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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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173. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Dienstag, 16. Oktober 2012

 

 


Stenographisches Protokoll

173. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode            Dienstag, 16. Oktober 2012

Dauer der Sitzung

Dienstag, 16. Oktober 2012: 9.06 – 22.27 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Erklärung der Bundesministerin für Finanzen zur Regierungsvorlage betref­fend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2013 samt Anlagen

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesschatzscheingesetz geändert wird

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Trans­aktionsregister (Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz – ZGVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Finalitätsgesetz geändert werden

4. Punkt: Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbank­gesetz 2012 – TDBG 2012)

5. Punkt: Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitu­tionen (IFI Beitragsgesetz 2012)

6. Punkt: Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationa­len Währungsfonds

7. Punkt: Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

8. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemein­schaftlichen Grenzzollämter

9. Punkt: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutsch­land über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzar­beit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit

10. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und Georgien und Zusatzproto­koll zur Abänderung des am 11. April 2005 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

11. Punkt: Zweites Protokoll zur Abänderung des Protokolls zum am 25. Mai 2010 in Hongkong unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Republik Öster­reich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumge­hung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 2

12. Punkt: Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossen­schaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen

13. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 20. März 1990 in Wien unterzeichneten Ab­kommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

14. Punkt: Antrag der Bundesregierung auf Durchführung einer Volksbefragung ge­mäß Art. 49b B-VG

15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landar­beitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpas­sungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Ausländerbeschäftigungsge­setz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsge­setz 1977, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden

16. Punkt: Bericht über den Antrag 1769/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen prekäre Leiharbeit

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Seniorengesetz geändert wird

18. Punkt: Bericht über den Antrag 2062/A der Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegs­opferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsge­setz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden

19. Punkt: Bericht über den Antrag 2035/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung der Benachteiligung der Pensionsan­passung 2008 für Pensionen unter dem Ausgleichzulagenrichtsatz

20. Punkt: Bericht über den Antrag 2063/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend adäquate, nach der Pensionshöhe gestaffelte Ab­schlagszahlungen für all jene Pensionsbezieher, die bei der Pensionsanpassung für das Jahr 2008 diskriminiert wurden

21. Punkt: Bericht über den Antrag 1611/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 1 300 € zur Bekämpfung der Lohnarmut

22. Punkt: Bericht über den Antrag 1922/A der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1973 betreffend die Arbeitsverfassung (Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974, geändert wird

23. Punkt: Bericht über den Antrag 1153/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kol­legin und Kollegen betreffend ein Bundesrahmengesetz zur einheitlichen Regelung der Berufsausübung, Ausbildung und Besoldung von Sozialarbeiter/innen

24. Punkt: Bericht über den Antrag 1955/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Behindertengleichstellungsrechts

25. Punkt: Bericht über den Antrag 1956/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Behandlung des Nationalen Aktionsplans für Men­schen mit Behinderungen im Nationalrat

26. Punkt: Bericht über den Bericht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2011


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 3

27. Punkt: Bundesgesetz über die Beglaubigung durch die Konsularbehörden (Konsu­larbeglaubigungsgesetz – KBeglG)

28. Punkt: Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausa­me, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

29. Punkt: Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über kulturellen Austausch

30. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die Zusammenarbeit betreffend die Leihe von Gegenständen ihres beweglichen staatlichen Kulturerbes für Ausstellungen auf dem Staatsgebiet des jeweils anderen Staates

31. Punkt: Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Re­publik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft

32. Punkt: Protokoll zur Beendigung des Konsularvertrags zwischen der Republik Ös­terreich und der Sozialistischen Republik Rumänien

33. Punkt: Bericht über den Antrag 2072/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhau­ser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung der UN-Konvention Übereinkom­men über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

34. Punkt: Bundesgesetz betreffend den Erwerb von Geschäftsanteilen der PEG MedAustron Gesellschaft mbH (MedAustron GmbH-Gesetz – MAGG)

35. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Mi­nisterrat der Republik Albanien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

36. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geän­dert wird (1992/A)

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 15

Geschäftsbehandlung

Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung, die Regierungsvorlage betref­fend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2013 samt Anlagen in erste Lesung zu nehmen – Annahme .............  16, 16

Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen, die dem Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen zur Berichter­stattung gesetzte Frist gemäß § 43 Abs. 2 der Geschäftsordnung bis 4. Dezem­ber 2012 zu erstrecken .............................................. 16

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte über den Fristerstreckungsantrag im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG ............................................ 16


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 4

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................... 108

Otto Pendl ................................................................................................................... 110

Werner Amon, MBA ................................................................................................... 112

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 113

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 114

Stefan Petzner ............................................................................................................ 116

Ablehnung des Fristerstreckungsantrages ................................................................... 117

Wortmeldungen aufgrund der Nichteinberufung einer mittels einstimmigem Be­schluss in Aussicht genommenen Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Klärung von Korruptionsvorwürfen:

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................... 17

Dr. Walter Rosenkranz ................................................................................................ 17

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 18

Erläuterung des § 58 (3) GOG betreffend Erwiderung auf eine tatsächliche Be­richtigung durch Präsidenten Fritz Neugebauer ...................................................................................................  68, 68

Ersuchen des Abgeordneten Herbert Scheibner auf authentische Interpretation der Bestimmungen der Geschäftsordnung hinsichtlich einer Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung in der nächsten Präsidialkonferenz .......................................................................................................... 68

Mitteilung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer betreffend Nichtzulassung eines zu Tagesordnungspunkt 14 eingebrachten Abänderungsantrages .........................  145, 146

Ersuchen des Abgeordneten Herbert Scheibner auf Behandlung dieser Thema­tik in der nächsten Präsidialkonferenz ........................................................................................................ 145

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 15

Ausschüsse

Zuweisungen .........................................................................................................  15, 242

Verhandlungen

1. Punkt: Erklärung der Bundesministerin für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2013 samt Anlagen – Beschluss auf erste Lesung  18, 16

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1899 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesschatzscheingesetz geändert wird (1919 d.B.)                                                       34

3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1914 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Ver­ordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz – ZGVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Finalitätsgesetz geändert werden (1924 d.B.)              ............................................................................................................................... 34

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 34

Karlheinz Kopf .............................................................................................................. 38


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 5

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................... 40

Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 43

Josef Bucher ................................................................................................................. 46

Staatssekretär Mag. Andreas Schieder ..................................................................... 48

Gabriele Tamandl ......................................................................................................... 50

Bernhard Themessl ...................................................................................................... 51

Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 54

Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 56

Mag. Peter Michael Ikrath ............................................................................................ 60

Ing. Peter Westenthaler ............................................................................................... 61

Dr. Christoph Matznetter ............................................................................................. 65

Stefan Petzner (tatsächliche Berichtigung) .................................................................. 67

Dr. Christoph Matznetter (Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung) ............... 67

Elmar Podgorschek ..................................................................................................... 69

Ing. Franz Windisch ..................................................................................................... 70

Mag. Bruno Rossmann ................................................................................................ 71

Johann Hechtl ............................................................................................................... 74

Gerald Grosz ................................................................................................................ 75

Alois Gradauer ............................................................................................................. 77

Mag. Rainer Widmann .................................................................................................. 79

Wolfgang Zanger .......................................................................................................... 81

Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 83

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1919 und 1924 d.B. .................................. ..... 85

4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1891 d.B.): Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankge­setz 2012 – TDBG 2012) (1923 d.B.)               86

Redner/Rednerinnen:

Maximilian Linder ......................................................................................................... 86

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ...................................................................................... 87

Karl Öllinger .................................................................................................................. 88

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................... 89

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ............................................................................................. 90

Ing. Peter Westenthaler ............................................................................................... 91

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 93

Gemeinsame Beratung über

5. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1900 d.B.): Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI Beitragsgesetz 2012) (1920 d.B.)        ............................................................................................................................... 93

6. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1901 d.B.): Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds (1921 d.B.)                         93

7. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1904 d.B.): Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wie­deraufbau und Entwicklung (1922 d.B.)          ............................................................................................................................... 94

Redner/Rednerinnen:

Elmar Podgorschek ..................................................................................................... 94

Dr. Martin Bartenstein ................................................................................................. 95

Mag. Bruno Rossmann ................................................................................................ 96

Petra Bayr ..................................................................................................................... 96

Ing. Peter Westenthaler ............................................................................................... 97


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 6

Franz Glaser ................................................................................................................. 99

Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 100

Staatssekretär Mag. Andreas Schieder ................................................................... 100

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1920 und 1921 d.B. ..................................... 102

Genehmigung des Staatsvertrages in 1922 d.B. ......................................................... 102

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 1922 d.B. ........ 102

Gemeinsame Beratung über

8. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1893 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutsch­land über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemein­schaftlichen Grenzzollämter (1925 d.B.) ................ 103

9. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1894 d.B.): Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarz­arbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit (1926 d.B.)             ............................................................................................................................. 103

10. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1882 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und Georgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 11. April 2005 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkom­men und vom Vermögen (1927 d.B.) .............................................................. 103

11. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1890 d.B.): Zweites Protokoll zur Abänderung des Protokolls zum am 25. Mai 2010 in Hong­kong unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Republik Öster­reich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksre­publik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver­mögen (1928 d.B.) .................... 103

12. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1896 d.B.): Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Ab­kommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenos­senschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1929 d.B.) ...................................................... 103

13. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1897 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern und Zu­satzprotokoll zur Abänderung des am 20. März 1990 in Wien unterzeichneten Ab­kommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1930 d.B.) ...................................................... 103

Redner/Rednerinnen:

Mag. Roman Haider .................................................................................................... 104

Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 104

Ing. Peter Westenthaler ............................................................................................. 105

Wilhelm Haberzettl ..................................................................................................... 105

Ernest Windholz ......................................................................................................... 106

Mag. Bruno Rossmann .............................................................................................. 117

Christoph Hagen ........................................................................................................ 118

Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 119

Staatssekretär Mag. Andreas Schieder ................................................................... 119


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 7

Genehmigung der sechs Staatsverträge in 1925, 1926, 1927, 1928, 1929 und 1930 d.B.                             121

14. Punkt: Bericht des Hauptausschusses über die Regierungsvorlage (1909 d.B.): Antrag der Bundesregierung auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG (1918 d.B.)                   122

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................... 122

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 123

Kurt List ....................................................................................................................... 125

Oswald Klikovits ........................................................................................................ 129

Tanja Windbüchler-Souschill .................................................................................... 130

Dr. Peter Fichtenbauer .............................................................................................. 132

Bundesminister Mag. Norbert Darabos ................................................................... 133

Herbert Scheibner ...................................................................................................... 136

Stefan Prähauser ........................................................................................................ 141

Mag. Rainer Widmann ................................................................................................ 143

Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 146

Mario Kunasek ............................................................................................................ 148

Mag. Christine Lapp ................................................................................................... 148

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Sicherstellung einer sachlichen Information der Öffentlichkeit vor der Volksbefragung über die Einführung eines Berufsheeres oder der Beibehal­tung der allgemeinen Wehrpflicht – Ablehnung  127, 150

Annahme des Antrages auf Durchführung einer Volksbefragung ............................... 150

Gemeinsame Beratung über

15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (1903 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungs­gesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeits­vertragsrechts-Anpassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Aus­länderbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Ar­beitslosenversicherungsgesetz 1977, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­gesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (1947 d.B.)   ............................................................................................................................. 150

16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1769/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen prekäre Leiharbeit (1948 d.B.)    ............................................................................................................................. 151

Redner/Rednerinnen:

Rupert Doppler ........................................................................................................... 151

Renate Csörgits .......................................................................................................... 151

Mag. Birgit Schatz ...................................................................................................... 152

August Wöginger ....................................................................................................... 161

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ........................................................................ 163

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 164

Josef Muchitsch ......................................................................................................... 165

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ....................................................................... 166

Karl Donabauer .......................................................................................................... 167

Walter Schopf ............................................................................................................. 168

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sichtbarmachen überlassener Arbeitskräfte im Jahresab­schluss – Ablehnung  155, 169


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 8

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung der Kontrollstrukturen der Arbeitskräfteüberlas­sung – Ablehnung  156, 169

Annahme des Gesetzentwurfes in 1947 d.B. ............................................................... 169

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1948 d.B. .................................................... 170

17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (1902 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Seniorengesetz geändert wird (1949 d.B.) ........ 170

Redner/Rednerinnen:

Johann Hechtl ............................................................................................................. 170

Mag. Gertrude Aubauer ............................................................................................. 171

Ing. Norbert Hofer ...................................................................................................... 171

Karl Öllinger ................................................................................................................ 172

Ursula Haubner .......................................................................................................... 173

Johann Höfinger ......................................................................................................... 174

Johann Singer ............................................................................................................ 175

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ....................................................................... 176

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 176

Gemeinsame Beratung über

18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 2062/A der Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungs­gesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impf­schadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden (1950 d.B.) ........ 176

19. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 2035/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung der Benachteiligung der Pensionsanpassung 2008 für Pensionen unter dem Ausgleichzulagenrichtsatz (1951 d.B.)                         177

20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 2063/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend adäquate, nach der Pensionshöhe gestaffelte Abschlagszahlungen für all jene Pensionsbezieher, die bei der Pensionsanpassung für das Jahr 2008 dis­kriminiert wurden (1952 d.B.) ....................................................................................... 177

Redner/Rednerinnen:

Werner Neubauer ....................................................................................................... 177

Erwin Spindelberger .................................................................................................. 178

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 179

Ridi Maria Steibl ......................................................................................................... 180

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ....................................................................... 180

Karl Öllinger ................................................................................................................ 181

Annahme des Gesetzentwurfes in 1950 d.B. ............................................................... 182

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1951 und 1952 d.B. ........................... 182

Gemeinsame Beratung über

21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1611/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 9

betreffend Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 1 300 € zur Bekämp­fung der Lohnarmut (1953 d.B.) .................................................. 182

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1922/A der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kolle-
gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 14. Dezem-
ber 1973 betreffend die Arbeitsverfassung (Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974, geändert wird (1954 d.B.) ............................................................................................................ 182

23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1153/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen be­treffend ein Bundesrahmengesetz zur einheitlichen Regelung der Berufsaus­übung, Ausbildung und Besoldung von Sozialarbeiter/innen (1955 d.B.) .... 182

24. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1955/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Behindertengleichstellungsrechts (1956 d.B.) .................................................................................................................... 183

25. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1956/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Behandlung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinde­rungen im Nationalrat (1957 d.B.) ........................................... 183

Redner/Rednerinnen:

Ing. Norbert Hofer ...................................................................................................... 183

Franz Riepl .................................................................................................................. 186

Mag. Birgit Schatz ...................................................................................................... 186

Dr. Franz-Joseph Huainigg ....................................................................................... 187

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 188

Dr. Sabine Oberhauser, MAS .................................................................................... 189

Rupert Doppler ........................................................................................................... 190

Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 190

Mag. Helene Jarmer ................................................................................................... 191

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ....................................................................... 192

Dr. Peter Fichtenbauer .............................................................................................. 193

Ulrike Königsberger-Ludwig (tatsächliche Berichtigung) ........................................ 194

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer automatischen jährlichen Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation – Ablehnung          185, 195

Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 1953, 1954, 1955 und 1957 d.B. ........... 194

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1956 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Reform des Behindertengleichstellungsrechts (E 270) ............................................................. 195

26. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über den Bericht des Bundesmi­nisters für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Lage der Tourismus- und Frei­zeitwirtschaft in Österreich 2011 (III-326/1915 d.B.)              ............................................................................................................................. 195

Redner/Rednerinnen:

Franz Hörl ................................................................................................................... 195

Heidrun Silhavy .......................................................................................................... 197

Mag. Roman Haider .................................................................................................... 198

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 199

Stefan Markowitz ........................................................................................................ 199

Anna Franz .................................................................................................................. 201

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................... 201

Maximilian Linder ....................................................................................................... 202


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 10

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................. 203

Mag. Birgit Schatz ...................................................................................................... 205

Jochen Pack ................................................................................................................ 206

Johann Hell ................................................................................................................. 206

Johannes Schmuckenschlager ................................................................................ 207

Erwin Preiner .............................................................................................................. 208

Michael Praßl .............................................................................................................. 209

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger ........................................................................... 210

Kenntnisnahme des Berichtes III-326 d.B. ................................................................... 210

27. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvor­lage (1905 d.B.): Bundesgesetz über die Beglaubigung durch die Konsularbehör­den (Konsularbeglaubigungsgesetz – KBeglG) (1945 d.B.)        ............................................................................................................................. 211

Redner/Rednerinnen:

Mag. Karin Hakl .......................................................................................................... 211

Dr. Andreas Karlsböck .............................................................................................. 212

Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 213

Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger ..................................................................... 213

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 214

28. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvor­lage (1812 d.B.): Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und an­dere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (1940 d.B.) ..................................................... 214

Redner/Rednerinnen:

Christine Marek .......................................................................................................... 214

Petra Bayr ................................................................................................................... 215

Dr. Johannes Hübner ................................................................................................. 216

Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 217

Genehmigung des Staatsvertrages .............................................................................. 218

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG ........................................... 218

Gemeinsame Beratung über

29. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvor­lage (1831 d.B.): Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über kulturellen Aus­tausch (1941 d.B.) ........................................................................ 218

30. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvor­lage (1911 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die Zusammenarbeit betreffend die Leihe von Gegenständen ihres beweglichen staatlichen Kulturerbes für Ausstellungen auf dem Staatsgebiet des jeweils anderen Staates (1942 d.B.) ............................................................................. 218

31. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvor­lage (1912 d.B.): Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Regie­rung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft (1943 d.B.) .................................................................................................................... 218

32. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorla­ge (1913 d.B.): Protokoll zur Beendigung des Konsularvertrags zwischen der Re­publik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien (1944 d.B.) .................................................................................................. 219


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 11

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Fichtenbauer .............................................................................................. 219

Wolfgang Großruck ................................................................................................... 220

Gerhard Huber ............................................................................................................ 221

Mag. Christine Muttonen ........................................................................................... 221

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl .......................................................................................... 222

Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger ..................................................................... 222

Mag. Gisela Wurm ...................................................................................................... 223

Genehmigung der vier Staatsverträge in 1941, 1942, 1943 und 1944 d.B. ................. 224

33. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 2072/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Einhaltung der UN-Konvention Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (1946 d.B.) .... 225

Redner/Rednerinnen:

Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 225

Wolfgang Großruck ................................................................................................... 225

Ing. Norbert Hofer ...................................................................................................... 226

Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 226

Gerhard Huber ............................................................................................................ 227

Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 227

Franz Eßl ..................................................................................................................... 228

Ewald Sacher .............................................................................................................. 229

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1946 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Einhaltung der UN-Konvention Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (E 271)   ............................................................................................................................. 229

34. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1811 d.B.): Bundesgesetz betreffend den Erwerb von Geschäftsanteilen der PEG MedAustron Gesellschaft mbH (MedAustron GmbH-Gesetz – MAGG) (1938 d.B.) ...................................................................................... 229

Redner/Rednerinnen:

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager ........................................................................ 229

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 230

Dr. Andreas Karlsböck .............................................................................................. 231

Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 232

Kurt List ....................................................................................................................... 233

Bundesminister Dr. Karlheinz Töchterle ................................................................. 234

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................... 234

Johann Hell ................................................................................................................. 235

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 235

35. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1892 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über wissenschaftlich-technische Zusam­menarbeit (1939 d.B.) ......................................... 236

Redner/Rednerinnen:

Mag. Silvia Fuhrmann ................................................................................................ 236

Mag. Laura Rudas ...................................................................................................... 237

Stefan Markowitz ........................................................................................................ 237

Elmar Mayer ................................................................................................................ 237

Bundesminister Dr. Karlheinz Töchterle ................................................................. 238

Genehmigung des Staatsvertrages .............................................................................. 239


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 12

36. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Pies­czek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsge­setz 1975) geändert wird (1992/A) .......................................... 239

Redner/Rednerinnen:

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................. 239

Otto Pendl ................................................................................................................... 240

Fritz Neugebauer ........................................................................................................ 240

Dr. Walter Rosenkranz .............................................................................................. 241

Herbert Scheibner ...................................................................................................... 242

Zuweisung des Antrages 1992/A an den Geschäftsordnungsausschuss .................... 242

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 15

1910: Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 – BFG 2013) samt Anlagen

1958: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grund­versorgungsvereinbarung

1959: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 ge­ändert wird

Bericht ........................................................................................................................... 16

III-358: Bericht, Reihe Bund 2012/10; Rechnungshof

Anträge der Abgeordneten

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verordnungsermächti­gung für Fiakerpferde im Tierschutzgesetz (2091/A)(E)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung Hospiz- und Palliativversorgung 2012 (2092/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung der Kontroll­strukturen zur Einhaltung des Arbeitsrechts in der Arbeitskräfteüberlassung (2093/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sichtbarmachen von Leihar­beiterInnen im Jahresabschluss (2094/A)(E)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ASVG (BGBl. Nr. 189/1955), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2012, abgeändert wird (2095/A)

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Artikel 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 betreffend die steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der „Körper­schaften öffentlichen Rechts“ geändert wird (2096/A)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stilllegung von Atomkraftwer­ken als EU-Milliardengrab (2097/A)(E)

Martina Schenk, Kollegin und Kollegen betreffend Kostenreduktion und Implemen­tierung der HPV-Impfung für Mädchen und Jungen im Sozialversicherungssystem (2098/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 13

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Kostenreduktion und Implemen­tierung der HPV-Impfung für Mädchen und Jungen im Sozialversicherungssystem (2099/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend PR statt Politik zur För­derung von Mehrwegflaschen (12799/J)

Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „politische Bildung in Österreich“ (12800/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Bildung in Österreich“ (12801/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend bauliche Maßnahmen bei Dienststellen in der Steiermark 2012 (12802/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend bauliche Maßnahmen bei Dienststellen in Oberösterreich 2012 (12803/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend bauliche Maßnahmen bei Dienststellen in Vorarlberg 2012 (12804/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend bauliche Maßnahmen bei Dienststellen in Niederösterreich 2012 (12805/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend bauliche Maßnahmen bei Dienststellen in Wien 2012 (12806/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend bauliche Maßnahmen bei Dienststellen in Salzburg 2012 (12807/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend bauliche Maßnahmen bei Dienststellen in Tirol 2012 (12808/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend bauliche Maßnahmen bei Dienststellen in Kärnten 2012 (12809/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Fußfessel für den Sexualstraftäter von Salzburg (12810/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Finanzen betreffend Finanzakt Waltraud Priklopil (12811/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Landesverteidigung und Sport betreffend Akt „Geh.Abb/98-Sonderoperation Dürer“ (12812/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Übergriffe auf Gerichtsvollzieher (12813/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend bauliche Maßnahmen bei Dienststellen im Burgenland 2012 (12814/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Mitteilungen an die Staatsanwaltschaft durch militärische Organe und Dienststel­len (12815/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 14

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Sozia­les und Konsumentenschutz betreffend Identitätszeichen auf Lebensmitteln (12816/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Sozia­les und Konsumentenschutz betreffend Kinderwerbung (12817/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Sozia­les und Konsumentenschutz betreffend die Angaben des Lichtschutzfaktors auf Son­nenmilch (12818/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Sozia­les und Konsumentenschutz betreffend die Angabe von Spesen für Kreditkartenzah­lung im Ausland (12819/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Sozia­les und Konsumentenschutz betreffend die Schadstoffe in Kochutensilien (12820/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend ausgesetzte Flüchtlingskinder (12821/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Amtshaftung u.a. – Entschädigungsleistungen BMI – Entwicklung 2009 bis 2011“ (12822/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Änderungen von ETSI-Standards – Überwa­chungsdokumente“ (12823/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend „Grenzüberschreitende Gerichtsverfahren 2011“ (12824/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Feuerwerkskörpern (Pyrotechnikmate­rialien) für die Jahre 2010 und 2011“ (12825/J)


 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 15

09.05.59Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neuge­bauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, Ihre Plätze einzunehmen, und eröffne die Sitzung.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Hornek und Steindl.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich wird durch die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner vertreten.

09.06.33Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bun­desfinanzgesetz 2013 – BFG 2013) samt Anlagen (1910 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 geändert wird (1959 d.B.);

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Gesundheitsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Transplantation von menschlichen Organen (Organtransplantationsgesetz – OTPG) erlassen und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Arzneimittelgesetz, das Gewebesicherheitsge­setz und das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert werden (1935 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem ein Gesundheitstelematikgesetz 2012 erlassen und das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungs­gesetz, das Gentechnikgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden (Elektroni­sche Gesundheitsakte-Gesetz – ELGA-G) (1936 d.B.);

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinba­rung (1958 d.B.);


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 16

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10 (III-358 d.B.);

Verkehrsausschuss:

Antrag 2090/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Sicherheit für Schülertransporte – maximal 0,1 Promille für Lenker von Schülertransporten in Kleinbussen;

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Bundesgesetz über die Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems, die Sicherung von Kernmaterial und Anlagen und über die Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie (Sicherheitskontrollgesetz 2013 – SKG 2013) (1937 d.B.).

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass die Sitzung auf ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.

Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es liegt mir der Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, die Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2013 – BFG 2013 samt Anlagen, 1910 der Beilagen, in erste Lesung zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgesehen, die Debatte über die Punk­te 2 und 3, 5 bis 7, 8 bis 13, 15 und 16, 18 bis 20, 21 bis 25 sowie 29 bis 32 der Tages­ordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Antrag auf Fristerstreckung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Dr. Pilz beantragt hat, die dem Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen zur Berichterstattung gesetzte Frist bis 4. Dezem­ber 2012 zu erstrecken.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 42 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Antrag durchzuführen. Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden, und die Abstimmung über diesen Antrag wird nach Schluss der dazugehöri­gen Debatte stattfinden.

*****

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 17

9.08.24

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte im Namen der grünen Frak­tion schwersten Protest gegen das Ignorieren eines einstimmigen Beschlusses im Un­tersuchungsausschuss zu den Korruptionsaffären einlegen.

Wir haben auf Antrag der Abgeordneten Pendl und Amon einen einstimmigen Be­schluss im Korruptionsuntersuchungsausschuss gefasst, in dem festgehalten wird, dass in der Kalenderwoche 42 eine Geschäftsordnungssitzung zur Behandlung eines schriftlichen Berichtes einberufen wird.

Wir haben mittlerweile knapp zwölf Monate Arbeit im Untersuchungsausschuss hinter uns, 330 Sitzungsstunden, 132 Auskunftspersonen, 1,6 Millionen Seiten Akten – und es gibt keine einzige Zeile schriftlichen Bericht seitens der Regierungsfraktionen.

Ich finde, das ist nicht nur eine Arbeitsverweigerung, sondern das ist auch das Ignorie­ren von demokratischen Spielregeln, nämlich einstimmigen Beschlüssen hier in diesem Haus. Und ich verlange von Ihnen eine Rechtfertigung, wie Sie dazu kommen, ein­stimmige Beschlüsse einfach zu ignorieren.

Im Übrigen beschneiden Sie damit nicht nur die parlamentarischen Kontrollrechte des gesamten Hauses, sondern insbesondere auch der Opposition, weil Sie damit nämlich uns die Möglichkeit nehmen, einen abweichenden Minderheitenbericht zu diesen gan­zen Vorfällen zu verfassen. Und ich finde es wirklich bedauerlich, dass Sie es nicht der Mühe wert gefunden haben, zu all diesen Vorfällen, zu all dieser Arbeit eine einzige Zeile, einen einzigen Absatz oder eine einzige Seite schriftlichen Bericht vorzulegen – entgegen Ihren eigenen Beschlüssen. (Abg. Amon:  keinen einzigen Vorschlag ge­macht!)

Ich möchte, dass das in der Präsidiale ausführlich nachbesprochen wird, und ich würde mir von Ihnen, Frau Präsidentin, wünschen, dass es bei Ignorieren von einstimmigen Beschlüssen auch Konsequenzen gibt beziehungsweise eine sehr ernste und ausführ­liche Diskussion in der Präsidiale des Nationalrates. (Beifall bei den Grünen.)

9.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Klubvorsitzende, das kann ich Ihnen zu­sichern. Wir haben immer ausführliche Debatten, gerade auch zu solchen Fragen, in der Präsidiale durchgeführt, und das soll auch so bleiben.

Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


9.10.38

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das war jetzt eine Einwendung zur Geschäftsordnung betreffend mangelnden Bericht des Un­tersuchungsausschusses. Mich wundert es ein wenig, dass die Grünen das jetzt unbe­dingt von der Regierung einfordern. Es ist richtig, es hat einen einstimmigen Beschluss gegeben, dass so etwas in Aussicht genommen wird. Es hat aber seitens der grünen Fraktion keinen einzigen Anlauf gegeben, eine Sitzung im Rundweg einberufen zu las­sen.

Es wäre auch der grünen Fraktion wahrscheinlich nicht schlecht angestanden – wenn sie schon auf einen Minderheitenbericht Wert legt –, vielleicht „ihren Minderheitsbe­richt“ – unter Anführungszeichen – gleich einmal als Basis vorzulegen, damit man da­rüber diskutieren kann. Aber selbst nichts zu tun und dann allen anderen den Schwar­zen Peter zuzuschieben (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek) – vielleicht haben Sie den Kollegen Pilz nicht mehr richtig im Griff. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP. – Unruhe im Saal.)

9.11



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 18

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich sehe, es gibt keine weiteren Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung.

*****

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonfe­renz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Ta­gesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten er­geben: SPÖ und ÖVP je 126 Minuten, FPÖ 113, Grüne 99 sowie BZÖ 95 Minuten.

Ich schlage weiters vor, dass gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte beschränkt wird.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

09.13.011. Punkt

Erklärung der Bundesministerin für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2013 samt Anlagen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesord­nung.

Bevor ich der Frau Bundesministerin für Finanzen zur Abgabe der Erklärung das Wort erteile, begrüße ich auch den Herrn Bundespräsidenten sehr herzlich hier. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)

Bitte, Frau Bundesministerin.

 


9.13.24

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Stabile Finanzen durch Reformen, Wachstum durch Offensivmaßnahmen – ich freue mich, Ihnen das Budget 2013 heute präsentieren zu können.

Sehr geehrter Herr Bundespräsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Bun­deskanzler! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Werte Regierungskolleginnen und ‑kolle­gen! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher auf den Rängen und vor den Bildschirmen zu Hause! Liebe Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Krisenma­nagement begleitet nunmehr seit vier Jahren die Finanz- und Wirtschaftspolitik. Alle Fi­nanzminister in Europa sind nach wie vor gefordert, die globale Krise zu meistern.

Österreich ist besser durch die Krise gekommen als die meisten seiner Nachbarn. Wir haben die besseren Antworten gefunden und sind im internationalen Vergleich gut auf­gestellt und stabil. In Österreich haben wir keine Arbeitsplätze verloren, ganz im Ge­genteil: Derzeit sind so viele Menschen beschäftigt wie noch nie (Abg. Dr. Belako­witsch-Jenewein: So viele arbeitslos !), und mit 4,4 Prozent haben wir die wenigs­ten Arbeitslosen in ganz Europa. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Auch bei der Anzahl der Jugendlichen in Beschäftigung gehört Österreich zu den Bes­ten. Dass Österreich im europäischen Vergleich bei der Jugendbeschäftigung so gut


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 19

dasteht, liegt unter anderem an unserem dualen System der Berufsausbildung zwi­schen Unternehmer und Jugendlichen, zwischen Schule und Praxis. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) Deshalb muss dieses duale System, dieses Modell in Österreich geschützt und noch ausgebaut werden und sollte es im Rest Euro­pas eingeführt werden. Noch nie hatten in der Zweiten Republik so viele Menschen Ar­beit wie heute. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Seit dem Höhepunkt der Krise vor drei Jahren wurden in Österreich 160 000 Arbeits­plätze neu geschaffen, während es in der EU insgesamt weniger Arbeitsplätze als vor der Krise gibt. Wir konnten dabei gleichzeitig die Kaufkraft der Menschen erhalten. Das Einkommensniveau vor der Krise konnte bereits im ersten Halbjahr 2011 wieder er­reicht werden. Andere Länder, auch reiche Staaten wie Luxemburg oder die Niederlan­de, sind heute nach wie vor noch nicht soweit.

Vor allem klein- und mittelständische Betriebe haben sich als besonders stabil heraus­gestellt. Die Tourismuszahlen sind erfreulich, und die Exportwirtschaft hat rasch wieder das Niveau von vor der Krise erlangt. – Dafür ein herzliches Dankeschön an alle Unter­nehmerinnen und Unternehmer mitsamt ihren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern. (Beifall bei der ÖVP.)

Die österreichische Wirtschaft entwickelte sich in einem weltweit sehr ungünstigen Um­feld noch vergleichsweise gut. Im ersten Quartal 2012 legte das reale BIP mit 0,5 Pro­zent gegenüber dem Vorquartal noch kräftig zu. Im zweiten Quartal 2012 wuchs die Wirtschaft mangels Impulsen vom Außenhandel aber nur noch gering. Und für 2013 er­warten wir mit einem Wachstum von einem Prozent wieder einen leichten Aufschwung in Österreich. Damit liegen wir über dem Durchschnitt der Europäischen Union. (Beifall bei der ÖVP.)

Für die Eurozone hat der Internationale Währungsfonds leider eine Rezession vorher­gesagt.

Österreich verdankt seine Stärke der enormen Leistungsbereitschaft seiner Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer, der Innovationskraft der Betriebe, einer funktionierenden Verwaltung, einem wettbewerbsfähigen Steuermodell für die Unternehmen sowie auch der Reformfähigkeit unserer Politik. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeord­neten Bucher und Mag. Widmann.)

Wir haben eine Schuldenbremse auf Bundesebene gesetzlich eingeführt. Mit den Län­dern und Gemeinden haben wir einen Stabilitätspakt beschlossen und so den Willen zur Budgetdisziplin deutlich unter Beweis gestellt. Durch ein Bündel von Maßnahmen wurde das Vertrauen in unsere Finanz- und Wirtschaftspolitik derart gestärkt, dass wir derzeit so niedrige Zinsen wie noch nie bezahlen – ein Vertrauen, das durch kluge Standortpolitik, durch konsequente Haushaltsdisziplin und Investitionen stimulierende Steuerpolitik getragen ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Dieses Vertrauen in die österreichische Wirtschaft sichert unsere Arbeitsplätze für die Menschen und schafft Wohlstand. Dieses Vertrauen schafft auch jene Steuereinnah­men, die unseren Wohlstand absichern, und es gilt bei allen Maßnahmen mit zu be­denken, dass dieses Vertrauen in den Standort Österreich nicht geschwächt, sondern weiter verankert und gestärkt wird.

Zur aktiven Standortpolitik gehören Planbarkeit und damit die Wahrung der politischen Kontinuität und der Erhalt des sozialpartnerschaftlichen Friedens. Das vorliegende Budget basiert auf diesen Grundsätzen.

Hohes Haus! Österreich gehört zu jenem Spitzenquartett in der EU, das wirtschaftlich makroökonomisch im Gleichgewicht agiert. Inlandskonsum und Exportwirtschaft, Pro­duktion und Dienstleistung, Handel und Industrie, Tourismus und Gewerbe, Groß und


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Klein machen die ausgewogene Mischung unserer Wirtschaftskraft aus. Nur vier Län­der in der EU haben ein makroökonomisches Gleichgewicht, wie wir es haben. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Wer denn?)

Wir sind auf das Engste mit unseren europäischen Partnern verbunden, denn rund 70 Prozent aller Exporte gehen in die EU und über 50 Prozent in die Eurozone. Wenn eines dieser Länder einen wirtschaftlichen Einbruch erlitte, dann würde das unvermeid­lich auch Österreich treffen und unseren Wohlstand gefährden. Unseren europäischen Partnern zu helfen ist also nicht nur ein Gebot der gegenseitigen Solidarität, sondern auch Gebot der ökonomischen Vernunft. Österreichs Wirtschaft und Arbeitsplätze hän­gen von einem stabilen Wirtschaftsumfeld seiner wichtigen Handelspartner ab.

Wir beteiligen uns daher an der Krisenbewältigung und der Krisenvorsorge. Ich beken­ne mich zu dieser europäischen Solidarität, weil sie in unserem ureigensten Interesse, was die Sicherung der Arbeitsplätze und des Wohlstandes betrifft, gelegen ist.

Die Geldpolitik wird von der Europäischen Zentralbank gesteuert, und der Europäische Stabilitätsmechanismus hilft, in Schwierigkeiten geratene Schuldenländer zu stabilisie­ren. Diese Dualität managt Europas Banken- und Schuldenkrise, jedoch unter ganz strengen Auflagen. (Abg. Mag. Kogler: Nur nicht bei den Banken! – Zwischenruf des Abg. Bucher.)

Aber: Die angeschlagenen Länder müssen es schaffen, wieder selbst auf die Beine zu kommen. Sich in Sicherheit zu wiegen und darauf zu hoffen und zu vertrauen, dass die anderen Staaten helfen werden, kann ich nicht akzeptieren! (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Das ist nicht solidarisch! Die Länder sind daher dringend angehalten, ihre Hausaufgaben zu erledigen und Reformen umzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zugegeben: Die Hilfsmaßnahmen sind mit hohem Aufwand und finanziellem Einsatz verbunden. Ja, das ist schmerzhaft, aber die Maßnahmen sind richtig. Wir werden an diesem Kurs festhalten und eine stabile Wirtschafts- und Währungsunion gestalten. Europa wird dadurch gestärkt und im internationalen Wettbewerb seine Position stabil behaupten.

Europa ist ein Friedensprojekt und bekommt den Nobelpreis. Europa ist auch ein Wohl­standsprojekt. Wohlstand in Frieden – dies zu sichern und weiter auszubauen ist unser politischer Arbeitsauftrag für die Menschen in einem solidarischen Europa. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Mein Weg sind stabile Finan­zen durch Reformen.

Im Frühling dieses Jahres haben wir das größte Reformpaket der Zweiten Republik vorgelegt, das auch die Vorarbeit und Basis für dieses Budget darstellt.

Wir haben einen Budgetpfad vorgegeben, der im Jahr 2016 zu einem Nulldefizit führen wird und ab dann nur noch ausgeglichene Haushalte erlaubt (Abg. Kickl: Können Sie das noch einmal sagen? Ich habe gar nicht gewusst, dass Sie alle dann zurücktreten werden!) – dies auch für Länder und Gemeinden.

Untermauert haben wir diese Eckwerte mit Strukturreformen, die von 98 Gesetzesno­vellen begleitet waren, wobei die Reformen noch weiter vorangetrieben werden. Dabei haben wir uns bewusst auf die Ausgabenseite konzentriert und sind die großen Kos­tentreiber angegangen: Frühpensionen, ÖBB, Förderungen, die Verwaltung und das Gesundheitswesen.

Die Bundesregierung hat dabei außer Streit gestellt: Trotz Sparwillen wollen wir die In­vestitionen stimulieren, das Wachstum fördern, Arbeitsplätze schaffen, die Inflation nied­rig halten und die Kaufkraft der Menschen erhalten. Bei den Stabilisierungsmaßnah­men ist es uns gelungen, sozial ausgewogen vorzugehen. Ich bin sehr stolz darauf,


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dass wir in Österreich gemeinsam diese Reformen tragen und nicht wie in vielen ande­ren Ländern Europas gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei erleben. Ein Dankeschön in diesem Zusammenhang an alle, die dieses Re­formpaket im Frühling mitgetragen haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Trotz des notwendigen Spar- und Reformkurses haben wir den sozialen Frieden, der dieses Land auch so lebenswert macht, immer im Auge. Die Balance zwischen ver­nünftigem Sparen, klugem Investieren und sozialer Hilfe, wo notwendig, wurde gefun­den.

Wir müssen es weiterhin schaffen, den Dreiklang zwischen Budgetdisziplin – in Form von Sparsamkeit (ironische Heiterkeit des Abg. Strache) –, Mut zu Strukturreformen – vor allem bei den Kostentreibern – und Offensivmaßnahmen für die Zukunft in Balance zu halten.

Daher ist meine Devise: stabile Finanzen durch Reformen, Wachstum durch Offensiv­maßnahmen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Allein bei den ÖBB ersparen wir uns bis zum Jahr 2016 in Summe 1,4 Milliarden € an Zuschüssen an das Unternehmen. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Zahlt das der Herr Stronach?) Bei den Förderungen sind wir beim Aufbau neuer Strukturen, um Dop­pel- und Dreifachförderungen zukünftig zu verhindern. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Transparenzdatenbank. Wir haben dieses zukunftsweisende Projekt heuer fi­nalisieren können, und ich freue mich auf die ersten Ergebnisse, die wir 2013 auswer­ten können.

Ich bin stolz darauf, dass das Projekt Transparenzdatenbank in Deutschland beim 12. eGovernment-Wettbewerb den ersten Preis als innovativstes eGovernment-Projekt gewonnen und somit international Anerkennung erfahren hat. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums haben in Berlin diese Aus­zeichnung entgegengenommen.

Im Pensionsbereich war unsere Devise, das System nachhaltig abzusichern, damit die wohlverdiente Pension der Menschen auch zukünftig sicher ist. Dazu ist es notwendig, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger in Beschäftigung zu halten. Wir müssen das faktische Antrittsalter schrittweise an das gesetzliche Antrittsalter von 65 Jahren heranführen. Dazu haben wir einen Mix aus Maßnahmen gewählt, die sich auf Einsparungen in der Höhe von 7 Milliarden € bis 2016 aufsummieren werden.

Wir beseitigen strukturelle Anreize für Frühpensionen, indem wir die Anspruchsvoraus­setzung bei der Korridorpension von 37,5 auf 40 Jahre erhöhen und den Tätigkeits­schutz von 57 auf 60 Jahre anheben. Die Reform der Invaliditätspension wird noch die­ses Jahr dem Parlament zugeleitet. Damit sichern wir das Pensionssystem ab und be­gleiten dies mit Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt für ältere Dienstnehmer.

Aber nicht nur jene, die vor der Pension stehen, haben ihren Reformbeitrag geleistet, sondern auch jene, die schon eine Pension beziehen, werden einen Beitrag leisten: Die Pensionsanpassung für 2013 wird ein Prozent unter der Inflation liegen. (Abg. Kickl: Wieso heißt es dann „Anpassung“?)

Pensionsansprüche stellen einen wesentlichen Teil des Wohlstandes in Österreich dar. Ich bin froh, dass es auch hier einen Konsens zu einem Beitrag für die Haushaltskon­solidierung gab, der ohne Proteste und Widerstand erfolgt ist. Ein Dankeschön an un­sere Pensionistinnen und Pensionisten. (Beifall bei der ÖVP.)

Österreich ist ein gut verwaltetes Land mit einer hohen Effizienz durch kontinuierliche Strukturanpassungen. So haben wir etwa die ressortübergreifenden Standards im IT-


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Bereich gesetzlich festgeschrieben. Wir sind Technologie-Vorreiter bei E-Government. Weitere Beispiele für Strukturreformen in der Verwaltung sind die Polizeibehördenre­form, die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit, das neue Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, das neue zentrale Personenstandsregister, die Bezirksgerichtsreform und die ressortübergreifende Zusammenlegung von Organisationen.

Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öf­fentlichen Dienstes für die Bereitschaft, diese Reformen durch ein hohes Maß an Flexi­bilität und Professionalität mitzutragen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ein weiterer großer Baustein ist die Gesundheitsreform. Kernstück dabei ist, bei opti­maler Versorgungssicherheit für die Patientinnen und Patienten die Kosten nicht stär­ker wachsen zu lassen als das durchschnittliche Wirtschaftswachstum von etwa 3,6 Pro­zent.

Bund, Länder und Krankenkassen sind gefordert, durch bessere Kooperation bei der Planung und gemeinsame Zielsteuerung eine optimale Versorgung der Bevölkerung si­cherzustellen und gleichzeitig die Finanzen effizienter als bisher einzusetzen. Der Kon­solidierungsbeitrag der Sozialversicherung für das Budget beträgt 144 Millionen €. Die Kostendämpfung im Gesundheitsbereich bei den Ländern wird im Milliardenbereich lie­gen.

Bei den Steuern haben wir durch die Schließung von Steuerlücken und die Einführung des Solidarbeitrages für Besserverdienende einiges getan.

Zu Beginn meiner Amtszeit habe ich mir unter anderem zum Ziel gesetzt, mit der Schweiz ein Abkommen zu schließen, um dort liegendes österreichisches Vermögen zu besteuern. Es ist mir eine Freude, Ihnen heute abermals sagen zu können: Das Ab­kommen tritt wie geplant mit 1. Jänner 2013 in Kraft und führt zu mehr Steuergerechtig­keit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr und Frau Österreicher können sich auf mich als ihre Finanzministerin verlassen. Das Abkommen mit der Schweiz habe ich abgeschlossen, es wird jetzt umgesetzt und bringt zusätzliche Steuereinnahmen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Genauso ist es im Fall der Finanztransaktionssteuer. Es gab große Zweifel, als sie von Josef Pröll noch unter der Bezeichnung „Tobin-Tax“ als notwendiges und sachlich ge­rechtfertigtes Ziel vorgestellt (Ruf beim BZÖ: Ich habe gedacht, das war der Faymann!) und ein vom Finanzministerium entwickeltes Konzept im September 2009 an die EU-Kommission übermittelt wurde. (Abg. Riepl: Der Faymann hat das vorgeschlagen!) Zweifel, Kritik und Argwohn waren groß. Jetzt sind wir einen erheblichen Schritt weiter. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Schönpass.)

Für die sogenannte verstärkte Zusammenarbeit gemäß dem Vertrag von Lissabon sind neun Länder notwendig, und nun ist es uns gelungen, elf EU-Staaten dafür zu ge­winnen. (Abg. Königsberger-Ludwig: Wem ist es gelungen?) Darüber freue ich mich besonders, denn es zeigt, wie wichtig dieses Projekt ist – für kleine Staaten wie Ös­terreich, aber auch für große wie Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien. Das Geld aus der Finanztransaktionssteuer für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa zu verwenden ist ein vernünftiger Ansatz, dafür werden wir in Europa kämp­fen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Klar ist aber auch, dass unser Beitrag aus der Finanztransaktionssteuer in unseren Nettozahlungsbeitrag gegenüber Brüssel eingerechnet werden muss.

Mit dem Reformpaket im heurigen Frühjahr haben wir schon einiges für die gesamt­staatlichen Finanzen erledigt: Wir haben nicht nur auf Seite des Bundes die Finanzen


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nachhaltig saniert, sondern wir haben auch gesamtstaatlich, das heißt mit Ländern und Gemeinden, eine Schuldenbremse vereinbart. Ab 2016 wird es einen ausgeglichenen Haushalt geben.

Nicht zuletzt haben die europäischen Vorgaben dabei Unterstützung geleistet. Mit dem Fiskalpakt, der europäischen Schuldenbremse, den Berichtspflichten an die Kommis­sion, der Verpflichtung, übermäßige Defizite abzubauen, und dem europäischen Kon­sens, die Haushalte zu konsolidieren, ist es auch in Österreich gelungen, diesen Weg gemeinsam zu beschreiten.

Solide öffentliche Finanzen erfordern ein erfolgreiches Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden. Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 unterstreicht mit der Festlegung des gesamtstaatlichen Konsolidierungspfades dieses gute Miteinander aller Gebietskörperschaften. Zugleich werden die neuen EU-Regelungen für verbesserte Budgetdisziplin für alle staatlichen Ebenen umgesetzt. Im Budget 2013 stehen für den Finanzausgleich um rund 1,5 Milliarden € mehr Mittel zur Verfügung als im Vorjahr. Diese sind für die ausreichende Dotierung des Katastrophenfonds sowie verschiedene Transfers an Länder und Gemeinden wie etwa Zweckzuschüsse zur Spitalsfinanzie­rung oder für Landeslehrerinnen und -lehrer vorgesehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zweite Priorität neben dem Reformweg in diesem Budget ist Wachstum durch Offensivmaßnahmen. Die Offensivmaßnahmen in Form von Investitionen in Bildung, Universitäten, Forschung und Entwicklung, Infra­struktur und thermische Sanierung sind Antrieb für Wachstum und Beschäftigung.

Die politischen Schwerpunkte der Bundesregierung spiegeln sich im Budget 2013 wider:

Durch die Universitätsmilliarde werden den Universitäten für die kommende Leistungs­vereinbarung für die Periode 2013 bis 2015 zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, etwa im Wege der neuen HochschulraumStrukturmittel. Unter diesem Titel erhalten die Universitäten jährlich 150 Millionen €, die leistungsorientiert vergeben werden. Durch die Offensivmittel wird auch der weitere Ausbau des Fachhochschulsektors er­möglicht, indem der Bund zusätzliche Studienplätze an Fachhochschulen fördert. Die schon beschlossenen Offensivmittel in Höhe von 80 Millionen € jährlich für den ange­wandten Forschungsbereich werden fortgeführt.

Für die Forschungsförderung werden 2013 100 Millionen € Offensivmittel bereitstehen.

Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur stehen 2013 um rund 186 Mil­lionen € mehr Budgetmittel zur Verfügung als im heurigen Jahr. Es stehen somit auch bedeutende Mittel für die flächendeckende Umstellung der Hauptschulen in Neue Mit­telschulen bereit. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Ausbau der Nachmittagsbe­treuung, wofür 2013 wiederum 80 Millionen € budgetiert sind. Finanziell bedeutsam für den Unterrichtsbereich ist die Fortführung der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf den Richtwert von 25 Schülerinnen beziehungsweise Schülern.

Die Förderung der thermischen Sanierung mit 100 Millionen € wird auch 2013 fortge­setzt. Mit dieser Förderung mobilisieren wir ein Investitionsvolumen von 800 Millionen € flächendeckend in ganz Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

Um die wirtschaftliche Dynamik zu unterstützen, werden für die Gründeroffensive des Bundes im Budgetjahr 30 Millionen € zur Verfügung gestellt. Dies umfasst die Grün­dung eines Business Angel Fonds, der im Zusammenwirken mit privaten Investoren, dynamischen, wachstumsorientierten Unternehmensgründern Risikokapital bereitstellt. Zusätzlich sind für den staatlichen Jungunternehmerfonds 15 Millionen € vorgesehen.

Die Gemeinden erhalten aus dem Bundesbudget wieder 15 Millionen € zusätzlich für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes, insbesondere für Unter-Drei-Jährige. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)


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Auch der hohe soziale Standard bleibt erhalten:

Die familienpolitischen Leistungen sind vom jüngsten Stabilisierungspaket ausdrücklich ausgenommen.

Der Pflegebereich wurde neu geregelt. Die Kompetenz der Länder wurde in Bezug auf die Geldleistungen auf den Bund übertragen. Zur Absicherung der Pflegefinanzierung wurde ein Pflegefonds eingerichtet. Dieser wird 2013 mit 200 Millionen € dotiert.

Die aktive Arbeitsmarktpolitik ist eine der wesentlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit und zur Schaffung neuer Beschäftigung, damit Menschen Arbeit bekommen und nicht länger in der Arbeitslosigkeit verharren müssen. 2013 werden für die aktive und aktivierende Arbeitsmarktförderung rund 2 Milliarden € eingesetzt.

Die Mittel für den Bereich Arbeit steigen um 214,5 Millionen € auf 6,4 Milliarden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Der Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung bleibt im Jahr 2013 auf dem Niveau des Vorjahres.

Mit dem Budget 2013 wird der erfolgreiche Weg fortgesetzt: Wir bauen Defizite ab, bremsen Schulden und setzen weiter step by step die notwendigen Reformen um. So machen wir Österreich zukunftsfit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Und nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Eckwerte in Zahlen. Das Bud­get 2013 sieht Ausgaben von rund 75 Milliarden € und Einnahmen von rund 68,7 Milli­arden € vor. Der Nettofinanzierungsbedarf liegt daher bei rund 6,3 Milliarden € und ist damit markant niedriger als 2012.

Im Einklang mit unseren europäischen Verpflichtungen reduzieren wir das Maastricht-Defizit auf 2,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes; 1,9 Prozent davon entfallen auf den Bund und die Sozialversicherung, 0,4 Prozent auf Länder und Gemeinden. Wir erfüllen damit souverän das Ziel, im Jahr 2013 die 3 Prozent-Defizitmarke zu unterschreiten. Das ist ein überzeugender Defizitabbau, den wir hier vornehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Noch besser sieht es konjunkturbereinigt, also beim strukturellen Defizit aus. Dort kom­men wir im Jahr 2013 auf einen Wert von 1,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes mi­nus, nämlich Defizit. Das strukturelle Defizit, also bereinigt um Konjunktur- und Einmal­effekte, gibt Auskunft über die Stabilität unserer Finanzen. Den Weg zu einem struktu­rell ausgeglichenen Haushalt werden wir daher konsequent fortsetzen.

Die gesamtstaatliche Schuldenquote steigt im Jahr 2013 noch an und wird rund 75,4 Pro­zent des Bruttoinlandsproduktes betragen. (Abg. Ing. Westenthaler: Rekord!) In den Folgejahren wird sich nicht nur der Defizitabbau fortsetzen, sondern ab 2014 wird auch die Schuldenquote wieder sinken. Das mittelfristige Ziel eines ausgeglichenen Gesamt­haushaltes im Jahr 2060 wird damit weiter abgesichert. (Beifall bei der ÖVP.)

Damit werden wir unseren Budgetpfad einhalten und Österreich weiterhin als Land mit budgetärer Nachhaltigkeit positionieren. Wir haben unsere Finanzen im Griff. Sie sind stabil, und die Finanzmärkte wissen das. Unser niedriges Zinsniveau spricht eine klare Sprache. Die Investoren vertrauen Österreich, und das ist gut so! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Erst im September hat uns Moody’s die Bestnote Triple A verliehen. Zu verdanken ha­ben wir das unserer stabilitätsorientierten Budgetpolitik. Noch nie hat die Republik Ös­terreich so langfristig so günstig Geld aufnehmen können. Bei einer durchschnittlichen Laufzeit von 15 Jahren betrug heuer der durchschnittliche Zinssatz für die Staatsanlei­hen in den ersten drei Quartalen 2,46 Prozent.


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Seit Anfang 2012 erlebt die Republik im Bereich kurzfristiger Finanzierung bis hin zu Finanzierungen für zwei Jahre erstmals Negativzinsen. Das bedeutet, Investoren zah­len uns Geld, um ihr Geld bei uns investieren zu können, um es bei uns deponieren zu können. Die Sicherheit der Republik und ihrer Finanzen ist damit bares Geld wert. (Abg. Kickl: Super! Warum zahlen die anderen ?)

Das wirkt sich auch in unserem Budget für 2013 aus. Die Zinszahlungen sinken gegen­über dem Bundesvoranschlag 2012 deutlich von knapp 8 Milliarden auf rund 6,5 Milliar­den €. (Beifall bei der ÖVP.) Um Sicherheit und Stabilität gewährleisten zu können, war es notwendig, den Finanzsektor mit staatlichen Mitteln zu unterstützen.

Gleichzeitig verlangen wir den Banken mehr an Abgaben ab. Die Republik als neuer Miteigentümer wird ihre Rolle aktiv und verantwortungsbewusst im Sinne der österrei­chischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wahrnehmen. Wir haben getan, was not­wendig ist, denn Banken sind für das Funktionieren einer Volkswirtschaft unerlässlich, aber die Banken selbst müssen auch einen Beitrag dazu leisten.

Mein Ziel war und ist es daher, die unverzichtbaren Bankdienstleistungen insbesonde­re im Interesse der Sparer, der Kontobesitzer, der Betriebe, der Häuslbauer, der Pen­sionistinnen und Pensionisten abzusichern. Ein stabiler und gesunder Finanz- und Ka­pitalmarkt stellt eine wesentliche Voraussetzung für die positive Entwicklung der Wirt­schaft und des allgemeinen Wohlstands dar. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Fraktionen dieses Hauses haben vor Jahren das neue Haushaltsrecht beschlossen und damit ein starkes Signal zur Moder­nisierung unserer Budgetsteuerung gesetzt. Ich kann Ihnen mitteilen, dass es interna­tional ein enormes Interesse für unsere neue Budgetsteuerung gibt und der Bund sich hier als Best Practice Beispiel etabliert hat.

Mein Dank gilt den Bediensteten im Finanzressort und in den anderen Ressorts. Die Entwicklung der Reform war eine beeindruckende Leistung, und die professionelle Um­setzung zeigt, zu welchen Leistungen unser öffentlicher Dienst fähig ist. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Schon die erste Phase der Haushaltsrechtsreform war ein großer Erfolg. Mehrjährige Rücklagen in Milliardenhöhe verhindern das legendäre „Dezemberfieber“ am Ende ei­nes Finanzjahres, und die verbindlichen Obergrenzen für die Ressourcen und das Per­sonal sorgen auch in den Ressorts für die nötige Budgetdisziplin. Das stärkt auch das Vertrauen der Finanzmärkte in die Nachhaltigkeit der österreichischen Budgetpolitik.

Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird mit dem Budget 2013 die zweite Etappe der Haushaltsrechtsreform umgesetzt, die ambitioniert eine klare, transparente Budgetstruktur mit festgelegten Wirkungszielen bringt. Die Umstellung von der Einnah­men- und Ausgabenrechnung auf ein kaufmännisches Rechnungswesen macht das Budget modern, transparent und fit für die Zukunft.

Wir werden eine Eröffnungsbilanz des Bundes per 1. Jänner 2013 erstellen. Damit wird die Bevölkerung erkennen können, wie das Verhältnis von Schulden und Vermögen beim Bund aussieht. Wir werden somit am Ende des Jahres bei der Schlussbilanz wis­sen, wie sich das Vermögen des Bundes entwickelt hat.

Besonders wichtig ist mir dabei die neue Wirkungsorientierung. Es wird erstmals dar­gestellt, was die einzelnen Ressorts und Dienststellen für das Geld der Steuerzahlerin­nen und Steuerzahler leisten. Die Ressorts müssen Ziele definieren und den Weg dort­hin vorgeben und beschreiben. Mit der Kontrolle durch das Bundeskanzleramt wird ge­währleistet sein, dass die Verwendung der Mittel auch der Erreichung des Ziels dient. Damit erhält das Budget eine völlig neue Qualität.


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Es gibt nicht mehr bloß Auskunft, welche Einrichtung wie viel Geld bekommt, sondern erstmals zeigt das Budget auch, welche Ergebnisse mit diesen Mitteln für die Bevölke­rung erzielt werden sollen. Wir orientieren uns nicht bloß am Geld ausgeben, sondern am Nutzen gemäß den festgelegten Zielen.

Transparenz gewährleistet, dass jede Steuerzahlerin und jeder Steuerzahler weiß, wie ihr beziehungsweise sein „Steuer-Euro“ verwendet wird. Daher bekommt jeder seit heu-
er mit seinem Lohnsteuerbescheid/Einkommensteuerbescheid eine Information, wie sein Steuergeld verwendet wird. Denn die Menschen in Österreich haben ein Recht, zu erfahren, was mit ihrem Steuergeld geschieht. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Nun zu den Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank und ihrer Ressortver­antwortlichkeit. Das Budget dient der Zukunftssicherung unseres Landes. Dabei kommt der Förderung der Familien besondere Bedeutung zu. Wir haben daher den Familien­bereich bei der Konsolidierung, beim Sparzwang im heurigen Frühjahr ganz bewusst ausgenommen. Die Unterstützung unserer Familien, der Schutz unserer Kinder, die Er­leichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind besondere politische Prioritä­ten im Familienministerium. In diesem Zusammenhang ist es erfreulich, dass der Anteil der Väter an der Kinderbetreuung deutlich gestiegen ist.

Ich möchte betonen, dass der Bund den Ländern auch im Jahr 2013 70 Millionen € zur Finanzierung des kostenfreien Kindergartenjahres zur Verfügung stellt. Damit erleich­tern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und unterstützen auch Alleinerziehen­de, die es besonders schwer haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Die Mittel für die Bereiche Familie und Jugend steigen weiter an und werden 2013 rund 6,5 Milliarden € betragen. Der Überschuss im Jahr 2013 im Familienlastenausgleichs­fonds wird helfen, die Schulden dieses Fonds schrittweise wieder zu reduzieren. Die Förderung unserer Kinder setzt sich in der Schule fort, und Bildung legt den Grundstein für unseren Wohlstand in der Zukunft.

Die Mittel für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur steigen auch im Jahr 2013 an und werden sich auf rund 8,5 Milliarden € belaufen. Damit leisten wir ei­nen wesentlichen Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus. Besonders die Sprach­förderung von Kindern mit Migrationshintergrund, die Senkung der Klassenschüler­höchstzahlen sowie der Ausbau der Neuen Mittelschule stehen aktuell im Vordergrund. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Damit unsere Gesellschaft in den kommenden Jahren wettbewerbsfähig bleibt, brau­chen wir nicht nur Bildung, sondern auch Kreativität und dadurch gewonnene Innova­tionskraft. Die Mittel im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur stehen da­her auch für die Förderung von Kunst und Kultur zur Verfügung, wobei unsere Jugend etwa durch die Fortführung des Gratiseintritts in Bundesmuseen eine besondere Ziel­gruppe darstellt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Die Schule legt den Grundstein, auf dem die wissenschaftlichen Einrichtungen, insbe­sondere die Universitäten und Fachhochschulen aufbauen können. Auch dieser Zu­kunftsbereich wird im Jahr 2013 mit etwas mehr als 4 Milliarden € dotiert sein. Dies stellt eine Erhöhung gegenüber 2012 dar. Das Wissenschaftsressort strebt eine Steige­rung der Zahl der Abschlüsse an Universitäten und Fachhochschulen sowie einen ho­hen Grad an Spitzenforschung und schließlich eine aktive Teilnahme am europäischen Forschungsraum an.

Durch die Universitätsmilliarde kommt es zu einer spürbaren Verbesserung der finan­ziellen Lage unserer Hochschulen. Die Verteilung der zusätzlichen Mittel wird nicht nach dem Gießkannenprinzip erfolgen, sondern leistungsorientiert. Daher freut mich die Ein­führung der sogenannten Hochschulraum-Strukturmittel, dotiert mit 150 Millionen €.


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Dieses neue Instrument belohnt jene Universitäten, die viele Studierende ausbilden und zu einem positiven Abschluss bringen oder auch viele Drittmittel für den For­schungsbereich einwerben. Und durch die intelligente Setzung von Anreizen kommt es zur Erschließung neuer Finanzierungsquellen für die Universitäten. Allein die Drittmit­telförderung im Strukturfonds bringt jährlich 21 Millionen €, die Matching Funds für pri­vate Spenden bringen jährlich zusätzlich 3 Millionen €. Das ist nicht selbstverständlich. Viele andere Staaten kürzen im Wissenschafts- und Forschungsbudget. Wir sehen da­rin aber eine wertvolle Investition und einen Weg aus der Krise. (Beifall bei der ÖVP.)

Um die Planbarkeit bei den Universitäten zu erhöhen, kann ich Ihnen jetzt schon versi­chern, wir werden die Hochschulmilliarde bis 2016 fortschreiben.

Ein besonderer Reformansatz bei den Universitäten ist die Studienplatzfinanzierung, die mit den Zugangsregelungen einhergeht. All jene, die ihr Studium ernst nehmen und auf einen erfolgreichen Abschluss hinarbeiten, sollen optimale Bedingungen vorfinden. Wer aber nur inskribiert und nicht aktiv studiert, verzerrt das Ressourcengefüge an den Universitäten. (Beifall bei der ÖVP.)

Bei den Fachhochschulen erhöht der Bund die Anzahl der vom Bund finanzierten Stu­dienplätze pro Jahr um mehr als 500. Und auch das Institute for Science and Techno­logy ist zu einer Erfolgsgeschichte geworden. Hier beweisen wir Weitsicht und haben schon eine Milliarde Euro bis 2026 zugesichert, damit wir langfristig bei der Weltspitze im Forschungsbereich dabei sind. Zusätzliche Forschungsmittel werden auch im Wirt­schaftsministerium und im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie budgetiert, die sich 2013 auf insgesamt etwa 504 Millionen € belaufen. Das liegt über dem Wert des Jahres 2012, weil Forschung und Innovation ganz oben auf der Prioritä­tenliste dieser Bundesregierung stehen.

Die verstärkte Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft wird gefördert und eine Steigerung der Neugründung von forschungsintensiven Unternehmen angestrebt. Durch Kompetenzzentren wie die Christian Doppler-Gesellschaft oder moderne Tech­nologiecluster verstärken wir die Zusammenarbeit von Wirtschaft und wissenschaftli­cher Forschung. Damit steigern wir die Innovationskraft österreichischer Unternehmen, bauen Technologietransfers aus und forcieren internationale Kooperationen im Bereich Forschung und Entwicklung. Zugleich wird das in unserem Land vorhandene Potenzial von Fachkräften, insbesondere von Frauen, besser genützt.

Für den Bereich Verkehr, Innovation und Technologie stehen rund 2,9 Milliarden € zur Verfügung, um damit insbesondere die Verkehrsinfrastruktur weiter zu modernisieren. Das sind Investitionen in die Zukunft. Öffentliche Verkehrsträger sind umweltfreundlich und tragen daher zu ökologisch nachhaltigem Wirtschaften bei. Die zur Verfügung ste­henden Mittel werden darüber hinaus für die Verbesserung der Verkehrssicherheit auf­gewendet. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

In Zeiten besonderer wirtschaftlicher Herausforderung ist es wichtig, Wachstumsimpul­se zu setzen. Dieser Aufgabe widmet sich das Wirtschaftsministerium und strebt die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen und der öster­reichischen Exportwirtschaft an. Dafür stehen dem Wirtschaftsministerium im Jahr 2013 über 421 Millionen € zur Verfügung. Ein besonderer Schwerpunkt ist – wie schon er­wähnt – eine Gründeroffensive mit einem Business Angel-Fonds, der im Zusammen­wirken mit privaten Investoren dynamischen, wachstumsorientierten Unternehmungs­gründern Risikokapital bereitstellen wird. Außerdem richten wir einen staatlichen Jung­unternehmerfonds ein.

Neben den Offensiven für Jungunternehmer schaffen wir hier durch die Internationali­sierungsoffensive die optimalen Rahmenbedingungen für die Exportwirtschaft. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)


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Innerösterreichisch liegt ein weiterer Schwerpunkt bei der Tourismusstrategie, insbe­sondere im Hinblick auf die Tätigkeiten der Österreich Werbung und der Österreichi­schen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft.

Zukunft braucht Sicherheit. Das Bundesministerium für Inneres kann 2013 mit höheren Mitteln rechnen als 2012 und wird rund 2,5 Milliarden € zur Verfügung haben. Damit wird das hohe Niveau der inneren Sicherheit in unserem Land ebenso beibehalten wie eine effiziente Verkehrsüberwachung zum Schutz der Österreicherinnen und Österrei­cher auf unseren Straßen. (Beifall bei der ÖVP.)

Bei der Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger kann und will ich nicht sparen. (Zwischenruf des Abg. Mayerhofer.) Die Exekutive bekommt die Mittel, die sie braucht, um tagtäglich für Sicherheit in unserem Land zu sorgen und sich den großen Heraus­forderungen zu stellen. Zu diesen Herausforderungen zählen die Kriminalitätsbekämp­fung im Allgemeinen ebenso wie die Bekämpfung von Cyberkriminalität, die Bekämp­fung des organisierten Schlepperunwesens und des Asylmissbrauchs.

Ein geordneter Vollzug im Bereich Asylwesen und Migration wird fortgeführt.

Im Bereich der Sicherheit zielen die Initiativen des Bundesministeriums für Inneres auf einen verbesserten Schutz vor Gewalt ab, vor allem vor Gewalt gegen Frauen, Minder­jährige und Seniorinnen und Senioren.

Die laufende Verwaltungsreform im Bereich des Innenministeriums ist besonders er­folgreich. Durch die Neuorganisation der Sicherheitsbehörden mit der Schaffung von neun Landespolizeidirektionen ist es gelungen, die uneingeschränkte Wahrnehmung der Sicherheitsaufgaben mit schlankeren, kostengünstigeren Strukturen zu verbinden. Ebenso werden im neuen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Kompetenzen von 194 Behörden in einem Amt gebündelt.

Für den Bereich Integration sind für die sprachliche Frühförderung im Zuge des Kinder­gartenjahrs wiederum 5 Millionen € vorgesehen, wobei der Bund die Gemeinden unter­stützt. Sprache und Bildung sind nämlich die Schlüssel für eine gelungene Integration. Gut, dass es hier den nationalen Aktionsplan für Integration gibt. Die Schwerpunkte sind auch hier die deutsche Sprache ebenso wie Maßnahmen zur Qualifizierung für den Arbeitsmarkt und somit Leistungen, die eine schnellere Selbständigkeit sowie die Integration auch im ländlichen Raum und die Vermittlung von rechtskulturellen Werten ermöglichen. (Beifall bei der ÖVP.)

Jährlich leisten 13 700 Zivildiener einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft im Gesundheits- und Sozialbereich, bei der Rettung, in Alters- und Pflegeheimen, in der Flüchtlingsbetreuung oder bei Gedenkstätten. (Abg. Mayerhofer: Nicht mehr lange!) Daher ist jeder Cent beim Zivildienst eine gute Investition in den Erhalt und in die Si­cherstellung unseres ausgezeichneten Sozialwesens. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit den Zivildienern haben wir auch unersetzliche Multiplikatoren für die ehrenamtli­chen Tätigkeiten in den jeweiligen Organisationen. 80 Prozent der Zivildiener bleiben ihrer Organisation auch noch Jahre nach dem Zivildienst als ehrenamtliche Mitarbeite­rin und ehrenamtlicher Mitarbeiter treu. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Würde das alles durch Berufstätige erledigt werden müssen, würde nicht nur unser Sozialsys­tem einen Schaden erleiden, sondern es würde auch unser Budget aus den Fugen ge­raten. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Daher unterstütze ich die ehrenamtliche Tätigkeit in Österreich. (Beifall bei der ÖVP. – Bravoruf und Beifall des Abg. Bucher. – Abg. Stra­che: Das ist etwas Vernünftiges!)

Die österreichische Justiz steht für die Wahrung von Rechtssicherheit und Rechtsfrie­den, wobei der Zugang zum Recht durch Ausgleich von sozialen und sonstigen Benach­teiligungen sichergestellt wird. (Abg. Kickl: Das glauben Sie aber selbst nicht! Oder?)


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Die Verfahren durch Gerichte und Staatsanwaltschaften werden objektiv, fair und un­abhängig geführt und sollen in angemessener Dauer erledigt werden. Der Strafvollzug hat die Reintegration und Rückfallprävention zum Ziel. In Summe stehen dem Justiz­ressort im nächsten Jahr 1,29 Milliarden € zur Verfügung. Daneben erhält das Justizmi­nisterium 93 zusätzliche Planstellen.

Im Besonderen weise ich auf das langjährige gemeinsame Anliegen des Bundesminis­teriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Justiz hin, zukünftig vermögens­rechtliche Anordnungen – nämlich betreffend Vermögensabschöpfung beziehungswei­se Vermögensverfall – in allen Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung weiter zu forcie­ren, wo hohe Verbrechensgewinne naheliegen, denn es gilt, den Tätern die Ressour­cen zu entziehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Bundeskanzleramt verfügt 2013 über Mittel in Höhe von etwas über 340 Millionen €. Im Ressortbereich des Bundeskanzleramtes wird das neue Bundesverwaltungsgericht angesiedelt; das Budget 2013 leistet hierfür eine Anschubfinanzierung. Darüber hinaus widmet sich das Bundeskanzleramt auch anderen wesentlichen Verwaltungsaspekten wie den qualitätsgesicherten Arbeitsabläufen im Asylgerichtshof und der Weiterent­wicklung und Modernisierung des öffentlichen Personalmanagements. Im Bereich der frauen‑ und gleichstellungspolitischen Maßnahmen möchte ich die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie hervorheben. Weiters nimmt das Bundeskanzleramt die österreichischen Interessen im Bereich der EU-Regionalpolitik wahr.

Die Obersten Organe, nämlich Präsidentschaftskanzlei, Parlament, Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof, Volksanwaltschaft und Rechnungshof, nehmen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln die jeweils im Bundesfinanzgesetz 2013 dokumentier­ten Wirkungsziele wahr.

Hervorheben möchte ich die zusätzlichen Mittel bei der Volksanwaltschaft, die der Um­setzung der Internationalen Folterkonvention OPCAT und dem damit verbundenen Wechsel des Menschenrechtsbeirates vom Innenministerium in die Volksanwaltschaft dienen.

Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport hat 2013 rund 2,15 Milliar­den € zur Verfügung und zielt in der Mittelverwendung auf die vielfältigen Aufgaben der Landesverteidigung, auf Leistungen eines Beitrags zur internationalen Friedenssiche­rung und auf Hilfeleistungen im Katastrophenfall ab.

Die Sportförderung stellt auf die Förderung des Spitzensportes und auch darauf ab, mehr Menschen in Österreich zu gesundheitsfördernder Bewegung zu animieren. Der Bund fördert 2013 etwa die Alpine Ski-WM in Schladming, die Errichtung des Stadions in St. Pölten und die Schanzenanlage in Schruns, um nur einiges zu melden.

Als Anwältin der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weise ich darauf hin, dass ich ei­ner Kostenexplosion durch eine etwaige Änderung unseres Wehrsystems eine klare Absage erteile. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Bravorufe bei der ÖVP. – Rufe bei der FPÖ: Oh! Hört! Hört! – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine interkoalitionäre Kampfrede!)

Wir können nicht einerseits Reformen machen, die Einsparungspotenziale lukrieren und Offensivmaßnahmen für ein Vorankommen unserer Republik tätigen, und andererseits ein teureres und mitunter unfinanzierbares Modell forcieren. Ich mahne deshalb Trans­parenz und Plausibilität bei den Zahlen für das jeweilige Modell ein. (Beifall bei der ÖVP. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Die Bürgerinnen und Bürger in Österreich können zuversichtlich sein, dass ich – egal, wie die Abstimmung ausgeht – auch nachher besonderes Augenmerk darauf haben werde, was eine Kostenexplosion betreffen würde. (Beifall bei der ÖVP.)


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Zur Sicherheit unseres Landes gehört die Wahrnehmung unserer außenpolitischen In­teressen. Daher steht die Sicherstellung der außen- und sicherheitspolitischen sowie der europäischen Interessen Österreichs ebenso im Zentrum der Aktivitäten des Au­ßenministeriums wie die Hilfestellung für in Not geratene Landsleute im Ausland. (Abg. Scheibner: Kollege Cap wird dann alles erklären!)

Ein ganz wesentlicher Bereich des Ressorts liegt auch in der Entwicklungszusammen­arbeit, die zur nachhaltigen Verringerung von Armut und Festigung von Frieden und menschlicher Sicherheit sowie Erhaltung der Umwelt in den Partnerländern beiträgt. Es wurde sichergestellt, dass die Mittel des Außenministeriums für diesen Bereich nicht gekürzt werden. Eine Aufstockung der Mittel gegenüber dem bisherigen Plan in Höhe von 6,6 Millionen € ist hier ein Gebot der Menschlichkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wollen aber auch durch eine aktive Auslandskulturpolitik zum positiven Bild Öster­reichs in der Welt beitragen. Das Bundesministerium für europäische und internationa­le Angelegenheiten wird 2013 insgesamt 402,6 Millionen € zur Verfügung haben. Das bedeutet auch für das nächste Jahr eine weitere reformgetragene Reduktion des Res­sortbudgets. Um dieses Sparziel zu erreichen, werden im Verwaltungsbereich Refor­men durchgeführt, insbesondere auch weitere Schließungen von Vertretungsbehörden im Ausland angedacht. Durch Reformmaßnahmen gelingt es uns, Geld einzusparen, das wir in zukunftssichernde Offensivmaßnahmen investieren können.

In wirtschaftlich bewegten Zeiten kommt der sozialen Absicherung unserer Bevölke­rung besondere Bedeutung zu. Daher strebt das Bundesministerium für Arbeit, Sozia­les und Konsumentenschutz die Verbesserung der Arbeits‑ und Erwerbsfähigkeit ins­besondere älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die stärkere Beteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, aber auch garantierte Lehr- und Ausbildungsplätze für Jugendliche an. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Für den Bereich Arbeit stehen dem BMASK mit rund 6,4 Milliarden € deutlich höhere Mittel als 2012 zur Verfügung. Österreich hat nun schon seit einiger Zeit die mit Ab­stand niedrigste Arbeitslosenrate in der EU. Es ist aber jeder Arbeitslose einer zu viel. Und die Arbeitslosenrate steigt derzeit wieder an, auch wenn sie noch die Hälfte des EU-Durchschnitts ausmacht. Die gute Arbeit unseres Sozialministers gewährleistet, dass wir nach wie vor bei der Beschäftigung, bei der Arbeit für die Menschen und den Arbeitsplätzen in unseren Betrieben in Europa die Besten sein werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strache: Das war jetzt ein kleines Zu­ckerl für den Koalitionspartner!)

Im Bereich Soziales und Konsumentenschutz verfügt das BMASK im Jahr 2013 über rund 2,9 Milliarden €. Dabei stellt die Sicherung der Pflege für entsprechend bedürftige Menschen und die Unterstützung deren Angehöriger einen besonderen Schwerpunkt dar. Die Neuordnung des Pflegesystems zeigt sich im Budget etwa durch die Dotierung des Pflegefonds mit 200 Millionen €. Auch für die 24-Stunden-Betreuung werden we­sentliche Mittel zur Verfügung gestellt.

Die nachhaltige Sicherung der Altersversorgung setzt eine entsprechende langfristige Finanzierbarkeit unseres Pensionssystems voraus. Die dem Bundesministerium für Ar­beit, Soziales und Konsumentenschutz zur Verfügung stehenden Bundesmittel liegen mit rund 9,97 Milliarden €, also fast 10 Milliarden €, etwas unter dem Wert des Bundes­voranschlages 2012. Das trifft auch auf die Beamtenpensionen zu, für die im Jahr 2013 8,69 Milliarden € vorgesehen sind.

Die Reformmaßnahmen der Bundesregierung zeigen bereits Wirkung, etwa die Bemü­hungen um eine Annäherung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters an das gesetzli­che. Wir sind dies der Jugend, die auch ein Recht hat, dereinst eine ordentliche Pen-


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sion zu bekommen, schuldig. Wir müssen das Pensionssystem absichern, indem wir es langfristig finanzierbar gestalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Gesundheitsressort orientiert sich an der Sicherstellung einer flächendeckenden, qualitätsgesicherten Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung, die durch Sozial­versicherungsbeiträge und solidarisch durch Steuerzuschüsse finanziert wird. Die Ge­sundheitsvorsorge und Prävention nehmen dabei einen besonderen Stellenwert ein. Für all diese Aufgaben stehen im Jahr 2013 mehr Mittel im Ressort zur Verfügung, nämlich 926 Millionen €.

Eine wesentliche Rolle in unserem Gesundheitswesen spielen die Krankenkassen. Die Bemühungen um die nachhaltige Sanierung der Kassen und das Nutzen von Spar­potenzialen im Gesundheitsbereich laufen erfolgreich und werden vom Kassenstruktur­fonds gestützt, wobei der Bund weiterhin Mittel zur Verfügung stellt. Gemeinsam mit den Ländern und der Sozialversicherung haben der Herr Gesundheitsminister und ich uns darauf verständigt, zusätzliche Maßnahmen für die nachhaltige Finanzierung des Gesundheitssystems zu ergreifen und den Zuwachs der öffentlichen Mittel auf das BIP-Wachstum auszurichten.

Hohes Haus! Die wirtschaftliche Entwicklung verlangt auch von der Land- und Forst­wirtschaft laufende Anpassung an neue Gegebenheiten. Die Ausgaben für die Berei­che Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sinken im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 etwas ab und werden 2,1 Milliarden € betragen. (Abg. Strache: Wir brauchen neue Inserate!) Das Landwirtschaftsressort finanziert damit die nachhaltige Entwicklung ei­nes vitalen ländlichen Raumes und sichert die flächendeckende landwirtschaftliche Produktion an Lebensmitteln und damit die nachhaltige Versorgung mit heimischen Qualitätsprodukten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Frau Minister, ist was für Inse­rate vorgesehen?)

Darüber hinaus kümmert sich das Lebensministerium um die nachhaltige Sicherung der Wasserressourcen und den Schutz (Abg. Petzner: Des Bauernbundes!) vor Natur­gefahren. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf verweisen, dass die von der Bundesregierung beschlossenen Sofortmaßnahmen zur Hilfe für die Opfer der Un­wetter des heurigen Sommers unbürokratisch im Budgetvollzug sichergestellt sind, denn wer rasch hilft, hilft doppelt! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Dieses Budget setzt die richtigen Impulse für unsere Landwirtschaft. Aber auch das an­stehende EU-Budget ist ein Schlüsselelement dafür, wie es mit unseren fleißigen Bäue­rinnen und Bauern weitergeht. Das vorliegende Budget erfüllt alle Voraussetzungen, um die Gelder in Brüssel abzuholen. Es ist für unsere Bäuerinnen und Bauern das Jahr der Entscheidung. Nationale und europäische Agrarpolitik muss jetzt die Voraussetzun­gen dafür schaffen, dass der Zukunftstrend Landwirtschaft auch in Österreich stattfin­det. In Österreich gilt das klare Bekenntnis zu einer flächendeckenden ökologischen Landwirtschaft, zu Zahlungen für benachteiligte Gebiete sowie zur Förderung der länd­lichen Entwicklung. Dafür kämpfe ich als Finanzministerin auch in Europa. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Bereich Umwelt strebt das Ministerium eine Reduktion der Treibhausgasemissionen und eine Steigerung des Einsatzes von erneuerbaren Energien an. Ziel für Österreich ist die Energieautarkie. Diese schafft Unabhängigkeit und sichert Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze: „green jobs“. Diese „green jobs“ sind der Job- und Wachstumsmo­tor, den wir in Österreich brauchen. (Beifall bei der ÖVP.)

Dieser Wirtschaftszweig ist trotz der Wirtschaftskrise gewachsen. Die Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität und der biologischen Vielfalt sowie Verbesserungen im Bereich Abfallbeseitigung und Abwasserentsorgung stehen ebenso auf der Agenda


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des Ressorts, das für den Umweltbereich rund 658 Millionen € budgetiert. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Förderung der thermischen Sanierung wird auch 2013 weitergeführt. Diese erzeugt einen beeindruckenden Hebel für das Auslösen von umweltrelevanten Investitionen. Damit werden etwa 10 000 Beschäftigungsverhältnisse geschaffen beziehungsweise abgesichert. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

Und nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu meinem eigenen Ressort. Das Bundesministerium für Finanzen steht mit seinen mehr als 13 000 österreichweit einge­setzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor großen Herausforderungen. Einerseits muss eine moderne, service- und kundenorientierte sowie sparsame Finanzverwaltung sichergestellt werden, andererseits gilt es, die Gesamtschau über unser Vermögen, das Vermögen der Republik, und eine Gesamtschau über das Steuergeld im wach­samem Blick zu haben, denn als Anwältin der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler fordere ich den Blick auf das Ganze in der staatlichen Finanzgebarung ein. Daneben ist das Finanzministerium an vorderster Front beim Banken- und Schuldenkrisen-Ma­nagement in Europa gefordert.

Österreich verfügt über eine international hoch angesehene Steuerverwaltung, die für sich den Anspruch erhebt, nahe am Kunden zu sein, und die durch den Einsatz mo­dernster Technologien Erleichterungen bei Behördenwegen anbietet.

An dieser Stelle ein großes Danke an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die täg­lich hervorragende Arbeit für die Österreicherinnen und Österreicher leisten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Durch moderne Infocenter in jedem Finanzamt in ganz Österreich bieten wir persönli­ches Service für die Bürgerinnen und Bürger und direkte Kontaktmöglichkeiten durch geschultes Personal und Expertinnen und Experten.

Ein aktuelles Beispiel stellt das neue Finanzzentrum Wien-Mitte dar, das ab Dezem-
ber 2012 seine Pforten öffnen wird. Neun Finanzämter Wiens werden künftig an einem zentralen Standort in Wien-Mitte ihr neues Zuhause finden. Das bietet den Wienerin­nen und Wienern eine barrierefreie, moderne Anlaufstelle und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung einen zeitgemäßen, modernen Arbeitsplatz.

Über drei Millionen Österreicherinnen und Österreicher sowie 340 000 Unternehmen nutzen bereits unser Portal FinanzOnline für ihren Behördenkontakt mit der Finanz. FinanzOnline ist ein klassisches Beispiel für mehr Service und weniger Kosten und trägt damit nicht nur massiv zu einer effizienteren Verwaltung bei, sondern ist auch die erfolgreichste E-Government-Anwendung Europas. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Einen weiteren Meilenstein der IT-Strategie des Bundesministeriums für Finanzen stellt das Unternehmensserviceportal dar – die zentrale Service-Website der österreichi­schen Verwaltung für die Wirtschaft. Unterschiedliche Melde- und Informationspflichten gegenüber der Verwaltung bedeuten für Unternehmen ein hohes Maß an zeitlichen und finanziellen Belastungen. 230 Millionen Mal pro Jahr erfüllen Betriebe in Österreich eine der 5 700 bundesrechtlichen Informationsverpflichtungen, insbesondere gegen­über Behörden und der Statistik. Mit dem Unternehmensserviceportal ändert sich das. Unternehmen benötigen nur noch ein Portal für alle Behördenwege zum Bund sowie zum Auffinden von Informationen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorteile liegen auf der Hand: Information rund um die Uhr, einmal anmelden und die wichtigsten E-Government-Anwendungen des Bundes nutzen können, höchste Sicherheit, eine zentrale Eingabemöglichkeit, auf die Unternehmen zugeschnittene Layouts und Informationen, Kostenersparnis durch Online-Verfahren bei Antragstellungen und Online-Datentransfer.


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Derzeit stehen im Unternehmensserviceportal zahlreiche E-Government-Services, wie etwa FinanzOnline, der elektronische Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträ­gern, die Beitragskonten für Versicherte oder die Beitragskonten für Bevollmächtigte, beispielsweise Steuerberater, der Onlinedienst der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abferti­gungskasse, das Zentrale Waffenregister, E-Rechnungen an den Bund, Datenverarbei­tungsregister-Online und das Kontrollsystem bezüglich des Automatenglücksspiels zur Verfügung. Weitere E-Government-Anwendungen des Bundes werden laufend hinzu­kommen.

Sie erkennen daher die Reform-Agenda, die wir innerhalb und gemeinsam mit den an­deren Resorts aufsetzen. So eine Reform-Agenda ist auch das ambitionierte Immobi­lien- und Flächenmanagement. Wir haben im Bundesministerium durch einen gezielten Plan die Nutzflächen im Gebäude- und Objektbereich der Finanzverwaltung seit dem Jahr 2000 um insgesamt mehr als 100 000 m² verringert, und das wird bis 2015 um weitere 82 000 m² fortgesetzt. Die aus dem Projekt gewonnene Erfahrung werden wir in das bundesweit geplante Flächenmanagement, das in den nächsten Jahren Einspa­rungen im dreistelligen Millionenbereich bringen wird, einfließen lassen.

Ein weiterer Schwerpunkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegt auch in der Bekämpfung der organisierten kriminellen Energie. Umfassende Betrugsbekämpfung hat für mich oberste Priorität, denn Steuer- und Abgabenbetrug führen zu Wettbe­werbsverzerrungen und schaden der Wirtschaft und den redlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Alle operativen Einheiten der Finanz, etwa die Betrugsbekämp­fungseinheiten, die Finanzpolizei, die Zollfahndung, die Großbetriebsprüfung, die Steu­erfahndung, sind angehalten, alle Formen der kriminellen Energie gemeinsam, vernetzt und Know-how übergreifend zu verfolgen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die entsprechenden Schwerpunktsetzungen durch Sonderkommissionen zeigen Erfol­ge, insbesondere bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, beim Sozial- und Umsatzsteuerbetrug, bei der organisierten Abgabenhinterziehung und besonders beim illegalen Glücksspiel. In Kooperation mit dem Innen- und Justizministerium als auch mit den Gewerbe- und Sicherheitsbehörden sowie den Krankenkassen in den Bezirken ge­hen wir kompromisslos im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vor. Wir haben bereits im heurigen Jahr – und das wird sich fortsetzen – mehrere Dutzend Mil­lionen an hinterzogenen Abgaben hereinbekommen. Eine rechtsstaatliche Verwaltung ist nämlich ein Standortvorteil, und dafür kämpfe ich. (Beifall bei der ÖVP.)

Auf all diesen Pfeilern fußt das Budget, diese Grundsätze sind Richtschnur für unsere künftige Politik. Ich will ein Österreich, in dem sozialer Friede herrscht, Wohlstand blüht und die Menschen eine Lebensqualität haben, die ihr Leben besonders lebenswert macht. Unsere Republik garantiert uns kraft unserer Verfassung eine Freiheit, die je­dem das Recht gibt, im Rahmen der Rechtsordnung sein Leben so zu gestalten, wie sie oder er es für richtig hält. Um all dies zu sichern, braucht es einen Haushalt mit den richtigen Schwerpunkten und Rahmenbedingungen. Und einen solchen habe ich heute vorgestellt. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir sparen engagiert und reduzieren das Defizit weiter, damit wir wieder mehr Spiel­raum für die Zukunft haben. Wir setzen die richtigen Offensivmaßnahmen, damit Wachs­tum entsteht, Arbeitsplätze sicher sind und Wohlstand gewährleistet ist. Wir schaffen die Rahmenbedingungen, dass Österreich auch morgen zumindest so gut dasteht wie heute. Unser Ziel ist allerdings, dass wir noch besser dastehen.

Meinen Weg gehe ich gemeinsam mit den Kolleginnen und den Kollegen auf der Re­gierungsbank (Abg. Petzner: Mit allen? Mit Herrn Darabos? Darabos ausgenommen!) und mit dem Mut, tatkräftig etwas zu verändern und mit dem Gestaltungswillen und kla­rer Konsequenz, Dinge, die ich ankündige, auch umzusetzen – immer mit Augenmaß und Balance.


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Für stabile Finanzen durch Reformen und für Wachstum durch Offensivmaßnahmen! – Danke, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP so­wie Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich bedanke mich bei der Frau Bundesminis­terin.

Die erste Lesung dazu findet morgen statt, im Rahmen derer auch die ersten offiziellen Reden zum Budget gehalten werden.

10.36.002. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1899 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesschatzscheingesetz geändert wird (1919 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1914 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregis­ter (Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz – ZGVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Finalitätsgesetz geändert werden (1924 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache. – Bitte. (Abg. Kopf – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Strache –: Bundesschatzscheingesetz!)

 


10.36.58

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Finanzministerin! Werte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich ja heute den ganzen Vormittag über gefragt: Warum schaut der Herr Bundeskanzler so z’wider auf der Regierungs­bank? Ist es nach wie vor das Ergebnis des Parteitages, das ihn so z’wider drein­schauen lässt – oder war es die Rede der Frau Finanzministerin Fekter? (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin mir noch nicht im Klaren darüber, wahrscheinlich eine Mischung aus beidem. Oder vielleicht war es doch die negative Energie, die da immer beschworen wurde (Abg. Grosz: Die „organisierte kriminelle Energie“!), die kriminelle Energie oder negati­ve Energie, die da in der Budgetrede zum Ausdruck gekommen ist. Sie haben heute sage und schreibe eine Stunde und 20 Minuten lang Ihre Budgetrede gehalten. Wir ha­ben kurz durchgerechnet, wie hoch, wie wir es in diesen 80 Minuten gehört haben, die Neuverschuldung zulasten der Österreicher ausgefallen ist: 1,4 Millionen € Neuver­schuldung. Während dieser Budgetrede, die eine Stunde und 20 Minuten gedauert hat, sind wir auf 1,4 Millionen € Neuverschuldung gekommen.

Und wenn Sie sich dann herstellen und vom „Dreiklang“ in Ihrer Budgetrede reden, von dieser Budgetdisziplin in Form von Sparsamkeit, wie Sie schreiben und gesagt haben, von Mut zur Strukturreformen und Offensivmaßnahmen, dann muss ich sagen: Die


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sucht man wahrlich vergeblich. Es gibt eine weitere Verschuldung von über 6,3 Milliar­den €. Zurzeit beträgt das Defizit 9,2 Milliarden € pro Jahr. Das kommt mir vor wie bei einem Übergewichtigen, Frau Ministerin Fekter – wie bei einem Übergewichtigen, der permanent gelobt wird und sagt, ich nehme jetzt ab. Und jedes Mal, wenn er sich neu­erlich auf die Waage stellt, hat er wieder um fünf Kilo mehr.

Genauso kommen mir auch Ihre Budgetreden vor, wenn ich mir das anschaue: Das ist von Jahr zu Jahr ein Trauerspiel, wo der jeweilige Finanzminister oder die jeweilige Fi­nanzministerin in der Budgetrede meint, dass die Situation schwierig sei, dass man sich aber bemühe, alles zu verbessern, und das werde alles in Zukunft besser werden. Und irgendwann, im Jahr 2016 werden wir ein Nulldefizit haben, irgendwann werden wir all das sozusagen schon irgendwie bewältigen.

Das ist wie eine sich jedes Jahr wiederholende Grabrede, das kommt einem wahrlich wie ein Trauerspiel vor – gleich, ob das der Herr Molterer, der Herr Pröll oder in diesem Fall Sie waren. (Abg. Krainer: Zur Sache!)

Ich erinnere mich durchaus an einen Spruch, der zumindest bei der älteren Generation, Herr Krainer, gang und gäbe ist – zumindest meine Oma hat ihn immer zum Besten gegeben. Sie hat immer gesagt: „Morgen, morgen, nur nicht heute, sagen alle faulen Leute.“ – Und genau daran hat mich heute auch Ihre Budgetrede wieder einmal erin­nert. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage jetzt ganz bewusst, Sie sind wahrlich ein Schuldenriese und ein Reformzwerg, Frau Finanzministerin Fekter! (Abg. Krainer: Es geht jetzt aber um die Bundesschatz­scheine!) Ja, aber ich nehme mir heute die Freiheit heraus, auch zu dieser Finanzent­wicklung und zur Budgetrede Stellung zu nehmen, auch wenn Ihnen das nicht passt, Herr Krainer!

Faktum ist, dass wir heute das höchste Schuldenaufkommen der Zweiten Republik zu verzeichnen haben. Auch das wird in Ihrer Budgetrede nicht wirklich erwähnt. Es wird jedes Mal über andere Zahlen referiert und gesprochen. (Abg. Krainer: Zur Sache!) Es ist die Rede von 75,4 Prozent Schulden zum BIP. In Wahrheit sind es über 90 Prozent! (Abg. Krainer: Sie könnten wenigstens so tun, als ob Sie zur Sache reden!) Das ist zur Sache, Herr Krainer!

Wir haben über 90 Prozent Staatsverschuldung zum BIP, was geflissentlich von dieser Bundesregierung verschwiegen wird. (Abg. Krainer: Sie könnten einmal wenigstens zur Sache reden! Einen Satz!) Wir haben bereits 285 Milliarden € Staatsverschuldung. Das bedeutet über 90 Prozent des BIP, und das bedeutet umgerechnet 30 000 € Staatsverschuldung pro österreichischem Staatsbürger. Das wird immer wieder unter­schlagen. Sie reden von einem großartigen Defizitabbau, der uns nur weiter hineinreißt in eine weitere Rekordstaatsverschuldung. Das muss man heute einfach kritisch an­merken.

Ihre Aussagen waren zum Teil auch unwahr, und ich möchte das richtigstellen. Sie ha­ben davon gesprochen, dass den Friedensnobelpreis Europa bekommen hat. Nein, Frau Ministerin Fekter, nicht Europa, die Europäische Union hat ihn bekommen. (Abg. Krainer: Es geht um die Bundesschatzscheine!) Europa ist mehr als die Europäische Union. Man fragt sich aber mittlerweile, ob man den Preis überhaupt noch ernst neh­men kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Obama hat diesen Preis schon bekommen – und jetzt die Europäische Union, obwohl wir in Griechenland, in Spanien, in Portugal aufgrund des Euro, der den sozialen Frie­den gefährdet, überall Massendemonstrationen mit Hunderttausenden Menschen erle­ben, die letztlich unter dieser Entwicklung heute leiden müssen.

Eines habe ich mutig gefunden: Sie haben in Ihrer Budgetrede heute zumindest die Transparenz und die Plausibilität bei den Zahlen, auch gerade in der Wehrpflichtdebat-


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te, eingemahnt, und das heißt im Umkehrschluss – vollkommen zu Recht, aber auch sehr kritisch betrachtet von Ihnen –, dass bis dato Herr Darabos weder plausibel noch transparent war. (Abg, Krainer: Einen Satz zur Sache, bitte! Einen Satz!) So gesehen durchaus auch ein richtiger Beitrag.

Zu Ihrer Budgetrede vielleicht auch eines an wesentlichem Inhalt. (Abg. Krainer: Einen Satz zur Sache!) Wir haben vom Rechnungshof bereits 599 Vorschläge im Zusammen­hang mit einer Verwaltungs- und Gesundheitsreform auf dem Tisch liegen. Jedes Jahr kommen neue zusätzliche Vorschläge, über 599 gibt es. Bis heute haben Sie in diesem Bereich nichts umgesetzt, nichts, völliger Stillstand! (Abg. Dr. Wittmann: Was ist mit der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit? Eine der größten Reformen!) Völliger Stillstand, wenn es darum geht, dass man endlich Einsparungen konjunkturell vornimmt, Bereiche der Verwaltung effizient gestaltet  (Abg. Krainer: Einen Halbsatz zur Sache!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann, eine Sekunde bitte! Herr Ab­geordneter Krainer, ich bitte um Zurückhaltung! Wir sind so gut wie übereingekommen, dass die ersten Redner zu diesen beiden Tagesordnungspunkten – es sprechen ja auch weitgehend die Klubvorsitzenden – natürlich auch auf die Budgetrede eingehen werden und dass die Geschäftsordnung großzügiger interpretiert wird. Bei allen übri­gen Debattenrednern nach dieser ersten Runde werde ich genauer darauf achten. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Herr Klubobmann Strache, Sie sind am Wort.

 


Abgeordneter Heinz-Christian Strache (fortsetzend): Sehr gut, dass auch Kollege Krainer den Parlamentarismus mitgeteilt bekommt, ihn noch lernen kann.

Entscheidend ist, dass der Rechnungshof von Jahr zu Jahr ein Update macht und im­mer mehr gute und wichtige Reformvorschläge vorgelegt werden, die bis dato ignoriert worden sind.

Man fragt sich wirklich, was die Bundesregierung in diesem Bereich tut. – Nichts! Es herrscht völlige Untätigkeit, es fehlt völlig der Mut oder auch das Wollen, gegenüber den Ländern notwendige Reformvorschläge, die der Rechnungshof vorgelegt hat, ein­mal entsprechend durchzusetzen. Wenn man dazu nicht imstande ist, dann hat man hier im Haus die Gelegenheit dazu.

Die Oppositionsparteien haben im Rahmen der Österreich-Gespräche, an denen ich auch teilgenommen habe, alle versichert, dass sie dazu bereit sind beziehungsweise sich durchaus vorstellen können, wenn es um konkrete und gute und richtige Verwal­tungseffizienz oder auch Gesundheitsreformen geht, Verfassungsmehrheiten zu ge­währleisten. Wir können durchaus auch den Landeshauptleuten einmal mit Verfas­sungsmehrheit etwas mit auf den Weg geben, wir müssen nicht in dieser Untätigkeit verharren, wie Sie das bis dato getan haben.

Das zieht sich wie ein roter Faden letztlich auch durch Ihr ganzes Vorgehen, wenn es darum geht, den Forderungen zu entsprechen, dass Einnahmen, Ausgaben und die Aufgabenverantwortung in einer Hand zu vereinigen wären. Da ist nicht wirklich etwas weitergegangen.

Wenn wir die Belastungsquote der Österreicher heute mit 42 Prozent beurteilen, so müssen wir sagen: Das ist die höchste Belastungsquote in der Zweiten Republik. Wenn man derartige Belastungen erlebt und die Bevölkerung gleichzeitig die unge­rechteste Form einer Steuerentwicklung, nämlich die Inflation, erleiden muss, dann muss man dem gegensteuern. Genau dann braucht es in Wahrheit ein Paket, das Steuern senkt, genau dann braucht es endlich eine Steuerentlastung der Arbeitnehmer und der Leistungsträger in der Gesellschaft. (Beifall bei der FPÖ.)

Eingangssteuersatz auf 25 Prozent senken – ein ganz wichtiger Schritt, den die Frei­heitliche Partei fordert, der bis dato negiert wird –, Eingangssteuersatz auf 25 Prozent


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senken, mittleren Steuersatz auf 37 Prozent senken – das trifft genau die Arbeitnehmer und die Leistungsträger, sie hätten mehr Geld im Geldbörsel und könnten den Wirt­schaftskreislauf ankurbeln; das wäre extrem notwendig und wichtig – und gleichzei-
tig auch die Höchstbemessungsgrundlage von 60 000 Jahresbruttoeinkommen auf 100 000 Jahresbruttoeinkommen anheben! Dann würde man wirklich die fleißigen Ar­beitnehmer, den Mittelstand in Österreich entlasten.

Bei über 100 000 Jahresbruttoeinkommen sollen der Höchststeuersatz angesetzt und eine Solidaritätssteuer für die Reichen gefunden werden, aber genau das wollen die Genossen nicht. Sie debattieren permanent über weitere Ungerechtigkeiten. Sie sind verantwortlich für die Ungerechtigkeit, dass die österreichischen Staatsbürger heute zig Milliarden € für Pleitestaaten und Bankspekulanten aufwenden müssen und mit Haftun­gen zur Verantwortung gezogen werden.

Sie debattieren über weitere Ungerechtigkeiten. Nachdem Sie schon die Familienbei­hilfe und das Pflegegeld auf dem Rücken der Ärmsten der Armen in Österreich gekürzt haben, debattieren Sie über weitere Ungerechtigkeiten einer Massensteuer, die Sie als Vermögensteuer betiteln, mit der Sie aber in Wahrheit letztlich die Masse treffen wol­len, nämlich beim Eigentum. Die Menschen haben das Eigentum, das sie erarbeitet ha­ben, nicht gestohlen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist von besteuertem Einkommen erspart worden, oder vielleicht hat man sich über Kredite jahrzehntelang mühevoll eine kleine Eigentumswohnung oder ein kleines Einfa­milienhaus erwirtschaftet – und Sie wollen letztlich wieder mit neuen Belastungen un­gerechterweise zuschlagen, um in Wahrheit die eigene Bevölkerung weiter zu belas­ten! Da muss man der Bevölkerung die Wahrheit sagen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute, wie gesagt, die höchsten Abgaben der Zweiten Republik sowie ein wahnsinniges Förderunwesen, und Sie sind nicht bereit, das einmal anzugehen und entsprechend zu durchleuchten.

Wir haben eine Belastung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus, wofür Sie die Verantwortung tragen. Höchst ungerecht, dass Steuergeld der Österreicher in Rich­tung der Bankspekulanten überwiesen wird! Wir Freiheitlichen stellen daher zwei Kla­gen beim Verfassungsgerichtshof sicher, weil wir Verantwortung für die österreichische Bevölkerung tragen (Beifall bei der FPÖ) und jede Chance demokratiepolitisch und rechtlich nutzen, um einen derartigen Anschlag auf die Geldbörsen der österreichi­schen Staatsbürger abwenden zu können.

Wenn man immer wieder von dem sogenannten europäischen Rettungspaket, dem Eu­ropäischen Rettungsschirm hört, dann muss man natürlich auch kurz die ungerechtes­te Form der Steuer ansprechen, nämlich die Inflationsentwicklung.

Es wird heute letztlich eine schleichende Enteignung der Sparer vorgenommen, es findet auch eine schleichende Reduktion der Einnahmen, sprich der Gehälter, statt, es gibt keinen Inflationsausgleich, keine Inflationsanpassung, weder bei den Löhnen noch bei den Pensionen, die Preise steigen stetig in unglaubliche Dimensionen. Wir haben im Lebensmittelbereich um 20 Prozent höhere Kosten als die Bayern. Woran liegt das? – Natürlich auch an Monopolstellungen in Österreich, die man noch immer nicht bereit ist, aufzubrechen. Genau darunter leidet die Bevölkerung heute. Es wird eine schleichende Enteignung vorgenommen.

