Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 235

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den Rahmen von 40 Milliarden € auf 45 Milliarden € zu erhöhen – der ist jetzt schon bei 45 Milliarden € und beim zweiten Instrument noch einmal bei 50 Milliarden €, also insgesamt bei 95 Milliarden € –, sondern es geht um eine Fristverlängerung bis En­de 2017 respektive 2018. Um jeweils fünf Jahre sollen die bewährten Haftungsinstru­mente für Österreichs Exportwirtschaft verlängert werden.

95 Milliarden €, eine bemerkenswerte und imposante Summe – denken wir daran, dass wir zu Recht intensiv über den ESM diskutiert haben; dort geht es für Österreich um bis zu 20 Milliarden €. Halten wir aber auf der anderen Seite auch fest, dass es ein für die österreichische Exportwirtschaft unverzichtbares Instrument geworden ist. Halten wir fest, dass wir in den letzten Jahrzehnten aus der Sicht des Bundes und der jeweils am­tierenden Finanzminister aus diesem Titel nicht nur kein Geld verloren haben, sondern durch die Haftungsentgelte sogar ein bisschen Körberlgeld verdient haben.

Halten wir aber auch fest, dass nicht alles, was hinkt, Herr Kollege Podgorschek, ein Vergleich ist. Sie zitieren 2,8 Prozent, die vom deutschen BIP dafür aufgewendet wer­den. Das ist nur ein Drittel der deutschen Miete, nämlich Hermes PWC. Dort gibt es aber auch Exporthaftungen durch KfW, durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, und auf der anderen Seite durch Euler Hermes. Also so gesehen liegen die Deutschen da durchaus vergleichbar wie wir.

Ganz entscheidend für unser Vorgehen ist, dass nicht nur die so wichtige Exportwirt­schaft gestützt wird. Der Bundespräsident ist mit der halben Bundesregierung ja ge­rade in Argentinien und Chile unterwegs, und schwierig genug ist es dort. Wir freuen uns, dass wir nach der Krise wieder ein exzellentes Exportniveau von 122 Milliarden € im Jahr 2011 erreicht haben. Heuer wird es schwierig werden, da noch etwas draufzu­legen. Jeder zweite Euro wird, wie wir wissen, im Export verdient. Der braucht diese Unterstützung. In den letzten Jahrzehnten haben wir dort nicht nur kein Geld liegenge­lassen, sondern durch diese sinnvollen Haftungen sogar noch ein Plus erwirtschaftet.

Schön, dass Sie auch mit dabei sind, wenngleich es natürlich im Ausschuss noch schöner gewesen wäre. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Krainer.)

19.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wid­mann. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.51.40

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Einige Ta­gesordnungspunkte werden uns jetzt beschäftigen. Das Finanzverwaltungsgerichtsbar­keitsgesetz, so heißt das genau, ist genauso kompliziert formuliert in der Wortfassung, wie es auch abgewickelt wird. Es soll ja ab 2014 das Bundesfinanzgericht, den Finanz­senat ersetzen. Es ist dann zuständig für das Abgabenrecht sowie das Finanzstraf­recht.

Es gibt dazu eine sehr detaillierte Stellungnahme des Präsidiums des Verwaltungsge­richtshofes, in der es heißt:

„Diese beiden Gesetze sind offenkundig ohne vorangegangene Koordinierung in die Begutachtung gegangen und schreiben auf weiten Strecken die bisherigen Bestimmun­gen modifiziert weiter. Durch bestimmte unterschiedliche Regelungen sind Probleme vorprogrammiert.“

Weiters heißt es: „Gerade bei dieser Gelegenheit einer umfassenden Reform wäre im Interesse der Betroffenen eine Koordinierung der legistischen Vorhaben wünschens­wert und eine mögliche Vereinheitlichung und damit Vereinfachung, die der Rechtssi­cherheit gedient hätte, zweckmäßig gewesen.“

 


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