Textfeld: Bundesministerium 
für Finanzen
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Eisenstadt, am 24.02.2009

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2031

Mag. Johann Muskovich

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B268-10031-9-2009

Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Konjunkturpaket 2009; Stellungnahme

 

Bezug:    BMF-010000/0004-VI/A/2009         

 

 

Das Amt der Burgenländischen Landesregierung erlaubt sich zum oa. Betreff folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Mit ggst. Gesetzesvorhaben soll das derzeit stagnierende Wirtschaftswachstum wieder angekurbelt werden.

Konkret ist die Möglichkeit der Abschreibung für Abnutzung von 30% der Anschaffungskosten bei der Anschaffung von körperlichen Wirtschaftsgütern im Jahr der Anschaffung geplant, um so einen ökonomischen Aufschwung und Stärkung des Wirtschaftswachstums zu erreichen.

 

Diese geplanten steuerpolitischen Maßnahmen werden nach den finanziellen Auswirkungen der Erläuterungen im Jahr 2010 zu Mindereinnahmen bei den Ertragsanteilen der Länder (gesamt) von ca. 54 Mio Euro führen. Diese Mindereinnahmen sind im Folgejahr aufsteigend, und sollen 2011 sogar 75 Mio Euro betragen.

 

Legt man diese Mindereinnahmen der Länder im Jahr 2010 in Höhe von 54 Mio Euro auf das Burgenland nach dem aktuellen Bevölkerungsschlüssel um, dann ergäben sich für das Burgenland Mindereinnahmen bei den Ertragsanteilen in Höhe von ca. 1,8 Mio Euro, was budgetär kaum verkraftbar ist (im Jahr 2011 wären es sogar ca. 2,5 Mio Euro).

 

Hingewiesen darf in diesem Zusammenhang auf § 6 FAG 2008 werden, der den Bund verpflichtet, vor Inangriffnahme steuerpolitischer Maßnahme Verhandlungen mit den Finanzausgleichspartnern zu führen.

Dazu hat das BMF zu einer Besprechung am 26. Jänner 2009 eingeladen, an der ein Vertreter des Landes Burgenland teilgenommen hat. Konkrete Ergebnisse bzw. Einigungen wurden dabei jedoch nicht erzielt.

 

Weiters darf auf zwei Beschlüsse der Landesfinanzreferentenkonferenz hingewiesen werden:

 

Beschluss vom 24. April 2008:

 

  1. Die Landesfinanzreferentenkonferenz stellt fest, dass die geplante Steuerreform 2010 den Ländern bislang nur aus Medienberichten bekannt ist.

 

Wegen zu erwartender Auswirkungen auf die Länder verlangt die Landesfinanzreferentenkonferenz die rechtzeitige Einbindung der Länder in die Verhandlungen zur Steuerreform 2010 jedenfalls vor Beschlussfassung im Ministerrat.

 

  1. Die Landesreferentenkonferenz nominiert in das Verhandlungsteam:

Herrn Landeshauptmann Dr. Jörg Haider

Herrn Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber und

Frau Landeshauptmann-Stellv. Mag.a Renate Brauner.

 

 

Beschluss vom 26. September 2008:

 

Die Landesfinanzreferentenkonferenz fordert für den Fall steuerpolitischer Maßnahmen des Bundes, die einen Einnahmenausfall auf Seite der Länder und Gemeinden verursachen, Ersatz dieses Einnahmenausfalls für die Länder und Gemeinden durch den Bund.

 

Weiters fordert die Landesfinanzreferentenkonferenz, dass sie gemäß dem Beschluss vom 24.4.2008 (VSt-1142/277 vom 28.4.2008) in die Vorbereitung der Steuerreform einbezogen wird und nominiert neuerlich in das Verhandlungs­team:

 

Herrn Landeshauptmann Dr. Jörg HAIDER,

Herrn Landeshauptmann Dr. Herbert SAUSGRUBER und

Frau Landeshauptmann-Stv. Mag.a Renate BRAUNER.

 

 

 

Die Landeshauptleutekonferenz schloss sich in ihrer Sitzung am 22. Jänner 2009 den Forderungen der Landesfinanzreferentenkonferenz an.

 

 

Den beiliegenden Beschlüssen der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 24. April 2008 und 26. September 2008 wurde von Bundes­seite in keiner Weise Rechnung getragen. Bis zur Übermittlung des vor­liegenden Begutachtungs­entwurfes konnten die Länder, wie im Beschluss vom 24. April 2008 kritisiert, die Pläne des Bundes nur Medienberichten entnehmen. Bei den Finanz­ausgleichsverhandlungen, die im Oktober 2007 zum Abschluss gebracht wurden, wurde das Thema von Bundesseite ausgeklammert.

 

Im Sinne dieser zitierten Beschlüsse darf daher der Ersatz des Einnahmenaus­falles durch den Bund gefordert werden.

Weiters darf bei dieser Gelegenheit eine gebühren- und abgabenrechtliche Gleichstellung der Länder mit dem Bund gefordert werden, da beispielsweise die Bundesfinanzierungsagentur GmbH kraft Gesetzes abgabenbefreit (z.B. KEST- Befreiung, etc…) ist, die Länder hingegen nicht.

Konkret wurde für das Land Burgenland eine Steuerbefreiung von der KEST im Sinne von § 94 Einkommensteuergesetz angestrebt, wobei diese von der Finanzbehörde vorläufig abgelehnt wurde.

Nur über aufwendige und kostspielige Gesellschaftskonstruktionen kann eine KEST- Befreiung (indirekt für das Land Burgenland) erreicht werden.

 

Mit freundlichen Grüßen!

 

Für die Landesregierung:

Der Landesamtsdirektor:

Dr. Tauber


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 24.02.2009

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

Für die Landesregierung:

Der Landesamtsdirektor:

Dr. Tauber