenden, keine bundesweit einheitlichen Regelungen, keine Regelungen für Mandatare, was Spenden betrifft und was Wahlkämpfe angeht, vorgeworfen.
GRECO, die Anti-Korruptionsgruppe des Europarates, hat im Rahmen ihrer dritten Evaluierungsrunde von Österreich Maßnahmen verlangt. Und damals ist von Klubobmann Cap und Klubobmann Kopf versprochen worden, bis zum Sommer solche Maßnahmen auf den Tisch zu legen. Das ist in einem Ausmaß passiert – es ist vorher schon gesagt worden –, das sich viele nicht erwartet haben. Ich verstehe daher auch nicht die freiheitliche Fraktion und das BZÖ, dass sie, wenn man dann so einen Wurf – und das ist ein Wurf, der hier gelingt – tatsächlich landet, trotzdem wieder nicht dabei sind. Das verstehe ich nicht, sage ich Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir hätten hier gemeinsam als Parlament ein Zeichen nach außen setzen können: lessons learned. Und was machen wir? Die Debatte hat es wieder gezeigt: Da schaffen wir einmal etwas gemeinsam, was für den Ruf der Politiker in Zeiten wie diesen bitter notwendig ist, aber selbst dann sind wir nicht imstande, das entsprechend darzustellen.
Deshalb: Was beschließen wir heute, meine sehr geehrten Damen und Herren?
Erstens: Wir stärken den Rechnungshof.
Zweitens: Es gibt Strafen, und zwar bis zu 100 000 €. Ich war selbst lange Landesgeschäftsführer und Generalsekretär einer Partei und habe viel mit Parteifinanzen, mehr als ein Jahrzehnt, zu tun gehabt. Da wird man natürlich besonders achtsam sein, wenn man weiß, dass man selbst strafrechtlich mit bis zu 100 000 € zur Verantwortung gezogen werden kann. Das ist eine andere Rechtslage, als wir sie bisher in Österreich hatten. Das muss man klar sagen.
Der dritte Punkt: die Spendentransparenz, die wir nun haben, bis hinunter zu den Bezirken. Das wird für die Parteien eine enorme Herausforderung sein, weil wir hier unsere Arbeit umstellen müssen. Ich kann nur für meinen Bezirk reden, wo ich schon sehr lange Bezirksparteiobmann bin. Wir haben die strenge Prüfung immer vor den Parteitagen gemacht. Und die Parteitage haben wir alle drei, vier Jahre und nicht jedes Jahr. Wir werden uns also Jahr für Jahr das ganz genau anschauen müssen, denn wenn man fleißig arbeitet in einer Partei – und das gibt es noch – und sich um Spenden, um Inserate bemüht, sind 3 500 € relativ rasch erreicht.
Was ich absolut nicht verstehe bei einer Partei wie den Freiheitlichen, die sich so stark für mehr Bürgerrechte, für mehr Bürgermitbestimmung macht: Hier wollen Sie den Bürgern das Recht nehmen, einer Partei eine Spende zu geben?! (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.) Also wenn ich mich in meinem Wahlkreis einsetze für jemanden, dann möchte ich schon, dass der das Recht hat, mich im Wahlkampf mit einer Spende zu unterstützen. Halten Sie die Bürger für völlig unmündig?! Für jeden Verein darf man spenden, aber für eine politische Partei darf man nicht spenden?! Meinen Wahlkampf darf man nicht unterstützen?!
Da fehlt mir jedes Verständnis! Was habe ich angestellt, dass mich ein Bürger meines Wahlkreises nicht auch mit einer Spende unterstützen darf? Das verstehe ich nicht, sage ich Ihnen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich stelle mich selbst nicht ins Kriminal. Ich stelle mich selbst nicht in eine Ecke, quasi als Paria, wo man jedem sagen muss: Bitte, komm mir nicht in die Nähe, und denk gar nicht daran, mich zu unterstützen!
Wahlkämpfen dürfen junge Leute mit mir, ihre Zeit einbringen, aber wenn es darum geht, einer Partei oder einem Mandatar eine Spende zu geben, das geht plötzlich nicht?! Also das verstehe ich nicht, Ihren Ansatz für ein generelles Verbot, dass man einer Partei etwas geben darf. Ich frage Sie wirklich: Was ist daran unanständig, wenn man sich für eine Partei engagiert – oder wenn man nicht die Zeit hat, dass man sagt: Ja, ich bin aber bereit, einer Partei eine Spende zu geben!?Ich sage Ihnen: Würde man Ihnen hier folgen, würde man weiter einen Beitrag leisten, um Parteien in ein noch negativeres Licht zu rücken.
Und der Punkt, der für mich schon ganz entscheidend ist, ist: Wie hält man es dann selbst damit? Nach der letzten Wahl in Kärnten haben Dörfler und Scheuch noch zum BZÖ gehört, wenn ich das richtig sehe, jetzt gehören sie als FPK schon zu Ihnen – sie sitzen ja auch mitten in der Fraktion. „Part of the game“ war auch dort, sofort nach der Landtagswahl, die Parteiförderung ordentlich zu erhöhen, die Klubförderung zu erhöhen und den Wahlkampfkostenersatz zu erhöhen. Dort haben Sie kein Problem gesehen! (Abg. Dr. Strutz: Das war der Wunsch der ÖVP im Koalitionsübereinkommen!) Daher sage ich Ihnen: Sie sollten ja nicht immer mit zweierlei Maß messen! (Abg. Dr. Strutz: Das war der Wunsch der ÖVP!)
Mittlerweile waren Sie gezwungen, das wieder abzusenken. Bei dem Zustand, in den Sie Kärnten gebracht haben, waren Sie tatsächlich gezwungen. Sie haben recht. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir sollten das, was wir heute beschlossen haben, nicht nur im Lichte der Beurteilung der österreichischen Experten sehen, sondern warten, wie der nächste GRECO-Bericht ausschaut. Das ist dann vom Europarat, europaweit ausgewiesen, die Bestätigung dafür, dass diese Beschlussfassung, die wir heute hier vornehmen, uns auf einen europäischen Standard bringt, wo wir keine Sorge haben müssen, was den nächsten Bericht betrifft.
Ich darf abschließend noch folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl und Mag. Kogler
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die oben bezeichnete Vorlage – das Parteiengesetz – wird wie folgt geändert:
1. Nach § 5 Abs. 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:
(1 a) Dem Rechenschaftsbericht ist eine Auflistung der Bezeichnungen jener territorialen Gliederungen (Landes-, Bezirks- und Gemeindeorganisationen) anzuschließen, welche im zweiten Teil des Berichtes Berücksichtigung finden.
2. In § 6 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:
Dies gilt nicht für Spenden an Organisationen gemäß Abs. 2 Z 1 und 2 auf Gemeindeebene sowie an Abgeordnete und Wahlwerber gemäß Abs. 2 Z 3.
*****
Ich bitte um Annahme des Abänderungsantrages und bedanke mich bei all jenen, die diese große legistische Lösung heute hier unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)
16.12
Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl und Mag. Kogler; Kolleginnen und Kollegen
eingebracht im Zuge der Debatte betreffend die Regierungsvorlage Parteiengesetz (1782 d.B.): Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) in der Fassung des Ausschussberichtes (1844 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:
1. Nach § 5 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Dem Rechenschaftsbericht ist eine Auflistung der Bezeichnungen jener territorialen Gliederungen (Landes-, Bezirks-, Gemeindeorganisationen) anzuschließen, welche im zweiten Teil des Berichts Berücksichtigung finden.“
2. In § 6 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:
„Dies gilt nicht für Spenden an Organisationen gem. Abs. 2 Z 1 und 2 auf Gemeindeebene sowie an Abgeordnete und Wahlwerber gem. Abs. 2 Z 3.“
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.
16.12
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Was hat man heute alles gehört: von Quantensprung bis Meilenstein über großer Wurf, und dazwischen sehr massive gegenseitige „Bekübelungen“. Es war meines Erachtens wirklich weitgehend sehr schwach, und es bringt auch nichts, weil sich dann keiner mehr auskennt, worum es wirklich geht.
Man sollte im Sinne dessen, was gerade abläuft, den Ball flach halten, würde ich meinen, denn das, was wir heute hier beschließen, sind zum Großteil sinnvolle Änderungen. Darüber kann man durchaus reden, und da gibt es eben unterschiedliche Meinungen, ob man das jetzt mehr gut oder mehr schlecht empfindet. Und ich glaube, so sind auch die Verhandlungen davor abgelaufen. Diese haben zum Teil lange gedauert, aber sich das hier gegenseitig vorzuwerfen ist relativ schwach.
Worum geht es? Und: Wie ist die Position der FPÖ? Noch einmal kurz zusammengefasst:
Korruptionsstrafrecht, eine Erweiterung und eine Klarstellung – da ist die FPÖ dabei, wir stimmen zu. Irgendwelche Vorwürfe – Kollege Steinhauser hat uns da irgendetwas vorgeworfen – sind sinnlos, weil unser Abstimmungsverhalten klar ist.
Lobbying-Gesetz: Auch da sind wir der Meinung, dass es eine Verbesserung ist gegenüber dem derzeitigen Zustand. Es werden Dinge klargestellt, es wird ein Register erstellt, das dann auch in der Öffentlichkeit einsehbar ist. Das ist alles nicht perfekt, keine Frage, und man wird in Wahrheit das, was Ausgangspunkt für die Diskussion war, auch damit nicht verhindern, denn all jene, die wirklich kriminell handeln, also mit
krimineller Energie, werden sich dem auch in Zukunft entziehen können und auch tatsächlich entziehen. Die werden nicht in irgendeinem Register aufscheinen oder als Lobbyisten im eigentlichen Sinn auftreten, denn wenn Geld verteilt wird und Leute bestochen werden, hat das nie etwas mit Lobbying zu tun, sondern ist rein kriminell. Also auch das ist klar. (Beifall bei der FPÖ.)
Noch eine Klarstellung, weshalb es uns ein Anliegen war, hier die freien Berufe so herauszuhalten und nicht Lobbyisten gleichzusetzen: weil es schlicht und einfach eine andere Qualität hat. Erstens liegt ja offen, wenn jemand einen freien Beruf hat. Der Betreffende ist in einer Liste eingetragen, hat eine Berufsprüfung gemacht, er unterliegt auch einer besonderen Beaufsichtigung und hat auch eine Verschwiegenheitspflicht. Und diese Verschwiegenheitspflicht ist in Wirklichkeit ein Schutz des Klienten, genauso wie beim Arzt ein Schutz des Patienten. Wenn offengelegt werden müsste, welcher Arzt von welchem Patienten etwas bekommt oder vielleicht ein größeres Honorar hat, wäre das in Wahrheit ein Eingriff in die Privatsphäre der Menschen, die behandelt werden. Es würde in letzter Konsequenz dazu führen, dass wir ein Berufsverbot haben, und das ist genau das, was wir eben nicht wollen. Wir wollen eben den Politiker, der auch einen Beruf ausüben kann, weil es wichtig ist, dass hier Menschen sitzen, die nicht nur Politik machen, denn das verarmt letztendlich dieses Parlament ganz massiv, und jeder, der dafür eintritt, tut der Demokratie nichts Gutes. (Beifall bei der FPÖ.)
Das Parteienfinanzierungsgesetz hat auch positive Ansätze, keine Frage, aber wenn letztendlich übrig bleibt, dass die Parteienförderung massiv – nicht zu 100 Prozent, sondern nur zur 97 Prozent, wie uns der Bundeskanzler aufgeklärt hat – erhöht wird, dann ist das der entscheidende Punkt, wo wir schlicht und einfach nicht mitgehen können. Das ist dem Wähler, das ist der Bevölkerung nicht zumutbar. Deswegen haben wir die Reißleine gezogen und sind nicht dabei. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sie können ja das Transparenzpaket mit beschließen!)
Das ist kein Anlass, uns gegenüber da jetzt irgendwelche Polemik zu äußern, sondern das ist eben eine klare Einstellungssache. Unsere Einstellung ist: Wir sind für die Finanzierung der Parteien durch Parteienförderung, aber nicht für eine 97-prozentige Erhöhung, und wir sind auch ganz klar dafür, dass man erkennt, wo Geld fließt und in welchem Zusammenhang ein Politiker steht. Und deswegen haben wir da die Reißleine gezogen.
Letztendlich zum Unvereinbarkeits- und Bezügebegrenzungsgesetz: Da gibt es jetzt Klarstellungen. Es gibt jetzt das, was wir wollten, nämlich eine erhöhte Transparenz, nicht das, was andere wollen, vor allem die Grünen: Strafen und Verbote. Wir haben gesagt, es muss offengelegt werden, und das ist insofern sinnvoller geworden.
Ich stelle jetzt – denn die Redezeit droht abzulaufen – einen Abänderungsantrag zum Unvereinbarkeits- und Bezügebegrenzungsgesetz. Das ist in Wirklichkeit jetzt nur eine redaktionelle Klarstellung, damit man feststellt, welche Bezüge in Zukunft offengelegt werden müssen in Kategorien.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Stefan, Dr. Wittmann, Mag. Gerstl und weiterer Abgeordneter
In Ziffer 5 wird der Abs. 3 wie folgt geändert:
Die Mitglieder des Nationalrates oder Bundesrates haben bis zum 30. Juni des Folgejahres die durchschnittlichen monatlichen Bruttobezüge einschließlich von Sachbezügen aus den gemäß Z 1 und Z 2 gemeldeten Tätigkeiten in der Form zu melden, dass sie angeben, in welche der in Abs. 6 angeführten Kategorien die Höhe der Einkünfte gem. Z 1 und Z 2 insgesamt fallen.
Ziffer 6 Abs.6 wird wie folgt geändert:
Bei Meldungen gem. Abs. 2 ist die jeweilige Kategorie der durchschnittlichen monatlichen Einkommenshöhe anzugeben, und zwar
bis 1 000 Euro,
von 1 001 bis 3 500 Euro,
von 3 501 bis 7 000 Euro,
von 7 001 bis 10 000 € und
über 10 000 €.
*****
Damit haben wir in dieser sachlichen Auseinandersetzung unsere Positionen klargelegt. Dort, wo wir sinnvolle Veränderungen und Verbesserungen gesehen haben, stimmen wir mit. Dort, wo wir den Griff in die Tasche des Steuerzahlers und eine unsachgemäße Erhöhung der Parteienförderung sehen, sind wir nicht dabei. – Das ist eine ganz klare Ansage, und das soll im Sinne der Demokratie und der Verbesserung der Transparenz auch zum Ziel führen. (Beifall bei der FPÖ.)
16.18
Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag wird mit verhandelt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Stefan, Dr. Wittmann, Mag. Gerstl und weiterer Abgeordneter
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt (4): Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1942/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügebegrenzungs-BVG und das Unvereinbarkeitsgesetz geändert werden (1847 d.B.), (163.) Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 27. Juni 2010
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Artikel II
In Ziffer 5 wird der Abs. 3 wie folgt geändert:
"(3) Die Mitglieder des Nationalrates oder Bundesrates haben bis zum 30. Juni des Folgejahres die durchschnittlichen monatlichen Bruttobezüge einschließlich von Sachbezügen aus den gemäß Z1 und Z 2 gemeldeten Tätigkeiten in der Form zu melden, dass sie angeben, in welche der in Abs. 6 angeführten Kategorien die Höhe der Einkünfte gem. Z1 und Z 2 insgesamt fallen."
Ziffer 6 Abs. 6 wird folgt geändert:
"(6) Bei Meldungen gem. Abs. 2 ist die jeweilige Kategorie der durchschnittlichen monatlichen Einkommenshöhe anzugeben, und zwar
1. bis 1000 Euro (Kategorie 1)
2. von 1001 bis 3500 Euro (Kategorie 2)
3. von 3.501 bis 7.000 Euro (Kategorie 3) und
4. von 7.001 bis 10.000 Euro (Kategorie 4) und
5. über 10.000 Euro (Kategorie 5)."
Begründung
Mit dieser Änderung wird ein redaktioneller Fehler behoben und auch Klarheit über die Veröffentlichung der Tätigkeiten der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates geschaffen.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.
16.18
Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ich habe mich nach mehreren Stunden und etlichen Tagen Verhandlungen um das Parteiengesetz manchmal gefragt, in welcher Veranstaltung ich gelandet bin, denn nachdem es eine Regierungsvorlage und dann schon einige öffentliche Debatten gegeben hat, haben wir festgestellt, dass die Regierung Schritt für Schritt bereit ist, nachzubessern, das Gesetz schärfer zu machen, die Bestimmungen wirksamer zu machen, um zu einem Gesetz zu kommen, das – ich möchte das gar nicht von uns aus bewerten – die Experten, die sich in diesem Land um Parteienfinanzierung gekümmert haben, überwiegend und zum allergrößten Teil positiv bewerten – ich sage nur Sickinger, Fiedler –, die anerkennen, dass hier wirklich ein Kulturbruch passiert ist.
Und dann kommt man in diese Parteienverhandlungen hinein, hat die Regierungsparteien gegenüber sitzen, und jetzt gibt es drei Oppositionsparteien, von denen jede versucht, das Gesetz noch irgendwie schärfer zu machen und das Beste herauszuholen.
Dann sitzt – willkommen, Herr Kollege Kickl! – die FPÖ drinnen, und jedes Mal, wenn wir sagen: Das hätten wir gern schärfer!, sagt der Herr Kickl: Nein, geht nicht, so kann das nicht sein, das wollen wir nicht! Wir wollen keine Wahlkampfkostenbeschränkung, wir wollen keine Strafbestimmungen, wir wollen die Gemeinden möglichst nicht drinnen haben!
Irgendwie habe ich mir gedacht, da sind die Rollen kräftig vertauscht worden. Es war mit dem Kollegen Kopf nicht ganz einfach, und wir haben uns, glaube ich, einige harte Duelle bei den Verhandlungen geliefert. Aber ich glaube, dass wir auch für uns in Anspruch nehmen können, manche pragmatische Argumente auch angenommen zu haben. Gerade bei der Frage der Vollziehbarkeit des Gesetzes sind wir wirklich relativ weit gegangen. (Abg. Kickl: Der einzig Vernünftige bei euch ist der Kogler!)
Wenn wir – ich weiß nicht genau – 2 000 Gemeinden in Österreich haben, dann wird schon klar, dass es bei manchen Dingen auch schwierig wird, das so weit zusammenzuführen, dass man österreichweit alles so erfassen kann. Das haben wir auch anerkannt. Nur, dass Sie dann hergegangen sind und zu allem, was wir eigentlich verbessern wollten, grundsätzlich gesagt haben: Ja, mit uns könnt ihr schon reden, aber nur – wenn das herauskommt! Das war schon bemerkenswert. Also, die FPÖ hat da eine besondere Rolle übernommen. (Beifall bei den Grünen.)
Und wenn Sie jetzt erklären, dass die Parteienförderung wegen der Grünen erhöht wird: Das ist überhaupt das Lächerlichste, was Sie machen können!
Schauen Sie einmal, was Ihre Veröffentlichungen waren, als Sie in die Verhandlungen hineingegangen sind! Es hat klare Positionen gegeben. Der Kollege Petzner ist hereingekommen und hat gesagt: 40 Prozent weniger, sonst stimmt er nicht zu. Das war eine klare Positionierung – teilen wir nicht, aber war eine klare Positionierung.
Wir haben gesagt, es darf von den Ländern nicht auf den Bund umgelegt werden. War auch eine klare Positionierung. Sie sind hereingekommen und haben gesagt: Die 5 Millionen von den Ländern können wir beim Bund dazugeben, nicht mehr. Also 5 Millionen Erhöhung hätte der Kollege Kickl akzeptiert. Und die Regierungsparteien haben gesagt, wir wollen noch mehr – jetzt sind es 10 Millionen. Okay. Also Sie hätten 5 Millionen akzeptiert, wir nicht. (Abg. Kickl: Lernt einmal rechnen! Schaut einmal, wann die Gesetze in Kraft treten! Und was die Änderung kostet, wenn sie beschlossen ist!)
Schauen Sie, es ist ja relativ simpel. Wir stimmen nachher über die Transparenzbestimmungen ab. Da steht von diesen 4,60 € nichts drinnen. Wenn Sie dieses Gesetz ablehnen, lehnen Sie die Wahlkampfkostenbeschränkung ab, Sie lehnen die Strafbestimmungen ab – all das wird gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen werden! (Abg. Kickl: Kollege Brosz, Sie beherrschen ja nicht einmal die allernötigsten Dinge!)
Die Frage der Erhöhung der Parteienförderung werden die Regierungsparteien alleine beschließen, und Sie machen genau das, was Sie in den Verhandlungen gemacht haben. Das ist ja ganz einfach: Wie viel haben Sie denn ausgegeben bei der Nationalratswahl 2006 bereits? 6 Millionen €! Na, was wollen Sie ausgeben? 12 Millionen, 15 Millionen? Es geht Ihnen doch darum, dass Sie das Geld, das Sie gehortet haben, in den Wahlkampf hineinbuttern können, und das haben Sie mit allen Mitteln zu verhindern versucht. (Zwischenrufe des Abg. Kickl.)
Sie haben in den Verhandlungen jede Maske, die Sie haben, abgenommen! (Abg. Kickl: Meine Güte!) Es ist klar geworden: Verwässern, entschärfen und möglichst viel Geld in den Wahlkampf stecken – das war das Programm der FPÖ. Das braucht man nicht als Fortschritt zu werten.
Wir haben hier vieles erreicht. Es wird aber auch die Frage sein, wie dieses Gesetz in der Praxis wirkt. (Abg. Kickl: Der arme Kogler!) Ich glaube, dass der Kulturbruch offensichtlich ist; der Kollege Lopatka hat das angesprochen. Es wird in vielen Parteien eine Veränderung geben. Es werden alle Ortsorganisationen für einen gemeinsamen Rechenschaftsbericht des Bundes alle Daten melden müssen. (Abg. Kickl: Und eineinhalb Jahre später veröffentlicht! Eineinhalb Jahre später scheint das im Rechnungshofbericht auf!) Das ist für Österreich ein wirklicher Quantensprung, ein Fortschritt. Es wird aber die Frage sein, ob das so einfach bei allen durchsetzbar sein wird. Es gibt Verwaltungsstrafbestimmungen, wenn dagegen verstoßen wird. Es werden sämtliche Sponsoring-Leistungen – das halte ich fast für den größten Wurf – österreichweit zusammengezählt, von Landesebene, Bundesebene und Bezirksebene. Und mit dem, was da noch übrig bleibt, mit 12 000 € im Jahr und auf den drei Ebenen lässt sich kein Wahlkampf finanzieren. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
All das, was Sie eingenommen haben, aus Libyen, aus Syrien, all das ist erstens verboten, und die „Sackeln“, die Sie einkassiert haben, sind zu veröffentlichen. Wunderbar! Die FPÖ wird ihre Form der Wahlkampffinanzierung nicht fortsetzen können. Das ist ein Erfolg dieses Gesetzes! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kickl: Eineinhalb Jahre später veröffentlicht! Das ist die „grüne“ Transparenz! Haha!)
16.23
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Binder-Maier. – Bitte.
16.23
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Wir haben heute sehr viele Vorurteile, Unterstellungen und Neid gehört im Zusammenhang mit Transparenz, mit Parteienförderung, mit Lobbyismus, mit Korruption. Ich denke, das ist ein populistischer Weg.
Ein konstruktiver Weg, meine Damen und Herren, ist, mitzuarbeiten an Regelungen, die Klarheit schaffen, und heute liegen eben Gesetzesvorlagen auf dem Tisch, über die wir nun sehr bald abstimmen können.
Die Debatte war von großem Misstrauen geprägt und vor allen Dingen auch von gegenseitigen Beschuldigungen. Ich bin der Meinung, ja ich bin wirklich davon überzeugt, dass funktionierende Demokratie nur aus einer Vielfalt von Parteien bestehen kann und auch funktionieren kann, und Parteien Strukturen haben, wo Menschen dahinterstehen, Parteien den Auftrag haben, Informationen weiterzugeben, Aktionen vorzubereiten, die auch finanziert werden müssen. Und das ist auch richtig und gut so.
Aber für mich stellt sich die Frage, meine Damen und Herren: Warum diskutieren wir heute überhaupt über derlei gesetzliche Regelungen? Kann es sein, dass diese Regelungen deshalb notwendig sind, weil sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass ein fehlendes Selbstverständnis bei manchen Politikerinnen und Politikern vorhanden ist, das Selbstverständnis, das man zum Teil in der Familie mitbekommt: Was ist Recht? Was ist Unrecht? Was ist gut? Was ist böse? Und was hat etwas mit Anstand zu tun und mit Lebensrealitäten?
