Bundesministerium für Inneres
Sektion III-Recht
Herrengasse 7
1010 Wien
GZ: BMI-LR1310/0015-III/R1/c/2008
Einschreiter: Berufsverband Österreichischer Psychologinnen
und Psychologen
Möllwaldplatz 4/4/39
1040 Wien
vertreten durch: Rechtsanwalt
Mag. Nikolaus Bauer
Gonzagagasse 11/DG
A-1010 Wien
VM erteilt RA-Code R 141 733
wegen:
S T E L L U N G N A H M E
zur Änderung des Asylgesetzes 2005,
des Fremdenpolizeigesetzes 2005 und
des NAG
In umseits rubrizierter Angelegenheit beehrt sich der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen
STELLUNGNAHME
abzugeben:
Der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen weist darauf hin, dass Personen aus bildungsfernen Schichten und vor allem psychisch kranke und alte Personen aus menschenrechtlichen Überlegungen zwar einen Aufenthaltstitel erhalten können, die Integrationsvereinbarung aber möglicherweise nicht erfüllen können. Sie sind deshalb benachteiligt, weil sie weiterhin eine Beschäftigungsbewilligung benötigen würden, um arbeiten zu dürfen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt würde dadurch massiv eingeschränkt werden. Daraus folgt, dass ältere, weniger gebildete und psychisch kranke Personen trotz langem Aufenthalts in Österreich an einer nachhaltigen Integration in Österreich gehindert werden würden.
Der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen regt deshalb an, für jene Personen, die nicht in der Lage sind, die Integrationsvereinbarung zu erfüllen, eine entsprechende Regelung vorzusehen.
Wien, am 09. Jänner 2009 Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen