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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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187. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 30. Jänner 2013

 

 


Stenographisches Protokoll

187. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode             Mittwoch, 30. Jänner 2013

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 30. Jänner 2013: 9.06 – 22.12 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verfahren der Ver­waltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz) und ein Bundesgesetz betref­fend den Übergang zur zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichts­barkeits-Übergangsgesetz) erlassen und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungs­ver­fahrensgesetzen 2008, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991, das EU-Ver­wal­tungsstrafvollstreckungsgesetz, das Zustellgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Exekutionsordnung, das Bundesministeriengesetz 1986, das Amtshaftungsgesetz, das Organhaftpflichtgesetz und das Bundesgesetzblattgesetz geändert werden (Verwal­tungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2012)

2. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 142, 159 bis 162, 166 und 167, 169 und 170, 172 und 173, 180 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 39, 40, 42 bis 46, 48 und 49

3. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes über Reihe Bund 2011/10

4. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes über Reihe Bund 2011/7

5. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes über Reihe BUND 2010/8

6. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/3

7. Punkt: Bundesgesetz über die Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems, die Sicherung von Kernmaterial und Anlagen und über die Ausfuhrkontrolle zur Gewähr­leistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie (Sicherheitskontrollgesetz 2013 – SKG 2013)

8. Punkt: Bericht über den Antrag 2140/A der Abgeordneten Konrad Steindl, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außenwirtschaftsgesetz 2011 geändert wird

9. Punkt: Bericht über die Regierungsvorlage (1962 d.B.): Bundesgesetz über Len­kungsmaßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung (Energielenkungs­ge­setz 2012 – EnLG 2012)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 2

10. Punkt: Bericht über den Antrag 1600/A(E) der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Übernahme der Kosten für die Facharbeiter­prüfung („Gesellenprüfung“) durch die öffentliche Hand

11. Punkt: Bericht über den Antrag 1832/A(E) der Abgeordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen betreffend konsumentenfreundliche Preisauszeichnung von Zeitschriften und Magazinen

12. Punkt: Bericht über den Antrag 2104/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des National­rates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (2019 d.B.) (Dritte Lesung)

13. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden (2110/A)

14. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird (2125/A)

15. Punkt: Neuwahl von Ausschüssen

*****

Inhalt

Nationalrat

Mandatsverzicht des Abgeordneten Mag. Michael Schickhofer ............................... 64

Angelobung der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann .................................... 64

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 64

Ordnungsrufe ......................................................................................................  213, 274

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wortung 12795/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ...................................................................................... 117

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 221

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 221

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................ ... 224

Hannes Weninger ................................................................................................... ... 227

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 229

Harald Jannach ....................................................................................................... ... 230

Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ... 232

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 233

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung ........................................................................................................ 117


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 3

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsidentin Mag. Barbara Prammer ........................................................................ 304

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ............................... 304

Aktuelle Stunde (48.)

Thema: „Genug gezockt: Strenges Verbot für Spekulationen mit Steuergeld jetzt!“                       64

Redner/Rednerinnen:

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ..... 65

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................. ..... 67

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 70

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ..... 71

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 73

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ..... 75

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 76

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ..... 78

Staatssekretär Mag. Andreas Schieder ............................................................... ..... 79

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................ ..... 81

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ..... 82

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ..... 84

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ..... 85

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 87

Stefan Markowitz .................................................................................................... ..... 89

Aktuelle Stunde – Aktuelle Europastunde (49.)

Thema: „Für ein Europa mit mehr Wachstum, Beschäftigung, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“          ............................................................................................................................... 90

Redner/Rednerinnen:

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 90

Bundeskanzler Werner Faymann ......................................................................... ..... 93

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ..... 95

Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ..... 97

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 98

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ... 100

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 102

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 103

Hannes Weninger ................................................................................................... ... 104

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 106

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 107

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 109

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 110

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 112

Ausschüsse

Zuweisungen ...............................................................................................  113, 300, 303

15. Punkt: Neuwahl von Ausschüssen ........................................................................ 303

Auslieferungsbegehren

gegen den Abgeordneten Gerhard Huber .................................................................. 114


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 4

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­des­kanzler betreffend Schutz des heimischen Wassers (2179/A)(E) ............................................................................... 177

Begründung: Josef Bucher ......................................................................................... 179

Bundeskanzler Werner Faymann ............................................................................. 184

Debatte:

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 186

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 188

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 190

Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ... 192

Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ... 194

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 199

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 201

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 203

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 205

Maximilian Linder ................................................................................................... ... 206

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 208

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 210

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 211

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 213

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................ ... 215

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 217

Wolfgang Katzian .................................................................................................... ... 218

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 219

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Wasserversorgung durch die öffentliche Hand – Annahme (E 283)            189, 220

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Verhandlungen zur Vergabe von Dienstleistungs­konzessionen – Ablehnung ....  197, 221

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend kein Ausverkauf des Wassers – Ablehnung .......................................................  198, 221

Ablehnung des Selbständigen Entschließungsantrages 2179/A(E) ............................ 220

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2009 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz) und ein Bundes­gesetz betreffend den Übergang zur zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz) erlassen und das Verwaltungs­gerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Einfüh­rungs­gesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allge­meine Ver­wal­tungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Verwal­tungsvoll­streckungsgesetz 1991, das EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz, das Zustellgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Exekutionsordnung, das Bundes­ministeriengesetz 1986, das Amtshaftungsgesetz, das Organhaftpflichtgesetz und das Bundesgesetzblattgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbar­keits-Ausführungsgesetz 2012) (2112 d.B.) ......................................................................... 118


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 5

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Fichtenbauer .....................................................................................  118, 149

Dr. Peter Wittmann .................................................................................................... 119

Mag. Daniela Musiol ..........................................................................................  129, 147

Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 131

Herbert Scheibner .............................................................................................  133, 149

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 135

Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer ................................................................... ... 135

Mag. Harald Stefan ............................................................................................  137, 148

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ... 138

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 139

Johann Singer ......................................................................................................... ... 140

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 141

Jochen Pack ............................................................................................................ ... 142

Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 143

Dr. Franz-Joseph Huainigg .................................................................................... ... 143

Ing. Kurt Gartlehner ................................................................................................ ... 145

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 146

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pilotprojekt für Verwaltungs­richter mit Sehbehinderung – Annahme (E 282)      145, 176

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 175

2. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 142, 159 bis 162, 166 und 167, 169 und 170, 172 und 173, 180 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 39, 40, 42 bis 46, 48 und 49 (2064 d.B.) ............................................................................................. 150

Berichterstatterin: Mag. Rosa Lohfeyer ..................................................................... 174

Redner/Rednerinnen:

Josef Jury .................................................................................................................... 150

Mag. Rosa Lohfeyer ................................................................................................... 152

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 154

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 156

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 157

Erich Tadler ............................................................................................................. ... 161

Bernhard Vock ........................................................................................................ ... 161

Johann Hell .............................................................................................................. ... 162

Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ... 163

Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 165

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 166

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 167

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 167

Mag. Michael Hammer ........................................................................................... ... 168

Carmen Gartelgruber ............................................................................................. ... 168

Hermann Lipitsch ................................................................................................... ... 169

Gerhard Köfer ......................................................................................................... ... 170

Christine Marek ....................................................................................................... ... 172

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 172

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 173

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen betreffend die geplante EU-Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen und Schutz des heimischen Wassers – Ablehnung                151, 175


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 6

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kolle­gen betreffend Verbesserung des Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugend-liche – Ablehnung ................  160, 175

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2064 d.B. ................................................... 175

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes über Reihe Bund 2011/10 (III-277/2083 d.B.) .................................................................................. 176

4. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes über Reihe Bund 2011/7 (III-261/2084 d.B.) .................................................................................... 176

5. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes über Reihe BUND 2010/8 (III-161/2085 d.B.) .................................................................................. 176

6. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/3 (III-314/2117 d.B.) .................................................................................... 176

Redner/Rednerinnen:

Mag. Christine Lapp, MA ........................................................................................... 176

Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 235

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 236

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 239

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger ........................................................................ ... 240

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 242

Johann Singer ......................................................................................................... ... 243

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 244

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 245

Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 247

Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 248

Christian Lausch ..................................................................................................... ... 249

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 251

Thomas Einwallner ................................................................................................. ... 252

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 253

Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 253

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 255

Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 255

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 256

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 258

Entschließungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend budgetäre Aufstockung und Unterstützung der Verwaltungs-tätigkeit im Bereich des § 1 Abs. 3 BVG Medienkooperation und Medienförderung (BVG-MedKF-T) für den Rechnungshof – Ablehnung ......  237, 262

Kenntnisnahme der vier Berichte III-277, III-261, III-161 und III-314 d.B. ...................... 261

Gemeinsame Beratung über

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie-rungsvorlage (1937 d.B.): Bundesgesetz über die Einrichtung eines Sicherheits­kontrollsystems, die Sicherung von Kernmaterial und Anlagen und über die Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der friedlichen Verwendung der Atom­energie (Sicherheitskontrollgesetz 2013 – SKG 2013) (2065 d.B.) .......................................... 262


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 7

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den An-trag 2140/A der Abgeordneten Konrad Steindl, Dr. Christoph Matznetter, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außenwirt­schaftsgesetz 2011 geändert wird (2068 d.B.) ..................................... 262

Redner/Rednerinnen:

Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ... 262

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 265

Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 266

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 266

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 268

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ......................................................... ... 269

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 271

Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 271

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2065 und 2068 d.B. ..................................... 272

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1962 d.B.): Bundesgesetz über Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung (Energielenkungsgesetz 2012 – EnLG 2012) (2066 d.B.) ........................................... 273

Redner/Rednerinnen:

Mag. Rainer Widmann ......................................................................................  273, 277

Peter Haubner ............................................................................................................. 274

Karlheinz Kopf (tatsächliche Berichtigung) ................................................................ 276

Wolfgang Katzian .................................................................................................... ... 276

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 278

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ......................................................... ... 280

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 281

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 282

Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 285

Hannes Weninger ................................................................................................... ... 286

Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ... 286

Ing. Kurt Gartlehner ................................................................................................ ... 287

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 288

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 1600/A(E) der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Übernahme der Kosten für die Facharbeiterprüfung („Gesellen­prüfung“) durch die öffentliche Hand (2069 d.B.) ....... 289

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 1832/A(E) der Abgeordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen betreffend konsumentenfreundliche Preisauszeichnung von Zeitschriften und Magazinen (2070 d.B.) ............................... 289

Redner/Rednerinnen:

Bernhard Vock ........................................................................................................ ... 289

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 289

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 290

Franz Riepl ............................................................................................................... ... 291

Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 292

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 293

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ......................................................... ... 293


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 8

Stefan Markowitz .................................................................................................... ... 294

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................ ... 295

Mathias Venier ............................................................................................................ 296

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 2069 und 2070 d.B. .......................... 297

12. Punkt: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 2104/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsord­nungs­gesetz 1975) geändert wird (2019 d.B.) (Dritte Lesung) ................................... 298

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 298

13. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungs­gesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundes­bezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden (2110/A)                        298

Redner/Rednerinnen:

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 298

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 299

Zuweisung des Antrages 2110/A an den Verfassungsausschuss .............................. 300

14. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffen­gesetz 1996 geändert wird (2125/A) ............ 300

Redner/Rednerinnen:

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 300

Otto Pendl ................................................................................................................... 301

Mag. Michael Hammer ............................................................................................... 302

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 302

Kurt List ................................................................................................................... ... 302

Zuweisung des Antrages 2125/A an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ...... 303

Eingebracht wurden

Petitionen .................................................................................................................... 114

Petition betreffend „Errichtung eines Atommüll-Endlagers in der tschechischen Republik“ (Ordnungsnummer 182) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Petition betreffend „Mutter-Kind-Pass Untersuchungen durch eine Hebamme“ (Ordnungsnummer 183) (überreicht von der Abgeordneten Anna Höllerer)

Petition betreffend „Umsatzsteuerpflicht von Leistungserbringungen zwischen Gemeinden und zwischen Gemeindeverbänden und deren Mitgliedsgemeinden“ (Ordnungsnummer 184) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Petition betreffend „mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung aller Güter und die Schaf­fung einer wirklichen Sozialen Marktwirtschaft“ (Ordnungsnummer 185) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 9

Petition betreffend „Erhöhung der Zinsaufschläge durch Kreditinstitute“ (Ord­nungsnummer 186) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Petition betreffend „Errichtung eines Atommüll-Endlagers in der tschechischen Republik“ (Ordnungsnummer 187) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Petition betreffend „Errichtung eines Atommüll-Endlagers in der tschechischen Republik“ (Ordnungsnummer 188) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Petition betreffend „Errichtung eines Atommüll-Endlagers in der tschechischen Republik“ (Ordnungsnummer 189) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Petition betreffend „Errichtung eines Atommüll-Endlagers in der tschechischen Republik“ (Ordnungsnummer 190) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Petition betreffend „Errichtung eines Atommüll-Endlagers in der tschechischen Republik“ (Ordnungsnummer 191) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Petition betreffend „Errichtung eines Atommüll-Endlagers in der tschechischen Republik“ (Ordnungsnummer 192) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Bürgerinitiativen ........................................................................................................ 115

Bürgerinitiative betreffend „Allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung“ (Ordnungsnummer 55)

Bürgerinitiative betreffend „Festplattenabgabe jetzt!“ (Ordnungsnummer 56)

Bürgerinitiative betreffend „Kampf gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus und Islamophobie sowie gegen Homophobie“ (Ordnungs­num­mer 57)

Regierungsvorlagen ................................................................................................. 113

2113: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

2131: Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 geändert wird (DSG-Novelle 2013)

2132: Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazuge­hörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

2133: Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits

2134: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Chile zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 10

2135: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturka­tastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention

2136: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino zur Abänderung des Zusatzprotokolls zum am 18. September 2009 unter­zeichneten Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

2137: Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfergesetz geändert wird

2138: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über soziale Sicherheit

2139: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über soziale Sicherheit

2140:Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit

2141: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008, geändert wird

Berichte ....................................................................................................................... 114

Vorlage 115 BA: Monatserfolg November 2012; BM f. Finanzen

III-371: Bericht gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2010 und 2011; Rechnungshof

III-372: Bericht, Reihe Bund 2012/13; Rechnungshof

III-374: Sicherheitsbericht 2011 der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-375: Förderungsbericht 2011; Bundesregierung

III-376: Bericht betreffend die auf der 99. Tagung der Internationalen Arbeits­konferenz angenommene Empfehlung (Nr. 200) betreffend HIV und AIDS und die Welt der Arbeit; Bundesregierung

III-377: Bericht betreffend den Jahresbericht 2011 der Parlamentarischen Bundes­heerkommission für Beschwerdewesen und Stellungnahme des Bun­desministers für Landesverteidigung und Sport; BM f. Landesverteidigung und Sport

III-378: Bericht betreffend Studie Kinder und Jugendliche als pflegende Ange­hörige aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2011, E 187-NR/XXIV. GP; BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

III-379: Bericht betreffend Bankenrestrukturierungs- und -interventionsrecht aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 4. Juli 2012, E 260-NR/XXIV. GP; BM f. Finanzen

III-380: Bericht betreffend Evaluierung und Prüfung der Haftungshöhe bei Beauf­tragung zur Erbringung von Bauleistungen bis zum 31.12.2012 aufgrund der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 11

Entschließung des Nationalrates vom 18. November 2010, E 134­NR/XXIV. GP; BM f. Finanzen

III-382: Nationaler Bildungsbericht Österreich 2012; BM f. Unterricht, Kunst und Kultur

III-383: Bericht über die Tätigkeit und Ergebnisse der 12. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-XII) und der 16. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-16); BM f. Finanzen

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ............................................................... 117

Aufnahme der Verhandlungen über ein Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur

Aufnahme der Verhandlungen über das Protokoll Nr. 16 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Anträge der Abgeordneten

Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Europa-Wähler­evidenz­gesetz, das Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Volksbefragungs­ge­setz 1989 geändert, das Volksbegehrengesetz 2013 und das Wählerevidenz­ge­setz 2013 erlassen sowie das Volksbegehrengesetz 1973 und das Wählerevidenz­gesetz 1973 aufgehoben werden (2177/A)

Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) geändert wird (2178/A)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz des heimischen Wassers (2179/A)(E)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung einer Temelίn-Erweiterung und Abänderung von Euratom (2180/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Versorgung mit E-Tankstellen nach dem Modell „ubitricity“ (2181/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lagerung des öster­reichischen Goldes auf heimischen Territorium (2182/A)(E)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 geändert wird (2183/A)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schienenausbau und kürzere Fahrzeiten auf der Strecke Vorarlberg–Innsbruck–Salzburg (2184/A)(E)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz geändert wird (2185/A)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 12

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 geändert wird (2186/A)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010 geändert wird (2187/A)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geändert wird (2188/A)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend öffentliche Qualitäts­datenbank für Pflichtpraktika (2189/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von Volon­tariaten im privaten Profit-orientierten Sektor (2190/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entschädigung von Praktika in Kollektivverträgen (2191/A)(E)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) (BGBl. I Nr. 103/2001, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/2011) geändert wird (2192/A)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegungspflichten der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes (2193/A)(E)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (2194/A)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Reformen des Zivildienstes in Österreich (2195/A)(E)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Auslandsdienste auf eigene finanzielle Beine stellen und für Frauen und Männer öffnen (2196/A)(E)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Ausbau-Genehmigung für Temelίn sowie Weiterentwicklung von Euratom zu einem europäischen Atomausstiegsprogramm (2197/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend keinen Ausverkauf des Wassers (2198/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend keinen Ausverkauf des Wassers (2199/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Solarför­derung durch die OeMAG (2200/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sonderfonds zur Förderung der Solarenergie (2201/A)(E)

Zurückgezogen wurden die Anträge der Abgeordneten

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gleichstellung von RichterInnen mit anderen öffentlich Bediensteten hinsichtlich der Betreuung von Kindern [2106/A(E)] [Zu 2106/A(E)]

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG), zuletzt geändert durch BGBl. 35/2012, abgeändert wird (2107/A) (Zu 2107/A)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 13

Anfragen der Abgeordneten

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend neuen Schnelltest bei Blutvergiftung (13287/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Stundung der Umsatzsteuer (13288/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend verschwundene Hilfsgelder in Uganda (13289/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Österreichs Haltung zur Südtiroler Ortsnamenregelung (13290/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Eurofighter-Gegengeschäfte vor dem 22.8.2003 (13291/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Uran in Düngemitteln (13292/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Inseratenverkauf für Polizeizeitung (13293/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Folgen der neuen Besteuerungsregeln“ (13294/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Folgen der neuen Besteue­rungsregeln“ (13295/J)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Belehrungen und Ermahnungen durch Vorgesetzte der Finanzverwaltung (13296/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend nicht gesetzeskonforme Hausbrief­fachanlagen (13297/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Reparatur des Sportplatzes des BRG in der Au (Tirol) (13298/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend: Teilnahme am Bürgerforum setzt Bekanntgabe der Meinung zum Thema Wehrpflicht voraus (13299/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sonderunterstützung (13300/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zukunft der öffentlichen Eisenbahnkreuzung im Bereich des Bahnhofes Hartberg (13301/J)

Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend: Basel III und die Kreditklemme! Wie soll es weitergehen? (13302/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 14

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Bahnhofsverkäufe (13303/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Einführung der Smart Meter (13304/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Einführung der Smart Meter (13305/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Zoophilie in Österreich (13306/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend megasinnlosen Wehrdienst beziehungsweise Wehrersatzdienst für SPÖ-Regierungsmitglieder, Nationalräte, Bundesräte, Landesregierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete (13307/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend megasinnlosen Wehrdienst beziehungsweise Wehrersatzdienst für SPÖ-Regierungsmitglieder, Nationalräte, Bundesräte, Landes­regie­rungsmitglieder und Landtagsabgeordnete (13308/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Tourismusförderung 2011 – Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT)“ (13309/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die luftfahrtlegistische Abteilung innerhalb der OZB (13310/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die sicherheitskritische Konzeption der mit der 3. Piste in Verbindung stehenden Rollwege am Flughafen Wien Schwechat und das zugehörige regulative Umfeld (13311/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Flugdienstregelung für Mitarbeiter der Austro Control (13312/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das den Schiffsverkehr auf der Donau bei Regelsbrunn behindernde Wrack (13313/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Förderung und Beauftragung der Firma m&n Medien (13314/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Förderung und Beauftragung der Firma m&n Medien (13315/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Förderung und Beauftragung der Firma m&n Medien (13316/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderung und Beauftragung der Firma m&n Medien (13317/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 15

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Förderung und Beauftragung der Firma m&n Medien (13318/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Förderung und Beauftragung der Firma m&n Medien (13319/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Förderung und Beauftragung der Firma m&n Medien (13320/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Förderung und Beauftragung der Firma m&n Medien (13321/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Förderung und Beauftragung der Firma m&n Medien (13322/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderung und Beauftragung der Firma m&n Medien (13323/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Förderung und Beauftragung der Firma m&n Medien (13324/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderung und Beauftragung der Firma m&n Medien (13325/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Förderung und Beauftragung der Firma m&n Medien (13326/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Förderung und Beauftragung der Firma m&n Medien (13327/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Magazin „Republik“ und politisches Lobbying (13328/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Magazin „Republik“ und politisches Lobbying (13329/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Magazin „Republik“ und politisches Lobbying (13330/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Magazin „Republik“ und politisches Lobbying (13331/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Magazin „Republik“ und politisches Lobbying (13332/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Magazin „Republik“ und politisches Lobbying (13333/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Magazin „Republik“ und politisches Lobbying (13334/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 16

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Magazin „Republik“ und politisches Lobbying (13335/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Magazin „Republik“ und politisches Lobbying (13336/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Magazin „Republik“ und politisches Lobbying (13337/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Magazin „Republik“ und politisches Lobbying (13338/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Magazin „Republik“ und politisches Lobbying (13339/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Magazin „Republik“ und politisches Lobbying (13340/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend Magazin „Republik“ und politisches Lobbying (13341/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Querverbindungen im Eurofighter-Verfahren (13342/J)

Johann Höfinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Wirkung des beschlossenen Paketes gegen „Cold Calling“ (13343/J)

Johann Höfinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Erhalt der Bundesfachschule für Flugtechnik (BFS) in Langenlebarn (13344/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Wohnbauförderung Salzburg/Wohnbauförderung in Österreich: EU-rechtswidrig?“ (13345/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Wohnbauförderung Salzburg/Wohnbauförderung in Österreich: EU-rechtswidrig?“ (13346/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für betreffend Akte N.N. (13347/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend mögliche bewusste Verfahrensverschleppung in der Causa GZ 502 St 50/10 z (13348/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Streichung des Mobilitätszuschusses für behinderte Menschen (13349/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend schwere Auffahrunfälle am Stauende (13350/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 17

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Insassentelefonie im Strafvollzug (13351/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Löcher in der passiven Luftraumüberwachung (13352/J)

Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend die Maßnahmen der Justiz nach dem JUSO-Brandanschlag 2012 in Innsbruck (13353/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Novellierung des Pfandbriefstelle-Gesetzes (13354/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Österreichs Gold an der COMEX und der LBMA (13355/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Zukunft gestalten“ – Inserat des BMUKK in „Heute“ am 7. Dezember 2012 (13356/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Schulische Tagesbetreuung“ – Inserat des BMUKK in „Österreich“ am 10. Dezember 2012 (13357/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Schulische Tagesbetreuung“ – Inserat des BMUKK in der „Presse“ am 7. Dezember 2012 (13358/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Ökoprämie (13359/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Altfahrzeuge (13360/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Ökoprämie (13361/J)

Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Berücksichtigung von Asylwerbern im Rahmen des Finanzausgleichs als Gemeindebürger (13362/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Illegale Beschäftigung auf Schlachthöfen beziehungsweise Fleischverar­beitungsbetrieben in Österreich in den Jahren 2009 bis 2012“ (13363/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Nebengeschäfte von niedergelassenen ÄrztInnen II“ (13364/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Nebengeschäfte von niedergelassenen ÄrztInnen II“ (13365/J)

Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Razzien bei der Hypo Niederösterreich (13366/J)

Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Razzien bei der Hypo Niederösterreich (13367/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 18

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend dubiose Geschäfte der Stadtgemeinde Schwechat (13368/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Aufgabenvermischung, Postenkumu­lierung und Doppelverdienste im BMVIT (13369/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Platzverbot am Grazer Freiheitsplatz am 23.11.2012 (13370/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Vollziehung Preisauszeichnungsgesetz im Jahr 2012 – Marktbeobachtung in Österreich – Situation der Preisauszeichnung in Österreich“ (13371/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „NS-Verbotsgesetz 1947 sowie Verhetzung – Anzeigen und strafgerichtliche Erledigungen 2012“ (13372/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Abfrageberechtigungen nach dem Meldegesetz im Jahre 2012“ (13373/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Importlebensmittel aus Drittstatten 2012 – Gesundheitsgefährdung?“ (13374/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungen gegen Spitzenbeamte im Justizministerium (13375/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Betriebs­prämien – Zahlungsansprüche 2008–2012 (13376/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Betriebs­prämien von Mutterkuh- und Milchviehbetrieben in Österreich (13377/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht in den Bundesländern (13378/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den Ministerien (13379/J)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in verschiedenen Einrichtungen (13380/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Auswirkungen der Einführung der Smart Meter auf die Stromkonsumenten (13381/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Erklärungsbedarf des Bundesministers Berlakovich wegen „verschwundener“ Photovoltaikfördermittel aus dem Klimafonds (13382/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 19

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend laufende Störfälle im AKW Temelίn (2) (13383/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Kosten für die Oslo-Reise Werner Faymanns (13384/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Finanzprodukte und das Gold der OeNB (13385/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Aufenthaltsehen 2012 (13386/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Drogenkriminalität in Innsbruck (13387/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Schulische Tagesbetreuung“ – Inserat des BMUKK in „Österreich“ am 14. Dezember 2012 (13388/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Schulische Tagesbetreuung“ – Inserat des BMUKK in „Heute“ am 14. Dezember 2012 (13389/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Schulische Tagesbetreuung“ – Inserat des BMUKK in der „Presse“ am 14. Dezember 2012 (13390/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Schulische Tagesbetreuung“ – Inserat des BMUKK in „Österreich“ am 17. Dezember 2012 (13391/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend unrechtmäßige Inanspruchnahme von sozialen Leistungen 2012 (13392/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Untersuchungen zur Altersdiagnose 2012 (13393/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Meldestelle für Kinderpornografie und Kindersextourismus 2012 (13394/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylwesen (13395/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Dauer Asylverfahren (13396/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ladendiebstahl 2012 (13397/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Burgenland (13398/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 20

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Steiermark (13399/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend rechtswidrige Einreise und rechtswidrigen Aufenthalt 2012 (13400/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend § 121 Fremdenpolizeigesetz (13401/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Grundversorgungsmissbrauch 2012 (13402/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schlepperunwesen 2012 (13403/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Gesamtkriminalität in Österreich im Jahr 2012 (13404/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Gewaltdelikte 2012 (13405/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Demonstrationen im Jahr 2012 (13406/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Sexualdelikte 2012 (13407/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Drogenkriminalität in Innsbruck (13408/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Salzburg (13409/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden 2012 (13410/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Eigentumsdelikte 2012 (13411/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Betrugsdelikte 2012 (13412/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Fremdenkriminalität 2012 (13413/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Tirol (13414/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Oberösterreich (13415/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 21

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kfz und Kriminalität 2012 (13416/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Wien (13417/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Nieder­österreich (13418/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Jugendkriminalität in Österreich 2012 (13419/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Vorarlberg (13420/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Kärnten (13421/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Verbuchung dubioser Forderungen im BVA 2013 (13422/J)

Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Vorhabensbericht Staatsanwaltschaft Korneuburg in der Causa Multiversum Schwechat (13423/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Erfüllung der sogenannten Integrationsvereinbarung (13424/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Haus Courage – Flüchtlingshaus Wels“ (13425/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kronzeugenregelungen (13426/J)

Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ausbau der Familiengerichtshilfe (13427/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kosteneffizienz des Flugsicherungs­betriebes der Austro Control auf den österreichischen Flughäfen (13428/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kosten Verlängerung von Fluglizenzen (13429/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Entwicklung von satelliten­gestützten Anflugverfahren (13430/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Änderung der Zivilluftfahrt-Personal­verordnung 2006 (13431/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 22

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Datenschutz: Erledigung gerichtlicher Strafanzeigen nach § 51 DSG – im Jahr 2012“ (13432/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Steuerschulden von Unternehmen in Österreich (31.12.2012)“ (13433/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Auskünfte über Bankkonten und Bankgeschäfte 2012“ (13434/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Das 2. Gewaltschutzgesetz – Anwendungen 2012“ (13435/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Betrugsbekämpfung im Jahr 2012 – Arzneimittel, Nahrungsergänzungs­mittel etc.“ (13436/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Österreichs Gold bei der Bank for International Settlements (13437/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend den Besuch der Queen in den Lagerhallen der Bank of England (13438/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend verschwundene Asylwerber 2012 (13439/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Überprüfung eines behaupteten Verwandtschaftsverhältnisses 2012 (13440/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Skidiebstähle 2012 (13441/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Betreuung von Asylwerbern 2012 (13442/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Dolmetscherkosten 2012 (13443/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ankerkinder 2012 (13444/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kennzeichen-Erfassungs-Systeme (13445/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend gefälschte Ausweise von Fremden (13446/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend medizinische Betreuung von Asylwerbern 2012 (13447/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 23

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Rot-Weiß-Rot-Card 2012 (13448/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Rot-Weiß-Rot-Card 2012 (13449/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Budgetrücklagen 2012 (13450/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Budgetrücklagen 2012 (13451/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Budgetrücklagen 2012 (13452/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Budgetrücklagen 2012 (13453/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Budgetrücklagen 2012 (13454/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Budgetrücklagen 2012 (13455/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Budgetrücklagen 2012 (13456/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Budgetrücklagen 2012 (13457/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Budgetrücklagen 2012 (13458/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Budgetrücklagen 2012 (13459/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Budgetrücklagen 2012 (13460/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Budgetrücklagen 2012 (13461/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Budgetrücklagen 2012 (13462/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Budgetrücklagen 2012 (13463/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Förde­rungen für NGOs und Vereine 2012 (13464/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2012 (13465/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2012 (13466/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2012 (13467/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2012 (13468/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2012 (13469/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2012 (13470/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2012 (13471/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 24

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2012 (13472/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2012 (13473/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2012 (13474/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2012 (13475/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2012 (13476/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2012 (13477/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hubschrauber der Polizei (13478/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Frauenanteil im Staatsopernorchester und bei den Wiener Philharmonikern (13479/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die menschenverachtenden Aussagen und Schikanen des Leiters der Erstaufnahmestelle Ost (13480/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die augenscheinliche Verschleppung des Ermittlungsverfahrens in der Affäre um neuerliche Vorwürfe gegen einen Salzburger Vergewaltiger (13481/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Folgen des sogenannten Tierschützerprozesses (13482/J)

Ing. Robert Lugar, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betref­fend aktuelle Daten des Staatsschuldenausschusses bezüglich der Verschuldung der österreichischen Gemeinden (13483/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Kinderforschung und Ethik (13484/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend geplante Umsetzung der Kinderarzneimittel EU-Verordnung in Österreich (13485/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend zweckfremden Einsatz österreichischer Rekruten beim Bundesheer (13486/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Tätigkeiten der Fernmeldebehörden – Verfah­ren und Entscheidungen im Jahr 2012“ (13487/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Internetkriminalität – Strafdelikte durch IT-Medium im Jahr 2012“ (13488/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 25

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Internetkriminalität – Strafanzeigen – Gerichtliche Erledigung im Jahr 2012“ (13489/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Leader+/Projekte in Öster­reich 2011 und 2012“ (13490/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Verletzungen des geistigen Eigentums im Jahr 2012“ (13491/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Bundesforste: Verkauf und Zukauf von Liegenschaften 2012; Vermögensverhandlungen mit den Bundesländern“ (13492/J)

Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Katastrophenschutz“ (13493/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Rechnungshofrohbericht MAK (13494/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Delogierungen in Österreich (13495/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Einstellung des Strafverfahrens gegen N.N. (13496/J)

Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Evaluierung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (13497/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Abteilungen „Sitte“ bei den Landeskriminalämtern (13498/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Treibstoffdiebstahl und Treibstoffsteuerbetrug im Jahr 2012“ (13499/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Treibstoffdiebstahl und Treibstoffsteuerbetrug 2012“ (13500/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „AWS-Förderungen: Salzburg im Bundesländer­vergleich in den Jahren 2011 und 2012“ (13501/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „NoVA – Flüchtlinge – Kontrollen durch die Finanzpolizei im Jahr 2012“ (13502/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Finanzielle Rückstände ausländischer Versicherungsträger bei den GKKs (Gebietskrankenkassen) und anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landes­gesundheitsfonds zum Stichtag 31.12.2012“ (13503/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Überfällige Sozialversicherungsbeiträge (31.12.2012)“ (13504/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 26

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kinder und Jugendliche im Großlager Traiskirchen (13505/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Auslandsvertretungen (13506/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die zu erhebenden Daten zur Weiterent­wicklung von Kinder- und Jugendrechten in Österreich (13507/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Information für Kinder und Jugendliche zu ihren Rechten (13508/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kinder- und Jugendrechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Österreich (13509/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Abberufung des Mediensprechers des LG Klagenfurt (13510/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Tiroler Gemeinden, Bezirk Kitzbühel (13511/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Tiroler Gemeinden, Bezirk Imst (13512/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Tiroler Gemeinden, Bezirk Innsbruck-Stadt (13513/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Tiroler Gemeinden, Bezirk Innsbruck-Land (13514/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Vorarlberger Gemeinden, Bezirk Dornbirn (13515/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Vorarlberger Gemeinden, Bezirk Bregenz (13516/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Tiroler Gemeinden, Bezirk Schwaz (13517/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Tiroler Gemeinden, Bezirk Reutte (13518/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Tiroler Gemeinden, Bezirk Landeck (13519/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Salzburger Gemeinden, Bezirk Salzburg-Umgebung (13520/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Vorarlberger Gemeinden, Bezirk Feldkirch (13521/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 27

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finan­zen betreffend Millionenverlust des Bundeslandes Niederösterreich (13522/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finan­zen betreffend Millionenverluste niederösterreichischer Gemeinden Bezirk Amstetten (13523/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Gebarung der Österreichischen Galerie Belvedere (13524/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Medizin und Justiz (13525/J)

Christoph Hagen, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Bezüge und Betriebspensionen der Funktionäre der österreichischen Sozialversicherung (13526/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finan­zen betreffend Wahlzuckerl in Form von Jobtickets (13527/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Vorarlberger Gemeinden, Bezirk Bludenz (13528/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Salzburger Gemeinden, Bezirk Salzburg-Stadt (13529/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Salzburger Gemeinden, Bezirk Hallein (13530/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Salzburger Gemeinden, Bezirk Zell am See (13531/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Salzburger Gemeinden, Bezirk St. Johann im Pongau (13532/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Salzburger Gemeinden, Bezirk Tamsweg (13533/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Teilnahme am Auftakt zum alpinen Ski-Weltcup in Sölden (13534/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Teilnahme am Auftakt zum alpinen Ski-Weltcup in Sölden (13535/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Teilnahme am Auftakt zum alpinen Ski-Weltcup in Sölden (13536/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Teilnahme am Auftakt zum alpinen Ski-Weltcup in Sölden (13537/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Teilnahme am Auftakt zum alpinen Ski-Weltcup in Sölden (13538/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Teilnahme am Auftakt zum alpinen Ski-Weltcup in Sölden (13539/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Teilnahme am Auftakt zum alpinen Ski-Weltcup in Sölden (13540/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 28

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Teilnahme am Auftakt zum alpinen Ski-Weltcup in Sölden (13541/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Teilnahme am Auftakt zum alpinen Ski-Weltcup in Sölden (13542/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Teilnahme am Auftakt zum alpinen Ski-Weltcup in Sölden (13543/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Teilnahme am Auftakt zum alpinen Ski-Weltcup in Sölden (13544/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste niederösterreichischer Gemeinden Bezirk Melk (13545/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste niederösterreichischer Gemeinden Bezirk Lilienfeld (13546/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finan­zen betreffend Millionenverluste niederösterreichischer Gemeinden Bezirk Krems (13547/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finan­zen betreffend Millionenverluste niederösterreichischer Gemeinden Bezirk Korneuburg (13548/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finan­zen betreffend Millionenverluste niederösterreichischer Gemeinden Bezirk Horn (13549/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finan­zen betreffend Millionenverluste niederösterreichischer Gemeinden Bezirk Gmünd (13550/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finan­zen betreffend Millionenverluste niederösterreichischer Gemeinden Bezirk Bruck an der Leitha (13551/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finan­zen betreffend Millionenverluste niederösterreichischer Gemeinden Bezirk Gänserndorf (13552/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste niederösterreichischer Gemeinden Bezirk Baden (13553/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finan­zen betreffend Millionenverluste niederösterreichischer Gemeinden Bezirk Wr. Neu­stadt (13554/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 29

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finan­zen betreffend Millionenverluste niederösterreichischer Gemeinden Bezirk Zwettl (13555/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finan­zen betreffend Millionenverluste niederösterreichischer Gemeinden Bezirk Scheibbs (13556/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finan­zen betreffend Millionenverluste niederösterreichischer Gemeinden Bezirk Wien-Umgebung (13557/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finan­zen betreffend Millionenverluste niederösterreichischer Gemeinden Bezirk Waid­hofen/Thaya (13558/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finan­zen betreffend Millionenverluste niederösterreichischer Gemeinden Bezirk Tulln (13559/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finan­zen betreffend Millionenverluste niederösterreichischer Gemeinden Bezirk St. Pölten (13560/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finan­zen betreffend Millionenverluste niederösterreichischer Gemeinden Bezirk Neunkirchen (13561/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finan­zen betreffend Millionenverluste niederösterreichischer Gemeinden Bezirk Mödling (13562/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finan­zen betreffend Millionenverluste niederösterreichischer Gemeinden Bezirk Mistelbach (13563/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Werbevideo Berufsheer (13564/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Unregelmäßigkeiten bei Gegen­geschäften (13565/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Landesverteidigung und Sport betreffend Akt „Geh.Abb/98-Sonderope­ration Dürer“ – Folgeanfrage (13566/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­desminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Schmiergeldaffäre Eurofighter (13567/J)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend ERP-Fonds und Eröffnungsbilanz (13568/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Handy am Steuer – Kontrollen Bundespolizei 2012“ (13569/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Handy am Steuer – Kontrollen Bundes­poli­zei 2012“ (13570/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 30

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Krankenstand: Entgeltfortzahlung oder Krankengeldbezug 2012“ (13571/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Betriebsprämie für Berg­bauern 2012“ (13572/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen von Kapital- und Personen­gesellschaften für die Bilanzjahre 2009 und 2010“ (13573/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Budget Justizressort: Einnahmen aus vermögensrechtlichen Anordnungen für das Jahr 2012“ (13574/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Auslaufen der Diplomstudien (13575/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Teilnahme am Auftakt zum alpinen Ski-Weltcup in Sölden (13576/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Museumsquartier – finanzielle Gebarung (13577/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Gewaltdelikte 2012 in den Landeshauptstädten (13578/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Eigentumsdelikte 2012 in den Landeshauptstädten (13579/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend die verfassungsmäßige Wahl des Präsidenten der Republik Paraguay (13580/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Befragungsmethoden von LGBTI-AsylwerberInnen im Bundesasylamt (13581/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste niederösterreichischer Gemeinden Bezirk Holla­brunn (13582/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Tiroler Gemeinden, Bezirk Kufstein (13583/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Justiz betreffend Evaluierungsteam in der Causa Kampusch (13584/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Rechtshilfeersuchen und Auslandsaufenthalte von Bediensteten des BMI (13585/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Bewertung Ökosysteme (13586/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Finanzen betreffend Finanzakten in der Causa Kampusch (13587/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 31

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Schulische Tagesbetreuung“ – Inserat des BMUKK in „Heute“ am 21. Dezember 2012 (13588/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die Erstellung eines Lagerkonzeptes für das Gold der OeNB (13589/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Vorruhestandsmodell“ in der Monopolverwaltung (13590/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitsmarkt Tourismus – Arbeitslosigkeit in einer Wachstumsbranche (13591/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Identitätszeichen auf Lebensmitteln (13592/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Myxomatose (13593/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Transparenz und Goldlagerstätten der Bank of England (13594/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Veranlagung der Mittel des Ausgleichs­taxfonds (13595/J)

Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Kreditgewährung der ÖBFA an das Land Salzburg (13596/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Mittel an private, nicht auf Gewinn berechtigte Institutionen (13597/J)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Schluss mit Umgehungsverträgen regulärer Anstellungen – mehr Kontrollen gefordert (13598/J)

Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Kooperationsbüro – Gegengeschäfte (13599/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Welterbe Semmering (13600/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Wer verdient an der Zentralmatura (SRDP) in Mathe­matik?“ (13601/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Grenzüberschreitender Feuerwehreinsatz“ (13602/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Legales sowie nicht konzessioniertes und illegales Glücksspiel in Österreich im Jahr 2012: Vollziehung des Glücksspielgesetzes (GSpG)“ (13603/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Legales sowie nicht konzessioniertes und illegales Glücksspiel in Österreich im Jahr 2012: Vollziehung des Glücksspielgesetzes (GSpG)“ (13604/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 32

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend „EU-Beitrittsstaat Kroatien: Benachteiligung österreichischer Unternehmen – Korrupte Justiz?“ (13605/J)

Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Streichung der Grundversorgung bei negativem Asylbescheid (13606/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die humanitäre Hilfe für Syrien (13607/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Entführungsfall M. (13608/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Nichtbestellung des bestqualifizierten Bewerbers als Justizwache­kommandanten (13609/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Ermittlungen nach illegaler Kamerainstallation an Innsbrucker urologischen Klinik (13610/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Zu spät kommen erlaubt“ – Gleitzeit an oberösterreichischer NMS (13611/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Fluggast Darabos (13612/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Katalog „Innovationsland Österreich“ (13613/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Wissenschaft und Forschung betreffend Botox-Diebstahl an der Univer­sitätsklinik für Urologie in Innsbruck (13614/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Gesundheit betreffend Botox-Diebstahl an der Universitätsklinik für Urolo­gie in Innsbruck (13615/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Neuaufnahmen und Abgänge von Polizisten in Oberösterreich (13616/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend mögliche Gefahren für Österreichs Gold durch die EU-Politik Großbritanniens (13617/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Schulische Tagesbetreuung“ – Inserat des BMUKK in „Österreich“ am 13. Jänner 2013 (13618/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Energieberater (13619/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Bombendrohung im AMS-Huttengasse (13620/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 33

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Plätze (13621/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderung und Beauftragung der Firma Training Pro Success Sitnik Wirtschaftstraining-Kommanditerwerbsgesellschaft usw. (13622/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend Förderung und Beauftragung der Firma Training Pro Success Sitnik Wirtschaftstraining-Kommanditerwerbsgesellschaft (13623/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderung und Beauftragung der Firma Training Pro Success/Sitnik Wirtschaftstraining-Kommanditerwerbs­gesell­schaft (13624/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Förderung und Beauftragung der Firma Training Pro Success Sitnik Wirtschaftstraining-Kommanditerwerbsgesellschaft (13625/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Förderung und Beauf­tragung der Firma Training Pro Success Sitnik Wirtschaftstraining-Kommandit­erwerbsgesellschaft (13626/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Förderung und Beauftragung der Firma Training Pro Success Sitnik Wirtschaftstraining-Kommanditerwerbsgesellschaft (13627/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Förderung und Beauftragung der Firma Training Pro Success Sitnik Wirtschaftstraining-Kommanditerwerbsgesellschaft (13628/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Förderung und Beauftragung der Firma Training Pro Success Sitnik Wirtschaftstraining-Kommanditerwerbsgesellschaft (13629/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Förderung und Beauftragung der Firma Training Pro Success Sitnik Wirtschaftstraining-Kommanditerwerbsgesellschaft (13630/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Förderung und Beauftragung der Firma Training Pro Success Sitnik Wirtschaftstraining-Kommanditerwerbsgesellschaft (13631/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2012“ (13632/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „gestohlene beziehungsweise als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2012“ (13633/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Jugendliche Heiminsassen ohne Sozialversicherungs-Anrechnung von Arbeits- und Pensionszeiten gemäß § 225 ASVG“ (13634/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Informationskampagne zur Abgabe von Kaliumjodidtabletten für Kinder und Jugendliche (13635/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 34

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Vorgänge im Bereich des Landesschulrates für Nie­derösterreich im Zusammenhang mit der 2005 begonnenen Schulleiterbestellung für die Höhere Technische Lehr- und Versuchsanstalt (HTBLuVA) Wr. Neustadt und den daraus resultierenden Gerichtsverfahren (13636/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Einstellung der Ermittlungen gegen N.N. nach dem VerbotsG (13637/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Geschäft mit Eiern – Eierbetrügereien in Österreich (13638/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend zu erwartende Lücke im Budget (13639/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend österreichische Goldreserven (13640/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Vorgänge bei der ÖVAG (13641/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend N.N. und die Globale Islamische Medienfront (13642/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend österreichische Teilnehmer an Terrorcamps auf der Sinaihalbinsel (13643/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend den „mutmaßlichen Funktionär der Muslimbruderschaften“ (13644/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Hintermänner der TWRA (13645/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Errichtung eines deutschsprachigen islamistischen Medienzentrums im Nahen Osten (13646/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Österreich-Tour des Islamisten N.N. (13647/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Financiers der islamistischen TWRA (13648/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Missachtungen von Stellungnahmen des BVT (13649/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die „Saudi Eleven“ auf Durchreise durch Österreich (13650/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend N.N. und die TWRA (13651/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 35

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend das Einsickern von Islamisten im Zuge des Arabischen Frühlings (13652/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend den Islamisten N.N. (13653/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend sichergestellte IEDs und Anleitungen zum Bau von IEDs (13654/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Dschihad-Rapper (13655/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verbindungen des N.N.-Netzwerkes nach Österreich (13656/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend 500 islamistische Terrorbefürworter in Österreich (13657/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend ökonomische Strukturen der libanesischen Hisbollah in Österreich (13658/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Bedrohungsszenarien durch islamistischen Terrorismus (13659/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Schulische Tagesbetreuung“ – Inserat des BMUKK in „Österreich“ am 18. Jänner 2013 (13660/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Geschäft mit Eiern – Eierbetrügereien in Österreich (13661/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Kosten der Berateraufträge der Ressorts in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 (13662/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend die Kosten der Berateraufträge der Ressorts in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 (13663/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Kosten der Berateraufträge der Ressorts in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 (13664/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Kosten der Berateraufträge der Ressorts in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 (13665/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die Kosten der Berateraufträge der Ressorts in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 (13666/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Kosten der Berateraufträge der Ressorts in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 (13667/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Kosten der Berateraufträge der Ressorts in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 (13668/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Kosten der Berateraufträge der Ressorts in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 (13669/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­vertei­digung und Sport betreffend die Kosten der Berateraufträge der Ressorts in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 (13670/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 36

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Kosten der Beraterauf­träge der Ressorts in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 (13671/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Kosten der Berateraufträge der Ressorts in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 (13672/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Kosten der Berateraufträge der Ressorts in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 (13673/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Kosten der Berateraufträge der Ressorts in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 (13674/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend die Kosten der Berateraufträge der Ressorts in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 (13675/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Umbauten gemäß Bundesbehinderten­gleichstellungsgesetz (13676/J)

Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Kosten der Grundversorgung für Asylwerber und andere hilfs- und schutzbedürftige Fremde (13677/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die merkwürdige Öffentlichkeitsarbeit der OeNB (13678/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Rechnungs­hofes betreffend „Kontrollen und Gebarungsüberprüfungen (Finanzmanagement) des Rechnungshofes gegenüber Gebietskörperschaften insbesondere gegenüber dem Land Salzburg“ (13679/J)

Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Personalunterstand bei der Polizei Leoben (13680/J)

Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend einheitliches Jugendschutzgesetz in Österreich (13681/J)

Sonja Ablinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend die Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Wien bezüglich des Vorwurfs der Verhetzung gegen FPÖ-Klubobmann (13682/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Empfehlungen des Bildungsberichtes zur Ganztagsschule (13683/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Status quo des Sanierungsprozesses des Pathologischen-anatomischen Instituts beziehungsweise Bundesmuseums (13684/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Museum für Angewandte Kunst (MAK) (13685/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 37

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Schülerfreifahrt von zu Hause – Diskriminierung von Kindern mit getrennt lebenden Eltern (13686/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Rückgang der Besucherzahlen in der Albertina (13687/J)

Erich Tadler, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend diverse Berichte in Printmedien, Steuerfachzeitschriften, Feststellungen der Volksan­walt­schaft und Darstellungen auf der homepage www.finanzamt-pfuscht.at (13688/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Teilnahme am Nachtslalom-Event in Flachau (13689/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend die Teilnahme am Nachtslalom-Event in Flachau (13690/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Teilnahme am Nachtslalom-Event in Flachau (13691/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Teilnahme am Nachtslalom-Event in Flachau (13692/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die Teilnahme am Nachtslalom-Event in Flachau (13693/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Teilnahme am Nachtslalom-Event in Flachau (13694/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Teilnahme am Nachtslalom-Event in Flachau (13695/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Teilnahme am Nachtslalom-Event in Flachau (13696/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Teilnahme am Nacht­slalom-Event in Flachau (13697/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Teilnahme am Nachtslalom-Event in Flachau (13698/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Teilnahme am Nachtslalom-Event in Flachau (13699/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Teilnahme am Nachtslalom-Event in Flachau (13700/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend die Teilnahme am Nachtslalom-Event in Flachau (13701/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Prävention Tabakabhängigkeit bei Jugendlichen (13702/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 38

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Straftaten und Freitotzahlen in Justizanstalten (13703/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Teilnahme am Skisprungevent in Innsbruck im Rahmen der Vier-Schanzen-Tournee (13704/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Teilnahme am Skisprungevent in Innsbruck im Rahmen der Vier-Schanzen-Tournee (13705/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Teilnahme am Skisprungevent in Innsbruck im Rahmen der Vier-Schanzen-Tournee (13706/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Teilnahme am Skisprungevent in Innsbruck im Rahmen der Vier-Schanzen-Tournee (13707/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betref­fend Teilnahme am Skisprungevent in Innsbruck im Rahmen der Vier-Schanzen-Tournee (13708/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Teilnahme am Skisprungevent in Innsbruck im Rahmen der Vier-Schanzen-Tournee (13709/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Teilnahme am Skisprungevent in Innsbruck im Rahmen der Vier-Schanzen-Tournee (13710/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Teilnahme am Skisprung­event in Innsbruck im Rahmen der Vier-Schanzen-Tournee (13711/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Teilnahme am Skisprungevent in Innsbruck im Rahmen der Vier-Schanzen-Tournee (13712/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Teilnahme am Skisprungevent in Innsbruck im Rahmen der Vier-Schanzen-Tournee (13713/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Teilnahme am Skisprungevent in Innsbruck im Rahmen der Vier-Schanzen-Tournee (13714/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Teilnahme am Skisprungevent in Innsbruck im Rahmen der Vier-Schanzen-Tournee (13715/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verbesserung der Rahmenbedingungen für Europäische Bürgerinitiativen (13716/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Umsetzung der Leistungsausweitungen in Zahnambulatorien (13717/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 39

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend die „kapazitätsorientierte und studierendenbezogene Universitätsfinanzierung“ (13718/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Beschäftigung des ehemaligen Schul-Lan­desrates Stemer im BMUKK (13719/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend externe Betreuungen bei Therapien und Freizeitgestaltungen von Häftlingen (13720/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend betreutes Wohnen in der Johnstraße 45 (13721/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Exekutive – Planstellen und Überstunden (13722/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Übertrittsraten von NMS-Absolventen (13723/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend ihre Anfragebeantwortung 12883/AB (XXIV. GP.-NR) betreffend „Verteilung von Skandalbroschüren an österreichischen Schulen“ (13724/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderung und Beauftragung der Firma Training Pro Success Sitnik Wirtschaftstraining-Kommanditerwerbsgesellschaft (13725/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Förderung und Beauftragung der Firma Training Pro Success Sitnik Wirtschaftstraining-Kommanditerwerbsgesellschaft (13726/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Verbreitung von salafistischem Propagandamaterial in Österreich (13727/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Schulische Tagesbetreuung“ – Inserat des BMUKK in „Österreich“ am 25. Jänner 2013 (13728/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend 492 eingesparte Planstellen beim Exekutivdienst (13729/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend EU-Konzessionsrichtlinie (13730/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Suchtprobleme über 60-Jähriger (13731/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Vorsorgekonzepte (13732/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Hackler­regelung für Beamte (13733/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 40

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Hacklerregelung für Beamte (13734/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Hacklerregelung für Beamte (13735/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Hacklerregelung für Beamte (13736/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Hacklerregelung für Beamte (13737/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Hacklerregelung für Beamte (13738/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hacklerregelung für Beamte (13739/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Hacklerregelung für Beamte (13740/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Hacklerregelung für Beamte (13741/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Hacklerregelung für Beamte (13742/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Hacklerregelung für Beamte (13743/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Hacklerregelung für Beamte (13744/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Hacklerregelung für Beamte (13745/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Hacklerregelung für Beamte (13746/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Versiche­rungsgeschäfte des Ressorts (13747/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Versicherungsgeschäfte des Ressorts (13748/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Versicherungsgeschäfte des Ressorts (13749/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Versicherungsgeschäfte des Ressorts (13750/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Versicherungsgeschäfte des Ressorts (13751/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Versicherungsgeschäfte des Ressorts (13752/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 41

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Versicherungsgeschäfte des Ressorts (13753/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Versicherungsgeschäfte des Ressorts (13754/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Versicherungsgeschäfte des Ressorts (13755/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Versicherungsgeschäfte des Ressorts (13756/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Versicherungsgeschäfte des Ressorts (13757/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Versicherungsgeschäfte des Ressorts (13758/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Versicherungsgeschäfte des Ressorts (13759/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Versicherungsgeschäfte des Ressorts (13760/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag (13761/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Deutschlandsberg (13762/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Graz (13763/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Liezen (13764/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Graz-Umgebung (13765/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Murau (13766/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld (13767/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Murtal (13768/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Leibnitz (13769/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Südoststeiermark (13770/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Leoben (13771/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 42

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Voitsberg (13772/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Weiz (13773/J)

Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Kennzeichnung von Waren aus Siedlungen in den von Israel seit 1967 besetzten Gebieten (13774/J)

Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Kennzeichnung von Waren aus Siedlungen in den von Israel seit 1967 besetzten Gebieten (13775/J)

Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die Kennzeichnung von Waren aus Siedlungen in den von Israel seit 1967 besetzten Gebieten (13776/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend aktuelle Aussagen von N.N. gegenüber Medien (13777/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Förderung und Beauftragung der Firma RAME ENTERTAINMENT (13778/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Förderung und Beauftragung der Firma RAME ENTERTAINMENT (13779/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Förderung und Beauftragung der Firma RAME ENTERTAINMENT (13780/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderung und Beauftragung der Firma RAME ENTERTAINMENT (13781/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Förderung und Beauftragung der Firma RAME ENTERTAINMENT (13782/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend Förderung und Beauftragung der Firma RAME ENTERTAINMENT (13783/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Förderung und Beauftragung der Firma RAME ENTERTAINMENT (13784/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Förderung und Beauftragung der Firma RAME ENTERTAINMENT (13785/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Förderung und Beauftragung der Firma RAME ENTERTAINMENT (13786/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Förderung und Beauftragung der Firma RAME ENTERTAINMENT (13787/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 43

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderung und Beauftragung der Firma RAME ENTERTAINMENT (13788/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend Förderung und Beauftragung der Firma RAME ENTERTAINMENT (13789/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Förderung und Beauftragung der Firma RAME ENTERTAINMENT (13790/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Familienrecht, Väterrechte (13791/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Familienrecht, Väterrechte (13792/J)

*****

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend der Uraufführung der Oper „Spiegelgrund“ am 25. Jänner 2013 im Parla­ment (93/JPR)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Hacklerregelung für Beamte (94/JPR)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen (12524/AB zu 12748/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (12525/AB zu 12749/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (12526/AB zu 12747/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12527/AB zu 12880/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (12528/AB zu 12928/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen (12529/AB zu 12750/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen (12530/AB zu 12752/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen (12531/AB zu 12753/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen (12532/AB zu 12751/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12533/AB zu 12969/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 44

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (12534/AB zu 12754/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (12535/AB zu 12755/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12536/AB zu 12759/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (12537/AB zu 12761/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (12538/AB zu 12767/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (12539/AB zu 12768/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (12540/AB zu 12771/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (12541/AB zu 12772/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (12542/AB zu 12777/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (12543/AB zu 12779/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (12544/AB zu 12766/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (12545/AB zu 12773/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12546/AB zu 12758/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (12547/AB zu 12762/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (12548/AB zu 12764/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (12549/AB zu 12769/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (12550/AB zu 12770/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (12551/AB zu 12775/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (12552/AB zu 12781/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 45

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (12553/AB zu 12784/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (12554/AB zu 12897/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (12555/AB zu 12782/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolle­ginnen und Kollegen (12556/AB zu 12778/J)

 des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12557/AB zu 12757/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12558/AB zu 12763/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (12559/AB zu 12783/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12560/AB zu 12858/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12561/AB zu 12785/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (12562/AB zu 12786/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (12563/AB zu 12787/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (12564/AB zu 12789/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (12565/AB zu 12796/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (12566/AB zu 12799/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12567/AB zu 12833/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12568/AB zu 12835/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 46

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12569/AB zu 12867/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen (12570/AB zu 12881/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12571/AB zu 12905/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (12572/AB zu 12792/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (12573/AB zu 12802/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (12574/AB zu 12803/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (12575/AB zu 12804/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (12576/AB zu 12805/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (12577/AB zu 12806/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (12578/AB zu 12807/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (12579/AB zu 12808/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (12580/AB zu 12809/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12581/AB zu 12811/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (12582/AB zu 12814/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (12583/AB zu 12821/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12584/AB zu 12822/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12585/AB zu 12825/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (12586/AB zu 12800/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (12587/AB zu 12801/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12588/AB zu 12837/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 47

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12589/AB zu 12924/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, Kolleginnen und Kollegen (12590/AB zu 12929/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen (12591/AB zu 12798/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen (12592/AB zu 12797/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12593/AB zu 12823/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (12594/AB zu 12791/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (12595/AB zu 12793/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (12596/AB zu 12794/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (12597/AB zu 12795/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12598/AB zu 12812/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (12599/AB zu 12828/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (12600/AB zu 12790/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (12601/AB zu 12810/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12602/AB zu 12813/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12603/AB zu 12815/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12604/AB zu 12824/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12605/AB zu 12829/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 48

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12606/AB zu 12830/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12607/AB zu 12831/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12608/AB zu 12832/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (12609/AB zu 12844/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (12610/AB zu 12845/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (12611/AB zu 12838/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (12612/AB zu 12839/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (12613/AB zu 12840/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (12614/AB zu 12841/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (12615/AB zu 12842/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12616/AB zu 12849/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12617/AB zu 12851/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (12618/AB zu 12861/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12619/AB zu 12981/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (12620/AB zu 13011/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (12621/AB zu 12826/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (12622/AB zu 12827/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (12623/AB zu 12836/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12624/AB zu 12859/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (12625/AB zu 12879/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12626/AB zu 12854/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12627/AB zu 12855/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 49

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen (12628/AB zu 12875/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolle­ginnen und Kollegen (12629/AB zu 12846/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12630/AB zu 12847/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12631/AB zu 12848/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12632/AB zu 12856/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12633/AB zu 12857/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (12634/AB zu 12866/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (12635/AB zu 12868/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (12636/AB zu 12895/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12637/AB zu 12852/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12638/AB zu 12865/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (12639/AB zu 12873/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12640/AB zu 12853/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (12641/AB zu 12869/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (12642/AB zu 12870/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (12643/AB zu 12871/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (12644/AB zu 12872/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider Kolleginnen und Kollegen (12645/AB zu 12850/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12646/AB zu 12874/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 50

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (12647/AB zu 12876/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (12648/AB zu 12883/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (12649/AB zu 12882/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (12650/AB zu 12884/J, 12885/J, 12886/J, 12887/J, 12888/J, 12889/J, 12890/J, 12891/J, 12892/J, 12893/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12651/AB zu 12985/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (12652/AB zu 12994/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12653/AB zu 13044/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (12654/AB zu 12898/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolle­ginnen und Kollegen (12655/AB zu 12894/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (12656/AB zu 12936/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (12657/AB zu 12946/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (12658/AB zu 12947/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (12659/AB zu 12951/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (12660/AB zu 12900/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12661/AB zu 12903/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (12662/AB zu 12906/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (12663/AB zu 12940/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12664/AB zu 12972/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (12665/AB zu 12896/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (12666/AB zu 12899/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 51

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12667/AB zu 12904/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (12668/AB zu 12909/J, 12910/J, 12911/J, 12912/J, 12913/J, 12914/J, 12915/J, 12916/J, 12917/J, 12918/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (12669/AB zu 12932/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12670/AB zu 12987/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12671/AB zu 12901/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (12672/AB zu 12907/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (12673/AB zu 12908/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12674/AB zu 12926/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (12675/AB zu 12919/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12676/AB zu 12920/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (12677/AB zu 12927/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (12678/AB zu 12931/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12679/AB zu 12935/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kolle­gen (12680/AB zu 12937/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (12681/AB zu 12938/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (12682/AB zu 12939/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (12683/AB zu 12941/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 52

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12684/AB zu 12942/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12685/AB zu 12944/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen (12686/AB zu 12945/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (12687/AB zu 12948/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (12688/AB zu 12949/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (12689/AB zu 12952/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12690/AB zu 12923/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12691/AB zu 12925/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (12692/AB zu 12933/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12693/AB zu 12953/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12694/AB zu 12934/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12695/AB zu 12950/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12696/AB zu 12922/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (12697/AB zu 12954/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (12698/AB zu 12955/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (12699/AB zu 12957/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (12700/AB zu 12978/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (12701/AB zu 12990/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (12702/AB zu 12958/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (12703/AB zu 12959/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (12704/AB zu 12960/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 53

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12705/AB zu 12962/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (12706/AB zu 12964/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Erich Tadler, Kollegin und Kollegen (12707/AB zu 12956/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12708/AB zu 12961/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12709/AB zu 12963/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12710/AB zu 12967/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12711/AB zu 12973/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12712/AB zu 12976/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12713/AB zu 12977/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (12714/AB zu 12979/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12715/AB zu 12965/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12716/AB zu 12970/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12717/AB zu 12986/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolle­ginnen und Kollegen (12718/AB zu 12989/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12719/AB zu 12968/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (12720/AB zu 12980/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (12721/AB zu 12988/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12722/AB zu 12966/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 54

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12723/AB zu 12974/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (12724/AB zu 13122/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12725/AB zu 12975/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12726/AB zu 12971/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberg­huber, Kolleginnen und Kollegen (12727/AB zu 12983/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberg­huber, Kolleginnen und Kollegen (12728/AB zu 12984/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (12729/AB zu 12991/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12730/AB zu 12997/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen (12731/AB zu 13001/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Kurt List, Kolleginnen und Kollegen (12732/AB zu 13017/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Kurt List, Kolleginnen und Kollegen (12733/AB zu 13020/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12734/AB zu 12993/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (12735/AB zu 13012/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (12736/AB zu 13013/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (12737/AB zu 13014/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (12738/AB zu 13015/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (12739/AB zu 13016/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen (12740/AB zu 12995/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 55

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (12741/AB zu 12996/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (12742/AB zu 12998/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (12743/AB zu 12999/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (12744/AB zu 13000/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (12745/AB zu 13007/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (12746/AB zu 13010/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (12747/AB zu 13019/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (12748/AB zu 13002/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (12749/AB zu 13003/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (12750/AB zu 13004/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (12751/AB zu 13005/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (12752/AB zu 13006/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (12753/AB zu 13008/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (12754/AB zu 13009/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (12755/AB zu 13018/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (12756/AB zu 13099/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (12757/AB zu 13109/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (12758/AB zu 13155/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (12759/AB zu 13305/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 56

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen (12760/AB zu 13159/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Johann Höfinger, Kolleginnen und Kollegen (12761/AB zu 13021/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12762/AB zu 13025/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12763/AB zu 13024/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (12764/AB zu 13026/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12765/AB zu 13023/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12766/AB zu 13056/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12767/AB zu 13130/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12768/AB zu 13022/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (12769/AB zu 13027/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen (12770/AB zu 13029/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Prähauser, Kolleginnen und Kollegen (12771/AB zu 13031/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12772/AB zu 13039/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12773/AB zu 13063/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12774/AB zu 13093/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (12775/AB zu 13098/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12776/AB zu 13102/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (12777/AB zu 13028/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Prähauser, Kolleginnen und Kollegen (12778/AB zu 13030/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (12779/AB zu 13032/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 57

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kollegin­nen und Kollegen (12780/AB zu 13036/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12781/AB zu 13037/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen (12782/AB zu 13033/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen (12783/AB zu 13034/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12784/AB zu 13035/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12785/AB zu 13038/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12786/AB zu 13047/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12787/AB zu 13048/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12788/AB zu 13051/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12789/AB zu 13059/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12790/AB zu 13060/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12791/AB zu 13064/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (12792/AB zu 13066/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (12793/AB zu 13074/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (12794/AB zu 13080/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (12795/AB zu 13081/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12796/AB zu 13089/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 58

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12797/AB zu 13090/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12798/AB zu 13097/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (12799/AB zu 13100/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12800/AB zu 13106/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12801/AB zu 13133/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12802/AB zu 13042/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12803/AB zu 13054/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12804/AB zu 13086/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12805/AB zu 13132/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12806/AB zu 13041/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12807/AB zu 13045/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12808/AB zu 13053/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12809/AB zu 13057/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (12810/AB zu 13068/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (12811/AB zu 13073/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12812/AB zu 13075/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12813/AB zu 13085/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12814/AB zu 13087/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 59

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12815/AB zu 13094/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (12816/AB zu 13095/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12817/AB zu 13040/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12818/AB zu 13052/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen (12819/AB zu 13082/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kollegin­nen und Kollegen (12820/AB zu 13083/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12821/AB zu 13084/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12822/AB zu 13049/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12823/AB zu 13061/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12824/AB zu 13072/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (12825/AB zu 13076/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (12826/AB zu 13077/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12827/AB zu 13091/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12828/AB zu 13101/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12829/AB zu 13105/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (12830/AB zu 13107/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12831/AB zu 13115/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12832/AB zu 13050/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 60

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12833/AB zu 13062/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12834/AB zu 13092/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12835/AB zu 13104/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12836/AB zu 13108/J)

der Bundesministerin für Finanzen  auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12837/AB zu 13043/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12838/AB zu 13046/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12839/AB zu 13058/J)

der Bundesministerin für Finanzen  auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (12840/AB zu 13065/J)

der Bundesministerin für Finanzen  auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (12841/AB zu 13067/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12842/AB zu 13069/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12843/AB zu 13070/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12844/AB zu 13071/J)

der Bundesministerin für Finanzen  auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12845/AB zu 13078/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (12846/AB zu 13079/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12847/AB zu 13088/J)

der Bundesministerin für Finanzen  auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12848/AB zu 13096/J)

der Bundesministerin für Finanzen  auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12849/AB zu 13103/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12850/AB zu 13110/J)

der Bundesministerin für Finanzen  auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen (12851/AB zu 13111/J)

der Bundesministerin für Finanzen  auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12852/AB zu 13055/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12853/AB zu 13114/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (12854/AB zu 13124/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 61

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (12855/AB zu 13112/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12856/AB zu 13118/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolle­ginnen und Kollegen (12857/AB zu 13131/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12858/AB zu 13140/J)

der Bundesministerin für Finanzen  auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen (12859/AB zu 13121/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12860/AB zu 13123/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen (12861/AB zu 13129/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12862/AB zu 13113/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12863/AB zu 13116/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12864/AB zu 13117/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12865/AB zu 13119/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (12866/AB zu 13125/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12867/AB zu 13127/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (12868/AB zu 13128/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12869/AB zu 13134/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12870/AB zu 13137/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12871/AB zu 13141/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (12872/AB zu 13241/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen (12873/AB zu 13245/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (12874/AB zu 13349/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 62

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (12875/AB zu 13120/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (12876/AB zu 13138/J)

der Bundesministerin für Finanzen  auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (12877/AB zu 13126/J)

der Bundesministerin für Finanzen  auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (12878/AB zu 13135/J)

der Bundesministerin für Finanzen  auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (12879/AB zu 13136/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (12880/AB zu 13139/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (12881/AB zu 13145/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (12882/AB zu 13142/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (12883/AB zu 13143/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (12884/AB zu 13146/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (12885/AB zu 13147/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12886/AB zu 13150/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (12887/AB zu 13151/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (12888/AB zu 13154/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (12889/AB zu 13148/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (12890/AB zu 13149/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (12891/AB zu 13152/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (12892/AB zu 13153/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (12893/AB zu 13144/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (12894/AB zu 13169/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 63

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12895/AB zu 13179/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (12896/AB zu 13157/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen (12897/AB zu 13156/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen (12898/AB zu 13158/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12899/AB zu 13161/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (12900/AB zu 13173/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kollegin und Kollegen (12901/AB zu 13209/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (12902/AB zu 13234/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (12903/AB zu 13164/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (12904/AB zu 13176/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (12905/AB zu 13183/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12906/AB zu 13251/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12907/AB zu 13160/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (12908/AB zu 13177/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (12909/AB zu 13194/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12910/AB zu 13162/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12911/AB zu 13163/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (12912/AB zu 13167/J)


 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 64

09.06.08Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 187. Sitzung des Nationalrates.

Die Amtlichen Protokolle der 184. Sitzung vom 5. Dezember 2012 sowie der 185. und 186. Sitzung vom 6. Dezember 2012 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Preiner, Peter Mayer, Mag. Jarmer und Hörl.

09.06.45Mandatsverzicht und Angelobung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Herr Abgeordneter Mag. Michael Schickhofer auf sein Mandat ver­zichtet hat und an seiner Stelle Frau Mag. Elisabeth Grossmann in den Nationalrat berufen wurde.

Da der Wahlschein bereits vorliegt und die Genannte im Haus anwesend ist, werde ich sogleich ihre Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird die neue Mandatarin ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich ersuche nun die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer, um die Ver­lesung der Gelöbnisformel.

 


9.07.19

Schriftführerin Mag. Rosa Lohfeyer: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

9.07.30

 


Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Ich gelobe.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich begrüße die neue Abgeordnete sehr herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

*****

Ich gebe bekannt, dass die Aktuelle Stunde und die Aktuelle Europastunde auf ORF 2 bis voraussichtlich 11.40 Uhr übertragen werden; auf ORF III wird diese Sitzung in voller Länge live übertragen.

09.08.01Aktuelle Stunde


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 65

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Genug gezockt: Strenges Verbot für Spekulationen mit Steuergeld jetzt!“

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Ich erteile ihm das Wort und mache darauf aufmerksam, dass seine Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


9.08.32

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Stummvoll bekundet durch eine Geste seine Aufmerksamkeit.)  Ja, von der ÖVP, genau, das wird Sie sehr interessieren, was jetzt kommt! Aktueller, Frau Bundesministerin, könnte eine Aktuelle Stunde nicht sein als zum Thema Spekulations­verbot. (Abg. Rädler: Spekulation muss vor allem !)

Als wir uns das letzte Mal hier im Nationalrat getroffen haben, Herr Kollege aus Niederösterreich (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler), da stand genau das Thema Spekulation in Salzburg ganz groß auf der Tagesordnung. Lange Wochen wusste man nicht, wie viel überhaupt verloren gegangen ist. Oder ist es vielleicht überhaupt ein Gewinn? Bis heute weiß man es immer noch nicht ganz genau, weil das das Wesen der Spekulation ist.

Aber es hat ja im Jahr 2012 auch noch andere Auseinandersetzungen gegeben, die wesentlich weitreichender waren, Vorwürfe von wesentlich verlustträchtigeren Ange­legen­heiten beinhalteten und wesentlich heftiger verlaufen sind, nämlich jene, Herr Klubobmann Kopf, die vom Rechnungshof mit Vertretern beziehungsweise eigentlich mit der Spitze und mit den verantwortlichen Finanzlandesräten der Landesregierung Niederösterreich über die dortigen Verluste geführt wurden, die nach Rechnungs­hofbericht 2010 und in der Folge 2012 mindestens 1 Milliarde € betragen und eigentlich nicht aufholbar sind.

Also wenn Salzburg ein GAU der österreichischen Finanzpolitik war, ein Versagen der dortigen Landesregierung, ein Auswuchs überforderter Landesstellen, weil der Föde­ralismus in diesem Land auch immer wieder falsch interpretiert wird, dann war Niederösterreich für all das der Super-GAU. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Und er ist es immer noch, weil sich nämlich im Unterschied zu Salzburg die dortige Regierungsspitze überhaupt nicht dazu durchringen kann, zumindest einmal den Rechnungshofbericht verstehen zu wollen. Nein, es wird wie im Wahrheitsministerium stereotyp wiederholt: 1 Milliarde € Verlust ist in Wirklichkeit 1 Milliarde € Gewinn! (Abg. Rädler: Blödsinn!) – Erst gestern wieder in den Aussendungen der Landesregierung, auch im Namen des Herrn Landeshauptmannes. (Abg. Dr. Stummvoll: Nur der Landtag ?) Das ist Orwell’sche Sprachverdrehung.

Wenn wir 2 Milliarden € Verlust haben – und es ist nicht ausgeschlossen, dass wir uns dorthin bewegen –, dann wird der – vielleicht dann gar nicht mehr – Landeshauptmann Pröll erklären, das seien jetzt 2 Milliarden € Gewinn. – Das sind die Zustände, nicht nur in Österreich, sondern speziell in Niederösterreich! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ. Abg. Rädler: Schwach!)

Das gilt es jetzt einmal zu bekämpfen, und zwar einfach aus dem Grund, dass in dem Staate Österreich ja vieles funktioniert, aber einiges nicht nur faul ist, sondern in Wirklichkeit zum Himmel stinkt. Sie wollen uns das hier als besondere Duftmarke des schwarzen Systems Niederösterreich anpreisen. Es ist ja interessant, dass sich hier immer die Abgeordneten der ÖVP Niederösterreich lautstark bemerkbar machen. Sie können Ihre Kompetenzen nachher hier am Rednerpult beweisen. (Abg. Dr. Stumm­voll: Machen wir schon!) Aber ich widme mich Ihnen gerne, was das betrifft.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 66

Wir werden nämlich hier und jetzt folgenden Beweis führen (Abg. Dr. Stummvoll: Das ist Prölls Sache!): Ich lade die Frau Bundesministerin genau dazu ein, nachvollziehbar zu erklären, ob das, was in Niederösterreich passiert ist, mit dem jetzigen angeblichen Spekulationsverbot – ein Paket von angeblich da oder dort vielleicht tatsächlich am­bitionierten Gesetzen –, das heute hier das Haus erreichen wird – deshalb ist es ja so aktuell –, überhaupt hätte verhindert werden können, oder auch, ob das, was in Salzburg geschehen ist, mit dem, was hier vorliegt und so gepriesen wurde, hätte verhindert werden können.

Aber kommen wir zum Jahreswechsel 2012/2013 zurück. Frau Bundesministerin, ich erkenne ausdrücklich an, dass sehr viel gearbeitet wurde, dass auch medial sehr viel Wind gemacht worden ist – das gehört tatsächlich zum politischen Geschäft dazu. Ich verhehle nicht, dass Ihr Ministerium und einzelne Akteure dort ausdrücklich immer bemüht waren, die Opposition über den laufenden Stand zu informieren. Das soll hier überhaupt nicht verheimlicht werden. Das hat uns ja die Möglichkeit verschafft, auch sachlich und inhaltlich zu bewerten, was hier vorliegt, und auch einige Erkenntnisse gebracht.

Ich sage Ihnen: An den Zielen, die in der Öffentlichkeit ausgerufen wurden – auch von Ihnen –, an dem, was das Interesse und das Ziel vermutlich aller Abgeordneten hier im Hause ist, schrammen Sie tatsächlich vorbei. (Abg. Strache steht an der Regierungs­bank und spricht mit Bundesminister Hundstorfer.) Das sieht auch Herr Klubobmann Strache so. Warum er das Herrn Minister Hundstorfer direkt mitteilt, weiß ich noch nicht, aber sei’s drum.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Strache, es ist üblich, dass nicht hinter dem Redner mit den Mitgliedern der Bundesregierung gesprochen wird. Das gilt natürlich auch für Sie. – Herr Abgeordneter Kogler, Sie sind am Wort.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (fortsetzend): Ich glaube, die FPÖ ist an anderer Stelle eher einzuschränken; das halten wir schon aus. (Heiterkeit bei den Grünen.)

Die Vorgänge in Salzburg und Niederösterreich wären wiederholbar, und das ist eigentlich die Krux an der Geschichte. Damit müssen Sie sich nicht nur hier und heute in den folgenden zehn Minuten auseinandersetzen, sondern auch in den hoffentlich ausgiebigen Verhandlungen, in denen wir Grüne und vermutlich auch viele andere Abgeordnete auf Verbesserungen drängen werden und in denen einmal erklärt werden muss, wie das Ganze funktionieren und greifen soll.

Vermutlich sind wir uns nach den geschilderten Vorgängen darüber einig, dass wir erstens so etwas wie eine einheitliche Definition für Spekulation brauchen; sonst ist ja das meiste andere nichts wert. Wir brauchen außerdem ein unmittelbares Verbot für die ärgsten Blödheiten, die da passiert sind. Das wird machbar sein, dafür gibt es auch Ansätze. Ich verhehle das nicht. Das würde zum Beispiel betreffen, dass man nicht dauernd Kredite aufnimmt, um das Geld dann wieder zu veranlagen, was ja für die öffentliche Hand ein völliger Schwachsinn ist, weil man mit dem Geld schon längst die Schulden abtragen könnte. Das ist ja vollkommen logisch.

Es soll natürlich auch ein Wettverbot geben, sodass man nicht quasi ins Casino geht oder wie ein Privatspekulant auf irgendwelche Kursentwicklungen setzt. Das ist alles logisch. Das werden wir zusammenbringen. Die einheitliche Definition wird, wie gesagt, schon zu hinterfragen sein.

Jetzt kommen wir zu einem ganz anderen Problem, und zwar zum Hauproblem in Österreich und im Verhältnis des Bundes auch zu den Ländern: Selbst die strengsten Regeln, sollten wir sie bekommen – es ist ja zu befürchten, dass das gar nicht so sein wird –, werden nichts helfen, denn es ist alles nichts ohne klare Transparenzregeln,


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ohne Kontrollbestimmungen, die dadurch möglich werden, und vor allem auch ohne Sanktionen – aber die Transparenz steht allem voran.

Mit dem, was jetzt hier vorliegt, Frau Bundesministerin, wäre nicht einmal Salzburg zu verhindern gewesen, nämlich aus dem einfachen Grund, dass sich der Bund, wir hier als Verfassungsgesetzgeber, nicht durchringen kann – bis jetzt jedenfalls, es kann ja in drei Wochen anders sein; dafür kämpfen wir ja –, dass es einheitliche und klare Ausweisregeln gibt. Wenn das nicht der Fall ist, dann kann das, was wir in Gesetzen und in der Verfassung festschreiben, gar nicht nachvollzogen werden, denn das muss ja irgendjemand einmal erkennen. (Beifall bei den Grünen.)

Genau dagegen gibt es den erbittertsten Widerstand der Landeshauptleute, unter dem völlig falschen Schlachtruf der Finanzautonomie, was damit gar nichts zu tun hat, und das ist nicht einzusehen. Da geht es nur um die Möglichkeit, dass gesetzliche Bestimmungen auch wirklich nachvollzogen werden können.

Ähnlich ist es mit der Frage der Sanktionen. Wir haben jetzt eine Regel vorgesehen – „Regel“ ist gut! –, die nur bei Einstimmigkeit überhaupt zu Sanktionen führt. Ich sage Ihnen: Das können wir gleich wegschmeißen, weil die langjährige Geschichte in Öster­reich zeigt, dass auf Basis solcher Verhandlungen und Vereinbarungen noch nie – noch nie! – eine Sanktion ausgesprochen wurde. Also wird es jetzt genau darum gehen, das System Niederösterreich mit diesen neuen Regeln auch wirklich zu verhindern.

Was ist denn da passiert? – Erklären Sie uns das! Das jetzige Gesetz verhindert nicht, dass Forderungen des Landes Niederösterreich oder eines anderen Bundeslandes verflüssigt werden, also, wenn man so will, verkauft und dann wieder veranlagt werden – im Übrigen, wie der Rechnungshofbericht sagt, mit 1 Milliarde € Verlust. Ich lese Ihnen den ersten Satz des Berichts vor: „Die Performance der veranlagten Gelder unterschritt bis Ende 2008 das langfristige Ergebnisziel“ – (Abg. Dr. Stummvoll: Das Ziel!) – „des Landes um knapp eine Mrd. EUR.“ – Das ist ein klarer Verlust. (Abg. Dr. Stummvoll: Wir haben nur 3 : 0 gewonnen und nicht 5 : 0!)

Das würden Sie mit diesen Gesetzen jetzt nicht verhindern! – Und was machen der Herr Landeshauptmann von Niederösterreich und der niederösterreichische Finanz­landesrat? Sie beschimpfen den Rechnungshof, zum Beispiel als Erbsenzähler – unpackbar! – oder aber dahin gehend, dass die Herren wenig qualifiziert seien. Das darf sich dieses Haus nicht gefallen lassen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich glaube, wir sollten uns ein Urteil darüber bilden, wo die wenig qualifizierten –apropos! – Herren sind. Die sind mit Sicherheit nicht im Rechnungshof zu finden, aber mangelnde Qualifikation paart sich in St. Pölten offensichtlich mit Überheblichkeit. Das ist das Problem in diesem Land (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen): dass Sie, anstatt das historische Fenster zu ergreifen, um Regeln zu machen, die wirklich für alle gleichermaßen, lange und unumstößlich gelten, vor den Landes­hauptleuten unter dem Teppich dahergekrochen sind und die Chance nicht ergriffen haben. Es ist nie zu spät zur Umkehr! Wir werden Ihnen dabei helfen. (Beifall bei den Grünen.)

9.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


9.19.01

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 68

Zuseher auf der Besuchergalerie und vor den Fernsehschirmen! Gleich vorweg: Ab sofort darf es keine Spekulation mit Steuergeld mehr geben. Mit dem gestern von der Bundesregierung beschlossenen Paket, das dem Hohen Haus zugeleitet worden ist, bestehend aus einer Staatszielbestimmung in der Verfassung, einer Vereinbarung mit den Ländern und Gemeinden und Städten, einem sogenannten Artikel-15a-Staats­vertrag, sowie dem Bundesfinanzierungsgesetz, in dem wir die Regeln der Bundes­finan­zierungsagentur in Gesetzesform gießen, auch mit einem Sammelgesetz, damit alle Sozialversicherungen, die Gelder treuhändig für ihre Kunden verwalten, sind in Zukunft alle vermeidbaren Risiken bei der Finanzierung mit öffentlichen Geldern auszuschließen, und es müssen sich alle an dieses Spekulationsverbot halten.

Und wenn ich alle sage, dann meine ich auch alle, die dem Sektor Staat zugerechnet werden können, also auch die ausgelagerten Einheiten, auch die Firmen, die im Besitz der öffentlichen Hand sind, und jene Organisationen, die wir dem Sektor Staat zurechnen.

Wie schon gesagt, es sind in Zukunft alle vermeidbaren Risiken bei der Finanzierung mit öffentlichen Geldern auszuschließen. Es darf kein Risiko in Kauf genommen werden – so ein bisschen fahrlässig, nur damit man sich ein Körberlgeld verdient. Das ist in Zukunft verboten! Was schon seit Jahren Standard für den Bund ist und was in den Richtlinien festgelegt worden ist, das soll in Zukunft auch für die Länder, die Gemeinden und die Städte gelten.

Derivate, also Finanzprodukte, die Absicherungszwecken dienen, dürfen nur mehr und ausschließlich für die Absicherung des Grundgeschäftes eingesetzt werden und nicht mehr nur zum Zocken. Das werden wir auch in der Verfassung – hoffentlich mit einer Verfassungsmehrheit hier im Hohen Haus  festschreiben und absichern. Niemand wird sich dann in Zukunft ausnehmen können, die Regelungen sind allgemeingültig. Aufgrund der Vorgespräche bin ich sehr zuversichtlich, dass wir eine Verfassungs­mehrheit hier im Hohen Haus finden.

Das Herzstück dieses Gesamtpaketes ist die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern, den Gemeinden und den Städten über eine risikoaverse Finanzgebarung. In einem Artikel-15a-Vertrag haben wir die konkreten Inhalte und Verbote festgelegt, haben die Grundsätze und auch mehr Transparenz festgelegt, denn es sollen kon­tinuierlich jene Gremien, die die Entscheidungen treffen, darüber berichtet bekommen wie die getätigten Transaktionen stattzufinden haben.

Zu den Grundsätzen gehört aber nicht nur das Spekulationsverbot alleine, es gehört auch dazu – wie schon erwähnt –, dass es in Zukunft mehr Transparenz und vor allem eine bessere Planbarkeit, einen vorausschauenden Finanzierungsplan gibt, damit man klar gestalten kann, wie das Geld für die Schulden aufgenommen wird. Zu den Grund­sätzen gehört auch, dass Unvereinbarkeiten ausgeschlossen werden. Die Einführung eines Vier- oder Mehr-Augen-Prinzips ist unbedingt notwendig. Es geht nicht an, dass eine Person die Entscheidung über eine Schuldenaufnahme trifft, dieselbe Person dann die Kredite konkret aufnimmt und dieselbe Person auch die Verbuchungen durchführt. Das ist klassisch unvereinbar und soll in Zukunft nicht mehr stattfinden können, sondern ein Vier-Augen-Prinzip muss von allen eingehalten werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben für die Zukunft auch die Aufnahme von Fremdwährungskrediten verboten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Hohe Haus hat bereits vor Jahren Fremdwährungskredite für Private, Häuslbauer beispielsweise, untersagt. Was also für den privaten Häuslbauer als richtig empfunden wird, muss auch für die öffentlichen Stellen gelten! Zocken mit Fremdwährung auf Steuerkosten wird in Zukunft untersagt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)


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Wir haben selbstverständlich auch Sanktionen für Spekulationssünder festgeschrieben. 15 Prozent des regelwidrig eingesetzten Geldes ist an die anderen Vertragspartner zu zahlen, wenn es zu einem Verstoß kommt. Als Schiedsgremium haben wir das Koor­dinationskomitee auserwählt, das sich schon beim Stabilitätspakt bewährt hat. Da funktioniert die Zusammenarbeit von Bund und Ländern ausgesprochen gut. (Zwi­schenruf des Abg. Mag. Rossmann.)

Das Spekulationsverbot und die Berichtspflichten gelten für den gesamten Sektor Staat, also nicht nur für den reinen Landeshaushalt oder das reine kommunale Budget, sondern auch für die ausgegliederten Einheiten, die dem Sektor Staat zuzurechnen sind. Auf Bundesebene werden wir die Richtlinien der Bundesfinan­zierungsagentur in ein Bundesfinanzierungsgesetz gießen, da es schon ein qualitativer Unterschied bei Verletzungen ist, ob ich nur richtlinienwidrig unterwegs bin oder eine konkrete Gesetzesverletzung begehe – dann gibt es nämlich Amtsmissbrauch, Organhaftung und die ganze Palette des Strafrechts, die in solchen Fällen greift. Daher gibt es Geld vom Bund in Zukunft nur mehr bei strenger Einhaltung der Auflagen.

Im Übrigen: Sieben Länder beziehen derzeit Geld von der Bundesfinanzierungs­agen­tur, die können in Zukunft nur mehr dann das Geld aufnehmen, wenn sie diesen Artikel-15a-Vertrag, diese Vereinbarung auch ratifiziert haben, das heißt, wenn sie sich auch durch landtagsgesetzliche Beschlüsse an diese Regeln gebunden fühlen. Die Mindeststandards für die Finanzgebarung der öffentlichen Haushalte werden damit einer höheren Transparenz und einer strengeren Kontrolle unterworfen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Hochrisikogeschäfte, die den Steuerzahler à la longue in die Pflicht nehmen, soll es nicht mehr geben. Es kann und darf nicht sein, dass dem Steuerzahler eine unbeschränkte Ausfallshaftung aufgebürdet wird – weder bei den Haftungen noch bezüglich der Spekulationsverluste! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Dann macht’s es! – Abg. Dr. Moser: Einheitliches Haushaltsrecht! – Abg. Mag. Kogler: Frau Bundesminister,  nicht vorlesen!)

Wir haben diese Einigung mit den Ländern in Mondsee dokumentiert und auf Wunsch der Oppositionspartei auch eine Verfassungsbestimmung oder mehrere Verfassungs­bestim­mungen vorgelegt, um einerseits die Gemeinden und Städte mit an Bord zu haben und andererseits diese Regeln auch allgemeingültig abzusichern.

Ich bedanke mich für die konstruktiven Gespräche, die wir bisher bereits mit einigen Oppositionsparteien führen konnten. Ich hoffe, dass es zu einer Verfassungsmehrheit kommt. Insbesondere von der FPÖ und dem BZÖ habe ich sehr positive Signale für eine Zustimmung zu unserem vorgelegten Entwurf erhalten. Die Grünen waren zwar bei der letzten Besprechung nicht anwesend, ich bin aber zuversichtlich, dass sie sich, wenn sie den Entwurf durchlesen, auch dem anschließen werden. (Abg. Dr. Moser: Einheitliches Haushaltsrecht!)

Bezüglich der Vereinheitlichung der Rechnungslegungsvorschriften und der Haushalts­regelungen sind wir auf einem guten Weg: Nach Gesprächen mit den Ländern haben sich mehrere Länder bereits bereit erklärt, ähnliche Regelungen, wie der Bund sie bereits kennt, also eine doppelte Buchführung und die Grundsätze dazu, damit die Haushalte besser vergleichbar werden, einzuführen. (Abg. Dr. Moser: Das ist wichtig!) Auch das ist ein Ziel, das wir anpeilen! (Abg. Bucher: Das ist das Hauptziel!) Das geht nicht von heute auf morgen. Aber dass es in absehbarer Zeit kommt, dafür werde ich mich verwenden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Bucher: Hoffentlich! Abg. Dr. Moser: Das klingt wieder gefährlich!)

9.29



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 70

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


9.29.29

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Der Spekulationsskandal in Salzburg reiht sich ein in eine lange Reihe von Spekulationen der öffentlichen Hand. Wir müssen uns nicht weit zurückerinnern: Auf Bundesebene, auf österreichischer Ebene hat die österreichische Bundesfinanzierungsagentur zirka 300 Millionen € ver­loren, auch durch Spekulation.

Wir brauchen nur Niederösterreich anzuschauen; der Kollege Kogler hat darauf hinge­wiesen, dass dort zumindest 1 Milliarde € bereits für immer verloren ist (Abg. Rädler: Das stimmt ja nicht!) und noch vollkommen unklar ist, wie am Ende des Tages die Rechnung ausschauen wird.

Wir kennen die Zahlen von Tirol, wo über die Landes-Hypo auch einige hundert Millio­nen Euro in den Sand gesetzt wurden und dann über die TIWAG, sage ich einmal, vom Landesbudget ausgelagert wurden.

Es gibt allerdings drei bemerkenswerte Unterschiede zwischen  (Abg. Strache: Wien nicht vergessen!) – Ja, ich komme  Kärnten lasse ich heute aus, ich könnte jetzt natürlich auch auf Kärnten eingehen, Kollege Strache, aber ich konzentriere mich jetzt auf Salzburg. (Abg. Strache: In Kärnten ist nichts verspekuliert worden, da gibt es den Zukunftsfonds! – Wien nicht vergessen!)

Es gibt drei bemerkenswerte Unterschiede zwischen Salzburg und den anderen erwähnten Fällen. Der erste Unterschied ist, dass sehr offen und sehr schnell aufgeklärt und informiert wurde. Die Salzburger Landesregierung, oder zumindest ein Teil der Salzburger Landesregierung, hat ja sehr schnell auf den Tisch gelegt, wie die Situation ist, in wenigen Wochen. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Erinnern wir uns daran, wie das auf Bundesebene war: Mehr als sechs Monate hat es gedauert, um überhaupt festzustellen, wie die Lage ist – mehr als sechs Monate auf Bundesebene, in Salzburg wenige Wochen! (Zwischenrufe bei den Grünen sowie des Abg. Ing. Westenthaler.)

Das Zweite ist: In Salzburg haben die dortigen Politiker Verantwortung gezeigt und Verantwortung übernommen  das hat es in Niederösterreich nicht gegeben, in Tirol nicht gegeben und auch auf Bundesebene nicht gegeben! (Abg. Strache: In Wien schon gar nicht! Zwischenruf des Abg. Linder.)

Und der dritte große Unterschied ist: Während in Niederösterreich, auf Bundesebene und in Tirol unterm Strich mehrere hundert Millionen Euro – bis zu über 1 Milliarde € in Niederösterreich – wirklich verloren gegangen sind, ist bis heute unterm Strich in Salzburg noch nichts verloren gegangen. (Beifall bei der SPÖ. Zwischenrufe bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Schatz.) Das sind schon drei bemerkenswerte Unter­schiede, die man hier auch einmal nennen kann. (Abg. Eßl – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Kennen Sie das?)

Das Wesentliche, das jetzt natürlich wichtig ist, ist, glaube ich, dass wir jetzt ein richtiges Paket hier auf Bundesebene vorlegen, wo wir der Spekulation nicht nur auf Bundesebene, wie wir das mit den Richtlinien der ÖBFA gemacht haben, sondern auch für alle Gebietskörperschaften, für die Länder, für die Gemeinden, für die Städte, einen Riegel vorschieben, dass wir für mehr Transparenz bei jenen Spekulationen sorgen, die bereits eingegangen wurden, dass wir derartige Sachen, so gut es geht, auch


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gesetzlich und auch mit den entsprechenden Verfassungsbestimmungen verhindern. Das halte ich für sehr, sehr richtig.

Ich freue mich auch auf die Gespräche, die wir noch führen, es gibt ja noch ein paar Sachen, die offen sind, über die wir noch gemeinsam hier im Hohen Haus beraten wollen  zum Beispiel über die Frage, ob es nicht gemeinsame Rechnungslegungs­vorschriften für Bund, Länder und Gemeinden geben soll, sprich Haushaltsrecht, und wie stark diese sein sollen. Da bin ich durchaus der Meinung, dass die Gespräche zwischen den Parlamentsparteien bisher sehr gut gelaufen sind und dass wir da auch zu einem vernünftigen, guten Ende kommen.

Aber es stellt sich natürlich schon auch die Frage, wie am Ende des Tages damit um­gegangen wird, auch von den Wählerinnen und Wählern, nicht nur in Salzburg, Tirol oder in Niederösterreich, sondern insgesamt: nämlich, ob jene, die aufklären, jene, die Verantwortung übernehmen, und jene, die die Interessen des Landes vor die ihrer Partei stellen, die sind, die Erfolg haben, ob von den Wählern diese Haltung goutiert wird oder ob das Verhalten jener, die sich davonstehlen, die vertuschen, die die Interessen ihrer Partei vor das Land stellen und die keine Verantwortung übernehmen, von den Wählern honoriert wird.

Ich glaube, dass nicht nur die Salzburgerinnen und Salzburger die richtige Antwort geben werden und jene, die Verantwortung zeigen, die aufklären und die die Interessen des Landes vor jene der Partei stellen, und die werden auch vom Wähler belohnt und nicht umgekehrt. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

9.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


9.34.20

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich möchte zunächst auf einen meiner Vorredner eingehen, und zwar auf Mag. Kogler, der ja das Thema Niederöster­reich angeschnitten hat. Das war heute ein Mag. Kogler, wie ich ihn eigentlich nicht kenne. Ich kenne Mag. Kogler aus dem Finanzausschuss als unglaublich konstruktiven Gesprächs- und Verhandlungspartner. Heute ist er in eine Rolle geschlüpft, in die Rolle: Wahlkampfhelfer für die grüne Fraktion im Landtag Niederösterreich (Zwischen­rufe bei den Grünen), weil am 3. März dort Landtagswahlen sind. Ich verstehe schon, die Grünen sind in Niederösterreich sehr schwach. (Ruf bei den Grünen: Haben Sie inhaltlich auch etwas beizutragen?)

Kollegin Petrovic kann Ihre Unterstützung brauchen, Herr Kollege Kogler, aber Sie miss­brauchen die Aktuelle Stunde hier als Wahlkampfhilfe für die Grünen in Niederösterreich und vernachlässigen dabei und wischen alle Daten und Fakten weg. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Mag. Kogler: Rechnungshof! Lesen Sie den Rechnungs­hofbericht!) – Hören Sie ein bisschen zu, ich habe Ihnen auch zugehört!

Niederösterreich hat in den Jahren 2001 und 2007 aufgrund eines Landtags­beschlus­ses von ÖVP, SPÖ und FPÖ die Wohnbaugelder verkauft und veranlagt – nicht aus der Gier, höhere Renditen zu erzielen, Herr Mag. Kogler, das ist Ihre Sicht der Dinge, sondern um das Geld verfügbar zu haben (Ruf bei der SPÖ: Falsch! Zwischenruf bei den Grünen), denn wenn ich Wohnbaugelder erst in 15, 20, 30 Jahren zurück­bekomme, kann ich erst dann mit dem Geld etwas anfangen. Wenn ich aber die Wohn­bau­darlehen verkaufe, habe ich die Möglichkeit, wie auf ein Sparbuch zuzugreifen, und das hat Niederösterreich gemacht. (Abg. Dr. Walser: Eine Milliarde Abg. Mag. Ross­mann:  vier Fonds gegründet !)


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In diesen Jahren wurden 1,9 Milliarden €, bitte, von diesem Konto abgehoben, und der Großteil wurde in das Sozialmodell Niederösterreich investiert, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Da wurden Pflegeheime, Krankenanstalten, Kindergärten gebaut, der Regress bei der Pflege wurde abgeschafft, meine Damen und Herren.

Sie haben nur die Gier der Renditen im Auge. Das waren soziale Renditen, das war soziale Verantwortung, Herr Kollege.

Sie haben gesagt, da haben Sie ja korrekt zitiert, richtig ist eines (Abg. Brosz: Um wie viel sind 4,7 Milliarden verkauft worden?): Man hat vor der Finanzkrise geschätzt, dass es einen Veranlagungserlös von 5 Prozent geben wird, in Wirklichkeit waren es nur 3 Prozent. Also ein Fußballer würde sagen: Wir haben nicht 5 : 0 gewonnen, wir haben nur 3 : 0 gewonnen, Herr Kollege. Aber 3 : 0 mit sozialer Verantwortung genügt mir auch, Herr Kollege Kogler. (Beifall bei der ÖVP. Ruf bei den Grünen: Das ist ja untragbar! Um wie viel sind die 4,7 Milliarden verkauft worden?)

Wenn man sich die Daten und Fakten anschaut – Herr Kollege Kogler, Sie können ja rechnen (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler–: Insgesamt wurden 4,4 Milliarden € veranlagt, davon wurden entnommen, wie von einem Sparbuch, 1,9 Milliarden €. Das heißt nach Adam Riese, 2,5 Milliarden € sind übrig geblieben. (Abg. Brosz: Um wie viel sind 4,7 Milliarden verkauft worden?) Vorhanden sind aber heute 3,3 Milliarden €, das bedeutet über 800 Millionen € Gewinn und die Möglichkeit, diese Wohnbaugelder, die sonst erst in 20 oder 30 Jahren zurückgeflossen wären, heute schon in dieses Sozialmodell Niederösterreich zu investieren. (Abg. Brosz: Das ist ein Blödsinn, dass die erst in 20 oder 30 Jahren zurückfließen werden!) Ich muss sagen, vorbildhaft. Vorbildhaft! Andere Bundesländer haben den Regress bei der Pflege wieder ein­geführt, Niederösterreich hat ihn abgeschafft, meine Damen und Herren! So schaut es aus! (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn man es natürlich nur – so wie die Grünen – rein materialistisch sieht, nur mit der Gier der finanziellen Dividende, dann schaut es anders aus, das gebe ich schon zu. Dann hätte ich auch lieber eine Dividende von 5 Prozent statt 3 Prozent, aber wenn ich weiß, dass da soziale Verantwortung wahrgenommen wurde, in das Sozialmodell investiert wurde, in Pflegeheime, Krankenhäuser, der Regress abgeschafft wurde, dann sage ich: Das ist das Wahrnehmen sozialer Verantwortung und nicht Gier nach höheren Renditen, Herr Kollege Kogler. (Abg. Mag. Kogler: Wo ist die Milliarde?)

Ich bin überrascht, dass gerade die grüne Fraktion das Ganze so materialistisch sieht. Sie haben offenbar nicht überzogen, was da der wahre Grund war, nämlich der Zugriff auf die Gelder, um nicht erst in 30 Jahren investieren zu können, sondern schon heute in die Zukunft investieren zu können. (Abg. Dr. Moser: Wir sind eben gegen das Verschleudern von Vermögen!) Das ist Politik als Zukunftsgestaltung. (Abg. Mag. Stefan: Schulden machen für die Zukunft!) Ich investiere heute in die Zukunft, in Forschung, in Entwicklung, in diesem Fall in das Sozialmodell Niederösterreich.

Eines muss man auch sagen (Abg. Mag. Kogler: Schon wieder einer aus dem Wahr­heitsministerium!): Es war ja gestern in Niederösterreich Regierungssitzung; ich habe gerade nachgeschaut, Herr Kollege Rädler hat mich darauf hingewiesen. (Abg. Mag. Kogler: Wo ist die Milliarde?) Erstaunlicherweise hat gestern Landeshauptmann-Stellvertreter Leitner von der SPÖ gegen das Spekulationsverbot gestimmt, mit der Begründung, das wäre ihm zu wenig. Also wenn ich mich nicht zu 100 Prozent durchsetzen kann, dann nehme ich lieber 50 Prozent, bevor ich gar nichts habe. Ehrlich gestanden gibt es da Verhaltensweisen, die werden wir noch hinterfragen müssen, meine Damen und Herren! (Ruf bei der SPÖ: Geh bitte!)


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Aber damit, dass Sie hier Landtagswahlkämpfe veranstalten, Aktuelle Stunden dazu machen, Herr Kollege Kogler, haben Sie mich heute enttäuscht. (Zwischenruf der Abg. Mag. Schatz.) Trotzdem gebe ich gerne zu, meine Wertschätzung ist aufrecht, im Finanzausschuss spielen Sie diese Rolle nicht, dort sind Sie ein konstruktiver Gesprächspartner, und daher bin ich davon überzeugt, dass wir, was die Bundes­verfassung betrifft, Spekulationsverbot, zweifellos auch noch weitere Gespräche haben werden. Ich bedauere, dass Sie beim letzten Gespräch nicht dabei waren, Sie haben mir erklärt, warum Sie nicht gekommen sind – trotzdem, ich glaube, es ist nie gut, aufzustehen und bei Verhandlungen nicht dabei zu sein. Aber ich bin durchaus optimistisch, dass wir eine Lösung, auch mit Ihrer Stimme, zusammenbringen. (Beifall bei der ÖVP.)

9.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Strache gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


9.39.23

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Finanzministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es ja insofern doch auch erheiternd, wenn Kollege Kogler und die Grünen die heutige Aktuelle Stunde zum Thema Spekulationsverbot einge­bracht haben und sich auf der anderen Seite bereits völlig aus den Verhandlungen genommen haben und es verweigern, dort vernünftige weitere Vorschläge einzu­bringen.

Das wäre natürlich vernünftig, wenn es darum gehen soll, hier wirklich dafür Sorge zu tragen, ein Gesetz zustande zu bringen, das keine Hintertüren bietet, um mit öffent­lichen Geldern zu spekulieren oder auch mit öffentlichen Gütern, wie dem Wasser. Das sollte man in diesem Paket auch gleich sicherstellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Gerade der Schutz des österreichischen Wassers ist auch ein hohes Gut und ein Grundrecht, ein Heimatrecht und ein Menschenrecht, das wir schützen wollen und das hier – gerade hier – nicht vergessen werden darf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der anderen Seite ist es auch interes­sant, wenn die Grünen hier in Totalopposition gehen, gleichzeitig aber Regierungs­verantwortung in Wien tragen – das wurde heute eigenartigerweise völlig ausge­lassen –, im rot-grünen Wien, wo die Oberzocker der Republik zu Hause sind, wo man im Bereich der AVZ-Stiftung bereits 1,5 Milliarden € an Steuergeldern verzockt hat, wo man mit Franken-Spekulationen ordentlich Geld verloren hat, nämlich Hunderte Mil­lionen Euro, wo man mit Cross-Border-Leasing-Geschäften das Eigentum der Wiene­rinnen und Wiener verscherbelt hat. Dazu höre ich nichts mehr von grüner Seite, seit die Grünen in der Stadtregierung sitzen, das aber bis heute nicht abgestellt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

So gesehen ist es schon auch bemerkenswert, wenn Sie, Herr Kogler, sich heute hier herausstellen. Aber wenn ich mir das so ansehe, verstehe ich das schön langsam, denn im Casino und am Roulettetisch ist die Farbenteilung auch so: Man sieht am Roulettetisch nur Schwarz, Rot und Grün. (Beifall bei der FPÖ.) Und diese Farben sind offenbar sehr präsent, wenn es darum geht, auf Teufel komm raus die Steuergelder der Bürger zu verspekulieren.

Natürlich ist das Ihr Verantwortungsbereich auch in Wien (Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser), wozu ich nichts mehr höre, bis heute nichts abgestellt wurde und Sie gegen die freiheitliche Opposition alle Anträge, das in Wien abzustellen, nieder­schmettern.


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Aufgeflogen ist der gesamte Casino-Skandal zum Glück in Salzburg. Aber er ist ein Sittenbild für ganz Österreich; von Wien, wie gerade geschildert, bis nach Nieder­österreich, wo natürlich im Bereich der Wohnbaugenossenschaften eine Milliarde ver­spekuliert wurde, Herr Stummvoll. (Abg. Mag. Schatz: Die FPÖ hat jahrelang Spekula­tionen zugestimmt!) Eine Milliarde fehlt! Und wenn man vom Schuldenberg als höchsten Berg Niederösterreichs reden muss – ja, es ist ein hoher Schuldenberg, der in Niederösterreich vorhanden ist, das ist der höchste Berg Niederösterreichs –, dann muss man das auch ehrlich beleuchten und darf das nicht so beiseite wischen, wie Sie das versuchen.

Die Swap-Geschäfte in Linz hat Herr Krainer völlig vergessen – unter einem roten Bürgermeister, in vielen Bereichen. Aber, Herr Krainer, in Kärnten, unter einer freiheitlichen Regierung, hat man das nicht gemacht! Dort hat man den Zukunftsfonds eingerichtet, sehr konservativ gespart und das Vermögen aus den Steuergeldern um über 20 Millionen € auf 520 Millionen € vermehrt, damit man Investitionskapital auch für Arbeitsplätze, die Wirtschaft und das Bauen hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Salzburg waren auf einmal 460 Millionen € weg. (Abg. Mag. Schatz: In Kärnten wurde auch spekuliert!) Dann ist man drauf­gekommen, dass dort ja nicht nur die SPÖ regiert – da gebe ich Ihnen recht, dort gibt es nicht die alleinige Verantwortung der SPÖ, wie die ÖVP versucht hat, das darzustellen. – Wer ist denn dort mit der SPÖ in der Landesregierung? Natürlich die ÖVP. Und dann stellen sich beide hin und versuchen, sich an einer Beamtin abzu­putzen. Es ist besonders schäbig, wenn man dann versucht, den Eindruck zu vermit­teln, eine Beamtin hätte dort der Landesregierung jahrelang auf der Nase herumtanzen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Da frage ich mich, wo da Verantwortung gelebt wird, von der Sie reden, Herr Krainer. Ja, brennen tut es gut. Brennen tut es gut – da gibt es ein schönes Lied. Landesrat Brenner hat zumindest Verantwortung übernommen. Aber die Hauptverantwortliche ist Frau Burgstaller, und der Nebenverantwortliche ist Herr Haslauer, die heute so tun, als wäre ihr Name Hase und sie hätten keine Verantwortung. Da sehe ich bis dato nicht die Übernahme von Verantwortung, außer dass man versucht, sich weiter mit allen Mitteln im Sessel zu halten.

Die freiheitliche Opposition hat gerade in Salzburg in den letzten Jahren nie dem Budget zugestimmt (Abg. Mag. Schatz: Das ist falsch!) und mit vielen Anfragen dokumentiert, dass man von vorne bis hinten mit der Unwahrheit konfrontiert wurde. Dass eine Landesregierung permanent Anfragen unwahr beantwortet hat, das liegt ja auf dem Tisch. Und wenn man dann versucht, sich an der Beamtin, an Frau Rathgeber allein abzuputzen – das ist ja auch ein Name, der eine gewisse Ironie in sich birgt –, dann ist das einfach nicht in Ordnung.

Wir brauchen hier Veränderungen, keine Frage, und das Recht auf unser öster­reichisches Wasser und der Schutz unseres österreichischen Wassers sind unabding­bar damit in Verbindung zu bringen. Das fordern wir verfassungsrechtlich ein. (Beifall bei der FPÖ. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Das heißt Verbot von Spekulation mit öffentlichen Steuergeldern – Schlusssatz –, aber auch Verbot der Spekulation für EU und Konzerne auf unser österreichisches Wasser. Und das haben Sie sicherzustellen, das verlangen die Österreicher auch von Ihnen! (Beifall bei der FPÖ.)

9.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Rossmann. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 75

9.44.58

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Finanzministerin! Herr Staatssekretär! Ja, Herr Klubobmann Strache, schreiten wir zur Wahrheit, was die Spekulationsgeschäfte in Wien und in Niederösterreich anlangt. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ihr seid überall dabei! – Abg. Strache: Ihr sitzt dabei!)

Wie war es denn in Wien? – In Wien waren es immer die Grünen, die gegen all diese Spekulationsgeschäfte gestimmt haben, die Sie den Grünen jetzt unterschieben. (Abg. Strache: Unsinn! Wenn man nicht mehr weiter weiß, fängt man mit der Unwahrheit an!) Das war beim Cross-Border-Leasing so, das war bei den Fremdwährungskrediten so – und Sie, meine Damen und Herren von der FPÖ, haben damals zugestimmt! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Unsinn! So viel Unwahrheit, wie Sie zum Besten geben!) – Selbstverständlich haben Sie damals zugestimmt.

Genauso war es in Niederösterreich. Als 2001 die Wohnbauförderungsdarlehen verkauft und das Karussell angestoßen wurde, hat die FPÖ gemeinsam mit der SPÖ und der ÖVP zugestimmt, Herr Kollege Strache. Und die Grünen waren dagegen! – Das ist die Wahrheit, behaupten Sie nicht immer etwas, was nicht stimmt. (Beifall bei den Grünen.)

Nun zum Herrn Kollegen Stummvoll: Wenn Sie, Herr Kollege Stummvoll, sagen, dass das, was Herr Abgeordneter Kogler sagt, nicht stimmt, kann ich Ihnen wirklich nur empfehlen: Lesen Sie einmal die Rechnungshofberichte!

Im Rechnungshofbericht 2010/5 zu Niederösterreich steht klipp und klar drinnen: „Die Performance der veranlagten Gelder unterschritt bis Ende 2008 das langfristige Ergeb­nisziel des Landes um knapp eine Mrd. EUR.“ – Also, 1 Milliarde € wurde verzockt! (Abg. Kopf: Wissen Sie, was Ergebnisziel ist?) Und im neuen Rechnungshofbericht aus 2012 steht klipp und klar drinnen, dass diese Verluste bis heute nicht aufgeholt werden konnten, ganz im Gegenteil, es ist mehr geworden. Hätte man eine stinknor­male Veranlagung dieser Wohnbauförderungsgelder gewählt und wäre nicht den Weg der Spekulation gegangen, dann wäre unter dem Strich deutlich mehr heraus­gekom­men, als das der Fall ist.

Wenn Sie also vom Sozialmodell Niederösterreich reden, so ist das in Wirklichkeit ein Hohn, weil diese 1 Milliarde € natürlich in den Kassen des Landes Niederösterreich gefehlt hat. (Abg. Dr. Stummvoll: Es ist in das Sozialmodell investiert worden!)

Frau Finanzministerin, was uns eint, ist, dass es keine Spekulation mehr geben darf. Da bin ich ganz bei Ihnen. Aber die Regelungen, die Sie jetzt vorlegen, reichen bei Weitem nicht aus, um das zu erreichen. Diese Regelungen sind schwerfällig, sind umständlich, sind lückenhaft, sind auch nicht vollziehbar, sie sind aber auch teuer. Und sie verhindern vor allem eines nicht: dass das Spekulationsmodell Niederösterreich weitergeführt werden kann. Warum nicht? – Weil nicht ausgeschlossen ist, dass Erlöse aus Veräußerungen von Vermögen nicht mittel- und langfristig veranlagt werden dürfen. Das ist weiterhin erlaubt. Und wenn nicht dafür Sorge getragen wird, dass es ein Rechnungswesen gibt, aus dem klipp und klar in einer Vermögensrechnung hervorgeht, welche allfälligen Veranlagungen zu welchen Veranlagungsergebnissen führen, dann sind doch der Spekulation weiterhin Tür und Tor geöffnet. Frau Finanz­ministerin, diese Lücke im System gilt es zu schließen. (Beifall bei den Grünen.)

Und wie kann diese Lücke geschlossen werden? – Sehr einfach; drei Dinge müssen passieren. Erstens: die Verankerung von Grundsätzen der Finanzgebarung in der Verfassung – von allen Grundsätzen, nicht nur das Spekulationsverbot und zwei an­dere Verbote, sondern auch das Berichtswesen, die Kontrolle, die Transparenzgebote,


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die Trennung von Treasury und Risikomanagement – so kompliziert das klingt. All das sind Dinge, die in die Verfassung gehören.

