Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 264

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Regelung der Position Vater/Mutter/Kind, die Regelung der Frage Familie, die Rege­lung, wer adoptiert, wer einen Vater ersetzen kann, selbst zu treffen. Das muss wohl eine Gesellschaft, die einigermaßen etwas auf sich hält, selbst tun können. Das kann kein, noch dazu politisch besetztes Gericht wie der Europäische Gerichtshof für Men­schenrechte machen.

Es ist nicht akzeptabel, dass durch derartige Leute entschieden wird, ob ein leiblicher Vater gegen seinen Willen durch die gleichgeschlechtliche neue Lebenspartnerin der leiblichen Mutter ersetzt wird. Das wollen wir hier selber entscheiden.

Der Antrag geht aber in die Gegenrichtung: Er will den Europäischen Gerichtshof noch stärken. Der letzte Punkt sieht ja bekanntlich vor, die Umsetzung der EMRK- und EGMR-Urteile durch die Europaratsstaaten, einschließlich Österreich, laufend zu verbessern. Das ist nicht die richtige Richtung. Ich glaube, diese Entscheidung muss uns zu einem durchgreifenden Umdenken animieren und überlegen lassen, ob wir hier nicht eine Reform des Gesamtsystems verlangen sollen. Es geht hier darum, das Gesamtsystem auf die Probe zu stellen und auch in Zweifel zu ziehen und hier zu einer Lösung zu kommen, wo Derartiges nicht mehr möglich ist.

Erste Überlegung: Muss die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte in Österreich auf Dauer im Verfassungsrang bleiben? In Deutschland beispielsweise ist sie es nicht. Ich lade daher alle ein, sich entweder dazu zu bekennen, dass wir Entscheidungen von außen willenlos und kritiklos umsetzen – dann müssen wir das alles unterstützen, was dann auf dem Tisch liegt (Beifall bei der FPÖ) –, oder zu überlegen, ob wir unsere nationale Souveränität in dieser zentralen Frage erhalten oder stärken wollen. Daher unsererseits im Plenum ein klares Nein zu diesem Antrag. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


22.50.22

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Was den Antrag zur Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betrifft, sind wir sehr froh und zufrieden, dass der Großteil des Menschenrechtsausschusses, und hoffentlich auch der Großteil im Plenum des Nationalrats, diesem Antrag zustimmen wird. Vor allem unterstützen wir die Stoßrichtung, dass wir gemeinsam als Vertreter der Republik gegen Versuche auftreten und verhindern, dass das Individualbeschwerderecht beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausgehöhlt oder weiter eingeschränkt wird.

Dass manchen politischen Richtungen Entscheidungen des EGMR nicht passen, das hat gerade die Rede des Kollegen Hübner bewiesen. Wir gehen davon aus, dass die Europäische Menschenrechtskonvention, die ein sehr fortschrittliches Dokument war und ist, weiterhin in der Republik im Verfassungsrang bleiben wird, und möchten jetzt schon eine Absage dem erteilen, was Kollege Hübner und die Freiheitlichen zu verfolgen angekündigt haben, nämlich dass die Europäische Menschenrechtskon­ven­tion nicht mehr im Verfassungsrang stehen sollte.

Zum ersten Antrag möchte ich kurz etwas anmerken, da es doch wichtig ist, nämlich was die Umsetzung der von Österreich angenommenen Empfehlungen des Universal Periodic Review Prozesses der Vereinten Nationen betrifft. Das ist unserer Meinung nach ein No-na-Antrag. Es sollte selbstverständlich sein, dass es just bei den angenommenen Empfehlungen dieses Prozesses so ist, dass die Regierung das


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