Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 186

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haben, wenn sie zum Beispiel als Buslenker von einem Bus zum anderen wechseln, von einem Verkehrsunternehmen zum anderen wechseln. Da wünschen wir uns im Sinne der Verkehrssicherheit das Mitführen dieser Arbeitszeitaufzeichnungen.

Und betreffend das Zweite, das Gefahrgutbeförderungsgesetz, darf ich Sie alle in Si­cherheit wiegen: Da werden wir auf jeden Fall zustimmen. – Danke schön. (Beifall der Abg. Mag. Korun.)

18.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


18.08.58

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin Bures! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes sollen vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer, aber auch die Unternehmer entlastet werden.

Ein wesentlicher Grundpfeiler dieser Neuerungen wird es sein, ein einheitliches euro­päisches elektronisches Mautsystem einzurichten. So könnten dann europäische Un­ternehmen als Mautdienstanbieter fungieren. Dies würde insofern eine Erleichterung bringen, als damit nur ein Bordgerät notwendig wäre, um die elektronische Mautein­richtung zu vollziehen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sie wissen, bisher benötigte man beim Durchqueren mehrerer europäischer Länder zumindest zwei solcher Geräte. In Zukunft wird das nur unter einem einzigen Mautvertrag eines europäischen elektronischen Mautsysteman­bieters verrechnet werden. Für die Arbeitnehmer bringt dies logischerweise eine Er­leichterung, da der bürokratische Aufwand reduziert wird und das System der Mautein­richtung um ein Vielfaches durchschaubarer wird.

Außerdem sieht das Gesetz vor, dass auch der Tatbestand der Mautprellerei geahndet wird. Dieser ist gegeben, wenn zum Beispiel der Zulassungsbesitzer es unterlässt, bei vorläufiger Zuordnung eines Fahrzeuges einer Tarifgruppe den fehlenden Nachweis nachzuholen.

Fuhrunternehmer werden überdies verpflichtet, ihre Arbeitnehmer zeitgerecht vom Einlangen einer Ersatzmautaufforderung zu unterrichten. Dadurch können die Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr selbst zur Kasse gebeten werden. Oftmals war es eben durch diese fehlende Unterrichtung in den Betrieben so, dass die Fehler bei der Entrichtung der Maut auch den Fahrerinnen und Fahrern Verwaltungsstrafen eingebracht haben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Zusammenfassend: Die Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes ist ein Schritt zu mehr Verwaltungsvereinfachung für Un­ternehmer und zu mehr Gerechtigkeit vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmuckenschla­ger. – Bitte.

 


18.11.17

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes sieht letztendlich eine Umsetzung der EU-Richtlinien vor, um im Binnenverkehr im Wirtschaftsraum der Europäischen Union einheitliche Re­gelungen zu haben. Wie mein Vorredner schon angeführt hat, gibt es damit für einen Anbieter von Mautsystemen auch die Möglichkeit, quer durch Europa tätig zu sein. Es


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