218/PET XXIV. GP

Eingebracht am 13.06.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

 

 

Erich Tadler

  Abgeordneter zum Nationalrat

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlamentsdirektion

1017 Wien

Wien, am 11. Juni 2013

Betreff:

Petition „Österreich braucht ein Anti-Mobbing-Gesetz“

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich Ihnen gem. § 100 Abs. 1 GOG-NR die Petition „Österreich braucht ein Anti-Mobbing-Gesetz“

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

NR Erich Tadler


 

PETITION
an den Nationalrat

betreffend

„Österreich braucht ein Anti-Mobbing-Gesetz“

 Wenn man in Google das Wort „Mobbing“ eingibt so erhält man nach 0,16 Sekunden

12.400.000 Seiten. Der Großteil der Fachliteratur, Laienliteratur, Diplomarbeiten, Studien, Untersuchungsergebnisse etc. sind sich einig, dass Mobbing ein weitrechendes sozialpolitisches, medizinisch-therapeutisches, gesellschaftliches, rechtliches und wirtschaftliches Problem darstellt. Für den einzelnen Mobbing- Betroffenen führt die seelische Gewalterfahrung oft in den gesundheitlichen (zB. Berufsunfähigkeitspension), wirtschaftlichen Ruin sowie zur sozialen Isolation.

Mobbing bedeutet, dass eine Person oder eine Gruppe am Arbeitsplatz von gleichgestellten, vorgesetzten oder untergebenen Mitarbeitenden schikaniert, belästigt, beleidigt, ausgegrenzt oder mit kränkenden Arbeitsaufgaben bedacht wird. Die gemobbten Personen geraten durch die Gruppendynamik (oder durch das Machtgefälle) in eine unterlegene Position, aus der sie alleine nicht mehr herausfinden können. Sie werden durch das System in dieser Rolle fixiert, was zu entsprechenden Opfer-Gefühlen und Opfer-Haltungen führt.

Bei allgemeiner Unzufriedenheit der Mitarbeitenden, wenn Konflikte nicht gelöst werden, bei Fusionen und Umstrukturierungen und immer dann, wenn am Arbeitsplatz der Druck zunimmt, tritt Mobbing häufiger auf. Mobbing existiert jedoch nicht nur in der Arbeitswelt, sondern geschieht auch im Bildungsbereich, in Freizeit- Institutionen (z. B. Vereinen), in der Nachbarschaft oder als Cyber-Mobbing was nicht selten zum Freitod der gemobbten führt. Die Folgen sind mitunter schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Depressionen, Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht bis hin zum Selbstmord.

Faktum ist, dass die zunehmend tolerierte Methode der seelischen Gewalt im Sinne massiver Menschenrechtsverletzungen als Spiegelbild der Verrohung unserer Gesellschaft mit einem bedenklichen Werteverfall einhergeht, darstellt.

Der Zeitfaktor spielt insofern eine Rolle, als man per Definition nur dann von Mobbing spricht, wenn Mobbing-Handlungen systematisch, häufig und wiederholt auftreten und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Der wirtschaftliche Schaden ist schwer abzuschätzen, kann aber in enormer Höhe angenommen werden. Die Abwehr von Mobbing und Diskriminierung ist daher sowohl aus menschlichen als auch ökonomischen Gründen geboten.


Uneinigkeit herrscht bei den Mobbinginvolvierten Berufsgruppen, wie mit diesem Phänomen der massenhaft auftretenden Menschenrechtsverletzungen in unserem Rechtsstatt begegnet werden soll.

Eine Möglichkeit als rechtspolitische Gesellschaft wäre, Mobbinghandlungen als Tatbestand im Strafrecht mit Schadensersatzmöglichkeiten aufzunehmen und damit allen MobberInnen ein klares deutliches „Stopp dem Mobbing - Stopp der Menschenrechtsverletzungen“ zu vermitteln.

Viele europäischen Staaten, namentlich, Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark, Belgien, Niederlande, Frankreich, Schweiz und auch Serbien haben sich für die Implementierung eines Anti-Mobbing-Gesetzes entschieden und damit ein klares politisches Zeichen gesetzt.

Es erscheint angesichts der vielen alarmierenden Fakten zum Thema Mobbing unerklärlich und unverständlich, dass die österreichische Regierung die Bürgerinitiative von Herrn Walter Plutsch „Anti-Mobbing-Gesetz“ „untergehen“ ließ.

Laut Aussage der Bundesregierung (Parlamentskorrespondenz Nr. 766 vom 04.08.2011) bestehe derzeit kein Bedarf an einem eigenständigen „Anti-Mobbing- Gesetz“ in Österreich. Als Problem stellt sich aber die Zersplitterung der einzelnen Schutznormen da, weil Mobbing einfach eine Querschnittsmaterie darstellt.

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger schreibt diesbezüglich:

Auszug: Jeder kann Opfer von Mobbing und Diskriminierung werden. Für die Unternehmen, das Gesundheitswesen sind damit schwere finanzielle Nachteile verbunden. Der wirtschaftliche Schaden ist schwer abzuschätzen, kann aber in enormer Höhe angenommen werden. Die Abwehr von Mobbing und Diskriminierung ist daher sowohl aus menschlichen als auch ökonomischen Gründen geboten.

Das Problem und die hohen volkswirtschaftlichen Kosten von Mobbing und Diskriminierung werden zunehmend erkannt. Laut Statistik Austria fühlen sich rund

93.000 Personen, das sind 2,4 % der Erwerbstätigen, von Mobbing betroffen.

In den Frauenförderungsplänen des Bundes werden mittlerweile Bestimmungen normiert, die die Abwehr von Mobbing und Diskriminierung bezwecken. So hat z.B. das Bundesministerium für Finanzen im Frauenförderungsplan unter dem Titel „Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz“ festgeschrieben: Wenngleich noch nicht alle Frauenförderungspläne solche Bestimmungen enthalten, ist doch eine Weiterentwicklung zur Abwehr von Mobbing und Diskriminierung zu erkennen.

In Österreich formieren sich bereits Selbsthilfegruppen, die sich für Betroffene einsetzen. Eine Bürgerinitiative zur Schaffung eines Anti-Mobbing-Gesetzes hat am


18. Juni 2009 einen Antrag für ein solches Gesetz an NR-Präsidentin Barbara Prammer übergeben, der von 1.520 Unterzeichnern, darunter auch Politiker, unterstützt wurde. Nach den Unterzeichnern sollen u.a. Beweiserleichterungen für Opfer, hohe, von der Intensität des Mobbings abhängige, Strafrahmen für Täter und eine Mindestverjährungsfrist von fünf Jahren verankert werden. Ebenso werden Entschädigungen für Mobbing-Betroffene, der Widerruf ehrverletzender Äußerungen und Handlungen sowie verstärkte Präventionsmaßnahmen gefordert.

Politiker zeigen zudem Interesse an einer Verbesserung der gegenwärtigen Situation für Behinderte. So wurde im Parlament eine Evaluierung und Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft angeregt und dieser Antrag von allen Parteien im Dezember 2009 befürwortet. Am 26. Februar 2010 wurde eine Anfrage betreffend Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung an alle Minister und an den Präsidenten des Rechnungshofes gerichtet.

Die aufgezeigten Rechtsschutzmöglichkeiten sind nicht als „Bedienungsanleitung“ für den Einzelfall zu sehen. Die gesetzlichen Regelungen sind hinsichtlich der jeweiligen Ansprüche, Rechtsfolgen, Fristen sowie Zuständigkeitsregeln für das Verfahren so unterschiedlich, dass diese je nach Sachlage gesondert zu ermitteln sind. Nach Meinung des Autors wären die bestehenden Gesetze allenfalls in Zusammenhang mit den Beratungen über ein Anti-Mobbing-Gesetz dringend zu vereinfachen.

Das Aufzeigen und Bekanntmachen von Rechtsschutzmöglichkeiten bei Mobbing und Diskriminierung soll Betroffenen die Wahl zwischen der Ursachenbekämpfung mit Hilfe von sachkundigen Beratern bzw. Juristen oder der Symptombekämpfung mit Hilfe von Psychologen, Psychiatern und anderen Ärzten erleichtern. Die Wirksamkeit des Rechtsschutzes bei Mobbing ist derzeit auch wegen des abschreckenden Prozessrisikos für die Betroffenen als gering anzusehen. Der Rechtsschutz gegen Diskriminierung ist nach Ansicht des Autors besser ausgestaltet und wird einen zunehmenden Grad der Wirksamkeit erreichen, wenn mehr Betroffene diesen Rechtsschutz in Anspruch nehmen und Arbeitgeber sowie Mobber und Diskriminierer mit ernsthaften Sanktionen rechnen müssen. Nur wenn diese die Erfahrung machen, dass jede ihrer feindseligen Handlungen bzw. Unterlassungen für sie selbst höchst unangenehme Konsequenzen hat, werden sie ihr Verhalten ändern. Die Kosten in Höhe von weit über einer Milliarde Euro jährlich im Gesundheits- und Sozialbereich, aber auch bei (Früh-)Pensionen und in Unternehmen usw. rechtfertigen nach Ansicht des Autors Überlegungen zur Erhöhung der Wirksamkeit des Rechtschutzes, mit dem Ziel von volkwirtschaftlichen Kosteneinsparungen im Milliardenbereich.

Es scheint daher mehr als zwingend notwendig, ein einheitliches „Anti-Mobbing- Gesetz“ zu erarbeiten um den betroffenen hier eine Abhilfe zukommen zu lassen. Derzeit sind Schutznormen über den gesamten Rechtsbereich verstreut, sodass nicht nur den betroffenen keine Hilfe in Aussicht gestellt wird, sondern vor allem dem Staat und den Unternehmungen sowie auch den betroffenen selbst hohe Kosten entstehen. Der Volkswirtschaftliche Gesamtschaden wurde oben schon beleuchtet.