Zweitens brauchen wir ein modernes Rechnungswesen, vollständig, ehrlich – die Betonung liegt auf vollständig und ehrlich –, und zwar einheitlich für Bund, Länder und Gemeinden. Wenn es das nicht gibt, wird es auch kein Spekulationsverbot geben, das man umsetzen kann. (Beifall bei den Grünen.)

Und drittens brauchen wir die Abwicklung aller Finanzierungen und aller Veranlagun­gen durch eine einzige Stelle, für Bund, Länder und Gemeinden – die Gemeinden wollen sich über die OeBFA finanzieren, dürfen das aber gar nicht; da werden die Banken geschützt, das ist ja wohl klar –, und natürlich unter bestimmten Bedingungen. Diese eine Stelle, die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur, die ja auch mit Geldern gezockt und verloren, aber aus dem Fall gelernt hat, muss noch profes­sio­neller werden, und es muss noch mehr Transparenz her. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Wenn es Regelungen dieser Art gibt, dann setzen wir uns gerne wieder zurück an den Verhandlungstisch und erarbeiten eine Lösung, die wirkungsvoll und kein großkoalitionärer Murks ist. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

9.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


9.50.26

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich erschüttert und was sie nicht verstehen können (Abg. Mag. Schönegger: Ihr Video!) – Nein, das ist nicht unser Video! (Abg. Mag. Schönegger: O ja!) – Was die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich berührt, ist der Umstand, dass diese Spekulationsskandale allen seit Jahren bekannt sind. Ich erinnere etwa an die Spekulationen in Trieben, in Linz oder in Hartberg. Ich erinnere auch an die Spekulationsverluste der Bundesfinanzierungsagentur.

Da sind einige Jahre vergangen, Frau Bundesministerin, in denen man in der Zwischenzeit schon längst hätte reagieren müssen. Und diese Untätigkeit ist es, die die Bürger nicht verstehen.

Jetzt, nach den Skandalen in Salzburg, die jedem Bürger die Hutschnur hat reißen lassen, kommen Sie plötzlich drauf, dass etwas getan werden muss.

Das heißt, immer erst dann, wenn in Österreich der Skandal eine größere Dimension erreicht hat und die Bürger ihre Betroffenheit zum Ausdruck bringen, reagiert die Politik. Und das verstehen viele Menschen in unserem Land nicht. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn dann seitens der Politik gesagt wird, die Schuld haben alle anderen, die Schuld haben irgendwelche Beamtinnen und Beamte in den Abteilungen, die da angeblich von sich aus tätig geworden sind, dann verstehen die Menschen das erst recht nicht. Wozu gibt es dann überhaupt Regierungspolitiker – und warum tragen die nicht die Verantwortung dafür? Warum sagen sie nicht: Wir werden in Zukunft dafür sorgen, dass das ein für alle Mal abgestellt wird!?

Zu dieser Lösung, die Sie jetzt anstreben, Frau Finanzministerin – ich verteidige Sie in dem innersten Wunsch, den Sie haben –, Sie wollen eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung haben: Ja, das wollen wir auch, aber seien Sie doch mutig genug, zu sagen, dass es Ihr erklärter Wille ist, ein Verfassungsgesetz zu machen, mit dem den Ländern, den Gemeinden und den Städten auferlegt wird, was sie zukünftig


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mit den Steuergeldern machen dürfen und was nicht. Seien Sie ehrlich genug, das hier zu sagen – und wir unterstützen Sie dabei. (Beifall beim BZÖ.)

Der Humbug mit dieser Artikel-15a-Vereinbarung ist doch ein Kniefall vor den Landesfürsten. Die Landesfürsten sind jene, die Ihnen das sozusagen aufs Auge drücken. (Abg. Großruck: Sie wollen auch Landesfürst werden!) Frau Bundesminis­terin, seien Sie doch einmal hart und ehrlich genug, das klar zu sagen! Sie haben die Unterstützung des Hohen Hauses, den Landesfürsten endlich einmal Paroli zu bieten und zu sagen, was Sache ist, nämlich dass sie es zukünftig zu unterlassen haben, mit Steuergeldern zu spekulieren und Unfug zu treiben! (Beifall beim BZÖ.)

Frau Finanzministerin, Sie sprechen hier sehr staatsmännisch davon, dass Sie das Zutrauen haben, mit dieser Staatszielbestimmung Spekulationen für alle Zukunft zu verhindern, aber das glaube ich Ihnen nicht, denn: Ziel muss es sein, eine verfas­sungsgesetzliche Bestimmung zu machen, die wasserdicht ist und mit der ein für alle Mal verhindert wird, dass Länder, Gemeinden und Städte mit Steuergeld spekulieren!

Sagen Sie auch dazu, wer diesbezüglich die großen Profiteure in der Vergangenheit waren – seit 2008 ist das doch augenscheinlich, seit einzelne Gemeinden Spekula­tions­verluste ausgewiesen haben –: Allein in Salzburg haben die Banken 130 Mil­lionen € eingestreift! 130 Millionen €!

Das heißt, der Staat verliert – und die Bank kassiert. Nach diesem Motto, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf zukünftig kein Steuergeld mehr veranlagt werden. Das muss das Grundprinzip sein, dem sich alle zu verpflichten haben. (Beifall beim BZÖ.)

Wir vom BZÖ haben Ihnen in den beiden Verhandlungsrunden, die dazu bisher stattgefunden haben, signalisiert, dass wir Ihnen da den Rücken stärken wollen, weil wir davon überzeugt sind, dass es richtig ist, da klare und vor allem auch einheitliche Maßnahmen zu setzen. Und eine unserer Grundbedingungen ist, Frau Finanz­ministerin – Kritik, die der Rechnungshof mit uns teilt –: In Österreich müssen alle – also: Länder, Gemeinden und Städte – eine einheitliche Buchhaltung führen.

Meiner Auffassung nach ist es unverantwortlich, ja völlig unverständlich, dem Rechnungshof diese Prüfkompetenz zu geben, der sich aber aufgrund der vorgelegten Unterlagen nicht auskennt und sozusagen dem Geld gar nicht auf die Spur kommen kann, wenn verschiedene Buchhaltungen angefertigt und verschiedene Konten aufge­macht werden, um Geld irgendwo zu verstecken. Wir brauchen ein bundeseinheitliches Haushaltsgesetz! (Beifall beim BZÖ.)

Das ist unsere Antwort zur Behebung dieser Krisensituation: klare Definition von Schulden und Haftungen. Es muss möglich sein, dass der Rechnungshof alles sofort sorgfältig prüfen kann. Es ist doch ein Wahnsinn, dass wir in Österreich so viele verschiedene Buchhaltungen machen und halten dürfen. Das gehört abgeschafft!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir nicht klare Regeln aufstellen und Sanktionen und klare Strafen bestimmen, dann werden sich auch die Länder in Zukunft nicht daran halten. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Daher ist es notwendig, hier ein klares System zu schaffen, das die Prüfungs­kompetenz des Rechnungshofs festlegt und darauf abzielt, dass die Strafen auch tatsächlich ausgesprochen werden. (Beifall beim BZÖ.)

9.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 



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9.56.12

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir hätten jetzt eine große Chance, die aber Sie, Frau Finanzminister, leider ungenützt verstreichen lassen. In den Bundesländern gibt es riesengroße Probleme. Allein in Niederösterreich wurde 1 Milliarde € an Volksvermögen verspekuliert. (Abg. Kößl: Blödsinn!) Zusätzlich kommen die ganzen Probleme in anderen Bundesländern, von Kärnten bis Salzburg und so weiter; ich möchte gar nicht wissen, welche Leichen da noch im Keller schlummern.

Jetzt gäbe es die einmalige Gelegenheit, endlich ordentliche Gesetze zu machen, die für die Zukunft verhindern, dass dem Steuerzahler wieder in die Geldtasche gegriffen wird. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Aber was machen Sie, Frau Finanzminister? – Sie schlagen hier ein Verfassungs­gesetz vor, schielen auf den Applaus der Länder – und bekommen diesen auch, aber ich sage Ihnen ganz klar: Ein Verfassungsgesetz, bei dem die Länder Beifall spenden, ist das Papier nicht wert, auf dem es steht!

Was wir wollen, ist, die Länder an die Zügel zu nehmen. Wir wollen den Ländern ein Stück ihrer Autonomie nehmen, um all das verhindern zu können, was in der Vergangenheit leider passiert ist. Das ist der Hintergrund. Es geht also nicht darum, den Ländern eine große Freude zu machen. Es geht nicht darum, hier ein Gesetz zu verabschieden, um den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen zu streuen, aber die Länder letztendlich so weitermachen zu lassen, wie das bisher der Fall war. Darum geht es nicht, aber genau das machen Sie.

Um das zu verdeutlichen, möchte ich jetzt ein bisschen ausholen: Wenn man weiß, dass die Länder bisher schon bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur Gelder aufgenommen haben, aber nur in untergeordnetem Maße – manche Länder mehr, manche weniger –, und wenn man auch weiß, dass bisher all das, was Sie jetzt in das Gesetz schreiben wollen, schon bei der OeBFA, bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, manifestiert war, dann weiß man auch, dass Länder, die dort Geld aufgenommen haben, erstens ganz strenge Transparenzregeln dafür hatten und zweitens ein absolutes Spekulationsverbot.

Das heißt, Frau Finanzminister, all das, was Sie jetzt ins Gesetz schreiben, gibt es bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur schon, aber das Problem ist eben, dass die Länder dort sozusagen freiwillig Geld aufnehmen können – oder eben auch nicht; das ist das Problem.

Das heißt, wir bräuchten diese ganze Gesetzesregelung gar nicht, wenn sich die Länder verpflichten, Geld ausschließlich bei der Österreichischen Bundesfinanzie­rungs­agentur aufzunehmen, denn da gelten diese beiden Regeln, die Sie erst mühsam in die Verfassung schreiben wollen, nämlich erstens Transparenz, zweitens Speku­lationsverbot. Und etwas haben wir dann auch noch, was Sie hier immer wieder vergessen: Es gibt dann vom Bund her die Möglichkeit, zu überprüfen, ob solche Kredite überhaupt notwendig sind. Aber das ist genau das, was offensichtlich Sie und auch die Länder nicht wollen.

Die Länder wollen sich nicht in die Karten schauen lassen. Die Länder wollen nicht, dass wir, Sie – oder wer immer kontrolliert – überprüfen, ob solche Kredite überhaupt notwendig sind. Wenn man es ganz genau betrachtet, ist es doch so, dass die Länder gar keine Schulden machen müssten, denn die Länder finanzieren sich über den Finanzausgleich – und dieses Geld müsste normalerweise reichen. Und wenn es nicht reicht, dann könnte man das doch über den Finanzausgleich regeln, aber nicht in Eigenregie still und heimlich seitens der einzelnen Bundesländer Geld aufzunehmen –


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noch dazu viel teurer als bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, wo man im Schnitt um 0,5 Prozent weniger an Zinsen zahlen muss.

Da gibt es sogar einen eigenen Bericht von der Arbeiterkammer, den sollten Sie von der SPÖ einmal lesen, in dem steht, dass die Österreichische Bundesfinanzierungs­agentur das Geld immer billiger ausgeben könnte, als man das selbst in den Ländern schaffen würde. Und was machen die Länder? Um diese Transparenzregeln, um diese Spekulationsregeln zu umgehen, holen sie sich das Geld von der eigenen Bank, meistens oder immer viel teurer, und gehen dann ins Finanzcasino, um diesen Verlust wieder hereinzuholen und möglicherweise auch noch einen Extra-Gewinn zu erzielen.

Wenn Sie ins Casino gehen und mit Schulden spekulieren, das heißt nicht mit dem eigenen Geld, was schon schlimm genug ist, sondern dafür auch noch Kredite auf­nehmen, die dann noch dazu ein anderer zahlt, wenn Sie das machen, würden Sie im Casino wahrscheinlich gesperrt werden, da kommen Sie auf eine schwarze Liste. Ich glaube, dass wir manche Länder auf eine schwarze Liste schreiben müssen und ihnen endlich einmal verbieten müssen, dass sie mit dem Geld, das ja nicht ihnen gehört, spekulieren. Das Geld, das sie hier als Schulden aufnehmen, gehört ja nicht ihnen, das gehört jemandem anderen, nämlich dem Steuerzahler, und damit muss man beson­ders sorgfältig umgehen.

Und wenn wir schon dabei sind, neue Regeln zu machen, dann könnten wir auch einmal die Gemeinden an die Kandare nehmen, aber diese Gelegenheit wird hier leider verpasst.

Sie verpassen heute hier eine einmalige Gelegenheit, und ich bitte Sie, Frau Minister, gehen Sie etwas ambitionierter ans Werk, denn es geht letztlich um Steuergeld, und damit muss man besonders sorgfältig umgehen! – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

10.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Staatssekretär Mag. Schieder zu Wort gemeldet. Auch seine Redezeit soll 5 Minuten nicht über­steigen. – Bitte.

 


10.01.40

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Das Thema, dass es keine Spekulation mit Steuergeld geben soll, ist eines, das nicht nur aufgrund der jüngsten Ereignisse unter den Fingernägeln brennt und auf das man vielerorts auch von den Bürgerinnen und Bürgern angesprochen wird, sondern das eigentlich seit einigen Jahren schon Teil der Diskussion ist. Daher bin ich froh darüber, dass wir jetzt, zwar mit dem Schmerz der Erlebnisse in einigen Bundesländern, politisch so weit gekommen sind, dass wir entsprechende Gesetze vorlegen können und gestern auch im Ministerrat beschließen konnten.

Wir gehen auf drei Ansatzebenen vor. – Erstens mit einem Spekulationsverbot in der Verfassung, das ermöglicht, dass wir Städte und Gemeinden genauso wie die Länder mitnehmen und der gesamte Sektor Staat, ob direktes Budget oder ausgegliedertes Budget, ob ausgegliederter Betrieb oder Hoheitsverwaltung, der gesamte Sektor Staat, das heißt Bund, Länder und Gemeinden, von diesem Spekulationsverbot erfasst ist, womit sichergestellt wird, dass es Spekulation nicht geben kann.

Zweitens, weil es natürlich viele Details zu regeln gibt, einen Bund/Län­der/Städte/Gemeinden-Staatsvertrag, einen Artikel-15a-Vertrag, der viele Details wie Transparenzvorschriften und Sanktionsmechanismen festlegt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 80

Und letztlich noch die dritte Ebene: einzelne Gesetze, wie zum Beispiel das Bundes­finanzierungsgesetz, mit denen auch noch wichtige Regeln in diesem Zusammenhang festgeschrieben werden.

Das Bundesfinanzierungsgesetz ist im Wesentlichen jene Verordnung, die wir vor einigen Jahren erlassen haben, als wir uns in der OeBFA mit der Frage beschäftigt haben, wie man Veranlagungsrisken minimieren kann. Die darin enthaltenen Regelungen kommen jetzt quasi in die höhere Qualität eines Gesetzes.

Spekulation ist ja nicht leicht zu definieren, aber der wichtige Grundsatz heißt, Risiko­minimierung hat jedenfalls Vorrang vor Gewinnmaximierung zu haben. Sehr oft wurde in der Vergangenheit argumentiert, aber da gibt es ja eine höhere Rendite, und wenn ich nur etwas Gutes mit dieser höheren Rendite am Schluss mache, ist es schon gerechtfertigt. Und wir müssen zu einem Punkt kommen, wo sich der öffentliche Haushalt, egal, ob im Bund, in den Ländern oder in den Gemeindestuben, klar ist, Risiko ist etwas, was nicht nur „gehandlet“ gehört, transparent dargelegt gehört, sondern vor allem auch vermieden und nicht eingegangen gehört.

Da gehören die ganzen Fragen wie Derivate ohne Grundgeschäft dazu, die es nicht mehr geben soll, sowie keine Spekulation auf Kredite. Das ist ja besonders ärgerlich und macht einen wütend, wenn man hört, dass Kredite aufgenommen wurden, um sie sofort wieder ins Finanzmarktcasino zu tragen. Es gehören dazu mehr Transparenz, regelmäßige, halbjährliche Berichterstattung und auch einmal eine Tabula rasa, wo alles auf den Tisch gelegt und auch einmal klar bewertet werden muss, wo österreichweit welche Risken vorhanden sind. (Abg. Mag. Rossmann: Wie geht das ohne Rechnungswesen, ohne Vermögensrechnung?) Das ist im Artikel-15a-Vertrag auch so vereinbart.

Es gibt auch durchgängige Vier- und Mehr-Augen-Prinzipien, weil wir auch draufge­kommen sind, dass in den einzelnen Verwaltungsebenen oft diese Grundprinzipien, die man eigentlich kennt, nicht ausreichend gelebt wurden und auch nicht verankert waren. Auch die fachliche Ausbildung jener Personen, jener Beamtinnen und Beamten, die mit dem Finanzwesen arbeiten, ist hier zu verbessern und wird auch verbessert. Wenn jeder Bankaufsichtsrat einen „Fit and Proper“-Test machen muss, dann ist es ja ein Mindestmaß, das wir uns auch von Finanzdirektoren erwarten können.

Wir haben seit Weihnachten intensive Verhandlungen mit den Ländern, mit Gemeinden und mit Städten geführt und hier diese 15a-Vereinbarung vorgelegt, die meiner Meinung nach, vor allem für das, wo die Diskussion begonnen hat, sehr, sehr weit geht und sehr vernünftige Regeln festlegt. Wir haben auch seit einiger Zeit Gespräche mit den Oppositionsparteien, und es freut mich schon, dass es in den Gesprächen gelingt, sich sachlich diesen doch sehr komplexen Themen auf allen Ebenen gut zu nähern. Das gute Klima und die konstruktive Arbeit, die dort geleistet wurde, möchte ich besonders hervorstreichen.

Namentlich möchte ich an dieser Stelle die Kollegen Hofer, Kogler, Scheibner und natürlich auch Stummvoll und Krainer erwähnen. Es hat sich dabei gezeigt, dass wir uns alle gemeinsam bemühen, dieses schwierige Problem möglichst gut einzufassen, und ich habe auch ein gutes Gefühl, dass es hier gelingen wird, ein ordentliches Stück für Österreich weiterzugehen.

Es geht darum, Risken zu vermeiden, es geht nicht um Gewinn oder Verlust. Das ist dieses große Missverständnis: Solange es einen Gewinn gab, hat man in der Vergangenheit gefunden, es ist kein Risiko – es wurde immer erst mit dem Verlust zum Risiko. Es gilt zu erkennen, dass es ums Risiko geht, selbst dann, wenn Gewinn dahinter steht, wiewohl natürlich ein Gewinn für den Steuerzahler noch immer besser ist als ein Verlust, so wie wir es jetzt an vielen Orten leider sehen müssen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 81

Vieles, was in Österreich in Bundesländern und auch in einigen Gemeinden und Städten passiert ist, können wir intensiv diskutieren, gehört auch aufgearbeitet, braucht man auch überhaupt nicht zu verteidigen. Das Wichtigere ist aber, jetzt Regeln zu schaffen, dass das in Zukunft nicht mehr passieren kann.

Leider braucht es diese strengen Regeln, wobei man sich ja eigentlich hätte erwarten können, dass jeder Verantwortliche auch selbst erkennt, dass diese Risken zu viel sind, dass er hier in einem Fahrwasser ist, das nicht gut ist. Leider braucht es diese strengen Regeln. Mir wäre es lieber gewesen, es hätte jede Gebietskörperschaft auf ihrer Ebene schon frühzeitig erkannt, dass dieser Weg der falsche ist. Das war nicht so, daher arbeiten wir jetzt daran, dass wir in der Verfassung, in einem Bund/Län­der/Städte/Gemeinden-Vertrag und in einzelnen Gesetzen dieses Spekulationsverbot festschreiben, und ich glaube, es wird uns auch gelingen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas. – Bitte.

 


10.07.41

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier auf der Besuchergalerie und vor den Fernsehschirmen! Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Verzocken von Steuergeld ist kein Kavaliersdelikt und gehört abge­stellt! Gerade im Umgang mit anvertrauten Geldern ist besondere Vorsicht geboten, und die haben einige Beamte, Manager und Politiker nicht in ausreichender Form an den Tag gelegt.

Zahlreiche Spekulationsaffären gibt es in der letzten Zeit. Ich möchte mich einem Beispiel widmen, das der Rechnungshof sehr gut aufbereitet hat, nämlich dem Beispiel Niederösterreich, und ich werde mich hier exakt an den Rechnungshofbericht halten. (Abg. Mag. Kogler: Bravo!)

Wohnbauförderungsdarlehen mit einem Gesamtwert von 8,2 Milliarden wurden an Banken verkauft – erlöst werden konnten jedoch nur 4,4 Milliarden. Man hatte die Hoffnung, am Ende mehr zu bekommen, nur das ist gründlich schiefgegangen. Bereits damals wurde die Rechtmäßigkeit dieser Veranlagungen, dieser Spekulationen bezweifelt. Ich zitiere aus einem Gutachten von Professor Öhlinger:

Es erweist sich schon der Beschluss, die Wohnbaudarlehen des Landes zu veräußern, als problematisch. Das Land hätte die Veranlagung der Wohnbauförderungsdarlehen in Risikopapieren verhindern sollen. – Zitatende.

Auch der Rechnungshof hat festgestellt, dass die Veranlagung durch die fibeg intrans­parent und zum Nachteil des Landes durchgeführt wurde.

An dieser Stelle ist die Frage schon zulässig: Was machen die Steuergelder von Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern auf Zypern, auf den Cayman Islands oder auf Jersey? Da haben sie nichts verloren! Und das ist nicht, wie von manchen behauptet wird, im Beschlussantrag zur Veranlagung der Wohnbaugelder vorgesehen gewesen, sondern da heißt es:

Die der Veranlagungsgesellschaft zufließenden Mittel sind in Veranlagungsinstrumen­ten mit hoher Qualität von hervorragender bis guter Finanzkraft zu veranlagen.

In einem Beiratsbeschluss heißt es dann: 60 Prozent Anleihen und 40 Prozent Aktien. Und die Verantwortlichen, damals schon mit absoluter ÖVP-Mehrheit im Niederöster­reichischen Landtag, haben sich über diese verbindlichen Vorgaben hinweggesetzt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 82

(Abg. Rädler: Und SPÖ!) – Kollege Rädler, du solltest mir zuhören! – Bereits Ende des Jahres 2006 betrug der Anteil alternativer Investments am niederösterreichischen Port­folio 38 Prozent.

Und jetzt etwas zur sogenannten Performance der einzelnen Fonds aus Nieder­österreich. (Der Redner zeigt in der Folge verschiedene Schaubilder.)

Vier Fonds wurden aufgelegt. Der Fonds I hatte 0,9 Prozent Rendite, der Fonds II 1,51, der Fonds III minus 1,28 und der Fonds IV minus 5,35. Also das Geld auf ein Sparbuch gelegt wäre wahrscheinlich gescheiter gewesen. (Abg. Mag. Kogler: Mit Sicherheit!) – Mit Sicherheit, ja.

Der Rechnungshof hält dazu auch fest:

„Mit der ab Mitte 2003 geänderten Strategie () veränderte sich systematisch die gesamte Risikostruktur der Veranlagungen. Damit entfernte sich die FIBEG weit von der ursprünglichen Veranlagungsstrategie, ohne jedoch die Entscheidungsorgane des Landes davon in Kenntnis zu setzen.“

Und das ist das große Problem. Diese Assets konnten auch in Krisenzeiten, nämlich Ende 2008, nicht mehr verkauft werden. Diese nicht verkäuflichen illiquiden Assets haben 2008 22 Prozent betragen.

Ein Satz noch zu den Auszahlungen an das Land, weil oft behauptet wird, die Fonds hätten so gute Erträge erwirtschaftet. Meine Damen und Herren! 862 Millionen wurden im Berichtszeitraum an das Land ausgeschüttet, 44 Prozent davon oder 375 Millionen aus der Substanz. Das heißt, das arbeitende Kapital wurde verringert, und die not­wendige Rendite, um am Ende zu den 8,2 Milliarden zu kommen, ist noch weiter gestiegen. Damit weiß man, dass sich das nicht ausgehen kann und nicht ausgehen wird.

Der Rechnungshof stellt eindeutig fest: Eine Milliarde Schaden wurde dem Land Niederösterreich bereits zugefügt. – Und weit entfernt von einer erhofften Rendite von mindestens 4,6 Prozent. Tatsächlich liegt sie bei 1,8 Prozent oder sogar darunter.

Und warum wir noch immer über Niederösterreich diskutieren, Kollege Stummvoll: weil der Landeshauptmann nicht einsieht, dass das eine Fehlinvestition, eine Fehlanlage war. Auch der Rechnungshof kann irren, war seine Aussage. Und diese Uneinsichtig­keit gipfelt darin, dass heute noch 700 Millionen in Hedgefonds-Strukturen, in Rohstoffnotierungen, in High-Yield-Bonds angelegt sind. High-Yield-Bonds – Ramsch­papiere, würden die Ratingagenturen sagen, Papiere mit geringer Bonität.

Und weil Sie Kollegen Leitner angesprochen haben: Der hat einem Pseudoverbot nicht zugestimmt. Der möchte etwas Ordentliches. Und wir brauchen auch etwas Ordent­liches. Zum einen muss es so weit kommen, dass die Länder die Bundeshaushalts­regeln übernehmen, und zum anderen brauchen wir ein ordentliches Spekulations­verbot, das keine Hintertüren offenlässt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)

10.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ober­nos­terer. – Bitte.

 


10.13.12

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­terin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause auf den Fernsehschirmen! (Heiterkeit. – Abg. Mag. Schatz: „Auf den Fernsehschirmen“? – Abg. Ing. Westenthaler: Der ist ein Wahnsinn!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 83

Spekulation mit öffentlichen Geldern ist das Thema heute. Wir haben viele, viele Argumente gehört. Wir haben auch gehört, welche „Farben“ die Ursache für diese Spekulationen wären. Klubobmann Strache hat gesagt, das ist ein Problem von Rot und Schwarz und von Grün in Wien. Es ist auch Blau dabei gewesen, wenn die Farbe stimmt, in Kärnten, das wissen wir genau. Und wir wissen auch, dass in Kärnten Swap-Geschäfte gemacht wurden. Gerade letzte Woche ist herausgekommen, dass es heute noch Fremdwährungskredite gibt, die bewertet werden mit einem Verlust von 39 Mil­lionen € (Abg. Strache: Durch den Zernatto! Aus der Zeit vom Zernatto! Landes­hauptmann Zernatto hat die gemacht!), aufgenommen im Jahr 1998 und im Jahr 2004, 100 Millionen, von Herrn Pfeifenberger (Rufe bei der FPÖ: Zernatto!), der, glaube ich, ein BZÖler war, dann ein FPKler, glaube ich, nicht mehr. (Abg. Bucher: Was?)

Aber inzwischen gibt es ja auch einen freiheitlichen Finanzreferenten in Kärnten, der gesagt hat, obwohl alljährlich beim Jahresabschluss, das wissen wir, im Rechnungs­bericht diese Verluste ausgewiesen werden, dass er nicht gewusst hat, dass es die gibt.

Inzwischen wissen wir, dass diese Kredite, um nicht die vollen Verluste einfahren zu müssen, bis zum Jahr 2017 verlängert werden. Wir hoffen, dass sich die Verluste bis dorthin ein bisschen verringern. Aber es ist auch die Frage aufgrund dieses Entwurfes, den die Frau Innenministerin zu den Spekulationsverboten vorgelegt hat, wie das mit den folgenden Verträgen ist, wo man die Möglichkeit hat, auch auszusteigen, ob man dort auch diese Altlasten weiterführen kann.

Ich glaube, es bringt uns nicht weiter, wenn wir uns gegenseitig Schuld zuweisen. Man soll aus den Fehlern lernen. Bis zum Jahr 2008, das wissen wir alle, ist offen darüber geredet worden und sind eigentlich diejenigen im Eck gestanden, die nicht spekuliert haben, weil die anderen darauf hingewiesen haben, wie viele Gewinne sie daraus machen. Aber es hat uns wieder einmal gezeigt, dass eine sichere Veranlagung und keine Spekulationen immer noch das Beste für die Gemeinden, für das Land und auch für den Staat sind.

Die Eigenverantwortung der Bürgermeister, auch der Landeshauptleute und der Finanzreferenten hat wirklich versagt, und es ist nichts anderes übriggeblieben, als dass der Bund, sprich die Finanzministerin, der Staatssekretär, einen Gesetzentwurf vorlegt, um endgültig dieses Spekulationsverbot in Form einer Artikel-15a-Verein­barung mit Bund, Ländern und Gemeinden festzulegen, damit so etwas in Zukunft nie mehr passiert.

Worauf man bei dieser Vereinbarung aber ganz genau schauen muss, ist Folgendes: Dass man diese vielen Gesellschaften, die von den Gemeinden und auch von den Städten ausgelagert sind, auch erwischt und dass nicht diese ausgelagerten Gesell­schaften, die ja auch in öffentlicher Hand sind, eventuell weiter solche Geschäfte machen können, die zu diesen Verlusten geführt haben.

Weil wir heute auch zum Thema Verankerung der österreichischen Wasserrechte in der Verfassung hier diskutieren, möchte ich sagen, da bin ich dafür, ist doch Wasser eines der höchsten Güter, daher: Wasserrechte darf man nicht verkaufen, Wasser­rechte darf man nicht hergeben! Und deshalb bin ich heute noch entsetzt darüber, was leider bei uns im letzten Jahr im Herbst passiert ist, als die Anteile der KELAG verkauft wurden, die die meisten Kärntner Wasserrechte hat. Das heißt, mit diesem Anteils­verkauf von der KELAG, die auf Alternativenergie, Zukunftsenergie setzt, wo wir wissen, dass halb Europa aus der Atomkraft aussteigt, hat man Wasserrechte und damit dieses Zukunftspotenzial der Energiegewinnung veräußert. Und das ist ge­schehen durch einen einzelnen Finanzreferenten – aber nicht, weil wir schon bei den


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Farben gewesen sind, von Schwarz, nicht von Rot, nicht von Grün, sondern von Blau. So etwas darf auch nie mehr passieren! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

10.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte.

 


10.18.18

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Präsidentin! Ja, ich hoffe, dass viele Kärntner jetzt dieses Gestammel gehört haben, denn dann wird die ÖVP in Kärnten noch schwächer abschneiden. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Großruck: Hallo, hallo, hallo! – Abg. Kopf: Sie sollten sich schämen, so etwas zu sagen! Schämen Sie sich!) Ich schäme mich nicht, Herr Kollege Kopf! Beruhige dich ein bisschen! (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Herr Kollege Obernosterer, ich darf Sie darüber aufklären, dass die Fremdwährungs­kre­dite von einem Landeshauptmann Zernatto aufgenommen worden sind. Das sollten Sie auch wissen, Herr Kollege. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache – in Richtung ÖVP –: Bei der Wahrheit bleiben!)

Meine Damen und Herren, Kollege Rossmann hat vorher die Stadt Wien angeführt und behauptet, dass mit den Stimmen der FPÖ Fremdwährungszockerei, Cross-Border-Leasing und so weiter abgeschlossen worden wären. Herr Kollege Rossmann, das ist einfach nicht wahr! (Beifall bei der FPÖ.) Da sind Sie völlig falsch informiert. Wir haben dieser Zockerei niemals zugestimmt.

Ich darf Sie aber daran erinnern, dass Sie als Koalitionspartner der SPÖ in Wien die Verantwortung dafür tragen, dass in Wien 1,7 Milliarden € verzockt worden sind, dass Sie gleichzeitig verantwortlich dafür sind, dass der Wasserpreis in Wien um 33 Prozent gestiegen ist, Parkscheine um 8 Prozent teurer geworden sind, Kanal- und Müllgebühren um plus 6 Prozent und die Kosten für das Abschleppen eines Pkws um 26 Prozent gestiegen sind. Das sind die Leistungen der Grünen in Wien! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: So ist es! So schaut die Abzocke aus!)

Ich finde es auch interessant, meine Damen und Herren, dass die Grünen einfach den Verhandlungen zum Spekulationsverbot ferngeblieben sind. Einige der Redebeiträge, die ich heute gehört habe, zeigen ja, dass Sie nicht wirklich darüber informiert sind, was dort besprochen worden ist. Sie sagen zum Beispiel, man müsste jetzt schon schauen, dass es ein einheitliches Rechnungswesen gibt. – Wenn Sie nicht zu Hause gesessen wären, sich die „Teletubbies“ oder „Reich und Schön“ angeschaut hätten, sondern bei den Verhandlungen mit dabei gewesen wären, dann wüssten Sie, dass genau das umgesetzt werden soll. (Abg. Mag. Rossmann: Aber in den Vorlagen ist das nicht drinnen! Lesen kann ich auch!) Und jetzt kehren Sie reumütig an den Ver­hand­lungstisch zurück und sagen: Na, wir würden ja doch gerne wieder mitverhandeln.

Bitte, ich freue mich. Seien Sie wieder mit dabei! Dann können wir hier weiterarbeiten. Das wäre sinnvoller. Aber Verhandlungen fernzubleiben, das macht überhaupt keinen Sinn. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Scheibner.)

Es gab hier das Spannungsfeld zwischen dem, was die Regierung wollte, nämlich 15a-Vereinbarungen umzusetzen, und dem, was wir wollten, nämlich in der Verfassung so viel wie möglich festzuschreiben.

Und das ist gelungen. Wir haben jetzt nicht nur festgeschrieben, dass ausschließlich risikoavers investiert werden darf, wir haben auch festgeschrieben, dass für Veran­lagungen – egal, ob risikoavers oder nicht risikoavers – keine Kredite aufgenommen werden dürfen. Das steht jetzt auch in der Verfassung. Es wird auch in der Finanz-


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verfassung stehen, dass keine Derivate ohne substanzielle Grundlage abgeschlossen werden können. (Abg. Mag. Rossmann: Aber den Ländern !) – Auch das.

Der nächste Punkt, der drinnen stehen wird, ist nämlich, dass die Grundlagen des Rechnungswesens für Bund, Länder und Gemeinden einheitlich zu gestalten sind. Das haben wir in der letzten Verhandlungsrunde nicht abschließen können, das ist ein sehr wichtiger und umfassender Punkt, aber das passiert jetzt hier im Parlament.

Und deswegen sage ich Ihnen: Kommen Sie zurück an den Verhandlungstisch und arbeiten Sie mit! Nur so kann man etwas bewegen. (Beifall bei der FPÖ.)

Angesprochen wurde von uns auch das Thema Wasser, weil wir glauben, dass Wasser ein Gut ist, das in vielen Teilen der Erde knapp ist, daher auch zum Mittelpunkt von Spekulationen geworden ist und es auch in Zukunft sein wird.

Österreich sitzt auf einem reichen Wasserschatz und ist daher Ziel von Begehr­lichkeiten geworden. Deswegen haben wir gesagt: Wir stimmen diesem Spekulations­verbot, wenn wir uns inhaltlich einigen, zu, wir wollen aber gleichzeitig auch sichern, dass unser Wasser nicht ausverkauft werden kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich höre nun, dass es ganz offensichtlich so ist, dass alle Parteien hier im Parlament dieser Meinung sind – auch die SPÖ – und nur die ÖVP in diesem Bereich anderer Meinung ist.

Ich möchte jetzt vorlesen, was die ehemalige Außenministerin Plassnik zu diesem Thema gesagt hat:

„Beim Wasser bleibt es bei der Einstimmigkeit. Der Reformvertrag der EU, der am 13. Dezember in Lissabon unterzeichnet wird, stellt ganz eindeutig klar, dass auch in Zukunft die Nationalstaaten, inklusive der Regionen und Gemeinden, für Dienstleistun­gen im öffentlichen Interesse () zuständig sind. Darunter fallen die Wasserversor­gung und das Management der Wasserressourcen 

Weiters heißt es:

„Vor diesem Hintergrund stellt Außenministerin Ursula Plassnik klar, dass es auf keinen Fall zu einer ,versteckten Liberalisierung’ oder Privatisierung im sensiblen Bereich der Bewirtschaftung der Wasserressourcen kommen wird. Auch nicht im Umweg über Umwelt- oder Verbraucherschutzvorschriften der EU.“

Und genau das, meine Damen und Herren, müssen wir sicherstellen – auch in der Verfassung. Ich glaube, dass es hier einen einstimmigen Beschluss auch mit der ÖVP im Parlament geben muss. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Scheibner. – Abg. Strache: Verfassungsgesetz!)

10.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


10.23.39

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will jetzt nicht, dass das irgendwie arrogant rüberkommt, aber ich muss schon noch einmal betonen: Wir Grüne sind die Einzigen, die immer schon gesagt haben: Finger weg von der Zockerei mit öffentlichen Geldern! (Abg. Strache: Ihr sitzt im Boot bei den Roten in Wien!) Wir sind die Einzigen! (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Im Jahr 2001 hat ein ÖVP-Finanzlandesrat in Salzburg ein sogenanntes neues Schuldenmanagement eingeführt und ermächtigte damit eine Mitarbeiterin, massive Finanzspekulationen durchzuführen. Dann hat das Ressort zur SPÖ gewechselt und es wurde munter weitergezockt, ab 2006 schließlich auch mit


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Wohnbauförderungsgeldern. Und ich muss Ihnen sagen, meine Damen und Herren von der FPÖ: Sie haben laufend den Budgets mit den entsprechenden Begleitgesetzen zugestimmt, wo genau diese Spekulationsgeschäfte Jahr für Jahr legitimiert wurden. (Beifall bei den Grünen.)

Wir Grüne haben konsequent dagegen gestimmt.

Meine Damen und Herren – und das geschah alles, obwohl bereits 2006 ganz deutlich geworden ist, dass man mit dieser Methode eben nicht nur Gewinne erzielen kann, sondern auch enorme Verluste. Das wussten wir allerspätestens seit 2006.

Und heute stellt sich die ÖVP hin und sagt: Wir haben von alldem nichts gewusst. Sie zeigen mit dem Finger auf die SPÖ; und das, obwohl Ihr Ressortchef 2001 dieses System eingeführt hat und Sie die ganze Zeit in der in der Koalition waren. Heute sagen Sie, Sie haben nichts gewusst.

Und die SPÖ – ich habe mich wirklich sehr über den Redebeitrag des Abgeordneten Krainer amüsiert – stellt sich jetzt als Aufklärer-Partei in dieser Sache hin. Die Zockerei ist Ihnen in all den Jahren gar nicht aufgefallen, sondern alles ist nur die Schuld von einer einzigen Superkriminellen. Landesräte in Serie, Abteilungsleiter – alle haben gar nichts „gecheckt“.

Meine Damen und Herren, das ist extrem unwahrscheinlich. Aber selbst wenn es so war, dann zeugt es einfach von einem massiven Unvermögen und einem extremen Mangel an politischer Verantwortung, der hier offenbar wurde.

Es macht fassungslos, wenn man genau beobachtet, was in Salzburg in den letzten Jahren, auch was in den letzten Wochen passiert ist. Es dauerte sechs Wochen, bis der – jetzt – ehemalige Finanzlandesrat auch nur einen vagen Überblick über die Situation hatte. Abgeordneter Krainer hat sich offenbar mit der Situation nicht vertraut gemacht, denn es ist alles andere als klar, womit wir es heute in Salzburg wirklich zu tun haben.

Diese Affäre in Salzburg strotzt vielleicht vor Lügen, aber sie strotzt auf jeden Fall vor Arroganz, vor Selbstüberschätzung und vor politischer Unverantwortung – und das, bitte, von beiden Regierungsparteien. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt schreien plötzlich alle nach einem Spekulationsverbot. Okay, 2013 sind Sie endlich auch so weit. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Und ich muss auch sagen: Die Vorschläge für die Verfassungsänderungen und die Verfassungsbestimmungen sind sicher welche, die uns weiterbringen. Aber – und da geht meine Fassungslosigkeit, die sich ja in Serie kumuliert, weiter –: Wenn es konkret wird, wenn es konkret um die Finanzgebarung der Länder geht, dann wollen Sie das mit den Ländern im Rahmen einer 15a-Vereinbarung abschließen.

Was steht da drinnen? – Im Zusammenhang mit dem Spekulationsverbot wird es den Ländern selbst überlassen zu definieren, was eine Spekulation im Wesentlichen ist. Die sollen selbst das Risiko definieren.

Aber wir wissen doch, Frau Ministerin, genau die Tatsache, dass die Länder das eben nicht können, hat uns ja in die jetzige Situation geführt. Sie sind eben nicht imstande, die Risken wirklich einzuschätzen. Sie machen den Bock zum Gärtner oder, wenn man Niederösterreich dazu nimmt, die Böcke zum Gärtner.

Dann geht es noch weiter. Hätte mit der jetzigen Regelung das Schlamassel in Salzburg verhindert werden können? – Nein, weil die Transparenz in den Haushalten fehlt. Ohne ein entsprechendes neues Haushaltsrecht kann nicht verhindert werden, dass Zockerei weiter verschleiert wird. (Beifall bei den Grünen.)


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Und der dritte Punkt – und das ist der dritte Schildbürgerstreich – ist: Sollte je – was in Anbetracht der Rahmenbedingungen unwahrscheinlich ist – aufgedeckt werden, dass verbotene Spekulationen stattgefunden haben, kommt es nur dann zu Sanktionen, wenn alle anderen Bundesländer gemeinsam, die sich ja jetzt massiv gegen die Transparenz wehren, den Übeltäter sanktionieren; nur wenn sie es gemeinsam tun. Es ist nicht anzunehmen, dass es so weit kommt. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ich komme zum Schluss. Leider ist es so, dass das, was Sie hier vor allem durch die 15a-Vereinbarung vorlegen, nichts verhindern wird. Es wird das Steuergeld nicht vor Zockerei schützen (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen), aber vielleicht besinnen Sie sich ja noch eines Besseren. (Abg. Grosz: Stecker raus!)

Und – Schlusswort – wenn es um ein wirklich effizientes Spekulationsverbot geht 

10.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, ich habe Ihnen fast 1 Minute dazugegeben. Damit ist Ihre Redezeit abgelaufen. Es tut mir leid.

(Beifall bei den Grünen für die das Rednerpult verlassende Abg. Mag. Schatz.)

Ich war relativ großzügig bei allen mit der Zeit, aber irgendwann ist auch da ein Punkt zu setzen.

Herr Abgeordneter Scheibner gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.29.43

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Darf ich auch 1 Minute länger sprechen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nein, Sie dürfen nicht! Sie halten sich auch an die 5 Minuten. – Bitte.

 


Abgeordneter Herbert Scheibner (fortsetzend): Das ist wieder eine Ungleich­behand­lung im österreichischen Nationalrat, aber wir werden auch das aushalten. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Frau Abgeordnete Schatz, es mag sein, dass Sie immer gegen Spekulationen und für ein Spekulationsverbot eingetreten sind, aber in Wien hat man seit 2010 nichts mehr davon gehört. (Oh-Rufe beim BZÖ. – Zwischenruf der Abg. Mag. Schatz.)

Ich möchte ja dem Kollegen Kogler nichts unterstellen, weil er wirklich ein dynami­scher, selbstbewusster Abgeordneter ist, aber ganz kann ich den Verdacht nicht wegwischen, dass es da vielleicht einen Anruf von der Frau Vassilakou gegeben hat, die gemeint hat, der Herr Bürgermeister hätte mit ihr gesprochen, ob man diese Ver­hand­lungen nicht doch boykottieren könnte, denn die Grünen sollten da nicht dabei sein, wenn es um ein Spekulationsverbot geht. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Schatz.) Anders kann ich es mir nämlich nicht erklären, Frau Abgeordnete Schatz. Sie sagen, Sie wollen ein Spekulationsverbot, wir verhandeln dieses Speku­lationsverbot in die Verfassung hinein, und Sie sind nicht dabei. (Abg. Mag. Kogler: Wischiwaschi-15a-Vertrag!)

Gut, wenn Sie jetzt wieder in den Ausschuss kommen, so ist das in Ordnung, aber dann bitte auf Zurufe aus Wien von der Frau Vassilakou nicht mehr zu hören. Es sollte unabhängig davon sein, ob man in einer Landesregierung ist oder nicht, dass man eindeutig das Prinzip durchsetzt, dass mit öffentlichen Geldern nicht spekuliert werden darf. Wenn wir uns darüber einig sind, dann haben wir ja schon etwas erreicht. (Beifall beim BZÖ.)


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Frau Finanzministerin! Das muss ich wirklich hier klar zum Ausdruck bringen: Die Verhandlungen über die Verfassungsbestimmung waren konstruktiv, Sie haben auch die Prinzipien, die wir verlangt haben, zumindest jetzt einmal in die Regierungsvorlage mitaufgenommen. Herr Abgeordneter Hofer hat sich ja auch sehr intensiv eingebracht. (Abg. Mag. Kogler: Aber Niederösterreich und Salzburg sind nicht !) – Sie haben sich nicht eingebracht, denn Sie waren nicht dabei. (Abg. Mag. Kogler: Natürlich!)

Was uns jetzt natürlich fehlt, das ist das einheitliche Rechnungswesen. Da war der Mut bei der Regierung, dass man gleich eine ordentliche Regelung macht, nicht mehr so vorhanden. (Abg. Mag. Kogler: Sie sehen, dass die Löcher größer als der Käse sind!) Man hat gesagt: Ein einheitliches Rechnungswesen ist einfacher gegenüber den Ländern durchzusetzen, wenn das die Parlamentarier machen.

Meine Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, bitte dann nicht auf Zurufe Ihrer Landesparteichefs zu hören – meistens auch Landeshauptleute –, die das sicher wieder verhindern oder zumindest blockieren wollen! Wir brauchen hier einen Grund­satz, dass es ein einheitliches, modernes Rechnungswesen in Österreich gibt – nicht nur für den Bund, sondern auch für die Länder und Gemeinden. (Beifall beim BZÖ.)

Es wird immer wieder gesagt: Na ja, die Kameralistik, die Länder haben halt zum Teil noch die Kameralistik. – Jetzt weiß man normalerweise nicht, was das ist. Das ist eine Art der Buchhaltung, die zum Wiederaufbau nach einem großen Krieg geeignet gewesen war. Wenn man meint, das wäre der Zweite Weltkrieg gewesen, dann irrt man. Wenn man meint, das wäre der Erste Weltkrieg gewesen, dann irrt man auch. Das war nach dem Dreißigjährigen Krieg! Im Jahre 1648 ist diese Theorie der Kame­ralistik entstanden, dass man durch staatliche Unterstützung die Wirtschaft wieder ankurbelt.

Meine Damen und Herren! Diese Methoden aus dem 17. Jahrhundert sind überholt. Wenn heutzutage noch irgendein Landesfürst daherkommt und sagt, er wehrt sich dagegen, dass das 17. Jahrhundert Vergangenheit ist und wir im 21. Jahrhundert etwas anderes für eine moderne und transparente Rechnungsführung brauchen, dann muss ich wirklich sagen: Lieber Landesfürst, geh in die Geschichte! Geh in dein Landesmuseum! Aber für ein modernes Land hast du eigentlich nichts mehr mitzu­reden. (Beifall beim BZÖ.)

Das, Frau Finanzministerin, ist ja genau die Problematik. Auf der Verfassungsebene kommen wir, glaube ich, mit einer klaren Verfassungsbestimmung ganz gut zu Rande. Das ist auch wichtig: ein verfassungsgesetzliches Verbot für diese Spekulationen. Aber die Umsetzung dieses Verfassungsprinzips ist schon wieder ein Problem. Da heißt es dann immer: Der Föderalismus ist uns so wichtig.

Meine Damen und Herren! Dieser Föderalismus wird immer mehr zum Luxus, den wir uns nicht mehr leisten können. Es hat nämlich nichts mit Föderalismus zu tun, dass die Leute, die das Geld vom Bund – das sind Bundesgelder –, also Bundessteuermittel bekommen – die brauchen sie nicht einzunehmen; denn wenn sie so föderal sind, dann sollen sie auch die Steuern selber einheben und die Verantwortung dafür überneh­men –, also das Geld zentral bekommen, dieses dann regional vergeben und sich nicht kontrollieren lassen wollen. Das geht sicherlich nicht! (Beifall beim BZÖ.)

Aus unserer Sicht wäre es ganz einfach gewesen: eine klare verfassungsrechtliche Regelung, ein Ausführungsgesetz, und zwar ein Bundesausführungsgesetz (Abg. Mag. Kogler: Richtig! Ja, eh!), dass das in ganz Österreich klar und deutlich und einheitlich geregelt ist und es eine klare Kontrolle durch eine Institution gibt, nämlich durch den Rechnungshof.


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Das wird ja kompliziert in dieser Artikel-15a-Vereinbarung. Da gibt es eine Kontroll­gruppe, diese berichtet an das österreichische Koordinierungskomitee. Das Koordinie­rungs­komitee berichtet an die Bundesanstalt Statistik Österreich und den österreichi­schen Staatsschuldenausschuss. Und dann gibt es ein kompliziertes Sanktionsver­fahren. Dabei wird nichts herauskommen, Frau Finanzministerin!

Schauen wir noch, was in den Verhandlungen möglich ist! Vielleicht gibt es noch eine andere Lösung. Die verfassungsrechtliche Verankerung ist in Ordnung, aber die Ausführung der 15a-Vereinbarung ist völlig falsch, ist ein falsch verstandener Föde­ralismus. Das müsste zentral vom Bund aus geregelt werden. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Kogler: Genau dafür geben wir uns nicht her!)

10.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Markowitz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.35.20

Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Bundesregierung! Hohes Haus! Kollege Obernosterer – er ist jetzt leider nicht da. Mich wundert es ja wirklich, was die ÖVP so in den letzten Jahren zustande bringt. Jedes Mal, wenn der Kollege Obernosterer hier herauskommt, findet er irgendetwas Negatives an Kärnten. Also mir ist absolut verständlich und klar, diese 39 Millionen, die du angesprochen hast, die der Zernatto verbrochen hat, der übrigens auch der faulste Abgeordnete war, typisch ÖVP – dann habt ihr nichts Besseres zu tun, als dauernd das Kärntner Land anzupatzen. Und das lassen wir uns sicher nicht gefallen. (Abg. Dr. Bartenstein: Das ist aber nicht schwer!)

Etwas, worüber wir heute diskutieren, ist das Spekulationsverbot. Das ist absolut zu begrüßen. Aber, Frau Ministerin, Sie werden schon eines verstehen: Wenn wir uns jetzt diesen Skandal in Salzburg anschauen und wenn wir darüber diskutieren, ob eine Landeshauptfrau mitbekommt, ob es 1,8 Milliarden Verlust oder doch 70 Millionen Gewinn sind oder wer dafür verantwortlich ist, dann macht die SPÖ etwas ganz Ein­faches: Man nimmt eine Frau, eine Beamtin heraus, plakatiert sie in den Zeitungen, verurteilt sie als Verbrecherin, ohne dass es ein Gericht gibt, das diese verhört hat, und dann fällt man ein Pauschalurteil.

Und das nennt ihr „sozial“? Ich nehme diese Frau sicher nicht in Schutz, aber eines muss uns allen klar sein: In einer Landesregierung wird doch hundertprozentig nicht eine einzige Frau dafür verantwortlich sein. Die Frau Kollegin Schatz hat es ja vorhin schon ausgeführt. Und Sie können sich sicher sein: Wir werden ganz genau schauen, was mit den Geldern passiert ist. Eineinhalb Jahre habt ihr hier Kärnten geprügelt, eineinhalb Jahre habt ihr gesagt, Hypo.

Heute hören wir von Salzburg ziemlich wenig, oder? Was haben wir heute vom größten Skandal der letzten Monate überhaupt gehört? – Ich finde es echt schäbig, wie ihr damit umgeht, wie ihr mit Menschen umgeht.

Frau Kollegin Muttonen! Sie sind doch jemand, der sich immer für Menschen und für Frauen einsetzt. Dann würde ich Sie bitten, das dieses Mal auch zu tun und nicht einfach nur pauschal drüberzufahren. Um eine Landeshauptfrau zu retten, wird jemand vorgeschoben. (Demonstrativer Beifall des Abg. Rädler.) – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

Das Spekulationsverbot ist etwas ganz Wichtiges, Frau Ministerin. Kollege Schieder hat jeden gelobt, der bei dieser Diskussion dabei war, alle Parteien. Er hat uns vergessen; Kollege Lugar war natürlich auch dabei und hat mitverhandelt. Aber eines wird es mit uns nicht geben: Hände falten und Goschen halten, das geht mit uns sicher


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nicht, wenn etwas da ist, wo wir sagen, da muss es Verbesserungen geben, Kollege Kopf.

Jetzt schauen wir uns einmal die Artikel-15a-Vereinbarung, Artikel 3 Absatz 2 an: Ausnahmen: Risikomanagementfunktion von kleinen Gemeinden. – Das ist ja ausge­nommen, Frau Ministerin. Aber drinnen steht auch nicht, von welchem Budget wir reden. Und: Wie groß sind die „kleinen“ Gemeinden? Wenn wir hier wieder anfangen, Ausnahmen zu machen, dann frage ich mich wirklich, was das auf lange Sicht ändern soll.

Wenn Sie wirklich ernsthaft daran arbeiten, dass wir sagen, okay, ein Spekulations­verbot, was es sein muss, dann müssen wir einen Schritt weitergehen. Das heißt, wir wollen einen Schuldenstopp. Wollen wir hier nicht einen Schuldenstopp haben, meine sehr geehrten Damen und Herren? (Bundesministerin Dr. Fekter: Haben wir schon!)

Und warum funktioniert es dann nicht, Frau Ministerin? (Der Redner schlägt auf das Rednerpult.) Sie sagen mir von hinten (Unruhe im Saal.) – Guten Morgen! Das Pult, macht ja nichts, das wird es schon aushalten.

Sie sagen mir von hinten, wir haben einen Schuldenstopp, Frau Ministerin, und Sie wissen, dass wir täglich mehr Schulden in diesem Land haben. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Grosz: Was kann das Pult dafür? – Bundesministerin Dr. Fekter: Ihr wart nie dabei, wenn wir das beschlossen haben! Ihr habt euch verweigert!)

Wir haben uns nicht verweigert, Frau Ministerin. Wir haben ernsthaft, fachlich und sachlich darüber diskutiert. Das wissen Sie ganz genau. In uns finden Sie sicher einen Partner, was den Schuldenstopp betrifft.

Da müssen wir wirklich den Hebel ansetzen, denn: Was können die kleinen Bürger­meister, so wie in Bad Erlach, dafür, dass sie wirklich spekulieren müssen, damit sie dieses wunderbare „Linsberg Asia“ länger erhalten können? Und deswegen müssen wir uns überlegen, wie wir in Zukunft das Beste für Österreich erreichen können. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Mag. Kogler: Das ist ein Rednerpult und kein Rednertumult!)

10.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.40.01Aktuelle Europastunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zur Aktuellen Europastunde mit dem Thema:

„Für ein Europa mit mehr Wachstum,
Beschäftigung, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Cap. (Abg. Ing. Westenthaler: Der große Europäer!) Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


10.40.07

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Die Aktuelle Europastunde gibt die Möglichkeit, die neuesten Entwicklungen in der Europäischen Union und die Rolle Österreichs hier einer Diskussion zu unterziehen. Ich stehe nicht an, auch hier noch einmal zu betonen, wie wichtig und richtig es war, dass sich unser Bundeskanzler so massiv für die Finanztransaktionssteuer eingesetzt hat, und zwar bereits zu einem


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Zeitpunkt, als seine Stimme noch eine einsame Stimme war, die aber dann letztlich zu einer Mehrheitsfähigkeit gefunden hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch der Kampf für Beschäftigung von Jugendlichen ist ein ganz zentrales Thema, für unsere Bundesregierung, ebenso wie für unseren Bundeskanzler, um der Entwicklung in einzelnen Ländern entgegenzuwirken. Die EU müsste natürlich hier durchaus vermehrt Schritte unternehmen und sich vermehrt mit Geldern engagieren. Es gibt einzelne Länder – insbesondere Spanien –, in denen es eine gigantische Jugend­arbeits­losigkeit gibt. Aber auch in anderen Ländern in Europa müssen in dieser Hinsicht Aktivitäten gesetzt werden.

Worauf ich mich aber auch konzentrieren möchte, ist die Initiative, die der britische Premier in seiner Rede angestoßen hat und hinter der durchaus auch ein neoliberales Konzept zu beobachten ist. Natürlich kann man sagen: Wir wollen uns überlegen, ob wir weiter in der Europäischen Union bleiben. Wir können uns das dann am besten vorstellen, wenn die Europäische Union das Modell ist, das wir uns vorstellen, oder anders formuliert: ein britisches Modell, für eine britisch inspirierte Europäische Union, in der der Markt der oberste Wert ist und in der es sozusagen keine Mindest­standards oder Mindestniveauregelungen in Sozial- und Umweltpunkten geben soll. – Da steckt ein anderes Konzept dahinter, und das kann eigentlich nicht unser Konzept sein. (Zwischenruf des Abg. Jury.)

Wir wollen, dass Europa den Herausforderungen der Globalisierung nicht nur wirtschaftlich gewachsen ist, sondern dass Europa diesen Herausforderungen auch sozial und ökologisch gewachsen ist. Wenn Sie sich heute die Bilder vom Smog in Peking anschauen, dann werden Sie sehen, dass dieses Modell für Europa kein Modell ist und dass auch China gezwungen sein wird, diesen Kriterien Rechnung zu tragen. Daher ist das, wie ich meine, einer der Punkte, in denen es ein vertiefteres Europa geben soll und bei denen man daher auf diesen britischen Wunsch natürlich keine Rücksicht nehmen kann und nehmen soll.

Den Binnenmarkt zu stärken ist eine Seite, aber diese Liberalisierung um jeden Preis ist eine andere Seite.

Schauen Sie, nehmen wir das Thema Wasserprivatisierung: In der „Süddeutschen Zeitung“ stand – und das wurde dann weiterzitiert und hat sogar, glaube ich, in den Dringlichen Antrag des BZÖ Eingang gefunden –, dass bis zu, ich glaube, 60 Prozent der Wasserversorgung, der Netze in Großbritannien privat sind. Das Ergebnis ist am Beispiel Londons und anderer Städte abzulesen: schlechtes Wasser, verrottete Leitungen, eine einzige Katastrophe.

Das zeigt, dass die Daseinsvorsorge, weit über die Wasserversorgung hinausreichend, eine öffentliche Aufgabe sein muss. (Abg. Bucher: Warum habt ihr dann zugestimmt?) Dessen sollen sich wirklich alle politischen Entscheidungsträger – wir in Österreich sowieso – bewusst sein. Das ist einer der Punkte, die uns ja auch motivieren, gegen diese Privatisierungspläne im Bereich des Wassers klar Position zu beziehen. (Abg. Bucher: Ja, warum habt ihr denn dann zugestimmt?)

Dahinter steckt die neoliberale Grundposition, die Cameron, aber nicht nur er, sondern auch die Kommission und viele andere in der Europäischen Union hier momentan bei der Ausarbeitung einer Richtlinie zu vertreten scheinen.

Wenn Cameron in seiner Rede dann sagt, wir müssen die wachsende Differenz zwischen der Bevölkerung der Europäischen Union und der Europäischen Union überwinden, dann hat diese Analyse durchaus etwas, und darüber muss man nach­denken. Diese Differenz wird man aber nicht in den Griff bekommen, indem man quasi diese Sicherheiten, die der Bürger in der Gestalt der sozialen Sicherheit, in der Gestalt


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der Lösung der ökologischen Fragen, in der Frage der Beschäftigung und des Wachstums fordert, negiert und glaubt, das Bedürfnis nach mehr Bürgernähe dadurch befriedigen zu können, dass man sich hinstellt und sagt: Na ja, der Markt ist die Lösung, der Markt bringt hier die Schritte, um die Probleme zu beseitigen.

Das ist ein Widerspruch. Cameron hat zwar in dem einen Punkt recht, aber er hat nicht recht, wenn er dann unter dem Motto des britischen Extraweges ein Modell für die Europäische Union skizziert, das wir eigentlich nicht mittragen können und auch nicht mitttragen wollen.

Wenn Cameron sagt, er will niemals der Eurozone beitreten, dann ist das eine wirt­schaftspolitische Entscheidung. Bei der kann er tun und lassen, wie er will. Wenn er das abstimmen lassen will, was er jetzt in einer fast, wie soll ich sagen, erpres­se­rischen Form versucht, herauszuverhandeln, dann muss er sich das mit der britischen Bevölkerung ausmachen.

Aber wenn jemand nicht versteht, dass in unserer Zeit die Finanzmärkte, die Speku­lationen – wir haben das ja heute auch schon diskutiert und können das ja noch einmal diskutieren – klarer Regelungen bedürfen, im Interesse der Realwirtschaft, im Interesse der fleißigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit ihrem Geld investieren und Arbeitsplätze schaffen und Produkte herstellen, die dann auch auf den Märkten verkäuflich sind, und wenn er dann quasi sagt, die Londoner City soll sich die Regeln selbst machen – das ist nämlich die Botschaft, die er aussendet –, dann ist das genauso, wie wenn der Bock zum Gärtner wird. Wenn es eine Ausschreibung gibt: Wer soll Gärtner werden?, und es meldet sich der Bock, und man sagt: Dann soll es der Bock machen, dann wird eben vom Garten nicht mehr viel übrig bleiben. Das ist etwas, von dem ich glaube, dass es notwendig ist, dass man es erkennt und dass man da auch die entscheidenden Schritte dagegen setzt.

Ich sehe eigentlich hinter all diesen Diskussionen, die David Cameron angestoßen hat, auch eine Diskussion darüber, wie das künftige Modell für Europa aussehen soll. Soll es ein durchaus konkurrenz- und wettbewerbsfähiges Modell im weltweiten Sinn sein, aber mit klaren sozialen, ökologischen, demokratischen Standards, mit klaren Rege­lun­gen für die verselbständigten Finanzmärkte? Soll das ein Europa sein, in dem das Primat der Politik wieder vorherrscht und in dem nicht die Finanzmärkte quasi in Stellvertretung der Politik den Ton angeben und uns erklären, in welche Richtung es zu gehen hat?

Das ist, finde ich, eine sehr grundsätzliche Auseinandersetzung und Diskussion. Ich finde es auch gut, dass er das mit diesem Vortrag initiiert hat. Ich finde, die Diskussion lag ohnehin schon in der Luft und man sollte weiter in dieser Richtung vorgehen. Ich glaube, dass das allen Parteien hier im Haus die Möglichkeit gibt, mitzugehen.

Dabei spielt jetzt die Auseinandersetzung um das Wasser eine ganz entscheidende Rolle. Ich bin – und wir sind – der Meinung, dass es da einer verfassungsrechtlichen Regelung bedarf. Wir werden das heute noch zu verhandeln, zu besprechen und zu diskutieren haben, denn das Wasser ist das Lebenselixier, das Wasser ist ein ganz entscheidender Versorgungsauftrag für jeden Menschen. Das ist ein Menschenrecht! Die Wasserleitungen müssen funktionieren! Da muss sauberes und gutes Wasser aus den Leitungen kommen. Das ist eine Aufgabe der öffentlichen Hand, und da, glaube ich, muss man sich wirklich an vorderster Front hinstellen und dafür kämpfen und dafür sorgen, dass, unter Ausnutzung der Ausnahmeregelung, die ja in der Europäischen Union ohnehin möglich ist, nur die öffentliche Hand die Trinkwassernetze betreiben darf.

Das heißt jetzt nicht, dass, sollte jemand von Ihnen einen privaten Brunnen haben, er nicht selber schöpfen darf, das sagt ohnehin kein Mensch, oder dass man künftig kein


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Güssinger mehr trinken können soll, das sagt auch kein Mensch. Aber die Versorgung über die Trinkwassernetze ist das Entscheidende, und dieses Recht haben wir Österreicherinnen und Österreicher, um das klarzustellen. (Abg. Scheibner: Das müsst ihr auch in Brüssel sagen!)

Ich hoffe, dass in diesem Haus diesbezüglich Klarheit besteht, dass man eine deutliche Sprache spricht, wenn es um die Verteidigung unseres Wassers, unserer Trinkwassernetze geht, und dass wir uns wirklich hier herstellen und ganz klare Aussagen treffen, denn das ist eine Aufgabe der öffentlichen Hand. (Abg. Bucher – in Richtung des Abg. Kopf –: Den musst du überzeugen!)

Da sage ich gleich dazu: Es auch gut ist, dass es diese Grundsatzdebatte gibt, denn wir werden in Zukunft wahrscheinlich über die Frage der Daseinsvorsorge auch noch in anderen Bereichen Diskussionen zu führen haben. In dieser Hinsicht gibt es immer wieder Versuche, die Briten sind da wie immer die ideologischen Meister im Hinter­grund, die das ausformulieren. Aber zugleich ist es, glaube ich, wichtig, dass wir uns bewusst sind, dass das natürlich auch andere Bereiche betrifft, und da muss man klare Trennlinien ziehen, da muss man klar sagen: Bis hierher und nicht weiter!

Ich glaube, das werden wir auch schaffen. Da werden auch die Freiheitlichen, die da so interessiert zuhören, sicherlich einen Beitrag leisten, denn es kann ja auch nicht in ihrem Interesse sein, dass es hier zu einem Aufweichen der Daseinsvorsorge in diesem Bereich kommt. (Abg. Kickl: Ich hab’ ohnehin geklatscht, so schlecht war das gar nicht!)

Daher, glaube ich, wird es wichtig sein, sowohl auf der europäischen Ebene diesen Diskussionsprozess zu führen als auch darauf zu achten, dass das, was wir im nationalen Rahmen an Lösungen und Regelungen machen können, auch in diesem Sinne gemacht wird. Es ist jetzt sowohl die Diskussion in der Aktuellen Stunde eine Möglichkeit, darüber zu debattieren, als auch die Debatten heute am Nachmittag. (Beifall bei der SPÖ.)

10.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundeskanzler Faymann zu Wort gemeldet. – Bitte.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten nicht übersteigen sollte. – Bitte.

 


10.50.32

Bundeskanzler Werner Faymann: Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr verehrte Damen und Herren! Im nächsten Europäischen Rat wird der mehrjährige Finanzrahmen zur Diskussion stehen. Die österreichische Position ist klar. Wir wollen erstens, dass dieser mehrjährige Finanzrahmen zustande kommt, weil er ein wichtiger Beitrag für Verlässlichkeit in Europa ist und weil er zum Wirtschaftswachstum, das wir in Europa so dringend benötigen, beitragen soll.

Wir können uns nicht damit zufriedengeben, dass in der Welt 90 Prozent des Wachs­tums außerhalb von Europa prognostiziert werden, sondern wir müssen uns zu Recht fragen: Wie können wir sinnvolles und nachhaltiges Wachstum – also nicht irgendein spekulatives Wachstum, das uns dann nachher mehr kostet als vorher – erzeugen? Dafür ist der mehrjährige Finanzrahmen ein Baustein. Er ist bei Weitem nicht der einzige, aber 1 Billion € in 27 Ländern, mit Kroatien sogar in 28 Ländern – auch das ist dann im Finanzrahmen zu berücksichtigen – für Forschung, für Entwicklung, für den ländlichen Raum, für die Infrastruktur, für die Bildung, für die Ausbildung, für all diese wichtigen Faktoren, für die Kohäsion ermöglichen natürlich ganz konkrete, handfeste Projekte, die Teil einer Wachstumsstrategie sind.


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Die Frage, wie es Europa geht, wie stabil Europa ist, wie es damit umgeht, dass mehr als fünf Millionen – ja nahezu sechs Millionen – junge Menschen arbeitslos sind, kennt aus meiner Sicht nur eine Antwort, und die ist – so wie wir das in Österreich auch machen –: in Wachstum, in sinnhafte Investitionen zu investieren und der Beschäfti­gung einen zentralen Stellenwert einzuräumen.

Wir vertreten auch die Position, dass wir im Rahmen dieses Finanzrahmens auf den ländlichen Raum im besonderen Ausmaß zu achten haben. Diese 700 Millionen €, mit denen uns der Präsident des Europäischen Rates in seinem letzten und daher derzeit gültigen Vorschlag – neuen gibt es ja noch keinen – wieder ein Stück entgegen­gekommen ist, sind so wichtig, weil die Zukunft Europas nicht nur eine Zukunft von Städten ist, sondern auch eine Zukunft des ländlichen Raumes, und zu dem bekennen wir uns; er ist Teil unserer Heimat, er ist Teil unserer Kultur, und er ist auch Teil Europas. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Daher ist auch der zweite Teil, dass wir sagen: Würden alle Länder, die heute Rabatte bekommen, auf die Rabatte verzichten und das Geld gezielt für Jugendbeschäftigung investieren, dann hätten wir natürlich auch wieder einen Vorteil. Wenn es europaweit bergauf geht, die Kaufkraft steigt, hat das auch Auswirkungen auf die österreichischen Unternehmen, die ja in vielen Ländern tätig sind, und auf unsere Exporte und dann wäre das ein richtiger Weg, etwa für Jugendbeschäftigung, für die Ausbildungs­garantie.

Wenn aber andere Länder wie UK in der Diskussion noch nicht so weit sind, sich – im Gegenteil – im Moment sogar in die andere, die falsche Richtung bewegen und nicht zu so einer gemeinsamen Maßnahme bereit sind, dann sagen wir natürlich, so wie die anderen Länder, die einen Rabatt verteidigen, dass es nicht sein kann, dass nur wir keinen Rabatt mehr bekommen.

Es bedarf aber größerer Lösungen für Europa. Dieser Finanzrahmen ist eine erste Maßnahme, aber natürlich bei Weitem nicht genug zur Lösung der offenen Fragen, etwa warum sich die Zinsen für Staatsanleihen so diametral entgegengesetzt ent­wickeln, dass die Schwächeren immer mehr Schwierigkeiten haben, überhaupt Inves­titionen zu tätigen. Wir wissen, dass Kürzungspolitik alleine zu wenig ist. Sparen ist notwendig, aber Kürzen alleine ist zu wenig, man braucht das zweite Bein, neben dem Sparen das Investieren. Und hier werden wir gut daran tun, andere Länder dabei zu unterstützen, dass sie wieder investieren können, dass sie richtig sparen und Mittel für Investitionen freimachen, weil auch unsere Arbeitsplätze sehr stark davon abhängen.

Da Klubobmann Josef Cap die Liberalisierung des Wassers angesprochen hat, möchte ich auch dazu Stellung nehmen. Ich bin wie Sie – und ich hoffe, dass wir hier eine gemeinsame Verfassungsbestimmung zustande bringen – der Meinung, wir sollten uns ganz klar in unserer Verfassung deklarieren. Wir wollen die öffentliche Wasserver­sorgung nicht privatisieren. Das ist ein Grundrecht, darauf haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht, die Wasserversorgung muss in öffentlicher Hand sein. Länder, die hier radikale Wege in die Privatisierung gegangen sind, sind jetzt gerade dabei, die Schäden mühsam wieder zu beseitigen und dieses Recht der Bevölkerung und des Staates wieder zurückzukaufen. Wir werden uns in Österreich erst gar nicht antun, unser wertvolles Wasser zu verkaufen und die Rechte darüber zu gefährden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das gilt natürlich auch in Brüssel. Vorhin kam ein Zwischenruf: Sagen sie das auch in Brüssel! (Abg. Strache: Das werden wir sehen, das wird die Nagelprobe!) Das gilt überall in Europa. Wir sind auch nicht dafür, dass in anderen Ländern Regierungen, wenn sie gerade die Chance der Stunde sehen, irgendetwas schnell verkaufen und dann in der Folge die nächsten Regierungen oft gar keine Chance mehr haben, das


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rasch Privatisierte wieder zurückzukaufen. (Abg. Scheibner: Durchsetzen, Herr Bun­des­kanzler, durchsetzen! – Abg. Kickl: Aber das ist ja das europäische Sanierungs­konzept!) Da haben Sie recht. Das ist auch ein europäisches Thema.

Die Richtlinie selbst ist nicht mein Feindbild. Die prüfe ich natürlich auf alle ihre Auswirkungen sehr genau. Aber dass, wenn jemand etwas verkauft – was ich ja schon gar nicht möchte –, er es nicht dem Cousin zuspielt oder jemandem, der ihm eben nahesteht, sondern dass der Verkauf nach fairen europäischen Regeln stattfindet, das ist, wie ich finde, ein legitimes Interesse, das gerade im Europäischen Parlament und auch in den diversen Ratssitzungen diskutiert wird.

Besser ist es natürlich, diese Grundrechte erst gar nicht zu verkaufen. Aber sie jeman­dem unter der Hand zu verkaufen, ist nicht das Ziel. Daher sind Regelungen, die dafür sorgen, dass es anständig zugeht, wenn jemand etwas privatisiert, durchaus nicht die falsche Richtung. Die falsche Richtung ist das Ansinnen, mit einer Leistung, die so entscheidend und so wichtig ist wie die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser, auf die jeder ein Recht hat, zu spielen. Dieses Spiel ist ein unnötiges Spiel, und das werden wir auch gemeinsam ablehnen. Ich habe keinen Zweifel, dass wir in Österreich eine klare Bestimmung zustande bringen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Finanztransaktionssteuer ist so weit gekommen, dass wir ja längst nicht die einzigen sind und dass wir mit einer Reihe anderer Länder auch weltweit dafür werben. Ich war jetzt beim EU-Lateinamerika-Gipfel, und auch hier mehren sich die Stimmen, die sagen, wir müssen stärkere Regulierungen vornehmen, und zwar nicht Regulierungen, die den kleinen Unternehmer betreffen, der ohnehin schon einen Berg von Regulierungen vorfindet, wenn er tätig ist, sondern Regulierungen von jenen Unternehmen, die von der Realwirtschaft weit weg sind, um sie wieder ein Stück näher an die Realwirtschaft heranzubringen.

Zu diesen Regulierungen gehört nicht nur die Finanztransaktionssteuer, dazu gehören auch gewisse Spekulationsverbote, eine Bankenaufsicht und vieles mehr, das wir vorantreiben müssen. Wir sind ja keine Zuseher in Brüssel, wir spielen eine aktive Rolle als Österreicher, und das ist auch gut so. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Bucher: Ja, Geld ausgeben tut ihr! – Abg. Grosz: Wie war das mit den Spekulationen bei der Kommunalkredit? Darüber hätten wir gerne etwas gehört!)

10.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Europastunde so wie vorhin wieder 5 Minuten beträgt.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


10.58.46

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­kanz­ler! Meine Damen und Herren! Ja, wir brauchen und wir wollen ein nachhaltiges und sinnvolles Wachstum für die EU und damit ja letztendlich auch für uns. Aber eines möchte ich zu Beginn gleich klarstellen: Wir von der SPÖ wollen kein Europa eines David Cameron, also kein Europa, das sich auf den Binnenmarkt reduziert, ohne gemeinsame Arbeits-, Sozial- und Umweltpolitik. Das ist uns wichtig. Wir wollen auch kein Europa, in dem die ArbeitnehmerInnenrechte beschnitten werden, und wir wollen auch kein Europa, in dem die ureigenen Aufgaben unserer Gemeinden privatisiert und den Marktinteressen untergeordnet werden. Ich denke dabei – das ist heute schon angeschnitten worden – an die qualitativ hochwertige und flächendeckende Grund­versorgung aller Bürger und Bürgerinnen zu leistbaren Preisen. Das ist der Punkt.


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Wir wollen ein anderes Europa, wir wollen ein Europa, das seine Entscheidungen demokratisch und transparent trifft, wir wollen ein Europa, das seiner Jugend eine Zukunft bietet, und ein Europa, wo jeder einen angemessenen Beitrag zum Allge­meinwohl leistet, auch die Finanzindustrie. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

An diesem Europa, an einem sozial gerechten Europa arbeiten wir, und die Bun­desregierung, und hier insbesondere der Herr Bundeskanzler, hat im vergangenen Jahr auf der europäischen Ebene schon etliche Impulse für ein sozialeres Europa setzen können.

Dass die Finanztransaktionssteuer – das wurde angesprochen – nun endlich kommt, das hätten doch viele vor einem Jahr noch nicht gedacht. Und dass sie jetzt eingeführt worden ist, ist das Ergebnis des „Bohrens harter Bretter“, das der Herr Bundeskanzler in Brüssel auf EU-Ebene getätigt hat. Es ist aber auch ein Verdienst dieses Parla­ments, das die Finanztransaktionssteuer immer wieder unterstützt hat und der Regie­rung damit in den Verhandlungen einen starken Rückhalt gegeben hat. Umso mehr freut es mich, dass die Finanztransaktionssteuer jetzt Wirklichkeit wird, und ich denke, es ist hoch an der Zeit, dass dies passiert, dass diejenigen, die die Krise verursacht haben, letztendlich auf EU-Ebene auch zur Kasse gebeten werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein weiteres wichtiges Projekt, meine Damen und Herren, ist die europaweite Jugendgarantie. Auf Initiative der SPÖ haben wir sie in Österreich schon eingeführt, jetzt soll dieses Modell ein Modell für ganz Europa werden. Das Jugendgarantie­programm, das die Kommission vorgelegt hat und das vor zwei Wochen auch vom EU-Parlament abgesegnet worden ist, ist de facto eine Übernahme des österreichischen Modells. Damit schaffen wir in Europa endlich, was angesichts der Jugendarbeits­losigkeit von bis zu 56 Prozent – bis zu 56 Prozent! – schon längst hätte umgesetzt werden müssen: eine Garantie nach österreichischem Vorbild für jeden europäischen Jugendlichen, nach der Ausbildung einen Job oder zumindest eine Weiterbildung zu erhalten – denn was wir nicht tun dürfen, ist, tatenlos zuzusehen, wie fast 6 Millionen Jugendliche in Europa ihre Zukunftsperspektive verlieren.

Ebenso wie wir uns für die Finanztransaktionssteuer und für die Jugendgarantie eingesetzt haben, werden wir uns – und das ist heute auch schon angeklungen –, wird sich die SPÖ dafür einsetzen, dass die Daseinsvorsorge dort bleibt, wo sie hingehört, nämlich in der Verantwortung der öffentlichen Hand, der Städte, der Gemeinden. Und das gilt auch ganz besonders für die Trinkwasserversorgung. Eine Privatisierung des heimischen Wassers wird es mit der SPÖ nicht geben.

Privatisierungen wie zum Beispiel in Paris, Potsdam und London haben uns ja gezeigt, dass dies zu Preisexplosionen und zu viel schlechteren Infrastrukturen führt. Auf Landesebene wurden bereits Anträge eingebracht, nämlich in Oberösterreich – dem­nächst folgt einer in Kärnten –, auf Bundesebene wollen wir einen Antrag einbringen, der das Ziel hat, dass Wasser unter öffentlicher Kontrolle bleibt. Denn: Den privaten Konzernen ist es egal, wie die Wasserqualität ist, und es ist ihnen vor allem auch egal, ob sich alle das Wasser leisten können.

Da ist die Position der SPÖ ganz klar: Wasser ist keine Ware, sondern ist ein Men­schen­recht. Daher hoffe ich auf breite Unterstützung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)


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11.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


11.04.10

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Natürlich müssen wir alle ein Interesse daran haben, dass wir in Europa nachhaltiges Wachstum bekommen. Haben tun wir es zurzeit nicht. Da ist Österreich gemeinsam mit Deutschland und mit einigen anderen so etwas wie eine Ausnahme, ein Role Model. Wir haben ein Wachstum von etwa einem Prozent und liegen damit ein Stück weit vor dem EU-Durchschnitt, im Übrigen das 12. oder sogar 13. Jahr in Folge. Wir wissen, dass wir dieses nachhaltige Wachstum letztlich unserer Wettbewerbs­fähigkeit zu verdanken haben, unserer Exportstärke. Das heißt, wenn wir weiter Wachs­tum wollen – und das führt weiterhin zu steigender Beschäftigung –, dann tun wir gut daran, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft weiterhin zu fördern und zu unterstützen und damit Exporte zu ermöglichen.

Apropos Export: Auch wenn sich vieles in Sachen Eurozonen-Krise ein wenig besser darstellt und man wohl von einem Licht am Ende des Tunnels sprechen kann, meine sehr verehrten Damen und Herren, sieht es wohl so aus, dass wir vom Weg der Schuldenreduktion, vor allem bei jenen Ländern, die am stärksten betroffen sind, nicht abweichen sollten.

Schauen wir nach Italien: Die haben noch ein Stück weit zu gehen. Ja, es gibt eine Entspannung, Italien kann sich wiederum um etwa 4 Prozent an den Märkten refinan­zieren – das ist wesentlich niedriger als früher zu Lire-Zeiten –, aber Österreichs Exporte in diesen unseren zweitwichtigsten Exportmarkt sind im letzten Jahr deutlich gesunken. Also wenn Italien und seine Wirtschaft schwächeln, dann trifft das uns sofort. Daher: Weiter auf dem Weg verantwortungsvoller Schuldenreduktion, natürlich bei gleichzeitiger Wachstumspolitik – eine Gratwanderung, ich weiß, aber diesen Weg muss man gehen.

Apropos Wasser, meine sehr verehrten Damen und Herren: Da kommt ja manches daher, was ein Stück weit wie Angstmache aussieht. Dass die Opposition sich daran beteiligt, Herr Kollege Strache – na ja, nicht unerwartet. Dass sich aber auch beim Regierungspartner die eine oder andere Stimme auch heute hier im Plenum vernehmen lässt, die in diese Richtung geht, das gibt mir schon zu denken.

Was ist passiert? – Es wurde ein Richtlinienvorschlag der Kommission zur Vergabe von Konzessionen vorgelegt – nicht etwa zur Privatisierung von Wasser, sondern zur Vergabe von Konzessionen –, wo nichts anderes drinnen steht als: Wenn Daseins­vorsorge von Gemeinden ausgegliedert und privatisiert werden soll, dann muss das nach Regeln geschehen, nach Regeln der Fairness und Transparenz – fast wie bei Herrn Stronach, im Übrigen, weil mir das gerade einfällt. (Abg. Strache: Es soll ja nicht privatisiert werden! Darum geht es ja!) Also kein Privatisierungsauftrag, sondern nur: Wenn – dann. (Abg. Strache: Es soll nicht privatisiert werden! Es soll öffentliches Gut bleiben!) Und da soll man schon die Kirche im Dorf lassen und keinen Popanz aufstellen und schon gar keine Angstmache betreiben, Herr Kollege Strache! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Sie wollen privatisieren! Das haben Sie jetzt bestätigt, dass Sie privatisieren wollen! – Das ist öffentliches Gut!)

Zum Thema derjenigen, die sagen, Privatisierungsverbot und Verfassungsrecht: Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen wir auch da die Kirche im Dorf. 92 Gemein­den in Österreich haben sich, aus welchen Gründen auch immer, schon entschieden (Abg. Bucher: Ja, und wie stehen sie jetzt da?), ihre Wasserversorgung zum Beispiel an teilprivatisierte Konzerne – wie das der Regierungspartner sagen würde – wie die EVN auszugliedern. Na, ist dabei etwas passiert? – Nein, sicherlich nicht. Wollen Sie, Herr Cap, dass wir diese Wasserversorgungsnetze dieser 92 Gemeinden jetzt ver­staat­lichen, wie Sie das in Ihren Worten durchblicken haben lassen? (Abg. Strache –


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in Richtung ÖVP –: Das hat er bestätigt: Ihr wollt privatisieren! – Abg. Kopf: Was heißt „wollen“? – Gegenruf des Abg. Strache. – Abg. Kopf: Macht nur weiter!)

Also: Ja aus unserer Sicht zu einer Staatszielbestimmung, die klarstellt, wie wichtig uns die Daseinsvorsorge, wie wichtig uns gerade Wasser ist, aber nein zu einer Angstmache, die mir ein wenig auch dadurch begründet zu sein scheint, dass manche ablenken wollen von bestimmten Ergebnissen von Volksbefragungen und jetzt zu einem anderen Thema wechseln wollen. (Zwischenbemerkung von Bundeskanzler Faymann.)

Im Übrigen, Herr Bundeskanzler – weil auch Sie jetzt dazwischenrufen –: Wenn die Europäische Kommission Wasserversorgungsnetze privatisieren wollte, dann – das sagt sie selber – würde sie damit EU-Verträge brechen und gegen die ständige Rechtsprechung des EuGH agieren. Wenn sie es wollte, sie könnte es gar nicht. Und selbst wenn es von ihrer Seite Vorschläge gäbe, würde das immer dem Einstimmig­keitsprinzip unterliegen, wir Österreicher könnten uns also dagegen wehren.

Und zum Vereinigten Königreich, zu England und zu David Cameron: Ich glaube, wir alle sind auf der Suche nach dem Weg, den die Europäische Union in den nächsten zehn, zwanzig Jahren gehen soll, das steht ja außer Frage. Die Entspannung der Probleme in der Euro-Zone sind ja nur eine kurzfristige Erleichterung. Wir wollen gemeinsam arbeiten an der Antwort auf die Frage: Wohin geht Europa? Und da sage ich Ihnen ganz, ganz klar, da ist die Diskussion, die Cameron angestoßen hat, nicht so schlecht: Wohin geht dieses Europa?

Da wird ein David Cameron, da wird auch der Regierungschef Österreichs und auch Deutschlands Vorstellungen einbringen können. Es wird nicht alles davon durchgehen, am Ende wird ein Kompromiss stehen. Aber was ich nicht will und was ich mir nicht vorstellen kann – ich glaube, auch nicht ein David Cameron –, ist eine Europäische Union ohne das Vereinigte Königreich, ohne England. Und umgekehrt, ich glaube auch nicht, dass die Engländer zurück wollen zur Splendid Isolation irgendwo im Atlantik zwischen den Amerikanern und der Europäischen Union. Das kann auch nicht ihr Interesse sein. (Beifall bei der ÖVP.)

11.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Strache. – Bitte.

 


11.09.34

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein bisschen muss man schon auf einiges, das zuvor gesagt wurde, eingehen. Wenn der Herr Bartenstein hier von Angstmache spricht, dann kann man dem entgegenhalten, dass alle Warnungen, die wir Freiheitlichen von Beginn an hier getätigt haben – wobei Sie damals von Panikmache gesprochen haben –, sich heute bestätigt haben. Sie von der ÖVP wollen die Privatisierung weiter vorantreiben! Das haben Sie von diesem Rednerpult aus gesagt! – Und ich sage: Hände weg von unserem Wasser! (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist ja genau das, was die Europäische Union vorhat und was Sie als EU-Sektie­rer – ich sage das in dieser Offenheit – auch permanent in diese Richtung voran­trei­ben, damit Konzerne und Banken im Sinne ihrer Interessen auf dem Rücken unserer Bevölkerung Geschäfte machen. Und das gehört abgestellt! (Beifall bei der FPÖ.)

Und Sie sind der Vertreter dieser Konzerninteressen, Herr Bartenstein.

Wenn wir heute das Thema dieser Aktuellen Stunde als Überschrift dieser Diskussion beleuchten: „ mehr Wachstum, Beschäftigung, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“, dann bin ich ja ganz von den Socken, Herr Bundeskanzler: Sie wollen offenbar eine Totalreform der Europäischen Union (Beifall bei der FPÖ – Heiterkeit des Abg.


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Mag. Stefan), und dafür bin ich Ihnen dankbar, denn die ist auch notwendig, wenn man diese Werte und Richtlinien durchsetzen will. Da sind wir ja genau beim Kern dieser Europäischen Union, die sich leider nicht föderal, sondern zentralistisch entwickelt, die leider die Interessen der Banken und Konzerne vor alle anderen Interessen der europäischen Bürger und Völker stellt. Und genau da liegt ja das Kernproblem, wo die notwendige Reform dieser Europäischen Union ansetzen muss, wenn man nicht will, dass sie irgendwann einmal zerbrechen wird. Genau darum geht es.

Und wenn dann Cameron heute immer wieder herhalten muss in den Aussagen vonseiten der Genossen, was das für ein böser Bube sei, dann sage ich dazu: Dieses Selbstbewusstsein würde ich mir einmal von unserem österreichischen Bundeskanzler wünschen, wenn es darum geht, die eigenen österreichischen Interessen bei Ver­handlungen in Brüssel und in der Europäischen Union zu leben. (Beifall bei der FPÖ.)

Denn genau das tut Cameron, nämlich den Mut haben, zu sagen: So, jetzt gibt es Verhandlungsschritte, und ich will die Interessen meiner Landsleute auch durchsetzen! (Abg. Öllinger: Der Londoner Börse! Die Interessen der Londoner Börse!) – Das erlebe ich hier vonseiten des Herrn Bundeskanzlers Faymann nicht. Der fliegt nach Brüssel oder nach Straßburg, redet dann dort und sagt: Geh, dürfen wir ein bisschen mehr zahlen? Bitte lasst uns ein bisschen mehr zahlen!

Wir zahlen doch ohnehin schon genug (Beifall bei der FPÖ), wenn wir uns die Beiträge der Österreicher in diesem Jahr, im Jahr 2013, ansehen: 3 Milliarden € pro Jahr an Beiträgen zur Europäischen Union! (Abg. Mag. Rossmann: Das sind Zahlen, , Herr Strache! Sie sagen das immer wieder!) Da muss man doch einmal erwarten können, dass ein Bundeskanzler mit Selbstbewusstsein sagt, wir wollen unsere Beiträge halbieren, denn wir brauchen jeden Cent in Österreich, weil wir ja selbst auch hier im Lande viele Probleme haben und Investitionsbedarf haben. Aber genau das wird nicht gelebt, sondern man biedert sich an, man spielt den Bückling in vielen Bereichen. Genau da braucht es eine Veränderung.

Und natürlich ist auch das Wasser ein Thema. Was will denn die Europäischen Union – und das ist ja genau der Kern –: Diese Europäischen Union hat ja schon ganz klar und deutlich vorgegeben, dass man jetzt auf das Wasser spitzt. Man hat ja schon den Städten, auch in Griechenland, vorgeschlagen: Privatisiert es doch! Das wäre doch gescheit!

Genau das soll es nicht sein. Und wenn Sie heute von Verfassungsgesetz reden, dann freue ich mich, ich sehe aber schon, dass von ÖVP-Seite da offenbar jede mögliche Blockade gelebt wird. In Wien sehen wir leider Gottes schon auch eines: Wenn da von Menschenrecht und Grundrecht und Heimatrecht der Menschen gesprochen wird, dann frage ich mich, wieso das Menschenrecht in Wien unter Rot-Grün so mit Füßen getreten wird und die Wassergebühren um 33 Prozent gestiegen sind und man sie erhöht hat. Das ist nicht unbedingt die Umsetzung des Menschenrechts, die ich mir vorstelle. (Beifall bei der FPÖ.)

Und natürlich ist es wichtig und notwendig, das Wasser als österreichisches Gemein­gut der Öffentlichkeit mit allen Mitteln auch verfassungsrechtlich zu schützen. Da sollten wir uns die Norweger als Beispiel nehmen, die – eben in einem anderen Bereich – dort ihr Öl auch entsprechend geschützt haben, wobei auch alle über das Öl erzielten Einnahmen den Staatsbürgern zugutekommen. Das ist etwas Grundver­nünftiges. (Abg. Mayerhofer: Das sind auch verantwortungsbewusste Politiker!) Dort gibt es auch Gewinnausschüttungen für die eigenen Staatsbürger, da die öffentliche Hand das Öl ja auch verwaltet und zum Teil verkauft und dann letztlich auch die Eigentümer, nämlich die Bevölkerung, auch wieder den Nutzen daraus ziehen. Das macht Sinn – aber nicht, dass Konzerne oder Privatisierungen vorangetrieben werden


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und die Österreicher am Ende wieder einmal diejenigen sind, die alle ihre Rechte verlieren. Das kann es nicht sein und wird es auch mit uns nicht spielen. Da lassen wir uns als Freiheitliche weder von Rot und Schwarz noch von der Europäischen Union über den Tisch ziehen. Das hat Verfassungsgesetz zu werden – sonst werden wir auch dem Spekulationsverbot im Verfassungsrang in dieser Form nicht zustimmen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da ist ja viel zu tun, und ich würde mir eben wünschen, dass der Herr Bundeskanzler genau hier einmal die Interessen der Menschen, der Österreicher in den Vordergrund stellt und sich auf die Hinterbeine stellt, um diese österreichischen Interessen auch endlich durchzusetzen. Natürlich ist Wasser ein Heimatrecht und ein Grundrecht, aber wir haben nichts davon, wenn Sie dies zwar heute verbal wieder bemühen, aber wir in allen Ihren realen Handlungen in der Europäischen Union sehen, dass Sie dann dort ganz anders handeln und agieren. Und bei allen Ihren Versprechungen, die Sie gemacht haben, muss man da besonders vorsichtig sein, denn Sie haben ja auch eine Volksabstimmung zu einer Verfassungs­änderung damals versprochen und bis heute nicht eingehalten. (Beifall bei der FPÖ.)

11.14


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek. – Bitte.

 


11.14.59

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Es entsteht jetzt in diesem Haus der Eindruck, dass alle gegen die Liberalisierung und Privatisierung der Wasserver­sorgung sind. Ich möchte schon noch einmal zum Ausgangspunkt zurückgehen: Die europäische Bevölkerung hatte in den letzten Jahren, seit Ausbruch der Finanz­marktkrise, aufgrund dieser Krise mehrere 100 Milliarden € an Belastungen zu tragen. Und ich glaube, es ist in breiten Kreisen sowohl der Konservativen als auch der Sozial­demokratie in ganz Europa breit und ausführlich diskutiert worden, dass eine der Ursachen dieser Finanzmarktkrise selbstverständlich eine völlig überbordende Dere­gulierung, Liberalisierung und Privatisierung war, insbesondere des Kapital- und des Finanzmarktes. Darüber lamentieren in ganz Europa sowohl konservative als auch sozialdemokratischen Politiker noch heute, an diesem Tag – und gleichzeitig wird aber über diese Konzessionsrichtlinie genau diese Ideologie einfach weiterverfolgt, einfach weiter rücksichtslos zu deregulieren, vor allem in ganz sensiblen Bereichen.

Diese Auseinandersetzung ist ja nicht neu, die führen wir mittlerweile seit 10, 15 Jah­ren: dass es gilt, dort, wo es um die Daseinsvorsorge, um soziale Dienstleis­tungen, um die Pflege, um die Bildung und um die Grundwasserversorgung geht, einen Unterschied zu machen, denn es gibt einfach Bereiche, die man nicht der Profit- und der Gewinnmaximierung unterziehen sollte und auch nicht darf. Und genau darum geht es bei der Diskussion über diese Richtlinie. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn jetzt hier von den Sozialdemokraten davon gesprochen wird, dass der Kampf an vorderster Front aufzunehmen ist, dann würde ich mir schon wünschen, dass er auch dort geführt wird, wo er geführt wird, nämlich im Europaparlament, nämlich gegen die Kollegen auch von der europäischen Sozialdemokratie, die mehrheitlich für diese Liberalisierung, für diese Konzessionsrichtlinie gestimmt haben. Es waren ursprünglich alle fünf Grünen in dem betreffenden Ausschuss und auch ein SPÖ-Abgeordneter, der sich öffentlich in den Medien gegen die Richtlinie ausgesprochen hat. Dieser war dann bei der Abstimmung nicht einmal anwesend! Also ich finde, das geht nicht. Und das ist etwas, was die Bevölkerung auch nicht mehr versteht: Da wird lamentiert und versprochen – und es passiert dann trotzdem. Da wünsche ich mir von Ihnen auch


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mehr Ernsthaftigkeit und dass Sie wirklich dort kämpfen, wo auch gekämpft werden muss, nämlich im Europaparlament. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scheibner.)

Und was die Konservativen, die ÖVP betrifft: Selbstverständlich, wir sind die Ersten, die dort, wo es um saubere Vergabeverfahren, saubere Privatisierung geht, ganz genau hinschauen, das wissen Sie. Polizeifunk, TETRON, BUWOG – das war alles Arbeit der Grünen, da sehr genau hinzuschauen. Ich hätte da einen sehr einfachen Vorschlag, wie man das auch in den Gemeinden verbessern kann: Geben Sie einfach den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten mehr Kontrollrechte, mehr Einsichtsrechte! Beantworten Sie die Anfragen der Parlamentarier und der Landtagsabgeordneten ordentlich! Lassen Sie uns die Kontrollarbeit tun, dann brauchen Sie keine Sorge zu haben, dass bei Privatisierungen und Liberalisierungen solche Dinge passieren, wie sie in Österreich passiert sind, wie man leider im Untersuchungsausschuss feststellen musste. (Beifall bei den Grünen.)

Da brauchen wir keine multinationalen Konzerne, um das zu kontrollieren, das können wir schon selbst.

Ein Argument sind Sie uns allerdings schuldig geblieben, Herr Abgeordneter Barten­stein: Sauberkeit ja, transparente Verfahren ja, Regeln ja, aber warum in aller Welt – erklären Sie mir das, bitte – soll eine Gemeinde oder ein Wasserverband oder eine Stadt, eine Stadtwerkekonstruktion gezwungen werden, europaweit auszuschreiben, sich einem europaweiten Ausschreibeverfahren zu unterziehen, wenn sie vielleicht ein einziges Prozent oder 5 Prozent ihrer Wasserversorgung vergeben wollen? Warum eigentlich? (Abg. Kopf: Haben Sie die Richtlinie gelesen?) Was soll das für einen Sinn haben? Und was unter Umständen weitere Inhalte der Richtlinie betrifft: Die Richtlinie ist im Moment in Verhandlung, es gibt über 1 000 Abänderungsanträge. Wenn Sie wissen, was da zum Schluss drinnen steht (Abg. Kopf: Jedenfalls eine Grenze! Da sind Sie dagegen!), und sagen, es bestehe hier kein Grund zur Sorge oder zur Angstmache, dann sind Sie ein Hellseher! Aber deswegen sind Sie ja wahrscheinlich bei der ÖVP. (Beifall bei den Grünen.)

Ich finde, die Bevölkerung hat sich hier mehr verdient, als dass gesagt wird, dass sei eine populistische Debatte. (Abg. Rädler: Das ist Angstmache!) – „Angstmache“ finde ich im Übrigen auch ziemlich übel. Warum soll man sich hier keine Sorgen machen? (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.) Wenn man sich in Europa die Situation anschaut, dann fährt einem der Schreck in alle Glieder, sage ich Ihnen. Und wie viele Bürgermeister und wie viele Kommunen bemühen sich, jetzt wieder zu rekommunalisieren, die Stadtwerke wieder zurückzubringen? Schauen Sie sich das an in ganz Europa! Das sind wirklich Bürgermeister, denen bei Ihrer „Angstmache“ der Schreck noch heute in allen Gliedern sitzt.

Zum Abschluss: Ich glaube, dass es notwendig und wichtig ist, hier wirklich Nägel mit Köpfen zu machen. Wir sprechen uns explizit dafür aus, Wege zu suchen, und das wird juristisch gar nicht einfach sein. Sollte diese Richtlinie tatsächlich beschlossen werden – ich rufe Sie noch einmal auf, Ihre Kollegen im Europaparlament da in eine vernünftige Richtung zu lenken, aber sollte sie tatsächlich beschlossen werden, dann müssen wir uns auf verfassungsrechtlicher Ebene einen Weg suchen.

Es wird sehr, sehr kompliziert werden, multinationale Konzerne bei einer Privatisierung und Ausgliederung der österreichischen Wasserversorgung auch tatsächlich auszuschließen. Das ist nämlich wirklich nicht notwendig. (Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 102

11.20


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


11.20.01

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Bundeskanzler, Sie haben heute in maß­loser Selbstüberschätzung gemeint: Wir sind in Brüssel keine Zuseher, sondern wir spielen eine aktive Rolle. (Abg. Riepl: Das stimmt aber! Da hat er recht, der Herr Bundeskanzler! – Abg. Strache: Bei der Liebedienerei ist er wirklich aktiv, das muss man schon sagen!) Bei diesem Satz ist allgemeines Gelächter ausgebrochen, denn, Herr Bundeskanzler, Ihre letzten Auftritte in Straßburg oder in Brüssel haben eher den Anschein erweckt, als seien Sie in Ihrer Rolle als aktiver Geldversprecher unterwegs (Beifall beim BZÖ), ohne auf die Wünsche und Begehrlichkeiten Ihrer Landsleute tatsächlich Rücksicht zu nehmen!

Ihre aktive Rolle hätte ich so verstanden und eigentlich auch so vernehmen müssen, dass Sie sich für den Schutz des heimischen Wassers einsetzen und gegen ein aktives Geldversprechen, indem Sie gemeint haben, Österreich werde, was die Nettozahler­rolle betrifft, den Widerstand aufgeben, weil es um die Jugendarbeitslosigkeit in Portugal oder in Spanien geht.

Sie plakatieren dann immer die Gerechtigkeit. Ihre Gerechtigkeit, Herr Bundeskanzler, auf europäischer Ebene sieht so aus, dass Sie Milliarden nach Griechenland über­weisen und wir dafür Flüchtlinge aus Griechenland nach Österreich bekommen. – Das ist Ihre Gerechtigkeit!

Ihre Gerechtigkeit sieht so aus, dass Sie spanische Banken mit Milliardenkrediten und Milliardenhaftungen unterstützten, während die spanischen Banken ihre Landsleute auf die Straße setzen, weil sie die Miete nicht mehr zahlen können. – Das ist Ihr Ver­ständnis von Gerechtigkeit und Solidarität.

Wo ist denn Ihre Menschlichkeit geblieben, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ? Weder die Menschen in Griechenland noch die Menschen in Spanien haben etwas von all diesen Geldversprechen und Geldvernichtungen, die zulasten der österreichischen Steuerzahler betrieben werden. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache.) Sie haben gar nichts davon. Das hat mit Solidarität und Gerechtigkeit rein überhaupt nichts zu tun, das ist Ihr falsches Verständnis von europäischer Solidarität.

Es wird beispielsweise immer wieder gesagt, dass man das den Ländern nicht antun kann, aber man weiß, dass im Hintergrund die eigentlichen Profiteure immer die Banken sind. Da muss man aber immer differenzieren – und ich sage das jetzt einmal bewusst dazu –, denn die kleinen Regionalbanken, auch in Österreich, können nichts dafür. Das sind ganz ordentlich wirtschaftende Banken, die dafür sorgen, dass die regionale Wirtschaft noch mit Krediten versorgt wird. Aber die großen Banken, Konzerne, die in Österreich geschmiedet worden sind, haben genauso massenweise davon profitiert. Und diese, Herr Bundeskanzler, haben Sie im Auge, deren oberster Vertreter sind Sie! Sie sind der oberste Lobbyist der Banken in Österreich und auf Ebene der Europäischen Union! Auch das sollte hier einmal ganz klar gesagt werden. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Diese Berufseuropäer haben nur ein Ziel – das erkennt man aufgrund all der Ent­wicklungen der letzten Zeit –, nämlich die Krise zu missbrauchen und einen euro­päisch-sozialistischen Zentralstaat zu schmieden. (Abg. Strache: Das ist es! Das ist richtig!) Das ist das Ziel, das hinter diesen Krisenbefürchtungen steht. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.) Und niemand versteht im Grunde genommen, dass die Konservativen den Sozialisten auf den Leim gehen. Das versteht kein Mensch.

Ich sage, es werden auch schon die nächsten Anschläge auf uns vorbereitet: eine europäische Sozialversicherung, eine europäische Arbeitslosenversicherung. (Abg. Strache: Und ein europäischer Finanzminister mit Steuereinnahmen!) Das sind die nächsten Hirngespinste, die wir hier im Hohen Haus diskutieren werden, so wie diese


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Hirngespinste über die Rettungsschirme und den Fiskalpakt, die schon Realität gewor­den sind. Das hat in seinen Ursprüngen alles einmal so begonnen: Man hat in Nebensätzen einmal davon gesprochen – und dann kommt in großen Schritten die Bankenunion auf uns zu, in der wir für die Altschulden der Griechen und Portugiesen haften, dann kommen die Eurobonds auf uns zu. Das sind alles Hirngespinste und Wahnsinnstaten, die auf europäischer Ebene irgendwann einmal begonnen haben und hier bei uns klammheimlich beschlossen worden sind. (Abg. Strache: Richtig!)

Die nächste Wahnsinnstat ist die Privatisierung des Wassers, meine sehr geehrten Damen und Herren, die in großen Schritten auf uns zukommt! (Abg. Dr. Cap: Das ist doch eine Märchenstunde!) Wenn wir nicht auf europäischer Ebene einen klaren Schlussstrich ziehen, dann wird die Privatisierung des Wassers weiter voranschreiten. (Abg. Dr. Bartenstein: Das ist Unsinn, Herr Bucher!) Da können wir hier im Hohen Haus Verfassungsgesetze beschließen, so viele wir wollen, es ist immer das EU-Recht, das Vorrang hat gegenüber einem nationalen Verfassungsrecht (Beifall beim BZÖ), und das wissen Sie von Rot und Schwarz!

Deshalb kann es nur unser Auftrag sein, dass wir in Brüssel und in Straßburg Einspruch erheben gegen diese Privatisierung, wovon in Zukunft schon Gemeinden mit eintausend Einwohnern betroffen sein werden, indem unser Wasser geraubt werden wird. Das muss eine Initiative sein. Wir werden dieses Thema heute Nachmittag zu einem Dringlichen Antrag machen. (Beifall beim BZÖ.)

11.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


11.25.22

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Der Titel der Europastunde heute lautet: „Für ein Europa mit mehr Wachstum, Beschäftigung, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“. Ich frage mich nur: Was meinen Sie damit, meine Damen und Herren? – Etwa die Umverteilung von Volksvermögen zu den Banken? Ist das dieses Wachstum, das Sie ansprechen? Das Wachstum der Bankbilanzen, ist das Ihr Wachstum, meine Damen und Herren?

Seit einiger Zeit, meine Damen und Herren, spielt sich vor unser aller Augen ein Vermögens-, Macht- und Souveränitätstransfer ab, und das hat eigentlich kaum jemand bemerkt. Das Meisterstück dazu war dann der Beschluss des ESM durch die SPÖ, die ÖVP und als Steigbügelhalter die Grünen. Damit haben Sie von SPÖ, ÖVP und Grünen noch die letzte Souveränität Österreichs an Brüssel verscherbelt, meine Damen und Herren! (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Mag. Kogler: Das gibt’s ja net!) Die Budgethoheit hat somit der ESM und nicht mehr dieses Parlament. Seien Sie sich dessen einmal bewusst!

Die Umverteilung, die die SPÖ immer predigt, hat schon lange begonnen, und zwar auf einem anderen Sektor, nicht in Österreich, aber mittlerweile in ganz Europa. So schaut es aus, meine Damen und Herren! Nicht von Reich zu Arm, wie Sie von der SPÖ das immer predigen, sondern vom Volk zu den Banken erfolgt diese Umverteilung, die Sie mit diesem ESM beschlossen haben. Und das ist der Punkt, meine Damen und Herren! – Ist das Ihre Gerechtigkeit? (Beifall beim Team Stronach.)

Mit der Einführung des Euro haben Sie die Inflation, welche die einzige Form der Besteuerung, die der Bürger nicht als solche erkennt, ist – um es mit den Worten von Milton Friedman zu sagen –, und somit die Enteignung der Bevölkerung beschleunigt. Das muss man auch einmal klar sagen.


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Ich werde Ihnen jetzt anhand eines Beispiels erklären, wie das Ganze ausschaut, und möchte dazu ein reales Beispiel eines Mitbürgers anführen, der seit Einführung des Euro im Jahr 2002 Aufzeichnungen über seine Ausgaben gemacht hat und daher Preisvergleiche anstellen konnte.

Der Mittdreißiger – zum Zeitpunkt der Euro-Einführung, mittlerweile Mitte oder Ende vierzig – ist verheiratet, hat zwei Kinder, ein Einfamilienhaus und hat durch den Euro seit 2002 einen Kaufkraftverlust von sage und schreibe 45 Prozent erlitten. – Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren! Karrierebedingt und altersbedingt hat sich das Nettogehalt dieses Mannes zwar um 20 Prozent gesteigert, dennoch verbleibt ein durchschnittlicher Saldo, sprich reiner Kaufkraftverlust, von 25 Prozent.

Das, meine Damen und Herren, sollte uns zu denken geben. Und so wie diesem Mann ergeht es sehr vielen Menschen in unserem Land!

Ein weiteres Beispiel, das das vielleicht noch ein bisschen deutlicher vor Augen führt: Als Verkehrssprecher liegen mir immer die Spritpreise auf der Leber. (Rufe beim BZÖ: Auf der Leber, ist das so?) In den letzten zehn Jahren ist der Preis pro Liter Diesel von 88 Cent im Jahr 2003 auf 1,40 € heute gestiegen. Das sind 59 Prozent Steigerung, meine Damen und Herren, und Sie wissen, was das für die vielen Pendler, die auf das Auto angewiesen sind, heißt!

Das, meine Damen und Herren, ist die Wahrheit, so schaut es aus in Europa! Ich glaube, da gehört viel geändert, deshalb sollten Sie von der Regierung mehr Mut zeigen und in Brüssel einmal aufstehen. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Dr. Bartenstein: Was wollen Sie in Sachen Spritpreise? Was sollen wir tun?)

Sie haben die Nachhaltigkeit angesprochen, dazu möchte ich sagen: Nachhaltig ist, dass der Euro entwertet wird, und zwar massiv.

Erklären Sie mir, bitte, was diese Beispiele mit Wachstum, Beschäftigung, Gerechtig­keit und Nachhaltigkeit zu tun haben!

Lassen Sie mich mit einem Satz enden, der da lautet – er ist nicht von mir, ich habe ihn aus dem Internet (ironische Heiterkeit bei der FPÖ), aber ich habe ihn für sehr gut befunden; es gibt auch im Internet ab und zu Dinge, die sehr gut sind – und den Nagel auf den Kopf trifft: Politik ist jener Spielraum, den die Banken den Regierenden lassen. – Das wollen wir so nicht haben, meine Damen und Herren, wir vom Team Stronach spielen da nicht mit! (Beifall beim Team Stronach.)

11.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte.

 


11.30.26

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Aktuelle Stunde ist zwar aktuell in Bezug auf das Thema Wasser, ist aktuell in Bezug auf die Themen, die der Herr Bundeskanzler in seiner einleitenden Stellungnahme angesprochen hat, aber sie ist weniger aktuell, wenn man immer wieder die Positionierungen vor allem der FPÖ, des BZÖ und des Teams Stronach in der alten Leier vorgeführt bekommt, dass man eigentlich gegen Europa ist. Sagen Sie es, wenn Österreich austreten soll, wenn wir auf den Euro verzichten sollen, wenn wir auf die gemeinsamen Vorteile des gemein­samen Marktes verzichten sollen! Sich einfach hinzustellen und dem Bundeskanzler und der Bundesregierung vorzuwerfen, dass sie in Brüssel nichts durchsetzen (Abg. Ing. Höbart: Na ist ja so!), dass sie sich nicht engagieren, dazu muss ich sagen, Sie dürften der einleitenden Stellungnahme und auch allen Berichterstattern, die die europapolitische Arbeit des Bundeskanzlers in den letzten Monaten und Jahren sehr


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hoch loben, nicht gefolgt sein. (Abg. Dr. Rosenkranz: Sie sollten Zeitungen lesen, um Ihren Horizont zu erweitern!)

Ich nenne nur einige Beispiele: Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit, Europa-2020-Strategie. Wenn Österreich im Bereich der Bildung, der Ausbildung, der Lehrlingsaus­bildung europaweit als Vorbild gesehen wird, dann brauchen wir doch unser Licht nicht unter den Scheffel zu stellen, darauf kann man stolz sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Herr Bundeskanzler hat die Finanztransaktionssteuer durchgesetzt. Ein herzliches Dankeschön auch an den Koalitionspartner, der das mitgetragen hat, obwohl es vor einigen Jahren noch ganz andere Positionen gegeben hat. Darauf können wir als Österreicherinnen und Österreicher stolz sein; ebenso auf die Regelungen zur Züge­lung der Finanzmärkte mit Bankenabgabe und Bankenaufsicht.

Aber, Herr Kollege Bartenstein und Herr Kollege Strache, der Grund dafür, dass wir bei der Wasser-Frage so hellhörig sind, ist die Erfahrung, die wir in Österreich unter Schwarz-Blau gemacht haben, nämlich zu einer Zeit, in der europaweit dieser Zeitgeist geherrscht hat, es müsse alles dereguliert werden, es müsse alles liberalisiert werden, es müsse privatisiert werden. In dieser Zeit, von 2000 bis 2007, ist in Österreich alles verscherbelt worden, was nicht niet- und nagelfest war. (Abg. Ing. Höbart: STRABAG zum Beispiel!) Das ging auch bis in die Bereiche der Daseinsvorsorge. Deshalb sind wir so hellhörig, nicht aus Kritik an der Europäischen Union.

Der Herr Bundeskanzler hat es angesprochen: Wir werden sehr massiv darum kämpfen, in den Räten, im Parlament, in den Ausschüssen, das Thema Wasser aus der Richtlinie herauszunehmen. Aber wir sind schon hellhörig, wenn Hintertüren geöffnet werden sollen, wenn Gemeinden gezwungen werden sollen – sei es aus politischen Motivationen, sei es aus finanziellen Notwendigkeiten –, ihr Wasser, ihre Daseinsvorsorge, vielleicht auch die Müllabfuhr, die Straßenreinigung, all das, was Österreich und unsere Gemeinden und Städte so liebenswert und lebenswert macht, in Zukunft einfach dem Profit vor die Türe zu legen. Dafür steht die SPÖ nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Goldgräberstimmung, die vor der Wirtschafts- und Finanzkrise in Europa geherrscht hat, hat einiges dazu beigetragen, dass es überhaupt zu dieser Krise gekommen ist. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten nach der Krise nicht nur wirtschaftliche Stärke, sozialen Zusammenhalt, Arbeitsplätze, vor allem die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, sondern sie erwarten auch, dass wir die Lehren aus der Krise ziehen.

Diese Novelle zur Daseinsvorsorge führt dazu, dass die Alarmglocken erklingen. Wir werden daher in Österreich auch dafür sorgen, den Kommunen, den Städten, den Verbänden, die bereit sind – im Sinne der Daseinsvorsorge, besonders der Trinkwas­ser­versorgung –, den Österreicherinnen und Österreichern zu jeder Zeit sauberes Trinkwasser mit Versorgungssicherheit und zu einem akzeptablen Preis zu garan­tieren, mit einer Staatszielbestimmung in der Verfassung auf jeden Fall das Signal zu geben, dass wir uns einerseits für die Daseinsvorsorge engagieren und auf der an­deren Seite die neoliberale Grundstimmung, die nach der Krise schön langsam wieder aufkommen könnte, von vornherein unterbinden werden.