Die Frau Finanzministerin jedoch freut sich und meint, nur 1 Prozent Zinsen, weil bei uns die Wirtschaft so toll ist. Als wäre das nicht etwas, das die EZB durch Nachdrucken von Geld lenkt (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter), als hätte das nicht genau den Sinn, die Inflation voranzutreiben, um sich sozusagen auf dem Rücken der Bürger zu entschulden und die Staatsschulden abzubauen. (Beifall bei der FPÖ.)


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Die Inflation ist überhaupt die ungerechteste Form der Vermögensteuer und Besteue­rung, die Sie dann noch schönreden und wo Sie so tun, als wäre das eine große Hel­dentat. Wenn man heute zur Bank geht und dort über Zinsen für seine Spareinlagen verhandelt, dann bekommt man als Antwort: Warum sollen wir Ihnen mehr als 1 Pro­zent zahlen, wenn wir das Geld bei der Nationalbank jederzeit noch billiger bekom­men?!

Die gegenwärtige Situation schaut so aus, dass bei einer vorgegebenen Inflationsrate von 2,3 Prozent – in Wahrheit ist sie wesentlich höher, nämlich um mindestens das Doppelte höher, wie auch die Schweizer Bank UBS aufgezeigt hat – 10 000 € Realwert am Ende des Jahres nur mehr 9 830 € wert sind, und wenn man nicht von der offi­ziellen, sondern der realen, also der doppelten Inflationsrate ausgeht, dann muss man mindestens 4 Prozent realen Wertverlust der Sparguthaben pro Jahr hinnehmen.

Bei den 143 Milliarden € der privaten Spareinlagen der Österreicher, Herr Klubobmann Cap, bedeutet diese Inflation im Jahr einen Verlust in Höhe von 5,7 Milliarden €. Das heißt, jährlich nimmt man den Österreichern nur von Ihren Sparguthaben jährlich 5,7 Milliarden € weg durch diese ungerechte Steuer wie der Inflationsentwicklung, wie ich sie aufgezeigt habe.

Also da ist vieles im Argen, und es wird daher notwendig sein, wirklich ganz andere Maßnahmen zu setzen als jene, die heute angekündigt worden sind. Die Fortsetzung der Schuldenpolitik und das Ganze dann schönzureden, das Defizit sei gesenkt wor­den, aber in Wahrheit nicht dazuzusagen, dass die Schuldenentwicklung weiter voran­geht, dass wir schon über 90 Prozent zum BIP Staatsverschuldung haben und dass noch zusätzlich Steuergelder der Österreicher für Bankspekulanten und Pleitestaaten aufgewendet werden, das ist in Wirklichkeit fast schon fahrlässige Krida, die da be­trieben wird. Dafür wird man in der Privatwirtschaft normalerweise angezeigt. (Beifall bei der FPÖ.)

10.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Kopf gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.51.10

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Finanzministerin! Hohes Haus! Zunächst ein Wort zu Ihnen, Herr Kollege Strache: Es ist Ihnen natürlich unbe­nommen, die Zuerkennung des Friedensnobelpreises an die Europäische Union als nicht richtig zu empfinden. Selbstverständlich ist das Ihr gutes Recht. (Abg. Kickl:  das ist eine unzulässige Gleichsetzung!) Aber das zu begründen mit Unruhen oder mit Protesten, die es in Portugal oder Spanien gibt (Abg. Neubauer: Griechenland!) oder auch in Griechenland, das finde ich dann schon sehr seltsam. Dass es in Europa eine schon so lange Friedensphase und eine Phase ohne kriegerische Auseinandersetzun­gen gibt, ist letzten Endes der Europäischen Union zu verdanken. Das dann gleichzu­setzen mit nicht zu vernachlässigenden Protesten in ein paar Ländern, ist ja wohl wirk­lich der Sache nicht gerecht werdend. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin im Gegensatz zu Ihnen der vollen Überzeugung, dass die Zuerkennung des Friedensnobelpreises an die Europäische Union eine sehr richtige Anerkennung war für ein Friedensprojekt, das seinesgleichen auf der ganzen Welt sucht, aber es bleibt Ihnen unbenommen, bei Ihrer Meinung zu bleiben! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Nächstes Jahr kriegen ihn dann Goldman Sachs!)

Meine Damen und Herren! Es sei noch einmal daran erinnert, dass es horrende Bud­getdefizite waren, dass es überbordende Staatsschulden waren, die hauptverantwort­lich dafür sind, dass wir heute in Griechenland, aber auch in anderen Ländern Europas


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 39

Finanzprobleme haben. Jetzt müssen – bedauerlicherweise – Länder wie Österreich, Deutschland und andere die Finanzierbarkeit dieser Länder und damit letzten Endes auch die Stabilität unserer gemeinsamen Währung sicherstellen, die uns – das soll man nie vergessen! – gerade in Österreich bisher sehr große Vorteile gebracht hat. Wir müssen jetzt tatsächlich die Zähne zusammenbeißen und zur Sicherung der Währung diesen Ländern helfen. Ich meine aber trotzdem, dass es der richtige Weg ist und dass er in Wahrheit ohne wirklich taugliche Alternative ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Auch wir, nicht nur die genannten Länder, sondern auch wir in Österreich, wenn auch nicht im selben Ausmaß, aber auch wir ha­ben über unsere Verhältnisse gelebt, und auch wir müssen dringend unseren Staats­haushalt in Ordnung bringen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Gaßner: Wer „wir“?) – Kollege Gaßner, wenn ich von „wir“ spreche, dann spreche ich nicht von irgendeinem einzelnen Österreicher oder einer Österreicherin, sondern vom Staat. Die öffentliche Hand hat über ihre Verhältnisse gelebt – letzten Endes auf Kosten der nächsten Gene­rationen.

Unser mittelfristiger Finanzrahmen, den wir auf Vorschlag der Finanzministerin schon im Frühjahr beschlossen haben, bringt uns bis zum Jahr 2016 endlich wieder dorthin, wo ein reiches Land wie Österreich längst sein sollte, nämlich zu einem ausgeglichen Haushalt, und bringt uns bereits im Jahr 2014 wieder in Richtung sinkender Staats­schuldenquoten. Das, meine ich, ist ein großes Verdienst unserer Finanzministerin, die dafür die Grundlagen geschaffen hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Das ist auch eine gute Nachricht für unsere nachkommen­den Generationen. Dieses Budget ist ein überzeugender Beitrag für gelebte Generatio­nengerechtigkeit. Österreich ist mit einer Abgabenquote von 44 Prozent – man muss das immer wieder sagen: 44 Prozent!  bedauerlicherweise ein Hochsteuerland, umso wichtiger ist es, dass sich die Finanzministerin zur Anwältin der Steuerzahler macht (ironische Heiterkeit bei der FPÖ – Abg. Strache: Das ist ein schlechter Scherz!), um­so wichtiger ist es, dass es mit diesem Budget gelingt, die Sanierung dieses Haushal­tes und der Schuldensituation vorzunehmen, und dass es der Finanzministerin vor al­lem gelingt, die Sanierung des Budgets weitestgehend ausgabenseitig, also durch Ein­sparungen, zu bewerkstelligen. Das ist ein großes Verdienst, denn Steuern haben wir in diesem Land schon genug. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Meine Damen und Herren! Mittelfristig muss es sogar das Ziel sein, nicht nur neue Steuern zu verhindern, sondern unsere Steuer- und Abgabenquote so rasch wie mög­lich unter 40 Prozent zu senken! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

Eines an diesem Budgetkonzept, meine Damen und Herren, ist sehr bemerkenswert: Es hat viele Unkenrufe gegeben, dass Sparen dem Wirtschaftswachstum abträglich sei, dass Sparen die soziale Sicherheit gefährde. – Mitnichten! Österreich ist das beste Beispiel dafür, dass man ein Budget sanieren kann (Abg. Strache: Wo sanieren Sie im Budget? Das ist eine Unwahrheit, Sie sanieren doch nicht!), ohne das Wirtschafts­wachstum zu gefährden, ohne den sozialen Frieden in diesem Land zu gefährden. Österreich ist ein Paradebeispiel dafür! (Beifall bei der ÖVP. – Der Redner hustet. – Abg. Strache: Da verkutzt sich sogar der Klubobmann bei der Unwahrheit! Wo ist da eine Sanierung?)

Meine Damen und Herren! Unser Wirtschaftswachstum liegt über dem EU-Schnitt, un­sere Arbeitslosenrate liegt deutlich unter dem EU-Schnitt. Wir sind sogar die Besten bei der Beschäftigung und haben die niedrigste Arbeitslosenrate in ganz Europa. Die­ses Budget legt den Grundstein dafür, dass wir diesen Erfolgsweg fortsetzen können.

Ein Weiteres, meine Damen und Herren: Wir beschreiten mit diesem Budget auch budgettechnisch einen historisch neuen Weg. Wir verabschieden uns von der Kame-


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ralistik in der Budgetgestaltung, wir treten ein in ein Zeitalter der periodischen und wir­kungsorientierten Rechnungslegung. Das ist für einen Staatshaushalt weltweit ein Vor­zeigeprojekt, und das verdanken wir einem einstimmigen Beschluss in diesem Hohen Haus. Ich bedanke mich dafür noch einmal ganz ausdrücklich bei allen Fraktionen. Auf diese Haushaltstechnik, auf diese künftig völlig veränderte Budgetführung und Budget­gestaltung können wir alle stolz sein. Es kommt nicht von ungefähr, dass im Augen­blick aus vielen anderen Ländern Finanzverantwortliche aus den Finanzministerien nach Österreich pilgern und sich in unserem Finanzministerium diese neue Haushalts­technik anschauen, weil sie sie auch auf ihr Land übertragen wollen.

Es wird morgen Gelegenheit sein, im Rahmen der ersten Lesung ausführlich auf die einzelnen Budgetkapitel einzugehen, aber eines, meine Damen und Herren, kann man jetzt schon zu diesem Budget sagen: Es saniert nachhaltig unsere Staatsfinanzen, es führt uns rasch auf den Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt, zu einem Abbau un­serer Schulden (Abg. Strache: Wo ist ein Abbau? Ein Abbau der Schulden ist nicht in Sicht!) und damit letzten Endes zur Sicherung von Wachstum und Wohlstand in die­sem Land und zur Sicherung der Zukunft für unsere Kinder und Kindeskinder! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Neue Schulden von Jahr zu Jahr!)

10.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.59.16

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Da­men und Herren! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Um der Form Genüge zu tun: Wir diskutieren jetzt eine Änderung des Bundesschatzscheingesetzes. Die Ober­grenze wird von 360 Millionen € auf 500 Millionen € erhöht. Wir stimmen gegen diese Vorlage, möchte ich ordnungshalber sagen, weil es das Budget nur unnötig verkompli­ziert, Schulden auslagert beziehungsweise verschleiert. Aus diesem Grund lehnen wir diese Vorlage ab.

Den Rest meiner Redezeit würde ich jetzt gerne dem Budget widmen. Ich hätte es auch sauberer gefunden, hätten wir heute als zweiten Tagesordnungspunkt einen sau­beren Bericht des Korruptionsuntersuchungsausschusses vorliegen und hier die Mög­lichkeit, das wirklich sauber zu diskutieren – nämlich einen schriftlichen Bericht nach all diesen vielen, vielen Arbeitsstunden, nach all diesen Seiten Aktenstudium und nach all dem, was hier für einen österreichischen Nationalrat an Schlüssen zu ziehen ist. Sie wissen das ganz genau. (Abg. Kopf: Wo war Ihr Vorschlag dazu? – Abg. Mag. Kogler: Da wird er auch noch frech!)

Herr Klubobmann Kopf! Sie wissen ganz genau, dass es der Minderheit nicht möglich ist, eine abweichende Stellungnahme einzubringen, wenn es keinen Mehrheitsbericht gibt. Und das ist eine Beschneidung unserer demokratischen Rechte. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Kogler:  und werden frech auch noch!)

Ich hätte es auch seriöser und ordentlicher gefunden, das Budget und die Budgetreden erst morgen ausführlich zu halten. Das werden wir jedenfalls auch noch tun. Denn es ist an und für sich seriöser, sich das einmal in Ruhe anzuschauen.

Leider gibt es nicht viel Seriöses zum Anschauen in diesem Budget. Das Einzige, was für mich bemerkenswert war, war die Regierungsschlacht auf offener Bühne. Hier ist bereits Wahlkampf ausgerufen worden. – Diese ausgewiesene Aggressivität der Fi­nanzministerin gegenüber einem Koalitionspartner – ich komme noch im Detail darauf zu sprechen – ist wirklich bemerkenswert. Und ich glaube, dass es die Problemlö­sungskompetenz und auch das Vertrauen der Bevölkerung in eine Regierung nicht


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stärkt, wenn man das Gefühl hat, hier wird bei jeder möglichen und unmöglichen Gele­genheit bereits ein Jahr vor der Wahl Wahlkampf betrieben – das ist für mich unver­ständlich.

Jetzt zu meinen ersten Befunden zu diesem Budgetentwurf, der hier vorgelegt wurde:

Befund Nummer eins: Es fehlt noch einiges, was Sie im Februar 2012 im Sparpaket angekündigt haben. Von einem verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld sind wir noch ziemlich weit entfernt. Hier fehlen noch einige große Brocken. Was angekündigt war, war die Konkretisierung der Reformen im Gesundheitsbereich. Die fehlen weitge­hend. Gesundheitsbereich und Krankenanstalten, die Beiträge der Länder: Das fehlt weitgehend. Und die großangelegte Reform des Förderwesens fehlt weitgehend bezie­hungsweise gänzlich in diesem Budgetvorschlag. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Der zweite Befund, und das ist mir der ernsteste, betrifft die Frage: Wie gehen wir tat­sächlich mit den 2 Millionen Menschen in Österreich um, die in Ausbildung sind?

Dieses Budget hat kein frisches Geld für Zukunftsinvestitionen. Der ganze Bereich Kin­derbetreuung, Schule, Universitäten, Hortbetreuung bleibt vollkommen auf dem Status, auf dem wir jetzt sind, trotz all der Ohrfeigen, die das österreichische Bildungssystem immer wieder, immer wieder, und jetzt wieder neuerdings von der OECD erhält. Nur die Türkei und Mexiko haben mehr 16-Jährige ohne Schulabschluss.

Und mir stößt das mittlerweile schon so sauer auf: Immer wieder wird der Satz gesagt, die Jugend sei das Allerwichtigste, die Kinder, die Jugendlichen seien das Allerwich­tigste in der Politik. (Abg. Mag. Kogler: Ja, das sind Sonntagsreden!) – Dieser Satz ist einfach politisch nicht wahr. Und genau in diesem Budget ist er wiederum neuerlich nicht wahr. (Beifall bei den Grünen.) Ich hätte mir gewünscht, dass wir auch ein biss­chen Klartext reden über dieses Budget.

Und der dritte Befund ist der ernsteste: Das größte Loch und das größte Problem, das wir nach wie vor in der österreichischen Budgetsituation haben, sind die österreichi­schen Problembanken. (Abg. Mag. Kogler: Richtig!) Das sind die Hypo Alpe-Adria und die Bad Bank der Kommunalkredit.

Man muss sich vor Augen führen, welch gigantischer Schaden hier auf dem Rücken der Steuerzahler ausgetragen wird, nämlich bis jetzt bereits 4 Milliarden €, und nun, durch dieses neue Budget, neuerlich 2 Milliarden € zusätzlich für Hypo Alpe-Adria und Kommunalkredit im Wesentlichen. Ich finde diesen Schaden wirklich gigantisch und ver­meidbar.

Wer auch immer in Kärnten für das System Hypo Alpe-Adria verantwortlich gewesen ist, eines weiß ich sicher: Der Rolf Holub war es mit Sicherheit nicht! Sie können sich da gegenseitig wieder die Schuld zuschieben. Aber mittlerweile sind wir da bei einem Stand, der wirklich besorgniserregend ist. Und ich hätte mir auch von Ihnen, Frau Fi­nanzministerin, hier einen ernsteren Umgang mit dieser Frage gewünscht.

Bis Ende 2012 waren es bereits 1,1 Milliarden €, mit der Kapitalaufstockung 2012 kam zusätzlich eine halbe Milliarde dazu, und jetzt mit dem Budgetvoranschlag für 2013 sind es weitere 700 Millionen € für die Hypo Alpe-Adria, und dazu kommen noch 200 Millionen € für Garantien. Im Summe sind das 2,5 Milliarden € nur für Misswirt­schaft im System Kärnten.

Da geht es – man muss das dazusagen – nicht um etwas, das in erster Linie durch die Finanzkrise ausgelöst worden ist, sondern um etwas, das durch schlechte Finanz­marktaufsicht nach dem Umbau durch Finanzminister Grasser und durch hausgemach­te Misswirtschaft – politische Misswirtschaft! – verursacht worden ist. Und das ist wirk-


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lich zum Weinen: Dermaßen viel Geld, ein dermaßen gigantischer Schaden, ausgetra­gen auf dem Rücken der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler!

Was hätten wir mit diesen Investitionssummen in den Problembereichen, die wir sonst haben, alles machen können?

Stellen wir uns vor: 2,5 Milliarden € allein für die Universitäten!

Und: Wir hätten für die nächsten fünf Jahre, für die nächste Legislaturperiode das ge­samte Kinderbetreuungsproblem auf einem sehr, sehr hohen Niveau lösen können, also wirklich skandinavische Verhältnisse herstellen können. Das heißt: Nicht 25 Kin­der in einer Gruppe, sondern maximal 20 und zwei Betreuungskräfte. Das gesamte Kinderbetreuungsproblem für die nächste Legislaturperiode wäre mit einem Schlag lös­bar gewesen.

Deswegen ist es so bedauerlich, dass es zu diesem Schaden kommen konnte – auch in Blau-Schwarz begründet, auch durch einen Fehler, den die Finanzmarktaufsicht hät­te vermeiden können, hätte sie ernster und genauer hingesehen. Genau deswegen wird Österreich 2012 und 2013 ein höheres Defizit haben als geplant, und genau des­wegen ist kein Spielraum da für Zukunftsinvestitionen. Ich hätte mir daher erwartet, dass es hier auch eine ernste Debatte über Konsequenzen gibt.

Eine Frage möchte ich Ihnen schon stellen, Frau Bundesministerin: Wenn Sie ernsthaft sagen, die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht sei eine Gefahr, sie bringe das Budget aus den Fugen, und andererseits kein ernsthaftes Wort zu diesem Bankenpro­blem  (Abg. Grosz: Sie ist ja gar nicht da!) Ist Sie nicht mehr da? – Aha, okay. Sie in­teressiert sich offensichtlich nicht dafür. Frau Ministerin (in Richtung Bundesministe­rin Dr. Fekter, die neben der Regierungsbank stehend mit einem ihrer Mitarbeiter spricht), können wir unseren Dialog fortsetzen mit der Opposition? Frau Ministerin, wä­re es möglich, dass wir unseren Dialog fortsetzen, denn das wäre  (Abg. Grosz: Das ist ein sehr einseitiger Dialog, ein sogenannter Monolog! – Bundesministerin Dr. Fek­ter nimmt wieder auf der Regierungsbank Platz. – Beifall bei den Grünen.)

Frau Bundesministerin, ich habe Sie gerade konkret angesprochen, ich wiederhole das noch einmal: Sie haben in Ihrer Budgetrede gemeint, mit der Abschaffung der allge­meinen Wehrpflicht würde das Budget aus den Fugen geraten. Da frage ich mich wirk­lich, in welcher Realität Sie hier angekommen sind, wenn Sie die Misswirtschaft im ös­terreichischen Bankensektor mit keinem ernsthaften, ehrlichen Wort bedenken und nicht bereit sind, Konsequenzen daraus zu ziehen. Sie missachten nämlich einen Auf­trag des Nationalrates, der mehrheitlich ergangen ist und der ein Schlüsselprojekt ist, um die Steuerzahlenden aus dieser Misswirtschaftstragung herauszunehmen, nämlich die Schaffung eines Bankeninsolvenzrechtes, wo es darum geht, dass genau solche Banken in Konkurs gehen können. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Strutz: Da hat sie recht!)

Sie missachten das. Das ist ein mehrheitlicher Auftrag des Nationalrates. Sie hätten schon längst ein Bankeninsolvenzrecht vorlegen müssen. Es ist bedauerlich, dass vier Jahre nach der Lehman-Brothers-Pleite sowohl auf europäischer Ebene als auch in Österreich noch immer kein Insolvenzrecht auf dem Tisch liegt. Das ist ein ernster Vor­wurf an Sie, und ich würde mir ausbitten, dass Sie darauf noch eine Antwort geben.

Ansonsten findet man in diesem Budget an Details schlicht und ergreifend nichts Neues!

Zwei Punkte möchte ich noch herausgreifen. Das sind im Vergleich zu den insgesamt 6 Milliarden € für die Bankenhilfe – ich will da nicht unfair vergleichen – sehr, sehr kleine Summen, aber sie sind trotzdem sehr relevant. Es gibt seit mittlerweile 40 Jah-


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ren eine österreichische Verpflichtung, die da lautet, dass wir im Bereich der Interna­tionalen Entwicklungszusammenarbeit tatsächlich auf das Niveau kommen, wo wir 0,7 Prozent unserer Wirtschaftsleistung an Hilfestellungen, an Entwicklungszusam­menarbeit auch tatsächlich zur Verfügung stellen. Seit 40 Jahren wird das ignoriert. Trotz vieler Staaten, die da einen guten Weg gegangen sind, trotz der großen Spen­denbereitschaft, die es in Österreich gibt, ist die österreichische Bundesregierung zu nicht mehr fähig, als die Kürzungen einzufrieren beziehungsweise auf ein Niveau zu­rückgehen, das ein Mickey-Mouse-Niveau darstellt. Ich finde das jämmerlich und im Übrigen auch sehr, sehr traurig. Dies vor allem in Anbetracht des Umstandes, dass letztes Jahr von den Österreicherinnen und Österreichern für Auslandskatastrophenhil­fe, nämlich für die Hungerkatastrophe am Kap Horn, innerhalb eines Zeitraumes von einem einzigen Tag 3,5 Millionen € gespendet worden sind. – Das ist das eine. (Beifall bei den Grünen.)

Die andere konkrete Änderung ist, bei den Flugtickets die Flugticket-Abgabe wieder zu reduzieren – als Geschenk an die AUA! Hätten wir diese 10 Millionen € nur bei der Auslandskatastrophenhilfe! Ja, das sind zwar nur ganz kleine Summen, aber das sind Summen, wo Österreich einmal auch international ein anderes Gesicht zeigen könnte. Und ich bedauere, dass es nicht möglich ist, in über 40 Jahren in diesem Bereich et­was Ernsthaftes auf die Beine zu stellen. (Beifall bei den Grünen.)

Unsere Vorschläge wären: verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld! Das heißt auch sinnvolles Sparen. Und, entgegen all den Vorschlägen des Rechnungshofes: um­weltschädliche Subvention abbauen. Das geht in den Milliardenbereich hinein.

Oder: Die Förderung für betriebliche und private Pensionsvorsorge auf dem Aktien­markt könnten wir mittlerweile ganz abschaffen. Das ist nichts anderes, als die zukünf­tigen Pensionistinnen und Pensionisten auf den Aktienmarkt zu treiben. Davon halte ich überhaupt nichts.

Weiters: Mehr Fairness, insbesondere im Steuersystem, wenn es darum geht, echte Leistung zu „entlasten“ – unter Anführungszeichen –, und zwar auch solche Leute zu entlasten, die keine Lohn- und Einkommenssteuer zahlen, nämlich Menschen, die viel­leicht BILLA-Kassiererin sind oder die Kinderbetreuung machen, die überhaupt nicht in diesen Einkommensbereich hineinfallen.

Entlastung auch von Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmen, die zahl­reich immer wieder auf uns zukommen und sagen, sie bräuchten neue steuerliche Rahmenbedingungen, sie bräuchten ein vollkommen neues System, um das, was sie leisten, auch tatsächlich weiter leisten zu können.

Und in Sachen Vermögensbesteuerung ist zu sagen: Es kann, glaube ich, nach der Nationalbankstudie keine Ausrede mehr gelten. Vermögen sei keine Sache des Mittel­standes – davon kann überhaupt keine Rede sein!

Abschließend frage ich mich, was vom großen SPÖ-Parteitag von der neuen Gerech­tigkeit in diesem Budget tatsächlich sichtbar sein wird. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

11.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

 


11.10.09

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Um der Tagesordnung Genüge zu tun: Es ist na­türlich erfreulich, dass hier Schritte in Richtung einer Finanzmarktregulierung getätigt werden, außerbörslicher Handel transparent wird und dass man sich eben dem Be­reich der Derivate zuwendet. (Abg. Grosz: Sehr leidenschaftslos!)


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Auf das, was von der Frau Finanzministerin in der Budgetrede gesagt wurde, möchte ich, da wir ausgemacht haben, dass wir heute schon ein bisschen darauf eingehen, in ein paar Punkten replizieren.

Wir haben, Frau Finanzministerin, bei ein paar Passagen von Ihnen hier applaudiert, weil wir das auch als richtig empfunden haben. Schließlich ist die Rede zum Budget eine Rede, die alle Ressorts umfassen soll. Aber es waren auch Passagen darin ent­halten, die ich nicht akzeptieren kann, abgesehen davon, dass Sie fast schon so getan haben, also ob der Herr Tobin ein langjähriger ÖVP-Funktionär gewesen wäre. Faktum ist, dass der Bundeskanzler Werner Faymann am Anfang der Einzige im Europäischen Rat war, der für die Finanztransaktionssteuer geworben hat und dort immer wieder da­für eingetreten ist beziehungsweise sie gefordert hat. (Abg. Bucher: Das war schon der Schüssel! Der Schüssel war der Erste!) Und jetzt haben wir sie. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt haben wir elf Länder, die das unterstützen, und sie wird auch kommen. Ich finde, dass das ein ganz großer Erfolg für den Bundeskanzler ist (Abg. Bucher: Ja, aber bleiben wir bei der Wahrheit!), aber irgendwo auch für uns, denn wir haben dazu näm­lich eine Fünf-Parteien-Einigung gehabt und wir haben hier auch einen gemeinsamen Beschluss dazu gefasst, und das war natürlich auch eine Unterstützung für die Politik des Bundeskanzlers, die er im Europäischen Rat dann auch zum Erfolg geführt hat. (Abg. Grosz: Das wurde ganz anders gesehen!)

Zu einem weiteren Punkt, den Sie, Frau Finanzministerin, in der Budgetrede angespro­chen haben – ich weiß nicht, warum Sie das gesagt haben, denn kein Mensch ist ge­gen ehrenamtliche Tätigkeit in Österreich, im Gegenteil: Wir unterstützen das, wo es nur möglich ist. Ich weiß nicht, warum Sie da immer einen Gegensatz konstruieren.

Ich kann mich erinnern, dass die ÖVP ursprünglich in Wahrheit gegen den Zivildienst war und dass das oft mit den Argumenten „Drückeberger“ und: „Die sollen sich doch bitte zum Bundesheer bewegen!“, und so weiter begründet wurde. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Na ja! Und jetzt plötzlich gibt es die große Liebe zum Zivildienst. Diese große Liebe zum Zivildienst ist natürlich eine taktische, weil Sie da jetzt irgend­wie ... (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter.) – Na ja, aber diese Passage war fast so, als ob Sie sie schon einmal beim ÖVP-Parteivorstand gehalten hätten, aber nicht im Parlament. (Bundesministerin Dr. Fekter:  da war ich schon!) Ja, gut, eben, das habe ich mir ja gedacht. Sie haben es eingebaut, natürlich.

Faktum ist aber jedenfalls, dass es im Zivildienst viele Mängel gibt. (Neuerliche Zwi­schenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter.) Faktum ist, dass wir Probleme ha­ben werden, wenn die geburtenschwachen Jahrgänge kommen. Das wäre sowohl für das Bundesheer sehr negativ als auch für den Zivildienst.

Das neue Sozialjahr, das der Minister Hundstorfer vorgeschlagen hat: die Professiona­lisierung der Sozialdienste, der Einsatz von Männern und Frauen, von Jüngeren und Älteren, das ist hochqualitative Versorgung – und nicht, dass man es vom Zufall der Jahrgänge abhängig macht, wobei man teilweise schlecht ausgebildet ist. Viele ma­chen gute Arbeit beim Zivildienst, aber manche sind dafür auch schlecht ausgebildet. Der Dienst dauert auch viel kürzer, nicht einmal ein ganzes Jahr. Und dann halten Sie hier einen Vortrag, dass Sie plötzlich der Meinung sind, der Zivildienst wäre das Gelbe vom Ei. (Beifall bei der SPÖ.)

Also das hat mich etwas durcheinandergebracht, und daher glaube ich, dass es wichtig ist, dazu Stellung zu nehmen. Und außerdem: Was kann man dagegen haben, wenn es zu einer Professionalisierung beim Bundesheer kommt? Die Schienen sind in diese Richtung doch schon gelegt. Das wurde ja schon mit der Bundesheerreformkommis­sion in Gang gesetzt; es gibt jetzt schon professionelle Komponenten. Es soll einfach dieser Prozess zu Ende geführt werden.


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Und dann das Argument „Kostenexplosion“ im Zusammenhang mit einem besseren Katastrophenschutz zu verwenden, mit einer Professionalisierung des Heeres, was ja in Wahrheit auch mehr Sicherheit für die Heeresangehörigen bedeutet, ist  (Zwi­schenruf des Abg. Höfinger.) Ja, ich kann mich an viele Sitzungen im Hauptausschuss erinnern, wo es beim Punkt „Auslandseinsätze“ geheißen hat: Na, haben sie auch ge­nug Ausrüstung, ist bei diesen Einsätzen auch die Sicherheit garantiert?

Das alles soll jetzt Berücksichtigung finden. Daher muss ich sagen: Auch dieser Text­baustein von Ihrem Auftritt im ÖVP-Parteivorstand war hier der falsche Baustein. Ich bin ja gerne bereit, bei der Vorbereitung künftiger Reden, was den Sachteil betrifft, be­hilflich zu sein, Frau Ministerin. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenbemerkung von Bun­desministerin Dr. Fekter.)

Aber wollen wir nun doch zu einem anderen Punkt gehen und  (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Ihre Zwischenrufe sind auswechselbar: Vor Jahren haben Sie noch für das Profiheer Zwischenrufe gemacht, jetzt machen Sie Zwischenrufe für die Wehr­pflicht. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Ich will mich da nicht einmi­schen, aber die Verteilung der Zwischenrufe könnten Sie in Ihrem Klub besser organi­sieren.

Aber was man doch eigentlich positiv darstellen kann und was niemals hier gesagt wird, ist: Es gibt immer wieder Delegationen aus anderen Ländern, die nach Österreich kommen, die in das Sozialministerium gehen, die sich die Sozialpartnerschaft ansehen, die begeistert sind, dass wir so niedrige Arbeitslosenraten und so hohe Beschäfti­gungszahlen haben, dass wir ein funktionierendes Gesundheitssystem und sichere Pensionen haben, dass wir schauen, dass wir im Ausbildungs- und Bildungsbereich noch mehr wettbewerbs- und konkurrenzfähig sind.

Warum kann man hier nicht einmal auch das Positive darstellen? Klar wissen wir, dass es da und dort Mängel gibt, dass da und dort Fehler begangen wurden, dass man da und dort etwas besser machen muss. Das ist ja unbestritten, aber es ist nicht gut, alles nur schlechtzureden, ja selbst die Leistungen der fleißigen, der engagierten, der talentierten Österreicherinnen und Österreicher schlechtzureden. Ich verstehe nicht, warum man – und die Opposition ist in diesem Punkt besonders begabt – hier immer wieder versucht, sich in eine kollektive nationale Depression hineinzuarbeiten. Ja warum denn? Das Land ist doch herzeigbar!

Ich treffe so viele, die sagen: Ich habe da eine Kritik und dort eine Kritik! – Na klar, die muss auch aufgegriffen werden, das ist auch unsere Aufgabe, aber dass man hier alles schlechtredet und herunterzieht, ist mir unverständlich. Aber gut, dass ist dann der Boden für diejenigen, die sagen: Politiker sein, das beginnt ab einer Milliarde auf dem Konto! Das sind diejenigen, die dann – oft schwer verständlich – uns zu erklären ver­suchen, erst so richtig der Erneuerungsfaktor zu sein, auch wenn man ein ziemlich sehr spät Berufener ist, aber das Konto ist das Argument, wenn dort eine Milliarde he­rumschlummert und sozusagen steuerschonend angelegt ist. Den Boden dafür aufzu­bereiten, halte ich für einen Fehler.

Eines ist klar: Wir werden lange Budgetberatungen haben. Es wird dabei auch die Fra­ge der Verteilungsgerechtigkeit ein Thema sein. Wenn 1 Prozent der Bevölkerung 27 Prozent des Geldvermögens und 10 Prozent der Bevölkerung 54 Prozent des Geld­vermögens haben und die 100 reichsten Österreicher 60 Milliarden € frei verfügbares Vermögen haben und auch die Immobilien in wenigen Händen konzentriert sind, dann ist klar, dass man das thematisieren darf.

Dazu gehört auch die Frage, wie man mit Stiftungen umgeht, wo man schaut, dass das Geld hier bleibt, wo man aber auch darauf achtet, dass die soziale Gerechtigkeit, und zwar auch als Konsum- und als Produktivfaktor, eine Rolle spielt, damit wir Beschäfti-


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gung und Wachstum und die Leute Geld in der Tasche haben und auch der Staat sei­ne Aufgaben erfüllen kann. Das ist ebenfalls ein ganz, ganz wichtiges Thema.

Was auch in Zukunft wichtig sein wird, ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, der Vor­rang für Investitionen, das Bemühen, unmittelbar und rasch Arbeitsplätze zu schaffen, der Ausbau des sozialen Wohnbaus, der Ausbau der Kinderbetreuung, Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik – und das alles noch engagierter, mit noch mehr Mitteleinsatz. Es ist wichtig, dass unser Modell auch weiterhin ein Beispiel bleibt.

Da muss ich sagen: Ein Faktor, der da ein bisschen hinderlich ist – was heißt, ein bisschen hinderlich?, sogar sehr stark! –, ist das Problem rund um die Landes-Hypo-Bank in Kärnten, die nämlich ganz schön viel Geld des Steuerzahlers in Anspruch nimmt und wo man natürlich versucht – wir haben es das letzte Mal schon diskutiert –, die Folgen möglichst in Grenzen zu halten. Aber es ist ein Problem. (Abg. Petzner: Kommunalkredit! – Abg. Mag. Widmann: Volksbank, Erste Bank!) Die Kärnten-Frak­tion meldet sich zu Wort. Bitte, Kamera hinschwenken: Das sind diejenigen, die sich genau auskennen, die Bescheid wissen! Da hat es sogar einen Untersuchungsaus­schuss gegeben. (Abg. Mag. Widmann: Genau!) Die können jetzt verteidigen, dass die Haftungen dort bis zu 20 Milliarden € gehen. Das ist ja noch mehr als die Haftungen beim berühmten ESM. (Abg. Mag. Widmann: Da schickt ihr das Geld hin!) Das, was dort an Geld in Bewegung gesetzt werden muss, ist schon mehr als für Griechenland.

Das heißt: Da ist ein Problembereich! Sie sind die Träger dieses Problems, Sie sind aber auch Leute, die wissen  (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.) Kommen Sie heraus, erklären Sie das! – Das hat natürlich auch Auswirkungen auf das Budget. Das sei der Vollständigkeit halber gesagt.

Wir werden also eine umfangreiche Arbeit im Parlament beginnen, sowohl in den Sit­zungen der Ausschüsse als auch hier, wo es eine Plenardebatte geben wird. Wir sei­tens der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion werden jedenfalls bei all den Forde­rungen nach einem fitten Staat, bei all den Forderungen, dass wir nachhaltig wirt­schaften und wettbewerbsfähig sind, eines verlangen: Die soziale Gerechtigkeit muss immer Mittelpunkt sein, damit die Politik, für die wir stehen, auch akzeptiert wird, und damit Österreich ein Modell bleibt. (Beifall bei der SPÖ.)

11.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


11.19.40

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Herr Kollege Cap, wissen Sie, was ich bei der nächsten Präsidiumssitzung oder Präsidiale vorschlagen werde? – Dass dieses rote Lämpchen jedes Mal leuchtet, wenn hier am Rednerpult jemand die Un­wahrheit sagt. Das wäre einmal ein Beitrag! (Beifall beim BZÖ.) Dann würde bei Ihrer Rede da ständig ein rotes Leuchten aufblitzen – und auch auf der Regierungsbank. (Zwischenrufe der Abgeordneten Krainer und Mag. Schickhofer.)

Die Österreicherinnen und Österreicher haben es nämlich satt, und sie haben es nicht verdient, ständig belogen und betrogen zu werden. Irgendwann einmal reißt der Bevöl­kerung der Geduldsfaden und die Hutschnur! (Beifall beim BZÖ.)

Es ist unfassbar, mit welcher Chuzpe Sie jedes Mal hier herauskommen und die Un­wahrheit sagen – und dann setzen Sie sich wieder lammfromm hinein wie eine Seiden­raupe (Heiterkeit) und tun so, als ob Sie nichts gesagt hätten! Sie reden ständig die Unwahrheit hier heraußen – ständig die Unwahrheit! –, Sie sagen jedes Mal, die Kärntner Hypo ist schuld am Niedergang der Republik. Schuld ist diese Finanzministe­rin und die Bundesregierung, weil sie uns ständig zum Narren hält. Das ist die Realität, Herr Cap, lassen Sie sich das einmal sagen! (Beifall beim BZÖ.)


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Und dann führen Sie hier jedes Mal die Hypo-Bank ins Treffen. Ich bin der Letzte, der die Hypo-Bank in diesem Haus verteidigt, der Letzte! Alle Malversationen, alle Machen­schaften gehören aufgeklärt und die Verantwortlichen vor den Richter gestellt – jawohl! Aber das machen wir dann auch bei der Kommunalkredit. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: Wo ist die Frau Schmied vor dem Richter?) Diese hat den Steuerzahler drei­mal so viel gekostet wie die Hypo Alpe-Adria, und jene Person, die im Vorstand der Kreditbank war, sitzt jetzt in der Bundesregierung auf einem SPÖ-Mandat: die Frau Bundesministerin Schmied. (Abg. Strache: Die wird geschützt von der roten Staatsan­waltschaft, die Frau Minister Schmied!) Da sollten wir einmal anfangen mit der Ehrlich­keit, und wenn es eine Anklage gegen sie gibt, soll sie sich sofort von der Regierungs­bank zurückziehen. Das wäre einmal ein Vorschlag zur Ehrlichkeit. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Cap: Hypo-Skandal!)

Ich will nicht die Leistung Österreichs schlechtreden. Niemand will das, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren, weil die Österreicherinnen und Österreicher und vor allem die Unternehmer, die kleinen, mittelständischen Unternehmen und Ein-Personen-Un­ternehmen sehr, sehr viel leisten für dieses Land. Darauf können und sollen wir auch stolz sein, aber auf die Politik ist niemand stolz. (Abg. Riepl: Ihr habt Kärnten zugrunde gerichtet!)

Auf die Politik ist niemand stolz (Abg. Dr. Cap: Ihr habt Kärnten zugrunde gerichtet!), und da haben Rot und Schwarz einen miserablen Beitrag geleistet, indem sie den Un­tersuchungsausschuss willkürlich abgedreht haben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ, FPÖ und Grünen.) Das ist kein Beitrag für mehr Ehrlichkeit und Transparenz, nein, das ist neuerlich ein Beitrag für Vertuschung und Misswirt­schaft in Österreich, weil wir, die wir ehrlich aufklären und die Missstände beseitigen wollen, keine Möglichkeit dazu haben. (Abg. Riepl: Ja, ja, ja!)

Sie brauchen nicht „Jaja!“ zu schreien da in der zweiten Reihe! Wo haben Sie mir was vorzuwerfen? Wenn nicht, dann halten S’ bitte  (der Redner zögert kurz) sich zurück. (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.)

Frau Bundesministerin, jetzt sind wir beim Budget. Mich würde wirklich interessieren, welche PR-Agentur Ihre Rede geschrieben hat – ob Sie den Hochegger wieder ange­stellt haben oder wen auch immer –, denn sie bestand in erster Linie aus Schlagwör­tern, es war auch in erster Linie ein Missbrauch von Begriffen.

Sie missbrauchen die Begriffe „Offensivmaßnahmen“ und „Reformen“, denn diese bei­den Begriffe haben mit dem, was Sie heute vorgetragen haben, überhaupt nichts zu tun. Es ist keine einzige Offensivmaßnahme spürbar und sichtbar und auch keine einzi­ge Reform – weder in der Vergangenheit, noch ist sie jetzt in Zukunft geplant.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, schlägt sich auch nieder in der Beurtei­lung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Ich empfehle allen, hin und wieder auch die „Neue Zürcher Zeitung“ zu lesen. Da ist im Juni ein toller Artikel über Österreich veröf­fentlicht worden. Da heißt es „Standort Österreich in der Kritik“, und das ist ernst zu nehmen, und zwar deshalb, weil jeder von uns natürlich Interesse daran hat, dass Geld von außerhalb in unsere Volkswirtschaft hereinkommt, dass Investoren bei uns inves­tieren, Arbeitsplätze und Wohlstand schaffen in unserem Land. Jeder hier will das – das „unterstelle“ ich jedem.

Aber jeder, der das im Ausland liest, wird Abstand nehmen von Österreich, weil er kein Vertrauen hat in die Politik unserer Bundesregierung, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.) Da ist nämlich zu lesen, was die Investoren interessiert. Die interessiert nämlich, welche Bedingungen sie in Österreich vorfinden, wenn sie hierher kommen und ihr Geld investieren. Wir sind neuerlich abgerutscht, von Platz 11 auf den 21. Platz, was das Wettbewerbsranking betrifft, und wir waren 2007 auf


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Platz 11. Wir waren sogar einmal, Anfang 2002, 2003, Frau Bundesministerin, das wis­sen Sie ganz genau, unter den Top 5, besser als Deutschland – wir waren besser als Deutschland! –, und sind jetzt auf dem 21. Platz.

„Geradezu katastrophal“, steht hier zu lesen, „ist das Urteil über Österreichs Steuerpoli­tik “. Frau Finanzminister, die Steuerpolitik in Österreich ist hundsmiserabel und ge­hört reformiert! (Beifall beim BZÖ.) Wir haben viel zu hohe Steuern – und Sie erhöhen die Steuer- und Abgabenquote mit dem Budget, das Sie vorgelegt haben, neuerlich. Österreich gilt auch innerhalb der Europäischen Union als „Nationalpark Hohe Steu­ern“.

Sie haben auch einen kleinen Beitrag gebracht über Forschung und Entwicklung. Allein im Bereich Forschung und Entwicklung sind wir unter 55 Ländern am 50. Platz. In der Steuerpolitik sind wir am untersten Ende: 56. Platz. Wir sind, was die Verteilungs­gerechtigkeit betrifft, Herr Kollege Cap, auf Platz 10. Das ist der beste Wert, den wir
als Staat Österreich haben! Die Verteilungsgerechtigkeit funktioniert – alles andere ist hundsmiserabel.

Und am Schluss dieses Kommentars in der „Neuen Zürcher Zeitung“ heißt es:

„Mitte-Rechts hat sicherlich einiges für die Attraktivität des Standortes getan , doch dürften Lähmungseffekt und teure Kompromisse von großer Koalition/Sozialpartner­schaft noch stärker ins Gewicht fallen.“ (Beifall beim BZÖ.)

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist genau der richtige Befund – genau der richtige Befund! Die große Koalition und die Sozialpartnerschaft sind die Sargnägel der Republik. (Beifall beim BZÖ.)

11.26


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Staatssekretär Mag. Schieder. – Bitte.

 


11.26.54

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn von der Krise gesprochen wird, wird auch sehr oft davon gesprochen, dass die Regulierung der Finanzmärkte die notwendige Antwort darauf ist. Bei den heutigen Gesetzesvorla­gen wird auch hauptsächlich über das Budget diskutiert, aber das hängt natürlich bei­des zusammen. Diese Gesetzesvorlage sieht aber genau das vor: Dass wir das vor­nehmen, was notwendig ist, um in kleinen oder in vielen Schritten auch die Regulie­rung wieder voranzubringen.

Dieses Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz ist die Umsetzung einer EU-Verord­nung als internationale Antwort auch auf die Krise, und zwar deshalb, weil 80 bis 90 Prozent des Derivatehandels bisher „over the counter“, das heißt, vorbei an jegli­cher Kontrolle passiert ist, und mit diesem Gesetz wird endlich auch ermöglicht, dass es da Kontrolle und eine effektive Regulierung der Märkte gibt.

Was sind die Folgen? – Umfassende Meldepflichten als Transparenzregister, um damit auch den Handel mit Derivaten transparenter zu machen und das systemische Risiko zu verringern. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Finanzmarktregulierung ist aber natürlich noch lange nicht abgeschlossen, es sind weitere Anstrengungen notwendig. Ich sage das deshalb, weil ein regulierter und stabi­ler Finanzsektor auch eine wichtige Voraussetzung für nachhaltiges Wirtschaftswachs­tum ist.

Es sind heute auch die Problembanken in Österreich angesprochen worden, also jene Banken, die wir, weil eine unverantwortliche Politik der FPÖ in Kärnten sie so herge-


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richtet hat, notverstaatlichen mussten, aber auch jene, bei denen es die internationalen Entwicklungen – wie bei der Kommunalkredit und bei den Volksbanken – notwendig gemacht haben, dass wir als Staat rettend eingreifen, und zwar nicht, weil es uns Spaß gemacht hätte, und nicht, weil es gut fürs Budget wäre, sondern deshalb, weil die Fol­gen sonst noch schlimmer gewesen wären.

Wir müssen aber gleichzeitig auch darüber diskutieren: Was können wir unternehmen, dass das in Zukunft so nicht mehr passieren kann? – Das heißt, es ist die Bankenunion auf europäischer Ebene, eine Regelung für große wie für kleine Banken durchzusetzen und ein Bankeninsolvenzrecht in Europa, aber auch in Österreich raschest umzusetzen und zu verwirklichen.

Wir werden aber auch nicht umhinkommen, gemeinsam mit der Aufsicht der FIMBAG und allen, die beteiligt sind, auch mit den Aufsichtsräten und den Instituten selbst, die Strukturen und die Konstruktion der Problembanken zu diskutieren und zu schauen, ob es nicht mittelfristig auch andere Lösungen gibt, die uns vielleicht auch aus der bud­getären Klammer, die aus diesem Bereich kommt, befreien können.

Aber eines muss man auch ganz ehrlich sagen: Es war das Missmanagement, das die Banken in diese Situation gebracht hat, nicht der Staat, und es ist leider jetzt der Staat, der das verdauen muss.

Ein zweiter Punkt ist: Ohne Wachstum und Beschäftigung werden wir auch nicht aus der Krise herauskommen. Nur Menschen mit Arbeit sind Menschen, die auch Steuern zahlen können. Nur Wirtschaft, die wächst, kann auch Menschen neue Jobs geben. Daher ist es auch notwendig, zum Beispiel auch beim Budget 2013, klare Offensiv­maßnahmen zu definieren, die Wirtschaftswachstum und Beschäftigung schaffen. (Bei­fall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das sind im universitären Bereich 150 Millionen € jährlich mehr, plus 80 Millionen €, die wir schon in Loipersdorf beschlossen haben, 100 Millionen € Offensivmittel plus 25 Mil­lionen €, die jetzt noch mehr im Voranschlag 2012 für die Forschung vorgesehen sind. Das sind für das Budget 2013 um 190 Millionen € mehr für den Bildungsbereich, für das Unterrichtsressort, plus 80 Millionen € mehr für die Nachmittagsbetreuung, 15 Mil­lionen € für die Kinderbetreuung, 100 Millionen € für die thermische Sanierung, 30 Mil­lionen € für die Gründeroffensive, 200 Millionen € für den Pflegefonds, damit auch die ältere Bevölkerung weiß, dass, wenn sie Pflege braucht, diese Pflege auch finanziert sein wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Erlauben Sie mir, weil einige die Frage gestellt haben: Wo ist jetzt der SPÖ-Beitrag bei diesem Budget?, darauf noch kurz einzugehen.

Es ist erstens einmal ein Budget der Bundesregierung, ein gemeinsames Budget, das gemeinsam verhandelt worden ist mit allen Ressorts, mit allen Ressortverantwortli­chen, und daher auch die Handschrift beider Parteien in dieser Regierung trägt.

Aber natürlich könnte ich auch verweisen auf den Beitrag der gerechten Steuern, die eingeführt worden sind, auf Finanzmarkt, auf Banken, auf Spekulation mit Immobilien, auf Spekulation mit Aktien, auf das Einschränken der Schlupflöcher im Unternehmens­steuerrecht und bei den Stiftungen, was in Summe für das Budget 2013 3,5 Milliar­den € gerechte, finanzmarktorientierte, zusätzliche Steuern bringt. (Beifall bei der SPÖ.)

Und um das auch ganz klar zu sagen: Wo liegt der Unterschied? Sparen allein wäre der falsche Weg, wir brauchen auch Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft. Und das ist das, was ich als Konsolidierung des Staatshaushaltes bezeichne, das heißt auch, bei Zukunftsinvestitionen gezielt mehr Geld einzusetzen.

Aber lassen Sie mich zum Schluss auch noch auf Folgendes hinweisen: Wir haben jetzt mit diesem Budget die Phase 2 des neuen Haushaltsrechts erreicht. Phase 1 hat


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geheißen, dass wir variable und fixe Ausgabenkategorien definiert haben, das heißt, dass der Sozialstaat – Arbeitsmarktpolitik, soziale Sicherheit in diesem Land, Familien­politik – automatisch gemäß den konjunkturellen Notwendigkeiten auch finanziert wird, dass, wenn Sie so wollen, Keynes im haushaltsrechtlichen System rechtlich verankert worden ist.

Wir kommen jetzt in Phase 2, wo es auch zur Wirkungskontrolle kommt, wo endlich auch Gender Budgeting umgesetzt wird in den einzelnen Ressorts. Das alles sind wichtige Schritte.

Ich möchte aber zum Abschluss noch einmal meinen persönlichen Dank an die Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzministerium aussprechen. Die Krise allein ist schon eine große Herausforderung für die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber die Erstellung eines Budgets heißt auch immer, dass es Wochen gibt, wo man sehr hart arbeiten muss, und ohne die Unterstützung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnte man weder so ein Haus führen wie die Frau Ministerin und ich, noch das Par­lament einen Haushalt diskutieren, wie Sie es heute tun. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


11.33.36

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kol­legen! Um der Geschäftsordnung Genüge zu tun, möchte ich mich kurz auf das Bun­desschatzscheingesetz beziehen.

Frau Abgeordnete Glawischnig hat vorhin gesagt, das wäre durch diese Erhöhung jetzt und überhaupt sehr kompliziert geworden. – Ich möchte Folgendes betonen: Erstens einmal wird hier von Schilling und ECU auf Euro umgestellt, zweitens dient die Ausga­be der Bundesschatzscheine zur Sicherung und begründet daher keine Finanzschuld im Sinne des § 65 Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes. Im Gegenteil: Das sichert un­sere Budgets in den nächsten Jahren nachhaltig ab.

Ich möchte mich aber eingangs gleich auf den Herrn Kollegen Cap beziehen, der ge­meint hat, der Bundeskanzler sei derjenige, der es jetzt zustande gebracht habe, dass die Finanztransaktionssteuer komme und insgesamt elf Länder hier mittäten. – Ich möchte nur daran erinnern, Herr Kollege Cap, dass es hier im Hohen Haus einen Fünf-Parteien-Entschließungsantrag gab. (Abg. Dr. Cap: Habe ich gesagt!) Das war aber lange vor der Zeit, wo der Herr Faymann Bundeskanzler war, das war nämlich noch unter der Schüssel-Regierung. Natürlich wissen wir alle, der Erfolg hat viele Väter, aber ich glaube doch, wir sollten da bei der Wahrheit bleiben: Es war uns allen ein Anlie­gen, und es liegt wesentlich weiter zurück, dass dieses Hohe Haus diese Forderung gestellt hat, und dazu sollten wir uns alle bekennen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Cap: Aber durchgesetzt hat es Bundeskanzler Faymann!) – Ja, durchgesetzt.

Da möchte ich mich jetzt gleich auf die Opposition beziehen, die immer wieder, wenn es um Budgets geht, sagt, man hätte mehr machen können, es wäre anders machbar gewesen. – Dann gab es Zweifler letztes Jahr und auch nach unserem Reformpaket im Frühjahr: Was wird mit der Finanztransaktionssteuer? Das ist budgetiert, das wird ja gar nicht kommen! Und es gab Zweifler bezüglich des Schweizer Abkommens.

Man kann hier, Herr Kollege Bucher und auch alle anderen, die sich da angesprochen fühlen seitens der Opposition, sicherlich Fundamentalopposition machen, aber man kann natürlich auch für etwas kämpfen. Und wenn der Herr Cap heute gemeint hat, dass der Herr Bundeskanzler für die Finanztransaktionssteuer gekämpft hat: Es kämpft auch die Frau Finanzministerin, und sie hat auch für das Abkommen mit der Schweiz


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gekämpft. Es ist dazu gekommen, aber ich habe bei den Zweiflern jetzt keine anerken­nenden Schulterklopfer gesehen oder von ihnen gehört, dass hier ein Kampf auch zu etwas Positivem geführt hat. Und dazu gratuliere ich der Frau Finanzministerin und der gesamten Bundesregierung! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte schon noch einmal Folgendes betonen, weil wir den Menschen immer auch den Eindruck vermitteln, wir müssten uns um unseren eigenen Schrebergarten küm­mern: Ich glaube schon, dass Österreich ein Land ist, das darin Tradition hat, dass es Solidarität anderen gegenüber zeigt und natürlich auch in der Europäischen Union für Solidarität steht. Aber das bedeutet natürlich, dass andere auch ihre Hausaufgaben machen müssen, dass es Reformen geben muss, dass die Reformen umgesetzt wer­den müssen, dass Missbrauch bekämpft werden muss in den Schuldenstaaten und dass die Steuern eingetrieben werden müssen. Auch wir müssen unsere Hausaufga­ben machen. Und wer der Frau Bundesministerin aufmerksam zugehört hat, der hat heute auch erfahren, es gibt, was den Steuerbetrug betrifft, sehr viele Sonderkommis­sionen. Die Finanzpolizei, die Großbetriebsprüfung leistet da großartige Arbeit. Wir ma­chen also unsere Hausaufgaben.

Herr Kollege Bucher, wenn Sie immer die negativen Beispiele herausgreifen, wo wir uns in der Forschungsquote befinden oder wo wir uns in anderen Bereichen befinden: Warum sagen Sie nicht einmal, dass wir Europameister sind, was die Arbeitslosigkeit betrifft, dass wir da unter 5 Prozent sind? Da sind wir im gesamteuropäischen Ver­gleich Europameister, und auch das gehört einmal herausgestrichen. (Zwischenruf des Abg. Dolinschek.) Herr Kollege Dolinschek, gerade Sie, wo Sie einmal Staatssekretär waren in diesem Sozialbereich: Es ist ganz, ganz wesentlich, dass wir das hier auch einmal sagen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dolinschek: Da ist es besser gegangen – mit Ihnen in der Koalition!)

Wir alle haben Wünsche, Kolleginnen und Kollegen. Wir wollen Steuerreformen, wir wollen Entlastung von Familien, wir wollen Entlastung des Mittelstandes. Jeder von uns hat Wünsche für Jungunternehmer, für Arbeitnehmer, für Pendlerinnen und Pendler. Aber seien Sie mir nicht böse: Vorher müssen wir schauen, dass der Staatshaushalt so gesichert ist, dass wir Spielräume haben, auch Reformen umzusetzen. Wir können nicht Forderungen stellen, aber dann nichts dazu tun, dass wir Spielräume haben, dass wir uns Reformen und eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger leisten können.

Dort müssen wir ansetzen, und daran werden wir die nächsten Jahre noch ordentlich arbeiten müssen. Wir werden die Frau Finanzministerin unterstützen, und wenn es so weit ist, wird die Frau Finanzministerin mit uns gemeinsam ein Reformpaket vorlegen, das dann sicherlich fairer ist, weniger Steuern vorsieht und leistungsgerechter ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


11.39.07

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal etwas Positives, weil Sie immer be­haupten, wir sähen immer nur die negativen Dinge in Ihrem Budget. Das neue Haus­haltsrecht ist sehr positiv, aber es ist bezeichnend für die Arbeit dieser Regierung, dass Sie das wieder als Ihren Erfolg verkaufen wollen. In erster Linie ist es darauf zurück­zuführen, dass alle Parteien in diesem Hohen Haus an diesem neuen Haushaltsrecht mitgearbeitet haben.

Sie wissen genau, dass unser Budgetsprecher Alois Gradauer schon seit Jahren im­mer wieder Änderungen in diesem Bereich fordert.


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Natürlich auch Ihren innovativen Beamtinnen und Beamten im Finanzministerium ist zu verdanken, dass wir jetzt das neue Haushaltsrecht haben.

Einzig Herr Kollege Kopf hat es kurz der Mühe wert gefunden, auch anzusprechen, dass sich die anderen Parteien da mit eingebracht haben. Sie haben das mit keinem Wort erwähnt, Sie versuchen das hier als Erfolg der Regierung zu verkaufen. Das ist bezeichnend für die Regierung, für die Regierungsarbeit überhaupt, weil die Regie­rung, und zwar beide Seiten, sowohl Rot als auch Schwarz, die Tätigkeit dieses Parla­ments und der Abgeordneten im Prinzip immer als Alibihandlung ansehen. Sie sind so abgehoben in der Zwischenzeit, dass Sie sagen, wir beschließen etwas im Minister­rat – zu dem komme ich dann noch –, und dann haben die Abgeordneten noch die Möglichkeit, hier ein bisschen zu diskutieren. Letzten Endes wird aber kein Beistrich, kein Punkt, nichts geändert, weil Sie das von vornherein schon so vorgeben.

Und die Medien springen auf das ganze Theater schon auf. Sie lesen heute in der Früh: Der Ministerrat hat den Haushalt für das Jahr 2013 beschlossen. – Ich sage Ih­nen etwas: Der Ministerrat beschließt gar nichts! Laut österreichischer Bundesverfas­sung beschließt immer noch das Parlament die Gesetze und auch den Haushalt für das nächste Jahr. (Beifall bei der FPÖ.) Nehmen Sie das endlich einmal zur Kenntnis! Aber das ist bezeichnend für die Art und Weise, wie Sie hier vorgehen.

Als Überschrift für Ihre Budgetrede schreiben Sie: „Stabile Finanzen durch Reformen.“ Jetzt lassen wir einmal das Haushaltsrecht beiseite. Zeigen Sie mir auf den 30 Seiten, die Sie hier in einer Stunde und 20 Minuten vorgelesen haben, wo da die Reformen sind! Davon ist ja weit und breit nichts zu sehen! Das sagen auch Ihre Spezialisten von Wifo und IHS, die von Ihnen bezahlt werden, dass die Reformwilligkeit dieser Bundes­regierung sehr, sehr dürftig ausfällt.

Kommen wir zu all den Zahlen, die Sie hier immer wieder betonen, und zu Ihrer immer wiederkehrenden Aussage, auch von den Abgeordneten der Regierungsparteien: Wir sind die Besten in Europa! – Wissen Sie, warum Griechenland heute dort ist, wo es ist? Weil sie über Jahre getrickst haben. Sie haben sich mit falschen Zahlen in die EU hi­neingeschmuggelt, sie haben durch falsche Zahlen den Euro erhalten, mit starker Mit­hilfe von Goldman Sachs damals und etlichen anderen Institutionen. Alle haben es ge­wusst, und niemand hat darauf reagiert. Wo sie geendet haben, das sehen Sie jetzt: Sie kriegen das nicht mehr in den Griff, auch wenn Sie noch so viele Milliarden in die Hand nehmen und noch so viele Steuergelder der Österreicher in der Ägäis versenken. Sie kriegen das nicht mehr in den Griff.

Sie von der Bundesregierung machen es vielleicht nicht in diesem Ausmaß, aber im kleinen Rahmen machen Sie es genau gleich. Sie tricksen ja mit Ihren Arbeitslosen­zahlen auch. Sie sagen, Österreich hat die beste Arbeitslosenrate in Europa, wir liegen bei 4,4 Prozent. – Bei 3,6 Millionen Erwerbstätigen in Österreich über 300 000 Arbeits­lose zu haben, da müssen Sie kein Rechengenie sein, um draufzukommen, dass sich das mit 4,4 Prozent nicht ausgehen wird. Und warum nicht? Weil Sie natürlich nicht da­zusagen, dass Sie 66 000 Österreicherinnen und Österreicher in sogenannten AMS-Programmen verstecken, wo der Output relativ gering ist. Sie sagen nicht dazu, dass wir in Österreich die jüngsten Pensionisten in der EU haben. Das sagen Sie alles nicht dazu. Davon abgesehen haben wir auch noch die ältesten Studienabgänger.

Und was Sie auch nicht dazusagen: dass die Jugendarbeitslosigkeit bei uns auch schon gravierend ist. Sie verstecken Tausende von Jugendlichen in sogenannten ÜLAs. Ein­mal davon abgesehen, dass dort ein Jugendlicher im Jahr 18 000 € kostet. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Beim berühmten Blum-Bonus, der ein Erfolgsmodell war, hat ein Jugendlicher in drei Jahren 8 400 € gekostet. Jetzt kostet ein Jugendlicher in den ÜLAs 18 000 € pro Jahr. Zigtausende von Jugendlichen ver-


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stecken Sie dort, um die Arbeitslosenstatistik gegenüber der EU zu schönen. Und so geht das weiter in allen anderen Bereichen. (Beifall bei der FPÖ.)

Damit komme ich zur Inflationsrate. Sie sprechen von einer offiziellen Inflationsrate von 2,6 Prozent und sagen dann auch noch, dass die Pensionsanpassung für das nächste Jahr und auch für die weiteren Jahre 1 Prozent unter der Inflation liegen wird, und das ohne Protest. Na klar, wenn Khol und Blecha das entscheiden, dann gibt es auch kei­nen Protest. Den Protest von den Pensionisten werden Sie dann spätestens bei der Wahl im nächsten Jahr sehen, wenn sie draufkommen, wie sich die Inflationsrate in Österreich wirklich bewegt. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie können nicht davon ausgehen, dass sich ein Pensionist jedes Jahr einen neuen Fernseher, einen neuen Laptop kauft. Das sind genau die Produkte, die die Inflations­rate senken. Sie müssen vom wöchentlichen Einkauf ausgehen, und da haben wir jetzt eine Inflationsrate von weit über 4 Prozent, die laut Experten – und namhafte Ex­perten sagen das – bis zum Jahresende auf über 5 Prozent ansteigen wird.

Jetzt nenne ich Ihnen nur ein paar Zahlen, damit Sie sich das besser vorstellen kön­nen. Der Wocheneinkauf hat sich um 4,3 Prozent verteuert, Heizöl um 11,6 Prozent, der Sprit um 9,3 Prozent. Die Preise für Brot, Fleischwaren, Getreideerzeugnisse sind teilweise um bis zu 7,6 Prozent gestiegen. Und der Hauptpreistreiber im Moment sind Bekleidung und Schuhe – Sie können doch nicht verlangen, dass ein Pensionist im Winter, wenn es kalt ist, nackt durch die Gegend rennt –, sie sind um 17,4 Prozent teu­rer geworden.

Erklären Sie doch einmal den Pensionisten, dass sie mit 1,8 Prozent Pensionserhö­hung im Laufe der nächsten Jahre durchkommen werden! (Beifall bei der FPÖ.) Sie haben einen jährlichen Kaufkraftverlust von 3 bis 4 Prozent! Und wenn Sie noch länger in der Regierung bleiben und das noch einmal fünf oder sechs Jahre so geht, dann ha­ben sie in fünf, sechs Jahren um 20 Prozent weniger Kaufkraft mit ihren Einkommen, die Sie ihnen gönnen. Sie werden dann ja sehen, wie die Pensionisten bei der Wahl auf Ihre sogenannten Reformen, als die Sie sie immer bezeichnen, reagieren werden.

Das ist genau der Punkt, warum die Bevölkerung in Österreich so verunsichert ist und Ihnen absolut nichts mehr von dem abnimmt, was Sie hier von sich geben. Da stellt sich der Kollege Kopf heraus und schimpft partout, dass wir die höchste Abgabenquote haben. Wir haben schon fast 44 Prozent Abgabenquote, hat er hier selbst erwähnt. Und dann sagt er, wir müssen runterkommen auf unter 40 Prozent. Ja, meine Damen und Herren, das ist ja eine gefährliche Drohung! Bis jetzt hat jeder Finanzminister der ÖVP – und seit dem Jahr 2002 stellt die ÖVP die Finanzminister: Karl-Heinz Grasser, Molterer, Pröll, Fekter – gesagt, wir müssen unter 40 Prozent kommen. Aber jedes Mal ist die Abgabenquote beim Budget des nächstfolgenden Jahres gestiegen! (Abg. Krai­ner: Das stimmt doch nicht!)

Dann sagen Sie permanent, wir dürfen keine neuen Schulden machen. (Abg. Krainer: Aber das stimmt doch nicht!) Das Budget des nächsten Jahres hat Ausgaben von 75 Milliarden € und Einnahmen von 68,7 Milliarden €, das heißt: ein neuerlicher Schul­denstand von 6,3 Milliarden €. Und da wollen Sie der Bevölkerung weismachen, dass Sie eine ach so gute Bundesregierung sind, die alles im Griff hat, die Krise sensationell bewältigt und gemeistert hat?! – Wissen Sie, die Krise in Österreich ist nur aus dem Grund so gut gemeistert worden, weil es die Klein- und Mittelbetriebe, überhaupt die Wirtschaft in Österreich und die fleißigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen trotz dieser Regierung (Beifall bei der FPÖ), trotz dieser Sparmaßnahmen und Belastungspakete dieser Regierung geschafft haben, durch Innovationen, durch schnelle Anpassungsfä­higkeit diese Krise relativ gut zu meistern. Das ist den Betrieben hoch anzurechnen und auch den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die die Ärmel hochgekrempelt haben, um diese Krise zu meistern – aber nicht dieser Regierung!


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Es ist ja doppelt so hoch zu werten, dass man diese Krise so gemeistert hat, wenn man sich die Belastungspakete dieser ÖVP-Finanzminister der letzten Jahre anschaut: 50 Milliarden € innerhalb der letzten zwei Jahre mit zwei Belastungspaketen, mit denen Sie die Österreicherinnen und Österreicher belasten.

Dann noch ein Wort zum Herrn Staatssekretär Schieder, der sich schon verabschiedet hat. Er hat hier gesagt, die Banken sind an allem schuld. Jetzt frage ich Sie aber schon etwas: Wer macht denn die Gesetze? Die Gesetze macht nicht der Finanzmarkt, nicht die Banken, die Gesetze macht immer noch die Politik in den einzelnen Staaten. Wa­rum sind Sie denn nicht in der Lage, den Finanzmarkt endlich in den Griff zu bekom­men? Die können doch tun und lassen, was sie wollen – Sie schießen Geld nach in Milliardenhöhe, wo sich kein Mensch mehr auskennt, so viele Nullen haben Ihre Zahlen schon. (Beifall bei der FPÖ.)

Eines hat Herr Schieder auch gesagt: Das Budget weist die Handschrift beider Partei­en auf, der SPÖ und der ÖVP. Was er bezeichnenderweise auch dazugesagt hat: Sie waren sich einig bei den Steuererhöhungen im Ausmaß von 3,5 Milliarden €. Na gratu­liere! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.48


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte. (Abg. Ing. Hofer – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Krainer –: Zur Sache, bitte! – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ein bisschen etwas zur Sache!)

 


11.48.27

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Themessl, „Sie waren sich einig“, ja, sie waren sich aber auch einig, dass sie die Steuern um über 3 Milliarden gesenkt haben, nämlich 2009. (Abg. Ing. Hofer: Zur Sache, bitte! – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Zur Sache!) – Wenn ich auf jeman­den eingehe, der vor mir geredet hat, wird das wohl möglich sein. (Beifall des Abg. Kopf.)

Es wird immer die Frage gestellt: Wo bleibt die Regulierung der Finanzmärkte? Das ist jetzt gerade auch wieder gefragt worden. Ich sage Ihnen, es gibt nicht einen Schritt, mit dem die Finanzmärkte reguliert worden sind und reguliert werden, sondern es hat sehr, sehr viele Schritte gegeben. Und heute, gerade im Moment, debattieren wir über einen weiteren Schritt, nämlich über die Regelung des sogenannten OTC-Handels. Da geht es darum, dass ein Teil des Handels oder der Großteil des Handels gar nicht über Börsen und über geregelte Marktplätze passiert, nicht transparent passiert und wir gar nicht wissen, wie hoch das Volumen ist, welche Verträge es da gibt, et cetera. Und einer der Schritte, die wir heute machen, ist, dass wir Regelungen beschließen für die­sen Bereich, den es noch nicht gegeben hat.

Das heißt, es ist nicht die Finanzmarktreform, sondern es ist einer von 25, 30 Schritten oder der 25. oder 30. Schritt der Finanzmarktreform, den wir heute im Hohen Haus be­schließen und debattieren. Ich halte das für einen guten und richtigen Schritt, dass wir das heute hier machen.

Wenn Sie sagen, es passiert nichts in Sachen Regulierung der Finanzmärkte, dann muss ich Ihnen sagen, dass sehr wohl bereits einiges passiert ist. Ich habe mir das Re­formprogramm angeschaut, das die SPÖ 2009 vorgestellt hat, und was da schon alles passiert ist.

Wir haben damals gesagt: Wir brauchen eine einheitliche europäische Finanzaufsicht und Bankenaufsicht. Und es hat bereits zwei Schritte in diese Richtung gegeben. Der erste Schritt war ein kollektives Aufsichtsorgan der nationalen Aufsichtsbehörden ohne Durchgriffsrechte, also quasi eine Art Diskussionsgremium. Der zweite Schritt war die Gründung der EBA, der Europäischen Bankenaufsicht mit Durchgriffsrechten. Und der dritte Schritt ist der, den wir gerade machen, der sogenannte SSM – europäische Ban-


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kenunion oder europäische Finanzmarktaufsicht wird das immer genannt –, wo die Ins­titute direkt beaufsichtigt werden.

Man sieht, dass es hier sehr, sehr viele Schritte gegeben hat.

Ein anderer Schritt war zum Beispiel: Als die FPÖ in der Regierung war, hat sie Fol­gendes beschlossen: Wenn Manager Aktienoptionen bekommen, dann brauchen sie keine Steuer dafür zu bezahlen. Das hat die FPÖ beschlossen. Als die SPÖ in die Re­gierung gekommen ist, haben wir das abgeschafft. Wir haben gesagt: Wenn Manager Aktienoptionen bekommen, dann sollen sie dafür Steuern zahlen wie alle anderen auch.

Das ist auch ein wichtiger Schritt gewesen. Um das zu erkennen, müssten Sie viel­leicht manchmal die Gesetze, die wir hier debattieren, auch lesen. Dass Sie es offen­sichtlich nicht gemacht haben, merkt man daran, dass die Redner kaum ein Wort dazu verloren haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf aber durchaus auch auf einige Debattenbeiträge vor mir eingehen. Kollege Themessl hat hier von den Pensionen gesprochen und gemeint, dass die so gering er­höht werden würden und wie arg das sei. Er hat anscheinend vergessen, dass die Frei­heitlichen sieben Jahre in der Regierung waren. Schauen wir uns doch an, was da pas­siert ist. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Warum reden Sie nicht zur Sache?)

Sieben Jahre lang sind die Pensionen durchgehend unter der Inflationsrate erhöht worden. Durchgehend, jedes Jahr, das die FPÖ in der Regierung war, war die Erhö­hung unter der Inflationsrate! (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Reden Sie einmal über das Bundesschatzscheingesetz! Haben Sie da nichts dazu zu sagen?) Seitdem die SPÖ in der Regierung ist: jedes Jahr über der Inflationsrate. (Abg. Ing. Hofer: Zur Sache!) Wir haben gesagt, die Erhöhung heuer ist einmalig, und nächstes Jahr wird im Schnitt unter der Inflationsrate erhöht. Die Kleinen bekommen sehr wohl die Inflations­rate ausgeglichen, die Großen sollen dafür weniger bekommen.

Das ist sozialdemokratische Politik (Beifall bei der SPÖ) – und nicht wie Sie, die Sie je­des Jahr die Pensionen de facto unter der Inflationsrate erhöht haben! Sie sollten nicht vergessen, was für eine Politik Sie gemacht haben! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Es wurde hier die Frage gestellt: Wo ist die sozialdemokratische Handschrift in diesem Budget? Der Staatssekretär hat richtig gesagt, wir sind in einer Koalitionsregierung, da sind immer die Handschriften von beiden Parteien drinnen. Aber ich kann es Ihnen schon sagen: Sie wissen ganz genau, dass ein wesentlicher Fokus der Sozialdemo­kraten immer auf die Frage von Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarkt gerichtet ist. Und was sehen wir? Österreich hat die geringste Arbeitslosigkeit in der Europäischen Union. – Das ist sozialdemokratische Handschrift, und darauf sind wir stolz.

Und wenn Sie fragen: Wo steht die SPÖ bei der Frage der Gerechtigkeit in der Be­steuerung?, dann ist das auch relativ einfach: Von dem Kuchen, der in Österreich ge­backen wird und wieder verteilt wird, von den Einkommen her, kriegen 60 Prozent jene, die eine Leistung für ihr Einkommen erbringen, die Leistungsträger, die, die arbeiten gehen für ihr Einkommen. Und zirka 40 Prozent sind Kapital- und Vermögenseinkom­men, also leistungslose Einkommen. Und jetzt schauen wir uns an, wer die Rechnung bezahlt: Jene, die arbeiten gehen für ihr Einkommen, zahlen durch unsere Steuern und Abgaben 90 Prozent der Rechnung, bekommen aber nur 60 Prozent vom Kuchen. Die Kapital- und Vermögenseinkommensbezieher bekommen 40 Prozent des Kuchens, be­zahlen aber nur 10 Prozent der Rechnung.

Das ist ungerecht! Und da sagen wir: Die einen zahlen zu wenig – und die anderen zahlen zu viel. Was hat die Bundesregierung gemacht? Die Bundesregierung hat die Steuern und Abgaben derer, die arbeiten gehen, also eine Leistung für ihr Einkommen erbringen, in den letzten Jahren um über 3 Milliarden € gesenkt – und gleichzeitig um über 3 Milliarden erhöht für jene, die über Kapital- und Vermögenseinkommen verfügen.


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Das ist gut so, das bringt mehr Gerechtigkeit, aber es ist noch lange nicht das Ende des Weges erreicht. Es ist noch immer so, dass die, die für ihr Einkommen arbeiten ge­hen, die, die Leistung erbringen, zu hohe Steuern zahlen – ja, die wollen wir senken – und jene, die über Vermögen und über Kapital verfügen, zu wenig Steuer zahlen. In­sofern wird die Sozialdemokratie weiter diesen Weg gehen, mit der ÖVP in der Regie­rung, aber auch mit anderen Parteien gerne, dass wir hier zu einer ausgeglichenen Be­lastung kommen und die Schieflage, die wir heute haben, beseitigt wird. Und das ist auch sozialdemokratische Handschrift. Und die können Sie jederzeit im Budget nachle­sen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


11.55.02

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Bun­desministerin, ich glaube, Sie haben in Ihrer Budgetrede vollkommen zu Recht auf die internationale Dimension verwiesen, es ist gleich das zentrale erste Kapitel. Ich finde das sehr wohltuend, weil es doch einmal auch darauf hinweist, dass wir da nicht alleine unterwegs sind und die Welt einfach so vor uns hingestalten können; was uns nicht davon befreit, genau zu überlegen, dort hinzuschauen und auch hinzugreifen, wo wir wirklich etwas tun können. Aber Tatsache und Faktum ist, dass die internationalen Ver­flechtungen im Wirtschafts- und Finanzleben zum Nutzen und in den letzten Jahren im­mer öfter auch zum Schaden, jedenfalls des europäischen Kontinents, hier ineinander­greifen.

Ich wollte das tatsächlich einmal positiv erwähnen, weil das ja nicht immer bei allen Budgetreden so war. Wir haben ja da schon ganz andere Euphoriker erlebt, die uns er­klärt haben, dass mit dem und dem und dem am Schluss ein Nulldefizit herauskommen wird – und was dann wirklich herausgekommen ist, wissen wir ja mittlerweile. Deshalb, glaube ich, ist das ein ganz guter Einstieg.

Ja, Österreich steht im Vergleich relativ gut da; es gibt überhaupt keinen Grund, das nicht auszusprechen oder das in gewisser Weise nicht auch anzuerkennen, aber es ist immer noch so, dass wir uns überlegen müssen, wie wir die – ein vielstrapaziertes Wort, aber umso richtiger, wenn man es tatsächlich macht – Zukunft gestalten, auch ökonomisch und finanziell, und das geht halt einmal über die Mittel des Staates, das Budget.

Das Vokabular ist natürlich relativ verbraucht. Auch wir werden uns verstärkt dem zuwenden, dass wir einen sorgsamen, einen verantwortungsvollen Umgang mit den Steuergeldern brauchen. Der ist nicht immer gegeben. Das ist auch unschwer zu er­kennen, wenn man sich die ganzen Ereignisse und die Aufdeckerfolge der letzten Jah­re anschaut, die da oder dort gemeinsam, öfter aber auch nur aufgrund des Drucks einzelner Fraktionen zustande gekommen sind.

Aber ein sorgsamer Umgang mit Steuergeldern ist, glaube ich, eine ganz wichtige Ma­xime, wenn man so will, ein Hauptprinzip. Und die Prinzipien grüner Budgetpolitik wer­den mit Sicherheit weiter in die Richtung vertieft werden, dass wir sparen sollen und müssen, dort, wo es nämlich Verschwendung gibt. Also erstens sinnvoll sparen, um zweitens nachhaltig investieren zu können. Und der dritte Punkt – etwas, was bei Ihnen (in Richtung ÖVP) regelmäßig unter den Tisch fällt und bei Ihnen (in Richtung SPÖ) nur als Parteitagsritual mehr oder weniger erfolgreich zelebriert wird – ist: fair steuern, umsteuern im Sinne einer sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit. (Beifall bei den Grünen.)

Mit diesen drei Maximen lässt sich schon sehr viel anfangen, wenn man sie von dem Himmel der Parolen runterholt auf die Erde und einmal tatkräftig losstartet.


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Ich darf aber auf den internationalen Vergleich eingehen und ein paar Zusammenhän­ge zu Österreich herstellen. Die Frau Kollegin Tamandl hat es ja nicht lassen können, die Opposition da zu maßregeln oder, sagen wir einmal, herauszufordern; also wir füh­len uns herausgefordert. Sie hat etwas zur Finanztransaktionssteuer gesagt – Sie, Frau Bundesminister, ja auch, sehr zentral, zu Recht, wie ich meine –, aber auch zu diesem sogenannten Schweizer Abkommen.

Nun zur Finanztransaktionssteuer. Ja, es ist richtig, Österreich war hier in gewisser Weise Vorreiter, auch schon mit einem Beschluss hier im Haus, und das geht schon sehr weit zurück, da gibt es überhaupt nichts zu sagen. Ob immer nur die Bundeskanz­ler diejenigen sind, die etwas weiterbringen, weiß ich nicht. Das war damals unter schwarz-blauer Mehrheit hier. Die haben sich auch eine entsprechende Regierung or­ganisiert. Immerhin, das Parlament hat einen Beschluss gefasst – wollen wir anerken­nen. Auch der Bundeskanzler Faymann hat in der Folge das zumindest rhetorisch im­mer sehr herausragend vertreten. Das ist klar.

Aber in Wahrheit kommt es ja auf ganz etwas anderes an: Wer und vor allem wie ge­staltet man das, dass das im entscheidenden Moment – und das ist ja nicht so einfach, wenn wir jetzt den europäischen Zusammenhang betrachten – wirklich in die Hand ge­nommen und auch umgesetzt wird?

Frau Bundesministerin, wir haben uns ja hier herinnen noch nicht ausgetauscht, aber ich stehe nicht an, anzuerkennen, dass gerade Sie in einer historisch mehr oder weni­ger einmaligen Situation für Österreich die Anliegen, die wir hier vor langer Zeit schon beschlossen haben, sehr gut gehandelt haben  und auch die Beamten im Ressort. (Beifall bei Grünen und ÖVP. Bundesministerin Dr. Fekter: Ja, richtig!)

Wir sind ja erst auf der halben Strecke, so ist es ja nicht, aber wie das angegangen wurde, halte ich für wirklich gut gemacht. Natürlich ist es so, dass international im euro­päischen Konzert eben auf Deutschland und Frankreich geschaut wird. Tatsächlich war es aber so, dass Österreich da eine treibende und entscheidende Rolle gespielt hat, aber über die Bekenntnisse und Reden hinaus, weil man da nämlich schon sieht – an die beiden anderen Oppositionsparteien gerichtet –, was es auch ausmacht, wenn man versucht, wenn so eine historische Situation entsteht, Druck zu machen, und in dem Fall war es dann ein gemeinsamer Druck. (Zwischenruf des Abg. Mag. Josef Auer.)

Sie haben ja glaubwürdig erklären können in Berlin, in Paris  nach dem Wechsel war es wahrscheinlich leichter, auch wenn er einem sonst vielleicht nicht so gut gefällt, der neue Präsident in Frankreich  und auch in Brüssel, dass es für Österreich glaubwürdi­ge, wie wir es formuliert haben, Fortschritte brauchen wird hin zu einer Einführung die­ser Steuer, weil ansonsten die Ratifizierung, und zwar in Wahrheit des EU-Vertrags, des Vertrags von Lissabon gefährdet ist  die aber die Voraussetzung war, gerade für Deutschland, dass der ESM überhaupt in Kraft treten kann, dieser sogenannte Ret­tungsschirm, den ich eher als Haftungsschirm bezeichnen würde.

Das sollte man einmal hier fürs Protokoll gesagt haben, wie die historischen Abläufe waren. Insofern ist das ein gemeinsamer Erfolg, aber federführend waren natürlich Sie für die österreichische Bundesregierung unterwegs. Wir haben uns auch regelmäßig ausgetauscht, und es war nachvollziehbar, wie Sie mit den anderen Regierungsspitzen verhandelt haben. In weiterer Folge war ja dann überhaupt nicht sicher, nachdem end­lich dieser Schachzug gelungen ist, der ja zwischen Berlin und Wien ausgeheckt wur­de, dass man jetzt hergeht und sagt, die alte Finanztransaktionssteuer ist tot, mit den Briten, die immer nur alles blockieren, da brauchen wir einen neuen Weg. Das ist ge­macht worden, gelungen, die ersten Barrieren sind weggeräumt worden. Wir sind aber noch immer erst auf der halben Strecke.

Es ist aber auch positiv, dass sich jetzt – ich hätte nicht damit gerechnet –, im Septem­ber letztlich schon, Anfang Oktober, bereits elf Länder – Sie haben sie erwähnt – in der


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gemeinsamen Zusammenarbeit befinden. Ich glaube, dass da etwas weitergehen kann. Deadline ist sicher spätestens der Jahreswechsel, damit man das dann 2014 auch wirklich realisieren kann.

Es wird noch genügend Fallen auf der Strecke geben, denn die Frage ist immer noch, welche Art von Steuer das werden soll, das ist ja nicht hundertprozentig sicher. Anhand dieses Kommissionsvorschlags sieht man, bestimmte EU-Institutionen haben etwas Gutes, so wie die Kommission, zumindest an der Stelle, die einen sehr brauchbaren Vorschlag gemacht hat. Wir sollten nicht zu sehr davon abweichen, davor würde ich warnen, da wir sonst genau jene Wirtschaftszweige treffen, die wir nicht treffen wollen. Also sollten wir es genau so machen, wie es vorgeschlagen ist, nämlich möglichst die Finanzderivate zu erwischen und das entsprechend auf Basis dieser elf Länder durch­zusetzen. Vermutlich werden es sukzessive noch mehr werden. Das ist ja einmal et­was sehr, sehr Erfreuliches.

Anders ist es bei der Sache mit dem Schweizer Abkommen. Da darf man von mir aus unterschiedlicher Meinung sein, ich nutze diesen Punkt aus einem ganz anderen Grund, weil nämlich die Europäische Union vorhat – an sich auch eine gute Sache, nur es gelingt nicht –, mit der Schweiz und mit Liechtenstein Verhandlungen aufzunehmen, um endlich in einen Datenaustausch zu gelangen, um den internationalen und groß an­gelegten – wir reden da nicht von den kleinen Fischchen – Steuerbetrug zu bekämp­fen. Es ist immer noch so, dass ausgerechnet Luxemburg und Österreich da zu den Blockierern gehören.

Kommissar Šemeta hat sich ja öffentlich beschwert, dass nicht einmal die Verhand­lungsaufnahme von der Republik Österreich gewährt wird, denn das unterliegt ja auch dem Einstimmigkeitsprinzip. Wir vereiteln mit dieser Vorgangsweise  zumindest mit­telfristig, wenn nicht kurzfristig, denn der Druck auf die Schweiz steigt rundherum und es ist nicht einzusehen, dass wir das nicht schön langsam sozusagen ins Finale brin­gen –, dass mit dem Spuk aufgehört wird, dass in der Schweiz mindestens 70, eher 80 bis 100 Milliarden € an nicht versteuertem griechischem Geld, von griechischen Milliar­dären und Millionären, liegen. Es wird der europäischen Bevölkerung nicht erklärbar sein, einen nächsten und einen nächsten – obwohl ich dafür bin – Haftungsschirm auf­zuspannen, wenn nicht gleichzeitig endlich einmal die Vermögensfrage und die Steuer­hinterziehungsfrage geklärt wird. Österreich sollte da einen Beitrag leisten und nicht länger im Weg stehen! Das ist eine Aufforderung. (Beifall bei den Grünen. Zwischen­ruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Es ist unerträglich, dass dort mit Sicherheit zig Milliarden Steuern hinterzogen worden sind, die umso sicherer in der Schweiz, vielleicht auch da oder dort in Österreich ist das der Grund des Widerstands?; das ist aber nicht tolerabel!  gebunkert werden, während in Griechenland Zustände herrschen, aufgrund relativ falscher Therapien, die man dort dem Patienten verordnet, der auch selbstverschuldet, aber natürlich krank geworden ist. Trotzdem ist es richtig, etwas zu tun, weil es die ganze Europäische Uni­on und den Euro-Raum betrifft, und das entsprechend anzugehen.

Nur braucht man erstens auch marktwirtschaftlich vernünftige Maßnahmen und zwei­tens gerechte Maßnahmen. Das ist, drittens, deshalb notwendig, weil uns sonst die Be­völkerung die Gefolgschaft verweigern wird. Wenn Sie das nicht einsehen, dann scha­den Sie genau den Bemühungen, die Sie zumindest vorgeben, verfolgen zu wollen. (Bei­fall bei den Grünen.)

Deshalb ist es so wichtig, dass wir im internationalen und europäischen Kontext end­lich einmal klarere Schritte setzen, weil uns sonst auch die Zeit davonläuft, in jeder Hin­sicht.

Es wird auch die Frage sein, wie wir im europäischen Kontext jetzt mit dieser ganzen Bankenfrage umgehen. Wir werden dann gleich zu Österreich kommen. Ich habe mit


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Schaudern verfolgt, wie am Schluss, obwohl der Vertrag zum europäischen Rettungs­schirm gar nicht angegriffen wurde, schon Hunderte Interpretationen herumgegeistert sind  just als wir hier abgestimmt haben, am Wochenende davor , wie man den Ban­ken und weiß der Teufel wem dort und da aus dem Rettungsschirm heraus helfen könnte. Das kann gut sein, das muss aber nicht gut sein, das kann total schiefgehen. Man könnte wieder genau die Falschen laufen lassen.

Dagegen werden wir massiv auftreten, wir werden dafür kämpfen und sorgen, dass die Mittel, die hier zur Verfügung stehen – im Wesentlichen sind es ja Haftungen , richtig eingesetzt werden. Ich lese und höre jetzt schon wieder von der IWF-Tagung in Japan, dass sich das  was ohnehin zu befürchten war – bis 2013 ja gar nicht ausgeht mit der sogenannten Bankenunion, sondern bis 2014 braucht  und wer weiß, was da noch wieder alles ins Getriebe kommt –, um endlich eingreifen zu können. (Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.)

Ich rede von ein paar Säulen, die da wichtig sind: Bankenaufsicht, Bankeninsolvenz­recht, dass Banken auch geordnet in die Pleite gehen können. Warum ist das so wich­tig? – Damit nicht immer vorher die Eigentümer der Banken lang kassieren, und wenn es darauf ankommt, sind sie weg. Die Gläubiger kassieren vorher einen Haufen Zin­sen, durch Einlagen oder andere Veranlagungen, und wenn es darauf ankommt, sind sie weg. Und wer bleibt über? – Die europäische Steuerzahlerin und der europäische Steuerzahler. Das geht auf die Dauer nicht, und deshalb werden wir dort ganz genau hinschauen. (Beifall bei den Grünen.)

Aber wir haben ohnehin keinen Grund, groß auf die spanische Bankenlandschaft zu zeigen oder auch auf Zypern, denn das werden die Nächsten sein, die dastehen. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Zypern nur eine Hilfe kriegen soll, wenn wir es orga­nisieren, dass der Finanzplatz dort endlich einmal sauber wird und uns dort nicht die Milliarden vom Kontinent abgezogen werden! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Moser und Dr. Matznetter.)

Aber zu den österreichischen Banken: Das, Frau Ministerin, war schon sehr aufrei­zend, dass Sie in Ihrer ganzen Rede – 30 Seiten Text – die Bankenmisere nur an einer Stelle erwähnen, relativ weit hinten, wo es um das Selbstlob für das Finanzministerium gegangen ist – an dieser Stelle war es völlig unangebracht; vorher haben wir Sie ge­lobt –, nämlich wie toll die Bankenkrise nicht vom Finanzministerium gemanagt wird. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen und in den nächsten Rechnungshofausschuss einladen – ein Termin steht ja schon fest –: Verheerend – die Aktionen rund um die Kommunalkredit und auch um die Hypo Alpe-Adria! Verheerend! Nicht nur die ganzen Sünden, die dort begangen wurden, das ist eine Sache, die Frage ist immer noch, wie der Staat damit umgeht. Im Übrigen war es natürlich eine Folge dieser mangelhaften Aufsicht und dieser Deregulierung, und überhaupt gab es in Kärnten im Speziellen eine Betrugsserie sonder Zahl, wo sich auch politische Verantwortungsfragen stellen. (Ruf: Genau!)

Aber aus den Rechnungshofberichten geht eindeutig hervor, dass die Entscheidungs­träger  also Sie in der Regierung  falsch umgesetzt haben, und das trotz eines sehr gut ausformulierten Bankenpakets. Dafür muss man sich nicht verstecken, das Ban­kenpaket hat nicht dem Minister Pröll damals vorgeschrieben, so patschert vorzuge­hen, mit Sicherheit nicht! Es ist nicht vorgeschrieben worden, dass wir die Banken re­kapitalisieren, mit keinen Auflagen. Der Rechnungshof kritisiert ja genau das: Wir ha­ben ein gescheites Gesetz gemacht, die Exekutive hat falsch umgesetzt, und was ist jetzt die Folge? Dass Milliarden und Milliarden nachgeschossen werden mussten. Die sind perdu!

Da ist der Rettungsschirm ESM ein Klacks dagegen, denn wir kommen allein schon auf 6 Milliarden für die österreichischen Banken. Die sind weg, tschüss!  Gratuliere. Und


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es hätte vielleicht auch anders laufen können, der Rechnungshof jedenfalls ist dieser Meinung. Wir werden das ausführlich diskutieren.

Ich sage Ihnen gleich eines, weil Sie von ÖVP und SPÖ gerade mehr oder weniger zu­versichtlich dreinschauen: Dieser Rechnungshofausschuss ist mit Sicherheit ein öffent­licher. Es kann nicht sein, dass wir das im Geheimen verhandeln. Es gibt die Möglich­keit, dass wir den öffentlich beschließen, und das werden wir auch so machen. Die SteuerzahlerInnen haben ein Recht darauf zu erfahren, wie das abgegangen ist. (Bei­fall bei den Grünen.)

So haben wir ein Beispiel herausgehoben, wo es um den sorgsamen Umgang mit Steuergeldern gehen würde. Für die Zukunft gilt: Damit sich das alles nicht wiederholt, brauchen wir eine Rechtslage, die dafür sorgt, dass am Schluss die SteuerzahlerInnen geschont werden und vorher die Eigentümer und die Gläubiger, die ja nicht zu knapp verdient haben, in die Pflicht genommen werden. Das ist die Aufgabe.

Dieses Parlament hat Sie von der Bundesregierung beauftragt, im Herbst, also jetzt, die Eckpunkte vorzulegen, dass wir das nächstes Jahr beschließen können. Wir dulden hier keinen Aufschub, und wir werden das in aller Öffentlichkeit weiter verfolgen. Das wäre es, um auch einen klaren Beitrag zu einem sorgsamen Umgang mit Steuergel­dern zu leisten, denn diese Dimension sprengt alle anderen Zahlen, über die Sie heute hier philosophiert haben, mehr oder weniger treffend.

Treffen werden wir aber diese Sache mit den Banken müssen, sonst fliegt uns das weiter um die Ohren. Das wird die Aufgabe sein, und dazu fordern wir Sie auf. (Abg. Mag. Ikrath:  nicht um den Banken ! Es sind nicht die Banken!) – Nicht als Ban­kenvertreter dazwischenrufen, das kommt gar nicht gut! Ich höre ohnedies schon auf, aber für Sie ist das nicht gut. Wir werden aber trotzdem für Transparenz sorgen. (Bei­fall bei den Grünen. Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)

12.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte.

 


12.12.00

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Es ist bemerkenswert. Ich bin jetzt, glaube ich, der zehnte Redner, und mit Nachsicht aller Taxen bin ich jetzt erst der Dritte, der zu dem Gesetz, das eigentlich zur Debatte steht, spricht. Die Themen, die meine Vorredner im Wesentlichen beschäf­tigt haben, sind für morgen in der ersten Lesung des Budgets vorgesehen. (Zwischen­ruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Aber das gehört offensichtlich zu den Mysterien unse­res Parlamentarismus. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek:  in der Präsidiale! – Weite­re Zwischenrufe bei den Grünen.)

Dabei ist das gegenständliche Gesetz ein sehr wesentliches Gesetz, weil es den Han­del (Abg. Ing. Westenthaler: Zwei!) – es sind zwei Gesetze, zugegeben –, weil es den Handel mit jenen Derivaten, die als Brandsätze und Brandbeschleuniger in der Finanz­krise gedient haben und die für die Finanzkrise mitverantwortlich waren, endlich zu re­gulieren beginnt. (Zwischenruf des Abg. Bucher.) Das ist ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung, weil 95 Prozent jener Derivate, die heute im Handel sind, rein speku­lativen Zwecken dienen.

Ich persönlich hätte lieber einen noch viel größeren Schritt gesetzt und würde in der Zukunft gerne einen größeren Schritt setzen, nämlich jene Produkte, die ausschließlich der Spekulation und ausschließlich dazu dienen, eine gewisse, relativ kleine Gruppe von Menschen reich und noch reicher zu machen, das Risiko aber in letzter Konse­quenz der Gemeinschaft aufbürden, überhaupt zu verbieten. Produkte, die nicht der Realwirtschaft dienen, die nicht an ein Grundgeschäft gebunden sind, sollen verboten


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werden. (Demonstrativer Beifall des Abg. Mag. Kuzdas.) So weit können wir noch nicht gehen, aber ich hoffe, dieser Schritt, den wir heute setzen, ist jedenfalls ein großer in die richtige Richtung.

Eines möchte ich an dieser Stelle auch klarstellen, weil das ein paar Vorredner wieder wie ein Mantra, das entweder aus Unwissen oder wider besseres Wissen ständig ge­nährt wird, gesagt haben: Es ist nicht die Unterstützung der österreichischen Banken, die die Staatsverschuldung, so wie wir sie jetzt vorliegen haben, verursacht hat. Im Ge­genteil, wir haben damals gemeinsam – und daran erinnere ich – am Höhepunkt der Krise 2008 ein kluges, schnelles und auch wirksames Bankenunterstützungspaket be­schlossen. Das hat dazu gedient, die Spareinlagen zu sichern und der Wirtschaft wei­terhin ausreichende Kredite zur Verfügung zu stellen und eine Kreditklemme zu ver­meiden. Damit hat es einen wesentlich Beitrag dazu geleistet, dass wir in der Krise ein besseres Wirtschaftswachstum hatten als andere.

Worauf ist diese Staatsverschuldung zurückzuführen? – Die ist darauf zurückzuführen, dass wir seit den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts ständig über unsere Ver­hältnisse gelebt haben (Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ. – Abg. Königsberger-Lud­wig:  können Sie selbst glauben!), da nehme ich niemanden aus, da gibt es eine ge­meinsame politische Verantwortung aus der Vergangenheit. Wir haben nie die richti­gen Maßnahmen auf der Aufwandsseite gesetzt, oder jedenfalls nur zögerlich und nur halbherzig, nämlich die strukturellen Kostentreiber mit konsequenten Reformen anzu­gehen und etwa das Pensionssystem, etwa das Gesundheitswesen, die Verwaltungs­strukturen, die ÖBB, aber auch die Förderungen echt anzupacken und zu reformieren, sondern wir sind den aus meiner Sicht ganz falschen Weg gegangen, den Weg in ein Hochsteuerland. (Beifall und Bravorufe des Abg. Ing. Hofer.)

Wir haben heute in Österreich eine extreme Steuerbelastung, und deswegen verstehe ich die SPÖ überhaupt nicht, außer dass sie ein bisschen populistisch sein will und Neid und Missgunst bedienen möchte, wenn sie ständig von Reichensteuern und de­ren Erfordernis spricht. (Zwischenbemerkung des Staatssekretärs Mag. Schieder.) Wir haben, wenn man sich heute die Spitzensätze der Einkommensteuer anschaut, bereits eine Reichensteuer. Im Gegensatz zu Deutschland, wo der Höchststeuersatz bei 250 000 € einsetzt und 43 Prozent beträgt, setzt er in Österreich bereits bei 60 000 € ein und beträgt 50 Prozent. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Die 10 Prozent der Höchstbesteuerten bringen 50 Prozent des Steueraufkommens auf. Das heißt, wir ha­ben eine Steuer, die nicht nur eine Reichensteuer ist, sondern eine Steuer, die eine un­gebührlich hohe Belastung der Leistungsträger darstellt. (Beifall bei der ÖVP.)

Daher bin ich der Frau Finanzminister dankbar, dass Sie, mit Unterstützung der Regie­rung, nur mit Schwergewicht auf der Ausgabenseite die Budgetsanierung betreibt, so­dass wir künftig wieder Impulse setzen können für Innovation, für Wachstum und für Arbeitsplätze. Das ist notwendig, das ist richtig, das werde ich unterstützen. Die Ziel­setzung muss ja sein, dass wir Spielraum gewinnen für die wirklich wesentlichen Aus­gaben. Die Mittel dazu sind die Schuldenbremse, der Budgetpfad, sind diejenigen, die die Frau Finanzminister heute präsentiert hat.

Wir werden das konsequent umsetzen, und ich bin froh, dass wir jetzt diesen Turn­around in der Budgetkonsolidierung schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westentha­ler. – Bitte.

 


12.17.29

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Kolle­ge Ikrath hat uns gerade anschaulich das An- und Ablegen der Halskrause vorgezeigt.


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Was immer das sei, ich wünsche dir gute Besserung, dass das wieder vorbeigeht! Ich kann dir auch zustimmen, was diese Geschichte mit den Derivaten anbelangt, mit der EU-Verordnung, die wir da umsetzen, der wir auch zustimmen, weil sie richtig ist, die aber nur ein erster Schritt sein kein. Gott sei Dank wird das ja dort auch so gesehen, als ersten Schritt, weil einfach eine gewisse Transparenz geschaffen wird, aber das ist natürlich viel zu wenig.

Was uns einfach in dieser Frage fehlt, ist, dass eine große Finanzmarktreform auf eu­ropäischer Ebene endlich Platz greift. Dafür, Frau Finanzminister, wäre eigentlich diese Bundesregierung auch gewählt beziehungsweise hätte sich zusammengesetzt, näm­lich diese große Finanzmarktreform auch im Sinne der Bürger in Europa endlich umzu­setzen – mit einem, und wir können es nur immer wieder sagen, klaren Trennbanken­system zwischen den Spekulationsbanken und den wirklichen Banken, sage ich jetzt einmal, also zwischen den Roulette- und Casinobanken und den tatsächlichen Anle­gerbanken. (Beifall beim BZÖ.)

Wir hätten uns auch gewünscht, dass es tatsächlich mehr einschneidende Maßnah­men gegen diesen Derivatenhandel gibt, bis hin zu Verboten. Auch das haben wir im Ausschuss festgestellt: dass es auch Verbote geben soll – Verbote des Eigenhandels von Banken zum Beispiel wären sinnvoll. Das fehlt alles, und ich hoffe sehr, dass wir da noch weiterkommen. Es ist ein erster, richtiger Schritt, jawohl, aber das fehlt in die­ser Frage, in diesem Gesetz eindeutig.

Wo ich dir nicht zustimme, Herr Kollege Ikrath, ist einfach dieser stetiger Satz – Klub­obmann Kopf hat das auch schon gesagt –, mit dem ihr endlich aufhören solltet: Wir haben über unsere Verhältnisse gelebt! Das ist ja eigentlich unglaublich. Wer soll euch denn das, wenn heute Menschen – und die Sitzung wird vom Fernsehen übertragen – vor dem Fernseher sitzen, die vielleicht auch unter die Armutsgrenze fallen, diese eine Million Menschen, noch abnehmen? Nicht die Menschen haben über die Verhältnisse gelebt, denn die sind jahrelang durch diese Regierung massiv mit Steuern und Gebüh­ren und Abgaben belastet worden, Herr Kollege Ikrath. (Beifall beim BZÖ und bei Ab­geordneten der FPÖ.) Und Sie sagen denen, sie haben über die Verhältnisse gelebt?! Das ist wirklich unglaublich und das kann man in so einer Form auch nicht stehen las­sen.

Sie, Herr Kollege Ikrath, haben bemängelt, dass die Vorredner nicht zu den Bundes­schatzscheinen Stellung genommen haben. – Sie haben übrigens auch nicht zu die­sem ersten Gesetz Stellung genommen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.)

Ich sage Ihnen jetzt auch, warum niemand und vor allem niemand von den Regie­rungsparteien Stellung dazu nimmt. Die Antwort ist völlig klar und passt auch gut zur Budgetrede der Finanzministerin beziehungsweise ist es genau das Gegenteil von dem, was sie immer sagt. Denn was hier geschieht, ist nichts anderes als neue Schul­den zu machen – es werden neue Schulden gemacht! (Abg. Bucher: Versteckte Schulden! Versteckspiel!) Sie zahlen mit der Begebung von Bundesschatzscheinen, al­lerdings kennt sich die Finanzministerin damit nicht so gut aus. Das haben wir im Aus­schuss gesehen, denn die Finanzministerin hat im Finanzausschuss tatsächlich ge­meint, dass sie selbst über die Homepage www.bundesschatz.at Bundesanleihen ge­zeichnet hat, was aber gar nicht möglich ist und wo sie sich dann selbst korrigieren musste. Auch Staatssekretär Schieder hat dann in der Finanzausschuss-Sitzung mit­geteilt, dass das überhaupt nicht geht. Frau Finanzministerin, vielleicht können Sie uns das noch einmal erklären, wie Sie das dann gemacht haben, denn das grenzt an Zau­berei, und das funktioniert nicht.

