Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 124

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Anders findet man einen Stalkingtäter nicht. Wer wie ich schon Frauen getroffen hat, die von ihren Exfreunden gestalkt wurden, die psychisch zerrüttet sind, der weiß, dass das das einzige Instrument ist, wie man auch der Täter habhaft werden kann.

Es ist allerdings weit überschießend, diese Daten oder auch andere Daten – es müs­sen gar nicht die Vorratsdaten sein – in Zukunft auch für ganz einfache, nicht gewerbs­mäßige Urheberrechtsverletzungen heranzuziehen und verfügbar zu machen. Dage­gen werde ich mich ganz massiv zur Wehr setzen.

Ich glaube, für viele Menschen, die diese Bürgerinitiative unterstützt haben, ist genau das der Grund, warum sie so gegen die Speicherung dieser Daten sind: weil jeder ein­malige illegale Download eines Musikstückes – das ist nicht legal, aber sehr viele Kin­der und Jugendliche tun das ab und zu einmal – damit geahndet und verfolgt werden kann. Außer in Fällen der Gewerbsmäßigkeit darf überhaupt keines dieser Daten für Urheberrechtsverletzungen herangezogen werden; wenn Sie mich fragen, ist das völlig aus der Waage. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei den Grünen: Das ist ja falsch!) 

14.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.54.26

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Recht laufen bereits seit Jahren Datenschützer und besorgte Bürgerinnen und Bürger gegen die Vorratsdatenspeicherung Sturm. Der Nationalrat musste aufgrund einer drohenden Millionenklage bei Nichtumsetzung der EU-Richtlinie trotz Bedenken unsererseits letztendlich die Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 in Kraft setzen, und zwar auf Basis der notwendigsten Erfordernisse mit kürzester Speicherdauer.

Mit der Umsetzung dieser EU-Richtlinie wurden heimische Kommunikationsdienstleis­ter verpflichtet, diverse Nutzerdaten für die Dauer von einem halben Jahr zu speichern, egal, ob es einen Anlass gibt oder nicht. Im Wesentlichen gilt die Speicherpflicht zum Zweck der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten, was im Prinzip bedeutet, dass diese Daten zur Terrorismusbekämpfung verwendet werden sollten.

Uns allen ist bewusst, dass eine gesteigerte Gefahr von terroristischen Aktivitäten in Europa die Justiz- und Sicherheitsbehörden in den letzten 15 Jahren vor neue Herausforderungen gestellt hat. Es gilt für uns Politikerinnen und Politiker, bestmöglich mit der Justiz zusammenzuarbeiten und Lösungen zu finden, die für die Justiz und na­türlich auch für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zufriedenstellend sind.

Statt einer generellen Speicherung wäre etwa eine anlassbezogene Bearbeitung bei entsprechend genauer rechtlicher Prüfung des Verdachts schon denkbar. Da muss dann auch sichergestellt werden, dass es keine unberechtigten Zugriffe gibt und die Daten dann auch wieder gelöscht werden. Zu gewährleisten, dass diese Daten nicht ir­gendwie missbraucht werden können, ist schwierig, weil wir mit der Möglichkeit der Speicherung auch die prinzipielle Möglichkeit des Missbrauchs schaffen.

Beim Hearing im Justizausschuss im November teilte uns der Rechtsschutzbeauftrage im Justizministerium mit, dass es seit Einführung der Vorratsdatenspeicherung 188 Ab­fragen durch Justiz- und Sicherheitsbehörden gegeben hat. In 19 Fällen ist bis zu die­sem Zeitpunkt eine Aufklärung erfolgt. Die Frau Ministerin hat das schon erwähnt; ich möchte das noch ein bisschen genauer ausführen:

In drei von bis dahin 168 Fällen ging es um Mord, in 58 um schweren Diebstahl, in 14 um schweren Raub, in 20 um Stalking, in 16 um schweren Betrug, in 20 um Verstöße


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