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AUSKUNFT Mag. Florian Reininger Tel: (01) 711 00 DW 2259 Fax: +43 (1) 715 82 58 Florian.Reininger@bmask.gv.at
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An das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
per Email: AbtIV1@bmeia.gv.at |
GZ: BMASK-10303/0027-I/A/4/2009 |
Wien, 02.10.2009 |
Betreff: |
Entwurf einer Novelle, mit der das Konsulargebührengesetz geändert wird; Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Bezug nehmend auf die Note vom 24.09.2009, BMeiA-AT.4.15.05/0033-IV.1/2009, betreffend den Entwurf einer Novelle, mit der das Konsulargebührengesetz geändert wird, nimmt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wie folgt Stellung:
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz begrüßt die Konsulargebührenbefreiung von Amtshandlungen im Zusammenhang mit Opfern der politischen und rassischen Verfolgung und regt an, den Beginn der Verfolgung entsprechend der Rechtslage im Opferfürsorgegesetz, BGBl. Nr. 183/1947, mit 6. März 1933 zu normieren.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Dr. Peter Gamauf
Elektronisch gefertigt.