Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 87

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Auch für uns in den Gemeinden wäre es ganz, ganz wichtig, zu wissen: Wer hat wirk­lich Hilfe nötig? Wen soll man vonseiten der Gemeinde noch unterstützen? – Heute ist das sehr oft ein Blindflug, weil man keine Ahnung hat, wer wie viel vonseiten des Bun­des und des Landes an Förderung bekommt.

Leider entspricht dieses Gesetz, das heute beschlossen werden soll, überhaupt nicht diesen Vorstellungen, denn im Prinzip hat nur der Leistungsbezieher selbst die Mög­lichkeit, Einblick zu nehmen, um ihm zu erklären und zu zeigen, wie viel er selbst an Förderung bekommt. Wir haben keine Chance, Doppelbeziehungen vonseiten der För­dergeber, vonseiten der Auszahlungsstellen zu überprüfen und zu kontrollieren.

Deshalb wird mit dem neuen Gesetz, meine ich, lediglich mehr Verwaltungsaufwand produziert und die Bürokratie gesteigert. Eigentlich ist das ein Hohn darauf, dass Sie heute sagen: Wir versuchen, Verwaltungsreformen durchzuführen, wir versuchen, die Verwaltung einzudämmen. – Das ist mit diesem Gesetz überhaupt nicht der Fall!

Deshalb werden wir Freiheitliche dagegen stimmen, weil wir glauben, dass dieses Transparenzdatenbankgesetz in keiner Weise Doppelförderung oder Dreifachförderung verhindert, sondern lediglich mehr Verwaltung produziert. (Beifall bei der FPÖ.)

13.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 4 Minuten. – Bitte.

 


13.46.47

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute dieses Transparenzdatenbankgesetz 2012 beschließen, so ist das die konsequente Fortset­zung jenes Weges, den wir bereits mit dem Transparenzdatenbankgesetz 2010 einge­schlagen haben. Die Weiterentwicklung hat sich dadurch ergeben, dass wir, wie Sie al­le wissen, am 6. Juli hier in diesem Hohen Haus eine Artikel-15a-Vereinbarung zwi­schen Bund und Ländern beschlossen haben, mit der auch die Länder entsprechend einbezogen werden. Und das ist jetzt sozusagen der letzte Schritt.

Dieses Transparenzdatenbankgesetz hat zwei wesentliche Elemente: das eine ist das Transparenzportal, das andere ist die eigentliche Transparenzdatenbank. Ich glaube, es ist das sowohl für den Bürger als auch für die öffentliche Verwaltung eigentlich eine Win-Win-Situation: Der Bürger erhält wesentlich mehr Service, er erhält im Transpa­renzportal einen Einblick, welche Leistungen, Förderungen, Transferleistungen unter welchen Voraussetzungen in welchen Fällen zustehen – das hatte er bisher nicht –, und die öffentliche Hand hat in der Vollziehung Erleichterungen. Nun ist es auch so, dass hier durchaus Mehrfachförderungen aufgezeigt werden können.

Ich bin, ehrlich gestanden, sehr froh darüber, dass wir heute diesen Schritt setzen kön­nen, denn ich habe von diesem Rednerpult aus schon einmal Folgendes gesagt, meine Damen und Herren: Wir haben eine der höchsten Sozialquoten in diesem Land, unge­fähr 30 Prozent des Sozialproduktes, auf der anderen Seite haben wir die Armut noch immer nicht überwunden. Was heißt das? – Das kann ja logischerweise nur heißen – hohe Sozialquote, Armut immer noch vorhanden –, dass gleichsam die Treffsicherheit des Sozialsystems nicht gegeben ist. Ich glaube, dass diese Transferdatenbank da ei­nen Beitrag leisten wird, letztlich auch einen Beitrag zur Bekämpfung der Armut, weil über das Transparenzportal jeder Bürger Einblick erhält, unter welchen Voraussetzun­gen er welche Leistungen oder Förderungen der öffentlichen Hand erhält. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube daher, es ist das wirklich ein wesentlicher Schritt vorwärts und es ist kein Zufall – die Frau Finanzminister hat es heute in ihrer Budgetrede erwähnt –, dass in Deutschland beim 12. Wettbewerb über E-Government unser Modell der Transparenz-


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