Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 220

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminis­ter Dipl.-Ing. Berlakovich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.56.43

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gut, Frau Abgeordnete Brunner, dass Sie wieder hierhergekommen sind! Erst stellen Sie sich hier vorne her und sagen, dass wir eine ordentliche Umweltdebatte führen so­llen, und dann waren Sie bei den letzten Rednern gar nicht hier, um das zu diskutieren. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ich bin da!) Das zum Thema der Ernsthaftigkeit Ihrer Debatte zum Umweltbereich: Erst beklagen Sie sich, und dann sind Sie als Rednerin bei der Diskussion gar nicht dabei! (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn Ihnen die zu behandelnden Gesetze zu viel sind, dann müssen Sie halt einen Zahn zulegen, um die Gesetze abzuarbeiten, anstatt sich hier zu beklagen, dass es im Umweltbereich zu viel Arbeit gibt! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wo ist Ihr Klubob­mann? Kopf ist nie bei einer Debatte!)

Jedenfalls beziehen sich die meisten Gesetze, die hier novelliert werden, auf die Ver­waltungsgerichtsbarkeits-Novelle, und das betrifft auch das Umweltverträglichkeitsprü­fungsgesetz.

Der Umweltsenat, der als unabhängige Behörde beim Lebensministerium angesiedelt war, wird in die Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit übergeführt. Der Umweltsenat hat sich im Lauf der Jahre beziehungsweise Jahrzehnte einen ausgezeichneten Ruf erar­beitet, und ich bedanke mich bei den Mitgliedern des Umweltsenates und auch bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Lebensministeriums, die ausgezeichnete Arbeit geleistet haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir haben eine Reihe von Novellen hier in diesem Hohen Haus zum UVP-Gesetz ge­macht. Alles war vom Bemühen getragen, beides zu erreichen, zum einen, Verfahren zu beschleunigen, und zum andern, auch Bürgerrechte zu stärken. Das war auch das Anliegen der letzten Novelle, mit welcher wir diese Dinge bewältigt haben, und der Effekt ist, dass wir Verfahrensverkürzungen in vielen Bereichen ohne Qualitätsverlust erreicht haben.

Dass Behördenleiter das Ende des Verfahrens bestimmen können und dass Gutach­ten, die vorhanden sind, nicht neu in Auftrag gegeben werden müssen, was sehr viel Geld und auch sehr viel Zeit kosten würde, wurde nicht deshalb vorgesehen, weil man Projekte durchdrücken will, sondern weil es ganz einfach Sinn macht, Geld und Büro­kratie zu sparen und effizientere Verfahren zu erreichen. Ich danke dafür, dass das immer gemeinsam, jedenfalls von wesentlichen Teilen dieses Hohen Hauses, getragen wurde. Wir sind nämlich in der Verwaltung insgesamt aufgerufen, effizienter zu arbei­ten.

Im Übrigen haben wir etliche Novellen, die wir hier behandeln, gemeinsam mit den Bundesländern im Zeichen der Deregulierung gemacht, um unnötige Verfahrensab­läufe effizienter zu machen und Dinge eben auch deregulieren zu können. So gehen beispielsweise Nassbaggerungen – um nur das Wasserrechtsgesetz zu nennen – an die Bezirksverwaltungsbehörde über, und es erfolgt eine Vereinfachung im Bereich der Gewässeraufsicht.

Das war ein sehr langer Prozess, den wir mit den Bundesländern abgehandelt haben. Das Lebensministerium war bei vielen Gesetzen sehr stark betroffen, ebenso das Wirt­schaftsministerium. Aber wir haben es erreicht, mit gemeinsamem Vorgehen diese Verfahren effizienter zu machen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite