Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 197

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eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budget­ausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewil­ligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 – BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.), Untergliederung 11 – Inneres, in der 181. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 14. November 2012

Die für 2013 budgetierten Ausgaben im Bereich des Asyl- und Fremdenwesens belaufen sich auf ca. 150 Millionen Euro. Veranschlagt waren 2010 in diesem Bereich 168,5 Mio € - Erfolg 175,5 Mio €. Für die Jahr 2011 und 2012 waren jeweils ca. 150 Millionen budgetiert.

Dies bedeutet eine immense Belastung der Steuerzahler, die die Verfahren, Unter­bringung, Versorgung, aber auch Missbrauch und Verschleppung der Verfahren finan­zieren müssen. So werden private Vereine und NGOs gefördert, die es sich praktisch zur Aufgabe gemacht haben, Asylverfahren möglichst lange hinauszuzögern. Außer­dem kommt der Steuerzahler auch noch für die Rechtshilfe für Asylwerber auf. Aus der gesamten Asyl- und Fremdenproblematik sind regelrecht neue "Berufe" mit guten Verdienstmöglichkeiten entstanden.

Es ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates, rasche Asylverfahren zu gewährleisten und diesen konterkarierenden Wildwuchs abzustellen. Das Innenministerium muss dafür Sorge tragen, dass die Verfahren rechtskonform und zügig durchgeführt werden. Das genau ist es, was das Ministerium den Österreichern bis heute schuldig bleibt. Denn die Österreicher haben schon lange kein Verständnis mehr dafür, die Kosten für Asylverfahren tragen zu müssen, welche in Wahrheit verdeckte Zuwanderungs­verfah­ren sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig die Mitwirkung von privaten Organisationen und Vereinen am Asylwesen, i.e. im Asylverfahren, ausgeschlossen und so die Abwicklung des Asylwesens wieder vollständig vom Bundesministerium für Inneres selbst als hoheitliche Aufgabe wahrge­nommen wird und die so frei werdenden Mittel für Sicherheitsaufgaben verwendet werden.“

*****

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.35.19

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Neben dem Thema Polizei und Sicherheit ist Asyl und Migration das zweitgrößte Themenfeld des Innenministeriums, und diesbezüglich, Herr Kollege Werner, sagt das Gesetz klar aus: Bis eine Entscheidung über den Status eines Asylwerbers getroffen ist, muss sich der Staat um die Asylwerber kümmern – Stichwort Grundversorgung.

Um eben eine Ghettoisierung zu vermeiden, wurde bereits 2004 – wohlgemerkt: 2004! – eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern getroffen, also ein Staats­vertrag, der aussagt, Asylwerber auf alle Bundesländer verteilt unterzubringen. Leider


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