829/UEA XXIV. GP

Eingebracht am 29.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Kurt Gaßner, Jakob Auer Kolleginnen und Kollegen

betreffend Teilqualifizierung von behinderten Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Landwirtschaftlichen Fachschulen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1631 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Privatschulgesetz und das Religionsunterrichtsgesetz geändert werden und über den Antrag 1804/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung der Ernährungs- und Verbraucherbildung in der Neuen Mittelschule (1683 d.B.)

Die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist bis zur 8. Schulstufe im Regelschulwesen verankert. Nunmehr wurden die Schulversuche zur Integration in der 9. Schulstufe an den Polytechnischen Lehrgängen und den einjährigen Haushaltungsschulen auch ins Regelschulwesen übernommen. Im Anschluss an die Pflichtschule nutzten bisher über 5.000 Jugendliche die Integrative Berufsausbildung als Übergang von der Schule in die Berufswelt. Dies zeigt, wie groß der Bedarf an weiterführenden Angeboten ist. Die positiven Erfahrungen der Berufsschulen sollen nun in den berufsbildenden mittleren Schulen weiterentwickelt und auf Basis dieser Erfahrungen sollen Modelle der Teilqualifizierung für das Regelschulwesen überprüft werden. Ziel ist es, behinderten Jugendlichen mit körperlichen oder intellektuellen Einschränkungen die Möglichkeit einer Ausbildung in mittleren berufsbildenden Schulen zu gewähren, welche ihnen eine Berufsperspektive in der freien Wirtschaft verschafft.


Die Integrative Berufsausbildung hat sich besonders in den einschlägigen landwirtschaftlichen Schulen bewährt. Da die Ausbildung sehr praxisorientiert ist und der Arbeitsmarkt im Agrarbereich behinderten Jugendlichen viele Perspektiven eröffnet, soll eine Teilqualifizierung nunmehr auch in landwirtschaftlichen mittleren und höheren Schulen überprüft werden.

Im Regierungsprogramm wird das Bekenntnis zu einer Ausbildungsgarantie für alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr abgegeben. Ziel ist es, den Anteil der Jugendlichen ohne Berufsausbildung oder Schulabschluss zu senken und die Jugendbeschäftigung durch die Möglichkeit des Besuchs einer weiterführenden Schule bzw. eines Ausbildungsprogramms oder durch den Erhalt eines Lehrplatzes zu sichern.

 

Im Kapitel „Bildung“ des Koalitionsabkommens ist festgelegt, dass die Möglichkeiten der Integration nach der 8. Schulstufe verwirklicht werden sollen. Ebenso sollen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bestmöglich in das Schulsystem integriert werden.

Anlässlich der Debatte zur Weiterführung der schulischen Integration in der 9. Schulstufe hat das Parlament in einem Entschließungsantrag mit der Zustimmung aller fünf Parteien die Ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wie folgt ersucht:

Die Möglichkeiten der Teilqualifizierung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in berufsbildenden mittleren Schulen sollen in Abstimmung mit den Expertenrunden zum Nationalen Aktionsplan sowie unter Einbeziehung der Schulaufsicht und unter Berücksichtigung der Erfahrungen des Clearings, der Integrativen Berufsausbildung und der bisherigen Schulversuche in berufsbildenden Schulen ausgearbeitet und in Schulversuchen erprobt werden, um mittelfristig Rahmenbedingungen für den Regelschulbetrieb zu finden.

Analog zu diesem Entschließungsantrag sollen nunmehr auch Schulversuche zur Teilqualifizierung von behinderten Jugendlichen in Landwirtschaftlichen Fachschulen durchgeführt werden. Die Ergebnisse sollen ebenso evaluiert werden wie jene Schulversuche, die schon bisher in Landwirtschaftlichen Fachschulen (LFS) und Höheren Land- und Forstwirtschaftlichen Schulen (HLFS) durchgeführt worden sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, auf die Länder einzuwirken, damit, analog zu den Erfahrungen der Integrativen Berufsausbildung in Landwirtschaftlichen Berufsschulen, in den Landwirtschaftlichen Fachschulen Schulversuche zur Teilqualifizierung von behinderten Jugendlichen durchgeführt werden.

Weiters wird der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ersucht, die bisherigen Erfahrungen der schulischen Integration von behinderten Jugendlichen in Landwirtschaftlichen Fachschulen sowie den Höheren Land- und Forstwirtschaftlichen Schulen unter Einbeziehung der neuen Schulversuche zur Teilqualifizierung zu evaluieren. Die Ergebnisse dieser Studie sollen mittelfristig Rahmenbedingungen für den Regelschulbetrieb in den Landwirtschaftlichen Fachschulen gewährleisten.