Deshalb, meine Damen und Herren: Unser Wasser wird nicht ausverkauft, und wir werden überall dort vorsichtig und hellhörig sein, wo neue Liberalisierungs- und Privatisierungstendenzen zum Schaden der europäischen und der österreichischen BürgerInnen wieder politisch populär werden könnten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.35



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 106

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmucken­schlager. – Bitte.

 


11.35.36

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Aktuelle Stunde – vielleicht auch im Hinblick auf die Neugestaltung des europäischen Finanzrahmens für die nächsten sieben Jahre. Dazu hat Österreich in der Europäischen Union auch seinen Beitrag zu leisten. Wir müssen dazu aber nicht nur etwas einbringen, sondern auch darauf achten, dass jene Länder, die gut wirtschaften, die sich gut konsolidieren, auch ihre Rechte beanspruchen können. Daher darf das keine Bestrafung für gut wirtschaftende Länder sein, weshalb Österreich auch auf die Beibehaltung des Rabatts besteht.

Andererseits ist es aber so, wenn man ein Budget erstellt, dass man nicht nur eine Einnahmenseite erstellt, sondern es auch eine Ausgabenseite gibt. Und da finden wir sehr oft, wenn wir die Diskussion verfolgen, den Umstand, dass wir glauben, Europa findet in Brüssel statt. Aber es ist ganz anders. Wir leben nicht in einem Europa der Ferne, sondern Europa ist bei uns zu Hause. Wir leben in einem Europa der Regionen.

Es ist gelungen, vor allem auf Initiative des Landeshauptmannes von Niederösterreich Dr. Erwin Pröll (ironische Heiterkeit bei Grünen und BZÖ), 208 Regionen  – Sie können ruhig lachen, aber ich glaube, es ist durchaus akzeptabel, wenn auch für uns einmal etwas geschieht. Genau das prangern Sie ja permanent an. (Beifall bei der ÖVP.)

208 Regionen und 144 Städte haben gemeinsam die „St. Pöltner Erklärung“ unter­schrieben, in der es genau darum geht, sicherzustellen, EU-Projekte in den Regionen umzusetzen, sicherzustellen, dass die Gelder auch vor Ort ankommen. Allein in Nieder­österreich wurden mit dieser neuen europäischen Perspektive seit 1995 die Exporte verdreifacht, die Wirtschaftsleistung um 67 Prozent gesteigert und die Zahl der Betriebsgründungen um 75 Prozent erhöht. Ich glaube, wir haben auch eine besondere Position als Nahtstelle zwischen neuem und altem Europa. Wir haben eine Brücke zu bauen und unseren Beitrag dazu zu leisten, dass das auch rasch geschieht.

Aber in dieser gesamten Förderkulisse für die Regionen ist das wichtigste Instrument natürlich die ländliche Entwicklung. Auch das ist seitens der Regierung die zweite Priorität: dass die volle Ausschöpfung stattfindet, dass wir alles abholen können. Jeder Europäer will sich gesund und sicher ernähren, eine gut erhaltene, intakte Umwelt und einen nachhaltigen Umgang vor allem mit den Ressourcen. Das können wir mit den Mitteln der ländlichen Entwicklung in unserem Land umsetzen. Daher ist sie auch das Herz unserer Agrarpolitik und ein nationales Anliegen.

Ich glaube, gerade das österreichische Agrarmodell mit der funktionalen Landwirtschaft für vitale ländliche Räume ist ein Vorzeigemodell in ganz Europa und wird auch immer wieder gut bewertet. Die landwirtschaftlichen Betriebe und auch der Sektor Land­wirtschaft sind als Zukunftssektor und Wachstumssektor in Europa zu sehen. Weltweit erkennen wir im Agrarsektor steigende Wachstumsraten, aber auch die Nachfrage steigt permanent. Da kann sich Europa nicht ausklinken, wir müssen auch stark auf die Landwirtschaft setzen.

Wenn wir nachhaltiges Wachstum betrachten, dann wissen wir, dass wir 70 000 Be­triebe in Österreich schließen müssten, hätten wir nicht die Stützungen der Euro­päischen Union. Die Sicherung von Beschäftigung – allein in Österreich haben wir 450 000 Beschäftigte in vor- und nachgelagerten Bereichen – ist ein Wirtschafts- und Arbeitsmarktfaktor. Schonung und somit Schutz von Ressource und Umwelt können wir mit unseren Programmen von Bergbauernförderung über Biolandbau bis hin zu


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integrierter Produktion beim konventionellen landwirtschaftlichen Betrieb ebenso gewährleisten wie die ausgewogene Entwicklung der Regionen Europas, denn allein durch die Entwicklung in der Landwirtschaft konnten wir auch 23 000 außerland­wirtschaftliche Arbeitsplätze schaffen. Das ist eine Wachstumssteigerung um rund 1,4 Milliarden. Ich glaube, das ist wichtig.

Die ausreichende Finanzierung des Agrarbudgets ist ein Sicherheitsfaktor in unserer Nation. Wir brauchen Lebensmittel, und vor allem die österreichische Qualität der Lebensmittel ist für die Versorgung unserer Bevölkerung wichtig.

Es gilt, die Versorgung mit Lebensmitteln sicherzustellen. Bäuerinnen und Bauern werden in Österreich heute mehr gebraucht denn je, sie leisten einen wirklich wichtigen Beitrag für die zivile Sicherheit in unserem Land.

Ich glaube, wir haben hier gute Vorarbeiten geleistet, die besseren Argumente liegen auf unserer Hand, daher bitte ich auch die Chefverhandler der Regierung in Brüssel für die österreichischen Positionen einzutreten, damit wir hier auch das Beste für unser Land zurückbekommen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.40


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


11.40.18

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege! Ja, die SPÖ hat offenbar mitgekriegt, dass es in den nächsten Monaten in vier Bundesländern Wahlen gibt, das hört man in ihren Stellungnahmen; Kollege Schmuckenschlager, Sie offenbar nicht, denn Sie haben nicht einmal irgendwie darauf reagiert und halten am Kurs der bedingungslosen EU-Bejubelung fest, ohne irgend­welche kritischen Untertöne. Da könnten Sie vom Bundeskanzler oder vom Kollegen Cap lernen.

Kollege Cap ist nicht immer so ganz auf Linie mit dem Bundeskanzler, aber er hat heute immerhin gesagt, dass er für unser Wasser kämpfe und dass er auch bereit sei, zur EU zu sagen: Bis hierher und nicht weiter!

Der Bundeskanzler hat zum Thema ländlicher Raum gesagt, er kämpfe um unseren ländlichen Raum zum Beispiel, der Teil unserer Heimat und unserer Kultur sei. Also der Bundeskanzler hat schon mitgekriegt, dass er für den ländlichen Raum, gegen die europäischen Institutionen kämpfen muss, denn dieser ländliche Raum ist tatsächlich bedroht, schwerstens bedroht. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir alle wissen, dass die 800 Millionen für den ländlichen Raum an weniger als einem seidenen Faden hängen. Diese Mittel sind zu einem Teil weg, und es wird jetzt unsere Entscheidung sein, unser Wissen und unser Wollen, ob wir den ländlichen Raum national, aus unseren Mitteln erhalten; aus EU-Mitteln wird er nicht erhalten werden.

Sie sagen, wie super alles sei, welches Wachstum wir hatten, was an Beschäftigung geschaffen worden sei. – Ich darf Sie schon daran erinnern, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union seit Jahren die wirtschaftlich sich am schlechtesten entwickelnde Region darstellen, und innerhalb dieser europäischen Region sind die Staaten, die den Euro eingeführt haben, mit fast 1 Prozent Abstand noch schwächer.

Also wir leben in der sich am schlechtesten entwickelnden Wirtschaftszone, in der am langsamsten wachsenden (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser – Abg. Strache: Sie wissen schon, dass die Nicht-Euroländer ein höheres Wirtschaftswachstum haben!  durchaus bemerkenswert! – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Moser), in derjeni­gen, die in den letzten Jahren die größten Probleme sozialer, beschäftigungs­techni-


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scher Natur sowie betreffend Jugendarbeitslosigkeit hatte. In dieser Region leben wir und nicht in einer Märchenwelt, wie sie hier von Ihnen beschrieben wurde. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu den kritischen Worten der SPÖ-Kollegen: Auch Kollegin Muttonen hat immerhin davon gesprochen, dass wir ein neues Europa brauchen, ein demokratisch und transparent entscheidendes Europa. – Offenbar haben wir das nicht; auch Kollegin Muttonen meint, wir seien nicht in einem demokratischen und transparenten Europa. Das wollte ich nur zu Ihnen sagen, Sie haben natürlich noch anderes dazugesagt.

Alles das, was von der SPÖ kommt, darf man ja nicht so wörtlich nehmen, wie es gesagt wurde, denn es stehen vier Landtagswahlen an, und da kämpft man natürlich – unsere Heimat, unser ländlicher Raum! –, aber wenn man hinter diese paar Phrasen hört, dann kommt natürlich  (Zwischenruf der Abg. Mag. Muttonen.) Kollegin Muttonen, Sie haben zum Beispiel gemeint – das habe ich mitgeschrieben –, das Jugendgarantieprogramm der EU sei jetzt ganz wichtig, also eine ganz wichtige Sache. Wir müssen den Jugendlichen garantieren, dass sie nicht arbeitslos werden. (Zwi­schen­ruf der Abg. Mag. Muttonen.) Das ist eine realistische Sache, also in Spanien garantieren wir durch ein Jugendgarantieprogramm ebenso wie in Griechenland den Jugendlichen, dass sie nicht arbeitslos werden. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Muttonen.)

Wir werden wahrscheinlich Schulungsprogramme machen – also bei 56 Prozent Arbeitslosigkeit und bei der budgetären Lage kein Problem! Das sind die Dinge. Also es wird nicht gesagt: Da ist viel schiefgelaufen, machen wir einmal eine Nulllinie und schauen wir, wo etwas zu adjustieren ist!, sondern es wird gefragt, wie wir jetzt neue EU-Programme schaffen können, wie wir – wie das der Herr Bundeskanzler gesagt hat – eine Rechtfertigung für die Zustimmung zu einem weiter erhöhten EU-Finanz­rahmen finden können. – Indem wir sagen, wir brauchen das für soziale Themen – Muttonen – oder für Beschäftigung – Cap. Wir brauchen es also, dass die EU neue Dinge macht, dass sie zentrale Kompetenzen an sich zieht und das macht.

Das heißt, es gibt vom Umdenken keine Spur, es geht weiter auf dem Weg (Zwischen­ruf des Abg. Strache), der ja ganz einfach und bequem ist, das sehe ich in Brüssel und international. Es ist ganz bequem, wenn man sagt, die Lösung ist immer mehr Europa. Es darf nie ein Zurück vom Erworbenen geben, es darf nie ein Abweichen von mehr Europa geben, es darf nur ein Weitergehen auf diesem Weg geben. – Dass das nicht erfolgreich gewesen ist, haben wir gesehen.

Die EU hat ein paar Erfolge gehabt, keine Frage: Der freie Personenverkehr, der freie Handel, und so weiter – alles das, was bilateral unter Beibehaltung der nationalen Souveränität gemacht wurde, war erfolgreich. Zur Kompetenzverlagerung in ein bürokratisches Monster zählt, Kollege Schmuckenschlager, die Agrarpolitik, da zählt natürlich die Euro-Politik dazu, da zählt die Fischereipolitik dazu, und da zählt vor allem die Konvergenzpolitik dazu, die ja einer der Hauptauslöser der Katastrophen, die wir in Griechenland, Portugal, Spanien und Co gesehen haben, ist.

Wenn Sie das nicht eingestehen, wenn Sie hier nicht Tabula rasa machen und der Öffentlichkeit einmal sagen, woran wir sind, dann werden Ihnen fünf Minuten vor den Landtagswahlen markige Sager über die Erhaltung unseres ländlichen Raumes als Teil unserer Identität nichts nützen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 



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11.45.47

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Herr Bundeskanzler! Kollege Hübner hat ja hier die übliche FPÖ-Übung abgewickelt, nämlich ein bisschen Europa-Bashing (Zwischenrufe der Abgeordneten Podgorschek und Dr. Rosenkranz), ein bisschen Sozialdemokratie-Bashing. Aber, Herr Kollege Hübner, Politik bedeutet eben, die Veränderung zu gestalten, und das ist die Herausforderung, vor der wir heute stehen, und das ist auch die Herausforderung, die wir Grünen annehmen – und zwar nicht nur hier im österreichischen Parlament, sondern auf allen Ebenen der europäischen Politik.

Es ist keine Frage, Europa muss verändert werden. Wir wollen Europa auch verän­dern: Es muss sozialer werden, es muss ökologischer werden, es muss selbstver­ständlich bürgerInnenfreundlicher werden, und es muss demokratischer werden. Die Bürgerinnen und Bürger sehen, dass es da riesige Herausforderungen gibt, die man nicht mehr national lösen kann. Immer mehr Menschen nehmen das wahr, und ich muss schon sagen: Es ist unglaublich, wenn hier Kollege Strache David Cameron als typisches Beispiel, als Prototyp eines guten Politikers bezeichnet. – Das ist doch absurd, meine Damen und Herren, völlig absurd! (Beifall bei den Grünen.)

Warum? Was macht David Cameron? – Er macht nichts anderes, als den Finanzplatz, das Finanzkapital Englands zu verteidigen, gegen die Interessen – zum Beispiel – einer europäischen Finanztransaktionssteuer. Das ist es  (Abg. Strache: Er lässt sein Volk abstimmen! Er lässt sein Volk entscheiden!) – Ja, Kollege Strache, aber es ist populistisch (Ah-Rufe bei der FPÖ), weil er in Wirklichkeit nur den Finanzplatz Großbritannien verteidigt und die eigenen Privilegien – und das ist keine Solidarität, das ist nicht gelebte Europapolitik! So werden wir die Probleme, vor denen wir stehen, nicht lösen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

Herr Bundeskanzler, wenn Sie oder die SPÖ die Themen Beschäftigung, Nach­haltigkeit und auch Gerechtigkeit heute zum Thema machen, dann bin ich bei Ihnen. Aber wo sind Ihre Ansagen in Richtung Erneuerung, in Richtung Green Jobs auf europäischer Ebene? (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.) Das sind die grünen Herausforderungen: neue arbeitsplatzrelevante Investitionen zu entwickeln, die im Bereich der klimarelevanten und klimaschonenden Investitionen liegen, nämlich, von der thermischen Sanierung angefangen über die erneuerbaren Energien in eine Energiewende in Europa zu investieren. – Das bringt Jobs, auch in die ländlichen Räume und die ländlichen Regionen.

Der öffentliche Sektor, meine Damen und Herren, ist einer der zentralen Motoren der Wirtschaftsentwicklung auch in den Regionen draußen, und dazu braucht es einen Finanzspielraum. Die Gemeinden haben diesen heute nicht, und ich glaube, dass das eine der großen Herausforderungen ist. Daher ist es nur völlig berechtigt, hier eindeutig die öffentlichen Aufgaben und die Daseinsvorsorge in den Mittelpunkt der Diskussion zu stellen.

Herr Bundeskanzler, wenn Sie sich hinstellen und sagen, ja, wir werden das in Österreich absichern, dann muss man aber schon sagen: Sie sind nicht konsistent in Ihrer Politik. Überzeugen Sie die anderen Sozialdemokratien in Europa, dass diese Elemente der Daseinsvorsorge – von Bildung angefangen, über die sozialen Dienste, bis zur Wasser- und Abwasserentsorgung – aus der Konzessionsrichtlinie rausge­nommen werden! Sie sollen rausgenommen werden, damit es nicht zu einem Zwang von Privatisierung kommt, denn wer sind denn die Leute, wer sind denn die Institutio­nen, die auf der anderen Seite stehen?

Schauen wir uns doch den Wasserbereich an! Der französischen Wasserkonzern Veolia – börsennotiert in Paris, Jahresumsatz mehr als 12 Milliarden € – ist in einigen


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Kommunen Deutschlands bereits an der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung beteiligt, hat das in Kommunen übernommen. (Abg. Dr. Bartenstein: Was ist dort passiert?) – Was ist dort passiert?, fragt Kollege Bartenstein. Er hat keine Ahnung, was die Privatisierung des Wassers in Großbritannien zum Beispiel verursacht hat. Die absolute Zerstörung eines funktionierenden Systems, das war das Ergebnis einer Privatisierung der Wasserversorgung in Großbritannien; das musste zurückgenommen werden. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.) Kollege Bartenstein hat überhaupt keine Ahnung, was das für ein Desaster war, wirklich keine Ahnung, was wirklich die Gefahr ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen. – Zwischen­bemerkung von Bundeskanzler Faymann.) – Ja, es ist so, Herr Bundeskanzler.

Einen Punkt möchte ich aber keinesfalls unter den Tisch kehren, nämlich die Frage der ländlichen Entwicklung. Da geht es wirklich um bedeutende Mittel, die wir aus europäischen Fonds auch bekommen müssen, Herr Bundeskanzler, und ich finde es auch wichtig und richtig, dass Sie sich auf Schiene begeben und für diese Bereiche kämpfen werden. Das Entscheidende ist aber, dass auch die Mittel für die ländliche Entwicklung auf europäischer Ebene gekürzt werden.

Wir Grüne sind überzeugt davon, dass es durch Umschichtung im Agrarbudget, durch mehr Gerechtigkeit und mehr Ökologisierung möglich ist, mehr Geld in die ländlichen Räume zu geben, und zwar in den gesamten Bereich: von der bäuerlichen Produktion und der bäuerlichen Arbeitsplatzsicherung bis hin auch zu Elementen der Daseins­vorsorge in den Kommunen. – Und dazu brauchen wir nicht 80 oder 90 Milliarden, sondern 100 Milliarden, Herr Bundeskanzler. Dafür sollten Sie auf europäischer Ebene kämpfen! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


11.51.17

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Der Titel der Aktuellen Europastunde lautet: „Für ein Europa mit mehr Wachstum, Beschäfti­gung, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“. Schauen wir uns einmal die Zahlen von der Statistik Austria oder auch aus dem Sozialbericht des Bundes, des Sozialministers an! Da sehen wir: 500 000 Menschen von tiefster Armut betroffen; eine Million akut armutsgefährdet; 600 000 Menschen mit Zahlungen im Rückstand; 320 000 Menschen können ihre Wohnungen im Winter nicht mehr heizen. Gestern hat der Budgetdienst des Parlaments gemeldet, dass die Aussichten bis 2016, 2017 – wirtschaftlich, aber auch was die Arbeitslosenzahlen betrifft – düster sind, dass der Knick bleibt, es nicht aufwärts geht, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Und was bieten Sie uns hier? – Einen Showdown von ÖVP und SPÖ, was man alles machen will – mit schönen Märchenstunden, mit Ausführungen, die man auch irgend­wo an der Uni hört, wie es sein sollte oder könnte, Herr Bundeskanzler. Aber was tun Sie konkret? Wo bleibt Ihre Ansage? Was sind die konkreten Pakete, Initiativen dieser Bundesregierung, um diesen Missstand hier in Österreich abzu­stellen? – Ich finde das nirgends! (Beifall beim BZÖ.)

Herr Bundeskanzler! Mir fehlt in all Ihren Ausführungen ein intelligentes Konjunktur­belebungspaket. Mir fehlt eine Entlastung der Steuerzahler, wie das Obmann Bucher vorgeschlagen hat, mit einer einfachen, flachen Steuer. Mir fehlen die Reformen im Verwaltungsbereich, um das zu finanzieren. Mir fehlt der Schwerpunkt Bildung, Wissen­schaft, Forschung, um Österreich zukunftsfit zu machen. Und was sehe ich hier? – Hinter mir schwätzen zwei rote Regierungsvertreter, und die ÖVP fehlt überhaupt. – So viel zum Ernst dieser Aktuellen Europastunde. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 111

Wie haben in guter Tradition von Dr. Jörg Haider, der das Thema Wasser bereits vor Jahren aufgegriffen hat, nun mit Klubobmann Bucher das Thema wieder besetzt. Ich sage Danke dafür, weil es ein wichtiges Thema ist. Wir haben heute schon viel gehört. Offenbar sind sich alle hier einig, dass wir da etwas tun müssen. Ich bin aber auch gespannt, was am Ende des Tages übrig bleiben wird, wenn wir einen entsprechenden Antrag einbringen werden.

Unbestritten ist ja, dass das, was hier geschehen ist, wirklich hanebüchen ist. Wenn auf europäischer Ebene nahezu 500 000 Bürger bereits eine Initiative gegen den Ausverkauf des Wassers unterschrieben haben und wenn NGOs und sogar die Industriellenvereinigung in Deutschland dagegen mobilmachen und wenn der Bundesrat – Ihre Vertreter von ÖVP und SPÖ – massiv dagegen auftritt, in Beschlüs­sen, in Ausschüssen und wenn die Wiener Landesregierung, die Arbeiterkammer, die Gewerkschaften, der Städtebund, der Gemeindebund und vor allem die Bürger in diesem Land sagen: Stopp dem Ausverkauf des Wassers, des weißen Goldes!, und Sie nicht munter werden und nur sagen: Ja, da haben sie recht!, aber nichts tun und in Brüssel umfallen, dann ist das zu wenig, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Eine besonders traurige Rolle spielt da ja die ÖVP, die österreichische Umfaller-Partei, denn das, was Sie in Brüssel abgeliefert haben, ist wirklich – also da fehlen mir die Worte! (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ich darf nur daran erinnern, dass Kollege Hahn, Ihr EU-Kommissar, am 20. Dezember 2011, der Richtlinie, die die Liberalisierung transparenter machen soll, ohne Kommentar zugestimmt hat. Man macht das unter dem Vorwand der Transparenz, der Objektivität, mit dem Hintergedanken, das Wasser auszuverkaufen.

Am 25. Oktober 2012, also fast ein Jahr später, sagte das Bundeskanzleramt zu Recht, diese Richtlinie werde strikt abgelehnt, Herr Bundeskanzler. Dann kommt sie wieder weiter, dann ist die ÖVP wieder am Zug. Da ist dann am 10. Dezember 2012 ein gewisser Herr Minister Mitterlehner in einem sogenannten Wettbewerbsausschuss auf EU-Ebene und sagt dort kein Wort beim Rat, im Ausschuss.

Und was geschieht jetzt? – Jetzt wird das Ganze ins Parlament gehoben werden, da werden Sie vielleicht noch dagegen stimmen – oder auch nicht –, aber letztendlich wird der Rat das Ganze beschließen, und Sie werden wieder mit dabei sein.

Damit verkaufen wir unser Wasser beziehungsweise öffnen die Tür dafür, dass unser Wasser, unser weißes Gold an Großkonzerne – ein französischer ist bereits ange­sprochen worden; im Hintergrund stehen die Banken, im Hintergrund stehen die Spekulanten – ausverkauft wird. Und dann, wenn alles kaputt ist – und die Beispiele wurden auch genannt; Portugal: plus 400 Prozent Verteuerung; Griechenland und England: kaputte Leitungen –, dann müssen wir um teures Geld das Wasser wieder zurückkaufen. Das wollen wir nicht! Wir wollen das Wasser in unseren Kommunen weiter behalten. Die Bürger sollen darüber entscheiden, wo das Wasser herkommt und wie es verwendet wird. Ein Ausverkauf des Wassers kommt mit dem BZÖ in keinster Weise in Frage! (Beifall beim BZÖ.)

Es mag sein, dass gewisse EU-Standards durchaus Sinn machen, aber in diesen Bereichen ist das unserer Meinung nach eine Überregulierung, die wir nicht brauchen. Unser Vertreter in Brüssel, unser Volksanwalt in Brüssel, Ewald Stadler wird das auch entsprechend massiv vortragen.

Ich lade Sie daher ein, liebe Kollegen von der ÖVP, das Thema nicht so populistisch abzuhandeln wie die Bundesheerfrage, heute am Nachmittag mitzustimmen bei einem Sechs-Parteien-Antrag mit einer Verfassungsbestimmung und dem Auftrag an diese


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Regierung, in Brüssel Klartext zu reden und gegen einen Ausverkauf des Wassers zu stimmen. (Beifall beim BZÖ.)

11.56


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 


11.56.49

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir sprechen heute über Wachstum und Beschäftigung, und wenn wir über Wachstum und Beschäftigung in Europa sprechen, dann müssen wir auch über die Krise sprechen, von der ja einige sagen, dass wir sie ausgestanden haben.

Gerade in den letzten Wochen hört man von den Kommentatoren auch international, dass es auch bei den Politikern einige Tendenzen gibt, zu glauben, dass diese Krise jetzt ausgestanden ist. Ich würde das auch gerne glauben; ich würde es mir sogar wünschen, dass wir diese Krise ausgestanden haben.

Letztlich geht es aber darum, zwei Dinge herauszufinden. Erstens: Ist das wirklich so? Ist diese Krise ausgestanden? Und zweitens: Können wir tatsächlich – was hier unterstellt wird – wieder dort weitermachen, wo wir 2008 aufgehört haben? Dass das nicht funktioniert, sieht man an einem einfachen Beispiel: Wenn jemand einen Herzinfarkt hatte und der Arzt dem Patienten nach der Behandlung sagt, er könne so weiterleben wie bisher, dann kann ich Ihnen eines versprechen: Er wird wieder einen Herzinfarkt haben. Das heißt, wir müssen aus dieser Krise, die 2008 begonnen hat, jetzt endlich unsere Lehren ziehen.

Wenn wir uns die Frage stellen, ob diese Krise vorbei ist, dann müssen wir uns auch fragen, was diese Krise ausgelöst hat. Es waren drei Dinge – unter anderen –, die diese Krise ausgelöst haben:

Das war erstens die Abkehr von der Realwirtschaft hin zu einer Finanzwirtschaft. Da stellt sich die Frage: Ist das jetzt besser als 2008? – Die Antwort ist eindeutig nein, es ist sogar noch schlechter. Wenn Sie das nicht glauben, dann gehen Sie einmal zu jemanden, der für einen Betrieb einen Kredit haben will. Ihm zeigt man die lange Nase, weil die Banken viel lieber spekulieren, als das Geld der Realwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Also in diesem Punkt ist es eindeutig schlechter als 2008.

Zum zweiten Punkt: Wir hatten 2008 ein System der Schuldenwirtschaft. Das heißt, die Wirtschaft weltweit ist nur noch durch Schuldenwachstum gewachsen, jeder Euro mehr Schulden hat auch entsprechendes Wirtschaftswachstum generiert. Das kann aber nicht funktionieren, und das haben wir 2008 auch gesehen. Was ist geschehen? – Es ist jetzt noch schlechter als 2008.

Ein Punkt ist auch ganz wichtig, das sind die Derivate. Es sind diese toxischen Papiere und Derivate, die 2008 im Umfang von 500 Billionen Dollar im Umlauf waren. Und ist das jetzt weniger? – Nein, ganz im Gegenteil: Während die Wirtschaft nur minimal gewachsen ist, sind diese Derivate um fast 30 Prozent gewachsen – und niemand kümmert sich darum! Das ist mehr als das Zehnfache der Realwirtschaft; das Zehn­fache der Realwirtschaft schlummert in diesen toxischen Papieren, in diesen Derivaten, und es kümmert sich niemand darum.

Einstein hat einmal gesagt, wer immer das Gleiche tut und andere Ergebnisse erzielen möchte, ist verrückt. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Wer hat das gesagt?) – Wir können nur hoffen, dass Einstein nicht recht hatte, denn wir tun genau das Gleiche wieder, das zur Krise 2008 geführt hat (Abg. Scheibner: Das Gleiche oder dasselbe?): Wir machen unsere Hausaufgaben nicht! Wir machen sie weder hier in Österreich noch


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auf europäischer Ebene. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Grosz: Es gibt auch rela­tive Dumme!)

Es gibt praktisch überhaupt keine Tendenzen, endlich von dieser Schuldenwirtschaft wegzukommen. Ganz im Gegenteil: Mit den Mechanismen, mit denen wir jetzt ver­suchen, den Euro und anderes zu retten, versuchen wir, Schulden mit noch mehr Schulden zu bekämpfen.

Das muss man sich einmal vorstellen: Wir glauben tatsächlich, dass man eine Schuldenkrise mit noch mehr Schulden bekämpfen kann! Wer das nicht glaubt, soll sich einmal die EZB anschauen: Die EZB kauft unbegrenzt Staatsanleihen maroder Staaten, und zwar nur für den einen Zweck, dass die Staaten möglichst weiter Schulden machen können. Das ist der Hintergrund! (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

Lassen Sie bitte hier Vernunft einkehren! Man kann eine Schuldenwirtschaft nicht mit neuen Schulden sanieren.

Unsere Lehre daraus muss daher sein: Machen wir hier in Österreich die Hausauf­gaben (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Die da wären?), kehren wir zurück zur Realwirtschaft, unterstützen wir jene Betriebe, die tatsächlich etwas produzieren! – Das ist das Erste.

Zweitens: Schauen wir, dass wir unser Budget in Ordnung bringen, bekämpfen wir die Schulden hier im Land, und dann machen wir die Hausaufgaben, ob das das Pensionssystem, das Gesundheitssystem oder die Verwaltung betrifft!

Das können wir hier in Österreich machen! Und was die europäische Ebene betrifft, müssen wir jetzt endlich in die Gänge kommen und all jene Dinge anprangern, die zu der Krise vor fünf Jahren geführt haben, die leider noch nicht ausgestanden ist, und zwar deshalb, weil die Politik wieder einmal nichts gelernt hat.

Die Politik hat aus den Fehlern nichts gelernt. Jeder versucht nur, dort weiterzu­machen, wo wir aufgehört haben, und alles möglichst zuzudecken.

Wir müssen aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Wir müssen da auf der euro­päischen Ebene endlich Druck machen. Und wir müssen vor allem eines tun: im eige­nen Land die Hausaufgaben machen! – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

12.01


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

12.02.00Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Fritz Neugebauer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 13287/J bis 13679/J;

2. Anfragebeantwortungen: 12524/AB bis 12912/AB;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (2113 d.B.),


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Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 geändert wird (DSG-No­velle 2013) (2131 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfergesetz geändert wird (2137 d.B.);

4. Anträge:

Zurückziehungen: Zu 2106/A(E) und Zu 2107/A.

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg November 2012, vorgelegt von der Bundesministerin für Finanzen (Vorlage 115 BA);

Immunitätsausschuss:

Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (151 BAZ 1837/11i) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 293 Abs. 2 StGB;

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 182 betreffend „Errichtung eines Atommüll-Endlagers in der tschechischen Republik“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Petition Nr. 183 betreffend „Mutter-Kind-Pass Untersuchungen durch eine Hebamme“, überreicht von der Abgeordneten Anna Höllerer,

Petition Nr. 184 betreffend „Umsatzsteuerpflicht von Leistungserbringungen zwischen Gemeinden und zwischen Gemeindeverbänden und deren Mitgliedsgemeinden“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Petition Nr. 185 betreffend „mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung aller Güter und die Schaffung einer wirklichen Sozialen Marktwirtschaft“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Petition Nr. 186 betreffend „Erhöhung der Zinsaufschläge durch Kreditinstitute“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Petition Nr. 187 betreffend „Errichtung eines Atommüll-Endlagers in der tschechischen Republik“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Petition Nr. 188 betreffend „Errichtung eines Atommüll-Endlagers in der tschechischen Republik“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Petition Nr. 189 betreffend „Errichtung eines Atommüll-Endlagers in der tschechischen Republik“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Petition Nr. 190 betreffend „Errichtung eines Atommüll-Endlagers in der tschechischen Republik“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Petition Nr. 191 betreffend „Errichtung eines Atommüll-Endlagers in der tschechischen Republik“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,


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Petition Nr. 192 betreffend „Errichtung eines Atommüll-Endlagers in der tschechischen Republik“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Bürgerinitiative Nr. 55 betreffend „Allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung“,

Bürgerinitiative Nr. 56 betreffend „Festplattenabgabe jetzt!“,

Bürgerinitiative Nr. 57 betreffend „Kampf gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus und Islamophobie sowie gegen Homophobie“;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über soziale Sicherheit (2138 d.B.),

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über soziale Sicherheit (2139 d.B.);

Außenpolitischer Ausschuss:

Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits (2133 d.B.);

Finanzausschuss:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Chile zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (2134 d.B.),

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino zur Abän­derung des Zusatzprotokolls zum am 18. September 2009 unterzeichneten Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (2136 d.B.);

Gesundheitsausschuss:

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit (2140 d.B.),

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008 geändert wird (2141 d.B.);

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergän­zung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüber­schrei­tende organisierte Kriminalität (2132 d.B.),


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Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder tech­nischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention (2135 d.B.);

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2010 und 2011 (III-371 d.B.),

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/13 (III-372 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bericht der Bundesregierung betreffend die auf der 99. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommene Empfehlung (Nr. 200) betreffend HIV und AIDS und die Welt der Arbeit (III-376 d.B.),

Bericht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Studie Kinder und Jugendliche als pflegende Angehörige aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2011, E 187-NR/XXIV. GP (III-378 d.B.);

Budgetausschuss:

Förderungsbericht 2011 der Bundesregierung (III-375 d.B.),

Bericht der Bundesministerin für Finanzen betreffend Bankenrestrukturierungs- und ‑interventionsrecht aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 4. Juli 2012, E 260-NR/XXIV. GP (III-379 d.B.);

Finanzausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Finanzen betreffend Evaluierung und Prüfung der Haftungshöhe bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen bis zum 31.12.2012, aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 18. November 2010, E 134­NR/XXIV. GP (III-380 d.B.),

Bericht der Bundesministerin für Finanzen über die Tätigkeit und Ergebnisse der 12. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-XII) und der 16. Wie­der­auffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-16) (III-383 d.B.);

Landesverteidigungsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport betreffend den Jahres­bericht 2011 der Parlamentarischen Bundesheerkommission für Beschwerdewesen und Stellungnahme des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport (III-377 d.B.);

Unterrichtsausschuss:

Nationaler Bildungsbericht Österreich 2012, vorgelegt von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur (III-382 d.B.);

Verkehrsausschuss:

Sicherheitsbericht 2011 der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes, vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie (III-374 d.B.).


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C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Groß­systemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts,

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur,

Aufnahme der Verhandlungen über das Protokoll Nr. 16 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

*****

Ankündigung eines Dringlichen Antrages

 


Präsident Fritz Neugebauer: Der Klub des BZÖ hat gemäß § 74a Abs. 2 der Ge­schäftsordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 2179/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz des heimischen Wassers dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt werden.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 12795/AB

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weiters teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Ge­schäfts­ordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 12795/AB der Anfrage 13081/J der Abgeordneten Bayr, Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend entwicklungspolitische und ökologische Bedenken gegenüber dem Einsatz von Agrotreibstoffen durch den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft abzuhalten.

Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrages verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 bis 6, 7 und 8 sowie 10 und 11 der Tagesordnung zusammenzufassen. – Einwendungen werden nicht erhoben. Wir können so vorgehen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7,5 „Wiener Stunden“ vereinbart.

Entsprechend der vorläufigen Neuverteilung der Redezeit innerhalb einer „Wiener Stunde“ ergeben sich für 7,5 „Wiener Stunden“ folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP je


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105 Minuten, FPÖ 94 Minuten, Grüne 83 Minuten, BZÖ 71 Minuten sowie STRONACH 60 Minuten.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung vor, die Redezeit des Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

12.04.281. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2009 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verfahren der Verwal­tungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz) und ein Bundesgesetz betreffend den Übergang zur zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwal­tungs­gerichtsbarkeits-Übergangsgesetz) erlassen und das Verwaltungsgerichts­hofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemeine Verwaltungsver­fah­rens­gesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Verwaltungsvoll­streckungs­gesetz 1991, das EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz, das Zustellgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Exekutionsordnung, das Bundesministerien­ge­setz 1986, das Amtshaftungsgesetz, das Organhaftpflichtgesetz und das Bun­des­gesetz­blatt­gesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2012) (2112 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

 


12.04.44

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die zur Debatte stehende Materie bildet eine Ergänzung im Zusammenhang mit dem Umbau des Systems von der monokratischen Verwaltungstätigkeit zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wir beschäftigen uns mit einer Reihe von diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere betreffend das Verwaltungsverfahrensgesetz und dazugehörige Materien.

Es ist so, dass wir seitens der Freiheitlichen in dieser Sache sehr engagiert mit­gearbeitet haben und aus dem Kenntnisstand des Gebotes der vernünftigen Vorgehensweise unsere Ergänzungen und Abänderungsvorschläge eingebracht haben.

Es ist interessant, zu beobachten, dass es bis zum jetzigen Zeitpunkt auf Spitz und Knopf gestanden ist und davon abhängt, ob Kollege Peter Wittmann, der nach mir sprechen wird, den Abänderungsantrag, der uns vorher gezeigt und der angesprochen worden ist, einbringen wird, ob wir zustimmen werden.

Unter dieser Prämisse kann ich sagen, dass meine Ausführungen etwas gröblicher ausgefallen wären. Es tut mir auch gar nicht leid, dass mir dieses Schicksal erspart bleibt, weil der Betroffene, auf den sich mein Zornesstrahl gerichtet hätte, vielleicht auch keine Freude gehabt hätte.

Es ist ja nie zu spät, von, sagen wir, den Dingen zugetanen Atrozitäten zur Vernunft zu wechseln. Es ist im Kern dazu gekommen. Es geht darum, dass die Frist zur Erhebung der Beschwerde heute endlich, nachdem Kollege Wittmann das eingebracht haben wird, von zwei Wochen auf vier Wochen geändert wird. (Ruf bei der FPÖ: Bravo!)


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Das ist nicht darauf zurückzuführen, dass ich, dass meine Fraktion irgendetwas anderes haben wollte, sondern das ist bürgernah und verfahrenswichtig.

Erstens: Es wird ein Verwaltungsgerichtsbarkeitssystem eingeführt. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es seit dem Jahr 1983 ebenfalls die vierwöchige Frist für Rechtsmittel.

Nächster Punkt, dem man sich noch wird widmen müssen: Der betroffene Bürger bekommt einen Bescheid zugestellt, ist nicht zu Hause, und die Sache wird hinterlegt. Er findet die Hinterlegungsanzeige vor. Und die Hinterlegung bei Gericht und die Abholfrist, die auf der Hinterlegungsanzeige angemerkt wird, überschreiten nämlich die 14-tätige Rechtsmittelfrist.

Der Bürger, der kein Jurist ist – und selbst solchen passiert das –, geht in voller Überzeugung, rechtens zu handeln, zur Post, holt das Schriftstück ab, öffnet es und muss, wenn er in der Lage ist, das Beamtendeutsch überhaupt zu verstehen – auch das ist nicht selbstverständlich –, erkennen, dass die Rechtsmittelfrist schon abge­laufen ist, wenn er zur Erkenntnis gelangt, dass der Beginn der Frist mit der Hinterlegung zu laufen begonnen hat. – Das ist ein Defekt im Zustellrecht, der noch zu reparieren ist.

In Summe mahne ich ein, nachdem der Abänderungsantrag eingebracht worden sein wird, Energie darauf zu verwenden, all jene Belange, die gemäß den Fünf-Parteien-Entschließungsanträgen offen sind, umzusetzen. Das ist nebst anderen Dingen vor allem die Gesetzesbeschwerde. In Bezug auf die Gesetzesbeschwerde ist zu hören, dass etwas auf Beamtenebene zwischen Justizministerium, Bundeskanzleramt und anderen befassten Stellen im Laufen ist, mit dem Ziel, das Projekt soweit als möglich zu verhunzen, sage ich jetzt einmal.

Ich sage: Auch das werden wir uns nicht gefallen lassen! Wir werden eine saubere, praktikable Form des neuen Modells anstreben, und es wird uns nicht an Durch­setzungsmöglichkeiten mangeln, um das auch umzusetzen. Wir lassen uns dieses Projekt nicht verhunzen!

Auch der heutige Tag zeigt, dass die geballte Kraft des Beamten-Lobbyismus mög­licher­weise ihre Begrenzung genau vor diesem Rednerpult findet! – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

12.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


12.10.14

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit dem Entschluss, eine Landesverwal­tungsgerichtsbarkeit und ein Bundesverwaltungsgericht auf Verfassungsebene einzuführen, haben sich mehrere Ebenen ergeben, die man nachfolgend zu regeln hat. Wir haben den organisationsrechtlichen Teil vor etwa zwei Monaten beschlossen und sind jetzt dabei, das Verfahrensrecht für alle Verwaltungsgerichte auf Landes- und Bundesebene neu zu regeln.

Ich möchte mich für die hervorragende sachliche Diskussion bedanken, die wir trotz aller Auseinandersetzung in diesen Punkten hatten. Ebenso möchte ich mich bei allen bedanken, die hier mitgewirkt haben, weil ich meine, dass da etwas sehr Gutes herausgekommen ist.

Wir haben die Überleitung von Verwaltungsverfahrensrecht in ein Verwaltungs­ver­fahrensrecht vor Gerichten zu bewerkstelligen. Und da gibt es schon einen riesigen


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Unterschied, weil wir ja das Verwaltungsverfahren an sich vollkommen umstellen, nämlich dass der Rechtsschutz über Gerichte läuft – und nicht mehr über Behörden. Ich meine, man kann schon an dieser umfangreichen Umstellung, die daraus resultiert, sehen, dass es da im Einzelnen natürlich die verschiedensten Fallstricke gibt.

Wir haben ein einheitliches Verwaltungsverfahrensrecht vor den Verwaltungs­gerichten auf Landes- und Bundesebene sichergestellt, was wieder die Aufgabe an die Länder bedeutet, dass es da zu einer geschlossenen richterlichen Ausbildung kommen muss, damit eben nicht das Niveau in den Bundesländern unterschiedlich ist. Aber durch diese Form der Überleitung ist das meiner Auffassung nach gewährleistet.

Wir haben versucht, das Verfahren nicht teurer zu gestalten. (Abg. Scheibner: 30 Prozent höher!) Wir haben auch versucht, das Verfahren schneller zu gestalten, da in manchen Bereichen eine Ebene herausfällt. Es gibt da einen niederschwelligen Zugang zum Recht, und es gibt erstmals eine Beteiligung der Länder an der Gerichtsbarkeit. Auch das ist, wie ich meine, im Sinne des Föderalismus in Ordnung.

Ich habe dazu einen Abänderungsantrag einzubringen. In diesem Abänderungs­antrag – darauf hat ja Kollege Fichtenbauer schon hingewiesen – ist diesbezüglich eine der wesentlichsten Neuerungen enthalten. Es ist wirklich hervorragend, dass man da zu einer Einigung gekommen ist. Wir werden die Rechtsmittelfrist im Verwaltungs­gerichtsverfahrensgesetz auf vier Wochen vereinheitlichen, sodass es auch da eine vierwöchige Frist wie bei den Gerichten gibt; es ist ja auch ein Gericht. Es wäre schade gewesen, wenn es uns nicht gelungen wäre, die Frist zu vereinheitlichen.

Weiters werden mit diesem Abänderungsantrag, den ich hiermit in seinen Grundzügen erläutere, auch legistische Bereinigungen, ebenso solche von sprachlichen Versehen vorgenommen. Sichergestellt werden soll, dass die Einbringung der Revision nur beim Verwaltungsgericht stattfinden kann.

Durch diesen Abänderungsantrag ist die Einführung des elektronischen Rechts­verkehrs beim Verwaltungsgerichtshof vorgesehen.

Wir schaffen die Möglichkeit, dass beim Asylgerichtshof Verfahren, die beim Senat angefangen wurden, bei einem Einzelrichter fortgeführt werden können. Und wir haben eine Anpassung der Wahlgerichtsbarkeit im Verfassungsgerichtshofgesetz an den neuen Artikel 141 gemacht.

Das sind die wesentlichen Grundzüge dieses Abänderungsantrages.

Zu den vorhin gemachten Ausführungen des Kollegen Fichtenbauer: Wir haben uns vorgenommen, zuerst die verfassungsrechtliche Ebene der Landesverwaltungs­ge­richts­barkeit beziehungsweise des Bundesverwaltungsgerichtes zu regeln, dann die Organisationsform – und jetzt eben das Verfahrensrecht.

Die weiteren Schritte müssen natürlich sein, dass in den Materiengesetzen die Anpas­sung an die neue Gerichtsrechtsmittelinstanz stattfindet und natürlich auch andere Vereinbarungen, denn es gab ja eine Vielzahl von Entschließungen und Anträgen, eben mit der Einführung der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit. Jetzt geht es darum, das kontinuierlich aufzuarbeiten.

Unser Bemühen ist es, eine ordentliche Gesetzesbeschwerde zu bekommen, auch bei den Gerichten. Ich glaube, dass wir da auf einem sehr guten politischen Weg sind, da ja die Grundzüge, wie das Ganze stattfinden soll, politisch ziemlich manifestiert sind. Es geht um die Umsetzung und um die Ausgestaltung, und da gibt es natürlich verschiedenste Widerstände. Wir alle wissen, dass die Justiz keine Freude hat, wenn man in irgendeiner Instanz der Justiz zum Verfassungsgerichtshof gehen kann. Es war


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uns aber von Anfang an klar, dass es dort zu Widerständen kommen wird, und es ist selbstverständlich, dass wir da Lösungen zu finden haben.

Ich bin der festen Überzeugung, dass wir auch da eines nach dem anderen laut unserem Programm abarbeiten werden. Bis jetzt befinden wir uns im Plan. Die Um­setzung der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit kann mit dem festgelegten Datum stattfinden. Unsere Arbeit läuft da konsequent und plangemäß.

Ich danke allen, insbesondere meinem Pendant von der ÖVP, für die sehr sachliche Verhandlungsführung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Dr. Fichtenbauer.)

12.15


Präsident Fritz Neugebauer: Der Antrag, der in Kürze verteilt wird, ist in seinen Grundzügen erläutert und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen zum Aus­schuss­bericht 2112 der Beilagen

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz) und ein Bundesgesetz betreffend den Über­gang zur zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Über­gangs­gesetz) erlassen und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfas­sungs­ge­richtshofgesetz 1953, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrens­gesetzen 2008, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungs­straf­gesetz 1991, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991, das EU-Verwaltungs­strafvoll­streckungsgesetz, das Zustellgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Exekutions­ordnung, das Bundesministeriengesetz 1986, das Amtshaftungsgesetz, das Organhaft­pflicht­gesetz und das Bundesgesetzblattgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichts­bar­keits-Ausführungsgesetz 2013)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der oben bezeichnete Ausschussbericht wird wie folgt geändert:

a) Art. 1 (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz) wird wie folgt geändert:

1. In § 7 Abs. 4 erster Satz wird die Wortfolge „zwei Wochen“ durch die Wortfolge „vier Wochen“ ersetzt.

2. In § 15 Abs. 2 wird die Wortfolge „wenn die Behörde der Beschwerde die aufschiebende Wirkung nicht aberkannt hat“ durch die Wortfolge „wenn die Behörde die aufschiebende Wirkung der Beschwerde nicht ausgeschlossen hat“ ersetzt.

3. In § 22 Abs. 3 wird die Wortfolge „nicht gegeben findet“ durch die Wortfolge „anders beurteilt“ ersetzt.

4. In § 36 Abs. 2 wird das Wort „Wege“ durch das Wort „Weg“ ersetzt.

5. § 54 Abs. 5 entfällt.

b) Art. 2 (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz) wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift zu § 2 lautet:


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„Unabhängige Verwaltungsbehörden, sonstige unabhängige Verwaltungsbehörden, Vorstellungsbehörden und andere Verwaltungsbehörden“

2. In § 2 erhalten die Abs. 2 und 3 die Absatzbezeichnungen „(3)“ und „(4)“; nach Abs. 1 wird folgender Abs. 2 eingefügt:

„(2) Ist der Bescheid einer anderen als in Abs. 1 genannten Verwaltungsbehörde, die mit Ende des 31. Dezember 2013 zur Erlassung dieses Bescheides zuständig ist, die mit 1. Jänner 2014 zur Erlassung dieses Bescheides jedoch nicht mehr zuständig ist, dessen Zustellung vor dem Ablauf des 31. Dezember 2013 veranlasst worden ist, bis zum Ablauf dieses Tages nicht gültig zugestellt worden, so gilt dieser Bescheid dennoch gegenüber allen Parteien, denen gegenüber die Zustellung veranlasst worden ist, als zugestellt.“

3. In § 3 Abs. 1 und 7 (5 neu) wird der Ausdruck „15. Jänner 2014“ jeweils durch den Ausdruck „29. Jänner 2014“ ersetzt.

4. In § 3 Abs. 2 erster Satz wird die Wortfolge „zwei Wochen“ durch die Wortfolge „vier Wochen“ ersetzt.

5. In § 3 entfallen die Abs. 5 und 6; die Abs. 7 bis 9 erhalten die Absatzbezeichnungen „(5)“, „(6)“ und „(7)“.

6. In § 3 Abs. 7 (Abs. 5 neu) wird nach dem Zitat „Art. 129a Abs. 1 Z 2 B-VG“ und nach dem Zitat „Art. 130 Abs. 1 zweiter Satz B-VG“ jeweils die Wortfolge „in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung“ eingefügt.

7. § 3 wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) Mit Ablauf des 31. Dezember 2013 beim Asylgerichtshof anhängige Verfahren können vom Bundesverwaltungsgericht weitergeführt werden, wenn die Rechtssache in diesem Zeitpunkt

1. zur Zuständigkeit eines Senates des Asylgerichtshofes gehört hat, danach zur Zu­ständigkeit des Senates oder des Einzelrichters des Bundesverwaltungsgerichtes gehört und alle Mitglieder dieses Senates bzw. der Einzelrichter dem Senat des Asyl­gerichtshofes angehört haben bzw. hat;

2. zur Zuständigkeit eines einzelnen Mitglieds des Asylgerichtshofes gehört hat, danach zur Zuständigkeit des Einzelrichters des Bundesverwaltungsgerichtes gehört und es sich um denselben Organwalter handelt.“

8. In § 4 Abs. 1 und 3 und in § 6 Abs. 1 entfällt jeweils die Wortfolge „einer unabhängigen Verwaltungsbehörde, einer sonstigen unabhängigen Verwaltungs­be­hörde oder einer Vorstellungsbehörde“.

9. § 4 Abs. 5 lautet:

„(5) Die Revision gemäß den Abs. 1 bis 3 ist unmittelbar beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen. Die Revision gegen den Bescheid einer unabhängigen Verwaltungs­behörde oder einer Behörde gemäß Art. 20 Abs. 2 Z 2 oder 3 B-VG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung ist unzulässig, wenn die Voraus­setzungen des Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht vorliegen. Eine solche Revision hat gesondert die Gründe zu enthalten, warum die Voraussetzungen des Art. 133 Abs. 4 B-VG vorliegen. Ob eine solche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist, ist vom Verwaltungsgerichtshof zu beurteilen. Für die Behandlung der Revision gelten die Bestimmungen des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 – VwGG, BGBl. Nr. 10/1985, in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung sinngemäß mit der Maßgabe, dass statt der Ablehnung der Beschwerde gemäß § 33a VwGG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung die Revision als unzulässig


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 123

zurückgewiesen werden kann. Für Revisionen gegen Bescheide anderer als der im zweiten Satz genannten Verwaltungsbehörden gelten die Voraussetzungen des Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht.“

10. § 6 Abs. 4 erhält die Absatzbezeichnung „(5)“; nach Abs. 3 wird folgender Abs. 4 eingefügt:

„(4) Die Abtretung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof ist unzulässig, wenn es sich um einen Fall handelt, der gemäß der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Rechtslage von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist.“

c) Art. 3 (Änderung des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985) wird wie folgt geändert:

1. In Z 28 wird § 24 folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Für Schriftsätze, die elektronisch eingebracht werden, genügt eine einfache Ein­bringung. Soweit mehrere Ausfertigungen von im elektronischen Rechtsverkehr einge­brachten Schriftsätzen benötigt werden, hat der Verwaltungsgerichtshof die ent­sprechenden Ausdrucke herzustellen. In Fällen, in denen Ausfertigungen von im elektronischen Rechtsverkehr eingebrachten Schriftsätzen mit außergewöhnlichem Umfang oder in außergewöhnlicher Anzahl benötigt werden, kann der Berichter der Partei unter Setzung einer angemessenen Frist die Beibringung der Ausfertigungen auftragen.“

2. In Z 28 lautet § 24a Z 3:

„3. Die Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe oder, wenn diese im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht wird, mit dem Zeitpunkt der Einbringung beim Verwaltungsgerichtshof gemäß § 75 Abs. 1. Die Gebühr wird mit diesem Zeitpunkt fällig.“

3. In Z 28 erhalten in § 24a die Z 5 und 6 die Ziffernbezeichnungen „6.“ und „7.“; nach Z 4 wird folgende Z 5 eingefügt:

„5. Wird eine Eingabe im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht, so ist die Gebühr durch Abbuchung und Einziehung zu entrichten. In der Eingabe ist das Konto, von dem die Gebühr einzuziehen ist, oder der Anschriftcode (§ 73), unter dem ein Konto gespeichert ist, von dem die Gebühr eingezogen werden soll, anzugeben. Der Präsident hat nach Anhörung der Vollversammlung durch Verordnung unter Be­dacht­nahme auf die Grundsätze einer einfachen und sparsamen Verwaltung und eine Sicherung vor Missbrauch das Verfahren bei der Abbuchung und Einziehung der Gebühr im Weg automationsunterstützter Datenverarbeitung und nach Maßgabe der technischen und organisatorischen Voraussetzungen den Zeitpunkt zu bestimmen, ab dem die Gebühr durch Abbuchung und Einziehung entrichtet werden kann.“

4. In Z 28 wird in § 24a Z 5 (Z 6 neu) nach dem Wort „Gebühr“ der Klammerausdruck „(Z 4 und 5)“ eingefügt.

5. In Z 28 lautet § 24a Z 6 (Z 7 neu):

„7. Im Übrigen sind auf die Gebühr die Bestimmungen des Gebührengesetzes 1957, BGBl. Nr. 267/1957, über Eingaben mit Ausnahme der §§ 11 Z 1 und 14 anzuwenden.“

6. In Z 28 wird dem § 25a folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Die Revision ist beim Verwaltungsgericht einzubringen.“

7. In Z 35 wird in § 30 Abs. 3 die Wortfolge „nicht gegeben findet“ durch die Wortfolge „anders beurteilt“ ersetzt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 124

8. In Z 85 wird in § 61 Abs. 3 letzter Satz vor dem Wort „kurz“ die Wortfolge „ , soweit dies dem Antragsteller zumutbar ist,“ eingefügt.

9. Die Z 99 bis 101 erhalten die Ziffernbezeichnungen „100.“, „101.“ und „102.“; nach Z 98 wird folgende Z 99 eingefügt:

„99. Nach § 71 wird folgender 4. Unterabschnitt samt Überschrift eingefügt:

„4. Unterabschnitt

Elektronischer Rechtsverkehr

§ 72. (1) Die Schriftsätze können auch im Weg des nach diesem Unterabschnitt ein­gerichteten elektronischen Rechtsverkehrs wirksam eingebracht werden. Anstelle schriftlicher Ausfertigungen der Erledigungen sowie anstelle von Gleichschriften von Eingaben, die elektronisch eingebracht worden sind, kann der Verwaltungsgerichtshof die darin enthaltenen Daten an Einschreiter, die Eingaben im elektronischen Rechts­verkehr nach diesem Unterabschnitt einbringen, im Weg des elektronischen Rechts­verkehrs übermitteln.

(2) Ist die Zustellung im elektronischen Rechtsverkehr nach den folgenden Bestimmun­gen nicht möglich, kann sie auch über elektronische Zustelldienste nach den Bestimmungen des 3. Abschnittes des Zustellgesetzes – ZustG, BGBl. Nr. 200/1982, erfolgen.

§ 73. Der Präsident hat nach Anhörung der Vollversammlung nach Maßgabe der technischen und organisatorischen Möglichkeiten sowie unter Bedachtnahme auf eine einfache und sparsame Verwaltung und eine Sicherung vor Missbrauch die nähere Vorgangsweise bei der elektronischen Einbringung von Schriftsätzen und Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des Verwaltungsgerichtshofes durch Verordnung zu regeln. Dazu gehören insbesondere die zulässigen elektronischen Formate und Signaturen, die Regelungen für die Ausgestaltung der automationsunterstützt herge­stellten Ausfertigungen einschließlich der technischen Vorgaben für die Amtssignatur und deren Überprüfung sowie Bestimmungen über den Anschriftcode. In der Verord­nung kann vorgeschrieben werden, dass sich der Einbringer einer Übermittlungsstelle zu bedienen hat. Diese Verordnung hat nach Maßgabe der technischen und organi­satorischen Möglichkeiten den Zeitpunkt zu bestimmen, ab dem Schriftsätze und Ausfertigungen von Erledigungen im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs einge­bracht bzw. übermittelt werden können.

§ 74. (1) Soweit dies in der Verordnung gemäß § 73 angeordnet ist,

1. sind die Schriftsätze mit einer geeigneten elektronischen Signatur zu unterschreiben;

2. kann auch ein anderes sicheres Verfahren, das die Authentizität und die Integrität des übermittelten elektronischen Dokuments sicherstellt, angewandt werden;

3. sind Beilagen zu elektronisch eingebrachten Schriftsätzen in Form von elektroni­schen Urkunden (Urschriften oder elektronischen Abschriften von Papierurkunden) anzuschließen.

(2) Die Ausfertigungen von Erledigungen des Verwaltungsgerichtshofes, die im elektro­nischen Rechtsverkehr übermittelt werden sollen, sind mit der Amtssignatur des Verwaltungsgerichtshofes (§§ 19 und 20 des E-Government-Gesetzes – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004), zu versehen, soweit dies in der Verordnung nach § 73 vorge­sehen ist. Die Bestimmungen des Signaturgesetzes – SigG, BGBl. I Nr. 190/1999, sind sinngemäß anzuwenden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 125

(3) Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten sind Rechtsanwälte sowie Steuer­berater und Wirtschaftsprüfer zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr ver­pflichtet. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird wie ein Formmangel behandelt, der zu verbessern ist.

§ 75. (1) Schriftsätze, die im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht werden, gelten als beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, wenn ihre Daten zur Gänze bei der Bundesrechenzentrum GmbH eingelangt sind. Ist vorgesehen, dass die Schriftsätze über eine Übermittlungsstelle zu leiten sind (§ 73), und sind sie auf diesem Weg bei der Bundesrechenzentrum GmbH tatsächlich zur Gänze eingelangt, so gelten sie als beim Verwaltungsgerichtshof mit demjenigen Zeitpunkt eingebracht, an dem die Übermittlungsstelle dem Einbringer rückgemeldet hat, dass sie die Daten des Schriftsatzes zur Weiterleitung an die Bundesrechenzentrum GmbH übernommen hat.

(2) Als Zustellungszeitpunkt elektronisch übermittelter Ausfertigungen von Erledigun­gen des Verwaltungsgerichtshofes und Eingaben (§ 72 Abs. 1) gilt jeweils der auf das Einlangen in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers folgende Werktag, wobei Samstage nicht als Werktage gelten.

§ 76. Im Übrigen sind die §§ 89a bis 89g des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, sinngemäß anzuwenden.““

10. Z 99 (Z 100 neu) lautet:

„100. Die §§ 79 bis 82 erhalten die Paragraphenbezeichnungen „§ 77.“, „§ 78.“, „§ 79.“ und „§ 80.“.“

11. In Z 100 (Z 101 neu) wird das Zitat „Z 101“ durch das Zitat „Z 102“ ersetzt.

12. In Z 101 (Z 102 neu) wird in § 81 Abs. 11 Z 2 der Ausdruck „der 3. Unterabschnitt des II. Abschnittes samt Überschrift und die Paragraphenbezeichnungen der §§ 72 bis 75 neu“ durch den Ausdruck „der 3. Unterabschnitt des II. Abschnittes samt Überschrift, der 4. Unterabschnitt des II. Abschnittes samt Überschrift und die Paragraphenbezeichnungen der §§ 77 bis 80 neu“ ersetzt.

d) Art. 4 (Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953) wird wie folgt geändert:

1. In Z 15 wird in § 14a Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 jeweils das Wort „Wege“ durch das Wort „Weg“ ersetzt.

2. In Z 15 werden in § 14a Abs. 2 die Wortfolge „In der Geschäftsordnung (§ 14) kann“ durch die Wortfolge „Der Präsident kann nach Anhörung der sonstigen Mitglieder durch Verordnung“ und die Wortfolge „erklärt werden“ durch das Wort „erklären“ ersetzt.

3. In Z 15 wird in § 14a Abs. 3 zweiter Satz die Wortfolge „In der Geschäftsordnung ist“ durch die Wortfolge „Der Präsident hat nach Anhörung der sonstigen Mitglieder durch Verordnung“ ersetzt.

4. In Z 15 wird in § 14a Abs. 3 letzter Satz das Wort „Geschäftsordnung“ durch das Wort „Verordnung“ ersetzt.

5. In Z 23 lautet die Novellierungsanordnung:

„23. In § 17a erhalten die Z 5 und 6 die Ziffernbezeichnungen „6.“ und „7.“; nach Z 4 wird folgende Z 5 eingefügt:“

6. In Z 23 werden in § 17a Z 4a die Ziffernbezeichnung „4a.“ durch die Ziffernbezeichnung „5.“ und das Wort „Wege“ durch das Wort „Weg“ ersetzt.

7. Z 24 lautet:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 126

„24. In § 17a Z 5 (Z 6 neu) wird nach dem Wort „Gebühr“ der Klammerausdruck „(Z 4 und 5)“ eingefügt.“

8. In Z 25 wird der Ausdruck „Z 5“ durch den Ausdruck „Z 6“ ersetzt.

9. In Z 26 werden in der Novellierungsanordnung nach dem Ausdruck „Z 6“ der Klam­merausdruck „(Z 7 neu)“ eingefügt und in § 17a Z 6 die Ziffernbezeichnung „6.“ durch die Ziffernbezeichnung „7.“ ersetzt.

10. Z 65 erhält die Ziffernbezeichnung „68.“; nach Z 64 werden folgende Z 65 bis 67 eingefügt:

„65. Die Überschrift zu Abschnitt I des 2. Hauptstückes lautet:

„I. Bei Anfechtungen von Wahlen, bei Anträgen auf Mandatsverlust, bei Anfechtungen des Ergebnisses von Volksbegehren, Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Europäischen Bürgerinitiativen, bei der Aufnahme von Personen in Wählerevidenzen und der Streichung von Personen aus Wählerevidenzen und bei der Anfechtung von selbstständig anfechtbaren Bescheiden und Entscheidungen der Verwaltungsbehörden in allen diesen Fällen (Art. 141 B-VG)“

66. § 67 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Wahl des Bundespräsidenten, die Wahlen zu den allgemeinen Vertretungs­körpern, zum Europäischen Parlament und zu den satzungsgebenden Organen (Ver­tre­tungs­körpern) der gesetzlichen beruflichen Vertretungen, die Wahlen in die Landesregierung und in die mit der Vollziehung betrauten Organe einer Gemeinde (im Folgenden Gemeindevorstand genannt) und die Ergebnisse von Volksbegehren, Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Europäischen Bürgerinitiativen können wegen jeder behaupteten Rechtswidrigkeit des Verfahrens (im Folgenden Wahlver­fahren genannt) angefochten werden. Eine solche Anfechtung (im Folgenden Wahl­anfechtung genannt) hat den begründeten Antrag auf Nichtigerklärung des Wahl­verfahrens oder eines bestimmten Teiles desselben zu enthalten.“

67. § 67 Abs. 2 erster Satz lautet:

„Die Anfechtung der Wahl in die Landesregierung bedarf eines Antrages eines Zehn­tels der Mitglieder des Landtages, mindestens aber von zwei Mitgliedern, die Anfechtung der Wahl in den Gemeindevorstand des Antrages eines Zehntels der Mit­glieder des Gemeinderates, mindestens aber von zwei Mitgliedern.““

11. Z 66 erhält die Ziffernbezeichnung „72.“; nach Z 65 (Z 68 neu) werden folgende Z 69 bis 71 eingefügt:

„69. § 67 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Auf das Verfahren über die Aufnahme von Personen in Wählerevidenzen und die Streichung von Personen aus Wählerevidenzen sind die Bestimmungen dieses Abschnittes über Wahlanfechtungen, die auf die Rechtswidrigkeit eines Bescheides gegründet werden, sinngemäß anzuwenden.“

70. § 68 Abs. 1 lautet:

„(1) Soweit das in Betracht kommende Gesetz (im Folgenden Wahlordnung genannt) nicht anderes bestimmt, ist die Wahlanfechtung binnen vier Wochen nach Beendigung des Wahlverfahrens oder, wenn sie auf die Rechtswidrigkeit eines Bescheides gegründet wird, binnen vier Wochen nach Zustellung dieses Bescheides einzubringen. In den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde kann die Wahlanfechtung erst nach Erschöpfung des Instanzenzuges eingebracht werden. Wird


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 127

in der Wahlanfechtung zum Zweck der Beweisführung auf Urkunden Bezug genom­men, so sind ihr Ausfertigungen, Abschriften oder Kopien dieser Urkunden anzu­schließen.“

71. In § 71 Abs. 1 wird das Wort „Gemeindevertretungen“ durch das Wort „Gemeinderäte“ ersetzt.““

12. Die Z 67 bis 82 erhalten die Ziffernbezeichnungen „74.“ bis „89.“; nach Z 66 (Z 72 neu) wird folgende Z 73 eingefügt:

„73. § 71a Abs. 1 lautet:

„(1) Die Anfechtung des Bescheides einer Verwaltungsbehörde, mit dem der Verlust des Mandates in einem allgemeinen Vertretungskörper, der Funktion in einem Gemein­devorstand oder in einem satzungsgebenden Organ (Vertretungskörper) einer gesetz­lichen beruflichen Vertretung ausgesprochen wird, ist binnen sechs Wochen nach Zustellung dieses Bescheides einzubringen.““

13. In Z 81 (Z 88 neu) wird das Zitat „Z 82“ durch das Zitat „Z 89“ ersetzt.

14. In Z 82 (Z 89 neu) werden in § 94 Abs. 26 Z 1 der Ausdruck „Z 5“ durch den Ausdruck „Z 6“ ersetzt und nach dem Ausdruck „§ 65a,“ der Ausdruck „die Überschrift zu Abschnitt I des 2. Hauptstückes, § 67, § 68 Abs. 1, § 71 Abs. 1, § 71a Abs. 1,“ eingefügt.

e) Art. 16 (Änderung des Bundesgesetzblattgesetzes) wird wie folgt geändert:

Die Z 1 und 2 werden durch folgende Z 1 bis 3 ersetzt:

„1. § 4 Abs. 1 Z 6a lautet:

„6a. der Geschäftsordnung des ständigen gemeinsamen Ausschusses des National­rates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 – F-VG 1948, BGBl. Nr. 45/1948 (§ 9 Abs. 9 F-VG 1948);“

2. In § 5 Abs. 4 Z 1 wird das Wort „authentischen“ durch das Wort „authentische“ ersetzt.

3. Dem § 14 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) § 4 Abs. 1 Z 6a und § 5 Abs. 4 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2013 treten mit 1. Juli 2012 in Kraft.““

Begründung

Zu lit. a betreffend Artikel 1 (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz), lit. b betreffend Artikel 2 (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz), lit. c betreffend Artikel 3 (Än­derung des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985), lit. d betreffend Artikel 4 (Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953) und lit. e betreffend Artikel 16 (Änderung des Bundesgesetzblattgesetzes):

Zu lit. a Z 1 (§ 7 Abs. 4 erster Satz) und lit. b Z 3 (§ 3 Abs. 1 und 5) und Z 4 (§ 3 Abs. 2 erster Satz):

Die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Behörde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 B-VG, gegen Weisungen gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 4 B-VG oder wegen Rechtswidrigkeit des Verhaltens einer Behörde in Vollziehung der Gesetze gemäß Art. 130 Abs. 2 Z 1 B-VG soll vier Wochen betragen. Dies soll auch in den Bestimmungen des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetzes berücksichtigt werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 128

Zu lit. a Z 2 (§ 15 Abs. 2):

Gemäß den vorgeschlagenen §§ 13 Abs. 2, 22 Abs. 2 und 41 des Verwal­tungs­gerichtsverfahrensgesetzes – VwGVG kann die Behörde bzw. das Verwaltungsgericht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung nicht „aberkennen“, sondern die aufschie­bende Wirkung der Beschwerde „ausschließen“. Auch § 64 Abs. 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991, spricht von einem Ausschluss der aufschiebenden Wirkung. Die Terminologie soll vereinheitlicht werden.

Zu lit. a Z 3 (§ 22 Abs. 3) und lit. c Z 6 (§ 30 Abs. 3):

Sprachliche Anpassung. Das Verwaltungsgericht bzw. der Verwaltungsgerichtshof soll auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen – ohne an eine frühere Entscheidung der Behörde bzw. des Verwaltungsgerichtes gebunden zu sein – über den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bzw. über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entscheiden können.

Zu lit. a Z 4 (§ 36 Abs. 2):

Sprachliche Anpassung.

Zu lit. a Z 5 (Entfall des § 54 Abs. 5):

Die Erhebung einer Vorstellung gegen das Erkenntnis oder den Beschluss des Rechtspflegers soll nicht zur Folge haben, dass das Erkenntnis bzw. der Beschluss ex lege außer Kraft tritt. Die Erhebung einer Vorstellung hat aufschiebende Wirkung, wenn auch die Beschwerde beim Verwaltungsgericht aufschiebende Wirkung hatte.

Ob die Vorstellung aufschiebende Wirkung hat, braucht nicht eigens geregelt zu werden: Gemäß § 13 Abs. 1 VwGVG haben Beschwerden beim Verwaltungsgericht in der Regel aufschiebende Wirkung. Schließt die Behörde bzw. das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Beschwerde aus (oder hat die Beschwerde bereits ex lege keine aufschiebende Wirkung), so ändert die Erhebung einer Vorstellung daran nichts.

Gemäß § 28 Abs. 2 bis 4 und § 50 ist das Verwaltungsgericht zur Entscheidung in der Sache verpflichtet. Grundlage für die Entscheidung des zuständigen Mitglieds beim Verwaltungsgericht kann nach der vorgeschlagenen Änderung nicht nur das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens der Behörde, sondern auch des Ermittlungsverfahrens, das vom Rechtspfleger geführt wurde, sein.

Zu lit. b Z 1 (Überschrift zu § 2) und Z 2 (§ 2 Abs. 2):

Ist eine Verwaltungsbehörde mit Ende des 31. Dezember 2013 zur Erlassung eines Bescheides zuständig, mit 1. Jänner 2014 jedoch nicht mehr zuständig – dies gilt vor allem für Berufungsbehörden mit Ausnahme von Berufungsbehörden, die in den Ange­legenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einer Gemeinde zuständig sind – und hat diese Verwaltungsbehörde die Zustellung eines Bescheides veranlasst, so würde jeder Bescheid, der ab 1. Jänner 2014 zugestellt wird, ein Bescheid einer unzuständigen Verwaltungsbehörde sein. Es soll daher auch in diesen Fällen die für die unabhängigen Verwaltungsbehörden, sonstigen unabhängigen Verwaltungsbehörden und Vorstel­lungs­behörden vorgesehene Zustellfiktion gelten.

Zu lit. b Z 5 (Entfall des § 3 Abs. 5 und 6) und Z 8 (§ 4 Abs. 1 und 3 und § 6 Abs. 1):

In jenen Fällen, in denen die Frist zur Erhebung der Beschwerde beim Verwal­tungsgerichtshof bzw. beim Verfassungsgerichtshof mit Ende des 31. Dezember 2013 noch läuft, soll weiterhin eine Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes bzw. des Verfassungsgerichtshofes gegeben sein.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 129

Zu lit. b Z 7 (§ 3 Abs. 8):

Es soll eine dem § 3 Abs. 9 (Abs. 7 neu) entsprechende Regelung betreffend die Mitglieder des Asylgerichtshofes getroffen werden.

Zu lit. b Z 9 (§ 4 Abs. 5):

Im Interesse des Rechtsschutzes soll die Ermächtigung zur Zurückweisung der Revision auf Bescheide der in § 33a VwGG genannten Verwaltungsbehörden beschränkt werden.

Zu lit. b Z 10 (§ 6 Abs. 4):

Inhaltliche Klarstellung.

Zu lit. c Z 1 (§ 24 Abs. 4), Z 2 (§ 24a Z 3), Z 3 (§ 24a Z 5), Z 4 (§ 24a Z 6), Z 5 (§ 24a Z 7) und Z 9 (4. Unterabschnitt des II. Abschnittes):

Einführung eines elektronischen Rechtsverkehrs beim Verwaltungsgerichtshof.

Zu lit. c Z 7 (§ 61 Abs. 3 letzter Satz):

Durch die Einfügung der vorgeschlagenen Wortfolge sollen Anträge nur so weit „kurz“ zu begründen sein, als dies dem Antragsteller zumutbar ist. Eine ausführliche Begründung ist jedoch zulässig.

Zu lit. d Z 1 (§ 14a Abs. 1 Z 1 und Abs. 3), Z 2 (§ 14a Abs. 2), Z 3 (§ 14a Abs. 3 zweiter Satz), Z 4 (§ 14a Abs. 3 letzter Satz), Z 6 (§ 17a Z 5) und Z 7 (§ 17a Z 6):

Bestimmungen betreffend den elektronischen Rechtsverkehr und sprachliche Anpas­sungen.

Zu lit. d Z 10 (Überschrift zu Abschnitt I des 2. Hauptstückes, § 67 Abs. 1 und Abs. 2 erster Satz), Z 11 (§ 67 Abs. 4, § 68 Abs. 1 und § 71 Abs. 1) und Z 12 (§ 71a Abs. 1):

Ausführungsbestimmungen zu Art. 141 B-VG und sprachliche und legistische An­passungen.

Zu lit. e:

Sprachliche Anpassungen.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


12.16.03

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner hat schon gesagt, dass das jetzt der dritte Beschluss im Rahmen dieser Reform ist; eine Reform, die auch wirklich diesen Namen verdient hat. Im Gegensatz zu vielen anderen Vorhaben, die diese Bundesregierung als „Reform“ bezeichnet, die aber diesen Namen nicht verdient haben, ist die Verwal­tungsgerichtsbarkeitsreform wirklich eine Reform, die seit Jahrzehnten diskutiert und jetzt endlich umgesetzt wird. Und das ist der dritte Teil, den wir heute beschließen, nämlich das Verfahrensrecht.

Unsere Kriterien für diese Reform waren einfach: Es geht um eine Unabhängigkeit der Entscheidungen, es geht um einen verbesserten Rechtsschutz für die BürgerInnen, für die BeschwerdeführerInnen, inklusive der Möglichkeit, sich auch sehr niederschwellig gegen Entscheidungen der Verwaltung zu wehren. Und es geht auch um Verein-


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fachung, sprich um Transparenz und Klarheit, an wen man sich wenden kann, wenn man sich in die nächste Rechtsmittelinstanz begeben möchte.

Dieser Weg war aufgrund der Vorschläge, die uns von der Regierung übermittelt wurden, nicht immer eindeutig zu beschreiten, auch nicht im Verfahrensrecht. Bis vor wenigen Minuten waren wir noch der Meinung, wir würden heute nicht zustimmen, weil es eben nicht so ausgesehen hat, als würden diese Ziele erreicht werden. Fast in letzter Minute, kann man sagen, haben ÖVP und SPÖ Entgegenkommen gezeigt.

Jetzt freue ich mich, dass wir auch diesen dritten Teil, so wie die ersten beiden Teile, mit beschließen und unsere Zustimmung hiezu geben können, auch wenn natürlich klar auf der Hand liegt, dass wir uns nicht mit allem, was wir wollten, durchgesetzt haben. Aber das ist halt immer eine Abwägung, wenn fünf Parteien versuchen, eine Einigung zu finden, was wichtig und was nicht wichtig ist und ob das Glas voller oder leerer ist. In diesem Fall erachten wir es als voller.

Die Gespräche waren konstruktiv und sachlich, ja, das stimmt, wiewohl hier schon auch einmal angesprochen werden muss, dass es äußerst bedenklich ist, dass, wenn hier Fünf-Parteien-Entschließungen gefasst werden – diese wurden im Rahmen des Beschlusses dieses Bundesverfassungsgesetzes gefasst –, die sich auch auf das Verfahrensrecht beziehen, wir von den Grünen, aber auch die anderen Oppositions­parteien dann diejenigen sein müssen, die immer wieder daran erinnern, dass sich diese Beschlüsse, die wir hier gemeinsam gefasst haben, dann auch im Verfahrens­recht wiederfinden müssen. Das ist im Verhandlungsprozess mühsam. Wir machen das natürlich qua unserer Rolle, aber eigentlich sollte es ein Selbstverständnis sein, dass, wenn der Nationalrat einstimmige Beschlüsse fasst, das dann auch in die entsprechenden Vorlagen einfließt und man das nicht neuerlich verhandeln muss.

Was wurde in den Verhandlungen aber auf jeden Fall erreicht, vor allem vor dem Hintergrund Verbesserung des Rechtsschutzes? – Das ist zum einen, dass die Verfahrenshilfe vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht, wie ursprünglich geplant, sozusagen eine hohe Hürde einzieht, sprich, dass man sehr detailliert begründen muss, warum eine außerordentliche Revision möglich ist, sondern dass nur so weit eine Begründung notwendig ist, wie sie dem Einzelnen zumutbar ist. Das heißt, es wird darauf abgestellt, welche Vorkenntnisse, vor allem welche juristischen Kenntnisse jene Personen haben, die Verfahrenshilfe beantragen – und danach wird beurteilt, wie streng das genommen wird, wie genau sie das ausführen müssen.

Wir haben auch in einer Ausschussfeststellung schon im Dezember 2012, als ja dieses Verfahrensgesetz ohne unsere Stimme beschlossen wurde, hineinverhandeln können, dass auch die Anforderungen an die Beschwerde geringer werden. Diese waren sehr eng gefasst, und das hätte de facto bedeutet, dass jeder/jede, der/die eine Be­schwerde erheben möchte, einen Anwalt gebraucht hätte, weil man dies als durch­schnittlich rechtskundige Person nicht selbst hätte bewerkstelligen können.

Das ist also absolut eine Verbesserung des Rechtsschutzes – und nicht so, wie es in der ursprünglichen Vorlage hier vorgesehen war, nämlich eine Verengung.

Weiters: eine Symmetrie bei den aufschiebenden Wirkungen und eben heute auch der Durchbruch, den Kollege Fichtenbauer schon erwähnt hat, nämlich die Vierwochenfrist, also eine Harmonisierung aller Beschwerden.

Uns Grünen besonders wichtig ist ein Entschließungsantrag, der den zuständigen Regierungsmitgliedern den Auftrag gibt, zu prüfen, ob im Verwaltungsverfahrensgesetz Umweltschädigung, § 68 AVG, ein weiterer Grund dafür sein soll, dass die Aufhe­bungsgründe von Bescheiden auch im Hinblick auf das Umweltrecht erweitert werden. Das ist dann wichtig, wenn es eben keine subjektiven Rechte von Menschen gibt, die


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eine Beschwerde einbringen. Denken Sie zum Beispiel an Natura-2000-Gebiete, wo ein Golfplatz errichtet wird. Hier gibt es sozusagen keine subjektiven Rechte, aber das objektive Recht, dass dieses Natura-2000-Gebiet geschützt wird. Und das soll aufgrund dieses Entschließungsantrags künftig verfolgt werden können.

Wir haben uns nicht bei allem durchgesetzt, Verfahrenshilfe vor dem Verwal­tungs­gerichtshof wollten wir. Davon konnten wir leider die anderen nicht überzeugen. Es gab ursprünglich auch Übergangsregelungen, die eine Verbesserung im Rechtsschutz gebracht haben. Dann haben die Länder Stellungnahmen eingebracht. Und wie das oft so ist, wenn die Länder etwas sagen, die Regierung folgt, und in diesem Fall wurden diese Verbesserungen zurückgenommen.

Es wäre spannend, zu sehen, ob es da ganz konkrete Projekte gibt, an die man denkt, oder ob das der übliche Reflex der Länder war, dass man sich dagegenstellt.

Alles in allem kann man aber trotzdem sagen, dass dieses Verfahrensrecht ein Verfah­rensrecht ist, mit dem man einmal zu arbeiten beginnen kann. In diesem Zusam­menhang werden wir natürlich auch weiterhin dieses Projekt beobachten, auch wenn die ersten Beschlüsse auf Verfassungsebene, im Verfahrensrecht und im Organi­sationsrecht beschlossen sind. Die Materiengesetze folgen ja noch, es werden alle Ausschüsse damit befasst werden. Aber natürlich werden wir genau darauf achten, ob der Bundesverwaltungsgerichtshof beispielsweise auch die Besetzung erfährt, die wir uns alle in unseren Verhandlungen gewünscht haben, ob sich wirklich die am besten qualifizierten Personen bewerben und dann auch kommen.

Was die Gesetzesbeschwerde betrifft, stimme ich völlig mit Ihnen überein, Herr Kollege Fichtenbauer: Das ist ein Anliegen, wo alle fünf Parteien gesagt haben, dass sie hier dabei sind, dass es wichtig ist, und das darf jetzt nicht in den Mühlen des Beamtentums verloren gehen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Fichtenbauer.)

12.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


12.22.52

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich ganz besonders für die Worte der Vorrednerin, sie ist eine Vertreterin der Oppositionspartei, bedanken, die hier zum Ausdruck gebracht hat, dass es sich um eine ganz besondere Verwal­tungsreform handelt, nämlich um die größte seit 1925. Daher ist mir wie auch meinem Kollegen von der SPÖ so ganz besonders wichtig gewesen, dass wir hier ein großes gemeinsames Werk mit großer Übereinstimmung zustande bringen.

Ich möchte mich auch ganz ausdrücklich für die intensive Zusammenarbeit mit den Verfassungssprechern der Oppositionsparteien bedanken und dafür, dass wir so weit gekommen sind, dass wir, glaube ich, all die Probleme, die angestanden sind, all die Sorgen und Nöte, einerseits der Rechtsunterworfenen, andererseits der Rechtsan­wender und Gerichte selbst, berücksichtigt und einen guten gemeinsamen Konsens zustande gebracht haben, der, wie ich meine, wirklich sehr ansehnlich ist und dazu beiträgt, dass die Rechtsschutzfreundlichkeit und die Bürgerfreundlichkeit in Österreich einen weiteren großen Schritt in Richtung Überprüfung von Verwaltungsent­schei­dungen durch unabhängige Gerichte gemacht haben.

Meine Damen und Herren! Wir haben nicht nur über 100 Sonderbehörden aufgelöst, 33 davon vom Bund und der Rest aus den Bundesländern, sondern wir haben 9 Landesverwaltungsgerichte und 2 Bundesverwaltungsgerichte geschaffen. Das ist


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 132

eine großartige Leistung, die in den Verhandlungen in den letzten Jahren hier zustande gebracht worden ist. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)

Nach diesem grundsätzlichen Beschluss, den wir im Mai gefasst haben, haben wir knapp vor Ende des letzten Jahres das Organisationsrecht beschlossen sowie ein Bun­des­verwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht eingerichtet. Es ist in der Zwischenzeit auch gelungen, die Mitarbeiter aus dem Bundesvergabeamt in das neue Bundesverwaltungsgericht zu übernehmen.

Beispielgebend ist die Zusammenführung einer unabhängigen Stelle mit einer anderen, nämlich des Bundesvergabeamts mit dem Bundesasylamt. Es ist auch, glaube ich, ganz besonders beeindruckend, dass die beiden ehemals Verantwortlichen nun als Präsident und Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichtes in einer Arbeitsgruppe gemeinsam dieses neue Bundesverwaltungsgericht entsprechend aufstellen und organisieren.

Es ist vor Kurzem in der „Wiener Zeitung“ die Ausschreibung für die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht erfolgt. Ich möchte daher alle interessierten Juristen ganz besonders einladen, sich dafür zu bewerben, damit wir auch die besten Richterinnen und Richter für das Bundesverwaltungsgericht bekommen.

Meine Damen und Herren! In der Zwischenzeit wurde auch ein Standort ausgewählt.

Was fehlt jetzt noch? – Wir müssen aufgrund der Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit noch etwas über 100 Materiengesetze entsprechend anpassen. Wir werden ver­suchen, das im ersten Halbjahr abzuschließen. Wir werden es nicht nur versuchen, sondern wir werden dies auch zustande bringen, weil das unbedingt erforderlich ist, damit die Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit mit 1. Jänner 2014 auch wirklich in Kraft treten kann.

Wir haben es geschafft, dass dieses Verfahren nun auch sehr kostengünstig sein wird. Es wird keine Kostenhürde geben. Es wird keine Anwaltspflicht geben. Es wird keinen versteckten Anwaltszwang geben, sondern ganz im Gegenteil, die Anleitung durch die Gerichte wird auch dazu führen, dass die Bürger sehr leicht zu ihrem Recht kommen können.

Meine Damen und Herren! Ich denke, das ist wirklich beispielgebend für die Zukunft.

Der Zeitplan ist sehr ambitioniert und anspruchsvoll. Die nötigen budgetären Voraus­setzungen sind geschaffen, und wir werden das mit 1. Jänner 2014 umsetzen.

Die einheitliche Frist, um das noch zu sagen, ist, glaube ich, im Hinblick auf die Rechtsschutzfreundlichkeit ganz besonders wichtig. Dem stellen wir immer Ver­fah­renskonzentration und Verfahrensbeschleunigung gegenüber. Wir haben uns hier im Sinne der Bürgerfreundlichkeit und auch der Rechtsschutzfreundlichkeit für eine einheitliche Frist entschieden, auch im Hinblick auf die Zustellfristen, um den Zugang zu unabhängigen Entscheidungen für den Bürger noch etwas leichter zu gestalten.

Ich möchte auch noch zum letzten Punkt, der von meinen Vorrednern angeschnitten worden ist, kurz Stellung nehmen, nämlich zum Punkt Gesetzesbeschwerde. Ich kann mich hier allen Vorrednern anschließen. Ich bin daran höchst interessiert, dass wir noch in diesem Halbjahr eine Gesetzesbeschwerde zustande bringen, damit es auch zu einem Gleichziehen zwischen den Verwaltungsangelegenheiten und den Angele­genheiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Strafrecht und im Zivilrecht kommt. Und ich bin höchst daran interessiert, dass das nicht zu einer Verwässerung führt, wie es einer meiner Vorredner gesagt hat, sondern dass es eine klare Regelung gibt, die den Bedürfnissen des Lebens auch Rechnung trägt, die nicht zu unnötigen Verfahrens­verzögerungen führt, aber auf der anderen Seite auch klarstellt, dass eine Norm, sollte


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sie verfassungswidrig sein, auch entsprechend angefochten werden kann. Es sollte auch zu keiner Ober- oder Unterordnung einzelner Gerichte kommen, sondern nur zu einem Gleichziehen der Normenüberprüfung und somit zu keiner Urteilsbeschwerde. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Prähauser.)

12.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


12.28.45

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Was die zuletzt genannte Gesetzesbeschwerde betrifft, haben wir ja in einer entsprechenden einvernehmlichen Entschließung gefordert, dass das umzusetzen ist.

Ich hoffe nur, dass wir die Emotionen ein bisschen herausnehmen können, die nicht hier im Haus, sondern außerhalb des Hauses durch diese Debatte entfacht worden sind. Das soll ja nicht gegen irgendeinen Gerichtshof sein, sondern dies sollte ins­gesamt eine Ergänzung unseres Rechtswesens darstellen. Und da sollte man versuchen, mit allen Beteiligten einen positiven Dialog zu führen und dann auch möglichst rasch zu einer gemeinsamen Einigung zu kommen.

Was die gegenständliche Materie betrifft, halte auch ich diese Einrichtung oder Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit für sehr positiv. Es stimmt, dies ist die größte Verwaltungsreform seit vielen Jahren, und das bedaure ich schon einmal, Herr Staatssekretär, denn wir hätten auch sehr viel anderes im Verwaltungsbereich zu reformieren, angefangen bei der Gesetzgebung über die Kompetenzverteilungen zwischen Bund und Ländern, eine Aufgabendefinition, was denn heute, im 21. Jahr­hundert, von einer modernen Verwaltung noch geregelt werden soll und was man auch in andere Bereiche auslagern könnte, eine Effizienzfrage der Verwaltung, bis hin zur Gemeindeverwaltung.

Das wären alles Dinge gewesen, die sehr wichtig sind und die in dieser Legislatur­periode hätten geregelt werden sollen.

Es gab ja ein sogenanntes Österreich-Gespräch, wo wir auf höchster Ebene – auch mit Ihnen, Herr Staatssekretär Ostermayer – ganz gute Diskussionen hatten, aber seit zwei Jahren gibt es keine solchen Gespräche mehr. Es hat dazu einen eigenen Unterausschuss hier im Parlament gegeben. (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Ostermayer.) Entschuldigung, ja, den gibt es auch noch immer, aber der hat auch schon seit zwei Jahren nicht mehr getagt, weil dort diese Punkte nicht lösbar waren.

Jetzt sage ich aber auch, das ist nicht einmal nur die Schuld dieser Bundesregierung, sondern vielleicht ist es deren offensichtlich mangelndes Vermögen, sich gegen die „Betonierer“ in Österreich durchzusetzen, und das sind leider jene Institutionen, die meinen, Föderalismus sei Selbstzweck. Sie von der Bundesregierung haben sich halt nicht durchsetzen können gegen diese Institutionen.

Wenn heute die Landesfürsten – wir haben das schon bei der vorhergehenden Debatte, nämlich beim Thema Spekulationsverbot diskutiert – der Meinung sind, dass sie ja dann obsolet würden, wenn sie eine moderne Verwaltung einführen, wo halt nicht wie nach Kriterien des 17. und 18. Jahrhunderts entschieden wird, und deshalb sogenannte Landesfürsten alles blockieren und verhindern, so ist das schon sehr bedauerlich.

Diese Materie, diese Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit halte ich hingegen für positiv; ebenso die Art und Weise – das sei auch hier noch einmal gesagt –, wie das zustande gekommen ist, denn da war es wirklich nicht so: Regierung auf der einen Seite und Opposition auf der anderen Seite, sondern da hatte man schon das Gefühl,


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dass auf gleichberechtigter Ebene verhandelt wird und dass auch die Anliegen der Opposition berücksichtigt werden, und zwar nicht nur angehört und zur Kenntnis genommen, sondern auch wirklich umgesetzt werden. Das sage ich hier jetzt einmal ganz offen: Das würden wir uns aber auch in anderen Bereichen wünschen.

Herr Staatssekretär Ostermayer, da haben Sie ja gesehen: Wenn Sie auf einer solchen Ebene verhandeln, dann kommt auch etwas Gescheites heraus – mit Ausnahme der Problematik, dass die Einheitlichkeit dieser Strukturen in Frage gestellt ist, weil sich die Länder jetzt, eben jeder in seinem Bereich, sozusagen ihren eigenen Schreber­garten aufbauen möchten. Und da habe ich schon so meine Zweifel, ob unsere Ziele, die wir auch in Entschließungsanträgen festgehalten haben, dass auch das Organi­sationsrecht in den Ländern und vor allem ein einheitliches Richterbild gewährleistet sein werden, und nicht jedes Land da seine eigenen Strukturen aufbaut. Diese Kritikpunkte kennen Sie ja.

Wir werden in zweiter Lesung differenziert abstimmen, in dritter Lesung dieses Paket aber leider ablehnen müssen, aber nicht deswegen, weil im Bereich der Verwaltungs­gerichte das Verfahren doch nicht so sein wird, wie wir uns das vorstellen – das habe ich, glaube ich, ausreichend dargestellt –, sondern weil Sie von SPÖ und ÖVP in diesem Paket – mir völlig unverständlich, warum – auch noch die Höhe von Ver­waltungsstrafen ändern. Das ist schon beachtlich, und es wundert mich, dass da die anderen Oppositionsparteien, auch die FPÖ, so kritiklos zustimmen, auch was die Erhöhung von Organmandaten betrifft.

Sie sagen, das ist ja nur der Kostenrahmen. – Na ja, Herr Staatssekretär, das haben wir ja schon einmal gehabt. Die Strafrahmen wurden diesbezüglich schon einmal erhöht, indem gesagt wurde, dann sei es international vergleichbar, dann könne man auch Verwaltungsübertretungen, Geschwindigkeitsübertretungen et cetera, die von ausländischen Kraftfahrzeughaltern verursacht wurden, verfolgen. – Und wie war dann die Realität? – Abkommen mit den anderen Ländern haben auf sich warten lassen, das hat man auch nicht verfolgt, aber die Österreicherinnen und Österreicher haben die erhöhten Strafen zu zahlen.

Und dasselbe, Herr Staatssekretär, wird jetzt auch kommen. (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Ostermayer.) Sie sagen wieder: Nein, nein! Herr Staatssekretär, wir sind doch alle gelernte Österreicher, daher: Wenn jetzt ein Organmandat nicht mehr 36 €, sondern 90 € kostet, dann werden eben auch 90 € verlangt werden. Und wenn eine Anonymverfügung nicht mehr 200 €, sondern 365 € ausmacht, dann wird das auch in Zukunft verlangt und dann werden die Strafverfügungen auf 600 € aufgestockt werden!

Herr Staatssekretär, wir vom BZÖ sagen: genug gezahlt! (Beifall beim BZÖ.)

Jeder Rahmen, der gegeben wird, wird ausgeschöpft, und es wird auch in diesem Bereich zu einer Erhöhung der Strafen und zu einer Belastung vor allem der Autofahrer kommen. Deshalb lehnen wir vom BZÖ dieses Gesamtpaket ab. Hätten Sie ein eige­nes Gesetz gemacht, dann hätten Sie das nicht so verstecken können und dann hätten wir zumindest den anderen Dingen zustimmen können. Aber so werden wir in zweiter Lesung differenziert abstimmen.

Die Reformen bezüglich Verwaltungsgerichtsbarkeit sehen wir positiv, aber diese Erhöhung, diese Belastungen vor allem für die Autofahrer und die Bürger lehnen wir ab. (Beifall beim BZÖ.)

12.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 135

12.35.26

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir werden dieser Regierungsvorlage zustimmen. Wir haben auch schon der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 im Dezember ver­gan­genen Jahres zugestimmt, und deswegen ist es eine logische Folge, dass wir diesen Ausführungsregeln, die nun beschlossen werden sollen, gleichfalls zustimmen werden, auch wenn ich die Kritik meines Vorredners teile, was Erhöhungen von Verwaltungsstrafen betrifft. Das ist in Österreich immer eine gefährliche Sache, denn wenn Verwaltungsstrafen erhöht werden, wird immer die Begründung „Ausland!“ hergenommen, aber in Wirklichkeit trifft es die eigenen Staatsbürger. Das ist etwas, was wir vom Team Stronach nicht wollen.

Erwähnen möchte ich allerdings noch, dass wir einen einheitlichen Bußgeldkatalog fordern, weil es nicht so sein kann, dass vielleicht Strafen vor dem Arlberg 300 € ausmachen und nach dem Arlberg für dieselbe Tat 200 € zu zahlen sind. Das kann es nicht sein. Also das wäre schon etwas, was Sie vielleicht auch einmal anpacken könnten.

Die Gerichtsverfahren im Allgemeinen dauern in Österreich viel zu lange, und deswegen ist es gut, Verwaltungsvereinfachungen anzugehen. Daher: Eine Verbesse­rung der Strukturen und Beschleunigungen in diesem Bereich sind zu begrüßen und als positiv zu bewerten.

Wir vom Team Stronach sind für eine unabhängige und effiziente Rechtsprechung. Das ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir wollen einen schlanken und effizienten Verwaltungsapparat – und das auch bei Gericht. Schlank darf allerdings nicht das heißen, wie wir es jetzt in Vorarlberg beim Straflandesgericht in Feldkirch haben, wo enorm viel an Personal fehlt und dadurch Dinge wiederum in die Länge gezogen werden; auch das sind Kosten. Ich glaube, man muss an den richtigen Stellen sparen, und teilweise geht es da nicht unbedingt um Personalkosten, sondern um den Verwaltungsaufwand im Allgemeinen.

Auch wenn wir der Meinung sind, dass in dieser Gesetzesvorlage noch einiges verbesserungswürdig und somit einiges zu reparieren gewesen wäre, ist das, wie gesagt, ein Schritt in die richtige Richtung. Wir werden deshalb dieser Gesetzesvorlage zustimmen. Und ich kündige auch gleich an, dass diese zwei Anträge, nämlich ein Abänderungsantrag der FPÖ und ein Entschließungsantrag der Regierungsparteien, die beide in die richtige Richtung gehen, gleichfalls unsere Zustimmung finden werden, da sie sinnvoll und vernünftig sind. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

12.38


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte.

12.38.15

 


Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Präsident Perl auf der Galerie! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer hat mich hier mehrfach überrascht. Zum einen: Ich habe schon erwartet, dass Herr Dr. Fichtenbauer allen Personen, die sehr konstruktiv in diesem Prozess mitgearbeitet und letztendlich einen Kompromiss herbeigeführt haben, der ein sehr breiter ist, danken würde, denn das war sozusagen die übliche Verhaltensweise bei vorher­gehenden Beschlüssen dieses Großprojektes.

Ich habe auch erwartet, dass Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer diesbezüglich die Konstruktivität von Regierung, den anderen Klubs, den Ländern lobt, aber er hat das – überraschenderweise – nicht gemacht. Umso mehr freue ich mich daher, dass das die


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meisten meiner anderen Vorredner getan haben. Ich möchte mich wirklich ganz ausdrücklich auch bei allen Vertretern in den Klubs bedanken, bei den Abgeordneten, bei den Vertretern in den Kabinetten, ebenso bei den Vertretern von Bundeskanzler und Vizekanzler, bei den Vertretern der Länder, aber natürlich auch beim Herrn Präsidenten Perl und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Umsetzung dieses Jahrhundertprojektes, wie es ein Gerichtshofpräsident ausgedrückt hat, mitgewirkt haben und mitwirken.

Wie das Kollege Gerstl bereits sagte, bewegen wir uns tatsächlich im Zeitplan. Ich habe beim letzten Mal, als das Organisationsrecht beschlossen wurde, die Bitte geäußert, noch im Jänner das Verfahrensrecht zu beschließen. Dies ist gelungen. Dafür wirklich allen, die daran mitgewirkt haben, meinen herzlichsten Dank.

Wir haben die Präsidenten bestellt, wir haben mittlerweile die Räumlichkeiten, wir haben – auch das hat Kollege Gerstl schon gesagt – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesvergabeamtes per Ministerratsbeschluss ans Gericht trans­feriert, wir haben gestern oder vorgestern die Richterplanstellen ausgeschrieben, um rechtzeitig alle Besetzungen vornehmen zu können, und wir haben in einem Zeitplan festgelegt, dass wir bis Ende Februar im Ministerrat die große Zahl an Materien­gesetzen beschließen wollen, damit hier im Hohen Haus rechtzeitig der Beschluss gefasst werden kann und dann tatsächlich rechtzeitig, nämlich mit 1. Jänner 2014, dieses große Gericht seine Tätigkeit aufnehmen kann zugunsten der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. – Ich freue mich, dass wir uns innerhalb des Zeitplans bewe­gen. Ich danke allen, die mitgewirkt haben.

Zwei Anmerkungen noch zu Diskussionsbeiträgen: Gesetzesbeschwerde. Das Bun­des­kanzleramt hat dem Entschließungsantrag entsprechend durch den Verfassungs­dienst die beiden Varianten vorgeschlagen. Es ist ja ein parlamentarisches Projekt, und weder das Bundeskanzleramt noch das BMJ – davon gehe ich aus – haben auf Ebene der Beamtenschaft ein Interesse daran, das Thema zu blockieren. Es ist ein politisches Projekt des Parlaments, und ich verspreche Ihnen: Das Bundeskanzleramt wird weiterhin aktiv mitarbeiten, damit eine sinnvolle Regelung herauskommt. Ich sage aber gleich dazu: Wenn keine sinnvolle Regelung herauskommt, weil der Widerstand etwa im Bereich der Justiz zu groß ist, dann neige ich dazu, gar nichts zu tun. Das ist übrigens auch die Position derjenigen im Verfassungsgerichtshof, die dieses Thema in Diskussion gebracht haben.

Zum Zweiten eine Anmerkung zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Scheibner: Unsere Intention ist nicht, dass über die Frage Abgrenzung Organmandat, Strafverfügung, Anzeige eine Erhöhung der Strafen erfolgt. Es geht auch nicht darum, dass die Strafrahmen in den Materiengesetzen ausgeweitet werden sollen, sondern die Idee ist vielmehr, dass man durch die Verschiebung der Grenze zwischen Organ­mandat und Anzeige in jenen Fällen, in denen derzeit eine Anzeige erfolgen muss, in Zukunft mit dem für die Bürgerinnen und Bürger und auch die Verwaltung einfacheren Organmandat vorgehen kann. (Abg. Scheibner: Das hat ja mit den Grenzen nichts zu tun!) – Das hat sehr wohl etwas mit den Grenzen zu tun!

Das ist die Intention. Die Intention ist nicht, den Strafrahmen im KFG oder in der Straßenverkehrsordnung oder wo auch immer zu erhöhen, damit höhere Strafen verhängt werden.

Es tut mir leid, dass Sie wegen dieses Punktes nicht mitgehen. Ich bedanke mich trotzdem für die sehr konstruktive Verhaltensweise im Diskussionsprozess davor, und freue mich, dass Sie die Grundregelungen, die Hauptintention dieses Gesetzes ebenfalls mit unterstützen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.43



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 137

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


12.43.54

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Staatssekretär Ostermayer hat sich gewun­dert, dass unser Erstredner, Dr. Fichtenbauer, sich nicht für die konstruktive Zusam­menarbeit bedankt hat. Ich kann ihn jetzt nur interpretieren, ich weiß es ja nicht, aber es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder war er noch so aufgebracht darüber, dass man tatsächlich diese Rechtsmittelfrist nicht auf vier Wochen verlängern wollte, denn das war ja bis heute noch unklar – ich komme da noch kurz darauf zu sprechen –, oder er wollte es mir als Verfassungssprecher überlassen, mich zu bedanken. Es ist ja tatsächlich so: Die Zusammenarbeit hat sehr gut funktioniert, und das wurde auch zu Recht angesprochen. Es ist erfreulich, wenn wir in echte Gespräche eingebunden werden und man auch tatsächlich darauf reagiert, was von uns als Oppositionsparteien kommt.

Das Ergebnis kann sich ja sehen lassen: Erstens einmal ist die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit überhaupt ein großer Schritt, und es gibt selten wirklich große Schritte, während viele kleine großspurig angekündigt oder als solche bezeichnet werden. Das war diesmal tatsächlich eine grundlegende Änderung, die wir von Anfang an mitgetragen haben, sogar lange gefordert haben, und jetzt geht es eben an die Umsetzung in der Materie selbst.

Auf der Absicht allerdings – das muss man schon noch einmal ansprechen –, von einer Rechtsmittelfrist von zwei Wochen auszugehen, wurde jetzt wirklich über Wochen hinweg beharrt. Wir haben dazu von Anfang an darauf hingewiesen, dass jeder, der entweder als Parteienvertreter oder auch als Betroffener einmal damit zu tun gehabt hat, weiß, wie kurz zwei Wochen sind. Nicht umsonst gibt es in der Gerichtsbarkeit üblicherweise die Vier-Wochen-Frist, und wir führen ja hier eine Gerichtsbarkeit, eine Verwaltungsgerichtsbarkeit ein. Daher ist es nur selbstverständlich, dass man die Frist auch angleicht.

Angesichts all der Probleme, die bei einer Zwei-Wochen-Frist beispielsweise mit der Zustellung entstanden wären, weil die Zustellung aufgrund des Zustellgesetzes möglicherweise erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist stattgefunden hätte und so weiter und so weiter, war für uns völlig uneinsichtig, dass die Regierungsparteien nicht darauf eingehen wollten – und das aus irgendwelchen Justamentstandpunkten heraus – und die Angleichung bis heute abgelehnt haben. Umso erfreulicher ist auch das Einlenken. Das Ergebnis ist ja letztendlich das Wichtigste, und das ist positiv, aber es bleibt schon noch die Erinnerung an dieses Beharrungsvermögen ohne jeden sachlichen Hintergrund.

Was noch offen bleibt, sind ein paar Entschließungsanträge, die wir zur Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen haben. Das war einerseits einmal zur Be­stellung der Präsidenten und Vizepräsidenten, aber auch der Richter. Obwohl es einen einstimmigen Beschluss aller Parteien dazu gibt, ist es so, dass beim Bundesfinanz­gericht das, was eingefordert wurde, nämlich eine Kommission, nicht beschlossen wurde, bis heute nicht umgesetzt ist und sogar abgelehnt wird. Das können wir tatsächlich nicht nachvollziehen, warum die Parteien das einstimmig beschließen und es dann nicht gelingt, es umzusetzen; immerhin gehört ja auch jeder Minister einer Partei an, die da mitgestimmt hat.

Ein zweiter Punkt, der damit im Zusammenhang steht, ist die Umsetzung in den Ländern. Das ist zu Recht schon angesprochen worden. Die Nichtvereinheitlichung in den Ländern ist ein echtes Problem. Es tritt damit das auf, was wir von Anfang an auch


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 138

mit in die Diskussion eingebracht haben. Wesentlich bei der Einführung der Landes­verwaltungsgerichtshöfe und auch des Bundesverwaltungsgerichtes war, dass man den unmittelbaren Einfluss der Länder, der ja letztlich aus der Politik kommt, auf die Verwaltung reduziert und eben ein Gericht einsetzt. Da haben wir jetzt die Befürchtung, dass sich die Länder die Organisationen sehr wohl so herrichten, dass sie erst recht wieder Einfluss nehmen können. Das geht natürlich einerseits über die Bestellung der Präsidenten, Vizepräsidenten, das geht über die Bestellung der Richter und über die Geschäftsverteilung. Dazu haben wir zum Beispiel mit Wien schon ein negatives Beispiel, wie es nicht sein sollte. Das ist also ein offener Punkt.

Ein offener Punkt ist auch das Kommandantenverfahren. Da wurde uns versprochen, dass es schon jetzt im Jänner einen Entwurf des Verteidigungsministeriums dazu geben wird. Wahrscheinlich war der 20. Jänner so unglaublich bedrückend für das Ministerium, dass man das nicht geschafft hat. Wir gehen davon aus, dass das bald einmal kommen wird.

Der Instanzenzug bei den rechtsberatenden Berufen ist offen. Die Neuordnung des Instanzenzugs im Universitätsbereich ist offen. Das sind also die offenen Stellen. Zur Einführung der Gesetzesbeschwerde haben wir heute sehr positive Ankündigungen gehört. Das ist tatsächlich eine Rechtsschutzlücke, die es zu füllen gilt, und daher sind wir ganz vehement dafür, dass das eingeführt wird. Wir haben das ja in Diskussion gebracht, und wir werden da auch dahinter sein. Hoffentlich geht die konstruktive Zusammenarbeit weiter, sodass es uns auch noch gelingt, das umzusetzen.

In Summe ist das also eine positive Entwicklung.

Noch ein Wort zu den Ausführungen des Kollegen Scheibner: Ich teile völlig die Meinung, und da gehen wir ja eigentlich auch immer konform, dass Gebühren­erhö­hungen abzulehnen sind. Allerdings geht es hier nicht um eine Gebühren­erhöhung, sondern es geht darum, dass dann, wenn man sich nicht rechtskonform verhält, eine Strafe erlassen wird. Das sind zwei verschiedene Dinge, und das muss man auseinan­derhalten. – Gut. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Scheibner: Es geht um die Erhöhung, zum Teil um eine Verdoppelung der Beträge!)

12.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. – Bitte.

 


12.49.41

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer diese Debatte als Nichtjurist verfolgt – also wohl auch die meisten Bürgerinnen und Bürger, die diese Debatte verfolgen –, fragt sich sicherlich, was wir da heute beschließen beziehungsweise wovon wir da heute überhaupt sprechen. Es ist ein sehr komplexes, technisches Gesetz, das wir hier vorliegen haben. Deswegen möchte ich kurz darauf eingehen, was der Sinn und Zweck dahinter ist.

Wir haben vor Kurzem eine große Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle beschlossen. Was heißt das? – Bürgerinnen und Bürger, die beispielsweise in der ersten Instanz im verwaltungsrechtlichen Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde stehen, haben nun in der zweiten und dritten Instanz Gerichte. Wir in Österreich waren leider Nachzügler im Bereich des Rechtsschutzes, was das verwaltungsbehördliche Verfahren anbelangt. Mit dieser großen Strukturänderung machen wir nun einen großen Schritt vorwärts. Trotz der verschiedenen offenen Punkte, die mein Vorredner angesprochen hat, möchte ich mich darauf konzentrieren, was wir heute mit dem Abänderungsantrag und mit diesem Gesetz beschließen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 139

Unsere Intention ist, jetzt die Übergangsbestimmungen beziehungsweise die verfah­rens­rechtliche Ausgestaltung zu beschließen, damit wir für die neuen Landes­verwaltungsgerichtshöfe und auch für das Bundesverwaltungsgericht ein einheitliches Verfahrensrecht haben. Es erfolgt sozusagen einen Umgestaltung in ein gerichtliches verwaltungsrechtliches Verfahren. Diese Umstellung soll kostenneutral erfolgen. Besonders wichtig ist auch, dass die Verwaltungsverfahren beziehungsweise dann auch die Verfahren vor den Verwaltungsgerichtshöfen beschleunigt werden und auch der Rechtsschutz verbessert wird. Wichtig und ganz zentral ist – und ich freue mich darüber, dass es da auch zu einer Einigung gekommen ist –, dass wir die Beschwer­defrist einheitlich auf vier Wochen festsetzen. Das ist für jeden Rechtsuchenden, für den Rechtsanwender und auch für die Parteienvertreter sehr, sehr wichtig und besser, als wenn man in den verschiedenen Bereichen immer wieder verschiedene Fristen­läufe zu beachten hätte.

Wir führen auch den elektronischen Rechtsverkehr für den VwGH ein. Es kommt zu legistischen Bereinigungen. Essenziell ist auch, dass die Kosten für die Parteien gleich wie im jetzigen AVG-Verfahren bleiben, denn Kostenneutralität ist in unserer Zeit sehr, sehr wichtig, insbesondere auch für den Rechtsuchenden. Ich möchte mich meinen Vorrednern insbesondere dahin gehend anschließen, dass ich mich für die konstruktive Zusammenarbeit im Verfassungsausschuss herzlich bedanken möchte. (Beifall bei der SPÖ.)

12.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


12.52.45

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Staatssekretär, ich darf Sie schon korri­gieren: Die Strafhöhe bei einem Organmandat, bei einer Strafverfügung, bei einer Anonymverfügung orientiert sich ja an der Schwere des Delikts. Das heißt, wenn man beispielsweise 50 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fährt, ist der Führerschein weg und die Anzeige da. Das können Sie auch nicht damit umgehen, dass Sie die Höchstgrenzen für Strafverfügungen, wie Herbert Scheibner es gesagt hat, auf 600 € erhöhen, bei Anonymverfügungen auf 365 € und bei Organmandaten überhaupt von 36 € auf 90 €. Das ist ja dann kein Spielraum, sondern selbst­verständlich geben Sie damit die Ermächtigung zu einer weiteren Abzocke im Sinne einer Wegelagerei. (Beifall beim BZÖ.)

Selbstverständlich werden die Exekutivbehörden diese Strafrahmen ausnützen, in Zukunft höhere Strafen verordnen und den Menschen weiterhin die Cents und die Euros aus der Tasche ziehen. Jetzt haben wir auf den österreichischen Autobahnen ohnehin schon die höchsten Treibstoffpreise, Rekordpreise zur Oster- und zur Ferien­zeit. Die Bundesregierung ist in diesem Bereich komplett untätig, obwohl sie kartellrechtlich Möglichkeiten hätte, obwohl sie einen Verordnungsentwurf aus dem Jahr 1999 hätte, nach dem der Bundesminister für Wirtschaft selbstverständlich eine Höchstpreisdeckelung einführen könnte.

Das tun Sie aber nicht, sondern Sie lassen Ihre Genossen bei der OMV, bei den Treibstoffkonzernen weiterhin die Menschen in diesem Land abzocken, die sich das tägliche Leben nicht mehr leisten können, die Mütter, die ihre Kinder in die Schule führen. Da rede ich jetzt gar nicht von denen, die das Auto zum Spaß benützen, denn das ist ohnehin die Minderheit in diesem Land. Die meisten Menschen brauchen das Auto, weil Sie nicht einmal in der Lage sind, den öffentlichen Verkehr ordnungsgemäß auszubauen. Und dann gehen Sie einmal mehr her und erhöhen die Strafen in Österreich, um damit den Menschen weiterhin das Geld aus der Tasche zu ziehen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 140

Ich verleihe schon meiner Verwunderung darüber Ausdruck, dass die Freiheitliche Partei dieser Straferhöhung zustimmt. Bei den Grünen sind wir das ja gewohnt, aber dass die FPÖ, die ja jetzt nur mehr in Restbeständen im Saal vorhanden ist – ich wende mich zumindest an die wenigen Ansprechpartner, die ich da jetzt an einer Hand abzählen kann (Abg. Dr. Graf: Damit sind wir immer noch mehr als ihr!) –, einer Verdoppelung der Strafen zustimmt, wundert mich schon. Gemäß den Worten des Kollegen Fichtenbauer stimmt ihr dem zu! Der Herr Staatssekretär hat sich ja auch schon mit „Gedichterl und Veilchensträußchen“ bei euch dafür bedankt. Er ist so froh, dass vier Parteien dieses Hauses dem zustimmen. Das ist ja ein Irrsinn!

