gen, ob behindertes Leben unter Umständen als unwertes Leben betrachtet wird. – Diese Maßnahme weist wohl wirklich darauf hin.
Ich möchte meine Ausführungen mit einem Satz beenden, der vermutlich das ausdrückt, was in dieser Hinsicht eigentlich unser moralisches Bild in der Zukunft sein sollte:
„Die Würde des Menschen und seine unbedingte Schutzwürdigkeit, ganz gleich auf welcher Stufe seiner Entwicklung, müssen auch in Zukunft die Grundlage unserer Gesellschaft bilden.“ (Beifall bei der FPÖ.)
17.09
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. – Bitte.
17.10
Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Bürger und Bürgerinnen können sich mit ihren Anliegen in Form von Petitionen und Bürgerinitiativen an das Parlament wenden. Dieses Petitionsrecht ist seit Mitte des 19. Jahrhunderts bei uns verfassungsrechtlich verankert. Für die Einbringung einer Petition braucht es derzeit einen Abgeordneten oder eine Abgeordnete. Bei Bürgerinitiativen sind 500 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen beziehungsweise Bürgern notwendig. Bei den Bürgerinitiativen ist auch notwendig zu erwähnen, dass sie in die nächste Gesetzgebungsperiode mitgenommen werden.
Wir haben in den letzten Wochen wieder zahlreiche Bürgeranliegen im Petitionsausschuss behandelt. Der vorliegende Sammelbericht umfasst zwölf Petitionen und fünf Bürgerinitiativen; davon konnten drei Petitionen und zwei Bürgerinitiativen zur weiteren Behandlung Fachausschüssen zugewiesen werden.
In den vergangenen Ausschusssitzungen waren Themen wie die gemeinsame Obsorge, Wiedergutmachung des Unrechts in der Fürsorge- und Heimerziehung, Streichung der bisherigen Regelung zur eugenischen Indikation, aber auch zahlreiche verkehrs- und agrarpolitische Fragestellungen auf der Tagesordnung.
Zum Thema Obsorge wurden ja zuletzt bereits gesetzliche Maßnahmen ausgearbeitet. Das Thema wurde auf Experten- und politischer Ebene ausführlich diskutiert und abgewogen. Wir wissen, dass dies ein sehr konfliktreiches und sensibles Thema ist. Es wurde eine Gesetzesänderung beschlossen, bei der Hilfe in der Kommunikation zwischen den Betroffenen im Vordergrund stehen soll. Im Trennungsfall ist zentrales Ziel, die Zukunft so zu gestalten, dass Eltern wie Kindern ein Miteinander ermöglicht wird, auch wenn getrennte Wege gegangen werden.
Eine weitere Petition, die Kinder und Jugendliche betrifft, war jene betreffend „Die Wiedergutmachung des Unrechts in der Fürsorge- und Heimerziehung“. Zu diesem Themenbereich wurde im letzten Sozialausschuss das Verbrechensopfergesetz diskutiert, und wir haben ja heute auch schon Novellierungen dazu beschlossen.
Wichtig ist, in der Gegenwart und zukünftig Institutionen, in denen Menschen auf andere Menschen angewiesen sind, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Hier ist eben die Kontrolle besonders wichtig, um derartiges Leid in Zukunft zu verhindern. Ein sehr wichtiger Schritt erfolgte dazu im Rahmen von OPCAT mit der Einrichtung des Menschenrechtsbeirates in der Volksanwaltschaft, die die Kontrolle und Prüfung von vielen sozialen Einrichtungen möglich gemacht hat.
Der Petitionsausschuss ist mit unterschiedlichsten Materien befasst, und zahlreiche Anliegen, die oft von einer beträchtlichen Zahl von Menschen unterstützt sind, wurden in den Diskussionen rund um Gesetzesnovellen eingebunden und konnten zum Teil auch berücksichtigt werden. Den öffentlichen Diskurs im Parlament zulassen, zusätz-
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