Und es gibt eine Definition von Harold Lasswell zum Begriff Korruption. Korruption als destruktiver Akt der Verletzung des allgemeinen Interesses zugunsten eines persönlichen Vorteiles. Im weitesten Sinn ist Korruption, so sagt er, modische Verdorbenheit.
Meine Damen und Herren, diese Verdorbenheit gehört ausgemerzt, gehört beseitigt! Deshalb heute die gesetzlichen Regelungen, die Klarheit schaffen, die Linien vorgeben, auch strafrechtliche Bedingungen enthalten, wenn es darum geht, dass dieses Selbstverständnis von Anstand, dieses Selbstverständnis von Recht und Unrecht nicht vorhanden ist.
Es wird manchmal nicht einfach sein, dieses Bündel von Maßnahmen umzusetzen, aber wir sind auf dem richtigen Weg, und wir werden daran arbeiten. (Beifall bei der SPÖ.)
16.26
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.
16.26
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Die Dame und die Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme gerade aus Straßburg von der dritten Teilsitzung des Europarates, und hier ist natürlich diese (Abg. Grosz: Direkt eingeflogen?) – Haben Sie was dagegen, dass wir Mitglied in dieser wichtigen internationalen Friedensorganisation sind, Herr Abgeordneter Grosz? (Lebhafte ironische Heiterkeit bei der FPÖ. – Weitere Zwischenrufe des Abg. Grosz.)
Jedenfalls ist dort der Sitz des wichtigen Ausschusses GRECO, der immer wieder auch einen Bericht für Österreich verfasst. (Abg. Grosz: Was heißt GRECO?) Dreimal wurde dieser Bericht schon geliefert. Die Antikorruptionsgruppe des Europarates hat einen Bericht gelegt und zehn Empfehlungen für Österreich gegeben, die nun nahezu samt und sonders abgearbeitet wurden.
Hier haben wir Europa-Standard erreicht, hier sind wir international jetzt auf europäischem Niveau, und ich bin stolz darauf, dass das so gelungen ist, auch wenn hier die Störer überhandnehmen.
Was mich am vorliegenden Gesetzentwurf auch freut, das ist, dass es gelungen ist, in zähen Verhandlungen innerhalb der verschiedenen Parteien hier im Hohen Haus, hier
im Parlament Parlamentarismus in der besten Form vorzuleben, nämlich dass sämtliche Parteien dem Antikorruptionsstrafgesetz zustimmen können, dass hier Regelungen gefunden wurden nach Vorlage durch das Ministerium, dass in Verhandlungen mit den Justizsprechern eine wirklich vorbildliche Lösung gefunden wurde. Es ist das gelungen, was auch in vielen anderen Bereichen oft wünschenswert wäre.
Wenn dann Experten und Expertinnen der Meinung sind, dass man bei diesem Transparenzpaket – es geht ja um mehrere Gesetze – von einem großen Wurf sprechen kann, ist das doch sehr erfreulich. Sickinger zum Beispiel sagt, was die größten Errungenschaften sind: Was die Parteienfinanzierung betrifft, gibt es bestimmte Spendenverbote an politische Parteien und an Abgeordnete, wahlwerbende Gruppen und Funktionäre, für öffentliche Körperschaften dürfen die Ausländer gar nicht mehr spenden, Spenden, die erkennbar in Erwartung einer Gegenleistung gemacht werden, sind grundsätzlich illegal. – Das sind schon wichtige Säulen.
Der ehemalige Rechnungshofpräsident, auch bekannt von Transparency International, Fiedler, hat uns eine „Zwei“ gegeben für einen Teil des Gesetzes. Auch das ist bemerkenswert. Bachmayer spricht davon, dass es mehr ist, als erwartet, auch kritische Experten und Expertinnen äußern sich positiv. Da ist ein großer Wurf gelungen.
Als Abschluss meiner Ausführungen möchte ich sagen – und das habe ich auch gestern in Straßburg von einem sehr wichtigen Diplomaten gehört, der mit der Korruptionsbekämpfung sehr befasst ist –: Neben all den gesetzlichen Bestimmungen, die notwendig sind, neben all der Kontrolle, neben den Sanktionen, die selbstverständlich notwendig sind, ist es aber auch noch wichtig, darauf zu schauen, wer in den verschiedenen Gremien ist, wer in den verschiedenen Kontrollorganen ist. Man muss darauf schauen, dass Frauen dabei sind, denn das ist ein guter Garant für weniger Korruption auf allen Ebenen. (Beifall bei der SPÖ.)
16.30
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.
16.30
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Mit dem heutigen Gesetzespaket geht Österreich einen neuen Weg. Österreich nimmt klare, rechtliche Festlegungen vor, und wir haben – und das möchte ich als Mitglied des Untersuchungsausschusses betonen – Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss bei diesen Gesetzen mitberücksichtigt.
Wer gestern im Untersuchungsausschuss war, konnte die Einstellung eines ehemaligen Telekom-Managers, nämlich Rudolf Fischer, mitbekommen, der Mensdorff-Pouilly als Lobbyist beauftragt hatte, ein Problem für die Telekom zu lösen und dafür 500 000 € zur Verfügung stellte. Wie Mensdorff das Problem der Telekom gelöst hat, habe ihn, ehrlich gesagt, nicht interessiert, gab Fischer zu Protokoll.
Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, das zeigt die Unsitte in der Privatwirtschaft auf, die wir mit dem heutigen Gesetzespaket auch bekämpfen wollen, unter anderem auch mit dem Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz.
Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich vertrete eine andere Position wie das BZÖ. Ich glaube nicht, dass man einen Mensdorff-Pouilly, der einen Lobbying-Auftrag von EADS oder von British Aerospace Systems annimmt, mit einer gesetzlichen Interessensvertretung wie der Arbeiterkammer oder der Wirtschaftskammer vergleichen kann. Diese nehmen die Interessen ihrer Mitglieder im Rahmen der Interessensvertretung wahr, und, was wesentlich ist, sie werden auch durch den Rechnungshof kontrolliert, die Budgets sind transparent. (Beifall bei der SPÖ.)
Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben Sie das jemals bei privaten Lobbyisten erlebt, dass sie vom Rechnungshof kontrolliert werden? – Nein, Sie werden auch die Zahlen nie bekommen. Ich möchte Ihnen aber die Zahlen sagen, die Leistungen, die die Arbeiterkammern erbringen. Ich spreche für die Arbeiterkammer Salzburg, wo ich selbst beschäftigt bin. Im Jahr 2011 fanden 169 062 Kundenberatungen statt. Es wurden 19 Millionen € für die Mitglieder erstritten. Es gab 61 658 Beratungen in der Rechtsabteilung, 29 500 Beratungen in der Konsumentenberatung, 31 537 Beratungen bei den AK-Bezirksstellen und 27 461 Beratungen in der sozialpolitischen Abteilung. Auch für andere Arbeiterkammern gäbe es einen ähnlichen Leistungsbericht.
Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Lobbying-Gesetz schafft klare Regelungen, klare Regelungen für die professionellen Lobbyisten. Das, was die gesetzlichen Interessensvertretungen im Interesse ihrer Mitglieder tun, können Sie heute bereits den Websites der einzelnen Arbeiterkammern entnehmen.
In diesem Sinn darf ich Sie ersuchen, diesem Gesetzespaket zuzustimmen! (Beifall bei der SPÖ.)
16.34
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wir kommen zu den Abstimmungen.
Wir nehmen die Abstimmung über jeden Ausschussantrag getrennt vor.
Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend Parteiengesetz 2012 in 1844 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich lasse zunächst über die von diesem Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält mehrere Verfassungsbestimmungen. Ich stelle daher die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung eines neuen Abs. 1a in § 5 sowie Änderung des § 6 Abs. 3.
Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür Ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. (Abg. Ing. Westenthaler: Auszählen!)
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ich stelle wiederum ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf eines Bundesgesetzes über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012) samt Titel und Eingang in 1845 der Beilagen.
Jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung, für die namentliche Abstimmung verlangt worden ist. Dies wurde ausreichend unterstützt, und wir gehen daher so vor.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“, das sind die grauen Stimmzettel, beziehungsweise „Nein“, das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Gesetzentwurf in 1845 der Beilagen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Achten Sie darauf, dass nur ein Stimmzettel eingeworfen wird.
Ich bitte nun die Schriftführung, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
*****
(Über Namensaufruf durch den Schriftführer Zanger beziehungsweise die Schriftführerin Mag. Lohfeyer werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die beauftragten Bediensteten des Hauses werden unter Aufsicht der Schriftführer die Zählung vornehmen.
Ich unterbreche die Sitzung für einige Minuten.
*****
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 16.41 Uhr unterbrochen und um 16.47 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Abgegebene Stimmen: 170; davon „Ja“-Stimmen: 104, „Nein“-Stimmen: 66.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe des Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;
Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier, Buchmayr;
Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;
Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;
Einwallner, Eßl;
Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;
Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gerstl, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch;
Haberzettl, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Hammer, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;
Ikrath;
Jarolim;
Kaipel, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;
Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lopatka, Lueger Angela;
Maier Johann, Marek, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Muchitsch, Muttonen;
Neugebauer Fritz;
Oberhauser, Obernosterer;
Pendl, Plessl, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;
Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;
Sacher, Schickhofer, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;
Tamandl;
Weninger, Windisch, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter, Bucher Josef;
Deimek, Dolinschek, Doppler;
Fichtenbauer;
Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;
Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Haubner Ursula, Herbert Werner, Höbart Christian, Hofer, Huber Gerhard, Hübner Johannes;
Jarmer, Jury;
Karlsböck, Kaufmann-Bruckberger, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Korun;
Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;
Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;
Öllinger;
Petzner, Pirklhuber, Podgorschek;
Riemer;
Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;
Tadler Erich, Themessl;
Van der Bellen, Venier, Vilimsky, Vock;
Walser, Westenthaler, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Winter;
Zanger, Zinggl.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1846 der Beilagen.
Auch dieser Entwurf enthält Verfassungsbestimmungen. Daher stelle ich die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wenn Sie dem Entwurf auch in dritter Lesung Ihre Zustimmung erteilen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ich stelle wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügebegrenzungs-BVG und das Unvereinbarkeitsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1847 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Stefan, Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Wir werden zunächst über diesen Abänderungsantrag, die betroffenen Teile des Entwurfs, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen.
Auch dieser Gesetzentwurf enthält Änderungen des Verfassungsgesetzes.
Ich stelle wiederum die Anwesenheit der verfassungsmäßig erforderlichen Anzahl der Abgeordneten fest.
Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag Mag. Stefan, Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel II Ziffer 5 und 6. (Oh-je Rufe beim BZÖ.)
Wer sich für diese Änderungen ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ich stelle die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit ausdrücklich fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ihr diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Interessen (Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz) erlassen und das Gerichtsgebührengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1832 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich lasse zunächst über die vom erwähnten Antrag betroffenen Teile des Entwurfes, schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich wiederum zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Nunmehr: Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1 § 15.
Wer diesen Änderungen beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Ich stelle die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Ich komme sogleich zur dritten Lesung.
Jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Auch hier stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 in 1833 der Beilagen.
Ich ersuche jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen Entwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wenn Sie dem Entwurf auch in dritter Lesung zustimmen, bitte ich um Ihr Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1833 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Evaluierung der Wirksamkeit des Korruptionsstrafrechts.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 257.)
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Fritz Neugebauer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich aller Tagesordnungspunkte zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten. Dadurch soll die umgehende Beschlussausfertigung ermöglicht werden.
Ich werde daher so vorgehen und verlese die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls.
Für eine kurze Vorbereitung dieser Verlesung muss ich die Sitzung unterbrechen. Ich bitte, im Saal zu bleiben, es wird nicht lange dauern.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Die Sitzung wird um 16.53 Uhr unterbrochen und um 16.55 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls:
„Hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 4 wird gemäß § 44 Abs. 2 GOG einstimmig – also mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – beschlossen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der Ausschussberichte Abstand zu nehmen.
Gegen den Vorschlag der Präsidentin, die Tagesordnungspunkte 1 bis 6 unter einem zu verhandeln, wird kein Einwand erhoben.
TO-Punkt 1: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1782 der Beilagen): Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) (1844 der Beilagen)
TO-Punkt 2: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) (1845 der Beilagen)
TO-Punkt 3: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird (1846 der Beilagen)
TO-Punkt 4: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1942/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügebegrenzungs-BVG und das Unvereinbarkeitsgesetz geändert werden (1847 der Beilagen)
TO-Punkt 5: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1465 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Interessen (Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz – LobbyG) erlassen und das Gerichtsgebührengesetz geändert wird (1832 der Beilagen)
TO-Punkt 6: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1950/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Albert Steinhauser, Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption geändert werden (Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 – KorrStrÄG 2012),
über den Antrag 1467/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Anti-Korruptionsparagraphen für Politiker und einer Reform des Parteienfinanzierungssystems analog zu den Forderungen des Europarates,
über den Antrag 1478/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch BGBI. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch BGBI. I Nr. 111/2010, geändert wird (Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung),
über den Antrag 1479/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereingliederung öffentlicher Unternehmen in das Korruptionsstrafrecht sowie
über den Antrag 1487/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strafbarkeit des „Anfütterns“ (Schaffung von Abhängigkeiten durch wiederholte Geschenke an Amtsträger)
Die Berichterstatterin bringt die Druckfehlerberichtigung Beilage V/1 vor.
Die Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 5/1 ein.
Es liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage II/1 vor.
Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen bringen den Zusatz- bzw. Abänderungsantrag Beilage 1/1 ein.
Die Abgeordneten Mag. Stefan, Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 4/1 ein.
Abstimmungen:
Zu TO-Punkt 1:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1844 der Beilagen unter Berücksichtigung des Zusatz- bzw. Abänderungsantrages Beilage 1/1 bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.
Zu TO-Punkt 2:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1845 der Beilagen in zweiter Lesung mehrstimmig und in dritter Lesung in namentlicher Abstimmung
abgegebene Stimmen: 170
davon Ja-Stimmen:104
Nein-Stimmen: 66
angenommen.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 16.41 Uhr bis 16.47 Uhr.
Zu TO-Punkt 3:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1846 der Beilagen bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.
Zu TO-Punkt 4:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1847 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 4/1 bei Anwesenheit der verfas-
sungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.
Zu TO-Punkt 5:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1832 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 5/1 bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.
Zu TO-Punkt 6:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1833 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen.
Die dem Ausschussbericht 1833 der Beilagen angeschlossene Entschließung wird einstimmig angenommen.
Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich aller Tagesordnungspunkte zu verlesen (Beilage I-VI/1).“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Dies ist nicht der Fall.
Die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Präsident Fritz Neugebauer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbstständigen Anträge 2014/A(E) bis 2021/A(E) eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 12083/J bis 12101/J eingelangt.
*****
Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Mittwoch, den 4. Juli, 9 Uhr, in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen.
Ich gebe bekannt, dass im Anschluss an diese Sitzung der Hauptausschuss im Lokal VIII eine Sitzung abhält.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 17.01 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |