Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 225

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Freiland und dergleichen. Das heißt, wir bilden punktgenau die Ertragsverhältnisse, die Produktionsgrundlagen ab. Das ist auch die Vorgabe des VfGH, und dem entsprechen wir.

In diesem Sinne ein Dank auch von unserer Seite an alle, die verantwortlich sind, und zwar dafür, dass dieser Eckstein für die Zukunft unserer Betriebsführer, die jetzt auch Zukunftsfitness haben und Planungssicherheit erlangen, vor allem für die jungen von ihnen, nun gesetzt werden kann. (Beifall bei der ÖVP.)

21.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Jannach zu Wort. – Bitte.

 


21.16.42

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Frau Präsidentin! Ich nehme in meinen Aus­führungen Bezug auf das Bewertungsgesetz, auf die Änderung in diesem Abgabenän­derungsgesetz.

Für uns müsste das Abgabenänderungsgesetz eigentlich Abgabenerhöhungsgesetz lauten, denn das, was hier beim Bewertungsgesetz für die Landwirtschaft passiert, bil­det die Grundlage für die zukünftige Abzocke der heimischen Bauern in ganz Öster­reich. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Einzige, der heute halbwegs ehrlich war – ich habe ihm heute schon zu seiner Rede zum Grünen Bericht gratuliert –, war Kollege Eßl. Er hat nämlich heute hier ganz klar gesagt, dass es zu einer Belastung der heimischen Bauern kommt. Alle anderen Abgeordneten, sei es von der SPÖ oder von der ÖVP, haben gesagt, kleine Anpas­sungen vielleicht, im Grunde aber nur eine Fortschreibung dessen, was jetzt schon be­steht, nur halt in anderer gesetzlicher Form.

Zur Verständlichmachung: Der Einheitswert bildet die Grundlage für sämtliche Abga­ben der landwirtschaftlichen Betriebe. Abgaben, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, alles, was damit zusammenhängt, hängt vom Einheitswert ab. Und das Bewertungsge­setz, das heute geändert wird, bildet die Grundlage für die Neubewertung. Die Ände­rungen hat der Bauernbund veröffentlicht, aber heute wurde das hier verschwiegen; außer dem Kollegen Eßl hat das hier niemand erwähnt.

Es kommt zu einer Gesamterhöhung der Einheitswertsumme aller landwirtschaftlichen Betriebe um 10 Prozent. Jeder Landwirt – und wer jetzt vor dem Fernseher sitzt, soll zuhören! – muss wissen, im Durchschnitt wird es eine 10-prozentige Erhöhung der Ein­heitswerte geben und damit eine 10-prozentige Erhöhung aller Abgaben, die davon ab­hängig sind. Dem werden wir von der FPÖ niemals zustimmen! (Beifall bei der FPÖ.)

Weiters wird der Hektarhöchstsatz erhöht, und – das ist auch schon erwähnt worden – auch die Vieheinheitenzuschläge werden erhöht. Und die öffentlichen Gelder, die die Bauern als Ausgleichszulage erhalten, werden massiv in die neue Einheitswertbewer­tung eingerechnet. Dadurch wird es einfach zu einer Erhöhung des Einheitswertes kommen.

Ich möchte nur auf Folgendes hinweisen: Seit dem Jahr 1995 hat sich das Einkommen der Landwirtschaft – das sind Zahlen von der Statistik Austria – um 30 Prozent verrin­gert. Einkommen im Jahr 1995: 22 200 €. – Statistik Austria. Einkommen im Jahr 2010: 22 863 €. Da können wir nicht von einer Erhöhung des Einkommens sprechen. Das ist ein 30-prozentiger Wertverlust durch die Inflation – und wir diskutieren hier, ob wir die Einheitswerte für die Bauern erhöhen sollen! Die Einheitswerte müssten meiner An­sicht nach eigentlich gesenkt werden.

Hinzufügen möchte ich noch, dass bereits jeder dritte Betrieb seit 1995 – und das sind auch keine von mir erfundenen Zahlen – zugesperrt hat. Und dieses Bauernsterben


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