Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 120

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schwerster Straftaten wird nach meinem Empfinden im Strafverfahren unter den Rah­menbedingungen der Richtlinie auch tatsächlich gewahrt.

Wenn nun von den hier vertretenen Fraktionen Zweifel an der Ausgewogenheit der Ba­lance zwischen den Rechten des Einzelnen und den Zwecken der Verbrechensbe­kämpfung und der Strafverfolgung angemeldet und daraus ein Änderungsbedarf abge­leitet wird, so stellen wir uns gerne dieser Diskussion, weil nämlich die Wahrung der Menschenrechte ein hohes Gut und natürlich auch Maßstab für eine gerechte Justiz ist.

Allerdings wird einmal abzuwarten sein, wie der Europäische Gerichtshof die Rege­lungen der Richtlinie im Hinblick auf die Wahrung dieser Balance bewerten wird. Wir dürfen aber auch nicht vorschnell auf die Schutzfunktion des Strafrechts und seiner Durchsetzung verzichten – auch Opfer schwerer Kriminalität haben nämlich ein Recht darauf, dass der Staat und seine Organe für die Zwecke der Ausforschung und Verfol­gung dieser Taten einen beschränkten und kontrollierten Zugang zu Daten der Tele­kommunikation haben müssen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neubauer: Zögerlicher Applaus seitens der ÖVP!)

14.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Himmelbauer zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


14.38.51

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Mir ist bewusst, dass das Thema Vorratsdatenspeicherung keinesfalls leichtfertig behandelt werden darf, ge­rade weil es sich um persönliche Daten handelt. Und egal ob es analog oder digital ist, wenn es um persönliche Daten geht, dann müssen wir Wert darauf legen, dass damit adäquat umgegangen wird und dass deren Sicherheit gewährleistet wird.

Die Speicherung von Metadaten von elektronischer Kommunikation, aber auch die Um­setzung der EU-Richtlinie generell hat – für mich verständlicherweise – Unmut in der Bevölkerung erzeugt und hat auch berechtigten Zweifel aufkommen lassen, und das nicht nur bei uns in Österreich, sondern in der gesamten EU.

Beim Hearing im November – und das hat die Frau Ministerin schon angesprochen – hat der Rechtsschutzbeauftragte des BMJ gesagt, dass seit Inkrafttreten der Vorrats­datenspeicherung bis Ende Oktober 2012 rund 168 Abfragen getätigt worden seien. Diese betrafen unter anderem Mord, schwerer Raub, Stalking und Vergewaltigung – al­so durchaus auch schwere Straftaten, wie es auch die EU-Richtlinie vorsieht.

Aber ich glaube, auch wenn es zu keiner entsprechenden Stellungnahme des EuGH kommt, müssen wir uns darüber klar werden, wie wir im digitalen Bereich die Grenze ziehen. Dass Begehrlichkeiten geweckt werden, nur weil es die technischen Möglich­keiten gibt und Daten auch für andere Zwecke genützt werden können, kann so nicht richtig sein.

Wir müssen festlegen, wofür Telekommunikationsdaten genützt werden, vor allem müssen aber wir auch festlegen, wofür sie nicht verwendet werden dürfen. Und wir müssen auch klarstellen, wie die Schutzmechanismen dahin gehend aussehen, um die Grenzen für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 4 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Rädler – in Richtung des sich langsam zum Redner­pult begebenden Abg. Dr. Jarolim –: Lässt sich bitten!)

 


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