Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 175

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Im Grunde genommen kann man dazu nur eines sagen: Es ist ein einziges Über­bleibsel von der groß angekündigten Verwaltungsreform dieser Bundesregierung zu Beginn dieser Legislaturperiode. Das ist übrig geblieben, mehr ist nicht herausgekom­men, und das ist uns ganz einfach zu wenig. (Beifall der Abg. Ursula Haubner.)

17.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


17.51.19

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Nein, das ist nicht bloß ein Überbleibsel, sondern das ist ein großer Wurf in Sachen Verwaltungsreform, der gelungen ist. Mit diesem An­passungsgesetz fügen wir das, was in Sachen Verkehr zu tun ist, hinzu. Ich bin ein we­nig überrascht, dass das BZÖ die in Aussicht gestellte Zustimmung jetzt doch nicht umsetzt.

Nicht überrascht, meine sehr verehrten Damen und Herren, bin ich von der Position der Grünen. Wir haben schon im Ausschuss zur Kenntnis nehmen dürfen, dass die an­sonsten von mir sehr geschätzte Frau Kollegin Brunner plötzlich zur Föderalismusfein­din avanciert ist. Zu einer Anmerkung meinerseits in Bezug auf ein Nein der Landes­hauptleutekonferenz – im Übrigen ein nicht überraschendes Nein der Landeshauptleu­tekonferenz – zu einer zuerst vorgesehenen Übertragung von Kompetenzen von Län­dern an den Bund in Sachen Verkehr meinte sie: Wo ist denn das Selbstbewusstsein des Parlaments? Fahren wir doch über die Landeshauptleute einfach drüber!

Zum einen lässt das außer Acht, dass das rechtlich gar nicht möglich wäre, selbst wenn man es wollte, Frau Kollegin Brunner – es gibt eine Verfassung, und die sagt, wenn es zu einer Kompetenzübertragung kommt, dann braucht es den Konsens der Länder, und den gibt es eben nicht –, zum anderen sollten die realpolitische Verfas­sung und das politische Gespür, das den Grünen ja sonst nicht ganz fremd ist, dazu führen, dass man so etwas nur machen kann, wenn man den Konsens findet.

Dieser Ihrer Position im Ausschuss, Frau Kollegin Brunner, setzt jetzt die sonst von mir vor allem persönlich ebenso geschätzte Frau Dr. Moser noch eins drauf, indem sie zur Neinsagerin par excellence in Verkehrsangelegenheiten wird. Sie sagen zu allem Nein. Das, was Sie hier an Haaren in der Suppe suchen und dann natürlich auch finden, ist ja nichts anderes als aufschiebende Wirkung für alle Neuerungen, wann immer sie er­forderlich und wünschenswert ist.

Das ist genau das, was bei der Projektdurchsetzung in Österreich in den letzten Jahren und Jahrzehnten nur sehr bedingt funktioniert hat. Es muss – Kollege Heinzl hat das schon gesagt –, bei Wahrung von Anrainer- und Bürgerrechten, möglich sein, Projekte in diesem Land umzusetzen, Frau Kollegin Moser, und es wird möglich sein. Der Rechtsstaat ist durch diese Gesetzesvorlage nicht gefährdet, sondern er ist erheblich gestärkt, weil die Transparenz und die Bürgerinteressen besser gewahrt werden. Las­sen Sie einmal diese drei, vier Haare, die Sie mit Mühe gefunden zu haben glauben, weg, dann ist das eine große Gesetzesmaterie, eine sehr wichtige Gesetzesmaterie, die Projekte in diesem Land letztlich leichter umsetzbar macht!

Ich kündige noch einen Abänderungsantrag in zweiter Lesung an, ich habe das schon im Ausschuss getan, den Frau Kollegin Lohfeyer einbringen wird. Es muss dafür ge­sorgt sein, wenn es keine Bundeskompetenz wird, dass, wenn eine Bundesländergren­zen-übergreifende Straße betroffen ist, geregelt ist, welcher Verwaltungsgerichtshof dafür zuständig ist. Das muss auch für Straßen- und Tunnelprojekte der Fall sein.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite