Textfeld: Bundesministerium für Inneres
Sektion III – Recht
Herrengasse 7
1014 Wien

Eisenstadt, am 4.9.2009

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2155

Dr. Ernst Böcskör

 

 

 

 

 

Zahl:     LAD-VD-B542-10001-5-2009

Betr:     Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Pyrotechnikgesetz 2010 erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird, Begutachtungsverfahren, Stellungnahme

 

Bezug: BMI-LR1335/0001-III/1/2009          

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten eines Bundesgesetzes, mit dem ein Pyrotechnikgesetz 2010 erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird, wird wie folgt Stellung genommen:

 

Grundsätzlich wird die Neuregelung dieses Materienbereiches begrüßt, da neue technische Entwicklungen und bestehende Regelungsdefizite in diesem Zusammenhang mitberücksichtigt werden können.

 

Ausdrücklich begrüßt wird auch der Versuch einer Kategorisierung der pyrotechnischen Gegenstände in den  §§ 20 - 23 des Entwurfes.  Allerdings bleiben die Definitionen unbestimmt (z.B. „P1: Sonstige pyrotechnische Gegenstände, die eine geringe Gefahr darstellen“) und sind in technischer Hinsicht nur schwer vollziehbar. Hier wäre jedenfalls noch eine Präzisierung vorzunehmen.

 

Zu bemängeln ist weiters die fehlende und keinesfalls dem Artikel 1 Abs. 3 der Konsultationsvereinbarung entsprechende Abschätzung der finanziellen Auswirkungen des Entwurfes. Die Regelungen des § 17 des Entwurfes (Fachkenntnisnachweis und Fachkenntnisnachweiskarte) sowie die korrespondierenden Verwaltungsstrafbestimmungen werden mit Sicherheit zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand der Bezirksverwaltungsbehörden führen, der den Ländern vom Bund zu ersetzen sein wird.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlament.gv.at“.

 

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 4.9.2009

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

Mit freundlichen Grüßen!

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller