Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 112

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verfassungswidrig erklärt haben. Wir wären also in einem guten Team mit anderen Ländern richtig aufgestellt, wenn wir hier die Entscheidung politisch wahrnehmen, zu sagen: Nein, das ist die falsche Vorgangsweise! Wir gehen auf Basis dieses Hearings gemeinsam vor, wir nehmen die Entschließungen des Parlaments, wir werden hier die Bundesregierung auffordern, auf europäischer Ebene aktiv zu werden und die EU-Richtlinie 2006/24/EG entsprechend zu ändern oder überhaupt abzustellen. Diese Art von Politik ist nicht zeitgemäß, sie ist nicht bürgernah und sie ist auch nicht effizient, auch nicht im Hinblick auf Terrorbekämpfung, Kollege Ikrath!

Eines abschließend zum Prozedere: Ich muss sagen, Kollege Steinhauser hat hier zu Recht angeführt, welche Bedeutung diese Bürgerinitiative eigentlich hat, auch im parla­mentarischen Prozess, weil mehr als 100 000 Menschen – erstmalig übrigens auf der Homepage des Parlaments – diese Bürgerinitiative zusätzlich unterstützt haben. Das ist schon ein Novum.

Ich bin etwas traurig, sage ich als Mitglied des Ausschusses für Petitionen und Bürger­initiativen, weil es meine Vorstellung gewesen wäre, als ersten Schritt dazu einmal ein öffentliches Hearing zu machen, bevor man in die Fachebene geht, in den Fachaus­schuss. Das finde ich gut, das hat auch Kollege Steinhauser gut dargestellt. Das war einen spannende, wichtige und qualitativ hochstehende Debatte. Aber man hätte eben die Zeit dazwischen auch für ein öffentliches Hearing nutzen können – zum Beispiel im Plenarsaal –, wo man dann auch in der Öffentlichkeit die Problematik noch einmal in aller Breite diskutiert hätte, damit auch die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen, um welche Fragen es hier geht, dass es entschieden um ihre Grundrechte geht, die es zu verteidigen gilt, wofür wir Grüne uns massiv einsetzen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.08.44

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Vorratsdatenspeiche­rung handelt es sich – und das wurde bereits ausgeführt – um europäisches Recht. Österreich hat in den Jahren 2005 und 2006 durch die damalige BZÖ-Justizministerin Gasteiger und den damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (Abg. Mag. Hakl: Die Justizministerin hieß Gastinger!) – Gastinger – dieser Richtlinie zugestimmt. Öster­reich hat in weiterer Folge gegen die Richtlinie, was möglich gewesen wäre, auch kei­nen Einspruch erhoben.

Wenn es nun in Europa eine Debatte um einerseits Grundrechte und andererseits um Sicherheit gibt, dann müssen wir eines klar sagen: Dieses Spannungsverhältnis, das es da gibt, kann kein Verfassungsgerichtshof lösen! Und ich berichtige meinen Vorred­ner, den Kollegen Pirklbauer (Abg. Dr. Pirklhuber: Pirklhuber!) – Pirklhuber (Abg. Grosz: Er hat es heute mit den Namen! – weitere Zwischenrufe) –: Die Verfassungsge­richte (Abg. Grosz: Der Herr Müller hat es heute mit den Namen!) der anderen Mit­gliedstaaten haben nicht die Vorratsdatenspeicherung an sich in Frage gestellt, son­dern nur die Umsetzung. Das ergibt sich insbesondere auch aus der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn nun jemand diese Richt­linie ändern und beseitigen kann, dann ist das ausschließlich der Europäische Ge­richtshof. Dort sind derzeit zwei Verfahren von nationalen Gerichten anhängig, nämlich eines vom Irish High Court und eines vom österreichischen Verfassungsgerichtshof. Vor zwei Tagen hat auch die österreichische Datenschutzkommission einen Antrag an


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