Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 44

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Es wird also mit 1. Jänner 2014 ein Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl geben, und alle asyl- und fremdenrechtlichen Belange der ersten Instanz werden dort erledigt werden. Es wird statt der jetzt betroffenen 194 für das Fremdenrecht in Österreich zuständigen Behörden zukünftig ein Bundesamt und neun Landesämter geben. Und im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl werden auch alle Asylangelegenheiten behandelt, auch das humane Bleiberecht. (Abg. Ing. Westenthaler: Die fremdenpoli­zeilichen Agenden sind bei der Fremdenpolizei! Das solltest du eigentlich wissen!) – Hör mir zu, ich komme schon noch dazu!

Natürlich muss man unterscheiden, wofür das Bundesamt zuständig ist. Die Kompe­ten­zen sind sehr genau zwischen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl auf der einen Seite und den Landespolizeidirektionen im Sicherheitsbereich auf der anderen Seite aufgeteilt, und für die Niederlassung und die Ausländerbeschäftigung werden weiterhin die Bezirkshauptmannschaften zuständig sein. Diese Kompetenzaufteilung ist gegeben.

Aber es wird sicherlich eines zusammengeführt: Alle Asylangelegenheiten in der ersten Instanz werden im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl behandelt werden.

Das ist so, das kann man drehen und wenden, wie man will. Ich glaube, dass dies ein ganz wichtiger Schritt ist. Durch dieses Bundesamt wird es zukünftig schnellere Verfahren geben. Wenn die Verfahren schneller erledigt werden, dann gibt es schneller Rechtssicherheit für die Betroffenen und alle Hilfesuchenden. Es wird mit Sicherheit die Qualität erhöht werden. Bestens geschulte Beamte werden in diesem sensiblen Bereich tätig sein und die nötige Fachkompetenz und Erfahrung, die sie bereits haben, noch weiter verfestigen.

Wenn es schnellere und effizientere Verfahren gibt, dann, so bin ich mir sicher, wird zukünftig auch eine wesentliche Kosteneinsparung gegeben sein. Das wird nicht sofort stattfinden, aber auf Sicht gesehen können wir uns vorstellen, dass es in diesem Bereich eine vernünftige, ja gewaltige Kosteneinsparung geben wird. Und in Zeiten der Migrationsströme und der knappen Ressourcen wird durch die Einrichtung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl ein ganz wichtiger Impuls beziehungsweise ein richtiger Schritt in die richtige Richtung gesetzt.

Da im Ausschuss immer wieder die Rechtsberatung angesprochen worden ist: Im Asylbereich gibt es keine Veränderungen der Rechtsberatung, im Fremdenrecht ist es an und für sich gebündelt wie auch die Kompetenzen. Auch hier gibt es keine Verän­derungen. Wir haben uns überhaupt nichts vorzuwerfen, weil wir EU-weit mit der Rechts­beratung eine hohe Qualität anbieten. Und wenn wir uns die Kosten ansehen, dann braucht keiner zu sagen, dass es keine umfassende Rechtsberatung für alle Hilfesuchenden gibt. (Beifall bei der ÖVP.)

10.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Korun gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.38.22

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Hohen Haus und vor den Bildschirmen! Wir haben, wie gesagt, ein Experten-, Expertinnen-Hearing zum geplanten Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl durchgeführt. Hier nun ein paar Zitate von den Experten und Expertinnen, die uns dort mit ihrer Expertise unterstützt haben, durchwegs nicht nur von den Experten und Expertinnen der Oppositions­frak­tionen:

 


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