Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 224

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zum Bericht des Gesundheitsausschusses 2555 der Beilagen über die Regierungs­vorlage 2445 d. B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRegG) erlassen und Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird:

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 § 5 Abs. 4 erster Satz wird die Wortfolge „öffentlich auf der Homepage der Bundesarbeitskammer zu führen“ durch die Wortfolge „auf einer von der Bundes­arbeitskammer ausschließlich für diesen Zweck einzurichtenden Webseite öffentlich zugänglich zu machen“ ersetzt.

Begründung:

Klarstellung bzw. Präzisierung der Anforderungen an den öffentlichen Teil des Gesund­heitsberuferegisters.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


20.02.52

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße ganz besonders die Vertreter der Fachgruppenvereinigung des ÖGB für Gesundheits- und Sozialberufe, die hier anwesend sind. Das ist eine Vereinigung, die nahezu 80 000 Menschen, die tagtäglich im Gesundheitswesen arbeiten, vertritt. Und alle Berufsgruppen haben mir mehrmals über verschiedene Institutionen mitgeteilt, dass sie unbedingt registriert werden wollen, da es ihnen ein Anliegen ist, dass die Qualität in ihrer Berufsgruppe gesichert wird. Ich bedanke mich dafür, da diese Berufsgruppen im Gesundheitswesen oft unterbewertet werden, sie jedoch tagtäglich ganz außerordentlich gute Arbeit leisten.

Es geht darum, dass wir die Qualität stärken, dass wir die Qualität sichern und dass wir damit die Berufsgruppen, vor allem in der Gesundheits- und Krankenpflege und in den medizinisch-technischen Diensten, aber auch im Gesamtbereich der Gesundheits­berufe stärken.

Ich habe mich dafür entschieden – und das auch ganz bewusst getan, nämlich wie es das Regierungsprogramm vorsieht –, dass die Registrierung von der überbetrieblichen Interessenvertretung vorgenommen werden soll. Und es gibt nur eine gesetzliche überbetriebliche Interessenvertretung dieser Berufsgruppen. Das ist schlicht und einfach die Bundesarbeitskammer. Daher habe ich mich dafür entschieden, dass diese Institution Bundesarbeitskammer, die Österreich weitergebracht hat, die seit 1920 besteht, um die uns andere Länder auch beneiden, die Registrierung vornehmen wird.

Die Berufsgruppen haben in dieser Bundesarbeitskammer die Möglichkeit, ihre Position einzubringen, ihre fachliche Kompetenz einzubringen. Man wird mit den Grup­pen verhandeln und diese auch unterstützen. Im Registrierungsbeirat ist ihnen auch Sitz und Stimme gegeben worden.

Aus meiner Sicht ist es auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Bundesarbeits­kammer in dieser Sache natürlich im übertragenen Wirkungsbereich tätig wird und auch an Weisungen des Bundesministers gebunden ist.

 


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