Um auf diese Bundesschatzscheinbegebung zurückzukommen: Sie begeben Bundes­schatzscheine für Mitgliedsbeiträge in den internationalen Finanzinstitutionen mit einer Obergrenze von bis zu 500 Millionen €, und das ist nicht im Maastricht-relevanten Defi-


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zit vorhanden. Das hat uns der Herr Staatssekretär im letzten Finanzausschuss mitge­teilt. Das heißt, wir haben nichts anderes als neuerlich 500 Millionen € mehr an neuen Schulden. (Beifall beim BZÖ.)

Das ist die Verschleierungstaktik, die Sie hier verfolgen, Frau Ministerin: dass Sie Schul­den mittlerweile immer mehr auslagern und gar nicht mehr ins Budget hineinschreiben. Das ist eigentlich die Wahrheit, und daher kritisieren wir auch, dass Sie Finanzschul­den verstecken, dass der tatsächliche Schuldenstand wahrscheinlich wesentlich höher ist, als Sie uns das hier überhaupt mitteilen, obwohl wir einen Rekordstand an Schul­den erreicht haben. Und dann laufen Sie von der ÖVP und die Finanzministerin und zum Teil auch die SPÖ durch die Gegend und sagen: Keine neuen Schulden, wir ma­chen keine neuen Schulden!

Jedes Jahr erhöhen sich die Schulden, und jedes Jahr werden auch Schulden ausgela­gert. Es gibt jedes Jahr einen neuen Schuldenrekord, aber die Regierung versucht uns weiszumachen, dass keine neuen Schulden gemacht werden. Das ist keine ehrliche Politik – das ist nicht das, was wir uns von einer seriösen und ehrlichen Finanzpolitik erwarten.

Vielleicht war es gar kein Freud’scher Versprecher, der dahinter gestanden ist, als Sie, Frau Finanzministerin, heute in Ihrer Budgetrede gemeint haben, Sie streben einen ausgeglichenen Haushalt bis zum Jahr 2060 an. Es gilt das gesprochene Wort, ja wir haben das sehr gut vernommen. Im geschriebenen Manuskript meinen Sie natürlich 2016, aber was wirklich drinnen steckt, kommt dann oft bei Reden heraus. Sie glauben ja selber nicht daran, dass Sie das mit Ihrer Politik schaffen, Frau Finanzministerin. Mit dieser Politik des Schuldenmachens, der Hochsteuerpolitik, der Belastungspolitik, der Gebühren- und Abgabenpolitik werden Sie das auch nicht schaffen, sondern Sie wer­den nur die Menschen ein weiteres Mal belasten. Das lehnen wir ab, und das wollen wir letztlich verhindern. (Beifall beim BZÖ.)

Wir werden ja morgen noch genügend Möglichkeit haben, uns mit der Rede der Fi­nanzministerin auseinanderzusetzen. Nur eines vorweg: Auch wenn Sie das derzeitige ach so tolle Steuersystem in Ihrer Rede gepriesen haben, so muss man Ihnen eines sagen: Das ist genau jenes System, das quer durch alle Gesellschaftsgruppen in Ös­terreich derzeit kritisiert – ich möchte nicht sagen: verteufelt – wird, vom Unternehmer beginnend, der über Bürokratie im Steuersystem nicht nur jammert, sondern sie auch tatsächlich vorfindet, bis zum Arbeitnehmer, der aufgrund der höchsten Steuerquote, wie es sie zurzeit auf Arbeit gibt, ungerecht behandelt wird. Jeder – wir wissen das – geht in diesem Land ein halbes Jahr lang nur für Sie, Frau Finanzministerin, arbeiten. Und Sie meinen, das ist ein gerechtes Steuersystem?!

Betreffend die Kaufkraft: Wenn Sie es mit der Kaufkraft ernst meinen, dann setzen Sie endlich das von Josef Bucher und dem BZÖ propagierte System der „Fair Tax“ mit Steuersenkung, mit Vereinfachung, mit Verlässlichkeit, mit einem neuen System, das die Menschen auch verdient haben, um! (Beifall beim BZÖ.) Sie haben es deswegen auch verdient, weil sie dazu beitragen, dass Sie überhaupt Steuereinnahmen verwen­den können. Das wäre einmal eine Maßnahme. Sie haben das selber – wir haben das letztens auch diskutiert – immer wieder gesagt, und dann haben Sie sich zurückgezo­gen, weil Sie von der eigenen Partei möglicherweise zurückgepfiffen worden sind – das befinden wir auch nicht für richtig.

Ein paar Worte zum Herrn Kollegen Staatssekretär: Das war besonders zum Schmun­zeln, als er uns von der Bank mitgeteilt hat, dieses Budget und auch diese ganze heuti­ge Veranstaltung trägt die Handschrift der SPÖ. Gratuliere, Herr Staatssekretär! Wenn das wirklich so sein sollte, dann lesen Sie sich vielleicht das Kapitel zum Thema Bun­desheer und Wehrpflicht aus der heutigen Budgetrede der Frau Finanzministerin durch – vielleicht haben Sie es nicht gelesen. (Staatssekretär Mag. Schieder: ... Bud-


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getrede!) Wenn das Wort Wehrpflicht beziehungsweise die Aussage: Das Berufsheer beziehungsweise die Abschaffung der Wehrpflicht bringt das Budget aus den Fugen!, ihre Handschrift trägt (Abg. Bucher: SPÖ ist schon aus den Fugen!), dann wünsche ich Ihnen mit Ihrer Wehrlinie alles Gute in der SPÖ. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das ist unglaubwürdig, und dann ist das der nächste Stoff, aus dem Parteitage wie derjenige vom letzten Samstag gemacht sind, nämlich Katastrophenparteitage – und das war ein Debakel, das Sie da am Samstag eingefahren haben. Wenn das Ihre Handschrift ist, dann wünsche ich Ihnen wirklich alles Gute.

Ganz zum Schluss: Herr Staatssekretär Schieder, ich habe versucht, Sie das im Aus­schuss zu fragen, und Sie haben im Ausschuss – ich nenne das einmal sehr lobens­wert – zu vielen Punkten gut Auskunft gegeben, oft auch mehr als die Finanzministerin je gibt, aber weil Sie zu einem gar keine Auskunft gegeben haben, frage ich jetzt die Frau Finanzministerin, weil da dauernd das Thema dieser Hypo-Geschichte aufkommt.

Frau Finanzministerin, Sie verwenden andauernd die Hypo-Bank sozusagen als Ver­satzstück des schlingernden Staatshaushaltes. Sie soll der Hauptgrund sein, warum es uns nicht so gut geht und warum wir so viel einsparen müssen – das ist ein völliger Un­fug. Denn wenn es so wäre, dann wäre die Frau Ministerin Schmied samt ihrer Kom­munalkredit eigentlich schon längst der Grund dafür, dass das Budget endgültig aus den Fugen geraten wäre. Da schauen Sie einmal genauer hin!

Aber eines ist schon beachtlich, nämlich dass Sie der Öffentlichkeit bisher keine Aus­kunft darüber geben – weder Journalisten noch Abgeordneten dieses Hauses im Fi­nanzausschuss –, was eigentlich mit der Klage gegen die Verstaatlichung der Hypo von Dezember 2009 los ist. Das würde uns interessieren, da ja angeblich Ihre Juristen derzeit zu Recht eine Klage gegen den Verstaatlichungswahnsinn Ihres Vorgängers, Herrn Finanzminister Pröll, prüfen, weil man draufgekommen ist, dass man einem Irr­tum aufgesessen ist. Es war ein Irrtum, was aus den Unterlagen, die damals vorgele­gen sind, hervorgegangen ist, und deswegen hat man den wirklichen Zustand, den schlechten Zustand der Bank damals gar nicht gekannt – es wurde vernebelt, ver­schleiert, was auch immer. Aber Sie wissen jetzt, dass es für so eine Klage nur eine dreijährige Frist gibt, und eigentlich wären Sie im Sinne der Republik Österreich verant­wortlich, diese Rückabwicklungsklage dieser Notverstaatlichung vor Ende der Frist – und das ist im Dezember dieses Jahres – einzubringen.

Frau Finanzministerin, ich würde Sie bitten, noch einmal das Parlament zu informieren, und frage Sie daher erstens: Gibt es eine Prüfung einer solchen Klage für eine Rück­verstaatlichung der Hypo? Das heißt, geht die Republik Österreich gegen diesen Irrtum Ihres Vorgängers vor? Zweitens: Wenn ja, wie weit sind wir, und wird diese Klage vor Ende der Frist Dezember 2012 eingebracht sein? Denn wenn das nicht der Fall ist, dann besteht die Gefahr, dass die Bayern ihrerseits einen Rückablauf, der schon vor Gericht ist, anstreben, und dann stehen Sie überhaupt mit leeren Händen da und ver­schmeißen das Volksvermögen, das Sie aus dieser Rückabwicklung bekommen kön­nen, Frau Ministerin. (Beifall beim BZÖ.)

Wir ersuchen Sie wirklich: Geben Sie uns Bescheid, melden Sie sich heute zu Wort! Ich erwarte mir, dass Sie den Abgeordneten dieses Hauses wenige Wochen vor Ablauf dieser Frist endlich Auskunft geben (Abg. Bucher: Schweigen ist die Antwort!), wie der Stand der Dinge dieser Klage gegen die Verstaatlichung ist – die angebliche Notver­staatlichung, die offenbar keine war, sondern die auf das Unvermögen Ihres Vorgän­gers und seiner Mitstreiter zurückzuführen ist. Das ist die Wahrheit zur Causa Hypo. Nehmen Sie nicht immer den Mund so voll und machen Sie nicht andere dafür verant­wortlich, dass Sie selbst an dieser Frage scheitern, Frau Ministerin! (Beifall beim BZÖ. – Bundesministerin Dr. Fekter: Die Haftungen in Kärnten waren es! Die Misswirtschaft in Kärnten war es!)

12.28



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 65

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Was ist mit der Rückabwicklung? Findet sie statt oder nicht? Klagen Sie oder klagen Sie nicht?)

 


12.28.16

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren, auch auf den Zuschauerrängen! Manche werden sich gewundert haben, wieso der Herr Bucher da plötzlich wie ein Rumpelstilzchen herumhüpft. (Rufe beim BZÖ: Na hallo! – Abg. Ursula Haubner: Was heißt „Rumpelstilzchen“?) Das ist übrigens jener Klubobmann, der sich immer umdreht und nachschaut, ob er noch fünf Abgeordnete hat – weil der Rest schon vom Herrn Stronach weggekauft wurde. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. Abg. Neubauer: Da redet der Richtige, von der SPÖ sind auch schon zwei weg!)

Die Hypo passt hier genau zum Thema, wenn man zur Sache spricht. Wir haben mit diesem Gesetz die Einschränkungen für das Zockerunwesen gerade im Bereich der OTC-Derivate und eine richtige Maßnahme durch die Schaffung der zentralen Gegen­parteien und eine Registrierung der Geschäfte gemacht.

Wogegen es nicht helfen kann, ist, wenn gegen Gesetze verstoßen wird, und damit sind wir genau bei dem Punkt, den Herr Westenthaler gerade angesprochen hat: Hypo Alpe-Adria. (Abg. Ing. Westenthaler: Was ist mit Rückverstaatlichung? 2009!)

Jetzt reden wir einmal über die Wirklichkeit. 2004 – und jeder kann es nachvollziehen – wurde eine gefälschte Bilanz vor der Finanzkrise vorgelegt, nicht das Ergebnis 2008. Moment, das hat ja viel früher begonnen. Der Herr Kulterer war damals dort Generaldi­rektor. Sie können mir gerne sagen, wer der Staatskommissär für das Land Kärnten, das die Haftung hatte, war – das war Dr. Jörg Haider. Das ist übrigens just jener Mann, der mittlerweile verstorben ist, den der Richter in seinem Urteil in der Causa Birnbacher als den, der hier nicht stehen kann, angeführt hat. (Abg. Ing. Westenthaler: Hör auf! – Abg. Ursula Haubner: Schweinerei ist das! Schämen Sie sich!)

Nur weil jemand einen Verkehrsunfall hat (Abg. Ursula Haubner: Schämen Sie sich! Schämen Sie sich!) – und ich diskutiere hier nicht, wer schuld daran hat –, darf man nicht über das System reden, das diese Partei und mittlerweile die andere in dem Bun­desland eingerichtet hat? (Abg. Ing. Westenthaler: Sie dürfen schon darüber reden, aber ! – Wo sind wir denn?!) Da darf man nicht mehr darüber sprechen, dass der Herr Birnbacher gestanden hat, dass eine Aufteilung zu je einem Drittel vorgesehen war für jene Summe, die den Kärntner Steuerzahlern weggenommen wurde, weil man den Bayern eine Bank aufgeschwatzt hat, die zu diesem Zeitpunkt bereits marod war, wie Sie es selber mit der angedrohten Gegenklage angeführt haben? (Abg. Ing. Hofer: Was war mit der Stiftung? – Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.)

Es ist ja unglaublich: Sie sagen, Sie sind nicht schuld an dem Desaster?! (Abg. Neu­bauer: Jetzt weiß ich, warum Sie nicht mehr Staatssekretär sind!)

Wie würde heute das Defizit 2012 ausschauen, Frau Bundesministerin, ohne Zahlung für die Hypo Alpe-Adria? (Abg. Ing. Westenthaler: Bei der Kommunalkredit !) – Wir wären weit unter den 3 Prozent! Und nächstes Jahr kommen noch einmal 900 Millio­nen € dazu.

Frau Dr. Glawischnig hat Ihnen vorgerechnet, was man mit diesem Geld alles machen könnte. Es läuft in ein System hinein, das in diesem Bundesland gemacht wurde, um dort eine Eventkultur zu finanzieren – oder man glaubt, eine zu finanzieren (Abg. Neu­bauer: Sie sind peinlich! – Abg. Podgorschek: Donauinselfest!) –, aufgebläht, herge­stellt ausschließlich für eine Veranstaltung, um die Existenz – und gerade das BZÖ existiert hier nur deswegen – aufrechtzuerhalten. (Abg. Ing. Westenthaler: Herr Matz­netter, warum bringen Sie keinen Verbotsantrag gegen uns ein? Wär das eine Möglich-


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keit? Das BZÖ soll verboten werden! – Abg. Ursula Haubner: Stellen Sie einen An­trag! – Abg. Ing. Westenthaler: Stellen Sie einen Antrag! Das wär eine gute Idee!)

Reden wir einmal über die Hypo im Gesamtausmaß: Der Herr Westenthaler behauptet, dass der Herr Pröll nicht hätte verstaatlichen müssen. Die Gerichtstätigkeit erfolgt so­wieso, um das aufzuarbeiten. Mir geht es um das, was die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Abenteuer, für die Ihre Partei verantwortlich war, heute zu zahlen haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihre Frau Schmied hat bei der Kommunalkredit !)

Noch einmal darauf zurückkommend: Bei der Kommunalkredit gibt es keine gefälschte Bilanz von vor dem Jahr 2008; allein die Zahlung von heute. Wenn Sie die BAWAG heranziehen (Abg. Neubauer: hat „nur unterschrieben“!): Wie viel Cent hat der Steuerzahler zahlen müssen? – Die ganzen 900 Millionen an Haftung wurden zurück­gezahlt! Keinen Cent von der BAWAG musste der Steuerzahler zahlen! (Abg. Neu­bauer: Da gibt’s einen gewissen Hundstorfer!)

Und wie viel waren es bei der Hypo Alpe-Adria heuer? – 1,5 Milliarden €! Wie viel sind es nächstes Jahr? – 700 Millionen € nur innerhalb der nächsten sechs Monate, meine Damen und Herren! (Abg. Grosz: Und bei der Kommunalkredit?)

Kommen wir darauf zurück, was damit passiert ist. Birnbacher war ja enorm geständig. Er hat gesagt, er wurde angesprochen von zwei führenden Funktionären der FPK, dass sie den Anteil herausrücken, der mit Haider vereinbart war, ein Drittel. 2 Millionen waren es, weil ja der „Patrioten-Rabatt“ gegeben wurde, von 12 Millionen auf 6 Millio­nen €. (Abg. Ursula Haubner: Waren Sie dabei? – Abg. Neubauer: Was ist mit den 3 Millionen für den Häupl? – Abg. Ursula Haubner: Waren Sie dabei?) – Das hat er ge­standen vor Gericht! Und gegen die beiden wird ermittelt. Das werden wir vor Gericht dann alles hören. (Abg. Ing. Westenthaler: Noch kein einziges Wort zur Tagesord­nung! Das ist ja super!)

Aber die Rechtfertigung, dass Sie sich dem stellen, was Sie hier immer behaupten, fin­det nicht statt. (Abg. Bucher: Sie brauchen ja einen politischen Sachwalter! Sie gehö­ren ja unter Aufsicht gestellt!) Jede Woche im Kärntner Landtag: Bezahlte Landtagsab­geordnete verdrücken sich wie die Schulbuben, weil sie sich den Wählern nicht stellen wollen, weil sie nicht die Verantwortung übernehmen wollen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Mag. Stefan: Von wegen Verantwortung: „Fay­mann wie Verantwortung“, vor dem Ausschuss!)

Das ist die Wahrheit betreffend diese Bewegung: verantwortungslos, immer Probleme mit dem Gericht, und nur ein System hinterlassend, wo alle anderen nachher die Zeche zahlen dürfen! Mir tut es leid für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, dass es über­haupt die Gelegenheit gab, dass Sie in den öffentlichen Kassen die Finger drinnen ha­ben konnten. Und ich hoffe, dass wir mit den Kontrollen auch verhindern, falls das noch wo passiert, dass das nächste Mal nicht mehr freche Honorarnoten mit 12 Millionen € unter den Augen des Staatskommissärs geschickt werden können.

Spielen Sie sich hier nicht als Moralmeister auf! (Abg. Ursula Haubner: Sie sind der ärgste Moralist!) Wir haben erstmals ein Budget, mit dem wir die 3 Prozent der Maas­tricht-Kriterien nicht erreichen, und das haben die Verantwortlichen aus den Reihen der Opposition von BZÖ und FPK verschuldet. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Parteitag muss wehtun! 83 Prozent für Faymann! Na bravo!)

Stehen Sie zu dieser Verantwortung! Stellen Sie sich endlich den Wählern! Sie könnten ja zumindest so viel Anstand und so viel Mut aufbringen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Dr. Moser. – Abg. Bucher: Sie sollten ei­nen Sachwalter beauftragen für sich selber, wegen geistiger ! – Abg. Ing. Westen­thaler: Das war eine Suada!)

12.34



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 67

Präsident Fritz Neugebauer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Ab­geordneter Petzner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.34.21

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Meine Damen und Herren! Herr Kollege Matz­netter! Wenn Sie schon groß reden, müssen Sie sich richtig informieren. Der Kollege Matznetter hat in seiner Rede unter anderem behauptet – und das auch in einen Zu­sammenhang mit dem ehemaligen Landeshauptmann Jörg Haider gebracht –, dass die Hypo-Bilanz im Jahr 2004 gefälscht worden sei.

Ich korrigiere: Das ist völlig falsch.

Die Bilanz 2004 wurde von den zuständigen Aufsichtsorganen genehmigt und wurde auch von den Wirtschaftsprüfungskanzleien, die das geprüft haben – konkret war das das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Deloitte –, positiv testiert.

Das heißt, diese Behauptung, die Bilanz sei falsch, ist unrichtig. (Abg. Ing. Westentha­ler: Oje, Matznetter! – Keine Ahnung hat der!)

Zweite Berichtigung: Es wird hier immer wieder behauptet, es gebe 20 Milliarden an Haftungen. – Auch das ist falsch! (Abg. Mag. Ikrath: 23 Milliarden!)

Richtig ist vielmehr (Abg. Mag. Ikrath: Kollege Petzner, 23 Milliarden!), es handelt sich da um Ausfallshaftungen, bei deren Schlagendwerden nicht die Republik Österreich gehaftet hätte, sondern zuerst der Mehrheitseigentümer, die Bayerische Landesbank, in weiterer Folge der Eigentümer der Bayerischen Landesbank, nämlich der Freistaat Bayern (Ruf bei der SPÖ: Das ist aber jetzt schon mehr als eine tatsächliche Berich­tigung!), und erst dann hätte die Republik Österreich für den Rest gehaftet. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler – auf Abg. Dr. Matznetter weisend –: Der hat kei­ne Ahnung, der Mann!)

12.35


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Matznetter zu einer Erwiderung auf die tatsächliche Berichtigung. (Abg. Ing. Westenthaler: Herr Präsident, es gibt keine Erwiderung! – Abg. Dr. Matznetter – auf dem Weg zum Rednerpult –: Oh ja! – Abg. Ing. Westenthaler: Nur eine persönliche Erwiderung, wenn er selber einen Schwachsinn ! – Abg. Dr. Matznetter: ... Schwachsinn gesondert kommentieren vom Abgeordneten Westenthaler!)

Am Wort ist Kollege Matznetter. – Bitte.

 


12.35.48

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Der Herr Abgeordne­te Petzner hat in seiner tatsächlichen Berichtigung behauptet, dass der Jahresab­schluss 2004 nicht gefälscht wurde. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist geschäftsord­nungswidrig!)

Ich berichtige dies tatsächlich. (Abg. Ing. Westenthaler: Nein, das können Sie nicht!) Nein, das ist leicht festzustellen. (Weitere Rufe der Abgeordneten Scheibner, Petzner und Ing. Westenthaler: Das können Sie nicht!)

Kulterer wurde verurteilt dafür, dass er eine Bilanzfälschung vorgenommen hat (Ruf beim BZÖ: Das ist ja unglaublich! – Abg. Ing. Westenthaler: Herr Präsident, das ist geschäftsordnungswidrig!), womit diese Behauptung sich als falsch erweist, Herr Petz­ner. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Er kann das gar nicht, weil es nur eine persönliche Erwiderung gibt – und das ist keine persönliche Erwiderung! – Der hat ja keine Ahnung von der Geschäftsordnung da oben! Das ist ja unglaublich!)

12.36



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 68

Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege! Ich darf Ihnen mitteilen, dass die Erwide­rung gemäß § 58 Abs. 3 auf eine tatsächliche Berichtigung durch einen Abgeordneten möglich ist, wenn er in der Darlegung des berichtigten Sachverhaltes persönlich einbe­zogen wurde, und er hat sich bei der Wortmeldung auf die Sachverhaltsdarstellung zu beschränken. (Abg. Ing. Westenthaler: So ist es! Das war er nicht! Er muss persönlich einbezogen werden!) Das hat meines Erachtens der Herr Abgeordnete Matznetter auch getan. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist falsch! – Ruf beim BZÖ: Der Präsident hat keine Ahnung von der Geschäftsordnung! – Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben überhaupt keine Ahnung von der Geschäftsordnung, Herr Präsident!)

*****

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Kollege Scheibner. – Bitte.

 


12.37.23

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Diese Auslegung der Geschäftsordnung verwundert mich sehr, denn bis jetzt ist man davon ausgegangen, dass eine persönliche Erwiderung auf eine tatsächliche Berichti­gung nur in Ausnahmefällen zulässig ist, und zwar dann, wenn der Betroffene persön­lich angesprochen worden ist (Abg. Ing. Westenthaler: So ist es! Angesprochen!) – und nicht nur erwähnt worden ist. Natürlich wird er erwähnt, denn wenn man eine tat­sächliche Berichtigung auf eine Wortmeldung des Abgeordneten Matznetter macht, muss man das auch festhalten. Aber das ist nicht gemeint mit der persönlichen Erwide­rung, wie sie die Geschäftsordnung vorsieht.

Ich ersuche, dass hier die Präsidiale eine authentische Interpretation vornimmt (Abg. Bucher: So ist es!), denn das, was Sie jetzt hier zugelassen haben, wäre nämlich heu­te ein Präjudiz für die Zukunft. Dann ist nämlich jederzeit eine persönliche Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung möglich. Das nehmen wir zur Kenntnis, nur: Es wäre jedenfalls eine ganz andere Auslegung als das, was ich in den letzten 22 Jahren hier mitbekommen habe. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Zanger.)

12.38


Präsident Fritz Neugebauer: Meine Wahrnehmung, Herr Kollege Scheibner, ist, dass Herr Kollege Matznetter nicht nur beiläufig angesprochen wurde, sondern sehr direkt und persönlich. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Präsident hat keine Ahnung von der Ge­schäftsordnung!)

Ja, Herr Kollege, ich lasse auch das Stenographische Protokoll kommen und komme gerne dem Wunsch einer Grundsatzdiskussion nach. Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und setze daher mit der Behandlung der Tagesordnung fort. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Tre­ten Sie auch zurück?)

*****

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Wenn Sie falsch gehandelt haben, treten Sie dann zurück, Herr Präsident?)

Ich hoffe, dass Sie, wenn es so wäre, nie einen Fehler machen, Herr Kollege. Aber das war keiner.

Herr Kollege Podgorschek ist nun am Wort. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Präsident hat keine Ahnung von der Geschäftsordnung! Das ist ja ein Skandal, so eine Debat­te! – Wenn Sie einen Anstand haben, treten Sie zurück! – Keine Ahnung von der Ge­schäftsordnung! Falsch eingesagt auch noch! !)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 69

12.38.54

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Herr Staatssekretär! Ich komme wieder zurück zur Tagesordnung. Ich darf eines hinter mir beobachten, das doch eine gewisse Symbolik hat: Dass die Frau Bun­desministerin hier sitzt und ihr Staatssekretär so weit wie möglich weg, zeigt letzten Endes den Zustand dieser Koalition.

Meine sehr geehrten Zuseher an den Fernsehschirmen und auf der Galerie! Was wir heute erlebt haben mit der Budgetrede der Frau Bundesminister, war für mich eine Premierenvorstellung, nämlich eine Premierenvorstellung der Sendung „Tante Marias Märchenstunde“. Es wird sich dann entscheiden, ob diese Sendung in Serie geht – das entscheidet nämlich im nächsten Jahr das Publikum beziehungsweise die Wählerin und der Wähler. (Abg. Mag. Ikrath: Es geht um eine Gesetzesdebatte, die wir jetzt hier diskutieren!) – Das war meine Einleitung, Herr Kollege.

Nun zu Punkt 1, betreffend das Bundesschatzscheingesetz. Eines ist da sicherlich be­rechtigt, nämlich dass man nach immerhin 10 Jahren im Gesetzestext den Schillingbe­trag ändert, denn es ist im Gesetz immer noch „5 Milliarden Schilling“ gestanden. Für die Zuseher zur Erinnerung: Der Schilling war dieser sogenannte Alpendollar, der durch seine Härte bekannt war. (Ruf bei der FPÖ: Ein richtiges Geld!) Mittlerweile ha­ben wir ja den Euro.

Zu Punkt 2, zur Minderung der außerbehördlich gehandelten Derivate, kann ich nur ei­nes feststellen: Es ist sicherlich eine Besserung und findet auch unsere Zustimmung. Aber wir haben natürlich eine große Gefahr, die das Budget in sich birgt und die auf uns zukommen wird, und die Wirtschaftsexperten sowohl von WIFI als auch von IHS (Staatssekretär Mag. Schieder: WIFO, nicht WIFI!), die ja letzten Endes von der Re­gierung bezahlt werden, weisen ja auch schon auf die Gefahren hin, die durch die Ban­ken auf das Budget zukommen werden.

Nicht umsonst haben wir jetzt eine Rechnungshofkritik an der Vorgangsweise bei der Rettung (Abg. Mag. Ikrath: Einige Banken!) Einige Banken, ja, unter anderem (Abg. Mag. Ikrath: Nicht: Die Banken!) Ich habe „einige“ gesagt. Die Banken – Mehr­zahl, Kollege Ikrath.

Unter anderem haben wir auch die Kritik des Rechnungshofes an der Kommunalkredit, an der Vorgangsweise im Zusammenhang mit der Kommunalkredit, und ich darf dazu nur eine Kleinigkeit nebenbei erwähnen: Die Kommunalkredit hat uns bisher das Drei­fache dessen gekostet, was uns die Hypo Alpe-Adria gekostet hat. Das heißt aber nicht, dass wir nicht auch für lückenlose Aufklärung bei der Hypo Alpe-Adria sind – be­vor da wieder irgendwelche Rufe aus der SPÖ-Ecke kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Und die Verantwortung der Bundesministerin Schmied muss auch hier geklärt werden.

Was wir fordern, und zwar nach wie vor mit Nachdruck, das ist eine Trennung des Ban­kensystems – was letzten Endes auch der Kandidat der SPD in Deutschland, Peer Steinbrück, mittlerweile fordert –, nämlich in Investmentbanken, wo dann die Spekulan­ten, sollten sie sich verspekuliert haben, zur Verantwortung gezogen werden können, und in die sogenannten Geschäftsbanken. (Abg. Mag. Ikrath: Vickers oder Liikanen?) Da macht es dann nichts, wenn wir für die Einlagen die Sicherung abgeben bezie­hungsweise die Haftungen übernehmen. (Abg. Mag. Ikrath: Vickers oder Liikanen?) Aber das muss letztlich aus unserer Sicht primär erfolgen (Abg. Mag. Ikrath: Welches Modell?), denn dann haben wir in Zukunft nicht mehr diese Probleme, und dann heißt es auf einmal nicht mehr „too big to fail“ oder dass manche Banken „systemrelevant“ sind.

Wir brauchen daher weiters auch eine Bankenkonkursordnung. Und da sind Sie im Verzug, Frau Bundesminister, denn dieses Haus hat das schon längst gefordert, und


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immer wieder bringen wir dementsprechende Entschließungsanträge ein. (Beifall bei der FPÖ.)

Was Österreich, aber nicht nur Österreich, sondern die gesamte EU auszeichnet, ist, dass wir zwei verschiedene Wirtschaftssysteme haben: Wir haben einerseits ein Wirt­schaftssystem für die Realwirtschaft – das heißt, die kleinen Gewerbebetriebe und die Handelsbetriebe sind der freien Marktwirtschaft ausgesetzt. Die Banken andererseits, die leben in einem Sumpf der Planwirtschaft (Abg. Dr. Lichtenecker: Das ist ja auch ein Unsinn!), denn die Banker können machen, was sie wollen, sie werden immer wie­der gerettet und gerettet. (Abg. Mag. Ikrath:  ist da zur Finanzierung der kleinen Un­ternehmen!)

Haben Sie mich nicht verstanden? – Sie wollen mich, glaube ich, gar nicht verstehen. Nein, denn Sie sind ja der Lobbyist der Banken und dieses Systems. (Abg. Mag. Ik­rath: Ha, ha!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir derzeit erleben, ist nichts anderes, als dass der Schwanz mit dem Hund wedelt – dass nämlich die Banken die Politik be­stimmen und nicht die Politik die Banken. Wir müssen wieder zurück zum Primat der Politik und brauchen eine Unabhängigkeit von den Finanzmärkten. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler im Gespräch mit einigen Abgeordnetenkollegen – neu­erlich auf die Erwiderung des Abgeordneten Matznetter auf die tatsächliche Berichti­gung von Abg. Petzner Bezug nehmend –: Wenn er gesagt hätte, der Matznetter ist schuld bei der Hypo, dann hätte er es machen können! – war überhaupt nicht ein­bezogen!)

12.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Windisch. – Bitte.

 


12.44.42

Abgeordneter Ing. Franz Windisch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Finanzministerin! Nur weil vorher der Vorwurf gekommen ist, die Regierungspar­teien würden sich nicht mit dem Bundesschatzscheingesetz auseinandersetzen: In meinen Ausführungen möchte ich explizit auf dieses Gesetz, auf diese Änderung ein­gehen.

Nun, Sie wissen, dass beim Bundesschatzscheingesetz die bisherige Obergrenze für die begebenen und noch nicht eingelösten Bundesschatzscheine aus dem Jahre 1991 heraus mit 5 Milliarden Schilling gedeckelt war. Diese Grenze soll und muss nun auf 500 Millionen € erhöht werden. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, den finanziellen Verpflichtungen gegenüber den IFIs, den internationalen Finanzinstituten, leichter nachzukommen, nämlich durch die Methode der Hinterlegung von Bundesschatzschei­nen. Man kann jetzt darüber streiten oder auch nicht, aber die Hingabe von Bundes­schatzscheinen dient zur Sicherstellung, und diese begründet daher keine Finanzschuld.

Aber was mich mehr interessiert oder was mir abgeht, ist die Frage nach dem Warum. Warum ist denn dieser Schritt überhaupt notwendig geworden? – Dahinter steht ganz einfach der erhöhte Finanzbedarf der internationalen Finanzinstitute mit ihren Fonds, die ja alle das Ziel des Wiederaufbaus und der Entwicklung haben. Und wir glauben, dass dieser Beitrag einfach ein wesentlicher, ein wichtiger Beitrag für die Entwick­lungszusammenarbeit mit den ärmsten Staaten dieser Welt ist, dass wir mit diesem Beitrag auch den Millenniumsentwicklungszielen näher kommen. Und im Übrigen ist dieser Beitrag auch auf die Entwicklungshilfequote Österreichs anrechenbar.

Ich meine, es ist nicht nur eine Frage aus moralischer Sicht, dass wir hier unterstützen, sondern es gibt auch handfeste, eigennützige wirtschaftliche Gesichtspunkte, die Argu­mente dafür sind, dass wir diesen benachteiligten Regionen helfen, wo wir auch Chan-


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cen sehen, neue Märkte zu erschließen, unserer exportorientierten Wirtschaft auch langfristig zu helfen.

Somit investieren wir nicht nur für die Länder, denen geholfen werden muss, sondern auch für uns, für unsere Kinder, für unsere Zukunft – und dort für den sozialen Auf­schwung.

Insgesamt kann man sagen, die Geschichte der Bundesschatzscheine ist eine sehr erfolgreiche. Im Jahre 2002 wurde etwa eine E-Government-Initiative gestartet, wo­durch „normale“ Bürger, Privatkunden praktisch auf Knopfdruck Bundesschatzscheine erwerben können.

Das Hauptmotiv von damals ist heute noch stärker ausgeprägt, es ist nämlich die Si­cherheit dieser Bundesschatzscheine, die Besicherung mit dem Triple-A-Rating. Und der „Vater Staat“ hat eben diesen Trumpf in der Hand, vor allem gegenüber jenen An­legern, denen Sicherheit vor Ertrag geht.

Es ist ein äußerst flexibles System: Von einem Monat bis zu 10 Jahren kann man hier veranlagen. Es gibt einen garantierten Fixzinssatz. Man kann vorzeitig aussteigen. Die Stückelung beginnt bereits bei 100 € und ist nach oben hin offen. Und aus einer vor­zeitigen Einlösung resultieren auch keine Vorschusszinsen – also auch eine sehr ami­kale Regelung für den Fall, dass man das Geld früher bräuchte.

Die Bundesfinanzierungsagentur handelt das ganze System sehr, sehr transparent, und das Vertrauen der Menschen in dieses Produkt ist einfach gegeben. Und allein aus diesen Sachverhalten heraus ist diesem Gesetzesantrag aus unserer Sicht zuzustim­men.

Ich will Ihnen aber auch einen sehr persönlichen Eindruck geben von einem Sachver­halt, den man nur haben kann, wenn man praktizierender Bauer ist:

Jedes Jahr – das möchte ich Ihnen sagen – im Hochsommer ernte ich ein Hundertstel eines Hektars meines Weizens händisch. Und nur wer diese Tätigkeit einmal gemacht hat, kann nachvollziehen, wie diese Handarbeit in den Entwicklungsländern funktio­niert, wo man sich unter äußerster Anstrengung, körperlicher Anstrengung, bei Hitze, bei Staub und Dreck abmüht. Nur wer das einmal gemacht hat, kann auch nachvollzie­hen, was der technische Fortschritt in der Landwirtschaft für uns bedeutet. Und auch die Menschen dort hätten sich diesen Weg, diesen Fortschritt verdient. – Absurd ist da­bei zwar, dass wir aufgrund des Überschusses und Überflusses, der da herauskommt, mittlerweile ein Drittel unserer Lebensmittel in den Müll schmeißen, und gleichzeitig heißt es, die Lebensmittel seien so teuer. – Aber ich mähe dort eben Garben ab – im Übrigen fürs Erntedankfest, das brauchen wir zur Deko –, und deswegen kann ich das sehr gut nachvollziehen.

Zum Abschluss kann ich nur sagen: Auch wenn es den § 65 des Bundeshaushaltsge­setzes nicht gäbe, kann ich Ihnen einfach aus Gründen der Mitmenschlichkeit sagen: Jawohl, wir würden da zustimmen. Menschen, die dort in der Armut leben, haben sich absolut unsere Hilfe verdient. (Beifall bei der ÖVP.)

12.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ross­mann. – Bitte.

 


12.50.01

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Fekter, ich habe Ihrer Budgetrede sehr genau gelauscht und möchte einige Passagen Ihrer Budgetrede nicht unkommentiert lassen. Ganz am Anfang haben Sie gesagt, Österreich hat keine Arbeitsplätze verloren. – Wie


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erklären Sie sich dann, Frau Bundesministerin, den Anstieg der Arbeitslosenquote in Österreich? (Abg. Dr. Lichtenecker: 40 000 mehr!) Wie erklären Sie sich, dass wir heuer in Österreich 50 000 Arbeitslose mehr als vor der Krise haben? (Bundesministe­rin Dr. Fekter: Aber auch mehr Beschäftigung!) Im Übrigen haben wir in Österreich auch mehr Jugendarbeitslosigkeit als vor der Krise. (Abg. Mag. Ikrath: Herr Kollege, was hat das mit den Bundesschatzscheinen zu tun?) – Darauf kommen wir dann schon zu sprechen, Herr Kollege Ikrath; lassen Sie sich Zeit!

Österreich steht zwar, was die Daten anlangt, international auf dem Arbeitsmarkt gut da, Frau Ministerin, aber das soll und darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich in Österreich die Arbeitslosenrate auch in Bezug auf Jugendliche auf einem Rekordni­veau befindet. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Zweiter Punkt: 2012 und 2013 könnte das Budgetdefizit deutlich niedriger sein. 2012 müsste es nicht bei 3,1 Prozent des BIP liegen, sondern das könnte durchaus bei rund 2,5 Prozent des BIP liegen, weil ja die Konjunktur des heurigen Jahres deutlich besser gewesen ist, weil der Zinsaufwand deutlich niedriger gewesen ist und weil weniger Geld für die Pensionen aufgewendet werden musste. Im Jahre 2013 wird sicherlich die Konjunkturlage etwas schlechter sein, aber in Österreich hätten wir so jedenfalls eine deutlich bessere Ausgangslage aus dem Jahr 2012 gehabt. Aber auch 2013 wird das Budgetdefizit mit 2,3 Prozent höher sein, als das laut Bundesfinanzrahmen geplant war. Und warum ist das so, Frau Bundesministerin? – Darauf sind Sie in Ihrer Budget­rede überhaupt nicht eingegangen! (Zwischenruf bei der ÖVP.)

It’s stupid, it’s the banks? – Nein, es sind in diesem Zusammenhang die österreichi­schen Problem-Banken, allen voran die Hypo Alpe-Adria, aber auch die Kommunalkre­dit AG zu nennen. Wenn Sie in Ihrem Budgetbericht, Frau Ministerin, schreiben, dass im Jahre 2012 alle nötigen Mittel für die Hypo Alpe-Adria zur Kapitalaufstockung zur Verfügung gestellt werden, dann frage ich Sie: Warum verschweigen Sie uns dann, wie viel in diesem Jahr aus Budgetmitteln zur Verfügung gestellt werden muss?! Sind es tatsächlich die 1,5 Milliarden € in voller Höhe, die die Finanzmarktaufsicht per Bescheid vorgeschrieben hat – oder ist es weniger? Kolportiert werden ja da 500 Millionen €; der Rest soll über Haftungen gemacht werden. Von dieser Haftung glaube ich im Übri-
gen, dass sie weder von der Finanzmarktaufsicht akzeptiert werden wird, noch von EUROSTAT, noch von der Europäischen Kommission.

Es ist daher damit zu rechnen, dass auch diese Haftung in Höhe von 1 Milliarde € sehr wohl schlagend werden wird, das heißt, auch den Zahlungen für die Hypo Alpe-Adria zuzuschlagen ist – und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler belasten wird.

Zur Hypo Alpe-Adria: Wer war denn für diese Misere verantwortlich? Na einmal das „System Kärnten“, würde ich sagen (Abg. Jury: Kommunalkredit! Volksbank!), zum an­deren aber auch die Finanzmarktaufsicht, unter deren Augen das alles passiert ist. Und der große „Erneuerer“ der Finanzmarktaufsicht hatte ja einen Namen: Karl-Heinz Gras­ser. Wir haben ja gesehen, wohin das geführt hat; im Übrigen auch bei der Kommunal­kredit AG.

Kommen wir zum Jahr 2013: Neuerlich werden Mittel für die Banken fällig werden. Bei der „Bad Bank“ der Kommunalkredit AG werden es 250 Millionen € sein, bei der Hypo Alpe-Adria deutlich mehr, nämlich 700 Millionen € für eine Kapitalaufstockung, be­scheidmäßig verordnet von der Finanzmarktaufsicht. Weitere 200 Millionen € werden benötigt für Garantien, und schließlich werden noch die Zinsen fällig für den Besse­rungsschein, der ja schon 2011 in das Budgetdefizit und in die Schulden eingegangen ist.

Alles in allem werden also für diese beiden Banken allein netto rund 5 Milliarden € aus dem Budget aufgewendet.


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Dazu kommen weitere Bankenhilfen, sodass in Summe, und zwar netto, Frau Finanz­ministerin – da sind ja Einnahmen aus Haftungsentgelten und Dividenden schon ge­gengerechnet –, rund 6 Milliarden € auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzah­ler berappt werden müssen! Das aber erwähnten Sie, Frau Finanzministerin, in Ihrer Budgetrede mit keinem Wort. Sie haben schlicht und einfach keinen Plan, wie Sie mit diesen verstaatlichten Banken in Zukunft verfahren wollen. Was Sie aber sehr wohl tun, und zwar immer wieder tun: Sie lassen die Dinge auf sich zukommen – und war­ten, bis die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler das, was für die Banken notwendig ist, zahlen.

Was notwendig wäre, was dringend notwendig wäre, damit man im Zukunft aus dieser Misere herauskommt, ist ein Bankeninsolvenzrecht, ein geordnetes Insolvenzverfahren für Banken, damit endlich auch Eigentümer und Gläubiger in die Pflicht kommen – und nicht nur immer die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn Sie, Frau Finanzministerin, dann weiter in Ihrer Budgetrede behaupten, das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Österreich schaffe mehr Leistungsge­rechtigkeit (Bundesministerin Dr. Fekter: Steuergerechtigkeit!) – Leistungs- und Steu­ergerechtigkeit sagen Sie jetzt –, so ist das doch geradezu ein Hohn gegenüber jenen Menschen, die steuerehrlich und Monat für Monat ihre Lohnsteuern und andere Steu­ern an das Finanzamt abliefern! Was Sie da unterstützen, Frau Bundesministerin, ist Steuerflucht, und zwar in Millionenhöhe! Sie machen sich damit zur Schutzpatronin der SteuerhinterzieherInnen in Millionenhöhe – und das ist ein Zustand, der meines Er­achtens untragbar ist! (Beifall bei den Grünen.)

Frau Ministerin, Sie verweigern doch im Zusammenhang mit der Zinsenrichtlinie der Europäischen Union die Auskunftsverpflichtung gemeinsam mit Luxemburg, um die­sem Wahnsinn auf europäischer Ebene ein Ende zu schaffen, denn das ist ein Pro­blem, das nur europäisch gelöst werden kann.

Es kann doch nicht sein, dass jetzt so getan wird, als hätten wir in Österreich keine Steueroasen, die es zu schließen gilt, als hätten wir in Österreich kein Problem in Be­zug auf Steuergerechtigkeit und Chancengerechtigkeit! Wenn wir uns unser Steuersys­tem anschauen, sehen wir: In Österreich sind wir weit davon entfernt, ein leistungs­gerechtes Steuersystem zu haben, sind wir weit davon entfernt, Chancengerechtigkeit zu haben.

Ein leistungsgerechtes Steuersystem, eines, das auch Chancengerechtigkeit bietet, muss auch – das wissen wir seit der Erstellung der neuesten Studie zur Vermögens­verteilung durch die Oesterreichische Nationalbank – eine Erbschafts- und Schenkungs­steuer umfassen. (Beifall bei den Grünen.)

Es muss aber auch Schluss gemacht werden, Frau Finanzministerin, mit der Steuer­flucht. Das wäre sozusagen ein System, das mehr Gerechtigkeit schafft.

Da Sie, Frau Bundesministerin Fekter, und Ihre Partei immer wieder versuchen, diese Vermögenssteuer-Studie, erstellt von der Oesterreichischen Nationalbank, madigzu­machen, ein Wort dazu (Bundesministerin Dr. Fekter: Das ist eine Umfrage, keine Stu­die!) –: Das sind internationale Standards, Frau Ministerin, und initiiert wurde diese Studie durch die Europäische Zentralbank, und zwar aufgrund der ungleichen Vertei­lung von Vermögen weltweit, weil sich die Europäische Zentralbank Sorgen um die Fi­nanzstabilität macht.

Die ungleiche Verteilung von Vermögen und Einkommen war schließlich und endlich eine der drei Grundursachen, warum es zu dieser Finanzkrise gekommen ist. Daneben war es ja die Finanzmarktderegulierung; auch da sind natürlich weitere Schritte not­wendig.


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Auch wenn im Zusammenhang mit diesen hier vorliegenden Gesetzesvorlagen im Rahmen der OTC einige kleine Schritte gesetzt werden, besser gesagt: Schrittchen – Kollege Krainer ist im Moment nicht hier –, so meine ich trotzdem, dass die großen Schritte fehlen.

In Europa hat man es geschafft, auf der fiskalischen Ebene alles dicht zu machen; Austeritätspolitik sage ich. Im Übrigen: Aus Tokio hörten wir, dass der Internationale Währungsfonds jetzt einen Paradigmenwechsel zu dieser Austeritätspolitik gemacht hat, wenn er sagt, dass aufgrund neuer Berechnungen von Multiplikatoren diese Auste­ritätspolitik schade; diese werde nicht dazu führen, dass Budgetdefizite und die Schul­den sinken werden. Nein, das Gegenteil werde der Fall sein! (Präsident Dr. Graf über­nimmt den Vorsitz.)

Das sollten Sie sich zu Herzen nehmen, das sollte sich die EU zu Herzen nehmen – und nicht immer nur darauf schauen, wie man in der Fiskalpolitik den Gürtel enger und enger schnallt, gleichzeitig aber vergisst, die Rahmenbedingungen für die Finanzmärk­te so zu gestalten, dass die Banken wieder das werden, was sie einmal gewesen
sind: Institutionen, die dazu da sind, eine dienende Funktion zu erfüllen. (Beifall bei den Grünen.)

Die Banken hätten doch die Aufgabe, die Realwirtschaft mit Krediten für Investitionen zu versorgen; nicht mehr und nicht weniger.

Zusammengefasst: Es ist hoch an der Zeit, dass die Finanzmärkte nicht länger Primat über die Politik haben, sondern dass die Politik endlich wieder Primat über die Finanz­märkte übernimmt!

Dann haben Österreich und Europa wieder eine Chance, aus dieser Finanzkrise he­rauszukommen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

12.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Hechtl zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


13.00.17

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Finanzmi­nister! Geschätztes Hohes Haus! Es gehört schon zur Tradition, wenn nach einer Bud­getrede ein Tagesordnungspunkt folgt, bei dem es nicht um die Budgetdebatte geht, sondern bei dem etwas anderes eingebracht wird, dass die eigentlichen Anliegen et­was in den Hintergrund gedrängt werden.

Ich denke, alleine schon die Tatsache, dass zirka 95 Prozent der OTC-Derivate ano­nym gehandelt werden, zeigt die Wichtigkeit dieser Gesetzesbestimmung.

Auch die Bundesschatzscheine, deren Anpassung wir ja jetzt beschließen – und zwar eine Anpassung bei der Bezeichnung, weil ja, wie schon angeführt wurde, im alten Ge­setz von 1991 die Beträge noch in Schilling angegeben wurden, und eine Erhöhung des Volumens –, tragen dazu bei, finanzielle Mittel zu lukrieren.

Bisher lag der Rahmen für begebene und noch nicht eingelöste Bundesschatzscheine, wie schon gesagt, bei 5 Milliarden Schilling in der alten Währung, jetzt 363 Millionen €. Nunmehr wird dieses Ausmaß, und das ist auch schon angeführt worden, auf 500 Mil­lionen € – aber als Obergrenze – aufgestockt. Damit wird einerseits das Volumen der Bundesschatzscheine um 136 Millionen € erhöht, aber andererseits auch die Bege­bung auf alle Finanzinstitute, bei denen Österreich Mitglied ist, ausgeweitet.

Geschätzte Damen und Herren! Gerade in der heutigen Zeit, in der die Sicherheit das wesentliche Element in der Finanzwirtschaft ist, sind Bundesschatzscheine eine siche­re, kalkulierbare und stabile Finanzanlage, die großes Vertrauen genießt.


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Großes Vertrauen genießt ein Produkt natürlich dann, wenn die Nachfrage dement­sprechend ist. Bei diesen Bundesschatzscheinen ist die Nachfrage sehr groß, und das bestätigt wiederum das Vertrauen – Vertrauen nicht nur in die Bundesschatzscheine selbst, sondern auch in die Republik Österreich und in ihre Politik.

Sehr geehrte Damen und Herren! Heute wurde die Budgetrede gehalten, und Budget hat mit Vertrauen zu tun, ebenso wie Vertrauen ein wesentlicher Punkt in der Politik ist. Die Zahlen, die hier genannt wurden, und die Vorgehensweise im Bundesfinanzge­setz 2013 spiegeln den richtigen Weg wider, den wir bereits nach der Krise einge­schlagen haben. Die Bemühungen, das Budget längerfristig – bis 2016 – ausgewogen zu gestalten, stellen einen ambitionierten Schritt dar, aber einen wichtigen Schritt.

Die sozialdemokratische Linie wurde heute bereits mehrfach angesprochen, und ich verweise noch einmal auf alle Pakete, Arbeitsmarktpakete und Förderungen, die darauf abzielen, die Jugend- und die Beschäftigung generell, wo es geht, zu erhalten und aus­zubauen. Selbst in meinem Bezirk gibt es eine überbetriebliche Ausbildungseinrich­tung, die heute bereits angesprochen wurde. Ich bin stolz auf diese Einrichtung und ich bin stolz, dass wir 50 Jugendlichen einen Lichtblick geben konnten und ihnen eine Aus­bildung ermöglichen, mit der sie sich später in der Arbeitswelt behaupten werden kön­nen.

Geschätzte Damen und Herren! Vertrauen ist eine wichtige Grundlage, und wir von­seiten der Sozialdemokratie haben Vertrauen in unser Budget, das wir gemeinsam er­arbeitet haben und abarbeiten. In diesem Sinne: Alles Gute! (Beifall bei der SPÖ.)

13.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. 5 Mi­nuten. – Bitte.

 


13.04.29

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Frau Bundesminister! Mit den Bundesschatz­scheinen machen Sie eines, nämlich wieder mehr Schulden außerhalb des Budgets in Form eines Hütchenspiels. Das machen Sie nicht nur bei den Bundesschatzscheinen, sondern das machten Sie heute bei der Budgetrede und bei dem vorgelegten Budget.

Wir erleben hier eigentlich die Metamorphose einer Partei, deren Klubobmann noch vor wenigen Wochen die sozialdemokratischen Regierungspartner als Diebe tituliert hat; die Metamorphose einer Partei, die in Schuldenmachern Diebe sieht, aber selbst in Person ihrer Finanzministerin einmal mehr die Steuer- und Abgabenquote in diesem Land mit diesem Budget um 0,5 Prozent erhöht und einmal mehr, sehr geehrter Herr Klubobmann Kopf, Schulden macht. (Abg. Bucher: Rekord! Rekord!) Das, sehr geehr­te Damen und Herren, ist verantwortungslos, gerade am Höhepunkt einer Wirtschafts­krise, die hier in der Manier von „Alice im Wunderland“ geschönt dargestellt wird.

Frau Bundesminister! Ich habe mir Ihr verlesenes Hochamt zu Ihrem Budget durchge­sehen, während Sie gesprochen haben. Bereits auf der ersten Seite sagen Sie, schrei­ben Sie:

„In Österreich haben wir keine Arbeitsplätze verloren, ganz im Gegenteil“.

Dabei erreichen uns auch heute wieder Meldungen, laut denen wir selbstverständlich einen dramatischen Anstieg in der Arbeitslosigkeit verzeichnen und natürlich auch einen dramatischen Anstieg der Arbeitslosigkeit, gerade was den Bereich der Jugend­beschäftigung betrifft.

Auf Seite 2 Ihrer Vorstellung Ihres künftigen Budgets schreiben Sie, sagen Sie:

„Wir konnten auch die Kaufkraft der Menschen erhalten.“

Fragen Sie einmal, Frau Bundesminister, jene Menschen, die mit der Umstellung vom Schilling auf den Euro mittlerweile das Doppelte – das Doppelte! – für die Produkte


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des täglichen Lebens zahlen müssen. Im Übrigen sind die Gehälter und die Löhne in diesem Land aber in derselben Zeit nicht um das Doppelte gestiegen. Wenn Sie also auf Ihrer Seite 2 davon sprechen, dass die Kaufkraft der Menschen erhalten werden konnte, dann empfinden das sehr viele Bürgerinnen und Bürger – vielleicht auch jene, die heute vor den Fernsehschirmen sitzen – als glatten Hohn und als Beleidigung. Sie beschämen die Menschen, wenn Sie hier etwas schreiben und verkünden, das nicht der Realität entspricht. (Beifall beim BZÖ.)

Sie schreiben auf Seite 2:

„Vor allem klein- und mittelständische Betriebe haben sich als besonders stabil heraus­gestellt.“

Sind das jene klein- und mittelständischen Betriebe, die Sie in diesem Land mit einer Steuer- und Abgabenquote von weit über 43 Prozent belasten? Meinen Sie diese klein- und mittelständischen Betriebe? Meinen Sie diese klein- und mittelständischen Betrie­be, denen keine Luft mehr zum Atmen bleibt, die die Innovationskraft, die Sie hier pre­digen, gar nicht mehr sehen, weil sie aufgrund des Steuerdschungels und des Abga­bendschungels in diesem Land gar nicht mehr ordentlich wirtschaften können? Sind das die klein- und mittelständischen Betriebe, von denen Sie reden?

Vielleicht haben Sie Verständnis dafür und schenken mir auch Ihr Ohr, Frau Bundes­minister, bevor Sie im iPad Grimms Märchen als Anleihe für Ihre nächste Budgetrede studieren (Bundesministerin Mag. Dr. Fekter verlässt den Sitzungssaal) – oder bevor Sie jetzt überhaupt gleich gehen, Frau Bundesminister. Das ist besonders charmant gegenüber dem österreichischen Nationalrat und dem Parlament, einfach die Debatte zu „Ihrem“ Tagesordnungspunkt zu verlassen! Aber gut, wir sind ja von Ihnen und vor allem von der ÖVP vieles gewohnt! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Sie als Ministerin, Frau Dr. Fekter, schreiben und verlesen hier heute, dass es in Ös­terreich ein wettbewerbsfähiges Steuermodell gibt – wettbewerbsfähig, Steuermodell –, während Sie vor weniger als zwei Wochen noch hier an der Regierungsbank gestan­den sind und das Modell der „Fair Tax“, der „Flat Tax“, das Josef Bucher und das BZÖ hier vorgeschlagen haben, quasi der Lüge geziehen haben. Heute stehen Sie hier und sagen, wir hätten in Österreich ein wettbewerbsfähiges Steuermodell, wobei alle Ex­perten in diesem Land sagen, dass sich bis auf den einen Sektionschef im Finanzmi­nisterium Dr. Nolz wohl niemand im österreichischen Budget in irgendeiner Form aus­kennt. (Abg. Bucher: Steuerrecht!)

Sehr geehrte Frau Bundesminister – wo immer Sie auch jetzt in diesem Haus sein mö­gen, oder auch im politischen Nirwana –, was mich besonders entsetzt, ist, dass aus einer ehemaligen Anti-Steuer-Partei, der Österreichischen Volkspartei, eine der größ­ten Steuerbelastungsparteien in diesem Land geworden ist. Ich komme aus Graz, das wissen Sie, und in Graz haben wir einen schwarzen Finanzreferenten in der Stadtre­gierung sitzen, den Herrn Rüsch, und einen schwarzen Bürgermeister, und diese Stadt hat jetzt 1,2 Milliarden € Schulden und weitere 2 Milliarden € Pensionsrücklagen. Das sind über 3 Milliarden € Belastungen, sehr geehrte Damen und Herren!

Überall, wo Schwarz regiert, wird abkassiert und in weiterer Folge werden Schulden gemacht, und das wollen wir auf Bundesebene nicht. Daher vermissen wir auch diese Reformansätze, die Sie heute in Ihrem Budget leider Gottes nicht gebracht haben, Frau Bundesminister, wo auch immer Sie sein mögen, nämlich die nötigen Einsparun­gen, die man in einem solidarischen Sozialversicherungssystem finden könnte.

Ich weise heute einmal mehr auf die Situation hin – ich mache mich nicht verdächtig wie Kollege Cap, der hier seit 40 Jahren die gleiche Rede zum Budget verliest oder hält, denn ich mache das erst zum dritten Mal, aber ich betone es heute zum dritten Mal und einmal mehr (der Redner zeigt eine Tabelle) –, wo wir einsparen könnten – wo


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wir nicht Steuern und Abgaben erhöhen, sondern wo wir einsparen könnten –, nämlich wenn wir die Auflistung des österreichischen Sozialversicherungssystems haben, wo wir Jahr für Jahr im Verwaltungsbereich Kosten von 700 094 444 € vorfinden, sehr ge­ehrter Herr Cap (Abg. Mag. Schickhofer: Ist das ein Bewerbungsgespräch?), mit 13 042 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit 39 Zentralen in Österreich, 18 Kunden­centern, 118 Bezirksaußenstellen (Abg. Kopf: Bei einem Gesamtumsatz von wie viel?), damit Sie Ihre roten und schwarzen Funktionäre, die Sie in der Politik nicht mehr brau­chen können, die in der freien Wirtschaft gescheitert sind, im Sozialversicherungssys­tem unterbringen können. Da könnte man sparen! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Schickhofer.)

Nicht die Steuer- und Abgabenquote (Bundesministerin Dr. Fekter nimmt wieder auf der Regierungsbank Platz) – Frau Bundesministerin, herzlich willkommen wieder zu Ih­rem Kurzbesuch im österreichischen Nationalrat –, also nicht die Steuer- und Abgaben­quote einmal mehr erhöhen, nein!, im System einsparen, beim Sozialversicherungssys­tem einsparen.

In diesem System gibt es 117 Dienstwägen, die wir für die Generaldirektoren und Ob­leute von 21 Sozialversicherungsträgern in diesem Land zahlen, 14 Chauffeure, die dort angestellt sind, 13 042 Vollzeitkräfte, die nichts anderes machen, als das System zu Tode zu verwalten – die nicht in den Ambulanzen sitzen und die Patienten dort be­treuen, denn das ist der anständige Teil des Sozialversicherungssystems, der notwen­dige Teil, sondern nein, das System verwalten! –, und Kosten für IT und EDV in Höhe von 102 Millionen € jährlich, sehr geehrter Herr Klubobmann Cap. Und so geht es wei­ter.

Da könnten wir einsparen! Da haben Sie im BZÖ sofort einen Partner, nämlich wenn es darum geht, diesen Stall – ich sage jetzt nichts Näheres dazu –, wenn Sie also die­sen Stall endlich ausmisten wollten (Zwischenruf des Abg. Haberzettl), aber nicht für den Bereich, über den Sie heute einmal mehr diesem Haus ein Budget vorgelegt und eine Budgetrede gehalten haben, wo Sie die Steuer- und Abgabenquote hinaufsetzen. Da sagen wir einmal mehr: genug gezahlt! (Beifall beim BZÖ.)

13.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gradauer. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.12.11

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundesschatzscheingesetz und die OTC-Derivate sind von meinem Kollegen Podgorschek schon erklärt worden, außerdem wird Abge­ordneter Zanger noch einmal darauf Bezug nehmen (Abg. Haberzettl: Das war ja schon ganz gut, aber ...!), ich als Budgetsprecher der Freiheitlichen Partei kann also doch einige Worte zur heutigen Budgetrede verlieren.

Frau Bundesministerin Dr. Fekter, ich muss Ihnen leider sagen, Sie haben das Thema verfehlt. Das Thema, das Sie genannt haben, ist: „Stabile Finanzen durch Reformen.“ – Nun, schauen wir uns einmal an, wie das ausschaut!

Stabile Finanzen? – Wir machen heuer ein Defizit von 11,2 Milliarden € und für nächs­tes Jahr sind 6,7 Milliarden € geplant. Der Schuldenstand – nicht einmal der ist stabil! – beträgt inklusive ÖBB, ASFINAG und BIG 285 Milliarden €, und 2016, Frau Bundesmi­nister, liegt er bei 295 Milliarden €. Also auch das ist nicht stabil, weil die Schulden im­mer höher werden.

Es ist heute von einer Märchenstunden die Rede gewesen; eine solche war es bei der letzten Budgetrede auch schon: Milch und Honig fließen hier in Österreich, diese Re-


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gierung ist ja so etwas von tüchtig und gut! – Leider werden die Schulden immer höher und die Defizite auch.

Frau Bundesministerin, die Leute glauben Ihnen das nicht mehr – sie sind nämlich nicht so dumm, wie Sie annehmen –, denn täglich wird alles teurer. Kollege Themessl hat Ihnen schon vorgerechnet, wie hoch die Verschuldung, die Inflation wirklich ist. Wir liegen bei den Artikeln des täglichen Bedarfs auf jeden Fall bei 5 Prozent. Und bei Ge­haltserhöhungen von 2 bis 3 Prozent, liebe Freunde von der Gewerkschaft, weiß man automatisch, dass man Geld „ablegt“. Dasselbe gilt für die Sparformen.

Es ist einfach ein Trauerspiel, dass die jährlichen Ausgaben weit über den Einnahmen liegen. Das heißt, dass von 2006 bis 2011 der Schuldenstand Österreichs um 55 Mil­liarden € gestiegen ist, und von 2012 bis zum Jahre 2016 kommen weitere 22 Mil­liarden € dazu. Unvorstellbar! Wir liegen bei Verschuldungsgraden von 90 und 89 Pro­zent!

Da fragt man sich schon: Wie machen das die Schweden mit 35 Prozent Verschuldung und die Dänen mit 45 Prozent Verschuldung? Und die Schweizer liegen bei 30 Pro­zent! Der Grund wird ja nicht der sein, dass die die Euro-Nöte und das Euro-Gesche­hen nicht mitmachen müssen?! Ich möchte Ihnen nur ganz kurz sagen, dass die Schweizer umgerechnet auf die Bevölkerung 20 Milliarden € weniger an Steuern zah­len.

Wenn Sie sagen „durch Reformen“, so gebe ich schon zu, es sind Ansätze von Re­formen vorhanden, aber die großen Reformen, die wirklichen Reformen machen Sie leider nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt keine Reformen bei der Staatsstruktur, es gibt keine Reformen in der Verwal­tung. Dieses Kompetenzwirrwarr ist eine Katastrophe und kostet jede Menge Geld.

Wenige Reformen und diese auch nur ansatzweise gibt es im Gesundheitswesen – wir leisten uns das viertteuerste System in der OECD, was die Gesundheitskosten be­trifft – und keine Reformen bei den Förderungen – wir sind Subventions-Europameis­ter, das ist bekannt. Und auch bei den Pensionen geht relativ wenig weiter, außer dass wir bei den Pensionisten gewaltig kürzen. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Sie betrei­ben Pensionsraub, das ist im Sparpaket 2012 nachzulesen.

Und trotzdem fragt man sich: Warum ist das so? – Weil sich niemand von SPÖ und ÖVP traut, in diesen schwarz-roten Verwaltungsspeck hineinzuschneiden, das ist der Grund! Da will man nicht hinein, da geht es um eigene Leute, und die will man in keiner Weise in irgendeiner Form schädigen. Das wird aber notwendig sein, meine Damen und Herren, sonst schaffen wir es sicherlich nicht.

Es wird gelebt und Geld ausgegeben wie eh und je. Geld spielt im Staat anscheinend keine Rolle. Je schlechter die Lage, desto größer die Feste, die gefeiert werden. Die Bevölkerung bleibt auf der Strecke. Das ist den Regierenden, glaube ich, ziemlich egal. Faymann feiert Feste, Häupl feiert Feste, Erntedankfeste der Bauern, alles auf Kosten der Öffentlichkeit, des Steuerzahlers. Brot und Spiele wie in Rom. – Wir wissen, wohin das geführt hat.

Ich habe auch kein Verständnis für die Inseratenkampagne von den „Inseratoren“ Fay­mann und Berlakovich. Es ist verantwortungslos, die Gelder für derartige Dinge einzu­setzen. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Zum Untersuchungsausschuss, der ja leider Gottes von den Regierenden abgedreht wurde. – Die Reaktion der Bevölkerung ist, dass man sagt: Das ist eine Schweinerei! (Abg. Krainer: Was ich schon immer sagen wollte!) Für mich, meine Damen und Her­ren – ich traue mich ja das Wort nicht zu wiederholen, weil ich sonst einen Ordnungsruf


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bekomme –, ist das Scheinheiligkeit und Wortbruch der Regierungsparteien, und auch das ist verantwortungslos. (Beifall bei der FPÖ.)

Trotz Versprechen der beiden Regierungsparteien, dass alles aufgeklärt wird, dass al­les auf den Tisch kommen muss, ist es letztlich zum Abdrehen dieses Untersuchungs­ausschusses gekommen. (Abg. Pendl: ... Budgetposten?!) Charakter und Anstand, meine Damen und Herren, sind in dieser Regierung zur Mangelware geworden. (Beifall bei der FPÖ.)

13.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wid­mann. 5 Minuten sind eingestellt. – Bitte.

 


13.19.02

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst zu den beiden Tagesordnungspunkten Bundesschatzscheingesetz und EU-Verordnung über OTC-Derivate: Kollege Westenthaler hat ja bereits ausgeführt, dass das Bundes­schatzscheingesetz auch dazu Verwendung finden wird, die Schulden weiter in die Hö­he zu treiben.

Was den Derivatehandel betrifft, ist das vielleicht ein kleiner Schritt in die richtige Rich­tung, aber wir wollen das Finanzsystem europaweit generell erweitern, besser kontrol­liert wissen und den Spekulanten wirklich Schranken aufstellen, damit gewisse Dinge nicht mehr passieren können, die etwa auch zur Krise 2008 geführt haben – Stichwort: Trennbankensystem; Stichwort: Einschränkung des Derivatehandels oder auch über­haupt ein Verbot des Eigenhandels für Banken sowie endlich einmal eine ordentliche Beschränkung der Bonizahlungen für die Bankmanager, denn über die spricht ja heut­zutage kaum mehr jemand.

Aber jetzt zum Budget, Frau Minister: Die Märchenlesung, die Sie heute gehalten ha­ben, hat sich im Wesentlichen vom letzten Jahr wiederholt, da sind nur einige Zahlen etwas ausgetauscht worden.

Ich verstehe schon, man muss als Regierungspartei schlechte Fakten, Zahlen und Daten gut darstellen, und genau das haben Sie gemacht. Sie haben Formulierungen verwendet, die Österreich schönreden sollen. Die Opposition redet Österreich nicht schlecht, ganz im Gegenteil: Auch wir sind stolz auf dieses Land, auf die Unternehmer, auf die Menschen, die hier fleißig und tüchtig arbeiten und die wir entlastet wissen wol­len. (Beifall beim BZÖ.)

Sehr geehrte Frau Minister, das, was Sie hier machen, ist, schönzureden und die schlechten Zahlen auf den Tisch zu legen, denn Sie entlarven sich selbst. Sie haben eine Beilage zum Budget mitgegeben. – Frau Minister, wenn Sie einmal kurz einen Blick von Ihrem iPad auf die Beilage des Finanzministeriums werfen könnten! (Der Red­ner dreht sich zur Regierungsbank um und hält ein Schriftstück in Richtung Bundesmi­nisterin Dr. Fekter.) Da steht es in Zahlen gegossen, wie es tatsächlich ausschaut, und das sollten auch die Menschen vor dem Fernseher wissen.

Da steht ganz klar, die Verschuldungsquote steigt von 72,4 Prozent im Jahr 2011 auf 74,7 Prozent im Jahr 2012 und im Jahr 2013 dann auf 75,7 Prozent, also eine Steige­rung. Die Schulden steigen, Sie machen neue Schulden.

Dasselbe bei den Steuern und Abgaben: 2011 waren es 42,0 Prozent, 2012 42,6 Pro­zent, 2013 43,1 Prozent, also fast um ein halbes Prozent mehr an Steuern und Ab­gaben jedes Jahr. (Abg. Krainer: 1,5 Prozent weniger als Grasser!) – Die Schulden steigen, und das mit Unterstützung des Kollegen Krainer von der SPÖ, der jetzt Zwi­schenrufe tätigt.

Lieber Kollege Krainer! Sie sind die Steuererhöhungspartei, Sie sind damit auch die Arbeitsplatzvernichtungspartei, denn nur wer die Menschen entlastet, schafft letzt-


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lich auch neue Arbeitsplätze. Das müssen Sie einmal zur Kenntnis nehmen! (Beifall beim BZÖ.)

Das Ergebnis der Arbeitslosenrate steht auch hier drauf, Kollege Krainer, denn im Jahr 2011, Frau Minister Fekter, hatten wir 4,2 Prozent Arbeitslosenrate, 2012 waren es 4,4 Prozent, also mehr, und 2013 werden es noch mehr sein, es werden 4,8 Pro­zent sein.

Das heißt, all das, was Sie sich seitens der ÖVP und auch der SPÖ heute hier bemüht haben, von sich zu geben, schönzureden, wie toll das Budget ist, hält den Fakten, die das Ministerium selbst erstellt hat, in keiner Weise stand – und damit müssen Sie le­ben.

Daher glaube ich, dass es nicht genügen wird, einfach nur darzustellen, wir sind objek­tiv bei den Besseren, bei den schlechteren Besseren, sondern wir müssen die Besten werden, Frau Minister!

Es ist auch ein Unterschied, möchte ich etwa anmerken, dass zum Beispiel Deutsch­land kein Schuldenverfahren, EU-Defizitverfahren mehr am Hals hat, Österreich aber sehr wohl. Das wird seinen Grund haben, das wird wahrscheinlich letztlich an den schlechten Finanzdaten in Österreich liegen.

Ich denke nur daran, dass wir 6,5 Milliarden € – das ist der größte Einzelposten über­haupt – nur für Zinsen ausgeben, also wesentlich mehr als etwa für Bildung, für For­schung und Entwicklung oder für eine vernünftige Heeresreform – anstatt ein Polit­theater auf dem Rücken der jungen Menschen zu machen und eine Volksabstimmung durchzuführen, die absoluter Schwachsinn ist, so wie die Frage formuliert ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich denke daran, dass wir den Banken das Geld nachwerfen, anstatt ein ordentliches Insolvenzrecht für Banken zu schaffen. Das wäre Ihre Aufgabe!

Oder wenn ich daran denke, dass die Bundeshaftungen derzeit 122 Milliarden € betra­gen, da kommen noch die Landeshaftungen und die Gemeindehaftungen, nochmals 50 Milliarden €, dazu, dann sind Sie mit den Haftungen – und im Worst Case werden Haftungen auch schlagend – bei 200 Milliarden €, Herr Kollege von der SPÖ. (Zwi­schenruf des Abg. Krainer.) 

Dann sind wir bei den Schulden des Landes, 209 Milliarden € geben Sie im Budget aus, da kommen aber die ÖBB, die ASFINAG, die Gemeinden et cetera dazu, dann haben wir Realschulden von knapp 300 Milliarden €.

Wer soll denn das bezahlen, Frau Finanzminister? Wer wird das machen? Ist das Ihr Sparefroh, der irgendwo bei der ÖVP sitzt, oder ist er bei der SPÖ? – Zahlen werden es die Leute draußen, die müssen draufzahlen durch hohe Steuern und Abgaben in diesem Land. Das ist der Kern der Sache!

Das heißt, in Wirklichkeit sitzt Österreich in der Schuldenfalle, dank 25 Jahre ÖVP-Fi­nanzminister. Das muss man einfach einmal zur Kenntnis nehmen, das ist die Wahr­heit.

Zum Reformbudget. Frau Minister, ich kann es gar nicht mehr hören, welche Reformen Sie angeblich angehen wollen. Da entlarven Sie sich wieder selbst. Da schreiben Sie etwa auf Seite 27 Ihrer heutigen Märchenlesung unter dem Thema „IT-Strategie“:

„230 Millionen Mal pro Jahr erfüllen Betriebe in Österreich eine der 5.700 bundesrecht­lichen Informationsverpflichtungen insbesondere gegenüber Behörden.“

230 Millionen Mal, 5 700 Informationspflichten für unsere Betriebe, für die KMUs, für die Betriebe, für die Industrie. – Gehen Sie doch einmal her und schaffen Sie diesen


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Pallawatsch ab! Reformieren Sie einmal die Vorschriften, damit die Betriebe nicht nur berichten müssen, damit sie draußen einmal ordentlich arbeiten können! Das wäre Ihre Aufgabe, Frau Finanzminister! (Beifall der Abg. Ursula Haubner.)

Oder denken Sie, um das abschließend noch zu erwähnen, an den Förderungsdschun­gel im Landwirtschaftsministerium bei der ÖVP, den wir gestern diskutiert haben. Beim „Inserator“ Berlakovich, beim „Inserator“ Faymann – das ist alles bekannt, das wollten ÖVP und SPÖ nicht aufklären –, da kann man Einschnitte machen, da kann man Mil­lionen pro Jahr sparen.

Zuletzt ein Satz zum Thema Bildung. Das Bildungsvolksbegehren haben Sie in keiner Weise umgesetzt, dazu braucht man gar nicht viel Geld. Da müsste man nur die ent­sprechenden Rahmenbedingungen schaffen, aber auch das haben Sie verhindert.

Bei der Forschung und Entwicklung haben wir einen Gap, eine Lücke bei der Finanzie­rung bis 2020 von rund 2 Milliarden €. Das sagt JOANNEUM RESEARCH, das sagt der Rat für Forschung und Technologieentwicklung und das sagt auch das BZÖ. Das heißt, rund 1 Milliarde € öffentlich finanziert und 1 Milliarde € durch die Privatwirtschaft werden fehlen.

Wo ist hier Ihr Lückenschluss? – Sie haben hier keine Konzepte, und daher ist das Ziel, 3,76 Prozent bis zum Jahr 2020, um Österreich nach vorne zu bringen, weit ver­fehlt. Das Einzige, was übrigbleibt, Frau Minister, ist, dass die Schulden steigen, dass die Defizite auch weiterhin vorhanden sind, dass die Steuern steigen und dass die Ar­beitslosenrate weiterhin steigen wird. Wir sagen: Schluss damit, wir haben bereits ge­nug gezahlt! (Beifall beim BZÖ.)

13.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. 5 Mi­nuten sind eingestellt. – Bitte.

 


13.26.12

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Vielleicht wollen wir uns zum Abschluss dieser Diskussion noch einmal eingehender mit dem tatsächlichen Inhalt dieser Vorlagen beschäftigen. Ich glaube, wir haben morgen noch ausreichend Gelegenheit, das Budget zu beleuchten.

Aber eines stößt mir schon immer wieder sehr sauer auf, das ist, wenn Vertreter der ÖVP immer wieder sagen, die heutigen Schulden sind in den siebziger, achtziger Jah­ren entstanden und sind sozusagen von der Kreisky-Ära her gewachsen. Das ist jetzt ungefähr 40 Jahre her, und wissen Sie, wie lange Sie davon mit in Regierungsverant­wortung waren? – 26 Jahre, also rund zwei Drittel der Zeit. Sie haben exorbitant dazu beigetragen, die Schulden dorthin zu treiben, wo wir heute stehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Insbesondere in den Jahren Ende 1980 bis Ende 1990 ging die Schuldenkurve steil nach oben, und da waren Sie schon als treibende Kraft mit dabei. Viele von Ihnen wa­ren damals schon dabei und haben es mitbeschlossen, Kollege Auer, Kollege Stumm­voll, und wenn Sie sich daran nicht mehr erinnern können, was Sie damals beschlos­sen haben, dann gehören Sie eher ins parlamentarische Antiquariat als hierher; das muss man einmal ganz ehrlich sagen.

Aber beleuchten wir noch einmal ein bisschen eingehender eine der für mich intensivs­ten Ursachen der Finanzkrise, nämlich die Derivat-Geschichte. Das sind Finanzinstru­mente zur Risikoabsicherung, also dem sogenannten Hedging, beziehungsweise der Risikoaufnahme, der Spekulation.

Solche Finanzinstrumente wie die Derivate sind an Komplexität und Intransparenz kaum zu überbieten und haben nach Ausbruch der Immobilienkrise quasi als Träger-


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rakete, so sehe ich das, direkt hinein in die Finanzkrise geführt. Dabei sind dann – fast logisch bei solch kritischen Instrumenten – wesentliche Defizite in der Marktinfrastruk­tur aufgetreten, und dazugekommen ist das Unvermögen der Aufsichtsbehörden, jene Risikopositionen am Markt zu erkennen, die besonders hoch waren. So ist es eigent­lich passiert, dass einige dieser Marktteilnehmer ganz exorbitante Risikopositionen auf­gebaut haben.

Das hat in Expertenkreisen zu einer durchaus intensiven Debatte darüber geführt, wie dieses System verbessert werden kann. Und hier wurden immer wieder folgende Grundbedingungen genannt:

zum einen die Steigerung der Effizienz bankinterner Risikomanagement-Prozesse, die Errichtung einer den Gesamtmarkt beleuchtenden Finanzmarktaufsicht – wir haben so etwas auch schon öfter diskutiert, in Form einer europäischen FMA –, die Reform der Kapitalstandards mit dem Ziel, die Eigenkapitalbasis des Finanzsystems zu stärken, ein verbessertes Management von Liquiditätsrisiken mit strikteren Vorgaben für die Refinanzierungsstruktur und somit zu guter Letzt eine verbesserte Marktinfrastruktur
mit dem Ziel, die Verflechtung der Marktteilnehmer untereinander zu reduzieren. (Abg. Dr. Jarolim: Ist das eine Rede oder ein Vortrag?)

Da setzt die Umsetzung der heutigen Verordnung an, indem nämlich eine grundsätzli­che Clearingpflicht für gewisse als geeignet eingestufte Derivate eingeführt werden soll, und für jene, die außerhalb dieser Clearingpflicht liegen, soll ein Risikomanagement­verfahren vorgesehen werden; außerdem Transparenzsteigerung und eine Melde­pflicht zu Einzelheiten in diesen Kontrakten abgeschlossener Details.

Das ist natürlich grundsätzlich zu begrüßen, aber man muss auch einmal das Gesamt­volumen betrachten, was den Handel mit solchen komplexen Derivaten ausmacht.

Im Jahre 2009 hat dieser Handel die unglaubliche Summe von über 700 Billionen US-$ erreicht. Davon ist nur ein ganz kleiner Teil so standardisiert, dass er über die Börse gehandelt werden kann, nämlich kaum 100 Billionen US-$, und der große Anteil je-
ner, die es hier betrifft, die außerbörslichen Derivate, haben die 600 Billionen $-Um­satzgrenze erreicht.

Also eine gewaltige Summe verglichen damit, was der weltweite Aktienhandel erreicht, also ein Handel, hinter dem tatsächlich reale Werte stehen. Damit rund 2 Billionen US-$ pro Tag zu Buche stehen, übersteigt also der Handel mit solchen spekulativen Instru­menten sogar einen Handel mit realen Werten.

Alles, was über diese realen Werte hinausgeht, entwickelt sich zu einer Blase und zu einem immensen und hohen Risiko. Ich glaube, dass wir jetzt in dieser Krise dafür die Zeche zu bezahlen haben.

Es darf bei solchen intransparenten und in Wahrheit gefährlichen Produkten keine Ta­bus in der Diskussion geben. Und es kommt mir ein bisschen zu kurz, dass wir hier zwar jetzt Regeln einführen, aber über Ablehnung und Verbote wird nicht ausreichend diskutiert. Ich glaube, dass wir nicht stehenbleiben dürfen und die Fortführung dieser Diskussion ein Muss ist.

Zum Thema Bundesschatzscheine ist, glaube ich, alles gesagt. Diese Vorlage lehnen wir ab, aber weil wir die Derivat-Vorlage als einen Schritt in die richtige Richtung se­hen, auch wissend, dass der Diskussionsprozess noch weitergehen muss, stimmen wir dem zu. (Beifall bei der FPÖ.)

13.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Ing. Lugar zu Wort gemeldet. 10 Minuten sind einge­stellt. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 83

13.32.16

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn wir fünf Jahre zurückblicken und uns anschauen, was damals die größte Finanzkatastrophe nach dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst hat, dann waren das bei der Lehman-Pleite – und das wissen ja gar nicht alle – eben genau diese Derivate, über die wir heute sprechen.

Es waren jene, manchmal abstrusen Finanzinstrumente, die sozusagen over the coun­ter – OTC –, also ohne Kontrolle, von Bank zu Bank gehandelt wurden. Und da war Lehman eine von vielen, auch wie die AIG – die dann von der amerikanischen Regie­rung gerettet werden musste –, eine jener Banken, die sich gegenseitig versichert ha­ben.

Das muss man sich so vorstellen: Mit Basel I und Basel II hat es eine Verpflichtung ge­geben, dass die Banken je nach ihrem Risiko auch Eigenkapital halten. Jetzt wissen wir, dass es keine Bank gerne hat, viel Eigenkapital zu halten.

Jetzt haben die Banken eine gute Möglichkeit gefunden, um das zu umgehen. Diese Möglichkeit waren diese Derivate. Die sind einfach hergegangen und haben sich ge­genseitig gegen Ausfälle versichert.

Jetzt weiß jeder, dass es überhaupt keinen Sinn macht, wenn man sich gegenseitig versichert, denn das Risiko bleibt bestehen. Das Risiko bleibt zu 100 Prozent, egal, ob man sich gegenseitig versichert.

Aber genau das hat man gemacht. Und wenn man sich anschaut, wie die Entwicklung von diesen OTC-Derivaten, war, so sieht man, dass sich die in den letzten 20 Jahren verhundertzwanzigfacht haben.

Das heißt, die Banken haben sich gegenseitig ihr Risiko „versichert“ – unter Anfüh­rungszeichen – und haben somit diese Eigenkapitalvorschriften von Basel I und Ba­sel II umgangen.

Und was hat der Gesetzgeber gemacht? – Er hat dabei zugesehen.

Und dann ist die Lehman-Pleite passiert und dieses System ist aufgebrochen. Damals hat nicht nur der Herr Nowotny, sondern alle Experten haben gesagt: Diese Derivate sind eine finanztechnische Massenvernichtungswaffe. Auch Warren Buffett, einer der größten Investoren, hat das damals gesagt – eine finanztechnische Massenvernich­tungswaffe.

Heute, fünf Jahre später, stehen wir hier und beschließen etwas, das diese Finanz­märkte, das diese Derivate regulieren soll.

Das klingt einmal gut. Ich glaube auch, dass es ein erster Schritt ist. Aber wenn man es genau betrachtet, ist es genau das, was wir immer wieder erleben. Es wird diskutiert, es wird verhandelt, und letztlich wird alles verwässert.

Viele von Ihnen haben heute etwas nicht angesprochen, das ganz wichtig ist. Haben Sie gewusst, dass diese Regeln erst ab 1 Milliarde greifen? Das heißt, unter 1 Milliarde greifen diese Regeln gar nicht. Wir wissen, dass die meisten OTC-gehandelten Deriva­te unter 1 Milliarde ausgestellt sind. Das heißt, dort greift das wieder nicht.

Des Weiteren wissen wir, dass im Moment kein Mensch einen Überblick über diese Derivate hat. Das heißt, auch wenn wir in Zukunft hier mehr Transparenz schaffen, ist die Frage: Was ist mit jenen Derivaten, die noch nicht erfasst sind? – Und das sind an­geblich 700 Billionen $. Das ist mehr als in zehn Jahren auf der ganzen Welt erwirt­schaftet wird.

Das muss man sich einmal vorstellen: Mehr als in zehn Jahren erwirtschaftet wird, gibt es hier Finanzderivate! Und dann höre ich von der SPÖ nur positive Worte für diese Regelung.


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Ich muss von der ÖVP, vom Herrn Ikrath, der ja ein Bankenvertreter ist, hören, dass wir einmal die grundsätzliche Frage stellen müssen: Ja, brauchen wir das überhaupt? Brauchen wir diese Derivate? Wofür brauchen wir die?

Wenn man sich die CDS ansieht, die ja auch die Kommunalkredit im Umfang von 13 Milliarden besessen hat beziehungsweise noch besitzt, dann sind das Kreditaus­fallsversicherungen, die so funktionieren:

Wenn ich ein Hause habe und es gegen Feuer versichere, macht das Sinn. Wenn aber mein Nachbar mein Haus gegen Feuer versichert und auch noch Einfluss darauf hat, ob es brennt oder nicht, dann wird es gefährlich im System.

Und genau das machen wir hier, anstatt das zu machen, was der Herr Ikrath sagt, nämlich einmal grundsätzlich darüber nachzudenken, ob wir das überhaupt brauchen. Könnten wir nicht gemeinsam mit einer Stimme sprechen und gemeinsam hier auf­treten und bei der EU Druck machen, dass das endgültig verboten wird, denn wir brau­chen es nicht?! (Beifall des Abg. Hagen.)

Wir brauchen es nicht. Und wenn dann ein Frank Stronach kommt und sagt: Wir müs­sen wieder von einer Finanzwirtschaft zu einer Realwirtschaft (Zwischenrufe bei der ÖVP), dann glaube ich, dass das unwidersprochen hier im Saal ist. Aber trotzdem kommt ein Herr Cap heraus und beschimpft Herrn Stronach. Ich weiß nicht, warum er das tut. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Herr Stronach hat in Österreich nur Gutes getan(Oh!-Rufe), er hat 150 Millionen € ge­spendet. Frank Stronach hat 13 000 Arbeitsplätze geschaffen. Er hat über 2 Milliar­den € in Österreich in einer Region investiert, die von Anfang an strukturschwach war. (Abg. Dr. Matznetter: Wie viel haben Sie bekommen?)

Frank Stronach hat 115 000 Arbeitsplätze weltweit geschaffen. (Unruhe im Saal.) Und der Herr Cap kommt heraus, und was macht er? – Er beschimpft Frank Stronach und beleidigt ihn, indem er sich über Herrn Stronachs kanadischen Akzent lustig macht, in­dem er dessen hohes Alter anspricht. – Das alles haben Sie heute gemacht, Herr Cap, und ich frage mich, mit welchem Recht. Mit welchem Recht tun Sie das?

Herr Stronach hat sich nichts zu Schulden gekommen lassen! Ganz im Gegenteil: Er hat nur Gutes in Österreich getan, und jetzt hat er eine Partei gegründet, und genau das ist Ihr Problem. (Abg. Dr. Matznetter: Wie viel?)

Jetzt hat Herr Stronach eine Partei gegründet, und der Herr Matznetter schreit dazwi­schen. Herr Matznetter, Sie sind ja der Oberspezialist. (Abg. Dr. Matznetter: Wie viel?) Herr Matznetter, Sie haben sich heute hier herausgestellt und – ich sage es, wie es ist – feige im Schutz der Immunität uns Abgeordneten, die jetzt beim Team Stronach sind, vorgeworfen, dass wir gekauft seien. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordne­ten von SPÖ und BZÖ.)

Und das haben Sie deshalb feige hier gesagt, weil Sie wissen, wenn Sie es draußen sagen, dann werden wir Sie in Grund und Boden klagen, und dann können Sie vor dem Richter den Wahrheitsbeweis antreten. (Beifall des Abg. Hagen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Davor haben Sie Angst, Herr Matznetter. Sie haben Angst davor, dem Richter ins Auge sehen und den Wahrheitsbeweis antreten zu müssen. Davor haben Sie Angst! (Abg. Dr. Matznetter: Wie viel?)

Das ist auch der Grund dafür, warum Sie es hier sagen. Genau deshalb sagen Sie es hier – und nicht draußen. Sagen Sie es einmal draußen, und wir werden Sie klagen! Und dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Behauptungen zu beweisen. Und dann wer­den Sie aber schön dreinschauen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)


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Deshalb, Herr Matznetter, hören Sie auf! (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.) Schau­en Sie, warum fürchten sich alle so vor Herrn Stronach? – Ich kann Ihnen eines sagen: Wenn Sie weiter so schlechte Politik hier machen und wenn wir nicht anfangen, alle miteinander gemeinsam an den Lösungen für Österreich zu arbeiten, dann wird nicht nur Frank Stronach, sondern dann werden auch andere Parteien großen Zulauf haben.

Haben Sie gewusst, dass es in den letzten vier Jahren, seit Sie im Amt sind, die meis­ten der 930 Parteigründungen gegeben hat, die aktuell existieren? Was glauben Sie, warum das so ist? – Das liegt einfach daran, dass es ein gewaltiges Bedürfnis der Be­völkerung nach ordentlicher Politik gibt. Und wenn Sie heute hier so wehleidig sind und immer sagen: Ah, der Frank Stronach, und er ist so böse. – Im Endeffekt ermöglichen Sie es ihm, in Österreich ein Angebot für eine bessere Politik zu legen.

Würden Sie bessere Politik machen, würden wir ihn gar nicht brauchen! So schaut es nämlich aus. (Beifall des Abg. Tadler.) Das heißt, wenn Sie nicht wollen – und ich weiß, dass bei vielen Parteien die Angst groß ist (Zwischenrufe bei der SPÖ) –, dass noch welche zu uns übertreten, kann ich Ihnen sagen, wie Sie das verhindern können. Ich sage Ihnen jetzt, wie Sie es verhindern können, dass noch einige Abgeordnete von der ÖVP, auch von der SPÖ und vielleicht noch von anderen Parteien zu uns übertre­ten. Wissen Sie, wie Sie das verhindern können? – Machen Sie einfach ordentliche Poli­tik für dieses Land! So einfach ist es.

Wenn Sie ordentliche Politik machen, dann wird kein Mensch zu uns kommen, und es wird uns auch niemand wählen. Aber solange Sie eben nicht ordentliche Politik ma­chen und solange Sie die Probleme nicht angehen – dafür war heute die Frau Minis­terin ein Paradebeispiel mit ihrer Budgetrede, da kommen wir dann morgen noch da­zu –, wenn Sie diese Probleme, die wir in diesem Land haben, von den Pensionen über die Gesundheit, über die Verwaltung bis hin zum Euro, wenn Sie all diese Proble­me nicht angehen, dann werden Parteien wie das Team Stronach auch regen Zulauf haben. Auch von Abgeordneten in diesem Saal! Das kann ich Ihnen prophezeien, und das wird so sein.

Deshalb: Machen Sie ordentliche Politik, dann brauchen Sie uns nicht zu vernadern, und dann brauchen Sie uns nicht zu beschimpfen! Machen Sie ordentliche Politik, dann brauchen Sie sich auch nicht so vor uns zu fürchten, Herr Cap! – Vielen Dank. (Beifall der Abgeordneten Hagen und Tadler.)

13.41

13.41.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)

Ich ersuche um Aufmerksamkeit für den Abstimmungsvorgang!

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesschatzscheingesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1899 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in drit­ter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.


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Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregis­ter erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Finalitätsge­setz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1914 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in drit­ter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

13.43.054. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1891 d.B.): Bundes­gesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG 2012) (1923 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Linder. Wunschgemäß sind 3 Minuten einge­stellt. – Bitte.

 


13.43.29

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Eines vorweg noch zu den Kollegen aus den SPÖ-Reihen: Es ist eigentlich faszinierend, wie Sie permanent zum Rednerpult gehen und versuchen, der Kärntner SPÖ Wahlkampfhilfe zu geben, indem Sie auf uns hinschla­gen! Ich hoffe aber, Sie haben auch bemerkt, dass der Kärntner SPÖ-Obmann Peter Kaiser der lauteste und erste Kritiker an eurem eigenen Parteiobmann war. So ist die Solidarität zu verstehen, und das tut uns gut. Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kö­nigsberger-Ludwig: Stimmt gar nicht ...!)

Zur Transparenzdatenbank: Ursprünglich wurde die Transparenzdatenbank von Fi­nanzminister Pröll gefordert mit dem Hintergedanken, Sozialleistungen zu durchleuch­ten und Doppelförderungen einzustellen. In weiterer Folge hat man gesagt: Es darf nicht nur um die Sozialleistungen gehen, es muss auch um die Wirtschaftsförderung gehen, es muss teilweise auch um die Landwirtschaftsförderungen gehen. Aus dem heraus wurde 2010 ein Gesetz beschlossen, das Transparenzdatenbankgesetz – aber das Gesetz wurde nie umgesetzt! Wahrscheinlich hat man schon damals selbst daran gezweifelt, dass es in der Form umsetzbar ist.

Es war für mich heute faszinierend, wie Frau Minister Fekter erklärt hat, dass dieses Projekt, dieses Gesetz sogar in Deutschland mit einem Preis ausgezeichnet wurde – und heute beschließen wir eigentlich schon das Nachfolgegesetz! Jetzt frage ich Sie (Bundesministerin Dr. Fekter: Nein ...!): Was ist denn in Deutschland ausgezeichnet worden? – Das ist recht lustig. Was ist wirklich prämiert worden?

Grundsätzlich ist für uns Freiheitliche Transparenz eines der obersten und wichtigsten Ziele. Es ist notwendig, zu wissen, wer wie viel an Förderung bekommt, dass man da­mit Doppelförderungen im Sozialbereich, im Wirtschaftsbereich, aber auch im Landwirt­schaftsbereich ausschließen kann.


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Auch für uns in den Gemeinden wäre es ganz, ganz wichtig, zu wissen: Wer hat wirk­lich Hilfe nötig? Wen soll man vonseiten der Gemeinde noch unterstützen? – Heute ist das sehr oft ein Blindflug, weil man keine Ahnung hat, wer wie viel vonseiten des Bun­des und des Landes an Förderung bekommt.

Leider entspricht dieses Gesetz, das heute beschlossen werden soll, überhaupt nicht diesen Vorstellungen, denn im Prinzip hat nur der Leistungsbezieher selbst die Mög­lichkeit, Einblick zu nehmen, um ihm zu erklären und zu zeigen, wie viel er selbst an Förderung bekommt. Wir haben keine Chance, Doppelbeziehungen vonseiten der För­dergeber, vonseiten der Auszahlungsstellen zu überprüfen und zu kontrollieren.

Deshalb wird mit dem neuen Gesetz, meine ich, lediglich mehr Verwaltungsaufwand produziert und die Bürokratie gesteigert. Eigentlich ist das ein Hohn darauf, dass Sie heute sagen: Wir versuchen, Verwaltungsreformen durchzuführen, wir versuchen, die Verwaltung einzudämmen. – Das ist mit diesem Gesetz überhaupt nicht der Fall!

Deshalb werden wir Freiheitliche dagegen stimmen, weil wir glauben, dass dieses Transparenzdatenbankgesetz in keiner Weise Doppelförderung oder Dreifachförderung verhindert, sondern lediglich mehr Verwaltung produziert. (Beifall bei der FPÖ.)

13.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 4 Minuten. – Bitte.

 


13.46.47

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute dieses Transparenzdatenbankgesetz 2012 beschließen, so ist das die konsequente Fortset­zung jenes Weges, den wir bereits mit dem Transparenzdatenbankgesetz 2010 einge­schlagen haben. Die Weiterentwicklung hat sich dadurch ergeben, dass wir, wie Sie al­le wissen, am 6. Juli hier in diesem Hohen Haus eine Artikel-15a-Vereinbarung zwi­schen Bund und Ländern beschlossen haben, mit der auch die Länder entsprechend einbezogen werden. Und das ist jetzt sozusagen der letzte Schritt.

Dieses Transparenzdatenbankgesetz hat zwei wesentliche Elemente: das eine ist das Transparenzportal, das andere ist die eigentliche Transparenzdatenbank. Ich glaube, es ist das sowohl für den Bürger als auch für die öffentliche Verwaltung eigentlich eine Win-Win-Situation: Der Bürger erhält wesentlich mehr Service, er erhält im Transpa­renzportal einen Einblick, welche Leistungen, Förderungen, Transferleistungen unter welchen Voraussetzungen in welchen Fällen zustehen – das hatte er bisher nicht –, und die öffentliche Hand hat in der Vollziehung Erleichterungen. Nun ist es auch so, dass hier durchaus Mehrfachförderungen aufgezeigt werden können.

Ich bin, ehrlich gestanden, sehr froh darüber, dass wir heute diesen Schritt setzen kön­nen, denn ich habe von diesem Rednerpult aus schon einmal Folgendes gesagt, meine Damen und Herren: Wir haben eine der höchsten Sozialquoten in diesem Land, unge­fähr 30 Prozent des Sozialproduktes, auf der anderen Seite haben wir die Armut noch immer nicht überwunden. Was heißt das? – Das kann ja logischerweise nur heißen – hohe Sozialquote, Armut immer noch vorhanden –, dass gleichsam die Treffsicherheit des Sozialsystems nicht gegeben ist. Ich glaube, dass diese Transferdatenbank da ei­nen Beitrag leisten wird, letztlich auch einen Beitrag zur Bekämpfung der Armut, weil über das Transparenzportal jeder Bürger Einblick erhält, unter welchen Voraussetzun­gen er welche Leistungen oder Förderungen der öffentlichen Hand erhält. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube daher, es ist das wirklich ein wesentlicher Schritt vorwärts und es ist kein Zufall – die Frau Finanzminister hat es heute in ihrer Budgetrede erwähnt –, dass in Deutschland beim 12. Wettbewerb über E-Government unser Modell der Transparenz-


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datenbank den ersten Preis bekommen hat. Meine Damen und Herren, wir setzen hier international Maßstäbe!

Frau Finanzminister! Wir freuen uns sehr darüber, dass die Finanzministerin auch in anderen Bereichen immer wieder für Transparenz eintritt. Wenn wir heuer mit den Ein­kommensteuerbescheiden erstmals eine genaue Auflistung bekommen, was mit unse­ren Steuern eigentlich geschieht, so ist das genau das, bitte, was wir uns seit Jahren vorgestellt haben. (Zwischenruf des Abg. Mag. Rossmann.) Ich meine, der Steuerzah­ler hat ein Recht darauf, zu wissen, was mit seiner Steuer geschieht. Dafür herzlichen Dank, Frau Finanzministerin! (Beifall bei der ÖVP.)

Dazu haben wir kein Gesetz gebraucht, das war die Initiative unserer Finanzministerin! So stelle ich mir eine transparente, effiziente Steuer- und Finanzpolitik vor, meine Da­men und Herren.

Es werden letztlich alle Daten gespeichert, die nicht ohnehin schon in der Datei des Fi­nanzministeriums, des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, des AMS vor­handen sind, operativ durchgeführt vom Bundesrechenzentrum. Ich glaube, dass wir da wirklich eine wichtige Weichenstellung vorgenommen haben, um mehr Fairness und auch mehr Gerechtigkeit in das Förder- und Sozialsystem zu bringen. Danke für diese Initiative! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Kuzdas.)

13.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Öllinger. 3 Minuten. – Bitte. (Abg. Mag. Kuzdas – in Richtung des sich zum Red­nerpult begebenden Abg. Öllinger –: Das wird aber jetzt eine Pro-Rede, oder?)

 


13.50.04

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Kollege Stummvoll, Transparenz schaut anders aus als das Transparenzdatenbankgesetz. Das ist doch ein Witz!

Mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen, dass das jetzt bereits das zweite Ge­setz ist, das wir in dieser Sache machen, weil das erste Gesetz hinfällig ist. Okay, kann passieren – aber es ist kein Zufall, würde ich einmal sagen. Seit 2009 diskutieren wir dieses Vorhaben.

Ich sage Ihnen jetzt am Beispiel eines einfachen Bürgers, nämlich des Herrn Alfons Mensdorff-Pouilly, was dieser von dem Transparenzportal hat. Da kann er in Zukunft, von der öffentlichen Verwaltung, von der Finanz geliefert, alle seine potenziellen Förde­rungen erfahren. Herr Mensdorff-Pouilly kann sich also über die öffentliche Hand infor­mieren, und zwar darüber: Da könnte ich noch um eine Subvention einreichen, dort könnte ich noch um eine Förderung einreichen. (Abg. Amon: Ja!) – Ist sein gutes Recht, oder? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Na ja, Kollege Amon denkt sich sowieso, dass das Transparenzportal wahrscheinlich nur für Herrn Mensdorff-Pouilly geschaffen wurde.

Ich habe andere Vorstellungen! Ich glaube, dass die Öffentlichkeit ein Recht haben müsste – und zwar ohne das Transparenzportal! –, zu wissen, wo ein Herr Alfons Mensdorff-Pouilly in den letzten Jahren gefördert wurde. Wir können es Ihnen sagen, weil ich selbst eine entsprechende Anfrage dazu gemacht habe. Und siehe da, es stellt sich heraus: Herr Alfons Mensdorff-Pouilly erhält 19 000 € an öffentlichen Mitteln für die Förderung seines Reitstalls, für den Bau seines Reitstalls: 19 000 €. Ja wozu disku­tieren wir über irgendwelche Kinderzuschüsse, von denen Sie oder einige von Ihnen der Meinung sind, dass es Doppelförderung gibt?

Herr Alfons Mensdorff-Pouilly hat 15 000 € an EU-Agrarförderung erhalten, weil er ei­nen Bergbauernbetrieb in Luising bewirtschaftet. Ganz steil ist offensichtlich in Luising die Geländesituation. (Abg. Dr. Moser: Weinberge sind auch Berge!)


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15 000 € – das konnten wir nur erfahren, weil für zwei Jahre diese EU-Agrarförde­rungs-Subventionsdatenbank offen war! Jetzt ist sie nicht mehr offen, und sie wird auch weder durch das Transparenzportal noch durch die Transparenzdatenbank offen.

Herr Alfons Mensdorff-Pouilly hat 120 000 € an Förderung aus AMS-Mitteln erhalten, weil er in seiner Waffenbude in Wien oder in Ungarn Kurzarbeit machen musste! Er war ja kurzzeitig daran gehindert, diese Betriebe zu bewirtschaften, weil er gerade in U-Haft war.

So schaut’s aus – und da, meine sehr geehrten Damen und Herren, hätten wir gerne Transparenz! Transparenz aber nicht nur für den Betroffenen, der dann einsehen kann, was er an Förderungen bezogen hat, sondern Transparenz in dem Sinn, dass alle wis­sen, welche Gaunereien in diesem Land bestimmte Personen betreiben, um an öffentli­che Förderungen heranzukommen. (Beifall bei den Grünen.)

13.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Frau Bundesministerin Dr. Fekter gemeldet. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Danke, dass Sie alle Redebeiträge „abwar­ten“, Frau Ministerin! Sehr nett! Klassische parlamentarische Gepflogenheit!)

Herr Kollege, ich darf kurz unterbrechen: Ich habe mich mit der Frau Bundesministerin verständigt. Es ist auch nicht wirklich gut, wenn die Frau Bundesministerin als Letzte redet. (Abg. Kopf: Eben! Beides wird letztlich kritisiert!) Daher ergreift sie vorher das Wort, damit die Abgeordneten die Chance haben, zu replizieren. (Abg. Ing. Westen­thaler: Es ist aber immer so ...!)

 


13.54.11

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Es soll das Regie­rungsmitglied nicht als letzter Debattenteilnehmer sprechen. Dieser Gepflogenheit im Parlament, die ich kenne, habe ich Rechnung getragen, und daher habe ich gemeint, dass ich sozusagen mitten unter den Rednern spreche. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine Geringschätzung weiterer Redebeiträge! – Abg. Silhavy: Vergessen Sie den Westenthaler, Frau Minister! – Weitere Zwischenrufe.)

Die Weiterentwicklung des Transparenzdatenbankgesetzes wurde aufgrund der Ver­einbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, die der Na­tionalrat am 6. Juli 2012 genehmigt hat, notwendig. Mit dieser Artikel-15a-Vereinbarung wollten nämlich die Länder teilhaben, auch ihre Förderungen einbringen und auch Ein­sichtsrechte bekommen.

Die jetzige Novelle ist zweiteilig aufgebaut: Ein Teil betrifft das Transparenzportal, das heißt, dass alle öffentlichen Förderungen sowohl des Bundes als auch der Länder – in späterer Folge dann auch der Kommunen – über das Internet abrufbar sind. Der zweite Teil ist die Transparenzdatenbank, in der alle zu den Leistungsangeboten des Bundes ab 2013 ausbezahlten Leistungen, insbesondere die Förderungen, personenbezogen erfasst werden. Jeder Bürger, jeder Unternehmer hat dann die Möglichkeit der Abfrage seiner empfangenen Leistungen.

Herr Abgeordneter Öllinger, es lag nicht an mir, dass man nur den Leistungsempfän­ger berechtigt hat. Das heißt, ich habe nichts dagegen, wenn hier das Hohe Haus ei­nen Konsens findet, dass man dieses Leistungsangebot ausweitet – aber natürlich nur unter Einhaltung strengster datenschutzrechtlicher Auflagen! Das haben wir mit diesem Gesetz umgesetzt, denn personenbezogene Daten unterliegen immer dem verfas­sungsrechtlichen Datenschutz, und daher ist es nicht möglich, alle personenbezogenen Daten für jedermann zugänglich zu machen.

Gleichzeitig soll es eine Verwaltungsvereinfachung dadurch geben, dass beispielswei­se, wenn eine Förderstelle einen Nachweis über die Förderungen anderer Förderstel-


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len braucht, dies elektronisch abrufbar ist beziehungsweise dass dem Förderwerber über seine erhaltenen Förderungen auch Dokumente ausgestellt werden können.

Das gesamte Projekt, sowohl das Transparenzportal als auch die Transparenzdaten­bank als auch die Möglichkeit der Auswertung in Verbindung mit der Statistik, das ge­samte Projekt als E-Government-Projekt wurde beim Wettbewerb über E-Government eben mit den Bestnoten bewertet und hat dort den innovativsten Preis gewonnen. Das heißt, international achtet man das ganz anders. Man sieht es, frei von der ideologi­schen Brille, als ein Serviceangebot für die Bevölkerung.

Gerade weil es so viele unterschiedliche Förderungen gibt – 44 000 Ansätze beispiels­weise auf kommunaler Ebene, über 3 000 auf Länderebene und noch immer 2 700 auf Bundesebene –, kann niemand einen Überblick darüber haben, weil es ja derzeit kein zentrales Register gibt, wo man nachsehen kann, was überhaupt gefördert wird und von welcher Stelle. Mit dem Portal erlangen wir solch einen Überblick und mit der Da­tenbank dann auch eine Zusammenschau, was an Förderungen eine Einzelperson oder ein Unternehmen erhält. Die bäuerlichen Förderungen werden ohnehin schon transparent ausgewiesen, und auch das wird dann eingespeist.

Die Länder sind diesbezüglich auch unterschiedlich zugeknöpft. Es gibt Bundesländer, die bereits jetzt alle ihre Förderungen mit den dazugehörigen Leistungsbeziehern im Internet veröffentlichen. Als vorbildlich möchte ich in diesem Zusammenhang Salzburg nennen. Es gibt andere Bundesländer, die bei der Zusammenarbeit für dieses große Projekt relativ zurückhaltend sind.

Herr Abgeordneter Öllinger, weil Sie sagen, dass es hier eine Weiterentwicklung gibt: Ich kann Ihnen bereits jetzt versichern, es wird noch weitere Weiterentwicklungen ge­ben! Insbesondere dann, wenn das mit den Ländern in der Artikel-15a-Vereinbarung vereinbarte Evaluierungsprojekt nach einer gewissen Zeit zusätzliche Erkenntnisse bringt, beziehungsweise dann, wenn auch die Kommunen sich dem anschließen, dass auch sie ihre Förderungen transparent gestalten und der Bevölkerung entsprechend zugänglich machen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.00.24

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Meine Damen und Herren! Ich bringe zunächst folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Stummvoll, Krainer zum Ausschussbericht 1923 der Beilagen Bun­desgesetz über eine Transparenzdatenbank

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der oben bezeichnete Ausschussbericht wird wie folgt geändert:

1. In § 18 Abs. 4 wird der Klammerausdruck „(18)“ durch den Klammerausdruck „(19)“ ersetzt

2. § 34 Z 5 entfällt.

*****

Warum ist dieser Abänderungsantrag notwendig? – Einerseits um ein Redaktionsver­sehen zu bereinigen, andererseits: Hinsichtlich der Veröffentlichung von Statistiken soll


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 91

die Sonderregelung im Transparenzdatenbankgesetz entfallen, sodass die entspre­chenden Bestimmungen des Bundesstatistikgesetzes zur Anwendung kommen. Das ist eine sinnvolle und gute Regelung, weil es etwas seltsam anmuten würde, wenn gerade die Auswertungen in der Transparenzdatenbank nicht veröffentlicht werden würden.

Herr Kollege Öllinger, ob Herr Mensdorff Förderungen bekommt oder nicht, wird nicht durch die Transparenzdatenbank entschieden, aber es wird zumindest transparenter als bisher. (Abg. Öllinger: Nein! Nur für Mensdorff!) Auch darüber, ob ihm solche zu­stehen, entscheidet das Gesetz. Aber ob er sie braucht, notwendig hat und ob sie je­mand anderer notwendiger hätte, darüber können wir durchaus diskutieren. (Abg. Öl­linger: Sie haben noch immer nicht verstanden, wie das Werkl funktioniert!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Transparenzdatenbank und dem Por­tal wird genau das erfüllt, was wir alle im Hohen Haus seit Jahren fordern, auch die Op­positionsparteien. Beim vorigen Tagesordnungspunkt hat Kollege Widmann von einem Förderdschungel gesprochen, der durchforstet gehört.

Wir müssen Doppelförderungen aufdecken und abstellen, wir müssen Fördermiss­brauch aufdecken und abstellen. Das ist für die politischen Entscheidungsträger wich­tig. Es ist eine wichtige Informationsquelle, um die Förderinstrumente auf Notwendig­keit, Effizienz und Effektivität zu prüfen. Das hilft, Ressourcen zu sparen und Verwal­tungsprozesse zu vereinfachen. Das kann natürlich nur funktionieren – die Frau Minis­terin hat es schon erwähnt –, wenn die entsprechenden Leistungserbringer die Daten auch einspeisen. Artikel-15a-Verträge wurden schon abgeschlossen.

Auch für die BürgerInnen ist dieses Transparenzportal in Verbindung mit der Daten­bank ein Vorteil, eine wesentliche Erleichterung. Sie können elektronisch Nachweise für Förderanträge ziehen und an die genehmigenden Stellen weiterleiten. Das ist eine wesentliche Vereinfachung im bürokratischen Ablauf, ein Bestandteil der Verwaltungs­reform, der auch von der Opposition und vom Rechnungshof immer wieder gefordert wird. Dieser Gesetzentwurf hat sich daher eine große Mehrheit im Parlament ver­dient. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.03.22

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Nur kurz zum Procedere, weil wir das vorher besprochen haben: Was immer Sie da oben mit dem Herrn Präsidenten mauscheln oder er mit Ihnen, ich halte für meine Fraktion ein für alle Mal fest: Es ist guter parlamentarischer Usus, dass sich der Minister oder die Ministerin nach der ersten Runde von Abgeordneten zu Wort meldet (Zwischenbe­merkung von Bundesministerin Dr. Fekter – Zwischenruf des Abg. Brosz), damit auch kleinere Fraktionen in die Diskussion eingehen können und Sie auf die Argumente ein­gehen können, damit man eben miteinander diskutieren kann. Und wenn es nur eine Runde gibt, dann gibt es eben nur eine. (Beifall beim BZÖ.)

Ich halte fest, dass es nicht in Ordnung ist, dass Sie sich nach dem dritten Redner mel­den und dann auf Argumente anderer Parteien gar nicht mehr eingehen müssen, weil Sie sich dann zurücklehnen und auf der Regierungsbank wieder Ihr iPad quälen, das Sie schon den ganzen Vormittag quetschen.

Nun zur Sache selbst: Transparenz ist noch keine Gewährleistung für soziale Gerech­tigkeit, Herr Kollege Stummvoll. Das ist es bei Weitem noch nicht. Sie haben gemeint, dass diese Transparenz auch eine gewisse soziale Gerechtigkeit schafft, ich sehe das nicht so. Noch dazu aufgrund der Tatsache, dass es diese Transparenz schlicht und ergreifend nicht gibt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 92

Das ist ja heute eine Skurrilität sondergleichen, die da stattfindet. Wir ändern ein Ge­setz, das 2010 beschlossen wurde, aber bis heute nicht umgesetzt ist. Das hat es überhaupt noch nicht gegeben. Es existiert nicht! Wir ändern ein Gesetz, das de facto nicht existiert. Es gibt keine Transparenzdatenbank, gar nichts. Es gibt Artikel-15a-Ver­träge, Frau Ministerin, auf die Sie sich beziehen.

Sagen Sie mir doch wirklich einmal, was die Stadt Wien eigentlich für die Transparenz­datenbank leistet! Sagen Sie uns das einmal! Und das hätte ich gerne mit Ihnen dis­kutiert. Was hat die Stadt Wien dazu geleistet? Außer einer interessanten Aussage der zuständigen Wiener Stadträtin Brauner – ich glaube, Vizebürgermeisterin ist sie auch. In einem im Mai dieses Jahres in der Tageszeitung „Die Presse“ veröffentlichten Inter­view zur Transparenzdatenbank sagte Frau Stadträtin Brauner nämlich Folgendes – ich meine, die schießt Sie durch Sonne und Mond, Frau Ministerin –:

„Das, was ich von der Transparenzdatenbank gehört habe, macht mich skeptisch.“

Dann die Frage von der „Presse“ – das muss man sich vorstellen, die zuständige Stadt­rätin, die ja eigentlich dafür verantwortlich ist –: „Sind Sie dagegen?“ Darauf sagt Frau Brauner: „Der aktuelle Vorschlag ist ungeeignet.“ – Er ist ungeeignet! Das war vor ein paar Monaten, da ist das alles schon auf dem Tisch gelegen.

Und Brauner weiter: „Er ist entsetzlich kompliziert und bedeutet einen wahnsinnigen bürokratischen Aufwand.“ – Das also sagt Frau Brauner

Und da kommt der Kollege von der SPÖ vor mir heraus und sagt, welch tolle Verwal­tungsvereinfachung das ist! Seine eigene Stadträtin in Wien jammert über diesen büro­kratischen Aufwand. Sie kennen sich nicht aus, Herr Abgeordneter, das ist die Wahr­heit. (Abg. Mag. Kuzdas: Und Sie kennen sich aus?!) Sie kommen hier heraus und verteidigen etwas, das Ihre eigenen Leute in Wien durch Sonne und Mond schießen. Wissen Sie, was Frau Brauner weiter sagt? „Das Einzige, was es bringt“ – nämlich die­se Transparenzdatenbank –, „sind Dienstposten. In Wien bräuchten wir achtzig Leute, um die Datenbank zu betreuen.“

80 Leute bräuchte man in Wien, Klubobmann Cap, eine „wunderbare“ Verwaltungsver­einfachung! Ich gratuliere Ihnen, Kollege von der SPÖ! Wenn das Ihre Verwaltungsver­einfachungen sind, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht, lieber Bundesstaat und liebe Länder in Österreich! (Beifall beim BZÖ.)

Wie diese Verwaltungsvereinfachung der Transparenzdatenbank optisch ausschaut, ist beigelegen. (Der Redner zeigt eine Graphik.) – So, das ist die Transparenzdatenbank. Schauen Sie sich das an. Das ist jetzt das Neue. Das können Sie sich anschauen. Und wissen Sie, wo die Transparenzdatenbank ist? Ich habe sie Ihnen eingeringelt, da!

Wissen Sie, was merkwürdig ist? – Da ist schon umgesetzt, was Frau Brauner sagt, nämlich dass sie überhaupt kein Interesse haben, da mitzumachen; denn es gehen nur Pfeile weg, aber keine hinein. Diese Transparenzdatenbank wird gar nicht gefüttert. Frau Ministerin! Das können Sie sich abschminken, Ihr Prestigeprojekt von Ihrem Vor­gänger, das wird nicht kommen!

Wahrscheinlich werden wir in zwei, drei Jahren wieder hier stehen und eine Gesetzes­änderung für ein Gesetz beschließen, das noch immer nicht in Kraft getreten ist. Es ist eine riesige Farce, die da gezaubert wird, ein Potemkinsches Dorf, das in Wirklichkeit nicht funktionieren wird, nicht existiert und schon gar keine Transparenz bringen wird, weil Ihre Ländervertreter nicht bereit sind, da mitzumachen.

Es ist eine Schande, was Sie da dem Parlament zumuten! (Beifall beim BZÖ.)

14.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der vom Kollegen Kuzdas eingebrachte Abände­rungsantrag steht mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 93

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Stummvoll, Krainer zum Ausschussbericht 1923 der Beilagen Bun­desgesetz über eine Transparenzdatenbank

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der oben bezeichnete Ausschussbericht wird wie folgt geändert:

1. In § 18 Abs. 4 wird der Klammerausdruck „(18)“ durch den Klammerausdruck „(19)“ ersetzt

2. § 34 Z 5 entfällt.

Begründung:

Durch den Abänderungsantrag soll ein Redaktionsversehen bereinigt werden. Hinsicht­lich der Veröffentlichung von Statistiken soll die Sonderregelung im TDBG entfallen, sodass die entsprechende Bestimmung des Bundesstatistikgesetzes zur Anwendung kommt.

*****

14.07.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte. (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung Bundesministerin Dr. Fek­ter –: Jetzt melden Sie sich nicht mehr zu Wort, jetzt haben Sie nichts mehr zu sagen! Abgehoben, präpotent bis zum Gehtnichtmehr!)

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1891 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen ei­nen Abänderungsantrag betreffend § 18 und § 34 eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Ti­tel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Ab­änderungsantrages der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kolle­gen abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.08.285. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1900 d.B.): Bundes­gesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI Bei­tragsgesetz 2012) (1920 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1901 d.B.): Bundes­gesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Wäh­rungsfonds (1921 d.B.)


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7. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1904 d.B.): Ände­rung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederauf­bau und Entwicklung (1922 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zu den Punkten 5 bis 7 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Podgorschek. 3 Minuten Redezeit sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte.

 


14.09.38

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine Damen und Herren! Wir sind in der derzeitigen Situation gegen die Er­höhung der Quote beim IWF und in der Folge gegen die Zahlungen an den IWF, näm­lich einerseits aufgrund der undurchsichtigen Rolle, die der IWF laufend spielt, wie zum Beispiel derzeit in der Troika in Griechenland, und letzten Endes auch durch die Be­handlung von Schuldenstaaten, wo man eher den Eindruck gewinnt, dass der IWF
im Sinne der Finanzwirtschaft und weniger im Sinne der Staaten und der Steuerzahler agiert.

Es ist, glaube ich, niemandem entgangen und es steht ja laufend in den Medien: Grie­chenland steht ein neuer Schuldenschnitt bevor. Wir können davon ausgehen, dass das früher oder später auch unser Budget treffen wird.

Ich glaube, dass ein Konkurs bei gleichzeitigem Austritt mittlerweile schon billiger kä­me, als ewig nachzuschießen und Griechenland als ein Fass ohne Boden zu betrach­ten. Die Stärkung der fehlenden Wettbewerbsfähigkeit des Landes kann auf Dauer ge­sehen nur durch eine Abwertung erfolgen. Daher muss Griechenland, ob es so man­chem passt oder nicht, aus dem Euro austreten. Nur eine Abwertung führt zu Wachs­tum, und dann kann Griechenland früher oder später wieder in die Euro-Zone zurück­kehren. Es muss daher aus unserer Sicht in einen Wartesaal, oder wie auch immer man das bezeichnen will, gehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist natürlich nicht im Sinne der europäischen Politiker, denen teilweise wirklich, so habe ich den Eindruck, die wirtschaftliche Logik fehlt. Es ist nur mehr eine engstirnige EU-Ideologie. Aber man muss einfach einmal zur Kenntnis nehmen, dass die Erde mittlerweile keine Scheibe mehr ist. Ich weiß, auch bei Galileo hat es 359 Jahre ge­dauert, bis er von der katholischen Kirche letzten Endes rehabilitiert wurde.

Aber es ist nun einmal so, dass man, so wie es derzeit ist, Griechenland nicht in der Euro-Zone halten kann. Das hat auch der schwedische Finanzminister Anders Borg bereits erkannt, der mittlerweile ebenfalls feststellt, dass Griechenland spätestens in sechs Monaten die Euro-Zone verlassen wird.

Es ist, gerade was Griechenland anlangt, ein Ende mit Schrecken besser als umge­kehrt: ein Schrecken ohne Ende.

Daher: Keine Zahlungen an jegliche Institutionen, IWF, ESM oder sonstige Institutionen auf Kosten unserer Steuerzahler! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Matz­netter.)

14.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bar­tenstein zu Wort gemeldet. 4 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 95

14.12.35

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Die Position der Freiheitlichen zum Thema Griechenland ist nicht neu, aber vernünftiger wird sie deswegen nicht. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Die Position der Freiheitlichen, jetzt auch Zahlungen an den IMF zu blockieren, ist für mich neu und noch deutlich unvernünftiger als die Position der Freiheitlichen in Sachen Griechenland und dessen Verbleib in der Euro-Zone.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Internationale Währungsfonds leistet seit Jahrzehnten unverzichtbare Arbeit zur Stabilisierung von in eine finanzielle Klem­me geratenen Ländern. Die Troika und Griechenland wurden schon erwähnt. Auch da ist der IMF dabei, aber nicht nur da.

Nun mag es durchaus den Anschein haben, als wäre das schon eine gewaltige Sum­me, nämlich gleich die Verdoppelung des Eigenkapitals des IMF auf 477 Milliarden so­genannter Sonderziehungsrechte – Sonderziehungsrechte, das ist die Währung des IMF; das sind zirka 1,2 € pro Sonderziehungsrecht –, also auf rund 600 Milliarden €. Andererseits ist das de facto die erste Kapitalerhöhung seit 1998 und aus unserer Sicht daher absolut gerechtfertigt.

Wenn wir jetzt den IMF, den Währungsfonds, und 600 Milliarden € hier als Eigenkapi­talausstattung erwähnen, so ist es etwa zehn Tage, nachdem der ESM operativ gewor­den ist, doch naheliegend, dass man sich ein bisschen anschaut: Na, was hat denn der IMF mit dem ESM zu tun? Manche von uns haben das getan, und auch ich habe mehr­fach davon gesprochen, dass Europa so etwas wie einen Europäischen Währungs­fonds braucht. Das ist jetzt eben der ESM geworden, nämlich mit der Finanzstabilität und Fazilität von insgesamt 700 Milliarden € an de facto Haftungsvolumen, also nicht so weit weg vom IMF.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, so gesehen ist der Vergleich schon schlüs­sig. Es ist aber auch schlüssig, ein Stück Aufgeregtheit aus dem ganzen ESM-Thema zu nehmen, denn Hand aufs Herz: Was hat es uns bisher politisch getan, wenn wir den IMF mit Mitteln ausgestattet haben, um entsprechend Haftungen zu übernehmen? So gesehen sollten wir, wie gesagt, in Sachen ESM die Kirche im Dorf lassen und mit et­was mehr Gelassenheit an das Thema herangehen.

Noch eines: Keine Regierung dieser Welt stellt sich freiwillig unter die Kuratel des IMF – es ist Hilfe, aber es ist auch Kuratel. Und manche Stimmen sagen: Eine Regie­rung, die einmal beim IMF anklopfen muss, ist noch nie wiedergewählt worden; also auch politisch kein wirkliches Incentive, um beim IMF vorstellig zu werden. Genauso sollten wir auch die Attraktivität des ESM sehen. Dort wird man sicher nur dann hinge­hen, wenn es absolut notwendig ist und es nicht mehr anders geht, meine sehr ver­ehrten Damen und Herren.

Ein Letztes zu anderen Themen. Ich glaube, dass die Erhöhung der Mittel für den In­ternationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung und für die Asiatische Entwick­lungsbank Teil unseres Commitments in Sachen EZA sind. Wir halten ja nach wie vor daran fest, bis zum Jahr 2015 0,7 Prozent unseres BIP für EZA auszugeben. Das ist tatsächlich ein sehr ambitioniertes Ziel. Das Ziel ist auch nicht neu.

Ich glaube, dass die Ausweitung des möglichen Tätigkeitsbereiches der EBRD auf den gesamten Mittelmeerraum zu begrüßen ist. Ziel der EBRD ist es ja unter anderem, für Marktwirtschaft und Demokratie zu sorgen. Wenn man an den Mittelmeerraum denkt, denkt man auch an die arabische Entwicklung, an den Arabischen Frühling. Wir wis­sen, wovon wir sprechen. Bis hin in die Mongolei wollen wir das ebenfalls sehr gerne unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.16



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 96

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ross­mann. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.16.35

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Die IWF-Quotenerhöhung ist an sich etwas, dem man grundsätzlich zustimmen kann. Nur sehen wir da das Problem, dass uns im Ausschuss die Ministerin nicht erklären konnte, wie das tatsächlich über die Bühne geht. Daher sehen wir sozusagen hier ein Problem, wie das mit dem Aktientausch funktionieren soll, und werden das entspre­chend ablehnen.

Wo ich aber grundsätzlich anderer Position bin als mein Vorvorredner, ist die Frage betreffend Griechenland und den Euro. Ich halte schon die Ankündigung, dass Grie­chenland aus dem Euro austreten soll, für höchst gefährdend im Sinne einer Selffulfil­ling Prophecy.

Kein Mensch kann heute vorhersehen, was in Europa passiert, wenn Griechenland aus dem Euro austreten muss. Sicher ist aber jedenfalls – das zeigen die vielen Studien, die es gibt –: Es droht Rezession, Massenarbeitslosigkeit, das würde die soziale Ko­häsion gefährden. (Abg. Dr. Cap: Kapitalismus!) Allein schon aus diesem Grunde ein eindeutiges Nein dazu!

Den beiden anderen Gesetzesvorlagen stimmen wir zu.

Betreffend IFI ein grundsätzliches Ja – schon allein deshalb, weil es auf die ODA-Quo­te angerechnet werden kann. Wenn aber das Ziel von 0,7 Prozent 2015 erreicht wer­den soll, dann muss doch deutlich an Geschwindigkeit zugelegt werden.

EBRD-Satzungsänderung: Ja – positiv im Sinne eines Zeichens für den Arabischen Frühling, und auch deshalb, weil das eine Organisation ist, die grundsätzlich einen sehr guten Track Record in entwicklungspolitischen Fragestellungen hat, was Menschen­rechte anlangt. Aber als Problem und als Wermutstropfen sehen wir, dass es sich bei der EBRD neuerdings auch um eine Bank handelt, die in der Ukraine die Nachrüstung eines AKW fördert. Da gibt es eine Unterschrift von Global 2000, und dieses Projekt in der Ukraine sehen wir als Problem. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

14.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.18.48

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte über die beiden entwicklungspolitisch relevanten Vorlagen sprechen: einerseits über die Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung und des Asiatischen Entwicklungsfonds, andererseits über die Änderung des Übereinkommens mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung bezüglich Ausweitung ihrer Aktivitäten auch in den Raum des Arabi­schen Frühlings, um dort zu helfen zu versuchen und Grundsätze wie eine Mehrpartei­endemokratie, aber auch Pluralismus und Marktwirtschaft effektiv zu fördern.

Wenn das über die Mittel geht, dass man private unternehmerische Initiativen fördert und unterstützt, dann soll mir das auch recht sein. Wir hatten gestern eine spannende Veranstaltung hier im Parlament, wo wir uns über die Rolle von privaten Gebern als neue Player in der Entwicklungszusammenarbeit unterhalten haben, was auch die jüngsten internationalen Dokumente – wie zum Beispiel das von Busan – vorsehen.

Die Vertreterin des Finanzministeriums hat dort gestern als Schwerpunkte im Hinblick auf IFIs genannt, dass man Rahmenbedingungen für Investitionen verbessern muss,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 97

aber auch den Privatsektor in Zukunft direkt mit etwa 30 Prozent des Volumens fördern wird.

Es bleibt aber auch auf der Makroebene einiges zu tun, wie zum Beispiel die Relevanz der Projekte für die Bekämpfung der Armut zu maximieren, den wirklichen Einfluss von Entwicklungszusammenarbeit letztendlich auch auf die regionale Wirtschaft herauszu­streichen und zu fördern, lokale Wertschöpfungsketten zu optimieren, zu stärken, aber auch die ärmere Bevölkerung sowohl als KonsumentInnen als auch als ProduzentIn­nen wahrzunehmen und anzusprechen. Das sind durchaus wichtige Ziele, die wir par­lamentarisch unterstützen können, wo wir dabei sein sollten.

Lassen Sie mich die Gelegenheit nützen, um auch etwas zum Entwicklungspolitikbud­get zu sagen. Es ist begrüßenswert, dass im Jahr 2013 im Budget 6,6 Millionen € mehr für bilaterale Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen sind, um das ständige Absin­ken zu stoppen, das bis jetzt geherrscht hat. Damit sollten wir jetzt wirklich die Talsohle erreicht haben, und ich gehe davon aus, dass es dann ab dem Jahr 2014 weiter berg­auf gehen wird. Dazu müssen natürlich entsprechende Vorkehrungen im Bundesfinanz­rahmengesetz getroffen werden. Ein neuerliches Absinken der Beträge im Jahr 2014 wäre weder logisch noch vertretbar. Ich wäre dafür, diesbezüglich einen neuen und wirklich verbindlichen Budgetfahrplan zu beschließen.

Kollege Rossmann hat vor mir gesprochen und gesagt, dass wir im Jahr 2015 die 0,7 Prozent des BNE für Entwicklungszusammenarbeit erreichen werden. Ich halte das leider für nicht mehr realistisch, aber wir sollten zumindest vereinbaren, bis wann wir das Ziel wirklich erreichen wollen – also zum Beispiel wenigstens bis 2018. Es ist sehr wichtig, die Entwicklungspolitik auch mit mehr Geld zu betreiben, denn nur, wenn es eine sinnvolle finanzielle Ausstattung gibt, werden wir in der Frage international ernst genommen. Wir von der SPÖ sind durchaus bereit, entsprechende Schritte bezüglich Bundesfinanzrahmengesetz zu setzen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

14.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.22.23

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! (Abg. Dr. Cap: Hohes Haus! Lieber Frankie!) „Genug gezahlt!“, passt eigentlich auch zu diesen Tagesordnungspunkten, die im Wesentlichen Zahlungen an internatio­nale Finanzinstitutionen betreffen. Wir haben im Ausschuss gesagt, dass man über Entwicklungshilfe schon diskutieren kann, und wir sind auch durchaus bereit, eine or­dentliche, sachliche Diskussion zu führen. Man muss jedoch die Argumente – und ich habe das schon den Kollegen im Ausschuss gesagt – der in diesem Bereich tätigen NGOs gleichfalls berücksichtigen.

Bei denen gibt es zunehmend ein Klima der Skepsis, der Kritik, ob denn sämtliche Gel­der, die wir in diese Riesenfonds einzahlen – beim Asiatischen Entwicklungsfonds sind das 32 Millionen €, die wir dort jetzt hinschicken –, dann auch wirklich dort ankommen, wo man sie haben will. Es ist auch die Frage, ob man bei so riesigen Finanzkonstruk­tionen, bei so riesigen Fonds überhaupt genügend Einfluss hat und mitbestimmen kann, um die Mittel entsprechend in richtige Kanäle leiten zu können.

Da gibt es viele NGOs, die das nicht mehr gegeben sehen und meinen, dass es viel­leicht interessanter und sinnvoller wäre, solche Mittel künftig über bilaterale Bezie­hungen zu vergeben und in Verhandlungen bilateral festzulegen: Jawohl, wenn wir uns dort engagieren mit finanziellen Mitteln, dann wollen wir auch dieses oder jenes Projekt im Speziellen unterstützen. – Das ist meiner Ansicht nach vernünftig: weg von den gro­ßen Fonds, in die alles hineingeschüttet wird und bei denen man nicht nachvollziehen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 98

kann, was mit dem Geld geschieht, und hin zu bilateralen Abkommen und bilateraler Unterstützung. Da wäre dann auch die Kontrolle besser.

Was die Erweiterung des IWF anbelangt, die Erhöhung der Quote Österreichs um 2,2 Milliarden € von 2,1 Milliarden Sonderziehungsrechten auf 3,9 Milliarden, so muss man schon festhalten – und das hat Herr Bartenstein geflissentlich nicht dazugesagt –, dass durch die Erhöhung der Quote die Zinseinnahmen der Oesterreichischen Natio­nalbank sinken und daher die Gewinnausschüttung für das Bundesbudget, für den Bund auch sinkt, und zwar jährlich. Das haben Sie nicht gesagt! Das muss man aber wissen.

Jetzt sage ich Ihnen schon ganz ehrlich: Wir schießen da jedes Mal Mittel nach, um ir­gendein marodes Land zu retten, das in Wahrheit in der Euro-Zone nichts mehr ver­loren hat. Es wäre vernünftiger, den Ausstieg solcher Länder vorzubereiten und das Geld stattdessen im Land zu behalten für budgetäre Maßnahmen, zum Beispiel im So­zial- oder Familienbereich. Das wäre wichtiger. (Beifall beim BZÖ.)

Der Grund für die Zahlungen ist die Pleite der Euro-Länder, die sich ja fortsetzt, und da haben all jene, die das kritisieren, selbstverständlich recht. Außerdem sind weitere Nachschusspflichten nicht ausgeschlossen. Das wird dann immer mehr, immer mehr, immer mehr, in verschiedenen Tranchen diskutiert.

Das ist durchaus interessant: Wir behandeln hier drei Tagesordnungspunkte, in denen es darum geht, dass wir großzügig mit beiden Händen Gelder verteilen oder auf Gelder verzichten, und davor haben wir einen Tagesordnungspunkt gehabt – die Budgetrede der Finanzministerin –, in der sie uns mitgeteilt hat, wie schwierig alles ist, weil man sparen muss und wir zu wenig Geld haben. Das passt nicht zusammen und das verste­hen auch die Menschen nicht mehr, und daher kritisieren wir das.

Das tun wir auch beim dritten Punkt, bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Das ist überhaupt eine Skurrilität sondergleichen, dass die EBRD ihr Un­terstützungsprogramm, ihre Finanzierung, ihre Empfängerländer in den südlichen und östlichen Mittelmeerraum ausweitet. Sie hat das an die Bedingung geknüpft, dass sich diese Länder zu den Grundsätzen der Mehrparteiendemokratie, des Pluralismus und der Marktwirtschaft bekennen.

Und jetzt frage ich einmal Kollegen Cap als großen Außenpolitiker: Marokko, Ägypten, Jordanien, Tunesien und als Höhepunkt die Mongolei als Ausbund des umgesetzten Mehrparteiensystems, des Pluralismus und der Marktwirtschaft. Ich frage mich wirklich: Meinen die das ernst? Kann man das ernst meinen, wenn man da hineinschaut, dass man einer Ausweitung des EBRD-Haftungsrahmens, und nichts anderes ist das, um fünf Länder zustimmt und fordert: Mehrparteiensystem muss vorhanden sein, Pluralis­mus, Marktwirtschaft. – Ach! Ich habe ein Wort überlesen: „bekennen“. Das Bekennt­nis genügt! Es muss ja noch nicht da sein, man muss sich nur dazu bekennen. Das reicht vollkommen.

„Wir auch!“, sagt dann irgendjemand dort – einer der Diktatoren oder irgendeiner der, was weiß ich, Extremisten, die dort jetzt herumlaufen, denn der Arabische Frühling hat Hand aufs Herz nicht dorthin geführt, wo wir ihn alle gerne gehabt hätten, er ist bisher nicht in Mehrparteiensysteme, nicht in mehr Pluralismus und nicht in die Marktwirt­schaft gemündet. Ob das einmal der Fall sein wird, das wird man erst sehen. (Beifall beim BZÖ.)

Daher ist es mir schleierhaft, wie man einer solchen Ausweitung des Wirkens der EBRD mit einer solchen Begründung überhaupt zustimmen kann, denn am Ende be­deutet das auch für Österreich nichts anderes als mehr und weitere Haftungen. Und da sind wir vom BZÖ mit Sicherheit nicht dabei. (Beifall beim BZÖ.)

14.27



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 99

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Glaser zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.27.27

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Beiträge zu den internationalen Finanzinstitutionen sind Teil der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit und sind auch auf die ODA-Quo­te anrechenbar.

Im Bereich der multilateralen Hilfe erfüllen wir in Österreich unsere Aufgabe gut, wenn­gleich Kritiker sagen, dass wir in vielen Bereichen und insgesamt zu wenig tun. Ich ge­höre ebenfalls dazu. Wie gesagt, in diesem Bereich der multilateralen Beiträge – seien es Beiträge an die Europäische Union oder an die internationalen Finanzinstitutionen – glaube ich, dass wir unseren Beitrag leisten, dass wir mit anderen Ländern vergleich­bare Beiträge leisten. Das zeigt sich auch darin, dass die Beiträge an die internationa­len Finanzinstitutionen zum Beispiel im Jahr 2010 bei 160 Millionen € gelegen und in der Zwischenzeit auf heute 228 Millionen € gestiegen sind.

Von diesen Beiträgen an die internationalen Finanzinstitutionen – konkret geht es um 16 Millionen € für den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung und um 32 Millionen € für die Asiatische Entwicklungsbank – werden Kredite zu relativ günsti­gen Konditionen an die ärmsten Länder der Welt gewährt beziehungsweise auch nicht rückzahlbare Förderungen.

Und was wird damit gemacht? – Es werden damit Infrastrukturprojekte umgesetzt, es wird versucht, in der Nahrungsmittelproduktion die Wertschöpfung zu steigern, indem man kleine bäuerliche Landwirtschaften in die Wertschöpfungsketten mit einbaut und die Nahrungsmittelsicherheit durch regionale Kooperationen stärkt. Insgesamt leisten sie jedenfalls eine gute Arbeit. Vor allem ist es jedoch möglich, durch diese Finanzins­titutionen auch größere Projekte zu fördern.

Es wurde verschiedentlich kritisch angemerkt, und auch ich bin durchaus dieser Mei­nung, dass das Wissen um die Leistungen dieser internationalen Finanzinstitutionen nicht wirklich groß ist. Wir hatten im Mai des vergangenen Jahres eine Aussprache über diese IFIs mit Staatssekretär Schieder. (Abg. Pendl: Ein guter Staatssekretär!)

Dabei kam heraus, dass diese IFIs wichtig sind, dass sie gute Arbeit leisten, dass es aber wünschenswert wäre, dass wir gerade hier im Parlament mehr über die Tätigkeit dieser Finanzinstitutionen wissen. Wir werden diesen Diskurs also sicherlich weiter füh­ren.

Als notwendig hat sich auch herausgestellt, dass wir die Kompetenz im Bereich Ent­wicklungszusammenarbeit erhöhen. Wir haben diese Kompetenz zum Beispiel im Be­reich der ADA. Wir brauchen sie aber noch mehr im Bereich der Wirtschaft, der Privat­wirtschaft. Von Unternehmen wird beklagt, dass sie keinen Zugang zu diesen Projek­ten der IFIs hätten. Das bezeugt die mangelnde Kompetenz.

Kollegin Petra Bayr hat ja die gestrige Tagung bereits angesprochen. Dort wurde unter anderem berichtet, dass gerade in jenen Ländern, in denen Entwicklungszusammenar­beit auch von der Wirtschaft wahrgenommen wird, die Quote problemlos zu erfüllen ist, weil Entwicklungszusammenarbeit nicht nur als Hilfe für die ärmsten Länder der Welt gesehen wird, das ist notwendig, sondern sie wird auch als Wirtschaftsfaktor gesehen. Darum sollten wir uns in Zukunft mehr kümmern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kai­pel zu Wort gemeldet. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 100

14.31.00

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die drei in Verhandlung stehenden Anträge behandeln Anpassungen in den Krisen- und Entwicklungsfinanzierungen unseres Landes. Mit dem IFI-Beitragsgesetz erfüllen wir die Zusagen, den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung und den Asiatischen Entwicklungsfonds mit den vorhin bereits genannten Beträgen zu unter­stützen als Beitrag zur internationalen Solidarität, aber auch zur Erreichung der Millen­niums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, nämlich der Halbierung der Armut bis zum Jahr 2015.

Diese Fonds helfen der armen Landbevölkerung, mehr Nahrungsmittel anzubauen, ih­re Einkommen zu steigern und über ihr eigenes Leben selbst zu bestimmen. Sie er­leichtern auch den Zugang zu Kleinkrediten, zu angepassten Technologien, zu fairen Märkten, zu Basisinfrastruktur, Gesundheitsdiensten, Bildung und dergleichen mehr. Seit 1978 wurden vom IFAD 14 Milliarden Dollar investiert, womit etwa 400 Millionen Menschen geholfen wurde, einen Weg aus der Armut zu finden. Vom ADF wurden von 2006 bis 2010 jährlich 2,5 Milliarden Dollar zur Bekämpfung der Armut im asiatischen Raum investiert.

Weiters beschließen wir die Verdoppelung der Sonderziehungsrechte beim IWF. Für Österreich bedeutet dies eine Erhöhung von etwa 2,1 Millionen auf 3,9 Millionen; gleichzeitig werden die Quotenanteile zugunsten der Entwicklungsländer verschoben, was für den Österreichanteil ein leichtes Absinken zur Folge hat.

Die wichtigste Finanzquelle des IWF sind die Quoten der Mitgliedsländer, und die be­stimmen auch deren Zugang zu Krediten und deren Stimmrechte. Diese Maßnahme ist eine Folge der Finanzkrise, in der der Bedarf an Krisenkrediten drastisch gestiegen und gleichzeitig aber die Kapazität des IWF stark gesunken ist. In der Folge haben die G 20 im Jahr 2009 Maßnahmen gefordert, die wir heute mit diesen Anträgen umsetzen wollen.

An dieser Stelle sei vielleicht auch darauf hingewiesen, dass der IWF seine Strategie im Zusammenhang mit der Vergabe von Mitteln verändern wird, bei der bisher stets sehr strenge Auflagen erteilt wurden. Neuere Studien haben ergeben, dass der fiskal­politische Multiplikator nicht wie bisher angenommen bei 0,5, sondern bei 0,9 bis 1,7 liegt, und das bedeutet, dass sich jeder eingesparte Euro wesentlich stärker negativ auf die Wirtschaftsentwicklung auswirkt.

Nicht zuletzt beschließen wir eine Änderung des Übereinkommens betreffend die Euro­päischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Damit wird der Aktionsradius der EBRD auf die Länder des südlichen und östlichen Mittelmeerraumes ausgedehnt, und damit wird der wirtschaftliche Fortschritt in diesem Raum unterstützt, was durchaus auch positive Wirkungen auf Wanderungsbewegungen haben kann.

Abschließend halte ich fest, dass die zu beschließenden Anträge nicht nur einen Bei­trag zur internationalen Solidarität bedeuten, sondern vielmehr auch eine Chance für österreichische Unternehmen darstellen, neue Märkte zu erschließen. Beides wollen wir unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Mag. Schieder zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.34.40

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herzlichen Dank für die intensive Debatte zu drei zwar ähnlichen, aber doch unterschiedlichen Tagesordnungspunkten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 101

In aller Kürze: Die IWF-Quotenerhöhung dient dazu, dass der IWF das, was er als Kri­senbekämpfung in den letzten Jahren gemacht hat, auch in Zukunft mit ausreichender Liquidität machen kann. Das halte ich für sehr wichtig. Auch wenn der IWF für seine Rolle in den Programmländern und jetzt ja auch die volkswirtschaftliche Expertise kri­tisch hinterfragt wird, was Wachstumsperspektiven in den Programmländern betrifft, hat er in Summe eine positive Arbeit geleistet.

In Wahrheit beschließen wir, dass die Oesterreichische Nationalbank mit dem vorlie­genden Gesetz bevollmächtigt wird, ihre Anteile an diesen Sonderziehungsrechten zu erhöhen, weil sie dort im Namen Österreichs diese Sonderziehungsrechte, also die Wäh­rung des Weltwährungsfonds, hält.

Zu IFAD 9 und dem Asiatischen Entwicklungsfonds nur zwei kurze Hinweise: Auch ich halte diese multilateralen Finanzinstitutionen als Teil der Entwicklungszusammenarbeit für notwendig, gerade auch für kleine Länder, die so auch die Chance bekommen, an größeren Projekten teilzunehmen, also auch etwas in größerem Maßstab zu unterneh­men.

Es entbehrt jeder Grundlage, multilaterale gegen bilaterale Entwicklungszusammenar­beit auszuspielen. Gerade heute haben wir ja präsentiert, dass im nächsten Jahr auch 6,6 Millionen € mehr für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit im Haushalt vorge­sehen sind.

Ich habe mir für die Diskussion auch herausgesucht, was die Ergebnisse des Wirkens dieser Institutionen sind. Dabei geht es um die Gesamtheit, nicht nur um den österrei­chischen Beitragsteil. Bei IFAD ist das Ergebnis, dass 400 Millionen Menschen in ar­men, ländlichen Gebieten auf unserem Planeten von Programmen profitiert haben und Teil von Programmen waren. 4,5 Millionen, davon übrigens zwei Drittel Frauen, erhiel­ten eine Ausbildung in landwirtschaftlichen Produktionstechniken, weil es genau darum geht, dass die Leute dort lernen, sich selbst mit Nahrungsmitteln zu versorgen. Etwa 700 000 Menschen wurden in Geschäfts- und Unternehmenstätigkeiten geschult, um nachhaltig wirtschaften zu können. 2,2 Millionen Menschen wurden im Management von kommunalen Vorhaben unterwiesen, da gehört von der Wasserversorgung über Abwasser bis hin zu grundsätzlichen Dienstleistungen alles dazu.

Beim Asiatischen Entwicklungsfonds sind die Ergebnisse – es geht übrigens im We­sentlichen um die letzten fünf Jahre, also nicht um den gesamten Existenzzeitraum –: 19 Millionen SchülerInnen wurde der Zugang zu Bildung ermöglicht durch Errichtung und Verbesserung von 60 000 Klassenzimmern und Ausbildung von 720 000 Lehrerin­nen und Lehrern. 252 Millionen Menschen wurden betreffend den Zugang zu wirt­schaftlichen Chancen und Sozialeinrichtungen durch den Bau und die Erneuerung von mehr als 56 000 Kilometer Straße unterstützt. Das klingt jetzt vielleicht simpel, aber es ist oft so in bestimmten Gegenden Asiens, dass die Menschen ohne Verfügbarkeit von Straßen nicht einmal dorthin gelangen können, wo sie Grundsätzliches lernen könnten.

2,1 Millionen Haushalte haben sauberes Trinkwasser bekommen durch die Installie­rung und Erneuerung von 14 000 Kilometer Wasserversorgungspumpleitungen, und 1,8 Millionen Haushalte sind an das Elektrizitätsnetz angeschlossen worden bezie­hungsweise haben jetzt eine verbesserte Elektrizitätsversorgung, weil 35 000 Kilometer Stromversorgungsnetze errichtet wurden. Damit haben sich auch ihre Produktions- und Informationsmöglichkeiten stabilisiert. Wenn wir uns anschauen, was in Energieeffizi­enz und erneuerbare Energie in diesen Ländern investiert wurde, bedeutet das eine Einsparung von 2 Millionen Tonnen CO2.

Zur EBRD zwei Hinweise: Es geht um die Ausweitung des Anwendungsgebiets der Programme genau in Förderung des Arabischen Frühlings in den Ländern, die die Vor­gaben, nämlich Mehrparteiendemokratie, Marktwirtschaft und diese Anforderungen er-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 102

füllen. Das hat keine finanziellen Auswirkungen auf Österreich, weil nur das Pro­grammgebiet erweitert, nicht jedoch die Größe der Entwicklungsbank ausgedehnt wird. Um das jedoch dennoch in Verbindung zu Möglichkeiten für die österreichische Wirt­schaft zu bringen, möchte ich auf Folgendes hinweisen: Während wir 143 Millionen € Kapital eingezahlt haben und damit 2,28 Prozent Anteil an der Bank halten, profitiert die österreichische Wirtschaft in den letzten Jahren mit Aufträgen von rund 100 Millio­nen € jährlich von den Programmen der Europäischen Entwicklungsbank. Allein daran sehen wir, dass wirtschaftliche Möglichkeiten für unser Land mit Hilfen für ärmere Län­der gut kombinierbar sind. Daher halte ich auch alle diese drei Vorhaben für unterstüt­zenswert und hoffe, sie finden Ihre Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.39

14.40.01

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise der Berichterstatter ein Schluss­wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betref­fend IFI Beitragsgesetz 2012 samt Titel und Eingang in 1900 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in drit­ter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Wäh­rungsfonds samt Titel und Eingang in 1901 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in drit­ter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Finanzaus­schusses, dem Abschluss des Staatsvertrages – Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung – in 1904 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses im Sinne des Artikel 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die französische und die russische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Finanzen aufliegen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (Abg. Neubauer: Kollege Bucher steht!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 103

14.42.198. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1893 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftli­chen Grenzzollämter (1925 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1894 d.B.): Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit (1926 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1882 d.B.): Proto­koll zwischen der Republik Österreich und Georgien und Zusatzprotokoll zur Ab­änderung des am 11. April 2005 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Ver­meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1927 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1890 d.B.): Zweites Protokoll zur Abänderung des Protokolls zum am 25. Mai 2010 in Hongkong un­terzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumge­hung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1928 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1896 d.B.): Proto­koll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkom­mens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossen­schaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1929 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1897 d.B.): Proto­koll zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern und Zusatzpro­tokoll zur Abänderung des am 20. März 1990 in Wien unterzeichneten Abkom­mens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1930 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zu den Punkten 8 bis 13 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 104

14.44.38

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Staats­sekretär! Sechs Tagesordnungspunkte – meine Fraktion wird den ersten beiden, den beiden Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland – das eine betreffend die Zu­sammenarbeit bei der weiteren Nutzung, der Nachnutzung der Grenzzollämter, das an­dere betreffend Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwarzarbeit und illegalen Leiharbeit – zustimmen. Wenn wir da die Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik vertraglich auf tragfähige Füße stellen können, dann kann das nur unsere Zustimmung finden.

Nicht zustimmen werden wir den anderen vier Tagesordnungspunkten, der Änderung der bereits bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen: mit Georgien, das seit 2005 gilt, mit Hongkong, das seit 2010 gilt, mit der Schweiz, das seit 1974 gilt und der Ände­rung des Abkommens mit Zypern, das seit 1990 gilt.

Wir sind der Meinung, diese Änderung ist nicht notwendig. Nur kurz für die Zuseher – wir haben ja sehr viele junge Zuseher, die ich herzlich begrüße – zur Historie: Vor vier Jahren hat der damalige deutsche Finanzminister und jetzige SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück eine Jagd auf Steuerflüchtlinge und Steuerhinterzieher ausgerufen und es geschafft, dass die OECD Österreich, die Schweiz, Belgien und Liechtenstein auf die sogenannte graue Liste der Steueroasen gesetzt hat, und er hat den Staaten ein Musterabkommen für solche Doppelbesteuerungsabkommen aufs Auge gedrückt, kann man sagen. In diesem Parlament haben die Regierungsparteien am 1. Septem­ber 2009 dieses OECD-Musterabkommen beschlossen, daher werden jetzt sämtliche Doppelbesteuerungsabkommen geändert.

Wir haben schon damals in diesen Änderungen eine Aushöhlung des österreichischen Bankgeheimnisses gesehen, haben das damals auch abgelehnt und werden daher na­türlich in Konsequenz dieser Ablehnung der Aushöhlung des österreichischen Bankge­heimnisses dieser nicht notwendigen Änderung der bestehenden Doppelbesteuerungs­abkommen nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.47.21

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Zuschauer auf der Galerie! Mein Vor­redner, Herr Kollege Haider, ist ja schon auf diese sechs Punkte eingegangen, wobei wir uns natürlich nicht bei allen sechs Punkten einig sind. Betreffend die Abkommen mit Deutschland sehr wohl, aber wie du auch gesagt hast, bei den Doppelbesteue­rungsabkommen mit den Ländern, die nacheinander, so wie es eben anfällt, evaluiert werden – um jetzt die Namen zu nennen: Zypern, Schweiz, Hongkong und Georgien –, da könnten wir jetzt stundenlang über das diskutieren, was du jetzt gesagt hast. Fak­tum ist, dass diese Doppelbesteuerungsabkommen und diese Evaluierungen einfach notwendig sind.

Österreich ist ja Exportweltmeister. Wir wissen, jeder zweite Arbeitsplatz hängt vom Export ab. Und es ist einfach eines der wichtigsten Dinge, um im Ausland zu investie­ren und auch Waren ins Ausland zu transportieren, dass die Rahmenbedingungen pas­sen, dass die steuerlichen Bedingungen und die gesetzlichen Bedingungen passen, damit unsere Firmen auch den nötigen Schutz haben; dafür ist das einfach notwendig. Aber ich kenne ja gewisse Meinungen, dass man immer nur die Zuckerl herausholt, aber wo Pflichten entstehen, dort sollten wir eigentlich nicht dabei sein. In Summe wis­sen wir, dass das passt, dass das in Ordnung ist, und das zeigt auch der Erfolg der Fir­men, die, wie gesagt, im Ausland tätig sind und auch arbeiten oder expandieren.


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Bezüglich der Abkommen mit Deutschland, was die Schwarzarbeit und die Leiharbeiter betrifft, wissen wir, dass das unbedingt notwendig war. Es darf keine Wettbewerbsver­zerrung geben, und es geht ja auch um die Mitarbeiter selbst, damit sie ordentlich ver­sichert sind und man den wenigen schwarzen Schafen, die es in diesem Bereich gibt, einfach auf die Schliche kommt, damit dieser Wettbewerbsverzerrung Einhalt geboten wird.

Was die Grenzgebäude betrifft, die an den Grenzen zu Deutschland stehen: Es war ganz, ganz wichtig, dass man das jetzt auch noch schnell gemacht hat. Hier liegen Mil­lionen brach, die sinnvoll genützt werden könnten. Es gibt ja schon genügend Beispie­le, ich sehe es ja auch bei mir zu Hause. Ich lebe in einem Grenzgebiet, bei Sillian, na­he Italien, wo die Holzverarbeitung angesiedelt worden ist – in Thörl-Maglern hat sich die Produktpiraterie angesiedelt –, und es gibt genügend Nachfrage, um diese Gebäu­de sinnvoll zu nützen, sodass die Republik, in deren Eigentum sie ja auch sind, nicht die Erhaltungskosten dieser Gebäude zu tragen hat, sondern dass daraus Einnahmen lukriert werden.

Wie gesagt: Alle sechs Punkte sind wichtig für die österreichische Wirtschaft, und na­türlich gibt es von unserer Fraktion zu allen sechs Punkten eine ganz klare Zustim­mung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.50


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.50.56

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Meine Damen und Herren, ich kann mich da kurz fassen, weil wir zu den zwei Hauptpunkte unsere Zustimmung geben werden. Wir halten es für vernünftig und richtig, dass man die Grenzzollämter weiter­führt, sie auch entsprechend betreut und ihnen Aufgaben gibt – im wirtschaftlichen Be­reich –, weil man ja auch nicht ausschließen kann, dass es temporär zur Wiederein­führung von Grenzkontrollen kommt, und dann sollte die Infrastruktur zur Verfügung stehen. Wie Sie wissen, treten wir ja in manchen Bereichen für eine temporäre Wieder­einführung der Grenzkontrollen ein, vor allem wenn die Kriminalität wieder sehr hoch ist oder wenn es Sonderveranstaltungen im Land gibt. – Wir werden dem daher zustim­men.

Auch das Übereinkommen mit der Republik Deutschland bezüglich Bekämpfung der Schwarzarbeit ist vernünftig und wird von uns natürlich unterstützt, wobei wir schon meinen, dass man das auch kontrollieren sollte, nämlich in Form eines Berichtswe­sens. Es wäre interessant, wenn auch das Parlament da regelmäßig Berichte bekom­men würde, vor allem was die Verwaltungskosten und die Erfolge dieser Zusammenar­beit betrifft.

Alles andere, da gibt es keine Änderung, nämlich bei den diversen Doppelbesteue­rungsabkommen. Da wissen wir, dass die Koalitionsregierung ihren Teil des Abkom­mens noch schuldig geblieben ist, daher lehnen wir diese natürlich auch ab, weil wir der Meinung sind, dass das Bankgeheimnis in Österreich nicht weiter aufgeweicht wer­den sollte und auch die Sparer entsprechend geschützt werden sollen. – Danke. (Bei­fall beim BZÖ.)

14.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. Re­dezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.52.32

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Ich werde mich jetzt mit dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der


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Bundesrepublik Deutschland inhaltlich befassen, und zwar mit dem Thema Bekämp­fung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leihar­beit, und ich möchte meine Rede mit einem Zitat von Professor Friedrich Schneider be­ginnen, der im August dieses Jahres bei einer Veranstaltung gesagt hat:

Wachsende Schattenwirtschaft und Sozialbetrug sind heute viel diskutierte Themen. In Österreich beträgt im Jahr 2012 der Schaden daraus durch Steuer- und Sozialversi­cherungsausfälle zwischen 2,0 und 2,5 Milliarden €. – Zitatende.

Wenn auch nur ein Teil davon richtig ist und davon wieder nur ein Teil im grenzüber­schreitendem Bereich zu suchen ist, ist der Schaden doch in Millionenhöhe zu bezif­fern, denke ich.

Um grenzüberschreitende Erscheinungsformen von Schwarzarbeit und illegale grenz­überschreitende Leiharbeit bekämpfen zu können, bedarf es einer gut funktionierenden zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in diesem Bereich. Einige Mitgliedstaaten haben dabei bilaterale Verträge zur Bekämpfung der Schwarzarbeit bereits abgeschlossen. Die Vertragsstaaten in diesem Fall streben also eine Intensivierung der Zusammenar­beit ihrer Stellen bei den genannten Delikten an. Damit entsprechen sie beginnend von einer Ratsentschließung aus dem Jahr 1999 bis hin zu einer Mitteilung der Kommission aus dem Oktober 2007 den Intentionen, die Bekämpfung der nicht angemeldeten Er­werbstätigkeit zu verstärken.

Für welche Bereiche wird die Zusammenarbeit in diesem Abkommen geregelt? – Für den Informationsaustausch über Aufbau und Aufgabe der Prüf- und Kontrollbehörden und die Benennung der zuständigen Ansprechpartner, die gemeinsame Planung und Durchführung von präventiven Maßnahmen, den Informationsaustausch über Prüf- und Arbeitsmethoden, die Übermittlung von erforderlichen Informationen, die unaufgefor­derte Übermittlung von Mitteilungen, sogenannte Spontanmitteilungen, die Unterrich­tung über den Fortgang eines Verfahrens und den Austausch von Bediensteten als Hospitanten. Nicht umfasst ist die Amtshilfe zur Einbringung von Abgaben oder die jus­tizielle Amtshilfe.

Für die Vollziehung dieses Vertrages werden zentrale Anlaufstellen im jeweiligen Ver­tragsstaat eingerichtet, eine gemeinsame Vor-Ort-Prüfung ist ebenso möglich.

Der Inhalt dieses Vertrages entspricht wohl nicht voll den Notwendigkeiten zur Be­kämpfung der grenzüberschreitenden Schwarzarbeit. Kennt man aber den rigorosen Zugang der deutschen Behörden zum Thema Sozialbetrug, so kann man, glaube ich, sagen, dass es ein richtiger Schritt in die richtige Richtung ist. (Beifall bei der SPÖ.)

14.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.55.50

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf ein bisschen näher auf die Regierungsvorlage betreffend ein Abkommen mit der Bundes­republik Deutschland über die Nachnutzung der ehemaligen gemeinschaftlichen öster­reichisch-deutschen Grenzzollämter eingehen. Ich halte es für ausgesprochen unter­stützenswürdig, dass man das einer sinnvollen Nutzung zuführt, dass es gemeinsame Kontrollen gibt, geregelt in 17 Artikeln.

Ich darf ganz kurz den Artikel 8 streifen; dort ist geregelt, dass die Organe des Nach­barstaates keine Dienstkleidung und keine Dienstwaffe tragen dürfen. Ich glaube, das sollte man durchaus noch einmal überdenken, vielleicht bei nächster Gelegenheit evaluieren. Die Dienstkleidung hilft beim Erkennen, und die Dienstwaffe dient ja grund­sätzlich dem Eigenschutz. Da man bei Zoll-Handlungen auch mit Täterformen rechnen


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muss, bei denen man durchaus gewaltbereit ist – ich kenne das aus eigener Berufser­fahrung –, glaube ich, könnte man das durchaus überdenken.

Die Warenkontrolle, von der wir hier sprechen, hat jetzt einmal grundsätzlich nichts mit der Grenzkontrolle zu tun, und die Grenzkontrollstellen eignen sich natürlich dafür, denn das ist gewissermaßen ein Nadelöhr und daher ideal für solche Kontrollen. Wenn der Kärntner Kollege Obernosterer hier auch von Produktpiraterie gesprochen hat, so zeigt das, in wie vielen Bereichen solche Kontrollen natürlich auch wirksam sein kön­nen.

Und jetzt darf ich übergehen zu meiner Heimatgemeinde Bad Deutsch-Altenburg – das hat nichts mit einer gemeinsamen Grenze zu Deutschland zu tun; sie befindet sich an der Grenze zur Slowakei. Wir haben eine merkbare Tendenz in Richtung Pkw-Ein­brüche, in Richtung Eigentumsdelikte, in Richtung Kupferdiebstahl. Jeder, der mit der Bahn fährt, weiß, wie oft das vorkommt, dass es dann einen Stopp gibt und man um­steigen muss.

Letzter, aus meiner Sicht negativer Höhepunkt ist, dass auch unser Ortsfriedhof immer wieder heimgesucht wird – wegen Kleinigkeiten, wenn irgendwo ein bisschen Kupfer zu sehen ist. Eine Witwe war vor einer Woche bei mir, hat mich angesprochen – sehr, sehr persönlich – und mit Tränen in den Augen gefragt: Was soll ich tun? Mein Mann ist vor einigen Jahren verstorben, und zum zweiten Mal wurde das Grab heimgesucht.

Ich halte es daher für sinnvoll, darüber nachzudenken, diese Aktion auszuweiten, und uns Gedanken zu machen, wie wir an allen früheren Grenzkontrollstellen eine neue, zusätzliche Kontrolldichte herstellen könnten. Das, glaube ich, wäre eine vernünftige Antwort auf Tendenzen, die ich zumindest in meiner Heimatgemeinde feststellen kann.

Alles andere bleibt ja so, wie es ist. Es ist gewissermaßen eine Einladung, denn nach dem Diebstahl dauert es mit dem Pkw vielleicht zehn Minuten und man ist jenseits der Staatsgrenze. Ich halte daher diese Aktion für sinnvoll und halte es für nachahmens­würdig, auch in allen anderen Bereichen eine Kontrolldichte herzustellen. (Beifall beim BZÖ.)

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 8 bis 13 zur Durchführung einer kurzen Debatte.

14.59.37Kurze Debatte über einen Antrag auf Fristerstreckung

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zur Durchführung einer kurzen Debatte.

Die kurze Debatte betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen, die dem Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwür­fen zur Berichterstattung gesetzte Frist bis 4. Dezember 2012 zu erstrecken.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frister­streckungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesre­gierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 



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15.00.07

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Nach dem Untersuchungsausschuss ist, wie Sie bald zur Kenntnis nehmen wer­den müssen, vor dem Untersuchungsausschuss.

Wir kennen uns jetzt schon lange genug (Abg. Mag. Gaßner: Zu lange!) und wir wis­sen ganz genau, was passieren wird, wenn der wichtigste Zahltag des Jahres 2013 – und das ist der Nationalratswahltag – näherrückt. (Präsidentin Mag. Prammer über­nimmt wieder den Vorsitz.)

Sie, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, glauben, es sich jetzt leisten zu können, in der Frage der Korruptionsbekämpfung wieder die Seiten zu wechseln und sich auf die Seite der politischen Korruption und ihrer Vertuschungsinteressen stellen zu dürfen. Sie wissen jedoch genauso gut wie wir oder viele von Ihnen wissen – und das hat sich ja auch am Bundesparteitag der SPÖ in St. Pölten gezeigt (Abg. Mag. Gaßner: Waren Sie dort?) –, dass das auf Dauer nicht geht. (Abg. Mag. Gaßner: Waren Sie dort? – Nein!)

Herr Kollege oder Herr Genosse, ich muss nicht dort sein, um zu sehen, was jetzt mit der SPÖ los ist. Ich muss nicht dort sein, um zu sehen, wie viele Menschen in der SPÖ – gerade in der SPÖ! – sagen: Der Kurs an der Spitze meiner Partei ist falsch! Ich muss nicht in St. Pölten gewesen sein, um zu wissen, wie viele anständige Mitglieder, Funktionäre und Funktionärinnen der SPÖ längst nicht mehr bereit sind, diesen Kurs der Spitze der SPÖ mitzutragen. Ich muss nicht in St. Pölten gewesen sein, um zu wis­sen, wie schwer sich Ihre sogenannten Vertrauensleute in den Orts- und Stadtorgani­sationen tun, den Menschen zu erklären, dass der Parteivorsitzende vor dem Parla­ment versteckt werden muss. Was ist das für eine Sozialdemokratische Partei, die als Partei antreten muss, den eigenen Vorsitzenden vor dem Parlament zu verstecken? – Das ist doch völlig absurd! Mit Sicherheit ist das nichts, mit dem man in die National­ratswahlen 2013 gehen und sagen kann: Wir wissen nicht, wo wir den Bundeskanzler gerade versteckt haben, aber bitte wählt ihn! (Abg. Mag. Gaßner: Der Pilz wird ihn schon finden!) Das ist ein Vorschlag, dem die Wählerinnen und Wähler wahrscheinlich nicht folgen werden.

Meine Damen und Herren, insbesondere, aber nicht nur die Mitglieder des Untersu­chungsausschusses, erinnern Sie sich an den letzten Donnerstag im Untersuchungs­ausschuss, an dem wir als ersten und vorläufig letzten Zeugen zum großen Thema Ostgeschäfte Telekom Herrn Mag. Martin Schlaff im Ausschuss hatten: Er hat, glaube ich, 82 Mal gesagt: Ich entschlage mich!, und trotzdem konnten wir allein durch das Vorlegen unserer Beweisstücke den Verdacht erhärten, dass Mag. Martin Schlaff kein erfolgreicher österreichichscher Unternehmer, sondern ein erfolgreicher Strohmann der organisierten Kriminalität in Russland ist. – Das ist der erste Punkt, den wir allein in dieser Befragung erhärten konnten!

Es wird immer klarer, dass Herr Mag. Schlaff an der Schädigung der Telekom Aus­tria AG in der Höhe von mindestens 500 Millionen € beteiligt war. Und es wird immer plausibler und immer wahrscheinlicher, dass Herr Mag. Schlaff das nicht allein getan hat, sondern in Absprache und in Koordination zumindest mit Teilen des damaligen Vorstandes der Telekom Austria AG.

Das war nicht irgendein Konzern, sondern dieser Konzern wird von der ÖIAG als Ei­gentumsvertreterin verwaltet, und dahinter steht der Finanzminister/die Finanzministe­rin. (Abg. Mag. Kogler: So ist es!) Das ist letzten Endes ein Konzern, der in jeder Hin­sicht – vom Eigentum bis hinsichtlich seiner Zukunft – im Interesse der Republik Öster­reich steht. Und da sagen nach dieser fast eintägigen Befragung des Herrn Mag. Schlaff die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP: Wir wollen nichts mehr wissen, wir wollen nicht wissen, was da passiert ist, es ist uns egal!? Wenn ein Strohmann der organisierten


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russischen Kriminalität ein österreichisches Unternehmen möglicherweise um Hunder­te Millionen € schädigt (Abg. Mag. Kogler: Genau!), dann sagen SPÖ und ÖVP: Wir wollen das nicht untersuchen!? (Abg. Mag. Kogler: Mithilfe einer österreichischen Bank!)

Ja sind Sie bereits auf der Seite der erfolgreichen Versuche der organisierten russi­schen Kriminalität, in Österreich wirtschaftlich und politisch Fuß zu fassen? Was ist Ihr Interesse, dass das nicht untersucht wird? Herr Abgeordneter Schickhofer, Herr Abge­ordneter Pendl, was sind Ihre Interessen, Martin Schlaff zu schützen (Zwischenruf des Abg. Mag. Schickhofer), einen Strohmann der internationalen organisierten Kriminali­tät vor parlamentarischer Untersuchung zu schützen? Was ist da das Interesse der SPÖ? Was ist da das Interesse der ÖVP?

Oder, das nächste Thema, das wir nicht fertig untersuchen durften – und da wird es einfacher –: die Inseratengeschäfte an der Spitze der SPÖ, Werner Faymann, Josef Ostermayer, ASFINAG, ÖBB – aber nicht nur das!

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Wir waren im Ausschuss an dem Punkt, wo sich herausgestellt hat, Werner Faymann und sein Staatssekretär Ostermayer haben mit größter Wahrscheinlichkeit auch Unternehmen wie Austro Control, die FFG, den Flughafen Wien und sogar die Wiener Linien „ausgenommen“, um Produkten wie „Österreich“ Überlebensgelder zukommen zu lassen. Und die Achse, die Insera­ten-Korruptionsachse, Faymann/Fellner durfte in diesem Untersuchungsausschuss nicht weiter untersucht werden. Warum hat die ÖVP hier mitgespielt? – Wahrschein­lich, weil es Punkt drei gibt, das Landwirtschaftsministerium.

Allein die Befragung des Landwirtschaftsministers hat Erstaunliches zutage gebracht: nicht nur, dass er nicht weiß, wem die Bauernbund-Zeitung gehört – das ist absurd! –, sondern wir konnten bereits in einer Befragung eines Regierungsmitgliedes darstel­len – und das ist nicht absurd! – ein dichtes und zu 100 Prozent belegbares Netzwerk verdeckter und zum Teil illegaler Parteienfinanzierung des Österreichischen Bauern­bundes durch das Landwirtschaftsministerium. Und plötzlich durften wir nicht mehr un­tersuchen! Warum, meine Damen und Herren von der SPÖ, haben Sie hier die ÖVP ge­deckt?

Und warum tun Sie bei einem vierten Beweisthema den Freiheitlichen und dem BZÖ vielleicht den Gefallen des Jahres? – Wir hätten das Schlüsselkapitel freiheitlicher Aus­länderpolitik, nämlich den organisierten Staatsbürgerschaftskauf untersuchen sollen. Wir hätten untersuchen sollen, warum die Freiheitliche Partei der Meinung ist, dass nur reiche und zum Teil nicht einmal kriminelle Russen österreichische Staatsbürgerschaf­ten kaufen können, aber Kinder, die zum Teil in Österreich als Babys angekommen sind, Kindergarten, Schule, alles in Österreich absolviert haben, nach Ihrer Diktion „waschechte“ ÖsterreicherInnen sind, anstelle der die Staatsbürgerschaft kaufenden Russen abgeschoben werden müssen!

Wenn jemand genug Geld hat, dann hat er auch die Freiheitliche Partei bei seinen Staatsbürgerschaftsanliegen auf seiner Seite. (Beifall bei den Grünen.) Der freiheitliche und orange Staatsbürgerschaftsbasar – darum ist es doch gegangen! (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, Sie wissen, dass Sie die Aufklärung von alldem nicht verhindern können. Unser Vorschlag lautet, bevor wir über die Wiederein­setzung des Untersuchungsausschusses diskutieren: Geben Sie dem Untersuchungs­ausschuss noch die Chance, den Auftrag zu erfüllen, den Sie alle mit uns gemeinsam vor einem Jahr beschlossen haben! Erstrecken Sie die Frist bis Anfang Dezember. Ich kann Ihnen garantieren, dass wir bis dahin das alles untersuchen und alles aufklären können und Ihnen einen vollständigen Bericht vorlegen können, so wie es sich für ein selbstbewusstes, redliches und korruptionsfeindliches Parlament gehört.


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Wenn Sie aber der Meinung sind, Sie haben von dieser Aufklärung zu viel zu befürch­ten, wenn Sie in SPÖ und ÖVP der Meinung sind, dass die Verhinderung von Korrup­tionsaufklärung wichtiger ist als die Erfüllung des parlamentarischen Auftrages zur Kor­ruptionsbekämpfung, dann ist das heute ein politischer Offenbarungseid. Dann werden Sie heute nicht nur diesem Haus sagen: Ja, wir haben zwar vor dem Sommer gesagt, wir wollen die schärfsten Gesetze Europas, aber jetzt stehen wir wieder auf der ande­ren Seite, jetzt schützen wir von SPÖ und ÖVP wieder Martin Schlaff, die organisierte Inseraten-Korruption, die illegale Finanzierung des Bauernbundes und den freiheitli­chen Staatsbürgerschaftsbasar!

Ich frage Sie ein Letztes, insbesondere Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ: Wir sind bei einem einzigen kleinen Punkt draufgekommen, dass der freiheitliche/oran­ge Herr Koloini in Kärnten bei einer Befragung erklärt hat, dass es ein ganz verzweig­tes System verdeckter und geheimer freiheitlicher Sparbücher bei Kärntner Volksban­ken gibt. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Wir wollten das im Untersuchungsausschuss anschauen. Und jetzt verhindern Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, dass wir nicht nur den freiheitlichen Staatsbür­gerschaftsbasar, sondern auch die illegale Finanzierung der Freiheitlichen Partei unter­suchen.

Wir werden das nicht zulassen! Wir geben Ihnen die Chance, die Frist zu erstrecken. Andernfalls, wenn Sie die falsche Seite wählen, sage ich Ihnen nur noch eines: Freund­schaft! (Beifall bei den Grünen.)

15.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten 5 Minuten beträgt.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


15.11.06

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Pilz, wir haben es ja im Ausschuss erlebt: Man kann das alles hier machen – dass es stillos ist, sei dahingestellt –, aber nur im Schutz der Immuni­tät! – Nur damit man weiß, wovon wir reden.

Weder dieses Haus noch sonst jemand hat es notwendig, sich im Ausschuss stun­denlang all die Unterstellungen anzuhören (Abg. Mag. Kogler: Ihr dreht ja die Unter­suchung ab!), wobei es sich teilweise nicht einmal um Beschuldigte gehandelt hat, son­dern um ganz normale Auskunftspersonen. (Abg. Mag. Kogler: Was ist mit Taus, Sundt, Cordt? Warum werden die Zeugen nicht geladen?)

Ob das ein passender Stil ist, Herr Kollege Kogler, bezweifle ich, das lassen wir besser dahingestellt. Ich habe ja schon das letzte Mal gesagt, ich würde mir gerne Ihre Reak­tionen ansehen, wenn umgekehrt so formuliert werden würde. – Das ist in Wirklichkeit unser Problem oder eines unserer Probleme.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht Kollegen Amon zitie­ren, er kommt ohnehin gleich ans Rednerpult, aber wir alle wissen – Sie können es ja nachlesen, ich lade Sie dazu ein –: Im Ausschuss wurde mehrmals gefragt, ob es noch eine Frage gibt, und alle haben gesagt: Nein. Kaum waren wir dann bei der Tür drau­ßen, war alles anders! Es wurden wieder Forderungen aufgestellt. – Das sind unsere gemeinsamen Probleme.

Wir stehen nach wie vor zu dem, was wir gemeinsam beschlossen haben (Abg. Brosz: Was ist das?): In einem einstimmigen Antrag haben wir beschlossen: bis zum 16. Ok­tober. (Abg. Brosz: Genau, das war der mit dem Bericht!) Bis zum 16. Oktober!


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle hier sind Parlamentarier und Profis und wissen daher, dass es bei fünf Parteien nicht immer leicht ist, einen gemeinsamen Nenner zu finden und einen einstimmigen Beschluss zustande zu bringen. Das ist nicht neu! Und jene, die schon in mehreren Untersuchungsausschüssen waren, wissen, dass es immer problematisch ist und zu Spannungen führt, wenn man versucht, unter­schiedliche Meinungen zu bündeln, um zu einer gemeinsamen Meinung oder zu einem Bericht, wenn Sie wollen, zu kommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe schon vor einer Woche ausge­führt – und das ist die Wahrheit, Herr Kollege Pilz –: Kein Angeklagter wird vor einem österreichischen Gericht so behandelt wie manche Auskunftspersonen hier. (Zwischen­ruf des Abg. Neubauer.) Ich möchte gar nicht wissen, welches Geschrei es in dieser Republik geben würde, wenn das irgendjemandem von Ihrer Partei passieren würde. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Wer blockiert denn die Reform?)

Die Personen, die in den Untersuchungsausschuss kommen, sind ja nicht Angeklagte oder Beschuldigte, sondern Auskunftspersonen!

Es wird ja nicht besser, wenn man das ununterbrochen verwechselt: Wir sind ein Parla­ment, wir haben den klaren gesetzlichen Auftrag, in politischer Hinsicht zu untersu­chen, wie die Abläufe waren – wir sind keine Staatsanwaltschaft, wir sind kein Gericht! Diese permanente Vermischung ist ein Problem! Das ist alles wie im Nebel, das fließt alles ineinander.

Lassen wir in jenen Fällen, von denen wir alle wissen, dass die Staatsanwaltschaften ermitteln, dass Verfahren laufen, die Justiz arbeiten! (Zwischenruf des Abg. Mag. Kog­ler.) Ich habe das Vertrauen in die österreichische Justiz. Es sind allerdings komplexe Fälle.

Man kann nicht ständig seine Meinung wechseln, und das hat sich dieses Haus auch nicht verdient. Ich denke, wir sollten gemeinsam versuchen  (Abg. Mag. Kogler: Die Rede hätten Sie vor drei Tagen halten müssen, dann wären Sie bei 60 Prozent für den Vorsitzenden!) – Ja, Herr Kollege Kogler, ist schon recht! Ich wünsche es euch ja nicht, aber wenn es umgekehrt so wäre, würde man sehen, wie wehleidig ihr in Wirklichkeit seid. Bei dem, was ihr anderen oft zumutet! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf bei den Grünen.)

Ich bin nicht der Verteidiger der Auskunftspersonen (Ruf: Nein!), aber dass man diese korrekt und höflich behandelt (Zwischenruf des Abg. Brosz), sollte man eigentlich seit der Volksschule wissen. Seit der Volksschule sollte man das wissen, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Das sind die Probleme, die wir miteinander haben. Und dazu dann auch noch immer künstlich Aufregung herbeizuführen ist der Sache nicht dienlich. Man kann das ganz cool abarbeiten. Ich bin überzeugt davon, dass die Gerichte alles aufarbeiten werden.

Machen wir, meine Damen und Herren, einen Fehler nicht: Alle Fachleute, aber auch alle Fraktionen haben anerkannt, dass dies der erfolgreichste Untersuchungsaus­schuss in der Geschichte war. (Ruf bei den Grünen: Trotzdem!) – Das war er! Reden wir ihn nicht schlecht!

Es wird nicht so sein, dass sich alles in dieser Republik – bis hin zum Verfassungsge­setzgeber – nach den Wünschen des Kollegen Pilz richtet. Das wird es nicht geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir arbeiten aufgrund von Gesetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren (Abg. Mag. Kogler: Sie handeln gegen den Auftrag des Plenums! Das ist ja unglaublich!), und ich meine, dass wir gemeinsam viel erreicht und vor Monaten Jahrhundertgesetze


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beschlossen haben. Daher sehe ich überhaupt keine Notwendigkeit, hier eine Fristver­längerung zu beschließen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Amon gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.16.30

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde Ihnen, Frau Dr. Glawischnig, empfehlen, Herrn Dr. Pilz öfter auftreten zu lassen. Er ist ein wirklich guter Werbeträger für die grüne Partei. (Abg. Öllinger: Bei Ihnen aber auch!) – Ja, das macht ja nichts. Es hat jede Partei ihre Repräsentanten. Sie haben Ihre, wir haben unsere. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Der gute Dr. Pilz ist nämlich ein Repräsentant der Grünen – und das, finde ich, ist schon bemerkenswert, weil sich die Grünen ja ganz gerne als „Hochamtsdemokraten“, als jene, die die Menschenrechte besonders hoch halten, darstellen –, der sich über Auskunftspersonen lustig macht. Sie wissen aber genauso gut wie ich, dass ein ganz wesentliches Element der Menschenrechte ist, dass jeder einen Anspruch auf ein faires Verfahren hat. Herr Dr. Pilz hat sich hier über eine Auskunftsperson lustig ge­macht, die sich x-mal entschlagen hat, weil die Befragung eben entsprechend lange gedauert hat. Er hat sich darüber lustig gemacht, und damit nimmt er genau dieses faire Verfahren nicht ernst. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Es ist selbstverständlich, dass es einer Person, die beschuldigt ist, zusteht, dass sie sich vor dem Untersuchungsausschuss entschlägt. Das ist kein Grund, sich darüber lustig zu machen, Herr Kollege Pilz. Das möchte ich Ihnen sagen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Sie sind auch genau jener Repräsentant, der es so schwierig macht, über die Frage des Minderheitsrechtes intensiver nachzudenken, Herr Kollege Pilz. (Ah-Rufe bei den Grünen. – Abg. Mag. Kogler: Was heißt „nachdenken“? Wir haben eine Vereinba­rung!)

Das ist nämlich genau der Unterschied zwischen Ihrem Verhalten und dem Verhalten etwa der Grünen in der Bundesrepublik Deutschland (Abg. Öllinger: Die kennen Sie ja besonders gut!): Die gehen mit den Rechten der Auskunftspersonen sorgfältig um. Die gehen sorgfältig um mit den sensiblen Akten, die es gibt. (Abg. Öllinger: Ja! Ja!) – Das alles tun Sie nicht! Ihr ganzes Verhalten im Untersuchungsausschuss zeigt das, nach jeder Befragung – um diese geht es Ihnen ja gar nicht – gibt es Ihre kleine Steh-Pres­sekonferenz, um möglichst schnell Ihr Bild einer Tat darzustellen.

Es geht Ihnen nicht um die objektive Wahrheitsfindung – um die geht es Ihnen nicht! –, sondern es geht Ihnen darum, ein paar billige Punkte zu machen (Abg. Mag. Kogler: Gott sei Dank sind Sie für die Objektivität zuständig! – Abg. Brosz: Die Wahrheit ist bei der ÖVP!), den anderen Parteien möglichst rasch etwas am Zeug zu flicken. Darum geht es Ihnen, Herr Dr. Pilz, nicht um objektive Wahrheitsfindung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Es war Ihre hochgepriesene Ausschussvorsitzende, die selbst gesagt hat, dass wir Mit­te Oktober mit der Ausschussarbeit fertig sein werden. Sie selbst haben das gesagt. Herr Dr. Pilz, wenn wir ein bisschen recherchieren, finden wir von Ihnen wahrscheinlich auch eine Aussage, wo Sie gesagt haben, dass wir im Oktober fertig sein werden. Aber wir werden uns morgen – da haben wir dann ein bisschen mehr Zeit – ohnehin inhalt­lich noch genau damit auseinandersetzen.

Dass wir nicht schon im August intensiv weiterarbeiten konnten, lieber Herr Dr. Pilz, war nicht die Schuld der Regierungsparteien. (Abg. Mag. Kogler: Wo ist der Zeuge


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Taus? Wo ist der Zeuge Sundt? Wo ist der Zeuge Cordt?) Dieses Chaos haben Sie von den Grünen selbst zu verantworten gehabt, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es gibt ein permanentes Lamento über einen Fünf-Parteien-Antrag, den Sie hier mit beschlossen haben, wonach wir einen Terminfahrplan haben, der eben vorsieht, dass morgen ein Bericht an das Plenum vorgelegt wird. Den haben Sie mit beschlossen! Da jammern Sie die ganze Zeit herum, dass das eine Erpressung gewesen wäre?! Na, Entschuldigung, was war denn dann nach Ihrer Diktion die Vereinbarung im Zusam­menhang mit dem Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht? Was war denn dann das, Frau Dr. Glawischnig? Sind Sie hergegangen und haben Sie etwa zu den Regierungsparteien gesagt, dem Bankenpaket stimmen wir nur dann zu, wenn Sie hier eine Unterschrift für ein Minderheitsrecht leisten? War das nach Ihrer Diktion eine Er­pressung? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das haben Sie falsch in Erinnerung!)

Das ist ja wirklich unglaublich, dass sich die Oppositionsparteien zu einer derartigen Vorgangsweise hinreißen lassen. Das war natürlich auch keine Erpressung, sondern es war ein Aufeinanderzugehen, wie das im parlamentarischen Procedere durchaus üblich ist. Und deshalb, Frau Dr. Glawischnig, ist auch dieser Antrag keine Erpressung, sondern eine Fünf-Parteien-Einigung. Fünf Parteien haben sich auf einen Terminplan geeinigt, fünf Parteien haben sich auf ein Ende dieses Untersuchungsausschusses ge­einigt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Mag. Kogler: Da gackern die Hühner im Sack! Das ist ja unglaublich!)

15.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.21.33

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! – Ja, meine Damen und Herren, wir diskutieren jetzt kurz über einen Antrag über die Erstre­ckung einer Frist oder über eine Verlängerung, wie man auch sagen könnte. Liebe Kol­legen von den Grünen, das halte ich vom Wording her für falsch. Es sollte eigentlich heißen: nicht verkürzen. Denn was de facto hinter diesem oft zitierten Fünf-Parteien-Antrag steht, ist eine Verkürzung. Daher ist der Ausdruck Verlängerung eigentlich falsch. An und für sich müsste dieser Ausschuss jetzt noch immer tagen. Man könnte statt des Ausdruckes Verkürzen auch den Ausdruck Abdrehen nehmen.

Diese Fünf-Parteien-Regelung war natürlich keine Erpressung, Kollege Amon, ich weiß es. Aber die Frage ist: Was ist es denn, wenn es kein Zwang war? Was wären die Al­ternativen an diesem einen Mittwoch-Plenartag gewesen? – Das sofortige Abdrehen! Bitte, da haben wir doch keine Wahlmöglichkeit. Wenn ich mir heute aussuchen kann, ob ich krank werde oder gleich sterbe, dann bevorzuge ich wohl, krank zu werden, und nicht, gleich zu sterben.

Das zieht sich seit dem Sommer durch den ganzen Untersuchungsausschuss, seit der Kollege Jarolim weg ist und ersetzt wurde und seit der Kollege Amon etwas straffer auf die Parteilinie hört, seither haben wir diese sehr „konstruktive Phase“, wie sie von den beiden Regierungsparteien oft bezeichnet wird. Dies ist in den Presseaussendungen auch mehrmals als Erfolgsmodell bezeichnet worden.

Und jetzt frage ich mich: Wenn das wirklich so ein Erfolgsmodell für die Regierungspar­teien war, warum drehen Sie es dann eigentlich ab? Warum verlängern Sie nicht diese glorreiche Phase der Geschichte von ÖVP und SPÖ? Ich weiß schon, Kollege Pendl hat es vorhin noch einmal gesagt: Wir sind ja nicht die Justiz, wir sind nicht die Staats­anwaltschaft! Aber wir haben neben den strafrechtlichen Aspekten – Kollege Pendl, das sollten Sie eigentlich auch wissen – die politische Verantwortung zu untersuchen, und diese wurde bei etlichen Themen nicht hinterfragt. (Beifall bei der FPÖ.)


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Sie konnte nicht hinterfragt werden, weil nämlich nur – da nehme ich die Worte des Kollegen Pilz wieder in den Mund – Herr Mag. Schlaff als Betroffener, als Beschuldig­ter befragt wurde. Wo sind denn die anderen Zeugen, die nicht beschuldigt sind, die sich nicht dauernd entschlagen können, die nicht sagen können, das sage ich jetzt nicht, sondern die unter Wahrheitspflicht aussagen müssen?

Wo war denn das beim Inseraten-Thema? – Wir mussten uns vier Personen, die Sek­tionschefs anhören, und die haben uns nichts gesagt. Aber die, die uns noch etwas hätten sagen können, haben wir nicht geladen. Und kommen Sie bitte jetzt nicht wieder mit irgendwelchen Fünf-Parteien-Anträgen, denn – noch einmal  lieber krank sein als gleich sterben. Also sagen Sie nicht, das war die große Freundschaft und die große Zufriedenheit!

Oder: Telekom, Schieszler. Herr Schieszler hat noch immer nicht seine Kronzeugen-Regelung, er war noch immer nicht da. Der könnte uns so viel über das sagen, was da passiert ist. – Aber Sie wollen ihn ja gar nicht hören.

Warum – noch einmal – verkürzen Sie dieses angebliche Erfolgsmodell? Warum wird heute von diesem Platz aus über die Menschenrechte diskutiert, die angeblich der Herr Pilz bricht? Aber Herr Klubobmann Kopf hatte in seiner Rede gestern sofort irgendwel­che Beschuldigungen von Mandataren, ohne auf die Menschenrechte Rücksicht zu nehmen. (Abg: Kopf: Was für eine Beschuldigung?) Zuerst haben Sie gesagt, Men­schenrechte und alles Mögliche, was man verteidigen muss, gleichzeitig haben Sie ei­nen grünen Mandatar heftigst angegriffen und beschuldigt.

Warum redet heute jeder über ein faires Verfahren, aber wir fragen nicht Zeugen, wir fragen immer nur die Beschuldigten? In jedem Gerichtsverfahren darf sich natürlich der Beschuldigte äußern, bei uns tun sie es halt nicht, aber es werden auch genügend Zeugen befragt. Der Untersuchungsausschuss fragt keine Zeugen.

Wie schaut denn das aus mit Minderheitsrechten? Ich weiß, mit den Minderheitsrech­ten tun Sie sich immer schwer. Wie schaut denn das wirklich aus? Wie schwer ist es denn wirklich für die ÖVP, wenn wir ihre Sachen aufdecken, oder für die SPÖ bei ein paar Dingen?

Trotz dieser ganzen Beteuerungen, die Sie hier an dieser Stelle gebracht haben, kann man es Ihnen nicht abnehmen, es nehmen Ihnen Ihre Funktionäre nicht ab, und es nehmen Ihnen Ihre Wähler, Ihre Mitglieder nicht ab, und Sie sehen, dass Sie Schaden erleiden, die SPÖ hat das vergangenes Wochenende sehr blutig durchgemacht. Sie merken es an den laufenden Umfragen. Und das ist genau der Grund, warum dieses „Erfolgsmodell“, das Sie nur so nennen, jetzt endgültig abgedreht werden muss, warum nicht die Frist weiterlaufen darf, das ist Ihre Methode. Sie können es sich am Wahl­ergebnis dann abschauen, was Ihnen das wirklich gebracht hat. Moralisch bringt es Ihnen nicht so viel, sondern ganz im Gegenteil: Sie werden kräftig bluten! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

15.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Mo­ser. – Bitte.

 


15.26.44

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Ich habe durch diesen Untersuchungsausschuss irgendwie meine Fähigkeit entwi­ckelt, Vergleiche zu ziehen. – Sie lachen schon, Herr Kollege Amon. Nein, ich habe es ja nett gemeint.

Ich habe wieder einen Fußball-Vergleich. Sie schaffen es wirklich, koordiniert, SPÖ und ÖVP, die Regierungsmannschaft, einen aufgelegten Elfmeter, einen erfolgreichen


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Ausschuss in ein Eigentor zu verwandeln, das nicht nur in Politikverdrossenheit mün­det, sondern sich noch weiter wahrscheinlich in Wahlenthaltungen oder in Protestwäh­lerstimmen äußern wird. Ich verstehe das wirklich nicht.

Rechnen wir das ganz systematisch durch, das ist ja wirklich kein Problem! Sie haben ja zu Recht gesagt, ich habe einmal in den Medien die Einschätzung geäußert, dass wir nach dem, was ich von den Regierungsparteien erwarten kann, Mitte Oktober fertig sein werden. Ich habe den Vorschlag gemacht, machen wir es gründlich, Ende Novem­ber, Anfang Dezember, sodass wir noch im Herbst fertig sind. Das wäre ja alles mög­lich gewesen.

Es wäre möglich gewesen, die Ostgeschäfte gründlich aufzuarbeiten, Taus zu laden, Cordt zu laden, eventuell noch zusätzliche Menschen, die Bescheid wissen, beizuzie­hen, sicherlich Sundt, eine Schlüsselfigur. Das wäre ja alles möglich gewesen, kein Problem. Wir hätten auch in der Frage Glücksspiel der Sache noch etwas tiefer auf den Zahn fühlen können. Das wollten Sie nicht.

Zu den Inseraten: Wir hätten sicherlich auch noch die Protokolle der Vernehmungen der ASFINAG-Vorstände durch die Staatsanwaltschaft bekommen, wenn wir uns län­ger Zeit gelassen hätten.

Und dann wäre wirklich das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik, in den Selbstreini­gungsprozess, in den Polithygieneprozess eines Untersuchungsausschusses wieder möglich gewesen.

Ich war ja wirklich massiv persönlich daran interessiert, und zwar als Staatsbürgerin, nicht als Politikerin. Als Staatsbürgerin und als gelernte Lehrerin ist es mir ganz, ganz wichtig, dass die Menschen Demokratie ernst nehmen, dass sie Vertrauen in die Politik haben, dass sie am gemeinschaftlichen Leben Anteil nehmen, sich einbringen in politi­sche Prozesse und nicht das Terrain, die Bühne irgendwelchen Figuren, seien sie Mil­liardäre oder Millionäre, oder sonstigen Zampanos überlassen. Das will ich verhindern. Und darum war mir persönlich der Untersuchungsausschuss als Akt der Polithygiene wirklich ein persönliches Anliegen. (Beifall bei den Grünen.)

Deshalb habe ich auch unter diesen taktischen Manövern gelitten. Sicherlich ist der Hintergrund auch der, dass ich eher sachpolitisch interessiert bin. Darum gehe ich jetzt ganz konkret auf die Argumentationen ein.

Herr Kollege Pendl, ja, es ging um die politische Verantwortung, und es ist ein Unter­schied, politische Verantwortung aufzuklären oder juridische Ermittlungskompetenz zu beweisen. Ich war immer auf der Seite, die politische Verantwortung zu klären. Und da haben sich halt viele, viele gedrückt, und wir konnten einige wesentliche Personen nicht laden. Dies ist allerdings Ihre politische Verantwortung, jetzt andersrum betrach­tet. (Zwischenruf des Abg. Amon.)

Ja, Herr Kollege Amon, klar, faires Verfahren. Ich bin sofort dafür, und Sie wissen auch, dass ich mehrmals eingegriffen habe, als es darum ging, die Menschenrechte zu achten und die Auskunftspersonen in ihren Persönlichkeitsrechten zu schützen.

Es besteht auch die Notwendigkeit, ein gewisses Reformvorhaben hier auf die Beine zu bringen. Aber zuallererst müssen wir ein Grundprinzip wahren, und das Grundprin­zip heißt: Wenn einstimmig Untersuchungsaufträge in diesem Nationalrat erteilt wer­den, wenn ein Ausschuss beauftragt wird, aufzuklären, aufzudecken, die politische Verantwortung festzuhalten, einen Bericht darüber zu verfassen, dann ist das oberstes Prinzip für die dort arbeitenden Abgeordneten, aber nicht abdrehen, verkürzen, irgend­wie abwürgen, „uminudeln“ und schließlich und endlich herausgehen und sagen, ja, wir sind aufeinander zugegangen. Nein, das ist falscher politischer Stil!

Und deswegen muss ich noch einmal sagen, es ist deshalb alles so traurig, weil das Grundanliegen und die Grundintention dieses Untersuchungsausschusses, nämlich die


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Wiederherstellung des Vertrauens, durch Ihr Regierungsverhalten, durch Ihr taktisches Überlegen – das ist ja dann sowieso das Eigentor gewesen – zerstört worden ist, die Chance nicht wahrgenommen worden ist. Jetzt stehen wir leider mehr oder weniger vor einem Scherbenhaufen und haben leider auch keinen Bericht. Und das ist aufgrund der Arbeitsleistung aller Parlamentsmitarbeiter, aller Klubmitarbeiter wirklich ein Leidenska­pitel, eine leidige Sache. Wir hätten das Ganze gerne ordentlich gemacht.

Deshalb noch einmal die Chance, das über eine Fristsetzung zu einem geordneten En­de zu bringen. Es ist notwendig. Polithygiene ist auch ein Akt politischer Verantwor­tung. (Beifall bei den Grünen.)

15.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.

 


15.32.04

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Natürlich unterstützen wir den Antrag der grünen Fraktion aus einem ganz einfachen Grund: weil – und das ist schon auffallend – Folgendes in diesem Untersuchungsaus­schuss passiert ist, und zwar vor allem von Seiten der SPÖ: Solang es darum gegan­gen ist, dass man sich gedacht und erhofft hat, eine Generalabrechnung, Herr Kollege Cap, mit schwarz-blau-orangen Regierungszeiten zu machen, so lange hat man im Un­tersuchungsausschuss alle Zeit der Welt gehabt. Als es um die Telekom gegangen ist, hat man sehr viel Zeit gehabt. Das haben wir auch umfassend aufgeklärt. Als es um die BUWOG gegangen ist, haben wir sehr, sehr viel Zeit gehabt. Das haben wir auch umfassend aufgeklärt.

Sobald es aber darum gegangen ist, die SPÖ-Malversationen aufzuklären, konkret die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Inseratenaffäre gegen den Herrn Bundeskanzler Faymann, hat man es plötzlich sehr eilig gehabt seitens der SPÖ, hat man plötzlich kein Interesse mehr an der Aufklärung gehabt. Auch als es darum ging, die Ostge­schäfte der Telekom, in deren Zentrum Martin Schlaff steht, der ja auch eine SPÖ-Nä­he hat, aufzuklären, war das Interesse an der Aufklärung auch enden wollend.

Das ist ja in Wahrheit genau dieser schändliche Hintergrund, dass Sie aus parteitak­tischen Gründen gehandelt und so Ihre Manöver abgezogen haben. Die Geschichte ist halt dann auch manchmal gerecht und bestraft genau jene, die das Ganze ausgelöst haben. Denn wenn eine Strategie schiefgegangen ist und wenn ein Kalkül nicht aufge­gangen ist, dann war es die Strategie, dann war es das Kalkül der SPÖ in diesem Un­tersuchungsausschuss.

Wenn man sich konsequent dazu bekennt, dass man weiter aufklären will, dann muss man natürlich auch diese Frist ausweiten. Bei den Telekom-Ostgeschäften geht es um Hunderte Millionen Euro schwere Transaktionen in Weißrussland, in Serbien, in Bulga­rien, die aufgeklärt gehören. Und da kommt man halt mit einer Auskunftsperson nicht aus, die noch dazu das ihr zustehende Recht der Entschlagung nützt. Da ist es not­wendig, auch einen Herrn Taus, einen Herrn Cordt, einen Herrn Ex-Bundeskanzler Schüssel, auch einen Ex-Vizekanzler Gorbach und viele andere zu laden, wenn man tatsächlich die Hintergründe dieser Millionentransaktionen aufklären will.

Das Gleiche gilt auch für die Staatsbürgerschaftsaffäre. Bei der Inseratenaffäre wäre es ebenfalls notwendig gewesen, noch die eine oder andere Person zu laden.

Wie gesagt, da war das Interesse dann bei Ihnen sehr schnell vorbei, als es um die SPÖ selber gegangen ist.

Dass wir uns immer zur Aufklärung bekannt haben, auch in den eigenen Reihen, und das offensiv selber betrieben haben, zeigt ein einfacher Blick auf die Zahlen. Von ehe-


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maligen FPÖ- und BZÖ-Politikern oder -Funktionären wurde eine zweistellige Zahl ge­laden, von der SPÖ ein einziger. Einen Einzigen habt ihr zugelassen, nämlich den Herrn Staatssekretär Ostermayer, der, was die Inseratenaffäre betrifft, im Ausschuss für den Herrn Faymann den Kopf hinhalten musste .

Meine Damen und Herren von der SPÖ, Aufklärung schaut anders aus! (Beifall beim BZÖ.) In Wahrheit wollt ihr, was euch betrifft, weiter alles unter der Tuchent halten.

Aber, wie gesagt, ich sehe das auch mit einer gewissen Entspanntheit. Kollege Pendl hat darauf verwiesen, die Justiz arbeitet. Ich vertraue auch auf die Justiz, dass korrekt ermittelt wird. Ich vertraue aber vor allem auch auf die Kraft und die Kompetenz dieses Parlaments, dieses Hohen Hauses und auf die Kontrollkraft dieses Parlaments. Ich bin mir sicher, dass nicht nur das BZÖ, sondern auch die anderen Oppositionsparteien die vielen Instrumente, die es gibt, um Kontrolle auszuüben, auch in Zukunft effektiv nut­zen werden, dass es eben am Ende des Tages überhaupt nichts bringen wird, den er­folgreichsten U-Ausschuss deswegen zuzusperren, weil er zu erfolgreich war. Dieser Ausschuss ist wegen zu großen Erfolges geschlossen. Das ist der Punkt.

Das wird Ihnen aber nichts bringen. Sie haben es beim Parteitag erlebt. Sie werden bei der Nationalratswahl im Jahr 2013 sehen, was die Wählerinnen und Wähler davon halten, was die Wählerinnen und Wähler auch davon halten – das möchte ich zum Schluss sagen –, dass letztendlich der Einzige, der in der SPÖ gesagt hat, es wird not­wendig sein, dass Werner Faymann vor dem Untersuchungsausschuss aussagt, näm­lich Kollege Jarolim, deswegen als Fraktionsführer im Untersuchungsausschuss abge­zogen wurde.

Hätten Sie, Herr Klubobmann Cap, hätten Sie, Herr Kollege Pendl, hätten Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, auf den sehr geschätzten Kollegen Jarolim im Unter­suchungsausschuss gehört, dann wäre Ihnen so manches erspart geblieben, so man­che negative Schlagzeile und dem Herrn Bundeskanzler vielleicht auch ein derart kata­strophales Ergebnis von gerade einmal 83 Prozent auf einem Parteitag. (Beifall beim BZÖ.)

15.37

15.37.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kollegin­nen und Kollegen, die dem Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvor­würfen zur Berichterstattung gesetzte Frist bis 4. Dezember 2012 zu erstrecken.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag stimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Antrag findet nicht die Mehrheit und ist abgelehnt.

15.38.13Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punk­te 8 bis 13 der Tagesordnung wieder auf und mache darauf aufmerksam, dass es nur mehr drei Wortmeldungen zu diesen Tagesordnungspunkten gibt und dann die nächs­ten Abstimmungen stattfinden werden.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


15.38.32

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Liebes Regierungs­mitglied! Nicht anwesend, wäre aber trotzdem fein. (Abg. Jakob Auer: Hinter Ihnen!) Ach, mittlerweile eingetroffen, Herr Staatssekretär. (Staatssekretär Mag. Schieder: Ich war da; ich bin nicht „eingetroffen“!) Wir werden den vorliegenden Regierungsvorlagen


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zustimmen. Ich möchte aber dennoch zu einer im Speziellen einiges sagen, nämlich zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Österreich.

Zur Erinnerung: Österreich hat sich infolge der Diskussion um Steueroasen dazu ver­pflichtet, Amtshilfe und Informationsaustausch in Steuerfragen nach den OECD-Richt­linien einzuführen. Österreich stand ja damals auf der grauen Liste der Steueroasen. Und die Folge war ein Amtshilfedurchführungsgesetz, das dann in der Folge die Grund­lage für weitere DBAs bildete.

Nunmehr stand ein Peer Review in diesem Zusammenhang auf dem Programm. Öster­reich wurde 2011 in diesem Zusammenhang geprüft. Und wieder einmal war die Folge, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen reformiert werden musste. Warum? – Weil wir schon damals den Verdacht hatten, obwohl wir diesem Doppelbesteuerungsabkom­men zugestimmt haben, dass es überhastet formuliert wurde und Hintertüren offen ge­lassen hat. Daher haben wir auch schon damals gefordert, einen Vertreter der OECD beizuziehen, um Klarheit darüber zu haben, ob diese Musterabkommen auch wirklich erfüllt werden oder nicht. Zusätzlich wurde ja dieses Amtshilfeabkommen noch weiter durch die Durchführungsbestimmungen verwässert.

Es wäre daher dringend geboten, wenn Österreich im Zusammenhang mit der Be­kämpfung von Steuerflucht und Steueroasen eine aufrichtigere und überzeugendere Politik machen würde als jene, die wir in den letzten Jahren erlebt haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hagen gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.40.42

Abgeordneter Christoph Hagen (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das Abkommen zwischen der Republik Ös­terreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter geht in Ordnung. Ich werde diesem Abkommen aus diesem Grund zustimmen. Es regelt die Fortführung oder Neuerrichtung bestimmter Zollstellen als Binnenzollstellen, die sich auf dem Ho­heitsgebiet des jeweiligen Gebietsstaates befinden. Weiters regelt dieses Abkommen die anwendbaren Rechtsvorschriften für die Zollabfertigung und die Behandlung be­schlagnahmter und eingezogener Waren.

In meiner Heimatgemeinde Hörbranz – Sie kennen diese Gemeinde alle aus den Ö3-Verkehrsmeldungen – befindet sich ein derartiges Zollamt. Der Mietvertrag durch die Bundesrepublik Deutschland läuft noch bis 2024. Es wäre dumm, dieses aufzulösen und jenseits und diesseits der Grenze ein neues Zollamt zu errichten.

Meine Damen und Herren! Weiters möchte ich noch kurz zum Steuerabkommen mit der Schweiz Stellung nehmen – zwar nicht zum Doppelbesteuerungsabkommen, das heute auf der Tagesordnung steht, sondern ich hätte die Frau Finanzministerin gerne etwas gefragt. Jetzt werde ich es an den Herrn Staatssekretär herantragen, damit Sie einmal wissen, was Sie mit diesem Steuerabkommen mit der Schweiz, das Sie ja so ausgelegt haben, als ob es Schwarzgeld verhindern würde, angerichtet haben.

Ich verdeutliche das an zwei Beispielen. Das erste Beispiel: Eine heute sehr gebrech­liche alte Dame hat vor 40 Jahren in der Schweiz, als sie dort lebte, eine Erbschaft gemacht. Diese Dame hat das Haus, das sie geerbt hat, verkauft und das Geld in der Schweiz auf die Bank gelegt. Das ist für sie eine Altersabsicherung. Und dieses Geld wird jetzt herangezogen, sie wird als Steuerflüchtling behandelt und quasi als Steuer­sünderin dargestellt. Dieses Geld hat die Schweiz nie verlassen, ist dort erwirtschaftet


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worden, und Sie kassieren jetzt von dieser Dame Steuern für dieses Geld, das sie dort geerbt hat. – Ist das Fairness, meine Damen und Herren?

Der zweite Fall: Sie wissen, ich wohne in Grenznähe, Vorarlberg grenzt an die Schweiz. Dort gibt es viele ältere Menschen, die den Zweiten Weltkrieg miterlebt ha­ben. Mit der Währungsunion, als Österreich dem Euro beigetreten ist, sind viele, gera­de ältere Menschen hergegangen und haben in der Schweiz kontinuierlich ein kleines Sparguthaben angelegt – in Österreich bereits versteuertes Geld –, quasi als Notgro­schen. Und dieser Notgroschen wird jetzt von Ihnen kriminalisiert. Dieses in Österreich bereits versteuerte Geld wird nochmals besteuert. Da frage ich mich schon, wo hier die Fairness bleibt.

Denken Sie noch einmal über diese Schritte nach! Vielleicht kann man das noch ver­bessern, vielleicht gibt es eine Möglichkeit, von diesem Abkommen wieder abzugehen. Aber dieses Steuerabkommen kann ich nur ablehnen, meine Damen und Herren. Ich glaube, es wäre notwendig, wirklich solche Beispiele heranzuziehen, um den Gesetz­entwurf noch einmal aufzugreifen, noch einmal zu ändern. Ich kann nur hoffen, dass die Schweizer dieses Gesetz ablehnen. – Danke. (Beifall der Abgeordneten Kaufmann-Bruckberger und Ing. Lugar.)

15.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Kirchgatterer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.44.24

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Vor allem die Gäste, sehr erfolgreiche Be­triebsräte von sehr erfolgreichen österreichischen Unternehmen, herzlich willkommen im Hohen Haus! (Beifall bei der SPÖ.)

Mein Vorredner hat das Beispiel Vorarlberg und Gemeinde Hörbranz gebracht, für die Tagesordnungspunkt 8 positiv wirkt. Auch in Oberösterreich haben wir mit Suben einen Standort, der eine besonders hochwertige Güterverkehrsstruktur aufweist – Straße, Schiene, Autobahn, Rollende Landstraße. Auch diesbezüglich ist TOP 8 sehr wichtig.

Beim Tagesordnungspunkt 9, Herr Kollege Haberzettl, kann ich nur die Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit in Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland unterstreichen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der immer mehr an Be­deutung gewinnt.

Die Tagesordnungspunkte 10 bis 13, die Abkommen mit Georgien, mit der Sonderver­waltungsregion Hongkong der Volksrepublik China, mit der Schweiz und mit Zypern entsprechen den neuen OECD-Standards.

Meine Damen und Herren! All diese Punkte zeigen, dass internationale Zusammenar­beit Sinn macht, im Interesse Österreichs ist, die Beschäftigung in unserem Land stärkt, die heimischen Betriebe stärkt und für unsere weitere positive Fortentwicklung von Bedeutung ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Rädler.)

15.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Staatssekretär Mag. Schie­der zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.46.15

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! In Ergänzung dessen, was Abgeordneter Kirchgatterer ganz richtig festgehalten hat, komme ich noch einmal zu den verschiedenen Punkten, die in dieser Debatte zusammengefasst wurden.


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Der eine ist, dass die Kontrolle bezüglich Schwarzarbeit, nämlich die Maßnahmen, die wir zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zwischen Österreich und Deutschland ergreifen können, massiv durch ein Abkommen verbessert werden, dass sich Österreich und Deutschland besser informieren und auch die Verfolgung über der Grenze möglich ist, sowohl was illegale Ausländerbeschäftigung oder die Übertretung von arbeits-, gewer­be- oder abgabenrechtlichen Bestimmungen betrifft. Somit kann Schwarzbeschäftigung besser verfolgt werden. Das hilft auch, den Missbrauch von Sozialleistungen durch die Schwarzbeschäftigung von Menschen zu unterbinden.

In Deutschland ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständig, in Österreich die Fi­nanzpolizei. Deswegen ist dieses wichtige Abkommen von unserem Haus vorgelegt worden, aber es sind natürlich auch der Sozial- und Arbeitsminister und das Sozial- und Arbeitsministerium massiv eingebunden gewesen.

Das ist ein massiver Fortschritt in der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Wir werden die­sen Weg weitergehen und jetzt sukzessive mit den anderen Nachbarländern ähnliche Abkommen schließen, um auch dort diese Verbesserung erwirken zu können und da­mit das, was leider im EU-Recht sehr zersplittert geregelt ist, bilateral effektiv umzuset­zen.

Die andere Sache ist, dass die ehemaligen Zollämter, die an der Grenze von Öster­reich zu Deutschland beziehungsweise von Deutschland zu Österreich stationiert sind, seit dem Wegfall der Grenzkontrollen und aufgrund des Schengen-Gebiets ungenutzt dort stehen und weiter genutzt werden können sollen, nämlich konkret das Grenzzoll­amt Suben, das ein Versuchszollamt werden soll, wo in Zukunft Zollabfertigung als Dienstleistungsangebot für die Wirtschaft, vor allem als Speditions- und Verteilungs­zentrum vonstattengehen soll. Dafür bräuchte es eine rechtliche Untermauerung, weil das alte Gesetz von 1955 das so nicht mehr richtig abgebildet hat.

Die Doppelbesteuerungsabkommen, die heute hier vorliegen, bringen die Umsetzung der OECD-Standards zu verbessertem Informationsaustausch, auch zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und anderer Abgabenhinterziehungen; sie sind daher wieder ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von illegalen Finanzströmen.

Zum Abgeordneten Hagen in aller Kürze. Sie dürften da etwas fundamental durchein­andergebracht haben: Das Abfindungsabkommen mit der Schweiz, das in der Schweiz unversteuert gelagertes Geld jetzt nachträglich besteuern soll, trifft nur dann zu, wenn man das Geld eben nicht rechtmäßig in Österreich versteuert hat.

Das heißt, jemand, der es ohnehin schon einmal versteuert hat, wird nicht noch einmal zur Kasse gebeten, sondern er bekommt dann auch den Nachweis, dass er die Abga­ben ohnehin schon geleistet hat. Nur derjenige, der das Geld in die Schweiz gelegt hat, damit er sich eine Steuer „erspart“ – unter Anführungszeichen – oder, um es klar zu sagen, Steuern hinterzieht, wird in Zukunft auch in Österreich seinen Steuerbeitrag leisten müssen.

Also der Fall, den Sie geschildert haben, ist so gar nicht möglich – oder Sie haben das fundamental missverstanden. Es ist aber jedenfalls ein vernünftiges Abkommen. (Bei­fall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.49

15.49.10

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstatter wird nicht gewünscht.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.


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Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Finanz­ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter, in 1893 der Beilagen ge­mäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Finanz­ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Vertrag zwischen der Republik Ös­terreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit bei der Be­kämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit, in 1894 der Beilagen gemäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 1 B-VG die Genehmi­gung zu erteilen.

Ich bitte auch hier im Falle der Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Finanz­ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zwischen der Republik Österreich und Georgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 11. April 2005 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, in 1882 der Beilagen ge­mäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Auch hier ersuche ich wieder um ein Zeichen der Zustimmung, falls zugestimmt wird. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Fi­nanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Zweites Protokoll zur Abände­rung des Protokolls zum am 25. Mai 2010 in Hongkong unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwal­tungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteue­rung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, in 1890 der Beilagen gemäß Artikel 50 Absatz 1 Zif­fer 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Finanz­ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Abänderung des am 30. Jänner 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Öster­reich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, in 1896 der Beilagen gemäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 1 B-VG die Genehmigung zu er­teilen.

Wer dem die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Fi­nanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zwischen der Repu­blik Österreich und der Republik Zypern und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 20. März 1990 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, in 1897 der Beilagen gemäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 1 B-VG die Genehmigung zu er­teilen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 122

Auch hier ersuche ich wieder im Falle der Zustimmung um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

15.53.4614. Punkt

Bericht des Hauptausschusses über die Regierungsvorlage (1909 d.B.): Antrag der Bundesregierung auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG (1918 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte. (Abg. Mag. Kogler: Auf­einander zugehen!)

 


15.54.10

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Debatte zur Volksbefragung zur möglichen Abschaffung der Wehrpflicht gibt es für mich eine sachliche und eine politische Ebene.

Bei der sachlichen Ebene habe ich mich sehr gewundert, dass die SPÖ dieser Fra­gestellung zustimmen kann. Was ist das für eine Fragestellung, in der die eine Alter­native als Berufsheer beschrieben wird? – Die zentrale Frage, um die es am 20. Jän­ner 2013 in diesem Land gehen wird, ist nicht „Beruf“ oder „nicht Beruf“.

Herr Verteidigungsminister Darabos, falls Sie es noch nicht wissen: Wir haben bereits ein Berufsheer. Wir haben ein Berufsheer, zu dem es zusätzlich Präsenzdiener und zu­sätzlich eine Milizkomponente gibt. Niemand diskutiert die Abschaffung oder die Beibe­haltung des Berufsheeres. Das Einzige, was wir diskutieren, ist, ob in Zukunft alle Per­sonen, die ihren Dienst in der militärischen Sicherheitspolitik, das heißt im Bundesheer leisten, dies freiwillig tun. Es geht um eine einzige Fragestellung, die heißt: Freiwillig­keit auf der einen Seite, Zwang auf der anderen Seite. Warum die SPÖ und der Ver­teidigungsminister nicht in der Lage waren, diese einzige vernünftige Fragestellung in den Mittelpunkt der Diskussion zu stellen, ist mir schleierhaft. Das wird auch das Pro­blem bei der Volksbefragung am 20. Jänner sein.

Es wird das Problem sein, dass es maßlose Verwirrung in der Bevölkerung geben wird, wenn uns nicht in sachlichen Diskussionen möglichst viel an Klärungen gelingt. Wir sind in einer sachlich völlig skurrilen Situation. Die Politikerinnen und Politiker ins­besondere von der ÖVP, aber auch jene von der FPÖ, stehen auf und sagen: Der mi­litärische Zwangsdienst muss beibehalten werden, weil wir Zivildiener brauchen, weil wir die Pflege und die Rot-Kreuz-Einsätze nicht mehr garantieren können, wenn wir junge Männer nicht dazu zwingen, an Kampfpanzern ausgebildet zu werden!

Niemand würde sich normalerweise trauen, mit einer derartig unsinnigen Argumenta­tion vor die österreichische Bevölkerung zu treten. (Abg. Klikovits: Das machen eh nur Sie!) – Meine Damen und Herren von der ÖVP und auch der Kollege, der sich irre­führenderweisende Sicherheitssprecher der ÖVP nennt! Sie wissen doch ganz genau, was die Präsenzdiener meistens tun. Ich habe es ja in der Bundesheer-Reformkom­mission erlebt, wo ein wirklich sachkundiger und persönlich freundlich und umgängli­cher Generalstabschef am Abend einer gemeinsamen Sitzung der Bundesheer-Re­formkommission in immer kürzeren Abständen gerufen hat: Ordonnanz, Rotwein!

Und selbstverständlich war die Ordonnanz ein beziehungsweise mehrere Präsenzdie­ner. Überall werden die Präsenzdiener eingesetzt. Die einen waschen Geschirr und


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sind nach sechs Monaten exzellente Geschirrwäscher. Die anderen servieren und sind Kellner von einem Ausbildungsgrade, die man in der Privatwirtschaft nicht findet, weil sie gleichzeitig servieren und salutieren können. (Abg. Neugebauer: Echte Profis!) – Echte Profis, wie der Herr Beamtengewerkschafter hier sagt.

Die sachliche Ebene ist das nicht. Wir sind doch fast alle einer Meinung, dass das absoluter Unfug ist und dass es unzumutbar ist, jedes Jahr über 30 000 junge Männer aus ihrer Ausbildung oder aus ihrer beginnenden beruflichen Laufbahn herauszurei­ßen. Das wissen doch alle! Das wissen auch Sie von der ÖVP und das wissen auch Sie von der FPÖ. (Beifall bei den Grünen.)

Es geht da doch um politisches Kleingeld. Es geht darum, wer am 20. Jänner gewinnt: Gibt es gegen jede Vernunft einen schwarz-blauen Erfolg oder gibt es sogar gegen den amtierenden Verteidigungsminister eine Abstimmung zugunsten eines im Kern ver­nünftigen Vorschlages?

Da werden wir in Zukunft nicht nur über die Sache diskutieren, sondern auch darüber, wie zum Beispiel der Raiffeisenkonzern versucht, sich diese Abstimmung zu kaufen. Der Herr Veit Sorger ist plötzlich der Präsident des Komitees „Pro Wehrpflicht“, der ge­rade in Kärnten bei der Hypo Alpe-Adria abkassiert hat?! Investiert er seinen schnellen Hypo-Gewinn wenigstens in das Komitee „Pro Wehrpflicht“ oder macht er das auf Raiffeisen-Kosten?

Der Raiffeisen Holding-General Erwin Hameseder war zwölf Jahre lang Berufsoffizier. Jetzt steht er an der Spitze der Raiffeisen Holding und sagt: Raiffeisengeld rein in eine Pro-ÖVP-Kampagne, rein in eine Bundesheer-zurück-in-die-Vergangenheit-Kampagne, weil ich das als Milizgeneral so will.

Das sind die Interessen, und wir werden über Raiffeisen reden, wir werden darüber reden, wie ein Konzern Spareinlagen, Genossenschaftseigentum und anderes miss­braucht, um Schwarz-Blau in dieser Republik zu fördern. Darum geht es der ÖVP und der Freiheitlichen Partei! Sie halten doch nichts von der Wehrpflicht, sondern es geht Ihnen darum, Anfang 2013 ein letztes Mal eine Chance zu einem schwarz-blauen poli­tischen Erfolg zu nützen.

Wir im Korruptions-Untersuchungsausschuss haben lange genug schwarz-blaue Erfol­ge der Jahre 2000 bis 2006 untersucht, und deswegen gibt es neben allen sachlichen Gründen für eine Abschaffung aller Zwangsdienste auch wichtige politische Gründe, einen schwarz-blauen Erfolg am 20. Jänner 2013 zu verhindern. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

 


16.01.09

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich möchte vorausschicken, dass wir seit Mona­ten eine Diskussion über direkt-demokratische Instrumentarien geführt haben, was sich wahrscheinlich noch fortsetzen wird, und jetzt ist natürlich mit der Volksbefragung eine Möglichkeit gegeben, ein direkt-demokratisches Instrumentarium einzusetzen, verbun­den im Übrigen mit der politischen Bindung, dass, wie auch immer das Ergebnis der Volksbefragung sein wird, es letztlich eine Umsetzung erfahren wird.

Das ist immerhin etwas, das – wovon ich ausgehe – eigentlich alle fünf Fraktionen im Haus begrüßen sollten, dass man diesen Weg gewählt hat, denn die Diskussion über Selbstverständnis, Auftrag, Doktrin der österreichischen Sicherheitspolitik, des österrei­chischen Bundesheeres bewegt uns schon seit Jahrzehnten. Daher glaube ich, es ist richtig, jetzt auch einmal zu versuchen, die Bevölkerung miteinzubeziehen.


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Ich denke, die Fragestellung ist eine ehrliche. In den Diskussionen war es schon oft so weit, dass manche gesagt haben: Das Bundesheer in dieser Form gibt es ja nur mehr, damit es den Zivildienst in dieser Form weitergibt. So hat es sich zumindest manchmal dargestellt, wenn ich an so manche Anschaffungen wie etwa an die berühmten Platter-Panzer fürs Marchfeld denke, die dort maximal den Spargel zerquetschen, aber sonst keinen sicherheitspolitischen Sinn haben, oder wenn ich an die viel zu teuren Euro­fighter denke. Mit der Absicherung der Neutralität oder der Beobachtung im Luftraum, falls sich unbekannte feindliche Objekte dem Luftraum nähern und eindringen, ist be­gründet worden, dass man diese sündteuren Eurofighter braucht. Ich will mich jetzt aber nicht wiederholen, wir haben das ohnehin schon x-mal diskutiert und behandelt.

Es hat in dem Sinn eigentlich nie ein klares Konzept gegeben. Sinnkrisen beim Bun­desheer, im Offizierskorps, bei den Unteroffizieren, oft kein klares Selbstverständnis und vor allem das Selbstwertgefühl, wie oft haben wir das diskutiert? Ich habe es heute schon einmal gesagt, wie oft wir bei Entsendungen, bei Auslandseinsätzen diskutiert haben: Wie ist die Ausrüstung? Wie ist die Ausbildung? Ist die Sicherheit von den jun­gen Männern garantiert?

Was ist nun der Gegenvorschlag? – Der Gegenvorschlag ist ein Profiheer. Daher ist auch die Fragestellung richtig: Profiheer/Sozialjahr oder Zivildienst/Wehrpflicht?

Viele, die die Wehrpflicht absolvieren mussten, haben immer gesagt: Das sind verlore­ne Monate meines Lebens, davon habe ich nichts! Ich habe die Offiziere und Unter­offiziere bedienen können, ich habe mich weitergebildet im Bereich des Installations­wesens, bin als Lkw-Fahrer herumgefahren!

Es war nur ein Bruchteil für die eigentlichen Kernaufgaben einer Armee eingesetzt, und das tritt jetzt auch in dieser Diskussion stärker zutage. In finde, dieses Modell, das der Verteidigungsminister vorschlägt, dieses Profiheer, wird zu einem anderen Selbstver­ständnis, zu einem anderen Selbstwertgefühl führen. Es wird dazu führen, dass, wenn es zu Auslandseinsätzen kommt, diese wirklich professioneller besetzt werden. Das wird auch den Sicherheitsaspekt in Österreich steigern, weil es professioneller ist. Es wird auch im Katastrophenschutzbereich, wo ja bis jetzt nur ein Bruchteil im Einsatz war, weil das meiste ja die Ehrenamtlichen, die Freiwilligen Feuerwehren, die Berufs­feuerwehren zu erledigen hatten, professioneller vorgegangen werden.

Was das Sozialjahr betrifft, ist zu sagen, es kommen jetzt die schwachen Jahrgänge, es wird im Zivildienst zu wenig Leute geben, sie werden schlecht ausgebildet sein, nur sechs, sieben, acht, neun Monate lang tätig sein, außerdem schlecht bezahlt sein. So­zialjahr hingegen bedeutet: gute Bezahlung, gute Ausbildung, Männer, Frauen, jung, alt – was wollen Sie noch mehr?

Sie haben andauernd gesagt: Drückeberger beim Zivildienst, nein, das wollen wir nicht! Das war immer die Sprache der ÖVP. Dann kam Schüssel, und Schlüssel hat das überhaupt gleich verdichtet in der Reformkommission mit Herrn Zilk als Vorsitzenden. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

„General“ Pilz war dabei, andere, alle haben mitgewirkt, von Ihnen viele, von uns viele. Dabei wurden bereits die Schritte in Richtung Profiheer gesetzt. Jetzt hat sich das entwickelt, jetzt stehen wir kurz vor dem Abschluss, und jetzt sagen Sie Nein. Weil Herr Häupl das irgendwann einmal zu einem ungünstigen Zeitpunkt gesagt hat, sind Sie jetzt für die Wehrpflicht. Das ist wie bei Zwentendorf damals. Man ist eigentlich immer für Atomenergie, aber weil Kreisky eine Abstimmung gemacht hat, ist man gegen Atomenergie. Das ist die Logik. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Ich war auch gegen Atomenergie, ich war immer schon gegen Atomenergie, aber für das Profiheer bin ich schon seit zehn Jahren, seit mindestens zehn Jahren. Und be­sonders gut finde ich das Sozialjahr. Das ist wirklich eine gute Überlegung. Angenom-


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men Sie haben ein Problem und werden abgeholt. – Das werden Sie nach wie vor in 10 Minuten, nicht in 30 Minuten. (Abg. Wöginger: Wer soll sich denn melden? Wer denn?)

Qualität, Professionalisierung hat auch seinen Preis. (Abg. Wöginger: Ja, ist eh klar! Wo denn?) – Nicht den Kopf schütteln! Auf Kosten der Sicherheit, auf Kosten der So­zialdienste abzublocken, das bedeutet, es werden immer weniger Leute Zivildienst ma­chen, und dann wird man wirklich 30 Minuten warten müssen, wie Frau Ministerin Mikl-Leitner gesagt hat. (Abg. Wöginger: So ein Blödsinn! Das glaubst du ja selbst nicht!) Dann sind wir genau dort, wo wir nicht hinwollen!

Dann muss ich noch sagen: Männer, Frauen, Junge, Alte im Sozialjahr – ist das nicht herrlich? (Abg. Wöginger: Dann bezahlt !) – Ja, bezahlt, genau. In anderen Ländern gibt es ein Gedränge. Wir sind neben Griechenland und Zypern die Einzigen, die über­haupt noch eine Wehrpflicht haben. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich greife Ihre 30 Minuten auf, Frau Ministerin, nur muss man das anders sehen mit den 30 Minuten. Es wird genauso sein, und ich muss sagen: Ich wünsche Ihnen nicht, dass Sie den Dienst einmal brauchen und es eine Rolle spielt, ob Sie in 10 oder 30 Mi­nuten abgeholt werden. Ich wünsche das niemandem, mir auch nicht. Das ist ein As­pekt, der wichtig ist.

Eine Truppe beim Bundesheer, eine Profitruppe, das werden dann hoch spezialisierte Leute sein und nicht irgendwelche rechtsextremistischen Rambos mit einem roten Tü­cherl am Kopf. So etwas Absurdes! Es werden hoch spezialisierte Techniker sein, die Wirtschaft wird sich nachher um diese Personen „reißen“. (Abg. Wöginger: Du bist heute im Parlament!) Das wissen Sie ganz genau.

Es ist eine Frage des Projektes. In Frankreich gibt es längst Zeitverträge, drei bis fünf Jahre, und wenn sie sich bewähren, noch einmal drei bis fünf Jahre. In Großbritannien steigen sie im Alter von 45 Jahren großteils schon in die Wirtschaft ein. Nur bei uns in Österreich heißt es: Haben wir immer schon gehabt, hat nie funktioniert! Es wurde im­mer schon Geld vergeudet, die jungen Menschen haben immer schon ihre Lebenszeit vergeudet, aber weil das schon immer so war, bleiben wir dabei! Und warum? – Die SPÖ will das nicht mehr, wir wollen es! – Das ist doch absurd!

Das Gleiche gilt auch für die Opposition. Die Blauen waren nämlich auch einmal für ein Profiheer. Ich kann Ihnen die gesamten Parteitags-Beschlüsse zeigen und auch sagen: So, Finger hin, zack – und geändert. Das war’s.

Ich sage Ihnen etwas: Da geht es um das Schicksal von Menschen, um die Heeresan­gehörigen, die schon professionell dabei sind und die einen Sinn erkennen wollen in ih­rer Tätigkeit, und es geht um die jungen Menschen und ihre Zukunftsplanung und Le­bensplanung. Es geht um die Sicherheit, es geht um den Katastrophenschutz, und es geht auch – Stichwort „Sozialjahr“ – um den sozialen Dienst. Wir sollten uns alle end­lich einmal darauf besinnen und uns dafür einsetzen, dass wir bei der Volksbefragung diese Änderung auch erreichen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter List ist als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.08.57

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Innenministerin! Sehr geehrter Herr Selbstverteidigungsminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Die laufenden Vorbereitungen zur Volksbefragung zeigen: Der Koalitionskrach um das Bundesheer ist perfekt! Darabos hat von Fekter in ihrer mageren Budgetrede heute eine kräftige Watschen ausgefasst. Die ÖVP erteilt dem freiwilligen Berufsheer eine


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klare Absage und bunkert sich damit ein. Früher wurden die politischen Standpunkte und Argumente kurzerhand noch getauscht, jetzt müssen Sie, Herr Klubobmann Cap, Brandreden für ein Berufsheer halten.

Im Gegenzug behauptet die ÖVP beispielsweise, die Katastrophenhilfe im Assistenz­einsatz könne nur mit Rekruten bewältigt werden. – Das ist ein billiges und falsches Ar­gument, das wir leicht widerlegen können. Rekruten, Grundwehrdiener können nur un­terstützen, Berufssoldaten hingegen werden im Vorfeld für jede Art von Katastrophen in Österreich hervorragend ausgebildet. (Beifall beim BZÖ.)

Die Profis im Heer sind sofort verfügbar und einsatzbereit. Nur Berufssoldaten garan­tieren selbstverständlich die sofortige Hilfe bei möglichen Katastrophen. Das ist eine der Kernaufgaben unseres Bundesheeres.

Auch in anderen Bereichen, geschätzte Damen und Herren, so etwa beim Auslands­einsatz, werden immer mehr Profis verlangt. Deshalb haben wir mit Experten die Lage beurteilt und sind zu dem Entschluss gekommen, dass die Abschaffung der Wehrpflicht ein Sicherheitsgewinn für die umfassende Landesverteidigung ist. Ich betone: Die Ab­schaffung der Wehrpflicht ist ein Sicherheitsgewinn für die umfassende Landesverteidi­gung. (Demonstrativer Beifall beim BZÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Grundsätzlich sind wir für das demokratische Ins­trument der Volksbefragung – nur nicht in dieser Form, wie das hier geschieht! Wir vermissen Wesentliches, nämlich das klar definierte Ziel, welche Aufgaben ein Bun­desheer der Zukunft in Europa und in Österreich bewältigen muss.

Für eine seriöse Lagebeurteilung benötigen wir die Sicherheitsdoktrin. Diese wird von euch bereits seit 18 Monaten schubladisiert. Die Sicherheitsdoktrin ist wichtig, sie soll der Bevölkerung als Unterstützung für ihre Entscheidungen dienen. Die Bürger müssen wissen, welche langfristigen Konsequenzen beim jeweiligen Abstimmungsverhalten ein­treten können.

Deshalb verlangen wir vom BZÖ vor der Volksbefragung eine zeitgerechte Information aller Stimmberechtigten nach Schweizer Vorbild als seriöse Entscheidungshilfe.

Unser Antrag lautet:

Antrag

der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung einer sachlichen Information der Öffentlichkeit vor der Volksbefragung über die Einführung eines Berufsheeres oder die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, allen Stimmberechtigten zeitgerecht vor der Volks­befragung über die Einführung eines Berufsheeres oder die Beibehaltung der allge­meinen Wehrpflicht eine unter Federführung der Präsidentin des Nationalrates im Ein­vernehmen mit den im Nationalrat vertretenen Parteien erstellte sachliche Information nach dem Muster eines in der Schweiz vor Plebisziten üblichen ,Abstimmungsbüch­leins‘ zur Verfügung zu stellen.“

*****

Ich ersuche um breite Unterstützung.

Geschätzte Damen und Herren! Der politische Verlierer diese Volksbefragung steht be­reits fest, und das ist die arrogante, abgehobene Österreichische Volkspartei. Sie will


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 127

auch im Bereich der umfassenden Landesverteidigung an alten Strukturen krampfhaft festhalten. Diese ÖVP hat heute eine riesen Chance verspielt. Sie schadet Österreich! (Beifall beim BZÖ.)

16.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Antrag des Herrn Abgeordneten List ist ordnungsgemäß eingebracht, wenngleich auch die Überschrift nicht richtig ist. Es han­delt sich klarerweise um einen Entschließungsantrag und nicht um einen Antrag, aber da das Plenum hier im Nationalrat nicht über Überschriften abstimmt, sondern über Texte, ist er natürlich zulässig.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Bucher, List, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Si­cherstellung einer sachlichen Information der Öffentlichkeit vor der Volksbefragung über die Einführung eines Berufsheeres oder der Beibehaltung der allgemeinen Wehr­pflicht

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Hauptausschusses über die Re­gierungsvorlage (1909 d.B.): Antrag der Bundesregierung auf Durchführung einer Volks­befragung gemäß Art. 49b B-VG (1918 d.B.)

Die parlamentarische Debatte über die zukünftige Österreichische Sicherheitsstrategie wurde seitens der Bundesregierung mit der Vorlage eines entsprechenden Berichts (III-218 d.B/XXIV.GP) an den Nationalrat im März 2011 eingeleitet. Was mit dem Schwung eines ernsthaften Neuansatzes zu einer der Zeit entsprechenden Sicherheitsstrategie zu beginnen schien – wurde doch kurz darauf ein Unterausschuss des Landesverteidi­gungsausschusses eingesetzt, welcher sich unverzüglich konstituierte und sofort einen Fahrplan für die weiteren Verhandlungen beriet – erlahmte jedoch innerhalb kürzester Frist; nach nur drei Sitzungen des Unterausschusses schlummert die genannte Vorla­ge seit nun mehr als einem Jahr im Dämmerzustand eines sonst nur oppositionellen Vorlagen vorbehaltenen Dornröschenschlafes, weil sich die Koalitionsfraktionen auf keine gemeinsame Vorgangsweise einigen können.

Aufgrund der „neuen, vielschichtigen und vernetzten Herausforderungen im Bereich der Sicherheit in Österreich“, die „nur im Rahmen einer breiten internationalen Koope­ration und einem engen Zusammenwirken aller relevanten österreichischen Akteure wirksam bewältigt werden“ können, hat sich darauf die Bundesregierung endlich Mitte September dazu entschlossen, eine Volksbefragung durchzuführen, deren Ergebnis sie verbindlich umsetzen wird. Da die in der Bundesregierung versammelten Mandats­träger der repräsentativen Demokratie offensichtlich selbst zu keiner Entscheidung fä­hig sind, soll „die notwendige Richtungsentscheidung im Interesse der inneren, äuße­ren und sozialen Sicherheit der österreichischen Bevölkerung damit in unterstützender Funktion im Wege der direkten Demokratie durch die verfassungsmäßig vorgesehene Volksbefragung getroffen werden.“

In der Begründung für diesen Schritt führte die Bundesregierung den Umstand an, dass „zuletzt in Österreich eine intensive Debatte darüber stattgefunden (hat), ob diese Zielsetzungen besser durch die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres oder durch die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes erfüllt werden können. Dabei geht es um eine grundsätzliche Frage von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit und den sozialen Zusammenhalt in Österreich.“

Wer nun jedoch glaubt, dass der österreichischen Bevölkerung zur Entscheidung über diese „grundsätzliche Frage von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit und den


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sozialen Zusammenhalt in Österreich“ nun auch von der Bundesregierung eine sach­liche Information über Für und Wider dieser beiden diametral unterschiedlichen Lö­sungsansätze angeboten erhält, irrt.

Die für die Durchführung der Volksbefragung zuständige Bundesministerin für Inneres weigert sich bislang, den Menschen eine sachliche Information vor der Volksbefragung zur Verfügung zu stellen.

Bis zu einem gewissen Grad ist diese Vorgangsweise sogar verständlich, weil weder SPÖ noch ÖVP bisher vollständige, in all ihren Auswirkungen nachvollziehbare Kon­zepte für die Zukunft der österreichischen Landesverteidigung vorgelegt haben.

Am Wort ist nun der Nationalrat, die Vorberatung des Antrags oblag dem Hauptaus­schuss, welcher auch in seiner Sitzung vom 28. September 2012 Datum und Frage­stellung beschlossen hat.

So wird also am 20. Jänner 2013 gemäß Art. 49b B-VG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 des Volksbefragungsgesetzes 1989 eine Volksbefragung mit folgender Fragestellung durchgeführt werden:

„a) Sind Sie für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen So­zialjahres

oder

b) sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes?“

Obwohl die Meinungen von Regierungsparteien und Opposition in der Debatte vor al­lem hinsichtlich der Frageformel weit auseinander gingen (es wurden dazu auch zwei Abänderungsanträge eingebracht, die aber in der Minderheit blieben), wurde seitens der Koalition die Meinung vertreten, dass „der vorliegende Wortlaut es der Bevölkerung in den nächsten Monaten offen(lasse), über die zukünftige Gestaltung der Sicherheits­politik zu diskutieren“.

(Sinnvolle) Diskussion (und Meinungsbildung) ist aber insbesondere von sachlicher In­formation über diese so unterschiedlichen Lösungsansätze abhängig; die Bundesregie­rung, die doch sonst vor keiner noch so teuren Informationseinschaltung in diversesten Massenmedien auf Steuerzahlerkosten zurückschreckte, hüllt sich nun, in dieser „grundsätzlichen Frage von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit und den so­zialen Zusammenhalt in Österreich“ in einen festen Mantel aus Schweigen.

Anders das Beispiel, welches in der Schweiz vor Plebisziten zum Alltag zählt. Dort sind von der Bundesregierung publizierte „Abstimmungsbüchlein“ gang und gäbe. Um nun das bestehende Informationsdefizit für die österreichische Öffentlichkeit zu beseitigen, sollte daher zeitgerecht vor der Volksbefragung unter Federführung der Präsidentin des Nationalrates im Einvernehmen mit den im Nationalrat vertretenen Parteien eine entsprechend sachliche Broschüre verfasst werden, welche von der Bundesregierung, insbesondere der für die Abhaltung der Volksbefragung zuständigen Bundesministerin für Inneres, allen Stimmberechtigten zur Verfügung gestellt werden soll.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, allen Stimmberechtigten zeitgerecht vor der Volks­befragung über die Einführung eines Berufsheeres oder der Beibehaltung der allgemei­nen Wehrpflicht eine unter Federführung der Präsidentin des Nationalrates im Einver­nehmen mit den im Nationalrat vertretenen Parteien erstellte, sachliche Information


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nach dem Muster eines in der Schweiz vor Plebisziten üblichen ,Abstimmungsbüch­leins‘ zur Verfügung zu stellen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kliko­vits. – Bitte.

 


16.13.17

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Angesichts der bisherigen Debatte ist es sicherlich vor allem für unsere Fernsehzuseherinnen und Fernsehzuseher schwierig, sich aufgrund von übelster parteipolitischer Polemik ein Bild darüber zu machen, worü­ber sie am 20. Jänner, wenn wir den Beschluss heute fassen, abstimmen sollen.

Herr Dr. Pilz, Herr Dr. Cap, ich hätte mir schon etwas mehr von Ihnen erwartet als das „übliche Gesudere“, das Sie in dieser Frage an den Tag legen, etwas anderes als billi­ge parteipolitische Polemik, etwas anderes, als die Grundwehrdiener herunterzuma­chen, als megasinnlose Sklaven darzustellen, etwas anderes, als das österreichische Bundesheer, das ein Berufsheer ist, einfach herunterzumachen. Gerade von Ihnen, Herr Dr. Cap, hätte ich mir etwas anderes erwartet.

Wir haben beim österreichischen Bundesheer Profis. Wir haben mit unseren Grund­wehrdienern junge Menschen überantwortet bekommen, die wir gut ausbilden müssen und die wir in das Mischsystem eingliedern wollen. Und wir haben eine Miliz, die viel stärker üben soll. Dass das alles funktioniert, Herr Bundesminister, dafür tragen Sie die Verantwortung! Es ist schade, dass Sie dem Auftrag des Gesetzgebers nicht nachge­kommen sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! „Sind Sie für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres?“, ist die eine Frage. „Sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes?“, ist die zweite Frage, und ich hoffe und bin mir eigentlich sicher, dass diese Frage die Mehr­heit der Österreicherinnen und Österreicher mit Ja beantworten wird.

Warum wird sie es tun, warum soll sie es tun? – Die Mehrheit wird es deswegen tun, weil die Österreicher verantwortungsbewusst genug sind und wissen, was sie am ös­terreichischen Bundesheer, das heute leistbar ist, haben, weil Sie wissen, dass es im Katastrophenfall da ist, und weil sie wissen, dass die Leute, die nicht beim österreichi­schen Bundesheer an der Waffe dienen wollen, in verschiedensten anderen Bereichen tätig sein wollen und dann auch – freiwillig – über den Zivildienst eine sinnvolle Tätig­keit für die Gesellschaft im Sozialbereich leisten werden.

Das sind die Grundsätze, die uns dazu motivieren, das österreichische Bundesheer weiter zu reformieren. Ja, Herr Bundesminister, das österreichische Bundesheer braucht Reformschritte – Reformschritte, die Sie, wie gesagt, leider nicht umgesetzt haben! Sie haben die ÖBH-Reform in Ihrer Schublade liegen, Herr Bundesminister, Sie haben Reformansätze in Ihrer Schublade liegen, wie wir die Systemerhaltung entspre­chend verbessern könnten. – All das ist nicht angegangen worden. (Abg. Mag. Schick­hofer: Aber wir wollen ja nicht das System erhalten und verbessern, sondern die Ein­satzkraft stärken!)

Herr Bundesminister, ich erwarte mir, dass Sie in Ihrer Verantwortung auch jetzt objek­tiv berichten. Das, was Sie jetzt machen, ist hart am Missbrauch von Steuergeld. (Zwi­schenrufe bei der SPÖ.) Sie verwenden wirklich heute schon Plakate, die eindeutig das Profiheer, Ihr politisches Wollen, bewerben. – Das ist nicht in Ordnung, Herr Minister! (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.) Da geht es um Steuergeld, das ordentlich ver-


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wendet werden muss. Die Österreicherinnen und Österreicher haben ein Recht darauf, dass sie informiert werden.

Wir werden jedenfalls alles tun und mit allen Kräften in diesem Land, die guten Willens sind und das österreichische Bundesheer weiterentwickeln wollen, zusammenarbeiten, damit wir wieder mehr Sicherheit in diesem Land haben.

Ich bitte Sie, hören Sie auf damit, das Bundesheer schlechtzureden! Das verdienen seine Mitarbeiter nicht, das verdienen die Österreicherinnen und Österreicher nicht. Ich hoffe, Herr Bundesminister, dass Sie unseren 1 400 Rekruten, die Sie am 26. Oktober angeloben werden, nicht die Botschaft schicken und ihr Wollen, ihr persönliches Wol­len, für Österreich zu dienen, als megasinnlosen Dienst bezeichnen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Mag. Gaßner: Die müssen einrücken, die wollen nicht! – Abg. Mag. Schickhofer: Die müssen!)

16.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill ist nun zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.17.59

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht nicht darum, das österreichische Bundesheer schlechtzureden, sondern es geht darum, Reformen endlich durchzusetzen, und zwar sorgsam, nachhaltig und langfristig.

Das, was die Befürworter der Wehrpflicht hier und in der medialen Berichterstattung, die auch zu Hause alle mitbekommen, zu erklären versuchen, basiert auf völlig veralte­ten, tradierten und überholten Systemen der Landesverteidigung und der inneren Si­cherheit. Die Befürworter der Wehrpflicht halten an einem System fest, das junge Män­ner aus der Arbeitswelt, aus der Erwerbswelt und aus der Ausbildung zerrt, um dann Kaffee zu servieren, Unkraut zu jäten oder auch Chauffeur zu spielen. Das alles müs­sen sie tun. Die Befürworter halten an einem System fest, das auf Panzerkämpfe und Grenzeinsätze ausgerichtet ist, und das, obwohl Österreich Teil und guter Partner der europäischen Friedensunion ist.

Das sind alles alte Systeme, die nicht mehr zeitgemäß sind, und es ist endlich an der Zeit, auch tatsächlich nachhaltige und sorgsame Reformen im österreichischen Bun­desheer umzusetzen. (Beifall bei den Grünen.)

Die Zwangsverpflichtung ist auf keinen Fall der richtige Weg. Die Volksbefragung zur Abschaffung der Wehrpflicht allein wird diese Reform auch nicht schaffen. Dieses an sich sehr gute Instrument der direkten Demokratie, dieses Instrument der Volksbefra­gung kann und soll ein guter und wichtiger Weg sein, die Reformen mit zu unterstützen und mitzutragen. Aber – und das hat mein Vorredner, Herr Klikovits, auch einmal mehr unter Beweis gestellt – bei diesem Volksbegehren geht es nicht um die Zukunft der jun­gen Menschen, geht es auch nicht um die Zukunft der Wehrpflicht und des Zivildiens­tes und auch nicht um den Ausbau der direkten Demokratie, sondern da geht es rein um koalitionäres politisches Kalkül, um einen Vorwahlkampf, der geführt wird im Na­men Niederösterreichs, im Namen von Landeshauptmann Erwin Pröll, damit dieser auch noch ein Thema hat, um hier in die richtige Richtung zu gehen. Und die Bundes-ÖVP, inklusive Innenministerin Mikl-Leitner, macht bei diesem Spiel mit. Es geht da nicht um die Zukunft der jungen Menschen, sondern es geht da um koalitionäres Hick­hack und um Parteigeplänkel.

Die Finanzministerin hat das hier heute ganz klar und deutlich auf den Tisch gelegt. Sie sagte nämlich in ihrer Budgetrede ganz klar, sie will dieses alte, überholte, tradierte System aufrechterhalten. Sollte das Volk bei der Volksabstimmung doch das Modell des


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Berufsheeres präferieren, wird sie alles tun, um ein neues Modell zu verhindern, wird sie etwaigen Mehrkosten mit Sicherheit nicht zustimmen, wird sie alles tun, um diese etwaigen Mehrkosten zu verhindern.

Das heißt, die ÖVP blockiert völlig, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, blockiert einmal mehr zu Lasten junger Menschen. Und das Sozialsystem soll weiterhin durch junge Wehrpflichtige abgesichert werden – ein Sozialsystem, das mehr verdient hat, das eine wirkliche Arbeitsmarktpolitik verdient hat, das gut ausgebildete Men­schen, gut und existenzsichernd entlohnte Menschen verdient hat.

Das alles kann meiner Ansicht nach passieren, und das alles sollte auch Gegenstand einer Volksbefragung sein, doch die Fragestellung bei der Volksbefragung müsste eine andere sein. Denn Tatsache ist: Es geht um die Wehrpflicht. Und die einzige richtige Fragestellung wäre: Abschaffung der Wehrpflicht: Ja oder nein? Alles andere kommt nach der Volksbefragung. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Der Zivildienst ist als Ersatzdienst für den Fall der Verweigerung festgelegt. Das heißt, die Volksbefragung braucht jetzt nicht über den Zivildienst stattzufinden, das Volk muss auch nicht über den Zivildienst abstimmen, sondern alleine über die Wehrpflicht. Alles andere organisiert sich von selbst. Die Fragestellung der Regierungsvorlage ist somit völlig unklar.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen

Die Fragestellung lautet:

„Sind Sie für die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht?“

*****

Denn das ist des Pudels Kern! (Beifall bei den Grünen.)

16.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Abänderungsantrag der Frau Abgeordneten Windbüchler-Souschill ist ausreichend unterstützt, ist auch ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Hauptausschusses

über die Regierungsvorlage (1909 der Beilagen): Antrag der Bundesregierung auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend Antrag der Bundesregierung auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG (1909 d.B.) wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 132

Die Fragestellung lautet:

„Sind Sie für die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht?“

Begründung

Der Zivildienst ist nach Art 9a B-VG als „Ersatzdienst“ für den Fall der Verweigerung der Wehrpflicht ausgestaltet. Mit Wegfall der allgemeinen Wehrpflicht entfällt daher je­denfalls auch der Zivildienst.

In diesem Fall wären sicherlich einige Bereiche der sozialen Versorgung in Österreich neu zu organisieren. Diese Fragen sind jedoch von der grundsätzlichen Fragestellung, ob heute noch die allgemeine Wehrpflicht sachlich und politisch notwendig ist, getrennt zu behandeln. Denn auch ohne Zivildienst kann, muss und wird die Wahrnehmung der bisher durch Zivildienstleistende erbrachten Arbeiten in Österreich gewährleistet sein. Die in der Regierungsvorlage vorgeschlagene Formulierung ist jedoch geeignet, Un­klarheit über diesen Umstand zu erzeugen.

Weiters sind weder die Begriffe „Berufsheer“ noch „bezahltes freiwilliges Sozialjahr“ in­haltlich klar und eindeutig.

Im Übrigen kann nur durch eine Frage nach der „Abschaffung“, und nicht mit der Frage nach der „Beibehaltung“ der Wehrpflicht ein klarer Handlungsauftrag an den Gesetzge­ber durch das Ergebnis der Volksbefragung erzielt werden.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fich­tenbauer. – Bitte.

 


16.22.50

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Es gibt eine gewisse Abschattie­rung der Intentionalität betreffend das Vorhaben, das wir debattieren. Kein vernünftiger Mensch in der Republik zweifelt daran, dass die leidenschaftliche Stellungnahme des Abgeordneten Dr. Pilz für die Einführung einer Berufsarmee nur ein Zwischenschritt zur gänzlichen Abschaffung des Heeres ist. Das weiß jeder, das hat auch der Kollege Pilz nie wirklich bestritten. Soll so sein.

Die Kollegin, die vor mir gesprochen hat, ist noch von einem gewissen Idealismus an­gekränkelt, der aber innerhalb ihrer Fraktion nicht wirklich tragfähig sein dürfte. (Heiter­keit bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es ist aber so, dass wir schon Zeugen eines äußerst interessanten historischen Phäno­mens sind. Ich zitiere den nicht unmaßgeblichen Angehörigen der Sozialdemokraten, den FSG-Gewerkschafter Korecky, der  (Abg. Ing. Höbart: Mit dem will Darabos auch nichts zu tun haben, mit dem Herrn Korecky!) Ach so (in Richtung des Bundesmi­nisters Mag. Darabos), der ist bei Ihnen nichts wert, oder wie? Ist er also ein Olympia-Tourist oder ein Parteitagstourist? Den kennt man jetzt nicht mehr von Ihrer Seite? (Zwischenbemerkung von Bundesminister Mag. Darabos.)

Korecky, immerhin ein Teil der Sozialdemokratie, der jedenfalls außerhalb der Sozial­demokratie beachtet wird, sagt: Seit 100 Jahren war es ein Anliegen der Sozialdemo­kratie, ein Heer „aus dem Volk für das Volk“ zu schaffen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist äußerst interessant, dass aufgrund eines Geraunes des Bürgermeisters Häupl, der gesehen hat, dass er die Wiener Wahl nicht glücklich erreiten wird, und aufgegrif­fen von dem von den Genossen abgestraften Vorsitzenden Bundeskanzler Faymann


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der hinter mir sitzende Bundesminister für Landesverteidigung, der die Wehrpflicht für „in Stein gemeißelt“ hielt, binnen einer Woche auf das Berufsheer umgeschwenkt ist.

Ich garantiere, dass wir dieses Kontinuum (Abg. Petzner: Das ist Ihr Parteiprogramm!), von dem Sie sicher gar nichts verstehen  (Abg. Petzner: Sie kennen nicht einmal Ihr eigenes Parteiprogramm!) Es ist völlig überflüssig, dass Sie grölende Zwischenbemer­kungen machen, die der Sache nicht guttun.

Faktum ist, dass die Frage, die der FSG-Gewerkschafter Korecky in den Raum gestellt hat – oder seine historische Erinnerung –, natürlich unmittelbar mit dem Pflichtbegriff zusammenhängt, der in altkommunistischer Weise als Zwangsdienst umformuliert wird. – All das, was staatsbürgerliche Pflicht ist, wird dann, wenn es missliebig wird, als Zwang betrachtet.

Jedenfalls handelt es sich um einen Aspekt des Dienstes, den der Staat den erwachse­nen männlichen Staatsbürgern abverlangt: einerseits Wehrpflicht zu tun, und wenn dies verweigert oder abgelehnt wird, Zivildienst zu leisten. Es kann keinem Zweifel un­terliegen, dass diese Phänomene der Dienstleistung zugunsten der Öffentlichkeit ein von der Gesamtgesellschaft, auch der Zivilgesellschaft nicht zu trennender Teil sind. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Petzner: FPÖ-Parteiprogramm aus dem Jahr 1998! – Abg. Ing. Höbart – in Richtung des Abg. Petzner –: Es haben sich schon gewisse Dinge ge­ändert!)

Wenn ich mich darüber unterhalte, dass Wehrdienstleistende für Tätigkeiten herange­zogen werden, die nicht unmittelbar mit dem Gefechtsdienst zusammenhängen, so sei daran erinnert, dass sich keiner hier beschwert hat, dass Grundwehrdiener des Garde­bataillons vorige Woche bei der Einrichtung der Brustkrebsveranstaltung im Parlament hilfreich waren, drei Tage hindurch die notwendigen Fazilitäten hereingetragen, aufge­stellt und auch wieder entfernt haben.

Der Wehrdienst als Gesamtgebilde, als Pflicht an der Gesellschaft Nummer eins, für die Landesverteidigung zur Verfügung zu stehen, für Katastropheneinsatz zur Verfü­gung zu stehen, ist ein Wesenselement der österreichischen Zivilgesellschaft. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Petzner: , das ist unglaub­lich!) Was ist unglaublich? (Abg. Petzner: Wie Sie das argumentieren, ist unglaublich!)

Herr Kollege, Ihre Unfähigkeit, Denkprozesse mit zu verfolgen und denkender Zeuge des hier Gesprochenen zu sein, ist schon mehrmals unter Beweis gestellt worden. Es ist äußerst überflüssig, dass Sie das heute neuerdings tun! (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Zusammengefasst: Ich freue mich auf die Tatsache, dass diese Volksbefragung statt­findet, denn ab und zu muss Schluss sein mit dem Gezerre, das zu Lasten des Staates geht. Ich prophezeie Ihnen, dass man sich in dieser Volksbefragung für die Aufrechter­haltung der allgemeinen Wehrpflicht aussprechen wird, sodass – wahrscheinlich und hoffentlich – eine redliche Diskussion und eine redliche Bemühung, die notwendigen Reformschritte im Heer einzuleiten, stattfinden werden.

In diesem Sinn: 20. Jänner ist ein guter Tag! – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dolinschek: Ordonnanz! Bitte einen Kaffee für den Herrn Fichtenbauer!)

16.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich Herr Bundesminister Mag. Darabos zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.28.56

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das mit dem guten Tag hat schon einmal ein Ex-Minister gesagt, der jetzt etwas unrühmlich in den Medien ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 134

Ich darf mich grundsätzlich für die Diskussion bedanken, auch wenn es unterschiedli­che Meinungen im Parlament gibt. Das wissen wir ja schon seit längerer Zeit. Aber ich danke dem Parlament, dass es nach dieser Debatte voraussichtlich gelingen wird, eine Volksbefragung zur Zukunft des österreichischen Bundesheeres, zur Zukunft des ös­terreichischen Wehrsystems durchzuführen.

Es ist demokratiepolitisch ein wichtiges Signal. Man kann von direkter Demokratie nicht nur sprechen, sondern man muss sie auch leben. Der Bevölkerung ist diese Frage zu­mutbar, das möchte ich heute auch ganz klar feststellen, denn es wurde da und dort, auch bei verschiedenen politischen Parteien, immer wieder die Frage gestellt, ob die Bevölkerung überhaupt mündig genug ist, so eine Frage zu beantworten.

Entschuldigung, es geht um die Sicherheitspolitik Österreichs! Die Frage ist einfach ge­stellt: Berufsheer und „Freiwilliges Sozialjahr“ auf der einen Seite – allgemeine Wehr­pflicht und Zivildienst auf der anderen Seite.

Das ist jedem Österreicher/jeder Österreicherin zumutbar. Insofern bedanke ich mich beim Parlament, dass wir diese Volksbefragung durchführen können.

Andere europäische Staaten haben das nämlich nicht gemacht. Wir sind, soweit ich weiß, die Ersten, die diese wichtige Frage auch dem Volk vorlegen. Und das ist schon einmal ein wichtiger Prozess.

Wenn man von der Ausgangslage ausgeht, dass von 27 Staaten 21 bereits auf ein Be­rufsheer umgestellt haben, dann kann man einmal grundsätzlich sagen: So schlecht kann das ja nicht sein! (Abg. Scheibner: Gilt das für die NATO auch, wenn ?) Wir sind nur mehr im „Verein“ – unter Anführungszeichen – mit Staaten wie Griechenland, Zypern – aus bestimmten Gründen: Angst vor der Türkei –, Malta  (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Scheibner.) – Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, soviel ich weiß. Ich weiß nicht, ob Sie Nachhilfe brauchen in der EU-Geschichte, aber die Schweiz ist ein neutraler Staat, der mit der EU nichts zu tun hat.

Aber im Übrigen, wenn Sie schon diese Zwischenfrage stellen: Es gibt zwei neutrale Staaten, nämlich Irland und Schweden, die von der allgemeinen Wehrpflicht abgegan­gen sind und zu einer Berufsarmee übergegangen sind. Im Übrigen waren das auch die Erfahrungen, die wir aus Schweden und aus Deutschland mitgenommen haben, die uns auch dazu ermutigt haben, diesen Schritt in Richtung Volksbefragung mit der Emp­fehlung: Berufsheer zu setzen.

Ich möchte gleich einen Zwischenruf hier beantworten: Wir haben in den letzten Mona­ten einige blutige Auseinandersetzungen gehabt, beispielsweise in Libyen und in Sy­rien. Wissen Sie, welche Armeen dort zum Einsatz gekommen sind? (Abg. Scheibner: Ja, Wehrpflichtige!) – Wehrpflichtigen-Armeen! (Abg. Scheibner: Deswegen ist das kein Argument!) Also das ist kein Argument gegen eine Berufsarmee. Die Syrer lassen Wehrpflichtige auf ihre eigene Bevölkerung schießen, und die Libyer haben das auch gemacht. Das möchte ich hier auch kurz ansprechen, um der Geschichte die Ehre zu erweisen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wir kommen jetzt insgesamt zum Thema: Ja, es gibt Reformbedarf im Österreichi­schen Bundesheer. Den haben wir gemeinsam aufgespürt. Es gibt einen Fünf-Par­teien-Beschluss, was die Österreichische Bundesheerreformkommission 2010 betrifft. Und wir haben auch klar festgelegt – und ich glaube, in dieser Hinsicht gibt es hier kei­nen Widerspruch und keine andere Meinung in diesem Hohen Haus –: Die Bedrohun­gen sind andere geworden. Der Kalte Krieg ist passé. Der Eiserne Vorhang ist Gott sei Dank niedergerissen worden.

Wir haben jetzt andere Bedrohungsbilder. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ja, Da­rabos!) Wir haben internationalen Terrorismus. Wir haben Cyber-Attacken. Wir haben


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das Scheitern von Staaten. Wir haben Katastrophen internationaler und österreichi­scher Art zu bewältigen. Und wir haben Friedensmissionen zu bewältigen. Im Übrigen: Bei Friedensmissionen sind auch jetzt schon im Österreichischen Bundesheer nur Pro­fis im Einsatz, nämlich Berufssoldaten oder Milizsoldaten, wie es auch das neue Sys­tem vorsehen würde. (Abg. Mag. Ikrath: Milizsoldaten sind Wehrpflichtige!)

Zur Frage der Miliz, die vom Herrn Abgeordneten Klikovits angesprochen wurde: Es ist schon eine besondere Herausforderung, die Sie an mich hier stellen. Mein Vorgänger, der Minister Platter, hat die Milizübungen abgeschafft. Ich habe sie wieder eingeführt. Ich möchte das hier noch einmal ausdrücklich betonen. Ich habe dafür gesorgt, dass die Miliz wieder üben kann, was unter Platter nicht mehr geschehen ist. Das ist schon auch hier festzuhalten. Das möchte ich Ihnen auch ins Stammbuch schreiben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten des BZÖ.)

Bis vor Kurzem ist hier ein Ex-Minister gesessen, Martin Bartenstein, ich habe es ihm hoch angerechnet, dass er bis jetzt hier gesessen ist. Er war auch ein Mitglied des Ka­binetts Schüssel, und damals wurde eine Politik gemacht, die in Richtung Berufsheer gegangen ist. Auch das sollte man den Menschen sagen! Die ÖVP hat eigentlich die Vorbereitung für dieses Berufsheer getroffen, verabschiedet sich aber jetzt davon. Okay, ja, ist so. (Abg. Mag. Ikrath: Wie war das bei Ihnen mit der Wehrpflicht?) Aber man muss das schon so sagen, wie es ist: dass die ÖVP hier auch einen Schwenk voll­zogen hat, und dieser Schwenk ist in die andere Richtung gegangen – eben aus durch­aus nachvollziehbaren parteipolitischen Gründen. (Zwischenruf des Abg. Klikovits.)

Wir haben im Österreichischen Bundesheer derzeit bei den Grundwehrdienern tatsäch­lich 60 Prozent Systemerhalter. Wir haben Köche, wir haben Kellner, wir haben Fahrer. Das sind keine Grundwehrdiener mit militärischen Verwendungen. Und wir haben in der Nachbereitung dieser Grundwehrdiener folgendes Bild: Wenn wir mit ihnen spre­chen, wenn wir analysieren, wie der Grundwehrdienst war, dann sagen diejenigen, die im militärischen Bereich verwendet worden sind: Ja, man kann dem Grundwehrdienst etwas abgewinnen!, und diejenigen, die als Systemerhalter eingesetzt worden sind, sa­gen: Nein, das hat keinen Sinn gemacht!

Leider ist das systemimmanent. Wir können die Grundwehrdiener nicht anders einset­zen, weil wir sonst die Aufgaben nicht erfüllen könnten, die wir erfüllen müssen. Wir ha­ben 1 800 Grundwehrdiener, die als Köche zu werten sind, wir haben 1 500 als Chauf­feure im Einsatz und nur 115 als Panzergrenadiere. (Abg. Klikovits: Herr Minister, die­se Zahlen stimmen nicht! Ich werde es Ihnen beweisen! Sie informieren die Bevölke­rung falsch!) Diese Zahlen stimmen, Herr Abgeordneter! (Abg. Klikovits: Das ist falsch!)

Das heißt, wir müssen uns die Frage stellen, ob wir wirklich 23 000 junge Männer mit sechs Monaten Zwangsdienst „beglücken“ müssen – unter Anführungszeichen – oder nicht.

Im Übrigen gehen die Geburtenzahlen zurück. Der Generalstab hat ausgerechnet, wenn wir unter 21 000 Grundwehrdiener fallen, dann können wir unsere Aufgaben nicht mehr erfüllen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Klikovits.) Der Generalstab hat das ausgerechnet, und zwar unter der Führung des Generalstabchefs Edmund Enta­cher. Das möchte ich ganz bewusst betonen. Das heißt, wir müssen hier Reformen setzen. Und diese Reformen sind aus meiner Sicht in Richtung eines Berufsheeres zu setzen, weil wir damit den Aufgaben, die wir uns selbst stellen – Katastrophenschutz, Auslandseinsatz und der Gott sei Dank sehr theoretische Fall der Landesverteidi­gung –, mit einem Berufsheer besser nachkommen können. Auch das wurde vom Ge­neralstab bestätigt, und zwar in einem Modell, das durchgerechnet wurde. (Zwischen­ruf des Abg. Mag. Ikrath.)

Zu den Zivildienern ein Wort – nicht mein Bereich –: Es wurde gesagt, wie ich es auch in der Diskussion mit Vertretern der Zivilgesellschaft gehört habe, für ein „Freiwilliges


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Sozialjahr“ seien 1 400 € pro Monat zu viel. – Entschuldigung, ein Zivildiener verdient 300 €! Wenn man jetzt einen Freiwilligen findet, der sich für ein Jahr bindet und der nicht 18, 19, 20 Jahre und ein Mann sein muss, sondern auch eine Frau sein kann und ein Alter bis zu 50 Jahre haben kann, und man ihm einen anständigen Lohn bis zu 1 400 € zahlt und ihm die Möglichkeit gibt, nachher im Sozialbereich auch einen Job zu finden, und dann sagt, das sei zu viel, dann finde ich das zynisch, sage ich ganz offen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Zum Abschluss kommend möchte ich, um den Menschen auch die Angst zu nehmen – vielleicht auch der ÖVP die Angst zu nehmen –, noch anführen: Das alte Modell hat 12 700 Berufssoldaten. Im neuen Modell wären es nur mehr 8 500. Im Gegenzug wür­den wir statt den 1 600 Zeitsoldaten, die wir haben, 7 000 Zeitsoldaten an das Bundes­heer binden für einen Zeitraum von drei, sechs oder neun Jahren. Das sorgt für Auf­frischung und auch für die gesellschaftspolitische Durchmischung des Österreichischen Bundesheeres. Wir würden eine Profimiliz von 9 300 Soldatinnen und Soldaten aufstel­len, die sich über einen gewissen Zeitraum an das Österreichische Bundesheer bin­den, auch Geld dafür bekommen, und zwar 5 000 € Prämie pro Jahr. Auch das würde dafür sorgen, dass alle gesellschaftlichen Schichten im Österreichischen Bundesheer vertreten sind. Und wir könnten im Gegenzug den Zwangsdienst für Grundwehrdiener wegfallen lassen.

Wer hat vor diesem System Angst? Dieses System ist durchgerechnet. Dieses System hat mehr Kompetenz als das jetzige System. Wir hätten dann in Österreich mehr Pro­fis. Wir hätten dann im Österreichischen Bundesheer mehr Kompetenz. Wir hätten noch mehr Motivation und wir hätten keinen Zwang.

Deswegen werde ich am 20. Jänner natürlich für mein Modell einstehen. Und ich wür­de alle in diesem Haus einladen, sich dieses Modell einmal genau anzuschauen. (Bei­fall bei der SPÖ.)

16.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. – Bitte.

 


16.38.17

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Wenn es so wäre, dass man eine wichtige Frage der Sicherheit des Landes auch zur Grundlage des Instruments der direkten Demokratie machen würde, weil man zu­sätzlich zur politischen Entscheidung der repräsentativen Vertreter auch das Volk mit einbinden möchte, dann wäre das eine gute Sache und zu unterstützen. Und wenn es so wäre, dass wir darum ringen würden, wie man am besten die Aufgaben der Si­cherheitspolitik und der Sicherheit Österreichs erfüllen kann, und wir dann genau die Vor- und Nachteile der Wehrpflicht überlegen und abwägen würden versus eines Frei­willigenheeres und wir dann alle gemeinsam zu einer Entscheidung kämen und diese dann auch umsetzen würden, dann wäre das optimal und dann würde das auch unse­rer Verantwortung gerecht werden, die wir hier haben.

Es geht um die Sicherheit des Landes! Es geht nicht um parteipolitische Spielereien, die da immer wieder durchdringen, es geht nicht darum, wer am 20. Jänner gewinnt, nämlich welche Partei und welche Meinung, sondern es geht darum, welchen grundle­genden Weg wir in Zukunft wählen, um die Sicherheit des Landes und seiner Bevölke­rung zu gewährleisten. (Beifall beim BZÖ.)

Das geht aber in dieser Debatte offensichtlich völlig unter. Genau deshalb tun wir uns wirklich sehr schwer. Wir sind grundsätzlich für die Instrumente der direkten Demokra­tie, aber es darf keine Ausrede sein, wenn sich die Politik nicht einigen kann, so wie jetzt in der Bundesregierung, dass man dann sagt: Wir können uns nicht einigen, also fragen wir die Bevölkerung!


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Und man fragt dann nicht  (Zwischenruf des Abg. Dr. Hübner.) – Was ist da schlecht? Ein Instrument der direkten Demokratie kann keine Ausrede sein. Ein Instrument der direkten Demokratie kann eine Ergänzung der Demokratie sein, aber kann kein Aus­weg sein aus dem Dilemma, dass wir eine Bundesregierung haben, die sich auf nichts mehr einigen kann. (Beifall beim BZÖ.)

Und man sagt auch der Bevölkerung nicht dazu, was denn dann die Folge ist, denn Sie fragen jetzt einen Weg ab, aber das Ziel ist ja noch nicht geklärt. Wir haben einmal ge­sagt, wir brauchen zuerst einmal eine neue Sicherheitsdoktrin. Wir haben daran gear­beitet, aber die Arbeiten sind im Sande verlaufen; Kollege Fichtenbauer weiß es. Dann sagt man: Wir wissen, was wir mit dieser Armee wollen, und dann überlegen wir, wel­chen Weg wir wählen, um diese Ziele zu erreichen! Was ist denn dann die Folge, Herr Kollege? Wissen Sie das? – Das sagt niemand.

Und es ist genauso ehrenhaft, für die Beibehaltung der Wehrpflicht ehrlich zu argumen­tieren und sich dafür einzusetzen, wie es ehrenhaft ist, für ein Freiwilligensystem zu ar­gumentieren. Das soll man auch nicht gegeneinander ausspielen und diskreditieren, aber man muss dazusagen, was die Folge ist. Denn was eine allgemeine Wehrpflicht, wie sie jetzt besteht, angeht, meine Damen und Herren von der Volkspartei, haben Sie auch ein gerüttelt Maß an Verantwortung. Sie waren es nämlich, die ohne Notwendig­keit die Wehrpflicht von acht Monaten auf sechs Monate reduziert haben. Und dann stimmt es natürlich schon: Da kriegt die Miliz keinen Nachwuchs mehr. Und: Nicht die Grundwehrdiener sind sinnlos, sondern das System ist sinnlos, dass man sechs Mo­nate jemanden ausbildet – und jetzt lasse ich einmal die 60 Prozent Systemerhalter weg, sondern meine nur die, die militärisch ausgebildet werden –, und nach diesen sechs Monaten Ausbildung schicke ich sie mit einem Handschlag nach Hause. Da, wo sie endlich ausgebildet werden, wo ich sie einsetzen kann, schicke ich sie nach Hause! Das ist kein sinnvolles System, und zwar weder aus betriebswirtschaftlichen noch aus sicherheitspolitischen Gründen. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn man für die allgemeine Wehrpflicht ist, dann muss man auch dazusagen, man müsste sie verlängern, dann muss man dafür eintreten, dass man mindestens acht Mo­nate Wehrpflicht hat. Das traut man sich aber nicht dazuzusagen.

Wenn man für ein Freiwilligenheer ist, so wie auch ich das bin, dann muss man aller­dings auch dazusagen: Mit dem derzeitigen System geht das nicht. Ein Beamten­dienstrecht, wo jemand mit 18 Jahren seinen Wehrdienst macht, in das Österreichische Bundesheer eintritt und weiß, dass er bis 65 Jahre dort seinen Arbeitsplatz haben wird, obwohl man ihn nicht so lange braucht, das ist nicht das System, das wir brauchen. Und man muss natürlich attraktive Anreize setzen, man muss Übertrittsmöglichkeiten in andere Bereiche des öffentlichen Dienstes schaffen, man muss auch Umschulungen und Ausbildungen finanzieren, es muss die Bezahlung attraktiv sein und auch der Aus­bildungsdienst.

All das muss geschehen, bevor man die allgemeine Wehrpflicht abschafft oder, so wie wir das vorschlagen, aussetzt.

Und letztlich muss einem klar sein, dass ein System, das auf Freiwilligkeit beruht, not­wendigerweise auch die internationale Komponente mit umfasst, wenn man also den wichtigsten Punkt der militärischen Landesverteidigung in einem Bündnis – ob das jetzt die Europäische Union ist mit einer Beistandsgarantie oder ob es andere Sicherheits­bündnisse sind wie die NATO – aufteilt. Ob es wahrscheinlich ist oder nicht, aber es ist nie auszuschließen, dass das eigene Land direkt militärisch angegriffen wird, und wenn dann alle anderen uns solidarisch beistehen, dann kann man auf ein rein professionel­les System übergehen, denn dann braucht man für diesen Fall nicht so viele eigene Soldaten. Aber wenn Sie nicht bereit sind, diesen Schritt zu setzen, dann brauchen Sie


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diese Aufwuchsfähigkeit und dann ist natürlich wieder die Frage der Wehrpflicht zu stellen.

Wir sagen, wir sind für diese Bündniskomponente, und deshalb sind wir auch für eine professionelle Umsetzung eines Freiwilligenheers mit Berufssoldaten, so wie wir es jetzt haben, und einer Freiwilligenmiliz. Und wir sollten doch stolz darauf sein – und es gibt auch einige hier, so wie ich, die Milizsoldaten sind, freiwillig! –, und wir sind stolz darauf, dass wir uns in den Dienst der Sicherheit des Landes stellen! (Beifall beim BZÖ.) Das soll man unterstützen, das soll man fördern und nicht sagen: Das funktio­niert ja nicht!

Und letztlich geht es uns darum, dass man bei dieser Volksbefragung auch die Frage stellt, die notwendig ist, eben diese grundsätzliche Ausrichtung in der Sicherheitspolitik und daraus abgeleitet dann entsprechend auch die Frage des Wehrsystems. Mit der Fragestellung, wie Sie sie jetzt hier einbringen, ist das nicht gegeben. Die Information, fürchte ich, wird auch nicht entsprechend objektiv sein. Sie lassen die Bevölkerung al­lein mit einer Verantwortung, die mit diesem Informationsstand und bei dieser Frage­stellung in Wahrheit nicht zu übernehmen ist.

Wir setzen deshalb hier einen Schritt, indem wir folgenden Abänderungsantrag ein­bringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die im Titel genannte Regierungsvorlage 1909 d.B. in der Fassung des Ausschussbe­richtes 1918 d.B. wird wie folgt geändert und lautet:

„Gemäß Art. 49b B-VG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Volksbefragungsgesetz 1989 wird eine Volksbefragung mit folgender Fragestellung durchgeführt:

Sind Sie dafür, dass ein Bundesverfassungsgesetz beschlossen wird, mit dem die voll­ständige sicherheitspolitische Integration Österreichs in EU und NATO erfolgt und gleich­zeitig die derzeitige Wehrpflicht für Männer ausgesetzt wird sowie Rahmenbedingun­gen beschlossen werden, durch die das Österreichische Bundesheer in ein Freiwilli­genheer (bestehend aus Berufs- und zeitverpflichteten Soldaten und Soldatinnen sowie Miliz und Reserveteilen) umgewandelt werden kann, ja oder nein?

Als Termin der Volksbefragung wird der 20. Jänner 2013 vorgeschlagen.

*****

Meine Damen und Herren, das wäre eine sinnvolle Fragestellung, wo klar dargelegt ist, was danach kommt. (Beifall beim BZÖ.)

16.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Scheibner einge­brachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 139

zur Regierungsvorlage (1909 der Beilagen): Antrag der Bundesregierung auf Durchfüh­rung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG in der Fassung des Ausschussberich­tes 1918 d.B.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die im Titel genannte Regierungsvorlage 1909 d.B. in der Fassung des Ausschussbe­richtes 1918 d.B. wird wie folgt geändert und lautet:

„Gemäß Art. 49b B-VG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Volksbefragungsgesetz 1989 wird eine Volksbefragung mit folgender Fragestellung durchgeführt:

Sind Sie dafür, dass ein Bundesverfassungsgesetz beschlossen wird, mit dem die voll­ständige sicherheitspolitische Integration Österreichs in EU und NATO erfolgt und gleichzeitig die derzeitige Wehrpflicht für Männer ausgesetzt wird sowie Rahmenbedin­gungen beschlossen werden, durch die das Österreichische Bundesheer in ein Freiwil­ligenheer (bestehend aus Berufs- und zeitverpflichteten Soldaten und Soldatinnen so­wie Miliz- und Reserveteilen) umgewandelt werden kann?

                                                          □ Ja                                      □ Nein“

Als Termin der Volksbefragung wird der 20. Jänner 2013 vorgeschlagen.

Begründung

Nach wenigen Jahren einer unzureichend geführten Debatte über die Umwandlung des Österreichischen Bundesheeres in ein Freiwilligenheer bzw. der Aussetzung oder Ab­schaffung der Wehrpflicht für Männer soll nunmehr eher überraschend am 20. Jän-
ner 2013 eine Volksbefragung des Bundesvolkes dazu stattfinden. Die von der derzeiti­gen Koalition aus SPÖ und ÖVP vorgeschlagenen Fragestellungen täuschen die Bür­ger insofern, als sie weder die Konsequenzen aus der einen Möglichkeit – Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres – noch jene bei Bei­behaltung des schlechten derzeitigen Zustandes ansprechen. Die Bürger fühlen sich daher zu Recht uninformiert und jene jungen männlichen Wehrpflichtigen, die dies in Form von 6 bis 9 Monaten ihrer Erwerbszeit unmittelbar betrifft, immer mehr als nütz­liche Vorzeigefiguren eines insgesamt nicht mehr funktionierenden und untauglichen Instruments.

Die so genannte allgemeine Wehrpflicht – tatsächlich ist dies heute nur eine Pflicht für ca. 1/3 eines Geburtsjahrganges, abgeleistet als Grundwehrdienst oder als Zivildienst von Männern – hatte ihren Zweck für die Landesverteidigung in Zeiten direkter Bedro­hungen auf das Staatsgebiet und das demokratische System, wie zuletzt im „Kalten Krieg“. Auch ihre Integrationsfunktion für viele Schichten der bürgerlichen Gesellschaft etwa ab der Mitte des 19. Jahrhunderts soll nicht minder geachtet werden. Nunmehr ist sie nur mehr eine Naturalsteuer, die nur einer kleinen Gruppe abverlangt wird und als Placebo dafür dient, die tatsächlich anstehenden Fragen der Rückbesinnung auf die Teilhabe am staatlichen Gewaltmonopol und auch am Dienst an schwächeren und äl­teren Bürgern anständig zu lösen. Für wirkliche militärische Aufgaben der nahen Zu­kunft ist sie untauglich um einsatzfähige Soldaten zu generieren. In Wahrheit dient sie mehr schlecht als recht als Systemerhalter (nach Aussagen des Generalstabschefs mehr als 60% der Rekruten), als „billiges Rekrutierungspersonal“ und als „Fülltruppe“ für einfachste Aufgaben im Bereich der Katastrophenhilfe und der sicherheitspolizeili­chen Assistenzen, die jederzeit aus dem Bereich der Freiwilligen erfüllt werden könn­ten.

Ein Staat und dessen politische Klasse, die nicht in der Lage sind, diese Aufgabenstel­lungen mittels durchdachter Planung und Bereitstellung zu lösen, sondern sich dafür auf Zwangsrekrutierungen verlässt, wird relativ bald die Legitimität dafür verlieren, wie


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alle Beispiele der jüngeren Geschichte in unserem Umfeld zeigen. Der ehemalige BPräs Deutschlands, Roman Herzog, hat dies bereits 1995 deutlich ausgedrückt: „Die Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers, daß ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet.“. Eine solche Bedrohung ist für Europa auf absehbare Zeit nicht erkennbar, weshalb auch nahezu alle Staaten in EU und NATO auf ein Freiwilli­genheer umgestellt haben. Dafür sind aber neue Risiken auf der sicherheits- und ver­teidigungspolitischen Agenda, die neue Formen der Antworten brauchen als jene, die der Bundesverfassungsgesetzgeber in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts vor Au­ge hatte. Die damals eingeführte Wehrpflicht diente dem Zweck der Auftragserfüllung und war und sollte nie Selbstzweck sein, was heute von vielen politischen Gruppen nur allzu gerne vergessen oder unterschlagen wird.

Der Parlamentsklub des BZÖ hat sich den neuen sicherheits- und verteidigungspoliti­schen Fragestellungen intensiv gewidmet und mehrere Studien von österreichischen und internationalen Experten erstellen lassen, die dabei die Konsequenzen vieler be­reits transformierter Wehrsysteme verglichen haben. Die Ergebnisse sind eindeutig, der militärische Nutzen und die ökonomische Effizienz des Systems Wehrpflicht in Ös­terreich sind schlecht, alle Länder die umgestellt haben konnten nach Anfangsschwie­rigkeiten dauerhaft bessere Leistungen erbringen und selbst allfällige Umstellungskos­ten haben sich nach ca. einer Dekade durch ein höheres BIP-Wachstum wieder auf­gehoben. Alle militärischen Aufgaben, die auf Österreich zukommen, wären besser im Verbund (EU und NATO) mit anderen europäischen Staaten zu lösen und die dafür notwendigen Freiwilligen (zwischen 1.500 und 3.000 pro Jahr; abhängig von der Größe der Milizorganisation und der Dauer deren Verpflichtung) sind mit entsprechenden An­reizsystemen (Studienstipendien, Pensionsanrechnung, Berufsweiterbildung, bevor­zugte Übernahme in den öffentlichen Dienst, etc.) durchaus lukrierbar ohne den beste­henden Budgetrahmen nachhaltig zu sprengen. Sinnvoll ist es, den Umstellungspro­zess in eine konjunkturell eher schlechtere Periode zu gestalten, da damit die Anlauf­problematiken leichter gelöst werden können.

Gleiches gilt auch für alle Fragen des Zivildienstes. Auch dieser ist insofern ineffizient, als die kurze Nutzungsdauer und die gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Gesund­heits- und Sozialberufe nur eingeschränkte Ausbildungen erlaubt, wodurch auch hier die verwendeten jungen Männer tatsächlich nur in „Hilfstätigkeiten“ genutzt werden können. Ihr Zugang zu diesem Bereich in Folge wird zwar unter Umständen von ihrem Dienst geprägt, es gibt aber auch genug Freiwillige (Frauen und ehemalige Wehrdie­ner), die nicht aus dem Zivildienst stammen und dennoch soziale Aufgaben in ihrer Freizeit übernehmen oder in Blaulichtorganisationen mitwirken. Letztlich werden Pres­tige der Tätigkeit und bei lange anhaltender Nutzung auch die Bezahlung und soziale Absicherung der Maßstab für Freiwilligentätigkeit sein. In einem liberalen Staat kann dieser sich darauf verlassen, dass bei entsprechender Würdigung und Honorierung die aufgeklärten Bürger auch ihre Verantwortung an Staat und Gesellschaft erkennen und diese gerne ausüben. Die Information über derartige Möglichkeiten sollten daher schon früh – in der Schule – erfolgen und von allen Teilen der bürgerlichen Gesellschaft – auch von der Wirtschaft – getragen und befürwortet werden. „Staatsbürgertage“, in de­nen die Möglichkeiten der „Freiwilligenarbeit/Bürgerhilfe“ (Wehrdienst, Katastrophen­schutzdienst, Sozialdienst und Entwicklungszusammenarbeitsdienst etc.) vorgestellt werden, verbunden mit einer der Stellung ähnlichen Untersuchung, sollten daher nach französischem Vorbild auch bei einer Aussetzung der Wehrpflicht beibehalten bzw. ein­geführt werden und für junge Frauen und Männer gelten.

Der sicherheitspolitische Rahmen, innerhalb dessen das Wehrsystem wirksam werden kann, darf bei der anstehenden Beurteilung keinesfalls vergessen werden. Die vollstän­dige Integration in die bestehenden Sicherheitsorganisationen in Europa (EU und NATO)


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würde viele Vorteile bei nahezu keinen Nachteilen bringen. Und es wäre unehrlich von der Politik, die Bürger über das Wehrsystem abstimmen zu lassen ohne auch diese es­sentiellen Fragen anzusprechen. Dabei gilt aber nicht, dass eine Aussetzung (oder Ab­schaffung; was das BZÖ nicht will) der Wehrpflicht eine Grundvoraussetzung für diese Integrationsschritte ist oder diese nur über die „Hintertür“ erfolgen soll. Im Gegenteil tritt der Parlamentsklub des BZÖ für die aktive Diskussion hinsichtlich dieser Fragen ein und damit letztlich für die Aufkündigung der so genannten „Irischen Klausel“ innerhalb der EU durch Österreich und der gleichzeitigen Übernahme der „Beistandsgarantie“ so­wie dem Beitritt zur NATO, um deren „europäischen Flügel“ nachhaltig zu stärken und eine Gleichberechtigung gegenüber den USA zu erreichen.

Die Wehrpflicht selbst sollte für „Zeiten großer Not“ aufrechterhalten bleiben und im Wege einer Bestimmung im vorgeschlagenen Bundesverfassungsgesetz (BVG) durch Bundesregierung und Hauptausschuss des Nationalrates im Einvernehmen entweder ausgesetzt oder wieder reaktiviert werden können. Ebenso wären in diesem BVG die Umsetzungsmaßnahmen zur Umstellung des ÖBH auf ein Freiwilligenheer zu veran­kern, was insbesondere Dienst- und Besoldungsrecht aber auch Anreizsysteme und Sozialrechtsbestimmungen sowie eine realistische Budgettangente über den Umstel­lungszeitraum (zumindest 10 Jahre) beinhalten müsste. In gleichem Gesetz wären auch die Grundlagen für sonstige Freiwilligendienste junger Staatsbürger zu regeln und die Schritte zur vollständigen sicherheitspolitischen Integration Österreichs sowie Be­stimmungen über den Einsatz österreichischer Soldaten und Soldatinnen, der weiterhin nach den Regeln einer „Parlamentsarmee“ – kein Kampfeinsatz im Ausland ohne des­sen Zustimmung – erfolgen sollte.

Dieses BVG wäre rasch auszuarbeiten und jedenfalls deutlich vor dem Volksbefra­gungstag aufzulegen, um den Bürgern die Konsequenzen ihrer Entscheidung wirklich vor Augen zu führen. Gleichzeitig wären auch die tatsächlichen Entwicklungen bei Bei­behaltung eines derzeit „ungerechten“ Wehrdienstes, dem sicherheitspolitischen „Tritt­brettfahren“ und der „Nichtlösung“ anstehender Fragen im Bereich der sonstigen Frei­willigenarbeit aufzuzeigen und zu diskutieren, wobei allen politischen Gruppen gleicher Raum bei der Information eingeräumt werden sollte.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähau­ser. – Bitte.

 


16.46.09

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich begrüße es außerordent­lich, dass es am 20. Jänner 2013 zu einer Volksbefragung kommt, und zwar aus einem Grund: weil jeder Tag schade ist, der bis dorthin noch vergeht und an dem die Bevöl­kerung nicht entsprechend zu Wort kommt, um der Regierung, der Koalition, den Weg zu weisen. Ich sage das einmal ganz bewusst etwas provokant so.

Es ist natürlich überhaupt keine Frage: Wenn eine Regierungskoalition bei der Koali­tionsbildung so ein wichtiges Thema ausgespart oder nicht als gemeinsames Projekt gesehen hat, man aber gleichzeitig zur Kenntnis nehmen muss, dass sich die Anforde­rungen an ein Heer, an die Verteidigung des Landes gewandelt haben, dann muss auch ein Verteidigungsminister, der sein Amt ernst nimmt, in die Zukunft denken und Vorschläge machen, wie er dem Auftrag der Republik, dieses Ressort zu führen, am besten nachkommt.

Wenn es also nicht möglich ist, mit dem Koalitionspartner hier eine friktionsfreie ge­meinsame Vorgehensweise zu finden, dann ist das Instrument der Volksbefragung ein


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gutes Instrument, um hier Licht ins Dunkel zu bekommen, wenn gleichzeitig auch ver­sprochen wird, entsprechend den aus den Ergebnissen gewonnenen Erkenntnissen dann auch einen gemeinsamen Weg zu suchen. Denn dann geht es erst richtig los, meine Damen und Herren!

Wenn nämlich am 20. Jänner 2013 für oder gegen die jeweilige Sichtweise abge­stimmt wird, dann ist die Reform noch nicht erfolgt. Und da, Herr Kollege Klikovits, sind wir schon ein bisschen säumig, und ich sage das ganz bewusst in deine Richtung. Der Kollege Scheibner hat es schon gesagt: Wir haben die Sicherheitsstrategie noch nicht wirklich ausdiskutiert. Obwohl der Ministerrat das schon beschlossen hat, sind wir nicht in der Lage, das im Parlament gemeinsam zu diskutieren, weil die ÖVP da ein paar Probleme hat, weil sie da letztendlich etwas hineininterpretieren wollte, was so im Mi­nisterrat auch nicht ausgemacht war.

Wir haben also jetzt die Situation, wir lassen die Bevölkerung abstimmen: Wehrpflicht – ja oder nein?, ohne genau zu definieren, was das Heer in Zukunft tun sollte und kön­nen muss. Da ist die Politik schon gefordert (demonstrativer Beifall beim BZÖ), viel­leicht werden wir bis dorthin noch ein Schäuferl zulegen müssen. Vielleicht schaffen wir es gemeinsam, Herr Kollege Klikovits, der Bevölkerung zum Termin der Abstimmung zu sagen, was das Heer in Zukunft bewerkstelligen muss.

Herr Bundesminister! Selbstverständlich werden wir alles daransetzen, Ihre Bemühun­gen zu unterstützen. Wir haben aber schon auch eine Bitte. Beide Parteichefs der Koa­lition, Vizekanzler Spindelegger und Kanzler Faymann, haben betont, sie werden das Ergebnis akzeptieren, ohne Wert darauf zu legen, ob die Beteiligung so groß war, wie man sich das wünscht, oder auch etwas weniger, und dem Willen der Bevölkerung Rechnung tragen. Das ist wichtig, denn wenn wir nach dem 20. Jänner wieder gemein­sam darüber zu diskutieren beginnen, ob es sinnvoll ist, in Zukunft das Bundesheer so zu führen, wie wir es dann gemeinsam ausmachen, dann haben wir ein Problem mit der Glaubwürdigkeit. Dann wird man das der Bevölkerung nur sehr schwer erklären können.

Aber ich bin sehr optimistisch, dass die Zusagen der Parteichefs hier Gesetz werden. Und dann haben wir als Parlament dazu beizutragen, dass wir das dann gemeinsam – und da hoffe ich doch auf einen breiten Konsens – definieren, was für das zukünftige Heer zu erwarten ist, auf der einen Seite für die Bediensteten des Heeres, die auch wissen müssen: Wie lange kann ich in meiner zukünftigen Berufsgestaltung einen ge­meinsamen Weg gehen?, und auch in Bezug darauf: Wie schaut es in Zukunft mit un­seren Verpflichtungen aus, die wir ohnehin alle akzeptieren, in Bezug auf Katastro­phenschutz, auf Auslandseinsätze? Aber auch das muss definiert werden bezüglich der Stärke, die wir in Zukunft haben möchten.

Die Bevölkerung wird nicht alleine gelassen mit der Entscheidung, wenn wir gemein­sam, jeder für sich aus seiner Sichtweise – ich denke da auch an die Parteien –, der Bevölkerung nahebringen, warum man für das eine oder für das andere ist.

Ich glaube, wir haben, wenn wir das dann am Abend des 20. Jänner zur Kenntnis zu nehmen haben, eine sehr, sehr große gemeinsame Aufgabe, nämlich die Sicherheit dieses Landes. Unser Verteidigungsressort an sich, aber letztendlich die Landesvertei­digung wollen wir ja nicht in Frage stellen, sondern wir stehen alle zur Landesverteidi­gung. Aber wir haben momentan keinen genauen Plan, in welche Richtung es gehen soll. Der Herr Bundesminister hat einen genauen Plan; er wird seinen Teil dazu beitra­gen. Und andere haben auch einen Plan.

Wer wird den „Bewerb“ mit der Bevölkerung gewinnen? – Dies ist aus heutiger Sicht mei­ner Ansicht nach nicht klar. Aber klar ist: Das Ergebnis muss für uns bindend sein. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

16.51



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 143

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wid­mann. – Bitte.

 


16.51.20

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Fra­ge Sicherheit ist zweifelsohne eine der wichtigsten Fragen überhaupt in Österreich. Wie aber an diese Sache herangegangen wird, das ist nichts anderes als ein Abschie­ben von Verantwortung.

Wir haben es ja bereits heute gehört: In anderen Staaten Europas wurde diese Frage im Parlament entschieden. Sie aber schieben die Verantwortung ab, weil Sie von der Bundesregierung nicht in der Lage sind, sachliche Lösungen herbeizuführen, und be­reiten damit letztendlich – das ist Ihre „Strategie“ – sozusagen den Vorwahlkampf für die Nationalratswahlen 2013 auf. – Das ist der einzige Hintergrund.

Und wieder einmal muss das Bundesheer, wieder einmal muss die Frage der Wehr­pflicht herhalten, um damit grausliche Parteipolitik zu machen! Das, meine sehr geehr­ten Damen und Herren, ist wirklich schändlich! (Beifall beim BZÖ.)

In Wirklichkeit müssten Sie hergehen – wie das der ehemalige Landesverteidigungsmi­nister Scheibner, Herr Oberst List oder auch ich als Oberleutnant bereits formuliert ha­ben –, eine ordentliche Verteidigungsdoktrin erstellen und fragen: Was will Österreich überhaupt? Wollen wir neutral bleiben, wie es im Gesetz steht? Wollen wir umfassend landesverteidigen oder wollen wir uns einem europäischen Bündnis anschließen? – Das ist einmal die erste Frage. Davon hängt ja dann auch die Größe unseres Bundes­heeres ab.

Weiters wären die Fragen zu stellen: Wie viel an Gerät braucht man? Welche Stand­orte will man haben? Erst wenn dieses Konzept steht, kommt dann am Ende die Frage: Was braucht man dazu? – 12 000, 15 000, 20 000 Profis, mit einer Profi-Miliz zum Bei­spiel, oder braucht man 50 000, 60 000, 70 000, 80 000 oder 100 000 Zwangsverpflich­tete, die man aufgrund der allgemeinen Wehrpflicht rekrutiert?

Das, meine Damen und Herren, wäre an sich die Herangehensweise, was Ihnen wohl jeder Generalstabsoffizier bestätigen wird.

Sie, Herr Minister Darabos, machen es umgekehrt. Sie stellen zuerst die Frage: Wehr­pflicht oder Profiheer?

Das ist doch der völlig falsche Zugang! Das ist doch so, als ob Sie sich noch vor dem Kauf eines Autos festlegen würden: Nein, ich fahre nur mit Diesel!, aber dann kaufen Sie beispielsweise einen VW, der Superbenzin braucht. Was tun S’ denn dann? – Dann können Sie gar nicht damit fahren!

Nochmals: Diese Herangehensweise ist grundlegend falsch und rein parteipolitisch motiviert! (Zwischenrufe des Abg. Jakob Auer.) – Kollege Auer, auf dich und Raiffeisen komme ich noch zu sprechen.

Wenn es in 21 EU-Ländern keine Wehrpflicht mehr gibt und in diesen 21 Ländern das auch funktioniert – mit Abstrichen oder mit Zugaben, je nach dem – und nirgendwo das Sozialsystem zusammengebrochen ist, dann frage ich mich, warum das bei uns nicht funktionieren sollte. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Liebe Kollegen von der ÖVP, da müssen Sie einmal europäisch denken! (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.) Da müssen Sie einmal über den Tellerrand hinausschau­en! Vielleicht finden Sie dann entsprechende Modelle, die funktionieren.

Folgendes kann ich Ihnen sagen: Wir vom BZÖ wollen die beste Sicherheit für Öster­reich haben, aber nicht nur auf einer Plakette, wie Sie sie von der ÖVP da tragen: Das Beste für Österreich!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 144

Wir wollen das de facto umgesetzt wissen. Aber das schaffen Sie von der ÖVP so si­cherlich nicht, denn Sie missbrauchen in Wirklichkeit die Freiwilligen-Vereine, genauso wie Sie von der FPÖ das tun.

Sie hussen doch alle gegenseitig auf, so nach dem Motto: Wer gegen die Wehrpflicht ist, der ist gegen Sozialvereine, der ist gegen die Unterstützung von karitativen Veran­staltungen et cetera. Das stimmt doch alles nicht, wir wissen doch ganz genau, dass das in anderen Ländern der Europäischen Union sehr wohl gut funktioniert. – Das, was Sie machen, ist, dass Sie junge Menschen dazu verpflichten, einen Zwangsdienst ab­zuleisten, der im Prinzip mit dem Militär ja fast nichts mehr zu tun hat. 70 Prozent der Grundwehrdiener sind Systemerhalter, haben mit dem Militär eigentlich gar nichts mehr zu tun. (Ruf bei der ÖVP: Das stimmt doch nicht!) Und die Hälfte der Bevölkerung ist gar nicht umfasst, weil sie weiblich ist; da gibt es ja auch verfassungsrechtliche Beden­ken.

Meine Frage in Richtung FPÖ und ÖVP: Wo ist da die angebliche Jugendpartei bei der FPÖ? Wo ist die Jugendpartei bei der ÖVP?

Wenn Sie von der FPÖ junge Menschen in ein System hineinreiben, wo die jungen Leute zu 60 Prozent, ja 70 Prozent die Zeit sinnlos absitzen – das sagen mir höchste Offiziere beim Bundesheer –, ohne entsprechende gute Verwendung, dann ist das doch untragbar und nicht akzeptabel! (Abg. Ing. Höbart: Wenigstens eine Situation, wo junge Menschen noch zusammenkommen! Seien wir doch froh, dass es noch eine Ins­titution gibt, wo junge Leute zusammenkommen!)

Zum Schluss kommend: Meine sehr geehrten Damen und Herren, bereiten Sie Modelle auf, informieren Sie die Menschen ordentlich und machen Sie dann eine Volksabstim­mung! Aber machen Sie bitte nicht nur eine Volksabstimmung, denn es gibt viele The­men, über die man in Österreich abstimmen könnte. Eine Volksabstimmung kostet rund 2 Millionen €, und wenn wir uns einigen, dann könnten wir gleich vier, fünf, sechs Fragen dazugeben.

Deshalb bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die im Titel genannte Regierungsvorlage 1909 d.B. in der Fassung des Ausschussbe­richtes 1918 d.B. wird wie folgt geändert:

1. Der Einleitungssatz der gegenständlichen Regierungsvorlage lautet wie folgt:

„Gemäß Art. 49b B-VG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 des Volksbefragungsgeset­zes 1989 werden Volksbefragungen mit folgenden Fragestellungen durchgeführt:“

2. Der in der Regierungsvorlage 1909 d.B. in der Fassung des Ausschussberichtes 1918 d.B. festgeschriebenen Fragestellung werden folgende Fragestellungen angefügt:

„Sind Sie für einen Austritt Österreichs aus dieser Eurozone?

Sind Sie für ein einfacheres, niedrigeres und sozial gerechtes Steuersystem der Fair Tax?

Sind Sie für die Abschaffung von Pflichtmitgliedschaften und Pflichtgebühren wie bei Kammern und dem ORF?

Sind Sie für die Einführung einer gemeinsamen Schule aller 6- bis 14-Jährigen?


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 145

Sind Sie für eine umfassende Staats- und Verwaltungsreform wie z.B. Reduktion der politischen Gremien, Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger und Abschaf­fung der Pragmatisierung von Beamten?“

*****

Wenn Sie von SPÖ und ÖVP das wollen, dann befragen Sie die Menschen und ma­chen Sie den 20. Jänner 2013 zu einem Tag der echten direkten Demokratie! (Beifall beim BZÖ.)

16.56

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, jetzt ist genau jene Situation eingetreten, die ich im Vorfeld schon zu verhindern versucht habe, nämlich dass ich an dieser Stelle – um gleich meine Entscheidung vorwegzunehmen – diesen Abänderungsantrag nicht zulasse, aus einem Grund, der allen Mitgliedern der Präsi­diale auch schriftlich mitgeteilt worden ist.

Ich weiß, dass es da ein Hin und Her gegeben hat. Ich folge der Rechtsauffassung des Rechts- und Legislativdienstes der Parlamentsdirektion. Es handelt sich hiebei um kei­nen inhaltlich systematischen Zusammenhang. Da die Grundsätze beibehalten werden sollen, dass Abänderungs- und Zusatzanträge diesen inhaltlich systematischen Zu­sammenhang haben sollen – nämlich auch bei Gesetzen; wir müssen auf Basis der all­gemeinen Bestimmungen handeln –, habe ich auch so entschieden.

Ich kündige auch gleich an – damit wir das auch vorwegnehmen –, dass wir uns mit dieser Fragestellung auch in der Präsidiale noch einmal ausführlich beschäftigen müs­sen, weil ich in Zukunft natürlich derartige Missverständnisse vermeiden möchte.

Ich behaupte, dass gerade die Rechtsauslegung durch den Rechts- und Legislativ­dienst im Interesse vor allen Dingen der Minderheit und der Opposition ist, hier eng und nicht weit auszulegen, aber ich bleibe bei meiner Entscheidung heute. Wir werden in der Präsidiale darüber noch einmal befinden.

Ich habe schon gesehen, der Herr Abgeordnete Scheibner möchte jetzt seine Rechts­meinung kundtun. – Herr Abgeordneter Scheibner zur Geschäftsbehandlung. Bitte, Sie haben das Wort.

 


16.58.54

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsiden­tin! Ich stelle den Antrag, dem Sie ja schon nachkommen, auch diese Rechtsfrage in der Präsidiale umfassend zu debattieren und zu entscheiden.

Ich würde auch beantragen, aber ich nehme an, mit wenig Aussicht auf Erfolg, dass Sie diesen Antrag trotzdem zulassen, denn es ist nicht nur meine Rechtsmeinung, son­dern im Kommentar zur Nationalratsgeschäftsordnung von Zögernitz steht hier zum § 53 ausdrücklich, dass der Präsident oder die Präsidentin die Zulassung eingebrach­ter Abänderungs- oder Zusatzanträge nicht in inhaltlicher, sondern nur in formeller Hin­sicht zu prüfen hat. Zulässig sind Zusatzanträge, wenn sie sich auf ein Gesetz bezie­hen, die Gegenstand der in Verhandlung stehenden Vorlage sind.

Und das ist aus unserer Sicht eindeutig der Fall. Es geht hier nicht um ein Gesetz, aber um eine Volksbefragung, und wir wollen durch diesen Zusatzantrag nur, dass weitere Fragen auch zum Gegenstand dieser ohnehin beschlossenen Volksbefragung werden, was also in Analogie zu den entsprechenden Bestimmungen absolut zulässig ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 146

Ich weise auch darauf hin, wenn das jetzt nicht zugelassen wird – im Hauptausschuss haben Sie diese Abänderung ja noch zugelassen –, dann hat das auch präjudizielle Folgen, denn ich kann mich an viele Vorlagen erinnern, bis hin zu Budgetbegleitgeset­zen, wo man, wenn man dieser engen Rechtsmeinung ist, so wie Sie es jetzt formuliert haben, diese Zusatzanträge nicht hätte zulassen dürfen, wo man ganz einfach irgend­welche Paragraphen in ein Gesetz gekleidet hat und dann im Ausschuss und in zweiter Lesung noch durch weitgehende Zusatzanträge andere Materien mit hineingebracht hat, die in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit der in Diskussion stehenden Mate­rie gestanden sind, sondern nur in formeller Hinsicht dasselbe Gesetz betroffen haben.

Genau diesen formellen Zusammenhang sehen wir hier jetzt auch, und deshalb sind wir der Meinung, dass dieser Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrag zuzulas­sen wäre. (Beifall beim BZÖ.)

17.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich könnte Ihnen jetzt eine ganze Liste von gegenteiligen Beweisen für die frühere Zulassungs- und Nichtzulas­sungspraxis vorlegen. Wir haben natürlich in der Zwischenzeit intensiv recherchiert. Das nützt alles nichts, dass hier die Rechtsmeinung auseinandergeht und eine Ent­scheidung von meiner Seite zu treffen ist. Ich habe sie getroffen, und zwar auf Nichtzu­lassung, und ich versichere Ihnen, dass wir dieses Thema noch einmal sehr gründlich in der Präsidiale behandeln werden.

Auf eine vergleichbare Situation in Sachen Volksbefragung kann ich nicht zurückgrei­fen, wie wir alle wissen, da es das erste Mal ist, dass eine Volksbefragung stattfinden soll.

Also: Ich habe diesen Antrag nicht zugelassen.

*****

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


17.01.48

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Bevor ich in meine Rede zur ersten Volksbefra­gung in der Republik hier eingehe, möchte ich eine Aussage von Ihnen, Herr Bundes­minister Darabos, auf das Schärfste zurückweisen: Sie haben das österreichische Bun­desheer, die österreichischen Soldatinnen und Soldaten mit der Armee in Libyen und Syrien verglichen. (Abg. Mag. Ikrath: Unglaublich! Unglaublich! – Zwischenrufe bei der SPÖ. – Bundesminister Mag. Darabos: Das ist eine Lüge!)

Herr Minister Darabos! Das österreichische Bundesheer kann nicht auf dieselbe Ebene gestellt werden wie das Bundesheer von Libyen und Syrien! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir sind ein Rechtsstaat, wir bekennen uns zur Menschenrechtskonvention, wir beken­nen uns zur europäischen Grundrechtecharta! Wir vergleichen uns damit sicherlich nicht, Herr Bundesminister! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Elmar Mayer: So billig! Habt ihr das wirklich notwendig?)

In der österreichischen Bundesverfassung steht:

„Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung.“

Und weiters: „Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig. Staatsbürgerinnen kön­nen freiwillig Dienst im Bundesheer als Soldatinnen leisten ().“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 147

Und: „Wer die Erfüllung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen verweigert und hievon befreit wird, hat die Pflicht, einen Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten.“

Um diese Bestimmungen in der österreichischen Bundesverfassung geht es. Und nur deswegen, Herr Bundesminister, weil im Jahr 2010 drei Tage vor der Wiener Gemein­deratswahl der Wiener Bürgermeister erklärt hat, ab sofort gilt eine andere Parteimei­nung in der SPÖ, war auf einmal alles anders. (Abg. Strache: Hat ihm nichts genützt!) Seit diesem Zeitpunkt ist kein Stein mehr auf dem anderen geblieben, weil manche Steine bei Ihnen zu Butter geworden sind. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Herr Bundesminister, das ist der Grund, warum wir heute hier stehen und das Volk mit direktdemokratischen Mitteln befragen, weil wir bei einer Grundsatzentscheidung ange­langt sind, bei der die Bundesregierung keine einheitliche Meinung hat. Und wann, wenn nicht dann, wenn es um Grundsatzfragen der Republik geht, nützen wir die Mittel der direkten Demokratie? Hier geht es genau um eine solche Grundsatzfrage. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass wir die Kluft zwischen den Vertretern und den Vertrete­nen kleiner machen. Wir müssen diese Kluft zwischen der Politik und den Wählerinnen und Wählern schließen, das ist unser Auftrag! Und daher freue ich mich, dass wir heute über diese Volksbefragung abstimmen. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Ich bin mit Kollegen Scheibner einer Meinung, der gesagt hat, es geht hier nicht um Parteipolitik, sondern es geht um das System. Genau darum geht es: Welches System wollen wir in Zukunft haben? Wollen wir Wehrpflicht und Zivildienst in Zukunft haben oder wollen wir ein Berufsheer mit einem freiwilligen Sozialdienst haben?

Das ist eine ganz klare Fragestellung, die die Bundesregierung gefunden hat und die sie heute zur Abstimmung über eine Volksbefragung vorlegt. In einer solchen Frage kann es keinen Kompromiss geben. Es kann nicht ein bisschen Wehrpflicht und ein bisserl Berufsheer geben, sondern es kann nur ein Entweder – Oder geben. Daher ist es keine Entscheidungsschwäche, meine Damen und Herren von der Opposition, son­dern es ist eine Strukturfrage, die wir klären lassen wollen, und das wollen wir vom Souverän entscheiden lassen.

Denn wer hat Angst vor dem Chef? Wer hat hier Angst vor dem Chef?, frage ich mich in der ganzen Diskussion. Der Chef, der österreichische Souverän, kann entscheiden, und dieser Chef wird am 20. Jänner entscheiden. Und ich freue mich, dass er diese Chance hat und wir dadurch die repräsentative Demokratie auch mit direktdemokrati­schen Mitteln anreichern.

Daher hat die Österreichische Volkspartei ein Demokratie-Paket vorgelegt, das wir zur Stärkung der direkten Demokratie gemeinsam mit der repräsentativen Demokratie auf die Reihe bringen wollen: zum Beispiel Erleichterungen bei Volksbegehren und den Petitionsrechten, mehr Bürgeranliegen wie Anfragen an die Mitglieder der Bundesre­gierung direkt im Parlament behandeln. Diese Elemente zu stärken, darum geht es, meine Damen und Herren. Diese Kluft zwischen den Vertretenen und den Vertretern müssen wir schließen! Angst ist kein guter Ratgeber bei einer solchen Entscheidung! (Beifall bei der ÖVP.)

Der Kern unseres Demokratie-Paketes ist daher: informieren, diskutieren und über­zeugen.

Meine Damen und Herren! Wer ein Heer aus dem Volk für das Volk haben möchte und einen Zivildienst mit dem größten Nutzen für Österreich, der stimmt am 20. Jänner ab! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Fichtenbauer.)

17.06


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kunasek. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 148

17.06.59

Abgeordneter Mario Kunasek (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist schon sehr interessant, wenn man die Debatte bis jetzt verfolgt hat, mit welchen Argumentationen oder Nichtargumentationen hier vor allem seitens der SPÖ gearbeitet wird. Wenn das das einzige Argument ist, Herr Klubobmann Cap, dass im Bundesheer alles so furcht­bar ist und dass das vergeudete Zeit ist, dann frage ich Sie: Wer hätte es ändern kön­nen? Die Antwort kann nur sein: Der Bundesminister hätte es ändern können. Das hat er aber nicht getan. Im Gegenteil, er ist sogar noch hergegangen und hat ab dem Zeitpunkt, zu dem Bürgermeister Häupl gefordert hat, die Wehrpflicht abzuschaffen, dieses Projekt, nämlich die Attraktivierung des Grundwehrdienstes, torpediert und hat damit auch dem Bundesheer einen großen Schaden zugefügt. Aber das sind wir ja von Bundesminister Darabos, immerhin schon seit 2007 Minister, schon gewohnt aus den letzten Jahren.

