Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 243

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20.17.00

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Finanzminister! Hohes Haus! Ich will heute ein paar Bemerkungen zum Börsegesetz beziehungsweise zum Wertpapieraufsichtsgesetz machen.

Wir haben im Jahr 2011 im Zertifikatehandel ein seltsames Phänomen erlebt: Hacker haben die Plattformen geknackt, der Handel hat plötzlich ausgesetzt werden müssen, und es hat sich gezeigt, dass dieses europaweite Handelsinstrument schlichtweg an­greifbar war, nicht funktioniert hat. Um das in Zukunft auszuschließen, hat Europa da­rüber nachgedacht.

Österreich setzt das nun um. Wir werden in Zukunft gesetzliche Vorkehrungen treffen, die zur Folge haben, dass das nicht mehr so leicht passieren kann. Es werden 5-Tage-Futures genau überwacht und 2-Tage-Spots genau überwacht. Es wird die Finanzmarktaufsicht überwachen, weil Banken dafür zuständig sein können, wenn sie sich diese Kompetenz geben lassen.

Das Problem ist nur: Wir diskutieren das Thema Zertifikatehandel und müssen zur Kenntnis nehmen, dass das eingeführt wurde mit 2000, 2003. Damals war das Öl billig, und man hat Marktmechanismen erfunden, die das Öl künstlich ungünstig stellen sol­len im Vergleich zu anderen Energieträgern, die Kohle noch ungünstiger stellen sollen, und man hat deshalb den ungünstigen CO2-Ausstoß finanziell belastet.

Mittlerweile ist das Öl dreimal so teuer geworden, und die Zertifikate, von denen man sich damals vorgestellt hat, dass sie vielleicht 40 € pro Tonne kosten würden, kosten heute 5, 6 oder 8 € pro Tonne. Das System funktioniert schlichtweg nicht.

Und wenn jetzt die Konferenz in Doha scheitert, wo die Laufzeit der Kyoto-Protokolle verbindlich verlängert werden soll, die die rechtliche Grundlage für dieses gesamte CO2-Einsparsystem sind, dann werden wir uns die Frage stellen, ob dieses Zertifikate­handelssystem nicht überhaupt in eine große politische Krise kommt. Und dann stellt sich für uns die Frage, ob wir den Klimaschutz nicht generell neu angehen müssen, weil relativ vieles von dem, was in den letzten Jahren aufgebaut wurde, durch die Wirk­lichkeit überholt wurde. Das ist eine Aufgabe, bei der werden wir uns noch ordentlich anstrengen müssen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.20.01

Abgeordnete Mag. Christine Lapp, MA (SPÖ): Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich möchte zum Tagesordnungspunkt 36 kommen, zum Rechnungslegungs-Kontrollge­setz, im Volksmund Bilanzpolizei genannt. Das ist eine EU-Richtlinie, die Österreich als letzter Staat umsetzt. Diese Richtlinie gilt ab dem 1. Juli 2013. Für börsennotierte Un­ternehmen gibt es eine Kontrolle der Jahresabschlüsse, der Lageberichte, der Kon­zernabschlüsse und der Konzernanlageberichte. Diese Kontrolle kann stichprobenartig oder anlassbezogen erfolgen.

In Deutschland ist die Bilanzpolizei schon seit 2004 tätig und hat im Laufe ihrer Tätig­keit bei den überprüften börsennotierten Unternehmen jeweils ein Viertel an Fehlern gefunden. Das heißt, man sieht, dass dieses Instrument ein sehr wichtiges ist, damit auch börsennotierte Unternehmen die richtigen Bilanzen und Konzernabschlüsse vor­legen können.

Der Verein, der eingerichtet wird, ist auf Ersuchen der Finanzmarktaufsicht tätig. Er soll dazu dienen, dass man mögliche Skandale früher entdecken kann. Es ist meistens auch die Schuld der börsennotierten Unternehmen und nicht die Schuld des Staates


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