Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 123

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geht aber davon aus, dass in diesem Fall rascher entschieden wird, was wir auch hof­fen. Wir hoffen natürlich auch, dass dann durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes diese Vorratsdatenspeicherung zu Fall gebracht wird.

Schade ist es allerdings, dass es dazu die Bevölkerung braucht und dass die Abgeord­neten der Regierungsparteien ihrem Auftrag nicht nachkommen, nämlich Vorschläge zu machen, damit wir diese Vorratsdatenspeicherung schon früher loswerden, damit sie rückgängig gemacht wird, damit unbescholtene Bürger nicht weiterhin bespitzelt werden. Da haben Sie Ihre Arbeit nicht gemacht, so wie in vielen anderen Bereichen auch. Das ist schade, aber die Österreicherinnen und Österreicher werden Sie bei den kommenden Wahlen dafür sicher nicht belohnen. (Beifall beim BZÖ.)

14.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.49.59

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident, ich kann Sie jetzt leider nicht als Ersten begrüßen, und auch nicht die Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus; ich muss die Bürger an den Fernsehschirmen herzlich begrüßen, denn was man jetzt in dieser Debatte so gehört hat, das macht einem ja wirklich Angst. (Zwischenruf des Abg. Grosz. – Abg. Öllinger: Wir grüßen auch die Bürger !)

Als jemand, der wirklich dafür bekannt ist, sich für Datenschutz einzusetzen, als je­mand, der dieser Vorratsdatenspeicherung bekanntermaßen besonders kritisch gegen­überstand und gegenübersteht, ist es mir ein großes Anliegen, hier die Bürger zu beru­higen.

Nein, Sie werden nicht bespitzelt; nein, Ihre Daten werden nicht von der Polizei oder vom Staat gespeichert, sondern Ihre Daten werden wie bisher bei Ihrem Telefonan­bieter gespeichert, und dort bleiben sie auch, dort wurden sie auch schon vorher ge­speichert. (Zwischenruf der Abg. Schenk.)

Der Unterschied ist – erstens –, jetzt dürfen Sie nur noch ein halbes Jahr gespeichert werden, während sie vorher auch für ewige Zeiträume gespeichert wurden, und – zwei­tens – zusätzlich zu den Daten, die schon immer gespeichert wurden, wird jetzt auch Ihre IP-Adresse, das heißt, an welchem Computer Sie sitzen, gespeichert, und von welcher E-Mail-Adresse an welche E-Mail-Adresse ein E-Mail ging; nicht welche Per­son, sondern welche E-Mail-Adresse. Dies ist Voraussetzung für ganz normale polizei­liche Ermittlungsarbeit. Es wird kein Inhalt von einem E-Mail gespeichert, niemals und zu keinem Zeitpunkt.

Um an diese Daten zu kommen, braucht es ein Vier-Augen-Prinzip bei der Staatsan­waltschaft, braucht es ein Vier-Augen-Prinzip bei der Polizei. Und weil uns, weil mir das nicht genug war, haben wir eine Plattform programmieren lassen, die sicherstellt, dass die Polizei nicht beim Betreiber zugreift, sich die Daten herausholt, sich vielleicht mehr holt, als sie darf. Auf diese Plattform werden diese Daten im Einzelfall – im zu begrün­denden, überprüfbaren und überprüften Einzelfall – gelegt, und von dort können sie jetzt von der Polizei abgeholt werden.

Es gibt viel größere Eingriffe in die Privatsphäre, wie etwa in folgendem Beispiel: Ein Polizist steht auf der Straße vor einem Haus, dort wohnt ein Krimineller oder ein Ver­dächtiger; jeder, der in diesem Haus ein und aus geht, kann fotografiert werden, kann überprüft werden. – Darüber gibt es schon lange keine Aufregung mehr. Man muss al­so die Kirche im Dorf lassen.

Diese Daten werden für die Aufklärung schwerer Verbrechen und solcher, die nur mit Hilfe dieser Vorratsdaten aufklärbar sind, wie zum Beispiel Stalking, herangezogen.


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