Aber eines ist klar, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir Freiheitliche haben keine Angst vor der Bevölkerung, wir haben keine Angst vor dem Volk! (Beifall bei der FPÖ.) Im Gegenteil: Wir freuen uns auf die Durchführung dieser Volksbefragung, weil wir sicher sind, dass die Österreicherinnen und Österreicher die richtige Entscheidung treffen werden, nicht zuletzt deswegen, weil sie erkannt haben, dass der Meinungs­schwenk, der Zickzackkurs der SPÖ aus rein wahltaktischen Gründen erfolgt ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bundesminister Darabos hat sich hier leider als Erfüllungsgehilfe des Bürgermeisters Häupl erwiesen, beziehungsweise hat er, wie gesagt, ganz bewusst versucht, die sinnvolle Attraktivierung des Bundesheeres zu blo­ckieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt Pro- und Kontraargumente, keine Frage, und ich bin dankbar dafür, dass es sachliche Beiträge gegeben hat, wie zum Beispiel jenen des Abgeordneten Scheibner, weil diese sachliche Diskussion bis dato hier in diesem Haus in der Sicherheitspolitik nicht stattgefunden hat. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird immer wieder so getan, als hätten wir keine Profis, als wäre alles so furchtbar, als würde das Bundesheer gar nicht funktio­nieren. Aber es vergeht kaum eine Sitzung, wo Verteidigungspolitik nicht auf der Ta­gesordnung steht und wir uns nicht beim Bundesheer bedanken, ob das der Assistenz­einsatz im Osten Österreichs war, ob das Einsätze im Ausland sind, wo österreichische Profis, Herr Bundesminister, Berufssoldaten und Milizsoldaten, ihren Mann stehen, ob das Hilfe in Katastrophen- und Unglücksfällen ist wie in der Steiermark erst vor einigen Monaten. Das ist die Leistung des österreichischen Bundesheeres, das ist die Leistung der Offiziere, der Unteroffiziere, der Chargen und auch der Rekruten, die trotz dieser Chaos- und Verunsicherungspolitik von Bundesminister Darabos bravourös ihren Dienst für Österreich leisten. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher sagen wir Freiheitlichen ganz klar: Am 20. Jänner 2013 keine Experimente mit der Sicherheit Österreichs! Ein klares Ja zum Bundesheer, zur Wehrpflicht, damit auch zum Zivildienst und somit auch zu einer ordentlichen Sicherheit, die sich Österreich und die österreichische Bevölkerung auch verdient haben! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.

 


17.10.08

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister Darabos! Frau Ministerin Mikl-Leitner! Hohes Haus! Vom Vorredner,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 149

meine sehr geehrten Damen und Herren, haben Sie jetzt leider keine Argumente be­kommen, sondern nur diesen Einheitstopf, den es vonseiten der Freiheitlichen immer wieder gibt, wenn es darum geht, den Minister zu verunglimpfen (Abg. Ing. Höbart: Was ist denn bitte ein „Einheitstopf“, Frau Kollegin?), obwohl sich dieser Minister sehr intensiv um die Belange des Bundesheeres gekümmert und Verbesserungen weiterge­bracht hat. Und dass gerade Sie als Beschäftigter des Bundesheeres, Herr Kollege Ku­nasek, hier zu solchem Bashing greifen, das ist wirklich schade und abzulehnen. (Bei­fall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Wollen Sie wieder jemand mundtot machen? – Wei­tere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wir beschließen heute den Volksbefragungstext für den 20. Jänner 2013. Diese Volks­befragung, diese große Abstimmung mit der österreichischen Bevölkerung gemeinsam ist eine wichtige Entscheidung.

Einige Vorredner haben gemeint, dass die Bevölkerung die beiden Fragen nicht verste­hen oder noch viel längere Erklärungen brauchen würde. (Abg. Ing. Höbart: Sie ver­stehen ja das nicht einmal selbst!) Meine sehr geehrten Herren Vorredner, Sie müssen schon das Vertrauen in die Bevölkerung setzen, dass die Menschen in Österreich wis­sen, für welches System sie sich entscheiden: für ein Freiwilligensystem oder für ein Zwangssystem. Diese wichtige Entscheidung zu treffen schafft die Bevölkerung, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Alle Wahlberechtigten können am 20. Jänner in dieser Frage Stellung beziehen und entscheiden. Das ist eine große Verantwortung, weil damit eine weitreichende Ent­scheidung getroffen wird. Und es ist zugesichert, dass das Ergebnis der Volksbefra­gung umgesetzt wird. Die Tatsache, dass wir diese große Verantwortung gemeinsam mit der Bevölkerung tragen, sollte uns dazu bringen, dass wir die Auseinandersetzung mit sachlichen Argumenten führen und einander nicht mit polemischen Äußerungen befetzen. (Abg. Strache: Wann beginnen Sie damit? – Abg. Dr. Belakowitsch-Jene­wein: Bringen Sie einmal eines!)

Ich hätte gerne zwei sachliche Argumente gebracht. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jene­wein: Bitte!) Es freut mich, Kollegin, dass Sie zuhören, das ist, glaube ich, ganz wich­tig. (Abg. Ing. Höbart: Es schmerzt zwar in den Ohren, aber ja!) Die österreichische Bevölkerung weiß, dass sie eine große Verantwortung hat und eine wichtige Entschei­dung treffen wird. Und dass Sie hier hämisch darüber lächeln, das finde ich sehr, sehr schade.

Derzeit ist es so, dass es aufgrund der Wehrpflicht bei den jungen Männern eine Un­terbrechung ihrer Ausbildungs- und Berufswege stattfindet. Es kommt zu einem Ein­schnitt in Lebensläufe. Wir reden immer wieder sehr lange darüber, wie wichtig Bildung und Ausbildung für die jungen Menschen in unserem Land sind. Daher müssen wir uns dieser Problematik stellen und schauen, dass es nicht mehr zu diesen Unterbrechun­gen kommt, dass diese Einschnitte beseitigt werden.

Bei einer Abschaffung der Wehrpflicht gibt es einen freiwilligen Zugang zum österrei­chischen Bundesheer. Sämtliche Personalverantwortliche in Unternehmen wissen, ein freiwilliger Zugang bringt eine größere Motivation. Eine größere Motivation erhöht die Leistungsfähigkeit der jungen Menschen und erhöht damit auch die Leistungsfähigkeit des Bundesheeres, um für die Aufgaben besonders gut gerüstet zu sein.

Die andere freiwillige Entscheidung, die durch das Modell, das Herr Minister Darabos vorgelegt hat, gegeben ist, besteht darin, dass man sich freiwillig dafür entscheiden kann, ein soziales Jahr zu machen, das mit einer ordentlichen Bezahlung zu einer Neu­orientierung und auch zu einer Umorientierung führen kann. Eine freiwillige Entschei­dung bringt eine hohe Motivation und bringt ganz wichtige Verbesserungen auch im Sozial- und Gesundheitsbereich. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Und lässt das System zusammenstürzen!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 150

Motivierte und interessierte Menschen sind wichtig für das österreichische Bundesheer und auch für den sozialen und gesundheitlichen Bereich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Österreicherinnen und Österreicher! Wir sind überzeugt, Sie verstehen die Fragen und Sie werden die richtige Entschei­dung treffen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.14

17.14.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Hauptausschusses auf Durchführung einer Volksbefragung, 1918 der Beilagen.

Hierzu liegen folgende Abänderungsanträge vor:

Abänderungsantrag der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kolle­gen sowie Abänderungsantrag der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen.

Ich werde zunächst über die erwähnten Abänderungsanträge in der Reihenfolge ihrer Einbringung, sodann über den vorliegenden Antrag des Hauptausschusses auf Durch­führung einer Volksbefragung abstimmen lassen.

Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen.

Wer sich für diesen Abänderungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Antrag findet keine Mehrheit. Abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Scheib­ner, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen.  Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Hauptausschusses auf Durch­führung einer Volksbefragung in der Fassung des Ausschussberichtes in 1918 der Bei­lagen.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die sich für den gegenständlichen Ausschuss­antrag aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenom­men.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung einer sachlichen Information der Öffentlichkeit vor der Volksbefragung über die Einführung eines Berufsheeres oder die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag findet keine Mehrheit. Abgelehnt.

17.16.3315. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1903 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Ausländerbeschäf­tigungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenver­sicherungsgesetz 1977, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (1947 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 151

16. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1769/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnah­men gegen prekäre Leiharbeit (1948 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 15 und 16 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.17.12

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Tagesordnungs­punkt 16: Leiharbeit. Die Leiharbeit boomt sehr. Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sind quer durch alle Branchen tätig, vom Krankenhaus bis zum Reinigungsgewerbe, ja sogar in der Nationalbank sind Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter beschäftigt. 2 bis 3 Prozent aller unselbständig Beschäftigten, das sind zirka 80 000 Personen, sind be­reits als Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter beschäftigt. Und schon jede fünfte vom AMS angebotene Stelle betrifft eine Leiharbeiterfirma.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ursprünglich gedacht waren die Leiharbeiter zur Abdeckung von Auftragsspitzen in Firmen. Die Leiharbeiter sind in der Regel güns­tiger, und ihr Dienstverhältnis kann jederzeit aufgelöst werden. Was mich da aber be­sonders stört, ist, dass die Firmen die Kosten für Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen als Sachkosten und nicht als Personalkosten verbuchen. Das ist sicher so nicht in Ord­nung! (Beifall bei der FPÖ.)

Wo werden Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sehr häufig eingesetzt? – Sehr oft wer­den sie dort eingesetzt, wo besonders gefährliche Arbeiten zu verrichten sind, ohne da­für entsprechend eingeschult zu werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Laut § 135 Gewerbeordnung kann bei gro­ben Verstößen gegen das Arbeitsrecht die Konzession jederzeit entzogen werden, was aber bis jetzt, glaube ich, noch nie gemacht worden ist.

Sehr zu hinterfragen sind natürlich die Arbeitslosigkeit in der Leiharbeit und der Weiter­bildungsfonds.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Vorlage sind wir nicht zufrieden, wir stimmen dieser Vorlage in dieser Form sicherlich nicht zu. – Herzlichen Dank. (Bei­fall bei der FPÖ.)

17.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.

 


17.19.36

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bedaure sehr, dass mein Vorred­ner hier signalisiert hat, dass dieser sehr wichtigen Verbesserung der Situation der ös­terreichischen Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen vonseiten der Freiheitlichen Partei nicht zugestimmt wird, denn gerade diese Gesetzesnovelle, die aufgrund einer Richtli­nie der Europäischen Union notwendig geworden ist, bedeutet, dass sich die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Österreich in Leiharbeit beschäftigt sind, sehr stark verbessern wird.

Zirka 75 000 Österreicher und Österreicherinnen befinden sich in einem Leiharbeitsver­hältnis. Man kann es folgendermaßen auf den Punkt bringen: Das sind nicht gerade je-


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ne Menschen, die eine sehr schöne Beschäftigung haben, denen es gut geht. Leihar­beiter sind sehr oft mit einer Vielzahl von Diskriminierungen konfrontiert, und daher bin ich sehr froh, dass mit dieser Regierungsvorlage zum Beispiel klargestellt wird, dass es zu einem Verbot der Diskriminierung kommt, und dass jetzt auch sichergestellt ist, dass Zeitarbeitskräfte und Leiharbeitskräfte, die häufig mit rassistischen Diskriminie­rungen, mit sexistischen Diskriminierungen in den Firmen konfrontiert waren und sich ganz einfach aufgrund ihrer Situation oft nicht getraut haben, dagegen aufzutreten, ei­nen Schutz gegen diese Diskriminierung haben. Es werden sowohl der, der überlässt, als auch der, bei dem der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin beschäftigt ist, in die Verantwortung genommen. – Ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Was mir ebenfalls ganz, ganz wichtig ist, ist der Umstand, dass künftig der Überlasser verpflichtet ist, spätestens 14 Tage im Vorhinein, wenn es zu einer Beendigung des Einsatzes in einer Firma kommt und der Leiharbeiter/die Leiharbeiterin bereits mehr als drei Monate überlassen worden ist, zu informieren, dass die Beschäftigung bei dieser Firma beendet wird. Das ist deshalb entscheidend, weil damit ganz einfach auch si­chergestellt wird, dass die Kolleginnen und Kollegen wesentlich besser planen können.

Zum Schluss: Es ist auch vorgesehen, dass es zu einer Schaffung eines Fonds kommt, wo auch die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen künftig Qualifikationsmaßnahmen konsumieren können. Das nützt einerseits nicht nur den Arbeitnehmern und Arbeitneh­merinnen, sondern auch den Firmen, bei denen diese Menschen beschäftigt sind. Es ist für mich aber auch ein wichtiger Schritt in die Richtung, dass diese Menschen nach einer weiteren Qualifikation mehr Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben.

Ich bedanke mich sehr herzlich bei dem zuständigen Bundesminister für die Vorbe­reitung dieser Regierungsvorlage. Es ist ein guter, richtiger Schritt in die richtige Rich­tung, die Situation der Leiharbeitskräfte in Österreich zu verbessern.  Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


17.22.48

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bis zu 100 000 Menschen sind in der Leiharbeitsbranche beschäftigt, die Branche wächst also konstant. Die Zahl der Leiharbeitsunternehmen hat sich in den letzten zehn Jahren verdreifacht, und auch die Zahl der Firmen, die sich der Leiharbeiter be­dienen, nimmt stetig zu. Das klingt ja a priori gut, eine Wachstumsbranche, aber jeder, der sich da ein bisschen auskennt, weiß, dass die Zustände dort äußerst unerfreulich sind.

Das liegt erstens an unseren Gesetzen, die Rahmenbedingungen schaffen, die Leihar­beiter definitiv zu ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse machen. Dazu kommt noch, dass selbst die bestehenden Gesetze von den Leiharbeitsfirmen leider sehr oft ignoriert oder auch bewusst umgangen werden. Und gegen all das passiert viel zu wenig, weil unse­re Kontrollstrukturen, sowohl was die Kompetenzen als auch die Ressourcen betrifft, nicht ausreichend ausgestattet sind.

Meine Damen und Herren! Wir wissen, diese Probleme gibt es mit dieser Branche nicht nur in Österreich – deshalb ja auch die EU-Richtlinie, die wir heute hier umsetzen sol­len beziehungsweise den Beschluss dazu fassen.

Im Vorfeld dieser Umsetzung gab es monatelange Verhandlungen mit den Sozialpart­nern, und eines wurde dabei deutlich: Die Arbeitgeber sind leider nicht ein Böhnchen daran interessiert – nicht ein Böhnchen! –, dass es auch nur zu geringen Verbesserun­gen für eigentlich diskriminierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt.


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Ich meine, das ist leider auch die Ursache dafür, dass das vorliegende Ergebnis trotz sicher engagierter Bemühungen der Gewerkschaft letzten Endes sehr mager ist. Ich würde sagen, es ist ein enttäuschendes Ergebnis. Seit Jahren ist das die erste Mög­lichkeit, einmal wirklich intensiv über die Zustände der Branche zu diskutieren, eventu­ell auch etwas zu verbessern, und die Arbeitgeber sind sowohl den Verhandlungspart­nern als auch Ihnen, Herr Minister Hundstorfer, und Herrn Minister Mitterlehner förm­lich auf der Nase herumgetanzt.

Letzten Endes war das Ergebnis ein Minipaket, und selbst dieses Minipaket wurde von den Arbeitgebern noch bekämpft. Sie wollten in letzter Sekunde, obwohl die Verhand­lungen bereits abgeschlossen waren, auch das noch verhindern. Ich denke, das ist ei­ne Chuzpe, und das dürfen wir uns nicht gefallen lassen! (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Ich hätte mir da von Ihnen mehr Mut erwartet, und auch von der ÖVP, denn ich muss schon sagen, es gibt Beschlüsse des ÖAAB, die ganz deutlich die Missstände in der Branche ansprechen, und es gibt Forderungen des ÖAAB, die deutlich über die hier vorliegende Vorlage hinausgehen. (Abg. Wögin­ger: Na, das ist ja schon einmal was, nicht?!)

Ich weiß schon, Frau Abgeordnete Csörgits und Abgeordneter Muchitsch, Sie haben schon gesagt beziehungsweise werden wieder betonen, welch großer Erfolg diese Vor­lage ist. Ich denke auch – anders als die FPÖ; wir werden auch zustimmen –, dass das gute Schritte sind, die da gemacht werden. Aber Sie und ich, wir alle wissen, die wirk­lich großen Probleme der Branche werden dadurch nicht gelöst werden.

Wir Grüne haben uns im letzten Jahr sehr intensiv mit all dem beschäftigt, gemeinsam mit Experten, den Gewerkschaften, auch mit Betroffenen, und haben Vorschläge aus­gearbeitet, die in Form eines umfangreichen Antragspaketes heute hier für Sie vorlie­gen.

Daher möchte ich nun auch formal den Abänderungsantrag einbringen, ihn erläutern und auf einige Vorschläge detailliert eingehen.

Der erste Punkt sind die betriebsüblichen Löhne. Wir verlangen, dass den Leiharbei­tern betriebsübliche Löhne gezahlt werden, das heißt auch, die betriebsspezifischen Zuschläge, Sonderzahlungen et cetera. Wenn das nicht der Fall ist, sind Leiharbeiter de facto weiterhin billiger als die Stammbelegschaft. Das heißt, auch in der jetzigen Gesetzesregelung wird dann Lohndumping sozusagen legitimiert. Ich bin auch ziemlich sicher, dass genau diese Regelung nicht der Umsetzung der EU-Richtlinie entspricht.

Zweiter Punkt – für alle, die die Branche ein bisschen kennen –: Wir haben ein massi­ves Problem mit den einvernehmlichen Lösungen rund um die Stehzeiten. Das heißt, sehr häufig kommt es vor, dass unmittelbar nach Beendigung eines Einsatzes eine ein­vernehmliche Lösung zustande kommt, wo aber der Mitarbeiter überredet, ja ich würde sagen, oft genötigt wird. Die Gewerkschaft spricht davon, dass 80 Prozent aller einver­nehmlichen Auflösungen unter solchen Umständen stattfinden.

Das Problem dabei ist, dass die Mitarbeiter dadurch oft sehr kurzfristig massive Ein­kommensverluste haben, weil sie ja vom regulären Einkommen in die Arbeitslosigkeit wechseln, und natürlich auch wir als Steuerzahler beziehungsweise die öffentliche Hand einen Teil des unternehmerischen Risikos übernehmen, weil ja sozusagen vom Unternehmer, der eigentlich nach dem Kollektivvertrag verpflichtet wäre, weiter zu be­schäftigen, genau diese Kosten auf die öffentliche Hand übertragen werden.

Ich denke, das ist absolut nicht einzusehen. Sicher, dieser Fonds wird da ein bisschen etwas machen, aber unserer Meinung nach sicher nicht genug. Wir verlangen deshalb die unmittelbare Rechtsunwirksamkeit von solchen einvernehmlichen Auflösungen, wenn sie direkt nach der Beendigung eines Einsatzes stattfinden.


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Ein weiterer Punkt ist die 14-Tage-Regel, die an sich eine gute Idee ist, aber es gibt schon eine ein bisschen schildbürgerhafte Umsetzung, denn wir wissen, die Leiharbei­terbranche ist keine, die sich strikt an Regeln hält. Jetzt gibt es die Vorschrift, 14 Tage vor Beendigung des Einsatzes zu informieren, aber Sie haben in der Vorlage weder Sanktionen noch Strafen, noch irgendeinen Schadenersatz vorgesehen. Werden die sich daran halten? – Ich bin ziemlich sicher: nein.

Meine Damen und Herren! Es gibt noch so viele Punkte, die Redezeit ist schon fast zu Ende. Ein wichtiger Punkt sind die Strafen. Die Strafen werden jetzt erhöht, aber wenn man sich sozusagen nur die Inflation seit der letzten Erhöhung anschaut, war die höher als die jetzige Erhöhung. Das heißt, selbst mit der jetzigen Erhöhung haben wir noch nicht die Intention der Strafen von ursprünglich 1988 erreicht. Das ist für uns eine ab­solute Zumutung. Wir haben deshalb den Vorschlag gemacht, ähnlich wie beim Sozial­dumpinggesetz, dass die Strafen künftig pro Arbeitnehmer zu berechnen sind. Das ist fair und würde gleichzeitig sozusagen eine deutliche Erhöhung bringen, denn jetzt ist es sozusagen pro Fall, also nicht pro betroffenen Arbeitnehmer.

Meine Damen und Herren! Es geht noch um eine Stärkung der Betriebsratsrechte, das ist schon relevant, aber sozusagen nicht im Detail wesentlich.

Ein wichtiger Punkt ist außerdem, dass wir wissen, dass sozusagen die Leiharbeit lei­der nicht nur benützt wird, um die Auftragsspitzen abzudecken, sondern dass es zu­nehmend auch Betriebe gibt, denen es wirtschaftlich gut geht, die dazu übergehen, die Stammbelegschaft sukzessive durch Leiharbeiter zu ersetzen. Wir denken, dem muss ein Riegel vorgeschoben werden – das sieht übrigens auch wieder der ÖAAB so –, und haben deshalb beantragt, dass die Zahl der Leiharbeiter in Unternehmen auf 10 Pro­zent beschränkt werden soll.

Ein weiterer wichtiger Punkt, den Kollege Doppler schon angesprochen hat, ist, dass in den Bilanzen der Firmen, die Leiharbeiter beschäftigen, diese nur unter Sachaufwand, unter Materialaufwand aufscheinen. Wir wollen das ändern. Wir wollen da Transparenz und glauben, dass so der Umwandlung von ordentlichen Arbeitsverhältnissen in Leih­arbeitsverhältnisse entgegengewirkt werden kann.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sichtbarmachen überlassener Arbeitskräfte im Jahresabschluss

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird dazu aufgefordert,

dem Nationalrat eine Novelle des Unternehmensgesetzbuches vorzulegen, wonach im Jahresabschluss die Kosten für die eingesetzten LeiharbeiterInnen in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert auszuweisen und im Anhang zum Jahresabschluss ge­nauere Angaben zum Einsatz von LeiharbeiterInnen zu veröffentlichen sind und

sich in den aktuellen Verhandlungen zur Revision der EU-Bilanzrichtlinie nachdrücklich für die gesonderte Ausweisung der Kosten und die Sichtbarkeit der Leiharbeit einzu­setzen.

*****

Weiters habe ich schon erwähnt, dass die bestehenden Gesetze leider nicht und auch künftig nicht ausreichend kontrolliert werden können, wenn einfach die Ressourcen da-


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zu fehlen. Das ist vor allem in einer Branche mit vielen Missständen sehr problema­tisch.

Wir bringen deshalb einen weiteren Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung der Kontrollstrukturen der Arbeitskräfteüberlassung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird dazu aufgefor­dert, für den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung die Kontrollstrukturen zur Einhaltung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes sowie des Arbeits- und Sozialversicherungs­rechtes und des ArbeitnehmerInnenschutzes bezüglich ihrer Wirksamkeit und ihrer per­sonellen Ausstattung sowie Kompetenzen und Know-How des Personals zu überprü­fen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 1.7.2013 einen Bericht vorzulegen.

*****

Das wäre zumindest ein erster Schritt, und nach diesem Bericht könnte man das An­denken einer neuen Kontrollstruktur beginnen.

Meine Damen und Herren! Das war jetzt sehr viel, ich weiß, eine Menge an Vor­schlägen und Argumenten. (Abg. Neubauer: Das war sehr gut!) Ich denke, wir haben das Problem, dass fixe Anstellungen sukzessive in Leiharbeitsplätze umgewandelt werden, und wir haben auch das Problem, dass wir weiterhin Gesetze haben, die Leih­arbeiterInnen zu ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse machen. Beides dürfen wir nicht hinnehmen!

Drei Viertel aller LeiharbeiterInnen sind mit ihrer Arbeit massiv unzufrieden. Mich wun­dert das nicht, ich möchte das ändern. Ich möchte, dass alle Arbeitnehmer und Arbeit­nehmerinnen in Österreich faire Rahmenbedingungen haben. Leider brauchen die Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen in unserem Land dafür aber noch viel mehr, als die­se Regierungsvorlage bietet. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Neubauer.)

17.33


Präsident Fritz Neugebauer: Die beiden Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ebenso der in den Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag, der wegen seines Umfanges verteilt wird.

Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sichtbarmachen überlassener Arbeitskräfte im Jahresabschluss

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1947 d.B.) zur Regierungsvorlage (1903 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfas­sungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnen­schutzgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzie­rungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 ge­ändert werden.


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Begründung

Genuiner Zweck von LeiharbeiterInnen in Unternehmen ist ihr Einsatz zum Abfedern kurzfristiger Auftragsspitzen. Gerade in den letzten Jahren kam es zu einer massiven Verbreitung von Leiharbeit in fast allen Branchen. Der Boom der Leiharbeit ist aller­dings zunehmend Resultat eines zweckentfremdeten, missbräuchlichen Einsatzes von Leiharbeit. Ein wesentlicher Grund für den gesteigerten und immer öfter auch dauer­haften Einsatz von LeiharbeiterInnen ist, dass die Kosten für LeiharbeiterInnen derzeit unter „Materialaufwand“ in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht werden können und daher im Jahresabschluss nicht unter Personalkosten sichtbar sind. Auf diese Weise haben Unternehmen die Möglichkeit, Personalkosten unsichtbar zu machen. Diese Praxis ist besonders in Aktiengesellschaften verbreitet, wo der Druck der Aktio­närInnen, Personalkosten zu reduzieren, groß ist. Ähnlich ist die Situation in ausgeglie­derten Unternehmen des öffentlichen Sektors in Teilbesitz des Bundes bzw. der Län­der wo der Spardruck groß ist.

Konsequenzen dieser Praxis sind, dass Leiharbeit weit über ihren ursprünglichen Zweck hinaus eingesetzt und ein ursprüngliches „Notkonstrukt“ als Beschäftigungsform für immer mehr Beschäftigte zur dauerhaften Realität wird. Gute Jobs werden in den betroffenen Unternehmen durch schlechte ersetzt, oft nur um nach außen den Schein niedriger Personalkosten zu wahren. Eine Form atypischer und oftmals auch prekärer Beschäftigung zweiter Klasse wird so innerhalb vieler Unternehmen zur Dauereinrich­tung.

Dieser Fehlentwicklung muss dringendst Einhalt geboten werden. Ein erster wichtiger Schritt dafür ist, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden, Kosten für Leiharbeit im Jahresabschluss erkennbar auszuweisen und über Ausmaß, Grund und Dauer der Be­schäftigung von LeiharbeiterInnen Bericht zu legen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird dazu aufgefordert,

dem Nationalrat eine Novelle des Unternehmensgesetzbuches vorzulegen, wonach im Jahresabschluss die Kosten für die eingesetzten LeiharbeiterInnen in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert auszuweisen und im Anhang zum Jahresabschluss ge­nauere Angaben zum Einsatz von LeiharbeiterInnen zu veröffentlichen sind und

sich in den aktuellen Verhandlungen zur Revision der EU-Bilanzrichtlinie nachdrücklich für die gesonderte Ausweisung der Kosten und die Sichtbarkeit der Leiharbeit einzu­setzen.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung der Kontrollstrukturen der Arbeitskräfteüberlassung

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1947 d.B.) zur Regierungsvorlage (1903 d.B.) betreffend einem Bundesgesetz, mit dem


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das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfas­sungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnen­schutzgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzie­rungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 ge­ändert werden.

Begründung

Arbeits- und Sozialversicherungsrechte sind in Österreich verhältnismäßig gut ausge­baut und ein Verstoß mit Sanktionen versehen. Sanktionen und Strafen sind allerdings nicht besonders abschreckend gestaltet, eine Ausnahme bildet die Branche der Ar­beitskräfteüberlassung, denn Leiharbeitsfirmen kann gemäß § 135 der Gewerbeord­nung bei „erheblicher Verletzung“ gegen das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, des Ar­beitsrechtes einschließlich des ArbeitnehmerInnenschutzes oder des Sozialversiche­rungsrechtes, die Gewerbeberechtigung sogar entzogen werden. Solche Entzüge der Gewerbeberechtigung sind äußerst selten, zugleich ist die Branche aber auch für ihr mehr als doppelt so hohes Arbeitsunfallrisiko als im österreichischen Durchschnitt be­kannt (AUVA). Zudem sind Kontrollen aufgrund des Dreiecksverhältnisses zwischen Arbeitskräfteüberlassern, Beschäftigerbetrieben und LeiharbeiterInnen eine besondere Herausforderung.

Bei der Durchsetzung der Arbeits- und Sozialversicherungsrechte gibt es – neben den relativ niedrigen Sanktionen – generell in Österreich noch entscheidende Schwach­stellen. So ist die Durchführung und Dokumentation der Kontrollen der Arbeitsstätten auf mehrere Einrichtungen wie Krankenkassen, Arbeitsinspektion, Finanzpolizei und das Kompetenzzentrum für Lohn- und Sozialdumping aufgeteilt und der Zuständig­keitsbereich ist daher sehr zersplittert. Das führt gemäß Auskunft von ExpertInnen zu Lücken in den Kontrollen und auch zu Effizienzverlusten. Verschiedene Einrichtungen verfügen über verschiedene Kompetenzen und konzentrieren sich bei ihren Besichti­gungen auf ihren Zuständigkeitsbereich, wobei alle anderen Aspekte ausgeblendet werden. So wird bei jeder Begehung oft nur ein Aspekt wie etwa Gesundheitsschutz, Sozialversicherungsabgaben oder Lohnhöhe geprüft und das bei chronischer Unter­besetzung von PrüferInnen bei allen Kontrollbehörden.

Um die effektivere Durchsetzung der Arbeits- und Sozialversicherungsrechte für Leih­arbeiterInnen zu gewähren, müssen die zersplitterten Kontrollstrukturen und Zuständig­keiten dringend überprüft werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird dazu aufgefor­dert, für den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung die Kontrollstrukturen zur Einhaltung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes sowie des Arbeits- und Sozialversicherungs­rechtes und des ArbeitnehmerInnenschutzes bezüglich ihrer Wirksamkeit und ihrer per­sonellen Ausstattung sowie Kompetenzen und Know-How des Personals zu überprü­fen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 1.7.2013 einen Bericht vorzulegen.

*****


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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Aus­schusses für Arbeit und Soziales (1947 d.B.) über die Regierungsvorlage (1903 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Land­arbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpas­sungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Ausländerbeschäftigungsge­setz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsge­setz 1977, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüber­lassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Ar­beitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Aus­länderbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeits­losenversicherungsgesetz 1977, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1947 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Nach Artikel 1 Z. 1 wird folgende Z. 1a eingefügt:

1a. „In § 1 Absatz 4 entfällt die Z.1.“

2. In Artikel 1 Z 8 wird in § 10 Abs. 1 nach der Wortfolge „Bedacht zu nehmen“ der Bei­strich durch einen Punkt ersetzt und es entfällt die Wortfolge:

„es sei denn, es gelten ein Kollektivvertrag, dem der Überlasser unterworfen ist, sowie eine kollektivvertragliche, durch Verordnung festgelegte oder gesetzliche Regelung des Entgelts im Beschäftigerbetrieb.“

3. Nach Artikel 1 Z. 7 wird folgende Z. 7a eingefügt:

7a. In § 8 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

„Insbesondere sind einvernehmliche Beendigungen des Arbeitsverhältnisses im Zu­sammenhang mit dem Ende eines Einsatzes rechtsunwirksam.“

4. In Artikel 1 Z. 14 wird in § 12 Abs. 6 folgender Satz angefügt:

„Erfolgt diese Meldung nicht, ist ein pauschaler Schadenersatz im Ausmaß eines Mo­natsgehalts zu bezahlen.“

5. Z 18 lautet:

18. §15 lautet: „Die Anzahl der überlassenen Arbeitskräfte darf den Anteil von 10%, gemessen an der gesamten Beschäftigung eines Betriebes, nicht überschreiten.“

6. In Artikel 1 Z 27 lautet § 22 Absatz 1:

„(1) Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fal­lenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde zu bestrafen

1. mit Geldstrafe von 1 000 € bis zu 5 000 €, pro betroffenem Arbeitnehmer im Wie­derholungsfall von 2 000 € bis zu 10 000 € pro betroffenem Arbeitnehmer, wer

a) als Überlasser oder Beschäftiger gesetzwidrige Vereinbarungen trifft (§§ 8 und 11 Abs. 2) und deren Einhaltung verlangt,


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b) Arbeitskräfte in von Streik oder Aussperrung betroffene Betriebe überlässt (§ 9),

c) als Überlasser oder Beschäftiger an einer unzulässigen grenzüberschreitenden Überlassung (§ 16) beteiligt ist,

d) trotz Untersagung der Überlassungstätigkeit (§ 18) Arbeitskräfte überlässt;

2. mit Geldstrafe von 500 € bis zu 5 000 € pro betroffenem Arbeitnehmer, im Wieder­holungsfall von 1 000 € bis zu 10 000 € pro betroffenem Arbeitnehmer, wer die Erstat­tung der Meldung gemäß § 17 Abs. 2 unterlässt oder die erforderlichen Unterlagen ent­gegen § 17 Abs. 7 nicht bereit hält;

3. mit Geldstrafe bis zu 1 000 € pro betroffenem Arbeitnehmer, im Wiederholungsfall von 500 € bis zu 2 000 € pro betroffenem Arbeitnehmer, wer

a) eine Arbeitskraft ohne Ausstellung eines Dienstzettels, der den Vorschriften des
§ 11 entspricht, überlässt,

b) die Mitteilungspflichten (§ 12 Abs. 1 bis 5 und § 12a) nicht einhält, wenn dadurch die Gefahr eines Schadens für die Arbeitskraft besteht,

c) die gemäß § 13 zu führenden Aufzeichnungen oder die zu übermittelnden statis­tischen Daten nicht oder mangelhaft vorlegt,

d) die Erstattung der Meldung gemäß § 17 Abs. 1 unterlässt;

4. mit Geldstrafe bis zu 1 000 € pro betroffenem Arbeitnehmer, im Wiederholungsfall von 500 € bis zu 2 000 € pro betroffenem Arbeitnehmer, wer als Überlasser oder Be­schäftiger den zur Überwachung berufenen Behörden und Trägern der Sozialversiche­rung auf deren Aufforderung

a) die für die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlas­sungsgesetzes erforderlichen Auskünfte nicht erteilt (§ 20 Abs. 2 Z 1),

b) die für diese Überprüfung benötigten Unterlagen nicht zur Einsicht vorlegt (§ 20 Abs. 2 Z 2),

c) die Anfertigung von Abschriften, Auszügen oder Ablichtungen dieser Unterlagen ver­wehrt (§ 20 Abs. 2 Z 3),

d) den Zutritt zum Betrieb oder die Einsicht in die Arbeitskräfteüberlassung betref­fenden Unterlagen verwehrt (§ 20 Abs. 3).“

7. Art. 3 Z. 1 lautet:

In § 89 wird folgende Z. 5 angefügt:

„5. Werden in einem Betrieb überlassene Arbeitskräfte eingesetzt, ist der Zugang zum Betrieb und alle Kontrollrechte auch dem Betriebsrat des Überlasserbetriebes zu ge­währen.“

8. In Art. 3 wird folgende Z. 1a eingefügt:

1a. § 99 Abs. 5 lautet:

„(5) Der Betriebsrat ist vor der beabsichtigten Aufnahme der Beschäftigung von über­lassenen Arbeitskräften zu informieren; auf Verlangen ist eine Beratung durchzuführen. Von der Aufnahme einer solchen Beschäftigung ist der Betriebsrat unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eine Kopie der gemäß § 12 AÜG der Arbeitskraft zu übermitteln­den Information hat der Überlasser auch dem Betriebsrat des Beschäftigerbetriebes zu übermitteln. Auf Verlangen ist ihm mitzuteilen, welche Vereinbarungen hinsichtlich des zeitlichen Arbeitseinsatzes der überlassenen Arbeitskräfte und hinsichtlich der Vergü­tung für die Überlassung mit dem Überlasser getroffen wurden. Die §§ 89 bis 92b sind sinngemäß anzuwenden.“


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9. In Artikel 4 Z 6 lautet § 7b Abs. 9:

„(9) Wer als Arbeitgeber oder als in Abs. 1 Z 4 bezeichneter Beauftragter

1. die Meldung nach Abs. 3 nicht rechtzeitig erstattet oder

2. die erforderlichen Unterlagen entgegen Abs. 5 nicht bereithält,

begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe von 500 Euro bis 5 000 Euro pro betroffenem Arbeitnehmer, im Wiederho­lungsfall von 1 000 Euro bis 10 000 Euro pro betroffenem Arbeitnehmer zu bestrafen. Bei grenzüberschreitender Entsendung gilt die Verwaltungsübertretung als in dem Sprengel der Bezirksverwaltungsbehörde begangen, indem der Arbeits(Einsatz)ort der nach Österreich entsandten Arbeitnehmer/innen liegt, bei wechselnden Arbeits(Ein­satz)orten am Ort der Kontrolle.“

10. In Artikel 4 Z 7 lautet § 7j Abs. 1:

„(1) Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde hat dem/der Arbeitgeber/in im Sinne der §§ 7, 7a Abs. 1 oder 7b Abs. 1 sowie bei einer grenzüberschreitenden Überlassung dem/der Überlasser/in die Ausübung der den Gegenstand der Dienstleistung bildenden Tätigkeit für die Dauer von mindestens einem Jahr zu untersagen, wenn der/die Arbeit­geber/in wegen Unterschreitung des Grundlohns von mehr als drei Arbeitnehmer/in­ne/n oder gemäß § 7i Abs. 3 wegen erstmaliger oder einer weiteren Wiederholung rechtskräftig bestraft wurde.“

Begründung

Die Regierungsvorlage ist die verspätete Umsetzung der EU-Leiharbeits-Richtlinie, die die Gleichbehandlung zwischen Stammbelegschaft und überlassenen Arbeitskräften in Unternehmen fordert, sowie eine grundlegende Verbesserung der Qualität der Leihar­beit als einer Form „flexibler Beschäftigung“ im Sinn des Flexicurity-Prinzips anstrebt.

Bis auf wenige, längst überfällige Verbesserungen für LeiharbeiterInnen, wie einen Dis­kriminierungsschutz, gleiche Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen sowie der Zugang zu betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen des Beschäftigerbetriebes und die Einrichtung eines Sozial- und Weiterbildungsfonds, bleibt die Regierungsvorlage insgesamt zahn­los. Die vorliegende Novelle setzt damit weder die EU-Richtlinie zufriedenstellend um, noch wird grundlegenden Problemen in der Branche Abhilfe geschaffen. Daher fordern wir mit dem vorliegenden Antrag folgende gesetzliche Maßnahmen und Abänderun­gen:

Zu 1. und 9. ( Art 1 Z. 1a §1 Absatz 2)

Wir fordern die Ausweitung des Geltungsbereiches des AÜG auch auf gemeinnützige Arbeitskräfteüberlasser, was höhere Löhne und bessere Rechte der Menschen in den AMS-Maßnahmen garantieren würde.

Zu 2 (Art 1 Z. 8)

Wir wollen die Gleichstellung der überlassenen Arbeitskräfte mit vergleichbaren Arbeit­nehmerInnen des Beschäftigerbetriebes auch und besonders in Bezug auf das be­triebsübliche Entgelt, sowie es die EU-Richtlinie fordert. Dafür muss die Umgehungs­möglichkeit über den Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlasser entfallen. Diese wurde aufgrund massiver Interventionen der ArbeitgeberInnen-Vertretung geschaffen.

Zu 3 (Artikel 1 Z. 7a)

Wir fordern die Einführung einer Rechtsunwirksamkeit einvernehmlicher Lösungen für die Arbeitskräfteüberlassung im Zusammenhang mit dem Ende des Einsatzes der Leih-


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arbeiterInnen in Beschäftigerbetrieben. Damit soll eines der größten Probleme der Branche, nämlich das Abschieben der LeiharbeiterInnen in Stehzeiten an das AMS durch einvernehmliche Lösungen, beendet werden.

Zu 4 (Artikel 1 Z. 14 § 12 Abs.6)

Es braucht eine Sanktion, die Einführung eines Schadenersatzes bei Verletzung der neuen 14-Tage-Regelung (Vorankündigung bei Einsatzende durch die Beschäftigerbe­triebe), sonst wird die wichtige Neuerung wirkungslos bleiben.

Zu 5 (Artikel 1 Z. 18a)

Ganz wichtig ist die Deckelung auf 10% des erlaubten Anteils von LeiharbeiterInnen in Beschäftigerbetrieben im Gesetz, um den übermäßigen und oft auch missbräuchlichen Einsatz von LeiharbeiterInnen auf Kosten regulärer Anstellungen in Beschäftigtenbe­trieben entgegenzuwirken. Erfolgt diese Verankerung im Gesetz, ist eine Verordnungs­ermächtigung des Ministers hinfällig und kann daher entfallen.

Zu 6 und 9 (Artikel 1 Z. 27 § 22 Abs. 1, Art. 4 Z. 6 § 7b Abs. 9)

Wir fordern die Einführung von Strafen pro betroffenem/betroffener ArbeitnehmerIn bei Verstoß gegen das AÜG und gegen die Meldepflichten im AVRAG analog dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G). Denn die Erhöhung der bestehen­den Sanktionen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) durch die Regierungs­vorlage fällt viel zu gering aus. Diese gleicht nicht einmal die Entwicklung der Inflation seit der letzten Anpassung 1998 (!) aus.

Zu 7 (Artikel 3 Z. 1 § 89 Z. 5)

Wir fordern, wie die Arbeiterkammer und der ÖGB, ein garantiertes Zutrittsrecht zum Beschäftigerbetrieb für die BetriebsrätInnen der Arbeitskräfteüberlasserbetriebe.

Zu 8 (Art. 3 Z. 1a §99 Abs. 5)

Wir fordern, wie die Arbeiterkammer und der ÖGB, die Stärkung der Informationsrechte des Betriebsrates im Beschäftigerbetrieb durch eine Übermittlungspflicht der Unterla­gen für überlassene Arbeitskräfte.

Zu 10 (Art 4 Z.7 §7j Abs.1)

Es handelt sich um die Richtigstellung eines Fehlers in der Regierungsvorlage, der Entzug der Gewerbeberechtigung muss sich weiterhin auch auf den/der ArbeitgeberIn im Sinne der §§ 7, 7a Abs.1 oder 7b Abs. 1 beziehen sowie auf Überlasser bei grenz­überschreitenden Überlassungen.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


17.33.26

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schatz, es freut uns, wenn Sie den ÖAAB-Leitantrag gelesen haben. Ja es ist richtig, mit diesem Gesetz werden einige Forderungen bezüglich der Leiharbeit erfüllt, und daher begrüßen wir dieses Gesetz auch. Die Leiharbeit ist ja ein wichtiges Instrument, auch zur Abdeckung von Spitzen in den Betrieben, und natürlich müssen wir dieses Gesetz auch weiterentwickeln. Der Ar­beitnehmerschutz wird durch diese Vorlage eindeutig verbessert.

Es ist mir ein Anliegen, auch kurz ein paar Worte zum Arbeitsmarkt insgesamt zu sa­gen, weil ich der Meinung bin, dass wir das zu wenig tun. Wir haben derzeit einen sehr


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gut funktionierenden Arbeitsmarkt mit einer aktuellen Arbeitslosenquote von rund 4,5 Prozent. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein:  Leiharbeitern aus?)

Wir führen die EU 27 damit an. Wir haben die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit. Sie ist derzeit leicht im Steigen begriffen, das heißt, wir müssen auch da Maßnahmen setzen, was wir auch tun. Es ist wichtig, dass die Menschen wirklich auch in diesem hohen Ausmaß eine Beschäftigung in diesem Land haben. Wenn wir das mit dem Vorjahr ver­gleichen, haben wir um rund 50 000 Beschäftigte mehr, und das ist sicherlich eine wichtige Grundlage, auch für den sozialen Frieden und für den Wohlstand in unserem Lande. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, was wird konkret verändert mit dieser Vorlage?  Erstens wird eine EU-Leiharbeitsrichtlinie umgesetzt. Der Sozial- und Weiterbildungsfonds wird eingeführt, um auch die Arbeitslosigkeit in diesem Bereich zu vermeiden, um Stehzei­ten zu verhindern. Es wird die 14-Tage-Vorankündigungsfrist eingeführt und ein Diskri­minierungsverbot geschaffen, dass also keine Diskriminierung der Beschäftigerfirmen gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stattfinden darf, und es bringt eine weitgehende Gleichstellung von überlassenen ArbeitnehmerInnen mit dem Stammper­sonal – im Bereich des Entgeltes, im Bereich der Arbeitszeit, im Bereich der Urlaubsre­gelungen, es bringt Zugang zu vergünstigtem Kantinenessen, Beförderungsmitteln und betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen. Das sind wichtige Maßnahmen, wo eine Gleichstellung des Leihpersonals mit dem Stammpersonal erfolgt.

Es sind auch eine verstärkte Integration der Dienstnehmer in die Beschäftigerbetriebe, eine Gleichstellung der Dienstnehmer beim Thema Arbeitssicherheit, eine erweiterte Informationspflicht und die verpflichtende Einhaltung der hohen österreichischen Stan­dards auch für ausländische Arbeitskräfteüberlasser vorgesehen.

Meine Damen und Herren, es ist tatsächlich ein sehr wichtiger Schritt  Frau Kollegin Schatz, das möchte ich schon betonen , der mit diesem Gesetz gemacht wird. Na­türlich werden wir uns das auch in Zukunft anschauen müssen, evaluieren müssen und, wenn nötig, natürlich auch eine Weiterentwicklung vorantreiben. Das ist keine Fra­ge. Aber das Leihpersonal  und das haben wir auch im ÖAAB-Leitantrag, weil Sie den erwähnt haben, festgehalten  muss nach einer gewissen Zeit ins Stammpersonal übergeführt werden.

Abschließend darf ich noch auf die vorhergehende Debatte kurz eingehen. Frau Kolle­gin Schatz, Sie haben im Zusammenhang mit diesem Gesetz auch von Lohndumping gesprochen. Wir haben bei der vorigen Debatte, unter anderem auch im Zusammen­hang mit der Wehrpflicht  fällt die Wehrpflicht, gibt es ja auch keinen Zivildienst mehr , über das Ersatzmodell mit den 1 386 € für ein Jahr gesprochen, über ein Be­schäftigungsverhältnis bei den Organisationen, wo derzeit Zivildiener eingesetzt sind, zum Beispiel beim Roten Kreuz, in den Krankenhäusern, in den Behinderteneinrich­tungen bis hin zu den Alten- und Pflegeheimen.

In meinem Betrieb, beim Roten Kreuz in Oberösterreich, zahlen wir einen Grundlohn für einen Rettungssanitäter (Abg. Neubauer: Das ist Ihr Betrieb?!)  wo ich tätig bin, Herr Kollege Neubauer –, bezahlen wir also einen Grundlohn von brutto 2 100 €.

Jetzt soll nach diesem Modell jemand angestellt werden  ein bezahlter Freiwilligen­dienst ist meiner Meinung nach ein Widerspruch in sich  mit 1 386 €. (Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.) Ich bin Betriebsratsvorsitzender für 1 600 berufli­che Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich kann dem nicht zustimmen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Haberzettl und Mag. Schatz.)

Zivildiener haben kein Beschäftigungsverhältnis bei uns, dort geht es um Beschäfti­gungsverhältnisse. Wenn Sie von Lohndumping reden, dann nicht nur einseitig, son-


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dern dann bekennen Sie sich auch in der Gesamtheit dazu! Diese Bitte habe ich ab­schließend. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenruf der Abg. Mag. Schatz.)

17.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


17.38.11

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat ja einige Punkte in dem Gesetz angeführt, die sicherlich in Ordnung sind, die auch Verbesserun­gen darstellen. Diese, wie den Zugang zum Kantinenessen oder auch den Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen, begrüßen wir auch, allerdings werden wir dem Gesetz, wie ja bereits gesagt, nicht zustimmen, weil eben strukturelle Mängel immer noch vor­handen sind.

Wir haben derzeit eine Arbeitslosenquote – und der Herr Bundesminister wird mich si­cher gleich wieder mit der genauen Zahl ausbessern – von in etwa 25 600 Leiharbei­tern, das sind zirka 11 Prozent mehr, als wir voriges Jahr an arbeitslosen Leiharbeitern hatten. Und wir wissen ganz genau, dass natürlich jetzt mit dem sozusagen Wie­deraufkeimen der Wirtschaftskrise die Leiharbeiter wieder die Ersten sein werden, die arbeitslos werden. Daher wäre es schon sinnvoll gewesen, ein Gesetz zu machen, das dieser Personengruppe auch wirklich hilft beziehungsweise Ungerechtigkeiten aufhebt.

Jetzt ist es zwar so in diesem Gesetz – das kann man als positiv ansehen –, dass, wenn eine Beendigung dieses Einsatzes ansteht, der Leiharbeiter zwar rechtzeitig in­formiert werden muss – wenn das allerdings nicht passiert, gibt es keine Sanktionen. Also dieses Gesetz ist halb, da fehlen in Wahrheit meines Erachtens klare Lösungen. Das ist etwas, was nur halb beantwortet ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Nächste, das wir als Problem ansehen, ist, wenn sofort nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Leiharbeiters mit einer Firma auch das Arbeitsverhältnis mit der Leiharbeitsfirma aufgelöst wird. Da gibt es praktisch keine Kontrollmöglichkeiten, und das ist gang und gäbe. Das heißt, dieser Missstand ist bis heute in Wahrheit nicht aufgedeckt worden.

Es gibt da auch noch – und das ist schon von einer der Vorrednerinnen gesagt wor­den – die Geschichte mit dem Sachaufwand. Wenn ich Kosten für Leiharbeiter nicht als Personalkosten verbuche, sondern als Sachaufwand, dann wissen wir ganz genau, dass es genau in die Richtung geht, dass eben Unternehmen strukturell sparen wollen und vorgeben, Personalkosten zu senken und daher Stammpersonal abbauen und stattdessen Leihpersonal aufnehmen. Das kann doch bitte schön nicht im Sinne dieses Gesetzes sein! Da müssten Sie doch ansetzen! Das ist bis jetzt nicht geschehen. Das hätten wir uns wirklich gewünscht. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein paar Worte noch zum Fonds, der jetzt eingerichtet wird: Es gibt bereits einen Fonds für Leiharbeiter, und es hat sich in der Vergangenheit schon gezeigt, dass jene Leiharbeiter, die die geringste Qualifizierung haben, auch am wenigsten die Angebote zur Weiterbildung aus diesem Fonds in Anspruch genommen haben. Sogar das Bun­deskanzleramt hat in seiner Stellungnahme kritisiert, dass sich daran jetzt nichts än­dern wird. Daher ist es nicht ganz klar, warum das jetzt so durchgezogen werden soll.

Außerdem ist ja jetzt noch vorgesehen, dass dieser Fonds nicht nur bei der Ausbil­dung, sondern auch während der Arbeitslosigkeit Unterstützung bieten kann.

Es muss doch das Ziel sein, die Arbeitslosigkeit der Leiharbeiter zu verhindern. Mit die­sem Gesetz – das ist ja widersinnig – fördert man das doch geradezu. Das heißt, es ist jetzt auch noch so, dass genau Leiharbeitsfirmen das machen sollten. Sie sollten näm-


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lich ihre niedrig qualifizierten Arbeitnehmer sozusagen höher qualifizieren und weiter ausbilden, aber damit würden sie diese ja verlieren. Das heißt, es wird die Leiharbeits­firma mit diesem Gesetz auch keinen Anreiz finden, dass sie dafür sorgt, dass sich das niedrig qualifizierte Personal zusätzliche Qualifikation verschafft. Das heißt, das ist ein ganz, ganz grober Missstand in diesem Gesetz.

Interessant war aber schon – und das hat mich verwirrt –, als sich die Kollegin Csörgits hier hergestellt und gesagt hat, dass die Leiharbeiter dem Rassismus so stark ausge­setzt sind. Das hat mich deswegen verwirrt, weil uns der Herr Bundesminister im Aus­schuss gesagt hat: In Österreich gibt es 957 Leiharbeiter, die aus dem Ausland kom­men, und davon sind alleine 860 bei einer einzigen Firma in Vorarlberg beschäftigt. – Das kann ich mir dann nicht ganz vorstellen, das passt irgendwo nicht zusammen. Wenn diese Firma so furchtbar arbeitet, dann sollte man für diese Firma extra Sank­tionen schaffen.

Daher alles in allem: Solange diese strukturellen Maßnahmen, diese strukturellen Ver­besserungen für die Leiharbeiter nicht gegeben sind, werden Sie von uns keine Zu­stimmung bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


17.42.41

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass es Arbeitskräfteüberlassungsfirmen gibt, dass wir ein Arbeitskräfteüberlassungsgesetz brauchen, das fordert bei uns ganz einfach auch der Arbeitsmarkt. Es ist auch so, dass Leiharbeiter natürlich ein willkommenes Personal darstellen, um Arbeitsspitzen abzubauen, und dass Stammpersonal durch Leiharbeiter ersetzt wird. Aber viele Firmen stellen auch grundsätzlich kaum ein großes Kontingent an Beschäftigten ein, sondern rekrutieren diese hauptsächlich, nachdem sie eine gewisse Zeit als Leiharbeiter in dem Betrieb beschäftigt waren.

Eine Problemlage, aber das werden wir durch ein Gesetz kaum regeln können, ist, dass diese Branche von einem Konjunktureinbruch oder durch steigende Arbeitslosig­keit als Erste betroffen ist – das ist auch klar; das ist nun einmal so. Wenn ein Betrieb einen Konjunktureinbruch erleidet, dann werden zuerst die Leute, die als Leiharbeiter tätig sind, den jeweiligen Betrieb verlassen müssen.

Was aber notwendig ist, ist, dass man einfach eine Gleichheit schafft, dass man diese Unterschiede zwischen dem Stamm- und dem Leiharbeitspersonal beseitigt, und das geschieht jetzt mit dieser Gesetzesnovelle zu einem großen Teil. Es wird jetzt eine Gleichstellung mit der Stammbelegschaft der Beschäftigerbetriebe hinsichtlich des Ent­geltes, der Arbeitszeit, der Urlaubsregelungen, des Zugangs zu den betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen und der Informationen über offene Stellen gesichert. Auch die Informationspflicht wird, was die Überlasser- und die Beschäftigerbetriebe betrifft, in diesem Bereich hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes verbessert. Es ist auch positiv zu vermerken, dass der Fonds aus arbeitsmarktpolitischen Gründen diese sinnvollen Aufgaben auch erfüllt.

Die Mittel dafür sind heute schon angesprochen worden, nämlich dass vor allem wenig Qualifizierte, die an und für sich ja die meisten Stehzeiten haben, dies wenig in An­spruch genommen haben. Aber auch diese haben die Möglichkeit, aus diesem Fonds ihre Zuschüsse zu erhalten.

Im Großen und Ganzen hat diese Gesetzesnovelle zwar noch nicht das Ende der Fah­nenstange erreicht, aber sie schafft auf jeden Fall einmal mehr Rechte und mehr


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 165

Chancengleichheit und ist auf jeden Fall eine Verbesserung der derzeitigen Situation. Deswegen werden wir dieser Gesetzesnovelle auch unsere Zustimmung geben. (Bei­fall beim BZÖ.)

17.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

 


17.45.51

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr ge­schätzter Herr Bundesminister! Ich kann mich den Worten des Kollegen Dolinschek nur anschließen. Ich möchte jetzt nicht gewisse Dinge schönreden, aber ich lasse sie auch nicht schlechtreden, wie es zum Beispiel von den Kollegen der Freiheitlichen Partei ge­macht wurde.

Fakt ist: Die Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz bewirkt mit den neuen Richtlinien sehr wohl Verbesserungen für die Leiharbeitskräfte in Österreich. Die No­velle ist auch ein weiterer Schritt beim Umsetzen von Maßnahmen gegen prekäre Leih­arbeit, wie es die Kolleginnen und Kollegen seitens der Grünen fordern und wie es zum Beispiel auch beim Tagesordnungspunkt 16 im Antrag enthalten ist.

Ziel der Novelle ist natürlich – ganz klar –, die Kluft zwischen Leiharbeitskräften und Stammarbeitern in ihren unterschiedlichen Ansprüchen betreffend arbeits- und sozial­versicherungstechnische Dinge zu schließen. Das ist auch wichtig, denn Fakt ist: Vom ursprünglichen wirtschaftlichen Gedanken, vom wirtschaftspolitischen Gedanken, näm­lich dass Leiharbeit Auftragsspitzen abdecken soll, entfernen wir uns immer weiter.

Jeder von Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, kennt sicherlich ein Bei­spiel, wo Leiharbeitskräfte seit Jahren im gleichen Unternehmen, beim gleichen Be­schäftiger arbeiten und da eine dauerhafte Überstellung stattfindet. Gerade deshalb ist es wichtig, dass viele Leiharbeiter die Möglichkeit haben, einem Stammarbeiter gleich­gestellt zu werden, auch was die Ansprüche betrifft.

Für all jene, die nach wie vor zu Auftragsspitzen aufgenommen werden und die dann die Ersten sind, die wieder abgebaut werden, wenn seitens der Wirtschaft Einbrüche da sind, ist es wichtig, dass dieser Sozial- und Weiterbildungsfonds ab 2013 aus 100 Prozent Arbeitgeberbeiträgen finanziert wird, denn gerade dieser Fonds macht es möglich, betroffene Leiharbeitskräfte mittels Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren zu können und dass auch eine Höherqualifizierung stattfindet. Das fördert nicht die Ar­beitslosigkeit, sondern im Gegenteil, wir setzen damit einen wichtigen Schwerpunkt zur Weiterbeschäftigung und auch zur Höherqualifizierung.

Bei der Quote der Unternehmen betreffend Leiharbeiter – wie es von der Kollegin Schatz auch schon angesprochen wurde – haben wir praktische Beispiele im Bereich von Betriebsvereinbarungen auf verschiedensten Ebenen, wo mittels Betriebsvereinba­rung praktisch eine Quote von Leiharbeitskräften vereinbart wird. Wir behandeln dieses Thema auch schwerpunktmäßig bei zukünftigen Kollektivvertragsverhandlungen, zu­mindest in unseren Branchen, und es gibt auch schon das Gesundheits- und Kranken­pflegegesetz, wo eine 15-Prozent-Quote dementsprechend festgeschrieben ist.

Wichtig ist, dass dieses Thema weiter behandelt wird. Es ist vollkommen richtig: Wir sind in diesem Fall sicherlich noch nicht am Ende und am Ziel angelangt, aber Fakt ist, diese Novelle ist ein wichtiger Beitrag, wenn es darum geht, Stammarbeiter und Leih­arbeitskräfte nicht gegeneinander auszuspielen. Diese Novelle ist ein richtiges Zeichen und ein wichtiger Beitrag dazu und geht in die richtige Richtung.

Danke an den Herrn Sozialminister, sein Ressort und seine Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter für diese Novelle. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.49



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 166

Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Hundstor­fer. – Bitte.

 


17.49.21

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstor­fer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur noch zwei, drei Gedanken einbringen. Es ist keine Frage, wir haben mit dieser Branche di­verse Probleme, und mit dieser Novelle versuchen wir, ein weiteres Stück abzuarbei­ten. Wir sind auch eines der wenigen Länder Europas, die für Leih- und Zeitarbeiter ei­nen Kollektivvertrag haben. Der große Nachbar hat keinen Kollektivvertrag, und alle anderen Nachbarländer auch nicht. Wir sind da, glaube ich, ganz gut abgesichert.

Auch wenn es vom Mengengerüst jetzt so dargestellt wird, es sind derzeit nur 2,8 Pro­zent aller österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Leih- und Zeitarbeiter. In Spitzenzeiten sind es 3 Prozent, über den Jahresschnitt gesehen sind es 2,7 Pro­zent, 2,8 Prozent – das nur zur Relationsrechnung.

Deswegen geht auch der Antrag der Frau Kollegin Schatz ins Leere, denn das Bun­desland mit dem höchsten Anteil an Leih- und Zeitarbeitern ist Oberösterreich, und der Höchststand beträgt dort maximal 3,7 Prozent. (Abg. Mag. Schatz: Was hat das mit dem Antrag zu tun? Das verstehe ich nicht!) – Sie haben die 10-Prozent-Klausel da einbauen wollen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Schatz.) – Ja, es geht sich aber nie aus. In ganz Oberösterreich sind maximal 3,7 Prozent aller Beschäftigten Leih- und Zeitarbeiter, und Oberösterreich ist auch das Bundesland – Herr Abgeordne­ter Schopf wird sich dazu gleich äußern –, in dem wir die meisten Betriebsvereinbarun­gen mit der Begrenzung der Leih- und Zeitarbeiter haben. (Abg. Mag. Schatz: Sony hat 60 Prozent Leiharbeiter gehabt in Salzburg! Ein Unternehmen!)

Wissen Sie, das ist ein Problem, wie man es auslegt. Wir haben eine riesige Firma in Österreich, die alle Mitarbeiter an einem Betriebsstandort in einer GesmbH hat, und das Ganze ist in Wirklichkeit zusammenfassend in einer Holding. Ich habe zum Bei­spiel bei der Voest sämtliche Lehrlinge der Voest in einer GesmbH, aber diese arbeiten an zehn verschiedenen Standorten. Wie legen wir es jetzt aus? Das ist immer ein The­ma, bei dem es darum geht, was Leih- und Zeitarbeit wirklich ist und was sich noch so entwickelt hat. Aber dazu wird Herr Abgeordneter Schopf noch etwas sagen.

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Freiheitlichen nicht bereit sind, einer Berufsgruppe, der es da oder dort nicht sehr gut geht, eine Verbesserung zukommen zu lassen. Ich nehme das mit Bedauern zur Kenntnis, aber sagen Sie bitte nicht mehr, Sie sind die Vertreter des kleinen Mannes! (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Sind Sie der Vertre­ter des kleinen Mannes?) Sagen Sie das bitte nicht mehr! Nein, Sie sind es wirklich nicht, denn sonst würden Sie für diese Novelle stimmen (Beifall bei der SPÖ), die ein weiterer Schritt in Richtung Verbesserung der Situation einer bestimmten Gruppe ist (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Na wo wird noch verbessert?), der es da oder dort nicht sehr gut geht. Dass das ein etwas kompliziertes Terrain ist, hat man ja gesehen, denn wir haben das alles mit der Wirtschaftskammer verhandelt, und ein Teil der Wirt­schaftskammermitglieder hat dann eine sogenannte Rebellenorganisation gegründet und versucht, das alles noch zu unterlaufen. Wir sind alle sehr stabil geblieben und ha­ben das alle nicht so ernst genommen, denn das, was die Herrschaften wollen, ist nämlich ein Rückschritt ins vorige Jahrhundert – und kein Fortschritt.

Es sei mir noch gestattet, da das Thema Zivi ein weiteres Mal hochschwappt, nur ein Thema anzusprechen – und nicht böse sein! –: Die Solidarität im Roten Kreuz ist en­den wollend, denn es gibt neun verschiedene Lohntabellen. Wir haben Rot-Kreuz-Bun­desländer mit einem Lohn von 1 200, und wir haben welche mit 1 600. Wenn man das auf eine 48-Stunden-Woche rechnet, wenn man alles hineinrechnet, kommt man auf


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 167

die 2 100 €. Das ist kein Thema. Das ist aber nur ein Beispiel von Oberösterreich. In Tirol ist es schon wieder ganz anders, denn die haben viel weniger, und das Burgen­land hat wieder etwas anderes.

Man sieht nur, wie komplex die Branche ist, denn dort, wo heute Zivis arbeiten, gibt es insgesamt 17 verschiedene Kollektivverträge – nur damit wir auch wissen, wovon wir reden –, und dem zufolge haben wir uns einen ausgesucht, nämlich den größten, den es gibt. Derzeit werden über diesen BAGS KV 100 000 Menschen entlohnt, und diese 1 386 € sind die Einstiegsstufe in diesem BAGS KV. Es ist kein Lohndumping, es ist kein Unterlaufen von bestehenden Dingen, sondern es ist nur der Versuch einer Ein­heitlichkeit, denn dass das Rote Kreuz neun verschiedene Lohntabellen hat, zeigt auch von einer massiven Einigkeit untereinander. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

17.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.

 


17.54.07

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Eine dynamische, pulsierende Volkswirtschaft, an der wir ja alle Interesse haben müssen, braucht klare Regelungen, Regulative, sowohl für die Unternehmungen als auch für die Arbeitnehmer – das ist mindestens genauso wichtig. Dieses Materiengesetz, das wir vorgelegt haben, ist ein Bereich mit sehr weiter Bezugnahme. Sie sehen in dem Antrag, wie viele Gesetzesmaterien zur Veränderung anstehen. Es geht in Wirklichkeit darum, die Leiharbeiter an die Rechte der Stammmit­arbeiter heranzubringen.

Die Leiharbeiterfrage ist natürlich ein Thema, das man aus unterschiedlicher Betrach­tung beurteilen kann. Ich habe in meinem Wahlkreis Unternehmungen, die haben in Spitzenzeiten weit über 1 000 Beschäftigte, und wenn es Absatzschwierigkeiten gibt, dann setzen sie diese Zahl auf 700 bis 800 Beschäftigte herunter. Das wird überwie­gend gerade über diesen Bereich gesteuert. Deshalb denke ich, dass wir, weil das ein so großer Teil der Dienstnehmerschaft ist – wenn es auch prozentuell nicht so er­scheint –, das hier klar regeln müssen. Mit dieser Vorlage geht es einmal darum, eine EU-Richtlinie umzusetzen. Da sind wir etwas im Verzug. Das hätte schon 2011 sein können, aber es wird jetzt gemacht.

Es geht in weiterer Folge um den Sozial- und Weiterbildungsfonds. Ich denke, das ist ein wichtiger Bereich für alle, die sich daran beteiligen wollen. Es geht auch darum, und daran haben wir alle Interesse, Arbeitslosigkeit als solche hintanzuhalten, zu ver­meiden. Eine, wie ich meine, auch wichtige Entwicklung.

Es geht dabei nicht nur um die Abdeckung der Spitzen in der Industrie oder in der Bauwirtschaft, sondern es geht auch um Saisonniers in anderen Bereichen, dass man also, wenn irgendwelche Spitzenarbeiten anstehen, Menschen herbeiholen kann und diese nach klaren Regulativen ihre Arbeit verrichten.

Ich möchte lobend hervorheben, dass es darum geht, den Arbeitnehmerschutz zu ver­bessern, und dass es auch darum geht, möglichst keine Unterschiede zwischen Stammarbeiter und Leiharbeiter zu machen, und dass es auch darum geht, dass zum Beispiel beim Betriebspensionsgesetz ab dem fünften Jahr bei Dauerbeschäftigung Leiharbeiter in dieselbe Rechtsposition gestellt werden wie die Stammarbeiter.

Lobend hervorheben möchte ich auch den Sozial- und Weiterbildungsfonds für all jene, die in diese Situation kommen, damit keine Stehzeiten und keine Leerzeiten entstehen, sondern dass die Menschen sich dort einbringen und weiterbilden können, damit sie


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 168

als qualifizierte Arbeitskräfte dann zum weiteren Arbeitsprozess wieder Zugang und darin Eingang finden können.

Ich halte auch die Informationspflicht für ganz wichtig, weil ich zu viele Menschen ken­ne, die urplötzlich damit konfrontiert werden, dass das Dienstverhältnis so nicht mehr weitergeführt werden kann. Da ist gar keine schlechte Absicht dahinter. Das sind Pro­zesse, Dinge, die in der Realität passieren, die uns sehr oft begegnen. Das alles wird mit dieser Gesetzesmaterie verbessert beziehungsweise wesentlich verändert, und deshalb – aber die Entscheidung bleibt ohnehin jedem selbst überlassen – verstehe ich nicht, dass man so einer wichtigen Sache die Zustimmung verweigert.

Wir nehmen die Verantwortung so umfassend wahr, dass wir hier die Zustimmung ge­ben, weil es im Interesse sowohl der Arbeitgeber, aber im Besonderen auch der Arbeit­nehmer ist. (Beifall bei der ÖVP.)

17.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte. (Abg. Neubauer – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Schopf –: Wie ist das in Oberösterreich?)

 


17.58.41

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Wöginger, ich bin überrascht, dass es beim Roten Kreuz in der gesamten Republik neun verschiedene Lohntabellen gibt. Ich denke, da ist auch für den Betriebsrat viel Arbeit notwendig. (Abg. Wöginger: Wir haben die höheren!) Du bist aufgefordert, und die Gewerkschaften werden dich natürlich dabei unterstützen, dass wir zu einer gemeinsamen Lohntabelle beim Roten Kreuz kommen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich bin auch verwundert darüber, dass der Kollege Doppler von der Freiheitlichen Partei für die Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer doch eine Reihe von Verbesserungen zitiert hat, und als Konsequenz hat er dann ge­meint: Und das ist der Grund, warum unsere Partei heute nicht zustimmen wird. (Abg. Neubauer: Der ÖGB hat das stark kritisiert! – Zwischenruf des Abg. Doppler.)

Ich denke, liebe Kollegen und liebe Kolleginnen, wenn man sich die gesamte Novellie­rung ansieht, gibt es eigentlich keine Verschlechterungen für die betroffene Personen­gruppe – es gibt nur Verbesserungen.

Natürlich könnte es noch eine Reihe von anderen Punkten geben, die wir uns vor allem als Interessenvertretung, vor allem als Gewerkschafter wünschen, aber ich denke, wir werden diese Punkte auch in der Zukunft noch einfordern.

Es ist heute viel über die Beschäftigungsquote von Leiharbeitnehmern diskutiert wor­den. Es ist gesagt worden, es gibt natürlich Betriebe, und vor allem große Betriebe, wo wir ordentliche Betriebsvereinbarungen haben, wo in diesen Betriebsvereinbarungen eine Quote festgelegt worden ist, die 10, 12 oder 15 Prozent vorsieht. Wir haben recht­lich aber auch jetzt schon die Möglichkeit, aufgrund der Arbeitsverfassung diese Quote bei Gericht zu erzwingen.

Leider haben wir noch wenige Prozesse in diese Richtung geführt. Gerade vor Kurzem haben wir einen sehr wichtigen Prozess beim Arbeits- und Sozialgericht in Steyr ge­führt, wodurch in einem sehr großen Betrieb vom zuständigen Gericht eine Quote fest­gelegt worden ist.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zum Schluss noch eine Reihe von Punkten, wo ich meine, dass die Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen große Vorteile haben werden. Es geht darum, dass in Zukunft die Kolleginnen und Kollegen von der Leiharbeitsbranche auch die Wohlfahrtseinrichtungen in Anspruch nehmen können. In


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Zukunft haben sie die Möglichkeit, in Kinderbetreuungseinrichtungen der Betriebe auch ihre Kinder betreuen zu lassen. Ähnliches gilt im Bereich der Beförderungsmittel und im Bereich der Kantinen in den Betrieben. Es gibt eine Reihe von Regelungen, die in Form von Betriebsvereinbarungen meistens von Betriebsräten beziehungsweise Be­triebsrätinnen gemeinsam mit der zuständigen Gewerkschaft erarbeitet, erkämpft wor­den sind, und diese Betriebsvereinbarungen gelten in Zukunft auch für diese Kollegin­nen und Kollegen.

Daher, denke ich: Eine gute Vorlage, Herr Minister! Ein herzliches Dankeschön im Na­men von 75 000 Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPÖ.)

18.01

18.01.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung, die wir über jeden Ausschussantrag getrennt vorneh­men.

Zunächst Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, in 1947 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab­stimmen lassen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1, 3 und 4.

Wer sich hiefür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das findet keine Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Entwurfes in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein be­jahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wenn Sie auch in dritter Lesung für den vorliegenden Entwurf sind, bitte ich Sie um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Sichtbarmachen überlassener Arbeitskräfte im Jahres­abschluss.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Überprüfung der Kontrollstrukturen der Arbeitskräfte­überlassung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 170

Wer unterstützt diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir stimmen ab über den Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1948 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

18.04.1517. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1902 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Seniorengesetz geändert wird (1949 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe den 17. Punkt der Tagesordnung auf.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.04.40

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Geschätztes Hohes Haus! Mit diesem Gesetz, dem Bundes-Seniorengesetz, wird erstmals ein einheitliches nationales Qualitätszertifikat – oder man kann auch sa­gen: Gütesiegel – geschaffen.

Wir haben derzeit 850 Alten- beziehungsweise Pensionistenheime in Österreich, wo­von zirka 25 Prozent selbst schon ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt haben. Mit diesem Bundes-Seniorengesetz wird die Qualität, und zwar die Qualität im Sinne einer einheitlichen Richtlinie, in den Vordergrund gerückt, damit in allen Alten- und Pfle­geeinrichtungen dieselben Standards, dieselben Qualitätskriterien eingeführt werden.

Geschätzte Damen und Herren! Qualität, Qualitätssicherung ist in der heutigen Zeit ein wichtiger Aspekt. Qualität und Standards sind Parameter, die von unseren, wenn man so sagen kann, Kunden vorausgesetzt werden. Qualität ist aber auch ein Anspruch, den wir jeden Tag stellen und der für Personen, die im Pflegebereich tätig sind, in sehr vielen Bereichen eine Selbstverständlichkeit ist.

Mit diesem Gesetz wird der Qualitätsstandard in den Heimen, so meine ich, auf jeden Fall gehoben und auch den Bewohnerinnen und Bewohnern deutlicher vor Augen ge­führt. Dieser Gesetzesvorlage ist auch eine Arbeitsgruppe vorangegangen, wo in kolle­gialer Zusammenarbeit der Entwurf ausgearbeitet wurde und sehr viele Ideen einge­bracht wurden, die sich nunmehr in diesem Gesetzentwurf wiederfinden.

Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle allen, die daran beteiligt waren, dass wir dieses Bundes-Seniorengesetz mit so einer großen Qualität vorliegen haben und heute hier beschließen können, einen herzlichen Dank sagen, sei es den Ministerien, sei es den jeweiligen Organisationen, aber auch den Ländern, die hier ko­operativ mitgewirkt haben.

Ein besonderer Dank auch dir, Herr Bundesminister, für diesen Gesetzentwurf! Ich bin überzeugt, dass die 70 000 Bewohnerinnen und Bewohner in den Alten- und Pflegehei­men dies würdigen werden. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Wöginger.)

18.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 171

18.07.31

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Immer wieder machen sich Senioren und Seniorinnen Sorgen: Wie wird es denn im Falle eines Falles sein? Werde ich in einem Pflegeheim auch gut betreut? – Diese Sorgen sind zum großen Teil in Österreich unbe­gründet. Generell wird ja den 850 Alten- und Pflegeheimen ein sehr gutes Zeugnis aus­gestellt. Und dennoch, die Auswahl ist für die Betroffenen und ihre Angehörigen manch­mal gar nicht leicht.

Da gibt es jetzt mehr Hilfestellung, eine wichtige Neuerung, die wir heute beschließen wollen, nämlich das nationale Qualitätszertifikat von Alten- und Pflegeheimen.

Und wenn Sie sich jetzt fragen: Wieder ein neues Pickerl, wieder ein neues Gütesie­gel – ja brauchen wir denn das? – Ja. Entscheidend ist das nationale Qualitätszerti­fikat. Es soll österreichweit nach einheitlichen Kriterien ablaufen. Das hat sich in einer Pilotphase ja schon sehr gut bewährt. Ziel ist es – mein Vorredner hat deutlich darauf hingewiesen –, und das ist uns wichtig, die Qualität zu forcieren. Das ist uns ein Her­zensanliegen. Für jeden Einzelnen der 70 000 Menschen, die derzeit in diesen Heimen leben, ist nur die bestmögliche Qualität gut genug.

Und der springende Punkt dabei ist: Errichtung und Betrieb der Heime und auch die Kontrolle liegen in der Kompetenz der Bundesländer. Das soll auch so bleiben. Da kann es je nach Land unterschiedliche Kriterien geben. Der Bundes-Seniorenplan, den wir ja erst 2012 beschlossen haben, empfiehlt ein nationales Qualitätszertifikat. Das ist ein Wunsch der Seniorenvertreter. – Wir freuen uns, dass wir heute hier diesen Wunsch der Senioren erfüllen können.

Wer finanziert es? – Die Regierung fördert die Zertifizierung finanziell, wenn sich auch das jeweilige Bundesland an den Kosten beteiligt. Meine Damen und Herren, das ist wohl eine sinnvolle Lösung.

Eine zusätzliche Kontrolle von Alten- und Pflegeheimen führt ja seit dem Sommer auch die Volksanwaltschaft durch. Da wird vieles kontrolliert, etwa: Werden zu viele Beruhi­gungsmittel verabreicht?, oder: Wie schaut es denn mit der Hygiene aus?, und vieles andere mehr.

Durch all diese Kontrollen wollen wir mehr Sicherheit gewinnen, mehr Sicherheit, damit ältere Menschen, die Hilfe brauchen, auch wirklich gut betreut werden.

Für uns geht es nicht nur um wieder ein neues Pickerl, sondern für uns geht es um viel, viel mehr. Darum: Was wollen wir für unsere Senioren? – Erstens: mehr Vorsorge, da­mit sie gar nicht Betreuung notwendig haben. Zweitens: Barrierefrei-Umbauten, damit sie möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden bleiben können. Und drittens – wenn es notwendig ist –: bestmögliche Qualität in den Heimen.

Meine Damen und Herren! Das ist sozusagen das Dach, das Ziel, das über all dem steht, für alle Menschen gilt: Es soll ein Leben in Würde zu jeder Zeit möglich sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.10


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte.

 


18.10.52

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir werden diesem Gesetz mit Bauchweh zustimmen, und zwar deswegen mit Bauchweh: Sie, Frau Kollegin Aubauer, haben ja gesagt, das ist jetzt ein Qualitätszertifikat, nach dem man sich richten kann. Aber genau das ist es nach meiner Ansicht nicht wirklich, weil jene Dinge, die wesentlich sind, ja weiterhin von den Län­dern kontrolliert werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 172

Es ist positiv, dass es eine einheitliche Linie gibt. Bisher konnten sich Heime unter Ein­bindung der Träger auch schon freiwillig für eine Zertifizierung bewerben. Ein Viertel der Heime in Österreich hat bereits ein Qualitätsmanagementsystem. Dort wird aber Folgendes betrachtet: Erstens: Kann man Abläufe optimieren? Zweitens: Kann man Ressourcen besser ausschöpfen? Und drittens: Wie kann man die Zeitkontingente im Haus besser nutzen? – Das heißt, das sind alles Dinge, die in Wirklichkeit die Kosten im Haus senken, aber sich nicht wirklich in allen Fällen unmittelbar auf die Qualität der Betreuung auswirken, das heißt darauf, wie liebevoll, wie kompetent die Bewohner in dem Haus behandelt werden.

Und auch beim nationalen Qualitätszertifikat steht die Prozessqualität im Mittelpunkt, also die Frage: Wie effektiv arbeitet das Heim? – Man muss hier also wirklich vorsichtig sein und jenen, die sich für einen Heimplatz interessieren, schon auch weiterhin klar sagen, dass die strukturellen Gegebenheiten weiterhin in der Kompetenz der Länder liegen und dort geprüft werden. Errichtung, Betrieb und Kontrolle der Heime sind Län­dersache. Wir haben daher mit dieser Konstruktion einen Weg gesucht, trotzdem ein einheitliches Modell zu finden, wie man trotz dieser Länderkompetenz gewisse Krite­rien besser prüfen kann.

Was nicht geprüft wird, Frau Kollegin Aubauer, ist die Frage, ob jemand zu viel an Be­ruhigungsmitteln bekommen hat. Das darf man nämlich gar nicht. Das muss ein Arzt machen. Wäre schön, wenn das passieren würde.

Wie wird jetzt geprüft? – Von den Ländern. Da kann das Land selbst entscheiden, wie oft geprüft wird. Da kommt ein Amtsleiter mit Experten, mit Psychologen, mit einer Pfle­gekraft, sieht sich die Zimmer an. Da können die Zimmer so gestaltet werden, dass der Bewohner/die Bewohnerin auch selbst Einfluss auf die Gestaltung des Zimmers neh­men kann. Wie sind die Dienstpläne ausgestaltet? Da darf zum Beispiel nichts mit Blei­stift eingetragen sein. Gibt es regelmäßig eine Betreuung auch der Mitarbeiter, die ja unter sehr großem, auch psychischem, Druck stehen? Wie sehen die Speisepläne aus? Wie sieht der Wäscheraum aus? Ist dort auch wirklich die saubere Wäsche von der schmutzigen Wäsche getrennt? Gibt es einen Sicherheitsbeauftragten im Haus? Gibt es jemanden, der sich mit dem Aufzug beschäftigt, damit dieser auch funktio­niert? – Alle diese Dinge werden von den Ländern geprüft.

Man hat jetzt eben diese Zwischenlösung gefunden. Ich glaube, dass man in Wirklich­keit, wenn man tatsächlich eine optimale Lösung finden wollte, hergehen müsste und sagen müsste: Okay, Errichtung und Betrieb sind Sache der Länder!, und was die Kon­trolle anbelangt, müsste eine andere Einrichtung für die Kontrolle verantwortlich sein. Dann wäre es optimal organisiert. Aber ich sehe natürlich ein, dass es gar nicht so ein­fach ist, im Rahmen von Verhandlungen mit den Bundesländern die berechtigten Inter­essen, die wir alle miteinander haben, immer durchzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


18.14.47

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Vorredner, der Kollege Hofer, hat ja schon einige Hinweise darauf gegeben, wo das Problem liegt. Hier beschäftigt uns wieder der Föderalismus, mit sei­nen unseligen Auswirkungen in diesem Fall, so, dass wir zu einer Lösung, nämlich zu diesem an und für sich begrüßenswerten nationalen Qualitätszertifikat nur dann kom­men, wenn der Bund dafür Geld lockermacht und sozusagen die Bundesländer auf die­sem Weg animiert, dass sie einer Sache zustimmen, die eigentlich selbstverständlich sein sollte.

Und trotzdem – der Kollege Hofer hat recht – sind auch dann, wenn das nationale Qua­litätszertifikat eingeführt ist, wesentliche Probleme noch nicht gelöst, die wir aber drin-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 173

gend lösen müssen, wo ich an den Herrn Bundesminister appelliere. Es wird ihm viel­leicht in der Frage eines einheitlichen Kontrollwesens oder eines einheitlichen und ver­gleichbaren Personalschlüssels auch noch etwas einfallen. Aber das wären weitere Meilensteine auf dem Weg zu vergleichbaren Qualitätskriterien, die wir im Bereich Pfle­ge dringend brauchen, und zwar nicht nur für ein Bundesland, sondern für alle neun gemeinsam. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Aubauer.)

18.16


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


18.16.18

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! 80 Prozent der Menschen, die im entsprechenden Alter sind und die Pflege und Betreuung brauchen, werden zu Hau­se gepflegt und betreut, 60 Prozent davon von ihrer Familie, von Familienangehörigen. Aber auch die stationäre Pflege – für etwa 17 Prozent der zu Pflegenden und Betreu­enden – ist eine wichtige Säule, ein wichtiges Standbein in der garantierten Pflegevor­sorge, insbesondere für Menschen in hohem Alter oder für schwerst Pflegebedürftige, aber auch für Menschen, die für Kurzzeitpflege einen Heimplatz benötigen, und auch für solche, die ihrem Wunsch entsprechend in entsprechender Lebensqualität im höhe­ren Alter ihren Platz in einem Seniorenheim, in einem Altenheim haben.

Ich muss an dieser Stelle sagen: Es stimmt natürlich, es gibt absolut unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern, und es hängt auch davon ab, wer der Betreiber ist, welche Institutionen und Einrichtungen die Betreiber sind, aber ein großer Teil der Heime und Seniorenheime leistet hervorragende Arbeit. Und ich denke, auch in der Pflege und in der Betreuung hat sich sehr viel geändert, auch in den Altenhei­men, und das muss auch hier an dieser Stelle einmal gesagt werden.

Wir werden dieser Vorlage zustimmen. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Quali­tätsmerkmal, ein freiwilliges Qualitätsgütesiegel für Alten- und Pflegeheime, um die Si­tuation der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern, aber auch für die Mitarbeiter. Die Kosten sind natürlich dementsprechend aufgeteilt, und – ich habe auch im Aus­schuss darauf hingewiesen – 49 Prozent der Kosten müssen die Heime selbst tragen. Der Bund gibt Anreize für die Ausbildung derer, die hier zertifizieren.

Wir werden, wie gesagt, dem unsere Zustimmung geben. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir nach wie vor kein nachhaltiges Pflegegesamtkonzept mit einer klaren Formulierung der Zuständigkeiten haben. Meine Vorredner haben ja auf die Probleme hingewiesen, wenn Heime in Länderkompetenz fallen. Wir haben zwar den Pflegefonds bis 2014, aber was ist dann? Bis 2014 sind gewisse Mittel vorgese­hen; 2013, haben wir heute gehört, 200 Millionen €. Es wird Geld an die Länder aus­geschüttet, und ich frage mich als Oberösterreicherin, seit im Mai die erste Teilzahlung an Oberösterreich gegangen ist, was eigentlich mit dem Geld passiert ist. Denn: Es hat sich in der Pflege offensichtlich für diejenigen, die es brauchen, nicht viel geändert.

Daher, Herr Bundesminister: Wir warten auch schon dringend auf die Pflegedienstleis­tungsstatistik, hinsichtlich derer Sie in einer Anfragebeantwortung gesagt haben, dass diese noch ausständig ist. Es darf uns dieses Qualifizierungsmerkmal und dieses Güte­siegel nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Pflegegeld nicht jährlich angepasst wird. Diese Anpassung fehlt, und die fordere ich an dieser Stelle wieder ein.

Was ich positiv bewerte, ist, dass es bei der Auszahlung des Pflegegeldes eine Ver­waltungsreform gegeben hat, die sich sicher auch bewähren wird. Es darf uns diese Beschlussfassung auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Pflegeheime nach wie vor unter einem starken Kostendruck stehen. Dazu gibt es diese Forderung, die immer wie-


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der von der Basis und den realen Betreibern kommt, dass 10 Prozent des Pflegegel­des, die jetzt vom Finanzamt einbehalten werden, den Heimen nicht vorenthalten wer­den, denn ein noch höherer Kostendruck bei steigender Qualität und steigender Leis­tung ist fast nicht mehr zu verkraften.

Das betrifft nicht nur die Pflegeheime, sondern das betrifft auch die mobilen Dienste, für die es immer schwieriger wird, geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. Es fehlen jetzt schon Tausende Pflegefachkräfte und -hilfskräfte in den Heimen und bei den mobilen Diensten, und Prognosen sagen, dass das bis 2020 besonders spürbar werden wird.

Warum fehlen so viele? – Ich denke, mit ein Grund ist die hohe Drop-out-Quote, da diese berufliche Tätigkeit sehr schwer mit der Familie vereinbar ist, da Teilzeitarbeit in diesem Bereich stark verbreitet ist, weil es nicht anders geht, und gerade ältere Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter aussteigen, weil sie die Belastungen und die ständigen Anforderungen, die tagtäglich an sie gestellt werden, einfach nicht mehr ertragen kön­nen.

Mit ein Grund sind sicher auch die wenig attraktiven Gehälter ebenso wie die großen Gehaltsunterschiede zwischen den Organisationen. Auch da gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung. Wenn ich denke, dass eine Fachkraft 1 900 € brutto bekommt, fragt sich, was letztendlich netto übrig bleibt, wenn man die hohen Abgaben und Steu­ern mit einbezieht. Da muss ich ehrlich sagen: Die Arbeit am Menschen wird da nicht entsprechend gewürdigt! Da wäre es Aufgabe der Gewerkschaft, endlich einmal dafür zu sorgen, dass Arbeit am Menschen, Arbeit mit den Menschen entsprechend bezahlt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es braucht auch Mut zu neuen Ideen, was die Ausbildung des Personals betrifft. Ich möchte wieder darauf hinweisen, dass es An­träge zum Lehrberuf „Pflege und Betreuung“ gegeben hat, die jedes Mal abgelehnt werden. Auch hier sollte man, denke ich, einen Kompromiss finden und in einer seri­ösen Gesprächsrunde einmal darüber reden, ob es diesbezüglich nicht doch Möglich­keiten gäbe, zum Beispiel Schulen, höhere Schulen, die einen Pflegeschwerpunkt ha­ben, in denen junge Menschen schon mit 15 Jahren die Ausbildung beginnen können, wo begleitend eine dementsprechende theoretische Ausbildung stattfindet.

Wie gesagt, der freiwilligen Qualifizierung stimmen wir zu, die ist grundsätzlich gut, aber das ist nur eine Nebenfront. Die Hauptfront, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ist nach wie vor eine Baustelle – eine Baustelle, auf der absoluter Hand­lungsbedarf herrscht. Daher müssen wir endlich handeln, damit Menschen in Öster­reich auch in Zukunft selbstbestimmt, leistbar und qualitätsvoll gepflegt und betreut werden können. (Beifall beim BZÖ.)

18.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


18.23.38

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich denke, dass uns gerade dieses Thema – die Qualität in unseren Alten- und Pflegeheimen –, das uns enorm wichtig ist, jetzt fordert und auch in Zukunft enorm fordern wird und wir daher diesem Thema verstärkt Aufmerksamkeit schenken müssen.

Die Alten- und die Pflegeheime sind Häuser für und mit Menschen in besonderen Si­tuationen. Da geht es zum einen um die Bewohnerinnen und die Bewohner, die fach­liche und menschliche Zuwendung in intensiver Art und Weise brauchen. Da geht es um


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 175

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit mit großer Verantwortung oft auf­opfernd ausüben. Da geht es um die Angehörigen und ihre Anliegen und Sorgen, wenn es um ihre Familienmitglieder geht. Und da geht es schließlich und endlich um die Ver­antwortlichen selbst, die dafür Sorge tragen, dass sie ihre Häuser in Zukunft strukturell und finanziell erhalten können. Wie Sie bemerkt haben werden, sehe ich dieses Thema breiter, als es manche meiner Vorredner skizziert haben.

Ich sehe dieses Gesetz daher grundsätzlich als Forcierung der Qualitätsoffensive, denn wir wissen, viele Betreiber machen mit, um die Abläufe in ihren Häusern zu opti­mieren, um ihre Ressourcen auszuschöpfen, aber auch, um die Zeitkontingente besser zu nützen. Diese Zeit ist etwas Wertvolles; sie sollte also nicht für Verwaltungsangele­genheiten aufgewendet werden, sondern für die Bewohnerinnen und Bewohner, für die Menschen in diesen Häusern.

Ich denke, die Einführung dieses nationalen Qualitätszertifikates trägt eindeutig zur Er­höhung der Transparenz bei. Diese Transparenz wiederum ist eine Voraussetzung, um das Image dieser Institutionen – unserer Alten- und Pflegeheime – zu heben. Des Wei­teren hilft dieses Zertifikat mit den jetzt bundesweit gesetzten Standards, den Wild­wuchs, der teilweise bei den Gütesiegeln entstanden ist, ein wenig einzudämmen. Wir haben nichts davon, wenn sich Menschen an Gütesiegeln nicht in unserem gesamten Bundesgebiet orientieren können. Nur mit diesem neuen nationalen Zertifikat wird das erreicht.

Zum Zweiten bin ich froh darüber, dass sich jetzt Bund und Länder bezüglich der Fi­nanzierungsfrage der Umsetzung geeinigt haben und dass – das haben wir jetzt ge­hört – auch in diesem Haus breite Zustimmung zu dieser Umsetzung gewährleistet ist. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


18.26.37

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Als letzter Redner zum Bundes-Seniorengesetz möchte ich zusammenfassend die Vorteile dieses nationalen Qualitätszertifikates für Alten- und Pflegeheime bespre­chen.

Betroffen von diesem Zertifikat können – und ich sage deshalb „können“, weil es eine freiwillige Maßnahme ist – rund 70 000 Bewohnerinnen und Bewohner und rund 30 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sein. Für mich per­sönlich ist das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und eine Win-win-Situation.

Wer sind die Nutznießer dieses Qualitätszertifikates? Zum einen sind das – ganz wich­tig – die Bewohnerinnen und Bewohner in unseren Heimen, weil die ausgewiesenen Qualitätsstandards Sicherheit geben und das Vertrauen in die Pflege und Betreuung stärken. Daher sind sie auch für die Angehörigen besonders wichtig.

Aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Nutznießer. Sie haben nunmehr ein nach außen sichtbares Zeichen für ihre Leistungen, ihre Rolle im Verhältnis zu den Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Angehörigen wird gestärkt, und das Zerti­fikat gibt Sicherheit in ihrer Arbeit.

Aber auch die Betreiber von Alten- und Pflegeheimen sind Nutznießer, weil diese Qua­litätsentwicklungsmaßnahmen dazu beitragen, die Abläufe zu optimieren, Ressourcen besser auszuschöpfen und Zeitkontingente effektiv zu nutzen. Denn, sehr geehrte Da­men und Herren, die wichtigste Zeit ist die, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Bewohnerinnen und Bewohnern verbringen können.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 176

Für mich sind aber auch der Bund und die Länder Nutznießer, weil die Qualifizierung und Zertifizierung auch qualitätssteigernd wirkt, und daher – wie bereits mehrmals an­gesprochen – sehe ich dieses Zertifizierungsinstrument als positiv, weil es über die Bundesländergrenzen hinweg wirkt und damit auch eine Vergleichbarkeit der Einrich­tungen ermöglicht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wichtig ist mir an dieser Stelle, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und allen Verantwortlichen in den Alten- und Pflegeheimen für die ausgezeichnete Arbeit, die sie für unsere hochbetagten Menschen leisten, zu danken. (Beifall bei der ÖVP.)

Zusammenfassend gesagt bin ich davon überzeugt, dass dieses Gesetz dazu beiträgt, das Image der Alten- und Pflegeheime weiter zu stärken. Daher sind für mich auch die finanziellen Aufwendungen von Bund, Ländern und den Heimbetreibern gerechtfer­tigt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort. – Bitte.

 


18.29.48

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstor­fer: Meine Damen und Herren! Nur ganz kurz: Ich danke für die Zustimmung von allen Fraktionen.

Die Abrechnung 2011 wird bald vorliegen, dann können wir Ihre Frage korrekt beant­worten.

Ein kleiner Scherz nur am Rande: Bei den 19 000 Kontrolluntersuchungen, die wir über das Kompetenzzentrum Pflege betreffend die häusliche Betreuung vornehmen, prüfen wir nach einem Kriterienkatalog vom Bodensee bis zum Neusiedler See, da haben wir das schon.

Beim stationären Bereich werden wir noch ein bisschen daran arbeiten – aber Sie alle kennen die Verfassungslage der Republik Österreich. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.30

18.30.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1902 der Beilagen.

Jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen Entwurf sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist ebenso Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

18.31.0518. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2062/A der Ab­geordneten Renate Csörgits, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden (1950 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 177

19. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2035/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Be­endigung der Benachteiligung der Pensionsanpassung 2008 für Pensionen unter dem Ausgleichzulagenrichtsatz (1951 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2063/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend adäquate, nach der Pensionshöhe gestaffelte Abschlagszahlungen für all jene Pensions­bezieher, die bei der Pensionsanpassung für das Jahr 2008 diskriminiert wurden (1952 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 18 bis 20 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Eine mündliche Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.32.02

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ja, dieser Tag heute hätte so schön beginnen können, er hätte so schön enden können, wenn wir die Anträge, die im Sozialbereich auf der Tages­ordnung stehen, betrachten: Ich hätte mich kritisch, aber dann doch positiv dazu ge­äußert, dass wir heute den Pfusch der Pensionsanpassung 2008 endlich sanieren und den Pensionisten verdientermaßen 1,1 Prozent zusätzlich ab 1. Oktober zuerkennen können – doch dann kam Bundesministerin Fekter und erklärte in ihrer Vorlage zum Budget, dass sie stolz darauf ist, dass es ein Sparpaket für die Pensionisten gegeben hat, und dass sie auch stolz darauf ist, dass es von dort zu überhaupt keinen Protesten kam.

Und da habe ich mir dann die Frage gestellt, ob seitens der Bundesregierung oder der Bundesministerin nicht ein gewisser Informationsbedarf besteht, ob hier nicht eine gewisse Form einer Realitätsverweigerung vorliegen kann, weil durch genau jenes Sparpaket die Zahl der von Armut betroffenen Menschen in der österreichischen Bevöl­kerung auf 1 Million gestiegen ist und 500 000 Menschen in diesem Land manifest arm sind. Und ich habe mich gefragt, ob die Ministerin bei ihrem Gehalt von 16 000 € noch verstehen kann, dass durch diesen Pensionspfusch von 2008 immerhin 650 000 Pen­sionisten massive finanzielle Einbrüche zu erleiden hatten.

Ich habe mich auch gefragt, wie man beheben kann, dass bei einem täglichen Verlust der Kaufkraft der Pensionen und einem massiven Einbruch von 25 Prozent Wertverlust diese Pensionisten teilweise nicht mehr wissen, wie sie ihr Leben finanzieren können – oder haben Sie, Herr Bundesminister, gewusst, dass in Tirol im letzten Jahr eine Öl­tankfüllung im Schnitt noch 1 500 € kostete und sie in diesem Jahr 3 000 € kostet, sich die Kosten also um 100 Prozent verteuert haben?

Wenn behauptet wird, es hat keinen Protest gegeben, dann darf ich Sie darauf hin­weisen, dass alleine mein Büro – und das (der Redner hält einen Aktenordner in die Höhe) ist der Aktenordner dazu – 1 786 Briefe und E-Mails von besorgten Pensionis­tinnen und Pensionisten bekommen hat, die nicht mehr wissen, wie sie ihr Dasein, ihr Leben mit dieser kärglichen Pension überhaupt fristen sollen.

Haben Sie gewusst, dass in diesen Zeiten, wo wir ach so reich sind, die Frauenklinik des Landeskrankenhauses in Linz die Heizung abdrehen muss, die ÖVP gleichzeitig


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 178

einen dritten Direktor bei der gespag installieren will (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller) und die schwarze christliche Gewerkschaft dazu auch noch ihren Segen erteilt? Das ist meines Erachtens wirklich eine Vorgehensweise, wo diese Bundesregierung im sozia­len Bereich schon massiv versagt hat! (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb schließe ich heute mit dem Ersuchen, den Antrag unserer Fraktion, den Pen­sionistinnen und Pensionisten, die bei der Pensionsanpassung 2008 als Mindestpen­sionisten nicht in den Genuss dieser Regelung kamen und deshalb in den letzten Jah­ren einen Verlust von bis zu 400 € erlitten haben, eine gestaffelte Abschlagszahlung zu gewähren, zu unterstützen.

Ich ersuche Sie darum: Rütteln Sie Ihr soziales Gewissen wach! (Beifall bei der FPÖ.)

18.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


18.36.06

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Also so viel Unsinn wie von meinem Vor­redner habe ich hier herinnen im Hohen Haus noch selten gehört (Abg. Neubauer: Dann ist es eh Zeit geworden!), und ich möchte, meine Damen und Herren, jetzt einmal wirklich darlegen, warum wir gegen die von Ihnen eingebrachten Anträge sind, und da­zu ist es notwendig, ins Jahr 2008 zurückzublicken.

Damals hat es, um auch das klar zu sagen, zwei unterschiedliche Pensionserhöhun­gen gegeben, und in diesem Zusammenhang wurden jene Pensionen, die unter 747 € gelegen sind, geringer erhöht als die anderen Pensionen. Das hat dazu geführt, dass Klagen eingebracht wurden, die letztendlich sogar bis zum Europäischen Gerichtshof gegangen sind, und dort wurde festgestellt, dass tatsächlich eine Diskriminierung jener, die Klage eingebracht haben, vorliegt, was wiederum dazu geführt hat, dass jetzt der Ball bei der Politik liegt.

Das hätte aber bedeutet – und das wissen Sie, Kollege Neubauer, ganz genau –, dass rechtlich nur jene Personen, die die Klage eingebracht haben, rückwirkend eine Pen­sionserhöhung von 1,1 Prozent bekommen hätten. (Abg. Neubauer: Da hätten wir auch im Namen aller geklagt!) Und dazu wäre es notwendig gewesen, genau für die­sen Personenkreis rückwirkend die Pensionen aufzurollen, das hätte auch bedeutet, höhere Krankenversicherungsbeiträge nachzufordern und im Gegenzug auch die Lohn­steuer neu aufzurollen.

Diese Situation hat Sozialminister Hundstorfer im Februar des heurigen Jahres veran­lasst, die Sozialsprecherinnen und Sozialsprecher aller hier im Parlament vertretenen Parteien zu sich einzuladen.

Bei diesem Gespräch wurde folgende Einigung erzielt: Man nimmt Abschied davon, dass nur für eine Handvoll Frauen und Männer – nämlich jene, welche die Klage ein­gebracht haben – die Pensionen rückwirkend um 1,1 Prozent erhöht werden. Im Ge­genzug dazu bekommen alle Pensionistinnen und Pensionisten, deren Pension mit Stichtag 1.1.2008 niedriger war als der sogenannte Ausgleichszulagenrichtsatz – da­mals waren es eben diese von mir schon erwähnten 747 € – eine Sonderanpassung der Pensionen in Höhe von 1,1 Prozent.

Diese Regelung ist nicht nur herzeigbar, sondern sie ist für mich auch sozial, und des­wegen wurde dieser Vorschlag damals im Februar von allen Parteien mitgetragen, und dafür möchte ich mich auch bei Bundesminister Hundstorfer ganz besonders bedan­ken – bedanken auch deswegen, weil durch diesen Schritt die Pensionistinnen und Pensionisten jetzt mit 1. Oktober eine außerordentliche Pensionserhöhung bekommen haben, welche sie dringend brauchen.


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Dringend brauchen sie sie deswegen – und jetzt komme ich auf Sie zurück, Kollege Neubauer –, weil die Einkommenseinbußen, die Sie gerade vorhin erwähnt haben, ja dadurch entstanden sind, dass damals, während der schwarz-blau-orangen Regierung, ständig fast nur Einmalzahlungen an die Pensionisten ausbezahlt wurden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Das ist ein Blödsinn! Das ist ja ein unglaublicher Unsinn!)

Da mutet es schizophren an, wenn sich die Vertreter der FPÖ, die damals Einmalzah­lungen verabschiedet haben, nun hier herstellen und jetzt so als Robin Hood sagen (Abg. Neubauer: Das ist ja ein unglaublicher Unsinn!): Die armen Pensionisten! Tun wir endlich einmal etwas für sie! – Da sieht man einmal, wie wichtig es Ihnen ist, hier im Parlament eine Fünf-Parteien-Einigung zu erzielen (Zwischenruf der Abg. Dr. Bela­kowitsch-Jenewein), und wie Sie sich daran halten – heute so, morgen so. Das ist eine Politik, die wir nicht brauchen und die auch unsere Pensionistinnen und Pensio­nisten in Österreich nicht brauchen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Also so ein Unsinn, was Sie da sagen! Das ist ja unglaublich!)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


18.39.43

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Spindelberger, es war so, dass bei der Pensionsanpassung im Jahr 2008 die Pensionen bis zum Ausgleichszulagenrichtsatz nur um 1,7 Prozent erhöht worden sind und alle anderen höher um bis zu 2,8 Prozent.

Das hat im Übrigen auch der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 20. Oktober 2011 als Diskriminierung festgestellt.

Alle Sozialsprecher wurden vom Herrn Bundesminister eingeladen, zu überlegen, wie wir hier vorgehen, denn das Ganze bedeutet natürlich einen großen administrativen Aufwand, alle betroffenen Pensionen neu aufzurollen. Wir haben uns dann geeinigt, so wie es der Oberste Gerichtshof auch gesagt hat, dass um 1,1 Prozent auf die 2,8 Pro­zent erhöht wird.

Doch bei dieser außerordentlichen Pensionsanpassung werden trotzdem, das sage ich jetzt, die inflationsbedingten Verluste seit der Pensionsanpassung 2008 nicht berück­sichtigt. Ich weiß, dass das ein sehr minimaler Betrag ist, dass das auch Pensionen be­trifft, die Zweit- oder Drittpensionen sind, und das nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Es gibt etliche Personen, die das beanstandet haben, eine Klage eingebracht haben und unter Umständen gar nicht mehr leben; das ist schon eine Problematik.

Unser Antrag zielt darauf ab, dass jene Menschen, die mit diesen Pensionen einen ge­wissen Nachteil erfahren haben, mit der Pensionsanpassung 2013 ein „Zuckerl“ dazu­bekommen sollen. Genau darum geht es. Dann wäre damit alles abgegolten.

Herr Kollege Spindelberger, jetzt muss ich noch eines sagen: Es ist heute von deinem Kollegen Jan Krainer gesagt worden, dass unter der blau-schwarzen Regierung im Pensionsbereich immer unter der Inflation angepasst wurde.

Ich sage jetzt einmal Folgendes: 1999 betrug der Ausgleichszulagenrichtsatz für Allein­stehende 590 €; im Jahr 2006 betrug er 690 €. Um so viel ist in der Zeit einer sozialis­tischen Regierungsbeteiligung der Ausgleichszulagenrichtsatz noch nie erhöht wor­den! – Das einmal dazu.

Man muss schon bei den Fakten bleiben. Es ist in Ordnung, wenn man das eine und das andere kritisiert, das machen wir auch. Aber bitte nur eines: Man muss auch zuge­stehen, was ein politischer Mitstreiter in seiner Verantwortung auch gut gemacht hat! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 180

Das vermisse ich in der politischen Kultur in Österreich. Das vermisse ich ganz einfach, dass man auch einmal hergehen und sagen kann: Jawohl, das ist eine gute Idee, ent­weder von der Österreichischen Volkspartei, von der Sozialdemokratischen Partei oder von den Freiheitlichen, von den Grünen oder vom BZÖ, dem können wir auch etwas abgewinnen, und das ist auch in unserem Sinne. – Was für ein Stein fällt da jemandem aus der Krone? Das muss doch möglich sein!

Zum Heeresversorgungsgesetz, zum Impfschadengesetz, Verbrechensopfergesetz: Wir werden diesem Antrag unsere Zustimmung geben, weil es eine notwendige Maß­nahme im Interesse der Betroffenen ist und um eine Rentenminderung zu vermeiden, damit diese Leute, die relativ wenig haben, nicht benachteiligt werden. (Beifall beim BZÖ.)

18.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.

 


18.43.35

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dolinschek, ich möchte Ihnen schon antworten. Es ist toll und gut so, dass es eine gemeinsame Vereinbarung gibt, dass der Regierungsvorlage nun zugestimmt wird. Aber der Antrag des BZÖ ist in der Praxis einfach nicht umsetzbar. (Abg. Dolinschek: Der lässt sich in Nullkommanichts umsetzen!) – Da müssten zirka 600 000 Anträge einzeln aufgerollt werden, und das ist sehr wohl ein erheblicher Verwaltungsaufwand.

Aber nicht nur das allein ist jetzt ein Grund dazu, sondern dass wir mit dieser Re­gierungsvorlage nun eine Abrundung für diese 620 000 Bezieher/Bezieherinnen von Kleinstpensionen beschließen werden. Es ist, so glaube ich, schon sehr zu begrüßen, wenn es zu keiner diesbezüglichen Rentenminderung in der Sozialentschädigung kommt und eben mit 1. Jänner 2013 bei der Bemessung der einkommensabhängigen Leistung wieder die aktuellen Pensionshöhen berücksichtigt und im Regelfall überge­führt werden.

Zum Herrn Kollegen Neugebauer – Verzeihung: Neubauer. (Heiterkeit.) – Mein Herr Präsident Neugebauer würde so etwas nie und nimmer sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Kollege Neubauer, wie Sie hier gewettert haben, was jetzt alles in dieser Budget­rede gesagt oder nicht gesagt wurde – und ich kann Ihnen versichern, nicht nur die Finanzministerin, sondern wir seitens der ÖVP wie unser Regierungspartner wissen, welche Leistungen die Seniorinnen und Senioren erbracht haben. Wir wissen aber auch, dass wir auf junge Menschen, auf Menschen, die in Arbeit stehen, schauen müs­sen, und dieses Gemeinsame sehen wir. (Beifall bei der ÖVP.)

Zu Ihrem Antrag möchte ich noch sagen: Das ist ja eigentlich eine Diskriminierung, wenn Sie das so durchziehen wollen, wie Sie das wollen. Wir haben mit unserem An­trag eine adäquate gestaffelte Abschlagzahlung. In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie, wie Sie schon gesagt haben, dem zustimmen und das im Gesamten eine Lösung ist nach diesem OGH-Urteil für die Zukunft für unsere Pensionisten und Pensionistinnen, die eben im kleineren Teil ihre Pension beziehen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort. – Bitte.

 


18.46.29

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstor­fer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur zur eigenen Psy-


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chohygiene, Herr Abgeordneter Neubauer: Das sind Klein- und Kleinstpensionen, aber für keinen derjenigen, die diese Klein- und Kleinstpensionen beziehen, ist das die ein­zige Einnahmequelle. Das wissen Sie ganz genau. Für die breite Masse sind das Zweitpensionen, teilweise Drittpensionen, oder im Familienverband lebend und mehr verdienend, damit auch keinem Ausgleichszulagenrichtsatz zugänglich. Es sind Zu­satzpensionen. Dass da natürlich ein paar darunter sind, die aus ihrer Lebensphilo­sophie her nur diese Pension haben, aber weil sie verheiratet sind, nichts anderes be­kommen können – ja. Aber man muss sich auch die Verlaufskarrieren dieser Betrof­fenen anschauen, welche Beitragszeiten sie haben.

Darum lassen wir die Kirche dort, wo sie hingehört. Wir haben ursächlich einen guten Vorschlag gemacht. Es hat mich gefreut, dass das mit allen fünf Parteien möglich war. Dass jetzt zwei Oppositionsparteien miteinander einen Wettbewerb anstellen, wie sie da oder dort vielleicht noch etwas herausholen können, ist legitim, aber ich verstehe es nicht ganz.

Ich würde nur bitten: Stellen Sie diese Leute, die 25 €, 50 €, 100 € haben, in der Ar­gumentation nicht so dar, als ob das die einzige Einnahmequelle ihres Lebens wäre! Sie wissen ganz genau, dass es nicht so ist! (Beifall bei der SPÖ.)

18.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


18.48.03

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Einen Schritt möchte ich schon noch zurückgehen: Pensionserhöhung 2008.

Eine Pensionserhöhung, bei der man niedrige Pensionen niedriger erhöht als höhere Pensionen – so eine Schnapsidee muss einem einfallen! Sie ist aber damals den Re­gierungsparteien nicht nur eingefallen, sondern sie haben sie für gut befunden und auch – was noch mehr erschütternd ist – die Seniorenverbände haben gesagt: Wun­derbar, wunderbar, das ist genau das, was wir haben wollen. – Das ist das eine.

Wir haben damals schon darauf hingewiesen, dass das so nicht durchgehen wird. Wir haben auch Beispiele genannt, Herr Bundesminister – da muss ich jetzt widerspre­chen, obwohl da war schon ein Schlupfloch drin –, wo selbstverständlich Personen im Familienverband, Mann und Frau, jeweils so niedrige Pensionen haben, dass sie trotzdem nicht den gemeinsamen Ausgleichszulagenrichtsatz erzielen und sich natür­lich bei einer Pensionserhöhung, die um über 1 Prozent niedriger ist, zu Recht benach­teiligt fühlen mussten.

Klar: Nachdem es dieses höchstrichterliche Urteil gegeben hat, war die Lage für dieje­nigen, die nicht zum Höchstgericht gegangen sind, unbefriedigend. Darum waren wir sehr froh und einverstanden damit, dass es diesen Vorschlag gegeben hat, der natür­lich nicht den Rechtsstand von 2008 für diese 500 000 oder 600 000 Betroffenen her­stellen kann. Aber es war uns auch klar, das wird so nicht funktionieren können, außer wir geben die Pensionsversicherungsanstalt für zwei, drei Jahre auf, damit sie Pensio­nen für diese 500 000 Menschen nachberechnet.

Auf der anderen Seite muss man natürlich auch sagen, das, was sich an Elend oder an Armut in dieser Republik abspielt, das gibt es nicht nur bei diesen 500 000 Pensionis­ten.

Nicht nur diese 500 000 Pensionisten sind die Armen, sondern unter diesen 500 000 oder 600 000 gibt es solche, die eine durchaus beachtliche Erst- oder Zweitpension haben, und es gibt andere arme Menschen, die vermutlich keine Pension oder Arbeits­losengeld oder Notstandshilfe erhalten, und jene, die nicht zu einer Erhöhung kommen, weil da die ÖVP wieder ihre Einwände hat.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 182

Um es zusammenzufassen: Wir stehen zu dem Kompromiss, der vereinbart wurde. Ich finde es nicht gut, dass man nachträglich von Seiten der FPÖ und des BZÖ, die auch zugestimmt haben, noch einmal versucht, unnötiges Kleingeld daraus zu machen, das ohnehin niemand realisiert. (Abg. Neubauer: Kleingeld für Pensionisten nennen wir das!) – Denn das interessiert niemanden, was Sie da heute in der Debatte an Ableh­nung produziert haben.

Ich finde es schade. Es ist eine Einigung, die vertretbar ist, und das kann man durch­aus zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.51

18.51.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 18: Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz, das Opferfürsorgege­setz, das Heeresversorgungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 1950 der Beilagen.

Wenn Sie für diesen Entwurf sind, so bitte ich Sie um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich bitte auch um Ihre Zustimmung in dritter Lesung. – Das ist ebenso einstimmig. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1951 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1952 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

18.52.3921. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1611/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ein­führung eines gesetzlichen Mindestlohns von 1 300 € zur Bekämpfung der Lohn­armut (1953 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1922/A der Ab­geordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1973 betreffend die Arbeitsverfassung (Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974, geändert wird (1954 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1153/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesrah­mengesetz zur einheitlichen Regelung der Berufsausübung, Ausbildung und Be­soldung von Sozialarbeiter/innen (1955 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 183

24. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1955/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Behindertengleichstellungsrechts (1956 d.B.)

25. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1956/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Be­handlung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen im Na­tionalrat (1957 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 21 bis 25 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Mündliche Berichterstattungen werden nicht gewünscht.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte.

 


18.53.52

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über eine Reform des Behindertengleichstellungs­rechts sprechen, dann sollten wir auch würdigen, welchen Beitrag behinderte Men­schen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise leisten.

Ich möchte heute noch einmal unterstreichen, dass behinderte Menschen etwa durch die Abschaffung der NoVA-Rückerstattung belastet sind, durch den erschwerten Zu­gang zu den ersten Pflegegeldstufen, durch eine Nichtanpassung bei den Behinderten­freibeträgen oder durch den Inflationsverlust beim Pflegegeld, der mittlerweile 25 Pro­zent ausmacht.

Ich möchte daher auch einen Antrag einbringen, der sich eben mit dieser Wertanpas­sung des Pflegegeldes befasst.

Es geht gar nicht darum, das Pflegegeld zu erhöhen, mehr Leistungen anzubieten. Es geht darum, eine automatische jährliche Wertanpassung sicherzustellen, wie es diese auch in vielen anderen Bereichen gibt.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer automatischen jährlichen Wertanpassung des Pflegegel­des an die Inflation

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzulei­ten, die eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation beinhaltet sowie der behinderungsbedingten Absetzbeträge und Zuschüsse, sofern da­rauf aufgrund von Art und Grad der Behinderung ein Rechtsanspruch besteht.“

*****

Ich betone nochmals: Es geht nicht darum, eine Erhöhung vorzunehmen, sondern lediglich die Inflationsverluste für diesen Bereich abzugelten, weil wir auch selbst In-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 184

teresse daran haben müssen, dass behinderte Menschen ein menschenwürdiges Le­ben führen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Im Bereich des Behindertengleichstellungsrechts hat natürlich die Barrierefreiheit eine ganz besondere und große Bedeutung. Da müssen wir einen sehr klugen und maß­vollen Weg finden, um einerseits sicherzustellen, dass Menschen, die an einer Be­hinderung leiden, nicht durch Barrieren behindert werden, und andererseits auch jenen Unternehmen, die Barrieren aufgebaut haben, Hilfestellung zu leisten, um diese Bar­rieren zugunsten von behinderten Menschen abbauen zu können. Hier ist ganz beson­ders die öffentliche Hand gefordert, eine Vorreiterrolle zu spielen.

Gestatten Sie mir noch, meine Damen und Herren, bei diesem Punkt etwas zu sagen, das mir persönlich sehr wichtig ist: Wenn wir über Gleichstellung von behinderten Men­schen reden, dann müssen wir auch über ein Thema sprechen, über das nicht gerne in Österreich gesprochen wird, nämlich über die eugenische Indikation.

Es ist eine Tatsache, dass behindertes Leben außerhalb der Fristenlösung getötet wer­den kann. Ein Kind kann, wenn der Verdacht einer Behinderung besteht, bis unmit­telbar vor der Geburt getötet werden – bis Minuten vor einer Geburt!

Ich glaube, dass es unsere Verantwortung als Parlamentarier ist, eine Lösung zu fin­den, die einer echten Gleichstellung gerecht wird. Ich sage es ganz deutlich: Wir sind mit der derzeitigen Gesetzeslage nicht weit von einer nationalsozialistischen Ideologie von unwertem Leben entfernt! Das muss man auch einmal so klar sagen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bitte Sie daher, da ja schon ein Antrag vorliegt und hier im Parlament behandelt werden wird, auch im Rahmen Ihrer Verantwortung, nicht als Mandatar, aber als Mensch, dafür Sorge zu tragen, dass behinderte Kinder oder Kinder, bei denen der Verdacht einer Behinderung besteht, nicht bis unmittelbar vor der Geburt getötet wer­den können.

Es geht um ein Leben, das überlebensfähig ist. Es sind voll ausgebildete Kinder, die, wenn sie auf die Welt kommen würden, auch leben könnten.

Ich war sehr überrascht über die Stellungnahme aus dem Gesundheitsministerium zu diesem Thema, in der gesagt worden ist, man will die Mütter von dieser Last befreien, dass hier praktisch Leben auf die Welt kommt, das nicht überlebensfähig ist.

Das ist bitte nicht wahr und entspricht nicht der Rechtslage!

Es kann im Rahmen der eugenischen Indikation abgetrieben, getötet werden, wenn der Verdacht einer Behinderung besteht, und nicht dann, wenn klar ist, dass dieses Leben nicht überlebensfähig ist.

Das Gegenteil ist der Fall. Es berichten Abtreibungsärzte sogar darüber, dass sie Kin­der, die eigentlich im Rahmen der eugenischen Indikation mit einer Spritze hätten ge­tötet werden sollen, oder bei denen das bereits versucht worden ist, noch lebend auf die Welt gebracht haben und dann aufgrund der Rechtslage dazu verpflichtet waren, zu versuchen, dieses bereits schwer beeinflusste Leben doch noch am Leben zu er­halten. Sie mussten dann miterleben, wie diese Babys elendiglich zugrunde gegangen sind. (Abg. Dr. Oberhauser: Das sind Schauergeschichten!)

Das sind keine Schauergeschichten, das kann ich Ihnen beweisen! (Abg. Dr. Ober­hauser: Das sind Schauergeschichten, mit denen Sie versuchen, billig Polemik zu ma­chen! – Rufe bei der FPÖ: Schämen Sie sich! Das ist ja ungeheuerlich!) – Frau Kol­legin, das ist keine billige Polemik! Da sollten Sie sich schämen, wenn Sie nämlich der Meinung sind,  (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Oberhauser.) – Jetzt bin ich am Wort!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 185

Wenn Sie nämlich der Meinung sind, dass es in Ordnung ist, dass man behindertes Le­ben bis unmittelbar vor der Geburt abtreiben kann, dann sind Sie nicht weit von der NS-Ideologie entfernt, meine sehr geehrte Dame! Schämen Sie sich! (Beifall bei der FPÖ.)

18.59


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung einer automatischen jährlichen Wertanpassung des Pflegegel­des an die Inflation

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1955/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Behindertengleichstellungsrechts (1956 d.B.) in der 173. Sitzung des Nationalrates, XXIV.GP, am 16. Oktober 2012

Behinderung ist eine Armutsfalle. Menschen mit Behinderung sind in hohem Ausmaß von Pflegegeld abhängig. Es ist daher dringend erforderlich, wie in anderen Lebens­bereichen auch, Leistungen für behinderte Menschen der Inflation anzupassen.

Der Zweck des Pflegegeldes ist in § 1 BPGG wie folgt definiert:

Das Pflegegeld hat den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwen­dungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.

Das Pflegegeld wurde 1993 in Österreich eingeführt und seit dieser Zeit erst drei Mal valorisiert. Der reale Verlust beträgt daher seit der Einführung knapp 25 Prozent.

Um dem Zweck des Pflegegeldes weiterhin entsprechen zu können, ist zumindest eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation notwendig.

Ebenso ist eine Valorisierung der behinderungsbedingten Absetzbeträge und Zuschüs­se, sofern darauf auf Grund von Art und Grad der Behinderung ein Rechtsanspruch be­steht, nötig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzulei­ten, die eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation beinhaltet sowie der behinderungsbedingten Absetzbeträge und Zuschüsse, sofern darauf auf Grund von Art und Grad der Behinderung ein Rechtsanspruch besteht.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 186

19.00.02

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Wir diskutieren ja jetzt mehrere Ta­gesordnungspunkte in einem. Ich möchte mich zum Thema gesetzlicher Mindestlohn, wie ihn ein Antrag des Kollegen Dolinschek vom BZÖ vorsieht, kurz melden. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte dazu sagen, Kollege Dolinschek: Die Analyse, warum dieser Antrag gestellt wurde, ist völlig in Ordnung. Die Gründe sind nachvollziehbar und stimmen auch aus meiner Erfahrung. Die Forderung nach Hebung der Mindestgehälter und Mindestlöhne in unserem Land ist auch in Ordnung. Nur der Weg – wir haben das ja im Ausschuss diskutiert – ist unserer Meinung nach falsch. Der Weg, per Gesetz Mindestlöhne fest­zulegen, ist, glaube ich, nicht der richtige Weg. Deshalb wird es bei dem Antrag keine Mehrheit geben, dessen bin ich sicher.

Ganz kurz zusammengefasst: Die Löhne von Arbeiternehmern in der Privatwirtschaft sollen nicht von der Politik, nicht von der jeweiligen Politik abhängig sein. Eine gerech­te Einkommensentwicklung kann besser durch starke Gewerkschaften und durch star­ke Kollektivverträge erreicht werden. Sie wissen, 96 Prozent aller Arbeitsverhältnisse in unserem Land basieren auf einem Kollektivvertrag. Also: Gewerkschaften stärken, Be­triebsräte wählen, das ist der bessere Weg.

Ein Beispiel nur: Ein vor wenigen Tagen abgeschlossener Kollektivvertrag zeigt, dass es auch möglich ist, in diese Größenordnungen vorzustoßen, sogar für Lehrlinge. Im Metallgewerbe wird ab 1. Jänner nächsten Jahres die Lehrlingsentschädigung im letz­ten Lehrjahr 1 295 € ausmachen. Ich glaube daher, der Beweis ist gelungen, dass es hier entsprechende positive Entwicklungen durch Kollektivverträge gibt.

Der Lohn ist ja nicht alles. Nur den Lohn gesetzlich festzulegen, ist das eine, was Sie verlangen. Aber wie schaut es dann mit der Arbeitszeit aus? Wie schaut es mit den Sonderzahlungen aus? Wie schaut es mit Zulagen, Zuschlägen, Überstundenzuschlä­gen, der Arbeitszeitgestaltung aus? Ist das alles dann frei, oder soll das auch mit ge­regelt werden? – Diese Punkte sind oft auch wichtig oder genauso wichtig wie der di­rekte monatliche Verdienst. Also all das, glaube ich, ist gut in Kollektivverträgen auf­gehoben.

Ich habe mich noch daran erinnert: Im Jahr 2005 war es, als ein Mitglied der damaligen Regierung, nämlich Finanzminister Grasser, im Ausland sogar gesagt hat, die Lohner­höhungen der Gewerkschaften sind uns viel zu hoch. Damals ging es um den Metaller-Abschluss, der mit 3,1 Prozent Ist-Lohnerhöhung festgelegt wurde. Im Ausland hat dann unser damaliger Finanzminister gesagt: Nein, das ist viel zu hoch, dagegen müssten wir eigentlich etwas tun, so kann das nicht sein.

Die Gefahr, dass die Regierung oder die Politik dann Einfluss darauf nimmt, was sich die Sozialpartner ausmachen: Das möchte ich nicht! Daher wird meine Fraktion auch diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Ab­geordnete Mag. Schatz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.03.06

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Ich möchte auch nur kurz etwas zum Mindestlohn sagen, zum Antrag eines gesetzlichen Mindestlohnes. Ich den­ke, es ist bekannt, dass wir Grüne seit Langem einen gesetzlichen, nämlich existenz­sichernden Mindestlohn fordern. Es ist für uns völlig inakzeptabel, dass Menschen Voll­zeit arbeiten und davon nicht leben können! Deshalb unterstützen wir logischerweise auch die Forderung des BZÖ.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 187

Meine Damen und Herren, wir wissen, dass es noch immer Kollektivverträge gibt, die leider eine beschämende Höhe im Bereich des Mindestlohns haben. Wir wissen auch, dass es immer mehr Beschäftigungen gibt, die eben nicht über Kollektivverträge gere­gelt sind. Es gibt sozusagen Differenzen in der Frage, wie hoch die Abdeckungsrate ist. Aber das ist nicht der Punkt. Es sind mindestens 5 Prozent; wir haben Daten, die bis zu 14 Prozent gehen. Es gibt auf jeden Fall einen Bereich, der nicht abgedeckt ist.

Außerdem muss ich feststellen, dass auch etwas weitergeht: Es geht etwas weiter in­nerhalb der Gewerkschaft. Ich darf Ihnen nämlich einen Beschluss des ÖGB Salzburg näherbringen, in dem definitiv drinsteht, dass es auch ein gerechtes Einkommen im kol­lektivvertragsfreien Raum geben muss. Dann wird im Weiteren von einem gesetzlichen Mindestentgelt gesprochen. – Na, so etwas! Ich bin sehr erfreut. Es wird noch nicht ge­sagt, dass es eine bestimmte Höhe braucht, sondern da gibt es andere Vorschläge, Regionalitäten et cetera. Aber es ist ein Schritt.

Gleichzeitig haben wir bei den ÖGB-Frauen sehr wohl die Definition einer für uns sehr gut akzeptablen Summe von 1 500 €. Das entspricht durchaus in etwa unseren 8,50 € in der Stunde. Also ich denke, wir haben Fortschritte gemacht.

Trotzdem glaube ich, wir müssen insgesamt zwei Probleme lösen, uns nämlich ge­meinsam auf einen existenzsichernden Lohn, auf die Höhe eines existenzsichernden Lohnes einigen. Ich sage immer wieder: Orientieren wir uns an der Internationalen Ar­beitsorganisation, also dieser Organisation der UNO, die 60 Prozent des Medianein­kommens vorschlägt. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Wir brauchen dann eine Garantie, dass eben niemand, der Vollzeit be­schäftigt ist, weniger als diesen Wert bekommt – sei es, weil der Kollektivvertrag dem­entsprechend hoch ist, oder dort, wo der Kollektivvertrag nicht greift, über eine gesetz­liche Regelung.

Ich denke, die Debatte ist zäh; ich hoffe, wir kommen weiter. Wir sind auf einem guten Weg, und wir Grüne sind sicher ein Motor dabei. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dolinschek.)

19.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. Wunschgemäß sind 4 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


19.05.30

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Ho­hes Haus! Behinderte Menschen sind immer mit Barrieren konfrontiert. Beispielsweise wenn ich mit dem Rollstuhl unterwegs bin wie heute Morgen ins Parlament, dann braucht man fünfmal länger. Man muss warten auf die nächste barrierefreie U-Bahn – nicht jeder U-Bahn-Zug ist barrierefrei – oder muss Umwege mit dem Rollstuhl fahren, weil nicht jede Gehsteigkante abgeflacht ist.

Aber die Barrierefreiheit wird sukzessive immer besser. Dazu hat vor allem das Bun­des-Behindertengleichstellungsgesetz beigetragen, das 2006 in diesem Haus be­schlossen worden ist. Nicht von allen Parteien, nicht alle haben mitgestimmt; daran möchte ich auch noch erinnern. Aber es hat Minister Hundstorfer – und auch sein Vor­gänger, Minister Buchinger – adjustiert, dass das Gesetz funktioniert und zu einem breiten gesellschaftlichen Wandel geführt hat.

Es sind die Etappenpläne, wodurch sukzessive Barrierefreiheit, Gleichstellung und Dis­kriminierungsbeseitigung geschaffen worden sind. Es sind vor allem auch die Schlich­tungsverfahren. Es gibt 800 Schlichtungsverfahren in den letzten Jahren, und 400 da­von waren gleich vorab erfolgreich: Ohne Klage hat man sich geeinigt und Barrieren beseitigt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 188

Ein gutes Gesetz kann man natürlich auch noch besser machen. Wir haben Erfah­rungen gesammelt, und es gibt auch Problembereiche wie die Verbandsklage, wo es in den letzten Jahren keine einzige gegeben hat. Oder auch die Unterlassung und Be­seitigung muss man diskutieren. In anderen Ländern gibt es sie; das müssen wir uns ansehen, ob und wie man das in Österreich umsetzen kann.

Deshalb wird auch heute beschlossen – wir haben den Antrag eingebracht –, dass im Sozialministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet wird, vor allem mit betroffenen Per­sonen, wo Verbesserungsvorschläge diskutiert und dem Parlament vorgelegt werden sollen. Das Behindertengleichstellungsgesetz soll noch treffsicherer werden.

Noch ein Wort zu meinem Kollegen Norbert Hofer, der die eugenische Indikation ange­sprochen hat: Ich finde es auch unerträglich, wenn behinderte Kinder bis zur Geburt bei Verdacht auf eine Behinderung abgetrieben werden dürfen. Wir müssen darüber diskutieren. Aber dazu braucht es auch genügend Raum, wir brauchen Diskussion mit Experten.

Ich bin auch dafür, dass wir in diesem Haus eine geheime Abstimmung oder eine Ge­wissensabstimmung zu diesem Thema machen, denn es ist eine Gewissensfrage. Vor allem, wenn wir später die Präimplantationsdiagnostik, die auch ein Selektionsmittel darstellt, diskutieren, dann muss auch die eugenische Indikation als Gewissensfrage mit zur Abstimmung stehen. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

19.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Dolinschek. Wunschgemäß sind 3 Minuten eingestellt. (Abg. Dolinschek – auf dem Weg zum Rednerpult –: Da werde ich länger brauchen!) Freiwillig. – Bitte.

 


19.10.58

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte eigentlich mit unserem Antrag „Mindest­lohn von 1 300 €“ beginnen. Aber nach dem Redebeitrag meines Kollegen Dr. Huai­nigg über das Behindertengleichstellungsgesetz beginne ich jetzt mit dem Bundes-Be­hindertengleichstellungsgesetz.

Ich glaube, dass es im Sinne aller hier im Hause war, dass seinerzeit das Bundes-Be­hindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten ist. Und ich glaube, dass es ein ein­stimmiger Beschluss im Jahr 2005 war und mit 1. Jänner 2006 dann in Kraft getreten ist. Nur, Herr Kollege Huainigg, eigentlich müssten Sie sich noch daran erinnern, dass ich als Staatssekretär damals die Verhandlungen zu diesem Gesetz in der Endphase geführt habe, mit Einbindung aller Sozialpartner und auch mit Einbindung der Behin­dertenorganisationen, vor allem mit dem Vorsitzenden der Österreichischen Arbeitsge­meinschaft für Rehabilitation, Herrn Dr. Klaus Voget, oder mit Mag. Svoboda, genauso wie mit dem Vorsitzenden des BIZEPS, Mag. Ladstätter.

Es war seinerzeit nicht so einfach, das Ganze in diese Gesetzesform zu bringen. Es ist eine Übergangsphase von zehn Jahren gewählt worden, dass die Barrierefreiheit mit 2016 in sämtlichen Bereichen beendet ist, ob das jetzt im Verkehr, in öffentlichen Räu­men und so weiter passiert. Es ist einiges noch nicht passiert, vor allem im Tourismus noch nicht, in der Gastronomie noch nicht und in vielen anderen öffentlichen Bereichen auch noch nicht. Da ein gewisser Hemmschuh vorhanden ist mit öffentlichen Gebäu­den, die – so wie das Parlament – dem Denkmalschutz unterstehen, ist es natürlich schwieriger, bauliche behindertengerechte Maßnahmen umzusetzen. Aber nichtsdes­toweniger sollten wir immer wieder an Verbesserungen arbeiten.

Was mich auch noch stört, ist, dass zum Beispiel ein Fonds zur finanziellen Unterstüt­zung von Menschen mit Behinderung für die Rechtsdurchsetzung bei Diskriminierung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 189

noch immer nicht vorgesehen ist. Dieser gehört eingerichtet, und daran sollten wir auch gemeinsam in Zukunft arbeiten.

Das gilt auch für Änderungen im Baubereich, und ich sage jetzt Folgendes: Jeder Mensch ist in der Gefahr, vorübergehend einmal behindert zu sein. Ich nenne jetzt ein paar Zahlen. 50 000 Menschen in Österreich sitzen im Rollstuhl; nicht ständig, das kann auch vorübergehend sein. 70 000 Menschen haben einen Beinbruch und sind vo­rübergehend behindert. 350 000 Mütter schieben einen Kinderwagen, was auch eine gewisse Beeinträchtigung beinhaltet. Und 480 000 Menschen haben pro Jahr Bewe­gungsbeeinträchtigungen. Deswegen ist es unbedingt notwendig, dass diese baulichen und verkehrstechnischen Maßnahmen in sämtlichen Bereichen umgesetzt werden, so wie die anderen auch.

Jetzt komme ich zum Mindestlohn. Herr Kollege Riepl, ich danke für diesen Diskus­sionsbeitrag, und zwar deshalb, weil er eine ganz andere Qualität hat und sagt, es ist nicht alles ein Schmarren, was jemand von der Opposition fordert, sondern sachliche Argumente bringt. Ich verstehe es, wenn jemand Funktionär der Gewerkschaft ist, dass er natürlich im Sinne der Sozialpartner das Ganze über den Kollektivvertrag regeln will. Das verstehe ich!

Ich bin auch bei der Gewerkschaft, aber ich bin kein Funktionär, und deswegen ist mir das wurscht! Ich will haben, dass auch jene, die im freiberuflichen Bereich tätig sind – bei Notaren, bei Rechtsanwälten und so weiter –, die, die keinen Kollektivvertrag ha­ben, einen Mindestlohn bekommen. Dieser Mindestlohn soll jedes Jahr an die Infla­tionsrate gekoppelt sein; ähnlich wie das in dem Antrag der Grünen, der jetzt bei 8,50 € Stundenlohn ist, jedes Jahr mitläuft.

Das Nächste: Natürlich ist der Lohn nicht alles, Herr Kollege Riepl! Das ist nicht alles, es geht auch um Arbeitszeit, Arbeitsrecht und so weiter – aber das ist im Gesetz ge­regelt. Nur der Lohn ist im KV geregelt! Deswegen sollte man für jene Personen, die den Lohn nicht über den KV geregelt haben, einen Mindestlohn, gekoppelt an die Infla­tion, festlegen. Deswegen dieser Antrag, und deswegen bitte ich auch um Unterstüt­zung dieses Antrags. (Beifall bei BZÖ und Grünen.)

19.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhau­ser. 2 Minuten sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte.

 


19.15.28

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Lieber Herr Abge­ordneter Dolinschek, Sie haben in Ihrem vorigen Redebeitrag gesagt: Es passiert nicht, dass Regierungsparteien das loben, was vorherige Regierungen irgendwann einmal gemacht haben, und es würde uns kein Stein aus der Krone fallen.

Ich habe aus dem Regierungsprogramm Schüssel II – wo ja dann, glaube ich, Sie auch Staatssekretär waren – einen Passus über Mindestlohn gefunden, und für den möchte ich Sie ganz gerne loben. Da steht nämlich:

Wir sind der Auffassung, dass jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin für Voll­zeit ein Mindestlohn von 1 000 € im Monat –

gut, das ist eine Zeit lang her –

zustehen soll. Wir fordern daher die Sozialpartner als Kollektivvertragsparteien auf, entsprechende Bestimmungen in den Kollektivverträgen zu verankern. Dabei soll si­chergestellt werden, dass insbesondere in sensiblen Branchen die Arbeitsplätze gesi­chert bleiben. – Zitatende.

Super – zwei Minister, zwei Ex-Minister, die jetzt den Antrag stellen, Haubner und Sie: Damals haben Sie mehr in die Sozialpartner vertraut, also tun Sie das auch weiterhin!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 190

Die Sozialpartner werden weiterhin versuchen, in diesen Bereichen gute Mindestlöh-
ne herzustellen, und ich glaube, wir sind auf einem guten Weg dorthin. (Abg. Mag. Schatz: Aber wir haben eine Situation ...!) Das macht den gesetzlichen Mindest­lohn um nichts besser. – Das war es. Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Riepl: Durch­gesetzt haben wir es auch!)

19.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Doppler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.16.49

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Was wir dringend brauchen, sind einheitliche Regelungen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter: Tätigkeitsmerkmale, Aufgaben­bereiche.

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützen einzelne Personen und Familien bei der Bewältigung von sozialen Problemen, Konflikten und schwierigen Lebenssitua­tionen. Sie arbeiten in verschiedenen Einrichtungen des öffentlichen und privaten So­zialdienstes. Ihr Tätigkeitsbereich ist sehr umfangreich und hängt stark von der Zielset­zung der jeweiligen Institution, in der sie beschäftigt sind, ab.

Im Rahmen des Gesundheitswesens arbeiten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zum Beispiel in Spitälern, in Gesundheitsämtern und vielen Einrichtungen mehr. Neben ihrer allgemeinen Beratungs- und Hilfstätigkeit für Menschen versuchen sie, die Betrof­fenen dazu zu motivieren, selbst aktiv zu handeln: Hilfe zur Selbsthilfe.

Trotz zahlreicher Handlungsfelder der Sozialarbeit gibt es aber kaum eine gesetzliche Grundlage. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, das ist nicht in Ord­nung, und das kann nicht sein! Es muss in Zukunft dringend eine einheitliche Regelung zur Verbesserung in arbeits- und sozialrechtlicher Hinsicht geben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

19.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. 2 Minuten. – Bitte.

 


19.18.39

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt zu den Anträgen von Frau Kollegin Jarmer betreffend Behindertengleichstellungsgesetz und den Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung sprechen und möchte auch vorweg sagen, dass ich Herrn Kollegen Dolinschek zu hundert Prozent recht gebe, wenn man darüber spricht (Beifall des Abg. Huber), dass das Ziel von Behindertenpolitik einfach die gleichbe­rechtigte, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an möglichst allen gesellschaftlichen Bereichen sein muss. Ich denke mir, das muss das Ziel einer guten Behindertenpolitik sein. Gemeinsam sind wir da auch auf einem sehr guten Weg. Ich erinnere daran, dass viele Anträge in der sogenannten Behindertenpolitik als Fünf-Par­teien-Anträge eingebracht und auch so beschlossen werden.

Ich bin überzeugt davon, dass zu den Rahmenbedingungen der Politik vor allem auch die Bewusstseinsänderung der Menschen in den Köpfen gehört – der Wirtschaft, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Bevölkerung, aller Menschen –, damit es uns wirklich gelingt, den Blick auf die Stärken der Menschen zu richten und nicht immer die Schwächen in den Vordergrund zu stellen. Da sind wir, glaube ich, alle gemeinsam ge­fordert, und wie gesagt wir sind da auf einem guten Weg.


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Ich bin auch überzeugt davon, dass der Nationale Aktionsplan für Menschen mit Be­hinderung ein weiterer, ganz wichtiger Schritt auf diesem Weg ist, weil – und das möchte ich auch begründen –, dieser Nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinde­rungen auch unter Mitwirkung von vielen Akteurinnen und Akteuren gemeinsam erar­beitet worden ist. Das Ministerium hat federführend diesen Prozess begleitet. Es waren Länder, Ministerien und Behindertenorganisationen eingebunden. Alle gemeinsam ha­ben diesen Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen verabschiedet, und es wurden auch Umsetzungsschritte festgeschrieben, die in einer Begleitgruppe beobachtet werden.

Ich glaube, das ist ein guter Weg, einer, der für Menschen mit Behinderungen viele neue Möglichkeiten in den nächsten Jahren schaffen wird; allerdings natürlich – und da gebe ich dem Kollegen Hofer recht – immer unter Abwägung der wirtschaftlichen Machbarkeit und der Rechte von Menschen mit Behinderungen, damit man das auch nicht aus dem Auge verliert. Das ist eben ein Spannungsfeld, in dem wir uns bewegen.

Ein Wort zum Abschluss betreffend die eugenische Indikation. Ich weiß, dass es ein sehr heißes Thema ist. Dabei möchte ich wirklich sagen, Herr Kollege Hofer, dass ich es nicht ganz in Ordnung finde, dass man das so kurz in einem 2 Minuten-Beitrag an­schneidet. Das ist ein sehr sensibles Thema, das man, finde ich, nicht moralisierend debattieren sollte, sondern einfach sachlich debattieren sollte, unter Wahrung aller Rechte von Menschen mit Behinderungen, aber auch unter Wahrung der Ansprüche von Frauen, die eben in dieser Situation sind. Davon bin ich überzeugt.

Ich möchte auch betonen, Herr Kollege Hofer, dass ich wirklich überzeugt davon bin, dass keine Frau diesen Schritt leichtfertig macht und auch kein Arzt diesen Schritt leichtfertig durchführt. Das sollten wir bei der ganzen Debatte auch beobachten, in den Augen behalten und vor allem wirklich nicht moralisierend diskutieren. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

19.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Jarmer zu Wort. – Bitte.

 


19.22.13

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Sozialminister! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist das Tagesthema: Behinderte, bitte warten!

Zum Punkt eins, Behindertengleichstellungsrecht: Natürlich ist es ein gutes Recht. Vie­len Dank auch, dass aufgrund des Grünen Antrages Fortschritte zu sehen sind, aber ob wir uns wirklich freuen sollen, das ist eine große Frage.

Behinderte Menschen müssen wieder warten, nämlich bis zum Jahr 2014, bis irgend­eine Barrierefreiheit kommen wird. Eine Frage an Sie, Herr Sozialminister: Warum müs­sen die behinderten Menschen wieder warten?

Können Sie sich noch erinnern an meine erste Eröffnungsrede, wo ich die Gebärde für „Behinderteneinstellungsgesetz“ gezeigt habe? Können Sie sich noch erinnern, Herr Minister? Können Sie mir das bitte zeigen? (Bundesminister Hundstorfer ist die ge­nannte Gebärde nicht erinnerlich.) – Okay! Behindertengleichstellungsgesetz. (Die Red­nerin zeigt die entsprechende Gebärde.) – Wollen wir gemeinsam üben? Behinderten­gleichstellungsrecht. (Die Rednerin wiederholt diese.) Nun gut, okay; ich gebe sehr ger­ne Unterricht in Gebärdensprache.

Zweiter Punkt, der Nationale Aktionsplan: Es ist wirklich wichtig, dass dieser Aktionsplan hier im Parlament behandelt wird. Liebe Frau Kollegin, die Aussprache wird im Sozial-


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ausschuss gemacht, aber das ist viel zu wenig. Ich möchte Sie alle fragen: Warum wur­de der Behindertenbericht hier im Parlament behandelt, aber der Aktionsplan wird irgend­wo versteckt? Ja, im Ausschuss, irgendwo hinten. Warum ohne Öffentlichkeit? Kann mir das bitte jemand sagen? Warum? (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Sind behinderte Menschen weniger wert? Nein! Das soll bitte im Parlament behandelt werden, im Beisein der Öffentlichkeit! Es sollen Journalisten dabei sein. Wie schon ge­sagt wurde, die Menschen sollen wissen, was gemacht wird. Dazu braucht man die Öf­fentlichkeit. (Bundesminister Hundstorfer steht auf und wendet sich an das Präsidi­um.) – Der Herr Minister geht leider. Schade!

Nun habe ich gesagt, und auch Sie haben selber gesagt: Der Nationale Aktionsplan ist natürlich mit positiven Dingen behaftet, aber das muss man auch öffentlich zeigen. Oder? Habe ich recht?

Wichtig wäre, dass bitte jedes Ressort einen Bericht vorlegt. Jedes Ressort erzählt, was für behinderte Menschen getan wird. Bis jetzt ist nur das Sozialministerium zu­ständig. Nur das Sozialministerium beschäftigt sich mit diesem Thema. Auch die ande­ren sollen sich mit diesem Thema beschäftigen. Das ist der Punkt Numero eins. (Beifall bei den Grünen.)

Punkt Nummer 2, im Zusammenhang mit dem Sozialausschuss: Wichtig ist, dass ein öffentliches Hearing stattfindet. Das bedeutet, wie Sie auch gesagt haben: Partizipation behinderter Menschen ist wichtig. Meinen Sie, es ist ausreichend, wenn zweimal eine öffentliche Veranstaltung zum NAP gemacht wurde? Ist die Partizipation ausreichend? Jetzt können wir uns ausruhen und brauchen nichts machen? – Nein. So geht das nicht, lieber Herr Sozialminister! Die Zeit ist schon eine andere. (Beifall bei den Grünen.)

Wichtig ist, dass die behinderten Menschen wirklich hierher eingeladen werden und ein öffentliches Hearing stattfindet, eine öffentliche Diskussion zu diesen Themen. Diese Themen sollen bitte hier im Parlament behandelt werden, damit eine wirkliche, echte Partizipation stattfindet, wo auch alle Fortschritte besprochen und aufgezeigt werden. Ich denke, es ist sicherlich sehr gut, dass man auch Fortschritte öffentlich zeigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte bitte gerne, dass der Nationale Aktions­plan unbedingt hier im Parlament behandelt wird. Oder möchten Sie, dass wieder ge­sagt wird: Behinderte, bitte warten, wir haben doch andere Sorgen und andere Pro­bleme!?

Was ist der Grund? Behindern ist heilbar, auch in den Köpfen, liebe Frau Kollegin. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Jarmer verlässt das Rednerpult, geht zu Bundesminister Hundstorfer, reicht diesem die Hand und spricht kurz mit ihm mithilfe der Gebärdensprachdolmetscherin.)

19.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesmi­nister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.27.25

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstor­fer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, es wird jetzt der Frau Abgeordneten Jarmer übersetzt. Bei allem Verständnis für die Ungeduld, die sie hat – sie ist ja da nicht alleine –, möchte ich nur drei Dinge klarstellen.

Der Nationale Aktionsplan ist das Öffentlichste, was es gibt. Er ist auf unserer Home­page vollkommen transparent abrufbar. Er ist sogar in Leichter-Lesen-Version verfüg­bar, damit auch Menschen, die Lernschwierigkeiten haben, diesen NAP lesen können. Wir haben das gemeinsam mit Behindertenorganisationen entsprechend adaptieren lassen.


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Sie wissen ganz genau, Frau Jarmer, dass auch im Monitoringausschuss, wo das letz­te Mal über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren, sehr wohl die Themen des NAPs abgearbeitet werden. Letztes Mal war es das Thema Bildung. Es war das Unter­richtsressort anwesend. Das Unterrichtsressort ist dort Rede und Antwort gestanden. Durch Zufall war auch ich dabei, über eine Stunde. So werden wir jetzt in jedem Moni­toringausschuss Thema für Thema abarbeiten.

Aber eines ist auch ganz klar: Ich werde zum Beispiel in den Schulen, was die Baulich­keit betrifft, die Barrierefreiheit nicht innerhalb von einem Jahr herstellen können. Da­rum gibt es diese Übergangsfristen. Das ist eines der Themen. Ich kann es nicht än­dern, denn wir haben nicht das Geld, jetzt ad hoc alle Schulen barrierefrei umzubauen. Wir machen das step by step. Das nur als kleines Beispiel.

Ich glaube, dass der NAP sehr wohl sehr, sehr öffentlich diskutiert wird, sehr, sehr öf­fentlich bekannt ist und dass wir da überhaupt nichts verheimlichen, nicht einmal ir­gendeinen Beistrich, denn das haben wir alle gemeinsam nicht notwendig. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesen Tagesord­nungspunkten ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer zu Wort gemeldet. 5 Minuten Redezeit sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Fichtenbauer –: Bitte eine seriöse Rede!)

 


19.29.53

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Das ist sehr schwierig bei unseriösen Zuhörern. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei der FPÖ.)

Ich spreche über den Versuch einer Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes, der mit einem negativen Ausschussbericht quittiert worden ist, und bekenne mich gleich­zeitig schuldig – das wird Kollege Jarolim gerne hören –, nämlich schuldig der Naivität. Ich habe wirklich geglaubt, dass es möglich ist, im Sozialausschuss, in der wirklichen Zentralanstalt der gelebten Sozialpartnerschaft, mit allen Fähigkeiten, Ellbogen anzu­spannen und den Gegner der Sozialpartnerschaft, so wie sie es versteht, anzustoßen, eine Debatte zu führen, die auf Sinn und Gestaltung ausgerichtet worden ist.

Was war mein Anliegen? – Eine Ungerechtigkeit zu beseitigen im Zusammenhang mit dem Typus des Geschäftsführers, der im Arbeitsverfassungsgesetz im Bereich des Ar­beitnehmerbegriffes festgelegt wird, nach der gelebten Realität im Arbeitsleben defi­niert wird, so wie es auch bei leitenden Angestellten geschieht. Es geht um den Typus des entsendeten Geschäftsführers, der nicht die geringste Kompetenz hat, auf die Lei­tung des Unternehmens Einfluss zu nehmen, der keine Leitungsfunktion hat, der keine Personalhoheit hat. Er ist nur entsendet von einem Konzern für irgendeinen Zweck, dass er irgendeinen Markt aufbereitet, und hat auch nicht mehr Geld. Er muss es einfach tun, weil in seinem Job das verlangt wird. Und der, genau der ist von der Mög­lichkeit, bei ungerechtfertigter Kündigung anzufechten, völlig abgeschnitten.

Der Oberste Gerichtshof verweigert in ständiger Judikatur das, was er bei den anderen leitenden Angestellten tut, nämlich individuell das gelebte Arbeitsverhältnis zu prüfen. Diese Prüfung wird bei diesem Typus verweigert. Das ist das Anliegen: Beseitigung ei­ner Ungerechtigkeit.

Ich habe dann gehört von einem Sprecher der SPÖ: Den Geschäftsführer, der ja alle Macht hat, den soll ich jetzt schützen? Also er hat von einem Geschäftsführer gespro­chen, den ich genau nicht gemeint habe. Da beklage ich den Mangel an sinnerfassen­dem Lesen.

Zum zweiten Teil der Sozialpartnerschaft gehört, dass ohne weitere inhaltliche Prüfung der Kollege von der ÖVP dieser Ablehnung zugestimmt hat. Ein interessantes Erlebnis,


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weil ich als Resultat zur Kenntnis nehmen durfte, dass dort nur das geschehen darf, was der Sozialminister erlaubt, der die Debatte sogar so abgeschnitten hat: Es gibt kei­nen Geschäftsführer light, und damit aus, Ende der Debatte!

Ich sage Ihnen nur, das Thema macht mir Freude. Ein Ende der Debatte wird es nicht spielen. Ich werde es wieder versuchen. Vielleicht mit langer Aufklärungsarbeit et cete­ra. Es war mir ein Anliegen, das dem Hohen Haus näherzubringen.

Es ist mir aber noch ein Anliegen, auf das Thema Eugenik, das mein Freund und Kol­lege Dr. Hofer zum Tragen gebracht hat, einzugehen. Frau Kollegin! Sie sagen, man darf die Tötung ungeborenen Lebens nicht moralisierend betrachten. (Abg. Königsber­ger-Ludwig: Das habe ich nicht gesagt!) – Das haben Sie gesagt, aber sicher; alle hier waren Zeugen!

Also wenn man über das Töten ungeborenen Lebens nicht moralisieren darf, in wel­chem Parlament der Welt sitzen wir denn?! Bitte! (Beifall bei der FPÖ.)

Der Vorstand der Universitätsfrauenklinik Peter Husslein hat wörtlich gesagt: „Die ge­setzliche Regelung ist sehr, sehr unbefriedigend. In der Praxis können diese“ – behin­derten – „Kinder vor der Geburt durch Herzstich getötet werden. Überlebt das Kind dennoch, muss derselbe Arzt lebenserhaltende Maßnahmen setzen.“

Und das finden Sie in Ordnung?! Da bleibt einem ja alles im Halse stecken! Ich gebe zu, Sie haben recht, dass man das Thema, das von einer Dramatik ist, die es verdient, aufmerksam behandelt zu werden, nicht in einer Paar-Minuten-Debatte abhandeln kann, aber es so abzuschmettern, nach dem Prinzip, der Bauch gehört mir und was da umgebracht wird, geht niemanden etwas an, das ist nicht angemessen! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

19.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägi­gen Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 


19.35.20

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Der Herr Kollege Fichtenbauer hat behauptet, ich hätte gesagt, man darf die Tötung ungeborenen Lebens nicht mora­lisierend betrachten. – Das stimmt nicht!

Ich habe gesagt, man soll die Debatte darüber nicht moralisierend führen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Königsberger-Ludwig – das Rednerpult verlassend –: Das ist ein Unterschied, Herr Kollege! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

19.35

19.36.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht eine der Berichterstatterinnen beziehungsweise einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1953 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


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Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1954 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zei­chen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1955 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zei­chen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24, die dem Aus­schussbericht 1956 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Reform des Behindertengleichstellungsrechts, 1955/A(E), anzunehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 270.)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer automatischen jährli­chen Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. (Zuerst stehen die FPÖ-Abgeordneten auf, dann die Grünen. – Ruf bei der FPÖ: Sigi! – Abgeordneter Dolinschek steht auf, danach auch die anderen BZÖ-Abge­ordneten. – Abg. Riepl: Ihr seid eh schon so wenige beim BZÖ und könnt nicht einmal gemeinsam aufstehen!) – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1957 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

19.38.3426. Punkt

Bericht des Tourismusausschusses über den Bericht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirt­schaft in Österreich 2011 (III-326/1915 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 26. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Hörl. 4 Minuten sind wunschgemäß ein­gestellt. – Bitte.

 


19.39.08

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Wir berichten über den Tourismusbericht 2011. Ich darf mich für diesen recht­zeitig vorgelegten Bericht und auch für diesen umfangreichen Bericht bei Ihnen, Herr Minister, aber auch bei Ihren Mitarbeitern, bei der Sektionschefin Mag. Udolf-Strobl so­wie bei Mag. Toni Zimmermann recht herzlich bedanken.

Die Daten, die wir darin finden, sind: 126 Millionen Nächtigungen, also mehr als im Jahr 2010; 34 Millionen Ankünfte in Österreich. Das sind Daten, auf die wir stolz sein können. In Anbetracht der schwierigen Situationen ist auch das Jahr 2011, wie übri­gens auch das Jahr 2012, wieder ein gutes Jahr im österreichischen Tourismus. Die


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Wintersaison, die wir zu Ende gebracht haben, war eine der besten, und auch im Som­mer haben wir ein neues Nächtigungsplus: Mit fast 50 Millionen Nächtigungen haben wir ein Plus von 2,3 Millionen zu verzeichnen. Darauf können wir stolz sein.

Der wachsende internationale Wettbewerbsdruck, die hohe Verschuldung vieler unse­rer kleinen Betriebe, die Kleinstrukturiertheit unseres Tourismus und die saisonbeding­ten Überkapazitäten sind die Ursache von Problemen. Ein Drittel unserer Betriebe hat weniger als 300 000 € Umsatz und 82 Prozent der Betriebe weniger als 1 Million €. Es helfen sicherlich die niedrigen Zinsen, die derzeit verlangt werden, und auch die För­derprogramme greifen. Die Betriebe werden größer, bei den Hotels geht es Richtung 43 Betten. Im EU-Schnitt sind es allerdings 57 Betten. Bei den Vier- bis Fünf-Sterne-Betrieben sind wir fast bei 100 Betten pro Betrieb angelangt. Der Weg ist also auch hier der richtige.

In Qualität und Ausstattung wird nirgendwo so viel investiert wie bei uns in Mittel­europa. Auch in Nischen wie beispielsweise dem Gesundheitstourismus konnten Julian Hadschieff und Hans Schenner, die beiden Wirtschaftskammer-Obleute, mit „Best Health Austria“ in Davos beim World Economic Forum den Platz drei von 139 Nationen belegen. Was die Saisonen betrifft, versuchen viele Betriebe, eine Verlängerung der Öffnungszeiten herbeizuführen, wohl auch unter dem Druck des Arbeitsmarktes und mit dem Ziel einer Saisonverlängerung.

Die beklagte hohe Verschuldung der Branche resultiert aus einer beständig hohen In­vestitionsbereitschaft der Unternehmungen. Von dieser profitieren Tischler, Installateu­re, Fliesenleger, Baumeister, Architekten, Zivilingenieure und viele mehr. Das Ergebnis sind beste Ausstattung und höchste Qualität der Betriebe, modernste Infrastruktur, komfortabelste Hotels, tolle Schilifte, sicherste Schilifte und Seilbahnen, Wellnessanla­gen, Fitnesszentren, die Sie nirgendwo auf der Welt in dieser Dichte finden werden. Die Wertschöpfung der Branche liegt zu 89 Prozent in den Regionen Österreichs, nur 11 Prozent werden importiert.

Herr Minister, die vor einem Jahr eingeführte Förderpyramide greift. Es gibt bereits Ein­sparungen, die man verzeichnen kann. Die Österreichische Hoteltreuhand wickelt 2 500 Förderfälle mit den Ländern ab. Das bedeutet eine jährliche Investitionssumme von 1 Milliarde €, die wirklich in den Dörfern, in den Tälern, in der Region, in der Land­schaft, in unserer Heimat eingesetzt wird.

Herr Minister, herzlichen Dank für diese Maßnahme! Ich darf dich aber auch bitten, beim Versuch der Einführung von Obergrenzen im Haftungsmodell der ÖHT mitzuhel­fen, dass die nicht kommen, weil man die Österreichische Hoteltreuhand nicht in allen Bereichen mit dem AWS vergleichen kann.

Zur Beschäftigung in der Gastronomie und Hotellerie: 420 000 Beschäftigte, im Jahres­durchschnitt 220 000, 500 Lehrstellensuchenden standen 1 700 Lehrstellen gegen­über. Der Tourismus ist natürlich auch eine Ausbildungsbranche, und gelebte Gast­freundschaft, Eigeninitiative und Unternehmergeist schaffen vieles für unsere Heimat.

Auch im internationalen Vergleich liegt Österreich nicht schlecht, wenn wir auch nur 1 Prozent Steigerung hatten. Da liegen wir also im europäischen Vergleich etwas hin­ten. Europa hatte 6 Prozent, und das globale Wirtschaftswachstum im Tourismus be­trug 4,4 Prozent. Alles in allem wäre hier Jammern, und die Opposition wird das si­cherlich auch zu diesem Punkt besorgen, ein Jammern auf sehr, sehr hohem Niveau. (Abg. Markowitz: Was war das? Ich habe das nicht verstanden! Bitte, kannst du es so wiederholen, dass ich es auch hören kann! – Hellseher!) Tourismus, lieber Kollege, ist die Wirtschaftsform mit der größten Wohlstandsverteilung im ganzen Land, bis hinauf in die Berge und hinein in die Täler. – Herzlichen Dank. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

19.43



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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Silhavy. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.43.51

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Der Bericht zur Lage 2011 vermittelt in acht Themenfeldern sehr informative In­halte zur Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich. Ich möchte mich auf das Ka­pitel 3 konzentrieren und kurz auf die Besonderheiten des touristischen Arbeitsmarktes eingehen. Wir hatten in der letzten Ausschusssitzung eine aktuelle Aussprache mit Ex­pertinnen und Experten zu diesem Thema.

Eine Problematik ergibt sich dadurch, dass der Tourismus für viele eine Einstiegsbran­che ist und damit eine hohe Fluktuation aufweist, was für viele Personen zu einer kur­zen Beschäftigungsdauer führt. Diese Menschen haben dann auch keinen Arbeitslo­sengeldbezug, um an das vorige Thema und den Zuständigkeitsbereich des Sozialmi­nisters anzuknüpfen. Trotzdem gibt es in der Branche eine hohe Arbeitslosenquote von 15,2 Prozent, was sicherlich in erster Linie auf die Saisonkomponente zurückzuführen ist.

In diesem Zusammenhang möchte ich positiv erwähnen, dass von den ÖHT-finanzier­ten Unternehmen die Offenhalttage laut dem Bericht innerhalb von zehn Jahren von 280 Tagen auf 300 Tage gesteigert werden konnten. Ein gutes Ergebnis, Kollege Hörl!

Leider hat sich bei den Betriebsgrößen nicht ganz derselbe Erfolg gezeigt, denn da wa­ren es nach zehn Jahren nur genau drei Betten mehr, die Durchschnittsgröße stieg von 40 auf 43 Betten. Da ist also sicherlich noch einiges zu tun, damit die Branche auch auf dem Gebiet zu besseren Ergebnissen kommt.

Alarmierend muss für uns alle und insbesondere für die gesamte Branche sein, dass laut einer aktuellen Umfrage nur 27 Prozent der Arbeitskräfte mit dem Einkommen aus­kommen beziehungsweise das Einkommen als existenzsichernd bezeichnen. Einmal mehr möchte ich darauf hinweisen, dass wir gerade erst mit 1. Dezember 2012 1 300 € Mindestlohn für die gesamte Branche umsetzen werden, und ich habe mich sehr ge­freut, dass sich auch der Herr Bundesminister in der Ausschusssitzung im Zusammen­hang mit fehlender Attraktivität der Arbeitsplätze für die Erhöhung des Mindestlohnes ausgesprochen hat.

Der Tourismus ist eine Frauenbranche. 59 Prozent der Beschäftigten sind Frauen, aber die Führungskräfte sind auch hier überwiegend männlich. Wir wissen alle, dass gerade das Problem Vereinbarkeit von Beruf und Familie  (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Na ja, Herr Kollege Hörl, vielleicht werden die Väter in Zukunft auf die Kinder schauen, dann wird sich dieses Problem auch lösen, oder wir bekommen bessere Kinderbetreu­ungseinrichtungen, die auch den Anforderungen dieser Branchen entsprechen. Jeden­falls gibt es da also noch Handlungsbedarf.

Ansprechen möchte ich auch noch die Initiative unseres Hauses, es war ein Fünfpar­teienantrag, nämlich die Serviceverbesserungen für Bahnurlauber und ‑urlauberinnen. Herr Minister! Sie haben ja im Ausschuss angekündigt, dass eine Präsentation hiezu folgen wird. Vielleicht können Sie uns heute diesbezüglich schon ein bisschen mehr sagen.

Sie, Herr Bundesminister, haben heute in einem Interview auch die BRIC-Staaten als Werbeziel angegeben. Ich lese auch, dass die Touristen aus China immer spendabler werden. Das werden heute wahrscheinlich schon einige gelesen haben. Es geht dabei allerdings um Uhren und Schmuck. Ich hoffe, dass sich das auch in der Tourismus-Branche niederschlagen wird und nicht nur im Schmuckhandel.


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Herr Minister, mein letzter Punkt: Sie haben heute auch die Sommerfrische als Chance bezeichnet. In diesem Zusammenhang würde mich sehr interessieren, inwieweit sich die Innovationskapitel der Tourismusstrategie in Umsetzung befinden.

Abschließend möchte ich mich noch bei den MitarbeiterInnen des Ressorts bedanken, weil dieser Bericht wirklich hervorragend aufgebaut und sehr informativ ist. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Jakob Auer und Hörl. – Abg. Dr. Jarolim: Heißt das, dass der Minister auf Sommerfrische war?)

19.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Mag. Haider. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.47.34

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Vielen Dank für diesen Tourismusbericht an die Beamtinnen und Beamten des Wirtschaftsressorts. Er zeigt wirklich die grundsätzlich sehr positive Entwicklung des Tourismus, dieser für Österreich so wichtigen Sparte mit 630 000 Arbeitsplätzen und 126 Millionen Nächtigungen. Die gesamte Tourismus- und Freizeitwirtschaft hat im Vorjahr direkt und indirekt 14,5 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt beigetragen und hat jeden fünften Vollzeitarbeitsplatz geschaffen.

Kollege Hörl, es stimmt: Der Tourismus ist die Wirtschaftssparte mit der größten Wohl­standsvermehrung. Wenn jetzt die Opposition die Finger auf die Wunden legt, ja, dann ist das nicht Jammern auf hohem Niveau, denn beim Tourismus braucht man nicht zu jammern. Das ist jedoch nicht das Verdienst dieser Bundesregierung, dass der Touris­mus in den letzten Krisenjahren und so eben auch im Vorjahr wieder hervorragende Zahlen geschrieben und die Zahlungsbilanz gerettet hat, sondern man kann sagen, trotz der Arbeit dieser Bundesregierung.

Ich erinnere nur an die Verschlechterungen bei den Anmeldevorschriften, die Barbewe­gungsverordnung, die Einführung der Ticketsteuer, die AMS-Manipulationsgebühr, die ja wirklich wirtschaftsfeindlich ist, die Abschaffung der Energiekostenrückvergütung und Lohnnebenkostensteigerungen, auch die Abschreibungsdauer wird überhaupt nicht angepasst, die Mehrwertsteuer – das alles sind Themen, bei denen Sie säumig sind und nur Verschlechterungen für die hart arbeitenden Menschen, und da meine ich jetzt Unternehmer und Angestellte in den Tourismusbetrieben, in den letzten Jahren geschaffen haben. (Beifall bei der FPÖ.)

So gesehen klingt es fast schon wie eine gefährliche Drohung, was die Frau Finanzmi­nister heute Morgen in ihrer Budgetrede über den Tourismus gesagt hat. Der Touris­mus wurde übrigens in der Budgetrede mit genau drei Zeilen bedacht. Die Wirtschafts­sparte, Kollege Hörl, die – deine eigenen Worte – die größte Wohlstandsvermehrung in Österreich schafft, ist der Ministerin genau drei Zeilen wert!

Ich lese das noch einmal vor: „Innerösterreichisch“ –

allein das könnte man schon hinterfragen in Bezug auf den Tourismus –

„liegt ein weiterer Schwerpunkt bei der Tourismusstrategie, insbesondere im Hinblick auf die Tätigkeiten der Österreich Werbung und der Österreichischen Hotel- und Tou­rismusbank Gesellschaft.“

Darauf wollen Sie den Schwerpunkt legen? – Erinnern wir uns, genau da haben Sie in den letzten Jahren die Budgets gekürzt durch Verweigerung der Inflationsabgeltung. So gesehen klingt es fast wie eine gefährliche Drohung, wenn die Finanzministerin ankün­digt, das noch weiter verschärfen zu wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.50



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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.50.44

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Natürlich schließe ich mich dem Dank an die MitarbeiterInnen in Ihrem Haus an, auch dem Dank an Sie, denn Sie nehmen ja die Tourismuspolitik durchaus ernst. Sie ist auch ernst zu nehmen, weil sich der Touris­musbereich doch dadurch auszeichnet, dass er vergleichsweise stabil in der Ertrags­lage war, vergleichsweise sage ich. Wir haben Wermutstropfen, die auch dieser Be­richt deutlich veranschaulicht. Wir haben die Schwierigkeit der Eigenkapitalbildung, wir haben die Schwierigkeit der Auslastung, wir haben die Schwierigkeit der kürzeren Auf­enthaltsdauer und wir haben auch die Schwierigkeit beim Cash Flow. Es ist also bei Weitem durchaus nicht alles rosig, aber wir haben im Tourismus im Vergleich zu ande­ren Sparten vergleichsweise noch ein stabiles Standbein.

Ich persönlich wundere mich ja immer, wie es die verschiedenen Beherbergungsbe­triebe überhaupt schaffen, ein derartig hochrangiges und qualitativ gutes Angebot zu diesen Preisen zu gewährleisten. Ich habe Vergleiche auch im Ausland, und dort wird teilweise viel weniger Qualität um teilweise viel höhere Preise geboten. Das ist durch­aus ein Argument für viele Menschen, nach Österreich auf Urlaub zu kommen, nur sind es leider zu wenige, zu wenig, was die mittelfristige Entwicklung anlangt.

Eine Anregung meinerseits: Wir müssten in der Förderpolitik etwas anders vorgehen und eine gewisse Projektorientierung vorantreiben. Es muss noch mehr Einzigartiges geben, was Österreich anbietet. Es muss etwas ganz Spezielles sein. Wenn ich mit dem Fahrrad ins Parlament fahre, komme ich ja täglich daran vorbei und sehe die un­glaublich vielen Japaner, die das Parlament knipsen. Ich habe mir schon gedacht, dass es doch möglich sein müsste, auch wenn man von ihnen nur einen Cent verlangt, mit diesen Einnahmen dann das Parlament zu sanieren. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.)

Es gibt ja wirklich eine unglaubliche Zahl an Interessenten am Ambiente Österreichs. Wir müssen da noch ein bissel findiger werden in der Lukrierung von Einnahmen, denn was wir bieten ist wirklich sehr gut. Wir müssen es nur besser verkaufen, und es muss noch das Einzigartige in den Vordergrund treten.

Ich werde da jetzt auch meinen Teil dazu beitragen, denn ich kaufe nämlich jetzt extra wieder österreichische Produkte und nehme sie mit zur IPU nach Kanada. Und damit hole ich wieder ein paar Kanadier nach Österreich, und zwar nicht nur wegen der Mo­zartkugeln, sondern auch wegen unserer anderen Spezialitäten. – Danke schön. (Bei­fall bei den Grünen. – Abg. Silhavy – in Richtung Regierungsbank –: Könnte man Kol­legin Moser nicht zur Kulinarik-Botschafterin Österreichs ernennen?)

19.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.53.30

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte mich dem Dank anschließen, denn dieser Bericht ist wirklich gut, was wir auch im Ausschuss schon besprochen haben. Er liefert gute Zahlen und ist vor allem sehr übersichtlich.

Kollege Hörl, trotz deines Querulanten-Daseins  (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja wirklich! Das muss man einmal klipp und klar sagen. Trotzdem schaffen wir es, Fünf-Parteien-Anträge zustande zu bringen. Das ist wirklich nur dem Umstand zu verdan­ken, dass andere Kollegen im Gegensatz zu dir wirklich konstruktiv arbeiten.


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Herr Minister! Wir haben uns die Tourismuszahlen angesehen und auch die Wert­schöpfung der Branche. 2011 waren es 14,6 Prozent des BIP und 2010 15,1 Prozent. Wir haben im Ausschuss auch darüber gesprochen, dass wir besonders darauf achten müssen, dass der Marktanteil jetzt nicht sinkt. Da müssen wir wirklich etwas gegen die Tendenz unternehmen.

Wirklich positiv finde ich es, dass wir Lehrplätze schaffen konnten, denn das ist ja das Wichtigste, oder, Kollege Hörl? Du hast unter anderem so lapidar gesagt, dass wir 1 700 Suchende und 500 offene Lehrstellen haben. Wir können nicht einfach so zur Tagesordnung übergehen, wir müssen etwas dagegen tun. Sie, Herr Minister, sind auf­gefordert, vielleicht gemeinsam mit uns eine neue Strategie zu entwickeln.

Es ist ja wirklich positiv, dass es da jemanden in Salzburg gibt, der gesagt hat: Okay, ich finde keine Lehrlinge mehr, daher bin ich sogar bereit, einen Führerschein zu finan­zieren, um einen Anreiz für Lehrstellensuchende zu schaffen. Vielleicht müssen wir auch etwas Neues andenken, auch einmal kreativ sein und sagen: Okay, wir wissen, es gibt neun Bundesländer, unterteilt in verschiedene Bezirke, also haben Lehrlinge oft verschieden lange Anreisestrecken auf sich zu nehmen. Da müssen wir uns überlegen, ob wir nicht vielleicht doch einen Führerschein für Lehrlinge im Tourismus fördern. Möglicherweise ist das die Lösung für das Problem. (Abg. Schatz: Eine Jahreskarte!) – Ja, Jahreskarte. Warum auch nicht? Beides! Es gibt ja, bitte, doch schon die Lehrlings­fahrtunterstützungen. Warum soll man nicht auch einen Führerschein unterstützen? (Abg. Bucher: Einen Führerschein hat man fürs ganze Leben!) Es bedarf keinen Rück­schritt ins Mittelalter. Es muss ja nicht jeder mit der Pferdekutsche in die Arbeit fahren. Die Zeiten sind vorbei!

Was mir noch wichtig ist, Herr Minister, ist, dass man jetzt wirklich keine Kampagnen ins Leben rufen soll, zum Beispiel nach Spanien zu fahren (Abg. Riepl: Nach Kärn­ten!), um neue Facharbeiter nach Österreich zu holen, weil wir ja wirklich keine Mög­lichkeiten mehr haben, ein paar Lehrlinge in Österreich zu finden. Also wenn es schon so weit ist, dann Gute Nacht, Republik. (Abg. Fürntrath-Moretti: Haben Sie schon ei­nen gefunden, Herr Kollege?)

Wir suchen permanent bei der Firma YIT und im Tourismus auch. Ich weiß, wie schwierig es ist. Ich gebe Ihnen vollkommen recht, aber dann müssen wir eben ge­meinsam schauen, dass wir Lösungen finden, dass wir österreichischen Jugendlichen eine Chance geben in unserem Land, damit sie später einen guten Arbeitsplatz haben. (Beifall beim BZÖ.)

Das sind ja auch jene, die uns einmal die Pensionen zahlen werden. Diese lapidare Abhandlung der Probleme im Tourismus gefällt mir überhaupt nicht, das muss ich jetzt auch einmal klipp und klar sagen. Da zeigt die Uhr wirklich fünf vor Zwölf. Man darf jetzt nichts versäumen. Es ist ja schön, dass wir noch eine Branche haben, in der es mehr offene Lehrstellen als Lehrlinge gibt. Nützen wir doch diese Chance und bilden endlich gute Lehrlinge in Österreich aus. Gemeinsam! Und dann bin ich davon über­zeugt, dass wir es vereint schaffen werden. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

19.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Markowitz, ich denke, Sie haben sich unabsichtlich in der Wortwahl vergriffen, als Sie Kollegen Hörl als Querulanten be­zeichnet haben. Ich nehme an, Sie entschuldigen sich gleich direkt, oder? (Abg. Mar­kowitz  auf dem Weg zu seinem Sitzplatz : Ja, tut mir total leid!)

Haben Sie sich jetzt entschuldigt? – Nein? (Abg. Hörl: Das ist der übliche Jargon des BZÖ!) – Hat er es gemacht? (Abg. Bucher: Sicherlich! Laut und deutlich!) – Dann be­lassen wir es dabei.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 201

Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Franz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.57.29

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ja, Österreich ist ein Tourismusland, ob im Winter oder Sommer, in der Stadt oder auf dem Land. Es ist für Kultur- und Wellnesstourismus bekannt, es ist für den Kongress- und Seminartourismus immer wieder ein begehrtes Reiseziel.

Es hat im Jahr 2011 nicht die Traumzahlen gegeben, die man sich erhofft hat, aber ins­gesamt wurde durch erfolgreiche Gegenmaßnahmen wirklich gegengesteuert, sodass Schlimmes verhindert werden konnte.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass gerade die Sommersaison 2012 die Nächtigungs- und Umsatzentwicklung des Jahres 2011 übertroffen hat. So geht aus der Statistik in Vorarlberg beispielsweise hervor, dass es von Mai bis August dieses Jahres um 4,3 Prozent mehr Urlauber und 2,8 Prozent mehr Nächtigungen als im glei­chen Zeitraum des Vorjahres gab. Und auch für die Wintersaison erwarten wir eben­falls eine Steigerung gegenüber 2011.

Der Beschäftigungsfaktor zeigt uns, dass jeder fünfte Vollzeitarbeitsplatz von der Tou­rismus- und Freizeitwirtschaft abhängt. 59 Prozent, das wurde bereits erwähnt, sind Frauen; der Tourismus ist also eine weibliche Angelegenheit, leider jedoch nicht in den Führungspositionen, denn da sind es nur 4 Prozent Frauen, die in einer Top-Positionen im Tourismus sind. Da haben wir also Aufholbedarf.

Großes Augenmerk sollten wir der Lehrlingsproblematik schenken, denn im Jahr 2011 standen 1 720 offene Lehrstellen zur Verfügung. Nur 426 Jugendliche nahmen diese an. Es gibt jedoch viele Möglichkeiten im Tourismus, es gibt beispielsweise auch Kö­che, die hohes Ansehen genießen, es gibt zahlreiche andere Berufe, die große Zu­kunftsperspektiven aufweisen. Da muss etwas getan werden.

Rückblickend auf das Jahr 2011 kann man jedoch beruhigt sagen, dass es trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ein positives Jahr für den österrei­chischen Tourismus war, und auch die Entwicklung im Jahr 2012 weist in eine positive Richtung. (Beifall bei der ÖVP.)

19.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.00.13

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollege Haider, so schlecht können die Maßnahmen der Bundesregierung nun wirklich nicht gewesen sein, denn Österreich steht nicht nur im Tourismus sehr gut da, sondern auch in der gesamten Wirtschaft im internationalen Vergleich. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Rahmenbedingungen sind daher nicht so schlecht, und die Rahmenbedingungen schafft schon die Bundesregierung – da sollte man wirklich die Kirche im Dorf lassen!

Wie wichtig der Tourismus für Österreich ist, das wissen wir aufgrund der Beschäftig­tenzahlen und auch aufgrund des Anteils der Wertschöpfung am Bruttoinlandsprodukt. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Dass der Tourismus sehr gut durch die bisherige Krise ge­kommen ist, ist evident.

Damit wir aber auch künftighin weiter vorne mitspielen, dürfen wir nicht nur auf die Qualität und auf die Situation der Tourismusbetriebe achten, sondern es liegt auch an


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 202

uns, qualitativ hochwertige Arbeitsplätze anzubieten, vor allem aber auch zukunftsori­entierte Ausbildung für den Nachwuchs.

Der Bericht über die Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich ist sehr umfang­reich, er zeigt aber auch Problemfelder auf, die es im Tourismus ohne Zweifel gibt. Die wirtschaftliche Situation gerade in der Hotellerie wurde schon angesprochen, darauf möchte ich nicht mehr näher eingehen. Da gibt es noch einiges zu tun, um auch in Zukunft gegenüber den anderen Tourismusdestinationen im Wettbewerb bestehen zu können.

Meine Damen und Herren! Heute ist der Tag der Lehre. Der Herr Wirtschaftsminister hat heute – das habe ich dem Internet entnommen – einige ausgezeichnete Lehrbetrie­be geehrt. Was uns in Österreich fehlt, insbesondere auch im Tourismus: Das Image und das Ansehen der Lehrberufe im Tourismus scheint nicht besonders gut bezie­hungsweise hoch zu sein. Das ist mit ein Grund für die hohe Fluktuation, obwohl die Lehrlingsausbildung, das duale System momentan gerade von vielen europäischen Staaten als Best-Practice-System kopiert wird.

Andere Gründe für die hohe Fluktuation im Tourismus und in der Freizeitwirtschaft sind möglicherweise die schlechten Arbeitsbedingungen und die niedrige Entlohnung. Zu den Arbeitsbedingungen: Klar, Bedienstete in Tourismusbetrieben müssen dann arbei­ten, wenn andere die Freizeit genießen, und daher sind Freundschaftsverhältnisse nur sehr schwer aufrechtzuerhalten.

Im internationalen Vergleich, meine Damen und Herren, zeigt sich aber ein ambivalen­tes Bild. Während wir in Österreich zu wenige Lehrlinge haben – weil wir auch einen Rückgang bei den Jugendlichen haben –, gibt es in anderen Ländern fast 50 Prozent Jugendarbeitslosigkeit. In Österreich hingegen zeigt sich der Fachkräftemangel immer deutlicher.

Ich bin nicht unbedingt der Meinung des Kollegen Markowitz: Die Aktion der ÖHV, der Österreichischen Hoteliervereinigung, die aus der Not eine Tugend macht und spani­schen Arbeitnehmern im Tourismusland Österreich Arbeitsplätze anbietet, kann nur ei­ne vorübergehende Maßnahme sein, ist aber begrüßenswert, weil es auf der einen Seite den Fachkräftemangel im Inland, in Österreich vermindert und auf der anderen Seite das Arbeitslosenproblem in einem krisengebeutelten EU-Staat entschärft.

Trotzdem darf das nicht über die Situation in Österreich hinwegtäuschen, gerade heu­te, am Tag der Lehre, nämlich dass wir der Rekrutierung von Facharbeitern mehr Au­genmerk widmen müssen. Es ist mir wichtig, abschließend auch festzustellen, dass diese Initiative nicht dazu führen darf, dass unser hervorragendes duales Ausbildungs­system auf diese Art und Weise, durch diese Maßnahmen so quasi heimlich zu Grabe getragen wird.

Daher: Der Ausbildung für die Jugend im Lehrbetrieb müssen wir auch in Zukunft sehr hohes Augenmerk beimessen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP.)

20.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Linder. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.05.00

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Tourismus lebt nicht nur von den großen Hotels, von den großen Betrieben, sondern auch in vie­len kleinen Betrieben, in vielen kleinen Gemeinden findet Tourismus statt. Die Vielfalt des Tourismus ist schön für Österreich und ist bezeichnend, und ich glaube, das sollte gefördert werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 203

Ich bringe jetzt aber ein Beispiel aus unserer Gemeinde, das uns ein bisschen zum Nachdenken anregen sollte. Bei uns wird jedes Jahr eine Veranstaltung organisiert, die Nacht der Musik. Da arbeiten die Vereine mit, organisieren diese Nacht der Musik. Der Reingewinn fließt in einen Kulturfonds und wird wieder für Vereinsförderung verwendet. Das ist für den Tourismus eine ganz, ganz wichtige Veranstaltung. Vom Gesetz her müssen aber alle Vereinsmitglieder, die da mitarbeiten, bei der Sozialversicherung an­gemeldet werden.

Das heißt, jeder Verein, der mitwirkt, muss die jeweiligen Mitglieder anmelden. Das wa­ren bei uns insgesamt sieben Mitarbeiter, sieben Vereinsmitglieder, die da mitgearbei­tet haben. Da sie es alle uneigennützig gemacht haben, kommt dann Folgendes he­raus: für den Sportverein 38 Cent, für den Turnverein 38 Cent, für den SC-MTB MIR­NOCK 38 Cent und für die Dorfgemeinschaft 1,52 €.

Das heißt, eine Mitarbeiterin in der Gemeinde hat einen ganzen Tag daran gearbeitet, die Daten dieser Leuten zusammenzusuchen, sie bei der Gebietskrankenkasse anzu­melden, die Gebietskrankenkasse muss eine Anmeldung und eine Abmeldung ma­chen, damit dann in Summe 2,76 € hereinkommen – und die Vereine sagen: Wisst ihr was, wir pfeifen darauf! Macht eure Veranstaltung selber, schaut, wo ihr die Gäste her­kriegt! – Herr Minister, ich glaube, das sollten wir uns zu Herzen nehmen! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sollten in diesem Bereich wirklich eine gemeinsame Lösung suchen – für die Ver­eine, die uneigennützig eine Veranstaltung machen, die uns den Tourismus wirklich nach vorne bringen helfen. Ich verzichte bewusst auf einen Antrag, weil ich hoffe, dass wir mit einer Fünf-Parteien-Einigung eine Lösung finden und solchem Blödsinn – für 2,76 € einen ganzen Tag lang eine Gemeindemitarbeiterin und ein paar Mitarbeiter in der Gebietskrankenkasse zu beschäftigen – nicht weiterhin Vorschub leisten. (Beifall bei der FPÖ.)

20.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesmi­nister Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.07.00

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Linder, ich schaue mir das Beispiel sehr gern an, aber unsere Tourismus- und Freizeitwirtschaft hat genau das gegenteilige Problem, dass also Zeltfeste und andere – die Angemel­deten – konkurrieren. Ich kann mir nicht vorstellen, wenn das nicht auf längere Zeit, auf Erwerbsabsicht ausgerichtet war, dass alle diese Beschränkungen auftreten.

Wir schauen uns das gerne an, aber das ist – bei allem Respekt – ein Beispiel aus einer Gemeinde. Die Entwicklung in der Tourismusbranche insgesamt – das wurde von Vorrednern schon angesprochen – ist eigentlich sehr positiv verlaufen. Ob die Konjunk­tur sich gut entwickelt hat, oder ob wir eine Krise gehabt haben, der Tourismus war ei­gentlich sehr beständig.

Wir haben im Jahr 2011 126 Millionen Nächtigungen gehabt und damit de facto das Ni­veau, das wir im Jahr 2008 – also in einer Phase und Situation der Hochkonjunktur – ge­habt haben. Was die Ankünfte anbelangt, haben wir sowohl bei den Ausländern, als auch bei den Inländern Rekordwerte erzielt. Das einzige Problem ist: Mit den Rekord­werten verbunden war natürlich, dass die Umsätze noch nicht die Entwicklung genom­men haben, die wir vorher gehabt haben – aber auch da sind wir dabei.

Was die Länder anbelangt, aus denen die Gäste kommen, ist Russland mit 25,6 Pro­zent Steigerung einfach sehr positiv zu bewerten, Spanien mit 11,3 Prozent, Polen mit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 204

6,7 Prozent, Japan mit einer Steigerung um 6,2 Prozent. Auch wenn Sie, Frau Moser, die Japaner ständig antreffen: Sie werden mittlerweile von den Chinesen schon über­holt. Also das gibt es durchaus einige interessante Tendenzen.

Wir haben im Jahr 2011 – wir reden ja vom Tourismusbericht 2011 – bei Deutschland und bei den Niederlanden unerfreulicherweise einen Rückgang im Ausmaß von rund 2 Prozent und bei Großbritannien von 4,6 Prozent gehabt. Was den Städtetourismus anbelangt, wo wir im Jahr 2009 einen gewaltigen Einbruch hatten, haben wir allerdings im Jahr 2010 eine Steigerung um 8,7 Prozent gehabt und 2011 wieder eine Steigerung um 4,9 Prozentpunkte. Das ist also ein Trend, der sich ins Positive fortschreibt.

Frau Moser, weil das Einzigartige von Ihnen angesprochen worden ist: Im Endeffekt haben wir versucht, mit unserer Tourismusstrategie genau das zu erreichen, das Al­leinstellungsmerkmal, die Unique Selling Proposition – was den Alpenbereich anbe­langt, was die Seen und die Donau betrifft und natürlich auch den Großstadtbereich mit den historischen Gebäuden. Und wenn Sie Wien anschauen – aber auch andere Groß­städte –: Genau diese Strategie ist eben erfreulicherweise aufgegangen.

Auch was wir letztes Jahr betreffend das Kreditvolumen gehabt haben: Wir haben bei gefördertem Kreditvolumen eine Steigerung um 5 Prozent gehabt, auf 212,4 Millio­nen €. Das heißt im Klartext, die Betriebe dort waren optimistisch und haben auch ent­sprechend investiert.

Herr Kollege Haider, was Sie da bezüglich Barbewegungsverordnung und sonstiges betreffend Rahmenbedingungen zitiert haben – das hat alles ein Plus und ein Minus. Natürlich geht es darum, auch in dem Bereich Schwarzmarktentwicklungen und ande­res mit geeigneten Regelungen im Griff zu haben und die Administration nicht wuchern zu lassen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Haider.) Ich glaube, das ist ganz gut gelungen.

Was aber viel wesentlicher ist: Wir alle müssen in Zeiten der Budgetentwicklung  Da möchte ich schon eines sagen – weil Sie das zitiert haben –: Ob das mit zwei oder drei Sätzen in der Rede oder im Bericht vorkommt, ist unwesentlich. Die Bedeutung lässt sich an den volkswirtschaftlichen Daten ablesen. Und wenn jemand nicht im Budgetbe­richt oder in der Rede vorkommt, heißt das ja nicht, dass er schlecht arbeitet. Das ist eher ein Hinweis darauf, dass hier gut gearbeitet wird – und das tut der Tourismus, und dafür kann man nur danken. (Beifall bei der ÖVP.)

In diesem Zusammenhang haben wir auch bei der Österreich Werbung die Budgets aufrechterhalten können, während wir in anderen Bereichen kürzen müssen. Dass wir uns natürlich eine Inflationsanpassung wünschen, ist klar.

Meine Damen und Herren, ganz kurz noch ein Blick auf das Jahr 2012: Was ändert sich, und wie läuft es da? – Im Endeffekt werden wir – was die Zahlen bei den Ankünf­ten und Nächtigungen anbelangt – wieder auf Rekordkurs sein. Das ist meiner Mei­nung nach nicht immer dem guten Wetter zuzuschreiben, sondern natürlich auch Aus­fluss der Strategie.

Es ist mittlerweile auch gelungen, dass wir den Trend umkehren. Es ist heute ange­sprochen worden: Deutschland war negativ – mittlerweile positiver Trend, 2,2 Prozent Steigerung, Niederlande sogar 5,1 Prozent. Sie erinnern sich, was ich vorhin gesagt habe: voriges Jahr 2 Prozent Rückgang, andere Länder detto.

Wir haben jetzt also wieder eine gegenläufige Entwicklung und kämpfen aber auch – das muss ich ganz offen zugeben – um Marktanteile. In Wirklichkeit tun alle anderen genau das Gleiche wie wir.

Weil manchmal ein bisschen gelacht wird, dass wir uns jetzt auf Brasilien, Indien, China – wen auch immer – konzentrieren: Ich sage Ihnen nur, was da die Ausgaben sind: Ein Chinese gibt im Schnitt 219 € aus, was den Besuch anbelangt, ein Inder


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218 € und ein Deutscher 110 €. Also in Indien – das weisen die Berichte aus – haben wir in wenigen Jahren 600 Millionen gut ausgestattete, reiseinteressierte Personen.

Abschließend, meine Damen und Herren – um die Zeit nicht zu strapazieren –, noch zwei Punkte: Der Mindestlohn – es ist angesprochen worden – ist Sache der Kollektiv­vertragspartner. Ich würde mir auch mehr als 1 300 € wünschen; aber das wird nicht entscheidend sein, sondern die Zusatz-Incentives. Und da freut es mich, dass der Tou­rismus mit der Österreich-Card mehrere andere Angebote und Vergünstigungen für die Lehrlinge in diesem Bereich anbietet. Ich finde das besonders positiv.

Last but not least zur Sommerfrische: Schauen Sie vielleicht noch in die Ausstellung in der Nationalbibliothek über die früheren Ausrichtungen, die unsere Betriebe gehabt ha­ben. Da ist jetzt vieles wegen Seminaren und anderen Schwerpunktsetzungen zurück­gestellt worden. Ich glaube, gerade im Regionalbereich könnte da und dort die Som­merfrische sozusagen wieder aufgefrischt werden und das Potenzial haben, wiederum ein Umsatzträger zu werden.

In diesem Sinn: Der Tourismus ist gut unterwegs – natürlich dank der Leistung der Be­triebe und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; aber so falsch werden die Rahmenbe­dingungen auch nicht sein, Herr Kollege. (Beifall bei der ÖVP.)

20.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.13.34

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich habe mir diese Ausstellung angeschaut, und obwohl ich eigentlich zur Arbeit reden wollte, sage ich Ihnen: Diese Plakate zur Sommerfrische sind wirklich sehr beeindruckend. Das Problem ist nur, dass die Raumordnungspolitik der letzten Jahrzehnte dazu geführt hat, dass die Landschaften, die dort sehr idyllisch und wun­derschön dargestellt werden, heute vollkommen anders ausschauen. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Noch schöner!)

Meine Damen und Herren, im Tourismusbericht gibt es ein Kapitel zum Thema Arbeits­markt, das ganze sechs Seiten hat. Ich möchte nicht daraus zitieren, sondern sagen, was Sie nicht in diesem Bericht finden: die Tatsache, dass zwei Drittel aller im Touris­mus Beschäftigten unzufrieden sind – unzufrieden mit ihrem Einkommen, mit den Ar­beitszeiten und mit der Stressbelastung. Ein Drittel aller Beschäftigten möchte lieber heute als morgen die Branche wieder verlassen, genau aus diesen Gründen. – Ich denke, da haben wir ein Problem, und das sage ich nicht nur als ArbeitnehmerInnen­sprecherin, bitte.

Stellen Sie sich vor: Man hat in Österreich als Gast eine 33-prozentige Chance, auf einen zufriedenen und motivierten Mitarbeiter zu stoßen. Glauben Sie, das spricht sich nicht herum? – Das spricht sich natürlich bei den Gästen herum (Abg. Hörl: Deshalb kommen immer mehr!), und vor allem bei den potenziellen Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern. Das spricht sich bei den Jugendlichen herum, die eben diese Lehren nicht ma­chen wollen (Abg. Hörl: Die wollen unzufriedene Leute sehen, deshalb kommen mehr!), bei denen, die die Lehre absolviert haben, die so schnell wie möglich die Bran­che wechseln oder bei denen, die sozusagen Karriere machen wollen und dafür ins Ausland gehen. So etwas spricht sich herum.

Was ist Ihre Antwort? – PR-Maßnahmen. Ich denke, das wird nicht genügen. Wir wis­sen, dass es nicht genügt. Oder Sie holen die Mitarbeiter aus dem Ausland – Spanien; der Charme auf den Salzburger Schihütten wird schon lange zackig von Sachsen ver­sprüht. Das ist interessant für unsere Kultur, aber ob das tourismuspolitisch und vor al­lem arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist, darüber sollte man schon diskutieren, denke ich.


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Wir brauchen einfach bessere Rahmenbedingungen, fairere Löhne, bessere Arbeits­zeiten, ein Recht darauf, wenigstens einen freien Sonntag im Monat zu haben – das gibt es nicht, so etwas ist dringend notwendig –, und wir brauchen auch die Einhaltung des bestehenden Arbeitsrechtes. In 70 Prozent aller Betriebe, die im Jahr 2011 kon­trolliert worden sind, gab es Übertretungen des Arbeitsrechtes, bei 70 Prozent! – Das finden Sie auch nicht in diesem Bericht.

Insofern sage ich: Okay, die anderen Kapitel werden als gut bewertet, es ist auch gut, dass es überhaupt ein Kapitel zum Thema Arbeitsmarkt gibt, aber um wirklich produktiv damit arbeiten zu können, brauchen wir da noch etwas mehr. (Beifall bei den Grünen.)

20.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Pack. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.16.16

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Der Tourismusbericht – das haben meine Vorredner schon erwähnt – ist sehr eindrucksvoll. 126 Millionen Nächtigungen sprechen für sich.

Das Tourismusland Österreich ist prinzipiell gut aufgestellt. Dass es immer wieder bes­ser sein kann, ist selbstverständlich klar. Der Herr Bundesminister hat ganz kurz die Kampagnen im Bereich der Sommerfrische oder auch das Gebiet der Destinationsent­wicklung angesprochen. Ich glaube, man muss unterstreichen, dass wir da sicher noch viel mehr Potenzial haben.

Österreich ist ja in touristischer Hinsicht sehr dicht erschlossen. Wir haben die Öster­reich Werbung, wir haben die einzelnen Landesabteilungen, die Landestourismusbü­ros, wir haben Regionalbüros, wir haben in den Gemeinden Menschen, die sich um Tourismus kümmern. Da ist sehr viel Potenzial, Humankapital da, das man noch bes­ser nutzen kann, wenn es darum geht, eine Destination dementsprechend zu entwi­ckeln.

Ich glaube, in der Zukunft muss man vor allem auf diese Personen noch mehr einge­hen und die Vernetzung von Bund, Ländern, Gemeinden und Verbänden intensivieren, um dieses Kapital besser nutzen zu können, um die Regionen noch besser entwickeln zu können, damit einfach auch neue Märkte angesprochen werden, denn gerade neue Märkte sichern die Betriebsstrukturen in unseren Regionen ab.

Das wird die nächste Herausforderung sein, denn alleine in meinen Regionen – in der Oststeiermark und im Thermenland Steiermark – gibt es sehr viele gute Häuser, die sehr gut geführt sind. Diese stehen aber teilweise unmittelbar vor der Übergabe an Nachfolgerinnen und Nachfolger, und da braucht es natürlich auch ein dementspre­chend großes Konzept, auch was die Entwicklung der gesamten Destination betrifft, damit eine Nachfolgelösung gefunden werden kann.

In diesem Sinne: Der Bericht ist sehr gut – und natürlich auch ein Danke an die Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts für die Aufbereitung der Daten. (Beifall bei der ÖVP.)

20.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.18.53

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Bundesmi­nister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die Bedeutung des Tourismus für


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 207

die österreichische Volkswirtschaft wurde ja bereits von elf meiner Vorredner ange­sprochen, ich darf vielleicht zusätzlich noch eine Zahl nennen. Es geht um die Wert­schöpfung des Tourismus. Es gibt dazu von der Statistik Austria eine Prognose für das Jahr 2011, die diese Zahlen mit 22 Milliarden € für Österreich darlegt. Ich glaube, damit ist auch untermauert, wie wichtig der Tourismus für uns, für die Menschen in diesem Lande und natürlich auch für die Beschäftigten ist.

Eine gemeinsame Tourismuspolitik, die gute Rahmenbedingungen sichert und schafft, ist eine wesentliche Grundlage für diese Entwicklung. Genauso wichtig sind aber auch die unternehmerischen Initiativen, das Zusammenspiel zwischen Zehntausenden Klein- und Mittelbetrieben und den 180 000 Beschäftigten, die letztendlich dafür verantwort­lich sind, dass sich die Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich so hervorragend darstellt.

Der Tourismus ist sehr breit aufgestellt, das haben wir heute auch schon gehört. Im Bericht gibt es einen Punkt, der sich mit dem Konferenz- und Tagungstourismus aus­einandersetzt. Es wird erstmals auf detaillierte statistische Untersuchungen verwiesen, die darlegen, wie sich der Tourismus in diesem Bereich entwickelt hat.

Im Berichtsjahr fanden rund 6 000 Kongresse mit 680 000 Teilnehmern statt. Im Durch­schnitt wurden 16,7 Kongresse pro Tag in Österreich abgehalten.

Warum ist dieser Bereich für die Tourismusentwicklung so wichtig? – Gerade im Städ­tetourismus macht der Nächtigungsanteil des Konferenztourismus bereits mehr als 10 Prozent aus. Ungefähr 4,5 Nächte verbringen Konferenzteilnehmer in Wien, und ihr täglicher Aufwand beträgt durchschnittlich 475 €; ein Freizeittourist bringt es auf rund 270 €. Daher ist auch die Wertschöpfung dieses Tourismusbereiches enorm wichtig.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ich glaube, es geht darum, dem Touris­mus vor allem auch die notwendigen Rahmenbedingungen zu geben. Es geht darum, Qualität vor Quantität anzubieten. Und in diesem Sinne mache ich mir um den künfti­gen Tourismus keine Sorgen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmucken­schlager. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.21.52

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! (Abg. Dr. Moser – da nicht Bun­deskanzler Faymann, sondern Bundesminister Dr. Mitterlehner auf der Regierungs­bank sitzt –: Da hast du dich ein bisschen verhaspelt mit „Herr Vizekanzler“ und „Herr Bundeskanzler“! Soll ich zum Bundeskanzler gratulieren?)

Ich glaube, nicht nur 2011 war ein gutes Jahr für den Tourismus, sondern auch 2012. Mit 126 Millionen Nächtigungen und mehr als 34,6 Millionen Gästen in Österreich sind wir sehr gut unterwegs.

Wir dürfen eines nicht vergessen: den enormen internationalen Wettbewerbsdruck, un­ter dem auch der Tourismus in Österreich steht. Es gilt, die Wirtschaftslage und die Konjunkturdaten unserer Gäste-Länder sozusagen genau zu analysieren und auch neue Gebiete zu erschließen.

Der Herr Bundesminister hat das schon angesprochen, hat auf die Zukunftsmärkte hin­gewiesen, die sogenannten Schwellenländer, hat Brasilien und Indien angeführt. Ich glaube, es ist ganz wichtig, das ins Tourismusmarketing mit aufzunehmen. In den Ent­wicklungstendenzen müssen wir auf diese Interessengruppen noch stärker abstellen, sie darauf abstimmen. (Demonstrativer Beifall des Abg. Hörl.)


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Erfreulich ist auch, dass der Sommertourismus zulegt, und da vor allem der Städtetou­rismus und natürlich die Nahmärkte, der Kurzurlaub, der dann oft auch wetterabhängig ist.

Die Basis für den Tourismus in Österreich sind natürlich unsere starken Unternehmen, die Betriebe, die Beschäftigten, die durch ihre Qualifikation die Erfolge der Betriebe ge­währleisten, und die Rahmenbedingungen, einerseits unsere geografische Lage, vor allem im Wintersport, andererseits aber auch die Sicherheit im Staat und vor allem die stabile politische Lage, die vielen unserer Gäste sehr imponiert.

Nicht zu vergessen sind die Kulinarik und die Landschaft, die ein Riesenbonus für Ös­terreich sind. Dem zugrunde liegt natürlich die Arbeit der österreichischen Bäuerinnen und Bauern. Das ist auch ein Beispiel für die große Bedeutung der Gemeinsamen Ag­rarpolitik in Europa, die da weit über die agrarische Produktionssparte hinaus ihre Wir­kung zeigt.

Ich möchte hier auch für die Sparte Weinbau sprechen, die ja als Trägerin von Tradi­tion, Kultur und Formung von Landschaftselementen für den Tourismus sehr wichtig ist. Wenn wir uns die internationale Tendenz anschauen, sehen wir, dass gerade Wein­tourismus immer interessanter wird. Daher hoffe ich, dass die Österreich Werbung und die Österreicher noch stärker auf dieses Segment setzen und den erfolgreichen Weg für den österreichischen Tourismus weitergehen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Preiner. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


20.24.27

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In einer wirtschaftlich schwierigen Zeit hat Ös­terreich, wie wir wissen, mit 4,4 Prozent die niedrigste Arbeitslosenrate in der Europäi­schen Union. Daran hat auch der Tourismus großen Anteil.

Ich möchte hervorheben, dass der Tourismus in Österreich selbstverständlich Jobmo­tor ist und zugleich auch in hohem Maße an der Wertschöpfung in Österreich beteiligt ist. 126 Millionen Nächtigungen im Jahr 2011 – ein Plus von 0,9 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2010. Des Weiteren sprechen hervorragende Werte bei den Inländernächtigungen sowie eine gute Bilanz bei den Nächtigungen von Ausländern ei­ne deutliche Sprache.

Ich möchte auch erwähnen, dass wir in der Vergangenheit zielgerichtet und treffsicher in die Qualität des Tourismus investiert haben, auch was die 4- und 5-Sterne-Destina­tionen betrifft. Es ist wesentlich, dass wir, wenn wir unseren international hohen Markt­anteil halten wollen, auch in Zukunft in die Qualität des Tourismus investieren, vor al­lem auch, was die 4- und 5-Sterne-Destinationen betrifft. Wir müssen aber auch noch intensiver neue Gästeschichten ansprechen, zum Beispiel auch aus Osteuropa oder aus dem asiatischen Raum; einige Beispiele wurden heute ja bereits angesprochen.

Kolleginnen und Kollegen! Ein wesentlicher Punkt im Tourismus ist auch die Situation der Beschäftigten, die ich kurz beleuchten möchte. Wir wissen, dass 5,6 Prozent aller unselbständig Beschäftigten in Österreich in der Tourismusbranche Arbeit finden, da­von fast zwei Drittel Frauen.

Im Zusammenhang mit der Situation der Beschäftigten gibt es einiges zu kritisieren. Ein Wermutstropfen sind zum Beispiel die unregelmäßigen Arbeitszeiten. Es ist aber auch sinkende Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten festzustellen. In einer Befragung haben nur 27 Prozent der im Tourismus Beschäftigten angegeben, dass ihr Einkom­men existenzsichernd ist. Ich weise darauf hin, dass der Mindestlohn von 1 300 € brut-


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to, der ab 1. Dezember 2012 gesetzlich vorgeschrieben ist, ein erster Schritt in die rich­tige Richtung ist.

Ich darf erwähnen, dass der Tourismusbericht 2011 auch für das Burgenland positive Zahlen ausweist. 2011 – ein Jahr, in dem es im Burgenland einen Nächtigungsrekord gegeben hat. 2012 konnten wir bis dato diesen Nächtigungsrekord noch mit 0,3 Pro­zent ausbauen. Ich bin optimistisch und zuversichtlich, dass es uns entweder 2012 oder 2013 gelingen wird, die Schallmauer von 3 Millionen Nächtigungen zu durchbre­chen; das natürlich, weil wir verstärkt in Ganzjahresdestinationen und auch nachhaltig in den Ausbau der 4- und 5-Sterne-Kategorien investieren.

Das Burgenland hat natürlich aufgrund der einzigartigen Kultur- und Naturlandschaft Startvorteile, aber auch die hervorragende Kulinarik spielt eine große Rolle. Der Wein – er wurde bereits angesprochen – ist ein sehr wesentliches Exportprodukt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) – Die burgenländischen Winzerinnen und Winzer haben sich diesen Applaus verdient.

Auch aufgrund dessen, dass das Burgenland laut Statistik Austria 1 300 Sonnenstun­den im Jahr 2011 hatte, sehe ich der weiteren Entwicklung des Tourismus im Lande positiv entgegen. (Abg. Mag. Kogler: Sagen Sie noch etwas über die burgenländi­schen Winzer!)

Ich bedanke mich sehr herzlich bei allen Expertinnen und Experten im Ministerium für die Ausarbeitung des hervorragend zusammengestellten Tourismusberichtes 2011 und sehe der Tourismusentwicklung 2012 und 2013 ebenfalls sehr positiv entgegen. – Dan­ke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Praßl. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.28.40

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Tourismus ist bei uns in Ös­terreich auf einem sehr erfolgreichen Kurs. Wenn man die Daten des Jahres 2011 an­schaut und die Zahl der Gäste sieht – die Millionen, die uns besuchen –, dann merkt man, dass sich in Österreich im Tourismusbereich sehr viel bewegt.

Im Jahr 2010 war die Zahl etwas geringer, aber in einem Jahr konnte ein Zuwachs von 1 Prozent erzielt werden.

Österreich erreicht im Tourismus hervorragende Werte. Warum? – Die vielen Men­schen, die nach Österreich kommen – ob aus Russland, Japan, Polen oder Spanien, aus welchen Ländern auch immer –, kommen gerne, weil sie Österreich sehen wollen und erleben wollen, was hier geschieht.

Die Vorbildung und die Ausbildung der Mitarbeiter in den Beherbergungsbetrieben ist ganz wichtig. Die dort angestellten Personen führen ganz wunderbare Gespräche mit den Gästen, haben eine große Innovationskraft und eine enorme Leistungsfähigkeit. Ihr Einsatz ist unermüdlich, und sie fragen nicht nach der Zahl der Stunden, die sie Dienst machen müssen, arbeiten müssen.

Ich kann hier nur eines sagen – es ist schon sehr viel besprochen und geredet wor­den –: Man kann froh darüber sein, in Österreich zu wohnen. Und wir können sehr stolz auf unser Land und darauf sein, dass sehr viele ausländische Gäste bei uns Ur­laub machen wollen.

In diesem Sinne kann ich nur eines sagen: Ich wünsche all jenen, die in Zukunft einen Beherbergungsbetrieb eröffnen wollen, alles Gute für die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP.)

