Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 192

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österreichischen Familienbeihilfe kommen, ist ja in Ordnung. Es geht aber nicht, dass bei den Familien, die nicht in Österreich leben und deren Väter beziehungsweise Müt­ter hier arbeiten, die Lebenshaltungskosten nicht dem jeweiligen Empfängerland ange­passt werden. Für ein Kind in Österreich bekommt man monatlich 130,90 € Kinderbei­hilfe. Im Vergleich dazu beträgt die Familienbeihilfe in der Slowakei – die Lebenshal­tungskosten sind dort 35 Prozent geringer als bei uns – 17,81 € pro Monat. Das heißt, dass wir mehr als 100 € in dieses Land abliefern, ohne dass diese Leistung den tat­sächlichen Lebenshaltungskosten entspricht.

Wir fänden es gerechter, wenn diese Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Empfängerland angepasst würde. Bezüglich eventueller Bedenken, die es in rechtlicher Hinsicht geben könnte, haben Verfassungs- und Europarechtsexperten die Meinung vertreten, dass eine entsprechende Ausgestaltung im Sinne einer diskriminie­rungsfreien Regelung wäre und dass eine Kürzung der Familienbeihilfe rechtskonform wäre.

Wir helfen hier sparen. Wollen wir den FLAF wirklich auf Vordermann bringen und Geld einsparen, wäre das eine Möglichkeit, Einsparungen vorzunehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordneter Höllerer. – Bitte.

 


18.25.01

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter Mitterlehner! Ich gebe meiner Kollegin Kitzmüller recht bezüglich ihrer grundsätzli­chen Feststellungen. Familienbeihilfe wird für die österreichischen Kinder, für die Kin­der in der EU, im EWR-Raum, in der Schweiz gewährt. Kinder, die in einem Drittstaat leben, bekommen keine Familienbeihilfe.

Die vorgeschlagene Regelung ist jedenfalls EU-widrig, da der EU-Vertrag in Artikel 12 ein Diskriminierungsverbot festlegt, welches keine Beeinträchtigung der Freizügigkeit erlaubt. Die Verordnung zur Koordinierung der sozialen Sicherheit besagt in zwei Ar­tikeln – Artikel 7 und 67 –, dass Kinder nicht schlechter gestellt werden dürfen als nach nationalem Recht, nur weil sie in einem anderen Mitgliedstaat leben. Sowohl die Kom­mission als auch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes verfolgen diesbezüg­lich eine sehr strenge Rechtsauslegung.

Abgesehen davon, dass der Antrag dem EU-Recht widerspricht, wäre damit ein er­heblicher Verwaltungsaufwand verbunden, denn es müssten, wenn Sie alles zusam­menzählen, für insgesamt 31 Staaten eigene Leistungshöhen errechnet werden. Diese müssten dann natürlich auch entsprechend verwaltet werden. Meine Fraktion wird Ih­rem Antrag jedenfalls nicht zustimmen.

Wir haben in Österreich Rahmenbedingungen für Familien, die aus einem ausgewoge­nen Mix von Geld- und Sachleistungen bestehen und die sich im EU-Vergleich und so­gar im internationalen Vergleich durchaus sehen lassen können. Bundesminister Mit­terlehner setzt sich auch für weitere Verbesserungen der Familienleistungen ein. Ihm geht es dabei um die Erhöhung der Familienbeihilfe. Ihm geht es um eine Vereinfa­chung der Familienbeihilfe. Ihm geht es auch um mehr Mittel für einen schnelleren und qualitätsvollen Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Umsetzen! Nicht dafür einsetzen! Umsetzen! – Bundesminister Dr. Mitter­lehner: Das tun wir ja!)

Unter dem Motto „Kinder halten Österreich jung“ wurde jetzt gemeinsam mit den Fami­lienverbänden eine Kampagne gestartet, mit der auf sehr eindrucksvolle Weise – Sie haben den TV-Spot vielleicht schon gesehen – die Familie in das Bewusstsein der Menschen gerufen wird und mit der vor allem auch das Leben mit den Kindern, das


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