49/A XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2013
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ANTRAG

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), geändert wird

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 179/2013, geändert wird:

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 179/2013, wird wie folgt geändert:

 

 

§ 44 lautet:

 

„In einem Ehevertrag erklären zwei Personen auf Grund einer Vertrauensbeziehung ihren Willen, in Gemeinschaft einander umfassend und partnerschaftlich auf Dauer beizustehen und ihre Rechtsbeziehung diesem Gesetz entsprechend zu gestalten.“

 

 

 

Begründung:

 

Die geltende Ehedefinition stammt aus dem Jahr 1811. Seit damals hat sich unsere Gesellschaft grundlegend verändert. Die Unzertrennlichkeit der Ehe endet in der Hälfte aller Fälle mit Scheidung. Der Gesetzgeber muss Rahmenbedingungen anbieten, die Lösungen für die realen Probleme schaffen. Konservative Wertvorstellungen zum gesetzlichen Programm zu erheben, hilft da nicht weiter. Eine moderne Ehe bietet rechtliche Rahmenbedingungen an, überlässt die Gestaltung der Ehe aber der Autonomie der EhepartnerInnen. Es ist nicht Aufgabe des Staates zu sagen, wie man eine Ehe zu führen hat.


Die Ehe soll einen modernen Rahmen bekommen, indem einerseits eine lebensnahe Regelung des zivilrechtlichen Innen- und Außenverhältnisses der EhepartnerInnen getroffen wird, andererseits auch auf die Besonderheit der Ehe in der zwischenmenschlichen Rechtsgestaltung hingewiesen wird. Dazu muss es eine zeitgemäße Neudefinition der Ehe geben.

 

Im Zuge der Neudefinition der Ehe fällt die Bestimmung weg, dass eine Ehe nur von zwei Personen verschiedenen Geschlechts eingegangen werden kann. Dies entspricht der langjährigen Forderung nach einem modernen Rechtsinstitut für alle und trägt den Bemühungen um völlige rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender-Personen Rechnung.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.