20.30



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 210

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungs­punkt ist Frau Abgeordnete Kaufmann-Bruckberger. 3 Minuten Redezeit sind wunsch­gemäß eingestellt. – Bitte.

 


20.30.46

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich schließe mich jetzt einmal den Vorrednern an und gratuliere Ihnen zum Tourismusbericht. Es ist wirklich ein sehr gelungenes Werk, ein gutes Nachschlagewerk.

Wir haben heute schon sehr viel über den Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gehört, und ich glaube, wir sind uns alle einig, dass dieser Faktor ein wichtiger Bestandteil der österreichischen Volkswirtschaft ist.

Ich möchte jetzt nicht näher auf die Zahlen, Daten und Fakten eingehen. Wie gesagt, ich bin die 15. Rednerin, und wir haben die Zahlen jetzt schon 15 Mal gehört. (Abg. Dr. Bartenstein: 14 Mal!) – Ich bin die 15., der Herr Minister wäre der 16. gewesen.

Ich denke aber trotzdem, dass wir der Realität ins Auge sehen sollten und dass es gut wäre – das ist jetzt auch eine Bitte an den Obmann des Tourismusausschusses –, wenn man diesen Ausschuss ein bisschen öfter ins Leben rufen könnte, denn ich glau­be, innerhalb von zehn Monaten zwei Ausschüsse zu besetzen, ist ein bisschen wenig.

Es wird auf jeden Fall auch spannend sein, zu erfahren, welche Konsequenzen aus diesem Bericht gezogen werden. Ich glaube, den Bericht irgendwo in einem Kasten zu verstauen, ist sicherlich nicht der richtige Weg. Wir sollten hier nicht ganz einfach so zur Tagesordnung übergehen.

Ich kenne die Tourismusbranche und die Freizeitwirtschaft. Ich durfte nicht nur eine Ausbildung in diesem Bereich machen, sondern ich bin in diesem Geschäft auch groß geworden und hatte das Glück, schon von Jugend an mitzuarbeiten. Ich weiß aus eige­ner Erfahrung, dass es ganz einfach Situationen gibt, in denen Dinge spontan ent­schieden werden müssen. Es geht um die Rahmenbedingungen im Tourismus und in der Freizeitwirtschaft, und diese müssen hier von uns im Hohen Haus geschaffen oder freigegeben werden.

Herr Bundesminister, ich möchte Sie gerne einmal zu uns nach Gumpoldskirchen ein­laden. Ich glaube, unser Bürgermeister Ferdinand Köck – er gehört zwar Ihrer Fraktion an, ist aber trotzdem ein sehr guter Bürgermeister – würde sehr gerne einmal mit mir gemeinsam eine Veranstaltung zuwege bringen, bei der wir Ihnen ganz einfach die Möglichkeit geben, mit Betroffenen zu reden. In Wirklichkeit geht es nämlich um unfi­nanzierbare Investitionsmöglichkeiten, um Schwierigkeiten bei Betriebsübernahmen, wenn Betriebe eben von den Eltern auf die Kinder übergehen, und um einen Fachkräf­temangel.

Herr Bundesminister, es würde mich freuen, Sie sehr bald bei uns in Gumpoldskirchen begrüßen zu dürfen. (Beifall des Abg. Hagen.)

20.33

20.33.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich darf die Damen und Herren Abgeordneten ersuchen, die Plätze für die Abstimmung einzunehmen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Tourismusausschusses, den vorliegenden Bericht III-326 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 211

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

20.34.3227. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1905 d.B.): Bundesgesetz über die Beglaubigung durch die Konsularbehörden (Konsularbe­glaubigungsgesetz – KBeglG) (1945 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Hakl. 4 Minuten Redezeit sind ein­gestellt.

Ich mache darauf aufmerksam, dass dazu lediglich drei Redner zu Wort gemeldet sind; wir kommen dann gleich wieder zu einer Abstimmung.

Bitte, Frau Kollegin.

 


20.35.04

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir beschließen hier eine gesetzliche Grundlage für eine eigentlich bereits lange gepflogene Übung, die im Ausland auf der Grundlage des Völkerrechtes und auf der Grundlage lediglich einer Verordnung bereits zur großen Zufriedenheit unserer Bürge­rinnen und Bürger gepflegt wurde.

Nun gibt es eine konkrete gesetzliche Grundlage mit wirklich hervorragenden Verbes­serungen dahin gehend, wie Beglaubigungen durch unsere Konsularbehörden und Überbeglaubigungen im Außenamt in Zukunft vonstattengehen sollen.

Zwei Änderungen neben dem, dass es jetzt wirklich klare Regelungen und Neuerungen gibt, die damit gleichzeitig eingeführt wurden, erscheinen mir wichtig. Zum einen: Wenn der Anschein besteht, dass eine Urkunde gefälscht, der Inhalt unrichtig ist, dann kön­nen die Konsularbehörden vorläufig von einer Beglaubigung absehen.

Es hat nämlich Fälscherbanden gegeben, die Dokumente reihenweise gefälscht ha­ben. Diese sind mit einer Kopie, einer ganz simplen Abschrift zu den jeweiligen Kon­sulaten gegangen, und diese haben dann bestätigt, ja, das ist die echte Kopie dieser gefälschten Urkunde, und haben dies auch bestätigen müssen. Mit diesem offiziell be­glaubigten Schriftstück wurde der Anschein der Echtheit noch weiter verstärkt.

Jetzt haben wir endlich eine Handhabe gegen den Missbrauch dieser Beglaubigungs­praxis, wie sie in einigen Ländern und leider auch in Österreich vorgekommen ist und auch vorkommen musste.

Weiters ist wichtig, dass es in Zukunft auch möglich sein wird, elektronische Beglaubi­gungen vorzunehmen. Das ist besonders für unsere Exportwirtschaft wichtig, da in Ver­suchen der Wirtschaftskammer beispielsweise Ursprungszeugnisse mit elektronischer Signatur bereits sehr erfolgreich ausgestellt werden können. Diese und andere für den Export notwendige Zeugnisse werden in Zukunft auch elektronisch beglaubigt werden können.

Ich danke für die gute gesetzliche Grundlage. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 212

20.37.25

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Vi­zekanzler! Meine Damen und Herren! Ich möchte ein paar Worte zu diesem sehr span­nenden Thema sagen; es ist schon einiges erklärt worden.

Vor diesem Gesetzentwurf waren nur Beglaubigungen, welche durch österreichische Vertretungsbehörden im Ausland vorgenommen wurden, rechtlich geregelt, was ein wenig absurd war. Diese Regeln galten aber nicht für die Beglaubigungen, die vom Le­galisierungsbüro des Bundesministeriums für europäische und internationale Angele­genheiten vorgenommen wurden.

Daher war es der nächste logische Schritt, klare Regelungen für Beglaubigungen so­wohl durch das Legalisierungsbüro des Bundesministeriums für europäische und inter­nationale Angelegenheiten als auch durch die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland zu schaffen.

Diese Regelung wurde jetzt geschaffen, was sich im Konsularbeglaubigungsgesetz niederschlägt, und wir werden dieser Vorlage grundsätzlich zustimmen.

Positive Punkte wurden auch schon genannt, nämlich dass mit einer entsprechenden Verordnung Beglaubigungen von Ursprungzeugnissen und weiteren Exportdokumen­ten mit elektronischen Signaturen ermöglicht werden. Das stellt natürlich für Unter­nehmer eine deutliche Verbesserung dar. Darüber hinaus bringt es auch für viele Aus­landsösterreicher mehr Rechtssicherheit.

Zum Schluss etwas, das bereits ein Hauptpunkt war und von meiner Vorrednerin auf­gegriffen wurde, nämlich dass vor allem bei begründetem Zweifel nun auch von den Behörden im Ausland sogenannte Beglaubigungen abgelehnt werden können.

Ich möchte aber diesen Tagesordnungspunkt nun auch zu etwas ganz anderem nut­zen, das nur mittelbar damit zu tun hat. Herr Minister, wenn Sie schon hier im Hause sind, möchte ich etwas, das ich im Ausschuss auch schon einmal kurz angesprochen habe, ansprechen, nämlich die Frage unserer Immobilien, die wir im Ausland haben, prinzipiell, Botschaften, Konsularbehörden, Kulturinstitute, was auch immer.

Ich höre immer wieder, wenn ich irgendwo mit Diplomaten Gespräche führe, dass die Absicht besteht, in manchen Ländern – zum Beispiel in Italien, in Rom – Immobilien zu veräußern, und zwar aus Kostengründen, was dann vielleicht auch budgetwirksam wer­den würde.

Wir alle wissen aber, dass wir diese Immobilien, die wir heute verkaufen, nie wieder zu so günstigen Konditionen zurückbekommen werden. Und gerade in Zeiten wie diesen, in denen auch Privatleute immer mehr dazu übergehen, ihr Geld, wenn man so möch­te, in Immobilien anzulegen, sollte die Republik Österreich zumindest keine neuen Im­mobilien kaufen, aber auch nicht jene, welche sie hat, einfach veräußern.

Das hat jetzt nichts mit unserer Einstellung diesbezüglich zu tun, dass da und dort Botschaften eingespart werden könnten, schließlich könnte man diese Immobilien auch noch anders verwerten. So könnten wir sie zum Beispiel vermieten, um für das Budget in der einen oder anderen Form etwas zu lukrieren.

Ich spreche jetzt ganz speziell Rom an, wo ich gehört habe, dass eine der beiden Bot­schaften, die vatikanische oder die andere, welche beide wunderschön schön sind, verkauft werden soll. Ich würde Sie doch bitten, das zu überdenken und diesen Schatz, den Österreich dort noch besitzt, zu behalten. (Beifall bei der FPÖ.)

20.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 213

20.40.54

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Das Thema ist in der Tat spannend, da schließe ich mich meinem Vorredner an. Wir unterstützen ebenfalls diese Vorlage, mit welcher klare Re­gelungen für Beglaubigungen sowohl durch das Außenministerium als auch durch die konsularischen Behörden geschaffen werden.

In Bezug auf die Beglaubigungen gibt es allerdings einige Probleme, welche Ihnen – gerade Ihnen – nicht fremd sein dürften, Herr Bundesminister. Ich möchte hier kurz ei­nen Fall schildern, der in den letzten Wochen an mich, an uns herangetragen wurde und welcher exemplarisch für viele andere Fälle ist.

Wir haben ja in Abuja eine Botschaft, die sozusagen für einige westafrikanische Staa­ten zuständig ist. Bei diesem vorliegenden Fall handelt es sich um eine Studentin aus Togo, die einen Zulassungsbescheid von der Universität Wien bekommen hat, also die Berechtigung erhalten hat, hier in Wien zu studieren, und die letztendlich, um die Ein­reiseformalitäten abwickeln zu können, insgesamt dreimal in der österreichischen Bot­schaft in Abuja erscheinen musste. Die Kosten für die Amtswege inklusive Flugtickets belaufen sich auf 5 000 bis 6 000 €, und das bei einem togolesischen Durchschnittsein­kommen von monatlich zirka 250 €. – So gehen wir teilweise mit Leuten um, die einen Zulassungsbescheid bekommen haben.

Bei dieser Dame stimmten im Prinzip auch alle Dokumente, trotzdem musste sie drei­mal nach Abuja fliegen: einmal für die Überbeglaubigung der Dokumente, einmal für den Aufenthaltstitel als Studentin, eben für die Einreichung, und dann ein drittes Mal für das Ansuchen um das Einreisevisum. Ihr wurde immer wieder gesagt, sie müsse per­sönlich erscheinen, es sei nicht möglich, dass sie die Dokumente per Post schickt oder dass jemand, der bevollmächtigt ist, das in ihrem Namen erledigt.

Das sind also auch konkrete Fälle und konkrete Probleme bei der Ausstellung von Be­glaubigungen, die sollten wir uns auch ansehen.

Wir werden dieser Vorlage zustimmen, setzen uns aber auch dafür ein und gehen da­von aus, dass das Gesetz nicht zusätzliche Hürden aufbauen wird und dass Sie, Herr Minister, sich die Probleme ansehen, die es derzeit bezüglich Beglaubigungen gibt, aber auch bezüglich anderer Formalitäten bei den Vertretungsbehörden. – Danke schön. (Bei­fall bei den Grünen.)

20.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Herr Vizekanzler Dr. Spindelegger gemeldet. – Bitte.

 


20.43.32

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte zunächst noch einmal die Zahlen darlegen. Wir sehen, dass es natürlich da und dort auch Probleme geben kann. Wenn wir im Jahr 2011 34 000 Beglaubigungen an Vertretungsbehörden vornehmen mussten, dann kann es sein, dass im einen oder anderen Fall auch etwas vielleicht nicht so gelaufen ist, wie es laufen sollte. Wir haben hier im Außenministe­rium im letzten Jahr 17 000 Beglaubigungen vorgenommen. Also bei dieser Zahl, über 50 000 pro Jahr, kann man nicht in jedem Fall bis in alle Details versuchen, es den Menschen recht zu machen.

Ich bin gerne bereit, mir den genannten Fall auch konkret anzuschauen. Wenn Sie mir diese Daten weiterleiten, werden wir uns das gerne noch einmal im Detail ansehen. Klar ist aber schon: Es geht um Rechtssicherheit, und Rechtssicherheit erfordert schon eine Prüfung, das kann man nicht einfach über die Post und fernmündlich abwickeln.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 214

Da muss man schon eine gewisse Genauigkeit an den Tag legen, um eine solche Be­glaubigung auch nach den rechtsstaatlichen Grundsätzen vornehmen zu können.

Ich bedanke mich aber generell, dass es möglich ist, das mit den Stimmen aller Frak­tionen zu verabschieden.

Zum Anliegen des Herrn Abgeordneten Karlsböck: Auch darüber können wir gerne re­den. Ich beabsichtige derzeit in Rom eines, nämlich aus vier verschiedenen Institutio­nen zwei zu machen, und da bitte ich Sie schon um Verständnis. Wenn wir als Außen­ministerium in einer Stadt vier verschiedene Vertretungsbehörden haben, dann wird es zulässig sein, darüber nachzudenken, ob man aus denen nicht auch zwei machen kann und damit das Auslangen findet. Da geht es nicht primär um die Immobilien, son­dern um die Einsparungen durch Effizienzsteigerung. So machen wir das in anderen Bereichen auch, um den Budgetvorgaben zu entsprechen. Für ein persönliches Ge­spräch stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.45

20.45.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1905 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in drit­ter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.46.0328. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1812 d.B.): Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, un­menschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (1940 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Marek. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.46.33

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Im Juni 1993 fand hier in Wien die Weltkonferenz für Menschen­rechte statt. Zentrales Ergebnis der Konferenz war die entschlossene Forderung, dass sich die Bemühungen zur Ausrottung der Folter in erster Linie auf die Prävention kon­zentrieren sollten.

Die Konferenz rief damals in Wien dazu auf, ein Fakultativprotokoll zum Übereinkom­men gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behand­lung oder Strafe zu beschließen. OPCAT ist schließlich am 22. Juni 2006 in Kraft ge­treten und hat derzeit 62 Vertragsstaaten. Neun weitere Staaten haben es derzeit nur unterzeichnet, darunter Österreich am 25. September 2003.


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Dabei geht es um die Begründung eines weltweiten Systems zur Verhütung von Folter basierend auf einem Zwei-Säulen-System, das die Errichtung sowohl eines internatio­nalen als auch eines nationalen Besuchsmechanismus vorsieht. Die internationale Säule ist der UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter. Er führt in den Vertrags­staaten Besuche durch und teilt nach diesen seine Empfehlungen und Bemerkungen dem Vertragsstaat mit.

Mit dem heutigen Beschluss, meine Damen und Herren, ratifiziert nun auch Österreich das Fakultativprotokoll OPCAT, nachdem wir in den letzten Monaten auch die notwen­digen Instrumente und Rahmenbedingungen für die zweite, die nationale Säule ge­schaffen haben.

Seit 1. Juli 2012 ist die Volksanwaltschaft für den Schutz und die Förderung von Men­schenrechten zuständig, und ich glaube, wir können mit Fug und Recht sagen, dass die Volksanwaltschaft durch diese neue Kompetenz künftig das Menschenrechtshaus der Republik Österreich sein wird.

In dieser Funktion wird die Volksanwaltschaft nämlich rund 4 000 öffentliche und auch private Einrichtungen wie Justizanstalten, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Krisenzentren und viele mehr kontrollieren und besuchen.

Dafür wird die Volksanwaltschaft auch Kommissionen einrichten, die dann vor Ort die­se Kontrollen tatsächlich durchführen und dann einen Bericht an die Volksanwaltschaft erstellen werden.

Der Menschenrechtsbeirat, welcher sich heuer im April neu konstituiert hat, wird eine ganz wesentliche beratende Funktion für die Volksanwaltschaft übernehmen.

Künftig wird die Volksanwaltschaft aufgrund der neuen Rechtsgrundlage noch detail­liertere Tätigkeitsberichte legen, was ja sehr begrüßenswert, gerade auch für das Par­lament, ist. Sie wird auch einen jährlichen Bericht über ihre Tätigkeit als nationaler Prä­ventionsmechanismus veröffentlichen und dem UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter übermitteln.

Meine Damen und Herren, wir können mit Fug und Recht sagen, der heutige Be­schluss ist ein weiterer Meilenstein im Kampf für die Menschenrechte, und wir können stolz darauf sein. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.50.01

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat ja schon sehr gründlich und gut erläutert, was der Sinn von OPCAT ist. Die inhaltliche Hauptstoßrichtung ist ja auf jeden Fall, Folter und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung präventiv zu bekämpfen, damit sie gar nicht stattfinden können. Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, ich war viele Jahre lang Mitglied der Strafvollzugskommission der Stadt Wien. Wir haben einmal im Monat unangekündigt ein Gefängnis, eine Justizwacheanstalt besucht und haben dort sowohl mit Insassen als auch mit Beschäftigten geredet und geschaut, wo es Probleme gibt. Sehr oft waren das ganz alltägliche Probleme, die gar keine besonders großen waren. Folter und auch erniedrigende Behandlung oder Bestrafung sind mir zum Glück in all diesen Jahren nie untergekommen.

Ich bin mir ziemlich sicher, wenn wir dieses Instrument oder ein ähnliches Instrument, so wie wir es vor dem Sommer bei der Volksanwaltschaft eingerichtet haben, schon vor ein paar Jahrzehnten gehabt hätten und wenn sich Kommissionen vor Ort ein Bild hätten machen können, dann wären viele Vorfälle, die wir alle sehr bedauern, die vor


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allem in Heimen, in Einrichtungen, wo Kinder oder Jugendliche und zum Teil geistig behinderte Menschen untergebracht gewesen sind, vor einigen Jahrzehnten stattge­funden haben, auch in Österreich nicht passiert. Also dieses abschreckende Element sowohl der nationalen Kontrollinstrumente als auch die Arbeit des Unterausschusses zur Verhütung von Folter auf UN-Ebene sind sicher zwei ganz wichtige Instrumente da­zu, dass wir einen Schritt in die Richtung weitergehen, dass in Österreich wirklich alle Menschenrechte für alle Menschen gelten.

Ich habe letzte Woche im Menschenrechtsausschuss darauf aufmerksam gemacht, dass wir in der ganzen Frage der Verhütung von Folter nach wie vor noch eine Lücke zu schließen haben, nämlich jene im Strafrecht. Natürlich ist Folter de facto auch im Strafrecht verboten, aber dort nicht wirklich gut ausdefiniert. Uns wurde in der Diskus­sion mit der Justizministerin versprochen, dass wir noch in diesem Jahr mit einer Vor­lage hier im Haus rechnen können und unter Umständen die Novelle zum Strafgesetz mit nächstem Jahr in Kraft treten kann – was ich sehr wichtig finde, denn wir erinnern uns an dramatische Vorfälle, wie jenen rund um Bakary J., die im Zuge von Amtshand­lungen der Polizei stattgefunden haben, bei denen ich nicht sicher bin, ob wir nicht mit einer besseren Ausrüstung auch im Strafgesetz letztendlich mit diesen Fällen besser hätten umgehen können.

In diesem Sinne begrüße ich einerseits die Ratifizierung von OPCAT, aber natürlich auch die angekündigte Schließung der Lücke betreffend das Folterverbot im Strafge­setz. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

20.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.52.49

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Grüß Gott, liebe Kollegen! (Abg. Huber: Grüß Gott!) Auch wir werden diesem Abkommen zustimmen. Wir haben es ja auch schon im Ausschuss getan, aber die Begründungen, die bis jetzt von meinen Kollegin­nen vorgebracht worden sind, kann ich so nicht unwidersprochen stehen lassen.

Frau Kollegin Bayr, Österreich ist sicher kein Folterstaat. Ich glaube nicht, dass das, was wir uns jetzt über die Unterfertigung dieses Fakultativprotokolls als Inlandsäule ins Land holen, nämlich die Beaufsichtigung unserer Justiz durch eine Stelle in der Volks­anwaltschaft, notwendig ist. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Bayr: Das ist Teil des Abkom­mens!)

Wir haben klare strafrechtliche Regelungen. Wir haben Aufsichtsbehörden. Wir haben ein diesbezüglich funktionierendes Justizvollzugssystem. Wir brauchen das nicht. Frau Kollegin Bayr! Brauchen würden es aber diejenigen – und das ist die Tragödie; da komme ich auf das zurück, was wir schon bei der Landminen-Konvention vor einem Jahr diskutiert haben –, die es nicht unterzeichnen, geschweige denn ratifizieren. Aber dadurch, dass wir das einführen, weil wir es nicht brauchen, damit neue Bürokratie, neue Stellen erzeugen, helfen wir denen, die es brauchen würden, gar nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Kollegin Marek, leider muss ich auch Ihnen eines klar sagen: Ein Meilenstein für die Durchsetzung der Menschenrechte ist das nicht, wenn wir das in Österreich ratifi­zieren. Da halten Sie Österreich schon für einen sehr schlimmen Staat, wenn es ein Meilenstein für die Durchsetzung der Menschenrechte sein soll, dass wir Anti-Folter­einrichtungen in Österreich beschließen, die wir hier nicht brauchen. (Abg. Bayr: Un­menschliche Behandlung!)

Schauen Sie bitte auf eine Landkarte, wer das unterschreibt, wer das unterzeichnet, geschweige denn ratifiziert! Unterzeichnen und ratifizieren, das ist ein weiter Weg, wie


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wir selber wissen, denn unterschrieben haben wir die Konvention, glaube ich, 2006 – oder wann war das, Herr Minister? (Ruf bei der ÖVP: 2003!) – Oder wir haben sie schon 2003 unterschrieben. Na, das ist ein langer Weg von 2003 bis 2012!

Wir ratifizieren das Abkommen jetzt nicht, weil wir draufgekommen sind, dass die Fol­ter ein großes Problem in Österreich ist, sondern deswegen, weil wir für den Men­schenrechtsausschuss der Vereinten Nationen kandidiert haben und weil wir uns dabei verpflichtet haben, dieses Fakultativprotokoll zu unterzeichnen – und damit auch, eine vollkommen unnötige weitere bürokratische Kontrolle einzuführen.

Wer hat es unterschrieben? – Na ja, ich möchte jetzt nicht polemisch sein und wieder den Vatikanstaat, Liechtenstein, Luxemburg, Deutschland, Österreich und die Schweiz nennen. Es haben zum Beispiel interessanterweise auch Kasachstan und Liberia un­terschrieben und ratifiziert. – Na gut, ist ja nicht schlecht. Aber: keine Spur einer Un­terzeichnung, geschweige denn Ratifizierung von Russland, von China und natürlich auch von den leuchtenden Vorbildern der westlichen Wertegemeinschaft USA oder Is­rael. Also Staaten, die das sogar praktizieren, die das halb legal oder voll legal oder in Grenzen der Legalität praktizieren, unterschreiben dieses Abkommen natürlich nicht. (Zwischenruf der Abg. Bayr.)

Diejenigen, die es gesetzlich verboten haben, aber praktizieren, wie eben viele Staaten in Schwarzafrika und in der arabischen Welt, unterschreiben das Abkommen natürlich auch nicht, haben nicht einmal einen Diskussionsprozess. Ich glaube, der einzige Un­terfertiger-Staat in der arabischen Welt ist bisher Tunesien.

Deshalb: Ja, wir unterschreiben es halt, denn wir haben uns dazu verpflichtet. Warum sollen wir jetzt dagegen stimmen? Aber zu feiern oder zu jubeln oder von Meilen­steinen zu sprechen, das brauchen wir hier vor dem nicht mehr sehr zahlreichen öffent­lichen Publikum unserer Wähler und Staatsbürger nicht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. Ich mache darauf aufmerksam, dass sie die letzte Rednerin zu diesem Tagesord­nungspunkt ist. – Bitte.

 


20.56.34

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Für uns ist im Unterschied zu den Freiheitlichen heute ein Freudentag, weil nach neun Jahren – verspätet, aber doch – das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter ratifi­ziert wird. Es wurde schon gesagt: Unterzeichnet wurde es im Jahr 2003. Einige Jahre sind vergangen und die Grünen haben seit der Unterzeichnung darauf gedrängt, dass das Fakultativprotokoll auch so rasch wie möglich ratifiziert wird.

Ich möchte hier auch lobend erwähnen, dass es sehr begrüßenswert und sehr gut ist, dass die Bundesregierung auch ausreichende Mittel für eine gute Arbeit der Kommis­sionen, die jetzt in der Volksanwaltschaft angesiedelt sind, um diese präventive Arbeit gegen Folter zu leisten, zur Verfügung gestellt hat. Dass diese Arbeit von der Bundes­regierung auch ernst genommen wird, das möchte ich nicht unerwähnt lassen und möchte dies ausdrücklich loben.

Auf der anderen Seite wurde etwas versäumt, wofür es höchst an der Zeit gewesen wäre. Der Bestellmodus der Volksanwaltschaft stammt nämlich aus dem Jahr 1977 und ist eindeutig veraltet. Auch die Beurteilung des Internationalen Koordinationskomi­tees für Nationale Menschenrechtsinstitutionen zeigt das, da uns dieses eben aufgrund des Bestellmodus der Volksanwaltschaft nicht einen sogenannten A-Status, also den besten Status, zuerkannt hat, sondern nur einen B-Status. Das haben wir bei den Ver­handlungen zur OPCAT-Umsetzung auch urgiert. Das hat keine Mehrheit gefunden.


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Aber über kurz oder lang – lieber kurz als lang – führt kein Weg daran vorbei, dass ein­deutige Qualitätskriterien für den Bestellmodus der Volksanwälte und Volksanwältinnen eingeführt werden. Auf unser Drängen hin war es immerhin möglich, zumindest eine minimale fachliche Anforderung der Kenntnisse und der Funktionsweise der Verwal­tung und der Kenntnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte in das Gesetz aufzuneh­men.

Das ist aber auf Dauer nicht genug, und es ist notwendig, Transparenz zu schaffen, den Bestellmodus zu ändern und mehr auf Qualifikationen einzugehen, umso mehr, da die Volksanwälte und Volksanwältinnen jetzt viel mehr Kompetenzen bekommen ha­ben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.58

20.58.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1812 der Beilagen ge­mäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu ertei­len.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zei­chen. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprach­fassung dieses Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz dadurch kundzutun, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

21.00.0729. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1831 d.B.): Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über kulturellen Austausch (1941 d.B.)

30. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1911 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die Zusammenarbeit betreffend die Leihe von Gegenständen ihres beweglichen staatlichen Kulturerbes für Ausstellungen auf dem Staatsgebiet des jeweils an­deren Staates (1942 d.B.)

31. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1912 d.B.): Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft (1943 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 219

32. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1913 d.B.): Protokoll zur Beendigung des Konsularvertrags zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien (1944 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 29 bis 32 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 3 Minuten sind einge­stellt. – Bitte.

 


21.01.29

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Vizekanzler! Wir haben uns über diese Materie schon kurz im Ausschuss unterhalten, ich möchte mich auch jetzt kurz halten. Die Zettel, die ich mitgebracht ha­be, sind kein schreckengebietendes Volumen meiner Ausführungen, sondern nur mne­motechnische Hilfsmittel.

Natürlich klingt dieses Vorhaben ganz gut, aber – um es rundheraus zu sagen – wir lehnen es ab, weil es offenkundig ein Schuhlöffel für die Rückgabe auf Nimmerwieder­kehr der sogenannten Federkrone ist. Ich sage deshalb das beliebte Wort „Monte­zuma-Krone“ nicht, weil inzwischen auch „Kronen Zeitung“-Leser wissen, dass es nicht die Montezuma-Krone ist, sondern nur eine Federkrone. Und sie ist das einzig erhalte­ne Kulturgut dieser Art auf der ganzen Welt.

Ich füge hinzu, es entspringt meiner festen Überzeugung und auch jener anderer kul­turwissenschaftlicher Fachleute, dass, wenn diese Krone nicht rechtzeitig nach Mittel­europa, nach Österreich gekommen und ein Teil der Ambraser Sammlung geworden wäre – und jetzt im Museum in Wien ist –, diese selbstverständlich auch nicht mehr existieren würde. Solche Kronen gab es nämlich zigfach oder hundertfach – das wis­sen wir natürlich nicht genau. Sie waren kultische Gegenstände und sind alle ver­schwunden. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Jetzt würde ich sagen: Möge das mexikanische Volk unter Conchero-Tänzer Gomora, der aus diesem Rückgewinnungsanliegen eine Art Weltbusiness gemacht hat und im­mer auf dem Stephansplatz herumtanzt, glücklich sein, dass die Krone in Österreich erhalten ist. Die Krone ist nicht auf illegitime Weise in den Besitz des österreichischen Staatseigentums gelangt. Jetzt kann man natürlich noch Anstrengungen geistiger Art unternehmen, dass man irgendwelche Zeichen setzen muss, es kommt ein Gedenktag und die Mexikaner waren gegen den Einmarsch von Hitler. – Das ist alles wunderbar. Aber ich bin trotzdem nicht dafür, dieses Abkommen zu unterzeichnen.

Und die Erklärung, damit sollen Immunitätsgarantien für die Leihgegenstände und de­ren unverzügliche Rückführung nach Ende der vereinbarten Ausstellungsdauer einher­gehen und abgeschlossen werden – na, solche Garantien kennen wir schon zur Genü­ge: Beschlagnahme von Bildern, die dann auf dem amerikanischen Kontinent verblie­ben und durch jahrelanges Prozessieren zurückgekommen oder nicht zurückgekom­men sind. Das ist alles Einlassungsfahrlässigkeit. Daher: Wehret den Anfängen!

Wir von der FPÖ können dem bedauerlicherweise nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Groß­ruck. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 220

21.04.26

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn es schon eine etwas vor­geschrittene Abendstunde ist, so darf ich doch um Aufmerksamkeit bitten, denn für mich persönlich ist dieser Tagesordnungspunkt und das, was wir heute beschließen, wirklich ein ganz großer Augenblick.

Ich möchte auf die Zusammenarbeit betreffend Leihgaben eingehen, die wir heute be­schließen, dass wir den Helm und das Schwert des albanischen Nationalhelden Skan­derbeg nach Albanien verleihen. Jetzt werden 99,9 Prozent der Österreicher nicht wis­sen, wer Skanderbeg ist, 99,9 Prozent nicht wissen, dass sich Helm und Schwert im Kunsthistorischen Museum befinden. Aber für die Albaner wäre heute dieser Tagesord­nungspunkt an der ersten Stelle gestanden. Ich glaube, wir beweisen damit die Völker­verbundenheit und die Freundschaft mit diesem Land. Wie wichtig das ist, zeigt auch, dass der albanische Botschafter, Herr Minarolli mit dem Herrn Botschaftsrat Ceka auf der Besuchergalerie anwesend ist, um bei dieser Entscheidung dabei zu sein, die hof­fentlich einstimmig fallen wird. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, BZÖ und Grünen.)

Skanderbeg hat im 15. Jahrhundert gelebt und war der größte Held der Albaner und ist es auch bis heute noch. Es ist ihm gelungen, die Osmanen zu vertreiben. Nach seinem Tod sind sie wieder gekommen. Seine Erben sind dann nach Italien und haben dort seinen Helm und sein Schwert aus Geldmangel verkauft. Diese sind über die Habsbur­ger zuerst nach Graz gekommen, dann lange Zeit im Schloss Ambras in Innsbruck verwahrt gewesen, und 1806 sind diese Reichsinsignien ins Kunsthistorische Museum gekommen.

Mir gegenüber wurde vor zwei Jahren in Albanien der Wunsch geäußert – da Albanien heuer 100 Jahre Republik und 100 Jahre Unabhängigkeit feiert und Österreich 1912 maßgeblich an dieser Unabhängigkeit beteiligt war –, ob es nicht möglich wäre, diese Republikinsignien leihweise nach Albanien zu bringen.

Am Anfang – Sie wissen, wie das ist – hat man gesagt: Unmöglich! Wir fürchten um die Sicherheit. – Aber es haben viele mitgeholfen. Ich möchte hier wirklich einigen danken. Ich möchte dem Herrn Bundespräsidenten danken, bei dem ich persönlich war und vorgesprochen habe, der sich diesbezüglich eingesetzt hat. Ich möchte unserem Bun­desminister Dr. Michael Spindelegger ganz herzlich danken, der hier positiv und als Freund Albaniens mitgewirkt hat, aber auch genauso Kulturministerin Dr. Claudia Schmied, die überzeugt worden ist, dass dies eine gute Geste wäre. Ich danke Natio­nalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer, die vor einigen Wochen in Albanien war und sich von der Entwicklung des Landes, von der Gastfreundschaft überzeugen konn­te. Ich danke unserem Präsidenten, dem Zweiten Nationalratspräsidenten Fritz Neuge­bauer, der ebenfalls mitgekämpft hat, und nicht zuletzt Werner Amon, der, als wir vori­ges Jahr das Museum in Krujë in Albanien besucht haben, gesehen hat, dass dort nur Faksimiles von Helm und Schwert ausgestellt sind.

Das ist also heute eine kleine Geste von uns, aber Sie können überzeugt sein, das ist ein großer Staatsakt für Albanien. Die Albaner freuen sich, wir können uns mitfreuen. Und ich glaube, dass Gesten wie diese die Freundschaft und auch die Kooperation vertiefen.

Österreich hat – das darf ich schon sagen – den höchsten Stellenwert und genießt die höchste Ehrerweisung in Albanien, ist das beliebteste Land. Und ich glaube, mit der heutigen Geste werden wir noch viel mehr Freunde in Albanien bekommen.

Ich danke jedenfalls schon für die einstimmige Unterstützung dieses Anliegens. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.08



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 221

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.

 


21.08.30

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Frau Präsident! Herr Vizekanzler und Bundes­minister! Es ist schon klar, dass es um die Federkrone geht. Ich glaube, wenn es Gutachten von der Technischen Universität in Wien gibt, dass sie nicht transportfähig ist, dann können wir da einfach nicht zustimmen. Dass es um eine reine Rückgabe geht, das ist wohl falsch, denn 1590 hat der Erzherzog von Tirol diese Federkrone ge­kauft. 1928 ist sie dann in das Völkerkundemuseum gekommen.

Wenn man heute hört, dass ein Schiffstransport Hunderttausende von Euro kostet, Herr Bundesminister, dann müssen Sie uns zuerst erklären, wer das bezahlt. Und wenn sogar der Herr Museumsdirektor Engelsman sagt, dass er nicht dafür ist, dann kann da niemand zustimmen.

Ganz kurz möchte ich den Herrn ÖVP-Obmann darüber informieren, wie es im Aus­schuss zugegangen ist. Wir hatten dort zu dem Dialogzentrum, das König Abdullah von Saudi-Arabien bei uns errichtet, ein Experten-Hearing. Dort hat Herr Mag. Patzelt wort­wörtlich gesagt, die Wahhabiten sind jene, die in Saudi-Arabien täglich die Todesstrafe vollstrecken, die den Menschen Hände abhacken, die es verbieten, dass Frauen Bil­dung erhalten, die es verbieten, dass Frauen Auto fahren dürfen. Diese Wahhabiten hat Herr Mag. Patzelt hier im Hohen Haus mit der Piusbruderschaft X verglichen. Ich war am Anfang ganz ruhig, habe gewartet, habe mir gedacht, die ÖVP wird reagie­ren. – Aber nein, es kam nichts, auch von der FPÖ kam nichts! Ich glaube, das sind wir allen Christen schuldig, dass wir so etwas nicht zulassen. Das ist eine Sauerei, dafür würde ich mir eine Entschuldigung erwarten. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

21.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, das Wort „Sauerei“ habe ich jetzt nicht gehört.

Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Muttonen zu Wort. – Bitte.

 


21.10.44

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Außenminister! Meine Damen und Herren! Ich komme gleich auf die Änderung des bisherigen Kultur­abkommens mit Mexiko zu sprechen, möchte vorher nur kurz die Entscheidungen zu Syrien ansprechen, die gestern auf dem Treffen der EU-Außenminister beschlossen wurden. Ich begrüße ausdrücklich die weiteren Sanktionen, die gestern gegen das As­sad-Regime beschlossen wurden. Allerdings hätte ich mir von allen scharfe und klare Worte zu den Vorwürfen, die syrische Regierung wende Streumunition gegen die eige­ne Bevölkerung an, gewünscht.

Meine Damen und Herren! Die sogenannte Federkrone Montezumas ist ein außeror­dentlich wertvolles Kulturgut für Österreich und im besonderen Maße natürlich für die indigene Bevölkerung Mexikos. Sie sollte nicht Gegenstand von Streit sein zwischen beiden Ländern, sondern ein Anlass zur Kooperation.

Über das Anliegen Mexikos, die Federkrone im eigenen Land ausstellen zu können, wurde schon über Jahre auch hier im Parlament diskutiert. Ich begrüße es daher sehr, dass sich beide Regierungen nun auf ein international vorbildhaftes Rahmenabkom­men einigen konnten, das den gegenseitigen befristeten Leihverkehr von Kulturgütern regelt.

Mit diesem Abkommen haben wir nun einen festen rechtlichen Rahmen, der, sollte die Federkrone tatsächlich verliehen werden, für Klarheit sorgt. Damit haben beide Länder die Voraussetzung dafür geschaffen, die langjährige Kontroverse über die Federkrone


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 222

zur Zufriedenheit aller beenden zu können. An ihre Stelle sollte nun eine intensivere kulturelle Kooperation treten, die für beide Seiten fruchtbar und gewinnbringend ist.

Ob die Federkrone letztendlich an Mexiko ausgeliehen werden kann, das wird die Wis­senschaft entscheiden. Wir haben heute schon gehört, eine Studie der TU hat erge­ben, dass die Federkrone nicht auf dem Luftweg transportiert werden kann, aber es wird jetzt geprüft, ob der See- oder der Landweg möglich ist. Physikalische Gesetze können wir nicht ändern, politische Gesetze hingegen schon. An mangelnden rechtli­chen Rahmenbedingungen soll der Verleih der Federkorne in Zukunft jedenfalls nicht mehr scheitern müssen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl zu Wort. – Bitte.

 


21.13.25

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Zum Thema Federkrone haben wir uns schon öfter unter­halten, da wiederhole ich mich jetzt nicht. Unser Antrag aus den Jahren 2007, 2008 und so weiter ist bekannt, wurde im Ausschuss verhandelt, und unsere Meinung dazu ist auch bekannt.

Was mich jetzt mehr interessiert, ist eher dieser Leihvertrag, mit dem man jetzt mehr oder weniger über dieses Abkommen eine Immunitätsgarantie abschließt. Was bedeu­tet das? – Wir haben ja eigentlich bilaterale Rechtssicherheit. Wenn etwas unrechtmä­ßig zurückgehalten wird, dann kann man es ohnehin zurückfordern. Die Immunitätsga­rantie bedeutet, dass es trotzdem zurückgegeben werden muss, obwohl es rechtmäßig in das Land gehören würde. Das bedeutet das eigentlich, und da sollte man schon ein bisschen vorsichtig sein.

Im Zusammenhang mit Mexiko ist das ein diplomatisches Parkett, auf das wir uns be­geben, um irgendetwas zu konstruieren, damit die Federkrone im Sinne einer Dauer­leihgabe dort hinkommen kann. Das soll mir recht sein. Wie sie dorthin kommt, ist mir egal, wir sind ohnehin dafür, dass sie als Dauerleihgabe nach Mexiko kommt. Aber im Zusammenhang mit dem Bildnis „Wally“ im Jahr 1998 zum Beispiel hätte das bedeutet, dass Österreich dieses Bild trotzdem zurückbekommen hätte, obwohl es von der Pro­venienz her ganz eindeutig dorthin gehört hätte und die Sammlung Leopold 19 Millio­nen Dollar im Vergleich zahlen musste und Österreich 5 Millionen im Zusammenhang mit den Rechtsstreitigkeiten ausgegeben hat.

Das heißt, mit einer Immunitätsgarantie hätte die Restitution nicht ihr Recht bekom­men. Daher sollte man da ein bisschen vorsichtig sein, es gibt nämlich noch viele Fälle dieser Art. – Ich danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Vizekanzler Dr. Spindel­egger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.15.17

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein paar Be­merkungen zu diesen beiden Kulturabkommen.

Bei dem Abkommen mit Mexiko steht nicht der Penacho im Vordergrund. Wir haben dazu mittlerweile gemeinsam – Österreich und Mexiko – ein technisches Gutachten in Auftrag gegeben, und das ganz klare Ergebnis: Transportfähigkeit liegt nicht vor. Da­rum wird der Penacho auch weder auf dem einen noch auf dem anderen Weg trans­portiert werden können, denn niemand hat etwas davon, wenn dieses Kulturgut de


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 223

facto am Transport zerfällt. Es hat Mexiko nichts davon und wir auch nichts, und daher geht es eigentlich um andere Kulturgüter.

Da tritt schon ein grundsätzliches rechtliches Problem auf, wenn eine nationale Ge­setzgebung, wie sie in Mexiko derzeit besteht, sagt, wenn etwa zwei Museen einen in­ternationalen Vertrag abschließen, in Mexiko aber dann die Rechtssituation vorliegt, dass möglicherweise ein Gut nicht mehr ausgeführt werden darf, dann unterliegt man de facto der Rechtsanwendung eines anderen Staates, ohne sich dagegen wehren zu können. Darum haben wir gemeinsam – Mexiko hat dem zugestimmt – ein solches Übereinkommen abgeschlossen, damit zukünftig gar nicht erst solch eine internatio­nale Rechtsstreitigkeit entsteht, sondern klargestellt ist, dass Kulturgüter, wenn sie zur Ausstellung ins jeweils andere Land gebracht werden und dort ein paar Monate gezeigt werden, dann auch wieder zurückkehren.

Das war notwendig und ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass wir zukünftig ver­mehrt gemeinsam mit Mexiko Kulturgüter ausstellen, aber, wie gesagt, der Penacho ist davon nicht betroffen.

Die 100-Jahr-Feier, die im November dieses Jahres in Albanien zelebriert wird, ist der Anlass dafür, dass wir eben mit einem Kulturgüter-Abkommen klarstellen, dass wir zu Leihzwecken Schwert und Helm des Skanderbeg nach Albanien bringen und danach wieder nach Österreich zurückführen.

Das ist, glaube ich, von großem symbolischem Wert. Herr Abgeordneter Großruck hat das erwähnt, und wir hören es auch von den offiziellen albanischen Stellen. Wir haben damit auch eine gute Rechtsgrundlage, sodass auch dort klar ist: zu Leihzwecken wird ausgeborgt und danach wieder rückgeführt.

Ich glaube, dass das zwei Paradeabkommen sind, die uns zukünftig auch mit anderen Ländern eine gute Vorgangsweise in dieser Richtung bewerkstelligen lassen. Ich be­grüße es sehr, dass das zumindest die Mehrheit hier im Haus findet, und darf noch ein­mal besonders der freiheitlichen Fraktion sagen: Die Frage Federkrone ist schon abge­handelt. Etwas, das nicht transportfähig ist, kann man auch beim besten Willen nicht transportieren. Daher keine Sorge, der Penacho bleibt im Völkerkundemuseum. – Vie­len Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

21.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Wurm gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.18.10

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch mich freut es außerordentlich, dass nun mit diesem Übereinkommen zwischen Österreich und Albanien diese kulturelle Leihgabe, die von großer Wichtigkeit ist – die Gäste sitzen auf der Besuchertribüne –, ermöglicht wird und dass Schwert und Helm in Albanien ausgestellt werden können.

Ich hatte die Gelegenheit – Sie (in Richtung Besuchergalerie) sind ja jetzt Vorsitzland des Europarates –, Ihr Land zu besuchen, und ich muss sagen, es war spürbar, dass Ihnen das ein Anliegen ist. Ich bin froh, dass es heute hier zu dieser Beschlussfassung kommen wird. Ich bedanke mich wirklich noch einmal dafür, dass es – auch das habe ich beim Besuch gehört – in Zusammenarbeit mit der Präsidentin, dem Zweiten Präsi­denten Fritz Neugebauer und dem Bundespräsidenten gelungen ist, diesen Wunsch zu erfüllen. Das ist eine richtige und wichtige Angelegenheit, die wir hier erledigen.

Was heute in der Diskussion über die verschiedenen Abkommen überhaupt noch nicht zur Sprache gekommen ist, ist die Beendigung des Konsularübereinkommens zwi­schen Österreich und Rumänien. Das ist kein unfreundlicher Akt von Österreich aus,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 224

sondern es wird einvernehmlich etwas gekündigt beziehungsweise beendigt, das in Wirklichkeit schon länger obsolet ist und über das Wiener Übereinkommen über kon­sularische Beziehungen mehr oder weniger geregelt ist.

Konsularische Beziehungen sind für uns alle, die wir reisen, die wir uns in andere Ge­genden der Welt begeben, sehr wichtig. In diesem Wiener Übereinkommen über kon­sularische Beziehungen wird geregelt, was ein Konsul macht, was seine Tätigkeit ist. Wir haben elf Generalkonsulate auf der Welt, zum Beispiel drei in den USA, in Los An­geles, New York und Chicago, und auch in anderen Teilen der Welt. 280 Honorarkon­sule tun Dienst für die Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, versorgen sie mit Visa, stehen bei, wenn es in Notsituationen um Hilfestellungen geht. Ich erinnere zum Bei­spiel nur an den Tsunami in Thailand. Damals waren die Konsule sehr wichtig, die vor Ort geholfen haben.

Die Zeit läuft, die KollegInnen mahnen schon – zusammenfassend: Die Beendigung des Konsularabkommens ist im Sinne der Rechtsbereinigung notwendig geworden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.21

21.21.09

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlusswort seitens der Berichterstatter wird nicht gewünscht.

Wir kommen daher zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag ge­trennt vornehme.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 29: Antrag des Au­ßenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Ände­rung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexika­nischen Staaten über kulturellen Austausch, in 1831 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B­VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 30: Antrag des Außenpoliti­schen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die Zusammenarbeit betreffend die Leihe von Gegenständen ihres beweglichen staatlichen Kulturerbes für Ausstellun­gen auf dem Staatsgebiet des jeweils anderen Staates, in 1911 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B­VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür stimmen, um ein Zeichen. – Das ist ein­stimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 31: Antrag des Außenpoliti­schen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft, in 1912 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B­VG die Ge­nehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig an­genommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 32: Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Be­endigung des Konsularvertrags zwischen der Republik Österreich und der Sozialisti­schen Republik Rumänien, in 1913 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 225

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.

21.23.5333. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 2072/A(E) der Ab­geordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ein­haltung der UN-Konvention Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (1946 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 33. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Kirchgatterer zu Wort. – Bitte.

 


21.24.28

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Wahrung der Menschenrechte ist ein Grund­pfeiler der Politik der SPÖ. Dazu gehört ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Beeinträchtigungen.

So weit wie möglich sind die Grenzen richtig gesetzt bei psychischen oder geistigen Behinderungen. Es ist wichtig, diesen sensiblen Bereich, dieses sensible Thema immer wieder ins Blickfeld zu rücken und darauf zu achten, wie das österreichische Sachwal­terschaftsrecht in der Praxis angewandt wird.

Es ist wichtig, sich umfassend und ausführlich mit den Betroffenen und der Gesetzes­lage zu beschäftigen, internationale Vergleiche anzustellen, Verbesserungsvorschläge sehr ernst zu nehmen.

Weitere Rednerinnen und Redner unserer Fraktion werden darauf eingehen und be­deutende Aspekte beleuchten.

Der Entschließungsantrag – und dafür danke ich – wird von allen Fraktionen des Hau­ses mitgetragen.

Meine Damen und Herren! Es wurde heute schon erwähnt von Kollegin Marek und von Kollegin Bayr, und es ist sehr wichtig für die Menschenrechte in unserem Land, dass seit drei Monaten der neue österreichische Menschenrechtsbeirat tätig ist. Er ist seit 1. Juli in der Volksanwaltschaft angesiedelt, seine Zuständigkeit ist mit wesentlichen zusätzlichen Aufgaben ergänzt worden. Eine sehr positive Entwicklung, eine positive Weiterentwicklung. Der erste Bericht wird im Jahr 2013 erfolgen.

Ich glaube, wir sind auf dem richtigen Weg. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Groß­ruck. – Bitte.

 


21.26.39

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich kurz fassen, denn es ist das ein gemeinsamer Antrag der Abgeordneten Großruck, Kirchgatterer, Steinhau­ser, Huber.

Der Ordnung halber: Der Abänderungsantrag, der im Ausschuss ja einstimmig be­schlossen worden ist, befasst sich mit dem Sachwalterschaftsrecht. Die Frau Bundes-


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ministerin wird darin ersucht, das Bestehende in der Praxis zu überprüfen, denn es hat sich herausgestellt, dass nach derzeitigem Recht, wenn ein Sachwalter bestellt ist, quasi der, der sachbewaltet wird, sämtliche Rechte verliert.

Es gibt keine Differenzierungen, gesetzlich schon, aber in der Regel nicht. Es sollte nach einer neuerlichen Prüfung und in einem neuen Entwurf festgelegt werden, dass dieses Sachwalterschaftsrecht entsprechend angepasst wird. Das hat die Frau Bun­desministerin auch zugesagt und versprochen.

Ich glaube, die Einstimmigkeit in Bezug auf diese Vorlage beweist, dass wir alle mit dieser Vorgangsweise einverstanden sind. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun erteile ich das Wort Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer. – Bitte. (Abg. Mag. Brunner:  Uhudler-Debatte!)

 


21.28.05

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Was ist mit der Uhudler-Debatte, Frau Kol­legin? (Abg. Mag. Brunner – auf die ÖVP weisend –: Die diskutieren da!) – Lasst mich dann auch mitdiskutieren!

Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Es ist tatsächlich so, dass das Problem der Sachwalterschaft viele Menschen in Österreich direkt betrifft. Wir haben heute schon diskutiert über das große Thema Leiharbeit. Ähnlich viele Personen sind in Österreich von Sachwalterschaften betroffen, 60 000 Personen sind besach­waltet.

Ich kann mich erinnern, ich war vor einiger Zeit bei einer Veranstaltung, die von Men­schen mit Lernbehinderungen selbst organisiert worden ist. Sie hatte sehr, sehr viele Besucher und war sehr interessant, weil dort nämlich die alltäglichen Probleme dieser Menschen auch wirklich ganz offen besprochen worden sind; beginnend bei den Pro­blemen, die man in der Arbeit hat, in der Werkstätte hat, bis hin zu den ganz persönli­chen Bereichen, also Partnerschaften und so weiter. Aber auffallend für uns war – es waren einige Vertreter aus der Politik dort –, dass kein einziger Sachwalter bei dieser Veranstaltung anwesend war und offenbar kein Interesse gegeben war, an diesen all­täglichen Problemen auch wirklich teilhaben zu wollen.

Das heißt, es wird offenbar manchmal die falsche Person mit einer Sachwalterschaft betraut. Es haben Angehörige zu wenig Mitspracherecht.

Ich glaube, dass der Vorschlag – soweit ich weiß, ist er vonseiten der ÖVP gekom­men –, die Bezahlung der Sachwalter nicht mehr am Vermögen der besachwalterten Person auszurichten, ein guter ist und dass auch der Vorschlag, den Bereich, der tat­sächlich von rechtskundigen Personen betreut wird, nämlich jene Angelegenheiten, die wirklich in den rechtlichen Bereich hineingehen, und den Bereich, der von anderen Per­sonen betreut werden kann, nämlich Pflege, Betreuen und so weiter, voneinander zu trennen, ein guter ist, und das wäre daher so auch umzusetzen.

Wir werden diesem vorliegenden Antrag unsere Zustimmung erteilen und sind schon gespannt, was beim Thema „Uhudler“ dann noch in der Folge näher besprochen wer­den wird. (Beifall bei der FPÖ.)

21.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Ko­run. – Bitte.

 


21.30.28

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Verehrte Kollegen und Kolleginnen! Es freut uns sehr, dass


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 227

der Handlungsbedarf bei der Neuregelung der Sachwalterschaft erkannt wurde und un­ser Antrag mit ein paar Änderungen einstimmig angenommen wurde.

Es ist Tatsache, dass vor allem nach der Ratifizierung 2008 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung unsere derzeitigen Regelungen betreffend Sachwalterschaft nicht mehr haltbar sind. Es wurden auch schon ein paar Zahlen ge­nannt. Tatsache ist, dass wir in Österreich im Unterschied zu Deutschland eine Rechts­lage haben, wonach mit dem Beschluss der Sachwalterschaft die Geschäftsfähigkeit völlig verloren geht. Deshalb ist die Sachwalterschaft menschenrechtlich und grund­rechtlich eine große Herausforderung. Wir haben es da mit hohen Zahlen zu tun. Hier ist der Handlungsbedarf offensichtlich und sehr klar.

Deshalb haben wir vorgeschlagen, dass wir in diesem Fall nach Deutschland schauen, uns vor allem in Bezug auf den Verlust der Geschäftsfähigkeit dort ein Beispiel neh­men, um den vollen Verlust der Geschäftsfähigkeit mit dem Beschluss der Sachwalter­schaft nicht einzuführen, sondern Menschen mit Behinderung den gleichen Genuss von persönlichen Rechten wie nicht behinderten Menschen, wie es im genannten Übereinkommen vorgesehen wird, zuzusichern.

Wir freuen uns, dass der Antrag die Mehrheit gefunden hat, und freuen uns auch auf die Novelle, die dem Parlament hoffentlich bald nach einer Überprüfung der Frage der Geschäftsfähigkeit zugeleitet werden wird. Dann können wir gemeinsam die Reform der Sachwalterschaft hier im Haus beschließen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

21.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.

 


21.32.31

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Selbstverständlich werden auch wir dem vorliegenden Antrag zustimmen, wir stehen ja auch oben auf dem Antrag. Aber eines ist klar: Man muss schon schauen, welche Personen mit der Sachwalterschaft betraut werden.

Außerdem ist meiner Meinung nach dieser Antrag dem falschen Ausschuss zugeleitet worden, denn dieser Antrag hat nichts mit Menschenrechten zu tun, er hätte in den Justizausschuss gehört. Aber das ist nur eine formelle Sache. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

21.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.

 


21.33.03

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Der vorliegende Entschließungsantrag ist mit Sicherheit ein sehr wichtiger, um zu prüfen, um zu evaluieren, aber vor allem auch, um mit den Lösungen, die es in Deutschland bereits gibt, zu vergleichen.

Wie ich aus eigener Erfahrung weiß – ich hatte eine behinderte Großmutter –, ist für Menschen mit Behinderung nichts schlimmer, als wenn sie, wie man früher sagte, ent­mündigt werden. Die Sachwalterschaft gehört aus meiner Sicht auf jeden Fall novel­liert, wenn man bedenkt, dass rund 60 000 Menschen in Österreich ihre Entscheidun­gen nicht selbst treffen und daher fremdbestimmt sind. Das widerspricht teilweise der UN-Menschenrechtskonvention, denn alle Menschen haben das Recht, selbst zu ent­scheiden, haben ein Recht auf eine selbstbestimmte Gestaltung des eigenen Lebens.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 228

Selbstbestimmung hat für jeden Menschen dieselbe Bedeutung. Da das Leben von Be­hinderten oft – und das habe ich ja gerade vorhin erwähnt – fremdbestimmt ist, haben diese gar keine Möglichkeit, ihre Entscheidungsfähigkeit zu trainieren. Ich spreche da­mit junge Menschen, so wie es auch schon Kollege Hofer getan hat, mit einer Lernbe­hinderung an. Meiner Meinung nach bräuchten diese keinen Anwalt. Menschen mit Be­hinderung sollten in erster Linie mehr Unterstützung erfahren. Dies würde den Einsatz einer Sachwalterschaft reduzieren. Sachwalter sollen helfen, Entscheidungen zu tref­fen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ob eine Novellierung unseres derzeitigen Gesetzes und die Anlehnung an das deutsche Modell einen Vorteil für den betroffenen Personenkreis darstellt, soll eine Überprüfung ergeben. Daher ersuche ich Sie – und dieser Antrag ist ja schon im Ausschuss einstimmig beschlossen worden – zuzustim­men. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


21.35.25

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren einen Ent­schließungsantrag, der eine Überprüfung des Sachwalterschaftsrechtes bewirken soll. Ich glaube, damit diskutieren wir eine Materie, die für einzelne Menschen in unserem Land sehr tiefgreifende Wirkungen hat. Wenn Menschen, ob aufgrund einer geistigen Behinderung oder aufgrund von psychischen Krankheiten, nicht in der Lage sind, Ent­scheidungen alleine zu treffen, ohne dadurch Nachteile für sich selbst zu erleiden, dann kommt ein Sachwalter ins Spiel.

Es sind die Zahlen schon genannt worden, und die sind meiner Meinung nach eigent­lich bemerkenswert hoch, wenn es heißt, dass an die 60 000 Personen in Österreich besachwaltet werden. Das würde eine ziemlich große Stadt ausmachen, wenn man Österreich beim Vergleich heranziehen würde.

Wenn die Sachwalterschaft sozusagen verordnet wird, dann ist das ein tiefer, ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeit eines Menschen. Es wird damit im Le­ben eines Menschen sehr viel fremd bestimmt, ob das die Höhe des Taschengeldes betrifft, die Abwicklung von Rechtsgeschäften oder Behördenwege. Das Wichtigste in diesem Zusammenhang ist aus meiner Sicht, dass die Personensorge entsprechend gesichert ist. Die ärztliche und soziale Betreuung sind sicherzustellen.

Nachdem sich Österreich gegenüber der UNO verpflichtet hat, behinderten Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, versuchen wir nun, alten ge­brechlichen, dementen oder behinderten Menschen künftig nicht mehr das gesetzlich definierte Wohl zu verordnen, sondern ihnen Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe sie selbst entscheiden können.

Der vorliegende Entschließungsantrag betreffend die Überprüfung des Sachwalter­schaftsrechtes ist zu begrüßen. Jeglicher Kritik soll nachgegangen werden, Missstände sollen verhindert werden und Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung soll so weit wie möglich eine eigenständige Geschäftstätigkeit ermöglicht werden.

Wenn eben die Überprüfung dieses Gesetzes ergibt, dass eine Novelle notwendig ist, dann werden wir diese Novelle entsprechend diskutieren und dann auch beschließen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sacher. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 229

21.38.18

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Aus der Sicht eines Funktionärs der Sachwalterschaft könnte man hier noch sehr viel aus der Praxis berichten. Es wurde aber heute schon ausreichend auf dieses Thema eingegangen.

Ich vertrete einen großen Sachwalterschaftsverein, nämlich den für Niederösterreich. Man könnte meinen, dass sich die Sachwalterschaft eventuell wehrt gegen eine Evalu­ierung, gegen eine Überprüfung, aber ich kann hier sehr deutlich dokumentieren und sagen: Dem ist nicht so! Auch wir sind dafür, dass unsere Tätigkeit überprüft wird, eva­luiert wird. Und wir sind dann in der Umsetzung, sollte es zu einer Reform des Sach­walterschaftsgesetzes kommen, sehr gerne bereit, unsere Erfahrungen aus der Praxis einzubringen.

Es werden für uns immer die Klientinnen und Klienten im Mittelpunkt stehen. Das muss auch das Interesse des Hohen Hauses, des Gesetzgebers sein. In diesem Sinne er­warte ich mir von dieser Überprüfung auch wertvolle Anregungen für die Zukunft.

Eines möchte ich noch anmerken: Sollten wir dann am Sachwalterschaftsrecht tatsäch­lich Änderungen vornehmen, dann sollten diese auch halten, nicht so wie in der Ver­gangenheit, dass wir dann mangels ausreichender Budgetierung Verbesserungen wie­der zurücknehmen müssen. Darauf möchte ich hinweisen: Wir müssen auch die ent­sprechende budgetäre Vorsorge dafür treffen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

21.39

21.39.40

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird keines gewünscht.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1946 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Einhaltung der UN-Konvention Überein­kommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 271.)

21.40.3934. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1811 d.B.): Bundesgesetz betreffend den Erwerb von Geschäftsanteilen der PEG MedAus­tron Gesellschaft mbH (MedAustron GmbH-Gesetz – MAGG) (1938 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 34. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste kommt Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager zu Wort. – Bitte.

 


21.41.08

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Frau Vorsitzende! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit MedAustron entsteht in Wiener Neustadt eines der modernsten Zentren für Ionentherapie und -forschung welt­weit.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 230

Mit dem vorliegenden Entwurf soll die Übernahme der Geschäftsanteile der Stadt Wie­ner Neustadt durch den Bund realisiert werden. Derzeit befindet sich dieses Zentrum in der Bauphase, aber bereits ab 2014 startet der Testbetrieb und ab 2015 der Therapie­betrieb. Ab dann werden jährlich bis zu 1 400 Menschen von internationaler Spitzen­medizin profitieren können. Dank MedAustron werden in Zukunft viele Krebspatientin­nen und -patienten bald eine neue Chance auf wirksamere Behandlung durch die schonende Ionentherapie haben.

Bis jetzt gibt es drei solcher Zentren weltweit, die die Bestrahlung mit Protonen und Kohlenstoffionen gemeinsam anbieten, MedAustron wird das vierte Zentrum sein und damit eine wesentliche Rolle bei der Krebsbehandlung und -forschung in Europa und weltweit einnehmen. Mit diesem Zukunftsprojekt stößt Österreich im Bereich der Krebs­forschung in die erste Liga der Forschungs- und Gesundheitsstandorte vor.

Österreich hat sich auch in der medizinischen Spitzenforschung und in der forschungs­geleiteten Lehre im Hochschulbereich innerhalb Europas ausgezeichnet etabliert. Wir weisen in der Forschungstechnologie und Innovationskooperation eine langjährig er­folgreiche Bilanz auf: MedAustron, ISTA, die Akademie der Wissenschaften, die Lud­wig Boltzmann Institute, unsere Hochschulen generell, viele andere außeruniversitäre Beispiele an Forschungseinrichtungen zeigen, dass wir global wettbewerbsfähig sein können, wenn wir eine klare Fokussierung der Mittel auf Spitzenforschung und faire Rahmenbedingungen im Einwerben von Kooperationen und kooperativen Drittmitteln haben.

Was heißt das konkret? Breitenforschung und Spitzenforschung bedingen einander, Investitionen in Wissenschaft und Forschung machen sich bezahlt. Das zeigt sich
auch im aktuellen EU-Rahmenprogramm und in den Verhandlungen des EU-Haushal­tes 2014 bis 2020.

Schauen wir uns an, wie sehr dieses Zusammenspiel aus österreichischen Forschungs­mitteln und EU-Mitteln wirksam werden kann! Aktuell werden 3 Prozent der bewilligten Fördergelder des Siebten Rahmenprogramms Österreich zugerechnet. Das sind mehr als 500 Millionen €, die von der beantragten Fördersumme bewilligt wurden. Österrei­chische Partnerorganisationen sind in fast jedem neunten Projekt jeweils führend tätig, in jedem vierten Forschungsprojekt in Europa ist ein Forscher oder eine Forscherin aus Österreich beteiligt. (Demonstrativer Beifall beim BZÖ.)

Das bringt uns quer durch die Parteien auch dazu, dass wir hier stolz sein können über die Rückflussquote. 130 Prozent der Fördersumme werden von Österreich eingewor­ben. Das heißt, wir sind nicht nur Nettoempfänger, sondern Investitionen in den EU-Haushalt in Forschung rechnen sich für Österreich, aber auch die Investitionen, die Ös­terreich in die Forschung tätigt, rechnen sich für die Zukunft unseres Landes.

Wir wollen langfristig die Forschungsquote auf 6 Prozent heben, bis zum Jahr 2025 – ein sehr anspruchsvolles Vorhaben. Step by Step, Schritt für Schritt beginnen wir da­mit, aber mit MedAustron wurde unsere FTI-Strategie um einen weiteren Bereich geför­dert, gestützt. Die Zukunft Europas beginnt in Österreich, aber gemeinsam können wir nicht nur in Österreich, sondern auch durch ein europäisches Forschungsprojekt diese Zukunft auch unseren Patientinnen und Patienten zugutekommen lassen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Kuntzl zu Wort. – Bitte.

 


21.45.56

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie bereits von meiner Vorrednerin ausgeführt (Abg. Dr. Jarolim: Ausführlich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 231

ausgeführt!) – ausführlich ausgeführt; danke, Herr Kollege Jarolim –, geht es bei der gegenständlichen Vorlage darum, den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung zu ermächtigen, die Geschäftsanteile der Stadt Wiener Neustadt an der Projektent­wicklungsgesellschaft MedAustron GmbH zu übernehmen.

Da wir heute schon das Budget diskutiert haben, möchte ich an dieser Stelle gerne in Erinnerung rufen, dass Österreich so viel wie kein anderes Land in der OECD oder in der EU an öffentlichen Mitteln in Forschung und Entwicklung investiert. Österreich in­vestiert 1,13 Prozent des BIP durch die öffentliche Hand in Forschung und Entwick­lung. Zum Vergleich dazu: Schweden 0,99 Prozent und Finnland 1 Prozent. Da sind wir also Spitzenreiter, was die öffentlichen Mittel betrifft.

Mit dem vorliegenden Budget haben wir einen weiteren Schritt in Richtung Anhebung der F&E-Quote vollzogen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karls­böck. – Bitte.

 


21.47.14

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Spitzenforschung in Österreich – dazu stehen wir natürlich alle! Wir wollen Spitzenforschung in Österreich haben, wir wollen sie auf­bauen. Es gibt im medizinischen Bereich viele kleine Projekte, die den Titel „Spitzenfor­schung“ verdienen würden. Die arbeiten oft sehr engagiert – „im Untergrund“, kann man nicht sagen –, und das nicht unbedingt in der Öffentlichkeit.

Das MedAustron-Projekt, über das wir hier sprechen, ist ein Großprojekt, es ist eine Großforschungsanlage, die die österreichische Forschung in den internationalen Fokus rückt. Wir arbeiten zusammen mit dem Kernforschungszentrum CERN. Junge Leute leisten dort wirklich Hervorragendes, und diese Technologie, die ausgelagert worden ist, kommt nach Österreich zurück und wird hier weiterentwickelt.

Bei MedAustron geht es hauptsächlich um ein großartiges medizinisches Projekt, und zwar nicht nur um ein Forschungsprojekt, sondern auch um ein Projekt, das den Pa­tienten, die Schweres zu erleiden haben, weil sie eine Krebserkrankung haben, zugute­kommt. Ich glaube, dass nicht oft genug gesagt werden kann, dass gerade in der Me­dizin die eigentlichen Helden diejenigen sind, die eine lebensbedrohliche Erkrankung, wie Krebs eben eine ist, behandeln können. Da sind natürlich die Chirurgen und In­ternisten an erster Stelle zu nennen, aber natürlich auch oft unerkannt und verkannt die Strahlentherapeuten.

Dieses Projekt, wo es darum geht, vereinfach gesagt, etwas Hochkomplexes, ja fast eine Einmaligkeit in der Welt im Bereich der Strahlentherapie nach Österreich zu brin­gen, muss uns – das sage ich jetzt auch als Opposition – einiges wert sein, und das ist es uns auch. Deshalb stimmen wir diesem Projekt zu und auch der Übernahme – da­rum geht es hier eigentlich! – der Geschäftsanteile der Stadt Wiener Neustadt durch den Bund.

Aber eines muss ich auch sagen: Ich verstehe auch die Menschen, die hier Kritik üben, denn im Oktober 2004 – ich habe hier eine Aufstellung – wurde die Machbarkeitsstudie mit 116 Million € angesetzt, im November 2006 waren wir schon auf 155 Millionen €, im Februar 2007 waren wir dann auf 172 Millionen € und im Jänner 2010 waren wir auf 186 Millionen € – und im Worst-Case-Szenario wird von 223 Millionen € gesprochen. Das ist also fast eine Verdoppelung in nicht einmal sechs Jahren.

Das ist ein starkes Stück, und da versteht man natürlich diejenigen, die den Sinn der Sache hauptsächlich im Finanziellen sehen und sagen, das ist etwas, was eigentlich so nicht gehen sollte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 232

Und noch eine Kritik: Ich hätte es als Wiener Abgeordneter natürlich gerne gesehen, dass das in Wien angesiedelt wird. Wir haben in Wien natürlich die Medizinische Uni­versität, zu der ich auch noch etwas sagen möchte, aber jetzt einmal nur zu diesem Projekt. Wir haben hier natürlich auch ein Potenzial an Spitzenleuten, an Spitzenfor­schern. Es war auch die Kritik im Ausschuss, warum das jetzt in Wiener Neustadt ist. – Na ja, weil halt der Landeshauptmann dort das offensichtlich erkannt hat und das nach Wiener Neustadt gebracht hat. Da hat Wien verloren, und da darf man nicht schimpfen, sondern muss sich an den eigenen Ohren nehmen und sagen: Nächstes Mal darf uns das als Wiener nicht passieren! – Das nur am Rande.

Zur Medizinischen Universität möchte ich noch etwas sagen. An der Medizinischen Universität läuft ja momentan etwas, das nicht erfreulich ist – wir haben das oft dis­kutiert, und ich möchte es auch hier im Plenum sagen. Es war das diese Geschichte mit dieser Gender-Auswertung beim Aufnahmetest. Ich glaube, da hat man gehofft, dass man das irgendwie aussitzt, das Semester wird beginnen, und nächstes Jahr soll ja alles anders sein. Tatsache ist, dass heute viele junge Menschen, junge Männer vor allem, sich subjektiv und auch objektiv diskriminiert fühlen.

Nur für diejenigen, die nicht wissen, was war: Man hat gesagt, es gibt einen Test. Die­ser Test wird, wie jedes Jahr, so ausgewertet, dass eben zirka 20 Prozent, die den Test machen, einen Platz bekommen. Das war eigentlich kein Problem. Es hat aber natürlich das Problem gegeben, dass mehr Männer diesen Test positiv bestanden ha­ben – warum auch immer. Man hat aber nicht den Test geändert, sondern man hat jetzt eine Struktur geschaffen, wo man gesagt hat, die Frauen werden dieses Mal be­vorzugt.

Herr Minister, es hat viele Versuche gegeben. Es gibt jetzt wieder einen Versuch, wo man sagt: Diejenigen, die sich aufgeregt haben, bekommen eine zusätzlichen Platz zu­gesprochen. Das kann aber auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Ich fordere Sie jetzt noch einmal auf – Sie tun es ja ohnehin, aber ich fordere das noch einmal mit Nachdruck und möchte es auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis bringen –, dass hier diejenigen, die es verdienen würden, die diesen Test nach objektiven Kriterien ge­schafft hätten, tatsächlich einen Platz bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

21.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grü­newald. – Bitte.

 


21.52.30

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Wir stimmen der Übernahme von Geschäftsanteilen von Wiener Neustadt durch das Wissenschaftsressort zu und sind – weil diese eigen­artige Bemerkung gefallen ist – als Opposition natürlich daran interessiert, dass Hoch­standard in der Forschungspolitik betrieben wird und auch gute Einrichtungen nach Ös­terreich kommen.

Es ist aber die Frage erlaubt: Sind die Interessen von Wissenschaft und Forschung bei einer Beteiligung des Bundes von 35 Prozent an den Gesamtkosten – Gott sei Dank gedeckelt mit 118 Millionen – auch abgesichert und gerechtfertigt?

Ich fange nun einmal mit dem medizinischen Bereich an und zitiere wörtlich aus einer Anfragebeantwortung von Bundesminister Stöger.

Erstens: „Studien oder Schätzungen zur Anzahl von Patient/inn/en liegen meinem Res­sort nicht vor.“

Zweitens: „Welche Tumorerkrankungen in Zukunft erfolgreich mit Protonen oder Ionen behandelt werden können, lässt sich derzeit nicht mit Sicherheit sagen.“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 233

Drittens: „Wie viele Krebserkrankungen“, für die eine solche Therapie in Frage kommt, „jährlich in Österreich diagnostiziert werden, kann nicht genau angegeben werden.“

Von Niederösterreich wurde im Landesstrukturfonds die Versorgungssituation durch MedAustron nicht im Detail dargelegt, sagt Stöger, und die Annahme, dass ein Großteil der Patienten ambulant versorgt werden kann, wird vom Hauptverband zu Recht – ich bin Onkologe – stark angezweifelt. Das sind schwer kranke Patienten, die nachher nicht in ein Gasthaus gehen und sich ein Zimmer nehmen – einige vielleicht, aber nicht der Großteil. Das heißt, da ist schon etwas schlampig kalkuliert worden.

Und wenn ich lese, dass die Forschung von 22 Uhr – das ist Nacht! – bis 6 Uhr früh ge­hen soll, frage ich mich, ob das ideale Bedingungen sind, wenn Leute, die an der Uni Wien, an der TU arbeiten, mit dem letzten Nachtzug nach Wiener Neustadt fahren und um 6 Uhr in der Früh wieder den Ort der Messung verlassen können.

Ich glaube, Sektionschefin Weitgruber und Dekan Badurek von der TU sind hier sicher seriöse Partner, die darauf achten werden, aber sie sind nicht verantwortlich für die Rahmenbedingungen, die vertraglich festgelegt worden sind.

Man lehnt sich da an ein italienisches Zentrum an, wo eine Beschleunigungseinheit mit 250 Elektronenvolt besteht, und man will das dort mit Italien zusammen etablieren. Für die Grundlagenforschung braucht man aber eine Aufrüstung auf mindestens 800 Me­gaelektronenvolt, und die kauft man sich nicht bei Ikea. Das sollten wir hier wissen.

Das heißt, hier wird ein Prototyp etabliert, der am Anfang Schwierigkeiten haben wird. Und wie geht es dann in der Forschung weiter? Wenn gewartet werden muss, wartet man wahrscheinlich nicht in Bestrahlungszeiten, da die Patienten ja eingetragen und angereist sind. Man wartet dann in der Nacht. Und ich kenne Physiker, die in einer ähnlichen Einheit in Deutschland – am Schering-Institut – messen, die 50 Jahre Erfah­rung haben. Und da fahren viele Physiker mit leeren Händen zurück, weil die Strahlen­intensität bei einem Beschleuniger nicht über Stunden konstant gehalten werden kann. Was passiert dann? Ich finde, da muss man wirklich aufpassen.

Herr Minister, die Professur wird eine Art Außenstelle in Wiener Neustadt sein. Es ist gut, wenn die dort kommt. Das ist nichts Schlechtes, aber man wird schauen müssen, ob die Hoffnungen erfüllt werden, wenn man dermaßen hinterfragenswerte Bedingun­gen in der Forschung hat. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter List. – Bitte.

 


21.56.30

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister Töchterle! Ho­hes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Das BZÖ wird der Übernahme der Ge­schäftsanteile von Wiener Neustadt am Krebsforschungs- und Krebstherapiezentrum MedAustron durch den Bund trotz einiger Bedenken ebenfalls zustimmen. Wir sind überzeugt, dass das 200 Millionen teure Zentrum wichtig für den medizinischen Fort­schritt ist.

Gleichzeitig müssen wir uns wieder der scharfen Kritik des Rechnungshofes anschlie­ßen, der die fehlenden Kostenberechnungen bemängelt.

Der Standort Wiener Neustadt „blattelt“ das ÖVP-System in Österreich schonungslos „auf“. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Der schwarze Landeshaupt­mann Pröll bekommt von der schwarzen Wissenschaftsministerin, damals Liesl Gehrer, mit Billigung des schwarzen Kanzlers Schüssel im Jahr 2004 das Krebszentrum zuge­schanzt. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 234

Trotz Bedenken des Obersten Sanitätsrats – es fehlt ein universitäres Zentrum mit gro­ßer Infrastruktur – ist die Standortentscheidung politisch gefallen, geschätzte Damen und Herren. Das schwarze Netzwerk zeigt, alle Macht zu Pröll in Niederösterreich. Fun­dierte Argumente zählen hier nicht – und das ist bedenklich. (Beifall beim BZÖ.)

Abschließend: Wir erwarten bei diesem Pröll’schen Prestigeprojekt, dass die interna­tionale Spitzenmedizin profitieren wird. (Beifall beim BZÖ.)

21.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Herr Bundesminister Dr. Töchterle zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.58.17

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es ist schon viel Treffendes gesagt und auch die Zustimmung aller Fraktionen verkündet worden. Dafür bedanke ich mich ganz herz­lich. Es geht ja in der Tat nur um dieses Ermächtigungsgesetz, also um die Genehmi­gung, dass wir die Anteile von Wiener Neustadt übernehmen, und nicht um eine Grundsatzdebatte, wenn auch grundsätzliche Kritik angeklungen ist.

Dazu darf ich nur drei ganz kurze Bemerkungen machen.

Erstens: Es ist von Herrn Dr. Karlsböck richtig bemerkt worden, dass wir dadurch einen engen Anschluss an CERN und die Forschungen im CERN haben, wo wir ja auch ge­waltige Mittel investieren.

Zweitens ist auch mehrfach betont worden, dass dies ein Ort ist, an dem eine sehr neue, besonders erfolgsträchtige Krebstherapie angewendet werden kann. Die ande­ren Orte, wo das sein kann, sind Mailand und Heidelberg, relativ weit im Westen. Es besteht also die berechtigte Hoffnung, dass man hier ein entsprechendes Einzugsge­biet vorfindet.

Und das Dritte: Zur zuletzt geäußerten Kritik am Engagement Niederösterreichs im Be­reich der Forschung kann ich nur sagen, erstens sind die Ausgaben des Bundes mit 41 Millionen gedeckelt, also Kostensteigerungen mögen sein, berühren uns im Bund aber nicht, und zweitens, wenn alle Bundesländer so viel für Wissenschaft und For­schung täten wie Niederösterreich, wäre ich dankbar. Das ist eine gewaltige Anstren­gung, die dieses Bundesland hier leistet im Sinne der Stärkung des Forschungsstand­ortes Österreich.

Ich bedanke mich für die Bereitschaft aller Fraktionen, hier zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Himmelbauer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.00.23

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich stellt MedAustron für Niederösterreich, aber selbstverständlich auch für Österreich, interna­tional gesehen, eine Stärkung der Position als Wissenschafts- und Forschungsstandort dar. Wir fördern darüber hinaus die wissenschaftliche Ausbildung unserer Studentinnen und Studenten. Wir setzen wichtige Impulse für die Wirtschaft und schaffen Arbeits­plätze.

Neben der überaus wichtigen Behandlung von Krebspatientinnen und -patienten mit Ionenstrahlen stellt MedAustron die weitere Forschung im klinischen Bereich sicher.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 235

Die hiebei erzielten Ergebnisse und Erkenntnisse fließen direkt wieder in die Verbesse­rung der Behandlung ein und garantieren somit eine moderne, bestmögliche und indi­viduelle Behandlung, und zwar nicht nur für Patientinnen und Patienten aus Österreich, sondern auch für jene aus angrenzenden Regionen.

Aber nicht nur im klinischen Bereich wird hier Forschung betrieben, sondern auch im nichtklinischen Bereich, eben mit medizinischen Zielen. Auf dem Gebiet der Experi­mentalphysik wird die Forschungsinfrastruktur, wie die Teilchenbeschleunigeranlage, ge­nutzt.

Der Forschergeist trifft in Österreich auf fruchtbaren Boden: national, gemeinsam mit heimischen Universitäten und Forscherinnen und Forschern, sowie international durch Kooperationen im Rahmen von EU-Projekten mit unseren Nachbarländern und mit eu­ropäischen Hochschulen.

Österreich positioniert sich hier ganz klar als Wissenschafts- und Forschungsland. Ös­terreich besitzt ein großes Kapital an Wissen, das es zu nutzen, zu fördern und zu si­chern gilt.

Durch Investitionen in Forschungseinrichtungen wie MedAustron bauen wir dieses Po­tenzial weiter aus. (Beifall bei der ÖVP.)

22.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


22.02.30

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Viele krebskranke Menschen in Österreich hoffen auf Ergebnisse durch innovative For­schung, die zu neuen Behandlungen und zur Linderung ihrer Schmerzen führen. Daher verstehe ich manchmal nicht, dass hier Diskussionen über Standorte entstehen: Dis­kussionen, ob Wiener Neustadt, ob Niederösterreich der ideale Standort ist, helfen den Menschen nicht. Mit dem heutigen Beschluss sichern wir die Weiterentwicklung und den späteren Betrieb des Forschungszentrums. Es ist daher eine wichtige und notwen­dige Entscheidung.

Ich weiß, dass es im Vorfeld und natürlich auch heute in dieser Diskussion nicht nur Befürworter für diese Einrichtung gibt – so hat ja etwa auch der Rechnungshof Kritik an diesem Projekt geübt, aber es geht doch letztendlich darum, den Menschen zu helfen. Ungefähr 16 000 Personen in Österreich sind krebskrank; sie erwarten sich Hilfe – und mit dieser Einrichtung und den Behandlungen kann vielen geholfen werden.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Forschung, Technologie und Innovation stärken den Wirtschaftsstandort Österreich. Dieses Projekt stärkt die Region um Wie­ner Neustadt, die Region Niederösterreich, und ist somit auch ein starker Impulsgeber für den Forschungsstandort Niederösterreich. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.04

22.04.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Es wird kein Schlusswort gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1811 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 236

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

22.04.4635. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1892 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Minis­terrat der Republik Albanien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (1939 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 35. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erste Frau Abgeordnete Mag. Fuhrmann. – Bitte.

 


22.05.12

Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der vorgeschrit­tenen Zeit mache ich es ganz kurz.

Es handelt sich bei dieser Regierungsvorlage um ein wissenschaftlich-technisches Ab­kommen mit Albanien, das zum Ziel hat, für eine grenzüberschreitende Vernetzung zu sorgen und die internationale Zusammenarbeit zu stärken.

Herr Bundesminister Töchterle, Sie haben sich mit sehr viel Engagement eingesetzt, um dieses Abkommen zu verhandeln und letztendlich dann auch zu unterzeichnen. Dieses Abkommen soll ja in erster Linie dazu dienen, die bilateralen Kontakte zwischen Österreich und Albanien zu forcieren. Im besten Fall profitieren beide Länder davon.

Uns geht es darum, das wissenschaftliche und das technische Wissen auszubauen und dafür zu sorgen, dass der Wissenschaftsstandort Österreich davon profitiert. Im besten Fall soll das auch zu mehr Arbeitsplätzen führen, und das Wirtschaftswachstum soll dadurch gestärkt werden.

Das Wissenschaftsministerium nimmt dafür auch Geld in die Hand. 90 000 € jährlich stehen zur Verfügung. Damit soll der Austausch von wissenschaftlich-technischer Infor­mation unterstützt werden. Das Personal, die gegenseitige Entsendung von Wissen­schaftlerInnen soll ebenfalls unterstützt werden, Spezialstudien können durchgeführt werden – und letztendlich soll das auch dazu dienen, dass die Mobilität von Wissen­schaftlerinnen und Wissenschaftlern unterstützt wird. Das erwähne ich deshalb, weil das sehr oft ein Hindernisgrund ist, solche Projekte zu realisieren.

Derartige Abkommen wie dieses gibt es bereits mit anderen Ländern; darunter Polen, Slowenien, Russland, Frankreich, China, Großbritannien, Korea, die Tschechische Re­publik und auch Spanien.

Umso wichtiger war es, ein derartiges bilaterales Abkommen auch mit Albanien in die Wege zu leiten.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, herzlicher Dank für Ihre Initiative! (Beifall bei der ÖVP.)

22.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Ru­das. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 237

22.07.21

Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Es ist erfreu­lich, dass dieses Abkommen im Ausschuss einstimmig angenommen wurde. Daher kann ich mich jetzt auch kurz fassen. Konkret geht es bei diesem Abkommen um die Finanzierung von Mobilitätskosten im Rahmen gemeinsamer Forschungsprojekte zu gleichen Teilen von Österreich und Albanien.

Es geht damit auch um die Intensivierung und Vertiefung wissenschaftlich-technischer Zusammenarbeit und um den Austausch wissenschaftlich-technischer Information. Aber natürlich dient das auch der europäischen Stabilität und ebenso dem Integrationspro­zess.

Es gibt ja an die 20 solcher Abkommen, und da sieht man, die Wissenschaft leistet durch Zusammenarbeit und Know-how-Transfer wertvolle Beiträge und Grundlagen auch für politische Entscheidungen.

Besonders freut mich aber natürlich, dass es eine gendergerechte Zusammensetzung des Projektteams durch eine spezielle Bewertung sichergestellt wird.

Ich danke Ihnen vielmals und bitte um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

22.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Marko­witz. – Bitte.

 


22.08.30

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Wir haben im Ausschuss schon unserer Zustimmung versichert; 90 000 € für die Wissenschaftszusammenarbeit zwischen Österreich und Albanien hal­ten wir für richtig.

Aber eines muss man hier schon hinterfragen, Herr Minister – wir haben das ja schon im Ausschuss besprochen –: Was ist der wirtschaftliche Nutzen für Österreich? Ich fin­de, dieses Abkommen ist eine nette Geste unsererseits. Allerdings wird es uns wenig bringen, sondern kostet ein bisserl Geld, und wir unterstützen auf diese Weise ein Land.

Aber klar ist auch: Es gibt diesbezüglich 20 verschiedene Abkommen. Daher wäre es wünschenswert, wenn es eine Auflistung gäbe, wo auch die Frage beantwortet wird: Was ist bei so vielen Abkommen der wirtschaftliche Nutzen für Österreich?

Ein Thema, das auch noch angesprochen gehört, ist die Notwendigkeit, endlich eine Stipendienreform zu machen. Frau Kuntzl hat das ja schon angekündigt. Unsere Unter­stützung werden Sie dazu jedenfalls haben. Wir freuen uns über eine Diskussion darü­ber im Herbst.

Auch über eine Einführung von Studiengebühren müssen wir diskutieren, damit die Universitäten top ausgestattet werden, damit dort wieder mehr Studienplätze zur Ver­fügung stehen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Oberhauser.) Darauf freuen wir uns, das wird ein spannender Herbst werden.

Herr Minister, vielleicht können Sie uns heute schon sagen, was diese Investition von 90 000 € Österreich bringen wird. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

22.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


22.10.00

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich möchte den Bogen etwas weiter spannen. Ich spreche mich ganz klar – vielleicht im Ge-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 238

gensatz zum Vorredner – für eine Internationalisierungsstrategie von Wissenschaft und Forschung aus. Die Strategie zur Internationalisierung im Bereich Wissenschaft und For­schung stärkt einerseits die internationale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs und stärkt andererseits unsere Position in der globalen Wissensgesellschaft.

Wir unterhalten bisher in den insgesamt 19 Ländern wissenschaftlich-technologische Ko­operationen, und wir begrüßen ausdrücklich diese bilateralen Kooperationen mit allen Ländern, im Besonderen natürlich mit jenen Ländern, die eine hohe Entwicklungsdyna­mik haben.

Operationell wird diese wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit durch eine Kom­ponente „Mobilisierungsförderung“ von der WTZ-Programmreferentin in Ihrem Ministe­rium geleitet.

Diese bilateralen Aktivitäten sind auch deshalb wichtig, weil wir auch die Forschungs- und Technologiepolitik der EU aktiv mitgestalten wollen und auch mitgestalten.

Für uns genießt dabei die Schaffung des EFR, also des Europäischen Forschungs­raumes, bis zum Jahre 2020 höchste Priorität. Ziel dieses Europäischen Forschungs­raumes ist der freie Austausch von Forschern und Wissenschaftlern sowie der unge­hinderte Wissenschafts- und Technologietransfer innerhalb der Europäischen Union.

Aus dem letzten Evaluationsbericht aus dem Jahre 2004 über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit entnehme ich, alle Forscher profitieren vom gemeinsamen Know-how-Austausch, und die internationalen Aktivitäten haben zu einer erhöhten und intensiven Publikationstätigkeit geführt. Alle Wissenschaftler bestätigen, so der Evalua­tionsbericht, hohe Effizienz und Effektivität.

Nachdem wir diese bilateralen Aktivitäten in den letzten Jahren intensiviert haben, wä­re es, meine ich, im Jahre 2012 wieder höchst an der Zeit, eine neue Evaluierung in die Wege zu leiten. Und darum würde ich Sie ersuchen, Herr Minister. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister Dr. Töchterle gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.12.41

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Herr Abgeordneter Mayer, wir haben eine solche Evaluierung gerade wieder begonnen. Sie haben zwar recht, dass der letzte Bericht aus 2004 ist, aber die nächste Evaluierung ist gerade angelaufen. Ich kann also jetzt noch keine Ergebnisse berichten. Ich kann nur sagen, das Volumen, das wir 2012 für diese Abkommen ausgeben, beträgt insgesamt 815 000 €. Gefördert werden damit vor allem Mobilitätskosten, also Reisekostenzuschüsse in der Höhe zwi­schen 2 000 € und 5 000 €. Insgesamt werden damit zirka 1 400 WissenschaftlerInnen, die zu uns kommen oder von uns in die entsprechenden Länder fahren, unterstützt.

Dass wir jetzt gerade mit Albanien ein solches Abkommen schließen, ist, glaube ich, sehr stimmig. Österreich ist aus historischen Gründen, aber auch aus geographischen Gründen verhalten, gerade im südosteuropäischen Raum sich vermehrt um Partner­schaft zu bemühen. Ich weiß von vielen Kontakten mit diesem Raum und vielen Besu­chen dort beziehungsweise auch von Wissenschaftsministern bei mir, dass man dort sehr dankbar und sehr interessiert ist. Wir gelten dort als ein Vorbildland, und man ist sehr interessiert, mit unseren wissenschaftlichen Institutionen zu kooperieren. Es gibt bereits einige Kooperationen mit albanischen Universitäten, die können auf diese Wei­se vertieft und auch verfestigt werden.

Ich bedanke mich für die Zustimmung zu diesem Abkommen. (Beifall bei der ÖVP.)

22.14

22.14.20

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 239

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird vom Berichterstatter keines gewünscht.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Wissenschaftsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1892 der Beilagen gemäß Ar­tikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

22.14.5436. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geän­dert wird (1992/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zum 36. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zunächst erhält die Antragstellerin das Wort. – Bitte, Frau Klubvorsitzende Dr. Gla­wischnig-Piesczek.

 


22.15.21

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Es geht bei der vorliegenden Materie um eine Änderung der Geschäftsordnung, die wir heute in erster Lesung hier kurz diskutieren, allerdings nicht zum ersten Mal diskutieren, weil die Anlassfälle zur Änderung der Systematik mehrmals begründet worden sind, insbe­sondere durch den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf.

Uns geht es darum, eine Symmetrie herzustellen bei der Frage der Abrufbarkeit von Organen, die in hohen Funktionen der Republik Österreich installiert sind. Wir wissen, dass einem Bundeskanzler jederzeit mit einfacher Mehrheit dieses Hauses das Miss­trauen ausgesprochen werden kann, genauso wie jedem Regierungsmitglied. Wir wis­sen, dass das in vielen Landtagen der Fall ist gegenüber Landeshauptleuten und auch Landesregierungsmitgliedern. Allerdings hat es die Rechtsordnung nicht vorgesehen, dass es eine symmetrische Bestimmung gibt, wenn wir ein Mitglied des Nationalrats­präsidiums, einen Nationalratspräsidenten abwählen wollen. Deswegen dieser Vorschlag.

Ich möchte noch verweisen auf die Ähnlichkeit zum Rechnungshofpräsidenten. Der Rechnungshofpräsident kann derzeit mit einfacher Mehrheit jederzeit vom Nationalrat abberufen und abgesetzt werden. Beim Nationalratspräsidium haben wir diese Mög­lichkeit nicht.

Ich würde mir wünschen, dass wir vielleicht etwas entspannter in diese Diskussion hi­neingehen, vielleicht können wir gegen Ende der Legislaturperiode hier auch eine Lö­sung finden. Von ÖVP-Seite gibt es immer wieder neue Vorschläge, aber ich glaube, das gemeinsame Ansinnen, hier eine Symmetrie zu installieren, die eine gewisse faire Behandlung von Obersten Organen garantiert, wäre unser gemeinsames Anliegen. (Abg. Kopf: Rechnungshofpräsident ist gleich Nationalratspräsident? – Abg. Silhavy: Der ist ja Hilfsorgan des Parlaments!)

Sie sagen das immer wieder, dass der Rechnungshofpräsident aus Ihrer Sicht einen geringeren Schutz als ein Nationalratspräsident braucht. Ich finde allerdings, gerade ein Rechnungshofpräsident, der die Aufgabe hat, Kontrolle auszuüben, auch manchen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 240

auf die Zehen zu steigen, genießt einen höheren Schutz. Ich würde auch beim Rech­nungshofpräsidenten vorschlagen, ihn mit einer Zweidrittelschutzmehrheit auszustatten und nicht mit einfacher Mehrheit. Das war übrigens auch die Diskussion im Österreich-Konvent, der sich damals auch die ÖVP angeschlossen hat, was den Rechnungshof-Präsidenten betrifft.

In diesem Sinne hoffe ich, dass wir hier auf einen grünen Zweig kommen, und freue mich schon auf die Wortmeldung der ÖVP. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grü­nen.)

22.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Pendl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.17.41

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sicherlich eine interessante Diskussion, wenn ich an den Ausschuss denke. Meine Fraktion hat ja bereits einen diesbezüglichen Vorschlag vor geraumer Zeit ge­macht. Das ähnelt ein bisschen der Situation mit dem Untersuchungsausschuss. Ich möchte aber jetzt schon einladen, darauf zu achten, wenn wir über solche Fragen reden, dass wir schon ein selbstbewusstes Parlament sein sollten und unsere Haus­aufgaben im Parlament lösen sollten und uns nicht ununterbrochen von einer anderen Ebene Hilfe erwarten sollten.

So gesehen bin ich neugierig, was die Zukunft bringen wird. Ich glaube auch, dass in den nächsten Monaten, wie Sie gesagt haben, Frau Kollegin, in der auslaufenden Peri­ode vielleicht eine Möglichkeit besteht, hier zu einem Ergebnis zu kommen. Aber ich appelliere an alle Abgeordneten, an ihr Selbstbewusstsein: Lösen wir die Parlaments­aufgaben im Parlament, und brauchen wir nicht ununterbrochen Schiedsrichter von au­ßen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ. – Abg. Dr. Gla­wischnig-Piesczek: Das Parlament soll selber abwählen dürfen!)

22.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zweiter Präsident Fritz Neugebauer hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.18.59

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Ich bin mit meinem Kollegen und Freund Otto Pendl oft einer Mei­nung, muss aber dazu sagen: Wenn man die Dinge weiter so verschleppt, wird sich das Bild der Politiker und Politikerinnen in Österreich nicht deutlich bessern. Ich glau­be, dass wir gut daran tun, in all unseren Bereichen, in Fragen der Amtsführung, der persönlichen Lebensführung besonders hohe Maßstäbe anzusetzen. Das erwartet die Bevölkerung von uns.

Ich glaube, dass das Zeitfenster offen ist. Wir diskutieren das auf verschiedenen Ebe­nen, in verschiedenen Wellen, immer wenn es hochkocht. Ich würde meinen, dass es hinsichtlich der Frage: Wen betrifft es, wen soll es betreffen?, ein umfassendes Paket für strenge Regelungen geben soll: Amtsverlust sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene für alle Abgeordneten: Nationalrat, Bundesrat, Landtage, Europäisches Parlament und höchste Organe, vom Bundespräsidenten bis zu den Mitgliedern der Landesregierung. Ich denke, das wäre umfassend darzustellen, nämlich für die gesam­ten politischen Verantwortungsträger.

Ich glaube, weil Sie den Dritten Nationalratspräsidenten, Frau Klubobfrau Glawischnig, erwähnt haben, man muss aber auch festhalten, dass wir eine solche Diskussion sau­ber aus der tagespolitischen Auseinandersetzung und politischen Willkür heraushalten müssen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 241

Es gibt für die Abwahl des Bundespräsidenten ein sehr probates Mittel. Das ist noch nicht angewendet worden, aber es geht jedenfalls über das Organ, vor dem er seinen Amtseid abgelegt hat. Das stellt den Antrag an den Verfassungsgerichtshof, der auch über unseren Entscheidungen quasi liegt. Und ich glaube, dass es der Rechtsstaat ver­langt, dass der Amtsverlust ausschließlich nach einem ordentlichen Verfahren als Ultima Ratio eintreten kann. Erst die höchstgerichtliche Zuständigkeit schließt partei­politisch motivierten Missbrauch aus. Und wir wollen einbringen – und ich bitte, sich da­mit zu beschäftigen –, dass ein objektives rechtsstaatliches Verfahren durch den Ver­fassungsgerichtshof auf Initiative des Parlaments Platz zu greifen hat.

Ich denke, dass wir damit auch Vorbildfunktion haben können und, wenn wir die Dis­kussion im Ausschuss ernst nehmen und zu einer gemeinsamen Beschlussfassung kommen, einen wesentlichen Beitrag für das Ansehen der Politik leisten können. (Bei­fall bei der ÖVP.)

22.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Ro­senkranz. – Bitte.

 


22.21.35

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Anlass­gesetzgebung aus parteipolitischen Gründen ist immer ein schlechter Ratgeber, um wichtige Dinge, insbesondere Geschäftsordnungen dieses Hauses, in irgendeiner Form zu ändern. (Beifall bei der FPÖ.)

Was wäre denn gewesen, Frau Klubobfrau Glawischnig, wenn ein Freiheitlicher in ei­ner leitenden Funktion auf einmal einen Antrag nicht zugelassen hätte, weil er ihm nicht gefällt? Ein Recht der Abgeordneten einfach so beschneidet? – Sie wären die Ersten gewesen, die irgendein biologisch-dynamisches Leiberl angehabt hätten, auf dem draufsteht, welche Schande das wieder ist. Nichts anderes hat die Frau Moser im Un­tersuchungsausschuss gemacht! (Beifall bei FPÖ, SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

Frau Abgeordnete Moser hat Rechte der Abgeordneten beschnitten. Es mag eine juris­tisch spitzfindige Sache sein, und man kann auch Fehler machen, aber vom Prinzip her  (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Die Ignoranz eines Fünf-Parteien-Antrages stört sie nicht?! Äußern Sie sich dazu, dass die Abgeordneten einen Fünf-Parteien-An­trag ignorieren!)

Frau Glawischnig, ich bin am Wort! Fühlen Sie sich jetzt nicht ertappt mit Ihrer grünen Fraktion! Wir wissen eh, worum es Ihnen in Wirklichkeit geht.

Ihre Vorsitzende im Untersuchungsausschuss hat Rechte der Abgeordneten beschnit­ten! Das ist eine Tatsache! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und BZÖ.) Man kann einen Fehler machen und kann nachher sagen: Ich stehe zu dem Fehler und will ihn gutmachen! Das kann man alles machen; das ist aber nicht ge­schehen. – Aber wenn das jemand anderem passiert wäre, wären Sie die Ersten ge­wesen, die mit Ihren Leiberln herumgelaufen wären, wessen Schande irgendwer gewe­sen wäre. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Vertuscherpartei! Die FPÖ schlägt sich auf die Seite der Vertuscher! Kontrolle abschneiden! – Abg. Kopf: Selbstgerechte Grüne!)

Jetzt bleibt eben hier dieses Gesetz. Sagen Sie gleich, es geht nur um eine „Lex Graf“! Etwas anderes wollen Sie nicht. Bei diesen obersten Organen geht es nämlich natür­lich auch um andere Organe dieses Hauses, zum Beispiel Ausschussvorsitzende. Wahlmöglichkeit/Abwahlmöglichkeit, das kann man durchaus regeln. Aber dann brin­gen Sie sogar noch eines herein: Der Rechnungshofpräsident sollte mehr geschützt werden als Mitglieder des Präsidiums des Nationalrates! Das Hilfsorgan des Parla-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 242

ments ist wichtiger? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Gleich geschützt!) Gerade das Präsidium, das in der Verfassung eine Funktion hat, zum Beispiel im Vertretungsfall des Bundespräsidenten einzuschreiten, das ist etwas, was man der Tagespolitik aus­setzt?! Entlarven Sie sich doch nicht so selbst! (Beifall bei FPÖ und BZÖ sowie bei Ab­geordneten von SPÖ und ÖVP.)

Seien Sie konstruktiv in einem Prozess dabei, wenn es darum geht, die Geschäftsord­nung dieses Hauses, dieses Parlaments zu stärken! – Das ist das Entscheidende!

Und eines haben Sie auch noch vergessen: Volksanwaltschaften sollten auch noch hi­neingehören. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

22.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheib­ner. – Bitte.

 


22.24.17

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Meine Damen und Herren! Es ist der Ver­fassungs-Konvent angesprochen worden. Ich erinnere mich noch sehr gut und sehr gerne an diese Zeit, weil damals sehr viel Konstruktives von allen Parteien diskutiert und auch „beschlossen“ – unter Anführungszeichen – worden ist. Letztlich ist es ja ge­scheitert aus parteipolitischen Gründen, weil halt die Regierung damals falsch zusam­mengesetzt gewesen ist. Aber vieles von dem, was wir heute als Manko beklagen, ist damals in Wahrheit geregelt gewesen.

Natürlich kann man darüber diskutieren, dass auch oberste Organe der Republik, die mit einem gewissen Quorum gewählt werden, wieder abgewählt werden können, unter gewissen Voraussetzungen und Umständen. Aber natürlich muss man über alle disku­tieren. Und das ist ein bisschen der Schönheitsfehler an diesem Antrag, dass er sich an einem konkreten Fall aufhängt. Und da gebe ich meinem Vorredner schon recht: So kann es nicht sein, denn in einem Rechtsstaat – und da kann man auch viel darüber diskutieren, wie sich das heute so abspielt – und in einer Demokratie muss es gleiches Maß geben! Es kann nicht die Mehrheit immer wieder über eine Minderheit bestimmen. Wenn der eine von uns ist, dann ist das alles antidemokratisch, wenn da jemand eine Abwahl verlangt. Aber wenn es um den anderen geht, dann ist es sogar eine Notwen­digkeit in der Demokratie, dass man hier eine Abwahlmöglichkeit schafft.

Ich kann mich gut erinnern, als der Ewald Stadler Volksanwalt gewesen ist, haben wir genau dieselbe Diskussion gehabt: Es gehört eine Abwahlmöglichkeit der Volksanwäl­te statuiert. Er ist nicht mehr Volksanwalt, jetzt hören wir nichts mehr darüber. Jetzt ha­ben wir halt die Diskussion über die Präsidenten des Nationalrates.

Ich sage: Diskutieren wir darüber, dass es für alle Organe, die gewählt werden, unter gewissen Umständen – das muss für alle gleich sein und klar determiniert sein, darf nicht aus rein parteipolitischen Gründen möglich sein – eine Abwahlmöglichkeit mit ei­nem entsprechenden Quorum geben soll. Nehmen wir die Verhandlungsergebnisse aus dem Verfassungs-Konvent her, wir brauchen ja das Rad nicht neu zu erfinden, dis­kutieren wir darüber, und machen wir eine vernünftige Lösung – aber keine Anlassge­setzgebung! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

22.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1992/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 243

22.26.48Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 2091/A bis 2099/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 12799/J bis 12825/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 22.27 Uhr ein; das ist gleich im An­schluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.

22.27.16Schluss der Sitzung: 22.27 Uhr

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Parlamentsdirektion

1017 Wien