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, die Reform ist inhaltlich durchaus richtig, und Herbert Scheibner hat das ausgeführt, aber sie wird auch dazu führen, dass die Kosten um 30 Prozent ansteigen werden – und darüber müssen Sie den Streit nicht mit mir führen, sondern da haben Sie den Streit mit dem Rechnungshof zu führen, der das behauptet. Also so stelle ich mir eine Reform nicht vor!

Wenn ich in Österreich die 21 Sozialversicherungsanstalten zusammenlegen will, wozu Sie bis heute nicht in der Lage sind, dann will ich nicht, dass das 50 Prozent mehr kostet, sondern dass die Beitragszahler in dem Land endlich entlastet werden. Das tun Sie im Übrigen auch nicht! (Beifall beim BZÖ.)

Wenn Sie hier hunderte von Institutionen zusammenlegen und eine neue Verwaltungs­gerichtsbarkeit in Österreich einführen, dann erwarte ich mir davon, dass die Kosten und der Personalaufwand sinken und der Rechnungshof nicht 30 Prozent Mehrkosten ausweist. Wenn in Zukunft Ihre Reformen in Österreich so ausschauen, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht. (Beifall beim BZÖ.)

12.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


12.56.31

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Grosz, nicht die Strafsätze werden erhöht, sondern die Strafrahmen werden verändert. (Die Abgeordneten Scheibner und Grosz: Und die werden dann auch ausgeschöpft werden!)

Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausfüh­rungs­gesetz wird ein weiterer Schritt für die größte Verwaltungs- und Rechtsstaats­reform seit Jahrzehnten gesetzt. Wir haben ja im Mai dieses Jahres einstimmig die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 beschlossen. Jetzt folgen die Ausführungs­gesetze.

Zur Erinnerung: Worum geht es? – Ein paar Punkte. Es geht um mehr Rechtsschutz. Jede Bürgerin, jeder Bürger, jeder Unternehmer kann sich gegen die Entscheidung einer Behörde, mit der er nicht einverstanden ist, sofort an ein Gericht wenden. Kein langes Warten, keine langen Instanzenzüge, sondern direkter Rechtsschutz durch unabhängige Richter.

Zweitens: Die Verfahren werden schneller. Durch schlankere Strukturen und kürzere Instanzenzüge können die meisten Verfahren voraussichtlich schneller abgeschlossen werden, und eine schneller wirksame Rechtssicherheit ist gut für die Menschen und ist gut für den Wirtschaftsstandort Österreich. Nichts ist schlimmer als jahrelange Un­sicher­heiten, egal ob es Asylwerber betrifft oder ob es um die Frage geht, ob Unter­nehmer expandieren können.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 141

Drittens: Es geht um eine Verwaltungsstrukturreform. Über 100 Behörden werden durch elf Verwaltungsgerichte ersetzt, je eines in den Bundesländern, dazu der Bundesverwaltungsgerichtshof und das Bundesfinanzgericht.

Nun zurück zu den Verfahrensgesetzen. Ich freue mich sehr, dass dieses Verfahrens­recht in gutem Einklang mit den Bundesländern in einer Bund/Länderarbeitsgruppe verhandelt wurde. Ganz besonders hervorzuheben ist der Wunsch sowohl des Nationalrates als auch der Bundesländer, nämlich: Der Zugang zum Verwaltungs­gerichtshof ist unkompliziert und bürgerfreundlich zu gestalten. Es gibt keinen Anwalts­zwang oder sonstige überkomplizierte Bestimmungen mehr, denn Ziel dieser Reform ist es, den Rechtsschutz zu verbessern und nicht zu erschweren. Gleichzeitig wird auch sichergestellt, dass die Kosten dieser Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht explo­dieren, indem wir praktikable und effiziente Verwaltungsabläufe ermöglichen.

Ich bin auch persönlich stolz darauf, dass wir einen weiteren Baustein beschließen, der die angegangene Reform weiterführt und der den Bundesländern auch einen Anteil an der Staatsfunktion Gerichtsbarkeit übergibt. Gerade die Gesetzentwürfe meines Bun­des­landes Oberösterreich wurden vielfach positiv hinsichtlich der Sicherung der Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte erwähnt und als vorbildhaft bezeichnet. Das ist gut, denn da geht es um eine unabhängige Gerichtsbarkeit, und es zeigt auch, dass die Bundesländer ihre Verpflichtungen und ihre Verantwortung in höchstem Maß ernst nehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch dieses Gesetz ist wie die Verfassungsnovelle ein gutes Beispiel dafür, wie auch große Verwaltungsreformen umgesetzt werden können, nämlich in einem konstruktiven Dialog zwischen dem Bund und den Ländern, aber auch mit der Opposition, wie diese heutige Debatte zeigt. Wenn alle das Gemein­same vor das Trennende stellen, sind auch Reformen machbar. Das Parlament hat in dieser Materie bewiesen, dass es keine Durchwink-Maschinerie ist, wie es in diesen Tagen immer genannt wurde, sondern ein wichtiger Teil einer funktionierenden Demokratie. Ich sage das ganz bewusst auch jenen, die die Arbeitsfähigkeit dieser Bundesregierung, dieses Parlaments und des Bundesstaates immer wieder in Zweifel ziehen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich all jenen, die schon direkt angesprochen wurden, meinen Dank aussprechen, denn nur unter der Mitwirkung aller sind solche großen Reformen möglich. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Pendl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.01.45

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren auf der Besuchergalerie und vor den Fernsehschirmen! Diese Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle, die wir im letzten Jahr beschlossen haben, ist ein Jahrhundertgesetz – dem ist, glaube ich, nichts hinzuzufügen. Es war schon lange ein Wunsch auf innerstaatlicher Ebene und lange eine Forderung auf euro­päischer Ebene. Da wundere ich mich über den einen oder anderen Redebeitrag, weil ich glaube, Österreich, die österreichische Politik kann stolz darauf sein, dass wir die­ses moderne Gesetz beschlossen haben, und die Vorbereitungen für das Inkrafttreten am 1. Jänner 2014 müssen gemacht werden – das weiß jeder.

Ich kann mich gut erinnern, Kollege Fichtenbauer – ich habe immer dieselbe Meinung vertreten –, aber auch Herbert Scheibner, wir haben ununterbrochen darüber diskutiert,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 142

dass die Anpassung des Richterstatus nicht allzu lang dauern darf. Eine gewisse Zeit wird es aus rein organisatorischen Gründen jedoch dauern. (Abg. Scheibner: Zehn Jahre?!) Wenn wir das wollen und wenn wir das ernst nehmen – und ich bekenne mich dazu –, dann muss man nicht nachdenken, dann weiß man, dass das etwas kostet. Das hat jeder gewusst. Es gab nie eine andere Diskussion. (Abg. Scheibner: Nein, das stimmt nicht!) – Bitte erzähl mir das jetzt nicht! Ich glaube, dass wir im Gesetz­werdungsprozess, im Verhandlungsprozess auf jede einzelne Forderung und jeden einzelnen Wunsch, der berechtigt war, eingegangen sind. Man hätte diese Regelung vielleicht früher als heute schaffen können, aber ich glaube, dass wir hier im Hohen Haus durchaus erhobenen Hauptes – ich sehe das wirklich als Jahrhundertgesetz, auch mit diesem Verfahrensgesetz – dazu stehen können. Ich glaube, dass wir eine breite Einbindung aller erfolgt ist, und ich stehe nicht an, mich bei allen zu bedanken.

Da muss man nicht einen kleinen Punkt herausnehmen, der übrigens falsch inter­pretiert worden ist; er ist ohnehin bereits richtiggestellt worden. Ich glaube nicht, dass jemand eine Freude hat, wenn ununterbrochen Anzeigen gemacht werden, weil das auch verwaltungsreformatorisch gesehen nicht gerade der richtige Ansatz ist. Ich glaube auch, dass das in das Gesamtkonzept hineinpasst. Das wissen wir alle.

Ich glaube, dass das ein Tag für die österreichische Politik ist, ein Tag für die Österreicherinnen und Österreicher, weil es Qualitätssicherung und Rechtsschutz entsprechend dem modernsten Standard bedeutet. Ich lade Sie alle ein, dieser so wichtigen Materie Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pack. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


13.04.25

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Ja, mein Vorredner hat es als Jahrhundertgesetz beschrieben, ein paar andere VorrednerInnen haben gesagt, es ist die größte Veränderung im positiven Sinn in der Zweiten Republik. Es ist auf jeden Fall ein großer Wurf, und darauf können wir im Haus hier sehr stolz sein. Da gebe ich meinem Vorredner recht. Man kann mit erhobenem Haupt ein Beispiel dafür bringen, wie man gemeinsam in guter Verhandlungsmanier etwas zum Wohle der Österreiche­rinnen und Österreicher umsetzt, damit in Zukunft nicht mehr Beamte darüber ent­scheiden müssen, was sozusagen der vorherige Beamte entschieden hat, damit wir diesen Dschungel von Sonderbehörden lichten und dadurch dem Bürger auch die notwendige Orientierung schenken, die er braucht, um zu seiner Rechtssicherheit zu kommen, und dass ab dem Jahr 2014 eben unabhängige Richterinnen und Richter über eine Revision entscheiden, ohne dass diese vorher diverse Verwaltungsebenen mühsam durchschreiten müssen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Wir haben einen ambitionierten Zeitplan im Vorfeld bereits näher erläutert. Heute setzen wir einen weiteren Meilenstein. Es gibt noch ein paar Punkte, die noch auf der Agenda stehen, die bedürfen nach wie vor einer konstruktiven und vor allem sachlichen Diskussion, damit wir alles zeitgemäß in Ordnung bringen können, damit das Inkrafttreten mit 1. Jänner 2014 auch möglich ist.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, wenn wir hier eine Reform in dieser Art und Weise beschließen, auch sachlich abarbeiten, dann kommt dem Bürger hier einiges zugute, dann haben wir auch die notwendigen Mehrheiten hier im Haus und draußen. Dafür danke ich allen, die sich hier so konstruktiv eingebracht haben. (Beifall bei der ÖVP.)

13.06



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 143

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.06.47

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es ist immer angenehm, wenn man eine Novellierung oder ein Gesetz interpre­tieren darf, wo es breite Zustimmung im Hohen Haus gibt. Und nachdem ich ja ein sehr harmoniesüchtiger Abgeordneter bin, schmerzt es mich besonders, wenn eine Partei hier außen vor bleibt. (Abg. Scheibner: Stimmt nicht!) Ich höre, Teile des Gesetzes werden ja auch mitgetragen, aber die große Sorge ist die sogenannte Abzocke.

Herr Kollege Scheibner, ich gehe einmal davon aus, dass Sie meine Wertschätzung Ihnen gegenüber ja schon öfter erfahren haben, aber eines möchte ich schon sagen: Verfahren, Strafen kann man auch verhindern, indem man ein Verfahren nicht auf sich zieht beziehungsweise man keine Übertretungen macht und sich keiner Strafe ausliefert. Das ist auch eine Möglichkeit, sich hier Kosten zu sparen. Natürlich gibt es immer wieder Situationen – das passiert mir genauso –, in denen man links abbiegt, wenn man eigentlich nicht sollte, und das kostete bisher 160 €. Jetzt kostet es ein bisschen mehr. Linksabbiegen bedeutet auf der einen Seite, die Sperrlinie zu über­fahren, wenn eine ist, oder auf der anderen Seite, eine kleine Tafel, welche jahrelang zuvor nicht dort war, zu übersehen. (Abg. Scheibner: Organmandat! Falschparken! Das kostet jetzt 90 €!)

Das ist wieder etwas anderes, keine Frage, aber man sollte natürlich auch bedenken, dass man solche Strafen vermeiden kann, indem man Gesetze nicht übertritt und Verwaltungsstrafen abhält. Aber das ist nicht der springende Punkt bei dieser Ange­legenheit. (Abg. Scheibner: Verlangen wir gleich 1 000 €!) Ich glaube, die Vorredner haben es ja mehr als profund gesagt, wo die Vorzüge dieser Vereinfachung sind.

Herr Kollege Stefan, wenn man nicht versteht, warum man von zwei auf vier Wochen so lange braucht, um letztendlich dann doch nachzugeben, dann zeigt es einmal mehr, wie wichtig es ist, dass es eine gute Gesprächsbasis im Ausschuss gibt, dass die Koalition auch die Kraft hat, auf die Opposition zuzugehen und zuzuhören. Und wenn es oft nur drei Minuten bis zur Abstimmung dauert, ist es trotzdem noch ein Erfolg für beide Seiten, weil es nämlich zeigt, dass man aufeinander zugeht, sich versteht und dann zum Wohle der Bürger das richtige Gesetz letztendlich verabschiedet.

Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit bedanken und knüpfe für kommende Auseinandersetzungen oder Diskussionen – ich denke jetzt zum Beispiel an eine Sicherheitsstrategie – die Hoffnung daran, auch auf eine ähnlich konstruktive Diskussionsweise vielleicht ein gemeinsames Strategiepapier für die Republik verabschieden zu können. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich gebe bekannt, dass infolge des kurzfristigen Einlangens eines Verlangens auf getrennte Abstimmung eine kurze Sitzungsunter­brechung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht und ich sohin die Abstim­mung zu diesem Tagesordnungspunkt bis nach der Abstimmung über den Tagesord­nungspunkt 2 verlege.

Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. Wunschgemäß werden 4 Minuten Redezeit eingestellt. – Bitte.

 


13.10.01

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Sprache spiegelt Gesellschaftsbilder wider. Wenn es um Blind­heit geht, heißt es oft: Auch ein blindes Huhn findet einmal ein Korn. Oder wenn


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 144

jemand gar nichts zustande bringt, sagt man: Du bist ja blind. Wenn jemand blind auf einem Auge ist, dann ist er nicht offen für gesellschaftliche Veränderungen. Wenn die Diskussion dann um blinde Richter geht, spitzen sich die Vorbehalte und Ängste zu. Da heißt es, blinde Menschen können sich kein objektives Bild von der Realität machen und ein Lokalaugenschein ist nicht möglich. Es ist aber so, dass es in Deutschland 60 blinde Richter gibt. In Österreich gibt es keinen blinden Richter.

Wir haben im Herbst ins Parlament einen blinden Richter aus Deutschland eingeladen: Uwe Boysen. Er hat berichtet, wie er seinen Berufsalltag mit technischen Hilfsmitteln, mit einem Scanner, mit einem Vorleseprogramm, mit einer Braille-Zeile und mit der Unterstützung von Assistenzleistungen meistert. So macht er auch persönliche Einvernahmen, fällt Urteile. Er hat eine mehrjährige Berufserfahrung und sagt, dass er sich ein objektiveres Bild machen kann, weil er sich nicht von visuellen Eindrücken beeinflussen lässt. Seine Ohren sind teilweise seine Augen, denn er merkt, wenn jemand unruhig am Stuhl hin und her wetzt oder mit den Fingern trommelt. Das sind Zeichen, die für ihn wichtig sind. Also es ist möglich.

Wir haben 2006 das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz beschlossen und die kör­perliche Eignung für den Richterberuf gestrichen, und damit hätte es möglich sein sollen. Aber bisher gibt es in Österreich, wie gesagt, keinen blinden Richter. Und deshalb begrüße ich es sehr, dass jetzt im Zuge der Reform der Verwaltungs­gerichts­barkeit ein Pilotprojekt für blinde Richter gestartet wird. Ich möchte dazu einen Ent­schließungsantrag einbringen. – Da ich selbst sehbehindert bin, kann ich ihn nicht selbst vorlesen, aber meine persönliche Assistentin Linda wird das für mich machen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Franz-Josef Huainigg, Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pilotprojekt für Verwaltungsrichter mit Sehbehinderung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen eines Pilotprojektes in einem ersten Schritt die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit blinde und stark sehbehinderte Personen am Bundesverwaltungs­gericht und am Bundesfinanzgericht auch den Richterberuf ausüben können. Das Pilotprojekt soll begleitend evaluiert werden, um generelle Rahmenbedingungen für blinde Richter zu schaffen.“

*****

Ich glaube, dass sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit besonders für dieses Pilotprojekt eignet, da der Lokalaugenschein nicht im Vordergrund steht und jetzt auch Richter gesucht werden. Es gibt eine Stellenausschreibung von 80 Richtern, und ich möchte auch besonders Menschen mit Sehbehinderungen, blinde Juristen ermutigen, sich zu bewerben. Justitia urteilt mit verbundenen Augen, fällt so faire Urteile, und ich hoffe, dass das auch so in Österreich möglich sein wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 145

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Pilotprojekt für Verwaltungsrichter mit Sehbehinderung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2009 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz) und ein Bun­des­gesetz betreffend den Übergang zur zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz) erlassen und das Verwaltungs­ge­richts­hofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemeine Verwaltungsverfah­rens­gesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991, das EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz, das Zustellgesetz, das Finanz­strafgesetz, die Exekutionsordnung, das Bundesministeriengesetz 1986, das Amts­haftungsgesetz, das Organhaftpflichtgesetz und das Bundesgesetzblattgesetz geän­dert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2012) (2112 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen eines Pilotprojektes in einem ersten Schritt die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit blinde und stark sehbehinderte Personen am Bundesverwaltungs­gericht und am Bundesfinanzgericht auch den Richterberuf ausüben können. Das Pilotprojekt soll begleitend evaluiert werden, um generelle Rahmenbedingungen für blinde Richter zu schaffen.

Begründung

Derzeit sind in Österreich blinde und stark sehbehinderte Personen von der Ausübung des Richterberufes ausgeschlossen, während es in Deutschland etwa 60 blinde Richter gibt. Im Zuge der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit sollte nunmehr erstmalig ein Pilotprojekt gestartet werden, welches auch stark sehbehinderten und blinden Per­sonen die Ausübung des Berufes als Verwaltungsrichter ermöglichen soll. Neben den entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen sollen auch geeignete organisatorische Rahmenbedingungen erprobt werden, die es blinden Menschen ermöglichen, die Berufserfordernisse zu erfüllen. Dazu zählen zum Beispiel die Adaptierung des Arbeitsplatzes mit Scanner, Laptop mit Braillezeile oder die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz. Die Erkenntnisse und Erfahrungen des Pilotprojektes sollen begleitend evaluiert werden, um generell Voraussetzungen für blinde Richter zu schaffen.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.15.14

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe dazu nicht mehr viel zu sagen. Dieses Reformpaket stellt wirklich eine Innovation in der Verwaltungs­gerichtsbarkeit dar. Das ist schon von allen Fraktionssprechern hier unterstrichen worden. Es ist wirklich eine große Sache, die wir heute beschließen, und hier zeigt sich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 146

auch die Reformkompetenz dieses Hauses, aber auch der Bundesregierung und der Bundesländer.

Ich möchte daher darauf plädieren, diese Chance zu nutzen und diese Gesetzes­verabschiedung heute als Start für weitere Innovationen in unserer Staatsreform­debatte aufzufassen. Ich glaube, es gibt genug Möglichkeiten, hier vieles weiter voranzutreiben. Die Bürgerinnen und Bürger sind oft sehr verzweifelt und sehen sich vor die Situation gestellt, dass die Lebensumstände und die Lebensvoraussetzungen, die Lebensqualitäten in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind. Das betrifft zum Beispiel die Wohnbauförderung, die Sozialleistungen, die Kindergarten­leistungen und die schulischen Voraussetzungen und Qualitäten. Ich möchte nicht wissen, wie die Entscheidungen hier ausgehen würden, wenn irgendein Bürger einmal herginge und beim Europäischen Gerichtshof klagen würde, weil in seinem Bundes­land irgendeine Leistung schlechter ist als in einem anderen. Das heißt also, wir haben bundesweite Steuerzahler, aber sie können in der Qualität unterschiedlich davon, sozusagen von dem Glanz, den der Staat ausgibt und über die Bundesländer verteilt, partizipieren.

Herr Landeshauptmann Platter von Tirol, der momentan Vorsitzender der Landes­haupt­leutekonferenz ist, hat schon einen aus meiner Sicht wirklich großartigen Vor­schlag gemacht. Er sagt, die Bundesländer sollten durchaus nicht nur das Geld vom Bund bekommen, sondern für einen Anteil der Steuereinnahmen des Bundes mehr oder weniger auch die politische Verantwortung übernehmen und vielleicht sogar eine Senkung oder eine Erhöhung, je nach den Bedürfnissen der Bundesländer, dieser Landesanteile realisieren. Wir haben das vor vielen Jahren, da war noch Ferdinand Lacina Bundesminister, bereits diskutiert. Damals haben die Bundesländer das strikt abgelehnt. Ich finde diesen Vorschlag exzellent und sehr gut. Ich glaube, dass es enormen Reformbedarf gibt. Wir haben die Probleme der Landesfinanzen in Kärnten, Salzburg, Wohnbauförderungsgelder in Niederösterreich. Also die Probleme sind ziemlich gerecht verteilt. Das sollte wirklich genutzt werden, um hier weiter voranzu­schreiten.

Lassen Sie mich abschließend noch sagen: Österreich ist ein bisschen kleiner als Bayern. Wenn die Bayern so organisiert wären wie wir in Österreich mit unserer föde­ralistischen Struktur, wären sie nicht finanzierbar oder nicht so erfolgreich. Sie können sich aber, weil sie besser organisiert sind, eine Forschungsquote von 4,5 Prozent leisten. Wir sollten hier ansetzen, glaube ich. Es ist wirklich eine große Herausfor­derung, aber ich bin auch überzeugt, dass die Menschen das machen können, und wir müssen uns der Relationen bewusst sein. Der Bezirksvorsteher Norbert Scheed im 22. Bezirk hat ungefähr gleich viele Leute wie die Landeshauptleute in den kleineren Bundesländern in Österreich zu managen. Darüber sollte man nachdenken, und ich glaube, der heutige Tag ist ein guter Anstoß, um diese Debatten fortzuführen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Mag. Maier. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.19.14

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Verwaltungs­gerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz ist die notwendige Konsequenz auf die grundsätzliche Neuordnung und Neuorganisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich. Insgesamt werden mit diesem Bundesgesetz 16 Verwaltungsgesetze geän­dert.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 147

Damit wird unter anderem ein einheitliches Verfahrensrecht geschaffen, das uns Abgeordnete genauso wie die Normadressaten, die Verwaltungsgerichte und auch die Höchstgerichte, weiter beschäftigen wird – beispielsweise auch unter dem Aspekt von Verfahren mit grenzüberschreitendem Bezug, der damit verbundenen Sanktionierung der Übertretungen von Verwaltungsvorschriften und deren Durchsetzung bezie­hungsweise Vollstreckung. Die Diskussion, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss daher weitergehen.

Neben den Verwaltungsgerichten ist aber auch die Lehre gefordert, die Entwicklung der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich und die damit verbundenen Verfahren und Entscheidungen kritisch zu begleiten. Für die Universitäten, die Leh­renden und StudentInnen, insbesondere für die Jus-StudentInnen, ist es eine besondere Herausforderung, da mit dieser grundsätzlichen Neuorganisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Verwaltungsverfahrens inklusive der Übergangs­bestimmungen Neuland betreten wird. Für die Studierenden hoffe ich, dass die notwendigen Lehrmaterialien und Prüfungsunterlagen rechtzeitig fertiggestellt sind.

Eine Herausforderung stellen diese neuen Regelungen aber auch im Sinne von lebenslangem Lernen für alle Rechtsanwälte dar – wie für den Vorsitzenden des Ver­fas­sungsausschusses Dr. Wittmann oder auch für seinen Kollegen Dr. Fichtenbauer –, um ihre Klienten bestens vertreten zu können.

Erlauben Sie mir folgende Feststellungen: Dieses Paket an Gesetzen zur Verwaltungs­gerichtsbarkeit wird nicht nur zu einer einheitlichen Entscheidungs- und Spruchpraxis führen, was bei den UVS im Bundesländervergleich nicht immer gegeben war. Wir werden mit diesem einheitlichen Verfahrensrecht – und das ist meine Überzeugung – mehr Rechtssicherheit erhalten. Wesentlich ist auch, dass die Kosten gleich bleiben, der Rechtszugang ist damit gewährleistet. Die Einigung auf eine Verlängerung der Beschwerdefrist auf vier Wochen stellt wohl die entscheidende Verbesserung dar.

Mit den Novellen zum Amtshaftungsgesetz und dem Organhaftpflichtgesetz wird ein bekanntes verfahrensrechtliches Problem gelöst und damit der Rechtsschutz verbes­sert. Bei diesen beiden Novellen geht es darum, die Entscheidung über mögliche Rechtswidrigkeit eines Bescheides abzuwarten, bevor nach dem AHG oder dem Organhaftpflichtgesetz in der Sache selbst entschieden wird.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Anmerkung noch zum Verwaltungsstrafrecht: Wir werden uns in Zukunft grundsätzlich mit Fragen des Verwaltungsstrafrechtes und allfälligen Neuregelungen auseinandersetzen müssen, wenn man die europäische Entwicklung betrachtet, wo bei Verstößen gegen Verwal­tungs­vorschriften oder Ordnungsbestimmungen enorm hohe Pönalen verhängt wer­den. Ein aktuelles Beispiel findet man in den Bestimmungen des Entwurfes zur Datenschutzgrundverordnung. Es sind Pönalen vorgesehen, die sich auf den Umsatz des Unternehmens beziehen. In Österreich bezahlt man bei Verstößen gegen Ver­waltungsstrafbestimmungen Bagatellstrafen. Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Darüber müssen wir diskutieren. Stimmen Sie heute dieser Vorlage zu! (Beifall bei der SPÖ.)

13.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol zu Wort. Zweite Wortmeldung, 2 Minuten wunschgemäße Redezeit. – Bitte.

 


13.23.26

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Meine Damen und Herren, ich wollte mich eigentlich kein zweites Mal zu Wort melden, muss es aber tun. Ich habe vorher in


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 148

meiner Rede einen Entschließungsantrag zum § 68 Abs. 3 AVG erwähnt, welcher ein wesentliches Entgegenkommen für uns war und uns von SPÖ und ÖVP signalisiert wurde, was zur Entscheidung, zuzustimmen, beigetragen hat. Dieser Entschließungs­antrag ist jetzt so nicht zustande gekommen. Gelebter Parlamentarismus – das möchte ich hier nicht verschweigen.

Dieser Antrag ist unter anderem deswegen nicht zustande gekommen, weil die Mühlen in manchen Fraktionen nicht so schnell mahlen können und auch etwaige Regie­rungsmitglieder und Ministerien miteinzubeziehen sind. Das heißt ganz konkret, dass es der ÖVP jetzt noch nicht möglich war, diesem Entschließungsantrag in dieser Form ihren Sanktus zu geben, damit er jetzt zur Abstimmung kommen kann.

Trotzdem werden wir dem Verfahrensgesetz zustimmen, weil wir das ehrliche Bemühen des Fachabgeordneten Mag. Gerstl gesehen haben, der uns zugesagt hat, sich zu bemühen, in den nächsten beiden Tagen zumindest einen Selbständigen Antrag in diese Richtung einzubringen. (Abg. Grosz: Ich würde mich nicht auf die Regierung verlassen!)

Noch zum Inhaltlichen: Warum ist uns das wichtig? – Ich habe es vorher schon erwähnt. Es geht um die Möglichkeit, dass Bescheide von den Behörden unter dem Überdach „Wahrung des öffentlichen Wohles“ aufgehoben werden. Momentan sind da enthalten: „Beseitigung von das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefähr­denden Mißständen“ oder die „Abwehr schwerer volkswirtschaftlicher Schädigungen“.

Was uns, den Grünen, fehlt, ist die Abwehr eines erheblichen Umweltschadens. Das Beispiel Natura-2000-Gebiete/Golfplatz habe ich Ihnen vorher gebracht. Das ist uns ein wichtiges Anliegen.

Uns wurde von allen handelnden Personen zugesagt, dass Bemühungen bestehen, diesen Antrag noch in diesen beiden Tagen einzubringen, damit er dann auch im Verfassungsausschuss zur Verhandlung kommt. (Abg. Grosz: Sind Sie sich sicher?) Wir nehmen Sie beim Wort, auch wenn wir schon andere Erfahrungen gemacht haben, aber wir wollen unseren Optimismus nicht schwinden lassen. Sonst müssten wir hier ganz aufgeben, Herr Kollege. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grosz: Sie haben ja Erfahrungen mit der Regierung, oder?)

13.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ebenfalls zweite Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. 2 Minuten sind eingestellt. – Bitte.

 


13.25.44

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich ein zweites Mal zu Wort gemeldet, um noch einmal die Problematik betreffend die angebliche Strafrahmenerhöhung, die hier angesprochen wurde, aufzuklären.

Es gibt keine Strafen, die hier festgelegt werden, sondern es geht nur darum, eine Verwaltungsvereinfachung oder eine Vereinfachung der Einhebung von Strafen durchzuführen. (Abg. Grosz: Morgen Zeitung lesen!) Es geht eindeutig darum, dass die Möglichkeit geschaffen wird, Strafverfügungen bis zu einem höheren Betrag einzuheben, Organstrafen bis zu einem höheren Betrag einzuheben und bei auto­mations­unterstützter Datenverarbeitung das Verfahren bis zu einem höheren Betrag durchzuführen. Die eigentlichen Strafen werden nicht hier festgelegt, sondern in den Materiengesetzen. Das heißt, es gibt hier überhaupt keine Straferhöhung, keine Straf­rahmenerhöhung.

In der Straßenverkehrsordnung muss man gegen eine Erhöhung der Strafen stimmen, denn die können dann hier nur so umgesetzt werden. Es geht hier nur darum, die Möglichkeit zu schaffen, die Dinge dann auch in dieser Art und Weise durchzuführen,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 149

Anonymverfügungen bis zu einem höheren Betrag zu machen. Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, wie hoch die Strafe selbst ist. Das wird in den Materiengesetzen geregelt, dort muss man darüber diskutieren. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht.

Hier geht es nur um die Art der Durchführung, also insofern um eine Änderung in der Verwaltung. Das ist so, wie wenn man bei Gericht sagt, die Zuständigkeit des Landes­gerichtes oder des Bezirksgerichtes bis zu einem bestimmten Betrag einzuführen. Das ändert dann auch nichts daran, ob die Strafbarkeit oder sonst etwas erhöht wird. Damit hat das also nichts zu tun, sondern es geht nur um eine Art der Zuständigkeit in der Verwaltung. Daher sind Sie da nicht ganz richtig gelegen, Herr Kollege. (Beifall bei der FPÖ.)

13.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Weitere Wortmeldung: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


13.27.33

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Kollege Stefan! Es mag sein, dass Sie jetzt aufgrund dieser Tatsache in Ihrer Fraktion Erklärungsbedarf haben; aber die Erklärung war aus meiner Sicht nicht richtig.

Lieber Herr Kollege! Wenn wir die Straßenverkehrsordnung hernehmen, dann gibt es zum Beispiel für Falschparken die Möglichkeit, ein Organmandat zu verhängen. Da geben Sie mir, glaube ich, recht. Da steht aber nicht drinnen, in welcher Höhe die konkrete Strafe zu verhängen ist, sondern nur ein Organmandat.

So, und jetzt geben Sie den Rahmen von 36 auf 90 € frei, um ein Organmandat für Falschparken zu verhängen. Also ich garantiere Ihnen, dass in Zukunft für Falsch­parken in Österreich 90 € verhängt werden. Diese Möglichkeit schaffen Sie jetzt mit dieser Änderung. Ich gratuliere Ihnen dazu. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Rosenkranz: Na das ist ja ! – Abg. Grosz: Sicher? – Abg. Dr. Rosenkranz: Manchmal hat ein abgeschlossenes Jus-Studium schon Vorteile!)

13.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Weitere Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Fichten­bauer. – Bitte.

 


13.28.35

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Ein bisschen juristisches Ergänzungs­material: Lehrstunde eins im Verwaltungsverfahrensrecht auf der Universität: Organ­strafverfügungen sind eine Erleichterungsmöglichkeit in der Einhebung festzusetzender Strafen.

Punkt zwei: Niemand ist verpflichtet, die Organstrafe anzunehmen. Jeder ist frei, das ordentliche Verfahren einleiten zu lassen. (Abg. Grosz: Da kriegst ja wieder eine Anzeige!) – Ja, selbstverständlich.

Es ist auch jeder frei, die Gesetze einzuhalten! (Abg. Grosz: Na gratuliere!) Ich darf darauf aufmerksam machen, dass der Nationalrat und seine Mitglieder auf die Einhaltung der Bundesverfassung und der Gesetze angelobt sind! Jeder von Ihnen ist verpflichtet, die Gesetze – auch die Gesetze der Straßenverkehrsordnung – einzu­halten. (Abg. Scheibner: 1 000 € für Falschparken!) Das gehört zu den rechtsstaat­lichen Grundsätzen, auf die Sie einen Eid oder das Gelöbnis abgelegt haben.

Ich wiederhole also: Durch die heutigen Bestimmungen wird keine Erhöhung von Strafen vorgenommen, sondern im Rahmen des Verfahrensrechtes eine Erleichterung durchgeführt. Bitte schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.30



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 150

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie ich bereits bekannt gegeben habe, ist die Abstimmung zu diesem Tagesord­nungspunkt verlegt, sie wird im Anschluss an die Abstimmung zu Tagesord­nungs­punkt 2 stattfinden.

13.30.17 2. Punkt

Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 142, 159 bis 162, 166 und 167, 169 und 170, 172 und 173, 180 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 39, 40, 42 bis 46, 48 und 49 (2064 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Jury. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.31.10

Abgeordneter Josef Jury (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Der Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen zeigt mit verschiedenen Petitionen, im Speziellen mit der Petition Nr. 161 für Agrarpolitik und Ernährungs­sicherheit, einmal mehr auf, dass die Daseinsvorsorge ein zentrales Thema für die Bürgerinnen und Bürger des Landes ist.

In Sachen Daseinsvorsorge geht es auch um den Schutz des heimischen Wassers vor dem Ausverkauf an private Investoren. In dieser Thematik, die heute am Vormittag schon beleuchtet worden ist, sagen wir Freiheitliche: Hände weg vom Wasser! (Beifall bei der FPÖ.)

Durch die geplante EU-Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen wird internationalen Konzernen Tür und Tor geöffnet, um auf die Souveränität eines Staates loszugehen, auf die ureigenen Errungenschaften, auf – ich muss fast sagen – das Begehren des Wassers. Wasser durch Europa zu schicken – wir kennen die Bestrebungen der euro­päischen Zentralisten, dass auch die Türkei irgendwann zur Europäischen Union gehören sollte. Da schrillen schon die Alarmglocken wegen des Ausverkaufs des österreichischen Wassers, des Ausverkaufs der österreichischen Interessen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich mir anschaue, dass die öster­reichischen Bundesländer dieser EU-Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen schon im Februar eine Absage erteilt haben, dann frage ich mich: Wie vertreten unsere Minister die Bedürfnisse der österreichischen Bevölkerung in Brüssel? – Sie verkaufen die Begehren der österreichischen Bevölkerung. Wir sehen das tagtäglich in der verfehlten Wirtschaftspolitik. Wir sehen das tagtäglich in der verfehlten Landwirt­schafts­politik.

Deswegen bringe ich einen Entschließungsantrag ein. Das ist sozusagen der Lack­mustest für die Regierungsparteien heute Nachmittag: Wollen Sie dem auch zustim­men? Wollen Sie diesem Schutz des österreichischen Wassers auch Glauben schen­ken? Oder reden Sie hier nur schöne Worte?

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Josef Jury und weiterer Abgeordneter betreffend die geplante EU-Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen und Schutz des heimischen Wassers


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 151

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dass sie in den Organen der Europäischen Union für eine Ablehnung oder umfassende Änderung der von der Europäischen Kommission geplanten Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen eintritt.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fordere Sie auf, heute im Parlament für diesen Entschließungsantrag und damit für den Schutz des österreichischen Wassers zu stimmen. Hände weg von unserem Wasser! (Beifall bei der FPÖ.)

13.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Josef Jury und weiterer Abgeordneter betreffend die geplante EU-Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen und Schutz des heimischen Wassers

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 142, 159 bis 162, 166 und 167, 169 und 170, 172 und 173, 180 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 39, 40, 42 bis 46, 48 und 49 (2064 d.B.) in der 187. Sitzung des Nationalrates in der XXIV. GP am 30. Jänner 2013

Der Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen (2064 d.B.) zeigt mit verschiedenen Petitionen wie Nr. 161 PET oder 172 PET einmal mehr auf, dass die Daseinsvorsorge ein zentrales Thema für die Bürgerinnen und Bürger des Landes ist. In Sachen Daseinsvorsorge geht es auch um den Schutz des heimischen Wassers vor dem Ausverkauf an private Investoren.

Die Europäische Kommission hat am 20. Dezember 2011 ein Reformpaket (KOM(2011)897) zum öffentlichen Auftragswesen vorgelegt, das auch einen Vorschlag zur Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen enthält. Während Baukon­zessionen schon bisher im Rahmen der geltenden Vergaberichtlinien geregelt waren, ist die Einbeziehung von Dienstleistungskonzessionen neu.

Die österreichischen Bundesländer haben sich bereits gegen diesen Richtlinien­vor­schlag gewandt und ihre Bedenken in einer einheitlichen Länderstellungnahme gemäß Art. 23 d B-VG zum Ausdruck gebracht (VSt-6848/8 vom 15. Februar 2012). Auch der EU-Ausschuss des Bundesrates hat in seinen Stellungnahmen vom 1. Februar 2012 und vom 19. Dezember 2012 auf die Unvereinbarkeit des Vorhabens mit dem Subsi­diaritätsprinzip hingewiesen.

Es ist herrschende Rechtsprechung des EuGH, dass solche Vergaben schon nach geltender Rechtslage den europarechtlichen Grundsätzen des Primärrechts unterlie­gen, konkret den Grundsätzen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Öffentliche Auftraggeber sind daher schon heute verpflichtet, die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Diskriminierungsfreiheit, der Transparenz und der Verhält­nismäßigkeit zu beachten, wenn sie sich dafür entscheiden, Dienstleistungskon­zes­sionen an private Unternehmen zu vergeben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 152

Es sieht zwar auch die vorliegende Richtlinie nicht vor, dass Konzessionen zwingend an externe Dritte zu vergeben sind, auf allen Ebenen besteht aber die Gefahr, dass das Erfordernis zur Vergabe von Konzessionen an Private steigen könnte, Dabei würden durch den größeren Bearbeitungsaufwand nicht nur kleinere und mittlere Unternehmen in Österreich an der Teilnahme am Verfahren gehindert, sondern der öffentlichen Hand ein erhöhter externer Beratungsbedarf mit entsprechenden Kosten erwachsen.

Es ist daher wichtig, Position zu beziehen und den politischen Weg einzuschlagen, dass - gerade wenn es um die Versorgung der Bevölkerung mit sogenannten Dienst­leistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse geht (wie etwa Müllentsorgung, Wasser und Energieversorgung) - nicht das Argument des billigsten Angebotes im Vordergrund steht. Eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger zu leistbaren Preisen muss insofern Priorität haben.

Die Richtlinie kann den Gestaltungsspielraum für Kommunen im Bereich der Öffent­lichen Daseinsvorsorge einschränken . In Österreich verschärft sich die Situation dadurch, dass viele Gemeinden nur mit großer Anstrengung den ordentlichen Haushalt ausgleichen können. Sollten sich Gemeinden entschließen, öffentliche Dienstleistun­gen an Private auszulagern, können sie das in Hinkunft nur mehr nach den Kriterien der Konzessionsrichtlinie, die grundsätzlich eine europaweite Ausschreibung vorsieht, tun. Das Tor zum öffentlichen Versorgungssektor für internationale Großkonzerne, die zu den Hauptbetreibern der Konzessionsrichtlinie zählen, würde dadurch weiter ge­öffnet und insbesondere auch auf den Wasserversorgungsbereich ausgedehnt.

Der Bereich der Öffentlichen Daseinsvorsorge gehört zu den ureigenen und damit hoheitlichen Aufgaben der Gemeinden. Dieser darf nicht zum Spielball von wirt­schaft­lichen Interessen werden, da ansonsten eine massive Gefahr für die Versor­gungs­sicherheit im ländlichen Raum besteht.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten den nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dass sie in den Organen der Europäischen Union für eine Ablehnung oder umfassende Änderung der von der Europäischen Kommission geplanten Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen eintritt.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Pirklhuber: Herr Präsident, wo war da der Zusammenhang mit dem Verhandlungsgegenstand?)

 


13.34.48

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Dieser dritte Sammelbericht des Petitionsausschusses umfasst diesmal elf Petitionen und fünf Bürgerinitiativen, die wir 2012 auf parlamentarischer Ebene behandelt haben.

Es sind verschiedenste Bürgeranliegen, und diese zeigen, dass die Möglichkeiten der direkten Demokratie an Bedeutung gewinnen. Das haben im Herbst auch die Volksanwälte bei einer Aussprache mit dem Petitionsausschuss bestätigt. Die Bür­gerInnen wollen mehr Kontakt zu politischen Vertretern und auch die Erwartungen an die Volksanwaltschaft steigen. Parlamentarische Strukturen stehen laufend vor der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 153

Herausforderung, dass sie zeitgemäß verändert werden. Unbestritten ist, dass mehr Kontakt- und Gesprächsmöglichkeiten für die BürgerInnen auch zu mehr politischer Stabilität beitragen.

Wie dieser Sammelbericht zeigt, sind es immer öfter auch junge Menschen, die Petitionen und Bürgerinitiativen einbringen. Konkret möchte ich eine Petition von SchülerInnen des Oberstufenrealgymnasiums Perg erwähnen, die im Rahmen des Jugendprojekts „Peer Up! – Jugend bildet Zukunft“ entstanden ist. Sie haben diese Form der Partizipation genutzt, um mit einer Petition für das Thema Entwicklungs­zusammenarbeit zu sensibilisieren und darauf aufmerksam zu machen, dass Österreich vom erklärten Ziel, 0,5 Prozent des BIP für die Entwicklungszusam­menarbeit aufzuwenden, weit entfernt ist. Die SchülerInnen konnten dem Parlament insgesamt 2 000 Unterschriften übergeben.

Ein weiteres Beispiel einer Bürgerinitiative von Schülervertretern ist die berechtige Forderung nach Direktwahl der Landes- und BundesschülerInnenvertretung durch die OberstufenschülerInnen der österreichischen AHS, BMHS und Berufsschulen. Die Direktwahl würde auch zu mehr politischer Diskussion an Schulen führen und die aktive Teilnahme an der Wahl der SchülervertreterInnen bedeuten. Die Bürgerinitiative wurde dem Unterrichtsausschuss zugewiesen.

Ich möchte aber auch zur Bürgerinitiative Nr. 46 Stellung nehmen. In dieser Bürger­initiative geht es um Tabakprävention und Nichtraucherschutz. Für die Initiatoren und zahlreiche Fachleute sind die derzeitigen Rauchverbote und Maßnahmen, vor allem was den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die Tabakprävention und den Zugang zu Tabakwaren betrifft, nicht weitreichend genug. Es gab zu dieser Bürgerinitiative eine sehr differenzierte Stellungnahme des Gesundheitsministers, wo ausführlich darauf hingewiesen wird, dass die aktuelle Situation keineswegs zufriedenstellen ist, dass jede Zigarette eine zu viel ist, und dass die flächendeckende, lückenlose Umsetzung der derzeit bestehenden Rauchverbote weiterzuverfolgen ist.

Nicht alles zu diesem Problemfeld wird über Gebote und Verbote zu lösen sein. Ein ganzes Bündel an Maßnahmen ist notwendig, von Prävention – Stichwort Kinder­gesundheitsstrategie – über Förderung des Gesundheitsbewusstseins der Bevölkerung bis hin zu Unterstützungsangeboten. Auf diesen Ebenen ist das Gesundheitsministe­rium mit Kampagnen auch immer wieder aktiv.

Hinzufügen möchte ich aber auch, dass sich das Wirtschaftsministerium für eine Stellungnahme zu dieser Bürgerinitiative als nicht zuständig erklärt hat, und dass es bezüglich einer Änderung des Tabakgesetzes derzeit auch keine parlamentarische Mehrheit gibt.

Insgesamt war es ein intensives Jahr für den Petitionsausschuss mit vielen Petitionen und Bürgerinitiativen und zwei Hearings mit den EinbringerInnen und ExpertInnen. Im Herbst haben die PetitionssprecherInnen an einem Treffen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages und mehrerer deutscher Landtage in Erfurt sowie an einer Exkursion nach Brüssel teilgenommen. Ich möchte mich sehr herzlich bei der Nationalratspräsidentin für das Ermöglichen dieser sehr interessanten Austausch­gespräche bedanken.

Auch wenn die Petitionen und Bürgerinitiativen nicht immer die gewünschte Erledigung finden, so versuchen wir im Ausschuss, die Entscheidungen in konstruktiver Zu­sammenarbeit und auch in bestmöglicher Kooperation mit den betroffenen Ressorts, Institutionen und Initiatoren zu treffen. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

13.39



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 154

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.39.49

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollegin Lohfeyer hat zu Recht das ganz gute Arbeitsklima im Petitionsausschuss angesprochen. Auch die Vorsitzende hat ihren Beitrag dazu geleistet, und vor allem auch die Präsidentin, die es uns ermöglicht hat – danke, Frau Präsidentin, für die Möglichkeiten, die der Ausschuss hatte –, Informationen aus anderen politischen Foren Europas, vor allem vom Deutschen Bundestag, aber auch vom Europaparlament, einzuholen.

Ich denke, mit dieser Erfahrung müssten wir eigentlich eine große Offensive für dieses Instrument gemeinsam starten. Frau Präsidentin, ich weiß, die Geschäftsordnungs­änderungsdebatte – alle Fraktionen sind hier gefordert, gemeinsam diesem Instrument der Petitionen und Bürgerinitiativen in diesem Haus mehr Bedeutung, mehr Gewicht zu verleihen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

Das ist die Herausforderung, vor der wir stehen. Draußen vor Ort – wir wissen es als Abgeordnete, egal, bei welchen Veranstaltungen wir sind – sind die Bürgerinnen und Bürger heute nicht schlecht informiert, sie sind manchmal sogar besser informiert als wir, weil sie eventuell die Zeit haben, den einen oder anderen Aspekt gut zu recher­chieren. (Abg. Mag. Prammer: In der Arbeitsgruppe habe ich das allen Fraktionen gesagt, dass ihre Wünsche alle offen sind!) – Danke schön, Frau Präsidentin!

Frau Präsidentin Prammer sagt, unsere Wünsche, jene des Petitionsausschusses sind offen auch im entsprechenden Geschäftsordnungsänderungsgremium, in dieser Arbeitsgruppe. Wir wissen es ohnehin von unseren Kolleginnen und Kollegen, die dort tätig sind. Wir freuen uns, dass auch von innen her dort eingemahnt wird, dass man in einer Geschäftsordnungsreform auf jeden Fall die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bei diesen kleinen Instrumenten, die scheinbar unbedeutend aussehen, berücksichtigt.

Manche davon werden einfach hier im Haus zur Kenntnis genommen, aber andere – und das ist schon eine der Erfolgsgeschichten unseres Ausschusses – werden jetzt endlich zugewiesen, nämlich den Fachausschüssen zugewiesen.

Ich nenne zwei positive Beispiele: Da wird Kollege Cap vielleicht nicht erfreut sein, wenn er im Außenpolitischen Ausschuss eine Schülerinitiative behandeln muss. Ich weiß nicht, was Sie, Kollege Cap, dazu sagen, wenn die Schülerinnen und Schüler in Perg zur Entwicklungszusammenarbeit hochmotiviert eine eigene CD entwickelt haben, eine eigene Veranstaltung gemacht haben und dazu auch eine Petition im Parlament einbringen, wo sie einfach sagen: Was ist los, liebe Abgeordnete, wir haben doch einmal das Ziel gehabt, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit auszugeben?!

Faktum ist: Österreich ist eines der Schlusslichter auf diesem Gebiet. Wir sind bei etwa 0,27 Prozent. Die Jugend ist ungeduldig. Sie im Außenpolitischen Ausschuss, und wir gemeinsam müssen uns mit diesen Themen auch beschäftigen!

Ich denke, das ist ein richtiger Zugang. Das ist eine notwendige Auseinandersetzung. Man kann nicht die Bürgerinnen und Bürger mit uralten politischen Forderungen – in diesem Fall aus den siebziger Jahren – auf ewig vertrösten.

Ich möchte auch auf eine gute Anregung, die wir zugewiesen haben, eingehen: eine Bürgerinitiative, die Barrierefreiheit als Unterrichtsfach bei Ausbildungen von Architek­ten, zum Beispiel, vorschlägt. Das haben wir dem Unterrichtsausschuss zugewiesen. (Abg. Amon: Das gehört in den Wissenschaftsausschuss!) – Wir haben es dort zugewiesen, Sie können es auch woanders zuweisen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 155

Es ist auf jeden Fall so, dass eine Pflichtausbildung betreffend Barrierefreiheit sicherstellen wird, damit kein Architekt mehr so tun kann, als ob er nicht wüsste, worum es geht. Barrierefrei zu bauen ist Norm, ist heute Standard, und das sollte jeder Architekt auch kennen und können.

Das sind gute Beispiele, und jetzt komme ich zu den Mankos:

Was wir brauchen – und das ist eine Geschäftsordnungsfrage –, das sind verbindliche Vorgangsweisen. Wir haben derzeit auf freiwilliger Basis Hearings durchgeführt. Wir haben auf freiwilliger Basis, auf Entscheidungsbasis – einmal so, einmal so – Zuweisungen zu Ausschüssen durchgeführt.

Und beides sind Dinge, die wir sicherstellen sollen, nämlich insofern, dass wir verbindlich bei gewissen Quoren, bei gewissen Unterstützungen  – Wir haben ja die Möglichkeit, das über die Online-Unterstützung abzufragen, die derzeit möglich ist und worauf wir alle stolz sind, dass das gemeinsam mit der Parlamentsdirektion sehr gut umgesetzt wurde und dieses Instrument so gut angenommen wird.

Wir haben eine Bürgerinitiative zur Vorratsdatenspeicherung, die morgen sehr prominent auf der Tagesordnung ist und die dem Justizausschuss zugewiesen wurde. Dort gab es ein umfangreiches Hearing. Diese hatte eine Online-Unterstützung von mehr als 100 000 Online-Unterstützern – auf der Seite des Parlaments! Das ist nicht irgendeine Petitionsseite im Netz, sondern das ist die Parlaments-Homepage gewesen.

Und da, finde ich, ist auch die Synergie, die Auseinandersetzung mit Demokratie. Mit diesen Instrumenten führen wir viele Bürgerinnen und Bürger auch auf die Ebene, auf der unsere Arbeit abgebildet ist; dort, wo Anträge, Anfragen von Abgeordneten stehen.

Ich finde, das ist ein wirklich spannendes Instrument, ein offenes Parlament, ein gläsernes Parlament zu haben, wo Bürgerinnen und Bürger nicht nur Zugang zu Abgeordneten, sondern auch Zugang zu Materien haben, Zugang zu Entscheidungen haben und auch irgendwie das Gefühl haben, nicht nur eine Petition einzureichen, sondern dann auch die Möglichkeit zu haben, in einem Hearing Stellung zu nehmen.

Wir im Petitionsausschuss haben das bereits umgesetzt, meine Damen und Herren. Das sollten Sie einmal registrieren! Wir haben die Petenten, die Vertreter der Bürgerinitiativen eingeladen und die konnten dort ganz einfach reden und ihre Anliegen vorstellen. Das haben wir nicht streng gehandhabt, sondern wir haben von Fall zu Fall einfach entschieden, in welcher Art und Weise wir das durchführen.

Ich glaube, da brauchen wir die nächsten Schritte. Gemeinsam hoffe ich auch hier auf einen guten gemeinsamen Schulterschluss, um das auch in der Geschäfts­ord-nungsdebatte weiter vertiefend einzubringen.

Auf der anderen Seite – und da sind wir genau dort, wo das Manko besteht – haben wir leider auch Petitionen, die nur zur Kenntnis genommen wurden. Ich nenne ein Beispiel: „Wir haben es satt – eine neue Agrar- und Ernährungspolitik jetzt!“

Eine sehr brisante Materie, unterstützt von GLOBAL 2000, Attac, Greenpeace, IG-Milch, der Österreichischen Bergbauernvereinigung, Food First Information and Action Network FIAN und so weiter.

Eine breit unterstützte Initiative, breit unterstützt mit fast 2 000 Online-Unterstützungen. Da haben wir das zur Kenntnis genommen, obwohl parallel jetzt gerade die agrar-politische Debatte geführt wird und genau mit diesem Slogan im Jänner in Berlin eine Demonstration mit 25 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefunden hat.

Da sehen Sie: Das sind noch Dinge, die wir schon parteiübergreifend auch verstehen müssen. Dinge, die wirklich aktuell sind, können wir nicht einfach nur zur Kenntnis


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 156

nehmen, sondern die sollen wir ernsthaft behandeln, die sollen wir einem Ausschuss zuweisen.

Detto ein Dauerbrenner: die Bürgerinitiative zu Euratom. Auch da, meine Damen und Herren, wurden gute Vorschläge gemacht, eine Ausstiegskonferenz zu beginnen. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie Bundesminister Berlakovich gesagt hat, ja, er hat eh schon etwas in Vorbereitung, er wird hier tätig werden.

Ansätze gab es. Und das wäre wieder die Gelegenheit, diese Bürgerinitiative dem Umweltausschuss zuzuweisen, dort darüber fachlich zu diskutieren und den Bundesminister auch zu zwingen, weitere Schritte zu setzen.

Dafür können Bürgerinitiativen und auch Petitionen dienen, und das sollten wir ver­stärkt nutzen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Ursula Haubner.)

13.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. 5 Mi­nu­ten Redezeit. – Bitte.

 


13.47.30

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Demokratie und auch die anstehenden Reformen sind tagesaktuelle Themen. Es geht um Änderungen in der Geschäftsordnung, und ich denke, dass gerade auch im Zuge der Volksbefragung am 20. Jänner sehr deutlich bewiesen wurde, dass die Bürgerinnen und Bürger höchstes Interesse an Bürgerbeteiligung haben.

Natürlich geht es dabei auch um die Bürgerinitiativen und Petitionen, um unseren Ausschuss, und es ist auch notwendig, dass wir an diesen geschäftsordnungsmäßigen Veränderungen im Sinne der Petenten partizipieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben an der Entwicklung des Ausschusses sehr erfolgreich gearbeitet, und das wurde auch von meinem Vorredner, Herrn Abgeordneten Pirklhuber, sehr deutlich dargestellt.

Wir haben Exkursionen gemacht, eine davon nach Brüssel, wo wir uns auch über die Europäische Bürgerinitiative Informationen abgeholt haben und wo wir vor allem auch die Möglichkeit hatten, im parlamentarischen Petitionsausschuss des Europaparla­mentes dabei zu sein.

Wir waren sehr angetan, wie sorgsam dort mit den Petenten und mit den Petitionen umgegangen wird. Das beginnt bei der Bericht- beziehungsweise Schattenbericht­erstattung, geht über die Möglichkeit, dass jeder Petent auch seine Anliegen vor dem Ausschuss selber vortragen kann bis hin zur Anwesenheit der Vertreter der EU-Kommission, die sich auch zu einzelnen Stellungnahmen zu Wort melden.

Besonders interessant habe ich gefunden, dass an dem Tag, an dem wir im Ausschuss waren, auch zwei österreichische Petitionen in Verhandlung standen betreffend „Lebensmittel im Müll“ und „UVP Skylink“.

Es ist uns natürlich bewusst, dass enorme geschäftsordnungsmäßige Unterschiede bestehen, aber ich bin der Meinung, dass wir durch diese Reise nach Brüssel trotzdem wertvolle Erkenntnisse gewinnen konnten und wir darauf aufbauend auch Verände­rungen für unseren Ausschuss diskutieren werden.

Auch die Petitionen und Bürgerinitiativen, die heute im Sammelbericht verhandelt werden, erfahren durch diese besondere Wahrnehmung im Parlament eine enorme Aufwertung. – So muss man das auch sehen, Herr Abgeordneter.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 157

Ich darf vielleicht auch die Petition „Erhalt der vierten Vertragsarztstelle in Langenlois“ erwähnen, die eine sehr regionalspezifische ist, wo es aber vor allem auch um die Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen Versorgung des ländlichen Raums geht. Das ist ein hochbrisantes gesundheitspolitisches Thema, mit dem wir uns auch schon im Fachausschuss intensiv auseinandergesetzt haben.

Im Zentrum stehen hier die Vertragsärzte für Allgemeinmedizin, und es wurde uns auch vom Bundesminister für Gesundheit versprochen, dass ein neues Hausarztmodell entwickelt wird, auf das wir immer noch warten. Daher denke ich, dass uns dieses Thema auch im Fachausschuss noch weitere Zeit beschäftigen wird.

Zur Petition „Wir haben es satt – eine neue Agrar- und Ernährungspolitik jetzt!“ wurde vom Landwirtschaftsministerium eine sehr umfangreiche Stellungnahme vorgelegt, die sehr ausführlich auf alle thematischen Fragen eingeht. Daraus geht auch sehr deutlich hervor, dass Österreich nach wie vor, auch im EU-Vergleich, eine sehr kleinstruk­turierte Landwirtschaft hat und dass von einer agrarindustriellen Entwicklung in keiner Weise die Rede sein kann. Wir haben Betriebe mit einer Durchschnittsgröße von 19,5 Hektar, 54 Prozent der Betriebe werden im Nebenerwerb geführt, und mit 16,3 Pro­zent Bio- und 75 Prozent ÖPUL-Betrieben stellen wir den Erhalt einer bäuerlichen, umweltgerechten Landwirtschaft in Österreich sicher.

Mit dieser großen Teilnahme am Umweltprogramm stehen wir auch im Spitzenfeld der EU-Staaten, Herr Abgeordneter Pirklhuber. Das sind Leistungen, die unsere öster­reichischen Bäuerinnen und Bauern für die Gesamtgesellschaft erbringen. Die gilt es natürlich auch für die Zukunft sicherzustellen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Richtig!) Daher müssen jetzt die politischen Kräfte gebündelt werden, um in Europa auch im Sinne der Bäuerinnen und Bauern aufzutreten. (Abg. Dr. Pirklhuber: Genau das sollten wir im Landwirtschaftsausschuss diskutieren!) Es werden ja die Weichen für die Gemeinsame Agrarpolitik von 2014 bis 2020 jetzt gestellt. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Sammelbericht sind insgesamt elf Petitionen und fünf Bürgerinitiativen enthalten, die heute im Parlament debattiert werden. Im Jahresbericht des Nationalrates 2012 wird festgehalten, dass eine gewisse Rückläufigkeit bei der Einbringung von Anliegen im Petitionsausschuss gegenüber dem Jahr davor feststellbar ist. Ich denke aber trotzdem, dass das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an mehr Bürgerbeteiligung sehr groß ist. Das geht vor allem auch daraus hervor, dass mittlerweile 166 000 Mal von der Möglichkeit der Online-Unterstützung seit der Installierung im Oktober 2011 Gebrauch gemacht wurde. Diese Zahl kann sich sehen lassen. Hier hat unser Ausschuss vortreffliche Arbeit geleistet.

Ich bin auch davon überzeugt, dass wir gemeinsam im Sinne einer Änderung der Geschäftsordnung, die für die Petenten, für die Anliegen der Bürger Sinn macht, etwas weiterbringen können und freue mich auf die gute Zusammenarbeit. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Dr. Pirklhuber und Ursula Haubner.)

13.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.53.14

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Ich darf aus dem, möchte ich sagen, druckfrischen Jahres­bericht 2012 des Nationalrates zitieren. Auf Seite 32 steht zum Thema „Petitionen und Bürgerinitiativen“ Folgendes:

„Anliegen der BürgerInnen – ernst genommen“ – und hier heißt es eingangs:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 158

„Wenn früher oft vom ‚Mauerblümchendasein‘ des Petitionsausschusses die Rede war, so ist er heute für viele ein Vorbild für eine gelungene Einbindung von BürgerIn­nenanliegen.“ – Zitatende.

Ich denke, das ist ein großes Lob, das wir alle, die wir in diesem Ausschuss vertreten sind, auch verdienen und über das wir uns auch freuen können, denn wir haben in den letzten Jahren sehr viel Bewegung hineingebracht: sehr viel Bewegung hineingebracht, was die Anzahl der Ausschusssitzungen betrifft, die Anzahl der Tagesordnungspunkte, Hearings sind schon angesprochen worden, regelmäßige Aussprachen mit der Volksanwaltschaft, weiters Ausstellungen, wie zum Beispiel gerade die Ausstellung zum internationalen Menschenhandel aufgrund der Initiative „Stoppt Sexhandel mit Kindern und Jugendlichen“, und auch die Bildungsreisen wurden schon angesprochen.

Wir haben viel bewegt, wir haben vieles diskutiert. Aber ich denke, jetzt müssen wir einen ganz konkreten Schritt weiter gehen, denn letztlich ist das Petitionsrecht eines der Grundrechte, die jeder Mensch hat. Jeder Bürger, jede Bürgerin in Österreich hat das Recht, sich an den Staat zu wenden und seine Anliegen vorzubringen.

Immer mehr Bürger nützen das, das wissen wir. Aber ich finde, es wissen noch viel zu wenige Bürger von diesem Instrument. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das stimmt!) Auch wenn wir jetzt seit fast eineinhalb Jahren die elektronische Unterstützung von Bürger­anliegen, also von Bürgerinitiativen und Petitionen, haben, ist es trotzdem – wie ich auch aus vielen Gesprächen mit BürgerInnen immer wieder feststellen kann – für viele noch ein Bereich, der für sie noch nicht ganz transparent und klar ist.

Da muss es unsere vordergründigste Aufgabe sein, dass wir die Hürden beseitigen, die noch vorhanden sind, für ein modernes Petitionsrecht, für ein modernes Bürger­initiativenrecht. Es müssen zeitgemäße Anpassungen gemacht werden. Es ist unum­gänglich, dass jetzt im Rahmen der anstehenden Reform der Geschäftsordnung des Nationalrates, der Wählerevidenz, der Volksabstimmung und so weiter, des sogenannten Demokratiepakets, auch unsere bereits gemeinsam intern erarbeiteten Punkte einfließen können. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Mag. Aubauer.)

Was mich jetzt besonders freut, ist: Ich habe jetzt gesehen, dass in diesem Erstentwurf sogar enthalten ist, dass in Zukunft sogenannte Bürgerinitiativen zusätzlich zur Papierform auf elektronischem Weg mit Hilfe der Bürgerkarte eingebracht werden kön­nen.

Meine werten Kolleginnen und Kollegen, das ist etwas, das wir eigentlich von Anfang an immer gesagt haben, dass wir das wollen, denn das ist europaweit fast einzigartig, dass bei uns nur die Papierform gilt und nicht auch die elektronische Einbringung.

Ich weiß, es muss vieles an Neuorganisation geschehen, auch im Bereich der Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter, aber wenn wir das nicht schaffen, dann, glaube ich, sind wir in Europa nicht vorne mit dabei, wenn es darum geht, die Bürgeranliegen ent­sprechend umzusetzen.

Wir haben auch im Ausschuss gemeinsam gesagt, und ich möchte das nur noch einmal anführen: Wir müssen einen Weg finden, dass endlich diese Abgeordneten­beteiligung wegfällt – also dass man immer einen Abgeordneten zum Nationalrat braucht, der letztendlich eine Petition einbringt. Unsere Bildungsreisen haben uns gezeigt, dass das auch europaweit einzigartig ist. Die sagen: Was? Was ist da bei euch? Das gibt es doch nicht!

Hier sollten wir im Rahmen der Geschäftsordnungsnovelle einen wichtigen Schritt machen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 159

Oder: die gesetzliche Festlegung von Fristen für Stellungnahmen, damit es nicht nur im Ermessen der Ministerien ist.

Oder: das gesetzlich verankerte Rederecht des Erstunterzeichners. Ja, wenn man sich gut versteht, dann einigt man sich, aber das kann es nicht sein. Hier muss es – wie Kollege Pirklhuber gesagt hat – klare Verbindlichkeiten und klare Rahmen geben.

Weiters: Verbesserte Information und Präsentation der Ergebnisse, wenn etwas zur Kenntnis genommen wird. Oder auch die Verbindlichkeit, wenn es darum geht, etwas an die Fachausschüsse zuzuweisen.

Ich lade alle meine KollegInnen von den anderen Fraktionen herzlich ein, dass wir das, worauf wir uns gemeinsam geeinigt haben, vielleicht auch in Form eines Abände­rungsantrages im Rahmen der Ausschussdebatte, die ja jetzt einige Wochen dauern wird, einbringen. Ich glaube, dann wären wir einen guten Schritt weiter.

Was die Zuweisung an Fachausschüsse betrifft, so wurde ja heute schon gesagt, dass wir beim jetzigen Sammelbericht einige Bürgerinitiativen beziehungsweise Petitionen den Fachausschüssen zugewiesen haben. Ich bedauere sehr, dass wir drei Bürger­initiativen beziehungsweise Petitionen nicht zugewiesen haben: wichtige, wie zum Beispiel jene betreffend Kinderrechte, wichtige, wie jene gegen den Bau der Tauern­gasleitung – auch ein Problem für die dort ansässigen Bürgerinnen und Bürger –, aber auch die Bürgerinitiative „JA! zu rauchfreier Atemluft“.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da geht es eigentlich nicht darum, dass wir entscheiden, ob wir inhaltlich mit allem einverstanden sind. Gerade bei der Bürger­initiative „JA! zu rauchfreier Atemluft“ sind Forderungen drinnen, die ich nicht alle unterstütze, aber es geht in einem Petitionsausschuss darum, wenn etwas von einer breiten Mehrheit von Bürgerinnen und Bürgern getragen wird, die Möglichkeit zu schaffen, dass auf parlamentarischer Ebene, auf fachlicher Ebene intensiv darüber diskutiert wird und dann die Schlüsse daraus gezogen werden.

Das ist mein Zugang, und das ist auch mein besonderes Anliegen, denn sonst haben die Bürgerinnen und Bürger das Gefühl, dass sie nicht ernst genommen werden. Wenn Sie sagen, es erfolgte eine Kenntnisnahme, dann versteht das niemand. Wir wissen, was damit gemeint ist, und wir reden darüber, aber mehr tun wir nicht. Wir reden darüber, wenn es nicht etwas ist, das schon umgesetzt worden ist.

Auch weil gerade dieses „JA! zu rauchfreier Atemluft“ so viele Inhalte hat, weil es hier auch um wichtige Anregungen für Kinder und Jugendliche geht, die natürlich gefährdet sind – das ist unbestritten, da es gesundheitliche Schäden nach sich zieht, wenn Kinder zu früh zu rauchen beginnen –, und weil das aus unserer, aus meiner Sicht auch viel zu wenig in der Kindergesundheitsstrategie zum Ausdruck kommt, möchte ich jetzt folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Uschi Haubner, Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat im Rahmen der Kindergesundheitsstrategie einen Aktionsplan zur Rauchprävention für Kinder und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 160

Jugendliche vorzulegen, der geeignet ist zu verhindern, dass Jugendliche bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahrs mit dem Rauchen beginnen.“

*****

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mehr Mitsprache, mehr Demokratie heißt vor allem auch, sich nicht nur mit Stellungnahmen der Ministerien zufrieden zu geben, sondern auch eine qualifizierte, gute Diskussion mit Lösungen zu ermöglichen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

14.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Uschi Haubner, Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung des Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche,

eingebracht zu TOP 2 Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerini-tiativen über die Petitionen Nr. 142, 159 bis 162, 166 und 167, 169 und 170, 172 und 173, 180 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 39, 40, 42 bis 46, 48 und 49 (2064 d. B.).

„Österreich ist "Weltmeister" unter den Rauchern“ titelte bereits im Jahr 2010 die Tageszeitung der Standard. Ein trauriger Titel, besonders wenn man bedenkt, dass der Einstieg für die meisten Raucher bereits unter dem 16. Lebensjahr stattfindet. Das bedeutet: Unsere Kinder werden gefährlichen Luftschadstoffen ausgesetzt und schon in einem Alter süchtig gemacht, indem sie die Folgen nicht abschätzen können, und das alles für die Profite ausländischer Tabakkonzerne.

In Österreich rauchen 36% der 15-Jährigen (etwa 35.000 Kinder), 19% davon rauchen bereits täglich. Sie kommen also – trotz einschlägiger Verbote – ganz offensichtlich problemlos an Zigaretten heran, obwohl sie die Folgen der Sucht noch nicht mal an­nähernd abschätzen können.

Trauriger Nebeneffekt: Kinder (die eigentlich nicht rauchen dürften) und Jugendliche bezahlen jährlich mehr als 60 Millionen Euro Tabaksteuer. Dem gegenüber steht allerdings ein volkswirtschaftlicher Schaden von jährlich 659 Millionen Euro (in dieser Bilanz hat das IHS Kosten wie Wartezeiten bei Behandlung und Rehabilitation, Brandunfälle und Produktivitätsverluste durch Rauchpausen während der Arbeitszeit noch nicht berücksichtigt).

Zieht man in Betracht, dass nach dem 18. Lebensjahr nur mehr wenige mit dem Rauchen beginnen, so ist ein Gebot sinnvoller Prävention im Hinblick auf das Rauchen, zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche gar nicht erst mit dem Rauchen beginnen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert dem Nationalrat im Rahmen der Kindergesundheitsstrategie einen Aktionsplan zur Rauchprävention für Kinder und


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Jugendliche vorzulegen, der geeignet ist zu verhindern, dass Jugendliche bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahrs mit dem Rauchen beginnen.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Tadler. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.01.38

Abgeordneter Erich Tadler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Sinne unserer Forderung nach mehr direkter Demokratie betrachten wir Bürgeranliegen als ein wichtiges Instrument des Volkes, sich Gehör zu verschaffen, und sie sind daher vom Parlament, also von uns allen, mit gebührendem Interesse zu behandeln.

Wir debattieren heute schon äußerst akribisch über den Sammelbericht des Aus­schusses für Bürgerinitiativen und Petitionen. Nicht weniger als 21 Petitionen und Bürgerinitiativen werden in diesem Sammelbericht behandelt; das allein zeigt ja schon, dass die Bürger mehr Mitsprache wollen. Die Bürgeranliegen schon am Vormittag und dazu auch noch zur Fernsehzeit, das gab es noch nicht sehr oft hier im Hohen Haus – heute leider auch nicht, da sind wir wieder einmal ein bisschen aus der Zeit heraus­gefallen.

Volksbefragung: bitte nein!, den Souverän befragen: bitte nein!, aber die Volks­befra­gung zur Wehrpflicht hat uns, wie wir heute schon gehört haben, eines Besseren belehrt: Wie wir gesehen haben, lechzt die Bevölkerung quasi nach mehr Bürger­beteiligung! Es gab ja ein deutliches Votum des Souveräns.

Im letzten Petitionsausschuss hatten wir wieder einen Stapel von neuen Petitionen und Bürgerinitiativen. Altes und Neues und auch Dauerbrenner waren dabei, wie zum Beispiel: Schluss mit der Zeitumstellung! – Wir, die Volksvertreter, müssen unsere Uhren einmal umstellen. Wir müssen wieder mehr aufs Volk hören und auf die Men­schen eingehen. Wir müssen wieder mehr Demokratie zulassen, denn sonst steigt die Politikverdrossenheit der Bevölkerung noch höher an.

Bestes Beispiel: das Spekulationsdesaster bei uns, in meinem Heimat-Bundesland Salzburg. Die Menschen wollen kein Drüberfahren mehr! Drübergefahren über die Bevölkerung ist man zum Beispiel bei der 380-kV-Leitung bei uns in Salzburg oder bei der Tauerngasleitung. Beispiele dafür gibt es ja genug. Wir müssen auch dafür Sorge tragen, was mit unserem Wasser passiert, wie Kollege Jury gesagt hat. (Beifall beim Team Stronach) – Zum diesbezüglichen Dringlichkeitsantrag von den Kollegen wird es ja dann noch die Debatte geben.

Kurzum, dieser Sammelbericht zeigt uns wieder: Petitionen im Papierkorb oder in der Rundablage zu versenken oder bloß zur Kenntnis zu nehmen, wird nicht mehr genügen. Wir müssen wieder auf die Menschen zugehen und deren Anliegen ernst nehmen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

14.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Vock zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.04.33

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Mein Präsident! Hohes Haus! Wir reden heute unter anderem über die Petition „Nein zur Unterbringung von Asylwerbern in Kasernen“. Dazu gab es drei interessante Stellungnahmen, zum Ersten die des Ministeriums für Landesverteidigung, in der sich das Ministerium für Kasernen nicht


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zuständig erklärt. – Jetzt wundert mich der Zustand unserer Kasernen nicht mehr, wenn sich das Verteidigungsministerium als für Kasernen nicht zuständig erklärt!

Das Ministerium für Inneres hat dies als eine Möglichkeit betrachtet. Das zeigt, wie wichtig und aktuell diese Petition ist. Trotzdem wurde sie nicht dem Ausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen, sondern sie wird hier heute enderledigt.

Die Volksanwaltschaft sieht Kasernen im internationalen Vergleich als grundsätzlich möglich, aber – und jetzt folgt ein interessanter Satz, den ich hier wörtlich zitieren möchte –:

„Die Volksanwaltschaft verweist in diesem Zusammenhang auf ihre auch öffentlich in zahlreichen Berichten geäußerte Kritik, wonach auf Grund jahrzehntelanger Versäum­nisse und knapper Budgets die zuweilen vorgefundenen Wohn- und Hygienestandards alters- sowie nutzungsbedingt aktuell weder den Anforderungen noch den Bedürf­nissen von Grundwehrdienern und dem Kaderpersonal noch einschlägigen wehr­rechtlichen Erfordernissen entsprechen.“ (Beifall bei der FPÖ.)

Anders ausgedrückt, meine Damen und Herren: Die leer stehenden Kasernen waren schon für unsere österreichischen Staatsbürger eine Zumutung. Und jetzt wollen Sie das jenen Menschen zumuten, die aus ihren Heimatländern aufgrund einer Verfolgung zu uns geflüchtet sind?

Wenn wir unsere derzeitigen Asylheime entlasten wollen, müssen wir drei Punkte beachten. Einerseits: Österreich war international durch seine neutrale Stellung immer als Vermittler erfolgreich. Das sollten wir wieder aufbauen und weiter ausbauen.

Raschere Asylverfahren, um Klarheit zu schaffen! Man hört immer wieder, dass Asylverfahren sehr lang dauern. Dank des Asylgerichtshofes wurden viele Asylver­fahren verkürzt. Aber trotzdem brauchen wir raschere Asylverfahren.

Und: Wir brauchen eine konsequente Rückführung und Abschiebung bei negativen Asylbescheiden. Wer keinen Flüchtlingsstatus hat, hat auch kein Aufenthaltsrecht als Asylant! (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Österreich war in der Vergangenheit immer bereit, Flüchtlingen Zuflucht zu gewähren. Setzen wir diesen Ruf nicht leichtfertig aufs Spiel, nur weil wir eine Asylindustrie fördern wollen. Ja zur Hilfe, aber nein zur Einwanderung über das Asylrecht! (Beifall bei der FPÖ.)

14.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.07.10

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Möglichkeit, dass sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen über Bürger­initiativen und Petitionen an das Parlament wenden können, ist auch für uns Abge­ordnete ein ganz wichtiger Impuls. Das haben auch die Redebeiträge meiner Vorred­nerinnen und Vorredner bereits gezeigt. Auch bei dem heute vorliegenden Sammel­bericht sind die Anliegen sehr vielfältig, die teilweise auf regionale Themen fixiert sind, aber es sind hier natürlich auch grundsätzliche Forderungen und Wünsche mit eingebracht worden.

Eine Petition und vier Bürgerinitiativen wurden nach Einholung von Stellungnahmen an Fachausschüsse zugewiesen. Darunter ist auch die Petition 167. In dieser geht es um die Sensibilisierung für das Thema Entwicklungszusammenarbeit, und hier um die finanzielle Ausstattung – ein Thema, das auch bereits im Herbst in den Budget­beratungen hier in diesem Haus diskutiert worden ist. Die EinbringerInnen dieser


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Petition weisen darauf hin, dass in Österreich das erklärte Ziel von 0,7 Prozent des BIP derzeit nicht erreicht wird. Der Petitionsausschuss hat hier eine Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen, um dort weitere Beratungen darüber führen zu können.

Auch die Bürgerinitiative 45 wurde heute bereits angesprochen. Inhalt ist die Adap­tierung der Lehrpläne an Universitäten, Fachhochschulen und HTLs, und zwar um den Unterrichtsstoff „Barrierefreiheit“ als Pflichtfach. Die Forderung wurde im Ausschuss gemeinsam mit fünf Stellungnahmen diskutiert und nach der Beschlussfassung dem Unterrichtsausschuss zugewiesen.

Meine Damen und Herren! Die Petition 180, bei der es um mehr Halte von RailJet-Zügen in Wörgl geht, wurde im Ausschuss zur Kenntnis genommen. Hier hat es im Vorgespräch bereits die Zusage der Frau Bundesminister gegeben, eine neuerliche Überprüfung anzuregen, und es gibt bereits die Zusage, dass ab Fahrplan­wechsel 2013/14 das Zugangebot wesentlich verbessert werden soll. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Danke daher den regionalen Abgeordneten aller Fraktionen, die sich dafür eingesetzt haben, dass dieses regionale Thema hier wirklich auch zur Umsetzung kommt. Be­sonders darf ich mich beim Bürgermeister, Abgeordnetem Josef Auer, recht herzlich bedanken, der mit seinem Gespräch mit der Frau Bundesminister hier wahrscheinlich auch den Durchbruch erreichen konnte. Danke! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ord­neten der ÖVP.)

14.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.10.02

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte gleich bei meinem Vorredner anknüpfen: Ich möchte mich bei allen Einreicherinnen und Einreichern von Petitionen und Bürgerinitiativen bedanken. Da zählen für mich aber nicht unbedingt die regionalen Abgeordneten dazu. Das sind die, die die Petitionen ins Parlament überbringen, dahinter stehen aber Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern.

Gerade die Rolle der regionalen Abgeordneten sollte man in diesem Zusammenhang vielleicht auch einmal hinterfragen, denn es ist leicht, hier eine Petition einzubringen und dann zu sagen: Ich setze mich für euch in der Region ein. Wenn aber dieses Thema dann hier im Parlament zur Abstimmung kommt, wird einem gleichlautenden Antrag nicht unbedingt immer die Zustimmung erteilt. Ich finde, ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete hat es nicht notwendig, nur Petitionen einzubringen, sondern wir alle haben die Möglichkeit, hier ganz konkret Anträge in dieses Haus einzubringen und dann auch tatsächlich etwas zu verändern. (Beifall bei den Grünen.)

Für mich sind aber Bürgerinitiativen und Petitionen ein sehr, sehr wichtiges Instrument auch für dieses Haus, weil sie uns eben Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern näherbringen und weil Bürgerinnen und Bürger uns auch Anregungen dazu geben, was wir hier im Haus eventuell gesetzlich verändern sollten.

Ich möchte hier eine Petition besonders erwähnen – ich habe sie gemeinsam mit Kollegen Widmann eingereicht, dahinter steht aber eine Bürgerinitiative –, da geht es um die Tauerngasleitung und damit zusammenhängende Grundstücksenteignungen. Das ist eine große Gas-Pipeline, die in Salzburg, Kärnten und Oberösterreich geplant ist. Da macht uns die Bürgerinitiative, die hinter dieser Petition steht, einfach darauf aufmerksam, dass es hier nicht um die Energieversorgung Österreichs geht, dass das


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eine Transit-Pipeline ist, dass das im Widerspruch zur österreichischen Energie­strategie steht, dass man die Enteignungen, die damit in Verbindung stehen, durchaus hinterfragen kann, weil hier die Öffentlichkeit beim öffentlichen Interesse eigentlich nicht wirklich mitredet.

Ich finde, das sind aus zweierlei Sicht berechtigte Einwände. Wenn es um die Ent­eignung von Bürgerinnen und Bürgern geht, ist das ein ganz sensibler Bereich. Und als Umwelt- und Energiesprecherin der Grünen ist es mir natürlich wichtig, dass hier besonders auch energiepolitische Fragestellungen aufgeworfen worden sind, bei denen es sich lohnt, sie sich als Gesetzgeber anzuschauen.

Meine Antwort auf diese Petition wäre gewesen: Ja, es braucht eindeutig einen Vorrang für erneuerbare Energie, wenn wir die Energiewende ernst nehmen, damit es dann auch gesetzlich möglich ist, solche Riesen-Pipelines nicht mehr zu genehmigen. Dafür sind wir hier im Haus zuständig. Und meine Antwort wäre auch: Ja, es muss genau geregelt sein, was tatsächlich im öffentlichen Interesse ist, wer dieses öffent­liche Interesse bekundet und wer nicht. Es kann nicht sein, dass sich das die Gaswirtschaft selbst ausstellt! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Kogler: Bravo!)

Welche Antworten haben diese Bürgerinnen und Bürger jetzt bekommen? – Sie haben eine Stellungnahme aus dem Umweltministerium bekommen, in der sich das Umwelt­ministerium im Wesentlichen für nicht zuständig erklärt und auf die Umweltverträglich­keitsprüfung verweist, obwohl eben genau dies auch Inhalt der Petition war: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung, in der nur mehr geschaut wird, wie ein Projekt durch­geboxt und genehmigt wird, aber nicht, ob so ein Projekt überhaupt notwendig ist, genau das haben die EinreicherInnen bemängelt.

Das Wirtschaftsministerium verweist in seiner Stellungnahme ebenfalls auf die UVP und auf die Landesregierungen. Und das Justizministerium, das wir vom Petitions­ausschuss eben wegen der Enteignungsfrage auch um eine Stellungnahme gebeten haben, verweist in seiner Stellungnahme auf das Wirtschaftsministerium. Jetzt frage ich mich: Was denke ich mir als Bürgerin, als Bürger, wenn ich die Stellungnahmen bekomme, in denen die Ministerien mehr oder minder nur darauf verweisen, dass es eben so ist, wie es ist?

De facto ist es so: Ja, natürlich haben die Ministerien die Gesetze als Vorgaben, die sie auch einzuhalten haben. Aber ich denke, gerade deswegen sind wir hier gefordert. Wir sind der Gesetzgeber, und es ist an uns, zu sagen: Welche Gesetze müssen wir ändern und welche nicht?

Für mich heißt das, wie gesagt – und das ist auch die Antwort, die ich diesen Bürge­rinnen und Bürgern geben werde –, genau einen Vorrang für erneuerbare Energie­projekte. Was brauchen wir tatsächlich an Infrastruktur? – Ich glaube nicht, dass wir zusätzliche Gas-Pipelines durch Österreich brauchen. Und: Wer entscheidet über dieses öffentliche Interesse und wer nicht?

Ich habe eben nicht nur diese Petition hier eingebracht, sondern auch die ent­sprechenden Anträge, die bisher leider keine Zustimmung von Ihnen gefunden haben. Ich finde, das sollte man dann auch den Bürgerinnen und Bürgern sagen.

Aber ich denke trotzdem, dass es hier unsere Aufgabe ist, auch diese Anregungen aufzunehmen und, wenn Sie nicht der Meinung sind, dass diese Anregungen berechtigt sind, dann entsprechend den Mut zu haben, anders abzustimmen und das auch so zu transportieren. Ich denke, das würde einen großen Beitrag leisten, damit Bürgerinnen und Bürger sich mehr auf diese Instrumente verlassen und sich auch wieder mehr an der Demokratie beteiligen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

14.15



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 165

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.15.28

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Dieser umfassende Sammelbericht zeigt uns eigentlich die Vielfalt an Bürgeranliegen, welche direkt und umfassend hier im Parlament behandelt werden können. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben es ja schon dargestellt: Eigentlich wird die Arbeit im Petitionsausschuss oft unterschätzt, weil sie häufig auch nicht so ernst genommen worden ist. Aber in der Zwischenzeit, muss ich wirklich sagen – und das sind auch meine Erfahrungen in den letzten Jahren –, ist es möglich, über Petitionen und Bürgerinitiativen wirklich Anliegen näherzubringen, Anliegen auch zu behandeln über die Stellungnahmen der einzelnen Ministerien. Es ist ein wichtiger Beitrag zur direkten Demokratie, dass die Anliegen ernst genommen werden.

Auch eine weitere Feststellung darf ich treffen. Gerade Petitionen und Bürgerinitiativen sind oft Grundlagen, welche uns Daten und Fakten liefern und Vergleiche ermöglichen, um gegenüber der Öffentlichkeit auch Transparenz zu zeigen, wenn es darum geht, mitzugestalten und mit zu verantworten.

Ich möchte der Kollegin Brunner schon ein wenig widersprechen. Ich glaube, wichtig ist es gerade in dem Bereich auch, die Regionalität hervorzuheben. Wir alle kommen aus Regionen, und unsere Pflicht ist es, hier Anliegen aus der Region einzubringen, sie mitzunehmen und damit direkten Bürgerkontakt zu halten.

Als Tiroler Abgeordneter habe ich in dem Sammelbericht drei Petitionen, eben jene betreffend den Ferrariwiese-Bodenaushub, den ÖBB-RailJet und den Bahnhof Jenbach. Ich möchte am Beispiel Bahnhof Jenbach kurz aufzeigen, dass es durchaus möglich ist, Lösungen und Erfolg über eine Petition zu erzielen.

Es war im Jahr 2007, als erstmals die Forderung aufgestellt wurde, die Parksituation zu verbessern an diesem Knotenbahnhof, wo drei Täler im Tiroler Inntal und wichtige Busverbindungen aufeinandertreffen und die Pendler tagtäglich verärgert wurden, weil lediglich 220 Parkplätze zur Verfügung standen. Es gibt seit Jahren ein Parkplatz­problem und natürlich auch Strafen für diejenigen, die dort falsch parken. Die ÖBB haben uns aufgrund dieser Petition auch mitgeteilt, dass eine Studie besagt, dass zusätzlich 450 Parkplätze notwendig sind, um auf zukünftige Mobilitätsentwicklungen und natürlich auch auf die Einführung des Taktverkehrs im Tiroler Inntal Bedacht zu nehmen.

Was ist 2012 passiert? – Es wurde eine Bürgerinitiative gegründet und eine Petition eingebracht. Es hat daraufhin ein öffentliches Diskussionsforum über die „Tiroler Tageszeitung“ gegeben und danach Gipfelgespräche zwischen ÖBB, Bürgermeister, Verkehrs-Landesrat und der Bürgerinitiative. Derzeit ist die Situation so – und das ist dabei das Erfreuliche –, dass es nun einen klaren Auftrag gibt, dort eine Parkgarage zu errichten. Wir sind noch nicht ganz am Ziel. 50 Prozent der Baukosten trägt der Bund – die ÖBB –, 25 Prozent das Land und 25 Prozent die beteiligten Gemeinden.

Ich glaube, das zeigt uns, dass es, wenn man auffordert, einladet und sich öffnet, möglich ist, auch einzufordern, und dass es möglich ist, gewisse Blockaden, die es vonseiten der Standortgemeinde gegeben hat, zu öffnen. Ich möchte mich dafür bedanken, dass in den letzten Monaten alle Beteiligten ihre Zusagen eingehalten haben und dass alle Beteiligten klar an der Problemlösung arbeiten. Alle Beteiligten sollten zum Schluss auch gemeinsam diesen Erfolg für sich verbuchen. Ich bedanke mich bei allen, die diese Petition unterstützt und eingebracht haben und die dazu


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beigetragen haben, dieses Anliegen für die Bürgerinnen und Bürger zu lösen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Minuten sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte. (Abg. Dolinschek – auf dem Weg zum Rednerpult –: Die 3 Minuten werde ich auch brauchen!)

 


14.19.27

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Sammelbericht zu den Petitionen und Bürgerinitiativen handelt es sich um zehn Petitionen und sechs Bürgerinitiativen. Ich werde meinen Beitrag haupt­sächlich einer Bürgerinitiative, nämlich der Nummer 42, eingebracht am 2. Mai 2012, widmen, nämlich der Wiedereinführung der direkten Busverbindung zwischen dem Stadtzentrum Ferlach und dem Stadtzentrum Klagenfurt.

Ich hoffe, geschätzte Damen und Herren aus dem Rosental, aus Ferlach, dass Sie, wenn Sie jetzt vor den Fernsehgeräten sitzen, merken, dass es jemanden gibt, der sich für die Lösung der Probleme in Ihrer Region einsetzt. (Ah-Rufe bei der SPÖ. Zwi­schenruf der Abg. Silhavy.Frau Kollegin, im Allgemeinen handelt es sich bei dieser Fahrtstrecke zwischen dem Stadtzentrum von Ferlach und dem Stadtzentrum von Klagenfurt um zirka 17 Kilometer. Für einen Pkw ist das in 15 bis 20 Minuten zu bewältigen, mit dem Bus – nach dem alten Verkehrskonzept – in 20 bis 30 Minuten, und jetzt nach dem neuen Verkehrskonzept – mit der S-Bahn in 42 Minuten.

Die Situation vor dem 31. Juli 2011 war so, dass es zwischen dem Stadtzentrum von Ferlach und dem Stadtzentrum von Klagenfurt seit Jahrzehnten eine hervorragende Busverbindung – jede Stunde hin und zurück – gegeben hat, von morgens bis abends, und sämtliche Fahrgastgruppen, ob das Schüler oder Studenten waren, ob das Arbeitnehmer waren oder Pensionisten, die zum Beispiel zu den verschiedenen Arzt­praxen fahren wollten, konnten im Stadtzentrum einsteigen und – durch die ver­schiedenen Haltestellen – direkt vor Ort, in Klagenfurt oder vorher, aussteigen. Es war kein Umsteigen und auch kein Zukauf von weiteren Tickets notwendig, und man musste auch nicht mit den Bussen der Stadtwerke mit der Kirche ums Kreuz fahren, nämlich vom Bahnhof Klagenfurt wieder zurück in die Rosentalerstraße oder sonst wohin.

Natürlich steht das auch mit verschiedenen Tarifen in Zusammenhang. Früher hat die Hin- und Rückfahrt 8,80 € gekostet, glaube ich; jetzt kommen auch die Tarife für die Stadtwerke dazu, was zu einer Verteuerung von 25 bis 40 Prozent führt, je nachdem, ob es eine einfache Fahrt oder eine Hin- und Rückfahrt ist. Es ist ja so, dass gerade dieses Verkehrskonzept mit der S-Bahn 3 in den Sommermonaten, wo keine Schule ist, sozusagen still und heimlich eingeführt wurde (Abg. Jury: Das stimmt doch nicht!), mit der Zustimmung der Österreichischen Bundesbahnen und dem Verkehrsreferenten von Kärnten, Landeshauptmann Dörfler. (Abg. Jury: Das ist doch nicht die Wahrheit!)

Man hat versucht, im Zuge dieses Bürgerinitiativen- und Petitionsausschusses an das Ministerium heranzutreten. Wir haben ein Schreiben vom Ministerium bekommen, geschätzte Damen und Herren. In diesem antwortet das Bundesministerium für Ver­kehr, Innovation und Technologie, dass gemäß § 11 des mit 1. Jänner 2000 in Kraft getretenen Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetzes für die Planung und allfällige Bestellungen der nachfragegerechten Verkehrsdienste jedenfalls die regionalen Gebietskörperschaften zuständig sind. Es ist also der Verkehrsreferent des Landes Kärnten dafür zuständig, und die Verantwortung dafür, dass die Ferlacher


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Bevölkerung mit solchen Benachteiligungen weiterhin leben muss, hat Herr Landes­hauptmann Gerhard Dörfler zu tragen. (Beifall beim BZÖ.)

14.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hechtl zu Wort. 3 Minuten Redezeit sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte.

 


14.23.40

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätztes Hohes Haus! Mit dem vorliegenden Sammelbericht werden viele Petitionen und Bürgerinitiativen be­handelt, man kann sagen, im Ausschuss abgearbeitet, und das Erfreuliche ist, dass hier im Plenum vor laufender Kamera jeder, der eine Petition oder Bürgerinitiative eingebracht hat, sehen kann, wie wir diese im parlamentarischen Wege behandeln. Die Themen dieser eingebrachten Petitionen und Bürgerinitiativen waren wieder sehr vielfältig. Sie haben Bereiche wie Pensionsversicherung oder Barrierefreiheit umfasst, auch das Bildungsthema war sehr groß vertreten, und auch der Gesundheitsschutz, Kinderrechte, gerechte Steuern und Einkommen waren wesentliche Punkte. All diese Anliegen und Thematiken waren von persönlichem, aber auch von kollektivem Inter­esse geprägt und wurden im Ausschuss ausgiebig behandelt.

Die Bürgerinitiative Nr. 49, in der die Überführung des Pensionsversicherungssystems der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten in das staatliche Pensionsversicherungssystem gefordert wird, ist natürlich auch ein Bereich, den wir im Ausschuss behandelt haben, und das bestätigt meiner Meinung nach vor allem, dass die gesetzliche Pensions- und Sozialversicherung generell einen hohen Stellenwert in der Bevölkerung, bei den Menschen hat. Auch diese Bürgerinitiative wurde dem zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales zugeleitet und wird dort weiter behandelt.

Geschätzte Damen und Herren, an diesem Beispiel ist meiner Meinung nach klar erkennbar, dass man nicht mehr privat und weniger Staat im Sozialversicherungs- und Pensionssystem braucht, sondern dass die Leute für ihre Pensionen eine zuver­lässige Absicherung des Staates verlangen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) In diesem Sinn möchte ich auch allen Ministerien und vor allem auch der Volksanwaltschaft für die Zusammenarbeit danken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.26.02

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sammelbericht für Petitionen: Ich nehme Stellung zur Petition Nr. 170 gegen den Bau der Tauerngasleitung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wurde immer wieder behauptet, die Tauerngasleitung sei für die Versorgung der heimischen Wirtschaft und für die heimische Bevölkerung wichtig. Das stimmt überhaupt nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tauern­gasleitung ist ein Projekt verschiedener europäischer Energieversorger wie zum Beispiel Ruhrgas AG, Salzburg AG, KELAG, Energie AG. Die Tauerngasleitung ist eine reine Transitgasleitung von Süddeutschland nach Norditalien. Die betroffenen Grundeigentümer in Österreich werden einfach entweder zwangsbeglückt, die Leitun­gen auf ihren Grundstücken zuzulassen, oder sie werden quasi zwangsenteignet.

Sehr interessant, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind auch noch die Stellungnahmen aus den einzelnen Ministerien. Das Justizministerium sagt: nicht zu-


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ständig! Das Umweltministerium sagt, zuständig ist das Wirtschaftsministerium. Das Wirtschaftsministerium sagt, für Projekte, die der Versorgungssicherheit Österreichs dienen, gehören Rahmenbedingungen geschaffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Tauerngasleitung dient nicht der heimischen Bevölkerung, das ist eine reine Transitleitung. Solche Vorgangsweisen lehnen wir von der FPÖ massiv ab. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

14.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.27.35

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! In diesem Sammelbericht findet sich auch eine Petition betreffend gesetzliche Anerkennung der Studierendenvertretungen an den Fachhochschulen als Körper­schaften des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ich denke, dieses Ansinnen sollten wir unterstützen. Unsere Fachhochschulen sind Bildungseinrichtun­gen auf höchstem Niveau, sind eine Erfolgsgeschichte und sind eine wirklich wichtige Ausbildungsstätte für Fachkräfte in den verschiedensten Bereichen. Besonderer Erfolgsfaktor – das sehen wir in jedem Bundesland – ist die regionale Verwurzelung, die globale Vernetzung, vor allem aber wirklich diese regionale Arbeit in der Wirtschaft und die Kompetenz der dortigen Mitarbeiter und Studierenden.

Wer schon einmal an einer Fachhochschule war – und viele von uns waren schon dort –, merkt, dass dort mit sehr viel Engagement, mit sehr viel Fleiß und mit Eigeninitiative gearbeitet wird und dass dort ein unheimlicher Teamgeist und ein sehr familiärer Charakter herrscht. Ich denke, das sollten wir auch würdigen, weil in den Fachhochschulen das Zusammenspiel zwischen den Lehrenden und den Auszu­bildenden hervorragend funktioniert und die Studierendenvertretung dort ausgezeich­nete Arbeit leistet.

Ich meine, die Studierendenvertretungen an den Fachhochschulen sollten diese eigene Rechtspersönlichkeit bekommen. Sie sind derzeit Teil der Österreichischen Hoch­schülerschaft, was eine unglaubliche Bürokratie mit sich bringt. Sie müssen oft Dinge vorfinanzieren, haben Verzögerungen in Kauf zu nehmen und oftmals auch zu wenig Geld für Projekte an den Fachhochschulen zur Verfügung, weil sie die allgemeine Arbeit der ÖH mittragen und mitfinanzieren müssen, die sie oftmals aber inhaltlich gar nicht mittragen wollen.

Man sollte diese Petition wirklich zum Anlass für eine Diskussion nehmen, diese eigene Rechtspersönlichkeit zu schaffen. In einer Stellungnahme sagt das Wissen­schaftsministerium, dass man bereit wäre, das auch zu tun, wenn ein Konsens zwischen Studierendenvertretungen und der Hochschülerschaft gefunden werden kann. Es gibt ein diesbezügliches Arbeitspapier der Hochschülerschaft, in dem das vorgesehen ist, aber noch keinen breiten Konsens. Ich denke, daran sollten die Studierendenvertretungen weiterarbeiten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen könn­ten wir dann schaffen, wenn es diese Einigung gibt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gartelgruber. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.29.46

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte, was Petitionen grundsätzlich betrifft, eingangs noch einmal auf die Ausführungen von Frau Kollegin Höllerer eingehen. Für mich sind Petitionen und Bürgerinitiativen, so wie


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sie sich jetzt bei uns im Hohen Haus darstellen, kein echtes Instrument für Bürgerbeteiligung, und zwar aufgrund der Voraussetzung, die schon von mehreren Kollegen angesprochen worden ist, dass sie immer etwas parteipolitisch eingefärbt sind.

Petitionen müssen nämlich, wie wir gehört haben, von einem Abgeordneten einge­bracht werden, und bei Bürgerinitiativen ist es ja ähnlich, auch da muss eine Unter­stützung vorhanden sein.

Ich gebe auch der Kollegin Haubner absolut recht, wenn sie sagt, dass die Abge­ordnetenbeteiligung in der Geschäftsordnungsnovelle geändert werden muss. Nicht anders kann ich mir nämlich erklären, dass die Petition Nr. 180 – sie ist ja heute schon angesprochen worden – bezüglich Halt aller ÖBB-Railjet-Züge in Wörgl Haupt­bahnhof nicht einmal weitergereicht worden ist, um eine Stellungnahme vom Verkehrsministerium zu bekommen. Kollege Hell hat diesbezüglich hier gesagt, das sei nicht mehr notwendig, denn die Ministerin hat hier jetzt schon mündlich eine Zusage gegeben. Nichtsdestotrotz wäre es aber gerade bei dieser Petition, die fraktions­über­greifend von 21 Gemeinderäten in meiner Heimatstadt eingereicht worden ist, not­wendig, zumindest den Anstand zu wahren, ihr auch eine schriftliche Stellungnahme der Verkehrsministerin zukommen zu lassen. So ist es nämlich wirklich ein Affront, auch gegen alle Gemeinderäte und auch gegen die Stadt Wörgl, dass es nicht einmal als notwendig erachtet wird, eine Stellungnahme abzugeben.

Ich möchte auch noch Folgendes dazu sagen: Wie Frau Kollegin Brunner gesagt hat, sind nicht nur Petitionen einzubringen, sondern auch Anträge. Selbstverständlich habe ich auch einen diesbezüglichen Antrag zum Halt aller ÖBB-Railjet-Züge in Wörgl Hauptbahnhof im Verkehrsausschuss eingebracht, der dort leider noch liegt, aber aufgrund der Zusagen und der positiven Signale, die ich da bekommen habe, hoffe ich sehr, dass er auch positiv beurteilt wird.

Ich möchte aber schon auch noch sagen: Herr Kollege Gahr, dass ausgerechnet du als Tiroler im Ausschuss diesen Antrag gestellt hast, das wundert mich schon ein bisschen, denn du müsstest ja auch wissen, dass das notwendig ist. Im Bezirksblatt ist heute ein Artikel mit einem Foto von dir, mit dem Titel: ÖBB lassen Bürger mitreden. – Okay, aber mit diesem Antrag habt ihr das eigentlich sehr schön abgedreht. (Beifall bei der FPÖ.)

14.32 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.32.38

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Ich möchte mich vorweg einmal seitens meiner Fraktion recht herzlich für die Zusammenarbeit in diesem Ausschuss bedanken. Das ist ja heute schon öfters angeklungen. Wir haben in den letzten vier Jahren, glaube ich, doch einiges bewegt, denn als ich vor vier Jahren da hereingekommen bin, hat es geheißen, es sei nichts Besonderes. Jetzt geschieht einiges, und dafür ein Danke allen Mitgliedern des Ausschusses – und auch der Obfrau! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich möchte aber schon Folgendes anmerken: Herr Kollege Pirklhuber hat gesagt, eine Zuweisung mache vielleicht unseren Klubobmann Cap nicht gar so froh. Ich glaube, für unsere Fraktion sprechen zu können, wenn ich sage, wir sind immer froh, wenn neue Ideen kommen, die wir diskutieren können, die wir dann auch, sage ich jetzt einmal, irgendwo einarbeiten können, und wir sind froh, dass die Bevölkerung in diesem Ausmaß bereit ist, Initiativen zu setzen und neue Ideen einzubringen.


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Es ist aber auch klar, dass immer wieder auch Initiativen kommen, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern der Länder oder der Gemeinden fallen, die eben dann nur zur Kenntnis genommen werden können. Herr Kollege Gahr hat jedoch gesagt, es ist sogar wichtig, dass solche Initiativen kommen, denn diese führen zu einer Diskussion, während die Umsetzung dann im Land oder in der Gemeinde erfolgt.

Lieber Kollege Dolinschek, es bleibt mir nicht erspart, ich muss etwas zu der Bürger­initiative Nr. 42 betreffend Wiedereinführung der direkten Busverbindung zwischen Stadtzentrum Ferlach und Stadtzentrum Klagenfurt sagen. (Abg. Dolinschek: ... viele Ferlacher ...!) Ich gebe dir recht, dass die Landespolitik in Kärnten in diesem Bereich die letzten 15 Jahre über versagt hat, denn wir haben überall den öffentlichen Nahverkehr nur abgebaut, wir haben nichts dazubekommen. Für die Menschen ist es immer schwieriger geworden. Aber gerade zu dieser Sache wäre anzumerken, dass die S 3 in Betrieb genommen worden ist, und die Zielrichtung für die Zukunft ist, mit dieser S 3 bis nach Ferlach zu fahren das haben wir schon einmal gehabt. Ich glaube, dass es ganz, ganz wichtig ist, dass wir bestehende Nebenbahnen erhalten. Von Weizelsdorf nach Ferlach gibt es ja nach wie vor die Museumsbahn. Wenn man die wieder herrichtet, kann man bis Ferlach wieder mit dem Zug fahren. Nur die Nebenbahnen garantieren, dass auch die Hauptbahnen bestehen bleiben, denn wir müssen die Leute auf die Hauptbahnen bringen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich denke, das ist das Wichtige, und es ist der richtige Weg. Das war der Plan der Personenverkehr AG in Kärnten, die gesagt hat, wir machen eine S-Bahn-Verbindung über ganz Kärnten in einem Takt.

Ich glaube, das ist ein richtiger Schritt. Ich weiß schon, wenn jetzt eine Bahnstrecke wieder in Betrieb genommen wird, dass nicht alle froh sind, die nahe bei der Bahn wohnen. (Abg. Mag. Kogler: Das müssen Sie einmal der Verkehrsministerin erklä­ren! Abg. Dolinschek: Die ist ja bei der Bahn!)

In Wirklichkeit ist es ja so, dass in diesem Bereich die Möglichkeit besteht, dass wieder Züge fahren, aber ich sage, Nebenbahnen sind Landeskompetenz, und in Kärnten sind wir jetzt den Weg gegangen, Nebenbahnen zu reaktivieren – ganz im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wo Nebenbahnen vom Land aufgekauft und dann eingestellt wurden.

Wichtig wäre für Kärnten auch eine dementsprechende Pendlerförderung. Lieber Kollege Dolinschek, das wäre unsere Aufgabe, denn die Pendlerförderung hat sich in den letzten Jahren im Land Kärnten massiv verschlechtert. Die Pendlerförderung gehört wieder in die Hand der Arbeiterkammer, dann gäbe es auch mehr Geld, denn allein in den letzten Jahren sind 5 Millionen € weniger an Pendlerförderung ausbezahlt worden. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dolinschek.) Ich glaube, wir sollten gemeinsam daran arbeiten, dass wir die Pendler mit sauberer Energie zu ihrer Arbeit bringen. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Riepl: Ein wichtiger Hinweis war das, das mit der Arbeiterkammer!)

14.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Köfer. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.36.04

Abgeordneter Gerhard Köfer (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Die nicht eingehaltenen Wahlversprechen, mangelnde Volksnähe, Eigeninteresse von Parteien, Sozialabbau und so weiter, und so weiter. – Bürger fühlen sich offensichtlich nicht mehr eingebunden und werden somit auch politikverdrossen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 171

Was die direkte Demokratie in diesem Paket betrifft, das heute vorgestellt worden ist und abgesegnet werden sollte, so ist das Paket mit einer gewissen Bescheidenheit und mit einem sehr großen Mut zur Lücke geschnürt worden; dabei ist die direkte Demo­kratie von Bürgern jenen auch zumutbar. Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen verstärken vor allem aber auch die Kontrolle, und das nicht nur hier im Hohen Haus.

Viele Wählerinnen und Wähler fühlen sich heute außerhalb von Wahlen nicht mehr wahrgenommen. Durch das heute vorgelegte Demokratiepaket will man die immer stärker werdende Entfremdung der Bevölkerung gegenüber den politischen Vertretern etwas aufweichen, aber mehr als ein Demokratiepaket light ist es auch diesmal nicht geworden, Herr Kollege Kogler. (Beifall beim Team Stronach.)

Das, was ich vermisse, ist das, was auch die Erwartung der Bevölkerung war, nämlich dass bei diesem Teil des Pakets das Volksbegehren mehr an Schlagkraft gewinnen soll. Was sind also die positiven und wichtigsten Eckpfeiler dieses Paketes? Ich sehe es als positiven Ansatz, dass bei jenen Volksbegehren, die mehr als 100 000 Unter­stützungsunterschriften bekommen, garantiert ist, dass es eine Sondersitzung des Nationalrates dazu gibt. Dann muss es eine Vorberatung in einem Besonderen Aus­schuss geben. Das halte ich für sehr gut. Absolutes Novum und positiv zu vermerken ist auch, dass die Initiatoren ein Rederecht im Plenum erhalten sollen.

Der zweite für mich wichtige Punkt ist die Bürgeranfrage, die bei mindestens 10 000 Unterstützern behandelt und beantwortet werden soll. Diese kann auch elektronisch gestellt werden, was auch positiv zu vermerken ist. Diese Anfragen sollten zumindest vier Mal im Jahr mit einer eigenen Fragestunde im Nationalrat abgearbeitet werden.

Obwohl die direkte Demokratie in unserem Land noch immer ein gut gepflegtes Stief­kind der Politik bleibt, muss die Bevölkerung – und das ist eine stete Forderung, der man nachkommen sollte – besser informiert werden, bevor sie zu irgendwelchen Urnen gerufen wird. Ein gutes Beispiel war auch diese unglaublich hohe Wahlbeteiligung jetzt in Kärnten. Wenn man die gültigen und die ungültigen Stimmen zusammenzählt, so nahmen doch mehr als 50 Prozent der Kärntner Bevölkerung an dieser Volksbefragung teil. Das zeigt, dass das Interesse an der Mitwirkung an der politischen Meinungs­bildung absolut gegeben ist.

Wir sollten uns dieser Tatsache bewusst sein und über weitere demokratieverstär­kende Maßnahmen zumindest nachdenken. Ein Volksbegehren oder eine Volksbe­fragung sollte bei einer qualifizierten Bürgerteilnahme nicht nur verbindlich sein, sondern auch der Antrag einer qualifizierten Mehrheit muss dann auch verpflichtend sein.

Man sollte auch den Mut haben, darüber nachzudenken, ob der Klubzwang noch zeitgemäß ist. Er ist zwar gesetzlich in dieser Form nicht festgeschrieben, die Parteien sollten aber versuchen, ihn irgendwann einmal weitgehend aus dem Hohen Haus zu verbannen, denn dieser Klubzwang widerspricht eindeutig dem in der Verfassung gewährleisteten freien Mandat der Abgeordneten. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine geschätzten Damen und Herren, dieses Demokratiepaket ist gut und wird von mir auch begrüßt und unterstützt. Es darf aber niemals das Ende der Fahnenstange bedeuten! (Beifall beim Team Stronach.)

14.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Marek. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 172

14.40.01

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Bürgerinitiative Nr. 39 ansprechen. Es geht dabei um die Direktwahl der Landes- und Bundesschülervertretungen durch die Schülerinnen und Schüler, die Direktwahl wird gefordert.

Meine Damen und Herren, ich sehe das durchaus kritisch, denn worum geht es da? – Es geht um die Vertretung, die genau für ein Jahr gewählt wird. Und wenn die dann bundesweit und landesweit touren, dann heißt das natürlich Wahlkampf, dann heißt das auch sehr viel Absenz von der Schule, dann heißt das sehr viel Absenz auch vom Unterricht und dann bedeutet das natürlich auch da und dort Probleme im Unterricht. Da müssen wir uns sehr genau anschauen, ob das auch Sinn macht und ob das auch tatsächlich funktioniert.

Ich glaube, dass sich da das derzeitige System durchaus bewährt hat und dass wir auch beim derzeitigen System bleiben sollten. Ich glaube aber vielmehr, dass wir uns ansehen sollten, wie wir die Mitbestimmungs- und Mitspracherechte für die Schülerin­nen und Schüler und insgesamt die Mitbestimmungsrechte in der Schule tatsächlich stärken können – denn da, glaube ich, haben wir noch Handlungsbedarf, auch wenn bei den Mitspracherechten natürlich tatsächlich schon sehr viel bei den Schulpartnern passiert ist.

Ich glaube, dass wir, was die Bundes- und Landesebene betrifft, im Bereich des Schulgemeinschaftsausschusses einiges tun könnten. Kreative Ideen umzusetzen und zu diskutieren und auch die demokratischen Initiativen zu stärken, würde uns gut anstehen.

Ich möchte eine weitere Bürgerinitiative ansprechen, meine Damen und Herren, weil ich glaube, dass das ein Beispiel dafür ist, wie es nicht sein sollte. Damit konnten wir gar nichts anfangen. Wir haben diese Initiative zur Kenntnis genommen, die Bür­gerinitiative Nr. 48 über Kinderrechte. Auch wenn es da und dort um berechtigte Anliegen geht, handelt es sich leider nur um Überschriften: „gemeinsame Obsorge für beide Elternteile“, „Mediation vor Familienverfahren“, aber auch eine „vernünftige Bildungsreform“.

Wir wissen nicht einmal, was die Initiatorinnen und Initiatoren dieser Bürgerinitiative eigentlich wollen, in welche Richtung sie wollen.

Meine Damen und Herren, da können wir nicht mehr tun, als das nur einfach zur Kenntnis nehmen, weil wir die Inhalte, die Intentionen nicht kennen. Ich kann nur ersuchen, uns wirklich auch die Linie, die Richtung, was wichtig ist, mitzugeben und schon ein bisschen konkreter in Details zu gehen. Das war mir ein Anliegen, jetzt zu betonen, weil ich glaube, dass durchaus berechtigte Anliegen in der Bürgerinitiative enthalten sind, ganz wesentliche Punkte, wo wir sehr viel auch erledigt und abge­arbeitet haben, aber bei vielen Punkten wissen wir leider nicht, wo es hingehen soll. Deswegen konnten wir nichts anderes tun, als diese Initiative einfach nur zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.43.22

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin jetzt das elfte Jahr Mitglied in diesem Ausschuss, und ich glaube, ich kann sagen, ich bin das ziemlich dienstälteste Mitglied. In diesen elf Jahren, die elf spannende Jahre waren, hat sich viel geändert, es hat sich viel zum Positiven geändert. (Ruf: Gott


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 173

sei Dank!) Ich möchte einmal zurückdenken: Was war vor elf Jahren? Wie hat da die Arbeit im Petitionsausschuss ausgesehen? – Da hat es Vertagungen gegeben, bis die Gesetzgebungsperiode zu Ende war, denn dann war automatisch die Petition, die Bürgerinitiative weg. Da hat man sich unangenehmer Dinge hier in diesem Hause entledigt – aus! So war es damals. Die Behandlung der Gegenstände des Petitions­ausschusses fand hier im Plenum immer nach Mitternacht statt, es war so etwa Tages­ordnungspunkt 36, um Mitternacht oder zu noch späterer Stunde, wo keiner mehr aufgepasst hat. Das heißt, der Rahmen, den dieser Ausschuss bekommen hat, war ein sehr kläglicher.

Es hat sich seither enorm viel geändert. Es hat früher im Petitionsausschuss im Jahr nur einen einzigen Sammelbericht gegeben. Wie schaut es heute aus? – Ich kann sagen: Endlich, nach elf Jahren – ich glaube, ich habe das hier schon 15-mal gesagt oder sogar öfter –, können wir schon im Tagesordnungspunkt 2 die Anliegen und Wünsche, die im Petitionsausschusses behandelt werden, vorbringen. Wünschenswert wäre es, dies würde im TOP 1 erfolgen, denn es handelt sich dabei um Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die hier vorgebracht werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.) Ich denke, das sollten wir in Zukunft so betreiben, dass wir nicht auf TOP 2 stehen bleiben, sondern TOP 1 belegen.

Es gibt jetzt eine rasche Behandlung der Anliegen. Es gibt keine Dauervertagung mehr. Petitionen und Bürgerinitiativen können auch nicht mehr verfallen. Sammel­berichte gibt es jetzt zirka alle zwei Monate, hier in diesem Haus, wo sie auch gemacht und behandelt werden.

Für die Zukunft wäre wirklich wünschenswert – ich sage es noch einmal –, TOP 1 für den Sammelbericht der Bürgerinitiativen vorzusehen. Es wäre auch sehr gut, wenn die Minister, die von diesen Petitionen und Bürgerinitiativen betroffen sind, auf der Regie­rungsbank Platz nehmen und sich auch anhören würden, welche Wünsche, Beschwer­den oder Sonstiges die Bürgerinnen und Bürger haben.

Ich kann nur sagen, dass diese Arbeit so geschieht, das haben wir vielen Damen hier in diesem Haus zu verdanken, und ich kann mich wirklich nur bei Rosa Lohfeyer von unserer Fraktion, bei der Anni Höllerer, bei der Uschi Haubner, bei – und jetzt kommt der männliche Part – Wolfgang Pirklhuber, aber auch bei der Susanne Winter bedan­ken. Es ist wirklich eine gute Zusammenarbeit.

Ich hoffe, das bleibt so in diesem Ausschuss, dass es so, wie es jetzt ist, weitergeht und dass noch mehr Verbesserungen kommen. (Beifall bei SPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

14.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesord­nungspunkt gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.46.01

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Mein Vorredner hat das Erfolgsleben dieses Ausschusses ja sehr charmant dargestellt. Ich werde immer wieder gefragt: Was bringt denn eine Petition? Gibt es Erfolgschancen? Hat es überhaupt einen Sinn, sich politisch zu engagieren?

Es bringt immer etwas, sich zu engagieren. Ich möchte das Beispiel einer Bürger­initiative bringen, wo man Barrierefreiheit als Pflichtfach an den Unis, Fachhoch­schulen, HTLs will – auch für uns ein ganz wichtiges Anliegen.

Wir haben dazu einen Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen. Diesem Plan zufolge soll schon in diesem Jahr Barrierefreiheit als Pflichtfach in allen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 174

einschlägigen Ausbildungen installiert werden. Allein, die Realität lässt Zweifel zu; das hat schon die Volksanwaltschaft in ihrer Stellungnahme erklärt. Wir haben uns daher im Petitionsausschuss sehr, sehr intensiv damit befasst. Jetzt ist dieses Anliegen im Unterrichtsausschuss, wo die Fachabgeordneten die Entscheidung fällen werden.

Wenn es um Barrierefreiheit geht, möchte ich ganz grundsätzlich sagen: Da geht es nicht nur um Notwendigkeiten für Senioren, für Pensionisten, für ältere Menschen, sondern da geht es um Anliegen für Jung und Alt, da geht es um junge Mütter, die sich mit den Kinderwagen über die Stiegen quälen, und da geht es genauso um Senioren, die die Stiegen nicht mehr bewältigen. Daher freue ich mich, dass wir hier im Parlament Lösungen diesbezüglich anstreben.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Beteiligung der Bürger wird ein immer wichtigeres Anliegen. Wie soll unsere Demokratie denn künftig ausschauen? Für uns heißt die Lösung: mehr Mitbestimmung der Bürger! Dieses Angebot wollen wir machen.

Wie soll das funktionieren? – Die Eckpunkte liegen auf dem Tisch. Volksbegehren, die von 100 000 Menschen unterstützt sind, sollen in einer verpflichtenden Sondersitzung hier im Nationalrat debattiert werden. Und was ich dabei besonders begrüße: Auch die Initiatoren sollen hier im Nationalrat zu Wort kommen.

Weiterer Punkt: Parlamentarische Anfragen an Regierungsmitglieder sollen nicht nur von Abgeordneten, sondern auch von den Bürgern selbst eingebracht werden können. Hierfür wären 10 000 Unterstützer notwendig – ein wesentlicher Schritt in Richtung mehr Bürgerbeteiligung.

Dass das Interesse vorhanden ist, hat sich ja bei der Volksbefragung zur Wehrpflicht gezeigt. Also die Bürger wollen mehr mitreden, sie sollen das auch tun können. Daher ist unser Ziel klar: mehr direkte Demokratie! Der Zug mit dem Reformpaket ist bereits auf Schienen – ein Eilzug, hoffe ich, denn wir wollen sehr bald allen Wünschen und Anliegen der Bürger mehr Beachtung schenken.

Und dann könnte es im Nationalrat so aussehen, dass hier am Rednerpult ein Initiator, ein Vertreter eines Volksbegehrens steht und seine Sicht der Dinge klarlegt. Ich freue mich darauf. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung erteile ich der Berichterstatterin, Frau Abgeordneter Mag. Lohfeyer, das Schlusswort. – Bitte.

14.49.38

Berichterstatterin Mag. Rosa Lohfeyer: Ich bringe folgende Druckfehlerberichtigung zu TOP 2 vor:

Im Ausschussantrag ist das Wort „die“ vor dem Wort „Bürgerinitiativen“ durch das Wort „der“ zu ersetzen.

Der Ausschussantrag lautet daher korrekt:

„Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürger­initiativen somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht hin­sichtlich der Petitionen Nr. 142, 159 bis 162, 166, 167, 169, 170, 172, 173 und 180 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 39, 40, 42 bis 46, 48 und 49 zur Kenntnis nehmen.“ (Bravoruf.)

14.50.01

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Abstimmungen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 175

Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 2064 der Beilagen unter Berücksichtigung der soeben vorgebrachten Druckfehlerberichtigung hinsichtlich der Petitionen Nr. 142, 159 bis 162, 166, 167, 169, 170, 172, 173 und 180 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 39, 40, 42 bis 46, 48 und 49 zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Jury, Kolleginnen und Kollegen betreffend die geplante EU-Richtlinie für Dienst­leistungskonzessionen und Schutz des heimischen Wassers.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Verbesserung des Nicht­raucherschutzes für Kinder und Jugendliche.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

14.50.40 Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zur verlegten Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungs­gesetz 2012 in 2112 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung über Artikel 7 Ziffern 34, 35, 37, 40, 49, 50 und 57 der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungs­antrag und dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Artikel 1, 2, 3 und 4 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 7 Ziffern 34, 35, 37, 40, 49, 50 und 57 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Abände­rungen in Artikel 16 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 176

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Huainigg, Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pilotprojekt für Verwaltungsrichter mit Sehbehinderung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 282.)

14.55.363. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes über Reihe Bund 2011/10 (III-277/2083 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes über Reihe Bund 2011/7 (III-261/2084 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes über Reihe BUND 2010/8 (III-161/2085 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes Reihe Bund 2012/3 (III-314/2117 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 6 der Tages­ord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.56.47

Abgeordnete Mag. Christine Lapp, MA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Wir behandeln hier vier Rechnungshofberichte. In meinem Redebeitrag möchte ich auf den Bericht 2011/10 eingehen, dieser betrifft den Relaunch des Web-Auftritts des Parlaments. Im September 2010 ist die neue Home­page des Parlaments sozusagen on air gegangen, das heißt, es gab eine große Erweiterung. Unter dem Motto „dynamisch – transparent – bürgernah“ wurde die Homepage intensiv neu gestaltet und neu erarbeitet.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 177

Der Erfolg zeigt sich anhand der Zugriffe. So gab es im Jahr 2010 98 Millionen Zugriffe, und im Jahr 2012 wurden 220 Millionen Zugriffe verzeichnet. 150 000 Besucherinnen und Besucher nutzen monatlich die Homepage des Parlaments. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag dazu, die Arbeit, unser Wirken hier in diesem Haus nach außen darzustellen. Die Darstellung der geleisteten Arbeit ist in einer Demokratie sehr wichtig, um hintanzuhalten, dass über Demokratie geschimpft oder diese verunglimpft wird. Auch als internes Arbeitsmittel steht die Homepage des Parlaments für die Abgeord­neten zur Verfügung.

Die Präsidentin des Nationalrates hatte zeitgleich oder bereits nachdem die Homepage on air gegangen ist den Rechnungshof gebeten beziehungsweise ihm den Auftrag erteilt, die Abwicklung der Auftragsvergabe, die Darstellung des Gesamtvorhabens, die Projektorganisation und das Projektmanagement sowie die Umsetzung zu überprüfen. Auch die Beschaffungsvorgänge und Vergaben wurden vonseiten des Rechnungs­hofes überprüft und im Bericht 2011 öffentlich gemacht.

Der Rechnungshof hat eine erfolgreiche Abwicklung des Web-Auftritts festgestellt. Es wurden verschiedene Maßnahmen aus dem Bericht entwickelt, so zum Beispiel, dass ein neues IT-Projektmanagement-Handbuch verwirklicht wird, dass es bei der Projekt­organisation zu Kosten- und Leistungsrechnungen kommen soll und dass es eine umfangreichere Dokumentation geben soll. Services in Gebärdensprache oder auch – wie wir vorhin im Sammelbericht für Petitionen gehört haben –, dass man Petitionen auch online zustimmen kann, aber auch die Volltextsuche sind wesentliche Elemente einer erfolgreichen Homepage.

Die Überprüfung durch den Rechnungshof und auch der Bericht sind ein gutes Beispiel für die konsequente Vorgangsweise von Präsidentin Prammer bei der konkreten Bear­beitung von neuen Projekten und vor allem hinsichtlich der transparenten an­schließenden Überprüfung. Es zeigt sich, dass der erfolgreiche Web-Auftritt auch vonseiten der Kontrollinstanz erfolgreich beurteilt wurde und Vorschläge weiter umgesetzt werden, damit man noch weitere Verbesserungen vornehmen kann und vor allem aus diesem Prüfbericht lernen kann.

Ein gutes Beispiel für ein Fenster nach außen, um darzustellen, welche Arbeit wir hier in einer Demokratie leisten, die ja ein Abwägen der verschiedenen Meinungen ist. Das ist gut gelungen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 3 bis 6 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.00.15Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­kanzler betreffend Schutz des heimischen Wassers (2179/A)(E)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selb­ständigen Antrages 2179/A(E).

Da dieser inzwischen den Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Schon seit Jahren fordert das BZÖ den Schutz des Wassers im Verfassungsrang und sprach sich immer klar für den Verbleib des heimischen Wassers in österreichischer


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 178

Hand aus. Das BZÖ hat stets vor einem Zugriff ausländischer Investoren auf unsere Wasserressourcen gewarnt. Angesichts der gegenwärtigen Entwicklung auf Euro­päischer Ebene hat sich nunmehr leider in drastischer Weise gezeigt, wie berechtigt diese Warnungen waren.

Konkret wurde seitens der Europäischen Kommission bereits im Jahr 2011 eine Richtlinie über die Konzessionsvergabe vorgelegt, und damit der Grundstein für den „Ausverkauf“ des heimischen Wassers gelegt! Danach müssen „konzessionsfähige Leistungen“ ab einem gewissen Schwellenwert verpflichtend EU-weit ausgeschrieben werden. Der Gesetzwerdungsprozess geht nun in die entscheidende Phase. Richtiger­weise wiesen nicht nur Arbeiterkammer und ÖGB darauf hin, dass die Privatisierung wichtiger kommunaler Dienstleistungen, wie die Wasserversorgung, durch die Hintertür bevorstehe. Trotz gegenteiliger Stimmen dürfte feststehen, dass der Kampf um das öster­reichische Wasser eröffnet ist.

Die Bedrohungslage durch den damit verbundenen Privatisierungsdruck für das „weiße Gold“ Wasser ist groß. Denn ein Großteil der Kommunen ist verschuldet und könnte dem Ruf des schnellen Geldes bzw. den Angeboten von Konzernen verfallen, um die klammen Gemeindekassen zu füllen. Große Konzerne wittern ihre Chance, um Wasser als Geldquelle anzuzapfen und zum Spekulationsobjekt zu machen.

Erfahrungen in anderen Staaten:

Erfahrungsberichte über erfolgte Privatisierungen aus anderen Ländern lassen nichts Gutes erwarten. So titelte die „Süddeutsche Zeitung“ auf ihrem Internetportal am 26.01.2013 „Schlecht für den Geldbeutel, schlecht für die Nase!“ und nannte erschreckende Beispiele:

Die Stadt Grenoble privatisierte vor rund zwanzig Jahren die kommunale Wasser­verwaltung. „Das Wasser war nicht sauber, dafür aber teuer.“ Am besten flossen die Schmiergelder.

In London wurde viel verdient, aber nichts in die Leitungen investiert; sie verrotteten.

Potsdam hat den Vertrag mit dem französischen Wasserversorger wieder gekündigt, als die Preise in den Himmel stiegen.

Genug gewartet, Schulterschluss zum Wasserschutz jetzt!

Aufgrund der Bedrohungslage gilt es nun, im Sinne der Österreicherinnen und Öster­reicher eine parteiübergreifende Einigung zu erreichen, um die heimische Wasser­versorgung vor dem Zugriff von Konzernen verfassungsrechtlich zu schützen. Gleich­zeitig muss die Bundesregierung auf Europäischer Ebene jegliche Beschlüsse, die zu einer Liberalisierung der Wasserversorgung führen, verhindern. Denn nur durch eine solche Doppelstrategie kann sichergestellt werden, dass die nationale Verfassungs­regelung dauerhaft auch tatsächliche Wirksamkeit entfalten kann. 

Die Vorzeichen für einen parteiübergreifenden Schulterschluss zum Schutze der österreichischen Wasserversorgung stehen besser denn je. Mittlerweile scheinen alle im Nationalrat vertretenen Parteien dahingehend einig zu sein, dass die Wasser­versorgung als Teil der elementaren Daseinsvorsorge nicht in die Hand von Groß­konzernen gelegt werden, bzw. Wasser nicht zum Spekulationsobjekt gemacht werden darf.

Dies war nicht immer so!

Während die Vertreter Österreichs im Zuge der Beratungen auf Europäischer Ebene zunächst strikt gegen diese Richtlinie auftraten, hat ÖVP-Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner diese Linie bei der  Sitzung des Rates Wettbewerbsfähigkeit verlassen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 179

Wie dem entsprechenden Tagungsprotokoll entnommen werden kann, hat sich Bun­des­minister Mitterlehner zum Tagesordnungspunkt Konzessions-Richtlinie gar nicht mehr zu Wort gemeldet, da Deutschland und Frankreich durch zustimmende Wortmel­dun­gen ohnehin schon die österreichische Neupositionierung vorgaben.

Im Gegensatz zu vielen seiner Parteifreunde, zum Koalitionspartner sowie zur über­wiegenden Mehrheit der österreichischen Bevölkerung hat Bundesminister Mitterlehner den Ernst der Lage noch immer nicht erkannt, wie folgende Aussage beim gestrigen Ministerrat erschreckend deutlich zeigt: 

„ () also die österreichische Situation ist total entspannt und eigentlich keine Notwendigkeit, jetzt mit einer derartigen Richtlinie, die ganz was anderes zum Ziel hat, das Thema so emotional aufzukochen.“

Weniger entspannt als Mitterlehner ist im Übrigen Wiens Bürgermeister Häupl und seine rot/grüne Stadtregierung, die sogar die Wiener Bevölkerung im März u. a. zu diesem Thema befragen wird.

Auch beschäftigte sich mehrfach der österreichische Bundesrat mit dieser Thematik und fasste mehrere einstimmige Beschlüsse gegen diese Richtlinie - also auch mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP!

Im Sinne der Sicherung der österreichischen Interessen stellen die unterfertigten Abge­ordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert, auf Europäischer Ebene jegliche Beschlüsse, die zu einer Liberalisierung der Wasserversorgung führen, abzulehnen, sowie dem Nationalrat umgehend einen Entwurf einer verfassungsgesetzlichen Rege­lung zum Schutz der heimischen Wasserversorgung vor Privatisierung vorzulegen.“

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR verlangt.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile Herrn Klubobmann Bucher als Antrag­steller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


15.01.00

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der vormittäglichen Diskussion war ja unschwer zu erraten, dass wir uns heute bei unserer Dringlichen des Themas Wasser annehmen. Es geht um ein wichtiges Lebenselixier, das die Bevölkerung in Österreich als äußerst bedroht ansieht. Und gerade wenn man die Diskussionen am Vormittag mitverfolgt hat – das haben ja auch viele zu Hause vor dem Fernseher –, dann erhält man ein Bild, in dem nicht ganz eindeutig zuordenbar ist, wer in diesem Haus für den Aus­verkauf unseres Wassers und wer dagegen ist. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich habe mir in der Zwischenzeit angesehen, wer was zur Privatisierung des Wassers gesagt hat und wie die Entstehungsgeschichte dieser europäischen Richtlinie war, die uns da aufs Auge gedrückt wird.


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Ich freue mich, dass der Herr Bundeskanzler bei dieser wichtigen Debatte anwesend ist, weil er auf europäischer Ebene die Zuständigkeit hat, die österreichische Position zu vertreten. Es ist das also nicht, so wie die ÖVP das heute am Vormittag dargestellt hat, ein Hirngespinst ohne reale Grundlage, sondern eine echte Bedrohung, die da auf uns zukommt, ein Anschlag auf das österreichische Trinkwasser. Daher ist es aus unserer Sicht wichtig, das zu thematisieren. (Beifall beim BZÖ.)

Schon im März letzten Jahres haben die Bürgermeister vieler europäischer Städte das kritisiert, die Bürgermeister von Berlin, Triest, Bratislava, aber auch der Wiener Bür­germeister.

Und da bin ich schon bei der SPÖ. Herr Häupl hat beispielsweise gesagt, diese Richtlinie ist ein Anschlag auf die Selbstverwaltung der Gemeinden, ist subsi­diaritätswidrig und daher zurückzustellen. Das hat schon im März letzten Jahres der SPÖ-Bürgermeister von Wien gesagt. Und er hat gute Gesellschaft bekommen vom Deutschen Gewerkschaftsbund, der gesagt hat, diese Richtlinie hat negative Aus­wirkungen auf die Kommunen und die Beschäftigten, aber auch auf die Bürger.

In Österreich haben sich dann auch viele Parteien und Organisationen diesem Unmut angeschlossen – der Bundesrat, der Österreichische Gewerkschaftsbund, die Arbeiter­kammer, alle haben sich zu dieser europäischen Richtlinie ablehnend geäußert. Und am 30. Oktober 2012 hat dann der Bundesrat im EU-Ausschuss folgende Feststellung getroffen: Eine Annahme der Richtlinie ist „ein Eingriff in das primärrechtlich gewährleistete Recht auf kommunale Selbstverwaltung“ und der Vorschlag an die Europäische Kommission lautet, „diese Richtlinie zurückzunehmen“.

Das ist ein Beschluss, der im österreichischen Bundesrat gefällt wurde. (Beifall beim BZÖ.)

Der Bundesrat hat dann einstimmig – das ist ganz wichtig, auch für das Verständnis der Abgeordnetenkollegen, damit sie wissen, was da in der Vergangenheit alles an irreführenden Argumenten passiert ist – einem Entschließungsantrag zugestimmt, auch SPÖ und ÖVP, in dem die österreichische Bundesregierung aufgefordert wurde, sich gegen die Liberalisierung der Trinkwasserversorgung einzusetzen. – Ein Auftrag des österreichischen Bundesrates an die Bundesregierung, einstimmig beschlossen.

Am 10. Dezember letzten Jahres hat sich dann der österreichische Vertreter im Rat für Wettbewerbsfähigkeit, Herr Bundesminister Mitterlehner, nicht einmal zu Wort gemel­det, hat also diesen Beschluss des Bundesrates völlig ignoriert. Herr Bundeskanzler, ich weiß nicht, ob Sie das wissen – das wäre ganz interessant –, da hat sich Ihr Gesandter und Ihr Regierungsmitglied Mitterlehner in der besagten Ratssitzung nicht einmal zu Wort gemeldet.

Am 24. Jänner – jetzt sind wir schon im Jahr 2013 – hat dann der Binnenmarktaus­schuss im EU-Parlament getagt. In diesem Binnenmarktausschuss wurde diese Richtlinie dann mehrheitlich beschlossen; ein Abänderungsantrag, in dem es um die Ausnahme des Wassers gegangen wäre, ist abgelehnt worden. Und am 24. Jänner hat sich dann der ÖVP-Abgeordnete Seeber zu Wort gemeldet und gesagt: Die ÖVP ist „gegen die geplante Richtlinie, weil wir keinen Änderungsbedarf sehen“. Das sagt Ihr Abgeordneter Seeber nach Beschlussfassung der Richtlinie im zuständigen Ausschuss.

Nur, damit sich alle einmal vergegenwärtigen, was da passiert ist und was Politik heute darstellt: ein einzigartiges Verwirrspiel, wo sich nicht einmal die Betroffenen selbst auskennen, was passiert und was sie sagen. (Beifall beim BZÖ.)

Und wir verlangen von den Bürgern, dass sie der Politik folgen und folgen können, wo Sie sich selbst nicht mehr folgen können und nicht wissen, was Sie alles sagen.


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Heute, am 30. Jänner, kommt dann eine OTS-Aussendung von Herrn Mitterlehner. Ich weiß nicht, Herr Bundeskanzler, ob Sie das gelesen haben. Haben Sie die heutige Aussendung gelesen? (Bundeskanzler Faymann: Nicht gelesen, nur gehört! – Abg. Neubauer: Er hat die vom Swoboda gelesen!) – Gut, wenn Sie nur davon gehört haben, dann werde ich jetzt diese Aussendung von Herrn Mitterlehner wiedergeben.

Nur zur Erinnerung: Herr Abgeordneter Seeber hat noch vor wenigen Tagen gesagt, die ÖVP wird dieser Richtlinie nicht zustimmen, weil sie keinen Änderungsbedarf sieht. Mitterlehner sagt heute, dass die geplante EU-Richtlinie für Dienstleistungskon­zes­sionen keinen Privatisierungszwang für die Wasserversorgung vorsieht“ (Abg. Dr. Bartenstein: So ist das!), und dann: „Das Thema wird in Österreich nach wie vor überdramatisiert.“ – Ja wenn es überdramatisiert wird, dann frage ich mich, ob Abgeordneter Seeber, der nach wie vor Mitglied der ÖVP ist – die Dinge ändern sich bei euch oft über Nacht (Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ – Abg. Ing. Westenthaler: Deswegen brauchen wir Staatszielbestimmungen!), deshalb möchte ich das wissen –, ob er noch Abgeordneter ist. Bei mir gibt es keine Gefahr, ein Josef Bucher hält, was er verspricht, und bleibt das, was er ist. (Beifall beim BZÖ.)

Es hat eine „Weisung des Herrn Bundeskanzlers“ gegeben, sagt Herr Mitterlehner heute in einer Aussendung, Herr Bundeskanzler. Und er hält fest: „Für den Wettbe­werbsfähigkeitsrat am 10. Dezember 2012 gab es eine Weisung des Bundeskanzler­amts, die der österreichische Gesandte vorgelesen und damit der Konzessionsrichtlinie im Rahmen des Vergaberechtspakets zugestimmt hat.“

Es gab also eine Weisung von Ihnen, Herr Bundeskanzler, an Herrn Bundesminister Mitterlehner, dieser europäischen Trinkwasserrichtlinie zuzustimmen. (Abg. Dr. Barten­stein: Das kann ich nicht glauben!) Das sagt heute Mitterlehner. (Abg. Dr. Bartenstein: Das glaube ich nicht!) – Okay, jetzt nimmt Herr Bartenstein seinen Nachfolger nicht mehr ernst, so weit sind wir jetzt schon in der Debatte. Die Ereignisse überschlagen sich. (Beifall beim BZÖ.)

Das ist aber selbst für die ÖVP hoffentlich nachvollziehbar; in einer OTS-Aussendung des Herrn Bundesministers Mitterlehner nachzulesen.

Jetzt frage ich mich natürlich, was stimmt, Herr Bundeskanzler Faymann. Eine simple Frage: Haben Sie Herrn Mitterlehner die Weisung mit auf den Weg gegeben, dieser europäischen Trinkwasserrichtlinie zuzustimmen? Das kann man nur entweder mit Ja oder mit Nein beantworten, da gibt es jetzt kein Drumherum. Haben Sie das gemacht oder nicht?

Wenn Sie das gemacht haben, dann sagen Sie es. Aber das widerspricht ganz Ihrer Argumentation von heute Vormittag. Heute Vormittag haben Sie sich noch zum Schützer des österreichischen Trinkwassers gemacht, der in Brüssel eine harte Position einnimmt – wie haben Sie heute Vormittag gesagt? –, der klar und deutlich sagt, was die österreichischen Interessen sind.

Das haben wir jetzt von Mitterlehner erfahren, der seine Aussendung nach Ihrer Aussage am Vormittag gemacht hat. Ihre Interessen sind offensichtlich, das öster­reichische Trinkwasser den Konzernen und Banken zu opfern, Herr Bundeskanzler. Und dem, hoffe ich, meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus, werden wir heute einen Riegel vorschieben. (Beifall beim BZÖ.)

Es kann doch nicht sein, dass Sie da ständig nicht nur die Abgeordnetenkollegen aus den eigenen Reihen zum Narren halten, sondern die ganze Bevölkerung in die Irre führen.

Der eine macht das, der andere macht das. Der eine sagt, es gibt eine Weisung, der andere sagt, es gibt keine Weisung. Und es ist oft so – das haben wir in den letzten


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Jahren schon miterlebt –, dass wir hier in diesem Haus von Ihnen Worte und Sätze hören, die eigenartigerweise mit dem, was Sie in Brüssel oder in Straßburg vertreten, nichts mehr gemein haben. Da haben Sie dann ganz andere politische Forderungen aufgestellt, die Sie hier dann immer abschwächen oder als belanglos abtun. Das versteht im Grunde niemand. Heute sind der Herr Bundeskanzler und auch Herr Klubobmann Cap die größten Wasserschützer, und dann sehen wir, wie Sie auf Brüsseler Boden allem zustimmen und keinen Patriotismus verspüren, da irgendetwas für Österreich zu regeln. (Abg. Dr. Strutz: Das ist ja nichts Neues, oder?) – Natürlich ist das nichts Neues. Aber man muss in der jetzigen Situation, in der es nicht nur um eine kleine Richtlinie, sondern um ein lebensnotwendiges und bedrohtes Lebensmittel geht, zusammenstehen und zusammenhalten und im Interesse des Landes und der Bevölkerung die richtigen Entscheidungen treffen. Und deshalb haben wir auch diesen Dringlichen Antrag eingebracht. (Beifall beim BZÖ.)

Sie sollten sich einmal erkundigen, welch schwerwiegende Folgen die Privatisierung der Wasserversorgung in Europa schon gehabt hat, beispielsweise in Portugal oder in Griechenland. Dort gehen ja die Menschen massenweise auf die Straße. Das hat ihnen nur Kosten gebracht. Aber nicht nur Kosten, sondern auch eine schlechtere Wasser­qualität. Das waren die Folgen der Wasserprivatisierung im Süden Europas.

Das ist sogar unter dem Druck der Troika passiert. Die Troika hat den Portugiesen und den Griechen diese Privatisierung aufs Auge gedrückt. Das ist die Troika, auf die wir so stolz sind in Europa, weil sie den Süden rettet und weil sie dem Süden sagt, welche einschneidenden Maßnahmen und Sparpakete man dort zu beschließen hat.

In den Niederlanden und in Großbritannien ist es ebenfalls zu einer Verschlechterung der Trinkwasserqualität und zu einer Verteuerung des Wassers für die betroffene Bevölkerung gekommen.

Diese Zwangsprivatisierung, meine sehr geehrten Damen und Herren, schadet in erster Linie dem Bürger. Sie schadet der Bevölkerung. Sie nützt einzig und allein den Konzernen und Banken, die das finanzieren und die es auf unser Trinkwasser in Österreich abgesehen haben. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Das ist der Kernpunkt dieser Entwicklung, und darauf läuft es ja auch hinaus. Viele Konzernchefs, ob das der Konzern Nestlé war – das kann man ganz offen aus­sprechen, weil es ja die Medien schon berichtet haben –, haben es auch auf die Wasserquellen in Österreich abgesehen, weil sie wissen, dass damit in nächster Zukunft sehr viel Geld zu machen ist. Wir haben daher diese Befürchtungen der Bevölkerung ernst zu nehmen. Es ist unsere verdammte Pflicht und Aufgabe als Parlamentarier und Volksvertreter, dass wir diese Sorgen und Ängste der Bevölkerung ernst nehmen und dem einen Riegel vorschieben, sodass wir ein für alle Mal sagen können: Für Österreich kommt das nicht in Frage! Wir behalten unser Wasser, egal welche Konzern- und Bankinteressen dahinter stehen. (Beifall beim BZÖ.)

Die „Süddeutsche Zeitung“ hat von Entwicklungen in Grenoble berichtet, wo das Wasser dreckig und teuer ist. Die Einzigen, die kassiert haben, waren Politiker, die Schmiergelder eingestreift haben. In London sind all die Leitungen verrottet und verdreckt. In Potsdam werden die Wasserversorgungsverträge vom Steuerzahler wie­der um teures Geld zurückgekauft. – Das sind genügend Beispiele, die ein Warnsignal für uns sein sollten, dieses Unterfangen rechtzeitig abzudrehen. Also nicht das Wasser abzudrehen, sondern das Ansinnen der Europäischen Kommission bezüglich dem, was hier in Vorbereitung ist, abzudrehen. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Ich möchte in jedem Einzelnen von uns die Sensibilität wecken, der in den letzten Jahren von der Regierungsbank schon einiges gehört hat. Am Anfang ist bei jedem Abgeordneten um Verständnis geworben worden. Ich erinnere an das Bankenrettungs-


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paket. Damals sind wir alle da gesessen und haben gesagt: Ja, wir müssen der Bevölkerung und der Volkswirtschaft Österreich helfen. – Da hat man um Verständnis geworben.

Dann ist das Problemfeld Griechenland aufgetaucht: Da müssen wir helfen, denn da geht es um die Europäische Union. Wenn Griechenland fällt, dann fällt der ganze Wirtschaftsraum. – Es ist um sehr viel Geld gegangen. Und in all diesen Fällen ist als Argument von der Bundesregierung auch vorgebracht worden, dass das für uns ein Geschäft werden wird. Erinnern Sie sich? Das war das erste Argument in der ersten Rede des damaligen Finanzministers Pröll: Wir müssen Griechenland helfen, wir müssen den Banken helfen, das wird ein großes Geschäft für uns!

Hinterher ist das alles zu einem Desaster geworden, und wir haben nur erschreckt feststellen können, welche Fehlentscheidungen da getroffen worden sind. So hat das ganze Schlamassel seinen Ausgang genommen, und es ist noch kein Ende in Sicht.

Das heißt, all diese Bestrebungen von der europäischen Ebene beginnen irgendwann einmal und wirken sich dann furchtbar aus. Wir unterschätzen oft den Trieb, der hinter solchen Richtlinien und Gesetzen steht. Wir unterschätzen, welche Folgen das hat.

Heute sagt man, das hat keine Auswirkungen auf unser Wasser – und morgen haben wir plötzlich keinen Zugriff darauf. Deshalb ist es nicht nur notwendig, dass wir auf österreichischer Ebene ein klares, deutliches Verfassungsgesetz beschließen, das ein für alle Mal klarstellt, dass wir unser Wasser in Österreich schützen, sondern es ist noch viel wichtiger, dieses Ansinnen auf europäischer Ebene abzudrehen. (Beifall beim BZÖ.)

Jeder weiß, dass das europäische Recht über unserem Recht in Österreich steht. (Zwischenruf des Abg. Strache.) Jeder weiß das. Und wir dürfen es gar nicht so weit kommen lassen, dass es hier zu negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung kommt.

Deshalb ist es entscheidend, jetzt den Riegel vorzuschieben und nicht nur eine Staats­zielbestimmung als Placebo zu beschließen, die im Grunde genommen keine wirklichen Auswirkungen hat. Entscheidend ist es, diesen Abwehrversuch auf euro­päischer Ebene zu starten und dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst soweit kommt. (Beifall beim BZÖ.)

Darum bemühen wir uns heute in diesem Dringlichen Antrag. Es geht darum, Schluss zu machen mit dieser Irreführung und Schluss zu machen mit dieser Vernebelungs­taktik, die hier von der Bundesregierung aus gestartet wurde – einmal ist Mitterlehner zuständig, dann ist wieder der Bundeskanzler zuständig und schuld. Im Grunde genommen wird das Thema wie eine heiße Kartoffel hin und her geschoben und auf der Strecke bleibt die Bevölkerung. Da ist es dann kein Wunder, wenn sich die Bevölkerung von der Politik abwendet und sagt, dass das, was hier geschieht, nicht mehr zu vertreten ist, denn das sind alles ferngesteuerte Konzernlobbyisten und Banklobbyisten, die das Wesentliche, nämlich das Staatswohl und das Bürgerwohl, schon längst aus den Augen verloren haben. (Abg. Strache: Im Lobbyistenregister scheinen sie nicht auf!)

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir heute diesen Antrag gestellt. Ich hoffe, dass alle, die Interesse an der Aufrechterhaltung der österreichi­schen Wasserversorgung haben – sodass wir auch in unserem Haus Österreich die bestimmende Kraft bleiben –, diesem Antrag zustimmen und dafür sorgen, dass die Politik weiterhin das Heft in der Hand hat und nicht irgendwelche Konzerne, die die Menschen, die die Bevölkerung und letztendlich auch das Land dann jede Menge Geld kosten. (Beifall beim BZÖ.)

15.19



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Herr Bundeskanzler Faymann zu Wort gemeldet. Die Stellungnahme sollte 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


15.20.00

Bundeskanzler Werner Faymann: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben ja schon Gelegenheit gehabt, am Vormittag die Diskussion zu führen, und ich möchte gleich mit einer Wortmeldung, die ich nicht so geteilt habe, vom Herrn Bartenstein beginnen, und zwar deshalb, weil die Schlussfolgerung, ein Verfas­sungsgesetz hätte keinen Sinn in Österreich, weil europäisches Recht stärker wäre, in dem Fall falsch ist. Und zwar aus folgendem Grund: Wenn wir  (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.) – Sie haben gesagt, selbst wenn wir ein Verfassungsgesetz beschließen, würde uns das nichts helfen, wenn das europäische Recht eine andere Regelung vorsieht. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein. – Abg. Kopf: Das hat der Öhlinger heute in der Früh gesagt!) Na gut, wenn Sie es so nicht gemeint haben, haben Sie es halt nicht so gemeint. Die anderen werden es ja auch gehört haben. Hauptsache, Sie haben es nicht so gemeint.

Ich möchte Ihnen daher sagen, warum ich überzeugt bin, dass, wenn Österreich ein Verfassungsgesetz schafft – und ich gehe davon aus, dass wir das gemeinsam zustande bringen –, in dem klar und deutlich drinnen steht, dass wir nicht bereit sind, die öffentliche Wasserversorgung in irgendeiner Art und Weise zu privatisieren, sondern das als eine eindeutig öffentliche Aufgabe ansehen, dann auch die Euro­päische Union nicht die Möglichkeit hätte, einen anderen Beschluss zu fassen, weil das der Einstimmigkeit unterliegt.

Das heißt: Wenn jemand auf die Idee kommt – das ist ja gar nicht die aktuelle Diskussion, aber nehmen wir es an, es gibt ja in Europa viele, die ihre Wassernetze teilweise oder Konzessionen zur Betreuung oder auch zum Bau von Wasserleitungen verkaufen –, wenn die eines Tages die Mehrheit hätten und auf die Idee kommen, ein Gesetz zu schaffen, das die Ausschreibung der Wassernetze und die Privatisierung dieser Wassernetze verlangt, könnte Österreich alleine, weil hier die Einstimmigkeit gilt, dagegen stimmen (Beifall des Abg. Strache), und es ist mit einem Verfassungsgesetz dann in Österreich, das mit einer Zweidrittelmehrheit abgesichert ist, dafür zu sorgen, dass das nicht der Fall ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Mir ist das deshalb so wichtig zu erklären, weil ich überzeugt bin, dass dieses Verfas­sungsgesetz sehr wohl einen Sinn hat, obwohl ich da einige höhnische Bemerkungen dazu gehört habe, das sei populistisch und nicht notwendig, und so weiter. Ich halte den Schutz unseres Wassers für so notwendig, dass da das Wort Populismus wahrlich nicht angebracht ist, sondern das ist ein Schutz, der gerechtfertigt ist. (Beifall bei der SPÖ.)

So, und nun kommen wir zur Frage: Was hat jetzt diese Richtlinie, dieser Richt­linienvorschlag, der derzeit auf europäischer Ebene diskutiert wird (Abg. Bucher: Weisung!), ja, auch die Weisung, mit dieser Diskussion, mit unserem Trinkwasser zu tun? Abgesehen davon, dass die Konzessionsrichtlinie mehrere Teile betrifft, komme ich gleich zu dem Punkt, wo es um das Trinkwasser geht.

Ich bin der Überzeugung – und ich habe das auch am Vormittag gesagt, und ich sage es noch einmal –, wenn jemand, was ich nicht in Österreich möchte, was ich aber in Italien, in Spanien, in Großbritannien nicht bestimmen kann, weil es das Recht der jeweiligen Länder ist, wenn jemand irgendwo in Europa Teile eines Wassernetzes oder Konzessionen für den Bau von Wasserleitungen oder die Betreuung von Wasserleitungen verkauft, dann kann er sie nicht seinem Cousin verkaufen, außer der gewinnt nach europäischen Richtlinien die Ausschreibung. Also dann muss das ein


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geordnetes, nach europäischem Recht abgewickeltes Konzessionsverfahren sein. Und da weiß ich nicht, was wir da jetzt dagegen haben.

Die Endformulierung, die dann im Europäischen Rat beschlossen wird, haben wir ja noch nicht. Darum habe ich gesagt, wir werden diese Diskussion sehr genau verfolgen, die jetzt im Europäischen Parlament stattfindet, die bisher (Abg. Scheibner: Wieso waren Sie dann zuerst dagegen?) – Das will ich ja erklären. Weil natürlich die Gefahr besteht, dass jemand in diesen Diskussionsprozess irgendeine Art von Verpflichtung einer Ausschreibung, die wir nicht wollen, hineinschmuggelt. Aber so, wie der Richtlinienvorschlag jetzt formuliert ist, zur Stunde mit der Zustimmung des Kollegen Mitterlehner existiert, gibt es diesbezüglich keine Bedenken. Der Binnenmarkt­kom­missar hat dazu auch Stellung genommen, auch mein Verfassungsdienst, der genau dasselbe sagt, auch die zuständigen Stellen in Brüssel von uns haben das sehr genau geprüft, und alle gemeinsam sagen: Der Richtlinienvorschlag beeinträchtigt in keiner Weise die Autonomie der Gebietskörperschaften bei der Organisation der Wasserver­sorgung. Er enthält nämlich keine Verpflichtung zur Vergabe dieser Leistungen am Markt. Und darum geht es. (Abg. Dr. Bartenstein: Na bitte! – Abg. Bucher: Der Häupl sieht das anders!)

Und warum hätte ich das jetzt beeinspruchen sollen? Abgesehen davon, dass das Bundeskanzleramt mit mir eine Weisung erteilt und der Minister jetzt in einem Diskussionsprozess steht und ich nicht weiß, ob es nicht noch nachteilig verändert wird. Zum Schluss habe die Entscheidung im Europäischen Rat ich, und Sie können sich darauf verlassen (Abg. Strache: Verlassen wollen wir uns nicht! – Abg. Bucher: Das haben wir schon gesehen!): Ich werde einer Regelung nur dann zustimmen, wenn sie in keiner Weise uns irgendwie verpflichtet, unsere Wasserversorgung in Frage zu stellen, weil ich bin nämlich dafür, dass sie in öffentlicher Hand bleibt! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Idee, dass ich, egal, was da drinnen steht, nur weil das Wort „Trinkwasser“ vorkommt, dagegen stimmen muss, die kann ich nicht nachvollziehen, weil es wird uns ja wohl etwas Geordnetes lieber sein als etwas Ungeordnetes. Und ich bleibe dabei, und darum war mir die Diskussion am Vormittag, wo ich das schon gesagt habe, wichtig, und ich danke für die Gelegenheit, hier das noch einmal klarstellen zu dürfen: Sie können uns daran messen, ob wir in diesem Diskussionsprozess den österreichischen Standpunkt vertreten. Und ich möchte das an einem anderen Beispiel aufzeigen, an der Atomenergie. (Abg. Strache: Da haben Sie schon oft die Latte nicht übersprungen!)

Tatsächlich werde ich immer dafür sein, dass wir in ganz Europa, auch weltweit, so wie in Österreich auf Nuklearenergie verzichten. Schrittweise, je schneller, umso besser. Aber ich werde mich nicht dagegen stellen, wenn morgen in einem Stresstest gemeinsam mit den NGOs – das wäre mir am liebsten, weil da habe ich mehr Ver­trauen als zu der einen oder anderen Stelle – die Sicherheitsstandards der Atom­kraftwerke überprüft werden. Das ist eine aktuelle Diskussion. Da könnte auch einer sagen: Wozu brauchen wir denn Atomkraftwerke überprüfen, wenn wir sowieso gegen Atomkraftwerke sind? Da ist es doch gescheiter, wir stimmen nur mehr dem sofortigen Abreißen aller Atomkraftwerke zu. Einen anderen Beschluss fassen wir sicherheits­halber nicht mehr, weil vielleicht leitet einer aus der Überprüfung ab, dass man ohnedies weiter auf die Atomkraft setzen kann.

Daher kann man da, glaube ich, eine ganz klare Sprache sprechen. Wir werden immer wieder Dingen zustimmen, die mit ordnungsgemäßer Vergabe – oder dort, wo es um Sicherheit geht, mit Überprüfung von Sicherheit; in dem Fall geht es um Vergabe, beim Konzessionsrecht – zu tun haben, werden aber inhaltlich hundertprozentig klarstellen,


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dass wir einer Privatisierung der Wasserversorgung nicht zustimmen und dass wir hier auch ein Vorbild in Europa sein wollen, so wie bei vielen anderen Themen, bei der dualen Ausbildung, bei der Beschäftigung, beim ländlichen Raum, ein Vorbild in Europa, das völligen Zugriff auf die öffentliche Wasserversorgung als Staat hat, gemeinsam mit den Ländern und Kommunen, um den Österreichern dieses Trinkwas­ser zu garantieren, das uns im Vergleich zu vielen anderen Ländern auf der Welt auszeichnet. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Deshalb nütze ich gar nicht die 20 Minuten, weil ich ja heute schon einmal Gelegenheit hatte, dazu Stellung zu nehmen. Ich möchte nur noch darauf eingehen, dass gesagt wurde, wir treiben uns da immer in ein Desaster hinein.

Herr Kollege Bucher! Ich weiß, dass Sie immer wieder auch sachlichere Punkte in Ihren Diskussionsbeiträgen vorbringen. Sie wissen doch, dass die Tatsache, dass alle Länder der Europäischen Union, die in der Eurozone bleiben wollten, die, so schwer das auch ist, ihren Bedingungen nachkommen, Mitglied der Eurozone geblieben sind, dass das der gesamten Europäischen Union genutzt hat. Es hat niemanden auf der Welt gegeben, der gesagt hat, wir würden der Eurozone mehr vertrauen, wenn zwei oder drei herausgerissen worden wären, mit dem Ergebnis, dass eine unabsehbare Insolvenzdiskussion beginnt.

Es ist doch wahr, dass die politische Diskussion, die zu dieser Tatsache geführt hat, dass wir eine erste Stabilisierung – die Krise ist ja noch lange nicht vorbei, auch die der Eurozone nicht – zustande gebracht haben, ganz Europa genutzt hat und dass dies dem zarten, beginnenden Wirtschaftswachstum, ohnehin in nur ganz wenigen Ländern, und dem Vertrauen in Europa überall auf der Welt genutzt hat. Und daher ist es nicht eine Frage von Desaster, sondern ist es eine Frage von: Was nutzt das unserer Heimat Österreich? Und da bin ich eigentlich froh darüber, dass wir in der Krise entsprechende Maßnahmen gesetzt haben, Investitionsmaßnahmen, Stabilitätsmaß­nahmen, Maßnahmen, die in Österreich auch mitgeholfen haben, dass wir eine geringe Arbeitslosigkeit – auch noch zu hoch – und Jugendarbeitslosigkeit haben, weil diese Stabilität in Europa hat auch etwas damit zu tun, wie es uns in Österreich geht. (Beifall bei der SPÖ.)

15.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf. Jedem Klub kommt eine Gesamtrede­zeit von 25 Minuten zu.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek. Ich kommentiere das jetzt nicht mehr, ich stelle jeweils jene Zeit ein, die Sie uns bekannt gegeben haben, auch wenn sie kürzer als 10 Minuten ist. – Bitte.

 


15.30.24

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ja allen bekannt, dass seit Jahren das BZÖ den Schutz des österreichischen Wassers fordert und sich für die Festschreibung im Verfassungsrang einsetzt. Der Verbleib des heimischen Wassers in österreichischer Hand ist für uns wichtig.

Herr Bundeskanzler, es war für mich erfreulich zu hören, dass Sie gesagt haben, ja, natürlich, wenn es um das Wasser geht, stehen wir alle dahinter, und dass das auch beim Schutz des Wassers in der Verfassung so wäre. – Das kann ich voll unterstützen, und da hätten Sie sicherlich Mitstreiter, wenn es so ist.


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Aber auf europäischer Ebene hat sich nunmehr leider wiederum in drastischer Weise gezeigt, wie berechtigt unsere Warnungen in der Vergangenheit waren. Konkret geht es jetzt um die Europäische Kommission, die bereits im Jahr 2011 eine Richtlinie für die Konzessionsvergabe vorgelegt hat. Der Inhalt ist, dass öffentliche Stellen wie Gemeinden die Vergabe von Dienstleistungen, wie eben der Wasserversorgung, dem allgemeinen Wettbewerb öffnen können.

Nun ist Dienstleistung nicht gleich Dienstleistung. Herr Bürgermeister, da wirst du mir recht geben, dass die Dienstleistung wie Schneeräumung oder Müllentsorgung ganz etwas anderes ist als die Wasserversorgung. Das ist einmal ein großer Unterschied.

Und wenn ich jetzt diese Ausschreibungspflicht bei der Konzession für einen weiteren Schritt in die Richtung halte, dass künftig alle Tätigkeiten des öffentlichen Lebens an private Firmen vergeben werden sollen, so muss ich schon meinen Protest dagegen kundtun.

Etliche Gemeinden in Österreich haben die Wasserversorgung oder die Wasserent­sorgung teilprivatisiert, sozusagen an Firmen weitergegeben, aber diese Firmen, die ausgelagert sind, sind ja alle im Besitz der Kommunen. Das ist einmal ein großer Unterschied, weil sie im Besitz der Kommunen sind. (Abg. Dr. Bartenstein: Nicht alle!) Von diesen schon!

Diese Bedrohungslage, die mit diesem Privatisierungsdruck für unser Wasser ver­bunden ist, für das weiße Gold, das wir haben, ist groß, denn der Großteil der österreichi­schen Gemeinden, wie wir wissen, ist verschuldet und könnte dem Ruf des schnellen Geldes, den Angeboten der Konzerne verfallen und die Chance nützen, um die Gemeindekassen zu füllen. Der Druck von den Konzernen, die fette Gewinne oder Renditen mit der Wasserversorgung, dem Wassergeschäft machen wollen, auf genau diese finanzschwachen Gemeinden ist enorm groß.

Die Wasserressourcen, das Wasser selbst, aber auch die Verteilungsinfrastruktur wie die Quellfassungen, die Wasserbehälter, die ganzen Leitungen und so weiter, das alles muss in öffentlicher Hand bleiben.

Ich frage mich schon, was ist, wenn dann zum Beispiel ein Privatunternehmer keine Investitionen in die Behälter, in Leitungen, Quellfassungen und so weiter mehr tätigen will, weil nicht genug Gewinn für ihn abfällt. Was passiert dann? Oder was ist, wenn diese Unternehmen die Leitungen aus welchen Gründen auch immer nicht mehr betreiben können? Was ist dann? Dann muss wieder die öffentliche Hand herhalten, so ähnlich, wie das bei den Banken und Großkonzernen war, wo die Profite zwar abgeschöpft worden sind, kräftige Provisionen gezahlt worden sind, aber wenn es einen Verlust gibt, dann muss die öffentliche Hand einspringen, und der Steuerzahler blecht wieder. Und so kann es halt nicht sein, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben es ja schon bei der Raumordnung erlebt, wie schnell sich Gemeinden einem wirtschaftlichen Druck ganz einfach beugen. Das hat man bei der Raumordnung gesehen. Und deswegen appelliere ich an Sie, Herr Bundeskanzler, dass Sie im Inter­esse der Österreicherinnen und Österreicher – mir ist schon klar, dass es verschiedene gesetzliche Grundlagen in Europa gibt; bei manchen kann man es nicht privatisieren, bei anderen schon – hier Vorsorge treffen, und dazu wäre es halt notwendig, das Ganze in den Verfassungsrang in Österreich zu schreiben, damit wir das gesichert haben.

Man braucht sich ja nur anzuschauen, wie das dann privatisiert läuft. Etwa in England mit seinen privaten Linien, wo die WCs abgesperrt sind, die Garnituren unsauber, die


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Tarife teuer und so weiter. Das ist ein Wahnsinn, da sieht man, dass das Ganze einfach nicht mehr passt. Der Herr Klubobmann Bucher hat ja schon Beispiele aus anderen Bereichen gebracht. Die Klagenfurter Stadtwerke haben zum Beispiel ein Abkommen mit einem französischen Wassermulti gehabt, der mittlerweile pleite ist. Also das ist nicht das Wahre.

Wir müssen den Zugang zum Wasser für die Allgemeinheit aufrechterhalten, das muss in öffentlicher Hand bleiben in Österreich! (Beifall beim BZÖ.)

15.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

 


15.36.13

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Hohes Haus! Frau Präsidentin! Vielleicht zu den letzten Worten, die der Bundeskanzler gesagt hat, sei dem Klubobmann Bucher noch nachgereicht: Sie werden ja sicherlich Tag für Tag das „Handelsblatt“ lesen. Da sehen Sie bestätigt, dass durch die erfolgreiche Konsolidierungspolitik, unter anderem auch der österreichischen Bundesregierung unter der Führung des Bundeskanzlers, Folgen­des eingetreten ist (Abg. Ing. Westenthaler: Nein, das steht nicht drinnen! – Abg. Bucher: Faymann hat die Welt gerettet!): Auf den Anleihemärkten können Italien und Spanien wieder zu einem vernünftigen Zins ihre Anleihen aufnehmen, Milliarden fließen wieder in die griechischen Banken, und das Verhältnis zwischen Euro und Dollar ist stabiler und besser geworden. (Abg. Bucher: Hervorragend, hervorragend! Ihr seid ja nur für die Banken!)

Aber es muss nicht nur das „Handelsblatt“ sein, Sie können auch in die „Financial Times“ schauen, wo auch immer Sie wollen. Das ist jedenfalls Ausfluss dieser Politik. Und wenn Sie unsere Argumente nicht überzeugen, dann schauen Sie halt dort nach. Das „Handelsblatt“ neben anderen Zeitungen und Medien wird Ihnen das bestätigen. Das zum einen.

Das Zweite ist: Wie wir heute in der Diskussion gehört haben, ist die Richtlinie noch nicht fertig. Es gibt hunderte, aberhunderte Abänderungsanträge. (Abg. Bucher: Was sagt Häupl? Der Häupl macht eine Volksbefragung!) Das ist einmal das eine. Das andere ist, es ist auch nicht unsere Erfindung, aber aufgrund der Argumentation, die sehr klar war und die der Herr Bundeskanzler jetzt auch gebracht hat, werden wir zu dem ersten Schritt ansetzen, und Sie sind eingeladen, da auch mitzumachen, nämlich mit einem Entschließungsantrag der Abgeordneten Cap und Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Wasserversorgung durch die öffentliche Hand, den ich hiermit einbringe.

In der Präambel zu diesem Entschließungsantrag steht unter anderem, dass wir uns dazu bekennen, dass das Wasser eine „unverzichtbare Lebensgrundlage der Men­schen“ ist. „Die Sicherstellung der Wasserversorgung ist daher eine vordringliche Aufgabe der öffentlichen Hand.“

Und im unmittelbaren Text des Entschließungsantrages steht Folgendes:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat möglichst rasch den Entwurf einer verfassungsrechtlichen Regelung vorzulegen, mit der die Republik Österreich


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ihre Kontrolle über die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser weiterhin sicher­stellt und Wasserversorgung als Ziel der öffentlichen Hand verankert.“

*****

Das ist die schärfste mögliche Regelung, die hier im Parlament zu fassen ist, und diesen Weg werden wir einschlagen, und Sie sind herzlichst eingeladen, diesem Ent­schließungsantrag der beiden Koalitionsparteien auch zuzustimmen.

Viele kommen ja ein bisschen in der Welt herum, sei es in Europa oder wo auch immer, und da hören Sie dann immer die Warnungen: Trinken Sie lieber das Mineral­wasser oder das einfache Wasser aus der Flasche! Trinken Sie nicht das Wasser, das aus dem Wasserhahn kommt! Und jetzt sage ich Ihnen etwas: Wir in Wien und wir in Österreich können stolz darauf sein, dass wir unser Trinkwasser genießen können, weil es von höchster Qualität ist. Und das Bekenntnis ist ein tausend­prozentiges: Dieses unser Wasser werden wir zu verteidigen wissen, und das werden wir auch machen! (Beifall bei der SPÖ.)

15.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Cap und Kopf, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Sicherstellung der Wasserversorgung durch die öffentliche Hand

eingebracht in der 187. Sitzung des Nationalrates im Zuge der Debatte zum Dring­lichen Antrag 2179/A(E)

Wasser ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage der Menschen. Die Sicherstellung der Wasserversorgung ist daher eine vordringliche Aufgabe der öffentlichen Hand.

Der Entwurf einer Konzessionsrichtlinie der EU will Gebietskörperschaften, die die Ver­sorgung der BürgerInnen mit Wasser einem privaten oder teilprivaten Unternehmen übertragen wollen, ein konkretes Ausschreibungs- und Vergabeverfahren vor­schrei­ben.

Obwohl durch diese Richtlinie keine Gebietskörperschaft gezwungen wird, ihre Was­server­sorgung zu privatisieren, und die Gebietskörperschaften im Falle einer Privati­sierungsentscheidung auch weiterhin allein über die Bedingungen der Dienstleistung entscheiden können, ist in der Öffentlichkeit große Verunsicherung entstanden.

In zahlreichen österreichischen Gemeinden wird die Wasserver- bzw. -entsorgung von privaten oder teilprivaten Firmen durchgeführt. Weiters wird in vielen Gemeinden die Wasserversorgung von Wasserverbänden und -genossenschaften durchgeführt. Dies soll auch weiterhin möglich sein, sofern die öffentliche Hand einen kontrollierenden Einfluss auf die Dienstleistung behält.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 190

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat möglichst rasch den Entwurf einer verfassungsrechtlichen Regelung vorzulegen, mit der die Republik Österreich ihre Kontrolle über die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser weiterhin sicher­stellt und Wasserversorgung als Ziel der Öffentlichen Hand verankert.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Kopf ist. – Bitte.

 


15.39.33

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Bundeskanzler hat vorhin völlig richtig und präzise ausgeführt, dass diese Richtlinie, die jetzt diese ganze Debatte offenbar ausgelöst hat, nämlich diese Richtlinie auf europäischer Ebene, lediglich das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren regelt für den Fall, dass eine – und bei uns sind es die Gemeinden, die zuständig sind – solche Gemeinde Dienst­leistungen, und zwar aus freien Stücken und nicht gezwungen, aus freien Stücken, Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, unter anderem der Wasserversorgung, an private oder teilprivate Unternehmen übergeben will. (Abg. Bucher: Warum stimmt die ÖVP nicht zu?)

Vollkommen richtig hat der Herr Bundeskanzler dargestellt, dass das die Intention dieser Richtlinie ist, und sonst gar nichts. Diese Richtlinie zwingt zu gar keiner Privatisierung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Bucher: Kollege Seeber stimmt nicht zu!)

Es ist daher, meine Damen und Herren, wirklich blanker Unsinn, ja, es ist unver­antwortliche Polemik, Dramatisierung und Angstmache in Richtung der Bevölkerung, wenn hier das Gegenteil behauptet wird, dass nämlich diese Richtlinie irgendjemanden in Österreich zur Privatisierung der Wasserversorgung zwinge. Das ist schlicht und einfach falsch. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Bucher: Was sagt der Seeber?)

Herr Bundeskanzler, was ich aber nicht verstehe, ist, dass genau diese Richtlinie zum Anlass genommen wird, unter anderem auch von Ihrem Herrn Staatssekretär Oster­mayer vor wenigen Tagen, dann doch bei einer Veranstaltung ein verfassungs­rechtliches Verbot dieser Privatisierung zu fordern. Das hat nämlich mit dieser Richt­linie hinten und vorne nichts zu tun. Das intendiert nicht diese  (Abg. Bucher: Du stehst auch oben!) – Nein, das steht da nicht drinnen. Lesen Sie es ganz genau! Das hat damit nichts zu tun. (Abg. Bucher: „Kopf“ steht da oben! Jetzt wird es aber skurril!)

Und Herr Tumpel, der Ihrer Partei auch nicht ganz ferne steht, setzt dann dem Ganzen noch eins drauf, dramatisiert und malt den Teufel an die Wand, was hier doch nicht alles passieren könne. (Abg. Bucher: Da steht „verfassungsrechtliche Regelung“! Und da oben steht „Kopf“!

Herr Bundeskanzler, Sie haben völlig richtig gesagt, dass Sie dagegen auftreten würden, wenn jemand in diese Richtlinie allenfalls noch etwas hineinschmuggeln möchte, so wie Sie gesagt haben, das in Richtung Zwangsprivatisierung gehen könnte. – Da besteht keine Gefahr, das kann gar nicht passieren. Der Artikel 192 des Vertrages von Lissabon regelt ganz klar, dass Maßnahmen, die die Verfügbarkeit der Wasserressourcen mittelbar oder unmittelbar betreffen, nur einstimmig im Europä­ischen Rat beschlossen werden können. Und ich gehe einmal davon aus, dass wir uns einig sind, dass das mit österreichischer Zustimmung niemals in Richtung Zwangs­privatisierung geschähe. Ich glaube, da sind wir uns einig. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Riepl.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 191

Das heißt, es besteht keinerlei Gefahr, dass uns die EU durch diese Richtlinie zwingen könnte, Wasser zu privatisieren, oder dass die europäische Ebene ohne unsere Zustimmung ein solches Privatisierungsgebot einführen könnte, aber, meine Damen und Herren, es ist hoffentlich für alle hier herinnen glasklar, Wasser ist ein so kostbares Gut und eine so wichtige Lebensgrundlage, dass wir alle wollen, dass die Wasser­versorgung heute schon eine Aufgabe der öffentlichen Hand ist und eine solche Aufgabe der öffentlichen Hand bleiben soll. (Abg. Bucher: Ihr wollt es privatisieren!) Sie soll auch unter der Kontrolle der öffentlichen Hand bleiben. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Aber es ist nichts dagegen zu sagen, wenn sich Gemeinden freiwillig, auf ganz freiwilliger Basis, entweder eine Genossenschaft einrichten, von der sie diese Versorgung erledigen lassen, oder diese Versorgung auch in ihrem Auftrag von einem Privaten oder Teilprivaten erledigen lassen; sie müssen jedoch die Kontrolle darüber haben und sie müssen die Bedingungen bestimmen können. Wenn sie das sauber machen, kann auch das nicht passieren, was in der „Süddeutschen Zeitung“ beschrieben wurde, was in Portugal oder in Frankreich oder in England passiert ist. (Abg. Dr. Pirklhuber: Deutschland!) Wenn bei der Vergabe solcher Konzessionen derjenige, der das Konzessionsrecht hat, das sauber und anständig macht, also in der Vergabe die Bedingungen sauber bestimmt, dann kann ihm das, was in diesen Ländern passiert ist, nicht passieren.

Darum, meine Damen und Herren: Etwa hundert Gemeinden in Österreich bedienen sich heute schon privater oder teilprivater Unternehmungen und lassen von ihnen Teile der Wasserver- oder -entsorgung erledigen. Und sie sind allesamt mit dieser Dienstleistung zufrieden, aber sie begeben sich natürlich nicht des Rechts – das könnten sie gar nicht –, dass sie dafür zuständig sind, diese Konzession zu vergeben.

Also noch einmal: Es besteht kein Grund zur Beunruhigung in Österreich, weil keine Gefahr droht. Hier von Bedrohungsszenarien zu reden wie in diesem Dringlichen Antrag ist wirklich unnötige Panikmache, Stimmungsmache und Angstmache. Das sollten Sie unterlassen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Bucher: Warum macht ihr über­haupt einen Entschließungsantrag? Cap hat gerade einen Entschließungsantrag einge­bracht!)

Deswegen, meine Damen und Herren, haben wir von den Regierungsparteien, gerade vorhin Kollege Cap, diesen Entschließungsantrag eingebracht (Abg. Bucher: Für wen?), der im Gegensatz zu Ihrer Panikmache steht, die Sie benützen wollen, um die Vergabe einer Dienstleistung an Private zu verbieten. Das ist Unsinn und nicht not­wendig. Wir stellen in dieser Entschließung fest, dass wir eine Verfassungsbestimmung wollen, nach der die Republik Österreich weiterhin die Kontrolle über die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sicherstellen soll und die Wasserversorgung weiterhin als Ziel und Aufgabe der öffentlichen Hand festschreiben soll.

Das ist etwas anderes: die Aufgabe sicherzustellen. Das ermöglicht trotzdem, dass eine Gemeinde einem Privaten oder Teilprivaten, wie es in Oberösterreich, in Nieder­österreich, in verschiedensten Bundesländern von roten, blauen oder schwarzen Ge­mein­den gemacht wird (Abg. Dr. Strutz: Von blauen nicht!), ohne Probleme gemacht wird, weiterhin Konzessionen gibt, aber dass wir weiterhin bedingungslos und ohne jede Einschränkung die Kontrolle über das österreichische Wasser behalten. Und das werden wir mit dieser Verfassungsbestimmung sicherstellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Deswegen bitte ich Sie von der Opposition wirklich dringendst: Stellen Sie diese Panikmache, diese Angstmache ein! Sie ist sachlich nicht gerechtfertigt. (Abg. Bucher: Was sagt der Seeber?) Sie ist sachlich nicht gerechtfertigt, nicht notwendig und entspricht in keinster Weise der geltenden Gesetzeslage oder auch irgendeiner Absicht


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 192

auf europäischer oder österreichischer Ebene. Unterlassen Sie das! Das ist wirklich schäbig! (Beifall bei der ÖVP.)

15.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Strutz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.47.20

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­kanzler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Klubobmann Kopf, es geht hier nicht um Panikmache der Opposition. Wenn Sie von „Panikmache“ sprechen, dann müssten Sie auch Ihren Staatssekretär mit in die Pflicht nehmen, der dieses Thema anlässlich des Wahlkampfauftakts der SPÖ Kärnten so richtig aufs Tapet gebracht hat. Es geht um die berechtigte Sorge aller Abgeordneten hier im Hohen Haus und auch von Teilen der Regierung, dass wir wieder einmal von den Vertretern in Brüssel, von der Europäischen Union vorgeführt werden und dass wir wieder einmal von den Vertretern der EU getäuscht und hinters Licht geführt werden.

Ich habe ja noch geschmunzelt, als ich gehört habe, dass Staatssekretär Ostermayer am Parteitag der Sozialdemokraten in Kärnten das Thema Wasser für sich entdeckt hat, denn ich habe noch gut das Jahr 2003 in Erinnerung, als es die sozialistischen Gemeinden gewesen sind – Bürgermeister Manzenreiter kennen Sie, Frau Kollegin Muttonen, auch Bürgermeister Mock von St. Veit an der Glan; vom Wasserverband Millstätter See sitzt auch jemand hier herinnen, er gehört zwar nicht mehr der Sozial­demokratischen Partei an –, die genau diese Privatisierung beantragt und diese Geschäfte über Cross Border-Leasing gemacht haben.

Hätten wir Freiheitlichen das damals nicht per Weisung des Landeshauptmannes verhindert, dann wären genau dort enorme finanzielle Verluste passiert, dann wäre das Wasser im kleinen Rahmen schon privatisiert und ausverkauft worden. (Beifall bei der FPÖ.)

Da habe ich noch schmunzeln müssen, als Ostermayer dieses Thema plötzlich für sich entdeckt hat, aber alle Alarmglocken haben bei mir geschrillt, als sich dann der ehemalige EU-Kommissar Fischler, so wie es die ÖVP heute macht, zu Wort gemeldet und gesagt hat, na ja, es ist ja überhaupt nicht notwendig, über das Thema zu reden, das ist halb so schlimm.

Eines sage ich Ihnen: Immer wenn die großen Freimaurer aus Brüssel ausrücken und uns Österreichern erklären wollen, dass keine Gefahr besteht, dann kann ich Ihnen sagen, dann ist die Lampe auf Rot gestellt und dann müssen bei uns die Alarmglocken läuten! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.) Immer wenn diese Herren uns erklärt haben, wie die Geschichte ausgeht, dann ist es genau in die gegenteilige Richtung gegangen.

Was haben Sie uns nicht alles versprochen, etwa Frau Ederer? Können Sie sich noch an den EU-Tausender erinnern? Was ist daraus geworden?

Vor dem EU-Beitritt hat es geheißen, nur als EU-Mitglied könne Österreich seine Inter­essen vertreten und ein Veto einlegen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Kein einziges Mal ist ein Veto eingelegt worden. Mittlerweile sind wir vom Einstimmigkeitsprinzip in wichtigen Fragen abgegangen, es gibt Mehrheitsbeschlüsse.

Können Sie sich noch daran erinnern, wie uns genau jene Herren, die immer wieder diese Europäische Union bewerben, vor dem EU-Beitritt versprochen haben, mit dem


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 193

EU-Beitritt werde alles billiger, der harte und starke Schilling bleibe Österreich auch bei einem EU-Beitritt erhalten? Das haben uns genau dieser Herr Fischler und der Finanzminister damals versprochen. Was ist daraus geworden? – Den Schilling gibt es nicht mehr, und der Euro steht schlechter da als je zuvor.

Die EU-Verfassung, der Vertrag von Lissabon. – Versprochen, gebrochen. Die Wähler wurden getäuscht.

EU-Rettungspakete. – Versprochen wurde, das werde eine einmalige Zahlung, damit man Griechenland helfen könne. In Wirklichkeit sind es Milliardenzahlungen geworden, und wir sehen von unserem hart erarbeiteten Steuergeld keinen Cent jemals wieder.

Ich könnte noch eine ganze Reihe anfügen, aber das heißt, dass wir eigentlich gewarnt sein müssen, wenn diese Signale aus der Europäischen Union kommen. Und deshalb bestehen über alle Parteigrenzen hinweg diese Bedenken. Was ist wichtig? – Ge­schlos­senheit hier im Hohen Haus!

Herr Klubobmann Cap, wir von der FPÖ werden diesem Entschließungsantrag selbstverständlich zustimmen, weil ich glaube, dass wir alles unternehmen müssen, um die Geschlossenheit hier im Hohen Haus in dieser entscheidenden Frage sicher­zustellen. Es steht wohl außer Streit, dass unser Wasser, vor allem die Qualität unseres Wassers in Österreich, unsere wichtigste Ressource ist und dass wir alles unternehmen müssen, über die Parteigrenzen hinweg, damit wir einen Zugriff von Spekulanten, von Investoren auf unsere Ressourcen, auf unsere wichtigste Ressource verhindern und diesen Anschlag abwehren.

Das ist relativ einfach, Herr Klubobmann. Wir brauchen eine verfassungsrechtliche Verankerung, wie wir alle das erkannt haben. Der heutige Entschließungsantrag kann aber nur ein erster Schritt sein. Wir fordern die Bundesregierung auf, möglichst rasch ein Verfassungsgesetz vorzulegen. Ich hoffe, dass dies dann auch tatsächlich in der nötigen Zeit kommt, noch bevor Neuwahlen ausgerufen werden. Wir brauchen eine Staatszielbestimmung in der Verfassung verankert. Und vorhin haben wir schon wieder einmal gesehen, die SPÖ zieht in die eine Richtung, erklärt uns, wie notwendig das ist, die ÖVP zieht aber in die andere Richtung. Ich glaube nicht, dass dieses Verfas­sungsgesetz in dieser Legislaturperiode überhaupt noch hier im Hohen Haus einlangen wird.

Der Redebeitrag des Kollegen Bartenstein heute Vormittag war für mich auch so entlarvend, als er gesagt hat, das Verfassungsgesetz habe gar keinen Sinn, das nütze nichts. Ich meine, entlarvender hätte es ein Abgeordneter der ÖVP gar nicht sagen können, welche Geisteshaltung die ÖVP hier vertritt. (Beifall bei der FPÖ.) Egal, was dieses Hohe Haus auch im Verfassungsrang beschließt, das kümmert die Vertreter der Europäischen Union nicht.

Dieser Anschlag ist wieder ein Beispiel dafür, wie die EU die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger nicht vertritt, sondern die Interessen von Konzernen, von Spekulanten und von Lobbyisten. Es steht ja außer Zweifel, dass diese Richtlinien, diese Gesetze, die von Brüssel kommen, egal, ob man uns neue Glühbirnen verordnet oder ob man jetzt auf unser Wasser zugreifen will, einen ganz monetären Hintergrund, einen wirtschaftlichen Hintergrund haben. Und da ist es geboten, dem mit aller Vehemenz entgegenzutreten.

Ich glaube, das wird auch eine Nagelprobe für die Sozialdemokraten vor der Wahl werden. Herr Klubobmann Cap, es gibt eine Verfassungsmehrheit hier im Hohen Haus. Die ÖVP hat durch Bartenstein, durch Kopf gerade argumentiert, warum das eigentlich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 194

nicht notwendig ist, warum wir das eigentlich nicht brauchen. Bringen Sie dieses Gesetz hier im Hohen Haus zur Abstimmung! Sie haben eine Mehrheit mit den Freiheitlichen, mit den Grünen, mit dem BZÖ. Auch wenn die ÖVP dagegen ist: Ziehen wir diese wichtige Initiative für Österreich durch, und beschließen wir das im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher und vor allem unserer künftigen Generationen und unserer Kinder! (Beifall bei der FPÖ.)

15.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brun­ner. – Bitte.

 


15.54.51

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Verehrter Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben in den letzten Wochen erlebt, das Thema Wasser ist ein sehr emotionales Thema; ich glaube, auch zu Recht, weil wir alle wissen, Wasser ist ein sehr wertvolles Gut, ein existenziell wichtiges Gut – und nicht nur irgendein Wasser, sondern auch ein gesundes Wasser. (Abg. Grosz: Der Bun­deskanzler trinkt Parlamentswasser! Ist es gut?) Deswegen ist es auch ein wichtiges Gut in unserer Daseinsvorsorge, und für uns ist daher klar, Wasserversorgung, Trinkwasserversorgung muss Aufgabe der öffentlichen Hand sein. Es ist unsere Aufgabe, unsere Wasserversorgung in Österreich zu schützen. (Beifall bei den Grünen.)

Für uns Grüne ist daher ganz klar, was wir tun werden. Gleich einmal vorweg: Wir unterstützen die Europäische Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“.

Zweitens: Wir kämpfen im EU-Parlament, dort, wo jetzt die Entscheidungen getroffen werden, dafür, dass das Wasser aus der Konzessionsrichtlinie ausgenommen wird. Das ist nämlich möglich, bei anderen Themen war das auch möglich. Wieso nicht bei Wasser?

Drittens: Wir stellen hier Anträge dafür, was wir in Österreich tun können, um dafür zu sorgen, dass eben genau das auch passiert. Und das Erste ist eine Aufforderung an den Herrn Bundeskanzler beziehungsweise an unsere Bundesregierung, die öster­reichi­schen Interessen vehement auf europäischer Ebene zu vertreten.

Deswegen bringe ich folgenden, ersten Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christiane Brunner, Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhandlungen zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei ihren Verhandlungen auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass in dem Richtlinien-Vorschlag zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen die Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge ausge­nom­men werden. Neben dem öffentlichen Personenverkehr betrifft dies vor allem den Energiesektor sowie die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung.

*****

In einem zweiten Schritt müssen wir hier sicherstellen, dass der Schutz unseres Trinkwassers, der Schutz unserer Wasserversorgung in österreichischer Hand bleibt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 195

Deswegen stelle ich folgenden, zweiten Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christiane Brunner, Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Ausverkauf des Wassers

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf für ein Bundesverfassungsgesetz vorzulegen, das den Gemeinden verbietet, die kommunale Wasserversorgung an gewinnorientierte private Unternehmen auszulagern.

*****

(Abg. Rädler: Kommunismus pur! Zwangskommunismus!)

Es ist schon mehrfach angeklungen, die Wasserversorgung in Österreich funktioniert sehr gut. Wir haben eine kleinstrukturierte Wasserversorgung. Wir haben großes Glück, in einem wasserreichen Land zu leben. Das sollte uns auch etwas wert sein. Aber man muss es auch differenziert sehen: Der Wasserreichtum ist nicht überall in Österreich vorhanden, im Osten kämpfen wir durchaus mit Trockenheit.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass wir in Zeiten des Klimawandels leben und die Auswirkungen des Klimawandels in Österreich bedeuten werden, dass wir eben vor allem in den östlicheren Regionen mit mehr Wasser­knappheit rechnen müssen.

Daher ist es umso wichtiger – wir müssen das hier sicherstellen –, mit diesem knappen Gut, mit diesem wichtigen knappen Gut auch entsprechend umzugehen und einen schonenden Umgang bei der Entnahme von Wasser sicherzustellen.

Das steht meiner Ansicht nach einfach in einem krassen Widerspruch. Schonender Umgang, nachhaltige Bewirtschaftung eines knappen Guts, das steht für mich in krassem Widerspruch zum Handeln gewinnorientierter Unternehmen. Die müssen Gewinne machen, die setzen auf Wachstum, die haben zwei Möglichkeiten, das in der Wasserversorgung sicherzustellen: entweder die Qualität zu verschlechtern oder die Preise zu erhöhen.

Ich glaube, beides wollen wir nicht. Es gibt genug Beispiele von Liberalisierungen, von Privatisierungen im Infrastrukturbereich, die dann negativ ausgegangen sind. Wir wissen, wenn ein gewinnorientiertes Unternehmen Infrastruktur in seiner Hand hat, dann müssen sich Investitionen nicht nur rechnen, sondern sie müssen Gewinne abwerfen. Und es gibt genug Beispiele dafür, wo diese Investitionen in wichtige Infrastruktur dann nicht getätigt wurden und die öffentliche Hand marode Infrastruktur wieder sehr teuer zurückkaufen musste. Das alles wollen wir nicht. Deswegen müssen wir sicherstellen, dass gerade so etwas Wichtiges wie die Wasserversorgung, ein grundlegendes Gut der Daseinsvorsorge, in öffentlicher Hand bleibt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Rädler: Kommunismus!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 196

Und da geht es auch nicht um Panikmache oder Angstmache. Im Gegenteil! Ich finde, es ist hier unsere Pflicht, darauf aufmerksam zu machen, welche Auswirkungen eine Richtlinie auf europäischer Ebene oder ein Gesetz auf österreichischer Ebene haben könnte, auch wenn sie vielleicht nicht vorrangig als Überschrift in dem Gesetz drinnen stehen.

Aber es gibt eben Regelungen, die auch entsprechende Auswirkungen haben, und es ist unsere Pflicht, uns das genau anzuschauen und der Öffentlichkeit auch klar­zumachen, welche Gefahren sich dahinter verstecken können.

Kollege Kopf hat es angesprochen, es besteht kein Zwang zur Privatisierung. (Abg. Rädler: Eben!) Das stimmt, das hat hier auch niemand behauptet, aber es wäre unverantwortlich, so zu tun, als ob das überhaupt keine Auswirkungen hätte. In der Richtlinie steht sehr wohl, dass es das Ziel ist, den Markt im Bereich Wasser zu öffnen.

Der deutsche Bundesrat hat sich unter anderem aus Subsidiaritätsgründen gegen diese Richtlinie ausgesprochen. In Richtung ÖVP möchte ich sagen: Ihre Kolleginnen und Kollegen im Burgenland starten gerade Petitionen oder eine Wassercharta, damit die Gemeinden gegen diese Richtlinie auftreten – so viel zur Panikmache. Vielleicht können Sie das auch Ihren Kolleginnen und Kollegen im Burgenland ausrichten: In kleinen Regionen aufzuwühlen, hilft genau gar nichts. Sie handeln wieder dort, wo man so tut, als würde man sich engagieren, aber wenn es dann darum geht, hier oder im Europäischen Parlament etwas zu beschließen, dann sind Sie ganz schnell wieder auf der anderen Seite und vertreten nicht die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher.

Wir warnen nur davor, dass die Richtlinie sehr wohl die Hintertür für Privatisierungen öffnet. Wir wissen alle, in welcher finanziellen Situation unsere Gemeinden sind – gerade Sie von SPÖ und ÖVP sollten das sehr gut wissen – und dass sich der Druck zur Privatisierung auf Gemeinden in finanziell schwieriger Situation einfach erhöhen könnte.

Ich bin auch Gemeinderätin in meinem Heimatort. Ich wünsche mir durchaus mehr Kontrolle der Wasserverbände und der Abwasserverbände, denn dort sitzen nämlich gerade die Bürgermeister von Ihnen drinnen, und ich als Gemeinderätin würde mir wünschen, dass man dort öfter kontrollieren und mehr hineinschauen könnte. (Abg. Mag. Gaßner: Was haben die Bürgermeister denn bei der Wasserversorgung falsch gemacht?) Das hat aber nichts damit zu tun, dass wir an sich die kleinstrukturierte Wasserversorgung sehr schätzen, weil sie in Österreich auch dazu führt, dass es eine hohe Identifikation mit der Wasserversorgung gibt, ein großes Interesse der Bewoh­nerinnen und Bewohner der Region, das Wasser rein zu halten, verursachergerecht zu handeln. Eine Privatisierung würde dem entgegenstehen.

Deswegen sollten wir bei dieser Richtlinie, auch wenn sie keinen direkten Zwang bedeutet, sehr, sehr vorsichtig sein, und alles tun, um Privatisierungen auch tatsächlich ausschließen zu können und unseren Wasserreichtum und den Umgang mit unserem Wasser auch tatsächlich in unserer Hand zu halten. Ich finde, das ist unsere Aufgabe und ich hoffe, dass wir hier zu einer Einigung kommen können. (Beifall bei den Grünen.)

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Österreich, nicht nur wegen der Wasserver­sorgung, sondern generell in der Umweltpolitik, ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium braucht. (Beifall bei den Grünen.)

16.02



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 197

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die beiden soeben eingebrachten Entschließungs­anträge sind ausreichend unterstützt und stehen damit auch in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christiane Brunner, Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde betreffend Verhandlungen zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

eingebracht im Zuge der Debatte über den dringlichen Antrag der Abg. Bucher, Kolle­ginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Schutz des heimischen Wassers

Begründung

Gesundes Wasser ist – wie die Luft zum Atmen - ein existentielles Gut, und muss daher jeder Person zugänglich sein. Die Versorgung mit Wasser und die nachhaltige Bewirtschaftung dieser Ressource ist eine öffentliche Aufgabe. Denn gewinnorientierte private Betriebe setzen in der Marktlogik in aller Regel auf Wachstum auf. Sie sind an wachsenden Umsätzen interessiert. Ihr Hauptinteresse liegt in der eigenen Gewinn­maximierung mit relativ kurzfristigen Horizonten. Beides steht in direktem Widerspruch zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung einer wertvollen und sogar knapper werdenden Ressource. Die vermeintlichen Vorteile der Marktwirtschaft fußen auf der Grund­annahme, dass die KundInnen das beste und günstigste Produkt wählen können und daher alle Unternehmen angespornt sind, dieses zu produzieren. Diese Situation ist bei der Wasserversorgung nicht herstellbar, da das Produkt Wasser einzigartig ist, nur ein Leitungsnetz finanzierbar ist und eine Durchleitung des Wassers mehrerer AnbieterIn­nen aus Qualitätsgründen nicht möglich ist. Bei einer (Teil-)Privatisierung der Wasser­ver­sorgung in Richtung gewinnorientierte Unternehmen, entstünden demnach Unter­nehmen mit marktbeherrschender Rolle. Deren Macht könnte, wenn überhaupt, nur durch hohen bürokratischen Aufwand begrenzt werden. Die Versorgung unwirtschaft­licher Regionen, ein fairer Preis (im Sinne gemäßigter Gewinnabschöpfungen) und ein gutes „Produkt“ wären nicht mehr gesichert, .das Recht auf Wasser wäre gefährdet]

Gerade an der Öffnung und Liberalisierung des Wassersektors dürfte der Europä­ischen Kommission mit ihrer Initiative für eine Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen gelegen sein, gilt dieser Bereich doch europaweit als wirtschaftlich besonders bedeutend und lukrativ. Der federführenden Binnenmarktausschuss (IMCO) des Euro­päischen Parlaments hat den Kommissionsvorschlag mit Änderungen angenommen. EU-Kommission, -Parlament und Rat müssen sich nun im Rahmen von “Trilog”-Verhandlungen auf eine gemeinsame Endfassung der Richtlinie einigen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei ihren Verhandlungen auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass in dem Richtlinien-Vorschlag zur Vergabe von Dienst­leistungskonzessionen die Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge ausge­nommen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 198

werden. Neben dem öffentlichen Personenverkehr betrifft dies vor allem den Energie­sektor sowie die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christiane Brunner, Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde betreffend kein Ausverkauf des Wassers

eingebracht im Zuge der Debatte über den dringlichen Antrag der Abg. Bucher, Kolle­ginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betrefend Schutz des heimischen Wassers

Begründung

Gesundes Wasser ist – wie die Luft zum Atmen - ein existentielles Gut, und muss daher jeder Person zugänglich sein. Die Versorgung mit Wasser und die nachhaltige Bewirtschaftung dieser Ressource ist eine öffentliche Aufgabe. Denn gewinnorientierte private Betriebe setzen in der Marktlogik in aller Regel auf Wachstum auf. Sie sind an wachsenden Umsätzen interessiert. Ihr Hauptinteresse liegt in der eigenen Gewinn­maximierung mit relativ kurzfristigen Horizonten. Beides steht in direktem Widerspruch zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung einer wertvollen und sogar knapper werdenden Ressource. Die vermeintlichen Vorteile der Marktwirtschaft fußen auf der Grund­annahme, dass die KundInnen das beste und günstigste Produkt wählen können und daher alle Unternehmen angespornt sind, dieses zu produzieren. Diese Situation ist bei der Wasserversorgung nicht herstellbar, da das Produkt Wasser einzigartig ist, nur ein Leitungsnetz finanzierbar ist und eine Durchleitung des Wassers mehrerer AnbieterIn­nen aus Qualitätsgründen nicht möglich ist. Bei einer (Teil-)Privatisierung der Wasser­versorgung in Richtung gewinnorientierte Unternehmen, entstünden demnach Unter­neh­men mit marktbeherrschender Rolle. Deren Macht könnte, wenn überhaupt, nur durch hohen bürokratischen Aufwand begrenzt werden. Die Versorgung unwirt­schaft­licher Regionen, ein fairer Preis (im Sinne gemäßigter Gewinnabschöpfungen) und ein gutes „Produkt“ wären nicht mehr gesichert, .das Recht auf Wasser wäre gefährdet]

Gerade an der Öffnung und Liberalisierung des Wassersektors dürfte der Euro­päischen Kommission mit ihrer Initiative für eine Richtlinie zur Vergabe von Konzes­sionen gelegen sein, gilt dieser Bereich doch europaweit als wirtschaftlich besonders bedeutend und lukrativ. Der federführenden Binnenmarktausschuss (IMCO) des Europäischen Parlaments hat den Kommissionsvorschlag mit Änderungen ange­nommen. EU-Kommission, -Parlament und Rat müssen sich nun im Rahmen von “Trilog”-Verhandlungen auf eine gemeinsame Endfassung der Richtlinie einigen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf für ein Bundesverfassungsgesetz vorzulegen, das den


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 199

Gemeinden verbietet, die kommunale Wasserversorgung an gewinnorientierte private Unternehmen auszulagern.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 


16.02.53

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich versuche jetzt eine Versachlichung der Diskussion. Wie Sie wissen, bin ich ein unaufgeregter Sachpolitiker, ich hoffe, das kommt auch hier gut an. (Ironische Heiter­keit beim BZÖ.)

Wenn man sich die ganze Diskussion ansieht, dann geht es aus meiner Sicht um etwas ganz Wichtiges. Die EU hat versucht, etwas zu regeln, das aus meiner Sicht gar nicht geregelt werden muss, weil wir grundsätzlich überlegen müssen: Brauchen wir das überhaupt? Wir wissen, dass in der Vergangenheit schon einige Trinkwassernetze privatisiert worden sind. Jetzt geht die EU her und will diese Praxis, sage ich einmal, objektivieren oder in Bahnen lenken. Das wäre aus meiner Sicht gar nicht notwendig, wenn wir uns grundsätzlich die Frage stellen würden, ob wir überhaupt privatisieren müssen, oder ob wir nicht vielmehr ein Privatisierungsverbot brauchen.

Wenn man das Ganze sachlich und ohne Emotion betrachtet, muss man sich über­legen: Warum privatisiert man ein Trinkwassernetz überhaupt? Jetzt wissen wahr­scheinlich viele hier, dass wir vom Team Stronach in vielen Bereichen große Freunde von Privatisierungen und von Konkurrenz sind. Es kann mir aber keiner erklären – und ich glaube, das schafft auch hier heute niemand –, wo man beim Trinkwassernetz eine Konkurrenzsituation entstehen lassen kann, sodass es letztlich für den Bürger günstiger wird, denn darum geht es ja. Das war ja auch die Idee hinter der Privatisie­rung der Mobilfunknetze, dass durch die Konkurrenz, durch die unter­schiedlichen Anbieter letztlich die Preise fallen würden. Das ist sozusagen der Hinter­gedanke, darum privatisiert man.

Jetzt frage ich mich, wie man beim Trinkwassernetz profitieren könnte. Wollen wir das privatisieren und dann in jedes Haus zwei, drei, vier zusätzliche Trinkwasserleitungen graben, um unterschiedliche Anbieter zum Zug kommen zu lassen, um Konkurrenz ent­stehen zu lassen? – Das geht nicht, das funktioniert so nicht! Das heißt, ein Trinkwassernetz zu privatisieren, bringt einmal überhaupt nichts. – Warum? Weil hier keine Konkurrenz entstehen kann und weil hier auch kein Mehrwert für den Kunden entstehen kann, das geht gar nicht.

Der einzige Grund, zu privatisieren, ist der, dass die Gemeinden kein Geld haben und durch die Privatisierung, durch den Verkauf kurzfristig Gelder lukrieren wollen. Letztlich zahlt aber der Bürger. – Warum? Weil der Private, dem ich meine Trinkwasser­versorgung verkaufe und in die Hand gebe, dann ja Gewinne machen will, und diese Gewinne zahlen dann die Bürger. Hätte ich die Wasserversorgung gleich behalten, könnte ich non-profit arbeiten, ohne als Gemeinde Gewinne machen zu müssen, und es wäre dann auf jeden Fall günstiger. Deshalb sollten wir uns in der Diskussion auch einmal überlegen, ob es nicht generell verboten sein sollte, gewisse Dinge wie Trinkwasser oder auch Stromleitungen oder auch das Schienennetz der ÖBB zu privatisieren. (Abg. Mag. Josef Auer: Der Frankie wollte es doch kaufen!) Das kann man doch nicht verkaufen! (Abg. Mag. Josef Auer: Oh je, der ist schlecht gecoacht, der muss erst gecoacht werden!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 200

Das macht doch überhaupt keinen Sinn! Letztlich hat ja jemand, der das Trink­wassernetz kauft, überhaupt kein Interesse daran, das über die nächsten 200, 300 Jahre zu erhalten, sondern wird versuchen, möglichst viel Gewinn herauszuholen, und letztlich zahlt der Bürger. Deshalb brauchen wir hier nicht die EU, die etwas regelt, sondern wir brauchen ein generelles Verbot des Verkaufs von öffentlichem Gut, von Trinkwasserleitungen.

Da wir gerade beim Thema Trinkwasser sind, sprechen wir doch auch einmal generell über die Qualität des österreichischen Trinkwassers. Ich weiß nicht, ob das alle wissen, aber wir haben in Österreich ein großes Problem in manchen Regionen. Es gibt Regionen, in denen die Trinkwasserversorger, ob das die Gemeinden oder Private sind, es nicht schaffen, genug Trinkwasser in ausreichender Qualität bereitzustellen – noch dazu, wo es Trinkwassergrenzwerte gibt, gerade im Nitratbereich, die viel zu hoch sind!

Man scheut sich, die Trinkwassergrenzwerte beim Nitrat zum Beispiel von 50 Milli­gramm auf 25 Milligramm zu senken, obwohl die WHO 25 Milligramm empfiehlt, für Kleinkinder sogar nur zehn Milligramm. Im Gegenteil, man behält den alten Grenzwert von 50 Milligramm bei, und viele Gemeinden in Österreich schaffen nicht einmal das. Da geht es nicht darum, das Wasser zu privatisieren oder nicht zu privatisieren, sondern da geht es – jemand von den Grünen hat es heute schon richtig gesagt – um ein Menschenrecht.

Es ist ein Menschenrecht, dass jeder von uns sauberes und genießbares Trinkwasser in ausreichenden Mengen zur Verfügung hat, und das ist leider nicht der Fall.

Ich habe selbst ein Wasseraufbereitungsunternehmen besessen, bevor ich Klubob­mann wurde und es abgeben musste, und ich kann Ihnen sagen, die Probleme sind gewaltig und gerade in kleinen Gemeinden noch gar nicht erkannt. (Abg. Grosz: Und wem gehört das Unternehmen jetzt? Gehört das jetzt dem Stronach?)

Da müssen wir auf jeden Fall etwas tun. Hier könnte die EU eingreifen. Die EU könnte nämlich hergehen und sagen: Wir orientieren uns an der WHO und senken diese Trinkwassergrenzwerte auf das Niveau, das für alle Menschen zuträglich ist, auch für kleine Kinder. – Man muss sich das einmal vorstellen: Ein kleines Kind darf Wasser, so wie es aus unserer Leitung fließt, gar nicht trinken. Ein Kind bis zu sechs Monaten darf Wasser mit einem Nitratgehalt von über zehn Milligramm nicht trinken, es kann sogar daran sterben. Das muss man sich vorstellen, das ist in Österreich der Fall! Und deshalb brauchen wir eine ordentliche Wasserversorgung, deshalb müssen wir unser Augenmerk auf diese Themen legen, und vor allem brauchen wir keine Diskussion darüber, ob die EU jetzt unser Wasser mit dem Strohhalm absaugt.

Ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung sagen, man kann Wasser nicht wirtschaftlich über große Entfernungen transportieren. In Flaschen schon, Vöslauer, Römerquelle, das funktioniert; aber mit einer Pipeline können Sie Wasser nicht über große Ent­fernungen transportieren, weil das nicht mehr bezahlbar ist. (Abg. Mag. Kogler: Vom Hochschwab bis nach Wien geht es aber schon!) Bei Öl und bei Gas funktioniert das selbstverständlich, weil bei Öl und Gas das Medium sozusagen auch gleich Energie­träger ist. Da können Sie dann die Pumpstationen gleich mit dem Gas oder mit dem Öl versorgen. Das geht beim Wasser nicht. Beim Wasser brauchen Sie eine elektrische Versorgung für die Pumpen, und dann ist das ab 500, 600, 700 Kilometern nicht mehr wirtschaftlich.

Deshalb, bitte, haben wir keine Angst, dass uns die EU das Wasser mit dem Strohhalm absaugt. Entscheidend ist, dass wir gute Lösungen finden, und ich bin absolut dagegen – und da stimme ich mit dem Antrag des BZÖ überein –, hier einer Privatisierung weiter Vorschub zu leisten, und nichts anderes ist es ja. Mit diesem


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Vorstoß hat die EU ein Problem erkannt – klamme Gemeinden privatisieren etwas, weil sie es sich nicht mehr leisten können –, aber anstatt dass man es verbietet und die Gemeinden unterstützt, macht man eine Regelung, mit der man die Privatisierung in Bahnen lenkt und sozusagen legal beziehungsweise nachvollziehbar macht.

Letztlich brauchen wir eine ordentliche Trinkwasserversorgung für unsere Gemeinden, für unsere Bürger. Und wenn man sich anschaut, was die EU so alles regelt, dann frage ich mich wirklich, warum sie sich in diesem Bereich, in dem eine Privatisierung überhaupt nichts bringt, so wichtigmacht und in anderen Bereichen, in denen wir schon lange eine Privatisierung bräuchten, schläft und letztlich hier auch den Bürgern ordentlich in die Tasche greift. (Beifall beim Team Stronach.)

Noch ein Wort zum Schluss, weil ich noch ausreichend Zeit habe: Ich würde mich wirklich freuen, wenn wir hier zu manchen Themen eine sachlichere Diskussion führen könnten. Ich weiß, das ist nicht im Interesse mancher hier im Hohen Haus, weil man mit Emotionen sehr, sehr gut arbeiten und mitunter auch den einen oder anderen Wähler überzeugen kann. Aber letztlich geht es doch darum, dass wir gute Entschei­dungen für die Bürger erzielen, und das möglichst gemeinsam. Das geht nur mit einer sachlichen Diskussion, und deshalb mein Appell an dieser Stelle. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

16.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wid­mann. – Bitte.

 


16.11.07

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Ich bin wirklich erstaunt, wie sehr die ÖVP in den letzten zwei Wochen ihre Meinung zum Populismus, zur Panikmache geändert hat. Ich erinnere kurz an die Volksbefragung, da wäre dann die Rettung eine halbe Stunde zu spät gekommen, da hätte dann die Frau Finanzminister gesagt, wir verlieren das AAA – nicht? – und auch das Sozial­wesen wäre zusammengebrochen. – Das war alles Faktenlage, kein Populismus, keine Panikmache – und heute kommen Sie hier heraus und machen auf seriös und sagen, das Trinkwasser sei überhaupt nicht in Gefahr. Da frage ich mich, ob Ihre Partei­freunde – egal, ob im Bundesrat, in den Landtagen –, ob die NGOs, ob auf euro­päischer Ebene alle irren?

Und ich frage mich: Wo ist der Herr Minister Mitterlehner? Der Feschak der Bundes­regierung sitzt normalerweise immer hier, ganz cool – wo ist er denn heute? (Abg. Dr. Matznetter: Warum haben Sie die Anfrage dann nicht an den Herrn Mitterlehner gerichtet?) Er lässt heute die SPÖ im Stich, und Sie lassen sich das gefallen. Es wäre interessant gewesen, wie er selbst argumentiert hätte, warum er draußen in Brüssel nichts gesagt hat, als diese Richtlinie durchgegangen ist. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben hier offenbar einen Doppelkonflikt, Kollege Matznetter, zwischen den Regierungsparteien aber auch innerhalb der SPÖ. Ich werde das kurz begründen. Kollege Kopf meinte hier etwa, dass man keine verfassungsrechtliche Bestimmung brauche, schreibt es dann aber selber in den Antrag wieder hinein. – Also was stimmt jetzt, Kollege Cap, brauchen wir eine oder brauchen wir keine? (Abg. Dr. Cap: Warum haben Sie denn die Anfrage nicht an den Minister Mitterlehner gerichtet?)

Wir sagen: Ja, es ist ein wichtiger Schritt. Aber noch wichtiger wäre es, so wie Ihr Kollege Weidenholzer, in der EU auf den Tisch zu hauen, cool zu sein, und draußen dafür einzutreten, dass so ein Nonsens überhaupt nicht passiert! Das wäre der richtige Weg! (Beifall beim BZÖ.)


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Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Kollege Kopf dann noch sagt: Na ja, mit diesem Antrag, den wir da eben herausgeschunden haben, können wir ja das Wasser ohnehin weiter privatisieren!, dann wissen Sie, welch Geistes Kind dieser Antrag ist. Daher werden wir, im Gegensatz zu anderen Oppositionsparteien, diesem Regierungsantrag, der mehr als schwächelt, mit Sicherheit nicht zustimmen, weil es wesentlich bessere gibt – letztlich den vom BZÖ –, in denen auch von der EU entsprechende Maßnahmen eingefordert werden. – Das sei einmal als Einleitung gesagt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Zur Konzessionsvergabe, zur Richtlinie selbst: Selbstverständlich wird niemand zur Privatisierung gezwungen, das hat auch niemand von der Opposition behauptet, das ist überhaupt nicht das Thema. Aber Sie von der SPÖ und auch von der ÖVP wissen schon, dass der Wassermarkt auf europäischer Ebene ein dreistelliger Milliarden­markt ist. Ich sage einmal, vielleicht taucht wieder einmal irgendwo ein Video auf, in dem sich jemand dazu bekennt, dass er dafür intervenieren wird, dass man diesen Markt vielleicht etwas lockert. – Ich will niemandem etwas unterstellen, aber ich bin schon gespannt, wie das noch weitergehen wird. Die Bürger sind hier nämlich sensibel, und sie denken hier anders. Ich glaube, dass der Souverän, das Parlament und auch die Parlamentarier auf europäischer Ebene den Bürger vertreten müssen, nicht die Konzerne, nicht die Lobbyisten und nicht die Banken und die Spekulanten. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Intention der Richtlinie, mehr Trans­parenz in der Vergabe zu schaffen, ist vom Grundsatz her ja nicht falsch. Die Frage ist, ob man damit nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet, denn ich sage Ihnen eines: Bei 5 Millionen € eine Schwelle einzubauen, das heißt in Wirklichkeit, dass man Gemeinden in der Größenordnung ab 10 000 Einwohnern dazu verpflichtet, in Zukunft europaweite Vergabeverfahren für Konzessionen durchzuführen.

Wissen Sie, was das bedeutet? Haben Sie schon einmal probiert, sich bei einem Vergabeverfahren in dieser Größenordnung mit Rechtsabteilungen von internationalen Konzernen anzulegen? Da haben Sie einen langen Rechtsstreit. Das bringen Sie auf Gemeindeebene gar nicht zusammen. Das also muten wir den Gemeinden zu! Und darum sagen auch die Gemeinden zu Recht: Mit uns nicht!

Es ist ja, liebe Kollegen von der ÖVP, nicht einmal geklärt, ob es noch zulässig sein wird, Gemeindeverbände zu gründen, wenn man die Wasserver- und -entsorgung auslagert. Auch das ist noch offen, das gilt es noch zu klären. All das sind Dinge, die auch von der rechtlichen Seite noch durchleuchtet gehören. Daher denken wir schon, dass man damit dem ländlichen Raum massiven Schaden zufügen und damit auch Arbeitsplätze gefährden würde. Im Übrigen: Dass 80 Prozent, 90 Prozent der Bürger laut Umfragen das Wasser nicht privatisieren wollen, sagt ja auch einiges aus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die negativen Beispiele Portugal und Griechenland wurden bereits genannt. Dort hat die Kommission darauf bestanden, auch die Wasserversorgung zu privatisieren, um Einnahmen zu lukrieren, mit der Folge, dass die Gebühren massiv gestiegen sind, sich verdoppelt, verdreifacht, vervierfacht haben, die Qualität des Wassers gesunken ist, die Leitungen mit irgendwelchen zugelassenen Chemikalien vollgepumpt wurden, damit sie länger verwendet werden können, aber in Wirklichkeit hat man dort nichts investiert.

Es geht nur darum, dass man gemeinschaftliches Gut privatisiert, Gewinne abschöpft, und wenn alles kaputt und hinüber ist, dann soll es der Staat teuer wieder zurück­kaufen und dann kann man es mit den Gebühren der Bürger wieder aufbauen. Wir sagen: Wir haben bereits genug gezahlt, wir wollen das nicht haben. (Beifall beim BZÖ.)


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Das unselige Schauspiel der Regierung habe ich heute bereits angeführt. Kollege Hahn hat in der Kommission bedingungslos zugestimmt, Kollege Mitterlehner hat bedin­gungslos zugestimmt, aber der Gipfel ist wohl jetzt erreicht: Da gibt es einen Konflikt innerhalb der SPÖ – Kollege Weidenholzer kämpft ja gegen das Spekulations­verbot, auch auf EU-Ebene, Sie wollen es hier im Antrag nicht haben –, aber der größte Konflikt herrscht eigentlich zwischen SPÖ und ÖVP! Es kommt ja völlig klar zu Tage, was hier geschieht.

Wissen Sie eigentlich, Herr Staatssekretär, Herr Bundeskanzler Ostermayer (Staats­sekretär Dr. Ostermayer: Keine Amtsanmaßungen bitte!), dass derzeit in dieser De­batte Ihr Kollege von der Regierungsbank, Minister Mitterlehner, diese Weisung vom Kollegen Faymann an die Presse in Österreich verteilen lässt, wissen Sie das? Wissen Sie, mit wem Sie hier im Bett liegen? (Rufe beim BZÖ: Das ist ja ein Wahnsinn!) Tun Sie sich das an? Wir kennen die ÖVP, wir wissen, wie sie agiert und reagiert. Ich hoffe, Sie werden einmal aufwachen, aber rechtzeitig, denn sonst sind Sie nämlich nicht mehr da, wo Sie heute sitzen. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befinden uns offenbar bereits mitten im Wahlkampf. Ich bin gespannt, wie die Wahlen in Kärnten und in Niederösterreich ausgehen werden, ob wir dann vorzeitig wählen werden, weil diese Regierung in Wirklichkeit nichts mehr zustande bringt. (Abg. Mag. Josef Auer: Genug geschwafelt!)

Das Einzige, das wir jetzt noch brauchen, ist ein gescheiter Antrag, mit dem wir auf der einen Seite mit der Verfassungsbestimmung hier die Hausaufgaben machen – nein zum Ausverkauf des Wassers – und auf der anderen Seite, was noch wichtiger ist – Kollege Bucher hat das bereits angeführt –, die Regierung beauftragen, auch auf europäischer Ebene massiv gegen diese Wahnsinns-Richtlinie und für den Schutz unseres weißen Goldes aufzutreten, denn wir haben schon genug gezahlt, ganz richtig! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Josef Auer: Genug geschwafelt, hab ich gesagt!)

16.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Bucher: Oje, der Herr Ex-Staatssekretär!)

 


16.17.55

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Man hat ja das Gefühl, der Herr Bundeskanzler hat wirklich sachlich erläutert, was den Unterschied zwischen einer Regelung auf EU-Ebene, die das Verfahren betrifft, falls es eine Konzession gibt, und der Fragestellung, ob es möglich sein soll, dass in Österreich die Trinkwasserversorgung privatisiert wird, ausmacht. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Dennoch gibt es hier den Versuch, diese zwei Dinge miteinander zu vermischen, und daher sollte man sich dem Unterschied noch einmal widmen.

Es ist ja selten so, dass ich Herrn Ing. Lugar in einer Frage recht geben muss, aber seine Erläuterung, warum eine Wasserversorgung ungeeignet ist, nach marktwirt­schaftlichen Kriterien privat geführt zu werden, ist Schulbuchweisheit. Dort, wo ich ein natürliches Monopol habe, kann ich nicht erwarten, dass die Kriterien der Markt­wirtschaft zu einer höheren Effizienz führen und dazu geeignet sind, die Versorgungs­bedürfnisse von Menschen zu befriedigen. Das wird das Wasser zweifelsohne betreffen, denn – da hat er recht – wenn es nur einen Anbieter gibt, noch dazu bei dem Gut, auf das ein Mensch nicht verzichten kann, kann das Wechselspiel zwischen Angebot und Nachfrage nicht funktionieren. Ein alleiniger Anbieter und ein Ver­braucher, der sich – aus Überlebensgründen – nicht entscheiden kann, kein Wasser zu konsumieren, wird nicht dazu führen, dass es zu einer Regelung kommt – gekauft und gegessen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 204

Über die Kleinigkeit, dass Herr Lugar ein paar andere Dinge nicht versteht, wollen wir hinwegsehen, wie zum Beispiel, dass er noch nicht weiß, dass Wasser relativ schwer ist und dass daher die Schwerkraft unseres Planeten ausreicht, um auch über Hunderte Kilometer das Wasser von oben bis hinunter fließen zu lassen. Wir haben also Glück, dass Herr Ing. Lugar seine Wasseraufbereitungsfirma nicht zu jener Zeit betrieben hat, als die Wiener begonnen haben, das beste Trinkwassernetz einer Millionenstadt aufzubauen. Das läuft nämlich über Hunderte Kilometer, und zwar deswegen, weil es mit 9,81 Metern pro Sekundenquadrat von diesem Planeten angezogen wird und daher von oben nach unten fließt. Könnten Sie ihm das vielleicht ausrichten? – Eine kleine Nachschulung in diesem Bereich.

Wo uns gleichzeitig ein bisschen sein Kenntnisstand fehlt, ist beim Hintergrund dessen, dass der Herr Stronach-Listen-Fraktionsobmann uns hier vor zehn Minuten erklärt hat, dass die Eisenbahn zum Privatisieren ungeeignet ist. (Abg. Hagen: Die Schienen!) Da hat er recht! (Abg. Hagen: Das Schienennetz!) Na, wer war denn der Typ, der sofort nach dem Sommergespräch des Herrn Vizekanzlers aufgezeigt hat? War das nicht ein gewisser Frank Stronach, der gesagt hat, das kaufe ich gleich? (Abg. Riepl: Ja, er war das!)

Das spricht für den Herrn Stronach, was seine Geschäftstüchtigkeit betrifft, denn das nächste Monopol zu erwerben ist super für seine Kasse – aber es ist schlecht für die Menschen, für die Wirtschaft und für das Land, wo es stattfinden soll. Das sei jenen ins Stammbuch geschrieben, die glauben, dass sie mit einem Herrn Stronach etwas für die Bevölkerung bekommen. Er hat ein einziges Interesse – das ist okay –, das ist seine Geldtasche. Schlimm genug, dass Abgeordnete ähnliche Interessen haben können und dann innerhalb von fünf Minuten die Fraktion wechseln können, aber sich als Klubobmann der Liste Stronach hier herzustellen und uns zu erklären, dass die ÖBB nicht zum Privatisieren geeignet sind, ist ein starkes Stück angesichts dessen, was in Wirklichkeit gerade vorher der Herr Stronach ausgemacht hat. (Abg. Hagen: Er redet nicht von der ÖBB, sondern vom Schienennetz! – Abg. Mag. Kogler: Vielleicht will er sich aus der Sekte befreien?) – Das könnte auch sein.

Also in dem Fall ist ja der beste Gag der von Bucher, der sich hier hergestellt und gesagt hat, die Abgeordneten wechseln über Nacht die Partei – denn beim BZÖ geht das offenbar auch zwischen Frühstück und Vormittagsjause. In diesem Sinne: Vielleicht können Sie vom BZÖ ja eine Rückgewinnungsaktion starten? Vielleicht wird das erfolgreich sein? (Abg. Ursula Haubner: Kein Interesse! – Weitere Zwischenrufe bei Abgeordneten des BZÖ.)

Zurückkommend zur Frage, warum das BZÖ unserem Entschließungsantrag nicht zustimmen kann:

Erstens: Dieser Entschließungsantrag setzt klar fest, dass wir eine verfassungs­recht­liche Regelung brauchen. Der können Sie nicht zustimmen? Da tritt genau das ein, was der Bundeskanzler sagt: Wenn man nicht verkaufen darf, dann kann auch eine Konzessionsrichtlinie, selbst wenn sie nicht so ausgeht, wie wir sie uns wünschen, nicht in Kraft treten. Denn für eine Vergabe, die nicht erfolgen darf, kann auch nicht eine europaweite Ausschreibung erfolgen.

Gleichzeitig müssten einige bei uns im Lande, die vielleicht davon träumen, das privatisieren zu wollen, auf lange Zeit ihre Interessen zurückstellen – was auch sehr gut wäre.

In diesem Sinne ist dieser Antrag ein sehr, sehr vernünftiger. Ich werbe um Ihre Zustimmung. Er soll nämlich dazu dienen, dass wir diese Bestimmung noch in dieser Gesetzgebungsperiode bekommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 205

Und wer glaubt, dass das Wasser bei uns – jetzt rede ich nicht davon: für die Kinder lebensgefährlich wäre, wie Herr Lugar behauptet hat; wir haben nämlich eines der besten Wässer auf der Welt – heute allein in öffentlicher Hand ist, der möge sich einmal die Quellen anschauen, in wessen Besitz sie sind.

In diesem Sinne ist diese verfassungsmäßige Regelung also sehr sinnvoll. Ich werbe dafür: Stimmen Sie zu – gerade dann, wenn Sie angeblich Sachpolitiker sind! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Jakob Auer. – Ruf beim BZÖ: Stimmt die ÖVP zu?)

16.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


16.23.29

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Geschätzte Frau Präsident! Ge­schätzter Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Die gute Nachricht: Das Wasser bleibt in unserer Hand. Die schlechte Nachricht: Wir diskutieren heute weit am Thema vorbei. (Ruf beim BZÖ: Das ist beim Matznetter nichts Neues!)

Die zweite Nachricht: Das österreichische Wasserrechtsgesetz ist tatsächlich ein Gesetz, das mit einfachgesetzlicher Mehrheit zu ändern ist. Daher ist es vielleicht nicht so schlecht, wenn man so ein wichtiges Thema wie das kostbare Lebensmittel Wasser in einen Gesetzesrahmen stellt, der vielleicht in anderen Bereichen selbstverständlich ist. Daher ist es durchaus sinnvoll, dass wir diese Frage hier diskutieren; wir wollen nur nicht überschießend sein.

Tatsache ist, dass im europäischen Rahmen mit dieser Konzessionsrichtlinie Vorgänge geregelt werden sollen, die in manchen Ländern Europas vielleicht ein Thema sind, bei uns in Österreich aber kein Problem darstellen. Schlecht wäre es, wenn jetzt bei diesem Regelungsversuch Zwänge für Europa verbindlich festgelegt werden würden, die uns in Österreich Probleme machen.

Wenn man jetzt auf europäischer Ebene die europäische Ausschreibung eines freiwilligen Vergabeverfahrens vorschreiben will, dann wird dies zur Folge haben, dass so manche Kommune, so manche öffentliche Einrichtung sich sehr genau überlegen wird, ob sie die an sich wirtschaftlich sinnvolle Betreiberform auch eines privaten Betreibers überhaupt noch in Erwägung zieht. Dann wird es für den Wasserbezieher wahrscheinlich teurer – denn die vielen Gemeinden, die gerade in den letzten Jahren überlegt haben: Wo kann ich Geld einsparen, wenn wir die Betreiberform wechseln?, haben sich dabei ja etwas gedacht. Und diese Betreiber sind ja durchaus wirtschaftlich überprüfte Unternehmen, die selbstverständlich ihre Erfahrungen weitergeben.

Wenn gerade in diesen Tagen meine Nachbargemeinde Angern ihre Wasser­versorgung mit der EVN Wasser vertraglich regelt, dann ist das eine interessante Geschichte: Das eine ist eine sozialdemokratisch dominierte Gemeinde, das andere ist ein Unternehmen zu 51 Prozent im Landeseigentum, durch Landesverfassung, durch Bundesverfassung geschützt. Was soll daran, bitte, schlecht sein? Wer soll da ein Problem haben? Und es soll mir doch keiner erzählen, dass ein darauf eingestelltes Unternehmen, das in vielen ähnlich gelagerten Wasserversorgungen mit Spezialisten und Mitarbeitern tätig ist, die für ihre Spezialaufgabe auch wirklich die optimale Ausbildung haben, nicht zu geringeren Kosten bessere Leistungen, bessere Dienstleistungen erbringen kann.

Und: Es könnte schon sein, dass die eine oder andere Gemeinde vielleicht bei der Eintreibung des einen oder anderen Betrages bei den Gemeindebürgern lästige


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Probleme hat. Ein Unternehmen, von dem man gewohnt ist, dass es eben so funk­tioniert, wie es funktioniert, hat diese Probleme auch nicht.

Und ganz zum Schluss und unterm Strich stellt sich plötzlich heraus, dass eine gut geführte Anlage, in die gut investiert wird, für die Wasserbezieher aber trotzdem preiswertes – und ich sage ausdrücklich nicht: billiges – Wasser liefert. Wenn das Wasser nämlich einmal billig werden soll, dann hat jemand nicht begriffen, wie kostbar unser Nass wirklich ist. Wasser muss ordentlich gepflegt und erhalten werden, und da haben wir in Österreich gute Voraussetzungen.

Ich ersuche daher darum, auf europäischer Ebene bei den nächsten Verhandlungen diese Verkomplizierungen für die Vergabe herauszuverhandeln, weil wir für die österreichische Dimension die europarechtliche Vergabe wirklich nicht brauchen. Auf der anderen Seite sehe ich aber, dass wir im österreichischen Umgang mit unserem Wasser auf höchstem Niveau unterwegs sind. Das österreichische Wasserrecht ist vorbildlich, das österreichische Wasser ist in bestem Zustand, und das österreichische Wasser ist Wasser, das über Ländergrenzen transportiert wird.

Seien wir ehrlich: Irgendwann einmal war die Steiermark für Wien fast noch so etwas wie ein Ausland, und die Steirer haben glatt den Wienern ihr Wasser zur Verfügung gestellt – nicht verkauft, Geschäft war es keines, aber immerhin, die Wiener leben davon nicht schlecht und es funktioniert gut.

Meine Damen und Herren! Wasser ist etwas, das die Menschen brauchen. Wasser ist etwas, das unseren Schutz verdient. Wasser ist etwas, das dort am besten geschützt wird, wo mit dem Eigentum das Wasserrecht verbunden ist und darauf aufbauend mit gesetzlichen Regelungen – über die Gemeindeordnung, über die Landesgesetze, über das Bundesgesetz – sichergestellt ist, dass im Behördenverfahren geklärt ist, wer wirklich Wasser in welchem Ausmaß beanspruchen kann. – Das funktioniert gut, das braucht keinen Wirbel, das braucht keinen Skandal, da braucht sich kein Lugar zu fürchten und sonst auch niemand. Es ist einfach eine klasse Geschichte.

