223/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 21.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

GZ BMF-310212/0005-I/4/2012

Bezugnehmend auf die mit Schreiben vom 14. März 2012 unter GZ 17010.0020/32- L1.3/2012 übermittelte Petition Nr. 156 betreffend "Reiche müssen zahlen" teile ich aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen Folgendes mit:

Zum Thema Reichensteuern wurde im Dezember 2011 vom Institut für Höhere Studien (IHS) eine Studie erstellt (Ökonomische Bewertung der Vorschläge zur Reichensteuer). Diese Studie zeigt folgende Auswirkungen der Reichensteuer auf, wobei unterschiedliche Varianten der Ausgestaltung einer Reichensteuer berücksichtigt worden sind:


         Der ,Steuerkeil` zwischen dem Nettolohn der Beschäftigten und den Arbeitskosten für Beschäftigte mit hohem Einkommen wird erhöht. Aufgrund der höheren Besteuerung reduziert sich der Nettolohn der Beschäftigten. Unselbständig Beschäftigte können einen Teil des Nettolohnverlusts durch höhere Lohnzuwächse wieder ausgleichen. Dadurch steigen die Arbeitskosten der Unternehmen um 0,19%-0,28%.

         Wenn die Nettolöhne um 0,12-0,26% zurückgehen, wobei die durchschnittlichen Nettolöhne für Personen mit mittlerer und hoher Qualifikation stärker zurück bleiben als die von Personen mit geringer Qualifikation – können von der Reichensteuer auch negative Auswirkungen auf die Abwanderung bzw. Zuwanderung von qualifizierten Personen ausgehen.

         Es gibt negative Auswirkungen auf Beschäftigung und Wachstum, da zusätzliche Projekte nicht durchgeführt werden und das Volumen der Arbeitszeit um 0,1%-0,2% reduziert wird.

         Es kommt zu einem Rückgang der Produktivität des eingesetzten Kapitalstocks um 0,2%, da die höhere Besteuerung die Investitionsanreize reduziert (Rückgang der Investitionen um 0,09%-0,17%).

         Der Rückgang des Arbeitsvolumens und des eingesetzten Kapitals implizieren schließlich die negativen Wertschöpfungseffekte der Reichensteuer. Es kommt zu einem Rückgang des BIP um 0,07%-0,13%.

         Die Steuer führt über die höhere Abgabenbelastung direkt zu einem geringeren verfügbaren Einkommen und die negativen Wertschöpfungseffekte der Steuer bewirken, dass sich das Einkommen der privaten Haushalte weiter reduziert, etwa weil die Lohnsumme zurückbleibt. Aus diesem Grund fällt der Rückgang des privaten Konsums mit rund 0,11%- 0,22% auch etwas stärker aus als etwa der Rückgang des BIP.

         Negative Effekte auf den privaten Konsum bewirken ein Zurückbleiben der Konsumsteuereinnahmen (Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern,...). Auch der Rückgang der Beschäftigung impliziert über eine Reduktion der Lohnsumme ein Zurückbleiben von anderen lohnbezogenen Abgaben (wie etwa Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsummensteuern).

         Aufgrund dieser negativen Effekte werden auch nicht die vollen Einnahmen aus einer Reichensteuer budgetwirksam werden, sondern langfristig nur rund 50% der Einnahmen aus einer solchen Steuer.

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass Österreich mit dem Spitzensteuersatz von 50% international gesehen bereits im Spitzenfeld liegt. Eine Anhebung des Spitzensteuersatzes ist daher aus diesem Grund nicht empfehlenswert. Im aktuell beschlossenen Reformpaket 2012 wird außerdem die begünstigte Besteuerung des 13./14. Gehalts ab einem Jahresbruttobezug von ca. 185.0000 eingeschränkt. Daher tragen bereits derzeit die Reichen in einem sehr hohen Ausmaß zum Steueraufkommen bei. Ziel muss es daher sein, dass die Reichen in Österreich bleiben und in Österreich Steuern zahlen und nicht ins Ausland abwandern. Aus steuerpolitischer Sicht ist eine Rechensteuer daher abzulehnen. Anstatt neue Steuern einzuführen, sollte eine Steuerstrukturreform forciert werden um ein Standortklima zu schaffen beziehungsweise zu erhalten, das Investitionen fördert und damit Arbeitsplätze sichert.

3. April 2012

Für die Bundesministerin

Mag. Gerhard Wallner

(elektronisch gefertigt)