Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 116

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Wenn nun die Frau Finanzministerin sagt, dass das österreichische Koordinationskomi­tee das geeignete Komitee ist, um das zu kontrollieren, was die Länder in Hinkunft machen, so kann ich nur sagen, das ist ein Hohn. Dieses österreichische Koordina­tionskomitee hat noch nie funktioniert. Beim österreichischen Stabilitätspakt hat es Übertretungen am laufenden Band gegeben, aber kein einziges Mal ist eine Sanktion ausgesprochen worden. Ich stelle mir schon die Frage, ob die Sanktionen, die da vor­gesehen sind, zur Anwendung kommen, ob es tatsächlich in irgendeinem Fall bei ei­nem sehr komplexen Verfahren zur Aussprache einer Strafbestimmung kommen wird.

Schließlich, das ist vielleicht ein schwächerer Punkt: Artikel-15a-Vereinbarungen kön­nen natürlich jederzeit gekündigt werden. Wenn sie gekündigt werden, dann ist es na­türlich aus. Dann kann die Spekulation wie eh und je fortgeführt werden.

Solange diese Lücken, von denen ich gesprochen habe, nicht nachgebessert werden, können wir, glaube ich, dieser Regelung zu einem Spekulationsverbot nicht zustim­men. (Abg. Mag. Kogler: Weil es keines ist!) Wir brauchen eine wasserdichte Rege­lung. Das bedeutet, wir müssen die Kritik, die ich hier vorgetragen habe, die aber auch von Rechnungshofpräsident Moser vorgetragen wird, und die Vorschläge, die von Herrn Professor Pichler vorgetragen werden, in diese Spekulationsverbotsregelungen einarbeiten. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

14.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. 5 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.43.07

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen insbesondere von der ÖVP! (Der Redner stellt eine Tafel mit dem Titel „Der Erfolg der Veranlagungen bis 2012 (inkl. Zin­sen für Bankschulden)“ vor sich auf das Rednerpult. – Rufe bei der ÖVP: Das ist ein Bild vom St. Pöltner Hauptbahnhof! Ist da das neue Hochhaus drauf?) Die Veranla­gung der niederösterreichischen Wohnbaugelder auf den internationalen Finanzmärk­ten ist zumindest in Niederösterreich schon seit vielen Jahren höchst umstritten, und das nicht nur auf der politischen Ebene.

Fakt eins: Heute wurde schon ein paar Mal richtig bemerkt, dass der Bundesrech­nungshof und nicht der niederösterreichische Landesrechnungshof die Veranlagungen der Wohnbauförderungsgelder des Landes Niederösterreich auf internationalen Fi­nanzmärkten erst vor wenigen Wochen in seinem Bericht mehr als heftig kritisiert hat. (Ruf bei der ÖVP: Herr Kollege, nehmen Sie das runter, dann sehen Sie mehr!)

Fakt zwei – aufgepasst (Abg. Hornek: Ja!), denn Sie verstehen es nicht, Herr Kollege (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hornek–: In den letzten zehn Jahren ist der Wert der niederösterreichischen Wohnbaugelder von 8,2 Milliarden € auf 3,3 Milliarden € ge­sunken. Fragen Sie Ihren Finanzsprecher Herrn Stummvoll, wie er das ausgerechnet hat – mit einem Rechenschieber oder mit einem Kugerlrechner oder vielleicht einmal mit einem Experten. (Ruf bei der ÖVP: Das ist es ja auch! Sie haben es verstanden!) Ich wiederhole: Der Wert der Wohnbaugelder in Niederösterreich ist in den letzten zehn Jahren von 8,2 Milliarden € auf 3,3 Milliarden € gesunken!

Fakt Nummer drei: Durch den Wertverlust ist auch der Spekulationsertrag um viele Mil­lionen Euro hinter den Erwartungen geblieben. Das ist ungefähr das Beispiel von Herrn Stummvoll: 5 : 0 hätten sie beim Fußballmatch gewinnen wollen, sie haben leider nur 3 : 0 gewonnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fakt ist, dass durch diese Spekulationen ein schwerer Verlust eingetreten ist.

 


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