Und wenn jemand nach Kärnten schöne Grüße mitnehmen will: Die meisten Was­serrechte in Kärnten gehören angeblich der KELAG, so hat uns heute ein Kollege berichtet. Und dass gerade vor Weihnachten in Kärnten diese KELAG in fremde Hände gegeben wurde, und damit die Wasserrechte auch, ist echt eine blöde Geschichte. (Abg. Bucher: Nicht zu mir schauen, Herr Kollege! Nicht zu mir schauen!)

Kollege Bucher, aber wenn du dich wo aufregen willst, dann daheim in Kärnten, dort bist du der Liberator. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ursula Haubner: Da darf er sich schon aufregen!)

Also ich denke, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: ein gutes Thema, aber am falschen Ort behandelt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.

 


16.29.20

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Kollege Schultes, bei der Entscheidung dafür, dass das Wasser, dass die KELAG veräußert wurde, war noch euer Landesrat mit dabei und hat es in der Koalition noch mitbeschlossen. Aber es scheint in der ÖVP gang und gäbe zu sein, dass man sehr schnell vergisst, wo man dabei war und wo man mitgestimmt hat. Aber macht nichts! Es ist heute schon angeklungen: Es sind schon viele Leute draufgekommen, wie gefährlich es ist, mit euch in einem Bett zu liegen, wie schnell ihr euch von etwas verabschiedet.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 207

Erwähnt wurde heute, dass es durchaus gute Beispiele gibt, die zeigen, wie Wasser­versorgung durch große Unternehmen funktioniert. Ich möchte aus rechtlicher oder aus fachlicher Sicht gar nicht abstreiten, dass das eine oder andere gut funktioniert, aber in der heutigen Zeit der Globalisierung wissen wir, wie schnell es passiert, dass diese Unternehmungen nicht mehr im Landesbesitz sind, nicht mehr im Gemeindebesitz sind, sondern dass irgendwelche internationalen Konzerne die Hände drinnen haben.

Ich glaube, wir haben es gerade im ländlichen Raum in den vergangenen Jahren zur Genüge erlebt, was es bedeutet, privatisierte beziehungsweise wirklich dem Gewinn­streben unterworfene Institutionen zu haben. Erinnern wir uns daran, dass wir die Postämter verloren haben, dass wir im ländlichen Raum heute schon riesengroße Probleme haben, dass die Post noch zugestellt wird, dass viele Leute, die weiter oben wohnen, ihre Post irgendwo holen müssen. Wenn man ein etwas komplizierteres Paket aufzugeben hat, muss man in die Stadt fahren. In der Stadt steigt der Service, da funktioniert es, im ländlichen Raum jedoch haben wir riesengroße Probleme. Angesichts dessen, dass es heute fast nicht mehr möglich ist, bei einem Begräbnis am Land einen Partezettel ganz normal mit der Post aufzugeben, weil die Post es nicht mehr schafft, diesen in vier Tagen zuzustellen, weil sie im ländlichen Raum nicht mehr daran interessiert ist, das zu tun, sollten wir, glaube ich, darüber nachdenken, ob es wirklich sinnvoll ist, zu sagen, ein bisschen Wettbewerb, ein bisschen Internatio­nalisie­rung des Wassers spielt keine Rolle.

Der öffentliche Verkehr, die Linienbusse: im ländlichen Raum eingeschränkt, Linien eingestellt. Bahnlinien: eingestellt, weil die privatisierte ÖBB sagt, das ist nicht mehr möglich; im Zentralraum fahren wir, da betreiben wir den Verkehr – im ländlichen Raum aber ist es weg.

Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, was bedeutet für uns Wasserversorgung? – Das bedeutet für mich in der Gemeinde, dass ich das Wasser auch zu den entlegenen Häusern hinbringe, dass es auch möglich ist, nicht nur im Zentralraum Baugründe zu schaffen, sondern auch ein bisschen weiter draußen Baugründe zu schaffen und das Wasser hinzubringen.

Liebe Mitglieder der ÖVP, wir wissen, wie wenig es einen großen Konzern interessiert, dass man einen Versorgungsauftrag hat. Der schaut: Wo kann ich Geld machen, wo kann ich verdienen, wo gelingt es mir, wirklich viel zu verdienen? Und ob die Gemeinde einen Kilometer vom Zentrum weg noch einen Baugrund hat und dort vielleicht ein paar weichenden Erben das Verbleiben in der Gemeinde ermöglichen möchte, das ist vielen Konzernen herzlich egal und herzlich wurscht.

Deshalb ist es für uns ganz wichtig, dass wir es weiterhin schaffen, die Wasserver­sorgung in der Gemeinde zu halten, in der öffentlichen Hand zu halten, und auf gar keinen Fall die Wasserversorgung über große Konzerne zum Spielball für gewinn­orientierte Menschen zu machen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich glaube, dass das im Zentralraum keine Rolle spielt, aber ich sage noch einmal, im ländlichen Bereich dürfen wir nicht weiter zuschauen, wie alles privatisiert wird und wie alles aus der Hand gegeben wird. Auch die kleinste Möglichkeit muss verhindert werden! Ich denke noch daran, wie bei uns vor allem die SPÖ-Bürgermeister im Bereich Spittal, Millstätter See die gesamte Abwasserversorgung über Cross-Border-Leasing verkaufen wollten. Nur wir waren es dann mit Dr. Jörg Haider, die gesagt haben: Stopp, das darf nicht passieren, das verhindern wir!, und heute sind wir alle glücklich und froh darüber.

Es war nur die Möglichkeit gegeben, aber viele Bürgermeister waren auf einmal von dieser Idee begeistert und haben gesagt: 8, 9 Millionen € kriegen wir mit einem Schlag! Wir wären doch blöd, wenn wir es nicht tun würden! – Und deshalb, liebe Kollegen von


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 208

der ÖVP, müssen wir alles daransetzen, damit es nicht einmal die Möglichkeit gibt, dass irgendjemand auf die Idee kommt, das Wasser zu privatisieren und in die Hand von großen Konzernen zu geben.

Mit der heutigen Erfahrung, glaube ich, müssten wir wissen, dass wir nicht alles dem Wettbewerb unterordnen dürfen. Wir haben einen Versorgungsauftrag, dem wir nachkommen müssen. Und ich glaube, wir müssen alle gemeinsam alles daransetzen, dass unser Wasser nicht Spielball von europäischen Spekulanten wird, dass weiterhin die Versorgung in unseren Händen, in der öffentlichen Hand bleibt. Dann, glaube ich, wird es uns auch gelingen, den ländlichen Raum zu schützen, wird es uns auch weiterhin gelingen, unserem Versorgungsauftrag in den kleinen Gemeinden nachzu­kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


16.34.55

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon mehrfach darauf hingewiesen worden, dass die Konzessionsrichtlinie im engeren Sinn keine Privatisierung vorschreibt, aber dass sie vorsieht, dass auch dann, wenn Bereiche der Daseinsvor­sorge – nämlich Wasser, Abwasser, andere soziale Dienste – extern vergeben werden, die entsprechenden Wettbewerbskriterien der Europäischen Union anzulegen sind.

Ich muss schon sagen, die Konsistenz der europapolitischen Positionen der einzelnen Fraktionen im Europaparlament, die ist schon einmal auf die Waagschale zu legen. Es ist doch unglaublich, dass sich ein Bundeskanzler – wenngleich es natürlich positiv ist, dass er sich dafür ausspricht – hier herstellt und sehr vollmundig von der Bedeutung und Notwendigkeit eines verfassungsrechtlichen Schutzes des Wassers spricht, aber gleichzeitig im Europaparlament die sozialdemokratische Fraktion fast geschlossen, bis auf eine Ausnahme, für diese Konzessionsrichtlinie gestimmt hat. Von den zehn Gegenstimmen war nur eine Fraktion geschlossen dagegen, das waren die Grünen. Wir waren dagegen, und das ist konsistente Politik – weil Bereiche der Daseins­vorsorge nichts im Wettbewerbsbereich, im freien Wettbewerb zu suchen haben.

Und warum? – Weil in diesen Bereichen – Bildung, soziale Einrichtungen, öffentliche Güter – die Infrastrukturkosten enorm sind. Die Privatisierung in diesem Bereich ist nur dann interessant, wenn man mit öffentlichen Geldern die Infrastruktur aufbaut – denn dann steht einmal etwas – und dann den Betrieb privatisiert. Denn wenn das alles gebaut ist, ist es natürlich nett, wenn man es übernehmen kann und über Gebühren ordentliche Gewinne machen kann. Das ist Praxis. Das war so in Großbritannien, das war in einigen deutschen Kommunen so. Und das hat zu einem totalen Desaster geführt, vor allem in Großbritannien, in London. Das ist legendär, dazu gibt es ausgezeichnete Dokus. Also das ist, glaube ich, eine wichtige Geschichte.

Schauen wir uns jetzt die österreichische Situation an. Wie schaut es heute aus? Kollege Auer, wir wissen das: Im Wasserversorgungsbereich sind derzeit mehr als 86 Prozent der gesamten Wasserversorgung in Österreich kommunal organisiert. Der Anteil der genossenschaftlich organisierten Wasserversorgung, wo die Eigentümer über Genossenschaften organisiert sind, macht etwa 5,6 Prozent aus. In Summe sind also 92 Prozent des gesamten Wassers öffentlich organisiert, und das ist gut und wichtig.

Wenn Kollege Schultes hier von diesen Auslagerungen und Betriebsmodellen spricht, dann kann man natürlich darüber diskutieren – Kollege Auer, das kann man durchaus


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tun –, aber die Gefahr besteht, wenn große Player in Europa wie Veolia und andere große Wasserkonzerne mit einem Jahresumsatz von mehr als 13 Milliarden € auf dem Weg sind, dass diese dann auch Gelegenheit und Möglichkeiten haben, die lokalen Anbieter sehr rasch mit Dumping-Angeboten zu unterfahren und plötzlich wett­bewerbsrechtlich sozusagen die Nase vorne zu haben und einzusteigen, auch in Österreich. Wir haben ja am Beispiel der KELAG gesehen, wie schnell so etwas geht, wenn politisch fehlgesteuert wird.

Aber, Kolleginnen und Kollegen, ein Bereich, der mindestens genauso relevant ist, ist die Abwasserentsorgung. Wenn man beide Bereiche zusammennimmt – Wasser und Abwasser –, dann sind das enorme Infrastrukturelemente unserer öffentlichen Güter. Im Kanalbereich, wo wir 95 Prozent Anschlussgrad haben, wurden seit 1993 – seit 1993 gibt es das Umweltförderungsgesetz – 26 000 Projekte gefördert. Das war eine Investitionssumme von 13 Milliarden €. Davon waren über 4 Milliarden € öffentliche Mittel, das heißt Steuergelder, zum Aufbau dieser Infrastruktur, damit es, was die Belastung der Bürger betrifft, zu einer harmonischen und gleichmäßigen Belastung kommt, da natürlich die Versorgung oder Entsorgung in Zentralräumen unter Umstän­den billiger ist als in entlegenen ländlichen Regionen oder ländlichen Zentren.

Der Fördersatz war in den Abwasserbereichen 31 Prozent. Mit 31 Prozent haben wir diese Projekte gefördert. Und im Wasserbereich, wie schaut es da seit 1993 aus? – 9 500 Projekte wurde gefördert. 515 Millionen € an Förderungen sind in die Wasser­versorgung in Österreich geflossen.

Sie sehen, hier ist etwas mit enormen Steuermitteln aufgebaut worden, und jetzt geht es schon um Herausforderungen. Somit sind wir bei den Problemen in diesem Bereich – es gibt natürlich Probleme –, und da ist dann auch die Diskussion gefragt. Die Probleme sind nämlich die hohe Belastung der Gemeinden mit dieser Infrastruktur. Das sind Belastungen, die sich in Budgets niederschlagen. Präsident Mödlhammer vom Gemeindebund hat zu Recht gesagt, im Schnitt sind in Österreich bei den Außenständen der Gemeinden, bei den Defiziten, bei den Schulden zu 70 Prozent jene Investitionen mitverantwortlich, die über die letzten eineinhalb Jahrzehnte im Wasser- und Abwasserbereich gemacht worden sind.

Das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt, den man berücksichtigen muss, auch im Hinblick auf den Druck, der auf diesen Gemeinden lastet. Und genau deswegen ... (Abg. Jakob Auer: Kostendeckende Gebühren!) – Ein Stichwort ist „kostendeckende Gebühr“. Richtig, aber wenn wir das diskutieren wollen, Kollege Auer, dann brauchen wir ein öffentliches Bewusstsein über die öffentlichen Güter, und genau da sind wir als Politikerinnen und Politiker gefordert. Wir müssen in der Öffentlichkeit klarmachen, dass eine öffentliche Versorgung, eine kommunale Versorgung mit diesen Dienstleis­tungen bei Weitem die sicherere und auch die billigere Variante ist. Es gibt Vergleichsstudien – ich bin auch Mitglied in der Kommission für Wasserwirtschaft, die es Gott sei Dank gibt, die diese Tätigkeiten bundesübergreifend koordiniert; ich sitze seit Jahren als grüner Vertreter in dieser Kommission –, die eindeutig belegen, dass unser System gegenüber privatisierten Modellen kostengünstiger und auch sehr effizient ist und von der Qualität her auf jeden Fall mithalten kann. Ich glaube, darauf können wir stolz sein.

Wir müssen aber auch kostensenkende Potenziale nutzen, und da geht es dann um kommunale Zusammenarbeit, um interkommunale Mit- und Zusammenarbeit. In die­sem Bereich, glaube ich, können und müssen wir schon enorm viel tun, und auch da braucht es moderne Strukturen und auch ein gutes Marketing, ein Management vor allem, um diese Leistungen auch kostengünstigst zu erbringen.


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Wir haben natürlich auch Probleme, wenn es um die Kontrolle dieser Einrichtungen geht. Das ist wichtig vor Ort, damit kein Schindluder getrieben wird. Die Gemeinderäte haben derzeit zu wenig Einschau. In allen ausgelagerten Einrichtungen von Gemein­den haben sie kein Kontrollrecht, das halte ich für ein Riesenmanko. Dort müsste man massiv eingreifen, denn dort passiert natürlich alles Mögliche. Genau da muss man den Riegel vorschieben, damit diese Dinge sozusagen nicht mehr passieren bezie­hungsweise rechtzeitig aufgedeckt werden können.

Dann gibt es natürlich noch einen wichtigen Bereich, nämlich die Qualität des Wassers. Das ist ein Problem, das man bei den Kosten nicht unterschätzen darf. Es ist die Nitratbelastung, es sind Pestizidbelastungen, die die Wasserversorger dazu zwingen, Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Das sind Altlasten.

Wir haben eine Schätzung gemacht: Was braucht man in Österreich jährlich an Inves­titionen, um die jetzige Infrastruktur aufrechtzuerhalten? Im Wasserbereich sind es etwa 200 bis 300 Millionen € – das sind Schätzungen auf Basis der Meldungen der Gemeinden, die die Kommunalkredit durchgeführt hat –, und im Abwasserbereich sind es 300 bis 500 Millionen. Das sind schon enorme öffentliche Aufgaben.

Wir von den Grünen sind davon überzeugt, dass man, wenn man die Daseinsvorsorge wirklich auch verfassungsrechtlich als öffentliches Gut ansieht, wenn man das Wasser so schützt und auch das Abwasser mit einbezieht, langfristig den Bürgerinnen und Bürgern auch niedrige Gebühren bei gleichzeitig hoher Versorgungssicherheit anbieten kann. Das muss das Ziel der Politik sein, und dafür werden wir uns einsetzen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hagen ist nun zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.43.29

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Bundeskanzler, schön, dass Sie da sind, denn ich möchte Ihnen eine Aufgabe mit auf den Weg geben, da ich das dem Herrn Kollegen Matznetter – er war einmal als Staatssekretär in der Regierung; man möchte eigentlich meinen, dass er die Gabe hat, etwas zu wissen, aber er weiß, wie es ausschaut, gar nichts – jetzt nicht persönlich sagen kann. Beim nächsten SPÖ-Unterricht können Sie ihn dann vielleicht aufklären, wie das wirklich ist mit den ÖBB und Stronach.

Frank Stronach hat gesagt, dass er die ÖBB aufkaufen und sanieren möchte. Das hat aber mit dem Schienennetz nichts zu tun, denn das Schienennetz ist Staats­angelegenheit. In der Schweiz funktioniert das tadellos, und genau das hat Robert Lugar vorhin angesprochen. In der Schweiz gehört das Schienennetz dem Staat, wird von diesem finanziert und zur Verfügung gestellt. Die Züge, die darauf fahren, sind privat und zahlen eine Miete für die Benützung. – So funktioniert das. Herr Matznetter hat das leider nicht verstanden. Ich hätte es ihm jetzt gerne selbst gesagt, aber ich glaube, er hat sich gleich verdünnisiert, als er gewusst hat, welchen Blödsinn er da erzählt hat. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich darf jetzt aber zur Sache kommen, zum wirklichen Thema, nämlich zum Wasser. – Wir alle kennen diesen Ausspruch: Das Wasser ist das weiße Gold Österreichs!, und ich glaube, so sollten wir es auch behandeln. Wie schon beim schwarzen Gold Erdöl möchte man jetzt auch damit spekulieren. Wir haben ja gesehen, was passiert, wenn man spekuliert und die Preise in die Höhe treibt. Beispiel Spritpreise – ich habe es heute Vormittag schon einmal gesagt –: Statt 88 Cent wie vor zehn Jahren zahlen wir jetzt für einen Liter Diesel 1,40 €. Das hat sehr viel mit Spekulation zu tun, natürlich


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auch mit Steuerspekulation unserer Bundesregierung, die da ordentlich Steuer draufgelegt hat.

Kommen wir einmal zu diesen Spekulanten! Ich kann mir nur vorstellen, dass diese Diskussion in der EU aufgekommen ist, weil vielleicht gewisse Kräfte Interesse daran haben, mit dem Wasser, mit dem weißen Gold Österreichs zu spekulieren. Dazu kann ich nur sagen, meine Damen und Herren: Hände weg von unserem Wasser!

Als Mahnung möchte ich kurz zwei Beispiele vorbringen. Zum einen ist das die portugiesische Stadt Paços de Ferreira, deren Wasserversorgung im Jahr 2004 privatisiert wurde. – In den ersten Jahren hat sich der Wasserpreis um sage und schreibe 400 Prozent erhöht. Jetzt ist es so, dass der Wasserpreis jedes Jahr bei einer Inflation von 2,8 Prozent um 6 Prozent steigt.

Jetzt können Sie sich ungefähr vorstellen, was es heißt, wenn man Wasser privatisiert, wie da Profite gemacht werden und die Bevölkerung wieder bluten muss. Das ist der falsche Weg, meine Damen und Herren!

Mein zweites Beispiel führt uns über den Ozean: Die Weltbank und der IWF haben die bolivianische Stadt Cochabamba im Jahre 1999 zur Privatisierung des Wasserpreises aufgefordert. Die Folge war, dass sich innerhalb kurzer Zeit der Wasserpreis um 300 Prozent erhöht hat, was dann zum sogenannten Wasserkrieg geführt hat. Im Jahre 2000 wurde das Ganze dann wieder zurückgenommen.

Ich habe diese Beispiele deshalb angeführt, weil hier immer davon gesprochen wird, dass niemand gezwungen wird, das Wasser zu privatisieren. Das ist schon richtig, so wie es jetzt festgeschrieben ist, allerdings ist es mit sanftem Druck des IWF, wie wir sehen, möglich, das Wasser zu privatisieren, und das war in Wirklichkeit der falsche Weg. Ich glaube, dass nicht ausgeschlossen ist, das das Wasser in die falschen Hände kommt und die Menschen darunter leiden müssen.

Deshalb möchte ich vielleicht auch noch erwähnen, dass der Herr Verfassungsjurist Theo Öhlinger, der sicher nicht – ich sage das jetzt einmal so – irgendein Daher­gelaufener ist, sondern sich sehr gut im Verfassungsrecht auskennt, heute davor gewarnt und auch gesagt hat, dass, selbst wenn wir jetzt in Österreich ein Verfas­sungsgesetz machen, dieses dann vom EU-Recht ausgestochen wird. Da sieht man schon einmal, wie prekär und wie gefährlich die Situation ist.

Ich sage Ihnen nicht nur als gelernter Österreicher, sondern mittlerweile auch als gelernter Europäer: In diesem Bereich ist Vorsicht geboten! Wir wissen das alle. Wir kennen die EU zwischenzeitlich alle sehr gut, wir wissen, was dort läuft und wie menschen­fremd und menschenfeindlich dort oft Entscheidungen getroffen werden und wie das Volk geknechtet und geknebelt wird durch die EU. Das ist eine klare Sache, das sind Tatsachen, das können Sie in vielen Entscheidungen nachvollziehen, und deshalb warnen wir Sie, Herr Bundeskanzler, davor, in Brüssel gegen den Willen der österreichischen Bevölkerung zu entscheiden. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

16.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.

 


16.48.57

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Wehret den Anfängen! (Beifall beim BZÖ.) – Frau Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Bundeskanzler, dieser Bundesregierung fehlt jeder Spirit, dieser Bundesregierung fehlt jede Vision eines gemeinsamen Zieles, dafür, für die Bevölkerung einzutreten. Ich habe das Gefühl – und das ist die Wahrheit –, Ihr vertretet hier nur ein Ziel, und dieses Ziel ist eine EUdSSR. Was das bringt, haben wir alle schon erlebt.


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Aber jetzt ohne jede Polemik! Herr Bundeskanzler, ich habe Ihren Ausführungen genau zugehört – stimmen Sie heute unserem Antrag zu, handeln wir endlich mit Hirn, mit Herz und mit Hausverstand!

Nun einmal ganz kurz zur Ehrlichkeit der ÖVP: Wir haben jetzt alle gehört, was die ÖVP gesagt hat, welch große Worte die ÖVP hat. Ich habe hier einen Ausdruck von der Homepage der Tiroler Volkspartei. Herr Richard Seeber, EU-Abgeordneter, Um­weltsprecher der Europäischen Volkspartei, Tiroler Abgeordneter, sagt – hört jetzt bitte genau zu! –: 

„In Wirklichkeit gibt es nur einen () Gesetzesvorschlag für EU-weit einheitliche Verfahrensregeln für öffentliche Konzessionsvergaben.“

Weiters schreibt Richard Seeber – ich zitiere –: „Das geplante Gesetz soll auch dazu beitragen, dass österreichische Firmen an öffentliche Aufträge in anderen Ländern der EU kommen.“ – Na, da schau her: Ist es jetzt auf einmal so, dass österreichische Firmen im Ausland die Wasserversorgung übernehmen wollen?! Das ist die „Ehrlich­keit“ dieser ÖVP.

Nichtsdestotrotz schreibt Richard Seeber weiter – und das erklärt auch Herr Karas – :

„Die Stadt Wien darf mit ihrem Widerstand gegen Transparenz bei den eigenen Verfahren nicht Tausenden österreichischen Firmen im Ausland Knüppel zwischen die Beine werfen.“

Herr Bundeskanzler, hören Sie endlich damit auf – wie die ÖVP es sagt –, den österreichischen Unternehmen Knüppel zwischen die Füße zu werfen!

Die Realität ist, dass die Tiroler Volkspartei das will.

Weiters etwas sehr Interessantes zum Schutz von Wasser. Was macht die Tiroler Volkspartei? – Die Tiroler Volkspartei hat schon längst mit der TIWAG das gesamte Wasser, alle Tiroler Wasserkraftwerke an amerikanische Finanzhaie verkauft! Diese ÖVP ist so heuchlerisch, stellt sich hier her und behauptet, sie schütze unser Wasser! – Daher: Hört doch bitte mit dieser Verlogenheit auf! (Beifall beim BZÖ.)

Herr Bundeskanzler, das muss man sich einmal vor Augen halten: In Tirol ist es so, dass die Tiroler Landeshypo Hunderte Millionen verzockt – und dann geht die TIWAG her, verwaltet von der ÖVP, regiert von der ÖVP, nimmt Hunderte Millionen in die Hand, Geld vom Steuerzahler, von der Tirolerin, vom Tiroler, und schiebt das an die Hypo weiter! Das ist dann bei Ihnen „Tiroler Wasserschutz“!

Herr Bundeskanzler, ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ein Staat ohne Gerechtigkeit ist nichts anders als eine Räuberhöhle. Daher: Schauen wir, dass diese ÖVP-Räuberhöhle endlich beendet wird! Stimmen Sie unserem Antrag zu! Es ist doch auch da so: Was Hänschen nicht gelernt hat, lernt der Hans schon lange nicht mehr! (Beifall beim BZÖ.)

Daher, Herr Bundeskanzler: Beenden wir, dass nur mehr Banken vertreten werden! Beenden wir Bestrebungen in Richtung eines europäischen Zentralstaates! Haben Sie endlich einmal Mut! Seien Sie Österreicher, und stimmen wir daher alle gemeinsam diesem Antrag zu!

Glauben Sie mir eines: Die Bevölkerung ist natürlich auch da der Meinung: Wehret den Anfängen! Dass sich irgendwelche freimaurerischen europäischen Institutionen unser Wasser über die Hintertür unter den Nagel reißen, darf nicht passieren!

Zur Ehrlichkeit der ÖVP in dieser Frage: Das ist wirklich ein ausführliches Dokument, aus dem ich vorhin zitiert habe; das kann jeder nachlesen, eben auf der Homepage der


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Tiroler Volkspartei. Ich kann dazu nur sagen: Wenn man dem Clown die Maske abnimmt, dann sieht man das wahre Gesicht.

Zur Arbeit dieser Bundesregierung ein Beispiel: Am 15. Jänner ging es im Ständigen EU-Unterausschuss darum, Zollfreiabkommen mit Indien und China zu schließen. Das ist zwar gegen jeden Schutz österreichischer Arbeitsplätze, aber darüber darf nicht einmal diskutiert werden! Da wird einfach beschlossen, dass diese Länder zollfrei hereinliefern können. Auch das zählt zur Politik der ÖVP.

Wenn heute Unternehmen wie Swarovski sagen – ich stehe sicher nicht in Verdacht, für Swarovski das Wort zu ergreifen –, wenn die ÖVP das beschließt, dann sind in Tirol 5 000 Arbeitsplätze gefährdet, dann interessiert das die ÖVP nicht einmal, denn die ÖVP macht nur Politik für Banken, für die EU. Das ist jedoch der falsche Weg. – Da müssen wir doch zusammenhalten!

In Anbetracht dessen, Herr Bundeskanzler, was Sie heute alles hier gesagt haben, was Bürgermeister Häupl gesagt hat, kann ich Ihnen nur zurufen: Haben Sie so viel Charakter, haben Sie so viel Verantwortungsbewusstsein und stimmen Sie heute diesem BZÖ-Antrag, dem Antrag von Josef Bucher, zu!, denn dann haben wir dieses Problem ein für alle Mal gelöst. Das kommt dann nicht wieder über die Hintertüre, und die ÖVP braucht nicht mehr mit gespaltener Zunge zu sprechen.

Abschließend, Herr Bundeskanzler: Selbst der ÖGB, selbst die Arbeiterkammer haben das untersucht und kommen zum gleichen Schluss. Sie schreiben:

„Wir ersuchen Sie daher, für die Ablehnung der neuen Richtlinie zu stimmen.“

Ich glaube, das sollte uns allen ein Auftrag sein. Halten wir zusammen und seien wir jetzt einmal alle zusammen Österreicher, auch Sie von der ÖVP! Seien wir jetzt alle Österreicher und setzen wir uns für die Werte unseres Landes ein und machen wir eine Politik mit Hirn, mit Herz und mit Hausverstand! (Beifall beim BZÖ.)

16.55

*****

16.55.42

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Huber, für die Unterstellung „Verlogenheit“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

*****

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte.

 


16.56.00

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner hat wieder beteuert, dass wir uns endlich gemeinsam in der EU stark machen sollten. Herr Kollege Huber, auch wenn alle Österreicher, die in die EU entsandt sind, dagegen stimmen würden, dann ist es trotzdem so – da wirst du mir vielleicht recht geben –, dass wir dort noch immer keine Mehrheit hätten.

Man muss den Leuten also schon auch ganz klipp und klar die Abstimmungsreihe vorführen. Jetzt hat gerade einmal der Ausschuss für diese Richtlinie abgestimmt. Als Nächstes ist das EU-Parlament an der Reihe, und so, wie sich die Mehrheiten zeigen, wird auch da für diese Richtlinie abgestimmt werden. Und dann wird darüber im EU-Rat abgestimmt.


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Daher bin ich so froh, dass wir jetzt einen Entschließungsantrag fassen, dass wir in Österreich verfassungsrechtlich dafür sorgen, dass das Wasser, dass die Versorgung mit Trinkwasser in öffentlicher Hand bleibt. Das ist ja zu einem sehr hohen Prozent­satz jetzt schon der Fall. Und da bin ich ganz beim Kollegen Auer, dass das bei den Gemeinden bleiben muss; die Gemeinden sind dafür geradezu prädestiniert.

Das Einzige, das ich an dieser Konzessionsvergaberichtlinie fürchte, ist die Tatsache, dass dann, wenn wir in Österreich nicht darauf schauen, dass das in die Verfassung kommt, Gemeinden, die finanziell sozusagen an der Wand stehen, gar nichts anderes übrig bleibt, als ihr Trinkwasser zu verkaufen.

Ich bin eine Zeit lang Bürgermeister gewesen und habe immer wieder mit Finanz­ministern darüber geredet, was wir denn in den Gemeinden tun sollen, damit wir dort finanziell besser aufgestellt sind. Und ich habe von allen – ohne Ansehen der Parteifarbe – immer wieder gehört: Naja, so zu jammern braucht ihr nicht; ihr habt ja eh noch genügend Vermögen; verkauft halt eure Kanäle, verkauft eure Wohnhäuser und verkauft halt euer Wasser!

Das ist schon immer im Hintergrund gestanden, und wenn das jetzt nicht mehr der Fall ist, dann bin ich froh und glücklich, dass das nicht mehr möglich ist. Das soll aber natürlich auch verfassungsrechtlich abgesichert werden.

Herr Kollege Bucher, es ist gut und legitim, wenn Sie sich hier so einsetzen für den Erhalt des Trinkwassers in öffentlicher Hand. Bestens, nur: Wie erklären Sie uns beziehungsweise den Österreicherinnen und Österreichern, dass Sie sich, und zwar am 22. Jänner 2012, in einer OTS-Aussendung dafür eingesetzt haben, dass die Bundesforste privatisiert werden sollen?! (Rufe bei der SPÖ: Hört, hört!)

Wie Sie wissen, ist es bei den Bundesforsten so, dass es auf deren Liegenschaften viele Quellen, viel Wasser gibt. Herr Abgeordneter Bucher, Sie müssen sich schon einmal entscheiden: Wollen Sie die öffentliche Daseinsfürsorge in öffentlicher Hand behalten? Wenn ja, dann sollten Sie jedoch solche Aussagen unterlassen.

Herr Bucher, Sie sind ja auch dafür, dass die Schulen privatisiert werden, Energie­unternehmen, die ÖBB und so weiter. Das ist allerdings mit Ihrer heutigen Aussage nicht zu vereinen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt für die Bürgerinnen und Bürger auch noch die Möglichkeit, ihr Missfallen gegenüber einem Vorgehen in der Europäischen Union auszudrücken, und zwar indem sie eine Unterschrift für eine EU-Bürgerinitiative leisten. Diese Möglichkeit besteht für alle Bürgerinnen und Bürger, und ich fordere alle, die uns daheim jetzt bei unserer Diskussion über das Thema Wasser zuhören, sehr herzlich auf, sich an dieser EU-Bürgerinitiative zu beteiligen.

Unter der Adresse www.right2water.eu kann jeder seine Unterschrift abgeben. Das wäre eine ganz wesentliche  (Abg. Kickl: Was ist dann das Ergebnis?) – Na dann haben wir endlich einmal eine Europäische Bürgerinitiative und das notwendige Verfahren dazu. (Zwischenruf beim BZÖ.) – Ja, im Rat sind wir aber auch nur mit einer Stimme; das wissen wir aber schon, oder? (Abg. Scheibner: Machen wir endlich einmal eine !) – Das ist ja wieder etwas anderes. (Abg. Grosz: Die schwache Stimme sitzt hinten!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich verstehe  Die schwache Stimme hinter mir – das stimmt mit Garantie nicht, denn der Herr Bundeskanzler hat uns heute sehr deutlich erklärt, wie das mit dieser Richtlinie ist und was wir mit diesem Antrag, den wir heute eingebracht haben, wollen. (Abg. Bucher: Er wird zustimmen, hat er gesagt!)


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Wir wollen die öffentliche Wasserversorgung in der Verfassung festgeschrieben haben (Beifall bei der SPÖ), und diejenigen, die das garantieren, das sind im Wesentlichen die Gemeinden oder die Verbände, die Genossenschaften, die zu 100 Prozent in öffentlichem Besitz sind. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Mehr wollen wir nicht, und das wollen wir durchsetzen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


17.01.17

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Es ist schwer, wenn in manchen Bundesländern der Wahlkampf begonnen hat – nur so kann ich die Äußerungen des Kollegen Huber verstehen –, hier zu einer seriösen und ernsthaften Debatte zu kommen. Aber es hat schon ein bekannter Bürgermeister gesagt, dass Wahlkampf die Zeit fokussierter Unintelligenz ist, und ich glaube, mehr ist dem, was Sie gesagt haben, Herr Kollege Huber, nicht hinzuzufügen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Wer war der Bürgermeister? – Zwischenruf bei der SPÖ.) Ich komme auf den Bürgermeister noch zu sprechen, später in meinen Ausführungen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Festzuhalten ist noch einmal, dass diese EU-Richtlinie für Dienstleistungs­konzes­sionen keinen Privatisierungszwang für die Wasserversorgung vorsieht. Ich glaube, da waren ja Vertreter aller Parteien in ihren Debattenbeiträgen einer Meinung; es war nur in den Auswüchsen immer eine andere Darstellung; es hat jeder versucht, hier eine öffentliche Meinung für sich zu gewinnen und den einen gegen den anderen aufzuwiegeln.

Das war die Unseriosität, die heute hier zutage getreten ist, denn diejenigen, die es sich näher angeschaut haben, wissen ganz genau, dass es da nicht um die Privatisierung des Wassers geht, dass es da nicht um einen Verkauf geht, dass es da auch nicht darum geht, dass der Verkauf in Zukunft verboten werden darf, sondern es geht hier – und da sind wir uns alle einig – um die Wasserqualität und die Sicher­stellung der Wasserversorgung und dass das durch die öffentliche Hand auch in Zukunft kontrolliert wird. Das ist, glaube ich, der ganz entscheidende Punkt. (Beifall bei der ÖVP.)

Dazu bekennen wir uns alle: zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge.

Es ist mir auch besonders wichtig, eines noch einmal hervorzuheben, weil von einer Partei gesagt worden ist, es wäre der Versorgungsauftrag nicht gegeben. – Nein, dieser Versorgungsauftrag in den Gemeinden ist eindeutig den Gemeinden zuge­wiesen, und das ist im Europäischen Unionsvertrag sichergestellt. In Artikel 14 des Europäischen Unionsvertrages ist die Daseinsvorsorge von allen anderen marktwirt­schaftlichen Elementen ausgenommen, und diese Daseinsvorsorge wird in keiner Weise angegriffen, auch nicht mit dieser Richtlinie.

Was mit dieser Richtlinie aber gemacht wird, ist, dass in dem Fall, in dem eine Gemeinde sich dazu entschließt, das doch nicht im eigenen Auftrag zu tun, sondern es an ein Unternehmen auszulagern – irgendeinen öffentlichen Daseinsvorsorgebereich von einem österreichischen Unternehmen, von einem gemeindeeigenen Unterneh­men –, dass dieses dann an gewisse Vorgaben gebunden ist. (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.)

Warum soll es an bestimmte Vorgaben gebunden sein? – Weil es in der Vergangenheit natürlich dazu gekommen ist, dass in manchen Gemeinden mit einzelnen Unterneh-


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mun­gen bestimmte Geschäfte gemacht worden sind, die nicht zum Nutzen des Steuerzahlers waren.

Daher ist diese Dienstleistungsrichtlinie in Wirklichkeit eine Anti-Korruptionsbestim­mung, eine Anti-Korruptionsbestimmung im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuer­zahler, dass ordentlich mit dem Geld umgegangen wird, dass Angebote eingeholt werden und es einen geordneten Vergleich gibt und dass der Zuschlag transparent ist. (Abg. Kickl: Endlich greift die EU ein! Ist ja unglaublich!)

Gerade für die Grünen, die ja ein Anti-Korruptions-Volksbegehren gestartet haben, ist es ganz wichtig, sie müssten in Wirklichkeit für diese Dienstleistungsrichtlinie sein, weil ja diese Dienstleistungsrichtlinie eine Anti-Korruptionsrichtlinie ist, Frau Kollegin Brunner. Da wären Sie wirklich gut beraten, wenn Sie diesen Anti-Korruptions­bestim­mungen nähertreten würden. (Ironische Heiterkeit des Abg. Kickl. – Abg. Dr. Pirkl­huber:  schau ich mir an, was die zahlen!)

Da geht es nämlich nicht nur ums Wasser; es geht um die Energieversorgung, es geht um die Verkehrsversorgung, es geht um Postdienste. Es geht um viele Bereiche, die heute nämlich von vielen Gemeinden schon durch eigene Unternehmungen betrieben werden. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber. – Abg. Kickl:  dafür bekannt, dass sie den Kampf gegen die Korruption !) Dass dem so ist, zeigt ein Beitrag in der „Presse“ – Sie hätten nur am Wochenende die „Presse“ lesen müssen –, in dem Herr Schellhorn ganz klar schreibt, dass dieser inszenierte Skandal keiner ist.

Er schreibt, dass die Ausgliederung der Wasserwerke, dass die Ausgliederung von anderen Unternehmen gang und gäbe ist. Sie sind ja in Wien auch Teil der Regierung. Es ist ganz klar, dass Wien Kanal, nämlich das Abwassermanagement, zum Beispiel schon ein Cross-Border-Geschäft ist (Abg. Dr. Pirklhuber:  vor unserer Zeit! Lang vor unserer Zeit, das wissen Sie genau!), dass das gar nicht mehr im öffentlichen Auftrag erfolgt, sondern dass das schon nur mehr ein 100 Prozent Eigentum ist, Herr Kollege. Sie haben wahrscheinlich vergessen, dass Straßenbahnen bereits an amerikanische Trusts verkauft wurden und wieder zurückgeleast wurden – das haben wir auch im Kanalbereich.

Meine Damen und Herren! Dass in diesem Bereich von der Stadt Wien lukrierte Einnahmen zum Beispiel nicht an diejenigen zurückgegeben wurden, die das Wasser bezahlt haben, sondern in das allgemeine Budget hineingeflossen sind, ist ein Zeichen, dass wir nicht nur Kontrolle bei den Privaten brauchen. Wir brauchen die Kontrolle auch dort, wo öffentliche Anbieter unterwegs sind.

Wenn die Wassergebühren in Wien um 33 Prozent erhöht werden, die gesamten Ausgaben in Wirklichkeit aber durch Mehreinnahmen gedeckt sind, dann muss ich mir die Frage stellen, ob wir nicht auch danach trachten sollten, dass, wenn es gemeinnützige Anbieter gibt, auch nicht Gewinne gemacht werden dürfen, dass es auch nicht von einem Budgettopf in den anderen Topf verschoben werden darf.

Das hat der Rechnungshof bereits in seinem Bericht 2010 aufgezeigt und davon gesprochen, dass die erzielten Überschüsse im Bereich Kanal, Wasser und Abfall von 2005 bis 2007 in Wien alleine 390 Millionen € ausgemacht haben und nicht zweckgebundenen Rücklagen zugefügt worden sind.

Es kommt also, meine Damen und Herren, nicht nur darauf an, wer der konkrete Eigentümer ist, sondern es kommt immer darauf an, wie mit der Sache konkret umgegangen wird. Daher erwarte ich mir von jedem öffentlichen Anbieter, aber auch von jedem Privaten, der im Sinne des öffentlichen Anbieters tätig wird, dass mit derselben Qualität und mit demselben Anspruch vorgegangen wird: dass wir nämlich


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sicherstellen, dass der Bürger immer nur das zahlt, was notwendig ist, und dass er jedes Mal die gleichbleibende Qualität hat.

Dafür setzen wir uns ein, denn das ist, glaube ich, im Sinne der Menschen, dass sie höchste Qualität bekommen bei der Sicherstellung aller Aufträge, die eine Gemeinde, die die öffentliche Hand hat, bei niedrigsten Preisen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass Verträge von der öffentlichen Hand auch schon derzeit gemacht werden; nicht nur Private machen Verträge. Die Stadt Wien hat derzeit – pardon, nicht derzeit, sondern schon seit einigen Jahren – 39 Partner, mit denen sie Wasserlieferverträge, Wasser­tauschverträge oder Wasserbezugsverträge hatte: Gemeinden und Wasserverbände von Altlengbach über Klosterneuburg und Purkersdorf bis Wöllersdorf und Wolfsgraben et cetera.

Aber auch da möchte ich, dass da nicht Geschäfte gemacht werden zulasten be­stimmter anderer Gemeinden, sondern dass auch das einer entsprechenden Kontrolle unterliegt. Daher nochmals: Gleichbehandlung aller öffentlichen Anbieter und auch privater Anbieter im Bereich der Daseinsvorsorge zum Schutze des Steuerzahlers und zum Schutze der Österreicherinnen und Österreicher! (Beifall bei der ÖVP.)

17.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


17.09.11

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Gewerk­schaftsschule Mistelbach, herzlich willkommen hier im Haus! (Beifall bei der SPÖ.)

Wasser ist nicht nur Grundnahrungsmittel, ist nicht nur Lebensmittel, Wasser ist Überlebensmittel. Wir haben jahrzehntelang dabei zuschauen können, wie der IMF und die Weltbank einige Länder, vor allem Entwicklungsländer, dazu gezwungen haben, Leistungen der Daseinsvorsorge, vor allem der Wasserversorgung, zu liberalisieren – wie das so schön geheißen hat –, sprich zu privatisieren. Die Konsequenzen waren mehr als fatal. Wir wissen, überall sind die Preise gestiegen, ist die Qualität schlechter geworden, und steigende Preise und sinkende Qualität führen dazu, dass die Men­schen sich zum Teil Wasser in Flaschen kaufen mussten; das ist gerade für die Ärmsten wirklich eine lebensbedrohliche Katastrophe. Die Einzigen, die dabei gewon­nen haben, waren die Konzerne.

Daseinsvorsorge zu privatisieren, Leistungen der Daseinsvorsorge zu privatisieren geht selten gut, und ganz besonders dann nicht, wenn es um Wasser geht. Ich bin sehr, sehr stolz darauf, dass ich im Jahr 2001 – als damals stellvertretende Vor­sit­zende des Umweltausschusses im Wiener Gemeinderat – federführend daran beteiligt war, die Wiener Wasserversorgung unter Verfassungsschutz zu stellen, mit § 3a Abs. 2 des Wiener Wasserversorgungsgesetzes.

Dass dieser Schutz sich bewährt hat, das zeigt sich unter anderem auch daran, dass gerade heute – vor ungefähr einer halben Stunde – im Wiener Gemeinderat ein Allparteienantrag beschlossen worden ist, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das Wasser de facto unter Schutz zu stellen, die Wasserversorgung unter Schutz zu stellen und die Gebietskörperschaften dabei zu unterstützen. Ich denke, mit diesem Antrag, den wir heute als Regierungsparteien eingebracht haben, kommen wir diesem Auftrag auch durchaus nach.

Lassen Sie mich noch einmal zur Wiener Situation kommen! Ich habe selten vor einer politischen Entscheidung so eine Ehrfurcht, wie vor jener, die in den 1860er Jahren gefallen ist, nämlich die erste Hochquellwasserleitung zu bauen, die heuer 140 Jahre


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alt wird. (Zwischenrufe der Abgeordneten Scheibner und Mag. Stefan.) Das war damals eine unglaubliche Investition und unglaublich viel Geld, aber eine Investition, von der Wien bis heute profitiert, mit hochqualitativem Wasser profitiert. (Abg. Kickl: Wer war denn damals Bürgermeister?)

Es werden 380 Millionen Liter Wasser pro Tag im natürlichen Gefälle nach Wien transportiert. Es gibt über 3 000 Kilometer Rohrnetz, über 100 000 Anschlussstellen, die gewartet und gepflegt werden. Und es ist auch ganz selbstverständlich, dass die Quellschutzgebiete Hirschwang, Nasswald und Wildalpen, die im Besitz der Gemeinde Wien sind und in Summe 33 500 Hektar ausmachen, auch nachhaltig bewirtschaftet werden. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Das kostet übrigens 15 Millionen € im Jahr, und damit erklärt sich auch der Wasserpreis – zu dem komme ich dann noch –, der sich aber auch im internationalen Vergleich durchaus sehen lassen kann.

Es ist in Wien viel investiert worden, um Wasserverluste zu verringern. Es gibt un­gefähr ein Viertel weniger Wasserverbrauch als noch in den 1970er Jahren, einerseits durch Sanierung des Rohrnetzes, andererseits durch wassersparende Haushalts­geräte.

Zu den Kosten: 1 Kubikmeter Wasser kostet in Wien 1,73 € (Abg. Scheibner: Das ist eine Menge!), das ist, wenn man es mit den anderen Städten Europas vergleicht, am alleruntersten Ende der Kostenskala. Wenn man bedenkt, dass jeder Mensch in Wien im Schnitt 130 Liter Wasser pro Tag alleine daheim verbraucht und eine dreiköpfige Familie dafür etwa 300 € im Jahr zahlt, dann denke ich mir, dass die Kosten durchaus angemessen sind.

Die Qualität des Wiener Wassers – und das gilt genauso für die Qualität des Wassers von vielen Siedlungswassergenossenschaften, von vielen anderen kommunalen Ver­bänden, die Wasser bereitstellen – kommt nur dadurch zustande, dass es einerseits einen wirklich tollen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt und dass es andererseits den politischen Willen gibt, dieses wichtige Gut, dieses wichtige Über­lebensgut Wasser in dieser Qualität bereitzustellen.

Diesen österreichischen Schatz Wasser und die Investitionen, die daran hängen, einfach in den Rachen von Konzernen zu werfen, wo klar ist, die wollen nichts damit, außer Profit zu machen, wäre wirklich ein Verbrechen einerseits an der Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher und andererseits an der Lebensqualität in diesem Land. Ich bin daher sehr froh über diesen heutigen Antrag und hoffe, dass er breite Unterstützung findet, weil ich glaube, dass unserem Wasser wirklich unser aller politischer Schutz gebührt. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

17.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte. (Abg. Katzian begibt sich zum Rednerpult und stellt dort eine Tafel auf mit der Aufschrift „www.right2water.eu“. – Abg. Mag. Stefan: Seid ihr für Korruption?  Anti-Korruptionsbestimmungen!)

 


17.14.22

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Ich weiß nicht, wieso Sie sich so aufregen. Da geht es um eine Europäische Bürgerinitiative, ihr seid immer für mehr Bürger­beteiligung. Die europäischen Gewerkschaften (Abg. Kickl: Das gibt es auch schon!) haben im Zusammenhang mit dem Wasser aufgerufen, diese Europäische Bürger­initiative zu unterstützen. Ich lade Sie herzlich dazu ein!

Herr Kickl hat vorhin gefragt, was das bringen wird. – Na, genau wissen wir es noch nicht, weil es ein neues Instrument ist. (Abg. Kickl: Nichts wird es bringen! Das kann ich Ihnen jetzt schon sagen, dass es nichts bringt!) – Regen Sie sich nicht auf, Herr


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 219

Kickl, Sie sind ja immer für Bürgerbeteiligung! Es ist ein neues Instrument in der EU, und die Gewerkschaften haben gesagt: Okay, das probieren wir jetzt einmal aus. Es gibt über 600 000 Unterschriften, und wir werden bald eine Million haben – also so schlecht wird das nicht sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich kann nur Folgendes sagen: Wem das, was wir heute hier diskutieren, ein Anliegen ist, der soll das unterstützen. Da braucht man sich nicht aufzuregen. Ich glaube, in der heutigen Debatte, meine Damen und Herren, ist die Sorge aller – auch über die Parteigrenzen hinweg – darüber zum Ausdruck gekommen, dass es eine große Tendenz zur Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen in der Europäischen Union gibt.

Die Skepsis der Bevölkerung wird von vielen hier im Hohen Haus geteilt (Zwischenruf des Abg. Bucher), denn wenn man die Wasserversorgung und andere öffentliche Dienstleistungen ausschließlich am Profit ausrichtet, dann bleiben der Schutz der Ressourcen, die Nachhaltigkeitsaspekte und vor allem die Instandhaltung und Erneue­rung der Anlagen auf der Strecke. Das wollen die Leute nicht. Beim Wasser sind die Menschen besonders sensibel, und daher ist völlig klar: Die Wasserversorgung muss eine öffentliche Aufgabe bleiben. Das ist heute deutlich zum Ausdruck gekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wo ist ein besserer Ort, um soziale Grundrechte und öffentliche Daseinsvorsorge abzusichern, als in der Verfassung, in der österreichischen Bundesverfassung? Daher ist es vollkommen klar, dass das, was heute hier diskutiert wurde, was auch Teil des Entschließungsantrages ist, nämlich die Absicherung in der Bundesverfassung, eine hohe Priorität hat und dass das entsprechend umzusetzen ist.

Ich glaube, es geht darum – und auch das ist in der Debatte zum Ausdruck ge­kommen –, zu verhindern, dass die Option der Privatisierung in Österreich ein Thema wird, und es geht auch darum, dass Wasserversorgung und andere Dienstleistungen von öffentlichem Interesse nicht den Marktprinzipien unterworfen werden. Auch darüber hat es eine sehr hohe Einhelligkeit in der Debatte gegeben.

Kommunale Dienstleistungen, meine Damen und Herren, sichern leistbare Dienst­leistungen und Lebensqualität für alle. Privatisierung führt dazu, dass die Qualität sinkt und dass vor allem auch die Arbeitsbedingungen jener Menschen, die in öffentlichen Dienstleistungsunternehmen beschäftigt sind, schlechter werden. Wenn es nur noch um den Profit geht, sehen die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in diesem Bereich anders aus. Das ist auch der Grund, warum speziell ausgehend von den Gewerkschaften im öffentlichen Dienst, in den öffentlichen Diensten in Europa diese Bürgerinitiative gestartet wurde.

Es ist klar, die Konzessionsvergabe ist noch keine automatische Privatisierung, aber der Druck auf die Kommunen nimmt zu, und einige wenige private Firmen in Europa erwarten sich Milliardengeschäfte. Daher müssen wir alles ausschöpfen, was wir in Europa und vor allem in Österreich tun können. Das Wasser gehört uns allen, das muss so bleiben! (Beifall bei der SPÖ.)

17.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


17.18.20

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Geschätzte ZuseherInnen! Herr Bundeskanzler, Sie haben ja durchaus recht: Es sind zweierlei Paar Schuhe. Das eine Paar bedeutet: Wir wollen in Österreich die Wasser­versorgung nie in privaten Händen haben. Da gibt es breiten Konsens quer durch alle Fraktionen. Das andere Paar Schuhe steht auf EU-Ebene, die Herangehensweise


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 220

haben Sie ja ganz deutlich gemacht: Wenn eine Gemeinde, wenn eine Körperschaft sich entschließt, zu verkaufen, zu privatisieren, dann soll das nach EU-Regeln wettbewerbsrechtlich beschlossen werden.

Diese zweierlei Paar Schuhe, Herr Bundeskanzler, haben allerdings – wie soll man da sagen? – eine gegenseitige Schuhlöffelfunktion. Das eine Paar Schuhe ist der Schuhlöffel für das andere, ganz einfach ausgedrückt. Wir Grüne befürchten nämlich, dass durch die Hintertür dieser Richtlinie, die sozusagen das wettbewerbsrechtliche Privatisieren, das transparente, korruptionsfreie Privatisieren vorsieht, in Zukunft vielleicht noch zusätzliche Regelungen geschaffen werden, die das andere Paar Schuhe – sprich das öffentliche Gut Wasser, die öffentliche Wasserversorgung – dann gefährden könnten.

Das ist unsere Angst, und daher haben wir zwei Entschließungsanträge eingebracht, der eine geht völlig konform mit Ihrem, auch mit dem zweiten Teil des Antrags des BZÖ: Wir wollen in Österreich eine verfassungsrechtliche Sicherheit haben. Hände der Privaten weg vom Wasser! Und der andere Antrag geht in Richtung Vorsorge auf EU-Ebene.

Ich kann Ihnen das anhand eines gerade eingetroffenen Briefes aus Brüssel klarmachen. Dieser Brief aus Brüssel zeigt das Abstimmungsverhalten, das momen­tane Abstimmungsverhalten im Binnenmarktausschuss, wo diese Richtlinie diskutiert und auch beschlossen wird. Interessanterweise gibt es die Zustimmung fast aller Mitglieder der Sozialdemokraten zu dieser Richtlinie auf EU-Ebene – es gibt eine einzige Stimme in diesem Ausschuss, Evelyne Gebhardt, die sich nicht ihrer Fraktion angeschlossen hat, sondern genauso wie die Grünen, genauso wie die Freiheitlichen und so weiter dagegen gestimmt hat. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

Es gibt zwei Personen bei der Europäischen Volkspartei, die ausgeschert sind, aber die Mehrheit der Europäischen Volkspartei hat diese Richtlinie mitgetragen. Und interessanterweise war Weidenholzer, SPÖ, stellvertretendes Mitglied, nicht dabei (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Den haben sie nicht hineingelassen!), und Karas hat sich auch gedrückt. Ich bin neugierig, wie Karas von der ÖVP letztlich im EU-Parlament abstimmen wird, wo es wirklich um die Wursthaut geht.

Der sicherste Weg ist sicherlich, auf der einen Seite national die Schranken dicht­zumachen, sprich, die heutigen Beschlüsse in Richtung Verfassung zu treffen, aber auf der anderen Seite auch – und das ist übergeordnet – Vorsorge zu treffen gegen eine eventuelle – ich sage es absichtlich: eventuelle – Öffnung von Schleusen in Richtung Privatisierungsmöglichkeiten auf EU-Ebene. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.21

17.21.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 2179/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz des heimischen Wassers.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen Antrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek) betreffend Sicherstellung der Wasserversorgung durch die öffentliche Hand.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 221

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen. (E 283.)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhandlungen zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen.

Wer diesen Entschließungsantrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Ausverkauf des Wassers.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Findet keine Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.

17.22.59Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 12795/AB

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit der Ordnungszahl 12795/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist verteilt worden. Eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt sich daher.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Regie­rung oder eines zu Wort gemeldeten Staatssekretärs sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

 


17.23.46

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Bei der vorliegenden Anfragebeantwortung von Bundesminister Berlakovich zum Thema entwicklungspolitische und ökologische Bedenken gegenüber dem Einsatz von Agro­treibstoffen handelt es sich um eine der brisantesten ökologischen und energie­politischen Fragen, die wir derzeit in Europa und auch in Österreich diskutieren.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit schon darauf hinweisen, dass es mich freut, dass das eine Anfrage ist, die Kollegin Bayr von der SPÖ und ich gemeinsam eingebracht haben. Warum gemeinsam? – Weil wir gemeinsam auch im Netzwerk mit verschie­denen NGOs aus dem entwicklungspolitischen Bereich, aus dem Umweltbereich, aus dem kirchlichen Bereich sehr eng zusammenarbeiten und uns über die unglaublichen Entwicklungen austauschen, nämlich dass wir heute Weizen – sozusagen ein altes christliches Symbol, Getreide, Brot und Wein –, dass wir heute Brot verspriten und in die Tanks füllen und eine Milliarde Menschen auf diesem Planeten hungert und ein Minister, der sich noch dazu Umweltminister nennt – es ist die Frage, inwieweit das zutrifft –, seit mehr als einem Jahr bei jeder Gelegenheit mit Händen und Füßen sein Ziel von der Einführung des E10, diese Anhebung der Beimischung von Agro-Ethanol zum Benzin, verteidigt und vorangetrieben hat. Ich muss Ihnen sagen, das ist schon sehr, sehr bemerkenswert.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 222

Durch wen wurde das gestoppt? – Einerseits durch den massiven Druck in der österreichischen Bevölkerung, gemeinsam hier im Parlament mit den NGOs, mit kirchlichen Einrichtungen, die klar gesagt haben, dass es das nicht sein kann. (Abg. Hornek: Die ÖMV hast du vergessen!) Die Verspritung von Lebensmitteln, von Getreide ist ökologisch nicht sinnvoll und auch ethisch unverantwortlich, Herr Kollege! (Abg. Hornek: Die ÖMV war es in Wahrheit!)

Und gleichzeitig hat die Kommission am 17. Oktober 2012 eine Änderung der EU-Richtlinien 2009/28/EG und 2009/30/EG vorgelegt, wo sie vor allem auf eines der Hauptargumente der Kritik, das bisher nicht berücksichtigt wurde, eingegangen ist, nämlich auf die sogenannten indirekten Landnutzungsänderungen durch den Anbau von Agrartreibstoffen, auf die Indirect Land Use Change, die Veränderung der Anbausituation in den Entwicklungsländern.

Meine Damen und Herren! Wir wissen inzwischen, dass europäische Investmentfonds in großem Maßstab in Afrika Land Grabbing betreiben, und auf 60 Prozent dieser Flächen – das ist belegt durch internationale Untersuchungen und Erhebungen – werden Agrotreibstoffe für den Export angebaut. So schaut es aus!

Und der Herr Minister sagt allen Ernstes, dass das eine nachhaltige Art der Produktion von Energie ist (Abg. Hornek: Recht hat er!), eine Chance, den Klimawandel zu reduzieren und ökologische Maßnahmen im Verkehrsbereich durchzusetzen.

Wir können in Europa den Bedarf, den wir hätten, um die 2020-Ziele zu erreichen, 10 Prozent Agrotreibstoffe im Verkehrssektor, nicht aus eigener Produktion decken, wenn wir gleichzeitig nicht unsere Agrarpolitik vollständig auf den Kopf stellen. Das ist nicht machbar, das weiß jeder, der sich die Zahlen genau angeschaut hat.

Und: E10 verhindert auch eines: Es verhindert die Innovation bei den Auto­mobilherstellern, weil es im Rahmen der Klimabilanzen angerechnet wird, und mit Agrotreibstoffen können sie ihre alten Motoren noch länger betreiben, als es eigentlich sinnvoll wäre. (Abg. Hornek: Das ist ein Salto rückwärts Marke Pirklhuber!) – Herr Kollege, wir werden es uns im Detail anschauen. (Abg. Hornek: Es wäre gescheit, wenn du es vorher machen würdest, bevor du redest!)

Sie sehen, die Entwicklung muss in eine andere Richtung gehen. Unsere Ziele sind: Energieeffizienz, nachwachsende Rohstoffe, selbstverständlich erneuerbare Energie, Einsatz von Agrotreibstoffen der zweiten Generation vorwiegend in ökologischen Sektoren wie zum Beispiel zu 100 Prozent in der Landwirtschaft. Kollege, das wäre vernünftig und sinnvoll im Sinne der Versorgungssicherheit, aber nicht ungebremst für den Verkehr, einfach beimischen, beimischen, erhöhen und damit die Krise vorantreiben und nicht lösen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hornek.)

Schauen wir uns an, was der Herr Minister geantwortet hat. – Das ist ein Blödsinn, sagt der Kollege. (Abg. Hornek: Das habe ich nicht gesagt!) Lieber Kollege Hornek, ich lese dir jetzt wörtlich vor  (Abg. Hornek: Ich habe gesagt, du tust Wolken verschieben! Hättest du aufgepasst, was ich gesagt habe!)  Gut, Wolken verschieben, dann werde ich eine Wolke verschieben vor deinem Geiste, nämlich die Wolke, was Sache ist und was jetzt auch FachexpertInnen des deutschen Landwirtschaftsministeriums sagen.

Ich zitiere aus der Stellungnahme „Ernährungssicherung und nachhaltige Produk­tivitätssteigerung“ des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik beim Landwirt­schafts­ministerium der Bundesrepublik Deutschland vom Jänner 2012 (Abg. Hornek: Frag doch einmal deine grünen Kollegen in Deutschland, die unterstützen das!), dort heißt es:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 223

„Die Konkurrenz zwischen Tank und Teller wird also so oder so existieren und weiter an Bedeutung zunehmen. Aber gerade deswegen sollte diese Konkurrenz nicht durch politisch festgesetzte Quoten weiter verschärft werden.“

Genau das machen Sie, Herr Bundesminister! Sie versuchen, durch eine politisch festgesetzte Erhöhung der Quoten diese Verschärfung weiter voranzutreiben. (Neuer­licher Zwischenruf des Abg. Hornek.)

Schauen wir uns die Anfragebeantwortung, schauen wir uns doch die Antwort an. Ich möchte kurz auf die Antwort zur Frage 5 eingehen, sie zeigt, wie dieser Minister tickt.

Der Herr Minister sagt ganz klar: „Die geplante Einführung des Biokraftstoffs E10 mit 1. Oktober 2012 wurde  vorläufig ausgesetzt.“

Also nach wie vor ein klares Bekenntnis, Sie wollen diesen Treibstoff nach wie vor einführen und haben die Einführung jetzt nur einmal „vorläufig ausgesetzt“. Sie sind also immer noch auf dem falschen Dampfer. Sie haben die Studien, die die Kommis­sion und internationale Institute vorgelegt haben, offensichtlich noch immer nicht wahrgenommen. Die Studien des deutschen Landwirtschaftsressorts, internationale Studien, nein, Sie wollen das nicht wahrnehmen.

Die zweite Antwort, die besonders deutlich zeigt, wie unscharf Sie antworten: Sie sagen auf die Frage, wie diese Rohstoffe besorgt werden, woher sie stammen, wie viel importiert wird, was aus österreichischer Produktion ist, ganz konkret:

„Um die eigenen (nationalen) Zielvorgaben zu erreichen, kann der Bedarf an Getreide (Weizen, Mais, Triticale) für Bioethanol vorrangig durch heimische Produktion gedeckt werden.“

Sie haben die ganze Zeit über suggeriert, wir könnten eigentlich jetzt schon – bei Raps ebenso – die Produktion im Biodiesel- und im Ethanolbereich aus eigener Produktion decken. – Jetzt schmunzelt Kollege Schultes schon sehr heftig. Kollege Schultes, du bist ja an diesem Projekt beteiligt. (Zwischenruf des Abg. Ing. Schultes.) Pischelsdorf ist nicht nur ein Beteiligungsprojekt der AGRANA, sondern es ist ja auch der niederösterreichische Rübenbauernbund beteiligt – gewinnbeteiligt, nehme ich an. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ing. Schultes.)

Es ist das eine Verschränkung von Agrarbürokratie und Agrarfunktionären, die hier im Parlament sitzen, mit der österreichischen Agrarindustrie (Abg. Hornek: Das sagst ausgerechnet du, wo du !), und diese Agrarindustrie hat massive öffentliche Förde­rungen bekommen. 8 Millionen € Bundesmittel, 4 Millionen € vom Land Niederöster­reich zur Errichtung dieser Anlage.

Schauen wir uns an, wie der Minister das weiter argumentiert. Was sagt er denn weiter dazu? – Er sagt: okay, vorrangig aus Österreich. – Okay, das kann man ja irgendwie interpretieren, was das heißt. (Zwischenruf des Abg. Hornek.) – Ja, Sie regen sich zu Recht auf, denn das, was der Minister antwortet, ist ziemlich ungeheuerlich.

Minister Berlakovich sagt: „Je nach Ernteergebnis und allgemeinen Marktbedingungen werden ergänzend“ – also ein bisschen etwas wird doch importiert – „Rohstoffe niedri­ge­rer Qualität (Futtergetreide) aus anderen benachbarten Mitgliedstaaten importiert (Slowakei, Tschechien, Ungarn, Rumänien, Deutschland).“ (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hornek.)

Okay, cool! Also vorrangig Österreich, und dann importieren wir aus fünf, sechs benachbarten Mitgliedstaaten. (Abg. Hornek: Wo tun wir denn das Öl importieren, Herr Kollege?)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 224

Jetzt kommt natürlich die besondere Frage, die er möglicherweise beantworten könnte. Herr Minister, sagen Sie klipp und klar: Können Sie garantieren, dass das Getreide, das aus Rumänien importiert wurde, nicht über den Schwarzmeerhafen nach Rumä­nien importiert und von dort von einem Händler an die AGRANA geliefert wurde?! Können Sie garantieren, dass Getreide, Futtergetreide, Ethanolgetreide, das aus Deutschland nach Österreich importiert wird, nicht über Rotterdam, von wo auf der Welt auch immer, in einen deutschen Hafen, in ein deutsches Lagerhaus und von dort nach Österreich gekommen ist?

Wenn Sie das nicht garantieren können, dann ersuche ich Sie dringend, Ihre vorläufige politische Festsetzung, Ihre vorläufige politische Position zu überdenken und zu einer nachhaltigen und richtigen Position zu kommen, nämlich die Europäische Kommission in diesem Vorschlag zu unterstützen und sich auch im Rahmen der Bundesregierung eindeutig für die Reduktion einzusetzen, dass Lebensmittel der ersten Generation, Weizen, Raps, Mais (Abg. Jakob Auer:  ein bisschen sachlicher! – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP) – das ist sachlich, gleich kommt das schlagende Argument, Kollege –, dass diese Rohstoffe auf 5 Prozent reduziert werden.

Jetzt eine Zahl, Herr Bundesminister,  (Abg. Hornek: Der Kollege Pirklhuber hat keine Ahnung, aber davon reichlich!) – Keine Ahnung, sagt Kollege Hornek, aber er kennt überhaupt keine Zahlen und plappert irgendetwas vor sich hin.

Kollege Hornek, ich nenne Ihnen hier die AMA-Getreidebilanz für 2012/13, das ist die offizielle Getreidevorschau der Agrarmarkt Austria – keine grüne Vorfeldorganisation. Die sagt klipp und klar: Der Bedarf von Bioethanol im Bereich Weichweizen, Mais, Triticale, beträgt 537 000 Tonnen. Und – hören Sie zu! – der Saldo, der Negativsaldo der Getreidebilanz 2012/13 beträgt knapp 500 000 Tonnen. Das heißt, er macht in etwa die Menge aus, die irgendwo in der Bilanz fehlt. Und die Versorgungssicherheit – immer ein großes Thema, auch in ÖVP-Kreisen – beträgt nur noch 88 Prozent.

Unsere Getreidegesamtbilanz war früher so, dass wir immer einen leichten Überschuss hatten, Getreide exportieren konnten (Abg. Hornek: Du hast wirklich überhaupt nichts verstanden!), jetzt können wir nur noch 88 Prozent decken, und das ist seit 2010 so. (Abg. Hornek: Du bist ein Kraut-und-Rüben-Professor! – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Und es ist belegbar, meine Damen und Herren, dass die Getreideimporte gerade ab 2008 massiv angestiegen sind – aufgrund der Treibstoff­produktion. (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Jetzt noch ein kleiner Hinweis 

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ihre Redezeit ist zu Ende, den Schlusssatz, bitte!

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (fortsetzend): Herr Präsident, Sie hätten aber schon das rote Lämpchen einschalten können. Es ist keine gute Praxis, wenn Sie mir kein Lichtsignal geben, andernfalls hätte ich meine Redezeit besser aufteilen können, denn ich hätte noch einige wichtige Argumente vorzubringen gehabt. Aber das wird sicher meine Kollegin machen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.34


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berla­kovich. – Bitte.

 


17.35.01

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Worum geht es bei den Biotreibstoffen überhaupt? Das ist ja keine österreichische Einzelinitiative, sondern ein europäisches Gemein­schaftsprojekt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 225

Über allem steht der Klimawandel. Der Klimawandel entsteht durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern, Öl, Kohle und Gas. Es entstehen Treibhausgase, und es kommt zur Erwärmung der Erdtemperatur. Daher ist es das Ziel, das Klima zu schützen und von den fossilen Energieträgern wegzukommen, und zwar beim Strom, bei der Wärme und auch bei den Treibstoffen. Daher hat die Europäische Union und Österreich als Teil der Europäischen Union festgelegt, dass wir bei den fossilen Treib­stoffen, bei Benzin und Diesel, einen Teil durch Biotreibstoffe ersetzen, diese bei­mischen und damit die Treibstoffe umweltfreundlicher machen.

Worum ich mich im Vorjahr bemüht habe, war, zwei Verordnungen der Europäischen Union umzusetzen: die Kraftstoffrichtlinie, wo es um die Qualität der Kraftstoffe geht, die die Menschen kaufen, und die Erreichung des Beimischungsgrades, der derzeit noch 10 Prozent beträgt. 10 Prozent sollen im Verkehr aus erneuerbaren Energie­trägern kommen. Das kann Elektromobilität sein, das können aber auch Biotreibstoffe sein. Wir mischen bereits jetzt Biotreibstoffe bei. Das ist die Aufgabe, die zu lösen ist.

Es gibt auf der europäischen Ebene eine neue Entwicklung, wonach diese Verord­nungen der Europäischen Union neu konzipiert werden sollen. Und Österreich wird sich in diese Diskussion einbringen.

Aber ich möchte festhalten, weil hier Panikmache betrieben wird (Abg. Dr. Pirklhuber: Keine Panikmache!): Wir verheizen in Österreich keine Lebensmittel! Lebensmittel gehören auf den Teller und nicht in den Tank! Das ist immer die Maxime der öster­reichischen Landwirtschaft gewesen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weninger.)

Wir haben eine klare Priorität, die lautet: Teller, Trog, Tank. Wir ernähren die Men­schen, das ist die erste Aufgabe der heimischen Landwirtschaft. Wir erzeugen Futter­mittel für das Vieh, für den Trog. Und der Rest, den wir nicht brauchen, wird für Rohstoffe verwertet.

Und es stimmt: Wir importieren Getreide, weil wir damit industrielle Arbeitsplätze schaffen. 18 Prozent einer österreichischen Getreideernte – das muss man den Men­schen sagen, weil Sie hier eine Verwirrungstaktik betreiben – sind Qualitätsweizen für die Ernährung der Menschen. Wir erzeugen sogar mehr, als die Menschen in Österreich brauchen. Wir exportieren unser Qualitätsgetreide nach Deutschland und Italien. 50 Prozent des Getreides werden für die Viehfütterung verwendet, und 30 Pro­zent einer Getreideernte, minderes Getreide, werden jetzt schon industriell verarbeitet. Wir sind der weltgrößte Zitronensäureerzeuger, Jungbunzlauer, wir erzeugen Stärke, wir erzeugen Bioalkohole. (Abg. Dr. Pirklhuber: Mais!) Und die Menschen finden einen Arbeitsplatz in der Industrie.

Wir importieren auch aus den Nachbarländern Ungarn und Slowakei Über­schuss­produkte. Wir importieren ja auch Metalle und andere Rohstoffe und schaffen Industriearbeitsplätze in Österreich. (Abg. Dr. Pirklhuber: Industriepolitik, aber keine Bauernpolitik, keine Ernährungspolitik!) Ich weiß nicht, warum Sie sich dagegen wehren, dass in Österreich Arbeitsplätze geschaffen werden. Ich sehe es als richtige Strategie, minderes Getreide, das nicht für die Ernährung geeignet ist, in hochwertige Rohstoffe zu veredeln und somit Arbeitsplätze in der Industrie zu schaffen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist ökologischer Unsinn!)

Im Übrigen gibt es bei der Biotreibstoffproduktion Nebenprodukte, und neben dem Biotreibstoff entstehen Eiweißfuttermittel. Wir können damit Soja ersetzen. Wir importieren aus Südamerika viel Soja für die Viehfütterung, und mit dem Eiweiß­futtermittel, das als Nebenprodukt bei den Biotreibstoffen entsteht, ersetzen wir die Importe. Wir werden somit unabhängiger vom Ausland. Wir erzeugen eigene Eiweiß­futtermittel, eigene Treibstoffe. Mir ist die Unabhängigkeit Österreichs ein wichtiges Gut. Wir importieren Rohöl aus Krisenregionen – und ein Stück Unabhängigkeit zu


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gewinnen ist der Ansatz bei dieser Debatte. (Abg. Dr. Pirklhuber: Steuerbefreiung für die AGRANA !)

Klar ist, dass die österreichischen Bauern und auch die Bauern, die zuliefern, Nachhaltigkeitskriterien unterschreiben müssen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist Indus­trie­politik!) Getreide, das für die Biospritproduktion verwendet wird, muss Nachhaltig­keitskriterien entsprechen, also vernünftig angebaut werden. (Abg. Dr. Pirklhuber: Sie kontrollieren das?!)

Es wird gesagt – und da wird etliches vermischt –, wenn wir in Österreich Biotreibstoffe erzeugen, steigert dies den Hunger in der Welt. Das stimmt nicht! Das ist ein ernstes Thema, der Hunger in der Welt. Aber es hat keinen Sinn, dass man Getreide nach Afrika liefert – um in der Krise zu helfen, ja. Aber diese Länder müssen sich vielmehr selbst ernähren können. Wir unterstützen sie dabei und haben in Berlin beim letzten Agrarministergipfel festgehalten, dass die Investitionen in die Landwirtschaft in afrikanischen, in asiatischen Regionen gesteigert werden müssen, damit sich die Menschen dort ernähren können.

Ich sage Ihnen eines: Ein Drittel der Weltgetreideernte geht verloren, weil in diesen Ländern die Lagerung schlecht ist, das Getreide verschimmelt und auch teilweise weggeworfen wird. Und ich würde mir wünschen, dass solche Kämpfer wie Sie, die gegen die Biotreibstoffe kämpfen, auch gegen das Wegwerfen von Lebensmitteln auftreten. (Beifall bei der ÖVP.) Dort vermisse ich das.

Ich würde mir wünschen, dass die, die gegen Biotreibstoffe auftreten, auch mit so einer Vehemenz gegen das fossile Öl auftreten, denn in Wahrheit leisten Sie dem Vorschub. (Beifall bei der ÖVP.)

Worum geht es? – Der Verkehr ist in Österreich ... (Abg. Dr. Pirklhuber: Erneuerbare Energie!)  Ja, Sie können hier schreien, es ist trotzdem nicht wahr, was Sie hier erzählen. Der Punkt ist Klimaschutz. Wir erreichen im Verkehr nicht unsere Klimaziele. Seit 1990 sind die Emissionen um 50 Prozent gestiegen, der Verkehr ist für 30 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich.

Und jetzt sage ich als Umweltminister nicht – Sie sagen das als Grüne –, die Leute dürfen nicht mehr mit dem Auto fahren, ich sage das nicht als Umweltminister, ich will, dass der Verkehr umweltfreundlicher wird, dass die Autos weniger Sprit verbrauchen, die Motoren sparsamer werden, aber dass wir auch den Sprit freundlicher machen. Wir brauchen für die wirtschaftliche Entwicklung den Verkehr und auch für das individuelle Wohlbefinden. Verkehr ist doch ein Bedürfnis der Menschen, und daher haben wir die EU-Richtlinie umgesetzt.

Ich halte es aber für sinnvoll, dass die Europäische Union sagt, überdenken wir unsere Ziele; denn wissen Sie, was derzeit in Europa passiert, ich wundere mich, dass Sie sich deswegen nicht aufregen? – Europa importiert aus Indonesien, wo der Urwald gerodet wird, Palmöl, Europa importiert aus dem brasilianischen Dschungel Biotreib­stoffe. (Abg. Dr. Pirklhuber: Palmöl, das wissen wir!) Dagegen sind wir (Abg. Dr. Pirklhuber: Wir auch!), denn das kann mir niemand einreden, dass das ökologisch ist, wenn wir aus in Indonesien, Malaysia gerodetem Urwald Palmöl nach Europa bringen oder den brasilianischen Urwald roden und den Biotreibstoff herbringen. Dagegen sind wir!

Aber wenn dies aus heimischer Produktion kommt, wo wir ein Potenzial haben, dann unterstütze ich das und halte es für sinnvoll. Und ich erwarte mir eine Klärung auf europäischer Ebene, denn Europa lässt das alles zu.

Ich habe am Jahresende ein Gespräch mit Kommissar Oettinger gehabt, wo ich genau das eingebracht habe. Ja, ich bin für eine kritische Auseinandersetzung, und es wird


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bei uns da nicht leichtfertig gearbeitet, es wird sehr wohl unterschieden zwischen Lebensmitteln und anderen agrarischen Rohstoffen. Das, was die Europäische Union sagt, unterstützen wir, dass Treibstoffe der zweiten Generation erzeugt werden sollen. Wir können das heute schon. Dann kostet der Sprit allerdings ein x-Faches dessen, was er heute schon kostet, und die Menschen regen sich jetzt schon über den Spritpreis auf. Das heißt, wir brauchen sehr viel Forschung, damit wir Treibstoffe der zweiten Generation so erzeugen können, dass sich die Menschen das auch leisten können.

Daher müssen wir eine ordentliche Diskussion auf europäischer Ebene führen, die da lautet: Wir müssen auf europäischer Ebene klären, welcher Biotreibstoff ökologisch ist und welcher nicht. Und wir müssen nach fairen Kriterien wirklich auseinanderhalten, zu welchen Bedingungen ein Treibstoff erzeugt werden muss, dass er wirklich ökologisch ist. Das ist unser Standpunkt, den ich dort vertrete, dass wir dort eine Klärung herbeiführen, damit wir hier nicht ständig darüber diskutieren.

Im Übrigen sagen auch Umwelt-NGOs, dass die Biotreibstoffe einen Sinn haben, wenn sie ökologisch erzeugt werden. Und ich sehe dort die NGOs auch als Partner, weil es immerhin darum geht, Treibhausgase zu reduzieren. Und ich sage Ihnen ehrlich, und das ohne Polemik, mir ist lieber ein Biotreibstoff aus Österreich als fossiles Öl aus irgendwelchen Krisenregionen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist die Unwahrheit!)

Daher abschließend: Wenn Landnutzungsfaktoren eingeführt werden sollen, ja, bin ich dafür, aber ich bin sehr wohl auch dafür, dass ähnliche Kriterien dann bei der Ver­wertung von fossilem Öl angewendet werden. Es kann doch nicht so sein, dass bei Öl niemand etwas sagt, Sie als Grüne – das wundert mich am meisten – sagen gar nichts, während Sie da als Kreuzritter gegen die Biotreibstoffe auftreten. Das halte ich für den falschen Weg. Wir wollen nachhaltig Treibstoffe produzieren. Ernährung ist die erste Aufgabe der Landwirtschaft, das Vieh füttern, damit Lebensmittel erzeugt werden, und dann Reste höherwertig veredeln. Dazu stehen wir und das werden wir auf europäischer Ebene auch einbringen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pirkl­huber: Lobbyismus, !)

17.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte.

 


17.43.58

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zuerst einmal Konsens darüber, dass Lebensmittel nicht in den Tank gehören, auch nicht unter dem Vorwand des Klimaschutzes, der Nachhaltigkeit oder der Förderung erneuerbarer Energien.

Ich habe nur eine Frage, die ich als Nichtagrarexperte gerne stellen würde. Vielleicht können wir das bei Gelegenheit diskutieren. Was ich nicht verstehe, ist, warum wir Soja aus Südamerika nach Österreich zur Tierfütterung importieren müssen. Ich frage mich, was die Tiere gefressen haben, als es noch kein Soja aus Brasilien in Österreich gegeben hat. Da haben die Schweine, Kühe genauso gelebt. Aber ich würde gerne darauf ... (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Ernährungsphysiologisch!) Ernäh­rungs­physiologisch für die Tiere oder für die Menschen?

Aber ich würde gerne diese Debatte insofern versachlichen, als ich meine, es ist besser, wenn wir vielleicht von der Agrardebatte wegkommen (Zwischenruf bei der ÖVP) hin zu einer Umweltdebatte, denn dann würden wir wahrscheinlich das ganze Thema Agrotreibstoff E10 viel sachlicher diskutieren. Als SPÖ-Umweltsprecher würde ich sagen, diskutieren wir die Teile dort, wo sie hingehören.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 228

Kollege Pirklhuber, wir haben sehr gute Diskussionen im Umweltausschuss auch zu diesem Thema geführt, die nicht so emotionell waren wie hier. Das mag am Forum liegen, aber es kann auch sein, dass dort sehr sachlich diskutiert wurde.

Worum geht es? – Als man dieses E10 in Österreich einführen wollte, ist die EU auf die Bremse gestiegen. Es gibt Überlegungen, die aktuelle Richtlinie zu ändern. Das hat in Österreich dazu geführt, dass man gesagt hat, wenn es die EU-Vorgabe nicht mehr gibt, dann werden wir in Österreich auch nicht E10 einführen, sondern wir bleiben bei den bisher vereinbarten Mengen.

Daraus ist jetzt die Diskrepanz in der Anfragebeantwortung entstanden. Ähnlich wie beim Wasserthema kann man natürlich sehr viel herauslesen. Wir sind jetzt im Verhandlungsstadium, und es geht darum, wie sich Österreich, wie sich der Umweltminister, der gleichzeitig Landwirtschaftsminister ist, auf europäischer Ebene positionieren wird.

Meine/unsere Position ist Vorsicht bei der ersten Generation der Agrotreibstoffe, mit allen Bedenken, die bereits angesprochen wurden, steigende Lebensmittelpreise, Rodungen in den Entwicklungsländern, Hunger in der Welt, Import von Weizen und Raps zur Erzeugung von Agrotreibstoffen. Ich bin aber ganz dafür, dass wir uns wesentlich – der Herr Minister hat das angesprochen – in Richtung zweite oder dritte Generation von Agrotreibstoffen orientieren.

Nehmen wir die Förderungen doch dafür, dass wir tatsächlich in die zweite, dritte Generation der Abfälle investieren, um das für einen günstigen, nachhaltigen Treibstoff in Österreich nutzbar zu machen. Nehmen wir die Mittel auch dafür, Einsparungs­potenziale bei Treibstoffen zu fördern und gleichzeitig in Elektroautos zu investieren. Wir haben die Befreiung von der NoVA und in einigen Bundesländern gibt es eine geringe Förderung für Elektromobilität. Aber in jedem Fachjournal liest man, nein, das rentiert sich nicht, die Autos sind noch zu teuer, die Infrastruktur funktioniert nicht. – Von selbst wird das nicht kommen, und die Öllobby wird uns nicht unterstützen. Ich appelliere, dass wir uns beispielsweise, so wie wir relativ erfolgreich die Abwrack­prämie zur Krisenbewältigung gleichzeitig mit einer umweltpolitischen Zielsetzung bezahlt haben, überlegen, wie wir die Elektromobilität fördern können, aber mit Zuschüssen, die dann wirklich einen Anstoß geben, einerseits zur Entwicklung, ande­rer­seits zur Förderung von österreichischer Technologie, die E-Mobilität leistbar macht.

Ich ersuche nochmals, dieses Thema nicht nur aus agrarpolitischer Sicht zu behan­deln, sondern vor allem auch die nachhaltigen, ökologischen und entwicklungs­politischen Kriterien zu berücksichtigen. Im Gegensatz zu dem, was wir heute an der EU kritisiert haben, was die Richtlinie betreffend Wasser betrifft, haben wir jetzt einen Hinweis aus Brüssel, in dem es heißt: Seid vorsichtig mit der ersten Generation von Agrotreibstoffen! Und ich denke mir, das ist ein Zeichen, das man auch in Österreich beachten sollte.

Abschließend, weil heute schon so viel auch landespolitisch diskutiert wurde: In Niederösterreich gibt es auch Landtagswahlen. Eine Möglichkeit, die Bevölkerung zu bewegen, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, wäre, diese preiswert zu machen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Richtig!) In Wien gibt es ein Ticket um 365 € für das ganze Jahr. Was in Wien selbstverständlich ist, muss auch in Niederösterreich möglich sein. Dann würden wir uns viel an Diskussion darüber, dass wir Lebensmittel vergasen, für Agrotreibstoffe verwenden oder Sonstiges, ersparen.

In diesem Sinne appelliere ich, fördern wir den öffentlichen Verkehr und bremsen wir in Bereichen, die nicht nachhaltig sind! (Beifall bei der SPÖ.)

17.49



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 229

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmucken­schlager. – Bitte.

 


17.49.45

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, betreffend die Vorschläge der Kommission, die auch der Kollege Pirklhuber angesprochen hat, in Bezug auf die Landnutzungsveränderung und die Hinweise, man sollte auf die CO2-Produktion im agrarischen Bereich aufpassen, muss man schon auch ganz klar fragen, wie wir noch mehr CO2 im agrarischen Bereich einsparen können.

Sie wissen so gut wie ich, dass das vor allem durch die Anwendung gentechnisch ver­änderter Pflanzen möglich ist. Also passen Sie sehr gut auf, dass Sie mit diesen Verordnungen und mit der Zustimmung zu diesen Dingen nicht Tür und Tor für die Gentechnik in Europa öffnen und somit Trittbrettfahrer für Firmen wie Monsanto und Co sind.

In Österreich haben wir eine nachhaltige Landwirtschaft, seit 2010 haben wir ein Nachhaltigkeitssystem. Wir wissen, dass wir beim Biodiesel 60 Prozent CO2 einsparen und in der Produktion von Bioethanol 70 Prozent. Wir bewirtschaften nachhaltig. Aber ich sage auch ganz klar Ja zur Kontrolle beim Import, wenn es darum geht, zu kon­trollieren, wo Palmöl zum Beispiel herkommt. Da gilt es ganz genau darauf zu schauen, was in Südamerika, was in Asien los ist, wie dort die sozialen und ökolo­gischen Standards, also die Rahmenbedingungen, ausschauen. Aber man sollte nicht zurücksteigen und die eigene Produktion verteufeln und zurückfahren, sondern die eigene Produktion vielleicht stärken.

Wenn wir uns die Diskussionen des heutigen Tages etwas veranschaulichen, dann erinnern wir uns, dass wir zuerst die Diskussion über das Wasser gehabt haben, wo wir einen nationalen Schulterschluss haben und ganz genau wissen, dass wir das, was wir in unserem Land haben, als großen Schatz hüten müssen. Aber genau das Gleiche haben wir auch bei der agrarischen Produktion. Bei dem, was wir produzieren, wissen wir, wie wir es produzieren, und da haben wir hundertprozentige Sicherheit.

Ich möchte aber auch auf die Eiweißlücke eingehen. Kollege Weninger hat vorher die Frage gestellt: Wieso müssen wir Soja importieren? (Abg. Dr. Pirklhuber: 80 Prozent!) Wir haben in Europa eine Eiweißlücke bei der Tierfütterung. Gerade bei der Produktion von Bioethanol haben wir als eines der Abfallprodukte in diesem Produktionszyklus hochwertiges Eiweiß für die Viehfütterung. Das ist das Produkt ActiProt aus dem Werk in Pischelsdorf, das Sie hier schon kritisiert haben. Da können wir Sojaimporte kompensieren, da können wir österreichische Wertschöpfung generieren und haben somit auch Sicherheit bei der Tierfütterung.

In der Europäischen Union diskutieren wir gerade die Gemeinsame Agrarpolitik für die nächsten sieben Jahre. Da geht es auch um einen Vorschlag, der zwingend vor­schreiben will, dass 7 Prozent der gesamten Agrarfläche Europas als ökologische Vorrangfläche aus der Produktion herausgenommen werden. Das sind 7 Prozent. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist reduziert worden auf 3 Prozent!) Wissen Sie, wie viel Prozent weltweit momentan für Agrartreibstoffe verwendet werden? – Das sind 3 Prozent!

Das heißt, wir nehmen nobel 7 Prozent aus der Produktion, wissen aber, mit 3 Prozent könnten wir jetzt schon einige Ziele abdecken. Das heißt, wir müssen doch in die Richtung gehen, Produktion in diesem Bereich zu intensivieren und Eiweißpflanzen zu produzieren.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 230

Das Nächste, was wirklich in der Diskussion absolut unsauber ist, ist der Hinweis auf die Konkurrenz zu Lebensmitteln. Sehr geschätzte Damen und Herren! In Österreich werden pro Jahr 157 000 Tonnen Lebensmittel weggeschmissen, das sind 19 Kilo pro Kopf. Wir könnten eine halbe Million Österreicherinnen und Österreicher nur mit den Lebensmitteln, die wir wegschmeißen, ein Jahr lang ernähren. Es ist verwerflich, wenn Sie das dem Agrodiesel gegenüberstellen. Der ist keine Konkurrenz zur Ernährung. Das ist die Konkurrenz. Und wenn jemand darüber diskutiert, dass Agrarpreise oder Lebensmittelpreise zu hoch sind, dann fange ich diese Diskussion erst wieder an, wenn wir mit dem Wegwerfen einmal aufhören. Da müssen wir sauberer werden, da müssen wir genauer werden!

Geschätzte Damen und Herren! Stärken wir die heimische Produktion, kontrollieren wir den Import und decken wir die komplette breite Palette der landwirtschaftlichen Pro­duktion in Österreich ab, den Trog, den Teller und den Tank, damit wir alle Teile im eigenen Land haben: die Fütterung im Viehbereich, selbstverständlich die Erzeugung von Nahrungsmitteln, aber auch die Erzeugung von nachwachsender Energie! Das fördert das Wachstum und sorgt dafür, dass unsere Betriebe ordentlich wirtschaften können. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pirklhuber: Die Agrarindustrie lässt grüßen! Der Handel freut sich! Das ist eindeutig Lobbyismus!)

17.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.

 


17.54.10

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich habe jetzt das Plädoyer des Abgeordnetenkollegen Schmuckenschlager gehört und, Herr Minister, auch Ihr Plädoyer. Die Art und Weise, wie Sie Ihre Argumente hier vorbrin­gen, ist wirklich einmalig. Ich muss sagen, die Präsentation Ihrer Vorstellungen ist Ihnen heute wirklich gelungen.

Der einzige Haken an der ganzen Sache ist folgender, ich zitiere aus dem „Wirt­schaftsBlatt“, keine freiheitliche Parteizeitung, nach dem Scheitern des E10. Sie haben mit Ihrer Argumentation nicht einmal Finanzministerin Fekter und auch nicht den Wirtschaftsminister Mitterlehner überzeugt. Sie können hier noch so sehr dafür plädieren. Sie haben nicht einmal die eigenen Leute überzeugt, ich rede gar nicht von den Ministern der SPÖ. Ich lese vor:

„Unterstützung bekam er“ – Minister Berlakovich – „dafür nicht einmal aus der eigenen Partei. Finanzministerin Maria Fekter (V) lehnte eine Steuerbegünstigung wie beim derzeit verkauften E5 ab und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner zeigte wenig Eile bei seiner Zustimmung für eine Änderung der Kraftstoffverordnung.“

Nicht einmal Ihre eigenen Minister haben Sie von Ihrer Argumentationslinie überzeugt.

Zu den Anfragebeantwortungen, die ja beim Landwirtschaftsminister immer eher dürftig ausfallen: Auch die Beantwortung unserer Anfragen ist sehr spärlich. Meistens geht es ihn nichts an. AMA und AMA-Marketing, das geht ihn nichts an. Einheitswerte – das berührt ihn nicht. Das ist zwar ein Hauptpunkt für die Bauern, aber keine Antwort des Landwirtschaftsministers. Oder die Anfragebeantwortungen sind so allgemein gehalten, dass man alles herauslesen oder allenfalls hineinlesen kann.

Ich möchte aber schon daran erinnern, Herr Minister, das Jahr 2012 war nicht Ihr Jahr. E10 – das war der vierte Flop im Jahr 2012. Sie haben einen LEADER Bericht zu verantworten, wirkliche Misswirtschaft mit öffentlichem Geld. Sie haben im Lebens­ministerium einen vernichtenden LEADER Bericht, 4 Millionen € für die Homepage, mehr erwähne ich gar nicht dazu. Dann haben Sie einen ÖPUL-Bericht zu verant­worten, noch nicht veröffentlicht, aber schon bekannt, auch Misswirtschaft sonder-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 231

gleichen, und dann haben Sie mit E10 einen sagenhaften Flop hingelegt. Bis kurz vor der Bekanntgabe durch die Europäische Union haben Sie an diesem Projekt fest­gehalten. Sie haben es aber bis eine Woche davor nicht geschafft, eine einzige Tankstelle in Österreich dafür einzurichten.

Die logistische Vorbereitung für E10 war, sagen wir es höflich, dilettantisch, im bäuerlichen Jargon würde man sagen, unter jeder Sau.

Weiters: Es ist nicht einmal gelungen – eine Beantwortung einer Anfrage von uns –, alle Automarken aufzulisten, die E10 vertragen. Denn es ist nicht so, dass jedes Auto E10 tanken kann. Nicht einmal das ist gelungen. Sie haben allerdings bestätigt, dass der Verbrauch beim Einsatz von E10 wesentlich höher ist. Das ist in einer Anfragebeantwortung an uns klar dokumentiert: Wenn die Autofahrer E10 tanken, dann ist der Verbrauch wesentlich höher. Man muss sich das wirklich vorstellen, eine Firma versucht, ein Produkt zu platzieren, hat aber logistisch keine Vorbereitung getroffen!

Sie sagen: Am 1.10 werden wir das einführen. Sie haben aber kein einziges Verkaufsregal, wo Sie das machen können.

Wie dem auch sei, E10 ist für uns und von Ihrer Vorbereitung her ein klarer Flop und ein Bauchfleck. Das habe ich schon gesagt. Und ich habe mich dann gefragt, warum denn eigentlich die ÖVP mit dem Bauernbund und das Landwirtschaftsministerium gegen alle Widerstände, nicht nur der SPÖ und der Oppositionsparteien, sondern auch von ÖAMTC und ARBÖ und all dieser Organisationen, so massiv für E10 eintreten. Und da bin ich auf eine interessante Person gestoßen, und diese Person heißt Fritz Kaltenegger. (Beifall bei der FPÖ.)

Kollege Mayerhofer kennt den Herrn Fritz Kaltenegger. Herr Fritz Kaltenegger war Direktor des Österreichischen Bauernbundes, er war Generalsekretär der Österreichi­schen Volkspartei und Kabinettschef unter Landwirtschaftsminister Josef Pröll. Fritz Kaltenegger hat sich 2009 aus der Politik zurückgezogen und gesagt, er geht in die Privatwirtschaft. Aber in der ÖVP braucht man nicht in die Privatwirtschaft zu gehen, sondern man geht zum Minister und hat einen Job. In diesem Fall hat er einen Job im Raiffeisenkonzern bekommen, dieses Mal bei AGRANA. Und wissen Sie, wofür er bei AGRANA zuständig ist? – Für die Einführung von E10, Ethanol.

Und so funktioniert das: Das Landwirtschaftsministerium sorgt gemeinsam mit dem Bauernbund dafür, dass die AGRANA Hunderttausende Euro Förderungen aus dem Landwirtschaftsbudget erhält. Dafür muss die AGRANA sicherstellen, dass Jobs für Politaltfunktionäre geschaffen werden. Es ist eigentlich abstoßend für mich, dass so ein großer Konzern, ein Weltkonzern wie AGRANA sich nicht zu schade ist, sich so missbrauchen zu lassen, und versucht, auf so billige und offensichtliche Weise im österreichischen Parlament Lobbyismus für die eigenen Interessen zu machen. Denn das, Herr Minister, ist kein Umweltschutzinteresse, das Sie verfolgen, das ist nicht im Interesse der heimischen Bauern, sondern das ist ausschließlich Lobbyismus für die AGRANA in Verbindung mit dem Herrn Fritz Kaltenegger. (Beifall bei FPÖ, BZÖ und Grünen.)

Ich sage nur noch ein Wort dazu: Ernst Strasser lässt grüßen in diesem Bereich! Sie sehen hier, die AGRANA schaltet auch in der „Österreichischen Bauernbundzeitung“ seitenweise Inserate. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.) Somit ist klar, warum hier der Bauernbund und das Landwirtschaftsministerium gegen alle Wider­stände so massiv für die Einführung von E10 sind. Herr Minister, das, was Sie mit der Bauernbundorganisation, mit den Abgeordneten hier im Parlament und mit dem Vorstandsvorsitzenden der AGRANA fabriziert haben, war ein veritabler Bauchfleck. Ich bitte Sie: Zurück an den Start und seriös über E10 und die Einführung von


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 232

Bioethanol diskutieren! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Grosz: Der Herr Minister kann etwas zum Herrn Kaltenegger sagen, ob das stimmt!)

17.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


18.00.01

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Landwirt­schafts­minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, aus Ihrer Beantwortung, aus Ihrem Statement bin ich nicht ganz schlau geworden, weil es ein ziemliches Wirrwarr an unterschiedlichen Argumentationen gegeben hat. Sie haben irgendwie dargestellt Agrotreibstoffe versus fossile Treibstoffe, wer nicht für Agro­treibstoffe ist, ist für fossile Treibstoffe. Nichts für ungut, aber wir Grüne sind in der Diskussion, welche Treibstoffe man einsetzt oder wie man Verkehrspolitik klimascho­nen­der gestaltet, schon ein bisschen über diese Alternative fossile versus Agrotreib­stoffe hinaus. (Beifall bei den Grünen.)

Ich gestehe durchaus zu: Agrotreibstoffe sind eine Zeit lang als Alternative diskutiert worden, auch als ein Beitrag zum Klimaschutz. Das ist allerdings schon einige Jahre oder Jahrzehnte her, und mittlerweile gibt es eben sehr, sehr viele Studien, die eindeutig belegen, dass Agrotreibstoffe sogar stärkere klimaschädigende Wirkungen haben können, je nachdem, woraus sie erzeugt wurden und wie sie angewendet werden. In mehreren Fällen ist es da durchaus so, dass die Auswirkungen auf das Klima sogar negativer als bei fossilen Kraftstoffen sind.

Der Einsatz von Agrotreibstoffen ist also keine Klimaschutzmaßnahme, und die EU-Kommission hat in diesem Bereich ihre Linie geändert. Die EU-Kommission ist sicher alles andere als eine Klimaschutz- oder Umweltschutzorganisation. Die Änderung der Linie der Kommission ist dennoch ein positives Beispiel dafür, dass sich auch politische Diskussionen sachlich und fachlich mit Themen beschäftigen und sich dadurch auch politische Haltungen und Handlungen an neuere Entwicklungen anpassen können. Das ist auch ein sehr positives Signal in Richtung Bevölkerung, dass die Themen ernst genommen werden, am Stand der Wissenschaft diskutiert und daraus auch entsprechende politische Handlungen abgeleitet werden. Das würde ich mir in Österreich auch wünschen. (Beifall bei den Grünen.)

Man kann das Thema Agrotreibstoffe durchaus differenziert angehen. Wir können uns durchaus den Einsatz von Agrotreibstoffen in regionalen landwirtschaftlichen Kreis­läufen vorstellen, aber eben nicht in großem Ausmaß, weil das, wie gesagt, klimaschädigende Wirkungen haben kann, zu Landnutzungsänderungen führt und global gesehen sehr wohl auch zu Problematiken im Lebensmittelbereich, zu sozialen Problematiken führt, wofür wir hier auch Verantwortung tragen, denn, Herr Minister, es geht immerhin um eine EU-Richtlinie.

Wenn es auf EU-Ebene gewisse Beimisch-Quoten gibt, werden dafür auch bestimmte Mengen benötigt, und dann hat das sehr wohl auch globale Auswirkungen. Dafür tragen wir als österreichische VerantwortungsträgerInnen auch auf EU-Ebene mit Verantwortung. Daher ist auch Ihre Positionierung zur EU-Linie, zum Kommissions­vorschlag sehr wohl zu überdenken. Aus Ihrer Stellungnahme geht nämlich nicht hervor, ob Sie jetzt für oder gegen eine Beimisch-Quote auf europäischer Ebene sind. Es geht nicht daraus hervor, ob Sie für oder gegen die Anerkennung von ILUC-Faktoren sind. Im Gegenteil. Sie äußern sich sogar eher skeptisch, Sie sagen: Wenn wir das nur auf EU-Ebene machen, dann bringt das ja nichts, denn das ist ein globales Problem!


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Nichts für ungut, aber wenn es auf EU-Ebene Regelungen gibt, dann hat das sehr wohl auch globale Auswirkungen und dann können wir nicht sagen, wir machen das da bei uns und alles andere geht uns nichts an.

Wir sind dafür, dass die Beimisch-Quoten ausgesetzt werden. Sie haben sich nicht nur für die Beibehaltung der 5 Prozent eingesetzt, sondern für höhere Quoten. Ich frage Sie daher auch, wie Sie die Verantwortung Österreichs innerhalb der EU wahrzunehmen gedenken.

Sie wissen genau, da spreche ich Sie jetzt auch als Umweltminister an, wir sind Klimaschutzschlusslicht. Der Einsatz von Agrotreibstoffen ist keine Klimaschutzmaß­nahme, sondern er dient vielmehr gerade dazu, den Klimaschutz nicht ordentlich anzugehen, denn de facto braucht es auch im Verkehrsbereich, wenn Sie diesen auch als Klimasünder ansprechen, etwas ganz anderes. Agrotreibstoffe haben lange Zeit verhindert, dass verbrauchsärmere Autos auf den Markt kommen. Es wird durch sie eine tatsächliche Verkehrswende verhindert, in der es um Reduktion geht, in der es um Verlagerungen in Richtung öffentlicher Verkehr geht. Wenn wir das wirklich ernst meinen, Klimaschutz auch in diesem Bereich ernst gemeint wird, dann fordere ich Sie auf, endlich dafür zu kämpfen.

Ich habe mir immer gedacht, Sie als Umweltminister kämpfen für nichts und Ihnen ist das gar nicht so wichtig. Jetzt kämpfen Sie gegen diesen Kommissionsvorschlag, nur aus Klimaschutz- und Umweltsicht leider genau für das Falsche.

Ich würde mir wünschen, dass wir aktiven Umwelt- und Klimaschutz in Österreich ambitioniert angehen und die richtigen Entscheidungen treffen und auch durchziehen. Auch dieses Thema zeigt sehr, sehr deutlich: Österreich braucht ein starkes, eigen­ständiges und engagiertes Umweltministerium. (Beifall bei den Grünen.)

18.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.

 


18.05.16

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Es ist an der Zeit, dass wir diese ÖVP-Märchenstunde beenden. Kehren wir zurück zu einer sachlichen Agrarpolitik, denn die haben sich die österreichische Landwirtin und der österreichische Landwirt einfach verdient. Das sind Menschen, die 365 Tage im Jahr arbeiten, und die wollen nicht in einer Landwirtschaft arbeiten müssen, in der sie wie Sklaven abhängig sind von Verträgen mit Agrana, mit Raiffeisen. Nein, Herr Bundesminister! Der Landwirt möchte frei sein!

In Anbetracht dessen, dass wir heute nur mehr 88 Prozent des Getreides, das wir in Österreich benötigen, selbst produzieren – den Rest müssen wir importieren –, ist das, was Sie hier von sich gegeben haben, hanebüchen.

Herr Bundesminister, einmal ganz ehrlich: Es geht um das so hochgelobte Werk in Pischelsdorf, das jedes Jahr 700 000 Tonnen Bioethanol erzeugt. Es geht ja einzig und allein um günstiges Getreide zwecks Auslastung dieses Werks, das ein reiner Raiffeisenbetrieb ist. Haben Sie die Bauern gefragt, ob sie es als richtig empfinden, dass das Getreide, das dort verarbeitet wird, zum größten Teil aus Rumänien, aus der Ukraine und weiß Gott woher sonst noch hergekarrt wird? – Und da sprechen Sie von einer positiven Umweltbilanz?! Herr Bundesminister, das glaubt Ihnen nicht einmal der dümmste Mensch auf dieser Erde.

Abgesehen davon habe ich bereits im März letzten Jahres einen Antrag eingebracht, in dem ich argumentiert habe, dass wir, damit wir das Ziel, das Sie angegeben haben, bis 2020 erreichen, in Europa 69 000 Quadratkilometer mehr an Ackerland brauchen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 234

würden. Allein um dieses Ackerland zu kultivieren, verbrauchen wir viel mehr Energie, als der ganze Biotreibstoff hergibt; allein der Kohlendioxidausstoß durch die Kultivie­rung ist viel, viel höher. Dazu gibt es Studien – die kann ich Ihnen gerne geben.

Herr Bundesminister, im Jahre 2010 wurden 142 Millionen Tonnen Getreide weltweit zu Sprit verarbeitet. Jetzt wissen wir – es gibt zig Berechnungen dazu –, dass wir mit diesem Getreide 420 Millionen Menschen ernähren hätten können. Und Sie sagen, das sind keine Nahrungsmittel! Sie sagen, das ist minderwertiges Getreide. Herr Bundes­minister, auf welchem Planeten leben Sie denn? Wissen Sie nicht, dass dieses Getreide sehr wohl Futtermittel ist? Dieses Futtergetreide könnte anstatt dessen verfüttert werden! Stattdessen machen Konzerne wie Monsanto, wie Raiffeisen Millionengewinne, importieren wir 600 000 Tonnen gentechnisch verseuchtes Soja. Dieses gentechnisch verseuchte Soja wird über unsere Nutztiere, über die Schweine, die Hühner, die Fischzucht veredelt und dem Konsumenten eins zu eins auf den Tisch gesetzt. Beenden wir doch gescheiter das!

Herr Bundesminister! Schauen wir darauf, dass wir die Existenz unserer heimischen Bauern absichern können und dass wir die Bauern endlich dazu bringen, dass sie wieder Getreide produzieren. Sie produzieren nur mehr 88 Prozent des Bedarfs! Diese Zahlen sind nicht von Gerhard Huber, diese Zahlen sind nicht vom BZÖ, sondern diese Zahlen kommen von Ihnen selbst, Sie können sie im Grünen Bericht nachlesen.

Eines, Herr Bundesminister, werden Sie nicht in Abrede stellen: dass die Agrarpolitik seit mehr als 30 Jahren fest in den Händen einer Partei, eines Konzerns ist. Diese Partei ist die ÖVP, und dieser Konzern ist Raiffeisen.

Herr Bundesminister, Sie wissen genau, dass auf europäischer Ebene, in Polen, überall, neue Bioethanolwerke gebaut werden. Es gibt Werke 300 Kilometer von Wien entfernt, die einen Ausstoß von Millionen Tonnen Bioethanol haben. Sie wissen, dass die Anbauflächen dafür nicht vorhanden sind. Wir in Europa müssen heute schon 35 Millionen Hektar Getreide importieren. Nur um gewissen Konzernen, wie Raiffeisen, und gewissen Lobbyisten Millionen Euro an Förderungen zukommen zu lassen, bestücken Sie diese Werke, lassen Sie das zu.

Herr Bundesminister, Sie haben sich sehr blamiert! Mein Antrag war, dass wir in Österreich sofort und ein für alle Mal auf die Verwendung von E10 verzichten. Wir haben ohnedies den Biodiesel, wir brauchen E10 nicht.

Herr Bundesminister, machen Sie endlich einmal glaubwürdige Politik, die Sie auch argumentieren können, denn Nahrungsmittel gehören nicht in den Tank! Unsere Landwirte haben das absolut nicht verdient! (Beifall beim BZÖ.)

Herr Bundesminister, Sie sollten sich positive Beispiele anschauen. Vergleichen wir Regionen! Vergleichen wir Nordtirol mit Südtirol, vergleichen Sie Salzburg, Ober­österreich, Niederösterreich mit Bayern, dann werden Sie sehen, es gibt Agrarpolitik, die sich für die Bauern einsetzt. In solchen Regionen ist das Ausmaß des Bauern­sterbens lächerlich, bei Weitem nicht so ausgeprägt wie bei uns. Schauen Sie sich die Zahlen in Südtirol an! (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Das könnten wir in Österreich auch! Machen wir Politik für unser Land – und nicht für Konzerne! (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 235

18.10


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

18.10.59Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 3 bis 6 der Tagesordnung wieder auf.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


18.11.08

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshof hat die geschäfts­führenden Leitungsorgane in öffentlichen Unternehmungen geprüft und dabei auch die sogenannten Managerverträge. Er zeigt nach dieser Prüfung, die äußerst komplex war, auf 544 Seiten, dass es eingefahrene Systeme, Sonderregelungen, aber auch Gebräuche und Gepflogenheiten gibt, die natürlich nur über einen gewissen Zeitraum hinweg abgebaut werden können. Dieser Bericht über die Jahre 2006 bis 2008 zeigt, dass es auf allen Ebenen Handlungs-, Verbesserungs- und Optimierungsbedarf gibt. Es geht darum, dass wir mehr Transparenz bekommen, aber auch darum, dass gesetzliche Vorgaben wie zum Beispiel die sogenannte Schablonenverordnung umgesetzt und eingehalten werden.

Es geht aber auch darum – es sind sehr viele Unternehmungen, insgesamt 232 –, dass die Bezüge – und die sind natürlich in der Öffentlichkeit immer ein Kritikpunkt – den Leistungen gegenübergestellt werden. Von den 232 Firmen und Unternehmungen sind 30 geprüft worden, zum Beispiel die ASFINAG, die Bundesimmobiliengesellschaft, die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank, aber auch die Energie AG Steiermark und der Verbund. (Abg. Huber: Die Tiroler Hypo haben Sie vergessen!)

Die Verträge sind insgesamt uneinheitlich und wenig transparent, stellt der Rech­nungshof fest. Es gibt vielfach keine Gehaltsobergrenzen, und da und dort gibt es natürlich auch wenig oder wenig schlüssige Bestimmungen über die Gehaltshöhe in Verbindung mit der Managementleistung. Fast keine der Firmen hat sich an die sogenannte Schablonenverordnung gehalten. Bei der Ausschreibung von zu besetzenden Stellen wurde so manches nicht ganz so vorgenommen, wie es im Bundesgesetz vorgegeben ist. Insgesamt stellt der Rechnungshof auch fest, dass von 472 Leitungsfunktionen lediglich 5 Prozent von Frauen besetzt sind. Weiters stellt der Rechnungshof klar, dass auch die Vergütungen, die öffentlich vergeben werden sollten, nicht präsentiert werden. Teilweise wurden vor Eintreten der Erfolgsvorgaben Boni ausbezahlt, die nicht vergeben hätten werden sollen.

Insgesamt gibt es also hier – das hat der Rechnungshof natürlich aufgezeigt – einiges zu tun. Er empfiehlt, dass Erfolgsbeteiligungen nur noch nach nachweisbaren Kriterien und überprüfbaren Vorgaben gewährt und nur nach dem tatsächlich eingetretenen Erfolg vergeben werden. Nachträgliche Erhöhungen von Managementgehältern sollten nur in klar begründbaren Fällen gewährt werden. Die Bestellung von Managern, auch von Tochterunternehmen, sollte nach dem Stellenbesetzungsgesetz des Bundes erfolgen. Und die gewährten Bezüge sollten im Jahresabschluss, in einem Anhang, veröffentlicht werden.

Welche Vorgaben gibt es? – Herr Staatssekretär Ostermayer war ja im Ausschuss. Es ist so, dass in der Zwischenzeit eine Änderung im Stellenbesetzungsgesetz des Bundes erfolgt ist und nunmehr danach ausgeschrieben werden muss. Weiters gibt es seit kurzer Zeit auch einen Kodex der Grundsätze in öffentlichen Unternehmungen mit Bundesbeteiligungen; im Ausschuss hat uns der Herr Staatssekretär diesen Kodex vorgestellt. Dieser soll dazu beitragen, gesetzliche Verpflichtungen einzuhalten, wiewohl dieser Kodex nicht unbedingt rechtsverbindlich ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 236

Insgesamt zeigt dieser Bericht: Es ist noch viel zu tun. Wir können noch vieles verbessern und optimieren und dazu beitragen, dass der Kritik an öffentlichen Unter­nehmungen, die da und dort laut wird, Ansatzpunkte entzogen werden, wenn wir transparent und offen arbeiten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


18.15.55

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungs­hofs! Frau Kollegin Lapp hat sich in ihren Ausführungen schon mit dem Internetauftritt des Parlaments befasst und sehr vieles aufgezählt. Ich kann in weiten Teilen mit ihr übereinstimmen. Es ist ein sehr, sehr wichtiges Instrument, und auch ich halte es für essenziell und wichtig, dass die Bevölkerung die Arbeit hier im Hohen Haus transparent mitbekommen kann und dass damit auch für uns Abgeordnete ein wesentliches Rechercheinstrument zur Verfügung steht.

Interessant ist aber vor allem auch das, was Sie nicht gesagt haben, Frau Kollegin Lapp. Es hat ja durchaus auch Mängel gegeben, und ich glaube schon, dass man auf diese eingehen sollte, und zwar nicht, um jemandem irgendwelche Kritikpunkte oder Fehler anzuhängen, sondern einfach, um daraus zu lernen und zu sagen: Optimieren wir die ganze Geschichte! Das nächste Mal machen wir es besser!

Der Rechnungshof hat Mängel in der Projektorganisation und im Projektmanagement festgestellt. Es hat eine Gesamtkonzeption gefehlt, wodurch es notwendig war, weitere Zusatzaufträge zu vergeben. Auch eine Schätzung über die zu erwartenden Gesamt­kosten hat gefehlt, sodass letztendlich wahre Kostenvergleiche nicht möglich waren. Gut zwei Drittel der letztlich entstandenen externen Kosten, also rund 1,3 Millionen €, wurden über bereits bestehende und fortlaufende Verträge des Parlaments mit EDV-Dienstleistern abgerechnet. Abgesondert davon fielen weitere externe Leistungen von rund 700 000 € an, sodass dieses Projekt in Summe 2 Millionen € gekostet hat. Zu bemängeln ist auch, dass das Vergabeverfahren ohne öffentliche Bekanntmachung erfolgte.

Der Rechnungshof stellt auch fest, dass sich die Dienstleistungen, die vom Parlament angekauft werden, in Wirklichkeit nicht als wirtschaftlich darstellen und es gescheiter wäre, entsprechendes Personal anzustellen und diese Tätigkeit vor Ort durchzuführen, ein sogenanntes Insourcing zu machen. Die Präsidentin hat im Ausschuss damals zugesagt, das mittelfristig einführen zu wollen. Es befindet sich im Prüfungsstadium. Momentan fehlen noch die budgetären Maßnahmen dafür; im letzten Budget wurde daran auch nichts geändert. Schauen wir einmal, wie das weitergeht.

