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AUSKUNFT

Mag. Florian Reininger

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An das

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

 

per Email: AbtIV1@bmeia.gv.at

 

 

 

GZ: BMASK-10303/0027-I/A/4/2009

 

Wien, 02.10.2009

 

 

 

Betreff:

Entwurf einer Novelle, mit der das Konsulargebührengesetz geändert wird; Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Bezug nehmend auf die Note vom 24.09.2009, BMeiA-AT.4.15.05/0033-IV.1/2009, betreffend den Entwurf einer Novelle, mit der das Konsulargebührengesetz geändert wird, nimmt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wie folgt Stellung:

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz begrüßt die Konsulargebührenbefreiung von Amtshandlungen im Zusammenhang mit Opfern der politischen und rassischen Verfolgung und regt an, den Beginn der Verfolgung entsprechend der Rechtslage im Opferfürsorgegesetz, BGBl. Nr. 183/1947, mit 6. März 1933 zu normieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:
Dr. Peter Gamauf

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