143/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 17.08.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

Recht

Sektion I

 

 

 

An die

Parlamentsdirektion

L1.3 – Ausschussbetreuung NR

Parlament

1011 Wien

 

 

Wien, am   10.08.2011


Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl

Ihre Nachricht vom

17010.0020/71-L1.3/2011

28.06.2011

 

Unsere Geschäftszahl

 

BMLFUW-LE.4.2.6/0197-I/3/2011

 

Sachbearbeiter(in)/Klappe

 

R. Schmidl

6653


Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 104

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 104 betreffend „Verbot von Kastenständen in der Schweinehaltung“ wie folgt

Stellung:

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist immer offen für Weiterentwicklungen im Bereich Tierschutz. Allerdings ist dabei auch die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft zu berücksichtigen, wie dies auch in der Verordnungsermächtigung zur 1. Tierhaltungsverordnung in § 24 Abs. 1 TSchG festgelegt ist. Weitere Verbesserungen des Tierschutzes, die für die Landwirtschaft in einem vernünftigen wirtschaftlichen Rahmen umsetzbar sind, werden vom BMLFUW selbstverständlich unterstützt.

 

eagleBundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, A-1010 Wien, Stubenring 1

Telefon (+43 1) 711 00-0, Telefax (+43 1) 711 00-6503, E-Mail: office@lebensministerium.at, www.lebensministerium.at

DVR 0000183, Bank PSK 5060007, BLZ 60000, BIC OPSKATWW, IBAN AT 46 6000 0000 0506 0007, UID ATU 37632905

Gemäß Anlage 5 – Mindestanforderungen für die Haltung von Schweinen – der 1. Tierhaltungsverordnung ist die ganzjährige Kastenstandhaltung von Sauen verboten. Es sind jene Zeiträume vorgegeben, in denen Sauen in Gruppen zu halten sind. Je nach Betriebssituation ergibt sich aus dieser Verpflichtung eine Gruppenhaltungszeit je Tier von rund 26 bis 29 Wochen pro Jahr.

 

Die Gruppenhaltung ist in allen Betrieben gegeben, die seit dem 01.01.2003 um- oder neugebaut haben und bei allen Betrieben, die schon vorher freiwillig ein System der Gruppenhaltung betrieben haben. Für alle anderen Betriebe besteht noch bis zum 31.12.2012 eine Übergangsfrist. Damit hat Österreich die Bestimmungen der RL 2008/120/EG des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen vollinhaltlich umgesetzt.

 

In einem gemeinsamen Wirtschaftsraum mit offenen Grenzen sind nationale Alleingänge dann nicht umsetzbar, wenn sich daraus erhebliche negative wirtschaftliche Auswirkungen ergeben. Deshalb sieht das Tierschutzgesetz im § 24 (1) die Bedachtnahme auf die ökonomischen Auswirkungen vor.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beziffert in den Materialien zum Begutachtungsentwurf die zusätzlichen Kosten für die Sauenhalter mit rund 40 Mio. € pro Jahr. Die tatsächlichen Kosten dürften nach Berechnungen der Landwirtschaftskammern eher bei 60 bis 70 Mio. € je Jahr liegen. Das BMG ist bis jetzt jede Erklärung schuldig geblieben, wie es auf diese offensichtlich eine Existenzgefährdung darstellende ökonomische Auswirkung bedacht genommen hat.

 

Zwei Punkte sind wohl unstrittig:

·                     Ein einseitiges, vollständiges Verbot der Kastenstandhaltung in Österreich führt zu einem eklatanten Wettbewerbsnachteil, den die im europäischen Vergleich klein strukturierten Betriebe der Ferkelerzeuger nicht ausgleichen können. Die Zuchtsauenhaltung wird damit in Österreich unwirtschaftlich. Damit werden österreichische Wertschöpfung und Tausende Arbeitsplätze in der Landwirtschaft, aber auch in der vor- und nachgelagerten Wirtschaft vernichtet.

 

·                     Der österreichische Konsument ist durch Vorgaben des Tierschutzgesetzes nicht gebunden. Der Lebensmittelhandel wird die Verbraucher in Zukunft mit EU-Standardware versorgen, die in Österreich nicht mehr produziert werden darf.

 

Die vorgeschlagene Regelung wird daher die Haltungsbedingungen für die Sauen nicht verbessern, sondern die Produktion in andere Staaten verlagern. Eine ernsthafte Verbesserung der Haltungsbedingungen kann nur über die verstärkte Nachfrage nach Fleisch aus tiergerechteren Haltungsformen gelingen. Dazu müsste der Konsument auch bereit sein, einen erheblichen Mehrpreis zu zahlen.

 

Besonders ist auf die extrem einseitige Betrachtung der Verbesserungen im Tierschutz hinzuweisen. Für unstrittig mehr Bewegungsfreiheit für die Sauen werden höhere Ferkelverluste durch Erdrücken offensichtlich in Kauf genommen. Nutztierethologen, die von praxisreifen Systemen der freien Abferkelung sprechen, sind bisher mit der konkreten Umsetzung gescheitert. Bei allen Untersuchungen in Österreich mussten zum Teil sehr hohe Erdrückungsverluste festgestellt werden. Von Systemen der freien Abferkelung ist zu fordern, dass keine Veränderungen bei den Ferkelverlusten auftreten, ohne dass dabei der Arbeits- und Überwachungsaufwand unverhältnismäßig steigt.

 

Der Begutachtungsentwurf des BMG bringt nur theoretisch Verbesserungen, die Herstellung des Einvernehmens ist für das BMLFUW nur nach substantiellen Änderungen vorstellbar.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass zum Zeitpunkt dieser Stellungnahme die Verhandlungen zur Einvernehmensherstellung mit dem BMG noch nicht abgeschlossen sind.

 

 

Für den Bundesminister:

i.V. Dr. Anna Zauner

 

Elektronisch gefertigt.