Ein anderer essenzieller Teil ist, dass der Rechnungshof immer wieder – wie in diesem Fall oder auch bei den anderen Berichten, die heute zur Diskussion stehen – wesentlich zur Wertschöpfung der Republik beitragen könnte, wenn man seine Empfehlungen umsetzen würde. Anstatt dessen belasten wir den Rechnungshof immer mehr mit administrativen Aufgaben, gerade erst wieder vor wenigen Wochen bezie­hungsweise Monaten im Bereich der Medienkooperation und Medienförderung. Der Rechnungshof hat in diesem Zusammenhang wieder Sondertätigkeiten zugeteilt bekommen, die ihn bis dato bereits 680 Mann-Tage gekostet haben. Das muss man sich vorstellen, denn das sind in etwa elf Follow-up-Prüfungen, die uns durch diese administrativen Tätigkeiten entgehen. Die Kosten dafür haben ungefähr 500 000 € betragen, und wir wissen, dass der Rechnungshof mit seinem Budget nur noch gewisse Zeit auskommen wird, aber nicht mehr allzu lange.

Aus diesem Grund stelle ich folgenden Antrag:

 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 237

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend budgetäre Aufstockung und Unterstützung der Verwaltungstätigkeit im Bereich des § 1 Abs. 3 BVG Medienkooperation und Medienförderung (BVG-MedKF-T) für den Rechnungshof

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die den finanziellen Aufwand für die Sondertätigkeiten des Rechnungshofes so ausgleicht, dass die Kernaufgaben des Rechnungshofes keine Einbußen erleiden und dass im Bereich des BVG-MedKF-T dem Rechnungshof dahingehend eine Verwaltungsvereinfachung zuteilwird, in dem hinsichtlich der Erstellung der Liste der dem Rechnungshof bekann­ten und seiner Kontrolle unterliegenden Rechtsträger, samt der für die Erfassung der Rechtsträger erforderlichen Daten (Namen, Adressen, vertretungsbefugte Organe) eine Meldepflicht bei Neugründung oder bei Änderung ihres Status auferlegt wird.“

*****

Das wäre eine sinnvolle Sache, um dem Rechnungshof wieder die Möglichkeit zu geben, jene Tätigkeiten auszuüben, für die er da ist, nämlich Prüfungen durchzuführen, Potenziale zu heben, sodass wir hier im Sinne des Steuerzahlers agieren können. Eine solche Agitation hätte ich jetzt gleich parat, und ich möchte Sie darauf aufmerksam machen.

Am 23. Jänner ist bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft gegen die Diakonie ermittelt, weil es bei der Beratung von Asylwerbern zu Mehrfachverrechnungen gekommen sein soll, und zwar haben die Asylwerber Abtretungserklärungen zugunsten der Diakonie unterschrieben, die die Diakonie ermächtigt, zugesprochene Haftent­schädigungen von der Finanzprokuratur zu beheben, in Empfang zu nehmen und darüber zu quittieren. Auslöser des Ganzen ist, dass die Diakonie sagt, dass sie Beratungsaufwand hat, wenn jemand zu Unrecht in Schubhaft sitzt. Der Schubhäftling erhält dafür 660 €, und die Diakonie lässt sich das spenden. Es stellt sich die Frage, ob da Bundesmittel widmungsgemäß verwendet werden. Ich denke, es wäre interessant, dem nachzugehen. Das wäre eine Kernaufgabe des Rechnungshofes. Wir werden uns darüber noch einige Gedanken machen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.22


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend budgetäre Aufstockung und Unterstützung der Verwaltungstätigkeit im Bereich des § 1 Abs. 3 BVG Medienkooperation und Medienförderung (BVG-MedKF-T) für den Rechnungshof

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2011/10 (III-277 d.B.) in der 187. Sitzung des Nationalrates am 30. Jänner 2013


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 238

Dem Rechnungshof sind neben der Erweiterung der Prüfkompetenz auch Sonder­tätigkeiten übertragen worden, die die budgetäre und personelle Ausstattung so in Anspruch nimmt, dass die Kerntätigkeiten des Rechnungshofes stark eingeschränkt werden.

Um seine Kernaufgaben in vollem Umfang und mit der gewohnten Qualität aufrecht­zuerhalten, fehlen dem Rechnungshof bis 2016 €3,6 Mio.. Der Rechungshofpräsident warnte die Abgeordneten in der Sitzung des Budgetausschusses am 5. November 2012, wenn diese finanzielle Aufstockung nicht stattfindet, wird der Rechnungshof gezwungen sein seine Kerntätigkeiten einzuschränken und die Zahl der Prüfungen zu reduzieren.

Weiters schilderte der Rechnungshofpräsident Dr. Moser den Ausschussmitgliedern des Budgetausschusses ausführlich die vielen neuen Aufgaben des RH bei der Um­setzung des Medientransparenzgesetzes und des Parteiengesetzes sowie im Rahmen des neuen Haushaltsrechts, unter anderem die Herausforderungen bei der Prüfung der neuen Vermögensbilanz des Bundes, sowie bei der Erstellung neuer tiefgehender Analysen zum Bundesrechnungsabschluss und die Berücksichtigung neuer Prüfungs­aspekte, wie Gendergerechtigkeit und Korruptionsbekämpfung.

Derzeit hat die Sondertätigkeit durch das Medientransparenzgesetz dem Rech­nungs­hof 680 Mann-Tage gekostet. Soviel benötigt der Rechnungshof um 11 Follow-Up-Prüfungen durchzuführen.

Durch die Sondertätigkeiten im Rahmen des Parteiengesetzes wurden für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und für die neu einzurichtenden IT ungefähr € 500.000,- ausgegeben. Man hat zwar dem Rechnungshof für diese Tätigkeiten eine zusätzliche Planstelle zugesprochen, jedoch kann diese nicht besetzt werden, weil das Geld für die genannten Sondertätigkeiten ausgegeben werden musste.

In diesem Zusammenhang sprach sich auch Präsident Moser dafür aus, dem Rech­nungshof die Verwaltungstätigkeit im Bereich des Medientransparenzgesetzes, etwa bei Erstellung von der Listen der ihm bekannten seiner Kontrolle unterliegenden Rechtsträger samt den für die Erfassung der Rechtsträger erforderlichen Daten (Namen, Adressen, vertretungsbefugte Organe) zu erleichtern, indem diesen einen Meldepflicht bei Neugründung oder bei Änderung ihres Status auferlegt wird.

Durch Wegfalls der Follow-Up-Prüfungen und den weiniger werden und in die Tiefe gehenden Berichten wird der Informationstand der Abgeordneten verschlechtert.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Finanzen, wird aufge­fordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die den finanziellen Aufwand für die Sondertätigkeiten des Rechnungshofes so ausgleicht, dass die Kernaufgaben des Rechnungshofes keine Einbußen erleiden und dass im Bereich des BVG-MedKF-T dem Rechnungshof dahingehend eine Verwaltungsvereinfachung zuteil­wird, in dem hinsichtlich der Erstellung der Liste der dem Rechnungshof bekannten und seiner Kontrolle unterliegenden Rechtsträger, samt der für die Erfas­sung der Rechtsträger erforderlichen Daten (Namen, Adressen, vertretungsbefugte


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 239

Organe) eine Meldepflicht bei Neugründung oder bei Änderung ihres Status auferlegt wird.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


18.22.28

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede möchte ich bemerken, dass es erfreulich ist, dass wir heute nicht zu mitternächtlicher Stunde die Rechnungshofberichte diskutieren, sondern zu einer Zeit, die einigermaßen okay ist und auch die Wichtigkeit des Rechnungshofs vielleicht hervorheben kann.

Dank seitens meiner Fraktion möchte ich dem Rechnungshof und seinen Mitarbeitern für die vier Berichte aussprechen, die wir heute hier zur Diskussion stehen haben und über die wir sprechen wollen.

Die Berichte sind teilweise schon älter und teilweise wurden ja auch schon Empfeh­lungen des Rechnungshofs umgesetzt, es hat auch schon Verbesserungen gegeben.

Eine Prüfung betrifft das AMS Wien. Dort hat der Rechnungshof Ineffizienz in vielen Bereichen festgestellt. Es wurde festgestellt, dass nicht nach den Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vorgegangen wurde, was die Schulungsmaß­nah­men betrifft. Es hat da aber auch schon eine Reihe von Verbesserungen gegeben, wie wir im Ausschuss gehört haben.

Weiters wurde die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von jungen Erwachsenen beim AMS Tirol und in der Steiermark durchleuchtet, und auch da gab es Kritik vom Rechnungshof.

Ein Alarmzeichen, das aus diesem Bericht hervorgeht, ist meines Erachtens die Tatsache, dass nur rund 55 Prozent der jungen Arbeitslosen überhaupt über eine Berufsausbildung verfügen. Das ist schon eine Tatsache, die wir hier auch besprechen müssen und wo großer Handlungsbedarf für den Arbeits- und Sozialminister und die Bildungsministerin besteht. (Beifall beim BZÖ.)

Die Kosten für die medizinische Versorgung im Strafvollzug sprengen wirklich den Rahmen. Ich muss das hier ansprechen: Es gab eine Steigerung von über 150 Pro­zent bei den Versorgungskosten. 2009 waren es rund 8 900 € pro Häftling. Das ist das Dreifache der Behandlungskosten pro Österreicher, das ist ein Wahnsinn. Da muss eingespart werden! Frau Ministerin Karl hat im Ausschuss einige Schritte erläutert, die sie unternommen hat, um diesbezüglich eine Kostenreduktion zu erreichen. Es ist aber noch lange nicht alles erreicht. Auch die Kooperation mit den kaum ausgelasteten Heeresspitälern ist noch ausständig. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die Heeresspitäler nur zu rund 5 Prozent ausgelastet sind. Da muss man auch das Gespräch suchen und die Synergien viel besser nutzen.

Die Berichte zeigen – ich habe es schon angesprochen –, wie wichtig und richtig die Kontrolltätigkeit des Rechnungshofs ist, sie zeigen die positive Arbeit, die er leistet. Auch die Abgeordneten der Regierungsparteien sprechen dem Rechnungshof immer wieder Lob und Dank aus, bei den Umsetzungen der Empfehlungen ist es dann mit dem Lob nicht mehr so weit. Da wird es etwas ruhiger, vor allem dann, wenn sich der Rechnungshofpräsident erlaubt, den Vorschlag des verfassungsrechtlichen Spekula­tionsverbots zu kritisieren, weil er ihn eben für nicht ausreichend hält – dann kommt sehr wenig von den Regierungsparteien und wird diese wichtige Meinung des Herrn Rechnungshofpräsidenten abgetan. Dieses Gesetz betreffend das Spekulationsverbot,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 240

das im Entstehen ist, das gemacht werden muss, hat ja Auswirkungen auf ganz Österreich, und da muss die Kritik gehört und auch ernst genommen werden. (Beifall beim BZÖ.)

Auch dann, wenn es um die Erweiterung der Kompetenzen des Rechnungshofs geht, ist es etwas still in den Reihen von ÖVP und SPÖ. Ich darf Sie erinnern, wir haben am 17. November 2010 hier im Hohen Haus die Prüfkompetenzerweiterung des Rech­nungs­hofes beschlossen; auf Initiative des BZÖ haben wir diese mit den Regierungs­parteien beschlossen. In weiterer Folgen haben dann auch die zwei anderen Oppo­sitionsparteien mitgestimmt. Das war für uns aber nur ein Schritt in die richtige Richtung, weil wir der Meinung sind, dass alle Gemeinden zu prüfen sind und nicht nur die Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern, denn es zeigt sich ja immer wieder, dass gerade kleinere Gemeinden sehr, sehr hohe Schulden haben. Wir sind der Meinung, dass der Rechnungshof auch die Kompetenz haben muss, diese Gemeinden zu prüfen.

In der Ausschusssitzung am 10. Oktober des letzten Jahres wurde ein Antrag unserer Fraktion vertagt mit dem Hinweis darauf, dass zuerst das 2010 beschlossene Gesetz der Kompetenzerweiterung evaluiert werden soll. Der Herr Vorsitzende des Rech­nungs­hofausschusses, Kogler, hat hier seine Zustimmung gegeben, ein Prozedere einzuleiten und diese Evaluierung voranzutreiben. Was geschieht? – Bis heute gibt es keine Evaluierung. Die Regierungsparteien sind da untätig, und es ist nichts geschehen. Diesen Vorwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann ich Ihnen nicht ersparen.

Was die Finanzen betrifft: Der Rechnungshof bekommt immer mehr Aufgaben, macht wichtige Arbeit für das Land, für den Steuerzahler, hat aber immer weniger Geld zur Verfügung. Der Herr Kollege hat es angesprochen: Bis 2016 fehlen 3,6 Millionen € im Budget. Wir haben das im Ausschuss auch schon ausreichend diskutiert, aber geschehen ist bis heute auch nichts. Man kann nicht auf der einen Seite dem Rechnungshof immer mehr Kompetenzen geben, wie durch das Medientransparenz­gesetz, das neue Parteiengesetz, und auf der anderen Seite die Mittel und die Zahl der Mitarbeiter kürzen, denn irgendwann geht sich das Ganze nicht mehr aus.

Der Rechnungshofpräsident hat auch selbst gesagt, dass er die Aufgaben dann nicht mehr im gewohnten Ausmaß und in gewohnter Qualität erledigen und die Ergebnisse unserem Haus nicht mehr so zur Verfügung stellen kann. Das wäre wirklich schade. Der Betrag, der da fehlt, wäre wesentlich sinnvoller investiert, weil der Steuerzahler und die Steuerzahlerin ein Vielfaches vom Rechnungshof zurückbekommt durch die effiziente und gute Prüfung, die da geleistet wird.

In diesem Sinne möchte ich sagen, dass wir diesem Antrag, der vorhin eingebracht wurde, zustimmen. Ich darf an Sie von Rot und Schwarz appellieren, dass Sie Ihre Meinung überdenken und diesem Antrag zur Budgetmittelerhöhung für den Rech­nungshof ebenfalls zustimmen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kaufmann-Bruck­berger. – Bitte.

 


18.28.47

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (STRONACH): Sehr geehrter Prä­sident! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Wenn man sich den Rechnungshofbericht betreffend Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von jungen Erwachsenen durchliest, dann kann man durchaus meinen, im Großen und Ganzen sei ja eh alles okay. Meine Kinder würden sagen: Mama, mach dir keine Sorgen, es ist eh


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 241

alles Roger! Eindeutig kann man dem Bericht entnehmen, dass das AMS sehr bemüht ist, der Problematik entgegenzuwirken. Das AMS wurde ja auch mit zusätzlichen Geldern ausgestattet. Aber es ist natürlich auch ganz klar, dass das AMS nicht das Allheilmittel ist.

Wir hören auch immer wieder, dass die Wirtschaftslage ausgezeichnet ist. Im letzten Sozialbericht heißt es beispielsweise:

„Nach den krisenbedingten kritischen Arbeitsmarktentwicklungen in Österreich und der EU hat sich die Lage am österreichischen Arbeitsmarkt bereits seit 2010 verbessert – steigende Beschäftigungszahlen sind ebenso zu verzeichnen wie im EU-Vergleich weiterhin sehr geringe Arbeitslosenquoten 

Dass die Arbeitslosenquote niedrig ist, möchte ich jetzt nicht unterschreiben. Aus dem Bericht des Rechnungshofes vom Jahr 2009 geht ja eindeutig hervor, dass die 20- bis 24-Jährigen immerhin mit einer Quote von 9,5 Prozent belastet sind, was damals deutlich über der Gesamtarbeitslosenquote gelegen ist, die lag nämlich bei 7,2 Pro­zent.

Natürlich ist dies der falsche Tagesordnungspunkt, um detailliert über die Arbeitslosen­quoten zu debattieren, aber ich sehe diese Zahlen zwischen 4,5 Prozent, 5,3 Prozent, die immer wieder herumgeistern, schon als nicht nachvollziehbare Quotenschönfär­bereien. Da sehe ich eigentlich keinen Zusammenhang mehr. Aber mir ist ganz klar, dass man die tatsächlichen Arbeitslosen in Form der Quoten ganz einfach ein bisschen aufteilen muss, sei das jetzt in jene, die man in Schulungen schickt, oder die, die eben ganz einfach zu Hause oder in Frühpension sind. Die Regierung braucht natürlich niedrige Quoten, die sie präsentieren kann. Aber wie gesagt, das ist ein anderes Thema.

Ich glaube, wir sollten uns hier die Betroffenheitsquote im Detail ansehen, die ja der Indikator für das Risiko arbeitslos zu werden, ist. Im Bericht über die Arbeitsmarktlage sieht man ja diese Problematik auch ganz deutlich. Da sagt man: „Nach dem Alter differenziert verzeichneten 20- bis 24-Jährige die höchste Betroffenheitsquote.“ – Die liegt immerhin bei 39,5 Prozent, meine Damen und Herren.

Das heißt aber auch, dass die Dauerkomponente – so steht es weiter geschrieben – wächst, und zwar „mit dem zunehmenden Alter.“ Das heißt, je älter die Personen werden, diese jungen Erwachsenen, umso schlechter ist die Chance auf eine rasche Wiederbeschäftigung.

Ich glaube, wir alle wissen, wo das Grundübel der Arbeitslosigkeit dieser jungen Erwachsenen liegt. Ich selbst bin fest davon überzeugt, dass die Wurzel des Übels bei der Einstellung der Schulen liegt. Es gibt zwar das Angebot, dass man Schülern der 7. und 8. Schulstufe die Möglichkeit gibt, sie zum AMS oder in Berufsinfor­mations­zentren zu schicken, aber wenn man dann lesen muss, dass von den rund 37 000 Schü­lern nur 19 Prozent davon Gebrauch machen, dann glaube ich, dass die 7. und 8. Schulstufen ganz einfach verpflichtend dieses Angebot annehmen müssen. Genauso wäre ich dafür, dass man die 7. oder 8. Schulstufe auf jeden Fall verpflichtet, einmal Berufsschnuppertage in der Wirtschaft zu machen. Das wäre meiner Ansicht nach ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich glaube, man könnte dabei die Ausbildungsabbrüche verringern, aber auch die Zahl der jungen Erwachsenen, die sicherlich auch mit dem Thema kämpfen müssen, dass sie nicht ausreichend qualifiziert sind, weil sie eben ganz einfach eine niedrige Ausbildung haben. Mit dieser Maßnahme könnte man ganz einfach dem Ganzen entgegenwirken. (Beifall beim Team Stronach.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 242

Bundesminister Hundstorfer hat es sich ja zum Ziel gesetzt, wie er selbst auch im Ausschuss gesagt hat, dass er eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungspflicht der 15- bis 18-Jährigen ins Leben rufen möchte. Ich hoffe, dass das angepeilte Ziel – das soll mit 2015 erfolgen – nicht aus den Augen verlorengeht, und zwar nicht nur, um der Jugend eine Perspektive zu geben, sondern auch im Sinne der österreichischen Wirtschaft.

Der Herr Bundesminister ist heute leider nicht da, aber ich werde ihm die Fragen dann noch schriftlich zukommen lassen, denn ich habe leider Gottes keine Antworten darauf gefunden, inwieweit es bei der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbil­dungspflicht jetzt schon Fortschritte gibt, ob es auch schon eine Bundesrichtlinie für die Regelung der Vermittlung junger Arbeitsloser gibt oder auch eine einheitliche Definition für Jugendliche und junge Erwachsene, was ja auch schon kritisiert wurde.

Meine Damen und Herren! Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe hat ja auf die Problematik der Arbeitslosigkeit bei jungen Erwachsenen beziehungsweise auf das Armutsrisiko bei dieser Zielgruppe bereits im Jahr 2007 hingewiesen. Ich glaube, hier sind wir uns alle einig, wir kennen dieses Problem, und wir sollten wirklich sofort Maßnahmen dagegen ins Leben rufen. Einige Möglichkeiten habe ich schon aufge­zählt, und ich bin sicher, dass uns der Wirtschaftsminister, der Sozialminister und auch das Unterrichtsministerium dabei unterstützen werden. (Beifall beim Team Stronach.)

18.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


18.35.57

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Bevor ich zu meinen Bemerkungen zur Arbeitslosigkeit junger Erwach­sener in Tirol und in der Steiermark komme, ist es mir ein Bedürfnis, zu sagen, dass ich glaube, dass wir gerade im sozial- und arbeitsmarktpolitischen Bereich sprachlich sensibler sein sollten und darauf achten sollten, den sozialwissenschaftlich korrekten Begriff der Erwerbsarbeitslosigkeit zu verwenden. Ich denke, es ist unbestritten, dass der sehr überwiegende Teil jener Menschen, die von Erwerbsarbeitslosigkeit betroffen sind, nicht wirklich arbeitslos sind.

Nun komme ich zum Rechnungshofbericht. Er stellt ja eine sehr wichtige Ergänzung zur Grundlagenarbeit des Sozial- und Arbeitsministeriums dar, und die Lösung des Problems der Jugenderwerbsarbeitslosigkeit ist natürlich nicht nur für Österreich, sondern auch für alle Volkswirtschaften und Sozialsysteme Europas eine ganz ent­scheidende Frage.

Zur Feststellung des Rechnungshofes, der die ausgewählten Regionalstellen des AMS durchforstet hat, dass eine bessere zielgruppenorientierte Unterstützung notwendig wäre, ist zu sagen, dass das jetzt vorhanden ist und dass die Landesstellen dies­bezüg­lich genaue Vorgaben haben. Besonders positiv hat der Rechnungshof hervor­gehoben, dass das AMS bemüht ist, die jungen Erwerbsarbeitslosen entsprechend ihrer Aus­bildung zu vermitteln, und dass gemeinsam versucht wird, mit den Schulen zu kooperieren, um da ein besseres Angebot anzubieten und die SchülerInnen besser zu unterstützen.

Zu diskutieren ist ganz sicher die Schaffung der Bundesrichtlinie für eine bessere Betreuung junger Erwachsener, und es ist auch wichtig, dass hier eine Begriffs­definition für Jugendliche und junge Erwachsene vorgenommen wird und daran anknüpfend dann die entsprechenden Schwerpunkte der Zielgruppenbetreuung gebildet werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 243

Erfreulich ist, dass die Erwerbsarbeitslosenrate der 15- bis 19-Jährigen seit 2011 im Wesentlichen rückläufig ist. Zurückzuführen ist das ganz sicher auf das duale Aus­bildungssystem, das wir haben, und vor allem auf die vielen sozial- und arbeits­marktpolitischen Maßnahmen. Ich denke, wir müssen alles daransetzen und alles tun, damit wir weiterhin die niedrigste Erwerbsarbeitslosenquote verteidigen können. (Beifall bei der SPÖ.)

18.38


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Abgeordneter Singer kommt nun zu Wort. – Bitte.

 


18.38.52

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich beschäftige mich mit dem Bericht des Rechnungshofes über die Vergabe von Kursmaßnahmen durch das AMS. Geprüft wurde das AMS Österreich, insbesondere die Landesgeschäftsstellen Wien, Niederösterreich und Burgenland. Ziel der Gebarungsprüfung war die Beur­teilung der Zweckmäßigkeit der Einkauforganisation, der Wirtschaftlichkeit des Zukaufs der Kursmaßnahmen sowie der Ordnungsmäßigkeit der Vergabeverfahren.

Ein paar Zahlen gleich zu Beginn: Von 2005 bis 2009 verdoppelten sich die jährlichen Zahlungen für Kursmaßnahmen des AMS von rund 234 Millionen € auf 441 Millionen €. Ebenso stieg die Zahl der Kursteilnehmer von 2006 bis 2009 von 131 000 auf 227 000 pro Jahr, also um rund 73 Prozent. Das heißt, es gibt entsprechend hohe Steigerun­gen.

Interessant ist auch noch, dass der Anteil der Kursmaßnahmen an den Budgetmitteln für aktive Arbeitsmarktpolitik je nach Landesgeschäftsstelle zwischen 28 Prozent beim AMS Tirol und Vorarlberg und 46 Prozent beim AMS Wien schwankte.

Was hat der Rechnungshof festgestellt? – Ein paar Punkte darf ich anführen: Er kritisiert vor allem, dass die österreichweiten Preis- und Leistungsvergleiche je Region und Kursanbieter fehlen. Dadurch wurde die Bildung von regional begrenzten Teil­märkten mit wenigen Bildungsträgern und höheren Preisen entsprechend begünstigt.

Es gab uneinheitliche Vergabestrategien, und dadurch wurde ein stärkerer Wettbewerb verhindert. Es ist logisch, dass der Rechnungshof darauf hingewiesen hat, dass auf einheitliche Vergaberichtlinien hinzuarbeiten ist.

Organisation und Kosten des Einkaufsapparates konnten aufgrund fehlender Kenn­zahlen nicht nachvollzogen werden, entsprechende Auswertungen konnten nicht gemacht werden. Dass auf entsprechende Kennzahlen hingewiesen wurde, ist selbstverständlich.

Interessant ist, dass kritisiert wurde, dass eine unzureichende Bearbeitung des Mark­tes erfolgte. Das heißt, durch den fehlenden Wissensaustausch zwischen den Landes­geschäftsstellen konnten keine entsprechenden Angebotspreise erzielt werden. Auch da schlägt der Rechnungshof vor, dass ein koordinierter Vergleich der Angebotspreise zwischen den Landesgeschäftsstellen stattfinden soll.

Dem Rechnungshof fehlen Erfolgskriterien bei bestehen Werkverträgen, und daher konnte keine entsprechende Qualitäts- und Leistungskontrolle bewerkstelligt werden. Es sind entsprechende Erfolgskriterien in den Werkverträgen festzulegen, schreibt der Rechnungshof.

Es wurde kritisiert, dass es bei der Abrechnung bzw. bei der Durchführung von Schulungsmaßnahmen bei allen Landesgeschäftsstellen unterschiedliche Standards und Vorgaben gab. Auch da regt der Rechnungshof eine Vereinheitlichung an.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 244

Ein Punkt, der im Bericht aufgefallen ist, ist, dass trotz der dem AMS Wien seit 2005 bekannten geringen Bonität eines privaten Erwachsenenbildungsunternehmens der Geschäftsumfang mit diesem Unternehmen von rund 5,3 Millionen € auf rund 11,8 Mil­lionen € im Jahr 2007 gesteigert wurde. Das heißt, die Zunahme lag bei 122 Prozent. Bei allen anderen Unternehmen lag diese Zunahme nur bei 40 Prozent. Daher wurde festgestellt, dass das AMS Wien keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen zuwege brachte. Der finanzielle Schaden entstand nach dem Zusammenbruch des Unterneh­mens, weil diese Kurse natürlich auf andere Unternehmen übertragen werden mussten. Dabei sind zusätzliche Kosten entstanden.

Zusammenfassend darf man sagen, dass das AMS Österreich zugesagt hat, dass die Anregungen des Rechnungshofes entsprechend umgesetzt werden. Einige sind auch schon in Angriff genommen worden.

Abschließend darf ich noch den Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes für ihre qualitativ wertvolle Tätigkeit aussprechen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

18.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte.

 


18.44.09

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! Ich hoffe nicht, dass die Grippe ausgebrochen ist, weil so wenig Interesse für die Berichte des Rechnungshofes vorhanden ist. (Abg. Dr. Bartenstein: Vor allem bei Ihrer Fraktion! Bei uns ist der Klubobmann da! Wie ist das bei Ihnen? – Weitere Zwischen­rufe bei der ÖVP.) – Ja, Herr Dr. Bartenstein, ich meine auch meine Fraktion. Es ist irgendwie schade.

Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Bericht über die Managerverträge in den öffentlichen Unternehmen ergänzen, Herr Kollege Gahr hat ja damit schon ange­fangen. Herr Kollege Gahr hat etwas milde über den Rechnungshofbericht gesprochen, ich möchte noch ein paar Dinge ergänzen und vielleicht etwas schärfer berichten.

Sie wissen, diese Verträge für Manager in öffentlichen Unternehmen basieren auf der Vertragsschablonenverordnung der Bundesregierung, die allerdings einen gewaltigen Haken hat, nämlich dass sie keine Obergrenzen einzieht. So kommt es, dass es Ver­gütungen von über 700 000 € oder 800 000 € pro Jahr für Manager in diesem genannten Bereich gibt.

Der Rechnungshof stellt zudem folgende Mängel fest: In diesen Verträgen sind zum Teil Wertanpassungen, also Steigerungen, ausgeschlossen und nicht vorgesehen, sie werden aber trotzdem bezahlt. Tantiemen und Sonderregelungen machen eine genaue Überprüfung sehr schwer. Prämien – und das ist der Witz der Woche – werden zum Teil im Vorhinein ausbezahlt, nicht nach Jahresabschluss und auch nicht nach Feststellung der Zielerreichung. Das ist in der Privatwirtschaft total unmöglich. Die Zielvorgaben widerspiegeln teilweise keinen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.

Ich habe schon erwähnt, dass die Spitzenbezieher in den öffentlichen Unterneh­mungen beim Verbund mit 745 000 € jährlich, bei der Post mit 706 000 € jährlich, bei der ÖIAG mit 700 000 € jährlich zu finden sind – jeweils mit Sonderprämien, die zum Teil auch ohne Begründung ausgeschüttet werden. Dazu gibt es variable Bezugs­bestandteile, die sich zwischen 1 Prozent und 127 Prozent – Sie haben richtig gehört – des Gesamtjahresbezuges bewegen. Ein Skandal ist das!

Man fragt sich wirklich: Wer vereinbart derartige Verträge? Wer übernimmt die Verant­wortung für derartige Verträge? – Die Bevölkerung hat dafür sicherlich kein Verständ-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 245

nis, vor allem auch deshalb nicht, weil zum Beispiel den Pensionisten die Pensionen um 1 Prozent gekürzt werden, man aber diese Manager in den sehr sicheren Bereichen mit satten Gehältern, mit Prämien, mit Abfertigungen und mit Sachleis­tungen überschüttet. Oft, meine Damen und Herren, bekommen diese das x-fache Gehalt jenes eines Bundeskanzlers der Republik Österreich.

Die Vorstände des Energiebereiches stechen besonders hervor, sie gewähren sich selbst satte Gehaltserhöhungen, während sich Familien mit niedrigem Einkommen Strom und Gas nicht mehr leisten können. – Meine Damen und Herren, das ist unanständig, das muss abgestellt werden! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte auch ein paar Sätze zum Rechnungshofbericht III-314 sagen. Da geht es um die Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug. Frau Abgeordnete Schenk hat ja dazu schon einige Worte verloren. Es geht da immerhin um die medizinische Versorgung von Häftlingen.

In der Zeit von 2000 bis 2010 sind die Kosten dafür von 30 Millionen € auf 74 Millio­nen € gestiegen, das entspricht einer Erhöhung von 51 Prozent. Die Kosten für externe Behandlung stiegen von 17,3 auf 46,3 Millionen €. Die größte Ausgabenposition ist die Unterbringung in psychiatrischen Krankenanstalten. Da sticht der Tarifsatz, den der Bund an das Otto-Wagner-Spital in Wien bezahlt, hervor: Im Jahr 2000 waren es 226 € pro Tag, 2010 waren es 645 € pro Tag, das ist eine Steigerung von 185 Prozent. – Meine Damen und Herren, das ist eine Frechheit! Das ist absoluter Wucher, und diesen Wucher muss der Steuerzahler berappen.

Es gibt eine Unzahl von Einsparungsmöglichkeiten in diesem Bereich. So zum Beispiel sind die Ärzteverträge uneinheitlich und unübersichtlich. Die Stundesätze schwanken von 0 bis 47 Prozent. Verschreibungen von Medikamenten finden nach freiem Ermessen statt, es gibt keine Verschreibepraxis. Ich bin kein Arzt, aber das steht so im Bericht: Nur wenn man in der Substitution ausschließlich Methadon verschreiben würde, könnte man sich 750 000 € jährlich ersparen. Das geschieht aber nicht.

Ich habe den Eindruck, dass in diesem Bereich zurzeit noch jeder macht, was er will. Die Frau Minister hat ja angekündigt, dass sich da etwas ändern wird. Es fehlen klare Regeln, es gibt keine nachhaltigen Kontrollen, Geld der Steuerzahler wird verwirt­schaf­tet. Viele nützen dieses System aus und greifen ungebührlich zu. Das ist Misswirt­schaft, das ist eine Riesenschlamperei, meine Damen und Herren. Die Empfehlungen des Rechnungshofes sind in diesem Bereich dringend umzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Schenk.)

18.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


18.51.27

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Herren Präsidenten! Kollege Gradauer hat schon in vielen Punkten recht. Ich möchte nur zusätzlich anmerken, dass das, was Kollege Gradauer zu Recht für Manager im öffentlichen Dienst eingefordert hat, allerdings in einem bestimmten Ausmaß auch für die Privatwirtschaft gelten muss.

Wenn es nicht durchsetzbar ist, weil die Preisbildung oder die Gehaltsbildung eine andere ist, dann muss das über steuerliche Maßnahmen erfolgen. Es wird nicht anders möglich sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, als dass wir auf diesem Weg einen Schritt vorwärtskommen. Es kann nicht sein – da gebe ich ihm vollkommen recht, wenn es so gemeint war, und ich glaube, es war so gemeint –, dass die Unterschiede zwischen den Mindesteinkommen und den Höchsteinkommen in den vergangenen zwei Jahrzehnten nicht abgenommen haben, sondern stark zugenom-


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men haben. Die Lohndifferenzen machen nicht 1 : 10, sondern 1 : 20 oder 1 : 30 oder 1 : 40 aus. Der öffentliche Dienst bewegt sich da noch in einem relativ bescheidenen Rahmen, was diese Disparitäten betrifft. Trotzdem denke ich: Es ist richtig, wir können und wir sollen uns das auch im öffentlichen Bereich nicht leisten.

Herr Präsident Dr. Moser, gleich noch eine Anmerkung: Wir diskutieren ja momentan nicht nur aus gegebenem Anlass und deshalb, weil es hier vorgesehen ist, über die Gehälter in diesem Bereich, sondern wir diskutieren auch über Rohberichte des Rechnungshofes, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Leider sind sie auch dem Parlament nicht zugänglich, werden aber diskutiert. Ich finde, das ist auch in Ordnung.

Ich möchte aber auch, da der Rechnungshof eine Einrichtung des Parlaments ist, dass wir mitdiskutieren können. Ich möchte nicht, dass wir als Parlamentarier diejenigen sind, die darauf angewiesen sind, dass wir in der Öffentlichkeit etwas erfahren. Davon, dass die Abgeordneten des Parlaments ein Anrecht darauf haben, bin ich überzeugt.

Es kann nicht so sein, dass die Stellungnahmen der Bundesministerien, die ja dann in die Endberichte eingearbeitet werden, das sind, was die Öffentlichkeit von einem Rechnungshofbericht mit der endgültigen Stellungnahme des Rechnungshofes erfährt. Ich meine, dass wir in jeder Phase in die Arbeit des Rechnungshofes eingebunden sein sollten. Da gibt es eben nur die erste Phase, den Rohbericht, und die zweite Phase, den Endbericht. Dass der Rechnungshof vorher völlig ungestört arbeiten soll, ist für mich selbstverständlich.

Aber ich glaube, diese Praxis, dass wir erst ab dem Endbericht erfahren, was noch Sache ist und was nicht schon durch Stellungnahmen der Bundesministerien herausredigiert wurde, sollte dringend angeschaut werden. Das gilt gerade in Bezug auf die öffentlich diskutierten Auseinandersetzungen rund um den Rohbericht des Rechnungshofes zu den Beratungsverträgen. Die Ministerien antworten auf die Kritik, die im Rohbericht geäußert wurde. Wir werden dabei sozusagen in die Zuschauerrolle verbannt, wir dürfen also zuschauen: Was sagt das Ministerium? Was steht im Rechnungshofrohbericht, den wir ja nicht kennen? Das ist mir ehrlich gesagt als Parlamentarier zu wenig. Das nur als Anmerkung zu diesem Bereich. (Beifall bei den Grünen.) – Danke.

Eigentlich wollte ich Ihnen jetzt etwas zu den Vorschlägen beziehungsweise Anmer­kungen des Rechnungshofes bezüglich der AMS-Kursmaßnahmen sagen. Ich habe versucht, mir diese Anmerkungen auszudrucken. Das ist leider nicht gelungen. Das ist eine Fußnote zum Relaunch der Parlaments-Homepage, also die Seiten sind leer rausgekommen, nur mit BMASK und Rechnungshofbericht drauf.

Aber egal, ich habe mir die Anmerkung eins gemerkt. Da steht im Prinzip drinnen, dass die Vergabe dieser Aufträge nach betriebswirtschaftlichen Kriterien erfolgen sollte. – Ja, das ist nicht falsch. Das kann ich schon auch unterschreiben. Aber das allein ist mir zu wenig, Herr Präsident.

Da kann ich gleich auf das eingehen, was in Vorreden gesagt wurde. Ja, es ist so, dass es offensichtlich unterschiedliche Märkte im AMS-Bereich gibt. Aber es gibt auch ein anderes Kriterium als dasjenige, dass man versucht, über einen Gesamtmarkt in Österreich das Billigstangebot herzustellen. Der Fall der Vergabe der Kursmaßnahmen an VENETIA ist ein gutes Beispiel. Mit tatsächlichen Dumpingangeboten, die dann nicht eingehalten wurden, wurde versucht, den Preis auf Kosten der in diesen Kursmaßnahmen Beschäftigten nach unten zu drücken. Sie hatten einen Bruttostun­denlohn von 20 €. Das waren freie Dienstverträge beziehungsweise Werkverträge. Um 20 € brutto kann man in diesem Bereich nicht arbeiten. Man kann im Prinzip auch nicht um 24 € oder um 26 € eine gute Arbeit machen, wenn man die Vorbereitungs- und


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Nachbereitungszeit für eine Stunde Kursmaßnahme dazurechnet. Das heißt, das alleinige betriebswirtschaftliche Kriterium ist zu wenig.

Die Empfehlungen des Rechnungshofes in diesem Bereich sind vielfach zu unter­schreiben. Ich habe mir noch einmal den Revisionsbericht des AMS angesehen. Das erspare ich Ihnen, weil auch meine Zeit schon abgelaufen ist. Was ich über die Anmerkungen des Rechnungshofes hinaus noch kritisieren möchte, ist der Umstand, dass am Beispiel VENETIA, das sich der Rechnungshof besonders genau angesehen hat, erkennbar ist, dass überhaupt keine Kontrolle stattgefunden hat. Faktisch wurde in keinem Kurs die entsprechende Aufzeichnungspflicht, die ja eigentlich vorhanden wäre, weder geleistet noch kontrolliert.

Herr Präsident! Dieser Markt – Kursanbieter für das AMS – scheint nach wie vor ein sehr lukrativer zu sein, trotz dieser Billigstangebote. Dieser Umstand und dass auf diesem Markt offensichtlich Praktiken gang und gäbe sind, die sich der Rechnungshof auch dringend ansehen müsste, sind mir noch eine Anmerkung wert.

Ich erinnere nur daran, es sind Arbeitslosenversicherungsbeiträge, aus denen diese Kursmaßnahmen finanziert werden – egal, ob man Erwerbsarbeitslosenver-siche­rungs­beiträge dazu sagen soll, Frau Kollegin Becher. Wenn sich einzelne Kursanbieter ein Riesengeschäft daraus machen und im Jahr Millionen lukrieren, dann ist in diesem Bereich offensichtlich etwas falsch gelaufen. Ich würde darum bitten, Herr Präsident, dass man sich das in einer der nächsten Untersuchungen diesen Bereich betreffend etwas genauer ansieht. (Beifall bei den Grünen.)

18.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sacher. – Bitte.

 


18.59.24

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Ich möchte zu Beginn eine Besuchergruppe aus der Marktgemeinde Wölbling im Bezirk St. Pölten mit Bürgermeister Krammel an der Spitze recht herzlich begrüßen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Zum Thema, das auch mein Vorredner behandelt hat, der Vergabe von Kursmaß­nahmen durch das AMS, möchte ich ganz allgemein feststellen, sehr geehrte Damen und Herren, dass nicht zuletzt dank dieser Maßnahmen Österreich die geringste Jugendarbeitslosigkeit in Europa hat, dass Österreich insgesamt eine gute Beschäfti-gungs­lage und eine vergleichsweise geringe Arbeitslosigkeit hat. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Österreich hat ein – das wurde heute in der Debatte schon erwähnt – weltweit vorbild-liches Berufsausbildungssystem, dem nicht zuletzt auch diese positive Situation zu verdanken ist. Aber für alle, die dennoch von Arbeitslosigkeit betroffen sind, und vor allem für die jüngeren Menschen, die betroffen sind, wird eine aktive Arbeitsmarktpolitik betrieben, die ihresgleichen suchen kann.

Dank gilt daher der Bundesregierung, die diese Maßnahmen weiter setzt, und insbesondere unserem Sozialminister Rudolf Hundstorfer.

Auch jenen, die trotz aller Anstrengungen ohne Beschäftigung sind, werden Chancen geboten, vor allem auch durch diese Kursmaßnahmen des AMS. Es wurde schon gesagt, dass im dargestellten und geprüften Zeitraum von 2005 bis 2009 die Leis­tungen fast verdoppelt worden sind von 234 auf 442 Millionen €, die für diese Kurse ausgegeben worden sind. In rund 4 200 Kursen wurden in diesem Zeitraum rund 230 000 Menschen beschäftigt.


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Sehr geehrte Damen und Herren, das sind 230 000 Menschen, die während dieser Zeit nicht auf der Straße gestanden sind. Diese Maßnahmen haben den sozialen Frieden in Österreich gesichert.

Im Zeitraum von 2005 bis 2010 wurde das Budget für die aktive Arbeitsmarktpolitik von 630 Millionen € auf fast 1 Milliarde € erhöht. Dieser Kampf gegen die Arbeitslosigkeit ist uns auch in Zukunft sehr, sehr viel wert, sehr geehrte Damen und Herren!

Der Rechnungshof überprüfte zu Recht die Abwicklung dieser Kursmaßnahmen, und, es wurde schon gesagt, leider kam es dabei in einem Fall zu kriminellen Machenschaften, die durch entsprechende Verurteilungen auch abgeschlossen sind. Das AMS hat daraus die Konsequenzen gezogen und entsprechend reagiert, viele Maßnahmen gesetzt, vor allem die Kontrollmaßnahmen.

Das AMS tut darüber hinaus ungeheuer viel, um jungen Menschen weiter Chancen zu geben. Ich möchte nur Maßnahmen erwähnen wie das Lehrlingscoaching in Koope­ration mit verschiedensten Anbietern und Institutionen, oder im Bereich der Bildungs­politik die Maßnahmen Lehre mit Matura und die überbetrieblichen Lehrwerk­stätten, die geschaffen worden sind.

Aber vor allem sind es nach wie vor diese AMS-Kursmaßnahmen, die einen hohen Anteil am Kampf gegen die Arbeitslosigkeit vor allem junger Menschen haben. Das möge auch in Zukunft gesichert werden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Schittenhelm zu Wort. 4 Minuten. – Bitte.

 


19.02.50

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Präsidenten! Geschätzte Damen und Herren! Wie immer hat auch dieses Mal der Rechnungshof, das heißt Herr Präsident Moser und sein Team, ganz exzellente und hervorragende Arbeit geleistet. Schaut man sich die Berichte an, sieht man, es wurde nicht nur ganz genau recherchiert, sondern auch geprüft, und es wurden auch entsprechende Empfehlungen abgegeben.

Das gilt auch für den Bereich, den ich mir genau angeschaut habe. Es geht um die Überprüfung des Beschaffungsvorgangs zur elektronischen Aufsicht, das heißt der Fußfessel. Hier wurde nicht beurteilt, ob diese elektronische Aufsicht, sprich Fußfes­sel, sich im praktischen Hausarrest bewährt hat oder nicht, sondern es geht einzig und allein darum, ob das Vergabeverfahren dem Bundesvergabegesetz entsprochen hat oder nicht.

Jawohl, das Vergabeverfahren hat dem Bundesvergabegesetz entsprochen, und dennoch hat der Rechnungshof sehr klar und kritisch aufgezeigt, dass letztendlich das ausgewählte Vergabeverfahren keinerlei schriftliche Vergabevermerke hat. Das heißt, hier wurde nicht entsprechend genau gearbeitet.

Auch beim Lenkungsausschuss, der ja vom Projektteam eingesetzt wurde, konnte nicht nachvollzogen werden – es war einfach nicht nachvollziehbar, weil keine Dokumentation da war –, welche Aufgaben, welche Verantwortlichkeiten und welche Zielsetzungen dieser Lenkungsausschuss eigentlich hatte. Was hatte der eigentlich zu erledigen? – Das war nicht nachvollziehbar.

Worauf der Rechnungshof ganz besonders hinweist, ist ein schwerwiegender Faktor, nämlich der Zeitdruck. Und zwar wurde am 7. April 2010 der Gesetzentwurf für diese elektronische Aufsicht zur Begutachtung versandt, und das Gesetz selbst ist aber bereits am 1. September 2010 in Kraft getreten. In dieser kurzen Zeitdauer ist es


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nahezu unmöglich, konkret und korrekt diese Vergabeverfahren umfassend durchzu­führen, vor allem auch dann, wenn es notwendig ist, eine Testung vorzunehmen. Das war in der Form nicht möglich.

Daher auch die Empfehlung des Rechnungshofes, dass zukünftig Beschaffungsvor­gänge erst dann eingeleitet werden sollen, wenn auch das entsprechende Gesetz beschlossen ist.

Ich meine, dass es wahrscheinlich auch andere Bereiche gibt, wo Anschaffungen getätigt werden, Verfahren eingeleitet werden, ohne dass wir als Gesetzgeber hierzu die Zustimmung gegeben haben.

Daher ist diese Kritik des Rechnungshofes nicht nur aufzunehmen, nicht nur anzu­nehmen, sondern das sollte auch für alle Beschaffungsvorgänge grundsätzlich so gehandhabt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte heute aber auch auf das Thema Fußfessel an sich eingehen, denn ich weiß, dass gerade dieses emotionale Thema zu wenig diskutiert wird beziehungsweise zu wenig sachliche Informationen weiter­gegeben werden. Faktum ist, dass beim elektronisch überwachten Hausarrest der Antragsteller eine geeignete Unterkunft haben muss, einer Beschäftigung im Inland nachgehen muss und dass auch Personen, die mit dem Betroffenen, der eine Fußfessel trägt, in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, schriftlich ihr Einverständnis geben müssen. Und es werden sehr wohl das soziale Umfeld, die möglichen Risikofaktoren überprüft. All das wird genau unter die Lupe genommen, um begangene Taten oder auch frühere Verurteilungen genauestens zu überprüfen.

Die Fußfessel ist in den letzten zwei Jahren angewendet worden, das heißt, mittlerweile sind 1 100 Personen in Österreich mit einer Fußfessel versehen worden. Zurzeit tragen 200 Personen in Österreich die Fußfessel. Ich hoffe sehr, dass es auch mit der neuen Novelle zum Strafvollzugsgesetz noch eine Verschärfung gibt, vor allem bei der Anwendung der Fußfessel für Sexualstraftäter. Wir wissen, das ist erst am Ende einer Strafe, sie müssen jedenfalls auch in Haft genommen werden, aber ich hoffe, dass es, so wie es die Frau Justizministerin angekündigt hat, eine verschärfte Vorgangsweise gegenüber Sexualstraftätern geben wird.

Ich meine auch, dass gerade der Bericht des Rechnungshofes in der Folge zeigen wird, wie weit sich diese Fußfessel auch tatsächlich etablieren konnte, wie weit die Erfolge damit gewährleistet sind.

Jedenfalls herzlichen Dank an Sie, sehr geehrter Herr Präsident Moser, und Ihr Team, es war wieder eine ausgezeichnete Arbeit. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. 4 Minu­ten. – Bitte.

 


19.07.28

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Geschätzte Herren Präsidenten! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! In einem kann ich meiner Vorrednerin schon beipflichten, auch ich bedanke mich beim Rechnungshof für diesen umfassenden und sehr guten und sehr praxisnahen Bericht.

Man kann wirklich alles nachvollziehen, teilweise ist alles sehr schön umschrieben. Das muss man immer voraussetzen, dass der Rechnungshof natürlich gut prüft, aber auch in der Wortwahl eine feine Klinge führt. Trotzdem, wenn man das genauer liest und ein bisschen in die Praxis hineinschaut, liest es sich teilweise wie ein Horror­bericht.


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Mein Vorredner Alois Gradauer hat hier schon einiges dazu gesagt, man muss das wirklich einmal wirken lassen. Wenn die Kollegin Schittenhelm über Beschaffungs­vorgang elektronische Aufsicht/EÜH/Fußfessel spricht, dann muss man schon sagen, die Vollzugsdirektion richtete Anfang Mai 2010 ein Projektteam ein – die Kollegin Schittenhelm hat das richtig gesagt, aber nur ein bisschen übergangen, dass zusätzlich zum Projektteam im Bundesministerium für Justiz ein Lenkungsausschuss eingerichtet war.

Man muss ja denken, die Anschaffung der Fußfessel war ein Großprojekt, das ist ja nicht irgendwas, dass man sagt, man kauft schnell ein paar Kaffeehäferl, sondern das war ja doch eine große Sache. Man hat einen Lenkungsausschuss eingerichtet. Dem Rechnungshof war es nicht möglich, und auch der Ministerin im Ausschuss war es nicht möglich, zu sagen, welche Aufgabe, Verantwortlichkeit, Zielsetzung und Entschei­dungskompetenz dieser Lenkungsausschuss hatte. Sie konnte dann nur lapidar drei Mitglieder des Lenkungsausschusses nennen, wobei ich sagen muss, eine Person, die dabei war – ich will sie namentlich nicht nennen – ist jetzt Anstaltsleiterin.

Dieser Lenkungsausschuss bekommt, wenn man diesen Rechnungshofbericht liest – das habe ich auch im Ausschuss schon gesagt –, eine ganz neue Bedeutung, in welche Richtung eventuell – ohne dass man hier jetzt etwas hineininterpretieren würde – gelenkt wurde. Aber, wie gesagt, dass es von diesem Projektteam, diesem Lenkungsausschuss bei so einer wichtigen Sache wie der Fußfesselvergabe nicht einmal Aufzeichnungen, Protokolle gibt, das ist schon sehr, sehr sonderbar.

Des Weiteren streife ich noch die Kosten der medizinischen Versorgung im Straf­vollzug. Ja, die sind explodierend. Das haben auch schon sehr, sehr viele Anfragen von mir an die Frau Bundesministerin und ihre Vorgängerin gezeigt, der Rechnungshof bestätigt das. Man kann das nicht abtun.

In den letzten Jahren waren eben ÖVP-Justizminister in Verantwortung, und es hat sich keiner hinzugreifen getraut. Und man muss einmal dem Steuerzahler draußen, wo die Krankheitskosten immer höher werden, wo man dazuzahlen muss, wo die Leis­tungen immer weniger werden, erklären, dass Häftlinge in Österreich den Status eines Privatpatienten haben, dass Häftlinge Leistungen, auf die der steuerzahlende Bürger oft Wochen und Monate warten muss, sofort bekommen und diese Leistungen oft auch nicht nur einmal, sondern mehrmals bekommen, und, und, und.

Es soll so sein, nur muss man schon sagen, dass man sich da offensichtlich keine Gedanken macht, wie man diese Kosten halbwegs in den Griff bekommt.

Liest man sich diese zehn Seiten des Rechnungshofes – tadellos recherchiert, man kann dem voll und ganz zustimmen – durch, dann liest sich das wie eine Horror­geschichte. Und man sieht, dass hier beim Gesundheitswesen von Häftlingen, von Insassen in Justizanstalten, das Geld mit beiden Händen nur so hinausgeschmissen wird und somit jährlich die Kosten steigen.

Man bekommt das nicht in den Griff. Man macht Sonderkrankenanstalten in den Justizanstalten, dort macht man Projektteams, die bestehen schon ein Jahr, kommen zu keinen Ergebnissen. Man hat nur das eine Ergebnis, nämlich dass man momentan das Geld nicht hat. Man will in den Justizanstalten nicht nur Krankenabteilungen machen, sondern so richtige kleine Justizspitäler. Das ist nicht nachvollziehbar, kostet nur Geld, und man kann dann Spezialbehandlungen wieder nicht durchführen, muss wieder zu den Krankenanstalten, wo eben die Häftlinge Privatpatienten sind. Und das sind dann Kosten, die nicht mehr überschaubar sind.

Darum kann man sagen, die Kosten sind in den letzten Jahren um 51 Prozent ge­stiegen, und das ist ein Wahnsinn! Während man sagen muss, dass bei der Bevöl-


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kerung die Leistungen jährlich zurückgehen, der Bürger immer mehr zahlen muss, immer weniger Leistungen bekommt, dreht sich hier im Justizbereich bei den Häftlin­gen das Rad genau in die andere Richtung. Da wird es immer teurer, da wird es immer besser, da wird es immer umfangreicher.

Das ist nicht einzusehen. Hier sollte man schnellst handeln. Hier hätte man schon handeln müssen, und hier traut sich halt die Frau Bundesministerin leider nichts zu ändern, hat auch nichts gemacht. Im Ausschuss hat sie angekündigt, dass sie jetzt, wie es der Rechnungshof auch schon festgestellt hat, nun endlich einen chefärztlichen Dienst einrichten will. Na ja, gut, da ist man jetzt schon drei Jahre dran. Hoffentlich wird das bald, aber das ist auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein und wird leider zur Kostensenkung nicht viel beitragen. Und das ist schade. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gaßner zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.13.24

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungs­hofes! Das Ergebnis der Prüfung der Managerverträge in Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung ist alles andere als erfreulich. Nicht Ihre Arbeit, sondern das Ergebnis ist sehr, sehr unerfreulich. Vor allem, wenn man bedenkt, dass es schon seit über zehn Jahren eindeutige gesetzliche Bestimmungen gibt.

Da gibt es das Stellenbesetzungsgesetz, da gibt es die Vertragsschablone. Ob die jetzt noch verbesserungswürdig sind oder nicht, das sei dahingestellt, nur: Man hält sich einfach nicht an diese Gesetze – und das in öffentlichen Unternehmen. Das ist das eigentlich Erschütternde an dieser Tatsache. In den Ländern ist es noch bunter. Da gibt es nur vier Länder, die analoge gesetzliche Bestimmungen haben, die restlichen fünf kümmern sich überhaupt nicht darum. Das ist eine Entwicklung, die eigentlich sehr, sehr negativ ist.

Die Folgen sind natürlich klar: Es gibt keine Gehaltsobergrenzen, es gibt keine Trans­parenz, keine Vergleichbarkeit der Gehälter, automatische Wertanpassungen – man erhöht sich das ganz einfach so ohne jeden Leistungsbezug – und viele Fehlentwick­lungen mehr.

Was mir dabei besonders aufgefallen ist, ist die Tatsache, dass die Post-Manager-Gehälter im Durchschnitt bei 706 686 € liegen. (Abg. Riepl: Das ist schon viel!) Jetzt will ich gar nicht irgendwelche Neidkomplexe schüren, aber – Kollege Linder ist heute schon einmal darauf eingegangen – gerade auf dem Land wird es mit den Postdienst­leistungen immer schlechter. Frau Kollegin Schönpass hat mir gesagt, Einladungen zu Gemeinderatssitzungen kommen verspätet, amtliche Mitteilungen brauchen 14 Tage, die Post wird an den falschen Ort getragen, man findet sie nicht mehr, sie muss dann wieder zurückgenommen werden; also Zustände, die gerade im ländlichen Raum einfach untragbar sind. (Abg. Binder-Maier: Das ist ja unglaublich!)

Und da sind nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zusteller schuld, denn die arbeiten um ganz wenig Geld – ich habe mir sagen lassen, um die 1 300 € brutto ein Briefträger. Da gibt es dann noch eine interessante Zahl: Riepl und Csörgits haben eine Anfrage gestellt, was das denn soll, dass Urlaubsersatzkräfte bei der Post für eine 40-Stunden-Woche 821,20 € bekommen, obwohl sie einen Briefträger voll ersetzen müssen. Das sind ja Hungerlöhne!

Und dann gibt es hochrangigste Leute in der Post, die sagen, die müssen schneller gehen, die Rayons müssen wir vergrößern und so weiter und so fort. Das ist schlicht-


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weg eine Sauerei, was da passiert mit den Menschen, die dort arbeiten, und auch mit denen, die sich erwarten dürfen, dass es eine ordentliche Postdienstleistung gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich rede jetzt gar nicht davon, wie die Verträge mit den Postpartnern ausschauen. Ich bezeichne sie als Knebelverträge. Kaum sind die Bedingungen erfüllt, die die Post stellt, werden die Verträge verändert. Also auch das sollten wir uns einmal ziemlich genau anschauen.

Das wollte ich nur sagen, wenn man bedenkt, dass hier über 700 000 € für die Manager bei der Post bezahlt werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Einwallner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.17.10

Abgeordneter Thomas Einwallner (ÖVP): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Hohes Haus! Ich widme mich dem Rechnungshofbericht zu den Maßnahmen des AMS Steiermark und des AMS Tirol zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von jungen Erwachsenen.

Lassen Sie mich zunächst die positiven Aspekte des Berichtes erläutern. So ist vor allem die hohe Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu erwähnen. 90 Prozent aller jugend­lichen Arbeitslosen, die vom AMS vermittelt wurden, waren nicht erneut von Arbeits­losigkeit betroffen und konnten ihre Arbeitsstelle behalten. Unter jenen 10 Prozent, die erneut vermittelt werden mussten, sind 40 Prozent in saisonal ausgerichteten Berufen tätig, was die erneute zeitweise Arbeitslosigkeit erklärt.

Darüber hinaus konnte das AMS den Großteil der Jugendlichen entsprechend ihrer Vorbildung vermitteln. So fanden 75 Prozent aller arbeitslosen Jugendlichen einen Job, der ihrer Ausbildung entsprach. 25 Prozent der vermittelten Jugendlichen fanden einen Job, der nicht ihrer Ausbildung entsprach. Da muss man aber sagen, das ist deshalb, weil sie einen Arbeitsplatz annahmen, der schneller verfügbar war oder besser bezahlt ist.

Der Rechnungshof hat aber auch immer wieder Anregungen und macht auf Verbes­serungspotentiale aufmerksam, das ist sehr wichtig. Auch in diesem Bericht gibt es einige Anregungen, wo für das AMS und natürlich auch für das zuständige Ministerium einige Punkte zu erledigen sind.

Zunächst wird bemängelt, dass es vom AMS keine bundesweite zielgruppenorientierte Betreuung junger Erwachsener gibt. Das bedeutet, dass junge Arbeitslose nicht in allen Bundesländern gleich gezielt betreut werden, sondern teilweise werden in Bundes­ländern Jugendliche wie Erwachsene behandelt. Hier besteht aus meiner Sicht natür­lich Nachholbedarf.

Des Weiteren ist es auch so, dass das AMS weder ein bundesweit einheitliches Anforde­rungsprofil an Berater noch bundesweit einheitliche Schulungen zur Betreuung jugendlicher Arbeitsloser anbietet. Hier ist es auch so, dass Tirol im Bericht sehr positiv erwähnt wird mit seinen Maßnahmen, aber leider Gottes, wie gesagt, diese positiven Schulungen nicht bundesweit einheitlich vorkommen.

Ich glaube, hier wäre es höchst an der Zeit, bundesweit einheitliche Mindeststandards für die Betreuung jugendlicher Arbeitsloser vorzugeben.

Bedenklich ist aber aus meiner Sicht auch, dass bundesweit 43 Prozent – das ist zwar insgesamt ein hohes Niveau, aber trotzdem sind es 43 Prozent – der arbeitslosen Jugendlichen, die vom AMS betreut werden, keine Berufsausbildung, sondern nur


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einen Pflichtschulabschluss haben. Das sind meiner Meinung nach zu viele. Aber trotzdem ist hier auch mit dem AMS schon 2009 eine Kooperation entstanden, wo Schüler an AMS-Berufsinformationszentren kommen und sich beraten lassen können. Das Unterrichtsministerium wünscht sich, dass alle Schüler der 7. und 8. Schulstufe daran teilnehmen. Es ist aber so, dass seitens – und das muss man hier auch erwähnen – des Ministeriums für Arbeit und Soziales keine Zielvorgaben an das AMS gegeben sind. Das heißt, es kommen nur 19,3 Prozent der Schüler der 7. und 8. Schulstufe zu diesen wichtigen Beratungen. Das ist meiner Meinung nach zu wenig.

Zusammenfassend: Die Maßnahmen des AMS sind durchaus gut, es wird hier gut gearbeitet. Dennoch sind bei diesen Ansatzpunkten, von denen ich jetzt gesprochen habe, noch Verbesserungen notwendig, und dies müsste natürlich auch schnellst­möglich erledigt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

19.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.21.18

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rechnungshof hat sich unter anderem auch der Kostenentwicklung der medizinischen Versorgung im Straf­vollzug gewidmet, mit dem Ergebnis, dass die Ausgaben in den Jahren 2000 bis 2010 von 29 Millionen auf 74 Millionen € angestiegen sind. Das bedeutet immerhin pro Häftling 8 400 €, und das bedeutet auch das Dreifache vom Rest der österreichischen Bevölkerung. Selbst bereinigt um den größten Kostenfaktor, nämlich die Unterbringung in psychiatrischen Anstalten, die etwa 50 Prozent der Gesamtausgaben ausmacht, beträgt die Zahl pro Häftling immer noch knapp 5 000 €.

Ebenso verhält es sich bei den Ausgaben für Medikamente. In den Jahren 2000 bis 2008 sind die Kosten dafür von 2,8 Millionen auf 8,2 Millionen € angestiegen, wobei die Substitutionstherapien einen deutlich steigenden Anteil davon ausmachen. In dem Zusammenhang wäre es durchaus interessant, zu wissen, zu welchem Ergebnis eine eingesetzte Arbeitsgruppe zur Entwöhnungsbehandlung gekommen ist.

Die Justizministerin hat im Ausschuss erklärt, dass Maßnahmen zur Kostenreduktion auf dem Weg sind. Das ist gut so. Jedenfalls ist aber sicherzustellen, dass etwa eine ordentliche Dokumentation im Bereich der Medikamente oder auch die Anpassung der Pauschalvergütungen der Länder im Zusammenhang mit den Behandlungen in den öffentlichen Krankenanstalten, die von ursprünglich 50 Prozent auf 20 Prozent zurückgegangen sind, wie auch die Umsetzung weiterer Empfehlungen des Rechnungshofes Teil der von der Justizministerin angekündigten Maßnahmen sind. (Beifall bei der SPÖ.)

19.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Letten­bichler. 4 Minuten. – Bitte.

 


19.23.40

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Auch ich widme mich – wie mein Vorredner – dem Bericht des Rechnungshofes bezüglich der medizinischen Versorgung und Betreuung im Strafvollzug. Dass Österreichs Gefängnisse teilweise überbelegt sind, wissen wir spätestens seit der gestrigen Berichterstattung im ORF-„Report“. Und dass dadurch die Kosten für die Häftlinge gerade im medizinischen Bereich sehr hoch und im Verhältnis zur durchschnittlichen Österreicherin und zum


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durchschnittlichen Österreicher dreimal so hoch sind, wissen wir seit knapp einem Jahr dank des Rechnungshofes, denn im März 2012 hat der Rechnungshof diesen Bericht vorgelegt.

Da der Überprüfungszeitraum dieser Materie bereits einige Zeit, nämlich zwei Jahre zurückliegt, möchte ich mich vornehmlich darüber äußern, was seitdem passiert ist, welche wesentliche Empfehlungen des Rechnungshofes bereits umgesetzt wurden. Das sind einige, wenn es auch die Kollegen von der FPÖ nicht wahrhaben wollen. Aber dafür bin ich jetzt da, um das richtigzustellen.

So zeigt der Bericht etwa – und das ist ja schon erwähnt worden – die Ausgaben­steigerungen zwischen den Jahren 2000 und 2010, die untersucht worden sind, auf – und hier auch eine Anmerkung: Es waren auch Minister der FPÖ in der Regierung, die dieses Ressort geführt haben, ein Herr Krüger, den man hier vielleicht nicht mehr kennen will oder kennt, jahrelang ein Minister Böhmdorfer, dann eine Frau Gastinger für die FPÖ, das BZÖ oder parteilos. Der überwiegend geringere Teil in dieser Dekade war ÖVP-geführt.

Es wurde vom Kollegen auch schon ausgeführt (Abg. Neubauer: Wer sind Sie?), dass der große Anteil ebendieser Kostensteigungen der großen Anzahl abnormer Rechts­brecher in externen Anstalten zu verdanken ist und dass – das wurde auch schon erwähnt – Häftlinge in Österreich (Abg. Neubauer: Können Sie auch reden oder nur lesen?) als Privatpatienten gelten, da sie nicht sozialversichert sind.

Mit der Errichtung des Forensischen Zentrums in Asten als justizeigene Anstalt wurde dieser Entwicklung gegengesteuert. Es wurden damit Kosten gesenkt. In diesem Punkt hat das Ministerium (Abg. Neubauer: Jetzt weiß er nicht einmal, was er sagen soll!) in seinem Zuständigkeitsbereich eine kostengünstigere Behandlung geschaffen – auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen, geschätzte Kollegen von der FPÖ, und immer mit Zwischenrufen irgendetwas aus dem Konzept bringen lassen wollen (Abg. Neubauer: Lassen Sie den Zettel weg! Dann wird sich zeigen, ob Sie auch etwas zu sagen haben!), was nicht gelingen wird! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Ein guter Zwischenruf, oder?)

Die Frage der Sozialversicherung ist jedoch von anderen zu klären. Da müssen wir am Ball bleiben, sehr geehrter Präsident! Da bitte ich auch um Ihre Unterstützung, denn viele im Strafvollzug Beschäftigte bestätigen auch mir, dass eine Sozialversicherung der Häftlinge ein wichtiger Schritt zur Kostensenkung wäre.

Auch wurde initiiert und angeregt, dass es eine Kostenrechnung geben soll. Auch hier hat das Ministerium reagiert. Seit Anfang des Jahres steht eine solche Kosten- und Leistungsrechnung zur Verfügung.

An dieser Stelle möchte ich nicht neuerlich eine Heeresdebatte führen. Die Bevöl­kerung hat ja am 20. Jänner hier ohnehin eine deutliche Entscheidung gefällt. Aber wenn man über die Auslastung der Militärspitäler diskutiert und über mögliche Schließungen spekuliert, so darf ich die Verantwortlichen im Verteidigungsministerium schon auf den Bericht des Rechnungshofes hinweisen. Darin wird empfohlen, Häftlinge im Militärspital nicht nur ambulant zu behandeln, sondern darüber hinaus auch stationär aufzunehmen.

Das Justizministerium lässt uns dazu wissen, dass derartige Bemühungen letztlich immer an der Heeresverwaltung gescheitert sind, was aus meiner Sicht sehr bedauer­lich und auch nicht verständlich ist. Mein Appell an den zuständigen Minister ist daher, sich nicht nur ausschließlich mit Schließungen, sondern auch mit der nützlichen


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Auslastung unausgelasteter Heeresliegenschaften zu befassen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schönpass. 2 Minuten. – Bitte.

 


19.27.42

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Geschätzte Herren Präsidenten! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Der am 12. Dezember im Ausschuss behan­delte Rechnungshofbericht brachte einige problematische Bereiche aus dem Justizbereich zutage. So wurde unter anderem ein starker Anstieg der Kosten für die medizinische Versorgung im Strafvollzug festgestellt. Innerhalb von zehn Jahren waren diese Kosten von knapp 30 Millionen € auf über 70 Millionen € angestiegen. Im Durch­schnitt betrugen im Jahr 2009 die Ausgaben pro Häftling 8 418 €, sie waren damit dreimal so hoch wie die laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf in Österreich.

Der größte Teil der Ausgaben wurde für die externe Unterbringung abnormer Rechts­brecher in psychiatrischen Anstalten aufgewendet. Da die Häftlinge nicht sozial­versichert sind, sind Privatpatiententarife zu bezahlen, was ebenfalls sehr hohe Kosten verursachte. Auch die Ausgaben für Medikamente stiegen im Überprüfungszeitraum unverhältnismäßig.

Frau Justizministerin Karl versicherte uns im Ausschuss, dass bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Kostenreduktion eingeleitet wurden. Ich ersuche unsere Justizminis­terin, die Empfehlungen des Rechnungshofes ernst zu nehmen. Im Besonderen appelliere ich, eine Kostenrechnung einzuführen, um endlich die Verwendung der Mittel im Detail nachvollziehen zu können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähauser. 2 Minuten. – Bitte.

 


19.29.39

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Meine Herren Präsidenten! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist immer wieder faszinierend, zu erfahren, wie eloquent man Kritik formulieren kann, um nicht grob sein zu müssen. (In Richtung Rechnungs­hofpräsident Dr. Moser:) Herr Präsident, Respekt dafür!

Wenn einmal Frau Kollegin Schittenhelm, die eine Verfechterin der ÖVP in Sachen Verteidigung in jeder Form ist, Kritik an der Fußfessel erkennt, dann ist es wirklich an der Zeit, noch einmal offen darüber zu reden. Es ist zwar eine relativ kleine Summe von 2,7 Millionen €, um die es hier gegangen ist, aber wie es dazu kam, ist typisch österreichisch.

Man schafft sich selber Zwänge durch Taten, wo sie eingesetzt werden sollen, wo es gesetzlich möglich sein soll, schafft sich dazu keinen Freiraum für entsprechende Ausschreibungen und bezieht sich dann nur auf drei Anbieter, weil man nicht die Möglichkeit hat, noch größer auszuschreiben, da die Zeit zu knapp ist. Man entscheidet sich dann für den teuersten, weil die zwei anderen Anbieter nicht das liefern können, was man braucht, muss aber zugeben, dass der Bestbieter auch Kritikpunkte offen hat.

Das heißt also, was man daraus lernen sollte, ist: Wenn man Gesetze initiiert, sollte man sich nicht nur vorher gut überlegen, wie sie ausschauen sollten, sondern auch die Hilfsmittel, die man dazu braucht, auch entsprechend Zeit geben, um Ausschreibungen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 256

zu formulieren, zu prüfen und dann Entscheidungen zu fällen. Dann kann man sich in Zukunft sicher Millionen ersparen.

Ich glaube auch, dass die Fußfessel eine gute Entscheidung ist. Nur, wie es dann in Österreich bei politischen Entscheidungen immer ist: Wenn Einzelfälle bekannt werden, wer wo eine Fußfessel bekommt, ist der Aufruhr groß. Aber das Gesetz und die Möglichkeit haben wir gemeinsam geschaffen, dann sollten wir auch die Vorgaben gemeinsam schaffen und zu unseren eigenen Vorgaben stehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.31.38

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vier Berichte – ich möchte mich nur auf einen konzentrieren und auf weitere Themen im Zusammenhang mit Vorlagen des Rechnungshofes und dem Schicksal der Berichte hier im Haus, wenn wir schon vier dahaben. Da wäre es auch interessant, darüber zu reden, welche wir genau nicht dahaben – aber bleiben wir bei denen, wo wir uns einmal ganz in der Nähe der Geschäftsordnung unterhalten können.

Ich konzentriere mich auf die Managerverträge, das wird Sie nicht so sehr überraschen. Möglicherweise müsste ich jetzt sogar ManagerInnenverträge sagen, weil unter den zu kritisierenden Personen auch eine Frau ist. Ich muss es so aussprechen.

Nehmen wir aus allem nur die E-Wirtschaft heraus. Dieser Sonderbericht – um das Lob an den Rechnungshof auch noch zu dokumentieren –, dieser eigene Bericht, dieser Wahrnehmungsbericht zu den Managerverträgen ist ja in Abweichung von den sonstigen Einkommensberichten, die wir haben: Es ist genau herausgearbeitet, was hier die unterschiedliche Aufgabenstellung ist. Unter anderem kommt der Nationalrat auf diese Art und Weise in den Genuss mehrerer Vergleichsrechnungen. Ich möchte jetzt nur auf den Vergleich eingehen – und immer nur in der E-Wirtschaft – mit international vergleichbaren Konzernen, branchenvergleich international.

Seit Jahrzehnten wird ja die E-Wirtschaft in Österreich diesbezüglich, zumindest in einem besonders beobachteten Licht, eigentlich immer kritisiert, weil innerhalb der österreichischen öffentlichen Unternehmen die E-Wirtschaft schon immer heraus­ragend war. Man hat sich über Jahrzehnte gefragt: Wozu eigentlich? – Denn bei dem Stromsystem, das wir gehabt haben, war ohnehin immer alles deppensicher. Es ist gebaut worden auf Teufel komm raus, und die Tarife sind auf die Kunden umgelegt worden. Dann hat man noch darüber streiten können, ob die Industrie zu billig davonkommt oder nicht, aber selbst für das haben wir Heerscharen von überbezahlten Managern gebraucht!

Es hat Liberalisierung gegeben, die ja nur zum Teil greift und funktioniert, aber ich möchte mich da gar nicht ideologisch ausbreiten. Ich stelle anhand dieses Berichts nur fest – und das ist noch nicht ausreichend gewürdigt worden –, dass in Österreich in rein öffentlichen oder mehrheitlich öffentlichen Betrieben – nur die kommen da ja vor –, in der öffentlichen österreichischen Stromwirtschaft die Manager und Managerinnen weit mehr verdienen als alle, die in Europa vergleichbar sind – weit mehr, sie liegen im Spitzenfeld!

Was war früher in Österreich stets die Begründung für die hohen Gehälter? – Da hat man immer so getan, als ob diese in den vergleichbaren ausländischen Unternehmen noch so viel höher wären, dass die Höhe allein schon deshalb gerechtfertigt ist, damit die nicht dorthin abwandern, weil sie ja ach so gut sind. Jetzt stellen wir fest, dass


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unsere ohnehin schon vorneweggaloppieren und man sich eigentlich wünschen könnte, dass vielleicht einmal von woanders welche hereinkommen, auf dass bei uns die Stromwirtschaft besser funktionieren möge, denn hier gibt es auch genug zu kritisieren.

Was dem Fass aber wirklich den Boden ausschlägt, sind ja Vorgänge, die jetzt hier unrühmlicherweise noch genau dazu passen. Ich muss die ehemalige Kollegin hier im Nationalrat Frau Baumgartner-Gabitzer namentlich erwähnen, weil man bei diesem Vorgang, dieser Postenschacherei ja nicht glaubt, dass man das im Jahr 2012/2013 immer noch auf offener Bühne erleben kann!

Bei diesem Vorgang wird die Dame vom Vorstand ganz oben im Verbund sozusagen rausrotiert, wird aber nicht etwa auf einen Posten der APG, der Austrian Power Grid, gesetzt, wo man sagt: Na, da sind zwei Vorstandsmitglieder, da hört einer auf, nehmen wir eben die in Energiewirtschaftsfragen besonders positiv beleumundete Frau Baumgartner-Gabitzer! – Nein, da wird noch zusätzlich ein dritter Posten geschaffen, von einer Austrian Power Grid, die immer wieder alles andere als glücklich agiert in ihren stromwirtschaftlichen und auch netzpolitischen – man muss ja „Politik“ dazu sagen – Entscheidungen.

Was qualifiziert jetzt Frau Baumgartner-Gabitzer wirklich, dort hinzugehen? – Vielleicht hat sie ja mittlerweile gelernt, zwischen Kilowatt und Kilowattstunden zu unterscheiden. (Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.) Da mag ihr das mehrjährige Praktikum im Vorstand der Verbundgesellschaft geholfen haben. Diese Besetzung war schon damals ein Skandal! Wir hatten ja hier in den Ausschüssen des Nationalrates Gele­genheit, darüber zu diskutieren. Frau Baumgartner-Gabitzer hat sich in einigem ausgezeichnet, auch positiv, das will ich nicht abstreiten, aber eines war ganz gewiss: Von Energiewirtschaft – von Energiepolitik vielleicht, was man unter Schüssel darunter verstanden hat; dieser hat sich ja dann in seiner Fortsetzungskarriere energiepolitisch auch noch besonders hervorgetan, aber er wird schon wissen, was er tut; ob er gewusst hat, was er dort tut, energiewirtschaftlich, weiß ich nicht; parteipolitisch postenbesetzend ja – hatte sie keine Ahnung.

Dass Frau Baumgartner-Gabitzer in jeder Ausschusssitzung den Beweis erbracht hat, dass sie in der Energiewirtschaft keine Ahnung hat, hätte ja ausreichen müssen, dass man sich dabei irgendetwas denkt. Wieso das jetzt dazu führen muss, dass noch ein eigener Posten geschaffen wird – vor unser aller Augen! –, das müssen Sie noch ausführlich erklären.

Wir sind schon wieder dabei, eine Liste zu schreiben; zunächst ein Schwarzbuch, vielleicht wird es ja auch noch ein Schwarzrotbuch bei dem aufwallenden Proporz, den wir erleben. Und immer vor neuen Nationalratswahlen! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek – in Richtung ÖVP deutend –: ... Zeitung lesen!) Wir kennen es ja mittler­weile schon – allein durch die öffentliche Berichterstattung und das Zusammen­zählen ist unsere Liste schon wieder mehrere Seiten lang –: Sie versuchen ganz offensichtlich, vor der Nationalratswahl noch mehrjährige Besetzungen mit Ihrer Couleur durchzubringen – und das vor dem Hintergrund, dass diese ganze Posten­schacher-Thematik, die ganze Glaubwürdigkeit-der-Politik-Thematik, die ganze Anti­korruptions-Thematik eine derartige Aufwallung erfahren hat, dass sie Ihnen ohnehin noch auf den Schädel fällt!

Ich verstehe nicht, warum Sie sich das so noch trauen. Wir werden Sie da nicht auslassen. Ich habe ja im Vorjahr geglaubt – mit der ganzen Bewegung in Richtung Transparenz in mehreren Gesetzen et cetera –, dass man bei einigen gescheiter worden ist, aber offensichtlich ist es nicht so.


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Wir erleben es auch an anderer Stelle. Es ist heute und hier behauptet worden – und jetzt sind wir bei den Rechnungshofberichten, die hier nicht vorgelegt werden –, dass die Vorhalte, die der Rechnungshof gegenüber den Vorgängen in Niederösterreich macht, wo schon mehr als eine Milliarde in den Sand gesetzt wurde, nicht zuträfen. Das ist auch noch verteidigt worden mit dem Wahrheitssprech von Niederösterreich, das machen Abgeordnete hier herinnen. Der Bericht (Abg. Kößl: Wo die Wahrheit ...!) zu diesen Themen wird hier aber nicht behandelt, und zwar aus guten Gründen, nämlich weil wir das auch verhindern, aber nur aus dem Grund, dass die ÖVP es verhindert, dass im Rechnungshofausschuss dazu die richtigen Zeugen geladen werden. Das ist Ihre Transparenzpolitik! Wir werden uns das nicht gefallen lassen.

Abschließend zum Spekulationsverbot, weil Sie sich heute da so in die falsche Richtung ereifert haben: Wir werden den Rechnungshof einladen – wir von unserer Fraktion und ich als Vorsitzender des Ausschusses –, dass er eine Stellungnahme abgibt zu dem Gesetzeskonvolut, auch was seine Sichtweise der Dinge – und im Übrigen eine Arbeitsmehrbelastung, auf die Sie nie Rücksicht nehmen – ist.

Eines wird aber mit Sicherheit nicht gehen: Ich habe hier den Rundlauf, der von Rot und Schwarz ausgeschickt wurde zur nächsten Ausschusssitzung des Finanz­ausschusses, wo sage und schreibe eine halbe Stunde für das ganze Paket übrig bleibt. – Da schaut der Vorsitzende wieder. Schicken sie wieder etwas aus, was Sie nicht wissen? – Offensichtlich, ja. Im Rundlauf, es ist von Ihrer Fraktion schon unterschrieben: eine halbe Stunde für ein Verfassungsgesetz Spekulationsverbot, für die leidigen und kritisierenswerten Artikel-15a-Verträge und für das Bundesfinan­zierungs­gesetz, das ist doch ein Wahnsinn! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.) – Entschuldigen Sie, Sie werden ja wohl noch die eigene Fraktion im Griff haben?! Aber offensichtlich verselbstständigen sich die Zudecker und Drüberfahrer in Ihrer Fraktion, dass der arme Kollege Stummvoll seinen eigenen Ausschuss nicht mehr im Griff hat.

Wir werden es im Rechnungshofausschuss anders machen und das nachholen! (Beifall bei den Grünen.)

19.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nun hat sich der Herr Präsident des Rechnungs­hofes Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.40.07

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich vorab auch im Namen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür bedanken, dass die heute auf der Tagesordnung stehenden 16 Be­richte des Rechnungshofes zum einen im Rechnungshofausschuss, zum anderen aber auch heute im Rahmen der Debatte sehr intensiv behandelt worden sind. Es ist auch eher unüblich, dass zu dieser Zeit die Rechnungshofberichte auf der Tagesordnung stehen.

Nun zu den Berichten: Es wurden heute einige Follow-up-Überprüfungen behandelt, und daraus geht auch – weil das von einigen Abgeordneten angesprochen wurde – die Wirkung des Rechnungshofes hervor: Das heißt, mehr als 70 Prozent der Empfeh­lungen des Rechnungshofes wurden umgesetzt. Es gibt aber auch Empfehlungen des Rechnungshofes, die sehr viel an Kostenersparnis und an Optimierungen nach sich ziehen würden, deren Umsetzung aber daran scheitert, dass derzeit die nötige Zusammenarbeit nicht erfolgt beziehungsweise die möglichen Kooperationen nicht ausgenützt werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 259

In diese Richtung gehen beispielsweise gerade die beiden Prüfungen im Gesund­heitsbereich, die teilweise auch angesprochen worden sind: und zwar im Bereich der tagesklinischen Leistungen beziehungsweise im Bereich der Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug.

Schaut man sich die tagesklinischen Leistungen an, so ergibt sich, dass die Kosten um 50 Prozent reduziert werden könnten, wenn man gewisse Leistungen, beispielsweise Kataraktoperationen – also Grauer Star-Operationen –, im tagesklinischen Bereich durchführen würde. In der Steiermark allein könnte man dadurch über 60 Betten spa­ren, österreichweit über 400 Betten. Dessen ungeachtet geschieht das nicht, weil die derzeitige Abgeltung der Leistungserbringung dazu führt, dass die Patienten nicht tagesklinisch versorgt werden – was für sie optimal wäre –, sondern dass sie stationär aufgenommen werden, weil dadurch die Krankenanstalt die Möglichkeit hat, höhere Tarife beziehungsweise höhere Beträge zu verlangen.

Dieser Umstand ist nicht im Sinne der Patienten und führt tatsächlich zu enormen Kosten für die öffentliche Hand. Man sollte daher in die Richtung gehen, dass man tagesklinische Leistungen ausbaut. Der Ausbaustand beträgt 1,5 Prozent aller Leistun­gen in der Steiermark, österreichweit 2,8 Prozent. Die Kostensenkungspotenziale, die damit verbunden sind, habe ich bereits bei den Kataraktoperationen aufgezeigt.

Ich glaube, es ist auch nicht zumutbar, dass Leute, die sich einer Chemotherapie unterziehen müssen, nur deshalb stationär aufgenommen werden, weil dann die Krankenanstalt die Möglichkeit hat, höhere Tarife zu verrechnen.

Man sollte also ein Gesamtkonzept erstellen und eine integrierte Angebotsplanung zwischen niedergelassenem Bereich, stationärem Bereich, Rehabilitation und Pflege erstellen, was derzeit noch immer nicht der Fall ist. Die Leidtragenden sind in diesem Fall auf der einen Seite die Patienten und auf der anderen Seite auch die Steuerzahler.

Dass Möglichkeiten vorhanden sind, um kosteneffizienter zu agieren, zeigt aber auch der Bereich der medizinischen Versorgung, wo es auf der einen Seite positiv ist, dass im Bereich der Heeresspitäler auch mit dem Strafvollzug zusammengearbeitet wird, dass also die ambulanten Behandlungen in Heeresspitälern durchgeführt werden. Diese Kooperation bezieht sich aber nur auf die ambulanten Leistungen, nicht auf die stationären Leistungen. Wenn man bedenkt, dass die Auslastung in Heeresspitälern 5 Prozent betrug und man nicht evaluiert hat, inwieweit man etwa die Strafgefangenen in Heeresspitälern unterbringen kann, bevor man wieder neue Spitäler baut, dann ist das nicht nachzuvollziehen. Will man Kosten sparen, will man die Synergien nutzen, sollte man sicherlich auch evaluieren, inwieweit gerade auch die Unterbringung von psychisch kranken Häftlingen in Heeresspitälern möglich wäre, um damit dort die Auslastung zu erhöhen.

Von Herrn Abgeordnetem Öllinger wurden auch die Kursmaßnahmen beim AMS angesprochen: Dieser Bericht geht nicht in die Richtung – ich glaube, da ist der Bericht falsch verstanden worden –, dass wir generell sagen, dies wäre die wirtschaftlichere Lösung, die im Vordergrund stehen soll. Sie haben die VENETIA angesprochen, die ja immer Billigstbieter war, die aber die Leistungen zu diesen Konditionen nicht mehr erbringen konnte, was unter anderem auch dazu geführt hat, dass Konkurs ange­meldet wurde.

Aber wenn es in die Richtung geht, dass österreichweit keine Preis- und Leistungs­verzeichnisse bestehen, keine Gesamtstrategie besteht, keine eindeutige Vergabe­strategie in dem Bereich besteht und beispielsweise im Burgenland nur 5 Prozent der Leistungen im Wettbewerb ausgeschrieben werden, in Wien 32 Prozent, und insge­samt von 1,3 Milliarden € nur ein Viertel im Wettbewerb ausgeschrieben wird, dann muss man sagen: Das reicht nicht aus – noch dazu, wo wir festgestellt haben, dass in


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diesem Fall regional begrenzte Teilmärkte mit wenigen Bildungsanbietern bestanden haben und damit natürlich höhere Preise begünstigt worden sind.

Also in diesem Fall geht der Rechnungshof in die Richtung, dass man Preiskriterien, Qualitätskriterien festlegt, aber sehr wohl auch den Wettbewerb nützt, um auch im Preissegment allenfalls Kosteneinsparungen bewirken zu können.

Es sind auch die Managerverträge angesprochen worden: Das ist ein Thema, bei dem der Rechnungshof bei jeder Prüfung immer wieder aufzeigt, dass es in diesem Bereich nicht nachvollziehbare Einkommenserhöhungen, nicht begründete Abfertigungs- und Pensionsleistungen und einen Mangel an Transparenz gibt.

Der Rechnungshof hat daher bei Bund, Ländern und Gemeinden diese Prüfung durch­geführt. Das Ergebnis wurde im Rahmen der Debatte auch erörtert. Da zeigt sich insbesondere der Umstand, dass die Transparenz zu wünschen übrig lässt. Gerade Transparenz wäre aber ein Umstand in Blickrichtung mehr Glaubwürdigkeit. Ich verweise dabei auf die OECD-Grundsätze zur Corporate Governance beziehungs­weise auf den österreichischen Corporate Governance Kodex für börsennotierte Unter­nehmen, wo ausgeführt wird, dass mehr Transparenz ein Beitrag wäre, um das Verständnis der Öffentlichkeit für Strukturen und Aktivitäten der Unternehmen zu verbessern und um die Glaubwürdigkeit des unternehmerischen Handelns insgesamt zu stärken.

Laut den OECD-Grundsätzen wäre Transparenz bei den Managerbezügen ein schlagkräftiges Instrument zur Beeinflussung des Unternehmensverhaltens und zum Schutz der Investoren, wohingegen die Einschränkung von Transparenz unethischem Verhalten Vorschub leistet.

Jedes börsennotierte Unternehmen hat die Managerbezüge offenzulegen, jeder Aktionär hat ein Anrecht darauf. Im öffentlichen Bereich ist das nur dann möglich, wenn der Betroffene zustimmt; nur in diesem Fall kann eine Veröffentlichung durchgeführt werden. Das ist meines Erachtens nicht tragbar. Das, was dem Aktionär zusteht, soll auch dem Staatsbürger, dem Steuerzahler zustehen. Deshalb sollte man auch in diesem Fall die Corporate-Governance-Grundsätze umsetzen, um damit genau jene Transparenz herzustellen, die notwendig wäre.

Es ist von Herrn Abgeordnetem Lettenbichler im Zusammenhang mit Häftlingen auch angesprochen worden, dass man sie sozialversichern sollte, um dabei Kosten zu sparen. Die Problematik, die wir dabei haben, ist der Privatversichertentarif, der natür­lich den Krankenanstalten zugutekommt. Aus diesem Grund wurde seinerzeit mit den Ländern vereinbart, dass sie die Mehrkosten vom Sozialversichertentarif zum Privatpa­tien­tentarif abgelten, und zwar im Ausmaß von 50 Prozent. Diese Artikel-15a-Verein­barung wurde nicht mehr erneuert, sodass aus der 50-Prozent-Beteilung 20 Prozent geworden sind. Deswegen haben wir darauf hingewiesen, dass es hierbei zu einer Evaluierung kommen sollte, um nicht Verlagerungen von einer Gebietskörper­schaft zur anderen bewerkstelligen zu lassen.

Herr Abgeordneter Öllinger hat noch ein Thema angesprochen, das auch dem Rech­nungshof am Herzen liegt, und zwar die sogenannten Prüfungsergebnisse bezie­hungsweise Rohberichte, wie Sie es bezeichnet haben.

Dabei geht es darum, dass der Grundsatz ist, bevor eine öffentliche Diskussion stattfindet, soll der Betroffene die Möglichkeit haben, gehört zu werden zu den Feststellungen des Rechnungshofes, die hoffentlich – und darauf lege ich höchsten Wert – begründet sind sowie auf Zahlen und Fakten basieren.

Deshalb unternimmt der Rechnungshof alles, dass in diesem Fall die sogenannten Roh­berichte nicht an die Öffentlichkeit kommen. Er selbst ist aber auch nicht davor


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gefeit, wenn beispielsweise die geprüfte Stelle oder Personen der geprüften Stelle Rechnungshofberichte an die Öffentlichkeit spielen, um in diesem Fall entweder in die eine oder in die andere Richtung dem Bericht bereits eine besondere Bedeutung zu geben. Ich verweise dabei auf die Salzburger Festspiele, wo Teile des Berichtes so hinausgespielt worden sind, dass der Rechnungshof, als der Bericht gekommen ist, eine Zeit lang gebraucht hat, um die wahren Zahlen und Fakten darlegen zu können. Das ist ein Umstand, wo der Rechnungshof mit Verschlussvorschriften und dergleichen alles unternimmt, damit das nicht stattfindet.

Auf der anderen Seite wäre es natürlich zielführend und auch im Interesse der geprüften Stelle, dass auch sie sich an die Verschwiegenheit hält. Eine diesbezügliche Verpflichtung gibt es für sie nicht, aber sehr wohl für den Rechnungshof.

Sie haben auch angesprochen, dass da nicht etwas „herausredigiert“ wird. Seit ich Rechnungshofpräsident bin, gibt es ein Produkt. Das heißt, es gibt das Prüfungs­ergebnis. Und dieses Prüfungsergebnis wird mit der Stellungnahme der geprüften Stelle veröffentlicht. Der einzige Punkt, der in diesem Fall geändert wird, ist, wenn das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis berührt ist oder wenn redaktionelle Änderungen oder Klarstellungen erforderlich sind. Ansonsten erhalten Sie genau den Bericht, den auch die geprüfte Stelle erhalten hat.

Dieser Strategiewechsel ist auch dadurch ersichtlich, dass vor meiner Zeit vom Rech­nungshof 900 Seiten veröffentlicht worden sind. Mittlerweile sind es über 6 000 Seiten, um Ihnen eine Möglichkeit zu geben, auch zu beurteilen, was der Rechnungshof festgestellt hat. Das, was die geprüfte Stelle wissen soll, sollen auch Sie als Abgeordnete und soll auch die Öffentlichkeit wissen.

Ich hoffe, damit die aufgeworfenen Fragen beziehungsweise Punkte erledigt bezie­hungsweise beantwortet zu haben.

Was die Ausführungen von Herrn Abgeordnetem Kogler und das Spekulationsverbot betrifft, der den Rechnungshof auch wieder eingeladen hat, ein Gutachten abzugeben, darf ich informieren, dass ich gerne eine Stellungnahme dazu abgeben werde, da eine Gutachtenerstellung nur dann möglich ist, wenn die Zielsetzungen so klar definiert sind, dass der Rechnungshof den Weg zum Ziel in diesem Fall beurteilen kann. Wenn man kein Ziel definiert, kann man vom Rechnungshof nicht erwarten, dass er selbst ein Ziel festlegt. Da würde er seine verfassungsrechtlichen Kompetenzen überschreiten und in diesem Fall zum Politiker oder zum Gesetzgeber werden. Das steht uns nicht zu, aber sehr wohl, dass wir beurteilen, ob wir mit den vorliegenden Unterlagen, mit den vorliegenden Gesetzesvorlagen in der Lage sind, die von Ihnen erwartete Aufgabe auch zu erfüllen. Diesbezüglich wird der Rechnungshof auch eine Stellungnahme abgeben. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

19.49

19.49.58

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise einer der Berichterstatter ein Schluss­wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-277 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 262

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend budgetäre Aufstockung und Unter­stützung der Verwaltungstätigkeit im Bereich des § 1 Abs. 3 BVG Medienkooperation und Medienförderung für den Rechnungshof.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Rechnungshof­ausschusses, den vorliegenden Bericht III-261 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-161 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Rechnungs­hofausschusses, den vorliegenden Bericht III-314 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

19.52.197. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (1937 d.B.): Bundesgesetz über die Einrichtung eines Sicherheits­kon­troll­systems, die Sicherung von Kernmaterial und Anlagen und über die Ausfuhr­kontrolle zur Gewährleistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie (Sicher­heitskontrollgesetz 2013 – SKG 2013) (2065 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 2140/A der Abgeordneten Konrad Steindl, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außenwirtschafts­ge­setz 2011 geändert wird (2068 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.53.05

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Ich werde zum Sicherheitskontrollgesetz reden. In diesem Gesetz geht es darum, die Ausfuhr von Gütern mit sogenanntem doppelten Verwendungszweck zu regeln – das heißt also, von Gütern, die sowohl für Atomwaffen als auch für Atomkraftwerke eingesetzt werden


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 263

könnten. Laut dieser Gesetzesvorlage der Regierung sind solche Ausfuhren genehmigungspflichtig, und die Genehmigung wird dann erteilt, wenn diese Güter eben nur für friedliche Nutzung eingesetzt werden. Unter „friedlicher Nutzung“ wird zum Beispiel der Einsatz beim Bau von Atomkraftwerken verstanden.

Jetzt kann man sich die Frage stellen, ob der Betrieb von Atomkraftwerken eine sehr friedliche Sache ist. Ich wundere mich, dass dieses Gesetz offenbar eine sehr breite Zustimmung bekommen wird. Wir haben schon im Ausschuss nicht zugestimmt. Ich bin immer davon ausgegangen, wir haben hier in diesem Haus und in Österreich einen Anti-Atom-Konsens, den wir alle mittragen. Wir haben auch vor dem Sommer des letzten Jahres einen gemeinsamen Antrag verhandelt und danach auch beschlossen, der gelautet hat, wir wollen die Anti-Atompolitik in Österreich konsequent umsetzen.

Was ist nun konsequente Umsetzung? Also ich frage mich schon, wie konsequent es ist, wenn wir unseren Nachbarstaaten ausrichten, schaltet bitte eure Atomkraftwerke ab, gleichzeitig aber österreichischen Firmen erlauben, Güter in unsere Nachbarländer zu liefern, die dann auch für den Bau von Atomkraftwerken eingesetzt werden. Das ist meiner Meinung nach keine konsequente Anti-AKW-Politik. Ich schaue da auch ins­besondere die anderen beiden Oppositionsparteien an, die auch immer sehr vehement gegenüber anderen Nachbarstaaten auftreten. Das ist für mich nicht sehr konsequent. (Abg. Mag. Widmann: EU-Recht!)

Offenbar ist es mit dem politischen Ziel oder mit dem Umweltziel vorbei, wenn es darum geht, Interessen österreichischer Unternehmen zu beschneiden. Österreichi­sche Unternehmen sind bereits am Bau von Atomkraftwerken beteiligt. Die Notwen­digkeit, hier Regelungen zu treffen, geht auch aus einer Anfrage hervor, die der Herr Bundesminister beantwortet hat.

Die Ausfuhr von Gütern, die auch für Atomkraftwerke eingesetzt wurden, hat seit 2002 zugenommen. In den letzten fünf Jahren wurden in 50 AKW Güter aus Österreich eingesetzt. 56 AKW sind weltweit gerade im Neubau, also kommt fast in jedem, wenn man es so sieht, irgendetwas aus Österreich zum Einsatz. Wie gesagt, diese Güter gehen auch in viele unserer Nachbarstaaten, wobei ja viele von Ihnen zu Recht kritisieren, dass sehr bedenkliche Atomkraftwerke gebaut wurden und werden, wogegen wir ja kämpfen. Viele von denen werden auch ausgebaut, aber, wie gesagt, ich wundere mich, dass der Kampf vorbei ist, wenn es darum geht, dass österreichi­sche Unternehmen dort auch mitschneiden.

Wir wollen das ändern. Ich bringe daher einen Abänderungsantrag zur Regierungs­vorlage ein, der folgendermaßen lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Brunner, Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1937 d.B.): Bundesgesetz über die Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems, die Sicherung von Kernmaterial und Anlagen und über die Ausfuhrkontrolle zur Gewähr­leistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie (Sicherheitskontrollgesetz 2013 – SKG 2013) (2065 d.B.).

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend das Sicherheitskontrollgesetz 2013 wird wie folgt geändert:

In Artikel II wird in § 12 Abs. 3 folgende Z 1a. eingefügt:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 264

‚1a. die gelieferten Güter in einem Drittstaat im Sinne von § 1 Abs. 3 nicht in Anlagen zur Energiegewinnung durch Kernspaltung oder in Anlagen auf dem Gebiet des Kernbrennstoffkreislaufes im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 16 verwendet werden;‘“

*****

Durch diese Änderung könnte der Export von Gütern für den Bau von Atomkraftwerken unterbunden werden. Ich fordere Sie daher auf, unserem Antrag zuzustimmen. Wenn unser Antrag Zustimmung findet, werden wir auch der Regierungsvorlage in der abgeänderten Form zustimmen. Wenn wir gemeinsam konsequente Anti-Atompolitik machen wollen, dann bedeutet das große Zustimmung für unseren Antrag. – Ich warte darauf.

In diesem Sinne, vielen Dank. Und: Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. (Beifall bei den Grünen.)

19.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Christiane Brunner, Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (1937 d.B.): Bundesgesetz über die Einrichtung eines Sicherheitskontroll­systems, die Sicherung von Kernmaterial und Anlagen und über die Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie (Sicherheits­kontroll­gesetz 2013 – SKG 2013) (2065 d.B.).

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Sicherheitskontrollgesetz 2013 wird wie folgt geändert:

In Artikel II wird in §12 Abs. 3 folgende Z.1a. eingefügt:

„1a. die gelieferten Güter in einem Drittstaat im Sinne von §1 Abs. 3 nicht in Anlagen zur Energiegewinnung durch Kernspaltung oder in Anlagen auf dem Gebiet des Kernbrennstoffkreislaufes im Sinne von §1 Abs. 1 Z.16 verwendet werden;“

Begründung

Das Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich verbietet den Bau von Anlagen, die dem Zweck der Energiegewinnung durch Kernspaltung dienen. Atom­kraftwerke im Ausland sind aber ein anhaltendes Risiko. Die Folgen eines Super-GAU hätten erhebliche und unmittelbare Folgen für die Sicherheit, die Gesundheit der Menschen und die Umwelt auch in Österreich.

Daher setzt sich Österreich für den weltweiten Atomausstieg ein. Im März 2011 wurde der Gemeinsame Aktionsplan der österreichischen Bundesregierung: „Internationales Um­denken von der Kernenergie hin zu erneuerbarer Energie und Energieeffizienz“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 265

beschlossen. Der Nationalrat hat im November 2012 mit dem Antrag 2059/E(A) einstimmig die Bundesregierung aufgefordert, sich weiterhin konsequent für einen raschest möglichen Ausstiegs aus der Kernenergie einzusetzen.

Dieses politische Ziel darf nicht von wirtschaftlichen Interessen unterlaufen werden. Die Beteiligung von österreichischen Unternehmen am Bau neuer Atomkraftwerke, Aus­bauten von AKW oder laufzeitverlängernder Umbauten und Nachrüstungen, muss mit allen rechtlich zulässigen Mitteln unterbunden werden.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. 5 Minu­ten Redezeit sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte.

 


19.57.53

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Geschätzte Frau Kollegin Brunner, Sie wissen schon, dass es auch europarechtliche Vorschriften bezüglich dieses Sicherheitskon­troll­gesetzes gibt, das wir heute eben aufgrund der europäischen Vorgaben be­schließen und somit also im Einklang mit den europäischen Bestimmungen handeln. Da sind wohl ausreichend Bestimmungen dargestellt, die Sicherheit bezüglich krimineller Atom- oder Kernenergie-Verwendungsmöglichkeiten bieten.

Im Wesentlichen möchte ich mich mit dem Außenwirtschaftsgesetz und mit den Abänderungen, die wir heute beschließen, beschäftigen. Es ist für Österreich und auch für die anderen europäischen Staaten eine wichtige Maßnahme, um einerseits die unbemerkten oder die teilweisen und mehrheitlichen Übernahmen zu kontrollieren, wenn es darum geht, kritische Bereiche in den einzelnen Mitgliedstaaten, also auch in Österreich zu kontrollieren. Kritische Bereiche sind beispielsweise die Versorgung der Bevölkerung, die Daseinsvorsorge, aber auch die innere und äußere Sicherheit für die Produktion von Kriegswaffen und dergleichen.

Es werden eben in diesem Bereich Erwerbungen durch einzelne Personen, juristische Personen oder Gesellschaften, die ihren Sitz nicht innerhalb der Europäischen Union oder der EWR-Länder oder der Schweiz haben, genehmigungspflichtig sein, wenn der Stimmrechtsanteil dann mehr als 25 Prozent beträgt.

Die Wirtschaftsbereiche insgesamt sind, wie gesagt, die innere und äußere Sicherheit, es sind auch die Sicherheitsdienste miteinbezogen, aber letztlich eben überwiegend der Betriebsbereich für die Daseins- und Krisenvorsorge. Insbesondere umfasst also dieser Bereich die Energieversorgung, die Wasserversorgung  gerade heute haben wir sehr häufig über Wasserversorgungsanlagen und Ausverkauf von Wasser ge­sprochen; da ist einmal mehr eine gesetzliche Bestimmung vorhanden, die diese Wasserversorgung als solche auch im europäischen Bereich im Speziellen regelt –, die Telekommunikation, Verkehrs- und Infrastrukturanlagen, Gesundheitswesen sowie die Aus- und Weiterbildung. Die Stimmrechte, wie gesagt, habe ich schon angesprochen.

Insgesamt doch ein wichtiges Gesetz, das die Unabhängigkeit der europäischen Staaten, in Österreich wesentliche Bereiche der Daseinsvorsorge und kritische Be­reiche der Wirtschaft im Besonderen schützen sollte!  Besten Dank! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Abgeordneter Windholz. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 266

20.01.38

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Zu Tagesordnungspunkt 7, Sicherheitskontrollgesetz, und Tagesordnungspunkt 8, Außenwirtschaftsgesetz: Ich darf zum Sicherheitskontrollgesetz festhalten, dass das ein sehr wesentlicher Bereich ist. Der vorliegende Entwurf enthält ja zum Beispiel Rege­lungen über die Sicherheitskontrolle zur Überwachung der friedlichen Ver­wendung von Kernmaterial und relevanter Tätigkeiten, die Ausfuhrkontrolle von Kernmaterial, Nukleargütern, Sicherung und Objektschutz. Und wir haben auch die Meldeverpflichtung über Lagerorte von hochaktivem Abfall.

Es gab bei den Stellungnahmen und beim Verfahren auch gravierende Bedenken der Wirtschaftskammer; diese wurden weitestgehend ausgeräumt. Ich darf auch darauf verweisen, dass es in diesem Bereich angesehene, spezialisierte österreichische Unternehmen gibt, die solche Güter in nennenswerten Beträgen liefern. Wir sprechen von jährlichen Umsatzbereichen von 120, 130 Millionen € und mehr. Berechnungen von Wirtschaftsforschungsinstituten zufolge sprechen wir von ungefähr 1 000 Arbeitsplätzen. Das ist schon eine Größenordnung. Wir werden jedenfalls dieser Regierungsvorlage die Zustimmung geben.

Anders ist es beim Außenwirtschaftsgesetz. Da darf ich mich beim Vorredner, beim ÖVP-Abgeordneten Steindl, bedanken, der mich zu einer Besprechung mit Experten aus dem zuständigen Ministerium eingeladen hat. Mir wurde dort gesagt, es gibt diese Kritik der Europäischen Union in der Frage der genehmigungspflichtigen Bereiche. Das ist natürlich etwas Wesentliches, wenn ich da nur an die Energieversorgung, ins­besondere Erdgasversorgung oder Wasser denke, das heute schon entsprechend debattiert wurde.

Da gab es die Kritik, dass wir gewissermaßen zu viele Regelungen haben. Es wurde mir mitgeteilt, dass die Bereiche Krankenhäuser, Rettungswesen, Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz, Verkehr, Bildungswesen herausfallen sollen. Ich habe dann einen Entwurf bekommen, da war das auch tatsächlich so vorgesehen, das hat man wieder abgeändert, und wir haben jetzt den Verkehr wieder dabei; statt Krankenhäuser, Rettungswesen und Bildungswesen heißt es eben jetzt Infrastruktureinrichtungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung und des Gesundheitswesens. Das ist natürlich eine Frage der exakten Auslegung. Man könnte das aber jetzt noch weiter auslegen, dann würde das Argument, die Europäische Union möchte, dass weniger geregelt wird, genau zum Umgekehrten führen. So haben sich eben die beiden Regierungsparteien jetzt auf diesen Text zusätzlich geeinigt.

Was übrig bleibt: Es gab kein Begutachtungsverfahren, und ich glaube, Zeit wäre ausreichend da gewesen, da wäre es auf ein Begutachtungsverfahren jedenfalls nicht angekommen. Ich weiß, es ist ein schmaler Ritt, aber in diesem Fall werden wir beim Tagesordnungspunkt 8 die Zustimmung nicht geben. (Beifall beim BZÖ.)

20.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

20.05.20

 


Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich habe bezüglich der letzten Ausführungen eigentlich nur Unverständnis dafür, warum Sie nicht zustimmen können, denn wir haben heute sehr lange debattiert und ich glaube, gerade aus dem Bereich der Opposition sehr einheitlich vernommen, wir müssen darauf schauen, dass wir bei den wesentlichsten Versorgungsfragen der Bevölkerung verhindern, dass wir zu einem Spielball von Interessen werden, die anders gelagert sind.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 267

Laut und deutlich hat eine Reihe von Kollegen darauf hingewiesen, auch ich, dass gerade für kritische Bereiche das rein geschäftliche Interesse von Nachteil sein kann, was die Versorgung betrifft. Umso mehr gilt das für den Krisen- oder Katastrophenfall – denn wer glaubt, dass ein internationaler Anleger, ein internationaler Konzern, der heute in Österreich in kritische Infrastruktur investiert, Vorsorge dafür treffen wird, dass im Krisenfall – beim Außenwirtschaftsgesetz heute wird garantiert, dass es zumindest zu einer Diskussion mit dem Investor kommt – dafür Sorge getragen wird, dass dann genug Energie da ist, Gas in der Leitung ist, Wasser in der Wasserleitung ist, der irrt sich.

Wir haben in diesem Bereich – und da gilt der Dank dem Herrn Bundesminister und vor allem auch seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – im Lichte der Diskussion um die OMV in ihrer Bedeutung auch als Gaslieferant dieses Gesetz im Jahr 2011 beschlos­sen. Wir waren uns aber im Klaren darüber, dass die Europäische Union, die EU-Kommission am liebsten ja nur sehen würde, dass es keinerlei Einschränkungen gibt.

Uns war aufgrund der deutschen Erfahrung bewusst, dass es kein einfacher Kampf mit der Kommission werden wird. Ich war auch skeptisch, ob es in der nächsten Zeit, da­mals 2011, gelingen wird, dieses Gesetz gegenüber der Kommission zu halten, insbesondere weil natürlich die Drohung da war, das auch via europäischer Rechtsordnung und letztlich durch den EuGH zu kippen. Die Deutschen haben nur einen Waffenstillstand mit der Kommission erreicht, solange sie das Gesetz nicht anwenden.

Wir haben aber jetzt deutlich mehr als das erreicht, und Herr Bundesminister, ich bitte diesen Dank deutlich auch an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszusprechen, denn sie haben es geschafft, eine Regelung zustande zu bringen, die wir heute zum Gesetz machen, dass wir in Frieden, auch mit der Kommission, die Möglichkeit haben, die wirklich kritischen Bereiche einer Überwachung und einer Genehmigungspflicht zu unterziehen.

Das ist ein Riesenerfolg, und der Dank gebührt in dem Fall den Beamten, denen es mit viel Überzeugungsarbeit gelungen ist, in Brüssel eine Lösung zustande zu bringen; und ich bin froh darüber, dass wir diese heute beschließen können.

Dass wir nicht für zusätzliche Aufregung rund um dieses Kapitel in Form eines Begutachtungsverfahrens gesorgt haben ist logisch, denn es ist ein relativ heikler Vorgang, wo man bei der Brüsseler Bürokratie keine Zweifel wecken sollte, dass vielleicht nicht 100 Prozent ihrer Wünsche erfüllt sind; und das sind genau jene Anlässe, wofür es auch die Möglichkeit gibt, Gesetze in Form einer parlamentarischen Initiative zu machen. Und genau das haben der Kollege Steindl und ich in dem Fall gemacht, weil wir wollen, dass dieser Verhandlungserfolg ohne viel Aufregung über die Bühne geht.

Wir haben eine sichere Rechtsgrundlage, wir können Investoren, die kommen, sagen, wenn du mehr als 25 Prozent brauchst, dann musst du zuerst einmal fragen. Und bei der Gelegenheit kann mit ihm ausdiskutiert werden, was er vorhat. Und wer vorhat, das einfach sozusagen auszuplündern und damit die notwendige Sicherheit im Lande zu gefährden, dem wird man keine Genehmigung geben. Der Investor, der sagt: Freunde, ich bin dauerhaft bei euch und ich mache das mit!, der wird die Genehmigung bekommen.

Warum Sie da nicht zustimmen können, ist mir ein Rätsel, sage ich ehrlich, Herr Kollege. Ich empfehle, dem zuzustimmen, auch im Licht der heutigen Wasserdis­kussion. Es ist ein gutes Gesetz, es schützt das Land, es ist ein mäßiger Eingriff in die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 268

Marktwirtschaft und ein ordnungspolitisch sehr vernünftiger. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Dr. Lichtenecker. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.09.33

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Damen und Herren! Wir werden der Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes zustim­men, da wir der Meinung sind, dass einige Lücken damit geschlossen werden.

Damit komme ich gleich zum zweiten, wesentlich wichtigeren Punkt, dem Sicher­heitskontrollgesetz, zu dem meine Kollegin, unsere Umweltsprecherin Christiane Brunner bereits einen Antrag eingebracht hat. Ich bin überzeugt davon, dass es wirklich wichtig ist, das hier in dieser Form auch zu unterstützen; denn wenn man eine ehrliche, aufrichtige Anti-Atompolitik betreibt, dann muss man auch dafür sorgen, dass Güter, die zur Herstellung von Energie aus Atomkraft dienen können, in dieser Form nicht exportiert und erzeugt werden können.

Das einmal eingangs, aber damit bin ich bei einem ganz wesentlichen Thema, und das ist Temelín – Temelín, das uns in dieser Form seit Jahren, Jahrzehnten schon be­schäftigt. Herr Minister, das ist ein Aufruf an die gesamte Bundesregierung, aber insbesondere auch an Sie, als Abgeordneter aus einem Wahlkreis, der sozusagen direkt vor der Haustür von Temelín liegt, dass diese Bundesregierung aus ihrem Winterschlaf erwacht und endlich die entsprechenden Schritte unternimmt!

Der zuständige Minister Berlakovich plaudert immer schön flott darüber. Wenn man dem Bundeskanzler Faymann entsprechende Anfragen stellt, wie er denn gedenkt, beim Engagement gegen Temelín aktiver zu werden, ist der erste Satz, den er ausführt: Ich bin dafür im Wesentlichen nicht zuständig.

Da stellt sich natürlich die Frage: Wenn sich nicht einmal der Kanzler zuständig fühlt für eine Bedrohung, die wir direkt vor unserer Haustüre haben, wer soll es denn dann sein, Herr Minister?

Es gibt da ganz wesentliche Punkte, denn Temelín steht vor einer nächsten Erweite­rung und hat am 18. Jänner den positiven UVP-Bescheid vom Ministerium in Tschechien erhalten – wiewohl alle Expertinnen und Experten überzeugt sind, Temelín ist jetzt schon gefährlich und veraltet, und vor allem das, was geplant ist, noch viel mehr. Wir glauben auch, dass das UVP-Verfahren ganz klar europarechtswidrig ist und in diesem UVP-Bescheid ein fiktiver Reaktortyp angenommen wird, ohne konkret zu wissen, was und wie das überhaupt gebaut werden soll. Es ist gefährlich, es ist perspektivisch umweltschädlich, es ist unsinnig teuer. Es gibt viele, viele Gründe, warum das zu verhindern ist und warum endlich die Bundesregierung  und das ist das große Ersuchen auch an Sie, Herr Minister  entsprechend federführend auch Schritte setzen und aktiv werden muss.

Letzte Woche hat auch die Landesregierung in Oberösterreich, der Landtag eine Resolution erlassen, in der sie die Bundesregierung ersuchen, jetzt endlich aktiv zu werden und alle rechtlichen und politisch möglichen Schritte in die Wege zu leiten – gegen Temelín, gegen den Ausbau von Temelín. Da ist ein ganz wesentlicher, entscheidender Schritt, das EU-Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Das steht längst auf der Tagesordnung.

Ein zweiter wichtiger Punkt, den ich hier so nur unterstreichen und unterstützen kann, ist, genauso auch das Thema Euratom ganz grundsätzlich zu überdenken und die Mittel, die noch immer in diese veraltete, gefährliche, unsinnige Technologie fließen, in


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 269

die Erforschung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz zu stecken. Das sind die Anliegen, die, ich glaube, zu Recht, zu debattieren sind bei diesem wichtigen Gesetz, beim Sicherheitskontrollgesetz.

Ich möchte heute damit enden, Sie noch einmal aufzufordern, den Antrag der Grünen zu diesem Punkt zu unterstützen, und Sie, Herr Minister, besonders auffordern, auch die Resolution und die gewichtigen Anliegen in Bezug auf das Engagement gegen Temelín aus Oberösterreich tatkräftig zu unterstützen! (Beifall bei den Grünen.)

20.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minister Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.14.12

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja jetzt zwei Tagesordnungspunkte zu verhandeln. Der eine betrifft das Sicherheitskontrollgesetz und der andere das Außenwirtschaftsgesetz, einen bestimmten Paragraphen.

Was die erste Thematik anbelangt, so ist hier ja schon relativ klar dargestellt worden, dass es um eine Klarstellung und Umsetzung des Atomsperrvertrages in Österreich geht. Keine Tätigkeit eines österreichischen Unternehmens soll in irgendeiner Weise zu einem Atomwaffenprogramm beitragen, und da wir den Kompetenztatbestand nicht im B-VG enthalten haben, ist das jetzt auch entsprechend abzusichern.

Im Wesentlichen haben wir bis jetzt schon eine Regelung gehabt, diese wird aber de facto unbefristet verlängert und qualitativ verbessert. Wir haben jetzt drei Arten von Kontrollen auf Basis dieses Gesetzes: Einerseits die Sicherheitskontrolle, da geht es um bestimmte Meldepflichten von Kernmaterial und nuklearen Aktivitäten an die Internationale Atomenergieorganisation. Das Zweite ist der Objektschutz und das Dritte die Ausfuhrkontrolle.

Ich möchte jetzt im Detail nicht mehr darauf eingehen, aber auf die Frage, die einige Abgeordnete der Grünen angesprochen haben, sehr wohl, weil da auch die Prob­lematik im Abänderungsantrag berührt ist, ob man auch die Ausfuhr von Gütern und Produkten unterbinden sollte, die nicht direkt nukleares Material sind, aber möglicher­weise oder vielleicht auch sicher beim Bau eines Atomkraftwerkes verwendet werden können.

Da, meine Damen und Herren, decken wir mit dem Kompetenztatbestand dieses Gesetzes diese Materie nicht ab. Und ich glaube auch, dass wir uns in der Praxis nichts Gutes tun würden, wenn wir in den Bereich hineingehen, weil wir dann nichts anderes hätten, als dass österreichische Firmen möglicherweise im Ausland produzie­ren lassen, dann gehen auch Arbeitsplätze verloren. Ein anderes Argument: Im Endeffekt wird möglicherweise dann verdeckt und unter der nicht korrekten Angabe des Verwendungszweckes dasselbe produziert, während es eben im nuklearen Bereich sehr genau nachvollziehbar ist, woher das kommt. Daher würde ich sagen, das ist ein gutes Gesetz, und lassen wir es einmal bei dieser Regelung.

Was Temelín anbelangt: Frau Kollegin, wir haben eben einmal Kompetenzen, und diese Kompetenzen kann ich nicht willkürlich überschreiten und jetzt bei einem Tages­ordnungspunkt, der einen ganz anderen Inhalt hat, über Temelín und die Vor­gangsweise reden. Und warum Sie in der Bundesregierung nur sehr schwer Ansprech­partner finden können, resultiert einfach aus der Situation im Vertragsbereich, wo die Erzeugung von Energie nach wie vor nationale Angelegenheit ist.

Alle Maßnahmen, die wir im Rahmen der Erweiterungsverhandlungen versucht haben zu finden, sind eben sehr, sehr schwer umzusetzen. Die völkerrechtliche Klage und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 270

anderes ist eine sehr problematische Rechtsangelegenheit, damit beschäftigen sich auch andere.

Damit, meine Damen und Herren, komme ich zu dem zweiten Gesetz, das hier ange­sprochen ist. Das ist das Außenwirtschaftsgesetz. Wie richtig vermerkt worden ist, geht es da insbesondere um die Klarstellung betreffend den § 25a, wo wir auf Einwendungen der EU eingegangen sind. Dazu muss man auch die Philosophie kennen, die wir an den Tag gelegt haben. Kollege Matznetter hat es ja erwähnt. Wir gehen im Bereich der Daseinsvorsorge und der wichtigen Leistungen in dem Bereich einen relativ engen Weg, eine Gratwanderung, ob das mit den EU-Verträgen auch kompatibel ist, und da hat die EU bestimmte Anmerkungen gehabt. Da geht es um Infrastrukturleistungen, um Versorgungssicherheit.

Diesbezüglich muss ich Ihnen auch ganz ehrlich sagen, wenn Sie dieses Gesetz anschauen und uns dann in einem anderen Zusammenhang mit anderen Leistungen der Daseinsvorsorge unterstellen, wir würden da Privatisierungsvorgänge unterstützen, finde ich das schon relativ bemerkenswert und sehr, sehr weit hergeholt.

Ich muss auch sagen, weil Kollege Widmann mich gerade vorhin mit einer Aussendung angesprochen hat und das Thema Daseinsvorsorge passt ja dazu: Herr Kollege, warum haben Sie die Dringliche Anfrage nicht an mich gerichtet, heute, wenn Sie mir vorwerfen, ich wäre nicht da? Dann könnte ich Ihnen Antwort geben. (Abg. Mag. Wid­mann: Sie sagen, die Kompetenz hat !) Aber Sie haben sie deswegen nicht an mich gerichtet, weil ich eben nicht dafür zuständig bin. (Abg. Mag. Widmann: Das haben Sie ja selbst gesagt!)

Aber ich sage Ihnen, in der Sache fühle ich mich durchaus dem Vorgang verpflichtet, weil dann nicht die Privatisierung auf der Tagesordnung steht, und ich finde es wirklich traurig, echt traurig, dass heute keine differenzierte Auseinandersetzung möglich war hier herinnen. (Abg. Mag. Widmann: Weil Sie nicht da waren! Haben Sie nicht gehört?!)

Ich würde Ihnen empfehlen, da Sie heute noch viel Zeit haben und die Zeitung aufliegt: Lesen Sie den „Kurier“, Seite 2, nicht, was der Herr Bundeskanzler sagt, auch das, sondern das, was vor allem der Herr Kommissar Barnier zu dem Thema sagt! Und das sind zwei Sachverhalte. Das eine ist die Konzession, und da geht es um die Verbes­serung in der Daseinsvorsorge und der Qualität, und das andere ist der Themen­bereich, den Sie immer gerne haben wollen, die Privatisierung. Also im Endeffekt wird für den Bürger die Qualität verbessert und nicht die Privatisierung damit ermöglicht.

Tut mir leid, wenn man diese Auseinandersetzung nicht führen kann oder will. Aber es ist echt schade (Beifall bei der ÖVP), weil das Publikum, der Bürger total verunsichert wird, wenn er hört, jetzt kommt schon wieder Nestlé oder jemand anderer und setzt sich auf die Wasserreserven von Freistadt, oder woher sie immer kommen wollen. Also da habe ich wirklich Sorge, dass wir andere Themen auch nicht mehr sachgerecht behandeln können.

Wieder zum eigentlichen Thema zurück: Wir haben unter anderem auch beim § 25a ein Problem gehabt, wenn es darum geht, bestimmte Prüfungen durchzuführen, ob die Ergebnisse auch veröffentlicht werden können. All das haben wir jetzt geklärt. Ich danke dafür und hoffe auch, Herr Kollege Windholz, wenn Sie das noch einmal durch­lesen, dass Sie diesen Formulierungspräzisierungen auch zustimmen können. Es ist an sich eine total positive Ausrichtung im Sinne Österreichs, was die Möglichkeiten der Daseinsvorsorge anbelangt, und vielleicht können Sie das noch einmal überdenken, über Ihren Schatten springen und auch zustimmen. Das Gesetz würde es verdienen.  Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.20



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 271

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Themessl. 4 Minuten sind eingestellt. – Bitte.

 


20.20.39

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich kann mich relativ kurz fassen, weil sehr viele Einzelheiten vom Herrn Bundesminister und von meinen Vorrednern, dem Kollegen Matznetter und dem Kollegen Steindl bereits erwähnt wurden. Wir von der FPÖ werden beiden Tagesordnungspunkten unsere Zustimmung geben.

Aber eines noch an die Grünen: Was ich bei Ihrem Antrag nicht ganz verstehe, ist, ob Sie sich sowohl über die wirtschaftlichen Auswirkungen, die Ihr Antrag unter Umstän­den haben könnte, Gedanken gemacht haben, aber auch generell über den Ansatz, wie andere Länder rund um Österreich zur friedlichen Nutzung der Atomenergie stehen.

Wir haben in Österreich, Gott sei Dank, den Konsens und sind einhellig der Meinung, dass wir das nicht brauchen. Aber wir können nicht die anderen Länder dazu ver­pflichten, auch auf Atomenergie zu verzichten. Das wäre die Aufgabe unserer Abge­ordneten in Brüssel, dementsprechend vielleicht einen Meinungsumschwung herbei­zuführen.

Sie wissen genau, dass die österreichischen Firmen hochqualitative Produkte erzeu­gen und auch exportieren und die Exportwirtschaft in Österreich einen nicht zu vernachlässigenden Bestandteil unseres Bruttoinlandsproduktes darstellt. Eines sage ich Ihnen: Mir wäre es dann schon lieber, dass, wenn ein Atomkraftwerk an der Grenze zu Österreich gebaut wird, es mit österreichischen Qualitätsprodukten gebaut wird, und nicht mit irgendwelchen minderwertigen Produkten von irgendwoher. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Lichtenecker: Bravo, Herr Kollege!)

20.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tages­ordnungspunkt ist Frau Abgeordnete Hakel zu Wort gemeldet. 3 Minuten sind einge­stellt. – Bitte.

 


20.22.26

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer globalisierten Wirtschaft, in der Warenströme keine Grenzen mehr kennen, und in einem vereinten Europa, in dem wir die Wirtschaftspolitik als eine gemeinsame Sache sehen, braucht es natürlich auch auf nationaler Ebene klare Regeln, damit alles gut funktioniert.

Wir haben heute schon mehrmals über eine dieser Regeln gesprochen, die ich jetzt auch noch einmal kurz zusammenfassen möchte. Es ist das Außenwirtschaftsgesetz, das wir im Jahr 2011 bereits beschlossen haben, um eben diese Erwerbsvorgänge durch Angehörige von Drittstaaten an österreichischen Unternehmen zu kontrollieren. Seitdem gibt es eine Genehmigungspflicht für die Übernahme von Unternehmen, die relevant sind – das haben wir heute auch schon mehrmals gehört –, für die öffentliche Sicherheit, die Ordnung inklusive der Daseins- und Krisenvorsorge genauso wie der Infrastruktur.

Mit der nun vorliegenden Novelle werden die Lücken jetzt geschlossen, damit die Geneh­migungspflicht nicht mehr umgangen werden kann. Die Novelle ist aber vielmehr auch ein Schritt hin zu mehr Transparenz in der Außenwirtschaft, denn durch eine Pflicht zur Veröffentlichung von Entscheidungen im Genehmigungsverfahren werden diese Verfahren besonders auch für die Antragsteller nachvollziehbar. Zusätzlich wird


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 272

durch eine weitergehende Ausformulierung der Vorgaben für Prüfverfahren sicher­gestellt, dass solche Genehmigungsverfahren nicht mehr umgangen werden können. Und genau darum geht es auch. (Beifall bei der SPÖ.)

20.24

20.24.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend Sicherheitskontrollgesetz 2013 in 1937 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und schließlich über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Die Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einführung einer neuen Z 1a in Art. II § 12 Abs. 3 bezieht.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außenwirtschaftsgesetz 2011 geändert wird, samt Titel und Eingang in 2068 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 273

20.27.15 9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (1962 d.B.): Bundesgesetz über Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung (Energielenkungsgesetz 2012 – EnLG 2012) (2066 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Widmann. 3 Minuten Redezeit sind wunsch­gemäß eingestellt. – Bitte.

 


20.27.37

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Je später der Abend, umso fescher die Regierungsmitglieder auf der Regierungsbank. Grüß Gott, Herr Minister! Ich bin wirklich sehr erfreut über das, was Sie vorher gesagt haben, denn es zeigt mir eines: Sie wollen sich von der Verantwortung für das Wasser in Österreich abputzen. Am Vormittag haben wir hier sehr intensiv, sehr sachlich und natürlich auch emotional über den Schutz des Wassers diskutiert. Vom BZÖ ist keinesfalls der Vorwurf gekommen, dass es einen Privatisierungszwang gäbe. Wären Sie hier gewesen, hätten Sie das gewusst. Es waren ja die Vertreter von der ÖVP da und auch alle anderen, aber von der ÖVP war kein Minister auf der Regierungsbank.

Jetzt sagen Sie, wir hätten den Antrag an Sie stellen sollen. Ja warum? Sie selbst haben ja per Aussendung gesagt, dass Sie nicht zuständig sind. (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Dann werfen Sie mir nicht vor, dass ich nicht da war!) – Nein, wir werfen Ihnen vor, dass Sie draußen in Brüssel, auf europäischer Ebene, in den Gremien nicht die Interessen Österreichs vertreten haben. Das ist der Vorwurf, und das stimmt auch so. (Beifall beim BZÖ.)

Das hat begonnen mit dem Kollegen Hahn und setzt sich fort bei Ihnen, wie Sie in dem Rat waren, wo es um diese Richtlinie gegangen ist. (Weitere Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Mitterlehner.)

Ja, Herr Minister, ich weiß schon, aber ich sage Ihnen noch eines: Sie sind heute ziemlich allein zu Hause auf der Regierungsbank, aber auch inhaltlich und sachlich, denn Ihre Kollegen in den Landtagen, im Bundesrat, bis hin zum Gemeindebund sehen das ganz anders als Sie. Wenn einmal auch das Bundeskanzleramt sagt, diese Richtlinie darf man keinesfalls unterstützen, und Sie einen Monat später, nachdem die Deutschen und die Franzosen umgefallen sind, hinausfahren, keinen Kommentar abgeben und das stillschweigend zur Kenntnis nehmen, dann sind Sie umgefallen. Nehmen Sie das zur Kenntnis! Das ist der Sachverhalt. (Abg. Kopf: Das ist eine Lüge!)

Lieber Kollege Kopf, lesen Sie die Protokolle, da ist alles nachvollziehbar. Sagen Sie das laut! – Herr Präsident, ich glaube, der Herr Kollege Kopf bettelt um einen Ord­nungsruf. Er hat mich der Lüge bezichtigt. Nehmen Sie das zurück! (Abg. Kopf: Ich denke nicht daran!) Es ist alles nachlesbar.

Zum Energielenkungsgesetz: Herr Minister, da geht es darum, dass wir Erdgas und Strom auch im Krisenfall entsprechend managen. Die Intention ist keine schlechte, sie ist gut. Das Gesetz hat ja auch viele Verbesserungen gebracht, etwa die Einbeziehung der E-Control, was die Präventions- und Notfallpläne betrifft. Es gibt Übungen. Es gibt inzwischen auch klare Zuständigkeiten. Das kann man unterstützen.

Was wir aber nicht unterstützen – das muss man auch sagen –, ist die Art und Weise, wie das geregelt worden ist. Hier hat ein reines Verordnungstohuwabohu stattgefun­den. Sie brauchen sieben Verordnungen des Bundes, das haben wir auch bereits im


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 274

Ausschuss diskutiert, Wirtschaftsministerium, E-Control, und Sie brauchen nochmals neun Verordnungen der Landeshauptleute. Dann können Sie es zusammenzählen: Neun und sieben ist 16. Natürlich kann man sagen, das sind Schubladenverord­nungen, das Problem ist aber, wenn die des Bundes in einem Bereich fehlen, dann kann der Landeshauptmann auch nicht entscheiden.

Oder: Der Gemeindebund moniert auch etwa den § 7, dass man das vorher regeln müsste.

Das heißt, die Umsetzung ist für uns nicht so, wie wir das wollen. Daher werden wir das Energielenkungsgesetz in dieser Form auch ablehnen.

Eine Krise hätten Sie schon längst bewältigen sollen, Herr Minister, das sind die stei­gen­den Strompreise und das sind die steigenden Gaspreise. Nach der Liberalisierung sind die Strompreise für die Haushalte gesunken, inzwischen steigen sie wieder in Österreich, auf europäischer Ebene, und zwar überproportional. Zum Glück sind sie bei der Industrie unter dem EU-Durchschnitt, aber ich denke, man sollte das Recht, das die Industrie in Anspruch nimmt, auch den Haushalten zukommen lassen.

Bei den Gaspreisen ist es ja ähnlich. Sie sind wieder im Steigen begriffen, bei den Haushalten, aber insbesondere auch bei der Industrie. Am Spotmarkt kostet die Megawattstunde Gas 25 €, bei den langfristigen Verträgen, wo wir gebunden sind, 35 € – ist klar, da kann man nicht so leicht raus –, und im Vergleich dazu kostet das Gas in Nordamerika 8 €, mit der Problematik Schiefergas. Wir sind da nicht im Spitzen­feld, aber man kann sich ja trotzdem etwas einfallen lassen. Und das ist auch eine Standortfrage, denn wenn bereits Unternehmen überlegen, wegen der hohen Energie­preise von Österreich abzuwandern, dann ist das ein Warnsignal, Kollege Haubner von der ÖVP. Und da bitte ich euch, entsprechende Maßnahmen zu setzen, um diese Krise, die hier ansteht, auch bewältigen zu können. (Beifall beim BZÖ.)

20.32

20.31.30 *****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Klubobmann Kopf hat in Richtung des Herrn Widmann einen Vorwurf erhoben, dass das, was er gesagt hat, eine Lüge sei.

Für die Verwendung des Begriffes „Lüge“ muss ich Sie rügen, Sie bekommen daher auch einen Ordnungsruf, und ich ersuche, dass das in Zukunft vielleicht umschrieben wird.

*****

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.32.40

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Kollege Widmann! Ich kenne Sie an und für sich als sehr sachorientierte Person, wenn wir über das Thema Energie sprechen. Heute ist das nicht ganz so gewesen, muss ich sagen. Ich bin sehr froh, dass die Interessen in Brüssel durch den Herrn Wirtschaftsminister Mitterlehner wahrgenommen werden und nicht durch Sie. Das muss ich hier jetzt wirklich einmal als Erstes sagen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum Zweiten möchte ich auch noch kurz auf den Hinweis eingehen – das mache ich sonst nicht –, dass Sie von einem Tohuwabohu sprechen. Beim Energielenkungs­gesetz aus dem Jahre 1982 war es immer so, dass die Länder auch eingebunden


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waren, und ich glaube, das ist gut so. Sie kennen die ganzen Bereiche und wissen, dass die Grundsatzgesetzgebung beim Bund ist und der Rest bei den Ländern. Daher ist es auch notwendig, dass wir hier die Länder einbinden. In dieser Hinsicht geht der Vorwurf an und für sich ins Leere.

Das Energielenkungsgesetz, so wie wir es heute hier haben, ist ganz wichtig und richtig, weil es für die Versorgung mit Energie in Österreich eine wesentliche Sache ist. Unsere Haushalte und unsere Unternehmen sind sowohl im Sommer als auch im Winter darauf angewiesen, jederzeit mit Strom und Gas versorgt zu werden. Österreich ist ja ein Land mit einer sehr, sehr hohen Versorgungssicherheit, aber natürlich kann es auch Krisen geben. Und wir haben das schon einmal erlebt. Bei der letzten Krise in Bezug auf Russland und die Ukraine ist uns eindrucksvoll vor Augen geführt worden, wie abhängig wir hier von der ausländischen Versorgung sind. Und deshalb bin ich der Meinung, dass es ganz wichtig ist, dass wir heute dieses Gesetz auf den Weg bringen.

Österreich hat sich ja in der Hinsicht, was die Energiesicherheit betrifft, sehr gut vor­bereitet. Wir haben viele Gasspeicherkapazitäten. Unser Speichervolumen hat im Jahr 2011 rund 7 Milliarden Kubikmeter betragen. Gemessen am Jahresverbrauch steht Österreich mit diesem Speichervolumen in Europa an erster Stelle, damit können wir auch gut die Engpässe meistern. Der Ausbau von Gasspeichern, Gasquellen und -routen muss aber auch in Zukunft weiter gefördert werden.

Auch beim Strom haben wir eine hohe Versorgungssicherheit. Wenn ich das Jahr 2011 anschaue, dann haben wir eine Ausfallsdauer von zirka 27 Minuten gehabt. Was die Versorgungssicherheit betrifft, sind wir absolute Europaspitze.

Wichtig ist natürlich, dass mit der Energiewende Österreich wie Europa vor großen neuen Herausforderungen stehen. Auch da haben wir vorgesorgt. Und wir haben ja gesehen, dass gerade die erneuerbaren Energieträger in den letzten Jahren stark steigend sind. Vom Jahr 2005 bis 2011 ist beim Gesamtenergieverbrauch ein Anstieg der erneuerbaren Energieträger von 23 auf 31 Prozent gelungen. Das ist auch eine sehr erfolgreiche Bilanz.

Wenn wir heute dieses Energielenkungsgesetz beschließen, dann ist das ein wichtiger Schritt in Richtung moderne Energiepolitik. Denn mit diesem Energielenkungsgesetz haben wir die Möglichkeit, in einem Krisenfall rasch einzugreifen. Und sollte es in Zukunft zu einer Versorgungskrise kommen – wir wünschen uns das alle natürlich nicht –, dann gibt es die Möglichkeit, direkte Anweisungen und Verfügungen an die Strom-, Gas- und Fernwärmeunternehmer beziehungsweise an die Abnehmer von Energie zu erteilen und so die Versorgung rasch wiederherzustellen.

Um im Krisenfall – Kollege Hofer weiß es – mit dem Hauptausschuss des Nationalrates und dem Energieministerium eine optimale Zusammenarbeit auch im Hause zu gewähr­leisten, werden künftig die im Hauptausschuss vertretenen Parteien einen Vertreter im Energielenkungsbeirat haben. Damit ist auch das Parlament voll einge­bunden.

Danke für die Kooperation im Vorfeld und danke für die Zusammenarbeit. Ich glaube, es ist erfreulich, dass dieses Gesetz eine besonders breite Zustimmung findet. Und ich lade natürlich auch das BZÖ ein, hier noch dazu beizutragen, dass es heute einen einstimmigen Beschluss dieses Gesetzes geben wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Klubobmann Kopf zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 276

20.37.02

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! (Abg. Mag. Kogler: Einen Ord­nungsruf kann man nicht revidieren!) – Das ist mir klar! – Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Der Abgeordnete Widmann hat vorhin gesagt, das Bundeskanzleramt habe zur Richtlinie der EU, also zur Konzessionsrichtlinie, gesagt, dass diese Richtlinie so nicht zustimmungsfähig sei.

Ich korrigiere ihn dahin gehend, dass der Herr Bundeskanzler heute bei der Dringlichen Anfrage ganz klar und ausführlich erklärt hat, warum das Bundeskanzleramt per Weisung dem im Rat für Wettbewerbsfähigkeit anwesenden Wirtschaftsminister aufgetragen hat, am 12. Dezember dieser Richtlinie in Brüssel zuzustimmen: weil er sie inhaltlich für richtig hält und weil sie eben genau das tut – auch das hat er erklärt –, nämlich nur zu regeln, wie solche Konzessionen auszuschreiben und zu vergeben sind, und in keinster Weise die Privatisierung von Wasser vorschreibt, wie das manche hier herinnen behaupten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neubauer: Eine tatsächliche Berichtigung schaut anders aus!)

20.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Katzian. 3 Minuten. – Bitte.

 


20.38.23

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Unabhängig davon werden wir es trotzdem in der österreichischen Bundesverfassung besonders absichern, wie wir heute ausführlich bereits diskutiert haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit dem Energielenkungsgesetz 2012 setzen wir wieder eine europäische Vorgabe um, in diesem Fall die Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung. Wir haben ja gerade in den letzten Tagen und Wochen gesehen, dass die Kommission in Bezug auf die Gestaltung der Daseinsvorsorge manchmal irritierende Aktivitäten setzt. Beim Wasser haben wir das heute schon ausführlich diskutiert. Aber in diesem Fall, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es um eine, wie ich meine, sehr sinnvolle Umsetzung. Denn bei einem Gut wie Strom oder Gas, die sich über Leitungen bewegen und mehrere Staaten durchqueren, macht es schon sehr viel Sinn, eine gemeinsame Lösung und gemeinsame Vorkehrungen zur Sicherung der Energieversorgung zu treffen. Alleine wird man da nichts ausrichten können, außer man hat irgendwie eine besonders eigenwillige Interpretation von Autarkie. Daher braucht es diese gemeinsamen Regelungen.

Wir haben in den letzten Jahren gesehen – es wurde schon angesprochen –, welche Auswirkungen scheinbar weit entfernte Auseinandersetzungen auf die Energiever­sorgung in Österreich haben können, etwa zwischen Russland und der Ukraine. Und wenn ich alles richtig gelesen habe heute, gibt es ja schon wieder heftige Diskussionen beider Vertragspartner darüber, welche Seite wieder einmal vertragsbrüchig geworden ist. Wir werden sehen, was dabei herauskommt. Und wenn wir wissen, dass es solche Konflikte auch in Zukunft geben wird, ist es sinnvoll und wichtig, dass wir für den Krisenfall und für diese Auseinandersetzung auch die entsprechenden Vorkehrungen treffen.

Ein besonderer Schwerpunkt in der Verordnung und in der nationalen Umsetzung ist die besondere Berücksichtigung geschützter Kundinnen und Kunden. Darunter fallen jedenfalls sämtliche Haushaltskunden. Deren Versorgung mit Erdgas und Wärme, zumeist Fernwärme, hat absoluten Vorrang gegenüber anderen Kundengruppen, und ich halte das auch für eine sehr, sehr wichtige und richtige Vorgangsweise. Zum anderen gibt es eine ganze Menge formaler Klarstellungen und Zuständigkeiten. Das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 277

hat Kollege Haubner schon ausgeführt, darauf brauche ich im Detail nicht mehr einzugehen.

Wir werden sicher die eine oder andere Gelegenheit in der nächsten Zeit finden, um uns auch über den Gaspreis zu unterhalten, Kollege Widmann, aber ich glaube, wir alle wissen, dass es zum einen langfristige Verträge mit der Gazprom gibt, die auch in unserem Interesse waren, da wir natürlich an der Versorgungssicherheit interessiert sind, und dass zum anderen auf Grund der Preise auf den Spotmärkten sehr wohl schon verhandelt wird und auch gerichtliche Verfahren anhängig sind. Also da ist ja schon sehr, sehr viel im Fluss, und man kann nicht sagen, da wird nichts getan.

Ich bin sehr froh darüber, dass Sie selber darauf hingewiesen haben, dass wir mit dem ganzen Thema Schiefergas mit einen Grund dafür haben, warum die Preisent­wicklungen sehr volatil sind. Und ich sage das sehr offen, wir sind von den russischen Partnern zu allen Zeiten, egal, welches Jahr Sie sich seit 1945 anschauen, gut mit Gas versorgt worden, und ich würde auch darum bitten, dass man sehr vorsichtig ist, wenn man hier Schritte setzt, die einen wichtigen Handelspartner verärgern. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner und zweite Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. Wunschgemäß ist 1 Minute Redezeit eingestellt. – Bitte.

 


20.42.31

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Kopf, das, was Sie gesagt haben, war keine tatsächliche Berichtigung, denn da hätten Sie vortragen müssen, was falsch war. Ich habe nichts Falsches gesagt, ganz im Gegenteil.

Fakt ist, dass das Bundeskanzleramt am 25. Oktober 2012 in einer offiziellen Aus­sendung festhält: „Österreichische Position: Der Ansatz der EK, Konzessionsvergaben in einer eigenen Richtlinie zu regeln, wird von Österreich strikt abgelehnt.“

Und dann kommt es, am 14. Dezember, sechs Wochen später, gibt es eine weitere Information – vollkommen zu Recht –: „Nach der Diskussion im COREPER am 28. November 2012 war jedoch festzustellen, dass Österreich mit seiner grundsätz­lichen Ablehnung der RL vollkommen isoliert war“, weil eben auch Frankreich und Deutschland das aufgegeben haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe also richtig zitiert. – Punkt eins.

Punkt zwei: Das war keine tatsächliche Berichtigung.

Und Punkt drei: Offenbar gibt es einen Konflikt zwischen ÖVP und SPÖ in der Kommunikation, sonst kann so etwas nicht passieren. Denn Fakt ist, dass die SPÖ-Fraktion auf EU-Ebene mobilmacht gegen diese Richtlinie, aber hier eine Weisung des Bundeskanzlers kommt, dafür zu stimmen, und der Herr Minister redet sich hier aus, die SPÖ, der Bundeskanzler ist schuld. So kann es ja wohl nicht gehen, aber das ist ja nichts Neues.

Es geht hier um die Konzessionsvergabe beim Wasser, um den Schutz des Wassers, und Sie lachen darüber, dass Ihre Landtage, Ihre Abgeordneten, Ihre Gemeinderäte, Ihre Bürgermeister und Ihre Experten dagegen mobilmachen. Wir vom BZÖ nehmen das ernst – im Unterschied zu Ihnen.

20.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 4 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 278

20.44.20

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Ich werde mich ganz kurz fassen, weil die Inhalte schon vorab beleuchtet worden sind. Ich darf mich bei den Kollegen Haubner und Katzian für die Zusammenarbeit bedanken und möchte ergänzen, dass ein Punkt aus unserer Sicht offen war, und das war eben die Ver­tretung im Beirat, weil dort bisher nur vertreten waren die Bundesländer, die Ministerien, die Sozialpartner, aber keine Personen aus dem Parlament.

Das ist jetzt geändert, und ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Wolfgang Katzian, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage 1962 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz über Len­kungsmaßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung (Energielenkungsgesetz 2012 – EnLG 2012) in der Fassung des Ausschussberichtes 2066 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird geändert wie folgt:

1. (Verfassungsbestimmung) § 1 lautet:

„§ 1. (Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 (B-VG), etwas anderes vorsieht. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können – unbeschadet der Stellung des Landeshauptmannes gemäß Art. 102 Abs. 1 des B-VG – nach Maßgabe des § 7 Abs. 6 von Einrichtungen der gesetzlichen Interessenvertretungen im übertragenen Wirkungsbereich sowie von der E-Control, den Regelzonenführern, den Marktgebietsmanagern und den Verteiler­gebiets­managern unmittelbar versehen werden.“

2. In § 27 Abs. 1 wird nach dem Wort „Verteilergebietsmanagern“ die Wortfolge „und den Marktgebietsmanagern“ eingefügt.

3. In § 27 Abs. 9 wird die Wortfolge „Daten den Verteilergebietsmanagern die für die Vorbereitung“ durch die Wortfolge „Daten den Verteilergebietsmanagern und den Marktgebietsmanagern die jeweils für die Vorbereitung“ ersetzt.

4. Im § 36 Abs. 2 wird am Ende der Z 6 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt. Folgende Z 7 wird angefügt:

„7. je ein Vertreter der im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien.“

5. § 36 Abs. 3 2. Satz lautet:

„Die im Abs. 2, 4, 6 und 7 genannten Mitglieder sind auf Vorschlag der entsendenden Stelle, die im Abs. 2 Z 5 genannten Mitglieder sind auf Vorschlag der Wirtschafts­kammer Österreich zu bestellen.“

*****

Ich sehe, Sie sind alle hellauf begeistert aufgrund dieses Antrages, und ich bitte Sie, ihn möglichst breit zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.47



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 279

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Wolfgang Katzian, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 1962 der Beilagen

betreffend ein Bundesgesetz über Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Energie­ver­sorgung (Energielenkungsgesetz 2012 – EnLG 2012)

in der Fassung des Ausschussberichtes 2066 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird geändert wie folgt:

1. (Verfassungsbestimmung) § 1 lautet:

„§ 1. (Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belan­gen Bundessache, hinsichtlich derer das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 (B-VG), etwas anderes vorsieht. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegen­heiten können – unbeschadet der Stellung des Landeshauptmannes gemäß Art. 102 Abs. 1 des B-VG – nach Maßgabe des § 7 Abs. 6 von Einrichtungen der gesetzlichen Interessenvertretungen im übertragenen Wirkungsbereich sowie von der E-Control, den Regelzonenführern, den Marktgebietsmanagern und den Verteilergebiets­mana­gern unmittelbar versehen werden.“

2. In § 27 Abs. 1 wird nach dem Wort „Verteilergebietsmanagern“ die Wortfolge „und den Marktgebietsmanagern“ eingefügt.

3. In § 27 Abs. 9 wird die Wortfolge „Daten den Verteilergebietsmanagern die für die Vorbereitung“ durch die Wortfolge „Daten den Verteilergebietsmanagern und den Marktgebietsmanagern die jeweils für die Vorbereitung“ ersetzt.

4. Im § 36 Abs. 2 wird am Ende der Z 6 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt. Folgende Z 7 wird angefügt:

„7. je ein Vertreter der im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien.“

5. § 36 Abs. 3 2. Satz lautet:

„Die im Abs. 2, 4, 6 und 7 genannten Mitglieder sind auf Vorschlag der entsendenden Stelle, die im Abs. 2 Z 5 genannten Mitglieder sind auf Vorschlag der Wirtschafts­kammer Österreich zu bestellen.“

Begründung:

Zu Z 1, 2 und 3:

Die Rolle des Marktgebietsmanagers wurde noch nicht adäquat berücksichtigt. Im Sinne der notwendigen Symmetrie zwischen Verteilnetz und Fernleitungsnetz bzw. Verteilergebietsmanager und Marktgebietsmanager, aber auch der dem GWG 2011 und der neuen Marktordnung zu Grunde gelegten „Gewaltentrennung“ bzw. Aufgaben­teilung zwischen diesen beiden, soll der Marktgebietsmanager im Text explizit aufge­nommen werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 280

Zu Z 4 und 5:

Um einen möglichst breiten Konsens für die im Krisenfall erforderlichen Lenkungs­maßnahmen zu erreichen sowie zur bestmöglichen Einbindung und Unterrichtung des Hauptausschusses des Nationalrates können die im Hauptausschuss des National­rates vertretenen Parteien je einen Vertreter in den Energielenkungsbeirat entsenden.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minister Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.47.08

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Widmann, ich muss leider auch noch einmal bei dem anknüpfen, was Sie gerade vorher erwähnt haben, und das Thema passt ja eh irgendwie auch zu diesem Tagesordnungspunkt.

Die Kompetenzlage, wer zuständig ist, haben Sie sich, nehme ich an, schon ange­schaut und daher auch die Dringliche Anfrage so begründet. Und wenn Sie jetzt da einen Vorgang konstruieren wollen, es wäre jemand umgefallen, dann muss ich einmal für den Bereich Bundeskanzleramt sprechen und sagen, dort hat man das Thema weiterentwickelt. Und man hat es auch begründet, warum man dann zur Auffassung gekommen ist, dass das Thema in der Form, wie ich auch dargestellt habe, beschlussfähig ist. Und da hat man auch in schriftlicher Form uns mitgeteilt – wir waren im Rat am 10. Dezember auch draußen –, dass das Paket als Gesamtkompromiss entsprechend zustimmungsfähig ist. Es sind zwei Punkte angemerkt worden, die haben sich auf Signatur und andere Gegebenheiten bezogen – nicht auf den Wasser­bereich.

Daher muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, wenn Sie mir hier unterstellen wollen und das andauernd hier wiederholen, ich wäre da in irgendeiner Weise umgefallen, dann kann ich das nur nachvollziehen, wenn ich das nicht entsprechend wiedergegeben hätte, wobei dazuzusagen ist, dass das vom entsprechenden Vertreter auch dargestellt worden ist, weil Vergaberecht nicht mein Kompetenzbereich ist. Das war es! Und im Endeffekt ist meiner Meinung nach weder der Bundeskanzler oder das Bundes­kanzleramt, wo das Thema koordiniert wurde, noch sonst wer wo hingefallen, sondern man hat ganz sachgerecht, wie ein Thema ist, das erledigt.

Der einzige Fehler bei dem Thema ist, dass man Ihnen oder anderen den Aufhänger geboten hat, die Privatisierung des Wassers oder sonst etwas in den Vordergrund zu stellen. Mir ist heute in der Diskussion – ich habe sie teilweise mitverfolgt – aufgefallen, einige sind sich gar nicht im Klaren, wie die Rechtslage beim Wasser eigentlich ist. Das ist kein öffentliches Gut, das ist mit Grund und Boden verbunden, das Wasserrecht! Daher: Der Mondsee ist ein privates Gewässer, andere detto. Also da sollten Sie einmal ein bisschen tiefer in die Sache eintauchen, bevor Sie überhaupt über das Thema weiterreden. (Beifall bei der ÖVP.)

Und betreffend dessen, was Sie immer nicht konzessioniert haben wollen, geht es um Verbesserungen. Also Sie reden eigentlich über die Leitungen und darüber, wie man Leitungen ausschreibt. (Abg. Mag. Widmann: Die ÖVP will den Ausverkauf des Was­sers!)

All das, was Sie heute angemerkt haben, was in Berlin oder in Zürich – Sigi Dolinschek hat das erwähnt – nicht funktioniert, das kann man auf Basis einer qualitativ guten Ausschreibung, wie es die EU regelt, besser machen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 281

So, ich hoffe, das ist jetzt klargestellt. Ich meine, es wird nichts fruchten, wir werden nach wie vor die Wiederholung des Gleichen haben. Schade, dass wir nicht eine differenzierte Auseinandersetzung dazu haben können, aber vielleicht fruchtet es, wenn man es wiederholt. Macht ja nichts, wir haben ja Zeit dazu. (Abg. Dr. Pirklhuber: Trotzdem organisieren die Kommunen, die kommunalen Einrichtungen die Versorgung! Das sollte man nicht vergessen!)

Ja, aber nicht nur, es gibt auch andere, die versorgen sich privat oder haben einen Firmenbrunnen. Wollen Sie die enteignen, wollen Sie das denen nicht mehr machen lassen? (Abg. Dr. Pirklhuber: Nein! Nein!) Also das ganze Thema ist leider etwas komplexer, und ich will die Zeit jetzt nicht strapazieren und zum Thema kommen.

Das Energielenkungsgesetz ist nichts anderes, als dass wir das, was wir im Jahr 1982 schon gehabt haben, jetzt auf Basis einer entsprechenden Weiterentwicklung neu fassen und unter anderem auch Fernwärme einbeziehen und auch mit einbeziehen, dass wir mit der E-Control eine entsprechende Organisation haben, die das Monitoring macht: Was gibt es da für Träger? Was gibt es da für eine besondere Entwicklung? Und auf was muss man achten?

Zur Kompetenz. Herr Widmann, darf ich Ihnen das in der Form noch einmal nahe bringen. Was Sie da ansprechen mit der Kompetenz betreffend Verordnungen, ist natürlich dadurch begründet, dass ich verschiedene Energieträger habe. Die Tatsache, dass ich die Länder in Verordnungen einbeziehen muss, ist damit begründet, dass ich eine Kompetenz habe im Sinne des Föderalismus. Aber das heißt ja nicht, dass alle Verordnungen jetzt immer in voller Zahl umgesetzt werden, sondern jeweils auf die jeweilige Bedrohungslage ausgerichtet. Mit der Ausweitung jetzt auch noch in Richtung Hauptausschuss haben Sie eines gewährleistet, dass in dieser Materie sehr sorgfältig vorgegangen wird, dass wir aber auf der anderen Seite, was die Vorbereitung und Reaktion anbelangt, wirklich gut gerüstet sind. Das haben wir in der Krise im Jahr 2009 ja auch gesehen, dass das funktioniert, was aber jetzt auf einem verbesserten Niveau unter Einbeziehung der anderen Energieträger, aber auch der E-Control noch besser funktionieren wird.

Deswegen kann ich eigentlich nur ersuchen, dass man dieser wirklich sehr sach­konformen Regelung nur zustimmt, und nicht mehr. Mehr Ansatzpunkte ergeben sich da wirklich nicht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. 5 Minuten. – Bitte.

 


20.52.08

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Damen und Herren! Wir werden dem vorliegenden Energielenkungsgesetz zustimmen, weil wir durchaus auch der Überzeugung sind, dass es wichtig ist, auch in Krisenfällen die Energieversorgung zu sichern. Selbstverständlich auch bei Gas. Gas ist eine Brückentechnologie, und es ist wichtig, dass man auf der Brücke nicht hängenbleibt, sondern irgendwann einmal drüben am anderen Ufer ankommt. Und daher, glaube ich, soll man das in der geziemten Form und in einem ordentlichen Tempo vorantreiben. Und das heißt einfach auch die Unabhängigkeit in der Energieversorgung stärken. Dazu braucht es ein gutes, starkes Energieeffizienzgesetz, Herr Minister, und ich hoffe, dass in den weiteren Verhandlungen und Debatten in den nächsten Wochen ein gutes, zukunftsweisendes Gesetz das Ergebnis sein wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 282

Und das Zweite ist natürlich der Ausbau der erneuerbaren Energien. Ich weiß nicht, Herr Minister, wie es Ihnen gegangen ist. Mir ist es kurz nach Silvester zu Neujahr so ergangen, dass ich viele Mails, Anrufe bekommen habe, wo mir die Leute gesagt haben: Ein Wahnsinn! Diese OeMAG-Förderungsgeschichte ist wirklich ein Wahnsinn! Sie sind stundenlang nicht hineingekommen. Und das hat natürlich Folgen gehabt.

Es gibt nicht nur engagierte Bürgerinnen und Bürger, die hier einen entsprechenden Antrag einbringen wollten, denen es nicht einmal annähernd gelungen ist, vor 4 Uhr Früh so einen Antrag auf Förderung zu deponieren, sondern es hat auch ein ÖVP-Landesrat, nämlich der Kollege Pernkopf aus Niederösterreich, in dieser Sache heftige Kritik geübt.

Pernkopf macht am 2. Januar eine Aussendung, in der er ein Energiekonjunkturpaket für Österreich fordert und explizit das Förderchaos bei der Photovoltaik und den entsprechenden Handlungsbedarf betont. Und das kann ich nur unterstreichen, denn wir sind zutiefst davon überzeugt, dass es so in dieser Form im Bereich der Photo­voltaikförderung nicht weitergehen kann. Hier braucht es entsprechende Regelungen, entsprechende Volumina, um es den Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Mittel in die Energiewende investieren wollen, was wir ja alle miteinander begrüßen, zu ermöglichen, das auch tatsächlich realisieren zu können.

Daher haben wir Grünen heute einen entsprechenden Antrag eingebracht, um hier eine Reform in die Wege zu leiten, und, Herr Minister, ich möchte kurz die vier Punkte skizzieren. Das ist ein Selbständiger Antrag, der hier eingebracht worden ist.

Das Erste, Herr Minister: Wir wollen einen Sonderfonds, damit alle korrekt einge­brachten Anträge tatsächlich auch dotiert werden können (Beifall bei den Grünen), um die Bürgerinnen und Bürger auch für die verpfuschte Silvesternacht zu entschädigen und auch klarzustellen, dass man die Energiewende sehr wohl vorantreiben will.

Das Zweite ist, dass wir glauben, dass die Vergabepraxis generell reformbedürftig ist. Hier gilt es, die entsprechenden Änderungen zu diskutieren, in ein Gesetz zu gießen und zu beschließen.

Das Dritte, von dem wir auch überzeugt sind, dass es dringendst notwendig ist, ist, die Deckelung aufzuheben. Und bevor jetzt ein Stöhnen kommt, kann ich gleich sagen, es ist völlig klar, dass man auch darüber diskutieren muss, wie denn die Einspeisetarife gestaltet sind, ob es da nicht auch einen Anpassungsbedarf gibt.

Diese Punkte sollten wir alle real diskutieren, um endlich die Photovoltaik und damit auch die Energiewende in dem Sinne voranzutreiben, dass es nicht nur in Krisenfällen eines Energielenkungsgesetzes bedarf, das wir heute beschließen werden, sondern dass es generell ein Ziel ist, möglichst unabhängig von den fossilen Energieträgern zu werden, möglichst den Klimaschutz bei uns hier zu sichern und in die erneuerbaren Energien zu investieren und damit auch Arbeitsplätze bei uns in den Regionen zu schaffen. (Beifall bei den Grünen.)

20.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. 3 Minuten. – Bitte.

 


20.56.49

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Minister! Wir sprechen heute über ein Notfallprogramm, das wir zweifelsohne immer dann fahren müssen, wenn es Probleme gibt, im Speziellen auch mit der Gasver­sorgung. Wir hatten das ja in der Vergangenheit, dass von der Ukraine plötzlich der Gashahn zugedreht wurde und wir große Probleme hatten. Gott sei Dank hat sich das relativ bald in Wohlgefallen aufgelöst. Die aktuellen Entwicklungen zeigen uns aber,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 283

dass das jederzeit wieder passieren kann, jetzt gerade aktuell mit Shell. Shell will die Schiefergasvorkommen in der Ukraine dementsprechend aufarbeiten, und da kommen schon wieder negative Signale aus Russland. Es könnte also durchaus sein, dass wir dieses Gesetz relativ bald anwenden müssen, um zu verhindern, dass durch fehlendes Gas letztlich Strom und Licht ausgehen. Wie wir alle wissen, sind wir nicht nur betreffend Heizung vom Gas abhängig, sondern es gibt in Österreich leider auch sehr viele Gasturbinen, die Strom produzieren – und wenn es kein Gas gibt, dann gibt es auch keinen Strom.

Auch wenn das nicht so wäre: Was machen die Menschen, wenn sie keine Gas­heizung mehr haben? – Sie drehen die Stromheizungen auf. In manchen Regionen Österreichs sind die Leitungen zu 100 Prozent – manche sagen sogar, zu 110 Pro­zent – belastet und dann relativ schnell auch überlastet. Das heißt, letztlich geht es darum, dass wir uns vom Gas unabhängig machen, aber leider gibt es da von Ihrer Seite überhaupt keine Bemühungen dazu, ganz im Gegenteil.

Ich kann mich noch erinnern, das war ungefähr vor einem oder eineinhalb Jahren, da ist der VERBUND zu uns gekommen und wollte eine Kapitalerhöhung. Zu diesem Zeitpunkt hätten wir als Eigentümer Forderungen stellen können, dass der Verbund auch auf erneuerbare Energien setzt. Der VERBUND hat aber leider kein Interesse gezeigt und baut gerade wieder ein großes Gaskraftwerk, was letztlich wieder dazu führt, dass wir noch mehr Gas brauchen und die Abhängigkeit noch größer wird.

Herr Minister, wenn wir hier schon ein Notprogramm beschließen – das ist auch sinnvoll, keine Frage; wenn das Gas ausgeht, brauchen wir ein Notprogramm, um zu verhindern, dass das Stromnetz zusammenbricht, dass die Infrastruktur zusammen­bricht, dass die Wirtschaft zusammenbricht, da müssen wir dafür sorgen, dass die Dinge trotzdem noch funktionieren –, dann wäre es doch viel, viel besser, nicht nur ein Notprogramm zu beschließen, sondern uns endlich unabhängig von den ausländischen Energielieferungen zu machen. Dazu gibt es ein gutes Konzept, ein Energieautarkie­konzept, das zwar von Ihrem Herrn Umweltminister immer wieder angesprochen und immer wieder propagiert wird, aber leider gibt es überhaupt keine Maßnahmen in diese Richtung. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Das heißt, es wird hier auf eine alte, vertraute Technologie gesetzt, nämlich auf die fossilen Energieträger. All die Dinge, die wir in einem Land wie Österreich machen könnten, das ja speziell, was Biomasse betrifft, unwahrscheinlich große Schätze und einen sehr großen Waldbestand hat – da könnten wir dezentrale Kraft-Wärme-Kopp­lung machen, dezentral Biomasse einsetzen und das Gas, das ja immer beliebter wird, zurückdrängen –, stoßen leider auf kein Interesse von Ihrer Seite.

Damals, als der VERBUND die Kapitalerhöhung wollte und wir ihm genau das vorgeschlagen haben, nämlich nicht in dieses Gaskraftwerk zu investieren, sondern dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung zu machen, womit wir die heimische Ressource Wald nutzen, auch die Kaufkraft in Österreich belassen und auch dementsprechend unabhängig werden können, hat der VERBUND gesagt, das rechnet sich nicht.

Sie, Herr Minister, haben da die Mauer gemacht und gesagt, wir können nicht ein­greifen, das sei eine privatwirtschaftliche Entscheidung. – Eine absolute Fehlent­scheidung! Wenn der Bund schon Geld für eine Kapitalerhöhung gibt, dann wäre es aus meiner Sicht absolut in Ordnung gewesen, wenn Sie eingeschritten wären und gesagt hätten: Liebe Freunde, das ist eine Entscheidung von nationaler Wichtigkeit, wir müssen ein Stück weit unabhängiger von den Gaslieferungen werden.

Herr Minister, wenn man sich anschaut, dass die Gaslieferquoten jedes Jahr steigen, dass die Gasabnahme jedes Jahr steigt und dass die Abhängigkeit damit jedes Jahr steigt, dann ist das aus meiner Sicht ein starkes Alarmsignal. Ich würde mich wirklich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 284

freuen, wenn Sie heute hier einmal aufstehen und grundsätzlich darüber sprechen, ob es sein muss, dass ein Land wie Österreich in einem so sensiblen Bereich wie der Energie so abhängig vom Ausland ist, dass ein Land wie Österreich 12 Milliarden für Energielieferungen in das Ausland transferiert, wobei wir hier in Österreich zumindest einen großen Teil dieses Betrages mit heimischer Energiegewinnung, mit erneuer­baren Energien selbst produzieren könnten.

Deshalb, Herr Minister: Selbstverständlich brauchen wir ein Notprogramm, wenn unsere Gaslieferungen nicht mehr fließen. Aber wäre es nicht viel vernünftiger, sich ein Stück weit vom Gas unabhängig zu machen? Sie wissen ja auch, dass wir über 10 Prozent des verbrauchten heimischen Gases selbst produzieren, das heißt, es gibt Potenzial. Es gibt auch noch Gasfelder in Österreich, die angezapft werden könnten. Auch da ist man säumig, auch da passiert nicht viel.

Also letztlich geht es um Energieautarkie. Und da gehört ein guter Mix gemacht: erstens die heimischen Ressourcen optimal nützen, auch die fossilen Ressourcen; das ist keine Frage. Zusätzlich den Wald nützen, der im Überfluss vorhanden ist, der ungenutzt bleibt. Weiters die Wasserkraft stärker ausbauen. Auch da wissen wir, Herr Minister, es dauert im Schnitt in Österreich bis zu zehn Jahre, bis ein größeres Wasserkraftwerk durch die UVP und all die anderen Genehmigungen durch ist. Deshalb muss man auch diesbezüglich etwas tun.

Weil ich heute besonders viel Redezeit habe, erzähle ich Ihnen auch noch ... (Ironische Heiterkeit bei den Grünen.) – Ich weiß, es freut Sie immer besonders, wenn ich hier viel rede. Ich sehe das auch – wie soll ich sagen? – als kleines Geschenk an die Grünen, die das immer besonders genießen. Deshalb möchte ich heute noch auf etwas eingehen, was gerade die Kleinwasserkraft betrifft. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

Was die Kleinwasserkraft betrifft, gibt es in Österreich ein sehr großes Potenzial. Wir haben hier viel Potenzial, aber wenn wir uns die Genehmigungsverfahren ansehen – und dazu gibt es einen Rechnungshofbericht, der das genau aufzeigt –, schaut es folgendermaßen aus: Die Genehmigungsverfahren sind im Kleinwasserkraftbereich so aufwendig, so kompliziert, dass man über 70 – über 70! – Einzelgenehmigungen braucht, um ein Kleinwasserkraftwerk zu bauen.

Und genau das ist das Problem. Das heißt, in Österreich werden auf der einen Seite die Erneuerbaren behindert, und auf der anderen Seite wird geschaut, dass der Gaskonsum möglichst steigt. Es werden Maßnahmen gesetzt, um das Gas noch zusätzlich zu propagieren, aber genau das Gegenteil würden wir brauchen. Wir würden das Gegenteil brauchen, weil wir unabhängig werden wollen, und vor allem, weil wir die Kaufkraft hier in Österreich belassen wollen.

Deshalb, Herr Minister: Wir werden heute selbstverständlich zustimmen, selbstver­ständ­lich brauchen wir ein Notprogramm, aber werden Sie bitte aktiv! Wir haben leider einen Umweltminister, der nicht aktiv wird, der lieber 1 Milliarde an Strafzahlungen nach dem Kyoto-Protokoll in Kauf nimmt, als dass er hier endlich Maßnahmen einleitet. Da dieser Minister Ihnen ja sozusagen untergeordnet ist: Werden Sie aktiv! Schauen Sie, dass Sie den Herrn Berlakovich etwas motivieren, der hier nicht allzu viel weiter­bringt!

Wir brauchen endlich die erneuerbaren Energien in Österreich. Die Grünen sagen das ja auch immer wieder, ich bin da ganz auf Ihrer Linie. Ich betrachte es auch von der wirtschaftlichen Seite, denn heimische Energieerzeugung bedeutet auch Kaufkraft in Österreich, bedeutet Wirtschaftsbelebung, bedeutet zusätzliche Arbeitsplätze. Das sind alles Dinge, die sehr lukrativ und sehr gut sind. Die Grünen haben das immer wieder angesprochen. Ich teile diese Ansicht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 285

Und deshalb, Herr Minister: Werden Sie aktiv und bauen Sie endlich die erneuerbaren Energien aus! – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

21.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Letten­bichler zu Wort. – Bitte.

 


21.05.32

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Wirtschaftsminister! Hohes Haus! Die wesentlichen Änderungen und Anpassungen für das Energielenkungsgesetz wurden ja bereits ausführlich erläutert. Es ist gut und wichtig, dass wir diese heute beschließen, denn die sichere Versorgung mit Energie ist natürlich für uns als Konsumenten, als private Abnehmer essenziell, aber noch viel mehr natürlich für Österreichs Wirtschaft. Für die Industrie ist dies sogar ein wesentlicher Standortfaktor.

Angesichts so mancher medialer Darstellungen, die es heute im Laufe des Tages gegeben hat, sollte uns allen schon bewusst sein, dass allein die energieintensive Industrie in Österreich mehr als 160 000 Personen beschäftigt, dass die energie­intensive Industrie zudem pro Jahr rund 2,2 Milliarden € in den Wirtschafts- und somit in den Arbeitsstandort Österreich investiert.

Vergessen sollten wir auch nicht, dass sich unsere Industrie in einem beinharten Standortwettbewerb um die Ansiedelung und um das Halten von Arbeitsplätzen befindet. Wir sind hier in einem Dreikampf: EU, USA und Asien.

Um weiter auf den internationalen Märkten wettbewerbsfähig sein zu können, ist für die heimischen Unternehmen daher einerseits eine gut funktionierende, aber auch eine leistbare Energieversorgung unabdingbar. Schauen wir uns dazu die Wettbewerbs­situation bezüglich des Strompreises an! Dieser lag in Österreich im Jahr 2010 um 21 Prozent über jenem der USA und sogar um 197 Prozent über jenem von China. Für Gas zahlt die Industrie in den USA mittlerweile nur mehr ein Drittel des Preises von Österreich – nicht ein Drittel weniger, sondern nur mehr ein Drittel.

Trotz dieser Mehrkosten im Energiesektor und trotz dieser ungleichen Rahmenbedin­gungen haben es Österreichs Unternehmen in den letzten Jahren geschafft, Milliarden in energiesparende und emissionsmindernde Produktionstechniken zu investieren. Sie gehören somit zu den energieeffizientesten Industrien der Welt.

Die Schmerzgrenze, sehr geehrte Damen und Herren, ist wohl erreicht. Weitere Belas­tun­gen, wie sie heute ja indirekt gefordert wurden, sind angesichts der Konkurrenz­situation höchst standortgefährdend – und daher: Finger weg!

Bezugnehmend auf die Versorgungssicherheit mit Gas darf ich anmerken, dass wir im Westen Österreichs nach wie vor eine Lücke von rund 20 Kilometern zwischen Saalfelden und dem Tirolerischen Hochfilzen verzeichnen. Mein Appell daher an die Verantwortlichen in Tirol, aber auch in Salzburg: Setzen Sie sich zusammen und finden Sie rasch einen Weg, den verbleibenden Streckenteil zu bauen! Tirol hätte somit einen zweiten Gaszulauf für den Fall der Fälle, der hoffentlich nie eintreten möge. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Betriebe würden ihnen dies danken. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

21.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Weninger zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 286

21.08.42

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­des­minister! Hohes Haus! Wir beschließen mit dem Energielenkungsgesetz eine Regelung, von der wir hoffen, dass wir sie nie brauchen, aber die Konsumentinnen und Konsumenten, die Bürgerinnen und Bürger und auch die Wirtschaft werden sehr froh sein, dass wir diesen Mechanismus im Notfall als Garantie für die Versorgungssicher­heit haben. Wie Kollegen bereits erwähnt haben, stehen die Haushalte mit einer absoluten Priorität an der Spitze, aber auch die österreichische Wirtschaft. Beide sind für uns Sozialdemokraten im Hinblick auf den Wirtschaftsstandort, aber auch im Hinblick auf die Lebensqualität von besonderer Bedeutung.

Ich möchte auch kurz auf Kollegin Lichtenecker und Kollegen Lugar eingehen. Den Weg zur Energiewende und zum Ausbau der erneuerbaren Energieformen müssen wir gemeinsam beschreiten und dafür die entsprechenden Netze zur Verfügung stellen – „Netze“ jetzt als Überbegriff für die Verbindung traditioneller Energieversorgungs­einrichtungen, von Kraftwerken bis hin zu Photovoltaik-Anlagen in großen Formaten, im individuellen Bereich, aber auch von großen Windparks et cetera.

Es wird nicht funktionieren, riesige alternative Energieparks zu bauen und nicht mit entsprechend kapazitätsstarken Leitungssystemen Verbindungen herzustellen. In Österreich ist der Wunsch, auf alternative, erneuerbare Energieformen umzusteigen, sehr stark in der Bevölkerung vorhanden, und auch der Weg der Energiewende und der Ausstieg aus der Atomkraft wird von einer großen Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen, Unsere Aufgabe als Energiepolitiker, aber auch als Umweltpolitiker ist es, dafür zu sorgen, dass diese Energiewende auch rasch und konsequent umgesetzt werden kann – in Verbindung mit den notwendigen Speichersystemen, mit Leitungs­systemen, nicht nur im eigenen Land, sondern auch auf europäischer Ebene.

Es ist mir in diesem Zusammenhang sehr wichtig, nicht nur das Krisenszenario, sondern auch die Herausforderungen zu beschreiben, die auf uns zukommen, wenn wir die Energiewende erfolgreich bestreiten wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brun­ner. – Bitte.

 


21.11.28

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Kollegin Lichtenecker hat es schon angesprochen: Wir Grüne werden diesem Gesetz zustimmen, das für den Fall einer Krisensituation geschaffen wurde. Als Umweltsprecherin der Grünen sage ich aber, die eigentliche Krisensituation, vor der wir stehen, ist die Klimakrise, die Ressourcenknappheit und die Steigerung der Preise für fossile Energieimporte. Die einzige Lösung, nicht nur für Notfallszenarien, sondern insgesamt für diese Probleme, ist eine unabhängige Energieversorgung, eine dezen­trale Energieversorgung und damit eine erneuerbare Energieversorgung.

Es ist hier schon viel von Ausbau geredet worden, was ich unterstütze. Das Energiekonzept vom Team Stronach ist offenbar: Mehr von allem und das möglichst schnell. Ob sich das dann widerspricht und vielleicht in ein paar Jahren auch nach hinten losgehen kann, ist eine andere Frage. Aber ich denke, wenn wir diese Sache ehrlich und richtig angehen, dann geht es in allererster Linie um Verbrauchsreduktion. Das muss der nächste Schritt sein.

Ich hoffe, dass wir hier auch gemeinsam im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes ganz konkrete Schritte setzen können, um tatsächlich zu einer Reduktion des Energieverbrauchs in Österreich zu kommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 287

Als Zweites braucht es einen konsequenten Umstieg auf erneuerbare Energien sowie klare Regelungen und Entscheidungen. Man soll nicht bei jeder Gelegenheit doch wieder noch ein paar fossile Ressourcen ausbeuten, doch noch einmal Ölheizungen fördern, sondern klare Entscheidungen treffen und diese dann auch konkret umsetzen.

Kollege Weninger hat die Netze angesprochen. – Ja, darüber kann man diskutieren, aber was es vor allem braucht, das ist Transparenz und Bürgerbeteiligung. Wir müssen einmal wissen, was wir überhaupt brauchen, weil wenn gesagt wird, die Leute wollen in ihrem Bereich umsteigen und einspeisen, dann sind das eher Anpassungen an dezentrale Einspeisungen und Netze und nicht große Infrastrukturleitungen. Da, glaube ich, braucht es auch eine seriösere Debatte.

Wichtig ist uns auch, die BürgerInnen, die umsteigen wollen, nicht zu frustrieren. Kollegin Lichtenecker hat das schon angesprochen. Deswegen wünschen wir uns, dass alle, die am 1. Jänner eine Photovoltaik-Förderung beantragt haben – ich glaube, das müssen wir aufbringen, und das ist sicher auch möglich –, eine solche Förderung bekommen müssen. In weiterer Folge ist es unsere Aufgabe, Regelungen zu finden, damit so ein Förderchaos nicht noch einmal passieren kann. Wir sind hier bereit, auch mitzuarbeiten und unsere Vorschläge einzubringen.

Ich habe gerade in einer österreichischen Tageszeitung gelesen, der Ökostrom belaste die Haushalte. Da wünsche ich mir von allen hier und auch von der Regierung eine ehrliche Debatte. Natürlich gibt es einen Ökostromzuschlag für Haushalte, aber man sollte dann auch ehrlich kommunizieren, welche Belastung die fossilen Energieträger an externen Belastungen, an verlorener Wertschöpfung und an Klimastrafzahlungen für die Haushalte bedeuten. Also auch da sollte mit gleichem Maß gemessen werden.

Ich glaube, das wird dazu beitragen, dass wir die Energiedebatte in Österreich forcie­ren und konsequent die grüne Energiewende in Österreich vorantreiben können. Wir haben so großes Potenzial wie kein anderes Land, und das sollten wir nützen.

Im Übrigen bin ich der Meinung, Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. (Beifall bei den Grünen.)

21.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Gart­lehner. – Bitte.

 


21.15.07

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist unbestritten, dass wir mit diesem Gesetz einen wichtigen Beschluss fassen. Diese parteipolitisch motivierte „Umhereierei“, dass das so aufwendig mit Verordnungen und Ermächtigungen ist, hat nichts damit zu tun, dass der Herr Minister oder sein Minis­terium ein schlechtes Gesetz verabschiedet, sondern das liegt einfach an unseren föderalen Strukturen. Und darüber sollten wir vielleicht einmal nachdenken.

Grundsätzlich ist es so, dass es zwar nett ist, wenn man hier höhere Förderungen für erneuerbare Energien verlangt. Ich glaube aber, dass es besserer Innovationen bedarf. Ich sehe da auch im nächsten Jahr ganz wesentliche Innovationen marktreif werden, die mit den traditionellen Energieerzeugern zu massiven Verwerfungen führen werden. Das heißt also, die Substitution von Soja durch Algen wird höchstwahrscheinlich ab dem nächsten Jahr großindustriell realisiert werden.

Innovationen im Solarbereich, die sozusagen in der Produktentwicklung stecken, werden es ermöglichen, dass man sich nicht mehr bei der OeMAG anmelden muss, um eine Einspeisegenehmigung zu bekommen, sondern man wird das einfach inves-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 288

tieren und bekommt vielleicht noch einen kleinen staatlichen Direktzuschuss für diese Geschichte.

Das heißt also, es wird sich in den nächsten Jahren sehr viel verändern. Es wird große Herausforderungen für die traditionellen Energieerzeuger und Treibstofferzeuger geben, aber es ist damit eine sehr positive Entwicklung eingeleitet.

Nichtsdestotrotz brauchen wir dieses Energieeinspeisegesetz, brauchen aber auch in Zukunft nach wie vor Gas und müssen unsere Industrieressourcen – im Energiebereich wird das weiter notwendig sein – gut managen und sichern. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.17

21.17.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens des Herrn Berichterstatters wird keines gewünscht.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2066 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Peter Haubner, Katzian, Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Peter Haubner, Katzian, Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die §§ 1, 27 und 36 bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich auch hier die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehr­heitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 289

21.20.0310. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 1600/A(E) der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Über­nahme der Kosten für die Facharbeiterprüfung („Gesellenprüfung“) durch die öffentliche Hand (2069 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 1832/A(E) der Abgeordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen betreffend konsu­men­tenfreundliche Preisauszeichnung von Zeitschriften und Magazinen (2070 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Als Erster ist Herr Abgeordneter Vock zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.20.26

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Wir haben schon im Ausschuss über diesen Antrag diskutiert, und ich habe nicht ganz verstanden, wie man diesen Antrag fehlinterpretieren kann.

Es steht in der Überschrift und im Antrag: „Übernahme der Kosten für die Facharbeiterprüfung (‚Gesellenprüfung‘) durch die öffentliche Hand“. (Abg. Bucher: In welcher? – Abg. Ursula Haubner: Das ist einfach nur schlampig formuliert!)

Wir wollten damit nur klarstellen: Der Lehrling ist in Ausbildung, genauso wie ein Schüler, ein Student, die Prüfung ist Teil einer Ausbildung. Während beim Schüler und beim Studenten alle Kosten ersetzt werden – ein Schüler braucht keine Prüfungstaxe zu zahlen, zum Beispiel für eine Maturakommission, die mit dieser Lehrabschluss­prüfung vergleichbar ist –, muss der Lehrling diese bezahlen, auch wenn er sie dann vom Arbeitgeber ersetzt bekommt. Aber letzten Endes muss er sie erwirtschaften. Auch wenn sie der Unternehmer zahlt, muss er sie erwirtschaften.

Wir haben dann gesagt, um hier eine Gleichstellung zu erzielen, wäre es nur fair, diese Kosten einfach durch die öffentliche Hand zu übernehmen und nicht auf den einzelnen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zu übertragen. Zunächst einmal muss der Lehrling die Gebühr bezahlen, vorstrecken, und dann muss der Arbeitgeber sie ersetzen. Das muss erwirtschaftet werden, das trägt nicht die öffentliche Hand.

Unsere Idee war hier einfach eine Gleichsetzung der Lehrlinge mit Schülern und Studenten. Eine Lehre ist eine Ausbildung, und es sollte auch da Gerechtigkeit geben. Gerade die SPÖ redet ja immer von Gerechtigkeit. (Beifall bei der FPÖ.) Aber erklären Sie mir, warum der Lehrling respektive sein Arbeitgeber etwas bezahlen muss, der Schüler und Student allerdings nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

21.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ober­nosterer. – Bitte.

 


21.22.16

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 290

Antrag ist nicht, wie gesagt, falsch interpretiert worden, wir haben uns damit schon im Ausschuss beschäftigt. Aber ich glaube, man muss sich schon mit dem beschäftigen, was im Text steht, und nicht mit dem, was man vielleicht meint.

In diesem Antrag steht wortwörtlich „Bewerber zur Gesellenprüfung müssen die Prüfungsunterlagen und -gebühren aus ihrer eigenen Tasche bezahlen“. – Sie wissen, dass das nicht der Fall ist. Wir wissen, dass das der Betrieb zahlt, das ist auch klar. (Zwischenruf des Abg. Vock.) Ihr habt die Argumente auch im Ausschuss gehört. Etwas, glaube ich, ist uns Unternehmern, aber auch allen Arbeitnehmern schon auch klar: Alles, was der Staat an Förderungen wieder ausschüttet, ist im Grunde genom­men auch wieder von uns allen zu bezahlen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steibl: Von wem genau, über 2 Millionen zahlen keine Steuern!) Die Kosten allein dafür betragen 5,2 Millionen € jährlich. Ich bin selbst Unternehmer, deshalb traue ich mich das hier auch ganz laut zu sagen. Wir sind auch ein Lehrlingsausbildungsbetrieb, und zwar von vielen, vielen Lehrlingen, aber lieber zahlen wir dem Lehrling diese Prüfungskosten und dafür ein bisschen weniger Steuern als umgekehrt. Wenn der Staat oder das Wirtschaftsministerium wirklich 5,2 Millionen € übrig hat, dann kann ich mir das in einer anderen Wirtschaftsförderung besser vorstellen.

Zum zweiten Antrag betreffend konsumentenfreundliche Preisauszeichnung von Zeitschriften und Magazinen: Ich meine, wir brauchen jetzt nur einmal die „Kronen Zeitung“ anzuschauen. (Der Redner hält die heutige Ausgabe der „Kronen Zeitung“ in die Höhe.) Dieses Problem, das der vorliegende Antrag behandelt, können wir hier bei uns in unserem Staat alleine nicht lösen, sondern das kann nur auf EU-Ebene gelöst werden. Wir können den Schweizern nicht vorschreiben, wie groß ihre Auszeichnungs­pflicht in Euro ist. Wir können den Deutschen, dem „Stern“ zum Beispiel, nicht vorschreiben, wie groß die Auszeichnungspflicht ist, wenn er den Preis für den „Stern“ in Österreich vorne auf seine Ausgaben druckt. Das ist nicht möglich, das wissen wir alle genau. Wenn, dann braucht es dafür eine Regelung auf EU-Ebene, sodass alles gleich groß ist. Wir alleine können das nicht lösen, und ich glaube, das leuchtet jedem ein.

Deswegen werden diese beiden Anträge, wie gesagt, bei der Abstimmung hier im Plenum ablehnen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Schatz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.25.21

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zuerst etwas zum Antrag betreffend konsumentenfreundliche Preis­auszeichnung von Zeitschriften und Magazinen sagen. Ich sehe das anders als Abgeordneter Obernosterer. Ich finde, dass das ein durchaus unterstützenswerter Antrag ist. Viele Zeitschriften haben eben ganz vorne einmal den Preis für Deutschland angeschrieben und dann klein irgendwo den Preis für die restlichen europäischen Länder, die auch in Euro bezahlen. Das ist für Konsumenten und Konsumentinnen durchaus verwirrend. Ich selbst bin auch schon öfter erschrocken, dass man letzten Endes dann zwischen 50 Cent und 2,50 € mehr zahlt, weil man sich am groß aufge­druckten deutschen Preis orientiert.

Und ich denke, wir sollten hier nicht warten, bis vielleicht eine Regelung auf euro­päischer Ebene kommt. Es gibt Einzelhändler, die schon konsumentenfreundlicher agieren, zum Beispiel indem sie eine Extra-Preisauszeichnung anbringen, damit man eben weiß, das ist der Preis, den ich für diese Zeitschrift in Österreich bezahle. Das wäre etwas, wo ich meine, dass wir durchaus Handlungsbedarf hätten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 291

Den zweiten Antrag würde ich völlig anders beurteilen. Hier schließe ich mich der Interpretation des Abgeordneten Obernosterer an. Der Antrag ist leider ziemlich schlampig formuliert. Abgesehen davon, dass wir schon lange keine Gesellenprüfung mehr haben, sondern eine Lehrabschlussprüfung, geht aus dem Antragstext nicht hervor, was Sie eigentlich wollen. (Abg. Vock: Man braucht nur die Überschrift zu lesen!)

Na ja, Sie haben das so erläutert, dass Sie eben nicht wollen, dass sozusagen der Ausbildungsbetrieb die Kosten übernimmt, schreiben aber in dem Antrag, es soll nicht der Lehrling zahlen. Der Lehrling zahlt das aber nicht, weil im § 9 des Berufs­ausbildungsgesetzes geregelt ist, dass der Betrieb die Kosten übernehmen muss. Sie erläutern hier also einen anderen Ansatz, als er im Antrag steht. (Abg. Vock: Das bezahlt ja aber dann wieder der Lehrling!)

Im Zusammenhang mit der Meisterprüfung – das würde ich hier gerne ein bisschen thematisieren – ist die Problemlage eine ganz andere. Vielleicht passiert Ihnen das auch: Mir erzählen Friseurinnen immer wieder, dass sie gerne eine Meisterprüfung machen würden, sich diese aber nicht leisten können. Das wundert mich auch nicht, wenn man sich anschaut, was das tatsächlich kostet. Da muss man zum Beispiel Vorbereitungskurse machen, die beim WIFI Wien 2 160 € kosten, dann gibt es Prüfungsgebühren von 760 €, das heißt, in Summe muss man mit mindestens 3 000 € rechnen.

Jetzt ist es so: Diese Frauen sind jung, engagiert, intelligent, wollen im Leben etwas erreichen, und zwar meistens relativ bald nach einer gut absolvierten Lehrabschluss­prüfung. Und dann sollen sie 3 000 € für eine Prüfung zahlen, verdienen aber im ersten Jahr nach ihrem Lehrabschluss 1 186 €, dann bis zum 3. Jahr 1 286 €. Das sind Nettoeinkommen von rund 1 000 beziehungsweise rund 1 050 €. Das sind Einkommen an der Armutsgefährdungsschwelle, und wir wissen, BezieherInnen genau solcher Einkommen können es sich eben nicht leisten, noch etwas beiseite zu legen, um zum Beispiel etwas für eine Prüfungsgebühr anzusparen.

Ich denke, da besteht wirklich Handlungsbedarf. Es kann nicht sein, dass, wie dieses Beispiel zeigt, Tausende junge Frauen von höherer Qualifizierung, von der Meister­prüfung abgehalten werden, einfach weil sie finanzielle Hürden vorfinden. Ich denke, hier haben wir Handlungsbedarf. (Beifall bei den Grünen.)

21.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Riepl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.29.03

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Vock, Ihrem Antrag werden wir von der Sozialdemokratie heute keine Zustimmung geben können. Aber ich möchte auch gleich dazusagen, dass er in irgendeiner Weise besonders textoriginell ist. Wenn man sich die Begründungen anschaut, so steht da: „Lehrlinge in einem ausbildenden Betrieb haben gegenüber Schülern einige finanzielle Nachteile“. – Allein der Satz zeigt eigentlich schon, dass Sie von der Materie keine Ahnung haben. Wo ist der Nachteil?

Eines ist klar: Der Lehrling bekommt eine Lehrlingsentschädigung, während der Schüler kein Gehalt bekommt. Also wenn, dann ist es umgekehrt, aber nicht so. Das ist schon einmal das Erste.

Zweitens schreiben Sie: „Bewerber zur Gesellenprüfung“ – der Kollege von der ÖVP hat ja schon darauf hingewiesen – „müssen die Prüfungsunterlagen und ‑gebühren aus ihrer eigenen Tasche zahlen“. – Das ist schlichtweg falsch. Ein Blick ins Berufs­aus-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 292

bildungsgesetz würde Ihnen zeigen, dass im § 9 Abs. 7 steht, und das schon seit Jahrzehnten, dass eben der Lehrberechtigte die Prüfungstaxe und die damit ver­bundenen Kosten für Material oder Sonstiges zu ersetzen beziehungsweise zu zahlen hat. (Abg. Vock: Das setzt keinen Zwang ein!)

Ich kann mich noch erinnern, als ich 1968 meine Lehrabschlussprüfung gemacht habe, habe ich auch keinen einzigen Schilling in die Hand nehmen müssen, das ist eindeutig über den Betrieb gegangen. Mein Lehrbetrieb hat das bezahlt, und das war nie ein Problem. – Soweit zu den Begründungen.

Natürlich ist es richtig und legitim, dass Sie sagen, die öffentliche Hand soll am besten alles zahlen und am besten natürlich auch das. Ich denke, interessant wird es, wenn man sich die Begründungen jetzt noch einmal in Ruhe durchliest und sich erstaunt zeigt, warum da so ein – ich sage es fast unter Anführungszeichen – Unsinn drinnen steht. Da muss ich mir die Frage stellen: Was war an dem 11. Juni 2011, als Sie den Antrag formuliert haben? – Ich kann Ihnen sagen, vom Wetter her gab es kein Problem. Wir haben in Wien 29 Grad gehabt, es war heiter, die Sonne hat geschienen, es war blauer Himmel. Aber vielleicht waren Sie irgendwo in einem blauen Nebelfeld, ich weiß es nicht, sodass solche Formulierungen zustande kommen. Also für mich ist das eigentlich nicht erklärlich.

Die öffentliche Hand braucht es eigentlich auch nicht zu zahlen. Ich bin der Meinung, wer Lehrlinge ausbildet, dafür auch Förderungen von der öffentlichen Hand bekommt, die jungen Leute oft schon in der Lehrzeit als vollwertige Arbeitskräfte einsetzt und vielfach auch den Kunden so verrechnet, der kann am Ende auch die 94 € Prüfungstaxe und allfällige Kosten für Material zahlen. Die Firmen tun das auch ohne Probleme. Sie tun sogar noch mehr. Ich zitiere nur aus einem Kollektivvertrag, bei­spielsweise der Metallindustrie, wo der Lehrberechtigte – also die Wirtschaft selbst – sagt: Ich lege sogar noch etwas darauf, ich gebe dem Lehrling noch etwas dazu, nämlich eine Prämie von 150 €, wenn er die Lehrabschlussprüfung besteht. Die Unter­nehmer sind also nicht die Ausgebeuteten, die man jetzt öffentlich unterstützen muss, sondern im Gegenteil, sie sind vernünftig und sogar froh, wenn es Lehrlinge gibt, die das Lehrziel erreichen. Wenn sie das auch noch mit ein paar Euro unterstützen können, so ist das kein Problem. Der Antrag ist eigentlich schlicht und einfach unsinnig und somit abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.

 


21.32.23

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Wir behandeln zwei Anträge, die – freundlich formuliert – gewisse Unschärfen auf­weisen. Allerdings haben wir bei unserem Abstimmverhalten die Grundtendenz bewertet, und diese ist bei beiden Anträgen in Ordnung.

Bei Tagesordnungspunkt 10 geht es gewissermaßen um eine finanzielle Besser­stellung für Lehrlinge. Ich glaube, es ist eine ständige Herausforderung, Anreize zu schaffen, damit Lehrlinge ausgebildet werden. Da kann man nie genug tun. Wir vom BZÖ haben in dieser Gesetzgebungsperiode mehrere Anträge eingebracht. Diesen war jedoch kein Erfolg beschieden. Den beiden Regierungsparteien war das offensichtlich kein allzu großes Anliegen.

Die Grundtendenz des Antrags ist in Ordnung. Die Formulierung, würde ich jetzt einmal sagen, kann man durchaus als verunglückt bezeichnen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 293

Beim zweiten Tagesordnungspunkt geht es, gewissermaßen als Überbegriff, um Kon­sumentenschutz. Auch hier ist die Grundtendenz vollkommen in Ordnung. Ich würde sagen, man muss nicht immer warten, bis Dinge in der Europäischen Union geregelt werden. Das ist ein offenes Feld. Warum sollten wir hier nicht einmal vorpreschen? Ich würde das durchaus für vernünftig halten. Es gibt wirklich viele Bürger, die auch mich schon angesprochen haben, die das als Mangel betrachten. Wenn das in der Euro­päischen Union bis jetzt noch kein Thema war, das man für eine Besserstellung der Konsumenten durchgesetzt hat, dann sollten wir es bei uns im Nationalrat angehen. Daher finde ich es hier völlig legitim, einen solchen Antrag zu unterstützen. Allerdings haben wir schon vernommen, dass auch hier die beiden Regierungsparteien wieder einmal der bei Oppositionsanträgen immer wieder geübten Praxis folgen und keine Zustimmung erteilen. (Beifall beim BZÖ.)

21.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirch­gatterer. – Bitte.

 


21.34.31

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ein positiver Berufseinstieg, ein gelungener Berufseinstieg ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten von großer Bedeutung. Es freut mich persönlich, dass seit Herbst 2012 in den Neuen Mittelschulen und in den Hauptschulen das Pflichtfach „Berufsorientierung“ neu eingeführt wurde und damit den Jugendlichen eine wichtige Hilfestellung geboten wird, den richtigen Beruf auszuwählen, und zwar ihren Fähigkeiten, ihren Neigungen, aber auch dem Angebot entsprechend.

Das, meine Damen und Herren, ist dies deshalb so wichtig, weil noch immer aus der Breite der Arbeitswelt ein ganz schmales Spektrum, ein ganz schmaler Bereich als Lehrberuf ausgewählt wird, während viele andere Branchen um Lehrlinge kämpfen.

Damit bin ich auch beim zweiten Punkt, den ich ansprechen möchte, nämlich die einzelnen Branchen, die Sparten, die Innungen, die um Berufsnachwuchs werben. Hier möchte ich Sie auffordern, den Jugendlichen diese schönen, zukunftsorientierten Berufe und die Chancen, die sie bieten, darzustellen, ebenso darauf hinzuweisen, dass die Lehre mit der Lehre mit Matura noch attraktiver geworden ist.

Meine Damen und Herren! Diese Bundesregierung tut viel für den Nachwuchs, für die Facharbeit. Gerade die Facharbeiter sind es ja, die den Wohlstand in unserem Land sehr wesentlich erarbeiten. Ich glaube, wir sind auf dem richtigen Weg: Berufs­orientierung an den Neuen Mittelschulen, an den Hauptschulen und ein verstärktes Engagement der Innungen der Branchen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Ich mache darauf aufmerksam, dass ich die Glocke zum Einläuten zur Abstimmung schon eingestellt habe und dass ich beim vorletzten Redner auch die Zweidrittelglocke läuten werde, da wir unmittelbar nach Abstimmung dieser zwei Tagesordnungspunkte die Zweidrittel­materie Geschäftsordnung haben, damit das niemand übersieht. Nur zur Orientierung, die Zweidrittelmehrheit gilt natürlich nicht bei diesen beiden Tagesordnungspunkten, aber gleich danach.

Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner hat sich nun zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.37.24

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was die beiden Anträge anlangt, ist


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 294

schon einiges gesagt worden. Ein paar Zusatzinformationen möchte ich Ihnen noch geben.

Der erste Antrag, in dem es darum geht, die entsprechenden Prüfungsgebühren zu ersetzen, ist einfach inkonsequent, da Sie den ganzen Antrag darauf aufgebaut haben, dass der Lehrling betroffen wäre. Faktum ist, dass der Lehrberechtigte die Kosten hat und dass wir für den Lehrberechtigten eine Reihe von Förderungen aufgestellt haben, nämlich insgesamt 160 Millionen €, über die die Sozialpartner entscheiden. Wäre es den Sozialpartnern wichtig, in diesem Bereich einen Ersatz der Kosten durchzuführen, dann könnten sie das machen. Sie wollen es nicht.

Für diejenigen, die in diesem Zusammenhang gute, ja ausgezeichnete Erfolge erzielen, gibt es eine entsprechende Förderung, die die Sozialpartner schon jetzt als ent­sprechenden Anreiz möglich machen. – Das ist der eine Punkt.

Noch ein zweiter Punkt in diesem Zusammenhang: Bevor jemand auf die Idee kommt, er müsse auch für den Meister, der zur Prüfung antritt, einen Ersatz der Kosten vorschlagen – das machen wir jetzt schon. Dieser ist direkt betroffen. Da wird zumindest ein Teil der Prüfungskosten durch eine Förderung ersetzt, um auch hier entsprechende Anreize zu bieten.

Zum zweiten Antrag betreffend die Preisauszeichnung. Dieser Problemfall stellt sich in der Praxis absolut nicht. Wenn jemand eine Zeitung oder Zeitschrift kauft, dann kennt er entweder neben dem Inhalt, den er erwartet, auch ihren Preis, und wenn er ihn nicht kennt, dann fragt er den Verkäufer. Wir haben keinen einzigen Anlassfall, bei dem jemand Derartiges eingemahnt oder artikuliert hätte. Sie halten mir und anderen bei jeder Gelegenheit vor, wir würden alle mit Bürokratie und Administration überfrachten. Also bitte, lassen Sie auch dort alles dahingestellt. Das brauchen wir nicht. Das regelt der Markt. Und wir haben keine Beschwerden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. – Bitte.

 


21.39.29

Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Zum Antrag des Kollegen Vock: Ja, wir werden diesen unterstützen, denn prinzipiell geht er in die richtige Richtung. Ich habe selbst schon ein paar Anträge diesbezüglich eingebracht.

Herr Minister, Sie haben im Ausschuss gesagt, 300 Millionen € investieren Sie in die Jugend und quasi in die Ausbildung. Das finde ich auch gut so.

Wenn wir jetzt von den 94 € reden, die die Lehrabschlussprüfung kostet, dann sprichst du, Kollege Vock, hier den Umstand an, dass der Lehrling diesen Betrag quasi vorfinanzieren muss, nicht wahr? (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Der Lehrberech­tigte!) Der Lehrling finanziert es vor, und der Lehrberechtigte gibt ihm das Geld dann zurück. Und der Kollege Vock hat dann quasi gemeint – ich will jetzt zwar nicht für die FPÖ sprechen (Abg. Vock: Das steht im Antrag so!); ich habe den Antrag eh gelesen, und deswegen sage ich es jetzt einfach so –: Da es der Lehrling vorfinanzieren muss, wäre es gescheiter, wenn es gleich von der öffentlichen Hand finanziert wird, damit es nicht so ist, dass dieser Betrag vorfinanziert und dann das Geld wieder zurückgezahlt wird.

Wir sollten uns aber sicher eines überlegen: Gerade was die Meisterprüfungen betrifft, gibt es schon große Unterschiede, Herr Minister – da werden Sie mir sicher recht geben. Auf der einen Seite unterstützen Sie Berufe, und auf der anderen Seite ist es aber doch so, dass das Geld für die Meisterprüfungen zur Gänze selbst in die Hand


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 295

genommen werden muss. Da geht es wirklich um sehr viel Geld – die Kollegin Schatz hat es gerade gesagt –, und da ist es einfach so, dass vor allem  (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Teilweise zahlt das der Betrieb sofort, zum Beispiel bei den Baumeistern, und nicht der Lehrling!) Bei den Meisterprüfungen? (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Nein, bei der !) Ich rede ja gerade von den Meisterprüfungen. Ich war schon um eines weiter, aber da haben Sie mit der Kollegin geredet. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Mitterlehner.) Ja, ja, klar. Genau. Das haben wir ja vorher besprochen.

Aber bei den Meisterprüfungen ist es wirklich so – da haben Sie gerade mit der Kolle­gin gesprochen, deshalb haben Sie es nicht gehört –, dass man das dann selber finanzieren muss. Das ist wirklich sehr viel Geld, und das können sich gewisse Branchen oder gewisse Menschen einfach nicht leisten. Und da sollte man doch diese Menschen (weitere Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Mitterlehner) – Sie kommen ja von der Wirtschaftskammer – noch mehr unterstützen, damit einfach noch mehr Menschen in Österreich top ausgebildet sind. Da finden Sie in uns einen Partner, um das auf lange Sicht zu machen. Da sollten wir auf alle Fälle den Hebel ansetzen. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

21.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.41.42

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Es kommt ja nicht oft vor, dass wir Anträge im Plenum dis­kutieren, die abgelehnt wurden – bei den beiden aktuellen ist es so. (Abg. Mag. Schatz: Normalerweise werden sie vertagt!)

Ich möchte zum Antrag des Kollegen Venier Stellung nehmen, bin mir aber nicht sicher, ob der Kollege Venier mit seinen Ansinnen immer eine konsequente Linie verfolgt. Auf der einen Seite verlangt er manchmal einen de facto Nachtwächter-Staat und auf der anderen Seite staatliche Interventionen. Das passt in Wahrheit nicht zusammen.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie, Kollege Venier, an eine Rede erinnern, die Sie am 14. November gehalten haben, eine Brandrede für die Streichung von Sozial­leistungen und Pensionszuschüssen. Ich zitiere wörtlich aus dieser Rede:

„Anstatt immer mehr Geld für neue Förderungen und soziale Transferzahlungen auszugeben, sollten wir uns eher darauf konzentrieren, diese abzubauen. Diese rein konsumtiven Aufgaben und Ausgaben, die wir tätigen, haben keinen Gegenwert verglichen mit einer Infrastrukturmaßnahme, bei der wir tatsächlich einen Gegenwert haben. So haben wir beispielsweise den Pensionszuschuss aus dem Budget – eine rein konsumtive Ausgabe, mit der wir keinen Gegenwert erhalten.“ – Zitatende.

Was meinen Sie denn damit? Wollen Sie keine Pensionszuschüsse durch den Staat? Wollen Sie die Pensionszuschüsse abschaffen? Wissen Sie überhaupt, was das bedeutet? Wir haben eine Kostendeckung bei den Pensionsversicherungen im Bereich des ASVG von rund 80 Prozent, bei den Gewerbetreibenden von 46 Prozent und bei den Bauern von 19 Prozent. Das würde bedeuten (Zwischenruf des Abg. Venier) – ich komme schon zum Antrag, machen Sie sich keine Sorgen –: Pensionskürzungen im Bereich des ASVG um 20 Prozent, um 54 Prozent bei den Gewerblichen und um 81 Prozent bei den Bauern.

Und was heißt „rein konsumtive Aufgaben und Ausgaben“? Haben die Pensionisten keinen Gegenwert? Wollen Sie den Pensionistinnen und Pensionisten das damit sagen?


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 296

Oder ist das der neue Grundwert der sozialen Heimatpartei? Dann müssen wir das auch den Pensionistinnen und Pensionisten sagen, dass die staatlichen Pensions­zuschüsse von Ihnen abgeschafft werden.

Der Gipfel ist ja: Sie sprechen auch von „Transferzahlungen und Sozialbelastungen“, die Sie „abdrehen“ wollen. – Pensionszuschüsse sind also „Sozialbelastungen“? Alleine der Ausdruck ist, gelinde gesagt, ein Schlag ins Gesicht für alle Pensionisten. Das ist höflich formuliert, man könnte auch sagen: skandalös.

Ich sage Ihnen etwas: Für die Sozialdemokratie gibt es kein gegeneinander Ausspielen der Generationen, weil es nicht Jung oder Alt heißen kann, sondern nur Jung und Alt. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie verlangen einerseits Eigenverantwortung und kritisieren die Bevormundung durch den Staat und die staatlichen Eingriffe. Mit Ihrem Antrag – und jetzt komme ich dazu – verlangen Sie aber staatliche Eingriffe: eine einheitliche Preisauszeichnung, Mindestschriftgröße, andere Positionierung insbesondere der länderspezifischen Preise – also mehr Bürokratie. Oder picken wir dann die Pickerl auf die Zeitungen auf?

Da kann es sich ja nur um international verfügbare Medien handeln. Das kann dann so ausschauen, dass der Preis groß drüber ist (der Redner hält ein Exemplar einer Zeitschrift in die Höhe) – das ist sicher für jeden lesbar –, oder so (der Redner hält ein Exemplar einer anderen Zeitschrift in die Höhe) kann es auch ausschauen. Also ich könnte mir schon vorstellen, dass man rechtlich bei den österreichischen Medien etwas machen kann. Aber was tun Sie zum Beispiel mit dem „Spiegel“ – dieser Verlag sitzt in Deutschland –, mit „Newsweek“ – dieser Verlag sitzt in New York –, mit der „Financial Times“ mit dem Sitz in London? – Kollege Obernosterer hat es schon erwähnt: Das ist einfach nicht möglich.

Und damit hat sich dieser Antrag auch die Ablehnung verdient. (Beifall bei der SPÖ.)

21.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Venier. – Bitte.

 


21.45.25

Abgeordneter Mathias Venier (FPÖ): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Kurz zu den Ausführungen meines Vorredners – wo sitzt er denn? –: Ich gebe Ihnen grundsätzlich recht, ich habe in meinen Reden im Vorfeld schon immer davon gesprochen, dass man genau diese Bevormundung durch den Staat abstellen sollte. Dazu stehe ich nach wie vor. Bei diesem Thema jedoch halte ich es wirklich damit, dass es hier um eine massive Verbesserung aus Konsumentenschutzsicht geht, und dazu stehe ich auch absolut.

Ich glaube auch nicht, ehrlich gesagt, dass dies ein rein auf europäischer Ebene zu lösendes Problem ist. Sie haben das ein bisschen plakativ gezeigt, natürlich muss man das so nicht machen, aber ich kann sehr wohl anhand der Gesetze, die wir haben, die nur zu schwammig formuliert sind, etwas anderes von diesen Verlagshäusern, von diesen Printmedien verlangen. Und ich glaube nicht – zumal auch andere länder­spezifische Dinge aufgedruckt werden –, dass es nicht möglich ist, auch den Preis größer auszuzeichnen.

Grundsätzlich finde ich es wieder einmal unverständlich, dass man einen oppositio­nellen Antrag einfach ablehnt, denn wie ich glaube, handelt es sich hier um einen völlig ideologiefreien Antrag, der auch nicht in der Lage ist, irgendwelche Weichen für unsere


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 297

Gesellschaft neu zu stellen. Dann würde ich es schon eher verstehen, wenn er vonseiten der Regierungsparteien abgelehnt würde.

Es geht hier schlicht und ergreifend um Preisauszeichnungen, die konsumenten­freundlicher zu gestalten sind. Und hier liegen die Dinge relativ klar: Wir sehen in den vorhandenen, gültigen Gesetzen schwammige Bestimmungen, wie beispielsweise im § 4 – den man aber auch, wenn man will, richtig verstehen kann –:

„Die Preise sichtbar ausgestellter Sachgüter sind so auszuzeichnen, dass ein durch­schnittlich aufmerksamer Betrachter sie leicht lesen und zuordnen kann.“

Dazu gibt es auch noch einen § 9 – den will ich Ihnen ersparen –, der Festlegungen zu den verschiedenen europäischen Preisen enthält.

Ich möchte auch auf die Ausführungen des Ministers ganz kurz eingehen, der sagt, er geht davon aus, dass jeder weiß, was seine Zeitschrift kostet. Ich empfehle Ihnen, Herr Minister, einmal die Produktpalette der zwei großen Medienhäuser in Österreich durchzuschauen. Sie werden feststellen, dass es in Österreich weit über 1 000 ver­schie­dene Zeitungen und Magazine gibt. Ein durchschnittlicher Händler verfügt über ein Minimum von 200 bis 500 Exemplaren, deren Preise sich, ich weiß das aus eigener Erfahrung, teilweise wöchentlich, teilweise sogar jeden Tag ändern – siehe diverse Zeitschriften.

Was Sie auch völlig außer Acht lassen, ist beispielsweise, dass nicht nur der Kon­sument diesen Preis auswendig kennen muss – der kennt ihn vielleicht tatsächlich –, sondern es geht ja auch um die Einzelhändler. Und soweit ich mich erinnern kann, sind Sie der Wirtschaftsminister und auch für diese Leute zumindest scheinbar zuständig. Die Preise ändern sich regelmäßig, die Auszeichnung wird schwierig, die Händler laufen Gefahr, Produkte auch zum falschen Preis zu verkaufen.

Was Sie hier tun, Herr Wirtschaftsminister, gemeinsam mit SPÖ und ÖVP, ist das, was ich von Ihnen schon gewohnt bin, nämlich dass Sie die Konsumenten und in diesem Fall auch die Einzelhändler wieder einmal im Regen stehen lassen. (Beifall bei der FPÖ.)

21.48

21.48.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie, seinen Bericht 2069 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie, seinen Bericht 2070 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 298

21.49.3112. Punkt

Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 2104/A der Abge­ordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (2019 d.B.) (Dritte Lesung)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tagesord­nung. – Bitte nicht den Saal zu verlassen, wir kommen sofort zur Abstimmung! Ich möchte extra darauf hinweisen. – (In Richtung des den Saal verlassenden Bundes­ministers Dr. Mitterlehner:) Der Herr Bundesminister darf gehen, er ist bis dato nicht stimmberechtigt.

Die Voraussetzungen des § 108 der Geschäftsordnung sind erfüllt.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Artikel 30 Abs. 2 B-VG in Verbindung mit § 82 Abs. 2 Ziffer 2 der Geschäfts­ordnung des Nationalrates kann der Beschluss nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2019 der Beilagen auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Damit ist auch die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben.

21.51.0713. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden (2110/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Wir haben keinen Antragsteller, der sich zu Wort gemeldet hätte, daher sind Sie am Wort.

 


21.51.53

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Auf diese Wortmeldung, Frau Präsidentin, hätte ich gerne verzichtet. Ich habe absolut nicht vor, mich vom Inhalt her noch einmal auf diesen Antrag der Antragsteller einzulassen, der ja eigentlich inhaltlich veraltet ist.

Wir haben diese Debatte schon geführt. Wir brauchen sie nicht noch einmal zu führen. Inhaltlich habe ich mich zu diesem Punkt erklärt. Ich verstehe nicht, warum die Antragsteller selbst jetzt dazu nicht Stellung nehmen wollen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.52



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 299

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen Fraktion und Antragsteller existiert ein Unterschied, Herr Abgeordneter.

Es ist jetzt Herr Abgeordneter Grosz zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.52.39

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Keine Sorge, Herr Abgeordneter Öllinger, denn erstens, das BZÖ meldet sich zu Wort, zweitens, wir haben diesen Antrag zu Recht eingebracht, und drittens geht es auch darum, Sie vielleicht aufzuklären, was in diesem Antrag steht.

Es stimmt schon, man hat Sie jetzt mit der Wortmeldung am linken Fuß erwischt, aber das hätte ja nicht passieren können, wenn Sie sich, Herr Kollege Öllinger, vielleicht ein wenig früher auf die jeweiligen Tagesordnungspunkte vorbereiten würden. (Zwischen­ruf des Abg. Öllinger.)

Worum es uns geht, ist ja nicht, etwas zu kritisieren, was leider Gottes bereits passiert ist – und zwar gegen den Widerstand des BZÖ, aber mit der Zustimmung der Grünen, nämlich die Erhöhung der Politikergehälter –, sondern das pro futuro auszuschließen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Am Höhepunkt der Wirtschaftskrise, des Versagens der europäischen Institutionen, am Höhepunkt der Politikverdrossenheit und der Mutlosigkeit der Menschen, noch an die Politik zu glauben, eben an Tagen, Monaten und Jahren wie diesen, wo sich die Politik in einem Untersuchungsausschuss der latenten Korruption preisgibt, wie auch Frau Kollegin Moser nickend zur Kenntnis nimmt, in Zeiten, in denen fast jeden Tag ein Politiker dieser Republik vor Gericht gestellt und verurteilt wird, zumindest als Verbrecher dargestellt wird, halten wir vom BZÖ es für moralisch bedenklich, Politikergehälter zu erhöhen, währenddessen man Pensionisten mit einem Bettel abspeist. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Ja, Kollege Matznetter, ich weiß nicht, können Sie Ihren Rachen nicht voll genug bekommen?! Sind denn 8 300 € brutto für Sie mit Ihrem Zivilberuf nicht genug?! Können Sie mit 8 300 € – und das 14 Mal im Jahr – nicht das Auslangen finden?!

Und ich frage die hohen Bundesminister, Ihre Exzellenzen, die Regierungsmitglieder: Kann man denn mit 16 000 € monatlich – und das 14 Mal im Jahr – nicht das Auslangen finden?! Es sind heute keine Zuhörerinnen und Zuhörer mehr da. Aber fragen wir doch einmal jene Menschen, die fassungslos Parlamentsdebatten verfolgen, die dieses politische Debakel noch vor dem Fernseher „genießen“! Fragen wir sie, ob sie 16 000 € pro Monat bekommen!

Fragen wir die Ausgleichszulagenbezieherin mit 728 € oder die Gewerbepensionistin mit 780 €, ob sie von einem Gehalt von 16 000 € träumen kann – und es da noch eine Erhöhung der Politikergehälter geben soll!

Daher: Es ist unstatthaft, es ist unmoralisch, Politikergehälter, die ohnedies hoch genug sind, auch noch zu erhöhen. Wir vom BZÖ sind der Meinung, dass die Menschen in ein System, das mittlerweile unfähig geworden ist, irgendwelche Handlun­gen zu setzen, genug eingezahlt haben.

Daher, sehr geehrte Damen und Herren, halten wir diesen Antrag selbstverständlich aufrecht, und wir wollen auch in Zukunft ausschließen, dass die Politikergehälter jährlich still und heimlich mit dem Einkommensbericht wieder angepasst werden.

Daher wollen wir eine Diskussion darüber, aber ich weiß ohnehin, da kommen dann wieder die intellektuellen Wortmeldungen, deren Radius den einer Suppenschüssel nicht übersteigt, wo gesagt wird: Ja, der Faul hat recht gehabt! – Wenn der Faul recht gehabt hat, dann räumt ihn doch anstatt Victor Adler als euren neuen Säulenheiligen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 300

für politisches Niveau in die Kämmerchen eurer Parteibüros, wenn euer Herr Faul so recht gehabt hat.

Wo ist denn der Herr Faul jetzt? Vielleicht könnt ihr den Herrn Faul vom Kollegen Köfer, vom Team Stronach wieder abwerben. Bei euch hat er sich nicht wohlgefühlt; deswegen ist euer Herr Faul auch zum „Onkel Frank“ nach Oberwaltersdorf gegangen, euer Herr Faul, euer Säulenheiliger.

Es ist ja passend, dass dieser Herr Faul heute hier als Zwischenruf kommt, ein Herr Faul, der drei Gehälter gehabt hat. – Als Schuldirektor war er karenziert, wobei er keinen einzigen Tag an dieser Schule verbracht, aber 75 Prozent Gehalt kassiert hat. Daneben war Herr Faul noch Nationalratsabgeordneter mit einem Bezug von 8 300 € – und zusätzlich hatte Herr Faul eine dritte Beschäftigung, weil er als sozial­demo­kratischer Bonze auch seinen Rachen nicht voll bekommen konnte.

Da diskutieren wir gut, danke für den Zwischenruf mit dem Herrn Faul. Drei Gagen, ein paar Schüler geprügelt, ein paar Journalisten verbal attackiert und sich auch sonst daneben benommen. Aber der Herr Faul hat laut dem Herrn Wittmann recht gehabt.

Ich gratuliere zu dieser Einstellung angesichts einer Debatte, wo es darum geht, Politikerprivilegien und Politikergehälter zu kürzen, aber nicht Politikergehälter in die Höhe zu treiben.

Daher halten wir diesen Antrag aufrecht und sind der Meinung, dass es in Zukunft mehr Demut auch im Zusammenhang mit den Politikergehältern geben muss. (Beifall beim BZÖ. – Ruf bei der SPÖ: Da haben sogar die eigenen Leute vergessen, zu klatschen!)

21.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 2110/A dem Verfassungsausschuss zu.

21.57.4714. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird (2125/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zunächst erhält die Antragstellerin das Wort, das ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


21.58.12

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dieser Änderung des Waffengesetzes geht es um das Thema Fliegerbomben. Wer von Ihnen die Geschehnisse in dieser Legislaturperiode intensiv beobachtet hat, weiß, dass ich diesen Antrag mehr oder weniger in dieser Form nicht zum ersten Mal einbringe.

Es geht darum, dass es, wenn der Verdacht besteht, dass in Grund und Boden eine Fliegerbombe lagert, derzeit Rechtslage ist, dass der Grundstückeigentümer die Kosten für Sondierung, Bergung und Entsorgung tragen muss. Wir finden, das ist nicht gerechtfertigt, und wir wollen, dass die öffentliche Hand diese Kosten übernimmt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 301

Die entsprechenden Anträge, die ich angesprochen habe, wurden immer wieder entweder abgelehnt, meistens aber vertagt, und zwar mit dem Hinweis auf ein laufendes Rechtverfahren, nämlich einem Streit zwischen der Stadt Salzburg und dem Bund um die Kostenfrage.

Jetzt gibt es wirklich keine Instanz mehr, in die dieses Verfahren vordringen kann. Es gibt eine mehr oder weniger Endentscheidung des Obersten Gerichtshofs, der – man staune – zu dem Schluss kommt, es gibt keine klare gesetzliche Regelung zu dieser Kostenfrage. Und genau das ist ja immer unser Punkt gewesen.

Das heißt, mittlerweile haben Sie es schwarz auf weiß, wir müssen gesetzlich aktiv werden. Der Verfassungsgerichtshof empfiehlt eine klare gesetzliche Regelung, der Oberste Gerichtshof empfiehlt eine klare gesetzliche Regelung. Wir haben einen Vorschlag vorgelegt, wie diese Regelung ausschauen kann, und ich hoffe, dass der Antrag in der Folge nun wirklich einmal seriös diskutiert werden kann.

Noch eine kleine formelle Sache: Da im Dezember eine Novelle zum Waffengesetz zu einer anderen Angelegenheit hier im Haus beschlossen worden ist, ändert sich die Nummerierung dieses Antrages. Wir werden im Ausschuss eine entsprechende Abänderung dazu einbringen. Das heißt, Sie können jetzt nicht damit argumentieren, dass da irgendwie formell etwas falsch ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek bittet mit Gesten in Richtung SPÖ um mehr Aufmerk­samkeit.)

22.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe der Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig recht, der Geräuschpegel ist schon wieder enorm hoch, aber generell. Vielleicht könnte man ihn wieder absenken.

Herr Abgeordneter Pendl kommt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.00.45

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe meiner Vorrednerin einmal grundsätzlich recht: Das ist eine interessante Frage und ein wichtiges Thema, überhaupt keine Frage. Ich glaube, dass viele in dieser Republik darauf gewartet haben, was im Wege der Gerichtsbarkeit durch die Instanzen herauskommt. Der Oberste Gerichtshof hat sich nicht eingemischt im Zusammenhang mit der angesprochenen Frage.

Das ist ein Thema – wie so viele in der Republik –, das die Finanzen zwischen den Gebietskörperschaften betrifft. Ich verstehe, dass man aus Sicht einer Kommune sagt, dass eigentlich der Bund zahlen sollte, und dass der Bund sich fragt, warum er das allein zahlen soll. Ich möchte nur auf eines hinweisen, wenn wir diese Frage ernst diskutieren – und ich habe wirklich vor, dass wir das ernst diskutieren, weil ich das Problem nicht nur erkenne, sondern auch nachvollziehe und verstehe –: Ich glaube, dass das Waffengesetz nicht der geeignete Rahmen ist, um das Problem zu lösen. Das will ich nur gesagt haben.

In der Regel wissen wir alle, die wir hier sitzen, wie derartige Geschichten, wenn es um das Geld zwischen den Gebietskörperschaften geht, ablaufen. Wir aber wollen dieses Thema ernsthaft einer Regelung zuführen, und deshalb will ich nur gesagt haben, ich glaube, dass das Waffengesetz dafür nicht geeignet ist. Das werden wir im Laufe der Behandlung sehen, und wir werden darüber diskutieren.

Von unserer Seite besteht wirklich der Zugang, dass wir das Problem lösen. Mit einer Novelle von welchem Gesetz wir es lösen, wäre in Wirklichkeit egal. Ich sage nur, jeder hier weiß, wie mühsam es wird, wenn es darum geht, wer von den Gebiets­körper­schaften was zahlt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 302

Im Übrigen freue ich mich auf eine interessante Diskussion. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Hammer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.02.45

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich kann meinem Vorredner, dem Herrn Kollegen Pendl, nur beipflichten, dass es eine ernsthafte Diskussion braucht, möchte aber noch festhalten – das ist auch schon angesprochen worden –, dass wir vor nicht langer Zeit eine Novelle des Waffengesetzes beschlossen haben. Ich möchte noch einmal darauf verweisen, dass wir den Kernpunkt, das wirklich Entscheidende in diesem Zusammenhang, nämlich die Entschärfung und Entsorgung von derartigen Kriegsrelikten, geregelt haben, dass es mittlerweile klare Zuständigkeiten gibt, die vom Bundesministerium für Landesverteidi­gung und Sport übernommen werden, dass dort auch die Kostentragung geregelt ist.

Ich glaube, das ist einmal das unmittelbar Entscheidende. Für alles andere, da gebe ich dem Kollegen Pendl recht, muss man sich Zeit nehmen und das diskutieren. (Beifall bei der ÖVP.)

22.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Doppler gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.03.31

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 17. Oktober 2012, die Stadt Salzburg hat den Prozess um die Fliegerbombenbergung verloren. Wer die Kosten für die Bergung eines Blindgängers zu bezahlen hat, ist seit dem 17. Oktober 2012 entschieden. Der Grundeigentümer bleibt auf den Kosten sitzen. Die Kosten belaufen sich auf eine Summe von zwischen 100 000 € und 300 000 € und sind vom Grundeigentümer selbst zu bezahlen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Begründung dazu lautet: Da keine Norm in der österreichischen Rechtsordnung das Suchen nach Fliegerbombenblindgängern regelt, fehlt für Ersatzansprüche aus dem Titel eine Kostentragungsregelung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es kann und darf doch nicht sein, dass Staatsbürger der Republik Österreich, die brav ihre Steuern zahlen, finanziell ruiniert werden, weil sich auf ihrem Grund und Boden eine Bombe, ein Blindgänger befindet und entsorgt werden muss. (Beifall bei der FPÖ.)

Für alles, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat diese Bundesregierung Geld – für die EU, für die Banken, für die Zockerei –, aber wenn es um die Unterstützung der eigenen Bevölkerung geht, hat man kein Geld. Wir von der FPÖ, meine sehr verehrten Damen und Herren, lehnen solche Vorgangsweisen ab. Der Grundeigentümer bezie­hungsweise der Besitzer ist ja auch nicht der Verursacher. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

22.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter List gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.05.07

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Experten vermuten, dass sich noch rund 15 000 Fliegerbomben verstreut über ganz Österreich unter der Erde befinden. Berechnungen zufolge kosten die Suche


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 303

und Bergung pro Bombe rund 200 000 €. Jeder von uns kann davon betroffen sein. Deshalb dürfen die hohen Kosten für die Beseitigung dieser Kriegsrelikte, der Flieger­bomben, nicht länger von den Bürgern getragen werden müssen. Der korrekte Umgang mit Kriegsmaterial ist nicht Aufgabe von Privatpersonen, sondern Sache der Republik. (Beifall beim BZÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Es ist auch eine moralische Verpflichtung – ich betone: eine moralische Verpflichtung –, dass der Bund unverzüglich diese Aufgaben übernimmt und sämtliche Kosten trägt. Mit dieser vorgeschlagenen Gesetzesänderung werden die notwendigen Grundlagen dafür geschaffen. Das BZÖ wird, vorbehaltlich weiterer interner Beratungen, diese Änderung im Waffengesetz unterstützen. (Beifall beim BZÖ.)

22.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 2125/A dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zu.

22.06.4115. Punkt

Neuwahl von Ausschüssen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zum 15. Punkt der Tagesord­nung: Neuwahl von Ausschüssen.

Nach § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung sind Neuwahlen von bestehenden Aus­schüssen durchzuführen, wenn Veränderungen im Stärkeverhältnis der Klubs dies erfordern.

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz sollen

der Ausschuss für innere Angelegenheiten,

der Finanzausschuss und

der Rechnungshofausschuss

neu gewählt werden.

Der Nationalrat hat die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder festzusetzen. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden auf die parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörenden Abgeordneten verteilt.

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz ist nun für die genannten Ausschüsse mit derzeit je 26 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern eine Ausschussgröße von je 35 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen, deren Aufteilung auf die Fraktionen sich nach dem d’Hondtschen System wie folgt errechnet:

je 11 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ,

je 10 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP,

je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ,

je 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grünen,

je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf das BZÖ und

je 1 Mitglied und Ersatzmitglied auf das Team Stronach.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 304

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich lasse über die Änderung der Ausschussgröße des Ausschusses für innere Angelegenheiten, des Finanzausschusses und des Rechnungshofausschusses von 26 auf 35 Mitglieder und Ersatzmitglieder abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Namen der von den Klubs der Präsidentin als Mitglieder beziehungsweise Ersatz­mitglieder bekannt gegebenen und damit als gewählt geltenden Abgeordneten sind dem Ausschussverzeichnis zu entnehmen.

*****

(Die Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie die gewählten Funktionen sind im Internet unter „Parlament Aktiv>Ausschüsse>Nationalrat>Ausschüsse und Unteraus­schüsse“ abrufbar.)

*****

Die Tagesordnung ist erschöpft.

22.08.40Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls der 187. Sitzung des Nationalrates hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 15 – Neuwahl von Ausschüssen – zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als geneh­migt gilt.

Ich verlese nunmehr den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls.

„TO-Punkt 15: Neuwahl von Ausschüssen

Aufgrund von Veränderungen im Stärkeverhältnis der Klubs sollen nach Beratung in der Präsidialkonferenz der Ausschuss für innere Angelegenheiten, der Finanz­ausschuss und der Rechnungshofausschuss neu gewählt werden. Die Ausschuss­größe wird einstimmig mit je 35 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern festgesetzt. Es entfallen auf die SPÖ je 11, auf die ÖVP je 10, auf die FPÖ je 7, auf die Grünen je 4, auf das BZÖ je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie auf Stronach je ein Mitglied und Ersatzmitglied.

Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 15 – Neuwahl von Ausschüssen vor (Beilage XV/1).“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Der entsprechende Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 305

22.10.26Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 2177/A bis 2201/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 13680/J bis 13792/J eingelangt.

Schließlich sind Anfragen der Abgeordneten Markowitz sowie Grosz an die Präsidentin des Nationalrates eingebracht worden.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Donnerstag, den 31. Jän­ner 2013, 9 Uhr, ein.

Die Tagesordnung wird im Wege der Klubs zugestellt.

Ich gebe noch bekannt, dass im Anschluss an diese Sitzung im Lokal VI die Neu­konstituierungen des Finanzausschusses und des Rechnungshofausschusses stattfinden.

Die Konstituierung des neu gewählten Ausschusses für innere Angelegenheiten findet im Anschluss an die morgige Plenardebatte statt.

Diese Sitzung ist geschlossen.

22.12.00Schluss der Sitzung: 22.12 Uhr

 

 

 

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