Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 72

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Wir vom BZÖ fordern schon seit Jahren, dass für die Ausstellung eines Ausweises nach § 29b StVO die Einführung einer ärztlichen Begutachtung grundsätzlich durch das Bundessozialamt erfolgt. Das ist eine Anlaufstelle in allen Bundesländern. Das wird jetzt auch so getätigt und ist eine große Verwaltungsvereinfachung für die betrof­fenen Personen bei der Antragstellung, weil es nur mehr eine Anlaufstelle gibt. Das ist für Menschen mit Behinderung, für die Betroffenen ein großer Vorteil. Deswegen wer­den wir dieser Novelle auch gerne unsere Zustimmung geben.

Ich möchte auch noch erwähnen, dass die Parkerleichterungen für Hebammen eben­falls sehr positiv zu bewerten sind. Nunmehr dürfen Hebammen auch an Straßenstel­len, an denen Halten und Parken verboten ist, ihr Fahrzeug abstellen. Natürlich ist die Grundvoraussetzung dafür, dass sie auch als Hebamme in diesem Bereich tätig sind, dass es eine Geburt geben muss. Das ist wichtig. – Wir werden dem gerne unsere Zu­stimmung geben. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Mag. Lapp.)

12.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


12.09.06

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir sprechen hier über ein Verkehrs-, ein Verkehrssi­cherheits-, ein Radpaket, das breite Zustimmung zu finden scheint. Jedenfalls sehe ich einmal viereinhalb Fraktionen, wenn ich Herrn Deimek zweiteile. In diesem Paket geht es aber nicht nur um das Rad, sondern auch um andere Verkehrsteilnehmer und Ver­kehrsträger.

In Richtung derjenigen, die hier von Fahrradterror oder -terroristen gesprochen haben, vielleicht auch in Richtung des Koalitionspartners, der, wenn es um Verkehrsträger geht, immer wiederum von der Präferenz für die Schiene gegenüber der Straße spricht, möchte ich jedoch Folgendes sagen: Wir seitens der Volkspartei wollen Gleichbehand­lung der Verkehrsträger und aller Verkehrsteilnehmer, und zwar nicht nur Gleichbe­handlung derselben, sondern auch die Wahlfreiheit. Die steht für uns im Vordergrund. (Beifall bei der ÖVP.)

So gesehen, meine Damen und Herren, kommt diese Idee, wenn schon, dann aus vie­len ÖVP-geführten Gemeinden. Noch ist es in Wien nicht so weit. Die Begegnungszo­ne ist ganz sicherlich nicht auf Zuruf des Wiener Rathauses entstanden, die ist in Ös­terreich breit getestet worden. Es ist gut, dass es nun vermehrt dazu kommt.

Inhaltlich hat Kollege Heinzl schon alles Notwendige dazu gesagt. Die Verkehrssicher­heit muss auch hier im Vordergrund stehen. Einander im wahrsten Sinne des Wortes auf Augenhöhe zu begegnen, kann ganz gut funktionieren. Einer der von mir in Stu­dienzeiten am häufigsten frequentierten Plätze in Graz ist mittlerweile eine solche Be­gegnungszone, anstatt eines früheren Kreisverkehrs. Das kann Sinn machen, ebenso wie man auch von einem Lückenschluss sprechen kann. Sie haben das ja schon ange­deutet.

So gesehen passt das schon, wie auch die Fahrradstraßen und die Radwege-Benüt­zungspflicht. Da sollte man sich nicht immer nur an der Wiener Ringstraße orientieren. Dort wird es aus Verkehrssicherheitsgründen ziemlich sicher nicht gehen, dass die Radfahrer wieder auf die Ringstraße ausweichen, die ist ohnehin schon blockiert ge­nug. Aber es geht auch um Radwege wie zum Beispiel jenen rund um den Millstätter See, auf denen viele langsame Radfahrer unterwegs sind – Familien mit Kindern und Kinderwägen –, aber auch Radfahrer, die etwas sportlicher fahren wollen, und, und, und. Das alles macht also Sinn und ist gut so. Es gibt hier, wie gesagt, ein breites Maß an Konsens, wofür ich danke.

 


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